1911 / 135 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

die preußischen , 6 die vorhandenen Barmittel

di

ab allgemein statt baren Geldes in werden bei allen hauptamtlich verwaltelen staatlichen Kassen,

mit

sowie bei Entrichtung der durch langenden direkten Staatssteuern. Ermächtigt, aber nicht ver⸗ i hre zur Annahme an Zahlungsstatt sind die Reichspost⸗ anstalten.

ordn

und Betrag für jeden Wertab und Wohnung des Einlieferers angegeben sind. Von der Vorlegung eines Verzeichnisses wird abgesehen, wenn es sich um eine geringe Anzahl von ,, handelt, deren Wert leicht zu über— sehen und festzuste

werden bei den beteiligten Kassen vorrätig gehalten und nach Bedarf unentgeltlich verabfolgt. Personen wird auf Wunsch von den' Kassenbeamten bei Aufstellung der Verzeichnisse

das Preußische Staatsschuldbuch und in das Reich s⸗ 6. eingetragenen Forderungen werden, soweit ie durch die Post oder durch Gutschrift auf Rei Sbankgirokonto zu berichtigen zahlung der Zinsen bei der Staatsschuldentilgungskasse und bei der Reichsbankhauptkasse beginnt anderen Zahlstellen am 21. Juni.

Die Zahlung

wenn Deu und

und im Falle der Ueberweisung auf ein Postscheckkonto auch höhere Beträge ohne Abzug

Beste brief

zu tragen.

III. Die Staatsschuldentilgungskasse ist am 29. Juni für das Publikum geschlossen, 11 bis 1 Uhr, geöffnet.

Berlin, den 3. Juni 1911.

Die am 1. Januar 1912 zu tilgenden Köthen-Bern—

burg

in unserem Sitzungszimmer, in Gegenwart eines Notars öffentlich verlost. Berlin, den 3. Juni 1911.

Die am 1. Januar 1912 zu tilgenden Prioritätsobligationen II. Serie, II. Serie Lit. B und III. Serie Lit. O J. und 2. Emission

gesel

in unserem Sitzungszimmer, Dranienstraße 92/94, 1 Treppe, in Gegenwart eines Notars öffentlich verlost. Berlin, den 3. Juni 1911.

gegen die inen auf Wunsch durch Postanweisung oder Geld⸗ hlt, so hat der Empfänger Postgebühren und Porto

die Einlösung ge

ejenigen Oberpostkassen, bankanstalt befindet.

Die Zinsscheine können in

atten, sowie durch : an deren Sitz sich keine Reichs⸗

Preußen auch vom 21. Juni Zahlung gegeben Ausnahme der Kassen der Staatseisenbahnverwaltung, die Gemeinden zur Hebung ge—

Die Zinsscheine sind den Kassen nach Wertabschnitten ge— et mit einem e f vorzulegen, in welchem Stückzahl chnitt, Gesamtsumme sowie Namen

en ist. Formulare zu den Verzeichnissen

Weniger geschäftskundigen

. Hilfe geleistet werden.

Die am 1. Juli 1911 fälligen Zinsen der in

sind, vom 17. Juni ab gezahlt. Die Bar—

ebenfalls am 17., bei allen

der Zinsen durch die Post geschieht, des Wege des Postüberweisungs— Dabei werden Beträge bis 1500

kein gegenteiliger Antrag gestellt ist, innerhal tschen Reichs im Scheckverkehrs.

i n der Postgebühren gezahlt; nur die llgebühren fallen dem Empfänger zur Last. Werden da—

geza

am 30. Juni ist sie n von an den übrigen Werktagen von 9 bis 1 Uhr

Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung. Zwicker.

Bekanntmachung.

er Eisenbahn-Aktien werden Sonnabend, den 1. Juli 1911, Vormittags 111 Uhr, Oranienstraße 92 / 4, 1 Treppe,

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Zwicker.

Bekanntmachung.

der Bergisch⸗Märkischen

lschaft werden

Sonnabend, den 1. Juli 1911, Vormittags 111 Uhr,

Eisenbahn⸗

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Zwicker.

In Niederländisch⸗Indien

Beschl

die Zulassung und Niederlassung von Niederländern und Fremden auf Java und Madura erlassen worden. Der wesentliche von dem Ger

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sewdernenr dajn bestimmten Kollegium jum Umtausch gegen eine Zu⸗

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zt zugelaßen wird oder Niederlandisch. Indien innerhalb einer durch General geuverneur

Aichtamtliches. Deuntsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Juni.

sind durch Königlichen

vom 20. Januar d. J. neue Bestimmungen über

Inhalt dieser Bestimmungen, die an einem neralgouverneur von Niederländisch⸗Indien festzu—

en Tage in Kraft treten werden, ist folgender.

I. e, die in Niederländisch Indien keinen Wohnsitz haben, und 28 Niederlandisch Indien ansässig, noch Altern geboren sind, dürfen sich nur in den drei Samarang und Soerabaja in Niederländisch— nd jwar dürfen sie erst auf Grund einer schrift— don dem Generalgeuverneur dazu bestimmten nd betreten. (Art. 1.) itt nach Ankunft des Schiffes in einem der bezeichneten kat der Kapitän eine von ihm unterschriebene Liste der an lichen iere, deren Reiseziel der betreffende Hafen ist, n Behörde vorzulegen. Der Ftapitän bat zu verhindern, j nd geht, ohne die erforderliche Erlaubnis zur n zu haben. (Art. 2.)

ie Landurgserlaubnis ist eine Gebühr von 25 Gulden zu Dieser Betrag kann zurückerstattet werden, falls der Passagier

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gsestiuse gen zen Frist nach einer Ankunft auf zer ve Die Erlaubnis gilt zugleich fär die Ghefrau e minderjährigen Kinder der Person, der sie erteilt ist. (Art. 3.)

