e e e, eee , ,.
8
r 8 — .
333
8.
dieser Beschluß wird in dem neuen Vertragsentwurf kraß mißachtet. Eine Reihe ausländischer Staaten hat sich mit vollem Recht gegen einen derartigen Vertragsbruch gewendet. (Vizepräfident Schultz erfucht den Redner, bei der Sache zu bleiben Ich muß darauf eingehen, denn der preußtsche Staat bat einen solchen Vertragsbruch begangen. Vizeyräsident Schultz: Ich wollte sie ersuchen, solche scharfen Ausdrücke zu unterlassen) Italien und Qesterreich baben Beschwerde über diesen Vertragsbrach geführt. Italien hat sogar eventuell die Entscheidung des Schiedsgerichts im Haag anrufen zu wollen erklärt. Die Schweiz hat sich ebenfalls beim Auswärtigen Amt über die Ver⸗ letzung des bestehenden Vertrages beschwert. s ist eine Rechte widrigkeit, daß die Schweizer Arbeiter sich eine Legitimationskarte lösen sollen. Das ist ein Ausnahmegesetz lediglich gegen die Arbeiter, die 2 oder 5 6 bezahlen müssen; tun sie das nicht, so können fie ausgewicsen werden. Gibt es eine stärkere Beleidigung gegen die Arbeiter, als wenn unterschieden wird zwischen Arbeitern und Nichtarbeitern? Das ist ein Verstoß gegen das internationale und auch gegen das Reichsrecht, namentlich ist dies der Fall bezüglich der Ausweifung. Unsere Reichsverfassung sagt ganz klar, daß die Regelung der Freizügigkeit und der Fremdenpolizei aus⸗ schließlich dem Reich zusseht. Zuständig zu einem eventuellen Legitimationskartenzwang ist also nicht Preußen, ein Einzelstaat, sondern das Reich. Kaiser Wilhelm J. und Fürst Bismarck haben 1370 71 die Ausweisung aus Frankreich sebr energisch als eine Ver— letzung des Völkerrechts gekennzeichnet. Nicht nur der Pafßzwang ist aufgehoben, auch die Aufenthaltskarten sind aufgehoben. Sie dürfen weder eingeführt, noch, wo sie bestehen, beibebalten werden nach der Ansicht hervorragender Staatsrechtslehrer. Legitimationskarten sind aber Aufenthaltskarten, und damit rechtswidrig, dasselbe gilt auch von den Gebühren. Die Legitimationskarten sind völlig wertlos, und sie werden von einer prwwaten Gesellschaft, der Feldarbeiterzentrale, autgestellt. Was würde ein Minister sagen, wenn ihm in der Schweiz gesagt würde: Du willst hier arbeiten und mußt eine Legitimationskarte lösen, wenn nicht, dann wirst du Nausgewiesen! Er würde das für eine Empressung erklären. Der Einwand, daß die Zentrale so viele Beamte anstellen und daher die Gebühr erheben müßsse, ist doch nur eine nicht ernst zu nehmende IFlusflucht. Fremdenpolizeiliche Vorschriften darf Preußen überhaupt nicht erlassen, das fteht im Widerspruch zu den Verträgen. Man sagt, die Ausweisung Fremder geschehe aus Gründen der Ordnung. Das sind Redewendungen, aber keine Gründe. Von einer Störung der inneren Srdnung durch die fremden Arbeiter kann keine Rede sein. Wozu machen wir Riederlassungsverträge, wenn Preußen sich heraus⸗ nimmt, sich einfach darüber hinwegzuseßzen. Welche Entrüstung würde entstehen, wenn einem Kommerzienrat oder Professor in der Schweiz begegnete, was einem Schweizer Arbeiter bei uns passiert? Man wärde das für eine Schmach und Schande erklären. Einem solchen Vertrag, der implicite die Benutzung von ausländischen Streik— brechern gewährleistet, kann ich nicht zustimmen.
Direktor im Auswärtigen Amt Dr. von Frantzius: Eine Ver⸗ ständigung über die in Betracht kommende Polizeiverordnung mit einem freinden Staate berbeizuführen, wird sehr schwer sein. Der Abg. Stadthagen bat sich sehr eingehend mit den Arbeiter⸗ ausweisungen beschäftigt. Es ist richtig, daß die Schweiz bei uns“ freundschaftliche Voistellungen wegen der Arbeiter⸗ legitimations karten erboben bat. Auf die von uns gegebene Aufklärung aber hat sich die schweizerische Regierung beruhigt. Wegen der Gebühren befindet sich die von dem Abg. Stadthagen Dernißte Bestimmung in dem zweiten Teile des Vertiages, der die Rechteverhältnisse regelt.
Der Antrag Stadthagen auf Kommissionsverweisung wird abgelehnt.
In der zweiten Beratung bei Artikel Lsetzt der
Abg. Stadthagem (Soz.) seine Darlegungen, daß der neue Vertrag den bestehenden Zustand zu Ungunsten der ausländischen und auch der deutschen Arbeiterschaft, die ins Ausland gehe, verschlechtere, fort. Was nütze ein Vertrag des Reiches, wenn ein Einzelstaat die Be⸗ stimmung eines Niederlassungsvertrages durch eine solche Verordnung, wie den Legitimationszwang durchbreche?
Darauf werden die beiden Verträge im einzelnen unver— ändert angenommen.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Schiffsmeldungen bei den Konsulaten des Deutschen Reichs. Das Gesetz soll, nachdem das neue Konsulatsgebührengesetz am 1. Januar 1911 in Kraft getreten ist, an die Stelle des Gesetzes vom 25. März 1880, betreffend die Schiffsmeldungen, treten.
