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sonstige Spiele mit ihnen zu veranstalten; es wird im Gegenteil er⸗ wünscht sein, wenn auch in dieser Richtung insden ländlichen Fort- blldungsschulen, wo die Verhältnisse es gestatten, die freie Zeit am Sonntag ausgenutzt wird. (Bravo)
Ueber den Inhalt des Lehrplanes und über den Inhalt des Unterrichts, der in den ländlichen Fortbildungsschulen erteilt wird, enthält der Gesetzentwurf, in Uebereinstimmung mit seinen Vor— gängern, keine Bestimmungen. Ich möchte auch die dringende Bitte aussprechen, es hierbei zu belafsen, vor allem schon deshalb, weil die Regelung dieser Materien vielfach den ortlichen Verhältnissen und Bedürfnissen angepaßt werden muß, und es nicht angqeigt er⸗ scheint, im Entwurf nach dieser Richtung hin 26 und allgemein gültige Vorschriften zu treffen. Aber mik Räck— sicht auf den bisher für die ländlichen Fortbildungsschulen innegehaltenen Lehrplan möchte ich auch bier hervorheben, daß die ländlichen Fortbildungsschulen nicht die Aufgabe haben, den Unterricht in den landwirtschaftlichen Winterschulen oder ähnlichen Anstalten zu ersetzen oder denselben Konkurrenz zu bereiten. In diesem Sinne ist die ländliche Fortbildungsschule keine Fachschule, wenngleich sie in ihren Lehrplänen und in ihren Unterrichtsgegen—⸗ ständen andererseits nicht darauf verzichten kann, gerade die weitere Ausbildung in denjenigen Fächern zu fördern, deren Kenntnis für die ländliche Jugend und für ländliche Berufe von ganz besonderem Wert und Nutzen ist. Die Natur und Bürgerkunde bieten ja Gelegenheit, solche Gegenstände zu berühren, welche teilweise wenigstens auch den Gegenstand des Unterrichts in speziellen landwirtschaftlichen Fach⸗ schulen bilden. Aber es ist doch ein großer Unterschied, ob derartige Unterweisungen als Grundlage eines eigentlich landwirtschaftlichen Unterrichts genommen werden oder ob sie sich darauf beschränken, allgemeine Kenntnis zu vermitteln, die auch diejenigen gebrauchen und verwerten können, die nicht ausschließlich landwirtschaftlichen Berufen angehören. Ich halte es durchaus nicht für unrichtig, sondern sogar für wünschenswert, daß z. B. auch die ländliche Fortbildungsschule dazu benutzt wird, um die Schüler über den Wert der menschlichen Nahrungs- und Genußmittel, über den Wert einzelner Futtermittel, über die Entwicklung einzelner Pflanzen und ähnliches aufzuklären . Damit kann höchstens in den Schülern das Verlangen geweckt werden, sich, wenn sie Zeit und Geld dazu haben, über diese Fragen im eigentlichen Fachunterricht weiter zu unterrichten. Dem⸗ entsprechend haben wir tatsächlich auch in den Gebieten, wo die länd⸗ lichen Fortbildungsschulen in größerem Maße Eingang gefunden haben, nicht die Erfahrung gemacht, daß der Besuch landwirtschaftlicher Winterschulen und ähnlicher Anstalten nachgelassen hat, sondern im Gegenteil, daß er auch durch die ländlichen Fortbildungsschulen ge⸗ fördert und beliebter geworden ist.
Es ist mir nicht bekannt, welche Wünsche in bezug auf die Gestaltung des Unterrichts in diesem Hause noch geltend gemacht werden; ich möchte aber mit Rücksicht auf die Ver— handlungen bei früheren Gelegenheiten und auch mit Rücksicht auf die im Herrenhause angenommene Resolution ausdrücklich bemerken, daß die Königlichen Staatsregierung in bezug auf die Erteilung obli⸗ gatorischen Religionsunterrichts denselben Standpunkt einnimmt, der im vorigen Jahre bei der Beratung des Gesetzentwurfs über länd⸗ liche Fortbildungsschulen für die Provinz Schlesien zum Ausdruck gebracht ist. Sie stebt auf dem Standpunkt, daß der obligatorische Religionsunterricht in dem Lehrplan der ländlichen Fortbildungsschulen keine Aufnahme finden kann, daß andererseits aber auch in den länd⸗ lichen Fortbildungsschulen und mit denselben erstrebt werden muß, für eine christlich-religlöse Erziehung der Schüler Sorge zu tragen, und daß die ländlichen Fortbildungsschulen auͤch die Gelegenheit bieten können, neben dem schulplanmäßigen Unterricht auch noch einige Stunden im Laufe des Winters für den Religionsunterricht zu ge⸗ winnen! Ich verweise in dieser Beziehung auf den gemeinschaftlichen Erlaß der beteiligten Minister vom 26. März 1897, der auch dieser Auffassung Rechnung trägt und die beteiligten Behörden ganz be— sonders ersucht, der Geistlichkeit nach dieser Richtung hin entgegen—⸗ zukommen. Ich mache dann aber auch noch darauf aufmerksam, daß in den meisten ländlichen Bezirken die Verhältnisse doch so liegen, daß ein großer Teil der Geistlichkeit auch einen Teil des Unterrichts in der ländlichen Fortbildungsschule übernehmen wird und schon dadurch die Gelegenheit hat, auch im christlichen und religiösen Sinne auf die Schüler einzuwirken. (Bravo! rechts und im Zentrum.) Dasselbe wird auch bezüglich der Lehrer der Fall sein; denn der weitaus größte Teil der Lehrer der Fortbildungsschulen wird aus den ländlichen Volksschullehrern entnommen werden müssen. Die Volksschullehrer gehören bekanntlich mit verschwindenden Ausnahmen der Konfession der Schüler an, die die Volksschule und auch demnächst die Fort⸗ bildungsschule besuchen werden, und auch diesen Lebrern ist Gelegen⸗ heit geboten, besonders bei dem Unterricht in Natur- und Bürger⸗ kunde, auch entsprechende religiöse Ermahnungen und Unterweisungen an ihre Zöglinge zu richten! Meine Herren, ich möchte mich, in der Annahme, daß auch dieser Gesetzentwurf voraussichtlich noch einer Kommissionsberatung unterliegen wird, hier jetzt auf diese Be⸗ merkungen beschränken und nur noch binzufügen, daß die Abände⸗ rungen, welche der Gesetzentwurf durch die Beschlußfassung des Herren⸗ hauses gefunden hat, keinen Bedenken der Königlichen Staatsregierung begegnen!
