Abg. Molkenbuhr (Soz.) befürwortet einen Antrag, die Be⸗ stimmung über den Vorsitz zu streichen.
Der Antrag wird abgelehnt.
Nach § 353 ist für den Vorstand oder Ausschuß der Betriebskrankenkassen weder wählbar noch wahlberechtigt, wer die Mitgliedschaft freiwillig fortsetzt.
Abg. Sach se (Soz.) befürwortet Streichung. Es gebe Fälle, wo in Knappschaftskafsen Arbeiter schon deswegen entlassen seien, weil sie als Kandidaten aufgestellt wurden, so auch auf den Fürst Pleßschen Gruben. Es scheine, als ob man annehme, daß ein Arbeiter, der nicht mehr in Arbeit stehe, mit einem Male zum niederträchtigsten Menschen ausarte.
g 353 wird unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen.
. z 354 wird u. a. der Innung das Recht gegeben, den Vorsitzenden und seine Stellvertreter aus den Vorstands⸗ mitgliedern zu bestimmen. Ferner sollen die Arbeitgeber und die Versicherten, wenn sie je die Hälfte der Beiträge tragen, je die Hälte der Vertreter im Aus ö. und diese Vertreter je die Hälfte der Vorstandsmitglieder wählen.
Abg. Schmidt -Berlin (Soz.) befürwortet die Streichung beider Bestimmungen.
8 364 bleibt unverändert.
Einen sozialdemokratischen Antrag auf Einfügung folgenden 8 35424 i „Einem Arbeitervertreter im Ausschuß oder im Vorstande
einer' Betriebekrankenkasse kann zu einem früheren Zeitpunkt als zum Ablauf seiner Wahlperiode das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grunde gekündigt werden,“
begründet der .
Abg. Em mel (Soz.) mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, den Arbeitervertretern einen ausreichenden Schutz zu geben.
Abg. Dr. Pott ho ff (fortjchr. Volksp.) spricht sich ebenfalls für diesen Antrag aus. Wenn man den Arbeitern Ehrenämter über⸗ trage, fo müsse verhindert werden, daß Arbeitgeber ihre finanzielle Uebermacht gegen diese ö um sie zu maßregeln. Beim preußischen Bergrecht sei den Sicherheitsmännern ein noch weiter⸗ gehender Schutz gewährt worden.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) beantragen fol⸗ genden 8 3655 a:
„Der Vorstand ist verpflichtet, den Gewerbegufsichtsbeamten auf Verlangen Auskunft über Zahl und Art der Erkrankungen zu erteilen.“
Für den Fall der Annahme dieses Antrags beantragen die Abgg. Schul und Genossen den Zusatz:
„Die oberste Verwaltungsbehörde kann stimmen. .
Abg. Severing (Soz) begründet den sozialdemokratischen Antrag. Es handle sich um berufliche Krankheiten. Mit dem Kompromiß⸗
antrag Schultz sei seine Partei einverstanden.
Abg. Schicke rt (dkons.) erklärt, daß seine Freunde für beide Anträge stimmen werden.
Die Anträge Albrecht und Schultz werden angenommen.
5 358 bestimmt über die , des Ausschusses. Unter anderm solle dem Ausschuß vorbehalten bleiben, die Satzung zu ändern und die Kasse aufzulösen oder mit andern Krankenkassen freiwillig zu vereinigen. 0
Nach den Beschlüssen der Kommission sollen diese letzteren Beschlüsse der Mehrheit sowohl der Arbeitgeber als der Ver⸗ sicherten bedürfen. .
Abg. Kuntze (Soz.) befürwortet einen Antrag, diese Bedingung zu beseitigen.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die übrigen Bestimmungen über Obliegenheiten von Ver— band und Ausschuß (68 359 bis 361) ergeben keine, Debatte.
Die Vorschriften über Angestellte und Beamte (68 3612 bis 3J71Ia) sind bereits gestern erledigt worden.
33 372 bis 376 handeln von der Verwaltung der Mittel. 8 I 2X2 bestimmt:
Die Mittel der Kasse dürfen nur zu den satzungsmäßigen Leistungen, zur Füllung der Rücklage, zu den Verwaltungskosten und für allgemeine Zwecke der Krankheitsverhütung verwendet werden. Nach Bestimmung der obersten Verwaltungsbehörde ist es zulässig, Kassenmittel für den Besuch von Versammlungen zu verwenden, die den gesetzlichen Zwecken der Krankenversicherung dienen sollen.
Abg. Büchner (Soz.) tritt für eine Aenderung des zweiten Satzes dahin ein, daß die Kassen die erwähnte Befugnis selbständig und nicht nach Bestlmmung der obersten Verwaltungsbehörde aus⸗ üben sollen. Der Redner kommt auf die Debatte über die Mißbräuche in den Srtskrankenkassen zurück und wirkt dem Zentrum vor, daß es durch die Billigung der Kommissionsbeschlüsse zu den betreffenden Paragraphen einen on m Verrat an den Arbeitervertretern geübt habe und die Arbeiter in schnöder Weise entrechtet hätte. (Vize⸗ präͤsident Schultz rügt beide Vorwürfe; man dürfe solche Ausdrücke gegenüber . des Hauses nicht gebrauchen.)
Der Antrag wird abgelehnt.
S5 377 407 betreffen das Verhältnis der Kassen zu Aerzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken. Es wird zunächst die Arztfrage gesondert verhandelt.
