1911 / 124 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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Bestimmungen sind verschieden. Dieser Antrag hat schon früher eine Kommission des Hauses beschäftigt, es wurde damals gesagt, es müsse ein Unterschied zwischen Stadt und Land gemacht werden. In einem einheitlichen Gesetz kann es sich um einen solchen Unterschied nicht handeln. Allerdings haben sich territoriale Uebungen ent⸗ wickelt, so daß es auf dem Lande sogar vorkommt, daß die Kinder vor dem vollendeten 14. Lebensjahre aus der Schule entlassen werden. Das ist aber ein Brauch, deßsen Bruch besser wäre als die Be⸗ folgung. Nach dem Gesetz soll das Kind nicht über die Vollendung des 14. Jahretz hingus in der Schule gehalten werden, aber dem Kreisschulinspektor ist es gestattet, unter Umständen die Schulpflicht bis zu einem Jahre zu verlängern; damit soll nicht gesagt sein, daß nun das Kind ein volles Jahr länger festgehalten werden soll, sondern nur bis zu dem nächsten allgemeinen Schulentlassungstermin. Zum Teil wird das Spystem befolgt, daß die Kinder allgemein nach Vollendung des 14. Jahres bei dem nächsten allgemeinen Entlassungs⸗ termin die Schule verlassen. Jedenfalls bestehen überall Verschieden⸗ heiten, und damit hängen auch die Verschiedenheiten in der Be⸗ strafung der Schulversäumnisse zusammen. Das Geschwür ist also da, und es muß eine Operation borgenommen werden. Das Kammer⸗ gericht hat in diese vielfach veralteten, vermoderten Verwaltungs⸗ bestimmungen über die Bestrafung der Schulversäumnisse hineingeleuchtet. Warum will nun die Regierung unferen Anregungen, die wir seit Jahren gegeben haben, nicht folgen? Im vorigen Jahre wurde uns gesagt, daß wir uns mitten in der Verwaltungsreform befänden, die erst, abgewartet werden müsse, und daß auch erst die Frage der Pflichtfortbildungsschule erledigt werden müsse. Ein Baumeister baut erst daz Erdgeschoß und dann den ersten Stock; hier soll aber erst der erste Stock, die Fortbildungsschule, fertig gemacht und dann das Erdgeschoß in Angriff genommen werden. Auf die Verwaltungs⸗ reform brauchen wir nicht zu warten. Ich bitte, den Antrag an⸗ zunehmen; er schreibt gar keine Bestimmungen vor, sondern überläßt die Einzelheiten vollkommen der Regierung. Darum hätte auch eine Kommissionsberatung keinen Zweck, die Kommission könnte auch keine einzelnen Vorschläge mgchen, es würde dabei nicht mehr heraus⸗ kommen, als bei der Debatte im Plenum.

Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.: Es handelt sich um eine sehr schwierige Materie, und eine Regelung außerhalb des Rahmens eines allgemeinen Schulgesetzes erscheint uns als bedenklich. Starre Vor⸗ schriften über die Schulpflicht möchte ich nicht empfehlen. Der frühere Zedlitzsche. Schulgesetzentwurf von 1892 enthielt einen Abschnitt Schulpflicht und Schulversäumnisse“, aber dieser Gesetzentwurf ist nicht zustande gekommen. 93 diese Frage spielen die schwierige Frage des Pripatunterrichts und andere wichtige Fragen, wie der Besuch auswärtiger Schulen usw., hinein. Die Grundlage der Schulpflicht bildet noch immer die alte Kabinettsorder von 1825, wongch der Schulbefuch fo lange fortzusetzen ist, bis das Kind nach der Meinung seines Seelsorgers' die nötigen Kenntnisse erworben hat. Große Schwierigkeiten sind bisher nicht entstanden, ich kann deshalb eine einheitliche starre Regelung für den ganzen Staat nicht empfehlen. Man kann mit den propinziellen Bestimmungen auskommen., Ich beantrage die Ueberweisung des Antrags an die Unterrichtskommission.

Abg. Hoffmann (Soz.): Wir stimmen dem Anträge zu, Wenn ein allgemeines Schulgesetz, wie das von 1892, das gescheitert ist, jetzt möglich wäre, würde das Zentrum für eine einheitliche Regelung sein, so aber glaubt das Zentrum mit der alten Kabinetts⸗ order von 1825 es ist ja noch keine hundert Jahre her gus— kommen zu können, wonach der Seelsorger zu entscheiden hat. Mit der Volksbildung hat man es allerdings in Preußen nicht sehr eilig, namentlich nicht auf seiten derjenigen, die billige Arbeitskräfte haben wollen. Ist doch einmal gesagt worden, zum Kartoffel⸗ buddeln lernen unfere Jungen noch viel zu viel. Ich erinnere nur an das System der Halbtageschulen, ja sogar der Dritteltags⸗ schulen und an das System der Hütejungen und der Rübenferien. Daz sind die Zustände in einem Staate, der in der Welt voran sein soll. Zum Teil gilt die Bestimmung, daß das Kind mit der Konfirmation aus der Schule entlassen wird, und daß es, wenn es an einer Konfirmation nicht teilnimmt, weil es z. B. freireligiös ist, noch ein Jahr länger in der Schule, fentgehalten werden kann. Alle diefe Dinge zeigen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Schulpflicht. In einer Schule sind den Kindern Schläge an⸗ gedroht worden, wenn sie ihre Schulbücher in einer Buchhandlung laufen, wo der sozialdemokratische Volksbote zu haben ist. Ein Kind follte von der Schule verwiesen werden, weil es nicht an der Kaisergeburtstagsfeier teilgenommen hatte. Auf der einen Seite nennt man die Eltern der Kinder Leute, nicht wert, den Namen „Deutsche“ zu tragen, und auf der anderen Seite verlangt man, daß Fie Kinder an Feiern teilnehmen und Hurra rufen. Es ist eine Schmach, daß wir es mit einer Gesetzgebung zu tun haben, die nicht einmal das dringende Bedürfnis eines allgemeinen Schulgesetzes be⸗ friedigen kann.

