ö
seien, allerdings nicht in dem Sinne des Sprichworts: Nur die Lumpe sind bescheiden.
Abg. von Brandenstein (kons.): Die sozialdemokratischen An— träge gehen weit über den Rahmen des Gesetzes hinaus. Das hat schon der Abg. Cassel treffend gezeigt. Im übrigen hätte ich gewünscht, daß wir uns das gestrige Tempo der Beratung zu eigen gemacht hätten, das alle Seiten des Hauses mit Befriedigung aufgenommen haben. Die Frage, ob Spandau herausgelassen werden soll, ist zum mindesten strittig. Man kann sich einen Zweckverband ohne Schöneberg oder Wilmersdorf allerdings nicht vorstellen, wohl aber einen Zweckverband ohne Spandau. Das Hauptargument für die Petition von Spandau fällt allerdings fort, weil durch eine andere Kostenverteilung etwaige Ungerechtigkeiten in der Walderwerbung verhütet sind. Deshalb wird die größte Mehrzahl meiner Fraktion für die Einbeziehung von Spandau stimmen. Daß man den Kreis Osthavelland hineinbeziehen kann, halten wir für nicht ausgeschlossen. Das darf aber nur im Wege der Gesetz⸗ gebung geschehen und nicht durch einen Beschluß des Verbandes Groß Berlin. Man muß ferner aber auch daran denken, daß nicht nur Osthavelland in Betracht kommt, sondern später vielleicht auch noch andere Kreise, wie Zauch⸗Belzig. Unsere ablehnende Stellung gegen die Hineinbeziehung des Kleinwohnungswesens beruht nicht auf einer Ablehnung gegen die Wohnungsfrage, sondern wir sind der Ansicht, daß man in die Selbstverwaltung nur eingreifen soll, wenn es unbedingt notwendig ist. Gerade die Linke wehrt sich doch immer so scharf gegen jeden Eingriff in die Selbständigkeit der Gemeinden. Die Regierung hat ihren Standpunkt zu dieser Frage geändert, wir aber können diese Aenderung nicht mitmachen.
Abg. Lü dicke (freikons.): Die Stadt Spandau betreibt keineswegs kleinliche Sonderinteressen, sondern sie ist gern bereit, den Interessen Groß-Berlins entgegenzukommen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zweifellos einen Eingriff in die Selbst— verwaltung, der allerdings notwendig geworden ist. Die Re—⸗ gierung hat sich einer sehr weisen Zurückhaltung befleißigt. Es würde auch gut sein, dieselbe Zurückhaltung gegenüber der örtlichen Ausdehnung des Zweckverbandes zu beobachten. Spandau braucht um seiner selbst willen nicht hineinbezogen zu werden. Es hat alles getan, was der Zweckverband erst tun soll. Es hat die Verkehrsfrage, den Straßenbau, die Baufluchtlinien, die Waldfrage und die Schaffung von Kleinwohnungen geregelt, ohne daß auch nur der geringste Zwang ausgeübt zu werden brauchte. Spandau steht außerdem in einem durchaus engen Zusammenhange mit dem Kreise Osthavelland. Wenn Spandau irgendwie versagt hätte, dann wäre die Einbeziehung Spandaus vielleicht angezeigt. Nach dem freikonservativen Antrage ist jederzeit die Möglichkeit gegeben, Spandau einzubeziehen, wenn es seine Verpflichtungen gegen Groß⸗Berlin nicht erfüllen sollte.
Abg. Fischbeck (fortschr. Volksp.): Die Frage, ob Teltow und Niederbarnim in den Zwangsverband hineinbezogen werden sollen, beantwortet eine statistische Arbeit von Professor Silber— gleit sehr treffend. Er zeigt, wie an der Bevölkerungs— vermehrung die weiter entfernten Gemeinden dieser Kreise gar keinen Anteil haben. In einer Entfernung von mehr als 2h km haben die Ortschaften dieser beiden Kreise nur eine Be— völkerungszunahme von 5,7 0 aufzuweisen, während die Gesamt— bevölkerungsvermehrung 7,7 O beträgt. Aber auch innerhalb dieser Zone von 25 ki ist die Bevölkerungsvermehrung in den kleineren ländlichen Ortschaften außerordentlich gering; sie beträgt auch da nicht mehr als der Durchschnitt im ganzen Lande. In 73 Ort— schaften des Kreises Teltow, die hineinbezogen werden sollen, ist in den letzten fünf Jahren keine Bevölkerungsvermehrung eingetreten; ebenso liegt es bei 61 Ortschaften des Kreises Niederbarnim. Wenn diese Ortschaften alle einbezogen werden sollen, dann liegt wirklich kein Grund vor, Spandau herauszulassen. Die Aussetzungen, die wir an dem Entwurfe zu machen haben, hat schon der Abg. Cassel dar⸗ gelegt. Vor allem wäre es nötig, . ein allgemeines Wahlrecht die kommunale Zusammengehörigkeit dieses Verbandes Groß⸗Berlin zu fördern.
Abg. Frank (Zentr.) führt aus, daß es in Berlin mit der Förde⸗ rung des Kleinwohnungswesens noch schlecht bestellt sei. Die Stadt Cöln habe sich z. B. diese Aufgabe sehr angelegen sein lassen. Es sei Pflicht der Gemeinde, für den Kleinwohnungsbau Gelände herzu— geben. Er bitte, dem Antrag von Brandenstein nicht zuzustimmen.
