1911 / 113 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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gesprochen und den Bureauangestellten⸗ Dieser Verband ist zunächst keine sozialdemo—

Vier Fünftel aller Mitglieder in Cöln ge⸗

Der Abg. Heinze würde die Be⸗ gemeiner Verbrechen verurteilte Kassen⸗ angestellte könnten nach dem Normalvertrage nicht entlassen werden, nicht aufgestellt haben, wenn er das Krankenkassengesetz kennte. Schon heute macht dies eine solche unglaubliche Auslegung der ver— traglichen Bestimmungen, wie sie hier ein Jurist vorgenommen hat, unmöglich. Wenn man diese Dinge nicht kennt, foll man nicht darüber reden. Das Gewerbe der gewissenlosen Verdächtigung der Arbeitereinrichtungen dient den Zwecken des Kapitalismus. Daß wir, wie der Abg. Becker gestern sagte, die politische Gesinnung eine Rolle spielen lassen, ist die Schuld der christlichen Ge— werkschaften. Diese haben bei den Gewerbegerichtswahlen usw. stets ihre Listen und ihre Korporationen propagiert. Das ist ihr gutes Recht. Uns einen Vorwurf daraus zu machen, daß wir dasselbe tun, ist aber ungeheuerlich. Wie kleinlich ist es, hier anzuführen, daß die christlich organisierten Arbeiterpatienten von den Kassenbeamten übermäßig kontrolliert würden. Es ist leicht, daß einem Arbeiter unrecht geschieht. In unsere Arbeitersekretariate kommen auch Arbeiter, die mit einer Kassenverwaltung nicht zufrieden sind, und wir müssen unsere Parteigenossen darauf aufmerksam machen, daß es so nicht geht. All das kann gemildert und beseitigt werden. Ich habe in der langen Debatte den Nachweis vermißt, daß die in den Kassen Beschäftigten s Die

von den Verträgen verband verdächtigt. kratische Organisation. hören dem Zentrum an. hauptung, selbst wegen

sozialdemokratische Agitatoren wären. Werbefähigkeit unserer Partei würde keineswegs leiden, aber den Kassenverwaltungen das Recht zu nehmen, auch Sozialdemokraten zu wählen, ist ein Raub der freien Willensmeinung. Wir kämpfen gegen die Knüttelpolitik der Rechten; wer das nicht tut, erweist auch der Arbeiterschaft keinen Dienst.

Abg. Kulerski (Pole): Gegen die hier geplanten Ein— schränkungen der Selbstverwaltung der Arbeiter in den Kranken— kassen müssen auch wir aufs energischste protestieren. Wenn die Kommissionsvorschläge Gesetz werden, werden die Arbeiter nach wie vor ihre „e der Beiträge zu zahlen haben, aber sie haben bei der Wahl des Vorsitzenden auch nicht einmal die Hälfte des Einflusses mehr. Zu einer Einigung der beiden Gruppen wird es jedenfalls niemals kommen, und dann tritt die Behörde dazwischen und stellt den provisorischen Vorsitzenden; daß sie immer auf der Seite der Arbeitgeber zu finden fein wird, bedarf keines Hin— weises. Der Einfluß der Arbeiter auf die Wahl des Vorsitzenden wird einfach ausgeschaltet; das ist eine ganz ungeheuerliche Sache, die man nicht mitmachen sollte. Der Zweck dieser Uebung ist ledig— lich, den Einfluß der Sozialdemokraten in den Kassen zu vermindern und schließlich zu beseitigen. Um einen möglichen Mißbrauch bei den Kassen in Zukunft zu verhindern, machen sich die Mehrheitsparteien selbst eines unerhörten Mißbrauches ihrer Macht schuldig. Bei den Arbeitern hat sich natürlicherweise über diese Absichten die größte Entrüstung gezeigt. Fast 30 Jahre haben die Arbeiter Rechte gehabt und ausgeübt, die man ihnen jetzt einfach fortnehmen will, wahrend man ihnen die ganze bisherige Beitragslast beläßt. Solche Ausnahme— gesetze müssen schließlich den entgegengesetzten Erfolg zeitigen. Sie werden lediglich der sozialdemokratischen Agitation noch kräftigere Nahrung geben, wie auch das Sozialistengesetz es getan hat; die Sozialdemokratie wird gerade auf diesem Wege auch in Zukunft von Erfolg zu Erfolg schreiten. Die bürgerlichen Parteien sollten es nicht bei der Angst vor der Sozialdemokratie bewenden lassen, sie müssen ihre Trägheit fallen lassen, sie müssen mit dem Volke häufiger in nähere Berührung treten und es aufklären über die sozialdemokratische Agitation, dann wird dieser der Boden abgegraben werden. Bei uns in den polnischen Landesteilen setzt sie ja vor den Wahlen Himmel und Hölle in Bewegung; aber wir be— mühen uns unermüdlich um Aufklärung des Volkes, und darum macht sie bei uns keine Fortschritte. Wir stimmen für alle Anträge, die eine. Verbesserung der Kommissionsvorschläge enthalten; soweit diese die Angestellten betreffen, sind sie für uns unannehmbar. Dahin darf es nicht kommen, daß schließlich die Behörde alle Beamtenstellen bei den Kassen mit Militäranwärtern besetzt. Wir sehen, daß auch hier wieder die Nebenregierung am Werke ist; mit den Vorschlägen, die wir jetzt als Kommissionsvorschläge diskutieren, hat ja die eigentliche Regierung und ihre Vorlage gar nichts zu schaffen.