Abg. Dr. Heckscher (fortschr. Volksp): In diesem Gesetze ist eine
cgefung der Anmeldungen der Schiffe eingeleitet. Im Gegensatz
frükberen Gebrauch maässen jetzt die Kapitäne sämtlicher Schiffe, sobald sie einen f anlaufen, unverzüglich ihre Ankunft dem Konful anmelden. Es läßt sich wesentliches gegen das Gesetz nicht einwenden. Allerdings erlegt das Gesetz dem Kapitän eine nicht gerince Menge von neuen Schreibereien auf. Der Kapitän und der Schiffsoffizier gehören erfreulicherweise noch zu den Menschen, die sich ein wenig gegen die Schreibseligkeit unseres Zeitalters aufzulehnen pflegen; desbalb glaube ich, daß vielleicht unnötig von dem Kapitän, beiielsweise auch eines Schleppers, jedesmal beim Anlaufen eines Hafens aus irgendeinem Grunde alsbald die schriftliche Meldung erstattet werden imnß. Ich sebe von Anträgen ab, aber ich wäre dankbar für eine Erklärung de daß deren Fällen R
. zitãne vorgehen
Hafen
ö dw Bi . we 3*eritwaer Bp
r verbündeten Regierungen dahin, chnung tragen und nicht gar zu rigores ird, J. B. wenn das Schiff näar auf
man den beso gegen die Ka der Reede liegt.
Direktor im Auswärtigen Amt Dr. von Körner; Es ist keines- wegs die die bestebenden Verhältnisse zu er⸗ schweren. Der Anregung des Vorredners, eine Erklärung abzugeben, Faß ras Gefetz milce gebandbabt werden wird, folge ich gern. Die Inflruftionen werden in diesem Sinne abgefaßt werden.
Damit schließt die erste Beratung. Das Gesetz wird ohne Debatte darauf auch in zweiter Beratung unverändert an⸗ genommen.
Es folgen die am 23. September 1910 in Brüssel ab⸗ geschlossenen Uebereinkommen a. zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen, b. zur ein⸗ heitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot.
Aba Eickhoff (fortschr. Volks) wünscht eine Auskunft von den perbündeten Regierungen, ob es sich bestätige, daß über die Materie,
ber die auf der Brüsseler ; noch nicht erzielt worden ist, die genommen sind.
Eine weitere Debatte entsteht nicht, die beiden Ueberein⸗ kommen werden in erster und zweiter Lesung genehmigt.
Namens der 18. Kommission erstattet der Abg. Stubben⸗ dorf (Rp.) mündlichen Bericht über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Beseitigung von Tierkadavern. Die Kom⸗ mission empfiehlt die Vorlage zur unveränderten Annahme und schlägt folgende Resolution vor:
Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei den einzelnen Bundesregierungen darauf binzuwirken, etwa bestehende Addeckerei⸗ vripilegien zu beseitigen.
Außerdem beantragt der Referent, in das Geseh eine Bestimmung einzufügen, wonach es gleichzeitig mit dem Vieh⸗ seuchengesetz vom 26. Juni 1909 in Kraft treten soll.
5
Ohne jede Debatte beschließt das Haus nach den Anträgen
e J
— : *
eerechts-Konferenz eine Verständigung Verhandlungen wieder au
æAweit
Ueber den Gesetzentwurf, betreffend den Patent⸗ aus führungszwang, hat der Abg. Dr. Junck nl.) namens der X. Kommission Bericht erstattet, die Kommission hat die Vorlage nur durch die Bestimmung erweitert, daß die Ueber⸗ tragung des Patents auf einen anderen insofern wirkungslos sein soll, als sie nur den Zweck hat, der Zurücknahme zu ent⸗ gehen. . J. Abg. Erzberger (Zentr): Der Referent hat einen so ausführlichen und vorzüglichen Bericht erstattet, daß es nicht angebracht erscheint, über Einzelheiten zu sprechen. Meine Freunde werden für die Vor— lage stimmen, die ein Notgesetz darstellt. Sie gibt mir aber Ge⸗ legenheit zu der Erwähnung, daß man dem deutschen Verfahren der Vorprüfung, das fo viel Anfeindung erfahren hat, in weiten Kreisen auch des Auslandes den Vorzug gibt. Es ist festzustellen, daß die deutsche Industrie mit der bisherigen Handhabung einverstanden ist. Man kann nur wünschen, daß das Patentamt in derselben gewissen haften Weise weiterarbeitet. ö J Abg. Freiherr von Gamp (Ry): Diese Frage steht in einem ge⸗ wissen Zusammenhange mit dem Entwurf, denn wir haben ein Inter esfe daran, die Autorität unseres Patentamts, namentlich im inter⸗ nationalen Verkehr aufrecht zu er alten. Wir müssen dafür sorgen, daß nicht im Auslande der Eindruck erweckt wird, als ob das deutsche Patentamt eine minderwertige Institution ist. Ich möchte Bezug nehmen auf einen Artikel Der Rückgang des deutschen Patentamts. von Dr. Wirth. Dieser Artikel enthält zwei außerordentlich schwerẽ Anschuldigungen. Die erste geht dahin, daß Lie Beamten des Patentamts, namentlich wenn sie eine richterliche Tätigkeit ausüben, nicht frei sind in ihrem Urteil, sondern ven dem Präsidenten des Patentamts beeinflußt werden. Es ist der schwerste Vorwurf, der einem Beamten gemacht werden kann, Daß er rechts. widrig seine Untergebenen zu beeinflussen sucht. Dieser Punkt muß aufgeklärt werden. Die Bebörde kann den Vorwurf nicht auf dem Patentamt sitzen lassen. Der zweite schwere Vor⸗ wurf richtet sich gegen die Industrie sowohl wie gegen das Patentamt. Er lautet dahin, daß die Industrie unzufrieden sei. mit der Judikatur des Patentamts, es jedoch nicht wage, ihrer Unzufriedenheit Ausdruck zu geben, um nicht beim Patentamt ungünstige Entscheidungen berbei⸗ zuführen. Die maßgebenden industriellen Kreise haben diese Angriffe scharf mißbilligt. Die Unparteilichkeit unseres Patentamts muß bei internationalen Verträgen hervorgehoben werden. 1910 wurden 45 000 Patentanmeldungen eingereicht und 121009 Patente erteilt. Dies jpricht dafür, daß die Beduürsnisse des Verkehrs ausreichend be rücksichtigt werden.
Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:
Meine Herren! Ihnen allen ist ja bekannt, daß von verschiedenen Selten und aus verschiedenen Gründen eine mehr oder minder durch- greifende Veränderung unserer Patentgesetzgebung verlangt wird; wiederholt ist auch hier in diesem hohen Hause auf die Notwendigkeit einer Abänderung unseres Patentgesetzes hingewiesen. Darüber, wie diese Abänderung aber vorzunchmen ist, gehen hier wie außer⸗ halb dieses Fohen Hauses die Meinungen außerordentlich auseinander, (sehr richtig! in der Mitte) und der Kampf, der sich um die grundsätzlichen Fragen, die bei der Abänderung des Patentsgesetzts in Frage kommen, entsponnen hat, ist mit die Ursache der maßlosen Angriffe, die gegen das Patentamt und gegen einzelne Beamte desselben erhoben werden. Wie diese Fragen sachlich zu lösen sein werden, darüber will ich mich heute nicht aussprechen. Das eine aber glaube ich, auf Grund meiner Fenntnis der Verhältnisse und der Akten, beute feststellen zu müssen: daß unsere Industrie, oder wenigstens die zahlreichen Vertreter der⸗ selben, die wir zur Sache gehört haben, stets die Vortrefflichkeit und Zuperlässigkeit der Arbeiten unseres Patentamts und die Brauchbar⸗ leit des jetzigen Verfahrens betont haben. (Bravo! rechts.) Wenn ich das hiermit feststelle, so fällt die gegenteilige Behauptung der Wirthschen Broschüre, auf die hier eben Bezug genommen wurde, in sich zusammen. (Sehr richtig! rechts.) Im übrigen ist diese Broschüre der Aufmerksamkeit meines Amtes nicht entgangen und wird auf ihren Inbalt genauer geprüft werden.
Wenn über eine abgeklärte Kritik hinaus gegen einzelne Beamte des Patentamts in der Oeffentlichkeit sachlich unbegründete und formell ungebörige Angriffe erhoben werden, so wird selbstverständlich, soweit ein Anlaß dazu vorliegt, das Nötige geschehen, um die Beamten gegen derartige Angriffe zu schützen.
Ich glaube, die Antwort genügt auf die Anregungen, die die beiden Herren Vorredner gegeben haben. (Zustimmung rechts und in der Mitte)
Abg. Dove (fortschr. Volksp.): Diese Frage wäre besser beim Etat des Patentamts besprochen worden. Ich will zu den Angriffen gegen das Patentamt keinerlei Stellung nebmen, aber, jeder Preuße kal das Recht, feine Meinung zu sagen, und Dr. Wirth speziell ist ein Ptann, der in den mit dem Patentamt in Verbindung stehenden reifen bekannt ist und über dessen Aeußerungen, mögen sie auch in
er Form maßlos sein, man nicht ohne weiteres hinweggehen kann.
Der Berichterstatter Abg. Dr. Jun k beantragt, das Gesetz am 1. Juli 1911 in Kraft treten zu lassen.
Abg. Geck (Soz.): Die Ausführungen der Abg. Eriberger und von Gamp stehen in einem so losen Zusammenhange mit der Materie, daß auch wir auf andere Dinge eingeben könnten; wir würden dann bauptfächlich die Frage der Patentgnwaltichait bebandeln, baben uns aber strerg auf die vorliegende Frage beschränkt, und zwar in der Meinung, daß die Aenderung des Patentgesetzes gan; bestimmt den künftigen Reichstag beschäftigen wird. Mit dem Gesetz sind wir ein⸗ verstanden.
Die Vorlage wird darauf in der Kommissionsfassung mit dem Antrage Junck angenommen, und auf Antrag des Be⸗ richterstatters sofort auch, da niemand aus dem Hause widerspricht, in dritter Lesung endgültig.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildet der Gese entwurf über die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsulargerichtsbezirken und in dem sch. gebiet Kiautschou. Der Reichstag hat einen fast glei lautenden Entwurf am 6. Mai 1910 in zweiter Lesung ab⸗ gelehnt. Die verbündeten Regierungen haben ihn wieder vorgelegt, nachdem die deutschen Interessenten in Ostasien in zahlreichen Petitionen um nachträgliche Annahme des Gesetz⸗ ennvurfs fich an den Reichstag gewendet haben und dessen
zetitions kommission beschlossen hat, die Petitionen dem Reichs⸗ kanzler zur Berücksichtigung zu überweisen, . . Auf Antrag des Äbg. Dr. Belzer Sentr), der sich mit anderen Fraktionen vorher besprochen hat, wird jedoch dieser Gegenstand von der Tagesordnung abgesetzt.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Schluß 4 Uhr.
Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr (Abänderung des Diäten⸗ gesetzes; Abänderung des Zündwarensteuergesetzes; dritte Lesung der Gesetzentwürfe, betreffend die elsaß⸗lothringische Verfassung und die Reichsversicherungsordnung; zweite Beratung des Ein⸗ führungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung).
—
* 2
des Berichterstatters.
Preusßischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 83. Sitzung vom 24. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Inter⸗ pellation der Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) und Genossen:
Ist der Königlichen Staatsregierung bekannt, daß dem russischen Studenten Demetrius Dubrowsky das Stu dipum an der hiefigen Universität versagt worden ist?᷑ Durch welche Organe und nach welchen Grundsätzen wurden in diesem Falle und werden im allgemeinen die politische Zuverlässigkeit und der Besitz der erforderlichen Subsistenzmittel bei auslãndischen, insbesondere russischen Studierenden geprüft?“
Nach der Begründung der Interpellation durch den Abg. Dr. von Liszt (fortschr. Volksp.), über die bereits in der vor— gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, nimmt das Wort der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. von Trott zu Solz:
Meine Herren! Die Frage der Benutzung unserer Univeisitäten durch Ausländer ist schon wiederholt der Gegenstand von Erörterungen in diesem hohen Hause gewesen. Ich selbst habe bei Beratung des letzten Etats Gelegenhelt gehabt, mich zu dieser Frage zu äußern Ich habe damals ausgeführt, daß es einer alten, gern geübten Tradition entspreche, wenn unsere Universitäten den Ausländern in weitem Maße Gastfreundschaft in ibren Hörsälen gewähren, und daß diese Tradition für uns auch insofern einen direkten Vorteil habe, als gerade diejenigen Ausländer, welche an unseren Universitäten jtudiert haben, uns in ihrer Heimat treue und bewährte Freunde geworden sind und dort Sympathien für Deutschland verbreitet haben. An dieser Tradition, meine Herren, ist bisher stets festgebalten worden, und an dieser Tradition wollen wir auch in Zukunft festhalten.
