1911 / 136 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Aber auch die Strasvorschriften, denen über 50 Druckseiten gewidmet ] die Wirkung der Steuern im Eimelfalle gestaltet. Zum Schluß faßt Gesetze und kur zal Frlasse 38 Fi

. j 4 ; ö S 3 ze Inhalttangaben von Erlassen des Finanz⸗

) d sind, ö. Ferlebrechor cristn, eine eingehende Behand- er das Wesentliche der Gesetzesbestimmungen in 10 Regeln zufammen, . des Justizministers, 6 Entscheidungen der Oberrech⸗

Außerdem wurden lung. Zu den Verkebrs- und Sirgfroꝛschriften bringt der vorliegende die Haus. und Grundbesitzer befolgen müssen, um sich vor Schaden nungskammer, Erkenntnissen des Reichs- und des Kammergerichts unter

am Markttage Kommentar im Gegensatz zu Mehrzahl der bieher erschienenen' die zu bewahren. Hinweis auf deren Abdruck im Zentralblatt für Abgabengesetzgebung“,

fa . , des ö und das internationale Ab— Das preußische Stempelsteuergesetz vom 265. Juni „Justtzministerialblatt' Ac als Erläuterungen enthält, ist ein 128 Seiien

1Doppel⸗ Durch⸗ gn. ersch e. zer . 6 5 4 . . Volljugsbekanntmachungen. 1903 in der Fassung der Bekanntmachung des Finanzminssters vom ümfassender Nachtrag erschienen, den die Befitzer jenes Buches unbe⸗

. schnitts⸗ 6. 2 nf , . Daß die , . yr rien ereits im Terte verarbeitet sind, 30. Juni 1909, auf Grund des ,,. zum Stempelsteuergesetzes rechnet erhalten In diesem Nachtrage sind die wesentlichen Nene⸗

niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner preis , m. 6 37 , 9 ö . ö. ng 9. solchen, die sich in diefer vom 51. Jul 1583 von Leo Lgbus bearheitet von Einst Schü. rungen, weiche die allgemeine Verfügung des Justizministers und des

4 ö 4 ö . 4. 4. (reis unbekannt) Hinst i 8 ; . 2 6. 3. 961 . Ein ausführliches und mann und Karl Obst, Oberzollsekretären in Breslau. Nachtrag. Finanzministers über gerichtliche Landesstempelsachen vom 28. Juli

; * ; z en, ö R 5 . 9. x ,, 2 Brauchbaꝛ tei des Buches. J. U. Kerns Verlag, Breslau. Zu dem früher angezeigten Buche 1916 gebracht hat, durch die am 1. Oktober 1910 die Vorschriften

Noch: Gerste. ĩ . n fte t Ref 6 m, 14. Februar 1811. von Schumann und Obst, das neben dem vollständigen Texte des der bis dahin maßgebenden allgemeinen Verfügung vom §. Jult 1669

Erfurt ; 1425 Q 14,560 80 1500 J 15350 . iten. Verlag von J 5 7 ch . des Reichstags. preußischen Stempelsteuergesetzes und des Tarifs in der fest dem (Seite 327 bis 3655 des Daupitwerks) hinfällig geworden sind, und die

Kiel. ö . ; 6 . 1659 1766 9 gl antẽ He rar te ger erl J en 3 oln. Preis 80 3. 1. MWril 1959 geltenden Fassung Auszüge aus den Regierungs⸗ ebenfalls am 1. Oktober 1910 in Kraft getretenen Ausführungs⸗

Goslar ; ; ; 16, 00 16,50 636 1700 3 ar n, n nen . . nn. Gesetz in gemein. vorlagen zu dem Gesetze don 1595 und dem Abänderungsgesetze bestimmungen zum Landesstempekgesetz vom 16. August ; * R verstandlicher und legt an zahlreichen Beispielen dar, wie sich von 180g sowie aus den Landtagsverhandlungen über beike 1910 im Wortlaut abgedruckt.