Abg. Irl Gentr.): Es ist doch auffällig, wie die Polen im Gegensatz zu ihrer Haltung bei der Reichsfinanzreform hier fast in allen Punkten mit der Sozialdemokratie gehen. Der Abgeordnete Eichhorn hat mit seiner gestrigen Rede jedenfalls alle Be— schuldigungen gegen die Ortskrankenkassen als Herde der sozial demokrgtischen Agitation siegreich zu widerlegen geglaul Das ist nicht der Fall, wie ich namentlich aus Erfahrungen der Dandwerkerkreise nachweisen kann. Interessant ist es, mit welcher Sicherheit der Abg. Eichhorn das Müllersche Buch über die Vorgänge in München widerlegt zu haben glanbt. Es ist wirklich wunderbar, mit welcher Kühnheit die Tatsachen verdreht werden. Ich habe keine Ursache, Herrn Müller zu verteidigen. Aber den Vorwurf, daß er Tatsachen unterschlagen habe, muß ich dem Abg. Eichborn zurück⸗ geben. (Der Redner geht ausführlich auf diesen Fall ein und spricht sein Erstaunen aus über die Dreistigkeit, mit der der Abg. Eichhorn den Gemeindebevollmächtigten Wagner angegriffen hat.) Wenn die übrigen Behauptungen, die der Abg. Eichhorn aufgestellt hat, ebenso fundamentiert sind, wie in diesem Falle, dann müffen sie auf sehr schwachen Füßen stehen. Es ist in München ein sozial— demokratischer Kontrolleur angestellt worden, der nicht einmal einen Kontrollzettel richtig ausstellen konnte. Daß sozialdemokratische Agitatoren als Kassenbeamte bevorzugt werden, ist nicht zu bestreiten. Diese Herren reisen nach wie vor im Lande umber und treiben Agitation. Je unanständiger sie sich benehmen, um so besser für die übrigen Parteien. Ein Mißstand ist es, daß dort, wo die Sozial— demokraten das Heft in den Kassen haben, nur die fozialdemokratische Presse benutzt wird. So geschieht es z. B. in München mit der Bevorzugung der Münchener Post bei der Vergebung von Drucksachen. Es würden noch viel mehr Klagen über die sozialdemokratische Kassen⸗ verwaltung laut werden, wenn man nicht Repressalien von seiten der Sozialdemokraten befürchtete. Ich hoffe, daß künftig die Aufsichts⸗ behörde Abhilfe bringen wird.

Abg. Cuno (fortscht. Volksp.): In der Verurteilung der sozialdemokratischen Mißstände in den sozialdemokratischen Rassen stimmen wir mit den andern Parteien mit Ausnahme der sozial⸗ demokratischen überein. Einer meiner Parteifreunde hat seit Jahren mit scharfen Worten diese Mißstände getadelt, als die Christlichen Gewerkschaften schwiegen. Ein Unterschied zwischen den Freisinnigen und den übrigen Parteien ist also nicht zu machen, wie das der Abg. Becker Arnsberg gestern getan hat; der Abg. Manz hat es nur nicht für notwendig gefunden, das besonders hervorzu— heben. Man hat uns gefragt, wie wir uns zu dem § 363 stellen, worin es heißt: „Eine religiöse oder politische Betätigung außerhalb der Dienstgeschäfte und die Ausübung des Vereinigungsrechts dürfen, soweit sie nicht gegen die Gesetze verstoßen, nicht gehindert werden und gelten an sich nicht als Grunde zur Kündigung oder Entlassung.“ verden dafür stimmen, und diese Zustimmung wird uns er⸗ leichtert durch den Antrag Schultz, der das Verfahren bei Entlassung eines Angestellten entsprechend den Vorschriften des Reichsbeamten— gesetzes geregelt wissen will. Im übrigen kann ich Ihnen nur unsere Anträge zur Annahme empfehlen, die wir in bezug auf die Wahl der Vorsitzenden und der Angestellten den Kommissionsbeschlüssen gegenüber gestellt haben. Die Notwendigkeit der Verschiebung in diesem Punkte gegenüber dem jetzigen Zustande liegt nicht vor. Die sozialdemokratischen Vertreter kommen mit. vorgefaßter Meinung, mit auf Vorversammlungen gefaßten Beschlüssen in die Sitzungen der Kassenvorstände; und wenn so eine außerhalb des Beratungskörvers liegende Instanz die Beschlüsse liefert und jede Debatte zwecklos ist, so muß dies den Arbeitgebern die Beteiligung überflüssig erscheinen lassen. Die Arbeiter aber versprechen sich von einer durch das Gesetz erzwungenen Ver— ständigung, bei der die den Arbeitgebern vielleicht nicht un⸗

