1911 / 123 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

.

Es ist nicht schön, wenn sich die Regierung hinter dem Zeugnis des schwerperwundeten, bald sterbenden Menschen auf dem Krankenlager verschanzt. Die Blutschuld lastet in diesem Falle auf der Regierung, nichts kann sie abwälzen. Dubroweky ist allerdings vom Universitäts⸗ richter empfangen worden, aber man kennt ja aus eigener Erfahrung die Energie dieses Herrn und weiß, was es bedeutet, wenn er sagt: Erkundigen Sie sich beim Polizeipräsidium. Der eigentliche Gründer und Leiter der russischen Landsmannschaft, dieses Vereins echt russischer Studenten, ist der russische Botschafter. Daß der Verein trotzdem nur 16 oder 17 Müglieder hat, ist ein Zeichen für das starke Reinlichkeitsgefühl' unserer russischen Studentenschaft. Daß der Geheimerlaß nicht bestehen soll, ist eine ungeheure Beruhigung für uns; es genügt für uns, daß nach diesem Erlaß ge— handelt wird. Die Antwort des Ministers war doch ein wenig zu spitzfindig. Die Unzuverlässigkeit der Beamten, die sich auch in diesem Falle gezeigt hat, ist nur eine Folge der politischen Geheim⸗ polizei. Dieses System, das keine Kontrolle zuläßt, erzieht direkt Lügner und unwahrhaftige Menschen. Politische Provokateure und Agenten halten sich hier mit Genehmigung der Polizei auf. Auch jetzt hat sich wieder ein Attachs bei der russischen Botschaft, ein Herr von Zakreweki, in unwürdiger Weise an Russen heran⸗ geschlichen. Ich nenne diesen Namen, um den Mann vor der ganzen Welt zu brandmarken. Die Universitätsverwaltung füblt sich nur noch als Dependance der politischen Polizei. Ich möchte einmal einen preußischen Professor sehen, der dagegen einmal als Mann aufstebt. Wo ist der Mann? Auch für den Kultusminister und die Universitätsverwaltung heißt es nur: Ein treuer Knecht war Fridolin, ein treuer Knecht der pPolitischen Polizei. Man hat dem Unwersitätsrektor die Reden Fichtes an die deutsche Nation vorgehalten; aber zu diesem Mut tann sich kein Rektor jetzt aufraffen. Die Herren auf der Rechten sind jetzt die Angeklagten, denn sie haben dieses Spstem geschaffen; aber auch diese Gelegenheit benutzen die Konservativen, um zum Erlaß eines So ialisten⸗ gesetzes aufzufordern. Der Redner der Konservativen versuchte, den Tod des unglücklichen jungen Mannes der Sozialdemokratie an die Rockschöße zu hängen. Wir aber sind die einzige wirkliche Kultur⸗ partei; nur die Sozialdemokratie hat das Richtige und Wesentliche aus diesem Fall herausgeschält, um die Ehre und das Ansehen des deutschen Namens zu wahren.

Abg. Dr. von Liszt (fortschr. Volksp): Wenn ich einmal in die Lage kommen sollte, Reden an die deutsche Nation zu halten, so würde ich sie wenigstens kürzer halten, als die Rede des Abg. Dr. Liebknecht jetzt war. Mit dem Ergebnis der Debatte können wir durchaus zufrieden sein, da die Tatsachen klargestellt worden sind. Befonders erfreulich ist die Feststellung, daß kein Gebeimerlaß be— steht, sondern daß die Anfrage an das Polizeipräsidium fremwillig ven der Universitätsbebörde ausgebt.

Damit schließt die Besprechung.

Persönlich bemerkt Abg. von Dewitz-Oldenburg ffreikons.): Es war vorhin ein An⸗

KI * r Yo . ar SS obe, . rn Ib trag auf Schließung der Debatte in der Schwebe. Ich habe dem Abg.

Dre Liebknecht mitgeteilt, daß ich diesem Antrage beitreten würde, aber noch bereit fei, ihm das Wort zukommen zu lassen, babe ihn jedoch gebeten, sich wie die übrigen Redner auf eine bestimmte Zeit von 10 oder 15 Minuten zu beschränken. Das ist ein Verfabren welches bekanntlich überall bei uns gang und gäbe ist. Herr?

hat mir darauf keine bestimmte Antwort gegeben;

5 Minuten ist er aber zu mir gekommen und hat gesag nicht mit 15 Minuten auskommen, er brauche eine es sei für ihn entwürdigend, auf meine Bedingung Rachber hat Herr Liebknecht erklärt, dieses ganze V ein Skandal. Wenn der Aba. Liebknecht sich selbst im politischen Leben keines größeren Skandals schuldig gemacht kat, kann ich ihm nur gratulieren. Ich bin jedenfalls gegen Versuche, mit ihm oder anderen Herren seiner Partei zu verhandeln, jetzt dauernd gefeit.