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wieder

; ist, hat die darüber aus⸗ e Bescheinigung innerhalb dreier Tage einem durch den General. ekarte vorjule gen. Diese Karte wird nicht erteilt an PVersonen, 1 befärchten ist, daß sie der öffentlichen oder privaten jur Laft fallen werden, an Geistes kranke oder Idioten, ie an einer gefährlichen oder ekelerregenden an⸗

an Personen, die in einem fremden Lande, mit dem ein Auslieferungs⸗ vertrag geschlossen ist, wegen einer strafbaren Handlung verurteilt sind, die auf Grund jenes Vertrages die Auslieferung zur Folge haben kann; ferner an Personen, denen der Verbleib in Nieder ländisch Indien untersagt ist, ferner an Personen, die nicht imstande sind, für ihren eigenen Unterhalt und den ihrer Familie in an— gemessener Weise zu sorgen, schlleßlich an folche Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu befürchten ist.

Die Ausstellung der Karte an Perfonen, deren? Anwesenheit? als schädlich für die wirtschaftlichen Interessen der inländischen Be⸗ völkerung angesehen werben muß, kann von der Erfüllung gewisser durch den Generalgouverneur festzusetzender Bestimmungen . 6 oder überhaupt verweigert werden. Bei dem Umtausch der randungserlaubnis in eine ,, wird für die Ehefrau und die minderjährigen Kinder dez Antragstellers je eine Zulassungskarte ausgestellt ( rt. c).

Die . gibt dem rechtmäßigen Inhaber die Befugnis, sich zwei Fahre auf Java und Madura aufzuhalten. Diese Frifl . auf Antrag zweimal für höchstens je ein Jahr verlängert

erden.

Für die niederländischindischen Besitzungen außerhalb Javas und

aduras gewährt die Karte dasselbe Necht wie die auf Brund der dort geltenden Bestimmungen erteilte J (Art. 5.)

egen die Verweigerung der Zulassungskarte kann der Interessent binnen einer Frist von acht Tagen bei dem Rorstande des' Bezirks, in welchem er sich ausschiffte, Beschwerde erheben. Das von dem Generalgouperneur ernannte Kolleglum, das die Landun Serlaubnis gegen die Zulassungskarte austauscht, vermittelt die Beschwerde an den Bezirksborstand und erteilt in Erwartung der Entscheidung einen vorläufigen rn, (Art. 6.)

Wird die Beschwerde für begründet erachtet, so wird der Zu⸗ lassungsschein gegen eine Zulassungékarte umgetauscht. Wird die Be⸗ schwerde abgelehnt, oder hat der Interessent gegen die Verweigerung der Zulassungskarte kein Rechtsmittel eingelegt, 6 erläßt der Bezirks⸗ vorstand einen schriftlichen Befehl des Inhalts, 9 der Fremde aus Niederländisch⸗Indien zu entfernen ist. Bis zu seiner Einschiffung kann der Betreffende in sichere Verwahrung genommen oder unter Polizeiaufsicht gestellt werden. (Art. 7.)

Wer ngch Artikel 1 an sich zur Landung berechtigt ist, aber auf Java oder Madura betroffen wird, ohne im Besitz einer gültigen Zulassungskarte oder eines noch gültigen vorläuflgen Zulassungs. scheines zu sein, wird der zuständigen Ortsverwaltungsbehbrde vorge⸗ führt, die ihm nachträglich eine Zulassunge karte ausstellt, es sei denn, daß er zu den Personen gehört, denen nach Artikel 4 keine Er⸗ laubniskarte ausgestellt werden darf. Für eine folche nachträglich ausgestellte Zulassungskarte hat der Fremde, falls er im Besi einer gültigen Landungserlaubnis ist, 25 Gulden, anderenfalls 5b Gulden zu zahlen. Der eine oder der andere Betrag, je nach Lage des Falls, ist zu entrichten, wenn zwar das Familienhaupt eine Zulassungẽ karte besitzt, nicht aber die Ehefrau oder die minderjährigen Kinder. Wer die Zulassungskarte verliert und den Verkust der Behörde ausreichend 24 een, . ein ,,

Im Falle, der Verweigerung der JZulassungskarte ist binnen 38 Tagen Beschwerde an' den. Bezitksvorstand zulässig, der durch eine mit Gründen zu versehende Verfügung darüber Ent— scheidung trifft. Unbeschadet dieser Beschwerbe?* kann jemand, der behauptet, daß er nicht zu einer der im Art. 1 erwähnten Gruppen von Personen gehöre, und daher nicht unter diese Be— stimmungen falle, die Entscheidung des Raad van Justitie, in dessen. Amtsbezirk er sich aufhält, anrufen. Der Antrag muß schriftlich spãtestens am 14. Tage nach der Vernehmung durch die Ortsverwaltungsbehörde eingereicht werden. Der Raad van Justitise fällt sein Urteil nach Anhörung des Staatsanwalts, der von dem Urteil dem Vorstand der rtsverwaltungsbehörde Mitteilung macht. Vor Erlaß der Entscheidung wird der Ausweisungsbefehl nicht ausgeführt.

Falls die Zulassungskarte nicht erteilt wird, wird der Fremde auf Grund eines schriftlichen Befehls des Bezirksvorstands aus Niederlãndisch⸗Indien ausgewiesen. Der Vorstand kann dem Be— treffenden auf Wunsch eine Frist zur Regelung seiner Angelegenheiten ewähren. Nach Ablauf der Frist wird er nach dem zunächst ge⸗ ssgenen der in Art. 1 erwähnten Häfen gesandt, wo er durch den Vorstand der Bezirksberwaltungsbehörde bis zu feiner Einschiffung in sicheren Gewahrsam genommen oder unter Polizeiaufsicht gestellt werden kann. (Art. 8.)

III.

Wer die Erlauhnis zur Niederlassung in Niederländisch⸗Indien erlangen will, hat sich unter Vorlegung seiner Zulassungskarte mittels eines auf Stempelpapier geschriebenen Gefuchs durch Vermittlung des Vorstands des Bezirks, wo er sich aufhält, an den Generalgouverneur zu wenden. (Ait. 9.)

Der Generalgouverneur kann die Erlaubnis zur Niederlassung verweigern, wenn die öffentliche Ruhe und Ordnung dies bedingen, wenn der Antragsteller nicht imstande ist, ordnungsmäßig für seinen Unterhalt und den seiner Familie zu sorgen, oder wenn er nach seiner Zulassung wegen einer strafbaren Handlung verurteilt worden ist. Die Entscheidung, durch die die Erlaubnis zur Niederlassung ver⸗ weigert wird, ist mit Gründen zu versehen und hat zugleich den Ausweisungsbefehl aus Niederländisch-⸗Indien zu enthalten. Auf diese Ausweisung finden die Bestimmungen des Art. 8 entsprechend Anwendung. (Art. 10.)