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willkommene Ernennung durch die Aufsichtsbehörde im Hintergrunde steht, nichts Gutes. Der Abg. Becker hat hier aufgezählt, in wieviel Fällen auch in der Zukunft die Arbeitnehmer noch den Ausschlag geben werden. Es bedurfte nicht des Rühmens, daß die Kommission nicht noch mehr Fälle ausgenommen hat, um das Recht der Selbst⸗ bestimmung der Arbeiter zu beschränken. Es war bezeichnend, daß der Abg. Becker noch rühmen zu müssen glaubte, wie viel gerettet ist. Wir werden deswegen gegen die Kommissionsbeschlüsse stimmen und hoffen, daß noch bis zur dritten Lesung eine mehr zufriedenstellende Regelung gefunden wird. Abg. Heine (Soz.): Quantitativ entspricht das, was die Abgg. Behrens und Heinze heute geredet haben, und was sonst geredet ist, durchdus der Würde und Bedeutung des Gegenstandes. Die Qualität ist eine andere Frage. Ich bestreite, daß sie im entferntesten dem Ernst der Sache gerecht wurde. Die Redner haben betont, daß sie nicht verpflichtet seien, Gründe für die Neuregelung zu nennen. Sie haben eben keine Gründe. Es heißt einfach: stat pro ratione voluntas. Es ist und bleibt ein Gewaltakt. Der Regierungsvertreter sagte: Wo viel Rauch ist, da ist auch ein Feuer. Das soll eine Beweisführung sein! Der Rauch, der da ist, ist gemacht vom Reichsverband, und das ist zweifellos ein dicker, stinkiger Rauch. Aber die Regierung sollte sich etwas Höheres denken, sie sollte sich diesen Dunst nicht gefallen lassen und erklären: der Gestank vom Reichsverband beweist uns nichts. Eine Tatsache bedarf keines Beweises. Es ist notorisch, daß die Entwicklung der Krankenkassen in den letzten 20 Jahren darauf zurückzuführen ist, daß wir die sozialdemokratischen Organisationen aufgefordert haben, sich für die Krankenkassen zu interessieren und deren Verwaltung in die Hände zu nehmen. Bei den Betriebskrankenkassen hat der Unternehmer viel⸗ leicht Anlaß, etwas Besonderes zu leisten. Der Ortskrankenkasse aber steht er fremd gegenüber. Es ist eine viel zu große, ihn persönlich nicht interessierende Institution; das natürliche Interesse des Unter⸗ nehmers kann nicht dahin gehen, auf eigene Kosten die Leistung der Ortskrankenkasse zu erhöhen. Die Aufsichtsbehörden haben sich nur als Hemmschuh erwiesen. Der Abg. Cuno hat die merkwürdigste von allen Reden gehalten. Er hat damit geschlossen, daß er gegen die Kommissionsbeschlüsse stimmen würde, er hat aber zugunsten derselben gesprochen. Der Block von Westarp bis Cuno ist fertig. Wohl zehn— mal hat der Abg. Cuno von „erwiesenen Mißständen“ geredet: er ist ja als Oberbürgermeister selbst Aufsichtsbehörde, er muß doch Akten haben und bestimmte Fälle kennen. Warum bringt er sie nicht vor? Soweit hier angebliche Tatsachen vorgebracht worden sind, sind es Unwahrheiten oder Entstellungen. Man hat 10 bis 12 Jahre ge— sammelt; herausgekommen sind ein paar Fälle, die man hier vor— trägt, für die man aber die Beweise zu liefern sich hartnäckig weigert. Wir hören das ewige Gerede, daß wir das Bestehen von Mißständen selbst zugegeben hätten. Dieses Zugeständnis ist nur in dem Sinne gegeben worden, daß in allen Institutionen, namentlich in so neuen, wie es die Krankenkassen zunächst gewesen sind, Mißbräuche vor— kommen müssen und vorkommen. Mehr haben wir nicht zugegeben; hätten wir es getan, so wären wir von der Wahrheit ab— gewichen. „Uebers Niederträchtige niemand sich beklage, denn es ist das Mächtige, was man Dir auch sagen; diese Empfindung muß einen schließlich bei solchem Gebaren der Verleumder überkommen, aber hier genügt es leider nicht, die Verleumder ihrer eigenen Ehr losigkeit zu überlassen. Es steht fest, daß das ministerielle Rund— schreiben von vor 12 Jahren nichts Belastendes ergeben hat. In der zweitägigen Debatte ist nicht ein Fall erwiesen worden, wo ein sozialdemokratischer Kassendeamter sein Amt dazu mißbraucht hätte, auf jemand einzuwirken, Sozialdemokrat zu werden usw. Der Direktor Caspar hat uns dann mit 2 Fällen gedient. Der eine war ein Bericht der Behörde, wonach die Kasse im Gewerkschaftshause untergebracht sei. Nun, dort zablt sie ihre Miete so gut wie jeder andere; wo liegt da in aller Welt der parteipolitische Mißbrauch? Der zweite Fall war noch mehr zum Lachen; denn da waren es doch nicht die Arbeiter, sondern die Unternehmer, die die Politik in die Kassenverwaltung hineintrugen, indem sie drohten, es würden eine Anzahl Betriebe ausscheiden, wenn die Kasse nicht den den Unternehmern genehmen nationalen Kandidaten zum Vorsitzenden wählte. Im Freiberger Falle gehen die Konservativen noch mit der Leiche eines entlassenen Angestellten krebsen; da ist es notwendig, den Schleier von der Angelegenheit ganz wegzuziehen. Ich kenne den Fall genauer als Graf Westarp, denn ich habe in dem Prozesse mitgewirkt. Als Graf Westarp gestern das Urteil verlas, hatte ich es noch nicht in Händen; ich fand es erst gestern abend zu Hause vor. (Rufe rechts: Zeitung! Graf Westarp legt eine Zeitung auf den Tisch des Hauses nieder. Heiterkeit rechts und im Zentrum). Das beweist nur, welche guten Beziehungen Graf Westarp haben muß. (Unruhe rechts; wiederholte Rufe rechts: Zeitung! Die Zeitung wird dem Redner überreicht, Die Graf Westarp habe das Urteil im unrechtmäßigen Wege telle natürlich nicht auf. (Abg. Graf Westarp: ürde ich mir auch sehr verbeten haben!). In dem Prozeß ie Ladung der von mir angedeuteten Zeugen abgelehnt es ist auch abgelehnt worden, wichtige Artikel zu verlesen, die gerade die Behguptung des Klägers stäützten. Auch Graf Westarp hat einige Passus des Urteils, die hierber gehören, nicht zur ig gebracht. Der Kassenbeamte Grasser wurde zunächst beurlaubt, dann fand noch eine Revision statt, die ergab, daß zwar der Kassenbestand mit den Büchern stimmte, aber nicht die Bücher selbst. Die Kreishauptmann— schaft hat dann den Vorsitzenden verantwortlich gemacht. Sie hat erklärt, der Kassenvorsitzende hätte die Unregelmäßigkeiten früher bemerken müssen. Sie hat also die Unregelmäßigkeiten an sich anerkannt. Das Urteil sagt, es seien nur drei belanglose Fälle ge— wesen. Auch das ist ni richtig. Hätten die sozialdemokratischen Vorstandsmitglieder die ache vertuscht, dann hätte sich Grasser wahrscheinlich nicht das Leben genommen, aber der Vorsitzende der Kasse wäre wegen der sozialdemokratischen Lotterwirtschaft ver— antwortlich gemacht worden, und dieser hätte sich wahrschein⸗ lich selber die Kehle abgeschnitten. Die Kreishauptmannschaft hat ein Verfahren gegen Grasser abgelehnt, weil er tot war. Sicher ist, daß er Geld unterschlagen und nicht gebucht hat; trotzdem sagt das Gericht, diese Unterschlagung sei nicht nach— gewiesen, sie hätte auch von einem