Abg. von Gescher (kons.): Meine Freunde stehen im großen und ganzen auf dem Boden der Vorlage. Ein Bedenken liegt allerdings darin, daß eine weitere nicht unerhebliche Belastung der Landwirt— schaft erfolgt, die so schon unter dem Arbeitermangel zu leiden hat. Ferner sind wir nicht vollkommen far darüber, was eigentlich die Fortbildungsschule lehren soll. Mit den Zielen des Ministers sind wir im großen und ganzen einverstanden; danach soll die landliche Fortbildungsschule keine eigentliche Fachschule sein, anderseits soll sie in, der Fortführung des Lehrstoffes der Volkeschule auf den künftigen Beruf des Schülers Rücksicht nehmen. Namens aller meiner Freunde wohl kann ich sagen, daß wir diese Ziele billigen, aber es wäre doch wünschenswert, daß in der Kom⸗ miffion die Lehrpläne vorgelegt werden; es ließe sich doch wohl das eine oder andere darüber sagen. Auch die Frage ist berechtigt, ob es denn überhaupt uötig ist, daß wir eine . ule mit Zwang einrichten. Im Münsterlande ist die; ortbildungsschule auf dem Boden ker völligen Freiwilligkeit zu großer Blüte gekommen, und es fragt sich, ob nicht mit dem Zwang die entgegengesetzte Wirkung erzielt wird. Aber meine Freunde sind doch zu der Ueber- zeugung gekommen, daß wir im allgemeinen nur mit dem Zwang zum Zicke kommen können. Es ist doch von Wert, daß unsere ganze länd⸗ fiche Jugend einen Fortbildungsunterricht erhält über die Volkeschule hinaus; es ist auch gut, wenn die jungen Leute zwischen der Volks—
ule und der Misstärzeit einen gewissen Halt bekammen, den ihnen die Fortbildungsschule gewähren kann. Meine Freunde stehen überwiegend auf dem Standpunkt, daß der Unterricht am Sonntag zu verbieten ist;
eine Minderheit steht auf dem andern Standpunkt, und ich persönlich
halte es für eine ganz falsche n , ,. daß der Unterricht am
Sonntag verboten wird. Man sagt, am Sonntag müsse die Jugend der Familie erhalten bleiben. as ist auf dem Lande nicht so nötig wie in der Industrie, denn auf dem Lande arbeitet die Familie immer zusammen, sodaß während einiger Stunden am Sonntag der Unterricht stattfinden kann. Man sagt ferner, man soll die Jugend des Sonntags in Gottes freier Natur sich tummeln lassen; das trifft für die gewerbliche Bevölkerung ju, aber die Landiugend ist Gott sei Dank den ganzen Tag im Freien. Der Forthildungs. unterricht am Sonntag wäre der r, Jugend besser, als wenn sie in dieser Zeit Schnaps trinken lemtt. Aber das sind alles meine personlichen Ansichten, die Mehrbeit meiner Freunde sagt dagegen, die Landjugend habe die ganze Woche ihre schwere Arbeit und müsse deshalb den Sonntag ganz frei haben. Dem religiösen Punkte hat das Herrenhaus in einer Resolution Rechnung getragen; der Grundgedanke dieser . ist uns allen fympathisch und eigen, daß in der Fortbildungsschule ebenso wie in der Volksschule eine sittlichreligiöse Grundlage den Untergrund des ganzen Unterrichts bilden soll, daß der ganze Geist des Unter⸗ richts davon getragen sein soll. Wie dieser Gedanke in dieser Vor⸗ lage zum Ausdruck zu bringen ist, das behalten sich meine Freunde für die zweite Lesung vor. Dieselbe Streitfrage 6 a jetzt die Kommission, welche das allgemeine Gesetz über die Pflicht , ,, zu beraten hat. Das können wir schon heute er— lären, daß wir einen obligatorischen Religionzunterricht nach der Art des Unterrichts in der Volksschule nicht haben wollen; wir wünschen nur nach dem Vorschlag der Herrenhausresolution eine religiöse . in einer den Bedürfnissen der Zeit ent- e e. Form. Wir halten eine für die orlage nicht für nötig, würden ihr aber zustimmen, wenn es von anderer Seite gewünscht würde.