Abg. Liebknecht (Soz.): Der Abg. von Dewitz hat mir gesagt: V ie sich verpflichten, nur 10 Minuten zu sprechen, dann wird Schlußantrag gestellt. Wie sollte ich bei einer derartigen Angelegenbeit, die wabrhaftig kein Papper ist, mit 10 Minuten auskommen? Um überhaupt zu V zu kommen sagte ich schli mit einem icken, wurde ben inuten fertig zu sein. (Zuruf: übrigen Parteige

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Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Abänderung der Vorschriften über die Abnahme und Prüfung der Rechnungen.

Finanzminister Dr. Lentze:

Meine Herren! Der zur Beratung stehende Gesetzentwurf ist das erste Gesetz, welches zur Durchfübrung der Verwaltungẽ reform Ihnen vorgelegt ist. Wenn man die Bedeutung des Gesetzes nach seinem Umfange einschätzen wollte, so würde man es sehr gering ein⸗ schätzen; denn sein Umfang ist klein, und sein Ausseben ist auch nicht so, daß man glaubt, es wäre ein schwerwiegendes Gesetz. Man würde ibm aber unrecht tun; denn an sich ist das Gesetz doch von sehr weit— tragender und großer Bedeutung. (Sehr richtig)

Es war eine der genialsten und lebensvollsten Schöpfungen Königs Friedrich Wilhelm J, als er die preußische Oberrechnungs— kammer ins Leben rief. Fast 200 Jahre lang die Oberrechnungs kammer ist am 16. Jun 1717 ins Leben gerufen bat sie ihre segens⸗ reiche Tätigkeit entfaltet, und ich behaupte wobl nicht zu viel, wenn ich sage, daß gerade die Oberrechnungskammer wesentlich mit dazu beigetragen hat, unsere Beamtenschaft und damit auch unser Volk zur Sorafalt, zur Rechtlichkeit und zur Gewissenbaftigkeit zu erzieben. (Sehr richtig!) Denn dadurch, daß eine besondere Bebörde, welche, unabhängig von allen Ministerien. die sämtlichen Staatseinnahmen und Staatsausgaben auf das eingebendste kontrollierte, wurde es unmöglich gemacht, daß im Rechnungswesen und bei den Einnabmen und Ausgaben des Staats irgendwelche Unregelmäßigkeiten vorkommen konnten, und dadurch, daß diefes Gesetz bestand und diese Behörde ibres Amtes waltete, ist es Gemeingut unseres Volkes geworden, daß Rechtlichkeit und Gewissen⸗ baftigkeit bei sämtlichen Rechnungen unserer Staatsverwaltung ihre Heimssätte haben.

Meine Herren, im Laufe der Zeit ist das Gebiet, für welches die Oberrechnun gskammer die Kontrolle ausũben muß so unendlich gewachsen und so groß geworden, daß es dringend notwendig ist, die Ober- rechenkammer zu entlasten; es drobt sonst die Gefabr, daß sie erstickt unter der Fülle der Arbeit, und daß sie nicht mebr imstande ist. ibrer Hauptaufgabe, in wirtschaftlicher und etatsrechtlicher Hinsicht die Kontrolle zu üben, gerecht zu werden.

Die Oberrechenkammer hat, trotzdem alle die großen Betriebs—⸗ verwaltungen des Staats den immer weiter ausgedehnten Staats⸗ verwaltungen binzugetreten sind, mit nur geringer Vermehrung ihrer Arbeitskräfte ihres Amtes gewaltet. Sie werden aus der Begründung erseben baben, daß, obschon die Geschäfte sich seit dem Jabre 1872 versiebenfacht baben, nichtsdestoweniger in demselben Zeitraum das Personal der Oberrechenkammer in erbeblich geringerem Maße ver⸗ mehrt worden ist. Bisher batte die Oberrechenkammer versucht, sich dadurch Entlastung zu schaffen, daß sie kleinere Rechnungen auf andere Behörden zur Revision delegierte. Diese Rechnungen mußten aber, so Lautete das Kriterium, von untergeordneter“ Bedeutung sein, und infolgedessen wurden nur solche Fonds, deren Entlastung nach dem Staatshaushalt und für den Landtag keine besondere Bedeutung batte, auf die unteren Bebörden überwiesen. Im übrigen mußte aber die Oberrechenkammer die sämtlichen Prüfungen selbst vornebmen.