Fulda. . 15,00 15,00 ̃ 16,0900 18,00 München. . ö . 00 19109 . n ö . z 16,30 160 „30 . / 146 . Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßzregeln. alle WG. . . 9 ? 66,0 . Reutlingen.. e999 2999 22 za, ss, ; 8. 21 2 6 u 1 a nde, (Nach den neuesten im Kaiserlichen Gesundheitsamt eingegangenen amtlichen Nachweisungen.)

. 65 1800 6363056 29.9 6. Bruchsal .. . . 1750 19.00 ? . Vorbemerkungen: 1) Ein Punkt in einer Spalte der Uebersicht bedeutet, daß in der betreffenden Nachweifung eine Angabe für diese Spalte nicht enthalten ist; ein Strich bedeutet, daß Fälle der betreffenden Art

Rostock . . 16,20 nach den vorliegenden Angaben nicht vorgek ii ; . vorgekommen sind. Arnstadt.. db . 2) 3 te er t ein: Ausbrüche (Großbritannien), Ställe, Weiden, Herden (Schweiß und Frankreich), Besitzer (Luxemburg und Niederlande), Ställe Safer. 3 l . (Dänemark). 5 585 ] 35 16,35 ) Die in der Uebersicht nicht aufgeführten wichtigeren Seuche wie Rinderpest, Rauschbrand, Wild⸗ und . g e ügelcholera, Hübnervest. Büffel. ; to ; 16 163 ; feuchen dnn it enn. . e ng. . ie Rinderpes uschbran d- und Rinderseuche, Tollwut, Lungenseuche, Schafpocken, Geflügelcholera, Hühnerpest, Büffe k 15.00 5,2! 15,40

Git. 16,80

Potsdam.. ; 17,80 30 8, 40 18,40 1920 Brandenburg a. H. ; 17,00 k 17,70 17, 80

Frankfurt a. O. ò 18,80 19,00

Anklam .. 17,0 17,50 17,vᷣ 0

Stettin .. . ö 1556065 i866 Greifenhagen . Pyritz. . . ö. 10306 15,966 Stargard i. Pomm. l ĩ 16,80 ö Schivelbein .. k ; 15 60 . 191 , 16550 6 12709 , 16,40 16,40 8, J ; 3, 16,50 3 Stolp i. Posc. . . , 40 6, 16,80 17.350

Namslau .. z 7 1650 17,00 Breslau.. ö . 5.7 , 10 16,650 16,70 T K . 1740 2

Brieg . . . 2 5,0 15.70 15,80

Veusalz a. O.. 60 16 96 ö. , 8.65. —= 73. 6. ; 16,50 17,20 Rumänien..

. ; ö 2 ' . ; ü . 3 k , ̃ ; ö . 14.5. 20. 5. ; . 8 ; ö ; ö ; ; 3 ö 5 ; 6 ; 1676 1735 5 ö, 21.5. 28. 5. ö , ö ö ( . Leobschütz . . 284 16,50 16,660 , 8 ; . Italten .. 3.14. 9. I4. 4 - ;. . 8 2 . lo 4 8 Seen bit 1b 1365 e 8 6. Schweiz.. 29. s5. = 4. 6. ö wd ; ö 26 4.

Halberstadt 21,00 . ĩ ( = 13.6. J . 4 . . w . 18,25 18,590 Großbritannien 11.6 Id. 5. k ; . ö ö

19,20 19, 30 6. . ö . ; 154909 13400 „60 3 dalbmonatliche und monatliche Nachweisungen.

. 25 14 1 1 ih 836 16.6. 31. 5. / 4 2— 2 6 18,50 185 Schweden... Mai . 52 d . W—

Am vorigen Markttage

Qualitat gering mittel Verkaufte Verkaufs. ö Menge ü

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner en

Marktorte

8

Nr. 24.

.

2 22

2 & S 9

10. Tilsit. . Insterburg .

Schafräude

Milzbrand

Maul⸗ ; 8 . Schweineseuche“) Rotlauf der Schweinen) (einschließlich Schweinepest)

und Klauenseuche

1

Departe

Zeitangabe.

handenen

Provinzen,

Ge⸗ Ge⸗ z Ge⸗ , Ge⸗ ; , ö Beꝛirke Gehöfte Benrke Gehofte meinden Bertrke meinden Beiirke meinden] Gehöfte Berirke meinden Gehofte

Staaten ꝛe. meinden

E.