Die Kommission hat die 88 377— 398 der Vorlage Verhältnis zu den Aerzten) abgelehnt und dafür folgende S8 378, 379 und 380 . 1
§z 378: „Die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Aerzten werden durch schriftlichen Vertrag geregelt; die Bezahlung anderer Aerzte kann die Kasse, von dringenden Fällen abgesehen, ablehnen.“
§z 379: „Soweit es die Kasse nicht erheblich mehr belastet, soll sie ihren Mitgliedern die Auswahl zwischen mindestens zwei Aerzten freilassen. Wenn der Versicherte die Mehrkosten selhst übernimmt, steht ihm die Auswahl unter den von der Kasse bestellten Aerzten frei. Die Satzung kann jedoch bestimmen, daß der Behandelte während desfelben Versicherungsfalles oder Geschäftsjahres den Arzt nur mit Zustimmung des Vorstandes wechseln darf.“
s 85: „Wird bei einer Krankenkasse die ärztliche Versorgung dadurch ernstlich gefährdet, daß die Kasse keinen Vertrag zu an⸗
emesfenen Bedingungen mit einer ausreichenden Zahl von Aerzten ar . kann, oder daß die Aerzte den Vertrag nicht einhalten, so
— Oberveisicherungsamt (Beschlußkammer) die Kasse
statt der Krankenpflege oder sonst
erforderlichen ärztlichen Behandlung eine bare Leistung bis zu zwei
Dritteln des Durchschnittsbetrages ihres gesetzlichen Krankengeldes zu
gewähren. Das Sberversicherungsamt (Beschlußkammer) kann zugleich
bestimmen: J) Wie der Zustand dessen, der die Leistungen erhalten soll, anders als durch ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen werden daf, 27) daß die Kasse ihre Leistung solange einstellen oder zurück⸗ behalten darf, bis ein ausreichender Nachweis erbracht ist, 3) daß die
Teistungspflicht der Kasse erlischt, wenn binnen einem Jahre nach
Fälligkeit des Anspruchs kein ausreichender Nachweis erbracht ist,
I) daß die Kasse diejenigen, denen sie ärztliche Behandlung zu ge⸗
währen hat, in ein Krankenhaus verweisen darf.“
Die Polen beantragen, im 8 I78 hinter „geregelt“ ein⸗
zustellen: ; . . „Ist ein solcher Vertrag geschlossen, so kann jeder approbierte
hierüber Näheres be⸗
ermächtigt das : che auf ihren Antrag widerruflich,
Kassenmitglieder zu behandeln nur ausgeschlossen werden, wenn ein i, Hrund vorliegt, der weder religiöser noch politischer Natur ein darf.“
Abg. Hoch (Soz.) befürwortet Abänderung des 5 380, wonach im Absatz 1 statt „ermächtigt bis wizerruflich gesetzt werden soll: gewährt die Kasse auf Antrag des Vorstandes mit Zustimmung des Lusschusses statt der Krgnkenpflege usw. eine bare Leistung bis zu zwei Drittel des Durchschnittsbetrages ihres gesetzlichen Kranken— geldes“. Mit der vereinzelten Bestimmung im 8 380 der Kommissions⸗ beschlüsse allein sei gar nichts getan, um den Kassen ihr Verhalten zu den Aerzten zu erleichtern. Innerhalb des Systems von Be— stimmungen, wie sie die Vorlage enthalte, die aber die Kommission beseitigt habe, hätte die betreffende Bestimmung eine wesentlichere Bedeutung gehabt, darum müßten die Kommissionsbestimmungen nach dem Antrage seiner Partei geändert werden. Zu dem Oher⸗ verficherungs amt als Aufsichte behörde könne man auch, nach Er—⸗ fahrungen, die man mit, der behördlichen Aufsicht bezüglich gewisser Verträge gemacht habe, kein Vertrauen haben. In dieser schwierigen Situatton müßten die Vertreter der Arbeiter entscheiden.
Abg. . Durch die Kommissionsfassung wird den Aerzten die Möglichkeit, sich zu betätigen und ihr Brot zu verdienen, genommen. Die Sache liegt doch so, daß die Ueberzahl der Aerzte, die in den verschiedenen Landesteilen verschieden ist, aus politischen und anderen Rücksichten von der Kassenpraxis ausgeschieden wird zum Schaden der Versicherten. In meiner Heimat ist in weiten Bezirken der Zustand der, daß polnische Aerzte grundsätzlich von den Krankenkassen ausgeschlossen sind. Ich verweise auf Ober⸗ schlesien. In den Knappschaftsvereinen, sowohl im schlesischen wie im Bochumer, ist eine Bestimmung getroffen, daß auf einen Kassenarzt höchstens 2000 oder 2505 Mitglieder kommen. Es ist bedauerlich, daß von der Kommission nicht eine solche Ein⸗ schraͤnkung akzeptiert ist. Die Stellung, der Sozialdemokraten zur Arztfrage nimmt lediglich Rücksicht auf die Kassen. Es ist ein anz einfeitiger arbeiterfeindlicher Standpunkt. Für den Arbeiter önnen wir kein anderes System verlangen als das der freien Arzt- wahl. Ich kenne Fälle, wo ein Kassenarzt, in einer Stunde 73 Patienten abe fertzgt hat. Man kann ermessen, wie gründlich da die Behandlung des Einzelnen sein muß. Solche Aerzte haben das Monopol und berdienen 20⸗ bis 40 000 S6, weil andere, Aerzte, die fich gern auch betätigen würden, in die Kasse nicht, hineinkommeu können. Diesen Zustand wollen die Sozialdemokraten aufrecht erhalten. Ich bitte Sie daher, der freien Arztwahl zuzustimmen.
Der Antrag der Polen wird abgelehnt, ebenso die Anträge Albrecht. Die Fs 378 bis 380 bleiben nach der Kommissions⸗
fassung unverändert.