Abg. Dr. ener (freikons.): Meine Freunde wünschen, daß diese Vorlage möglichst bald Gesetz werde und sind dem Minister für die Einbringung derselben dankbar. Wir teilen nicht die Bedenken des Vorredners bezüglich des Zwanges, denn diese Vorlage will keinen direkten Zwang ausüben, sondern sie will nur der Gemeinde die Möglichkeit geben, nach ihrem Ermessen einen Zwang auszuüben. Ich wuͤnsche, daß möglichst überall Fortbildungsschulen existieren, denn wir kommen nicht zum Ziele, wir kommen ohne den Zwang nicht an diejenigen 6 Personen heran, die für den freiwilligen Unterricht nicht zu haben sind, die es er gerade am nötigsten hahen. Nur das Bedenken der Belastung der Gemeinden hält mich ab, schon jetzt weiter zu gehen als diese Vorlage. Wir sind mit allen Einjelhesten der Vorlage einverstanden, nur in bezug auf den Punkt, daß das Ortsstatut weitere Ausnahmen von der Schulpflicht machen kann, bin ich bedenklich. Mit der Zulassung von Ausnabmen muß man sehr vorsichtig sein. Eigentümlich würde es sein, wenn in einer Gemeinde, wo kine Fortbildungsschule auf Grund dieses Gesetzes und daneben eine Fortbildungsschule auf Grund des allgemeinen Pflichtfortbildungsschulgesetzes besteht, in der einen Schule der Sonntagsunterricht zugelassen würde und in der andern nicht. Jedenfalls muß da für Uebereinstimmung gesorgt werden. Gegen fakultative Religionsunterweisung baben wir nich einzuwenden. Ich beantrage, den Gesetzentwurf der Kommission zu überweisen, at rg mit dem allgemeinen Pflichtfortbildungsschulgesetz be⸗
äftigt ist. J
Abg. Dr. Ka uf mann (GZentr.): Die Religion muß Kern und Stern auch in der Fortbildungsschule sein. Wir haben schon 1994 bei dem
leichen Gesetz für Hessen. Nassau den bestimmten Antrag ge⸗ h daß eine Stunde Religionsunterricht eingerichtet werden muß, aber die Mehrheit des ö. bat den Antrag abgelehnt. Die Erfahrungen mit dem fakultativen Religionsunterricht sind nicht befriedigend. Auch bei dem Gesetz für die Provinz Schlesien im vorigen Wihre beantragten wir den obligatorischen Religions- unterricht oder wentgstenß dessen Zulassung durch ö Wir waren durch die Haltung der Mehrheit gezwungen, das Gesetz auch ohne diese Bestimmung anzunehmen, aber der Fortbildungs- unterricht ist nur eine halbe Maßregel, wenn nicht auch, die Herzensbildung berücksichtitt wird. Die Methode der religiösen Ünterweisung braucht ja nicht dieselbe zu sein wie die Methode des Religionsunterrichts in der Volksschule. In den ,, g. am ganzen Rhein ist bereits die Religion obligatorischer Unterrichts. gegenstand, ohne daß die geringsten Anstände daraus erwachsen sind. Wenn dieser Unterricht in ,, möglich ist, dann muß er erst recht in der allgemeinen Fortbi n,, möglich sein. In Rhein⸗ land und Westfalen ist man bedenklich geworden, ob die völlige Ab⸗ lehnung des Sonntagsunterrichts das Richtige triftt. In den weit zerstreuten Gemeinden in Westfalen könnte man den Sonntagsunterricht zulassen, natürlich außerhalb der Gottesdienststunden. Man könnte äberhaupt den Gemeinden es überlassen, nach ihren örtlichen Ver hältnissen darüber zu entscheiden. In Erwägung zu ziehen ist ferner, ob nicht nach der Analogie des allgemeinen Fortbildungschulgesetzes auch für die obligatorischen ländlichen Fortbildungsschulen ein staatlicher Zuschuß nach bestimmten Grundsätzen vorzusehen ist. Ich beantrage namens meiner Freunde die Ueherweifung der Vorlage an die Kommission für das Gesetz über die Pflichtfortbildungsschule, weil bei dieser Vorlage analoge Fragen zu entscheiden und auch einige Grenzfragen zwischen der ländlichen und gewerblichen Jugend zu er— örtern sind. Ich hoffe, daß diese Fortbildungsschulgesetze das Wort des alten Kaisers zur Wahrbeit machen werden: Unserm Volke muß die Religion erbalten bleiben.
Abg. Dr. Schroeder ⸗Cassel (nl): Die Anträge auf Er⸗ richtung obligatorischer Fortbildungsschulen kamen seinerzeit in dem Provinziallandtag von Hessen⸗Nassau gerade aus landwirt. schaftlichen Kreisen. Der Abg. Dr. Iderhoff hat recht damit, daß hier kein wirklicher Zwang eingeführt wird, sondern daß jede Ge— meinde für sich entscheiden kann, ob sie einen Zwang einführen will. Schwierigen Verbältnissen ist ja dadurch Rechnung getragen, daß durch Ortsstatut Ausnahmen von der Schulpflicht gemacht werden können. Die Fortbildungsschule soll keine Fachschule sein. In bezug auf den Religionsunterricht schließe ich mich dem g Iderhoff an. Der obllgatorische Religionsunterricht paßt aber absolut nicht in den Lehrplan der Fortbildungsschule. Bei Fachschulen mag es noch etwas anderes sein; da dauert der Unterricht den ganzen Tag, während in den ländlichen Fortbildungsschulen die wenigen Stunden Unterricht nicht durch den Religionzunterricht beschränkt werden dürfen. Nach meinem persönli Standpunkt dürfte Sonntags kein Unterticht gegeben werden, aber in den ge— werblichen Schulen muß man des Sonntags den Zeichenunterricht zu⸗ lassen, da er am Tage erteilt werden muß; sonst würde ich auch in den gewerblichen Schulen den Sonntag ganz frei lassen. Wir müssen auch an die Vehrer denken und diesen den freien Sonntag lassen. Gine Kommissionsberatung ist nicht notwendig, denn wir haben diese Gesetze schon wiederholt angenommen. Das Schicksal des allgemeinen Gesetzes über die Fortbildungsschule ist zudem noch so zweifelhaft, daß wir damit diese Vorlage nicht verquicken können. Ich wünsche, daß diese Vorlage hier möglichst bald zu stande kommt.