Aber selbstverständlich, meine Herren, diese weitgehende Gast— freundschaft kann nicht ohne jeden Vorbehalt, ohne jede Einschrãnkung geübt werden; es ist selbstverständlich, daß sich die Ausländer den⸗ felben Bestimmungen unterwerfen müssen, denen sich unsere Inlãnder zu unterwerfen haben, wenn sie die Universität besuchen, und es ist insbesondere selbstverständlich, daß die Ausländer dieselben oder wenigstens eine gleichartige Vorbildung nachweisen müssen, die wir von den Inländern fordern, wenn sie zur Immatri— kulation oder als Hörer an unseren Universitäten zuge⸗ lassen werden wollen. (Sehr richtig) Wir können unmöglich in dieser Beziebung die Inländer strenger behandeln als die Aus⸗ länder. Aber auch dann, meine Herren, wenn alle diese Bedingungen erfüllt find, kommt noch in Betracht, ob etwa die Zahl der Aus⸗ länder an unseren Universitäten eine so große geworden ist, daß dar— unter die Inländer leiden, daß es ihnen erheblich erschwert oder gar ch in erster Linie für die Inländer bestimmt sind (Abg. von Ka
richtig), nach ihrem Uaterrichtsbedürfnis zu benutzen. Im allgemeinen, meine Herren, ist dieser Gesichtsvunkt bei uns noch nicht praklisch geworden, wohl aber gegenüber den russischen Studenten, die bekannt⸗ lich in außerordentlich großer Zahl den deutschen Universitãten zu⸗ streben und insbesondere die Berliner Universität aufsuchen. Si haben vielleicht in den Zeitungen gelesen, daß kürzlich die Königlich bayerische Regierung, um Abbilfe zu schaffen, dazu übergegangen ist, eine numerus clausus einzuführen, eine Zabl festzulegen, über die hinau russische Studenten an der Mũnchener Universitãt nicht mehr immatrkkuliert verden dürfen. Wir sind bisher, meine Herren, nicht so weit ge— gangen; wir haben uns damit begnügt, bei der großen Anzahl der Gesuche von russischen Studenten um Immatrikulation etwas strenger zu verfahren, eine gewisse Auswahl zu treffen, um auf diese Weise die Gesamtzahl der russischen Studenten herabzumindern. Meine Herren, ein solches Verfahren empfiehlt sich gerade russischen Studenten gegenüber auch aus anderen Erwägungen.
Ganz gewiß ist unter den russischen Studenten, die Deutschland zu ihrem Studium aufsuchen, eine große Reibe von wohlgesitteten,
strebsamen, intelligenten jungen Leuten, die wir gern bei uns auf⸗ nehmen, die wir gern als Gäste an unseren Universitäten sehen. Aber es ist bekannt, daß unter ibnen sich eine nicht geringe Zahl von Ele—⸗ menten befindet, die man nicht so günstig beurteilen kann, bei denen man auch bei noch so weitem Entgegenkommen, bei noch so weiter Auffassung wirklich nicht sagen kann, daß es erwünschte Gãfsfe auf unseren Universitäten sein würden, denen gegenüber wir vielmehr allen Anlaß haben, sie von unseren Universitäten fern zu balten
Das ist auch durchaus die Ansicht der biesigen Universität, demgemäß bat sie ibre Einrichtungen getroffen. Den äußeren Anlaß dazu gab ein Vorkommnis im Jahre 19801, dessen sich vielleicht einig der Herren noch erinnern. Damals unterstanden sich russische, namentlich russisch⸗polnische hier immatrikulierte Studenten, in den Hörsälen der Universität bei einer Vorlesung deutsch · feindliche De⸗ monstrationen zu veranstalten. (Hört, hört! rechts) Damals, meine Herren, sind die entsprechenden Maßnahmen dazegen getroffen worden. Und die Universität hat sich ihrerseits unter Zustimmung des Ministeriums entschlossen, bei der ihr nach den Statuten obliegenden Prüfung der Persoönlichkeit vor der Immatrikulation bei den russischen Studenten etwas schärfer zuzusehen, etwas strenger zu verfahren. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, es kam binzu, daß damals zahlreiche Klagen von Kaufleuten und Zimmervermieterinnen eingegangen waren, die sich darüber beschwerten, daß sie russischen Studenten im Vertrauen auf die ibnen bei der hiesigen Universität gewãhrte Immatrikulation Kredit gewäbrt, ihre Zimmer vermietet hätten und nun um ihr Geld kämen, weil diese russischen Studenten spurlos ver⸗ schwunden wären. (Hört, bört! rechts.) Es hat sich in der Tat er⸗ geben, daß eine große Zahl von gänzlich mittellosen Studenten bier anwesend waren. ;
So bat denn die Universität, da sie selbst nicht die geeigneten Organe hat, um die notwendigen Erkundigungen einzuziehen, seitdem so verfahren, daß sie in jedem Falle, wo es sich um die Immatri⸗ kalation eines russischen Studenten handelt, sich unter ebersendung der von diesem ihr gegebenen Ausweispapiere an d Poltzei⸗ präsidium mit der Frage wandte, ob etwa dort Bedenfen aus * Persõnlichkeit des Antragstellers zu entnehmen seien, und mit e Bitte, sich den Nachweis liefern zu lassen, daß der A mag el . Besitz der nöti zen Subsistenzmittel sei, um hier in Berkjn sein Le
als Student zu unterhalten.