Bei der Abstimmung werden sämtliche Abänderungsanträge abgelehnt und dann 5 1 in der Kommissionsfassung gegen die Stimmen der fortschrittlichen Volkspartei und der Sozial⸗— demokraten angenommen.
Nach § 2 übernehmen die Landgemeinden die aus 81 sich ergebenden Aufgaben in Wahrnehmung der Interessen ihrer nicht als selbständige Glieder dem Verbande angehörenden Gemeinden, sowie ihrer Gutsbezirke als Kreisangelegenheit.
8s 3 bestimmt: Der Zweckverband bildet einen Kommunal⸗ verband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten mit den Rechten einer Korporation. Er erhält die Bezeichnung „Ver— band Groß⸗Berlin“. Sein Sitz ist die Stadt Berlin.
Die S5 2 und 3 werden ohne Debatte angenommen.
Sz 4 bestimmt in der Kommissionsfassung im wesentlichen folgendes:
(Absatz 1.) Der Verband kann Eisenbahnen erwerben, bauen, betreiben oder durch Dritte betreiben lassen.
(Absatz 2.) Die Kreise und Gemeinden des Verbandsgebiets sind verpflichtet, dem Verbande auf Verlangen ihre Bahnen mit allen Rechten und Pflichten zu übereignen, können jedoch ihrerseits beanspruchen, daß die Uebernahme auf diejenigen ihrer Bahnlinien ausgedehnt wird, die eine unmittelbare Betriebsverbindung haben, oder deren Betrieb andernfalls unwirtschaftlich werden würde. Darüber, ob diese Voraussetzung zutrifft, entscheidet die Beschluß⸗ behörde für Groß⸗Berlin.
(Absatz 3.) Der Verband kann für seine Bahnen Kreis⸗ und Gemeindewege benutzen.
(Absatz 4.) Die Kreise und Gemeinden des Verbandsgebietes sind verpflichtet, den Betrieb der Bahnen des Verbandes auf Er fordern für seine Rechnung zu übernehmen.
(Absatz 5.) Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder gegen— über vrivasen Babnunternehmungen gehen auf den Verband über.
(Absatz 6.) Für die Ueberlassung von Bahnen der Verbands— glieder hat der Verband angemessene Entschädigung zu leisten. Soweit die von den Verbandsgliedern den privaten Bahn— unternehmern gegenüber übernommenen Verpflichtungen die Rechte übersteigen oder soweit lediglich Verpflichtungen übernommen sind, hat der Verband Entschädigung zu beanspruchen, falls die zu Grunde liegenden Verträge nach dem 1. Dezember 1910 abgeschlossen sind. Wenn solche nach dem 1. Dezember 1910 abgeschlossenen Verträge Zustimmungen der Wegeunterhaltungspflichtigen nach dem Klein ßahngesetz betreffen, die zeitlich über die staatliche Genehmigung hinausgehen, fällt die Entschädigungspflicht des Verbandes fort. lieber die Entschädigungepflichten und echte beschließt, sofern keine Einigung unter den Beteiligten erzielt wird, die Beschluß behörde für Groß⸗Berlin; gegen ihren Beschluß ist binnen zwei Wochen die Klage bei dem DOberverwaltungsgericht zu lässig. .
Absatz 7.) Ob und unter welchen Bedingungen einem Verbandsglied Anlage und Betrieb einer noch nicht genehmigten cigenen Bahn überlassen werden soll, bestimmt die Verbandk⸗ persammlung. Die Ueberlassung darf nur abgelehnt werden, wenn das Unternehmen dem Interesse des Verbandes. zuwiderläuft, Gegen die Entscheidung der Verhandsversammlung ist binnen zwei Wachen die Beschwerde an die Beschlußbehörde für Groß-Berlin und tie weitere Beschwerde an die Miniffer der öffentlichen Arbeiten und des Innern zulässig.
Die Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) und Genossen beantragen:
3
tz? folgenden Schlußsatz anzufügen: „Gegen deren
019
wei Wochen die Beschwerde an die Minister
der öffentlichen Arbeiten und des Innern zulässig“; b. im Absatz 6 den Schlußsatz zu fassen: „Gegen deren Beschluß steht den Be⸗ teiligten die Klage gegeneinander im ordentlichen Rechtswege binnen einer Frist von vier Wochen zu.“
Abg. Cassel (fortschr. Volksp): Eine einheitliche Verkehrspolitik
ist nicht möglich, wenn der Verband nicht in die Lage gebracht wird, die Eisenbahnen der einzelnen Gemeinden zu übernehmen. Das ist eine ganz natürliche Bestimmung. Selbstverständlich müssen die einzelnen Gemeinden für die Ueherlassung ihrer Rechte entschädigt werden. Die Regierungsvorlage bestimmte eine „angemessene“ Entschädigung; die Kommission hat aber gesagt, daß eine „Entschädigung“ zu eben ist, weil es zweifelhaft sei, was unter „angemessen“ zu ver⸗ 6 sei. Wir werden in dieser Beziehung neue Anträge nicht stellen, um nicht diese schon schwierige Materie noch weiter zu er⸗ schweren. Daß der Verband bei Verträgen der einzelnen Verbands⸗ glieder, die nach dem 1. Dezember 1910 abgeschlossen sind, gegenüber privaten Bahnunternehmern eine Entschädigung verlangen kann, wenn dadurch für die Verbandsglieder mehr Pflichten als Rechte begründet worden sind, ist eine ganz richtige Bestimmung. Unseren ersten Antrag wegen Zulassung der Verl verde an die Minister haben wir gestellt, um zu verhindern, daß der Verband den einzelnen Gemeinden nur die rentablen Bahnen abnimmt, ihnen aber die unrentablen allein überläßt.