Minister für Landwirtschaft ꝛc. Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Der Herr Abg. von Gescher hat den vorliegenden Entwurf als einen Sprung ins Dunkle bezeichnet. Ich möchte dieser Auffassung doch entgegentreten. Wir haben bereits in zahlreichen Bezirken, wie die Begründung des Gesetzentwurfs nachweist, eine große Reihe von landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen mit fest⸗ stehenden Lehrplänen und Lehrzielen, und aus diesen Lehrplänen ist ersichtlich, wohin die Wege der ländlichen Fortbildungsschulen gehen. Außerdem ist bereits im November vorigen Jahres eine größere An— leitung für die Aufstellung von Lehrplänen in den ländlichen Fort bildungsschulen seitens meines Ministeriums herausgegeben worden. In dieser Anleitung ist entsprechend melnen früheren Ausführungen
der Grundsatz zum Ausdruck gebracht, daß auch die Lehrpläne sih den örtlichen Verbältnifsen und Bedürfnissen anzuschließen haben, un es ist insbesondere auf Seite 5. dieser Anleitung auch die Berfůgung an die unterstehenden Behörden ergangen, daß, um alle in Betracht kommenden Interessen und Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen bei der Ausarbeitung allgemeiner Lehrpläne Vertreter der allgemeinen Schulverwaltung, der Kirche, der Landwirtschaft (der Landwirtschaftz. kammer), des Gewerbes (der Handwerkskammer, der Innungen) zu beteiligen sind. Ich glaube, die Staatsregierung hat mit dieser An, leitung einen Weg beschritten, der offen vor aller Augen liegt, und der meines Erachtens in dunkle und undurchsichtige Gebiete nicht fübren kann. (Sehr richtig! links und bei den Freikonservativen) Was nun den Zwang zum Besuche der ländlichen Fortbildungs— schulen anbetrifft, so freue ich mich, daß auch Herr Abg. von Gescher anerkannt hat, daß die Mehrzahl seiner politischen Freunde auch dieser Bestimmung freundlich gegenübersteht. Ich möchte aber auch gerade Herrn Abg. von Gescher gegenüber hervorheben, daß sowohl die Landwirtschaftskammer wie der Provinziallandtag der Provinz Westfalen sich ebenfalls für diesen Entwurf und für den Zwang zum Besuche der Fortbildungsschule ausgesprochen haben. (Hört, bort! links und bei den Freikonservativen) Ich möchte auch darauf hinweisen, daß die ländliche Fortbildungsschule doch nicht allein für diejenigen Schüler bestimmt ist, die ohne Zwang sich einer weiteren Ausbildung unterziehen, sondern gerade auch die Ausbildung derjenigen ins Auge fassen muß, deren Ausbildung ohne Zwang in Frage gestellt würde. Will man mit der ländlichen Fortbildungz— schulesallgemeinen und weitgreifenden Nutzen schaffen, dann geht es — ich sage: vielleicht bedauerlicherweise — ohne Zwang nicht voran.
Dann möchte ich bitten, es auf dem Gebiete des Sonntagk— unterrichts bei der Stellungnahme der früheren Gesetzentwürfe auch in diesem Gesetzentwurfe zu belassen. Meine Herren, ich gebe ja zu, daß gewisse ländliche Verhältnisse den Unterricht auch am Sonntag angezeigt erscheinen lassen; aber ich glaube, die Rücksicht auf h Interessen der Lehrer und auch der bei den ländlichen Foa bildungsschulen tätigen Geistlichen überwiege, die den Sonnh gein für sich haben wollen, und denen auch ein freier Tag in da Woche wohl zu gönnen ist. Und wenn darauf hingewiesen worden is, daß der Sonntag ohne Fortbildungsschulunterricht sehr leicht zun Besuche der Wirtshäuser von den jüngeren Leuten benutzt werden könnte, so möchtezich glauben, daß in ländlichen Bezirken vielfach dat Gegenteil ider Fall ist. Wenn die jungen Leute nicht genötigt sind, zum Besuch der Fortbildungsschule in das Dorf zu gehen, so bleiben sie bei den Eltern zu Hause (Sehr richtig! rechts), und wenn sie die ländliche Fortbildungeschule besuchen müssen, so ist ihnen auf den Hin- und Rückwege vielfach Gelegenheit geboten, auch einen Abstecher ins Wirtshaus zu machen, der ohne den Sonntagsunterricht in der ländlichen Fortbildungsschule nicht stattgefunden haben würde.
Meine Herren, ich komme nun nochmals zu der Frage den obligatorischen Religionsunterrichts. Ich möchte ganz in Ueber— einstimmung mit Herrn Abg. von Gescher hervorheben, daß auch ich den Grundgedanken der Resolution des Herrenhauses durchaus teile und daß ich keine Bedenken babe, diesem Grundgedanken weiten Folge zu geben, soweit damit nicht die Aufnahme des Religiont— unterrichts als Bobligatorischen Gegenstandes in dem Lehrplan ee— fordert wird.
Meine Herren, ich glaube, daß mit dieser Auffassung allen be— rechtigten Wünschen Rechnung getragen werden kann. Aber Sie dürfen auch mnicht wergessen, daß auf der anderen Seite die Staatz; regierung an dem Grundsatz festhalten muß, daß mit dem Ende det Zwanges zum EBesuch]l der Volkeschule auch der Zwang zur Tell, nahme am Religionsunterricht sein Ende erreicht (Zuruf im Zentrum: Gymnafium ), daß gerade die Religion doch etwas Innerliches und etwas Freiwilliges ist, und daß der Staat seine Aufgabe damit erfüllt, daßz er bis zur Erreichung des 14. Lebensjahres auch den Zwang zum Besuch des Religionsunterrichts aufrecht erhält, daß e aber nach dieser Zeit den Konfessionen in dieser Beziehung die weitere Tätigkeit überlassen und sich darauf ke. schraͤnken muß, sie in der religiösen Einwirkung auf ihre Glaubens angehörigen zu schützen und so weit als möglich auch zu unterstäßer— (Sehr gut! bet den Freikonservativen.)
Wenn entgegengebalten worden ist, daß an landwirtschaftlicke Winterschulen regelmäßig und obligatorisch Religionsunterricht erteilt würde, so hat der Herr Abg. Kaufmann vergessen, auch hervorzuheben, daß der Unterricht an landwirtschaftlichen Winterschulen kein oblig⸗⸗ torischer, sondern ein bloß fakultativer ist (Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch: Sehr richtig ), und daß außerdem doch auch zu beachten ist, daß: die slandwirtschaftlichen Winterschulen den ganzen Tag fir den Unterricht frei baben und also auch in der Lage sind, 1 bit 2 Religionstunden in den Wochenlehrplan aufzunehmen. (Echt richtig! links) Für die landwirtschaftliche Fortbildungsschule nin in rein ländlichen Bezirken kaum die Zahl von 6 Stunden in Woche erreicht werden können, und da wird es kaum möglich in in diesen 6 Stunden, auch wenn man es wollte, noch regelmäh 1 bis 2 Stunden Religionsunterricht zu erteilen. (Sehr richt links und bei den Freikonservativen.) ;
Meine Herren, ich habe gegen die Beratung dieses 6e entwurfes in einer Kommission und vor allen Dingen in der kh mlssion, die sich mit dem Gesetz über Pflichtfortbildungsschulen n. Bedenken nicht zu erheben. Aber ich trete anderseits doch da u führungen des letzten Herrn Redners bei; ich glaube, es wäre nit und vielleicht auch nützlich gewesen, diesen Gesetzentwurf ce kommissarische Beratung zu erledigen. (Sehr richtig! und Brake links und bei den Freikonservativen.)