Es wird nunmehr vorgeschlagen, daß die Oberrechenkammer Rechnungen von geringerer Bedeutung auf die unteren Behörden delegieren kann, und zwar nicht allein Nebenfonds, sondern auch Fonds, welche vollständig für sich besteben und welche bis dahin von der

Oberrechenkammer selbständig revidiert werden müssen. Die Ober⸗

also Rechnungen von geringerer Bedeutung und erfabrungsmäßig die bestebenden Vorschriften bachtet sind und bei denen erfabrungs mäßig ame Abweickungen von den Vorschriften nicht die unteren Bebörden überweisen können. die Art und den Umfang der Revision

age sein. Wenn man der Oberre können die Bebörden, denen die gerade wie die Oberrechenkammer nach

können sowobl durch Sti

nw d fr i. * 2 Anweisung die Prüfung vornebmen 1 n. 3 8 * Mel proben wie auch d zerzi Vorlegen einzelner Beläge

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ar, nachdem an Ort und Stelle selbst vorgenommen ine Reibe von Rückfragen und sonstigen erst nach unmittelbar n. legt auf der Hand, daß en Schreibereien, Rückfra und Miß⸗

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i Ferner ist es au c, daß auf

rrechenkammwer sich im Laufe der Zeit immer

die Rechnungen von Bebörden, welche einer

r zebörde un ind, also von Lekalbebörden, welche die stãndige Anweisung der Cianabmen und Ausgaben baben, d eignen. Es atsregierung sein, wenn ift, durch Uebertragung

ak an Lokal⸗

Rechnungen stattñindet, als wie es sonst möglich wäre.

Die Oberrechnungskammer wird dadurch gleichfalls in die Lage ver= setzt werden, sich ihrer Haupttätigkeit mehr zu widmen.

Das Gesetz sieht ferner vor eine Deklaration des Begriffes der Etatsüberschreitung. Gerade bei den übertragbaren Etatstiteln oder bei solchen Fonds, welchen wieder Einnahmen zufließen, bei denen also die Ausgaben durch den Etat nicht ganz fest limitiert sind, waren bisher oft Zweifel entstanden, ob es sich wirklich um Etateüber— schreitung bandelte oder nicht. Das neue Gesetz deklariert den Be⸗ griff der Etatsüberschreitung für diese Fälle, und es ist dadurch in Zukunft die Oberrechnungskammer von der Pflicht enthoben, in solchen Fällen Monita zu ziehen. Zum Schluß gibt das Gesetz der Ober rechnungskammer das Recht in Fällen, in denen die Rechnung legenden Behörden eine materielle Vorprüfung vorzunehmen haben, diesen Be⸗ hörden die materielle Vorprüfung zu erlassen. Es hat sich nämlich in der Praxis herauggestellt, daß diese sogenannte materielle Vor⸗ prüfung in vieler Hinsicht versagt. Weil die Oberrechnungskammer doch hinterher die materielle Nachprüfung vornimmt, erstreckte sich diese materielle Vorprüfung meist mehr auf Aeußerlichkeiten umd Förmlichkeiten, als auf eine wirklich materielle Prüfung.

Wenn der Oberrechnungskammer durch diese Entlastungen die Arbeit etwas abgenommen wird, bekommt sie Luft zu ihren weiteren größeren Aufgaben. Die Königliche Staatsregierung ist überzeugt, daß die Oberrechnungskammer dann weiterhin ihrer hoben Aufgaben auch in der modernen Zeit gerecht werden kann in derselben Weise, wie sie das früher getan hat zu einer Zeit, wo der Verwaltungs—⸗ apparat noch nicht so ausgedebnt war. Durch die Delegierung mancher Rechnungen und den Fortfall kleinlicher Rügen wird die Ober rechnungskammer für die größeren Aufgaben wieder frei, und das ist der Zweck des Gesetzes. Die Immediatkommission, welche zur Ver⸗ waltungsreform niedergesetzt ist, bat diesen Gesetzentwurf eingehend begutachtet und nach einer gründlicheren Beratung sowobl im Aus— schuß wie im Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes befürwortet, indem auch sie mit der Königlichen Staatsregierung Meinung ist, daß das Gesetz einen großen Fortschritt bedeutet und