Minister des Innern von Dallwitz:
Den Ausführungen des Herrn Abg. Cassel, soweit sie sich auf den Begriff der „angemessenen Entschädigung“ beziehen, kann ich bei—⸗ pflichten. Es ist zutreffend, daß in der Begründung des Gesetz⸗ entwurfs davon ausgegangen ist, daß Rechte, welche einzelnen Ge— meinden gegenüber Privatunternehmern zustehen und infolge dieses Gesetzes auf den Verband übergehen, von dem Verbande entschädigt werden müssen, und daß, wie dies an einem Beispiele ausgeführt worden ist, sofern diese Rechte Geldleistungen zum Gegenstande haben, die auf den Verband übergehenden Einnahmen vom Verbande den einzelnen Gemeinden würden erstattet werden müssen. Demgemäß habe ich auch in der Kommission nicht aus materiellen Gründen einem Antrage widersprochen, eine dahingehende Bestimmung aus⸗ drücklich in das Gesetz aufzunehmen, sondern lediglich aus dem for— mellen Grunde, weil es nicht angezeigt sein würde, kasuistische Be⸗ stimmungen für einzelne Fälle zu treffen, die doch den Begriff der angemessenen Entschädigung nicht voll erschöpfen können.
Zu den Anträgen auf 379 habe ich zu bemerken, daß gegen den Antrag unter A regierungsseitig Bedenken nicht geltend zu machen sind. Es ist richtig, daß in ähnlichen Fällen gegen den Bescheid der Beschlußbehörde die Beschwerde an die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern im Entwurf gegeben ist, daß es mithin folgerichtig sein würde, hier dasselbe Rechts⸗ mittel vorzusehen.
Dagegen muß ich mich gegen den Antrag unter Litera b aus— sprechen, und zwar aus prinziellen Gründen. Es handelt sich in dem 5 4 nicht um Entschädigungen für Rechte, die infolge einer Enteignung auf den Verband übergegangen sind, nicht um Privatrechte im engeren Sinne, sondern um öffentliche Rechte. Demgemäß handelt es sich auch lediglich um ein Auseinandersetzungsverfahren, um eine Aus— einandersetzung zwischen den Einzelgemeinden und dem Verbande über Rechte und Pflichten, welche auf öffentlich rechtlicher Grundlage beruhen. Ich kann mich auf die in dem Bericht eingehend wiedergegebenen Kommissionsverhandlungen beziehen, nach denen der Begriff der Enteignung hier nicht zutreffend ist. Darum ist es auch prinziell nicht zulässig, die Entscheidung über die nach 5 4 zu leistenden Entschädigungen den Gerichten zu übertragen und nicht das Oberverwaltungsgericht damit zu be⸗ trauen, welches in allen sonstigen Fällen, wo es sich um Auszeinander⸗ setzungen zwischen Gemeinden handelt, zu entscheiden hat. Es trifft das beispielsweise zu bei Eingemeindungen, beim Ausscheiden von Gemeinden aus den Kreisen; bei allen solchen Regelungen entscheidet das Oberverwaltungsgericht.
Abg. von Brandenstein (kons.); Meine Ansichten über Lie Ent⸗ schädigungsfrage weichen von denen des Abg. Cassel ab. Aber in diesen Stadium können wir die noch vorhandenen Differenzen nicht zum Austrag bringen, so schwer es uns auch wird, einem Gesetz zu⸗ zustimmen, das noch Bestimmungen enthält, die nicht vollständig klar sind. Wir wollen diese Bedenken im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes unterdrücken in der Hoffnung, daß das andere Haus, dessen Mitglieder sich noch nicht auf die eine oder andere Ansicht festgelegt haben, nech eine bessere Fassung finden wird, Eine vollkommene Klarheit über die Bestimmungen des § 4 ist bei niemand vorhanden aber wir wollen uns weiterer Anträge enthalten. Wie weit die Meinungen voneinander abweichen, ersieht man daraus, daß ein Kommissionsmitglied in der Kommission ausgeführt hat, daß die Große Berliner Straßenbahn nach den Grund⸗ sätzen dieses Paragraphen einen neuen Vertrag mit dem Verband gar nicht würde abschließen können, da wohl die Stadt Berlin, nicht aber der Verband ein Recht auf, die unentgeltliche Uebernghme der Schienen usw. habe. Tatsächlich gehen aber nach dem Gesetz alle Rechte auf den Verband, über. Der Weg, eine Entschidigung zu geben, ist hier der richtige, da es sich um kommunale Aus⸗ einandersetzungen zwischen den einzelnen Verbandsgliedern handelt; ich meine aber, daß der Ausdruck „angemessene“ Entschädigung“ hier nicht hineinpaßt, Die „angemessene“ Entschädigung steht im Gegensatz zur vollen Entschädigung und bedeutet, daß der entgangene Gewinn ausgeschlossen werden soll. Wir können hier aber nicht sagen, daß die Gemeinden für alle Zukunft diese Bezüge aus den Bahnen behal!ien sollen, die sie haben würden, wenn es keinen Ver⸗ band gäbe. Wir fassen die Sache so auf, daß es sich um eine partielle Inkommunalisierung handelt; dazu ist die Vorlage ein erster Schritt, ihm werden andere folgen, und das erleichtert es uns, einem Gefetz zuzustimmen, über das wir noch andere Auffassungen haben. Wir können dem ersten Antrag Aronsohn wohl zustimmen, aber der zweite Antrag wegen Zulassung des ordentlichen Rechts weges wider⸗ spricht der ganzen Konstruktion des Gesetzes und ist für uns völlig unannehmbar.