8 381 der Kommissionsvorschläge bestimmt, daß der Vor⸗ stand durch die Satzung ermächtigt werden kann, die Kranken⸗ hausbehandlung nur durch bestimmte Krankenhäuser zu ge⸗ währen. Dabei dürfen Krankenhäuser, die lediglich zu wohl⸗ tätigen oder gemeinnützigen Zwecken bestimmt oder von öffent⸗ lichen Verbänden oder Körperschaften errichtet und die bereit sind, die Krankenhauspflege zu den gleichen Bedingungen wie andere Krankenhäuser zu leisten, nur aus einem wichtigen Grunde mit Zustimmung des Oberversicherungsamts aus⸗ geschlossen werden.
93 Abg. Binder (Soz) tritt ein für die Einfügung eines neuen
§ 381 a:
„Die in § 381 im Schlußsatz angeführten Krankenhäuser dürfen die Annahme von Kassenpatienten nur aus einem wichtigen Grunde ablehnen. Ein Streit der Kassen mit Aerzten wegen der Regelung des ärztlichen Dienstes gilt nicht als wichtiger Grund.“
Der Antrag wird ohne weitere Diskussion abgelehnt.
Die S8 385 und 3886 betreffen das Verhältnis zu den Apothekern. 5 385 lautet folgendermaßen:
„Die Satzung kann den Vorstand der Kasse ermächtigen, wegen Lieferung der Arznei mit einzelnen Apothekenbesitzern oder ver, waltern oder, soweit es sich um die freigegebenen Arzneimittel handelt, auch mit einzelnen anderen Arzneimittelhändlern Vorzugs⸗ bedingungen zu vereinbaren. Alle Apothekenbesitzer und verwalter im Bereich der Kasse können solchen Vereinbarungen beitreten. Der Vorstand kann dann, von dringenden Fällen abgesehen und vorbehaltlich des 8 386 Absatz 3, die Bezahlung der von anderer Seite gelieferten Arznei nicht ablehnen.“
Dieser Absatz 3 besagt: .
„Beziehen die Berechtigten die im Handverkauf abgegebenen Arzneimittel zu einem Preise, der die Festsetzung durch die höhere Verwaltungsbehörde nicht übersteigt, aus einer Apotheke, so, kann die höhere Verwaltungsbehörde anordnen, daß die Kasse die Be— zahlung nicht deshalb ablehnen darf, weil sie nach § 386 mit Arzneihändlern anderer Art niedrigere Preise vereinbart hat.“
Äbg. Schicke rt (dkons.) befürwortet folgende Fassung des ersten , . des 385: „Die Satzung kann den Vorstand ermächtigen, inner⸗ halb des Kaffenbereichs oder mit Genehmigung des Versicherungegmtes darüber hinaus wegen Lieferung der Arzneien mit einzelnen Apotheken⸗ besitzern oder verwaltern oder, soweit es sich um die dem freien Ver⸗ kehr überlassenen Arzneimittel handelt, auch mit anderen Personen, die solche feilhalten, Vorzugsbedingungen zu vereinbaren, Diese Fassung benachteilige nicht etwa die Drogisten gegenüber den Apothekern oder umgekehrt, sie bedeute aber eine gewisse Bevorzugung der im Kassenbereich wohnhaften Apotheker und Drogisten gegenüber den auswärtigen.
Abg. G eck (Soz.) erklärt, daß die Sozialdemokraten diesem Antrage wohl zustimmen könnten, und befürwortet im übrigen eine Aenderung der Kommissionsbeschlüsse dahin, daß der zweite Satz des 8 385 der Kommiffionsfasfung und der vorhin mitgeteilte dritte Absatz des §z 386 gestrichen werden. Er begründet dies ann,, namentlich durch die notwendige Rücksicht auf die Drogisten. ie ungesunde 1 mit den Apotheken führe zum Ruin der kleinen
xiftenjen. Das hänge damit zusammen, daß Lie Handverkaufsartikel zum Rezepturwert abgegeben würden, um ein bestimmtes Aktenmaterial über den Umsatz für etwaige Verkaufsverhandlungen zu haben, damit der Käufer der Apotheke um so besser hineingelegt werden könne. Die Hohenzollernapotheke in Cöln sei 1897 für 380 000 9 verkauft, 19093 für 640 000 6. Die Ausdehnung der Krankenfürsorge auf weitere 5 bis 9 Millionen Personen werde diese Entwicklung im Apothekenwesen noch fördern, da den Apothekern gesetzlich die Kund— schaft zugetrieben werde. In der Kommission habe er die Ver— staatlichung der Apotheken und die Gründung eigener Kassenapotheken empfohlen, leider ohne Erfolg. Der Redner bittet, die sozialdemo⸗ kratischen Anträge anzunehmen.
Unter Ablehnung derselben werden die 88 385 und 386 nach der Kommissionsfassung mit dem Antrage Schickert an—
genommen. Damit ist der vierte Abschnitt des zweiten Buches (Ver⸗
fassung) erledigt. . Um 4M, Uhr vertagte das Haus die Fortsetzung der Be⸗
ratung auf Montag 12 Uhr.
Preußischer Landtag.
Haus der Abgeordneten. 74. Sitzung vom 13. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen
Nummer d. Bl. berichtet worden. Das Haus verhanbelt in zweiter Beratung über den
Entwurf eines Zweckverbandsgesetzes für Groß⸗
Die Kommission beantragt, der Regi Gesetzesvorschlag als Material zu iber hei iet mn ö der 3 53 des Kommunalabgabengese zes 6 den Gemeinden Groß⸗-⸗Berlins . werlit von diesen Gemeinden soll jährlich gemeinsam eine Saen ol Mark aufgebracht werden, die dem sechsfachen mn in der Gesamtbevölkerung entspricht, und zwar von den ehe ul Gemeinden nach dem Verhältnis ihres Real⸗ und Einko nn steuersolls; von der Gesamtsumme soll die Stadt Berlin . 3 einen Betrag als Zuschuß für die Fürsorge für Diba t h halten, während der Rest an sämkliche Gemeinden nach . Verhältnis ihrer Bevölkerungszahlen für die kommung ih 9m gaben nach 53 53 des Kommunalabgabengesetzes ve, werden soll. eil §z 1 der Vorlage bestimmt in der Kommissionsfassung in
die Ear
sit ie achtlitze·
ö don de ne Snn,
ung lächen sin sien
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Boxhagen⸗Rummelsburg, Pankow, Weißensee und ,
Verbande als selbständige Glieder an.