136

Ein Kapitän, der den Bestimmungen des Art. 2 zuwiderhandelt, wird mit einer Geldstrafe von 100 Gulden für jede Person bestraft, binsichtlich deren er sich der Uebertretung schuldig gemacht hat. Für die Bezablung der auferlegten Strafen ist das Schiff haftbar und der Zwangs vollstreckung unterworfen. (Art. 11.)

Die gleiche Strafe trifft den, der nach erfolgter Ausweisung aus Niederländisch⸗ Indien auf Jara und Madura ohne eine gültige Zu⸗ lassungskarte betroffen wird. Die Ausweifung erfolgt nach Verbüßung der Strafe von neuem. (Art. 12.)

Mit 100 Gulden wird ferner bestraft, wer von einer auf den Namen eines andern ausgestellten Zulassungskarte oder Niederlassungs⸗ genehmigung Gebrauch macht. (Art. 15.)

Die im Vorstehenden wiedergegebenen Bestimmungen finden keine Anwendung auf:

2. die von Regierungs wegen nach Niederlaͤndisch⸗ Indien gesandten Personen und ihre Familien,

b. die konsularischen Beamten und ihre Familien,

cr die Offiziere und die Bemannung der zu der Marine irgend einer Macht gehörigen Schiffe. (Art. 14.)

. Der Generalgguverneur ist befugt, Ausnahmen von den Be— stimmungen zuzulassen. (Art. 159.)

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Sperber“ vorgestern in Cadiz eingetroff en.

. Gestern sind S. M. S. „Otter“ von Hankau und S. M. S. „Loreley“ von Madbania abgegangen.

Oesterreich⸗ Ungarn.

In der gestrigen Sitzung des ungarischen Abgeord⸗ netenhauses begründete der frühere Staatssekretär im n. ministerium, Abg. Szterenyi einen Antrag auf Einfetzung einer parlamentarischen r,,

krankteit leiten, an Prostituierte oder Personen, die Yreftitutica sich ihren Lebenzunterhait bert ienen,

Nach dem Bericht des. W. T. B.“ hob der Aba. Laufe der Debatte hervor, daß es nicht richtig ger ee , Schwellen abzuschließen. Auch bei Abschluß der Kohlenlieferungen ökonomis. vorgegangen worden. Nachdem diese Wa gen ö ; leglich bewiesen seien, sel die Einsetzung eine parlament schen Unter suchungs kommission eigentlich überflüssig . i. Graf Apponyi befürwortete als einziges im Abgeordue len hause anwesendes Mitglied des ehemaligen Koalitionskabinettz die Einsetzung dieses Ausschusses. Der provisorische Handel. minister Lukacs erklärte, daß eine Einwirkung des Ab ,, i h, sei, 3 der Ausschuß nicht jene um.

enden Vollmachten besitzen würde, um mit den Mitteln ei ; richtlichen Verfahrens die Wahrheit zu erforschen. .

In diesem Sinne wurde auch vom Abgeordnetenhause be⸗

schlossen. Frankreich.

Die parlamentarischen Vertreter der Departements L teet⸗ Garonne, Dordogne, Tarn und Tarn-⸗et⸗Garonne n. 6M. T. B. zufolge, vor dem landwirtschaftlichen Ausschuß

ö a. . des Borde aux⸗ weingebie inspruch erhoben und sind für vollständi Abschaffung der Abgrenzung eingetreten. . ö

Rußland.

Der Ministerrat hat, „W. T. B.“ zufolge, in der gestrigen Sitzung den Antrag des Finanzministers angenommen, in das Staatsbudget für 1912 als außerordentliche Ausgaben 100 Millionen Rubel zum Aufkauf der Billette der Staatgz⸗ rentei einzustellen.

Der Reichsrat hat gestern nach lebhafter Debatte die Vorlage der al fzg en Einfuhr von Motoren und Propellern für das Komitee zur Verstärkung der Luftkriegsflotte abgelehnt.

Die Berichterstatter Timirjasew und Krestownikow führten laut Bericht des W. T. B. aus, diese unbedeutende Angelegenheß berühre eine Frage von gr t Wichtigkeit, nämlich die 6 des Prinzips des russischen Schutztariffyftems. Die kleinste Bresch in dem Tarif ertöte die Energie der russischen Erfinder und die Anfangsstadium der Entwicklung“ befindliche einheimische Motor industrie für Flugzwecke.

Italien.

Die Deputiertenkammer setzte in der gestrigen Sitzun die Beratung des Budgets des Ministe riums ne Aeußern fort.