Abg. Wald stein (fortschr. Volksp.): Wir stimmen dem Antrage zu und sind mit einer Kommissionsberatung einverstanden. Eine ein⸗ heitliche Regelung ist erwünscht, der Antrag selbst läßt aber eine Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Landesteile zu. Die Einführung der Fortbildungsschulpflicht macht es ebenfalls not⸗ wendig, einen Grenztermin zwischen der Volksschule und der Fort⸗ bildungsschule festzusetzen. Wir halten es nicht für nötig, daß zu⸗ gleich die Schulpflicht in Privatschulen und in Ersatzschulen ge⸗ regelt wird.

Abg. Dr. Gott schalk⸗Solingen (nl): Es ist nicht richtig, daß nur die Kabinettsorder von 1825 die Grundlage bildet, ich habe schon in früheren Jahren alle die einzelnen provinziellen Bestimmungen an⸗ geführt, die ergangen sind. Da eine Kommissionsberatung gewünscht worden ist, so bin ich damit einverstanden.

Der Antrag wird der Unterrichtskommission überwiesen.

Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs einer Wegeordnung für die Provinz Ostpreußen auf Grund des Berichts der 18. Kommission.

Berichterstatter Abg. Braemer (kons.) referiert über die Kom⸗ missionsberhandlungen und beantragt die Annahme des Entwurfs in der vom Herrenhause beschlossenen Fassung. Auf eine Anfrage erwidert

Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen, daß die Bestimmungen über das Verfahren der Ablösung von privat⸗ rechtlichen Verpflichtungen sich schon in den Wegeordnungen für Sachsen, Westpreußen und Posen befinden. Es sei nicht beabsichtigt, an dem Gesetz von 1850 zu rütteln; man wolle nicht ungünstigere Ablösungs⸗ verhältnisse für die schon nach früheren Ablösungsgesetzen ablösbaren Wegeverpflichtungen schaffen.

Abg. Glatzel (nl) spricht seine Befriedigung über die Regierungs⸗ erklärung aus und erklärt die Zustimmung seiner Freunde zu den Kommissionsbeschlüssen.

Aus eine Anfrage des Abg. Gyßling (fortschr. Volkep.) wiederholt

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Hecht die Erklärung, die er bereits in der Kommifsion über den Paragraphen, der die Teilnahme der Gemeinden an den Wegebaulasten regelt, abgegeben hat.

Der Gesetzentwurf wird darauf ohne weitere Debatte un⸗ verändert angenommen, ebenso in dritter Lesung.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Beschulung blinder und taubstum mer Kinder. Bericht über die Kommissionsberatung erstattet Abg. Graf Elairon d'Haussonville (kons.).

Die Unterrichts kommission hat die Vorlage fast ganz in der Herrenhausfassung angenommen und nur im 56 folgende ver⸗ änderte Fassung beschlossen:

„Das Kind ist, foweit das in dem Bezirk desselben Kommunal⸗ verbandes möglich ist, in einer Anstalt seines Bekenntnisses unter⸗ zubringen. Wenn es nicht in der Anstalt wohnt, muß es tunlichst in einer Famssie seines Bekenntnisses untergebracht werden. Dem Antrag der Eltern und des gesetzlichen Vertreters des Kindes auf

anderweite Unterbringung ist Folge zu geben. (Die Herrenhaus⸗ faffung lautete; Bestehen in dem Bezirk des verpflichteten Kommunal⸗ verbands konfessionell getrennte Blinden⸗ und Tauhbstummenanstalten, fo soll die Unterbringung des Kindes in eine Anstalt seines Be⸗ kenntnisses erfolgen, soweit die vorhandenen Einrichtungen der An⸗ stalt dies ermöglichen.“)

Die Kom mission beantragt ferner zwei Resolutionen, wonach a. auch für die Taubstumimblinden die Schulpflicht

eingeführt werden soll, sobald sich die Ausbildungsmethode bewährt hat und fich die Anstaltsunterbringung ermöglichen läßt, h. baldigst eine Erhohung der Provinzialdotationen erfolgen soll, da diese ins⸗ besondere auf dem Gebiete der Fürsorge für. Irre, Idioten, Epi⸗ leptiker, Taubstumme, Blinde und Sieche nicht mehr der gegen⸗ wärtigen Größe der Aufgaben entsprechen.

8 Ü setzt für blinde Kinder vom sechsten, für taubstumme Kinder vom siebenten Lebensjahre ab die Schulpflicht in den Anstalten fest. .