wesentlich zu einer Verwaltungsreform mit beiträgt. (Bravo!) Abg. von Goßler (kons.): Gewiß war es immer unbequem, wenn ganz kleine Beträge nachgefordert wurden, aber im Grunde waren wir doch alle in Preußen recht froh darüber, daß wir die Ober⸗ rechnungs kammer haben. Wenn sich die preußische Beamtenschaft ibr persönliches Verantwortungsgefühl erhalten bat in dieser Zeit, in der wahrlich nicht mehr so auf das Geld gesehen wird, so ist das ein V der Oberrechnungskammer. Es fragt sich, od die Vorlag nicht dieses Verantwortungsgefübl etwas abstumpfen i zu moderne Auffassung in Geldsachen herbeiführen Diese unsere Bedenken sind nicht ganz von der Hand

.

, aber durch die Begründung der Vorlage sind sie be⸗

und wir verschließen uns nicht der Notwendigkeit der Aenderung. Der Weg, bei den Provinzialbebörden besondere Rechnungs⸗ amter einzusetzen, ist gangbar, wenn daraus nicht Beamten⸗ vermebrung und Mehrkosten heivorgeben; aber die Oberrechnungs— kammer muß die Verantwortung selbst behalten, die Delegierung von Rechnungen darf nur auf Beschluß des Gesamtkollegiums und nicht durch die einzelnen Beamten erfolgen. Im einzelnen ist die Vorlage so, daß wir sie ohne Kommissiensberatung annehmen können; wenn aber von dritter Seite Kommissionsberatung gewünscht wird, so sind wir damit einverstanden und empfehlen nur, die Rechnungskommission dafür zu bestimmen.

Abg. Dr. König-⸗Crefeld (Zentr.: Meine Freunde wünschen, daß die Oberrechnungskammer nach wie vor die strenge Hüterin des Etaterechts bleiben möge. Unser Etat ist jetzt fast auf 1 Milliarden angewachsen, die Arbeitslast der Oberrechnungekammer ist gewaltig gestiegen, und wir können deshalb mit dem Gedanken der Vorlage einverstanden sein. Durch Stichproben kann die Oberrechnungskammer prüfen, ob die delegierte er digt sind. Darüber

die g er Prüfung aller Einzel

zer es fragt sich,

1 ng zu vereinbaren

wonach echnungen über den Staatsbaushalt von der Ober ungskammer geprüft werden. Es wird

der Vorlage stattzufinden baben, auch nach der Richtung,

ein? ö

Beamtenvermehrung notwendig werden wird, oder ob

zu erwarten ist. Daß geringfügige Beträge nicht nach gefordert werden sollen, mag richtig sein, aber es überrascht mich daß man dazu auch Beträge über 100 S6 rechnen soll. Ich halte ingehende Prüfung der Vorlage in der Kommission für not ö

3 8 * L Rorwwaoi sou. beantrage namens meiner Freunde die Ueberweinng ;

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2 57üron 2* jo 5 rr 2x0 7 3 gekommission, die zu diesem Zweck um ] Mitglieder

91 25 3 5 8 8 ** Ab g Meine Freunde sind der Ansicht, daß die

Abg. . 349 TY 8 —Ralt 89 reichen Tätigkeit erbalten we

ihrer s begrũßen diese Vorlage, weil die Obe zei der jetzigen Art der Geschäfte ihre Aufgabe en muß. Seit dem letzte rechnungskammer geregelt gewaltig geändert; die Ge z seitdem versiebenfacht, Verstaatlichung der Eisenbabnen hinzugekommer Oberrechnungs kammer hat sich nur um ein D ich die Delegation von Rechnungen an die unteres ie Kontrolle des Landtages nicht beschränkt werden. ist die Bestimmung, daß geringfügigere Beträge niet nachgefordert werden sollen; das wird bei allen Beamten gte erregen. Die Oberrechnungẽ kammer ist dadurch etwas *

. : 2 2 5 2 * geworden, daß sie ganz geringfügige Beträge noch nach *

Jabren eintreibt; man bat da die Oberrechnungs kammer nicht 31 ernst genemme Ich schließe mich dem Antra ie nt⸗ beratung an.