anderen begangen sein können. Ein Betrag von 1200 S, der ihm übergeben war von andern Be— amten, ist auch nicht worden. Das ist vor Gericht fest⸗ gestellt worden, findet sich aber auch nicht im Urteil. (Lebhafte Unterbrechungen bei den zialdemokraten und Zurufe. Vije präsident Schultz: Ich höre den Zuruf: Reichsverband! Ich ersuche, diese Zwischenrufe, die eine Kränkung bedeuten, nicht zu gebrauchen. Stürmische Unterbrechungen bei den Sozial⸗ demokraten. Zuruf: Vertreten Sie den Reichsverband? Vize⸗ präsident Schultz: Es ist empörend, daß Sie den Mahnungen des Präsidenten keine Folge leisten)) Ein Zeuge sagte, er kenne noch einen, andern Fall, wo die sozialdemokratische Gesinnung des Beteiligten maßgebend war. Er mußte aber zugeben, daß es ein tüchtiger Beamter war; übrigens ist es gar kein Sozial— demokrat. Auch das verschweigt das Urteil. Das Urteil ver⸗ schweigt auch, daß ein sehr kostspieliges Gebäude, dessen Bau man dem Vorsitzenden aufs Konto setzte, auch mit Zu⸗ stimmung der Arbeitgeber und drei Jahre vor der Berufung des Vorsitzenden gebaut wurde. (Zurufe rechts 12 Jahre sind die Lügen verbreitet worden, Sie müssen es sich also gefallen lassen, daß Sie 12 Stunden widerlegt werden, aber nicht von mir. Der Abg. Irl hat von einer verschwenderischen Kassenwirtschaft der Sozialdemokraten gesprochen. Er hat übersehen, daß die Innungen viel mehr ausgegeben haben. Der Ministerialdirektor Caspar hat gesagt, daß in Fiel Beamten in umfangreicher Weise gekündigt worden ist. Es handelt sich um drei Fälle. Nur einem ist gekündigt worden; zwei sind entlassen, aber nicht wegen ihrer politischen Gesinnung. So lange der Regierungsvertreter nur sagen kann, die Betreffenden haben die „Auffassung“, sie wären wegen ihrer politischen Gesinnung entlassen worden, sage ich: es ist nicht wahr, und er möge deu Gegenbeweis führen. Der Abg. Becker hat gesagt, es sei in einem Falle