Die Abgg. Styczynski (Pole) und Genossen bean⸗ tragen den Zusatz;

„Die Schulpflicht tritt erst dann ein, wenn durch den Arzt festgeftellt ist, daß das Kind kräftig genug ist, erstens um bie' mütterliche Pflege ohne Störung seines Wohlbefindens und seines Gemütslebens entbehren zu können und zweitens um die strenge schematische Zucht namentlich im Internat ertragen zu können.“

Zu 8 4 (Ueber den Eintritt der Schulpflicht beschließt die Schuldeputation bezw. die Schulaufsichtsbehörde) beantragt Abg. Styczynski (Pole) folgenden Zusatz:

„In den Landesteilen mit sprachlich gemischter Bevölkerung erhalten die Taubstummen und Blinden von den unteren Klassen an fakultativen Unterricht auch in der nichtdeutschen Umgangssprache ihres elterlichen Haufes. In größeren Taubstummenanstalten werden die Schüler vom zweiten Schuljahre ab beim Unterricht nach Fähig⸗ keiten getrennt; und zwar erhält der Kursus für die schwächer be⸗ anlagten Schüler einen in den Lehrzielen beschränkten Lehrplan, in welchem die Zulässigkeit der Anwendung der. gemischten Lehr⸗ methode ausgesprochen sein muß.“

Zu 8 6 beantragen die Abgg. Bresler Zentr.) u. Gen. die folgende Fassung:

„Im Falle der Anstaltserziehung ist das Kind, soweit möglich, in einer Änstalt seines Bekenntnisses unterzubringen. Wenn es nicht in der Anstalt wohnt, muß es tunlichst in einer Familie oder Pflegeanstalt seines Bekenntnisses untergebracht werden. Aus⸗ nahmen find mit Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Ver⸗ treter zulässig.“

Für den Fall der Ablehnung dieses Antrages beantragen dieselben Abgeordneten zu der Kommissionsfassung einen Zusatz, wonach das Kind wenigstens in einer Anstalt unterzubringen ist, in welcher die regelmäßige Erteilung des Religionsunter⸗ richts sowie der regelmäßige Besuch des Gottesdienstes seines Bekenntnisses gesichert ist.

Nach 8 11 fallen die Kosten, welche durch die Ueberführung des Kindes in die Anstalt und durch seine reglementsmäßige erste Ausstattung entstehen, dem Ortsarmenverbande zur Last; die übrigen Kosten des Unterhalts, des Unterrichts und der Er⸗ ziehung tragen die verpflichteten Kommunalverbände.

Die Abgg. Hirsch-Berlin (Soz) und Genossen be⸗ antragen, daß die erstgenannten Kosten vom Staat getragen werden, und daß eine Erstattung aller Kosten durch die Unter⸗ haltspflichtigen nicht stattfinden soll.

Abg. Styezynski (Pole) begründet seine Anträge. In der Kommissionsfassung sei das Geseßz ein Ausnahmegesetz gegen die polnische Bevölkerung; denn die polnischen Kinder würden ihrer Muttersprache gewaltsam entfremdet und aus ihrer Familie heraus⸗ gerissen.

Abg. von Köl ich en (kons.): Wir werden für das Gesetz in der Kommissionsfassung stimmen und alle Abänderungsanträge ablehnen. Auf die vom Herrenhause gefaßte Resolution legen meine Freunde ganz befonderen Wert und bitten dringend um deren Annahme.

Abg. von Kardor ff (freikons.): Auch wir werden alle Anträge ab⸗ lehnen. Ich muß es aufrichtig bedauern, daß die Regierung sich nicht bat bereiffinden lassen, sich an den Mehraufwendungen, die durch das Gesetz für die Provinzen geschaffen werden, zu beteiligen. Die Provinzen sind schon jetzt außerordentlich hoch belastet. Ich muß es auch bedauern, daß das Herrenhaus nicht die Fassung seiner Kom⸗ mifsion angenommen hat, nur weil die Regierung das Unannehmbar erklärt batle. Aber wann hat die Regierung nicht schon ein Un⸗ annehmbar ausgesprochen und nachher doch nachgegeben. Wenn das Herrenhaus seinen Kommissionsantrag angenommen und auch dieses Daus zugeftimmt hätte, hätte die Regierung nicht die Verantwortung vor dem Lande auf sich genommen, dieses Gesetz scheitern zu lassen. Auf jeden Fall bitte ich um Annahme der Resolution, und spreche febhaft die Soffnung aus, daß die Regierung sie nicht in den Papier⸗ korb wandern lassen wird.

Abg. Bres ker (Zentr.) begründet seine Anträge und bemerkt: Wir legen außerordentlichen Wert darauf, daß die konfessionelle Erziehung gewahrt wird. Gerade bei den Blinden und Taubstummen ist die religiöse Erziehung besonders notwendig; denn vor dem Eintritt in die Schule konnte von einer religiösen Unterweisung gar keine Rede sein. Wenn Sie unseren Hauptantrag nicht annehmen, dann müssen wir aber unbedingt die Annahme unseres Evpentualantrags fordern. Das ist das Mindeste, das wir verlangen müssen. Die katholischen Taub⸗ stummenlehrer werden erheblich zurückgesetzt. Wir müssen für die Durchführung einer wirklichen Parität eintreten.