In Erwiderung auf die porgestrigen Ausführungen Guicelardinit erklärte der Minister des Aeußern Marquis di San Giuliano laut. Bericht des W. T. B.“, er werde mit jener Zurückhaltung sprechen, die ihm als Leiter der auswärtigen Angelegenheiten obliege. Er bedauere, daß Guicciardini gesagt eh Italien werde mehr wegen seines Himmels und seiner Denkmäler, denn als politischer Faktor geschätzt. Er habe die gegenteilige Ueberzeugung. Die Teil⸗ nahme der zwilisierten Welt an den vaterländischen Festlichkeiten habe eine., hohe moralische und politische Bedeutung, die Guicciardini zum Teil entgangen zu sein scheine. Er stimme mit diesem darin überein, daß die Aufrechterhaltung des territorialen ztatus due und des gegenwärtigen Gleichgewichts im Adriatischen Meere im Interesse Italiens gelegen sei. Er glaube, der beste Weg, dieses Ziel zu erreichen, sei gegenseitiges Vertrauen und ein ge⸗ festigtes Vändnig. zwischen Itallken und Desterreich Ungarn. Der Minister äußerte seine Befriedigung darüber, daß die Beziehungen zwischen den beiden Regierungen intim und herzlich eien, und daß der beständige Gedankenaustausch über die großen Balkan⸗ fragen Italien täglich eine neue Bestätigung der Ueberelnftimmung der Ansichten und Ziele der beiden Regierungen gebe. ‚Dieses Einver⸗ nehmen in re f Fragen., sagte der Minister, gestattet es, die kleinen Zwischenfälle einem hohen gegenseinigen Interesse unterzuordnen. Ver Freundschaft zwischen den beiden Regierungen entspricht immer mehr die Freundschaft zwischen den beiden Völkern, zu der die jůngsten Besuche sterreichischer und ungarischer Bürger in Italien beigetragen haben. Die Sprache der österreichischrungarischen Regierung und de hervorragendsten Redner in der letzten Tagung der Delegationen wars⸗ warm und freundschaftlich, daß sie in unsern Gemütern einen Wider hel gleicher Gefühle finden muß. Italien will an Ler Sicherung des Frieden mitarbeiten und wird keine gefahrvollen Schrstte unternehmen, wie die Befolgung eines der Vorschläge Ehiesas einer ware.“ Der Minister wies darauf hin, wie Chiesa in bezug auf die Anwendbarkeit des Artikels 23 des Berliner Vertrages auf die gegenwärtige Lage in Albanten im Irrtum sei, und verficherte, Itallen wie die anberen Mächte hätten, ohne sich in die inneren Fragen des Ottomanischen Reiches zu mischen, . hohes Prestige und festgefügte Integrität sie zu erhalten wünschten, steis freundschaftliche Ratschläge zur Mäßigung und Klugheit gegeben. Italiens Politik habe ebenso wie die der anderen Großmächte die Integrität des Ottomani— schen Reiches zur Grundlage. Giuliano fuhr dann fort: „Wir wünschen nur die freie 2 ,, unserer wirtschafilichen Tänigkeit in jedem Teile des Reiches und Achtung vor unserer Würde, und unsere Rechte ermutigen uns, immer fester bei dieser Politik zu ver⸗ harren, die heute mehr als jede andere der Gesamtheit der großen politischen und wirtschaftlichen Interessen Italiens entspricht. Ich erhoffe gute Früchte von den bevorstehenden Besprechungen mit dem ottomanischen Minister des Aeußern, der ung mitgeteilt hat, daß er den türkischen Thronfolger bei seinem Besuch beim König am 2. Juli wahrscheinlich begleiten werde. Abgesehen von Tripolis und Kyrenaika haben wir im allgemeinen keinen Grund, uns über die Haltung der ottomanischen Behörden unseren Interessen gegenüber in dem größten Teile des Ottomanischen Reiches zu beklagen. Es herrscht sicher in den leitenden ottomanischen Kreisen das Gefühl, daß die Ausdehnung der wirischaft.⸗ lichen Interessen Italiens in Tripolis und die Ausdehnung der Interessen der anderen Mächte in irgendeiner anderen Provinz des Reiches eine Gefahr für die territoriale Integrität des Reiches darstellen könnte. Dieses Gefühl beruht auf einem schweren Irrtum, denn gerade dadurch, daß man bei der Politik des Mißtrauens beharrt, schafft man die von den Türken gefürchtete Gefahr. Aber es ist ebenso sicher, daß Reden, wie diesenige von Foscari, die Intere en und den Einfluß Italiens in der Ein l schãdigen. Der,. Minister stellte sodann die gegenteiligen Be— hauptungen verschiedener Redner richtig, hob an der Hand einer ganzen Reihe von Tatsachen hervor, daß die Fnteressen Italteng die anderer Stagten in Tripolis und Kyrtenaika überwögen, und führte aus, daß die Abgrenzung zwischen Tunis und Tripolis in Üeber— einstimmung mit dem englisch⸗französischen Abkommen vom 31. März 1899 erfolgt sei, das im Jahre 1962 als Grundlage füt die jetzt noch in Kraft befindlichen italienisch-französischen Ab— machungen über Marokko und Tripolis genommen worden fel. Mehr als im Handel mit dem Innern, der durch andere Ursachen und hauptsächlich durch die Entwicklung der Eisenbahnen und der Strom— Lraßen Nigeriens bedroht sei, liege der wirtschaftliche Wert von Tripolis und der Kyrengika in den landwirtschaftlichen und vielleicht auch in den Mineralschätzen. Man müsse diefen wirtschaftlichen Wert ohne Uebertreibun einschätzen und auf dem eingeschlagenen Wege mit Ruhe und benni fortschreiten. Der Minister erklärte es weiter für notwendig, daß, das italienische Kapital mit der talienischen Politik im Orient zusammenarbeite. Sbwohl das italienische Kapital sich zurückbalte, freue er sich, einige neue Vorstöße und eine allgemeine Entwicklung des italienischen Handels im Orient feststellen zu können. Der Minister glaubt, daß das deutsch fran=

zur Prüfung der unter dem Handelsminister Kossuth abge— schlossenen Lieferungsverträge, namentlich für ken b Ihn . und Kohlen.

zösische Abkommen über Marokko vom 9. Februar 1909 kein italie⸗ nisches Interesse verletze, vielmehr von neuem den Grundsatz der wirt⸗

Holtat im

lieferungen mit nahezu S6 prozentiger Preiserhöhung für zehn Jahn. ü. Frage der 6 ng der

ö Er werde dlachich schn, wenn ,

erteidigung Italiens zu beeinträchtigen. Giuliano 294 ö) 2 aeg fe 4 sieben Schiedsgerichtsverträge liefen, r , die Verhandlungen für neun weitere im Gange seien. Nachdem mehrere Redner dem Minister erwidert hatten, wurden die ein ebrachten Tagesordnungen zurückgezogen und samtliche Kapitel des Budgets bewilligt. Dann brachte der Ministerpräsident Giolitti die Vorlage über die Wahlreform ein und bat die Kammer, die Kommissare zur Prüfung der Vorlage zu ernennen. Nachdem die Kammer diesem Vorschlage jugestimmt hatte, wurde die Sitzung aufgehoben.