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; ) ist, in nun nicht wieder kann, gesichert ist. geht die Beschränkung der Kündigungsrechte etwas zu sie ist zu verstehen als ein Notwehrakt gegen eine ungerechte Praxis der Gegner. die nicht nach der T fragt, sondern gerade die Tüchtigsten beseitigen möchte politischen Gründen. Wenn das Obeiverwaltungsgericht sich dam beschränkt hätte, daß manche Bestimmungen zu weit gehen, fo an ich seinem Urteile beipflichten; aber es urteilt auf Grund eine Auslegung, die ich vom juristischen Standpunkt als durchaus . widrig bezeichnen muß. Nach dem Vertrage kann der Kassenbenm⸗ nicht entlassen werden wegen Verminderung der Beamtenjahl sei denn, daß diese Verminderung ein unabweisbares Bedi wäre. Wir wollten vermeiden, daß jemand unter dem Von der Beamtenverminderung entlassen und morgen ein anderer gestellt wird, wie dies in Privatbetrieben alltägliche Prang Dazu sagt das Oberverwaltungsgericht, das unabweisbare Bedi liege erst dann vor, wenn die Rasse, trotzdem sie die höchsten Beih. erhebe, nur die niedrigsten Leistüngen gewähren könne. Auf fo nn ist bisber noch kein Gericht verfallen. Alle Versicherungen, daß; gegen Mißbräuche eingeschritten werden solle, sind nichts alz Dunst. Die ganzen Verhandlungen erinnern mich an dicsenigen das Vereinsgesetz. Wenn ich Dr. Delbrück von heute höre mir Dr. von Beihmann Hollweg von damals ein. Glauben Sin daß wir Vertrauen setzen in die Versicherungen einer loyalen ge habung. Die verbündeten Regierungen können sie ja nicht bi wenn die Junker pfeifen, und wie sie pfeifen, haben wir gestem n Grafen Westarp gehört. Seine Ausführungen waren nicht and verstehen, als daß überhaupt kein sozialdemokratischer Kassenb— mehr geduldet werden solle. Man könnte glauben, es handel'n hier nur um einen Streit um die Futterkrippe, in Wirklichkeit ie geht der Kampf um das Wesen und die Freiheit der Selbstverwaln An die Spitze der Krankenkassenverwaltung gehören Leute, die scl aus dem Arbeiterstande hervorgegangen sind, die die Lage und Verhältnisse der Arbeiter kennen. Nun sehe ich auch durchaus nich ein, warum die Arbeiter nicht Sozialdemokraten in die Vorftände n Beamtenstellen sollen wählen können? Machen es denn Konservativen in den kleinen Städten und auf dem Lande, es denn die Fortschrittliche Volkspartei in den Städten, w die Oberhand hat, anders? Ueber das Maß der bloß teck Fähigkeit hinaus wird immer noch ein Maß persönlichen Vertr gefordert werden. In diesem Sinne den Sozialdemoknn dies Recht absprechen, ist eine große Ungerechtigkeit. Wo denn die Berge von Aktenmaterial, die sich doch bei den Behän über die Beschwerden angehäuft haben müssen? Die neuen Bes mungen werden die Folge haben, daß die Stellen ausschlig durch die Behörden besetzt werden, das hat der Kollege Cuno klar dargetan. Und besser wie ein sozialdemokratischer M ist ein von der Behörde ernannter Beamter auf alle werden sich die Arbeitgeber sagen. Wenn erst die Majors und Hauptleute a. D. Kassenvorsitzende sind, die die Berührung min Arbeitern scheuen, dann werden die Kassengeschäfte nicht mehr? Personen, die in der Fortbildung der Kassen und der Gesetzzcka ihren Stol; und ihre Freude sehen, geführt werden, sondern der übliche Geschäftsgang mit allen Unzulänglichkeiten der Bur eintreten. Bisher kannten die Krankenkassenvorstände die Geng gebung vielfach viel besser als die Aufsichtsbehörde. Aber das en liche wird vermieden werden, daß jemand Kassenvorstand nachher außerhalb seines Dienstes auch Sozialdemokrat Die vorgesehenen Kautelen sind nur Schein; es handelt sich ja bloß um die Entlassung, sondern auch um die Anstellung, und nn den Erfahrungen in Preußen darf man zu den Behörden kein W trauen haben. Die Leistungen der Kassen werden herabsinken, gls viel, was im Gesetz auf dem Papier steht. Die Kassenbeamten, d sich zu diesem Posten vom Arbeiter hinaufgearbeitet haben, sind de Mitglieder des Mittelstandes geworden, den die blauschwarze Mehr heit doch besonders schützen zu wollen vorgibt. Unser öffentliches Rn braucht solche Persönlichkeiten, die sich ihre politischen Sp der Krankenkassenverwaltung verdient haben. Von allen Sozia gesetzen war das Krankenkassengesetz relativ unstreitig das beste. Gesetz erging, hatte die Arbeiterschaft Mißtrauen dagegen; dieses zusammen, als die Arbeiter sahen, daß sie auch in dieser Orga etwas arbeiten, etwas leisten konnten, wie sie ja von einem Eifer nach immer neuer Betätigung erfüllt sind. Was die dank dieser freien Arbeit geleistet haben, ist vorbildlich anderen Nationen geworden. um das wir

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Der Sieg des von neuem das V zerklüften. Wer heute diesen Bruch m Bestehenden begeht, der will keine friedliche Entwicklung in Deuts land und die Verantwortung dafür ich denke nicht an die nackt Wahlen fällt auf Sie!

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Mehrere Redner der sozialdemokratischen Partei haben gegen meine Darstellungen hn geantwortet, was ich berichtigen muß. Der Staatssekretär be richtiggestellt, daß eine vorzugsweise Anstellung der Militärarm— nicht beabsichtigt ist. Was ich angeführt habe, beruht Berichten der Behörde. Man kann doch nicht deren Glaubnänsdt. ohne weiteres bezweifeln. Jedenfalls kann ich es cht richtig finden, dem Hause Einzelheiten vorzuführen und es . scheidung anzurufen, deshalb bin ich auch auf die Einjelben des Kieler Falles nicht eingegangen. Dann ist darauf hir worden, daß Unterschlagungen nicht in nennenswerter Weile. gekommen seien. Ich bin absichtlich nicht darauf eingegangen,. die Motive erwähnen es auch nicht, weil solche Dinge in allen 3 waltungen vorkommen. Anders liegt die Sache, wenn solche == fehlungen einen parteipolitischen Beigeschmack haben. Es is *. worden, in Kiel handle es sich nur um die Entlassung Kassenbeamten. Im letzten Jahre sind aber 17 Personen entlö!« und durch Sozialdemokraten ersetzt worden. Es sind also na Gesinnte planmäßig entfernt worden. .

Sächsischer Bevollmächtigter zum Bundesrat, Geheimer Rat

Hallbaguer: Der Abg. Heine hat die Gelegenheit benutzt, um 69

ein sächsisches Gericht die schwersten Vorwürfe zu erheben. Ich med.,

namens meiner Regierung die gemachten Vorwürfe auf das entschieden t— zurückweisen. ( ; ö

Abg. Dr. Pott hoff (fortschr. Volksp.): Wenn auch die ern. die Neigung haben, die gestellten Anträge einfach, niederzustinlnn. so halte ich mich doch für verpflichtet diese Anträge zu begtun = Wenn Arbeitervertreter die Kommissionsbeschlüsse zu den dn. stimmungen über die Wahl der Angestellten verteidigt haben,. erscheint mir das vom Standpunkt der Arbeiter einfach unbegie Es ist absolut notwendig, diejenigen Angestellten, die ehrenamtihs