Abg. Ern st (fortschr. Volkep.): In der Thronrede ist auch den einem Gesetzentwurfe für Se, Holstein die Rede. Ich mech den Minifter fragen, ob ein solcher Entwurf noch zu rwarten⸗ 1 Der deutsche Sprachunterricht muß auch in der ländlichen . Pildungsschule gepflegt werden, damit das, was die Volkẽschul fe geben hat, nicht bergessen wird. Oh es möglich sein wird, au n Wunsch der Polen zu erfüllen, daß die pPolnische Sprache i wird muß ich bei den wenigen Stunden, die der Forts fer e gn, zur Verfügung stehen, dahingestellt sein lassen. Die tlic eng e binien, befonders Posen, müßten aber auf jeden Fall in das mitaufgenommen werden.
(Schluß in der Zwelten Beilage.)
zum Deutschen Reichs
Zweite Beilage
(Schluß aus der Ersten Beilage)
Abg. Ram dohr sfreikons. ): Ich vermisse, daß hier ein Redner der allergrößten Partei“ des Landes wie sie sich gern nennt, das Wort er= hriffen hat. Das zeigt wieder, daß ihnen das eigentliche Land ziemlich gleichgültig ift. Auch ich vermisse die Ausdehnung auf Posen und die phrovin; Sachsen. Den Sonntag möchte ich für den Fortbildungs⸗ schulunterricht nicht missen, vor allem für Ausflüge. Wir müffen unsere Jugend sehen lehren; darum müssen derei⸗ bis! viermal, im Jahre an Sonntagen Ausflüge statt— finden. Der Eisenbahnminister könnte durch Ermäßigungen auf der Bahn seinem Kollegen hier sehr zu Hilfe kommen. Im Herxrenhause sst das Wort gesprochen worden, daß die, ganze evangelische Geist— lichkeit aufgerufen werden könne und zur Verfügung stehe zum Zwecke der Fortbildungsschule; das kann ich nur unterschreiben. Die ganze evangelische Geistlichkeit ist zur Mitarbeit bereit, ganz gleich, ob der Neligionsunterricht obligatorisch oder fakultativ ist.
Damit schließt die Beratung.
Die Vorlage wird der Kommission, die bereits mit der Vorberatung des Gesetzentwurfs über die Pflichtfortbildungs— schulen betraut ist, überwiesen.
In zweiter Beratung wird der Gesetzentwurf, betreffend die Auflösung der Tertialverhältnisse im Regierungs⸗ bezirk Stralsund, mit einigen unerheblichen, von den Abgg. Freiherr von Maltzahn (kons), Dr. Rewol dt (freikons.) und Lippmann (fortschr. Volksp.) gemeinsam gestellten Abänderungs⸗ anträgen angenommen. Der Gesetzentwurf wird auch sofort in dritter Lesung und bei der Gesamtabstimmung im ganzen end— gültig angenommen.
Schluß gegen 412. Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag II Uhr. (Anträge aus dem Hause; Ausführungsbestimmungen zum Reisekostengesetz; Petitionen.) ;
*.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Daz Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Aust r Maul und Klauenseuche vom Viehhofe zu Cöln a. .
Malta.
In Malta ist durch eine Regierungsverfügung vom 2. d. M Smyrna für choleraverseucht erklärt , Von dori kommende Schiffe unterliegen nebst ihren Passagieren den vor— seschriebenen gesundheitspolizeilichen Maßnahmen.
Italien.
Die stalienische Negicrung hat durch seesanitätzvolizeiliche V ordnung vom 4. d. M. den Hafen v zeiliche Ver⸗ ä nete e dn, den Sotra baia Cnmel Jah)
China.
Der Kaiserliche Generalkonsul in Schanghai hat . . n ᷣ ghai hat unterm 21. v. M die gesundheitspolizeiliche Kontrolfe der aus Tientfin . . . . 7 . und die Häfen von Wo osung ichanghat anlaufenden deutschen See e =, schen Seeschtffe wieder ie Einfuhr von Lumpen, altem Papier, Särge ĩ . ꝛ ⸗ n . ö. fn . . seuchter ö 5. . Iichinwangtao ist auch fernerhin verboten. (Vergl. „R. Anz.“ vo 30. März d. J. Nr. 77.) k
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern l mt d zusammengestellt Nachrichten für Handel und Senn re har 89
,, Schweiz.
Die Bestimmungen des schweizerische ivi 3 bachs über die ,, een d ref tz; FSchwetzerischen, Bunde blatts ; vom H. April d. J. ist das Bundes- , vom 30. Mãrz 1911, betreffend die Ergänzung des schwetzerischen Zivi gesetzbuchs Fünfter Teil: Obligationenrecht), veröffentlicht. ö Die dritte Abteilung des Gesetzes enthält in den Ärtikeln 5b? i 6. 1 über die Handelsgesellschaften. Vas Gesetz ,. in 1 . in Kraft treten. Die Referendumsfrist läuft
Handel mit photographischen Artikeln in Guatemala.
Nach einem amerikanischen Konsulatsberichte soll die S eten la einen guten Markt für , allt zi . . 1a fan ders Waren einschlägiger Art, darbieten. Es gibt ö iglich einen Händler für solche Waren, der nach dem Urteil . . seine Monopolstellung durch Forderung hoher Preise een t, Die Firma ist dem Namen nach Vertreterin eines ameri— . en Dauses verkauft aber überwiegend deutsche und englische rn nie Amateure werden durch die hohen Preife von der Be— e ng mit der Photographie abgeschreckt. In der fast 100 600 7 1 zählenden Hauptstadt, wo sich alle günstigen Vorbedingungen be. samateurphot graphit vereinigt finden, würde sich bei angemessenen ef ein günstiger Absatz der genannten Waren sicher ermöglichen
; (Nach Daily Consular and Trade Reports.)
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 10. Mai 1911:
, — . Revier 1 2826 Mah . Wann ge,
Nicht gestellt 2. .