(Absatz. 3.) Andere Gemeinden dieser Landkreise werden sch, ständige Glieder des Verbandes, wenn sie nach dem Verhältnöz in Einwohnerzahl zu der Einwohnerzahl threr Kreise rechnerisch Anspruch auf Zubilligung mindestens eines Vertreters in der n bandsversammlung haben. (Die Regierungsvorlage lie statt xx stimmungen in Abs. 2 und 3 nur zu, daß aus den Kreisen an und Niederbarnim Gemeinden nur dann auf ihren Antrag jz. ständige Glieder des Verbandes zugelassen werden können, um sie mehr als 60 000 Einwohner haben.)
(Absatz 4.) Der Landkreis Osthavelland oder Teile deschn können mit Zustimmung des Kreises durch Beschluß der Verbmh versammlung mit dem Verbande vereinigt werden; die Zustimmm des Kreises kann im öffentlichen Interesse auf Grund des allgemchn Zweckverbandsgesetzes ergänzt werden. (Die Regierungsvorlage ze stimmte, daß der ganze Kreis Osthavelland nur auf seinen Anttag it Verbandsglied zugelassen werden könne.
Die Abgg. von Brandenstein (kons) und Dr. von Kries (kons. beantragen, unter den Zweckbestimmungen Rü Erwerbung von Flächen für den Bau von Kleinwohnungen
sowie den Absatz 4 (Osthavelland a,. zu streichen.
Die Abgg. Hirsch⸗Berlin (Soz.) und Genossen bean— tragen, zu den Zweckbestimmungen noch hinzuzufügen:
5) Regelung des Volksschulwesens, 6) Regelung der Armm, Waisen⸗- und Krankenpflege, 7) Regelung des Steuerwesens.
Die Abgg. Freiherr von Zedlitz und Neukith, Lüdicke (freikons und Genossen be antragen zu Absatz! über „Spandau“ besonders abzustimmen und für den sil der Streichung dieses Wortes den Stadtkreis Spandau . Absatz 4 einzusetzen, für ihn also nur die fakultative Zutelm zum Verbande, ebenso wie für Osthavelland, zu hestimmm
Nachdem Abg. Dr. von Kries sinß; über die Verhandlngen
der Kommission berichtet hat, erhält das Wort
Abg. Cassel (fortschr. Volkep. ): Gegen den S 1 haben wir deln größten Bedenken. Wir können nicht anerkennen, daß es notwannn ewesen sei, die beiden Kreise Teltow und Niederbarnim in un Verbande gebiet hineinzunehmen. Wenn man von der Schaffung ang Ireß-⸗Berlins früher gesprochen hat, so hat man doch nur an dt Ortschaften gedacht, die mit Berlin eine wirtschaftliche Enit Bilden otker von denen man annehmen kann, daß sie in absehban Zeit mit Berlin eine Einheit bilden werden. in sehr großer e der Orte, um die es sich hier handelt, hat keine wirtschaftlt e Vu bindung mit Berlin, diese Orte haben sogar ganz andere Brin nisse als Berlin. Dazu handelt es sich um weltausgedehnte mn strecken, die viel größer sind als das eigenkliche. Git, Berliner Gebiet. Dadurch wird in die Verwaltung des Zweckverbanet ein Fremdkörper hineingetragen, sodaß mancherlei Relbunge entsteben werden, zumal da diefe Teile 18 Vertreter zu willi haben. Die Vertreter der entfernten Städte und Landgemeinde werden fürchten müffen, zu Projekten, von denen sie keinen Mitt haben, herangezogen zu werden. Andererseits wird aber auch z Verband Groß-Berlin sich um Aufgaben kümmern müssen, die an eigentlich ganz und gar fernliegen. Auch dag Vertreterpi nn bietet durch die Hinzuziehung der ganzen Kreise viele Schwierigleign indem die Interéffen der kleineren Gemeinden von Verkretern wah. genommen werden, die nicht von den Gemeinden selbst, sondern bol den Kreistagen gewählt sind. Außerdem wird die. Regienm durch die Kreistage einen außerordentlich großen Einfluß gewinln, Cs „wird also keine Fülle von Ümftimmigkeiten in den n band Groß-⸗Berlin hineingetragen. Ein wirklich einbeitlit⸗ Kommunalgebilde wird der Verband nicht sein; dies würde ut der Fall sein, wenn die Vertreter aus direkten Wahlen der Bench des Verbandsgebiets hervorgehen würden. Den Antrag der Rn n vativen, der die Kleinwohnun . dem Verbande Groß wieder nehmen und die e n. ene Hineinbeziehung Osthabe streichen will, müssen wir entschieden ablehnen. Aber auc w. sozialdemokratischen Anträge gehen viel zu weit. Wie sell Verband das Volksschulwefen, das Armen, und Krankenwesen das Steuerwesen regeln? Dazu ist der geplante Verband ja gat . in der Lage. Wenn das Ziel erreicht werden sollte, müßte ine , kemmen andere Organisation vorgenommen werden. In Berlin nr sind an 16 600 Bürger ehrenamtlich tätig. In den Vororten n, sich dies ebenso. Wie. soll. diefe ganze. Arbeit erseßt, 13. Etwas anderes ist es, über dieses Gesetz hinaus eine größt einigung Berlins und der Vororte zu erzielen oder auf e gemeindung in weiterem Maße hinzustreben. Gegen den V daß der Verband Groß-Berlin nur dazu dienen solle, dem Erzielung eines höheren Preises für seine Waldverkäufe zu en hat fich das Ministerium verwahrt. Die Frklärung ist s her, über die Bedingungen der Walderwerbungen 1 ab bekannt geworden. Bie einem Ministerium wird die Ents das andele verschoben; ich habe doch die Empfindung, daß den Zweckverband wartet, um günstigere Bedingungen zu können. Trotz unserer Bedenken werden wir na ztraft fur das Gedeihen deg Verbandes Groß z, arbeiten. Es wird eine große Aufgabe für alle ; meinden sein, in m, d Eintracht vorzugehen Au die Schwierigkeiten zu überwinden zu suchen durch gemelnsame. fassung der nm f der Selbstverwaltung. Wir hoffen, d wann wir in dieser Weise wirken, dazu beitragen werden, da einst Schritte erfolgen, die die Bildung eines einheitlichen
wesens Groß⸗Berlin herbeiführen. — ; Abg. Freiherr von Zedtitz und Neukirch sfrellons· je alle Gemeinden in dem 5pferwilligen Sinne mitarbeiten, mig rn Vorredner ausgeführt hat, wird der Verband Groß ⸗ Berlin sicher n . Wirkung sein. Der von der Regierung einge
er einzi ĩ ; ĩ rößeren Zu eg war der einzig mögliche; wenn man einen ß ,
lichen,
Arzt, der im Bereiche der Kasse wohnt, wenn er dem Vertrag schriftlich beitritt: 1) Kasenmitzlieder behandeln, 27) von dem Rechte,
Berlin auf Grund des Berichts der 13. Kommission.