Spanien.

r Ministerrat beschäftigte sich gestern mit den aus

. und Elksar vorliegenden Berichten, in denen die Ermordung von drei spanischen Schutzbefohlenen durch Leute des Koghi Tazzia gemeldet wird, die die Kolonie der spanischen Schutzbefohlenen tief beunruhigt habe. Der Ministerrat war, R. T. B.“ zufolge, der Ansicht, daß Untätigkeit im gegen⸗ wärtigen Augenblick als eine Vernachlässigung der ihm ob⸗ liegenden rr aufgefaßt, würde und beschloß, dem Kommandanten der Cataluna“ den Befehl zu erteilen, einen Teil der Mannschaften der „Catalung“ und des „Almirante Lobe“ zu landen und ihrer Ausschiffung den Charakter einer Demonstration zu geben. Die Vertreter der Vertragsmächte pon Algeciras wurden ersucht, den beteiligten Kabinetten von der Entschließung des spanischen Kabinetts Mitteilung zu machen. Indessen hatte, bevor die vom Kabinett beschlossenen Wei⸗ smngen an den Konsul in Larrasch gelangten, dieser das dortige Konsularkorps zusammenberufen und ihm die Landung spanischer Truppen angekündigt, die es dem Hauptmann Ovilo ermöglichen solle, sich an der Spitze eines Tabor und eines Teils der Mannschaften nach Elksar zu begeben, wo infolge eines Einfalls von Reitern aufrührerischer Stämme große Un⸗ ruhe herrsche. Der Minister des Aeußern hat gestern die Nachricht von der erfolgten Truppenausschiffung erhalten und sie den diplomatischen Vertretern telegraphisch mitgeteilt, damit sie dieser Tatsache in dem Bericht an ihre Regierungen Rech⸗ nung trügen. Der Pascha von Larrasch wird in seinem Amt erhalten bleiben; lediglich die scherifische Flagge wird auf den öffentlichen Gebäuden wehen.

Belgien.

Nach einer Meldung des,W. T. B.“ hat der bisherige Eisenbahnminister Baron de Broqueville nach längerer Konferenz mit dem König die Kabinettsbildung über—

nommen. Türkei.

Der Sultan hat gestern in der Moschee Hagia Sofia Selamlik abgehalten. Auf der Fahrt zur Moschee, wurde der Sultan von der herbeigeströmten Bevölkerung stürmisch begrüßt.

Einer Meldung des „Wiener K. Tele⸗ graphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ zufolge ist Torghut Schewket Pascha angewiesen worden, alle Bauten zu mili— rischen . sowie die Errichtung von Erd⸗ werken und Wachhäusern auf der Linie von Bezarlo einzustellen, da sonst die Montenegriner ihrerseits die Linie von Gewassi weiter befestigen würden. Dem Abkommen gemäß dürfen beiderseits für die Dauer von sechs Monaten leine derartigen Bauten in den angegebenen Gegenden unter⸗ nommen werden. Die . . manövrieren zurzeit zwischen

Gussinje, Rapra, Usigne und Selitza und trachten danach, die Ausständischen mit beiden Flügeln zu umfassen.

Asien.

Der Prinz⸗Regent von China hat gestern, der St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge, den russischen General Dobronrawow in Anwesenheit des russischen Ge⸗ sandten und der Mitglieder der Militäragentur in Audienz empfangen. Der General betonte in einer Ansprache seine alte Freundschaft zu den Chinesen und überreichte ein Kreuz aus Edelsteinen mit der Inschrift: „Friede, Eintracht, Liebe sei zwischen allen“. Der Empfang trug einen ungewöhnlich herz—⸗ lichen Charakter.

Afrika.

Nach Meldungen der „Agence Havas“ aus Fes vom 5. d. M. haben die Marokkaner in der vergangenen Nacht das Lager angegriffen, sind aber durch Artilleriefeuer, das ihnen große Verluste beibrachte, , ,, worden. Die Kolonnen Brulard, Gouraud und Dalbiez rückten in der Frühe aus dem Lager, um die Beni Mter zu zersprengen. Sechstausend Berber griffen die Kolonnen überaus erbittert an, wurden aber unter starken Verlusten von der Artillerie auseinander getrieben. Da die Bewohner von Bhalil ihre Unterwerfung verweigerten, beschoß Artillerie ihre Stadtmauern, und eine Kompagnie der Fremdenlegion zerstörte die Bewohnungen der Häupter des Aufruhrs. Auf französischer Seite fielen fünf Mann, zwanzig wurden verwundet. r

Wie „Wolffs Telegraphenbureau“ meldet, hat der spanische Kriegsminister Depeschen erhalten, nach denen die Fran osen nach einem für beide Teile verlustreichen Gefecht in Mekines na,, seien und Mulay Zin gefangen genommen

ätten.

Die Spanier haben, der „Agence Havas“ zufolge, vor⸗ gestern in Larrasch etwa dreihundert Mann 46 ¶Wischenfall gelandet. Die Truppen haben außerhalb der Stadt an der Straße nach Elksar ein Lager be⸗ . Der Vertreter des Sultans, El Gebbas, hat an den panischen Gesandten in Tanger einen entschiedenen ö gegen die Landung der spanischen Truppen in Larrasch serichtet die durch nichts veranlaßt sei und eine offenbare Ver⸗ etzung der Verträge darstelle. Gebbas hatte schon gegen die Anwefenheit von gie e i ffn auf der Reede von Larrasch

erwahrung eingelegt, da sie in der ruhigen Gegend Unruhen herbeiführen könne.

Wie Madrider Blätter melden, haben spanis che Polizeitruppen dreißig Kilometer von Ceuta und zwölf Kilometer von Tetuan entfernt zwischen den beiden Meeres⸗ buchten, die durch das Kap Negro geschieden werden, eine neue Stellung besetzt. Es ist ein enger Felsenpaß, der . zu passieren ist, ein Ort, der Verbrechern als Hinterhalt

e.

Koloniales.