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zu schützen. Wir werden deshalb für den Antrag (Während der letzten Ausführungen des Redner ckenjeichen, das die Abgeordneten in den Saal *iont Der Saal füllt sich rasch, und es entsteht lebhafte Unruhe, . Ausführungen des Redners unverständlich macht. Der , 1 fucht vergeblich die Ruhe, wiederherzustellen. Rufe: J 1 Der Redner bezeichnet schließlich die Kommissionsvorschläge als . enden lose Ausnahmegesetzgebung, die er nicht mitmachen könne! Damit schließt die Diskussion. ̃ Abg. Giesberts Zentr.) erklärt zur Geschäftsordnung, daß er f das Wort verzichtet habe, nachdem er erfahren, daß auch der Abg. 3 verzichtet habe, aber nicht etwa, weil er auf die von . Seite gemachten Ausführungen nichts zu erwidern habe, aden lediglich im Interesse der rechtzeitigen Erledigung der Reichs versicherungsordnung. . Nach persönlichen Bemerkungen der, Abgg. Cuno, Irl nir. und Heine (Soz) wird zur Abstimmung geschritten. 3340 lautet in der Kommissionsfassung: Die Vorstandsmitglieder der Ortskrankenkassen wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden des Vorstandes. ö Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen aus der Gruppe

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sowohl der Arbeitgeber als auch der Versicherten im Vorstande

Tätigkeit ausüben,

Schultz stimmen. ertönt das Glo

29 3e

. Ablehnung der Abänderungsanträge Ablaß, Brandys und Albrecht, für die die Sozialdemokraten, Polen und die orischritiliche Volkspartei stimmen, erfolgt über den zweiten Absaßz der Kommissionsbeschlüsse auf Antrag Albrecht nament⸗ siche Abstimmung. Diese ergibt die Annahme mit 209 gegen 101 Stimmen.

8 341 lautet:

Kommt diese Mehrheit nicht zustande, so wird die Wahl auf einen anderen Tag anberaumt. Kommt die Wahl auch in der zweiten Sitzung nicht zu stande, so benachrichtigt der Vorstand das Versicherungsamt. Dieses bestellt einen Vertreter, der bis zu einer gültigen Wahl die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden auf Kosten der Kasse ausübt. Auf Beschwerde entscheidet das Oberversicherungsamt endgültig. Ein Arbeitgeber darf nur dann ais Vertreter bestellt werden, wenn die Mehrheit der Gruppe der Arbeitnehmer keinen Einspruch erhebt, ein Arbeitnehmer nur, wenn die Mehrheit der Gruppe der Arbeitgeber keinen Einspruch erhebt.

Die fortschrittliche Volkspartei hat die Streichung des sz 311 beantragt. Nach Ablehnung eines Antrags Albrecht, hinter „auf Kosten der Kasse“ einzufügen: „nach den fest⸗ gesetzten Entschädigungssätzen“ wird über 8 341 auf Antrag Bebel ebenfalls namentlich abgestimmt. Die Annahme des Paragraphen erfolgt mit 208 gegen 101 Stimme. ö

sz Ila besagt nach dem Antrage der Kom mission:

Bei den Krankenkassen werden die aus Mitteln der Kassen bezahlten Stellen der Beamten und derjenigen Angestellten, für welche die Dienstordnung gilt, durch übereinstimmende Beschlüsse beider Gruppen im Vorstande besetzt. Einigen sich die Gruppen nicht, so wird die Beschlußfassung auf einen anderen Tag an— beraumt. Wird auch dann keine Einigung erzielt, so kann die An— stellung beschlossen werden, wenn mehr als zwei Drittel der An— wesenden dafür stimmen; ein solcher Beschluß bedarf der Be— stäligung durch das Versicherungsamt. Sie darf nur auf Grund von Tatsachen versagt werden, die darauf schließen lassen, daß dem Vorgeschlagenen die erforderliche Zuverlässigkeit, insbesondere für eine unparteiische Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte oder Fähig— keit fehlt.“

Ein Antrag Albrecht, folgende Fassung anzunehmen:

„Angestellte und Beamte der Krankenkassen werden vom Vor— stande durch Mehrheitsbeschluß angestellt“, wird abgelehnt.

Ueber die Kommissionsfassung, die die Sozialdemokraten beseitigen wollen, erfolgt auf Antrag Bebel wiederum nam ent⸗ liche Abstimmung. Diese ergibt die Annahme der Kommissions⸗ fassung mit 208 gegen 1063 Stimmen. .

s 361 b (Bestellung der Angestellten durch das Versiche⸗ rungsamt, wenn kein Anstellungsbeschluß zustande kommt oder die Bestätigung endgültig versagt wird) wird in der Kom— missionsfassung unverändert angenommen, ebenso die S8 362, Iz (Dienstordnung), z 3632 (Besoldungsplan) und 363 Gündigung und Entlassung). ;

Ueber 8s 365, wonach sowohl im Vorstand als auch im Ausschuß über die Dienstordnung die Arbeitgeber und die Ver⸗ sicherten getrennt beschließen, und worin Bestimmungen betreffs der Genehmigung der Dienstordnung durch das Oberversiche rungsamt gegeben werden, wird auf Antrag der fortschrittlichen Volkspartei gleichfalls namentlich abgestimmt. .

Die Annahme erfolgt mit 255 gegen 53 Stimmen. ö

In S 363 wird ein Kompromißantrag Schultz und Ge⸗ nossen entsprechend einer Bestimmung hinzugefügt, wonach das Verfahren bei Entlassung eines Angestellten wegen Vergehens Legen die Dienstordnung entsprechend den Vorschriften des Neichsheamtengefetzes geregelt werden soll. ö Die übrigen Paragraphen des Abschnitts „Angestellte und Beamte“ werden bis inkl. S 3712 nach den Kommissions— vorschlägen angenommen, ebenso 8 412, wonach die Ver— sicherungspflichtigen 23, ihre Arbeitgeber der Beiträge zu zahlen haben und bei Innungskrankenkassen durch die Satzungen mit Genehmigung des Versicherungsamts die Halbierung der Beiträge bestimmt werden kann. Darauf wird gegen 71 Uhr die Weiterberatung auf Sonnabend früh 10 Uhr vertagt.