CX

7 Sperrgebiete ꝛc.)

ahl der vor

8e, l

ments, Gouvernements

8 , s.

Wöchentliche, bezw. viermal im Monat erscheinende Nachweisungen.

e r relh . 64 , 63835. . 66 nee,, 6 2 210 35 ; . 5h 097. 8 Kroatien⸗Slavonien . ö 6 9 . 1. =. Serbien.... 20.5. 256. s6. ; : w

2 O 6 99

18.50 19,900 / 9 R ; ö. . ü tußland: 3 3 5 ö. A. . Rußland ĩ Februar 1 1 8 63 . B. Nördl. und südl. 21, 60 21 46 3. Kaukasus.. Februar J 1 1 6 0. Uebriges asiat. / ö / ,. 166 Rußland... Februar J . . a 838 Außerdem: Rinderpest: öh B. 3 Bez 7 Gem., C. 3 Bez., 16 Gem. neu verseucht. 160 1336 öh. ; Rauschbrand: Oesterreich 5 Bez., 9 Gem., 9 Geh. Überhaupt verseucht; Ungarn 31 Bez., 63 Gem., 67 Geh. überhaupt verseucht; Kroatien⸗Slavonien 2 Bez, 4 Gem., 6 Geh. über 2 1809 731 1828 17,96 haupt verseucht; Italien 1 Geh. verseucht; Schweiz z Bez., 4 Gem. neu verseucht; Schweden 3 Bez., 4 Geh. überhaupt verseucht. 1950 2 ö. ; 353 15 3 1631 Tollwut: DOesterre ich 13 Ber, d Gem; 33 Geh, überhaupt versencht:; Ungarn bl Ber, Hein, 64 Geh. überhaupt verseucht; Kroatten, Slavonten 1 Bez, 4 Gem., 4 Geb. überhaupt 1936 206 90 2160 5 785 26, 12 1971 verseucht; Serbien 3 Bez, 4 Gem, überhaupt verfeucht; Ru in nen z. 5 Ber, 15 Gem., 31 Geb., b. 5 Bez., 5 Gem., 14 Geh. überhaupt verseucht; Bulgarien 2 Bez., 2 Gem. 15536 4 1918 19341 19460 neu verseucht; Italien 4 Bez, 5 Gem. überhaupt verseucht; Ruß kand A. 68 Bez., 412 Gem., B. 4 Bez., 10 Gem., C. 11 Bez., 27 Gem. neu verseucht. 6a 20 50 210 ö 126 20, g3 20, 03 Lung enseuche: Rußland X. 5 Bez., 38 Gem., G. 9 Bez., 87 Gem. neu verfeucht. 1922 79, 16 30 1316 1923 19 065 Schafpocken; Ungarn 16 Bez, z35 Gem, 39 Geh. überhaupt derfeucht; Rumänken a. 6 Ber, 3 Gem., 19 Geh., b. J Bez, 11 Gem., 17 Geh. überhaupt verseucht; Bulgarien 4 Bez., 133 J 326 1836 1850 Gem. neu verseucht; Italien 1 Gem, verseucht; Rußland A. 14 Bez, 53 Gem., B. 3 Bez., 4 Gem. G. 5 Bez, 's Gem. neu verseücht. 13 36 1959 241599 19552 1834 Geflügelcholera: Oesterreich 7 Bez. 8 Gem. 59 Geh. überhaupt verseucht; Ungarn 11 Ber., 94 Gem., 977 Geh. überhaupt verseucht; Rumänien a. 2 Bez. 2 Gem., 11 Geh. überhaupt verseucht. Sühnerpest: Oesterreich 1 Bez., 2 Gem., 16 Geb. Überhaupt verseucht. Beschälseuche: Rumänien a. 1 Bez., 10 Gem., 42 Geh., b. 1 Bej., 12 Gem., 36 Geh. überhaupt verseucht.