Abg. Ernst sfortschr. Voltep.) erklärt seine Zustimmung zu dem Gesetz, bedauert jedoch, daß das Herrenhaus die von seiner Kommission vorgefehene Beteiligung des Staates an den Kosten nicht angenommen habe. Die Regierung würde das Gesetz an dieser Bestimmung nicht haben scheitern lassen.

Abg. Dr. Schr oeder⸗Kassel (nl.) führt aus, daß seine Freunde zwar Bedenken hätten, daß sie aber, um das so dringend notwendige Gefetz zuftande zu bringen, der Kommissionsfassung zustimmen würden, ebenfo auch den Resolutionen. Wie ein Ausnahmegesetz gegen die Polen vorliegen solle, könne er nicht verstehen; es komme doch por allen Dingen darauf an, die taubstummen Kinder erwerbsfähig zu machen. Den Zentrumsanträgen könnten seine Freunde nicht zu⸗ stimmen; den konfessionellen Forderungen trügen die Kommissions⸗ beschlüsse schon genügend Rechnung.

Abg. Sr. Liebtnecht (Soz.) bedauert, daß das: Gesetz einen wenig weitherzigen Standpunkt eingenommen habe, und begründet den sozialdemokratischen Antrag, der das Mindeste fordere, das noch an dem Entwurf verbessert werden müsse.

Abg. Burchard (kons.) kommt noch einmal auf die Kostenfrage zu sprechen' und erklärt im Namen eines kleinen Teils seiner Freunde, baß sie der Vorlage nicht zustimmen könnten, wenn die Regierung nicht eine bündige Erklärung darüber abgebe, daß sie der Neuregelung der Provinzialdotationen nähertreten werde.

Abg. Schmedding Gentr) fübrt ein Beisxiel für eine angebliche Zurückfetzung der katholischen Taubstummenlehrer an und bittet noch⸗ mals um die Zustimmung zu den Zentrumsanträgen.

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. von Trott zu Solz:

Meine Herren! Nach den bisherigen Ausführungen der Herren Redner ist wohl die Annahme berechtigt, daß der vorliegende Gesetz⸗ entwurf in der Form, wie er aus Ihrer Kommission hervorgegangen ist, Annahme finden wird, und daß damit zugleich auch die Vorlage in der Form Annahme findet, wie sie das Herrenhaus beschlossen hat,

mit Ausnahme des 8 6, dessen vierter Absatz von Ihrer Kommission einer Abänderung unterzogen worden ist. .

Die Reglerungsvorlage hatte eine Bestimmnng über die in diesem Absatz geregelten Verhältnisse nicht enthalten, und zwar aus der Erwägung heraus, daß es einer solchen Regelung in dem Gesetz nicht bedürfte. Was in dem Absatz 4 des 86 in der Fassung des Herrenhauses gesagt ist, entspricht dem, was in der Praxis tatsächlich geschieht. (Abg. Dr. Schroeder (Cassel)h: Sehr richtig!) Es ist ja auch ganz selbstverständlich, daß man, wenn in einer Provinz Taub⸗ stummenanstalten oder Blindenanstalten mit konfessionellem Charakter vorhanden sind, die Kinder dann in diejenige Anstalt gibt, die der Konfession entspricht, der das Kind selbst angehört. Dafür wird nun eine Direktive auch noch in dem Gesetz beabsichtigt. Dagegen hat die Staatsregierung selbstverständlich nichts einzuwenden, und ich glaube, daß es genügen würde, wenn die Bestimmung auch hier Annahme fände, die im Herrenhause Annahme gefunden hat. Ich glaube das umsomehr, weil, wie Sie wissen, dieser Antrag im Herrenhause von einer Stelle ausgegangen ist, die gerade auf diesem Geblete gewiß sich autoritativ äußern kann und auch als autoritativ angesehen wird.

Nun aber, meine Herren, haben Sie in Ihrer Kommission eine andere Fassung dieses Absatzes beschlossen. Ich kann meinerseits er⸗ klären, daß auch gegen diese Fassung nichts einzuwenden ist; auch sie entspricht dem, was bisher in der Praxis geschehen ist, was aller Voraussicht nach in Zukunft auch ohne diesen Paragraphen geschehen würde. Insbesondere würde ich es als selbstverständlich ansehen, daß, wenn ein Kind nicht in einer Anstalt untergebracht wird, sondern in einer Familie, dann auch eine Familie derselben Konfession ausgesucht wird, welcher das Kind angehört. Wenn daher eine solche Bestim mung nicht in das Gesetz aufgenommen würde, könnte ich Ihnen ohne weiteres hiermit zusagen, daß ich sie in die Ausführungsanweisung aufnehmen würde. Vielleicht könnte das dazu führen, daß Sie sich dazu noch entschlössen, die Vorlage so anzunehmen, wie sie aus dem Herrenhause an dieses Haus gekommen ist. Das würde den Vorteil haben, daß wir mit dem Entwurf nicht noch einmal in das Herrenhaus müßten, und zwar wegen einer Angelegen⸗ heit, die eigentlich in der Sache gar nicht strittig ist, und bei der es, wie mir scheint, auf die Fassung nicht so sehr ankommt, bei der die Fassung nicht von großer Bedeutung ist. (Sehr richtig! bei den Freikonservativen) Wenn Sie aber darauf bestehen, so wird, wie gesagt, die Regierung sich damit abfinden, und ich hoffe, daß dann auch das Herrenhaus der Bestimmung zustimmen wird.