Preuszvischer Landtag. Haus der Abgeordneten. J3. Sitzung vom 12. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Entwurfs eines Zweckverbandsgesetzes auf Grund des Hrrichts der 13. Kommission.

Die, Kom mission hat den § 1 der Regierungsvorlage sumsl in 4 Paragraphen S5 J, 1a bis . zerlegt. m t uch sz 4 können Städte, Landgemeinden, Gutsbezirke, Bürger— tete en. Aemter und Landkreise (die letzten drei sind von der ian hinzugesetzt für kommunale Aufgaben jeder Art mit- sa nder verbunden (Zweckverbände) werden, wenn sie damit, Einher⸗ Enden sind. Ueber die Bildung des Zweckverbandes beschließt der e n g de Beteiligung von Städten oder Landkreisen der eolttsausschuß. be Mäh üs ist;: wenn. die Beteiligten nicht eiwverstanden spnd, gabe ldung eines Zweckverbandes nur für solche kommunale Auf— air n, die allen Beteiligten ge ssetzlich obliegen, Und nur dann zu. . wenn der. Zweckverband im öffentlichen Interesse notn en is tra er Oberprässdent kann unter diesen Voraussetzungen auf. An

Gen mindestens einem Drittel der Hekeiligten (Regierungsporlage: : trag eines Beteiligten) oder auf Antrag der Tommunglaussichls⸗ über . angrdnen, daß zunächst der Kreisausschuß Bezirksausschuß)

die Erganzung der mangelnden Zustimmung

heschließt.

gefaßten Beschluß ist binnen vier Wochen die Klage beim Ober— verwaltungsgericht zulässig, die jedoch nur darauf gestützt werden kann, daß die Aufgabe den Beteiligten nicht gesetzlich obliegt. (Der letzte Satz ist von der Kommission neu eingefügt.) Nach Ergänzung des mangelnden Einverständnisses der Beteiligten beschließt der Gberpräsident über die Bildung des Zweckverbands. (Die Bestimmung der Regierungsvorlage, daß ein Zweckverband auch gegen den Willen der Beteiligten für solche Aufgaben, die sie bereits als kommunale freiwillig übernommen haben, für die Elektrizitätsversorgung und die öffenklichen Verkehrseinrichtungen indessen auch ohne diese Voraussetzung gebildet werden kann, hat die Kommission gestrichen.)

Nach z 1b können Gemeinden mit Gutsbezirken auch zur ge— meinschaftlichen Festsetzung und Durchführung von Straßen, und Baufluchtlintenplanen verbunden werden.

Nach § 16 finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf eine Veränderung in der Zusammensetzung sowie auf eine Auflösung des Zweckverbandes Anwendung.

Fall der Annahme des 8 12 aber folgenden Zusatz:

sind, C. wenn und soweit aus der Beteiligung einundderselben Ge

Kommunalverwaltung zu befürchten ist.“ Ueber den Beginn der Beratung der S5 1 und 1a bis it bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

der Abgg. Linz (Zentr.) entgegnet der Minister des Innern von Dallwitz:

wohl zurückzuführen sei auf eine Abneigung gegen die Städte im all gemeinen. stellen. Die Regierung ist davon ausgegangen, daß die Entwicklune des Verkehrs und des Gemeindelebens es mit sich bringt, daß Auf gaben jetzt von Gemeinden in die Hand genommen werden müssen welche sich innerhalb der Grenzen eines einzelnen Gemeinde bezirks zweckmäßig nicht erfüllen lassen, welche auf das Gebie anderer Gemeinden mit ausgedehnt werden müssen, wenn diese Auf

derartige Aufgaben interkommunaler Art durch Verbindung mehrere Gemeinden zu Zweckoerbänden zu lösen. der den Bestimmungen der 55 1 Grunde liegt.

und 1a des

stellt, den 5 12 des Gesetzes zu streichen, nach welchem im öffentliche Interesse auch gegen den Willen einzelner Gemeinden eine Verbindun

diesem Antrage nicht zuzustimmen.

jetzt von der Kommission Ihnen vorgeschlagen wird. vorlage hatte in Aussicht genommen, daß eine sammenlegung beim Widerspruch einzelner Kommunen auch dan zulässig sein sollte, wenn es sich nicht nur um s den Gemeinden obliegende Aufgaben handelt, sondern ur fakultative Aufgaben,

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auch dann zulässig sein sollte, wenn es sich um

einrichtungen handle. solche Aufgaben zur zwangsweisen Zusammenlegung berechtigen, welch

die Gemeinden schon als Zweckverbandsaufgaben genommen 80 9

nach der Londgemeindeordnung vom Jahre 1891, die 22 Jahre

blicklich schon die Befugnis gegeben, mehrere Gemeinden dann Zweckverbänden zusammenzulegen, wenn es sich nicht nur um gesetzli den einzelnen Gemeinden obliegende Aufgaben, sondern

um solche fakultative Aufgaben handelt, welche die

bereits in den Bereich ihrer Wirksamkeit gezogen hatten.

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missionsbeschlüsse enthalten meines Dafürhaltens eine sel Provinzen geltenden Rechts, sodaß eine weitere Abschwächung neue Gesetz absolut unzweckmäßig und so schlecht gestalten würd es dann besser bei den bisherigen Bestimmungen der Landgemein ordnung verbleiben würde.

In dem Eventualantrag wird nun versucht, öffentlichen Interesses insoweit einzuschränken, als in einzelnen

nicht vorliegt. Eine solche kasuistische Einschränkung ist und auch schädlich. Die Prüfung des öffentlichen Interesses Kreisausschuß, dem Bezirksausschuß, dem Proypinzialrat präsidenten übertragen, mithin drei Selbstverwaltungs körpern staatlichen Aufsichtsbehörde. Ich glaube, daß das genüg dafür gewährt, daß der Begriff des öffentlichen Inte gemäßer Weise ausgelegt wird.