Minister des Innern von Dallwitz:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat soeben ausgeführt, daß seiner Ansicht nach die materiellen Bestimmungen des 5 4, insbesondere die Bestimmungen über die Sperrklausel, noch nicht völlig geklärt seien und zu Zweifeln Anlaß geben könnten und daß er sich der Hoff⸗ nung hingebe, daß event. noch eine bessere Lösung gefunden werden könnte. Ich kann seitens der Königlichen Staatsregierung erklären, daß bei der Staatsregierung eine Unklarheit über die Tragweite der materiellen Bestimmungen des § 4 nicht besteht, und daß die Erklä— rungen, die sie in der Kommission abgegeben hat, ihrer Ansicht nach vollkommen unzweideutig und nicht mißverständlich sind. Ich darf auch die Annahme aussprechen, daß wohl bei der Mehrzahl der anderen Mitglieder der Kommission Zweifel nicht in gleichem Maße bestehen, wie das bei dem Herrn Vorredner der Fall ist.
Abg. Freiberr von Zedli — und Neu kirch (freikons.): Der Begriff der angemessenen ontschädigung würde nach der Judikatur vollkommen klar sein. Die Stadt Berlin würde selbst herständlich von dem Verband beim Uebergang ihrer Bahnen eine
angemessene Entschädigung erhalten. Dem ersteren Antra— Volkspartei werden meine Freunde zustimmen, dagegen r der Ersetzung des Oberverwaltungegerichts durch den . — nach dem zweiten Antrag eine Verschlechterung ili etzes sein. ; 8 Ge. Abg. Cassel (fortschr. Volkep.): Ich kann auf den des Abg. von Brandenstein auf die Berliner Straßen nicht eingehen, da ich amtlich darüber schweigen mus Kenbabn aber ein neuer Vertrag abgeschlossen würde so. wördeden vollkommen dem 5 4 des Gesetzes entsprechen. Bei 3 Eingemeindung geht allerdings die eingemeindete Gemesnde 91 ständig unter, hier ist es aber etwas anderes. Ich muß doll Minister und Herrn von Zedlitz vollkommen recht darin geben kaß Bestimmungen des F 4 durchaus klar sind. Allerdings hätten aß de anders gewünscht, aber die Anwendung des § 4 wird bei gerichi e Entscheidungen keine Schwierigkeiten machen. Der Abg. von Hin en stein will für unseren ersten Antrag anscheinend mildernde Umsti . gelten lassen, weil es sich nicht um wichtige Dinge . Es handelt sich doch um wichtige Angelegenheiten, denn es sst uz von Bedeutung, wenn der Verband nur eine Bahn mit lieber
Dinweiz
übernehmen will. Unseren zweiten Antrag müssen wir aufrecht
erhalten. Wir können nicht einsehen, warum solche rein jibilrech lichen Fragen, wie hoch eine Entschädigung sein soll, nicht im ond l. lichen Rechtswege und nur durch das Ohberverwaltungsgericht ö. schleden werden sollen. Wir haben uns neulich über die Uebe nta ss . des Oberverwaltungsgerichts unterhalten und überweisen doch an selben immer neue Aufgaben. en
Abg. Dr. Wuermeling (3tr.: Nach meiner Ansicht lieg Unklarheiten nach der Kommissionsfassung nicht mehr vor. dan Rechte der Großen Berliner ahr ban auf den Verband r gehen, halte ich für ganz selbstverständlich. Den zweiten tel ij sortschrittlichen Antrags werden wir ablehnen. ö
Der 54 wird mit dem Antrage Aronsohn unter a m genommen; der Antrag Aronsohn unter b wird abgelehnt.
S5 regelt das Recht des Verbandes zur Festsetzung yon Fluchtlinien- oder Bebauungsplänen; soweit diese vom Verhn nicht geregelt sind, bleibt das FIluchtlinienwesen Sache yy Einzelgemeinden, die aber ihre Fluchtlinien-⸗ und Bebann pläne dem Verbandsausschusse zur Begutachtung vorn haben. Der Vorlegung bedarf es nicht, wenn die Plin im die Aufteilung einzelner Baublöcke oder die Verbreitermi stehender Straßen betreffen.
Diesen letzten Satz beantragt Abg. Dr. Keil mn streichen.
Die Kommission hat dem S5 als Absatz 3 die Bestim mung nn gefügt, daß der Verbandsausschuß nach dem 1. April 1910 0h wichtigen Gründen des Verkehrs, der Gesundheit und der Uäh— nungspolitik die Abänderung von Bebauungsplänen verlangen kann, deren Durchführung bis dahin nicht in Angriff genommen ist. Für die Mehrbelastung infolge solcher Abänderungen um Bebauungsplänen sind die Gemeinden angemessen zu entschädigen, Ueber die Entschädigungen soll im Streitfalle die Beschüuß— behörde von Groß⸗Berlin, gegen deren Beschluß das Ober verwaltungsgericht entscheiden.