2 ;
Aus Jahresberichten von Handelskammern über das
. 310. Na dem Jahresbericht der Handelskammer zu
9 6 (erster Teil) war in der Textilindustrie die Sesdenweherei dere eg beschäftigt, und zwar sowohl für Kleiderstoffe wie insbeson⸗ nd e, chlrmstoffe, Tücher und undichte Gewebe. In Herrenhut— een. . sich das Geschäft in normalen Grenzen. Sehr ungünstig Stũhle stil ode für Damenband, sodaß im Herbst nicht wenige mi . standen, Auch kunstfeidene ? esätze und Neuheiten und llagunst . dig, Fabrikation von Kunstselde hatten unter der August , zu leiden, doch brachten hier, die Monate srberei n eptember eine wesentliche Besserung. Die Seidenstück⸗ 8 ar außer in einzelnen Artikeln normal beschäftigt. Die
Berlin, Donnerstag, den 11. Mai
C ——
Streik der Färbergesellen schwer zu leiden. In der Elberfeld⸗Barmer Sidenttocknungkanstalt wurden intgesamt 757 549 kg Seide kon— J i, erung nene a*felder, Firmen von 21 955 kg auf Van dfab * 6. , die Wirkung der Konjunktur in der . zrifatign; „Bietet die Uebensicht über den Beschäftigungegrad 9 . kein ein citliches Bild, so stimmen darin die Berichte fi aller Geschäftszweige überein, daß die erzielten Preife nicht im Verhältnis zu denen der Rohstoffe und der sonstigen Verteuerung der Produltion gestanden haben und das GEewinnergebnis daher pielsec unbefriedigend geblieben ist. — Die Kenfektion für Männer, und Knabenkleider, ebenso die Damenkonfektion hatten ein, im ganzen genommen, gutes Jahr zu verzeichnen, während es der Wäschekonfektion an Stetigkeit fehlte. Der Großhandel mit Manufakturwaren sah die Hoffnungen auf das Jahr 1919 zwar nur zum Teil erfüllt konnte aber namentlich mit dem Anfang des Jahres und dann wieder mit dem Abschluß in den großen Weihnachts verkaufstagen sehr zufrieden sein. Auch der Großhandel mit Kurzwaren und mit Schneiderartikeln, ebenso das Geschäft im Kleinbandel mit Manufakturwaren hatten sich nicht ungünstig entwickelt. — Nach dem Jahresbericht der Handelefammer' zu M. Gladbach serster Teil) war der Haupterwerbszweig des Bezicks, die Baumwonl— industrie, von der allgemelnen Besserung nicht berührt worden. Diese Gestaltung der Verhältnisse war vor allem in der Entwicklung des Rohstoffm arktes begründet. Von Anbeginn des Jahres erzeugte der außerordentlich hohe Preisstand der Baumwolle bei allen Abnebmern eine starke Zurückhaltung, die bis weit in die Sommermonate aubtelt und von der Baumwolle verarbeitenden Industrie ven Monat zu Monat drückender empfunden wurde. Befonders die Baumwoll— spinnereien, die ohnehin schon mit großen Garnvorräten in das Jahr getreten waren, konnten unter dem Drange dieser Verhälfnisse einen Absatz zur Aufrechterhaltung ihrer Betriebe nur durch verlustbringende Preisopfer erzwingen. Erst als sich in den Herbstmonaten herausstellte, daß die neue amerikanische Baumwollernte allen früheren Erwartungen zuwider, abermals hinter dem Baumwoll? bedarf zurückbleiben und sich damit auch der hohe Preiestand behaupten werde, begann sich die Nachfrage zu heben. Auch dann vermochte die Spinnerei ihre eihöhten Forderungen erst nach und nach durchzusetzen, so daß auch am Schluß des Jahres noch immer zu Preisen verkauft wenden mußte, die die Selbstkosten bei weitem nicht deckten. Das Jahr 1910 hat unter diesen Umständen für die Baumwoll. spinnereien des Bezirks fast durchgehends mit starken Verluften ab— geschlossen; nur diesenigen wenigen Betriebe, die bei den vielfach stark schwankenden Märkten sich in flauen Momenten mit Rohstoff zu ver— chen verstanden, dürften hiervon vereinzelte Ausnahmen bilden. Auch die Vaumwollweberelen und Halb wollwebereien haben während des ganzen Jahres unter der allgemeinen Zurückhaltung außerordentlich zu leiden gehabt; wenn größere Arbeitseinschränkungen trotzdem vermieden werden konnten, so war dies nur möglich auf Grund der großen Ausfuhraufträge, die im Vorjahre und auch noch im Berichts jahre von einzelnen der ausblühenden Auslandsmärkte erteilt worden waren. BVesser gestaltete sich die Lage der Seidenindustrie und besonders der Samtindustrie, die, durch die Geschmacksrichtung des Jahres be⸗ günstigt, eine flotte Beschästigung hatte. — Nach dem Jahresbericht 4 Großherzoglichen Handelskammer zu Offenbach am Main für die Kreise Offenbach und Dieburg (J. Teih beinflußte die ungünstige Lage der Lederfabrikation auch den Lederhandel empfindlich. Das Geschäft in den von der Schuhfabrikation verlangten Ledersorten schleyxte, da der Konsum der Anlage höherer Preise widerstrebte. Ein Export war auch nur in kleinem Umfang nach Rußland und Oesterreich möglich. Etwas günstiger war der Absatz in Portefeuille— und Buchbinderleder. Am günstigsten war von der gesamten Leder— branche im. Berichtsjahre wohl die Industrie feiner Lederwaren und der Reiseartikel gestellt. Eine große Ausdehnung hat der Umsatz mit den Warenhäusern angenommen, ein Geschäft, das jedoch nur mlt beschränktem Nutzen zu machen ist. Günstig für die Portefeuille⸗ branche war das durch die Mode beeinflußte Bedürfnis der Damen, zugleich mehrere Taschen, zu den Kleidern und zu verschiedenen Ge⸗ legenheiten wie zu Einkäufen, Gesellschaften, Besuchen usw. passend, zu besitzen. Demgemäß war auch das Weihnachtsgeschäft 19816 ein flottes und sind größere Nachbestellungen für das Frübjahr einge⸗ gangen. Nach England hat sich der Export im Berichte ja hre bedeutend gebessert. Die Nachfrage nach besserer Ware war allgemein. Auf etwa der gleichen Höhe wie