3. Aronsohn Gortschr. Volker) spricht sich gleichfalls ir

der Vorlage aus und erklärt sich mit ung einverstanden. ö Schwabach (al.: Auch nach der Meinung meiner d Freunde darf an der Grundlage der Tätigkeit

Dberrechnungs kammer nicht werden: daran hat

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich

M 123.

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Abg. Bartscher (Zentr): Die DOhberrechnungskam mer ist eigentlich ein Organ des Landtags. Sie hat, schon durch ibre bloße Eristenz, das Verantwortungsgefühl der Beamten gestaͤrkt. Eine Entlastung der Oberrechnungskammer ist notwendig geworden und die Vorlage trifft im allgemeinen das Richtige; die Oberrechnungskammer soll sich mit allgemeinen etatsrechtlichen Gesichts— vunkten beschäftigen und nicht mit kleinlicher Pfennigfuchserei. Mit dieser Vorlage, mit der Dezentralisation allein ist noch nichts für die Vereinfachung der Verwaltung getan, es müssen auch die Anordnungen der Zentralbehörden an die mittleren Behörden, die das schwierige Rechnungswesen zu verwalten haben, klarer werden damit die Arbeit dieser Behörden einfacher wird. Dann wird die Verwaltungsreform auch für die Steuerzahler von Nutzen sein.

Die Vorlage wird an die verstärkte Rechnungskommission überwiesen. . .

In der Beratung des Berichts der Rechnungskommission über die allgemeine Rechnung über den Staatshaus— halt für das Etatsjahr 1907 werden auf Antrag der Kom— mission die Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen Aus— gaben nachträglich genehmigt. ĩ In der Beratung der Uebersicht von den Staats— einnahmen- und -ausgaben für das Etats jahr 1909 aschließt das Haus auf Antrag der Rechnungskommission die Genehmigung der Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen

Dritte Beilage

Berlin, Freitag, den 26. Maj

e, 1

kammer. Für die Rechnung der Kasse der Oberrech iungskammer für das Etatsjahr 1909 wird Entlastung erteilt.

In erster Beratung wird dann die von dem Abg. Albers Zentr.) mit Unterstützung anderer westfälischer Abgeordneten beantragte Novelle zur Provinzialordnung für West falen, wonach für jeden Kreis mit weniger als 60 000 Ein wohnern ein Abgeordneter, für jeden Kreis init 60 000 oder mehr Einwohnern zwei Abgeordnete gewählt. werden sollen bisher ist die Grenze 33 (000 Einwohner), nach kurzer Empfehlung durch den Abg. Schulze⸗-Pelkrum (kons. an die Gemeindekommission zur Vorberatung überwiesen.

In erster und zweiter Beratung wird ohne Debatte der von dem Abg. von Pappenheim (kons.) beantragte Gesetz⸗ entwurf angenommen, wonach in dem ehemaligen Kur— fürstentum Hessen bestimmt wird, daß die Bezirksregierung für die Schulver säum nisse Geldstrafen bis zu 3 6 oder Haftstrafen von einem Tag für jeden Tag Schulversäumnis festsetzen kann.

Schluß nach 41½ Uhr. Nächste Sitzung Freitag 12 Uhr. Gesetz über die Zuwachssteuer; Wegeordnung für Ostpreußen; Gesetz über die Beschulung taubstummer Kinder, kleinere Vorlagen.)

Statiftik und Volkswirtschaft.

Ein und Ausfuhr von Zucker vom 11. bis 20. Mai 1911 und im Betriebsjahr 1910111, beglnnend mit 1. September.

Gattung des Zuckers

Einfubr

im Spezialhandel

1. Sext. Seyt. 11. bis 1516 ü bis is 20. Mai 2X.

5 23 20. Mai dai

1G 71 1950

dz rein dz rein

Verbrauchzzucker, raffinierter und dem raffinierten gleichgestertter 6 . ö. w ,,, 1 . davon Veredelungsverkeht.. Růbenzucker: * (granulierter), (auch d . davon Veredelungsverkeht Platten⸗, E . und Würfelzucker (1760) a davon Veredelungsverkehr . Stücken⸗ und Krümelzucker . davon Veredelungs verkehr. gemahlene Raffinade (176 f)... davon Veredelungs verkehr. 1 . Farin (176) .. . dabon Veredelung . ; Kandis 6769 1 davon Veredelung verkebr anderer Zucker 76 kn). ... 3. . . roher, fester und flüssiger (176k) .. ;. Rübenzucker, roher, fester und iger Geh .. ; ĩ ; /e ö fi Hr , K anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade einschließli des Invertzuckersirups usw.) (176m) .. ö 2 9 3. ginmas 289 ge e den, so⸗ Mr F . üllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), Melassekraft⸗ futter; Rübensaft, Ahornsaft (176n) .. ..... fe 3 n davon Veredelungsverkehr ... Zuckerbaltige Waren unter steueramtlicher Aufficht: Gesamtgewicht . .