In Stuttgart fand am 9. d. M. die Hauptyersammlung der Deutschen Kolonialgesellschaft statt. Der Praͤsident, Seine Hohelt der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Regent des Herzogtums Braunschweig, hob in einer Ansprache, wie .W. T. B. berichtet, von den zur Beratung gestellten An⸗ trägen besonders Hier e, hervor, die den weikeren Ausbau des. kolonialen Eisenbahnnetzes fordern. Man könne mit Befriedigung feststellen, daß dank dem energischen Eintreten des Staatssekretärs des Reichskolonialamts und dank der Zu⸗ stimmung der Volksvertretung die wichtigsten Bahnverbindungen in den Schutzgebieten in so kurzer Zeit geschaffen worden seien. Die Versammlung faßte eine Resolutton, in der die Hoffnung ausgesprochen wird, daß die il Skolonialverwaltung der Frage der Besiedlung Deutsch⸗ Ostafrikas die größte Aufmerksamkeit und Förderung zuteil werden lasse. Ferner wurde ein Antrag angenommen, in dem der Staatssekretär des Reichskolonialamts und der Reichstag gebeten werden, im Kolonialetat noch in diesem Jahre für die Fortführung der ostafrikanischen Zentralbahn von Tabora nach dem Tanganjikasee und für die Vorarbeiten für eine Verbindung von Moscht mit dem Victoriasee Mittel bereitzustellen. Zum Ort der nächstjährigen Hauptversammlung wurde Hamburg

bestimmt.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung. .

Der Verband münsterländischer Textilindustriellen hat, wie der Köln. Ztg.“ aus Osnabrück berichtet wird, beschlossen, in der nächsten Woche eine Generalversammlung einzuberufen, der eine Gesamtaussperrung der Textilarbeiter aufs neue vor- geschlagen werden soll, falls bis dahin nicht in allen Fabriken die Arbeit ordnungẽmäßig wieder aufgenommen worden ist. .

Nach einer Mitteilung des genannten Blattes aus Hörde hielt die streikende Belegschaft der Zeche . Glückgufsegen“ gestern eine Versammlung ab. Die Führer rieten zum Abbruch des Streiks, da dieser verloren sei. Aus der Versammlung wurde jedoch dem Vor⸗ schlage lebhaft widersprochen. Es fielen sogar heftige Angriffe gegen die Führer. Bei der dann folgenden Abstimmung wurden 124 Stimm- zettel für und 650 gegen die Aufhebung des Streiks abgegeben. Der Ausstand dauert also fort. ; ö

In Elberfeld hat, wie dasselbe Blatt erfährt, die Bäcker— innung es abgelehnt, in Verhandlungen über die auf Lohnerhöhung und Abschaffung des Kost⸗ und Logikwesens lautenden Forderungen des Freien Bäcker. und Konditorgehilfenverbandes einzutreten.

Einer Meldung der „Frankf. Ztg.“ aus Wiesbaden zufolge konnte der Streik der Beton und Steinarbeiter am Bau des städtischen Adlerbades gestern durch gütliche Vereinbarun zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beendet werden. Die Arbeit wurde in vollem Umfange wieder aufgenommen.

Der Ausstand der Kohlenträger in Southampton droht nach einem Bericht des. W. T. B. aus London vom heutigen Tage einen ernsten Charakter anzunehmen. Der amerikanische Dampfer „St. Paul“ kann keine Kohlen einnehmen und hat seine Abfahrt bis zur nächsten Woche verschoben, Der Dampfer der Hamburg— Amerika Linie Kaiserin Auguste Victoria“ ist jedoch gestern zur festgesetzten Zeit in See gegangen. Die Maler, die gedungen waren, um die von der Regierung für den. Truppentransport zur Krönungzrevue gecharterten Txansportschiffe anzustreichen, haben die Arbeit niedergelegt, obschon ihnen eine Lohn⸗ erhöhung von vier Schilling wöchentlich angeboten worden war. Die Mannschaft des der White Star Line“ ebörigen Dampfers Olympic“, der am 14. 8. M zu seiner ersten Fahrt in See geht, hat sich geweigert, ihre Anstellung zu unterschreiben, wenn ihre Lohn— sätze nicht auf sechs Pfund n erhöht werden. Als die Gesell— schaft dies ablehnte, verließen die Mannschaften das Bureau.

Der Post“ wird aus Barcelona vom gestrigen Tage be⸗ richtet, daß der Ausstand der Arbeiter aus der Textilindustrie in Tara ssa in Katalonien eine sehr beunruhigende Wendung nimmt. Die Zahl der Ausständigen soll 10 000 überschreiten. Täglich finden Zusammenstöße mit der Polizei statt. Zahlreiche Personen sind ver— haftet worden.