im Vorjahre hielt sich der Umsatz nach. Australien und Neuseeland. Betreffs Canada haben sich in den letzten Jahren die nordamerikanischen Fabrikanten sehr stark auf diesen Markt ge⸗ worsen und hat man in Canada selbst begonnen, eine große Anzahl Artikel, namentlich Reisetaschen, zu fabrizieren. Der Absatz nach Frankreich ist im Berichtejahr sehr erschwert worden und hat sich gegen das Vorjahr ganz bedeutend vermindert. Nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat sich das Geschäft in den letzten Jahren gebessert. Dasselbe trifft auch auf das Geschäft nach Argentinien und anderen südamerikanischen Staaten zu, während der Absatz nach Mexiko infolge der dort in den letzten Jahren herrschenden politischen und wirt⸗ schaftlichen Verhältnisse sehr unbedeutend, war. Bemerkenswert ist die Steigerung der zur Lederwarenfabrikation gehörigen Ledersorten, wie Saffiane, Juchten und Rindshäute sowie Nrokodile. Die Verkaufs⸗ preise der fertigen Waren konnten aber nur unbedeutend oder gar nicht erhöht werden, sodaß der Nutzen entsprechend geschmälert wurde. Der Schiffs⸗ und Güterverkehr im Offenbacher Hafen betrug im Jahre 1910: 1763 Fahrzeuge mit einer Gesamttragfähigkeit von 476907 t und einer Gesamtladung von 362 238 t gegen 1713 Fahr—⸗ zeuge mit einer Gesamttragfäbigkeit von 450 796,5 6 und einer Ge samtladung von 331 535 t im Jahre 1909. Die Gesamtankunft im Jahre 1910 betrug 348 429 t und der Gesamtabgang 13 809 6 Güter gegen 315 335,5 1 im Anlauf und 161935 t im Abgang im Jahre 1969. — Erschienen sind ferner die Jahresberichte der Handelskammern für München, Potsdam, Hannover, Osnabrück, Dortmund, Bochum, Bromberg, Posen. — — Nach einer der Firma Hardy u. Co., G. m. b. H., zugegangenen Depesche der Transbaal Chamber of Mines betrug, laut Meldung des W. T. B.“ aus Berlin, die Goldausbeute der in obiger Kammer vereinigten Minen im April er.! 638 421 Unzen im Werte von 2T7II 840 Pfd. Sterl. gegen 649 247 Unzen im Werte von 2757 824 Pfd. Sterl., der Außendistrilte 29 293 Unzen im Werte von 124 427 Pfd. Sterl. gegen 26 818 Unzen im Werte von 113916 Pfd. Sterl. im März er. Ende des Monats waren in Goldminen 194 328, in Kohlenbergwerken 8511 und in Diamantminen 10272, insgesamt 213 111 Arbeiter beschäftigt. — Das Ergebnis der Dynamit -Aktien-Gesellschaft vormals Alfred Nobel CK Go., Ham burg, im Geschäfts⸗ jahre 1910 zeigt unter Berücksichtigung des Vortrages aus 19609 und nach Abzug von 1320 000 M für Abschreibungen einen Reingewinn von 2877 881,78 6. Die wenig befriedigenden Verhältnisse auf dem Sprengstoffmarkt im In- und Auslande haben sich während des Berichtsjahres durch eine ganz außerordentliche Steigerung eines der hauptsächlichsten Rohmaterialien der Gesellschaft, des Glyzerins, er— heblich verschärft; trotz der gesteigerten Herstellungspreise der Spreng⸗ stoffe war es nicht nur nicht möglich, die Verkaufsprelse entsprechend zu erhöhen, vielmehr mußte die Gesellschaft zur Behauptung ihres Absatzes teilweise wesentlich heruntergehen. Daß trotzdem wieder die
krangfärberet h ift Ye atte unter der flauen Beschäftigung der Band- und satzfabritation, ganz besonders aber unter dem 11 Wochen dauernden
vorjährige Dividende zur Verteilung vorgeschlagen werden kann,
nzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
18.
erklärt der Bericht mit den Erträgnissen auf anderen von der Gesell schaft bearbeiteten Gebieten und den Ergebnissen ihrer verschiedent, lichen Beteiligungen. Vor Unglücksfällen ist die Gesellschaft bewahrt geblieben. Die Dividende beträgt 220,0.
— Nach einer durch W. T. B.“ übermittelten Meldung der Kaiserlich russischen Finanz. und Handelsagentur ergab der Wochenausweis der Russischen Staatsbank vom 6. Mai d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen soffllnn des bekannten Bilanzformulars der Staats—⸗ bank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Bold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. 1b und 2) 1252,5 (1243,11), Gold der Bank im Auslande (Nr. 3 und 4) 196,8 (195,1), Silber⸗ und Scheidemünze (Nr. 10 und d) 752 (11). Diskont⸗ und Spezialrechnungen (Nr. 5) 239,4 (242,1, Spezialrechnungen, sichergestellt durch Wechsel und Wert- papiere (Nr. 6 und 7) 118,B,7 (132,3), Sonstige Vorschüsse (Nr. 8— 18) 185,5 (190,4), Protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sicher⸗ gestellt durch unbewegliches Eigentum (Nr. 19 und 20) 41 (4,5), Wert⸗ papiere (Nr. 21 u. 22) 118,4 (116,4), Wertpapiere auf Kommission er⸗ worben (Nr. 23) 0,7 (0,5), Summen zur Verrechnung mit den Adels⸗ und Bauernggrarbanken und anderen Regierungsinstitutionen (Nr. 24) e (, l). Unkosten der Bank und verschiedene Konten (Nr. 25) 254 (240), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 26 Aktiva und Nr. 12 Passiva) — (1,6), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (27 Aktiva, 13 Passiva) 2. (7,6), zusammen 2219, (2228.83). Passiva. Kreditbillette (Differenz zwischen L passiv und La aktiv) 194,1 (1207, 3), Kapitalien der Bank (Nr. 3— 4) Hö, (5b, M, Einlagen und laufende Rechnungen (Nr. 5, h, 7h, e, d. e, &) oI2,2 (626,6), Laufende Rechnungen der Departements der Reicht rentei (Nr. 72) 402,4 (9244), Verschiedene Konten (Nr. 2, 9, 10, 11) 3797 (37,5), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 26 Aktiva und 12 Passiva) 18,2 (— , Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (Nr. 27 Aktiva und Nr. 13 Passiva) — (), zu⸗ sammen 2219,8 (2228, 8).