Bedenken aber muß ich erheben gegen den Antrag, der sich auf Nr. 511 der Drucksachen befindet und von den Beschlüssen Ihrer Kommission sich insofern unterscheidet, als danach unabhängig von den Grenzen der Provinz die Angelegenheit geregelt werden soll, daß also auch ein Kind in einer konfessionellen Anstalt untergebracht werden muß, wenn in der Provinz selbst eine solche gar nicht vorhanden ist. Das würde ich für eine sehr erhebliche Erschwerung der Verwaltung halten (sehr richtig! bei den Freikonservativen und Nationalliberalen) und für einen Eingriff in die Verwaltung der Provinz, der in der Praxis schwer oder kaum zu ertragen ist. (Sehr richtig! bei den Freikonservativen und Nationalliberalen.) Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden; aber praktisch stehen so große Bedenken entgegen, daß ich dringend bitten muß, diesen Antrag nicht anzunehmen.

Der Befürworter dieses Antrages hat ferner ausgeführt, daß, falls der Antrag etwa abgelehnt werden sollte, der Antrag Nr. hl2 als Eventualantrag in Betracht käme, daß die Herren, die für diesen Eventualantrag eintreten, ihn aber fallen lassen würden, wenn ich eine Erklärung hier abgäbe, die das sicher stellte, was in diesem Antrag beabsichtigt wird. Meine Herren, das kann ich ohne jedes Bedenken tun. Denn auch der Inhalt dieses Antrages entspricht der Praxis, die geübt wird, wie Sie auch schon aus den Verhandlungen der Kommission entnommen haben; und wenn etwa in Zukunft von dieser Praxis abgewichen werden sollte, so würde ich es für meine Aufgabe halten, dafür zu sorgen, daß diese Praxis beibehalten wird. Ich hoffe, daß ich hiermit die Erklärung abgegeben habe, die der Herr Antrag⸗ steller gewünscht hat, und daß er mit Rücksicht hierauf den Antrag Nr. 512 zurückzieht.

Im übrigen bitte ich, meine Herren, der Vorlage so zuzustimmen, wie sie aus dem Herrenhause bei Ihnen eingegangen ist.

Bei der Abstimmung wird § 1 unter Ablehnung des An⸗

trags Styezynski angenommen.

Zu 8 4 erklärt sich

Äbg. Schmedding Gentr.) gegen den Antrag der Polen, der den Unterricht unnötig erschwere, da schon der Unterricht in einer Sprache genug Schwierigkeiten bereite. Jedenfalls würden die Kosten ganz erheblich anschwellen.

Abg. Dr. Schroe der- Cassel (ul) schließt sich den Ausführungen des Vorredners an und erklärt, daß auch seine Freunde den Antrag Styc;ynski ablehnen.

Abg. Styczynski (Pole): Es wundert mich, daß der Zentrums⸗ redner denselben Nationalhaß angewandt hat, wie die Nationalliberalen. In der Provinz Posen wird der Unterricht an die taubstummen Kinde in polnischer Sprache erteilt, aber erst vom fünften Schuljahre ah Das genügt nicht zur Erlernung der polnischen Sprache; dazu ist erforderlich, daß der polnische Unterricht schon in den unteren Klassen erteilt wird. Vom paͤdagogischen Standpunkt ist es gerecht⸗ fertigt, daß die polnischen Kinder in zwei Sprachen unterrichtet werden; daß das möglich ist, das sehen wir in der Provinz Posen. Wenn es aber wirklich nicht möglich sein sollte, dann müssen wir verlangen, daß die polnischen taubstummen Kinder nur in der polnischen Sprache unterrichtet werden. Polen werden Polen bleiben und werden schon für ihre taubstummen Kinder sorgeh. Die ganze Schulpolitik in unserer Provinz ist verfehlt, aber di Germanifierungspolitik auf die Taubstummen anzuwenden, ist gänzlich unangebracht. Das Unglück ist international, gegen die unglůͤcklichen Taubflummen' ift nur die wahre Humanität am Platze, nicht die Barbarei. Ferner verlangen wir für die schwächer beanlagten tauh⸗ stummen Kinder die Zulassung der gemischten Lehrmethode, das heißt der Lautsprache und der Geberdensprache. ö

Abg. Dr. Schroeder ⸗Cassel nl): Die ins einzelne gehenden Aus⸗ führungen des Vorredners können mich nicht zu anderer Stellungnahme bestimmen; er hätte diese Ausführungen in der Kommission machen follen, aber in der Kommüssion wurde nicht einmal eine zweite desung belicbt. Im Plenum fönnen wir alle diese Ausführungen nicht prüsen. Vom Slandpunkt nalionalen Hasses hat Herr Schmedding nicht ge. sprochen, sondern ich habe lediglich schultechnische Ausführungen von ihm gehört. Ich erhebe für meine Freunde gegen die Bemerkung tee, Worrerners entschiedenen Protest; unsere Hiltung wird durch das Wohl des Staats bestimmt, aber nicht durch Naltonalhaß. .

Abg. St yczynski (Pole); Mit Rücksicht auf diese Au . führungen beantrage ich nunmehr die Zurückweisung der Vorlage a die Kommission.