Abg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) beantragt, daß gegen d Entscheidung der Beschlußbehörde nicht die Klage beim Obs verwaltungsgericht, sondern der ordentliche Rechtsweg möglich sein sel.
Die Abgg. von Brandenstein (kons.) und Dr. don Kries (kons;. beantragen die Streichung dieses ganzen din Absatzes.
lach, Dr. von Kries (kons.) empfiehlt die Annahme dä konservativen Antrages. Durch den Absatz 3 würde der Vuhnd zu außerordentlichen Geldausgaben gedrängt werden. Den fornththh lichen Antrag müßten seine Freunde ablehnen, er fordere Mlh, was eben für 5 4 abgelehnt worden sei.
Ein Regierungskommissar wendet sich gegen den kbus— vativen Antrag. Daß eine Belastung der Gemeinden eintreten win sei zuzugeben, aber die Interessen der Allgemeinheit müßten deh mn Vordergrunde stehen. Die Bebauungspläne wiesen viele Mängel n, die der Verband zu beseitigen in der Lage sein müsse. ö
Abg. Dr. Keil (ul.) erklärt sich kurz gegen den konserpasden aber für den freisinnigen Antrag und bittet gemäß dem Ann seiner Freunde um Streichung des . der die Genehmigun von Aufteilungsplänen einzelner Baublöcke nicht von dem Verband⸗ ausschuß abhängig machen will. . .
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.) bittet, alt Anträge abzulehnen. Durch den nationalliberalen Antrag würde ein e. Menge von Arbeit und Schreiberei veranlaßt. Absatz 3 i deshalb nötig, damit der Verband einen einheitlichen Bebauungsym für Groß⸗Berlin durchführen könne. . .
Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Den 26 des Abg. Di. Keil bitten auch wir abzulehnen. Aber Herr von Kries hat damit recht, de Fürsorge dafür getroffen werden muß, daß der Verband nicht auf eh Bahn geschoben wird, die ihn zu kolossalen Geldausgaben dun. Wir müssen ein derartiges Eingreifen in privatrechtliche Verhiltk ablehnen. Wir werden, falls unser Antrag abgelehnt wird, für de konservativen Antrag stimmen. .
Abg. Dr. Wuermeling (Zentr.): Wir erkennen an, daß r nationalliberale Antrag für die Festsetzung des Bebauungeplans o! Wert sein kann, und werden deshalb dafür stimmen. Die Anh Brandenstein und Aronsohn lehnen wir dagegen ab.
s 5 wird unter Ablehnung aller Anträge in der Kom missionsfassung angenommen.
Um 41½ Uhr wird die weitere Beratung auf Mon 11 Uhr vertagt.
Nr. 19 der Versffentlichungen des Kaiserli sundheitsamts⸗ vom 10. Mai 1911 hat, folgende 6 Personalnachricht. — Arbeiten aus dem Kais. G. A. d 4. a Heft und TXXVIII. Bd., 1. Heft. (Untinz i ile
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — gen im März. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. — Den n sotge Cholera. — Gesetzgebung usm. (Deutsches Reich) . auf erf ehrte h fe. — Arzneibuch. — een n,
und Fleischbeschau. — (Italien) Schlffe aus Pest⸗ verseuchten Gegenden, — (Großbritannien und Irland; el gang, Inseln.) Phosphorzündhölzer.— (Französisch Sinterindien) . slaschen mit Rohr. — (Australischer Bund.) Or Rauchzwecken. — Tierseuchen im Deutschen
3 j 9 ze. im Auslande Her Der z
topflege, 1d dell
,
Yen in der mannigfachsten Weise ven einander ab
* 114.
Die Jubiläumssitzung des Deutschen Handelstages.