Dieses Verfahren ist seitdem in Anwendung gekommen, und es kleinlicher Weise r daraus hervorgeht, daß im vorigen Winter en der hiesigen Universität 480 russische Studenten immatrikuliert waren (hört, bört! rechts), und in diesem Sommer 423 russische Studenten immatrikuliert sind. Das bedeutet ein Drittel aller ausländischen Studenten, und das sind Zahlen, die so erheblich sind, daß man, wenn sie sich etwa noch weiter erhöben sollten, vor die Frage gestellt wäre, auf anderem Wege Abhilfe zu schaffen, russischen Studenten an (Sehr richtig! rechts.) Es ist also das Verfahren keineswegs auf einem Gebeimerlaß, wie En der Herr Interpellant vorhin gekennzeichnet hat, basiert, durch den die Universitäten angewiesen worden wären, der Auskunft des Polizei⸗ präsidiums unbedingt zu folgen, welche auf ihre Anfrage erteilt
keineswegs in engherziger, in wie schon
ist dabei vorgegangen worden,
um einer zu starken Zunahme der der Berliner Universität entgegenzutreten.
worden ist. Ich kann also diese Frage verneinen.
Was nun, meine Herren, den bedauerlichen Fall anlangt, der den Anlaß zu der Interpellation gegeben hat, so möchte ich mir erlauben,
folgendes zu bemerken.
Der russische Student Demetrius Dubrowsky ist Mitte April von Jena aus hier zugejogen. In Jena war er, von Petersburg kommend, pier Wochen anwesend, ist dort aber weder immatrikuliert, noch als Hörer an der Universität zugelassen gewesen; die entgegengesetzten Nach seiner Ankunft in Berlin richtete er das Gesuch um Immatrikulation an die Uni⸗ In der üblichen Form wurde auch über ibn und gleichteitig über drei andere russische Studenten die Anfrage an
Bedenken infolgedessen gegen den russischen Studenten Dubroweky machte das Polizeipräsidium dagegen geltend, daß er volitisch nicht unbedenklich erscheine und daß er den Nachweis von Dieser letzte Grund würde schon nach der bestehenden Uebung haben ausreichen müssen, auch wenn Bedenken gegen Dubrowsky vom Polizeipräsidium überbaupt nicht erhoben worden Und so ist denn unterm 28. April die Immatrikulation ab—
Nachrichten der Zeitungen sind also falsch. versitãts behörde.
des Polizeipräsidium gerichtet. Dieses hatte keine gegen die drei anderen Studenten ju erheben, die
auch immatrikuliert worden sind;
Subsistenzmitteln nicht babe führen können.
die Immatrikulation zu verweigern,
wären. gelebnt worden.
Keineswegs hat nun Dubrowsly gleich nach dem Empfang dieses wie in den Zeitungen stand, zur Waffe gegriffen; er ist vielmehr zwei Tage später, am 1. Mai, auf der Universitätsbebörde erschienen und hat dort die Frage gestellt, ob es nicht doch möglich Da wurde ihm der Rat gegeben, sich an genau bezeichnete, Stelle des Polizeipräsidiums zu begeben und zu versuchen, die gegen ihn erhobenen Bedenken zu zerstreuen, den Nachweis zu liefern, daß er im Besitz der nötigen Mittel r Cs war ibm also
Bescheides,
sei, ihn zu immatrikulieren. eine, dort und scl, um sein Leben hier zu unterhalten. ! die Gelegenheit gegeben, das zu tun, was Interpellant für notwendig hielt, nämlich gegen erhobenen Bedenken zu remenstrieren und Aufklärung Sache zu geben. Das bat Dubroweky leider nicht getan.
und hat dann Hand an sich gelegt.
Es ist nun mit Bestimmtheit gewiß nicht festzustellen, welchen batte, zu dieser bedauerlichen Tat zu schreiten. Aber diese Tat kann schlechterdings nicht in Verbindung mit der ver⸗ gebracht werden, sie muß vielmehr aller Dahrscheinlichkeit nach darauf zurückgeführt werden, daß Dubrowéky, rie von Freunden von ihm bezeugt worden ist, sich schon seit längerer Zeit in einem hochgradig neivösen Zustand befunden hat, der auch schon in Jena, wie mir von dort mitgeteilt worden ist, sich bemerkbar Zudem bat er selbst, wie von einem Schulfreunde und von dem Krankenwärter ausgesagt worden ist, noch auf seinem Krankenlager ausdrücklich ausgesprochen, daß seine Tat nicht mit der abgewiesenen Immatrikulation in Verbindung stände (hört, hört! er habe so wie so schon den Entschluß gefaßt gehabt, seinem So bedauerlich also auch diese Tat ist, sie kann in keiner Weise zu einem Vorwurf dienen für die Universitäts— derwaltung, und sie kann auch keinen Anlaß bilden, an den bestehenden (Bravo rechts — Abg. Hoff⸗
Grund Dubrowsky
weigerten Immatrikulatior
gemacht batte.
rechts), Leben ein Ende zu machen.
Einrichtungen irgend etwas zu ändern. mann: Hört, hört)
Minister des Innern von Dallwitz:
Wie der Herr Minister der geisilichen Angelegenheiten soeben dargelegt hat, legt die Universitätsbehörde die Pässe oder sonstigen Ausweis papiere der bei ihr zur Immatrikulation angeme ldeten russischen Studenten der Polizeibehörde vor mit dem Ersuchen, ihr etwaige Bedenken, die gegen die Immatrikulation obwalten, mitzuteilen. Die Polizeibehörde ist schon auf Grund der bestehenden Bestimmungen über die gegenseitige Hilfeleistung staatlicher Bebörden gehalten, der- Bei der Kürze der Frist, innerhalh deren im Interesse der rechtzeitgen Immatrikulation der betreffenden Ausländer die gerünschte Auskunft erteilt sein muß, ist zu schrift⸗ lichen Anfragen und sonstigen zeitraubenden Ermitilungen in solchen Die einzigen Informationsquellen, auf sind die von
artigen Ersuchen zu entsprechen.
Fällen kein Raum gegeben. die die Poltzeibebörde mithin angewiesen ist, den beteiligten Ausländern etwa selbst beigebrachten Unter⸗ lagen und die allgemeinen polizeilichen Akten, welche durchgesehen werden, ob in ihnen Notizen über die betreffen den Persönlichkeiten sich vorfinden, die infolge von Mitteilungen anderer Behörden oder auf Grund früherer Ermittlungen und Fest— stellungen darin haben Aufnahme finden können. Eine Rückfrage bei der Heimatsbebörde, beim Heimatsstaat, bei sonstigen ausländischen Behorden oder Beamten findet nicht statt und ist auch mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit der zu erteilenden Auskunft ausgeschlossen. Die zu erteilende Auskunft beschränkt sich auf etwaige sittliche und politische Bedenken und auf den Nachweis des Vorhandenseins der zum Unterhalt während der Dauer des hiesigen Studiums erforder⸗ lichen Mittel.