18,50 19590 ) Schweiz: Stäbchenrotlauf und Schweineseuche. Großbritannien: Schweinefseber; Ftalien: Schweineseuchen (allgemeln).

de

. S0 O ge 90 O ö g e. .

**

2. 15 85 76 z. 5 400 16 838 16. 80 18900 18,70 . .

. 18 50 ö . 19,00 19,00 18,00 20,40 2 431 19,60 19,86 3. 6.

auf volle Doppeljentner und der Verkausswert auf volle Mark abgerundet mitgetellt. Der Durchschnlttsvreis wird aus den unah gerundeten Zahlen berechnet. Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preig nicht vorgekommen tst, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

. 2

Nachwe 1s ung über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich— 33 3 Mähren

Ungarn 33 64 am 7. Juni 1911. 3 m Fefe; (Kroatien⸗Slavonien am 31. Mai 1911) 37 * . (Auszug aus den amtlichen Wochenaustweisen.) 9 —— w 66 Maul⸗ Schweine ⸗· Rotlauf 41

Königreiche Rotz nin Eg celine; der *

und Länder seuche leuch) Schweine

Zahl der verseuchten wem

. 2 138 1175

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird Gin liegender Strich (— in den Spalten für Berlin, den 12. Juni 1911. Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.

St. Bél, Belsnyes, Ma⸗ zvareséke, Nagyszalonta, enke, Vaskö . K. Borfsod, M. Miskolez K. Kronstadt (Braff G6), Häromszék K. Csanäd, Csongrad, M. Hödmezöpäsärhelv, Sze⸗ gedin (Szeged) .....

8

dd =

2

stande kann nach der Ansicht des Verfassers dadurch entgegengewirkt sind. Den Schluß des Buchs bildet ein alphabetisches Schlagwort— werden, daß ein Gerichtshof für bindende Gesetzesauslegung geschaffen register. wird. Dieser Gerichtshof sol es sich durch die Ergebnisse der Der Luftflug. Geschichte und Recht. Von Ferdinand Gesetz'sanwendung als erforderlich erweist, das Gesetz authentisch Schroeder, Landgerichte direktor. VIII und 98 Seiten. Verlag interpretieren und so der Verkehr so weit als möglich von Franz Vahlen, Berlin. Preis 2 66. Der erste Teil dieser fest? Grundlagen chaffe Andererseits ist der Gerichtshof interessanten Abhandlung enthält eine Darstellung der geschichtlichen auch so gedacht, daß er befähigt wäre, sich den wechselnden Erschei. Entwicklung des Luftfluges, in der die Bedeutung klar zum Ausdruck nialamt, un nungen des X und den Ergebnissen von Wissenchaft und Recht!! gebracht ist, die der Luftflug in dem, was heute schon erreicht ist, er em ãts und vortragendem Rat im sprechung anzupassen, sodaß also die Gefahr einer Verknöcherung des langt hat und die ihm bei der überraschend schnellen Fortentwicklung tralverwaltung für Kiautschou) außerordentlichem Rechts glücklich vermieden würde, ja der Gerichtshof geradezu geeignet seiner Einrichtungen voraussichtlich in naher Zukunft schon zukommen erlin. XXIII und 700 Seiten. er⸗ wäre, auch seinerseits an einer zeitgemäßen Weiterentwicklung unseres wird. Am Schluß dieses ersten Teils sucht der Verfasser eine neue Soh iglicher Vofbuchhandlung, gesamten Rechts mitzuarbeiten. Der Vorschlag des Verfassers ist einheitliche Terminologie zu schaffen; beachtenswert ist namentlich sein zegangenen scharfsinnig begründet: die Schrift verdient Beachtung. Vorschlag, den mißverständlichen Ausdruck „‚Luftschiffahrt“ durch „Luft—= Entscheidungen des preußischen Ehrengerichtshofes flug“ zu ersetzen. Der zweite Teil behandelt die zahlreichen Aufgaben, für Aerzte, im Auftrage des Ehrengerichtshofes herausgegeben. die der Luftflug dem Rechte stellt, Aufgaben auf den Gebieten des Zweiter Band. XI und 262 Seiten. Berlin, Verlagsbuchhandlung Privatrechts, des Völkerrechts und des Strafrechts, wobei der Luft⸗ Verordnungen, x von Richard Schoetz. Geh. 5 . Der vorliegende Band enthält flug in festen Verkehrslinien, der Luftflug außerhalb solcher, ederschlag gefunden hat, 118 Beschlüsse und Urteile aus der Zeit vom 28. September 1907 der Luftballon und der Luftflug im Dienste der Heeres⸗ a. Oesterreich ei bis zum 10. Januar 1911, die der Regierungsrat Kgestner, im verwaltung in den Kreis der Betrachtungen gezogen sind. Es wird ö ; —⸗ Nebenamt jaristischer Hilfsarbeiter des Ehrengerichtshofes, bearbeitet die Notwendigkeit darzulegen gefucht, daß die Gesetzgebung zum Schutze Niederẽsterreich zunehmende Besiedelung und Er⸗ at. Die. Mehrzahl dieser Entscheidungen erläutert Bestimmungen der privatrechtlichen Interessen des Grundeigentnmers, zum Schuße ' es preußischen Gesetzes, betreffend die ärztlichen Ehrengerichte, der öffentlichrechtlichen Interessen und zum Schutze des Luftfluges as Umlagerecht und die Kosten der Aerstekammenn, vom 25. No- selbst und feines Verkehrs eingreifen müsse. Zugleich erörtert der