In Heidelberg fand am Sonnabendpormittag in der Aula des neuen Kollegiengebäudes am Ludwigsplatz die Festsitzung des Deutschen Handelstages aus Anlaß der Feier seines bojährigen Bestehens statt. Fine große Zahl von Ehrengästen aus allen Nellen des, Reiches raren erschienen, unter ihnen befanden sich, „W. T. B.“, zufolge, Seine Königliche Lohgit der Großherzog Friedrich von Haben, der Reichskanzler Dr; von Bethmann Hollweg, der Statt. minister und Minister für Handel und Gewerbe Sydow, Seine Hoheit der Prinz Wilhelm, Herzog zu Sachsen. Weimar ⸗Eilsenach, der Chef des Ge⸗ eimkabinetts des Großherzogs Dr. Freiherr von Babo, die Unter⸗ staatssekretäre Wahnschaffe und Dr. Richter, der Direktor m Auwärtigen Amt Dr. von Koerner,, der. Wirkliche Geheime Yberregterungsrat Lusengky, der bayerische Geheime Nat Freiherr von HYirschberg, der württembergische Staatsrat von Mosthaf, die badischen PNeinister Freiherr von Bodman und Rheinboldt, der badische Landes sommissar Geheimer Rat Dr. Becker, der Oberbürgermeister Dr. Wllckens, der Prorektor der Ruperto- Carolina. Geheimrat Pro— scsor Dr. von Quhn, derschiedene Pgrlamentarier, . Plate, dannover, Geheimer Rat Professor Rießer und Oberbürgermeister Fnobloch als Vertreter des Hansabundes, ferner der Sohn
des Untegers der Gründung des, Deutschen Handelstage, ond Frey au Eberbach, Geheimrat. Dr. Pfister⸗Heidel⸗ ber. der bei der ersten r n fn mn, des Deutschen Handelgstages Is Protokollführer war, sowie zahlreiche andere hervorragende Per— nllchtelten aus dem Inlande und auch piele e Gãäste. anentlich hatten auch die deutschen Handelskammern n hip Ab⸗ rdnungen entsandt. An der Spitze des Komitees empfingen der Prisident des Handelstages, Reichstagtzabgeordneter Kaempf sowie Generalsekretär Dr. Soetbeer die Gäste. Nachdem Herr Kaempf Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog für Aller⸗ söchstsein Erscheinen gedankt hatte, nahm Seine Könlgliche Hoheit dag Wort zu folgender Ansprache:
„Meine Qerren! Indem ich Ihnen für die liebenswürdige Be— grüßung, die Sie mir durch Ihren Präsidenten soeben zuteil werden ließen, herzlich danke, ist etz mir ein Anliegen, Ihnen auszusprechen, ve ich mich freue, der heutigen er fn anwohnen und Sie per— sönlich in meinem Lande willkommen heißen zu können. Wir Badener gedenken mit hesonderer i , , . der Tatsache, daß heute vor 0 Jahren gerade hier in Heidelberg der Erste . . Handelstag sich konstituierte und es ist mir wohl bekannt, welch hohe Befriedigung mein in Gott ruhender Vater über dieses, in nattonaler wie in wirtschaftlicher Beziehung bedeutsame Ereignis empfand. Die 0 Jahre, die hinter uns liegen, haben eine nie geahnte Ent wicklung auf dem weiten Gebiet des deutschen Handels gebracht, und Nez dies in so bedeutsamem Maße möglich wurde, verdanken wir meter auch schon von den Teilnehmern der damaligen Tagung in ihren Ansprachen erhofften nationalen Einigung. Diese ist in herr lichter Weise vor 40 Jahren in Erfüllung gegangen, und wir dürfen uns sether unter dem Schutze des Reichs einer ungestörten Periode des Friedenß erfreuen, einer Zelt, in der unser Handel, beschirmt durch eine starke Flotte, sich eine allseitß in der Welt geachtete und ein⸗ slnsreiche Stellung erworben hat. Diese Stellung uns zu er— halten, wird uns gelingen, wenn wir auch fernerhin vaterländische Gesinnung pflegen und der jungen Generation vor Augen halten, welch unendlicher Gewinn nach hartem Ringen aus ihr hervor—
gegangen. Ein leuchtendes Vorbild dieser Gesinnung ist unser Kaiser, dessen stete Fürsorge allen Gebieten des Erwerbslebens gewidmet ist. Scharen wir uns denn auch heute um ihn mit dem Ausdruck unserer Liebe und Treue, indem wir rufen: Seine Majestät der Kaiser hoch!“
Das Hoch auf den Kaiser fand begeisterte Aufnahme. Darauf 2 der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg das Wort:
Im Namen des Bundesrats, der Reichsregierung und des hreußischen Staatsministeriums überbringe ich dem Deutschen Handels— tage zu seinem heutigen Feste aufrichtigen Glückwunsch. In die Tage größten idealen und materiellen Aufschwungs, den unser Vaterland se erlebte, fiel die Jugend des Deutschen Handelstages. Sein Grün— dungsjahr war dasselbe Jahr, in dem Wilhelm J. den preußischen Königs⸗ thron bestieg — König Wilhelm, in dem 10 Jahre später der Derrscher dieses blühenden Landes, Badens unvergeßlicher Großherzog Friedrich, als Wortführer der deutschen Fürsten und freien Städte um ersten Male den Deutschen Kaiser, den Gründer des Reiches, grüßte. Nicht ungenutzt haben die im Deutschen Dandeltztage vereinten Berufsstände die Gunst des Schicksals ge— lassen, sondern in rastloser Arbeit mitgewirkt am Aufstieg unserer Nation. Vermessen wäre es, zu erwarten, daß das Wachstum in den kommenden Jahrzehnten ebenso gewaltig fortschreiten werde wie in em abgelaufenen halben Jabrhundert. Bleibt aber den deutschen Männern die zielbewußte Beharrlichkeit, der welte Blick, die juverlässige Redlichkeit und der kühne Wagemut, der bisher aufwärts leitete, dann wird der Wechsel der Zeiten nicht hindern, daß der Deutsche Handelstag wie seinen heutigen, so auch dereinst seinen 100. Geburtstag in voller Manneskraft begeht. Das ist der Wunsch nd die Hoffnung, mit der ich Sie, meine Herren, am heutigen Tage herzlich begrüße.“
Nachdem dann der badische Minister des Innern Freiberr von Jodman den Handelstag begrüßt hatte, hielt dessen Präsident Taempf die Festrede, in der er ausführte: Als heute vor 56 Jahren
in Heidelberg die erste Vollversammlung des Deutschen Handelstages