— Laut Meldung des W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Canadian Paeific-⸗-Eisenbahn vom 1. bis 7. Mai: 1 957 000 Dollars (102 600 Dollars mehr als i. V.).
New NVork, 10. Mal. (W. T. B.) Der Auftragsbestand des Stahltrusts am Ende des Monats April d. J. betrug 3219000 t gegen 3447 000 t am Ende März, dies entspricht einer Ab nahme von 228000 t.
Berlin, 10. Mai. Maxktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Poltzeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.,) Der Doppelzentner sür: Weizen, gute Sorte) 20,50 S, 20.48 ½½. — Weizen Mittelsorte r) 20,46 M, 20,44 M6. — Weizen, geringe Sorte) 20,42 M, 20,40 6H. — Roggen, gute Sorte) 16,0 A6, — — sSt. — Roggen, Mittelsorte —— M6, —, — 16. — Roggen, geringe Sorte — — M , — — 46. — Futtergerste, gute Sorte“) 18,560 6, 17570 M6. — Futtergerste, Mittelsorten 17,60 S, 16,80 M. s geringe Sorte“) 16,70 6, 15,90 M. — Hafer
I5, 10 6. — Hafer, Mitteisorte) 1950 ½, 18
M.
— — S. — Mais Richtstroh —, — I . . k hallenpreise.) — sen, gelbe, zum Kochen 50,90 M, 30,0900 MSL. — Speisebohnen, weiße 50,00 A6, 30,00 SJ. — Linsen 60 00 Me, 20,00 M6. — Kartoffeln (Kleinhandel) 9, 00 S, 6,00 SJ. — Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 SS, 1,60 4Æ, do. Bauchfleisch 1 kg 1,V0 A, 120 606. — Schweinefleisch 1 kg 1,90 M, 1,20 — Kalbfleisch 1 kg 2,50 Æ , 1,50 S6. — Hammelfleisch 1 kg 2,20 AM, 1,40 4. — Butter 1 kg 2,80 S6, 2,20 S6. — Eier 60 Stück 4,50 S, 2,80 S6. — Karpfen 1 Rg 2,40 MS, 1,20 M. — Aale 1 kRg 300 MS, 140 S6. — Zander 1 kg 3,60 „, 1,30 . — Hechte 1 Rg 2,80 AM, 1,30 S6. — Barsche 1 kRg 2, 00 A6, 0, 80 s. — Schleie 1 kg 3,40 M, 1,20 A6. — Bleie 1 kg 1,60 A6, 0, 80 M. — Krebse 60 Stück 30, 00 S, 2,50 M.
*) Ab Bahn.
) Frei Wagen und ab Bahn.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtvieh⸗ martt vom 10. Mat 1911. (Amtlicher Bericht.)
Auftrieb: Rinder 421 Stück, darunter Bullen 195 Stück, Ochsen 41 Stück, Kühe und Färsen 185 Stück Kälber 2831 Stück; Schafe 1189 Stück; Schweine 16131 Stück.
Kälber: Für den Zentner: 1) Doppellender feinster Mast, Lebend⸗ gewicht 80 - 102 1, Schlachtgewicht 111— 136 S6, 2) feinste Mast⸗ kälber, Lg. 60 —=K5 , Schlg. 100— 198 A, 3) mittlere Mast⸗ und beste Saugkälber, 2g. 53 — 58 MS, Schlg. 88— 97 466, 4) geringe Mast⸗ und gute Saugkälber, Lg. 44-50 M, Schlg. 77 — 838 4, 5) geringe Saugkälber, Lg. 28 — 35 A, Schlg. 51— 64 .
Schweine: Für den Zentner: 1) Fettschweine über 3 Ztr. Lebendgewicht, Lebendgewicht „M, Schlachtgewlcht — Mö, 2) vollfleischige Schweine von 240— 300 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 42 — 44 S, Schlg. 2 — 55 MS, 83) vollfleischige Schweine von 260-240 Pfd. Lebendgewicht, 2g. 42 — 43 6, Schlg. 52 — 54 , 4) vollfleischige Schweine von 160—200 fd. Lebendgewicht, Lg. 40 42 M, Schlg. 606 — 53 6, 5) vollfleischige Schweine unter 160 Pfd., Lg. 38 — 40 ½, Schlg. 148 — 50 M, 6) Sauen, Lg. 37 — 38 4, Schlg. 46 — 48 6.
Marktverlauf: Vom Rinderauftrieb blieben etwa 60 Stück unver'aust. Der Kälber handel gestaltete sich ruhig. Bei den Schafen war der Auftrieb nicht zu räumen. Maß gebende Preise waren nicht festzustellen. Der Schweine markt verlief ruhig, wurde aber geräumt.
Berlin, 10. Mai. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Der Markt blieb unverändert ruhig, doch konnten die Ankünfte feinster reinschmeckender Butter zu unveränderten Preisen geräumt werden. Die Angebote von ausländischer Butter sind niedrig und drücken auf den Markt. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter 1a Qualität 117 - II9 , IIa Qualitat 114-116 66. — Schmalz: Die Nachfrage bleibt für alle Termine gut, andererseits sind die Schweinezufuhren in Amerika nur mäßig. Die Tendenz der amerikanischen Fettwarenmärkte ist daher fest, und die erhöhten Forderungen der Packer mußten bewilligt werden. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 481 — 481 , amerlkanisches Tafesschmalz Borussia 50! A6, Berliner Stadtschmal Krone 50-——=58 S6, Berliner Bratenschmalz Kornblume 501 — 58 . — Speck: Die bessere Nachfrage hat angehalten.
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