zand

sucerj

Menge des darin enthaltenen Ʒuckerg ö Berlin, den 24. Mai 1911.

Kaiserliches Statistisches Amt.

van der Borabt.

12 630 164 5653 3610 315 31979356 11462 2 8 1515 ö.

87 125 hb66 2430 444 2143 06 3. ea 96113 16 652 421.83 . 2. . 1756 2Ss1 1835162 3481 140212 1178389 336 353 17 8s 386 333 353315 30e ans 4187 zes 2164766 ir 2 z3ol 6892

331 656 1 ir, Ds izt

169 36 312g 115 329 g6 8 1192 283

2722 020

3 065 65

39 681 32 583

46 645 171568

31 541 21 894

51 468

1

Etn⸗ und Ausfuhr einiger wichtiger Waren in der Zeit vom 11. bis 20. Mai der beiden letzten Jahre.

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Einfuhr - im Spezialhandel

4. = 100 Ig.

Warengattung

isi. io 1911 i910 Baumwolle. loo 227 0 59 In 880 is oꝛꝗ Flachs, gebrochen, ge⸗ schwungen us w.. 7177 4958 2108 1519 «

Danf, gebrochen, ge⸗ schwungen u. 9502 4628 4109 1138 Jute und Jutewerg . 36 418 24 144 3179. 3031

Verkehrswesen.

. Von jetzt ab können im Verkehr zwischen Deutschland und Bol; vien Postpakete, die nach bolivianischen Postorten an einer Eisenbahn bestimmt sind, bis zum Gewichte von 5 kg bisher nur bis 3 kg versandt werden. Die Taxen sind dieselben wie für Pakete bis 3 kę. Diese sind fortan auch nach allen übrigen Orten in Bolivien zugelassen. Nach welchen Orten Postvakete bis 5 kg versandt werden können, darüber geben die Postanstalten Auskunft 2

Vom 1. Juni ab werden von den deutschen Postanstalten ge— wöhnliche Pakete im Gewicht von mehr als 5 bis 20 Kg nach Siam (nur nach Bangkok) zur Versendung über Hamburg oder Bremen zum unmittelbaren Austausch zwischen den deutschen und siamesischen Posten angenommen werden. Auskunft über die Ver—

Ausgaben vorbehaltlich der Prüfung durch die Oberrechnungs-

Preußischen Staatsanzeiger

1911.