Dieser Antrag wird abgelehnt. J

Abg. Schm edding (Gentr): Bei unserer Beschlußfassung ist ven

politischen Tendenzen nicht die Rede. Wir wollten die Anträge ledigli

aus schultechni en Gründen ablehnen Wir a n . ins ni

2 . n

in der Kommission von dem Antragsteller näher dargelegt ö

daß diese schustechnischen Gründe nicht zutreffen; der Antragsteller

hätte in zwei Sitzungen Gelegenheit gehabt, uns darüber zu belehren. ] n? Polen erschienen

und in der zweiten Sitzung hat der Abgeordnete es ;

irgend welche Aufklärungen zu geen, e. hat ö fit ir

6 auf die zweite Lesung in der Kommission gestimmt. Erst

In der ersten Sitzung ist aber kein Vertreter der

heute

in das Gesetz, sondern in die Ausführungsbestimmungen.

Zentrum nur ein Teil stimmt. §z 4 wird unverändert angenommen.

nir teilnehmen konnten, die Verstärkung wurde aber abgelehnt. Errichtung von Zwangsinnungen für die Sberschweizer.

Das Zentrum hat mir sodann auf mei i i itz 2 9 : meine Bitte einen Sitz in de Kommission abgetreten, ich erfuhr die sehr schnell .

erste Koinmissionssitzung in meiner Heimat durch Telegramm und m rung überwiesen.

konnte nicht ö 6 en, telegraphierte aber meine ö , onsgenossen, der sie auch einem Herrn v

. . der Kommission übergab. Ein Antrag auf eine . esung in der Kommission war gestellt worden, wurde aber abgelehnt.

Der Antrag der Polen wird ab . rag d gelehnt, und zwar der erst Teil gegen die Stimmen des Zentrums, der wen und .

Anträge einem

zinsen von dem Rohertrage eines Grundstuͤcks).

Schluß nach 5 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr.

Staat; Anträge; Petitionen.)

Statistik und Volkswirtschaft. Die häufigsten Preise für Fleisch im Kleinhandel betrugen im Wochen durchschnitt der

J. Hälfte des Monats Mai 1911

r 1 Kilogramm

demokraten, während für den zweiten Teil des Antrags vom

Auf Vorschlag des Präsidenten von Kröcher

; r vertagt das Haus die weitere Beratung dieses ,, und k ö . . , . ö von Petitionen nach den J issionsanträgen; die Petitionen betreffen meist persönliche Freunde können jetzt für den . 56 J ö

der Antrag wegen der schwächer begabten Kinder gehört dagegen nicht , n,, nn erh, ne,

Petitionen um Berücksichtigung der Amks d

J j zzulage der Rektoren und Hauptlehrer in Posen und Westpreußen bei Bere d st⸗ a,, ,, (Pole: Die Unterrichtskommission hat keinen Markenzulage sowie Cine Petition, aug Görlitz 3 V er Polen. Ich beantragte deshalb bei der Verkaufszeit für Wild auf vier Wochen nach Schluß der Fagd und

r ; 2. j iti ersten Lesung dieser Vorlage die Verstärkung der Kommission, damit eine Petition des Vereins der Oberschweizer in Steinau (Sder) um

Als Material wird eine Petition des Gemeindevors in J ird eine Pet 8 6 evorstehers in um Exhaltung der fiskalischen Forsten im Norden Bere der 6.

Zur Berücksichtigung überwiesen werden Petitio ö s 1 ung rd nen um Ab⸗ änderung des S8 des Einkommensteuergesetzes (Abzug von .

(Gesetz über die Beschulung taubstummer und blinder Kinder; Gesetz über den Erwerb von Fischereiberechtigungen durch .

Rindfleisch

f ü Kalbfleisch

Schweinefleisch inländischen,

in den

preußischen Orten

chwanzstück, lume, Kugel, Nuß, Oberschale) ück,

vom Bug

Schulterblatt, (Schlägel)

8

von der Keule Schulterst Schuft) im Gesamt⸗ durchschnitt von der Keule (Schulter, Blatt) im Gesamt⸗ durchschnitt

von der Keule

(CEeinschl. von Rückenfett) geräucherten

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rom Bug (Schulter, Blatt) * vom Bug Schuft, Schulterstück, Roßfleisch

(Schlägel) (Ginterschinken)

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von der Keule Vorderschinken) Rückenfett im Gesamt⸗ durchschnitt

Königsberg i. Pr. Memel... a,, Allenstein Danzig. Graudenz Berlin. Potsdam Brandenburg a. S. 6 rn k ö, Rösltn. .. Stralsund .. 3 Yromberg .. greslau.. Görlitz... . Königshütte O. S e. ö Magdeburg.. Halle a. Saale. Irfurt

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Sigmartngen - Wilhelmshaven im Du rchschn. ausschließl. von Wilhelmshaven) z l. Hälfte Mai un ih . Ha ni 5 Halfte ich lfte 4 l

1. Hälfte Mai 13 lf Mai

J. Hälfte Mai 1965 ö . 1325

198,4 177,1 189,9 16411669 1772 2 162,6 31427 147, 145,5 1g 4 17 188, ia oK g lass 152, 7 uz 145,4 194,5 176,5 186,9 182.0 137, sb 8 1637 770M 177,0

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Stat. Korr.)