öffnet wurde, war der Gedanke der deutschen Einigung bereits aus n Reich der Träume herausgetreten. Der Zollverein umfaßte ein diet von 490 000 qkm, die Deutsche Wechselordnung war in Kraft, and das Deutsche Handelsgesetzbuch stand vor der Einführung. Aber auf fast allen anderen Gebieten waren dem Verlangen nach kräftigen wirtschaftlichen Entwicklung durch die Zer— dlitterung Deutschlands Schranken gesetzt. Es war daber aus er Herzen gehandelt, als die badischen Handelskammern 1860 die Initiative zur Einberufung eines allgemeinen deutschen Handelstages riffen. Bei seiner Eröffnung sprach der Präsident des badischen Indelsministeriums Weizel die prophetischen Worte: Mögen hre Erfolge auf wirtschaftlichem Gebiet dazu führen, daß ; c Vaterland auch in politischer Beziehung zu größ igung gelange und daß ihm diejenigen Einrichn keil werden, welche die Bedingungen seiner Kraft 1 „ sind. Und in der Tat war der Zwang der wirt. tlichen Notwendigkeit einer der mächtigsten Faktoren auch der tischen Einigung, und in der politischen Einigung wiederum fanden idel und Gewerbe die feste Grundlage, auf der der deutsche Unter Amungsgeist seine Kraft und seine schöpferische Tätigkeit entfalter seinerseits von neuem beitragen konnte zur Festigung der Macht. ung des Reiches. Der weite Weg, den die Entwicklung den eutschlandds Gewerbe und Qandel genommen bat, wird erst ich, wenn man sich die Justände vewegenwärtigt, die ne e 1861 bestanden. Die Maße und Münzen der einzelnen . iger als 31 Notenbanken, und 140 verschiedene Sorten den Bant ärkulierten. Gänzliche Verworrenbeit derrschte ün Gisendadn⸗ Mit freudiger Genugtnung begrüßen daber Ge, die auf diesen Gebieten durch die é Dlands und die dadurch möglich gewordene er und Anfang der oer Jabre erzielt werd
Zweite Beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1911.
Berlin, Montag, den 15. Mai
und Handel sind durch sie befähigt worden, den deutschen Bevölkerungt— zuwachs im Inlande zu erhalten. Während 1861 nur rund 35 6 der Bevölkerung durch Handel, Gewerbe und Verkehr ihren Unterhalt fanden, waren eß bei der letzten Gewerbezählung 1907 über h6 o/). In hervorragender Weise hat dazu das deutsche Schulwesen, namentlich auch das kaufmännische und gewerbliche Fach und Forthildungsschulwesen, beigetragen. Besonders charakteristisch für die Entwicklung der Industrie war aber ihr zielbewußtes Zusammen arbeiten mit der Wissenschaft und Technik. Wir sehen etz in Dampf und Gasmaschinenbau und in der Elektrotechnik, in der Eisengewinnung und verarbeitung, in der Textilindustrie und in den graphischen Ge— werben, wie überhaupt in allen Zweigen der Stoffverarbeitung, nicht zum mindesten auch in der chemischen Industrie und in der Heleuchtungstechnik. Parallel mit der industriellen Entwicklung läuft die detz Handels, der nicht minder produktiv gewirkt hat. Neben dem Binnenhandel hat die veränderte wirtschaftliche Stellung Deutsch lands den internationalen Handel entstehen lassen, dessen Bedeutung für die Besserung unserer Zahlungsbilanz noch unterschätzt wird. Seine Grundlagen sind unsere langfristigen Handelsverträge und unsere bewährte Goldwährung, das Palladium des Kredites Deutsch— lands als handeltreibende Nation. Unsere Banken und Bankiers haben die Mittel der Nation gesammelt und in wirkungsvoller Weise Gewerbe und Handel angeführt. Die große Bedeutung unserer Börsen hierfür sowie für den internationalen Handel wird leider noch vielfach verkannt. Auch der Warenhandel sah sich durch die technischen Umwälzungen und die Massenhaftigkeit der Gütererzeugung vor neue Aufgaben gestellt. Sowohl der Großhandel wie der Kleinhandel haben sie gelöst. Der deutsche „Königliche Kauf
mann“ hat im Inlande so gut wie im Auslande für den Absatz des deutschen Gewerbefleißes gesorgt und das Vorurteil gegen datz „Made in Germany“ beseitlgt. Er hat sich als würdiger Nachfolger der stolzen Kaufleute der alten deutschen Hanse gezeigt. Auch der Klein— handel, dem freilich starke Krisen nicht erspart blieben, braucht heute den Vergleich mit dem Ausland nicht mehr zu scheuen. Nicht minder glänzend war die Entwicklung des Transport
gewerbes und der Binnen- und der we fahrt. An Stelle der 15h Dampfer mit kaum 100 000 4, des Jahres 1360 verfügt unsere Dandeltflotte heute über 2000 Seedampfer mit 4 Millionen Tonnen Fassungsraum. Bezeichnend für den Aufschwung von Industrie und Handel ist, daß der Verbrauch von Kohle auf den Kopf der Bevölkerung sich verfünffacht, der von Eisen sogar verzehnfacht hat. Vor 50 Jahren legte der Normaldeutsche alljährlich 48 lem auf der Eisen— bahn zurück, 1909 dagegen 527 km; sein Anteil am Außenhandel be— trug damals 64 „, heute 247 „. Außerordentlich erfreulich ist auch die Förderung der Lage der Arbeitnehmer. Unsere soziale Gesetz— gebung ist vorbildlich geworden für alle Nationen. Deutschlands Handel und Gewerbe aber vertrauen auf die Zukunft; sie wissen, daß ihnen Sorgen und Schwierigkeiten nicht erspart bleiben werden, und daß etz angestrengter Arbeit bedürfen wird, um ihrer Herr zu werden. Aber wie das Reich die schlummernden Kräfte der Nation geweckt hat, so mögen diese Kräfte weiter wirken zum Segen für die Gesamtheit unseres Volkes.“
Weitere Reden und Ansprachen hielten der Generalsekretär de⸗ deutschen Handelstages Dr. Soetheer, der hadische Finanzminister Rheinboldt, der preußische Staatminister und Minister für? ; und Gewerbe Dr. Sydow, der Protektor der Universität Heildel Dr. von Duhn u. a. An Seine Majestät den Kaiser un wurde ein Huldigungstelegramm gesandt, für das S telegraphisch dankte.