kommissinãr in Furopa senden die Verschiffungsdokumente an eine der Banken in Chile, und zwar deutsche Fabrikanten usw. zumeist an die deutschen Banken Banco Alemän PTransatlänti(d. Banco de, Chile y Alemania, Banco Germanico de la America . in Valparagiso, Santiago usw., mit der Weisung, diese 5 . Tage nach Sicht, in Aus nahmefallen bis , ge nach Sicht, hier und da wohl auch darüber hinaus bis . . Sicht, dem Käufer auszuhändigen. Es ist notwendig, in die Verkaufshedingungen vorher die sogenannte Kursklausel auf— zunehmen d. h. festzusetzen, ob der Kunde am Verfalltag seinen in Mark, Pfund Sterling oder Franks ausgestellten Wechsel mit Avista⸗ kurs oder 90 Tage Gicht auf Europa zu zahlen hat. Letzteres Ppflegt die Regel zu sein. Es ist selbstverständlich, daß die Kurtz rlausel, ob zahlbar zum Ziehungskurse, für g Tage Sicht- oder um Ziehungskurse für Sichtwechsel, nichts mit der Verfallzeit des Wechsels zu tun hat. Praktisch liegt es mit der Annahme der Wechsel übrigens so, daß letztere eigentlich ausnahmslos erst bei Ankunft des Schiffes, welches die betreffenden Waren bringt, akzeptiert werden. Im allgemeinen erfolgt Bezahlung an den europäischen Verkäufer in guten Bank- oder guten kommerziellen Wechseln. Erportkom— missicnãre bedingen sich in der Regel in der Order Zinsen aus, die 9 Schlusse der Faktura berechnet zu werden pflegen, und zwar bei Dampferladungen 9 Monate Zinsen, bei Seglerladungen 10 Monate Zinsen, je nach den Verkaufebedingungen, zumeist 6 o für des Jahr. Fabrikanten verkaufen greßtenteils ohne Berechnung besonderer Zinsen; sie kalkulieren dieselben in den Preis der Ware hinein. Die Kaufer in Chile zahlen nie gern Zinsen. Die Banken in Chile klagen darüber, daß die europäischen Fabrikanten usw. es ihnen gegen⸗ über häufig an den nötigen Weisungen fehlen lassen, so beispielsweise für den Fall der Nichtannnghme oder Nichtzahlung des Wechsels, 3b also Protest erfolgen soll, ob eventuell Zielverlängerung oder Nachlässe, und in welcher Ausdehnung beziehungsweise in welcher Höhe einzuräumen sind usã. Wichtig ist auch die Benachrichti⸗ gung, ob Aussteller an dem betreffenden Platze (Valparaiso, Santiago usw. einen Vertreter besitzt, und wie weit dessen Befug— nisse gehen. Die Inkassobanken in Chile versenden auf Wunsch svezielle Inkassotarife, die detaillierte Weisungen für den Verkehr mit Chile enthalten.«

Nimmt man an, daß die Verkaufe bedingungen gegen „‚Akzept

nach Sicht“ lauten, so kann Verkäufer (Fabrikant uswe) eist nach folgendem Zeitraum das Geschäft mit Chile als abgewickelt beziehungsweise gänzlich risikofrei ansehen: aA. nach rund 60 Tagen, nämlich Reisezeit der Waren bis Chile, bei deren Ankunft, wie erwähnt, der Wechsel erst akzeptiert wird;

b. nach weiteren 90 Tagen: Laufzeit des Akzepts; ö nach weiteren 30 Tagen: falls Käufer mit Avistakurs zablt, in diesem Falle also nur Reisezeit Chile Europa, welche die Rimesse braucht, oder

A. nach noch weiteren 90 Tagen: falls Käufer zum Ziehungskurse für 90 Tage Sichtwechsel reguliert hat.

In Wyklichkeit kann ja aber das Geschäft für den Fabrikanten schon als abgewickelt, d. h. ohne weiteres Risiko für ihn gelten, so— bald der Kunde in Chile der mit dem Inkasso betrauten Bank in Valparaiso usw. Zahlung leistet. (Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Valparaiso.

Winke für die Ausfuhr nach Chile, Bolivien und Peru. Reisende der Exportkommissionäre und Fabri—

kanten für Chile, Boltvien und Peru. Es ist äußerst

wichtig, daß die Reisenden, speziell der sogenannten Export—

kom missionãre die erforderlichen Waren-, vor allem aber die

nötigen Markt- und Platzkenntnisse mitbringen. Der Reisende

eines Exportkommissionärs, der von den verschiedensten Fabri⸗

kanten kauft kann natürlich nicht in dem Maße Waren—

kenntnis besitzen, wie etwa ein Fabrikreisender. Da ersterer unter

Umständen dle verschiedenartigsten Artikel mit sich führt, so ergeben

sich in der Tat große Schwierigkeiten für ihn, di

welche er verkaufen soll, auch wirklich gut zu

mangelnder Sachkenntnisse sind Reisende häufig nis

über die Natur der Ware, Abänderungsmöglichkei

über Preise im Falle größerer Verkäufe usw, genügen

zu, geben. Die Folge dabon ist dann leicht die, daß

bei der Aufnahme seiner Orders eventuell mehr oder

etwas verspricht, was nicht ausgeführt werden kann.

die Exaktheit der Lieferung und natürlich auch

heimischen Industrie im allgemeinen.