Wenn unter Litera a des Eventualantrages wird, daß ein öffentliches Interesse dann nicht anerkannt „wenn einer der beteiligten Kommunalverbände nich genug ist, um seinen Anteil an den Kosten des tragen“, so ist das nach meinem Dafürhalten ei Bestimmung:; denn daß ein öffentliches Interesse nicht wenn eine einzelne Gemeinde durch den Zweckverband würde, liegt doch so auf der Hand, d werden braucht. Ich glaube, daß der ausschuß, der Provinzialrat und de nicht bilden werden, wenn die K sein würden, daß einzelne Mitglied ihrem finanziellen Ruin entgegengeben

Des weiteren ist in dieser Litera der Fffentliches Interesse gemeinsamen Aufgaben

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zwangsweise Zu—

Die Abgg. Aronsohn (sffortschr. Volksp.) und Genossen beantragen prinzipiell die Streichung des 8 Ja, für den

Von der im S 1a dem Oberpräsidenten gegebenen Befugnis ist kein Gebrauch zu machen, a. wenn einer der beteiligten Kommunal— verbände nicht leistungsfähig genug ist, um seinen Anteil an den Kosten des Zweckverbandes zu tragen, und die gemeinsamen Aufgaben durch eine Eingemeindung erfüllt werden können, b. wenn die beteiligten Kommunalverbände mit der Eingemeindung einverstanden

meinde an einer Mehrzahl von Zweckverbänden eine Erschwerung der

Auf die daselbst auszugsweise wiedergegebenen Ausführungen und Büchtemann (fortschr. Volksp.)

Der Herr Vorredner hat soeben ausgeführt, daß die Vorlage

Ich kann das seitens der Regierung positiv in Abrede

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gaben überhaupt in angemessener Weise erfüllt werden sollen, und daß mithin ein Modus gefunden werden muß, der die Möglichkeit gibt,

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Das ist der sachliche Grund, Entwurfs zu

Nun haben die Herren Aronsohn und Genossen den Antrag ge—

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mehrerer Gemeinden zu Zweckverbänden erfolgen kann. Ich bitte Sie,

Die Regierungsvorlage ist weit über das hinausgegangen, was Die Regierungs

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gesetzlich

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welche die Gemeinden schon als Gemeinde— aufgaben übernommen hatten, und daß ferner eine Zwangkeverbindung die Versorgung mehrerer Gemeinden mit Elektrizität und um gemeinsame Verkehrs⸗ Diese letzteren Bestimmungen sind von der Kommission gestrichen worden; ebenso aber auch die Bestimmung, daß

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hatten. Durch die Kommissionsbeschlüsse ist daher eine sehr weitgehende Ab⸗ schwächung der Zweckverbandsbestimmungen gegen den bisher in den östlichen Provinzen bestehenden Zustand herbeigeführt worden; denn in Kraft gestanden hat, ohne Unzuträglichkeiten herbeizuführen, ist augen⸗

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Einschränkung nicht nur der Vorlage, sondern auch des in den östlichen

durch das Gesetz bestimmt werden soll, daß ein öffentliches Intereß

bestehenden Gesetzesvorschrift, nämlich mit dem 5 2 Nr. 5h. der Land gemeindeordnung bringen. In dieser Vorschrift ist ausdrücklich gesagt, daß eine Zusammenlegung mehrerer Gemeinden, also eine voll— kommene Eingemeindung einer Gemeinde in die andere, dann nicht stattfinden darf, wenn die Möglichkeit gegeben ist, die Unzuträglich— keiten, die durch eine vermengte Lage entstanden sind, im Wege der Bildung von Zweckverbänden zu beheben. Es würde mithin hier eine Bestimmung hineingetragen werden, die das gerade Gegenteil eines jetzt schon bestehenden, nicht aufgehobenen gesetzlichen Grundsatzes zur Folge haben würde.

Unter b ist eine weltere kasuistische Einschränkung des öffentlichen Interesses vorgesehen. Das Vorliegen des öffentlichen Interesses soll dann nicht anerkannt werden, „wenn die beteiligten Kommunal⸗ verbände (Gemeinden, Bürgermeistereien, Aemter und Kreise) mit der Eingemeindung einverstanden sind“. Es wird dabei aber übersehen, daß es auch bei den Gemeinden übergeordnete kommunale Körper schaften geben kann, deren Interesse sehr wesentlich mitspricht, bei den Gemeinden z. B. die Kreise, bel den Kreisen die Provinzen usw., die unter Umständen mit einer Eingemeindung aus sehr triftigen Gründen nicht einverstanden sein würden, selbst dann, wenn die untersten Körperschaften, die einzelnen Gemeinden, damit einverstanden würden. Es würde damit auch der Befugnis der staatlichen Bel vorgegriffen werden, ihrerseits darüber zu entscheiden, ob eine Eingemeindung ganzer Gemeinden in andere im Interesse notwendig und zweckmäßig ist. dritte Voraußsetzung: „wenn teiligung ein und derselben Gemeinde

von Zweckverbänden eine Erschwerung der Kommunalverwaltun, befürchten ist“, ist eine so kautschukartige Bestimmung, daß meines haltens damit in der Eine Erschwerung der Kommunalverwaltung eintreten, sie braucht aber nicht einzutreten. Eg ist e Sache des verständigen Ermessens der beteiligter antragte Bestimmung würde an sich nicht den mindester Erfolg haben.

Ich wiederhole, daß eine solche kasuistische Ausl lichen Interesses, wie ich glaube, veck nicht alle stimmungen Schlüsse auf das G weil endlich der Schutz, der Bezirksausschüsse, Provi Vorhandensein des öffent ausreichend ist, um eine wendig erscheinen zu lassen.

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