Mit einem von dem Präsidenten Kaem Seine Königliche Hoheit den Großherzog sch
Nachmittags fand in dem großen Saale d Festmahl statt, bei dem der Reichskanzler Dr. Hollweg eine Rede hielt, die nach W. T. B laut hatte:
‚Lassen Sie mich der Freude darüber Ausd . den heutigen, für den deutschen Handel so denkwürdigen Ihrer Mitte verbringen kann, in einer Stadt, in der uns De lands Geschichte, sein schmerzlichstes Unglück, seine Schönheit geistige Größe, sein leidenschaftliches Hoff Einheit so lebendig ist; in einem Lande, dessen haus wir immer mit onderer Verehrung wir von unserer nationalen Einigung sprec Anfänge dieser Einigung führe heutigen Tages zurück. Ihr Festrede die Verworrenheit in der der deutsche Kaufmann seinen Fuß verstrickte. Er ha politischen Zerrissenhei B deutschen Handels, wie dürfen Sie sagen,
Stück der Geschichte
die hier vor fünfzig
wurden, das Gerüst warer
hineinwuchs, nachdem uns di doch wird ni von
Handels tag einber een
1
Hoffen und Rin
privates Gut verwaltet, soll es heutzutage tun in proeura der All— gemeinheit. Darum können Staat und Privatwirtschaft nur gedeihen, wenn sie sich gegenseitig von dem gleichen Geiste durchdringen lassen. Man rühmt deutscher Staatzausfassung Pflichtbewußtsein und Rechttz— gefühl als treibende Kräfte nach. Kann unser Handel ohne diese Tugenden prosperieren, wäre er ohne sie zu seiner jetzigen Blüte gelangt? Und wiederum. Nüchternes Kalkulieren, Rechnen mit realen Größen, frei von allem Phrasentum und doch große Ziele im Auge — nur so kann der deutsche Kaufmann seinen Platz in der Welt erobern und behaupten. Kann unser Staats⸗ leben unter anderer Flagge segeln? Und noch eintz. Wirtschaftliches Leben ist ohne Egoismus undenkbar. So auch das staatliche Leben, so auch das politische Leben der Parteien. Aber es gibt kurzsichtigen und weitsichtigen Egoismus. Kein verständiger Kaufmann dünkt sich zur Alleinherrschaft berufen, und ebensowenig gibt er um vereinzelten augen blicklichen Profits willen notwendige Verbindungen und Beziehungen für die Zukunft preis. Solcher Geist, Blick auf das Ganze, nicht Haften am Kleinen und Kleinlichen, weitherziges Erfassen alletz Tüchtigen sollte auch unser politisches veben erfüllen. In diesem Sinne akzeptiere ich die aus Ihren Reihen so oft erhobene Forderung: Mehr kaufmännischer Geist in unsere öffentlichen Zustände. Die treuesten Wünsche für Sie und in Ihnen für unser Vaterland fasse ich in den Ruf zusammen: Der Deutsche Handelstag hoch! hoch! hoch!“
Verdingungen.
(Die näheren Angahen über Verdingungen, die beim, Reicht und Staat anzeiger‘ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expeditior während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.) Oesterreich Ungarn.
; Spätestens 22. Mai 1911, 12 Uhr. K. K. Norbhahndirektion in Wien: Bau eines Wasserstationsgebäudesz mit zwei Behältern in der Station Mähr.⸗Ostrau.Montanhahn. Näheretz bei ber FK. K. Bahnerhaltungssektion Mähr. Ostrau-Odberfurt der Ft. K. Norhbahn
und beim „Reichsanzeiger“.
. Spätestens 26. Mai 1911, 12 Uhr. K. K. Direktion für die Linien der Stagtseisenbahngesellschaft in Wien: Pauausführung eines stocköohen Dienerwohnhauses mit vier Wohnungen und von zwei doppelten Nebengebäuden in der Station RNaitz der Linie Brünn Prag. Näberet bei der vorgenannten Direktion, J., Schwarzenberg platz 3, 3. Stock, Abteilung 3 (Dochbau), der K. K. Streckenleitung in Blansko, dem K. K. Bahnerhaltungschef in Brünn und Reichtzanzeiger“.
9. Juni 1911, 12 Uhr. K. K. Nordwesthahndirektion i Vergebung der Bauarbeiten anläßlich d nahmtzgebaäudez der Station Alt- bpata. Direktion, Abteilung 111, Hochbauhur
iutenau 1 und beim „Reichsanzeiger ? ;
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