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitgamts“, Nr. 21 vom 24. Mai 1911.)

Pest. J Ur gh ten Vom 6. bis 12. Mai wurden 50 Erkrankungen 1. 40 Todesfälle) gemeldet, davon 14 (16) in Kuß, 8 G) in Dei rut, 8 (6) in Senures, 7 (2) in Sammalut, 4 (69) in , 3 (4 in Menuf, 3 in Abnub, 2 in Fachu und 1 in

Persien. In Buschär sind vom 23. bis 27. April an der Pest Personen erkrankt und h gestorben. J 15 wirt ilch e stin dien In den 3 Wochen vom 26. März bis 8 n. wurden in Indien 47029 4 48 023 4 42363 Er⸗ ee ungen und 41 070 . 42770 4 37348 Todesfälle an der Pest dereigt; Von den 1211535 Todesfäͤllen kamen 66029 auf. die Rien g ten Provinzen (davon 198651 auf die Division Feerut), 27 874 auf dag Punjabgebiet (davon 11 709 auf die

Division Delhi, 12283 auf Bengalen, 57 auf Rajputang, 48413 auf die räsidentschaft Bombay (davon 919 auf die Stadt Bombay, und 666 auf Karacht), 1965 auf die Zentralprovinzen, 1262 auf Zentralindien, 304 auf Burmg (davon 133 auf die Stadt Rangun), 254 auf die Präsidentschaft Madras, 194 auf Hyderabad, 169 auf den Staat Mysore, 167 auf Kaschmir, 54 auf die Nordwestgrenz— provinz und 4 auf Ostbengalen.

Innerhalb von 3 Monaten, vom 15. Januar bis 15. April, sind , in Ostindien nicht weniger als 379 439 Personen der Pest erlegen.

Niederländisch⸗Indien. Auf Java sind in der Abteilung Malang am 4. Mai 23 Erkrankungen und 14 Todesfälle an der Pest festgestellt worden; von den Erkrankten der vorhergegangenen Tage sind 5h. gestorben, darunter 1 an Lungenpest. Soera da va ist

*.

am 5. Mai fg ie e n. erklärt an,. Siam,. In Bangkok wurden im März 31 Pestfälle, dadon 26 mit tödlichem Verlauf, gemeldet. .

China. Zufolge Mitteilung vom 27. April sind in Tschifu

und Umgegend seit dem 14. April keine neuen Pestfälle mehr vor—

gekommen; die Prov. Schgntung ist seit dem 14. April für pest⸗ frei erlart worden. Die Gesamtzahl der in der Prov. Schantung seit dem Auftreten der Pest bis zum 13. April festgestellten Fälle wird auf 3060 angegeben.

Mauritius. Vom 3. bis 30. März wurden 4 Erkrankungen und 2 Todesfälle an der Pest festgestellt.

Eeua dor. Im Pöärz wurden aus 3 Ortschaften 20 Er⸗ krankungen (und 10 Todesfälle) an der Pest gemeldet, davon 18 (9)

aus Guayaquil. Pest und Cholera.

Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta siarben vom 9. bi 15. April 163 Personen an der Pest und 77 an der Cholera.

Cholera. ö.

Türkei. In Smyrng sind weiterhin vom 27. April bis 6. Mai 7 Personen an der Cholera erkrankt und 3 en, Siam. Vom 26. Februar bis 1. April starben in Bangkok 450 Personen an der Cholera, davon 289 innerhalb der beiden letzten awai e Inseln. In Honolulu wurden vom 15. bis 20. April 3 neue Cholerafälle gemeldet; sie sind ebense wie die 3 bisher seit dem 12. d. M. festgestellten Erkrankungen tödlich verlaufen.

Gelbfieber.

Es erkrankten und (starben) vom 1. bis 31. März in 3 Orten , , . * . e nt, g in Guayaquil 41 (14), aranjito 3 (1) und in San Antonio 1 (1); ferner v 19. bis 25. März in Manaos (9). H

Pocken.

Deutsches Reich. In der Wocht vom 14. bis 29. Mai wurden 7 Erkrankungen (darunter 4 bei Personen aus dem Ausland) sestgestellt, und zwar je 1Iin Bauditten (Kreis Mohrungen, Reg.⸗ Bej. Königsberg), Eydtkuhnen (reis Stallupönen, Reg.-Bez. Gumbinnen) Dirschau (Reg.-Bez. Danzig), Misburg (Landkreis und Reg. Bez, Hannover), Mühlau (Amtshauptm. Rochlitz, Kreis⸗ hauptm. Leipzig) 2 in Ham burg.

Oesterre ich. Vom 7. bis 13. Mai in Triest 1, in Galizien * , . =

. SHDongkong,. Vom 2. bis 8. April 11 Erkrankungen (davon 7 in der Stadt Viktoria) mit 9 Tale in. ;

. Fleckfieber. . een , In ö , 14. bis 20. Mai wurde irtrankungsfall (bei einem galizischen Arbeiter) in Speck (Mediz. Bez. Waren, Mecklenburg. Schwerin , . . Oesterre ich. Vom 7. bis 13. Mai in Galizien 63 Er⸗

krankungen.