Aus New York wird der „Frankf. Ztg.“

er, daß in der Lokomotivfabrik von Baldewin jetzt 16 600

rbeiter streiken.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Im Anschluß an die 11. Versammlung des Deutschen Vereins für Schulgesundheitspflege fand in Dresden am Donnerstag unter Leitung des Herrn Geheimen Medizinalrat, Professors Dr. Leubuscher (Meiningen) die 3. Versammlung der Vereinigung der Schulärzte Deutschlands statt. Das Hauptberatungsthema lautete: Krankheitsfürsorge für Schulkinder. Referenten dazu waren der Schularzt Dr. Pöstlchau (Charlottenburg) und der Stattschularzt Dr. Thiele (Chemnitz). Dr. Pölchau sprach darüber auf Grund folgender Leitsätze: 1) Die erste Aus lese der Schulkinder, welche ärztlicher Behandlung oder einer besonderen Fürserge bedürfen, geschieht durch den Schularzt am jweckmäßigsten bei. den Reihenunter⸗ suchungen aller Schulklassen, welche alljährlich vorgenommen werden sollten. Zu ihrer Ergänzung bieten die Klassen— besuche in dem Zeitraum zwischen diesen Reihenuntersuchungen Gelegenheit zur Auswahl einzelner noch in Betracht kommender Kinder. Für besondere Zwecke (Ferienkolonle, Waldschule, ortho— pädische Kurse 4 ist zu bestimmten Zeiten noch eine engere Aus— wahl unter den bedürftigen, bei den Reihenuntersuchungen vor— notierten Kindern vorzunehmen. 2) Die Eltern der Kinder, welche ärztlicher Behandlung bedürfen, sind vom Schul arzt durch persönliche Rücksprache oder durch schriftliche Mit— teilungen von. den Maßtegeln zu benachrichtigen, welche für ihre Kinder erforderlich erscheinen. Schriftlichen Mit⸗ teilungen ist. zweckmäßigerweise die Form eines derkblattes zu geben, welches die Eltern kurz über die Art des bei ihren Kindern festgestellten Leidens aufklärt. Ferner soll das Mitteilungsformular eine, Kontrolle über die Befolgung der schulärztlichen Ratschläge ermöglichen. 3) Um diesen schulaͤrztlichen Mitteilungen einen ma ift großen Erfolg zu sichern, ist es durchaus notwendig daß sowohl der Schularzt als insbesondere der Klassenlehrer, in jedem einzelnen Falle von Zeit zu Zeit nachforschen, ob das Kind in ärztliche Be⸗ handlung gekommen ist, und immer wieder mündlich oder schriftlich auf die Notwendigkeit einer solchen Behandlung hinweisen. 4) Wenn . Bemühungen zu keinem Erfolge führen, ist es zweck⸗ mäßig, sich der Hilfe einer Schulschwester (Schulpflegerin) zu bedienen. Die Anstellung einer oder mehrerer Schulschwestern empfiehlt sich für alle Großstädte. Die Schulschwester soll fest⸗ stellen, weshalb die Ratschläge des Schularztes nicht befolgt worden , Sie soll sich hierbei über die häuslichen Verhältnisse der Schul⸗ inder unterrichten und soll auf die Eltern durch freundliche Rück= ik e und durch Belehrung einzuwirken agen, Falls es nötig ist, oll sie die behandlungsbedürftigen Kinder selbst zum Arzt führen und für die Anschaffung der etwa verordneten Brillen und Bandagen Sorge tragen. Sie soll ferner, wo es nottut, die in der Armen verwaltung oder der vorhandenen Wohlfahrtsinstitutionen für die ihr überwiesenen Kinder anrufen. 5) Die Bekämpfung der Unterernährung der Schuljugend gehört zu den wichtigsten. Aufgaben, denen sich die Gemeinden und die der Wohltätigkeit dienenden Ver—⸗ eine wn. die Verabreichung von Frühstück und von Mittagessen an bedürftige Schulkinder unterziehen sollten. 6) Für blutarme, schwächliche und schlecht genährte Kinder, auch solche mit leichter Skrofulose, ist die Aufnahme in Ferienkolonien oder Ferien

heime zu empfehlen. Auch Ferienhalbkolonien und Ferienwanderungen können für die kräftigeren Kinder zur Hebung des Gesundheitszustandes benutzt werden. 7) Für Kinder, deren Gesundheitszustand die längere Einwirkung gesuündbeitsfördernder Mittel verlangt (gute Luft, gute Ernährung, Ruhe, Entfernung aus den häuglichen Ver— hältnissen usw), ist die Aufnahme in eine Waldschule oder in eine Erholungsstätte zu empfehlen. Lungenfürsorgeslellen und Heilstätten für lungenleidende Kinder bilden ein weiteres wichtiges und not— wendiges Glied in der Reihe der Wohlfahrtseinrichtungen für Schulkinder.

Der zweite Referent Dr. A. Thiele (Chemnitz) führte etwa folgendes aus. Seit die Schulärzte in die Schule eingezogen sind, sind auch die Wünsche nie verstummt, den Arzt in der Schule arbeiten zu sehen. Das Volksbewußtsein ist der Meinung, daß Arztsein und Kranke zu behandeln eins ist. Recht zufrieden ist niemand mit den Erfolgen der Einrichtung des Schularztes. Die Ursache liegt am Mangel genauerer Feststellungen über das, was der Schularzt leistet. Seinem weiteren Vortrage lagen folgende Leitsätze zugrunde; 1. Das Wesentliche der schulärztlichen Krankheitsfürsorge bei Schulkindern ist die Ueberwachung des Gefund— heitszustandeg des ganzen Kindes. 2) Schulärztliche Ueberwachung umfaßt: a. die Vorbeugungen von drohenden Gesundheitsstörungen, b. die Feststellung entstandener Gesundheits⸗ störungen, C. die Sorge um deren möglichste Befeitigung. 3) Der schulärztlichen Ueberwachung unterliegen die akut erkrankten, affo schulunfähigen Kinder nur insoweit, als sie Rekonvaleszenten von „ansteckenden Krankheiten sind und durch ihren vorzeitigen Ein⸗ tritt in die Schule den die Schule besuchenden Kindern gefährlich werden können. 4) Den Hauptteil schuläͤrztlicher Ueberwachungstäͤtig⸗ keit nehmen die chronisch kranken oder minderwertigen, jedoch schulfähigen Kinder in Anspruch. 3) Die Beseitigung' der bei diesen Kindern festgestellten Gesundheitsftörungen ist' nur dann Sache der Schule, wenn die Schule als solche, der Schul⸗ betrieb die Schädigung herbeiführt oder erheblich ver⸗ schlechtert (3. B. Sehstörung, Wirbelsäulenverkrümmung) und so den Schulbesuch unmöglich oder unfruchtbar macht. 6) Im Interesse des Volkswohles, des Staats und der Gemeinde liegt es jedoch, wenn die durch die Schulpflicht gebotene, nie wiederkehrende Gelegenheit einer lückenlosen Sammlung unseres gesamten Nachwuchses voll aus— genützt wird, um alle festgestellten Gesundheitestörungen zu beilen und bestehende Körperfebler so zu beeinflussen, daß eine Er“ tüchtigung zu weitestgehender Arbeitsfähigkeit erreicht wird. Dies geschieht einmal durch allgemeine und besondere Fur— sorgemaßregeln, andererseits durch unmittelbare ärztliche Be— handlung. 7) Die besondere Art der gesundheitlichen Fehler dieser Kinder (Augen- Ohren-, Nasenrachen,, Wirbelsäulen⸗, Gebiß⸗ störungen chronischer Natur) erfordert bei dem heutigen Stande der medizinischen Wissenschaft vornehmlich spezialärztliche Behandlung. s Der Mangel ärztlicher Behandlung ist zum weitaus größten Teile in dem fehlenden oder falsch geleiteten gesundheitlichen Ver— ständnisse der zur Fürsorge verpflichteten Eltern, zum kleineren Teile in der Unmöglichkelt der Aufbringung der Mürtel begründet. 9) Das beste Mittel zur gesundheitlichen Aufklärung der Eltern ist die persönliche Aussprache des Schularztes mit diesen in den Elternberatungsstunden «. Diese sollen während des ganzen Schuljahres regelmäßig stattfinden. Hier lassen sich ohne daß von unmittelbarer Behandlung die Rede sein kann zutreffende allgemeine gesundheitliche Belehrungen über z. B. Ernährung, Kleidung, Wohnung, Ruhe (Schlafen), Schonung und Uebung (Leibesübungen) sowie über Notwendigkeit, Art und Ermöglichung ärztlicher oder spezialärztlicher Behandlung mit Erfolg geben. 10 Die notwendige ärztliche Be⸗ handlung wird für die überwiegende Anzahl der Volksschulkinder durch die überall zu erstrebende und mögliche Ein führung der Familien— versicherung der Krankenkassen gewährlelistet. Für Ünbemittelte sind unentgeltliche Behandlungsmöglichkeiten in Form von Polikliniken oder durch Armenärzte (Armenspezialärzte) zu schaffen oder in Anspruch zu nehmen. Die Einrichtungen von besonderen Schulkindersprechstunden ist empfehlenswert. 11 Die Kosten der Schulkinderbehandlung hat die Allgemeinbeit, nicht die Schule zu tragen. Desgleichen empfiehlt sich die Einrichtung von besonderen Ech nl in ten oder Schulpolikliniken nicht. Dagegen hat der Schul⸗ arzt in engster Fühlung mit den allgemeinen und besonderen Für— sorgeeinrichtungen sowie den ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten zu Neiben. Der Schularzt steht da als ein Kämpfer für das Gute. In seiner Hand laufen die Faden der Jugendfürsorge zusammen.