nicht mehr erlebt haben. Es ist nicht zutreffend,
schluß erstrebt hätte, würden wir sicher die Bildung 9. Huch dal
zndi treterprinzip sich kein reges kommunales Leben und Zu— de,. . zt entwickeln könnte; den Gegenbeweis 16 y er, deren Vertretung ebenfalls guf dem indirekten Ver nl hrinztß beruht. Die Bedenken, die der Vorredner vorgebracht , fann ich nicht als stichhaltig anerkennen. Meine Freunde ha en eine Befriedigung darüber, daß, während noch im vorigen * hre das Bedürfnis nach der . eines solchen Zusammen.
h eute über die Zweckmäßigkeit keine Zweifel
es bestritten wurde, ; n, werden. Den freikonservativen Antrag möchte ich meh Annahme empfehlen; der Streit ist am einfachsten gelöst,
Ihnen zur ; — a, üenmir für Spandau dieselben Bestimmungen treffen wie für den 6 He wer, Die sozialdemokratischen Anträge hat schon der ba. Cassel durchschlagend zurückgewiesen, so daß és nicht nötig ist, . darlber zu fagen. Der konserpative Antrag will die Wohnungs— surforge dem weckperbande nehmen. Ich bitte, diesen Antrag ab— lehnen. Denn die Kleinwohnungsfrage steht in unmittelbarem Zu⸗ sammenhange mit der Verkehrspolitik; beide sind nicht voneinander trennen. Ebenso bitte 9. auch um Ablehnung des konservativen Antrags, der den Kreis Osthavelland ganz herausnehmen möchte.
Minister des Innern von Dallwitz:
Meine Herren! Gestatten Sie mir, zunächst der Hoffnung, daß die heutigen Beratungen auch zu einem günstigen Erfolge führen mögen, und zugleich der Ansicht Ausdruck zu geben, daß die so außer— ordentlich erschöpfenden, fleißigen und mit großem Sachverständnis ge— führten Verhandlungen der Rommission ganz wesentlich dazu beitragen weiden, ein günstiges Ergebnis herbeizuführen, wenn das Gesetz zu— stande kommen sollte.
Herr Abg. Freiherr von Zedlitz hat meines Dafürhaltens die Lueflhrungen des Herrn Abg. Cassel zutreffend widerlegt, die dahin ingen, daß die Regierung einen salschen Weg insofern eingeschlagen habe, alt sie nur mit einer beschränkten Anzahl von Mitgliedern
stĩdtischer Körperschaften Verhandlungen gepflogen und nicht ganz allgemein mlt den offiziellen Vertretungen aller beteiligten Gemeinden por Einbringung und Ausarbeitung des Gesetzentwurfs verhandelt habe. Ich glaube, daß, wie Herr Freiherr von Zedlitz das zutreffend ausgeführt hat, die Staatsregierung, wenn sie diesen Weg hätte ein— schlagen wollen, nicht in der Lage gewesen wäre, Ihnen in diesem Jahte eine Vorlage zu bringen, und wohl auch nicht in der Lage ge— wesen sein würde, Ihnen in absehbarer Zeit den so dringend not— wendigen Entwurf zu bringen. Ein anderer Weg, als den, welchen die Regierung eingeschlagen hat, um zu einem positiven Ergebnis, zu positiben Vorschlägen zu kommen, war meines Dafürhaltens nicht gegeben.
Die Bedenken, die Herr Abg. Cassel gegen die Beteiligung spesell der Landräte der beiden Nachbarkreise an den Verhandlungen des zu bildenden Zweckverbandes ausgesprochen hat, halte ich nicht für begründet. Ich bin im Gegenteil der Ansicht, daß gerade das Zusammenarbeiten in wichtigen Angelegenheiten, welche die Interessen BVerlins wie der größeren Vororte einerseits, andererseits der Kreise berlhten, dazu beitragen wird, das ohnehin schon gute Verhältnis, velchß zu meiner Freude zwischen den städtischen Behörden Berlins und den Landräten der Nachbarkreise wie auch zwischen der Be— rölletung Groß⸗Berlins und den Bewohnern der beiden benachbarten, Berlin umschließenden Kreise jetzt schon besteht, noch weiter zu be⸗ färdem und zu vertiefen. Ich glaube, daß gerade in gemeinsamer Arbeit das Verständnis für die gegenseitigen Bedürfnisse und Interesen wachsen wird, und daß etwaigen Mißstimmungen und Unzuträglichkeiten, wie sie jetzt ab und zu hervortreten, in Zukunft durch dieses Zusammenarbeiten wird vorgebeugt werden.