In dem vorliegenden Fall ist infolge eines die Immatrikulation von vier russischen Ausländern, betr. Ersuchens der Universitäts⸗ derwaltung die Auskunft erteilt worden, daß gegen die Immatriku⸗ lation der Studenten Josef Ehrlich, Morduch, Zuckermann und der Studentin Dukennikowa Bedenken weder in moralischer, noch in politischer noch in materieller Beziehung vorlägen, daß aber der Student Demetrius Tubroweki in politischer Beziehung nicht zu— berlãssig erscheine und den Nachweis der zum Unterhalt während seines Studiums erforderlichen Gelzmittel nicht babe
der Herr die gegen ihn in der Sa Er ist seitdem an einer amtlichen Stelle überhaupt nicht mehr erschienen
daraufhin
erbringen können. Diese Auskunft lautet etwas andere,
lichen Geldmittel sei, sondern daß er den
(Lachen links.)
Subsistenzmittel verhandelt. gewesen, irgend welche Postanweisungsabschnitte, das Vorhandensein ihm Als der Beamte sich
Dubrowmwski die Frage an ihn, ob es in Berlin eine russischer Studenten gäbe.
Beläge, seien es auch nur Schecks oder sonstige zustehender Geldmittel zu hierauf entfernen wollte,
Politik keine Ahnung habe.
Hochschulen trotz aller stüůnden. (Lachen links.)
=
die zunächst geltend ge
von den Inieressenten demnächst beseitigt werden, und der Nachweis des Verbhandensei die Vorlegung von Attesten beigeb
in mehr als der Hälfte der F kulation
erfolgt.
F 1
Bedenken hinzuweisen, als Dubrows ki obne
auch
ie gegen ihn entstandenen politischen Zweifel aufzuklären.
seine politische Zuverlässigkeit auszuweisen.
weisen. (Bravo! rechts.)
das Haus in eine Besprechung der Interpellation ein.
gegen Aus
werden. Tatsachen, die der Minister angeführt hat,
könnten.
Ausländer. Es sind so viele Ausländer Kreisen der deutschen Studenten lebbafte Klagen kemmen. bestand des vorliegenden Falles zeigt so klar die Gründe, d
—
x . . — . . 1 . weitere Besprechung unnötig wird. Der Abg. von Liszt hat sel
De Ve
1 18
pellation ist nicht an die richtige Adresse gerichtet.
dem Sinne, wie es die Interpellanten meinen. e vielen Schülerselbstmorde zeigen, daß eine sehr
herrscht, eine Strömung fittlicher, auch die politischen ent
Dazu gehören
Ja, Bonner Korpsstudenten!)
in Bonn gewesen sind.
treten. Die Regierung darf vor keinen Maßregeln zurüͤckschrecken. Interpellation liegt nicht vor. soll man immer nur Gebrauch politische Frazen vorliegen.
machen,
Reihe von Naitiativanträgen erledigen unglücklichen Studenten ist durch die Ausführungen der Minister vollständig klargestellt. Auf die
brauchen, die ihm sicher gebolfen hätte.
Immatrikulation zurückzuführen ist. Der junge Mann litt an Nerven⸗
Selbstzucht mehr kennen. Auch meine politischen Freunde wünschen unter allen Umständen, daß die deutschen Universitäten den Ausländern geöffnet sein sollen; die große Zabl der ausländischen Studenten ist auch ein Beweis dafür, daß in keiner Weise kleinlich verfahren wird und daß den Universitätsbebörden keinerlei Vorwurf zu machen ist. Aber Elemente, die nicht geeignet sind, in unseren Hörsãälen zu sitzen, müssen ferngehalten werden. Deshalb wünschen wir auch eine strenge Kontrolle, wie sie auch gehandhabt wird.
Abg. Dr. Friedberg (nl): Es scheint, daß nach der amtlichen Darstellung festgestellt ist, daß berechtigte Vorwürfe weder gegen die Universitäts⸗ nech gegen die Polizeiverwaltung erhoben werden können.
als der Begründer der Interpellatien, Herr Abg. Liszt, sie mitgeteilt hat. Die Polizei hat nicht gesagt, daß er politisch nicht zuverlässig sei, sondern daß er politisch nicht zuverlässig erscheine (Lachen links), und sie hat ferner nicht gesagt, daß er nicht in dem Besitz der erforder— Nachweis über den Besitz der eiforderlichen Geldmittel nicht habe führen können.
Dieser Auskunft liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Im dienstlichen Auftrage der Abteilungedireltive hat am 24. Avril ein Polizeibeamter mit Dubroweki über die ibm zur Verfügung stehenden Dubrowski ist bierbei nicht in der Lage Briefe, Nachweise über erbringen.