Alsdann fand ein die Errichtung eines deutschen schul—⸗ hygientschen Museums erstrebender Antrag einstimmige An nahme. In diesem Antrage begrüßte die Versammlung den Ge— danken, die schulhygienische Abteilung der Internationalen Hvgiene⸗ ausstellung als Museum zu erhalten, und beauftragte den Vorstand mit den weiteren Schritten.

Des weiteren sprach Dr. Kreißmann (Danneberg) über orthopädische Turnstunden. Er betonte, daß er zu seinem Vortrag vornehmlich veranlaßt worden ist durch eine Eingabe der Ser f han für Orthopädie an sämtliche Bundesregierungen, die sich gegen das orthopädische Turnen richtet. Der Redner bezeichnete es als eine Pflicht der Schule, den Kampf gegen die Rückgratsverkrümmung aufzunehmen, und faßte seine Mei— nung in folgender Resolutton zusammen: „Den schweren Folgen der Skoliose kann nur durch das orthopãdische Schulturnen vorgebeugt werden. Alle Turnlehrer müssen einen orthopädischen Turnkursus durchmachen. Auch die Einrichtung von Kursen für Aerzte an den orthopädischen Polikliniken ist wünschenswert. Unter diesen Voraussetzungen besteht kein Grund gegen die allgemeine Einführung des orthopädischen Schulturnens, auch in kleineren Orten unter Aufsicht von nicht speziell orthopädisch ausgebildeten Aerzten. Alsdann hielt Dr. Hol; (Hamburg) einen Lichtbildervortrng über die Bekämpfung der kgrats⸗ verkrümmungen in Großstädten. Dr. Frank (München) über die Tuberkulose des Kindesalters und ihre Bekämpfung im Haarder Wald bei München⸗Gladbach. Er wies darauf hin, wie sich der Kampf gegen die Tuberkulose ausgebreite und wie er im allgemeinen schon gute Erfolge gezeitigt hat. Die Kindersterblichkeit an Tuberkulose aber hat zugenommen. Anerkannt muß werden, daß nicht nur die

roßen, sondern auch die kleinen Städte und Landgemeinden hinsicht— i der Gestaltung der Schulen und Wohnungen viel getan haben. Gerade die gesunde Beschaffenheit der Wohn- und Schlafräume für die Schullugend ist von größtem Wert im Kampfe gegen die Tuber⸗ kulose. Das Wichtigste in diesem Kampfe aber ist die absolute Tren⸗ nung des Kindes von dem tuberkulosen Mitmenschen. Schließlich schilderte der Redner noch die München-Gladbacher Anstalten. In der Besprechung warnte der Schularzt Dr. Peters (Halle) vor zu vieler Statistik und hob weiter hervor, dj das beste Kriterium für das Wirken des Schularztes der Besuch selner Sprechstunden ist. Besonders vielfach sind Belehrungen über die Beköstigung der Kinder nötig. Professor Dr, von Drigalsky (Berlin) schloß sich dem Vorredner an und erklärte Kaffee und Malzkaffee nicht als genügende Frühkost für Kinder. Wo es zur Milch nicht langt, soll Mehlsuppe gegeben werden. Die Unterernährung der Kinder ist nicht immer eine Folge, sozialer Zustände, sondern sie hat ihre Ursache oft auch in der Unkenntnis der Eltern über die Nähr— werte der gebotenen Nahrungsmittel. Dr. Ste in haus (Dort⸗ mund) teilte mit, daß in Dortmund alle Kinder der Pflege des Arztes teilhaftig werden, und zwar durch die Kranken⸗ kassen das Armenamt und eine Verfügungssumme von 5000 S für die Kinder von Eltern, die den Unterstützungswohnsitz nicht haben. Besonders empfahl der Redner noch die persönliche Einwirkung des ö auf die Mütter. Dr, Lewandowsky (Berlin) hielt die Frage der Krankheitsfürsorge für Schulkinder noch nicht für genügend geklärt, empfahl zur Foriberatung der Angelegenheit die Einsetzung einer Kommission und wünschte auf der nächsten Tagung eine endgültige Stellungnahme der Vereinigung der Schulärzte Deutschlands in dieser Sache. Dieser Meinung wurde entgegengehalten, daß die Behandlungs⸗

fürsorge für die Schulkinder sich frei entwickeln soll. Ferner wurde elne