Auf die sonstigen Ausführungen des Herrn Abg. Cassel, glaube ich, jezt bei diesem Anlaß nicht eingehen zu sollen. Es wird sich bei der Beratung der einzelnen Paragraphen noch Anlaß bieten, einzelne Anregungen, die er gegeben hat, noch näher durchzusprechen und zu erläutern. Ich möchte mich daher darauf beschränken, die vorliegenden Anträge zum 5 1 vom Standpunkt der Regierung aus kurz zu be— leuchten.
Der Antrag der Herren Abgg. Freiherr von Zedlitz und Genossen, der die Einbeziehung von Spandau in den Zweckverband fallen lassen will, scheint mir dem Interesse des künftigen Zweckverbandes nicht dienlich zu sein. Ich möchte bitten, ihm nicht zuzustimmen. Es liegt auf der Hand, daß das allgemeine Verkehrsinteresse in allernächster Zeit dahin führen wird, daß das Groß-Berliner Bahnnetz auch nach Spandau ausgedehnt werden muß, daß die Verkehresbeziehungen zwischen Spandau und Groß⸗Berlin im Laufe der Jahre, und zwar wahrscheinlich schon in naher Zeit, sich erweitern werden. Es ist meines Dafürhaltens daher nicht möglich, eine verständige Verkehre politit in Groß ⸗-Berlin zu treiben, ohne Spandau dabet mitzuberücksichtigen und die Verkehrsverhältnisse zwischen Spandau und Groß ⸗ Berlin der Regelung durch den Verband mitzuunterwerfen. Dasselbe gilt auch für die Festsetzung von Baufluchtlinien, den Erlaß von Bauordnungen und so fort, wie sich daraus schon ergibt, daß Charlottenburg und Spandau räumlich aneinander stoßen, daß am Nonnendamm speziell das Stadtgebiet von Spandau und das Gebiet des Zweckverbands ineinander übergehen, sodaß eine Regelung der Dolnungs, Bau⸗ und Baufluchtlinienverhältnisse ohne gegenseitige Rickichtnahme zu sehr schwierigen, bisweilen unerträglichen Zuständen führen muß.
Also auch wegen der Aufgabe, die dem Zweckverband unter Nummer 2 des 51 zngewiesen ist, scheint mir die Einbeziehung von Sbandau unerläßlich zu sein. Spandau ist ja, wie wohl gesagt werden kann, in wirtschaftlicher Beziehung in manchen Richtungen jetzt schon den Berlin abhängig, und diese wirtschaftliche Abhängigkeit von Berlin dird, bezw. die wirtschaftlichen Beziehungen, die zwischen Berlin und Soandau jetzt schon obwalten, werden im Laufe der Jahre immer ncht zunehmen, sodaß auch aus diesem Grunde die Nichteinbezlehung
räumlich schöen mit dem Gebiet von Groß-Berlin zu⸗ nmenhängenden Spandauer Stadtgebiets nicht angebracht sein dude. Daß die Stadt Spandau besondere Nachteile erleiden würde, mag ich nicht einzusehen; im Gegenteil, ich bin der Ansicht, die Stadt Spandau ein Interesse daran hat, in den Verband
zogen zu werden, damit diejenigen Teile der Waldungen, die . seinerseits als Freiflächen in Aussicht genommen hat und als don der Bebauung ausschließen will, eventuell seitens des Ver—⸗ mes der Stadt Spandau abgenommen werden können. Die Stadt ere. wird ebenso, wie es seitens der Stadt Köpenick anerkannt . 1 ist nach dieser Richtung Vorteile davon haben, wenn sie in Verbandsgebiet aufgenommen werden sollte. n e. nun für den Fall der Ausschließung der Stadt Spandau e e rtr Nr. 388 welter vorgeschlagen worden ist, daß dann . 9 Stelle der Worte „der Landkreis Osthavelland oder Teile des« en die Worte gesetzt werden sollen ‚die Stadt Spandau und der
Landkrels Osthavelland oder Teile dieses Kreises', so würde diese Fassung das Bedenken gegen sich haben, daß unter Umständen Spandau später seinen Beitritt zu dem Verband wünschen könnte, die benach⸗ barten Bezirke von Osthavelland aber ihren Beitritt zum Verbande ablehnen könnten. Das würde eine Zerreißung des Verbandsgebiets herbeiführen, die nicht zweckmäßig wäre. Oder umgekehrt, wenn der Kreis Osthavelland oder die Spandau berachbarten Teile des Kreises Osthavelland dem Verbande beitreten würden, Spandau aber bei seiner Weigerung, dem Verbande beizutreten beharren sollte, so würde das eine Defiguration des Verbandegebiets zur Folge haben, die nicht wünschenswert wäre.