Genick starre. Preußen. In der Woche vom 7. bis 13. Mai sind 10 Er⸗ krankungen (und 3 Todesfälle) angezeigt worden in folgenden Re⸗— hi er un gs bezirten und Kreisens; Allenstein 1 (Rössel!, Arnsberg 2 Schwelm], Koblenz 1 (1) Neuwied!l, Cöln J Göln Stadt!, sseldorf 2 (1) Duisburg 1 (l), Essen Land 1], Magdeburg 1 1) Magdeburg, Oppeln 21 Pleß]. Oesterreich. Vom 30. April bis 6. Mi in Böhmen 2 Er⸗ krankungen, davon 1 in Prag, ferner in Steiermark, Mähren und der Bukowina je J. . . Vom 7. bis 13. Mai 1 Erkrankung im Kanton Spinale Kinderlähmung.

Eren rtran

Oesterreich.

1 Erkrankung. Verschiedene Krankhelten.

Pocken: Moskau 9, Odessa. St. Petersburg je? Kalkutta (9. bis 15. April) Je 4 Todesfalle; London ( ranken ban Sdeffa je 7, Paris 1. St. Petersßurg 13, Warschau Krantenksuser) 4 Erkrankungen; Varizellen: Budavest 40, Nem dort R St. Petersburg 25. Wien 55 Erkrankungen; Flec Moskau 10, Odessa, Warschau je 1 Todesfalle; Sde (Krankenhäuser) 1 Erkrankungen; Rückfallfieber je 1 Todesfall; Odessa 7 Erkrankungen; Genickstagrre: n stantinopel (1. bis 7. Mai) 1, New York 5 Todesfälle; New Jork 13 Wien 2 Erkrankungen; Tollwut: Reg. Bez. Dässeldorf 1 Er⸗ Irankung; Milzbrand: Reg. Bezirke Breslau 4, Düsseldorf 1, diegnig 2, Posen, Potsdam je 1 Erkrankungen, Trichinose: Reg.-Bez. Magdeburg 1 Erkrankung; epidemische Ohrspeichel⸗ , , Wien 47 Erkrankungen: Influenza: ö erlin 3, Halle 2, Brüssel, Budapest, Edinburg, Kopenhagen je 1, dondon . Moskau 8, New Jork 10, Paris 4, St. Petersburg ?, Rom 12 Todesfälle; Kopenhagen 78, Odessa 38 Erkrankungen; För nerk rant heit, Reg.⸗Bezirke Allenstein 80, Marienwerder 48, Budapest 23 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Kestorben en starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895. 1904: 1,04 ); in Buer Erkrankungen wurden gemeldet im Landespolizeibezirke Berlin 170 (Stadt Berlin 120), in Breslau 21, in den Reg. Bezirken Arnsberg 114, Düsseldorf 145, in Hamburg 51, Budapest 109), Kopenbagen 44, London Kranken⸗ häuser) 167, New Vork 5Hy3, Paris S5, St. PVetersbu 3 Prag 26, Stockholm 27, Wien 101; desgl. an Ma Röteln (1895/1904: 1,10 C): in Dessau 6 kamen zur Anzeige im Reg.⸗Bezirk Frankfurt Kreise Luckau, in Nürnberg 48, Hamburg 32, Bud Christiania 26, Kopenhagen js, London (Krankenhänser Vork 1025, Odessa 26, Paris 146, St. Petersburg ragꝗ Wien 197; desgl. an Diphtherie und rubr Use ns 1,462 0ᷣ0): in Gr. Lichterfelde Erkrankungen wurden ange Landetzpolizeibezirk Berlin 204 (Stadt Berlin Reg. Bezirken Arnsberg 103, Düsseldor5f 1 Schleswig 116, in Hamburg 103, Budavest 22. Kevenhage: London (Krankenhäuser) 9, New Vork 254, Odeß⸗ 3, Da St. Petersburg 3. Wien 50; ferner gelangten Anzeige an Keuchhusten in Koxe bäuser) 29, New Vork 54, Wien 39; desgl. York 23, Paris 31, St. Petersburg 40.

Sandel und Gewerbe.

Wagengestellung für Koble, Koks und am 26 Mai 1911: an,. Oberschlesisches

njabl der Wagen Gestellt 2 ö . 25 997 8 999 Nicht gestellt. —'

Laut Meldung des W. T. B. betrugen die Einnabmen d Macedonischen Eisenbabn (Salonikf Monastir) dom T7. Dir 13. Mai 1911: Stammlinie (219 km) S5 305 Fr. (weniger 8835 13 seit 1. Januar 1911: 11097 108 Fr. (mebr 39 0680 Fr.).

nahmen der Anatolischen Eisenbahnen betrugen

13. Mai 1911: 284 886 Fr. ( 138 141 Fr.), seit J.

4067 042 Fr. (4 1494713 Fr.). Die Brutte Orientbabn betrugen vom 14. bis 20. Mai 19112 26

(mehr 30 606 Fr.), seit 1. Januar 1911: 5123 9265 Fr.

72 483 Fr.). —⸗

Leipzig, 27. Mai. (W. T. B.) Laut Mitteilung der

kammer wird die Leipziger Garnbörse in Jukunft jädri abgebalten werden. Die nächste Garnbörse sndet Saale det alten Handelsbörse am Naschmarkt statt.

3

3 3 ö . * 2