Jeder Provisionsreisende hat ganz begrekfliche

streben, möglichst große Umsätze zu machen, und

auch zunächst an die Großimporteure, an die

Häuser, bei denen er freilich in der Regel kei

ja durchweg ihre eigenen Einkaufsbäuser in

Verelnigten Staaten von Amerika besitzen.

hand⸗Häusern gehts ibm wohl zumeist nicht

importieren schon vielfach durch eigene Em

kaufen von der ersten Hand am Platze.

dann in der Regel nichts anderes übrig

den direkten Import und damit alse nicht in Frage kommt. Ein Reisend g ird in solchen Fällen vorsie

artigen Kundenkreis genau anseden welche ihren Posten nur f

sehen natürlich auf solcher ?

kaufen, um die Un n

verdienen, wobei

kommt. Zu an Erste⸗ un Ladengeschäãften

Der also der

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e das Parlar Aber die Verhältnine nehmen.

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so genau

sendungsbedingungen erteilen die Postanstalten.

Sandel und Gewerbe. He n . melisenden ere

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten zumal man je 1433721 230 z Nachrichten für Handel und Industrie ).) lgemeinen 21 . ö ö! k. 1 Mer snder

Jahresberichte der amerikanischen Konsulate für 1909. 6 9

Von den Jahresberichten der amerikanischen Konsulate (Com- Markt dbtanken meroinl Kelations of the Lenited States with foreign Countries) die ser WMichtunn für das Jahr 1909 sind Abdrücke bier eingegangen. Sie egen nur eiche Ware währen? der nächsten drei Wochen im Bureau der e Nach, dem Klima richten für Handel und Industrle n, Berlin W. 8. Wil belm. ant. want straße 74 111 . J

120 069 1907

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Kreisirstan entsteben, erst auf dem Umwege ; treu zuchtwo lle im n . . a 29 969 17 169 352 42 N dünn J 22 1 ie. 2 . nũssen ö Braunkohlen .. rung imstande, die Rechnungs revifion vorzunehmen, ö nt = Area 1e 52t un au in nien in nag . h 7 ( 383 643 20 60 Aregaben angewiesen bat, nun auch ? . ö . ; J b 877 41761 4. 455 fam anzuse hen. 1 . Robluvyven, Rohschienen,

2 Platt. Flach / schienen 1558 1 worde Rupfer . . . 51 65565 30 977 1606 1 833 geng n ntöte Bureau u richten. war 9 2. trechnungt kammer (Schluf in der Dritten Beilage.) k

Berlin, den 26. Mal 1911. Mie üblichen Zahlungäbedingungen im Verkehr wwöilhen'n enre—

z. B. biüeher die Forderunge⸗ ; .

2 t * lar in Merinowolle im Schweiß 14 8093 is 80) 76 159

= . mebrung des Beamten. nien wieder an die Kreiskassen zurückgehen. erfonals ch 1 id 6 Schweiß ..

Zukunft dem Landrat das Recht der ö 32 in ; 2 Eisenerze J 2 467 656 827 38791 1326 390 728710

. erden. Es 357 m0 n die NRedisicns⸗ we ichkeit rah 10 gebt. e- mmm, Steinkohlen 5 9 4015 204 2 967 413 7238 078 5 020 319

e e ine , ö gskammer auf anderem *.. ; g5b 65 j 1628, 165 631. 19 54

pre, die Reck nung. ö vorm 6 Erdol, gereinigt 122 481

reckaen bat, daß dieselbe Be⸗ 264 Chilesaspeter.. 354 3190 20607 842 18 472 68863

Roheisen.

t Nur die übergecrdneten Behörden

) . . 2 Rohblöcke uw. 232858 16973 1s3 369 986 ga5

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1 283 9 n TE j ; im Zimmer 184 zur Einsichtnabme aus wird Ut zum 1 Meme i n . en aus 3 und können. (niändischen Interessentzen auf Antrag für (iumal, das re. ich iar, mae an die 1 16 861 zuz§S kurze geit übersandt werden. Die Anträge sind an das der dden worden er zu de be Ter Borlage . der oden und jun wenig 9e im , on. Hin gese, leglerteg Gold 6, 78 13,57 341 1,10 . Deutsche (holtmünzen. 1,26 1,32 2693 86 ia JZuhmst nah den Grafen Fremde (Goldmünzen. 9.19 0.2 026 98. Zahlung gbedingungen im Verkebrmit Ebile. mange lammer davon abgeseben werden können, hier no , 6 abgeseben . * Kaiserlicheg Statistischeg Amt. pälschen Fabrikanten besw. Grportkommssiengren und deren Köakern van der Borght. in Ghile pflegen die folgenden zu sein? Fabrikant dend. Grwoert

Nachtcrderergen ja erheben oder entfrrechende Erinnerungen jn siehen.

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