richtete politische Ver⸗ Auf die Antwort des Befragten, daß es seines Wissens in Berlin zurzeit nur eine russische Landẽmannschaft gäbe, der auch einige Mitglieder der russischen Botschast als Ehren⸗ mitglieder angehörten, äußerte Dubrowski, daß sei kein Verein für russische Studenten, daß sei eine konservative Gesellschaft, die von Es müßten doch auch in Berlin politische Vereine russischer Studenten vorhanden sein, wie sie an den russischen polizeilichen Verfolgungen immer noch be⸗
Die infolge dieses zweifellos auffälligen Verbaltens erteilte Auskunft stellt sich keineswegs als eine endgültig Entscheidung über die für die Immatrikulaticn des Dubrowẽki in Fra kommenden Momente dar; vielmehr sind die Fälle sehr häufig, in denen Bedenken gegen die Immatrikulation namentlich genügender Sulsistenzmittel durch gebracht wird des Inhalts, daß die Angehörigen bereit und fähig seien, de 8 Aufent⸗
z. B. in den letzten zwei Jahren in denen zunächst die Immatri⸗ wegen des Mangels vorhandener Geldmittel batte versag werden müssen, demnächst dieser Nachweis geführt worden und alsdann infolge einer die erste Auskunft ergänzenden Mitteilung der Polizei⸗ behörde die Immatrikulation der betreffenden Studenten anstandelos
In dem vorliegenden Falle hat die Polizeibebörde um so weniger Anstand nebmen können, neben der materiellen auch auf das pelitische hin wegen des mangelnden Nachweises der Subsistenzmittel zunächst nicht immatrikuliert werden konnte und durch die gleichzeitige Mitteilung aller obwaltenden Bedenken dem Dubrewskl die Möglichkeit gegeben war, bei dem eventuellen späteren Nachweis des Vorhandenseins genügender Subsistenzmittel Dem⸗ gemäß ist Dubrowski auch von dem Universitätsrichter ausdrücklich auf diesen Weg verwiesen und ihm der Rat erteilt worden, bei der betreffenden Polizeiabteilung sich über seine Subsistenzmittel und über Aus welchen Gründen Dubrowefki diesen Rat nicht befolgt hat, entzieht sich meiner Kenntniz- Ich bedaure es um so mehr, als nach den Ausführungen des Herin Abg. Liszt es ibm ein Leichtes gewesen sein würde, sowobl sich über eine Subsistenzmittel wie über seine politische Zuverlässigkeit auszu⸗
Auf Antrag des Abg. Fisch beck (fortschr. Volksp.) tritt
Abg. von der Osten (kons.): Die Berechtigung von Kautelen er dürfte wohl von keiner Seite des Hauses bestritten 3 hen, sprechen genügend dafür, daß unser Staat ein vitales Interesse daran hat sich von Elementen frei zu balten, die dem Staate gefährlich sein Gerade unser Staat geht weiter als alle übrigen Staaten; an der Hochschule zu Charlottenburg waren 17.4 0,½ der Studenten vorhanden, daß aus den r Tat ß jed ; bst zu⸗ gegeben, daß der junge Student an Nervenzerrüttung litt. Die Inter⸗ l ö Ich gebe zu, daß der Fall ein größeres allgemeines Interesse hat, aber nicht in Dieser Fall sowie schãdliche religiöser und
ehen für einen Teil der Jugend Konflikte, die ihr den inneren alt nehmen. In dieser Hinsicht sprechen wir der Regierung die Er—⸗ wartung und das Vertrauen aus, daß sie dieser Krankheit unserer Jugend mit allem Nachdruck entgegentreten wird. (Abg. Hoffmann: e Dieser Zwischenruf, Herr Hoffmann, zeigt nur, daß Sie die Bonner Studenten nicht kennen und niemals Die erste Regel der Bonner Studenten und vor allem der Bonner Korpsstudenten heißt Selbstzucht. (Abg. Soff⸗ mann: Zufammen Eifenbaßnwagen zerstören!) Diefe Ausschreitungeu ind bekannt, die Ausschreitungen Ihrer Partei sind aber auch bekannt. Bir erwarten von dem Kultusminister und dem Minister des Innern, daß sie diesen schädlichen Strömungen in unserer Jugend entgegen—
Abg. von Kardorff (freikons.): Ein stichhaltiger Grund für eine Von dem Rechte der Interpellation l wenn wirklich wichtige . en Ist das hier eine Frage, um derentwillen wir bier zwei Stunden zubringen müssen? Wir hätten lieber eine können. Der Fall des beiden ; ; Verweigerung der Immatrikulation hin hätte er nur zur russischen Botschaft zu gehen
Abg. Dr. Köntg (Zenit; Es ist binreichend klar, daß der Selbstmord des unglücklichen Studenten nicht auf die Verweigerung der
ertũttung. Der Selbstmord bat anscheinend denselben Grund wie alle die Schüleiselbstmorde, in all den modernen Anschauungen, die keine
geübt wird, zweckmäßig ist.
angeregt worden ist. Tas Besteben eines Minist r auf das entschiedensie m Abrede gestellt worden. Bestände ein solcher Erlaß, dann müßte er den schärfsten Protest hervorrufen. Das eine ist aber in diesem Fall jesigestellt, daß die Auskunft, die der Universitätsbehörde gegeben ist, eine recht oberflachliche gewesen ist. Dem Minister wird ja auch bekannt sein, daß hei den politischen Answeisungen die Regierung nicht immer eine glückliche Hand ge⸗ babt bat. Die Ausfübrungen des Abg. von der Osten verfst: be ich nicht recht. Wenn der Selbstmord des f Nervenzerrüttung zurückzuführen ist, so weiß ich nicht, wie man hier von gewissen subversiven Anschauungen reden kann, die in der Studenienschaft verbreitet seien. Es liegt doch viel näher, an daß eine körperliche Krankheit den Anlaß zu dem traurigen Fall ge— geben hat. Ich weiß nicht, was er darunter versteht, wenn . Regierung ju energijchem Vorgehen auffordert. Will er daß der Studentenschaft mit Gewalt ein anderer Geis werden soll? In der Freiheit liegt der Vorzug unseres Universitäts⸗ wesens, davon wollen wir uns nichts nehmen lassen. bstvers lich müssen wir von der Jugend Selbstzucht verlangen. müssen gerade die feudalen Kreise den Kommilitonen, die aus Kreisen hervorgehen, ein Beispiel geben.
Abg. Ko
nehm sein, ; ⸗
damit sagen,
eingeflöß
Studenten, 2 33 * 6 * Kenntnis der deutschen Sprache * R 55373 abe jselbst mit 1ussischen Studenten
nicht immer sympathisch, namentli
7 ö in ihrem zen — * 7 tüchtige
(
ur t 1
— ö. ,
nen, aber zum größten Teil sind
854 5* 73 — .
die nur für ihre außzere Erscheinung M o Rorrzs AM. J . 8 engherziger Cbaupinismus
?. 1
ü 9 n D
(6
.
ig a I5nuzIndsỹi me g 13
—
! 11 zurückweisen. Der Student Dubrowsky hatte zlã nisse von allen seinen Professoren, er hatte sich vollstãnd schaft hingegeben und batte fü s anderes Interesse. macht ihm in einem Brief f aß er sich ) un it nicht
ö
* * —
11
7
inen
8 — 5 ze Mann auf
nn, daß zu Dubrowsky in das Kiankenbaus niemand russischen Freunden en worden ist? Dafür Gründe vorhanden n sein. Das izeiprãsidi im einen ganz Schutzmann zu sollte; der Be dem russischen Verein beitreten wolle, .