Ebensowenig kann ich mich für den Antrag der Abgg. von Brandenstein und Gen. aussprechen, den letzten Absatz des § 1 zu streichen, wonach der Landkreis Osthavelland oder Teile dieses Kreises mit Zustimmung des Kreises durch Beschluß der Verbandsversamm— lung mit dem Verbande vereinigt werden können. Wenn der Kreis Osthavelland nicht jetzt schon mit dem Verband vereinigt werden soll so liegt das daran, daß die industrielle Entwicklung des Kreises Ost. havelland, die für die Beziehungen des Kreises oder einzelner Kreis. teile zu Groß-Berlin maßgebend sein wird, noch wenig geklärt sind. Es wird das im wesentlichen von der Ausgestaltung des Groß⸗ schiffahrtsweges abhängen. Es wäre daher verfrüht, jetzt schon den Kreis Osthavelland oder einzelne Teile dieses Kreises mit dem Ver— bandsgebiete zu vereinigen. Es ist aber anzunehmen, daß in nicht zu ferner Zeit, vielleicht in einigen Jahren schon, die Fertigstellung des Großschiffahrtsweges erfolgen wird, und daß dann das dringende Bedürfnis hervortreten könnte, den Kreis Ost— havelland oder einzelne Teile mit dem Zweckverband zu vereinigen. Wenn man diese Perspektive vor Augen hat, so würde es nicht zweckmäßig sein, es lediglich der Gesetzgebung zu über— lassen, diese eventuell in einigen Jahren bereits hervortretende Not— wendigkeit zu berücksichtigen, sondern es erscheint mir zweckmäßig, jetzt schon im Gesetz die Möglichkeit zu geben, daß ohne Erlaß eines neuen Gesetzes der Anschluß des Kreises Osthavelland oder einzelner Teile dieses Kreises an den Zweckverband erfolgen kann.
Die Anträge der Herren Abgg. Hirsch und Genossen lassen die Tendenz des vorliegenden Gesetzentwurfs vollkommen unberücksichtigt. (Sehr richtig! rechts.) Der vorliegende Gesetzentwurf geht davon aus, daß es notwendig ist, einzelne Aufgaben, welche von Berlin und den es umgebenden Ortschaften und Kreisen allein nicht zweckmäßig durch geführt werden können, einem aus diesen einzelnen Kommunalgebilden zusammengesetzten Zweckberband zu überweisen unter tunlichster Schonung der kommunalen Selbstverwaltung. Es soklen also in den Kreis der Wirksamkeit des neu zu bildenden Zweckverbandes nur diejenigen Aufgaben einbezogen werden, welche tatsächlich nicht von den einzelnen Gemeinden allein gelöst werden können. Im übrigen besteht aber nicht die Ab— sicht, die kommunale Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden über Gebühr anzutasten und zu beeinträchtigen. Das würde bei all den Aufgaben, die der Antrag Nr. 370 dem Zweckverbande überwelsen will, der Fall sein. Die Regelung des Volksschulwesens ist eine Auf—⸗ gabe, die jede Gemeinde für sich lösen kann. Zur Lösung der Auf— gaben des Volksschulwesens bedarf es daher der Bildung eines Zweck— verbandes nicht. Die Tendenz geht auch wohl dahin, einen Ausgleich zwischen den pekuniären Belastungen herbeizuführen, die das Volks— schulwesen den einzelnen Gemeinden auferlegt. Daß das nicht möglich sein würde, ohne gleichzeitig die Verwaltung des Volksschul⸗ wesens dem Zweckverbande zu überweisen, das haben die Herren durch— gefühlt und infolgedessen nicht nur den pekuniären Ausgleich verlangt, sondern die Uebertragung der gesamten Regelung des Volksschul⸗ wesens einschließlich der Verwaltung an den Zweckverband. Dann geht aber der Antrag nicht weit genug. Wenn Sie das Volksschulwesen nicht nur in bezug auf seine finanzielle Seite, sondern auch auf die ganze übrige Verwaltung einem größeren Verbande überwelsen wollen, so würden Sie dabei nicht stehen bleiben können, sondern Sie müßten das Mittelschulwesen und das höhere Schulwesen in gleicher Weise be— handeln, weil die Verwaltung der verschiedenen Zweige des Schul— wesens, Volksschulwesen, Mittelschulwesen und das höhere Schul⸗ wesen, nicht wohl auseinandergerissen werden können. Wenn Sie die Volksschule allein dem Zweckverbande übertragen wollen, so würden Sie zweifellos eine Schädigung des Mittelschulwesens und des höheren Schulwesens in einem Telle der in Frage stehenden Gemeinden herbei— führen. Daß aber endlich die Uebertragung des Volksschulwesens, und zwar insbesondere der Verwaltung des Volkeschulwesens, auf einem großen Komplex von Gemeinden auf einen Zweckverband, der eine ganze Reihe großer Städte und zwei Kreise umfaßt, an sich mit den Bestimmungen der Verfassung und auch mit dem Volks— schulunterhaltungsgesetz überhaupt nicht im Einklang steht, ist in der Kom mission des näheren ausgeführt und auch im Bericht eingehend erläutert worden.
Ein praktisches Bedenken aber, das noch gegen spricht, besteht darin, daß die gemelnsame Regelung des wesens naturgemäß nicht für den gesamten Bezirk des 3w stattfinden könnte, sondern nur für Berlin und Berlin unmittelbar zusammenhängenden Ortschaf die Bestimmung, die bier vorgeschlagen sein; denn eine gemeinsame Verwaltung schulwesens in Ortschaften, wie Bernau, Teltow des Verbandes kann nicht in Frage kommen nur um die Bildung eines neuen, kleinerem Zweckderbands sonderen Aufgaben bandeln, die mit den Aufgaben des allgemei Zweckverbandes nichts zu tun haben.
Ebenso sind die Armen., Waisen⸗ und Krankenrflege keine inter- kommunalen Aufgaben.
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rr r F Berlin *
2 ; (Sehr richtig! rechts.) a
Wenn man
rde rr ö Wenn man da w ter
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werden können. einwenden wollte der Bau von Krankenbäusern,
6 J 28 . ** ie bier in Berlin und
= Um r - 8 — 8 — ——
könnte, so ist dem entgegenzubalten, daß nicht nur Berlin auch die Vororte und die Kreise in döllig Bedürfnisse auf diesen Gebien gese krankenhãuser vollkommen den gestellt werden können.
Die Regelung des Steuerweseng ĩ kommunale Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden (sehr richtig); denn dag Stererwesen ist keine Aufgabe an sich sondern es ist ein Mittel zu ck; eg ist abdängij den den Auf
und man
sendern
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untergraben, die Bestimmung darüber, welche Aufgaben die einzelnen Gemeinden überhaupt in Angriff nehmen sollen, einem Faktor über⸗ tragen, der außerhalb dieser Gemeinden steht. Es würde mithin der Verbands autschuß dadurch, daß ihm die Regelung des Steuerwesens übertragen würde, zu bestimmen haben, welche Ausgaben z. B. die Stadt Berlin, die Stadt Lichtenberg, die Stadt Rirdorf usw. zu leisten und welche Aufgaben sie zu erfüllen berechtigt sein sollen. Damit würde die Wirksamkeit der Selbstverwaltungsorgane der ein— zelnen Gemeinden vollständig beseitigt und ausgeschaltet sein.
In dem Antrag des Herrn Abg. von Brandenstein und Genossen auf Nr. 375 ist beantragt worden, im § 1 den Absatz 1 Ziffer 4 zu streichen. Meine Herren, ich möchte Sie bitten, diesem Antrag nicht Folge zu geben. Er wird wahrscheinlich mit denselben Argumenten begründet werden, die ich soeben geltend gemacht habe, um die Anträge der Herren Sozialdemokraten zu bekämpfen. Es wird wohl gesagt werden, es sei dies keine interkommunale Aufgabe, son— dern eine Aufgabe, die die Gemeinden allein für sich wohl erfüllen könnten, und für die es mithin der Bildung eines Zweckverbandes nicht bedürfe. Ich halte das nicht für zutreffend. Eg ist bekannt, daß Gemeinden wie Berlin und manche Vororte alle Bauflächen, die ihnen zur Verfügung stehen, bereits mit Gebäuden besetzt haben und daher garnicht in der Lage sind, dem Bedürfnis, kleine Wohnungen zu schaffen, aus eigenen Krästen zu genügen. Sie sind genötigt, zu diesem Zweck auf das Gebiet anderer Gemeinden überzugreifen, und dadurch gewinnt diese Aufgabe — speziell unter den hier obwaltenden Verhältnissen — den Charakter einer interkommunalen Aufgabe.
Diese Aufgabe steht meines Dafürhalten aber auch in einem ganz natürlichen und logischen Zusammenhang mit den anderen Aufgaben, die dem Zweckverband bereits überwiesen sind; es sind das namentlich die Aufgaben unter Nr. 2 und 3 des 51: Beteiligung an der Feststellung der Baufluchtpläne, Mitwirkung an dem Erlaß von Bauordnungen, Erwerbung von Freiflächen. Das sind Aufgaben, welche den Zweck verfolgen, bessere hygienische und sanitäre Verhältnisse für Groß⸗— Berlin und seine Umgebung zu schaffen, als sie zurzeit obwalten, und dafür zu sorgen, daß Verschlechterungen in Zukunft nicht eintreten. Nun ist aber der Bau, von kleinen Wohnungen ein sehr wichtiges Mittel, um gute sanitäre und hygienische Zustände herbeizuführen, sodaß die Uebertragung dieser Aufgabe an den Zweckverband, die seitens der Kommission erfolgt ist, sich ganz konsequent an die Auf— gaben anschließt, die nach der Regierungspvorlage von den Zweck— verbänden wahrgenommen werden sollen. Ich möchte Sie daher bitten, es in dieser Beziehung bei dem Kommissionsbeschluß bewenden zu lassen, zumal gerade in Berlin und Vororten eine Verbesserung der Wohnungsfürsorge dringend not tut und mit allen Mitteln ge— fördert werden sollte.
Abg. Dr. Keil (n.): Wir stehen auf dem Boden der Kom⸗ missionsarheit. Gegen den Antrag, die Kleinwohnungsfürsorge wieder herauszulassen, müssen wir uns erklären. Die Gemeinden sind zum. Teil gar nicht mehr in der Lage, freies Terrain herbeizuschaffen. Ich begreife nicht, warum man diese Kompetenzerweiterung heraus nehmen will. Das scheint so, als ob man auf dem kleinlichen Standpunkt der Hausbesitzervereine steht, die sich gegen jede Bautätig⸗ keit der Gemeinden wenden. Die sozialdemokratischen Anträge sind von allen Rednern als völlig ungnnehmbar bezeichnet worden. Sie fallen ganz aus dem Rahmen des Gesetzes heraus, und sind auch schon in der Kommission eingehend behandelt worden. Das Gesetz soll doch nur ein Versuch sein. Durch diese Anträge werden den Gemeinden ja alle, Grundlagen entzogen. Es scheint mir aus dem Grunde auch nicht richtig, eine anderweite Zusammensetzung der Verbands versamm lung zu erstreben, wie es der Abg. Cassel mit der Wahl der Verbands— vertreter durch allgemeine Wahl will. Die Reibungsflächen würden sich dadurch nur vermehren. Denn eine Versammlung, die aus Del gierten der verschiedenen bestehenden Körvperschaften hervorgeht, wird viel eher mit diesen Hand in Hand arbeiten. Den Übrigen freisinnigen Anträgen werden wir zustimmen, weil sie Verbesser: :
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Abg. Dr. Wuermeling (Sentr.): Mit dem Entwurf haben wir sicherlich einen guten Schritt vorwärts getan ( nicht die 4 Millionen Einwohner Groß⸗Berlins in Betra gesunde Entwicklung unser ganzes Vaterland. Boden der Vorlage und demokratischen Anträge
Aufgaben handelt,
Selbständigkeit
die wirklich