1 ir Ron * * e 8 2 Cx. . . 2 * 8 russischen Botschafters stehe. In diesen Verein werden kein 1 1
at, aber der Minister ist fäe infor
zugela 1üussen zugeld mussen 37
71 gewese
—
1 2925p r* s 5 ** 6 sz ' ufgenommen, aber wenn es sich um Spenden handelt, nin
. * 2 —— *
Juden. Kann man da nicht von Schnorrern sprechen?
em Beamten: Mein Gott, ich habe
11 * 2*
beizutreten. Daraufhin machte der politijch er
, .
n Rußlar Besitz von Kronzeugen der den Vorfall gesagt hatte, Kopp und
ten angehörten, tauf ausgehe, ein zwischen Rußland und Preußen zu errichten und schließ lich land wieder in den Schoß der katholischen Kirche zuri Die Polizei fordert einfach alle Leute, die nur einen po
schen Namen haben, auf, sich schriftlich zu veipflich
litischen oder nationalökonomischen Verein beijutr
dem Sohne des echt preußischen Landes bauptman ergangen, der gerade den er sich weigerte, zu unterschreiben, nabn davon Abstand. Die Wilmersdorfer Poli
geordnet, daß die russischen Studenten und Studentinnen Polizei melden, um ihre Subsistenzmittel nachzuweisen, me
sie also wie die Prostituierten. —
Ein Schlußantrag wird von konservativer Se (Lebhafte Rufe bei den Sozialdemokraten: Unerhört! der Rednerliste stehen noch die Abgg. Dr. Liebknecht und Dr. von Liszt. Der Antrag, für den nur die beiden konseroativen Parteien stimmen, wird abgelehnt.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Man ist vorhin an hl getreten und wollte von dem Schlußantrag absehen ich mich berpflichte te nicht länger als 10 Minuten zu sprechen. Ich habe keine Veranlassung, diskret zu sein, und will das denn es ist ein Skandal, der festgestellt werden muß. Die nen haben, wie ich aus bester Quelle weiß, vereinbart, jetzt möglichst wen über russische Angelegenheiten zu sagen und die Beziehunger s Deutschland und Rußland überhaupt nicht zu erörtern. W zier wiederholt mit dem V
hängt den verdächtigten russischen ein Zeichen an, damit sie an keiner Einem Russen wurde die Zulaf chen wenn er der Polizei itzeldie . Minister, den man nicht Polizeiminister 1 Verfahren nichts Unrechtes gesehen. Es i
2 8
da . 1 9
X Namen von
1 1 Heran⸗
ö stellen,
ulassi zeldier
tiger rde
vir einen Vertrag mit Rußl
1904, wonach die Angehörigen des andern Staats nicht im
behandelt werden sollen als die Angehörigen des meisthegünstigten
Staats. In diesem Vertrage ist alto jener völkerrechtliche Grund—
ausdrücklich anerkannt worden, aber die Polizei vi beliebi
Haussuchungen, Verhaftungen, Beschlagnahmen usw.
anstaltet Razzien und bringt die Leute auf vierzehn Tage So wurde es 1907 mit der russischen Lesehalle in Be
Die Lesehalle wurde aufgelöst und den Russen der Mit
nommen, dessen sie zur Aufrechterhaltung ihrer Sxisten;
Statt dessen trat der sogenannte Botschafterverein in Aktion. Der Redner geht dann, während nur noch einige wenige Abgeordnete im Saale an— wesend sind, näher auf den Fall Dubrom sky ein. Der junge Mann ist nicht politisch verdächtig gewesen, er hat wiederholt seiner Wirtin gesagt, er wolle keinem Verein beitreten, weil er keine Zeit dazu habe, und er wolle überhaupt keinen Verkehr mit Rusten haben. Er ist der Sohn eines russischen Staatsrats am heiligen Synod; der Vater ist aljo fast ein Kollege des vreußischen Kultusministers, der ihm diesen Stoß ins Herz versetzt hat, und er hat am letzten Geburtstage des Zaren von diesem einen der höchsten Orden, den Stanislaus⸗Orden J. Klasse, bekommen, vielleicht zum Trost. Es ist eigentlich eine Beleidigung des Hauses, wenn der Minister des Innern hier von dem Botschafterverein in einer Weise spricht, die man nur als einen Scherz anseben kann. (Vizepräsident Dr. Krause: Ich bitte Sie, sich in Ihren Ausdrücken zu mäßigen; der Minister hat das Haus nicht beleidigt, Die innere Wahrscheinlichkeit spricht durchaus gegen die Darstellung der Minister über das Verhalten der Polizei in diesem Falle. Gegen den Verdacht dec politischen Un⸗ juverlässigkeit kann man sich in keiner Weise wehren, da alles in den geheimen Akten der Polizei vergraben ist; die Polizei wind auch niemals ihre einmal gefaßte Meinung korrigieren. Nachdem Dubroweky von Berlin zurückgewiesen war, waren ihm alle preußischen Universitäten verschlossen. (Widerspruch des Abg. von Kardorff.) Herr von Kardorff, Sie sind ja wie ein nen⸗ geborenes Kind, Sie sind ganz unschuldig in diesen Dingen; ich
Ich glaube auch, daß im großen und ganzen das Verfahren, wie es l
kenne Herrn von Kardorff als einen grundch lichen Mann, unschuldi⸗ wie ein Limmchen, aber ich kann ihm in diesen Dingen Belebrung erteilen. Damit war Dubrowsly überhaupt seine ganze Liusbahn gestört.
übt wird, zweckmäß Ich nehme auch Notiz ven zer Erklärung des Ministers, daß dieses Verfabren von der Universitätsbebörde selbst Geheimerlasses ist vom
russischen Studenten auf
zunebmen,
er die
*