C do w O

Literatur. 92008

80 24tz 1602 a, . 15 Bukowina ... ..... 2 66 Dalmatien .... 9 607

Komärom

h. Ungarn. K. Stuhlweißenburg(Fej or),

R. Abauj· Torna. M. Kaschau M. . Stuhlweißenburg (Kassa) . 2: 1 ö ( Sðoͤkes⸗Fehorvar)

K. Unterweißenburg (Als⸗. K. Fogaras, Hermannstadt Fehr) k 55 ( Szeben)

St. Arad, Boros jens, Elek., K. Gömör 65 Kishont, Kisjenö, Magyarpéeska, Sohl (361vom) ..... Vilägos, M. Arad... 2 K. Hajdu, M. Debreczin

St. Borossebes, Maria en ö.. radna, Nagyhalmägy, K. Heves ...

Tornova 211 K. Hunvad

K. Arpa, Liptau (Lipté), K. Jasz⸗Nagvkun⸗Szolnot Turocʒ . 49 ü 5 2 K. Kleinkokel (Kis-Kükülls),

St. Bäcsalmägz, Baja, Großtokel (Nagv⸗Kükülloj

So * 8 2 de

(Esztergom), Raab (Györ), Komorn (Komärom), M. Györ,

283 2 —— .

Geheimem

6

Komitate (K.) Stuhlbezirke (St.) Munizipalstãdte (M.)

1 8 33 5 der Universitãt Ber

MIMittler u V“u⏑rátaẜͥu 11.

Höfe Gemeinden Höfe

* * . 11, . 111 1118 2

Nr. des Sperrgebieis

Gemeinden Höfe Gemeinden

Gemeinden

9

1

= 0

Diamantenfunden ir

*

Oberẽsterreich

eo S 0,

Verwaltung

8 8 fo w rn 2 ** Er ngrndr 12 lreich sind ferner wieder die Verordnunger

die Finanzverwaltung betreffen. Di

l gesetzgebung“ erfreut sich seit ihrem ersten Er⸗

es Rufes eines unentbehrlichen Hilfsmittels für di

Beamten in den Kolonien. In gleicher Weise ist sie geschätzt bei den Behörden und Gerichten des Mutterlandes, die sich über die Rechtsordnung unserer überseeischen Besitzungen auf dem Laufenden halten müssen, ferner von Kaufleuten, die Handelsbeziehungen zu den Kolonien unterhalten, sowie von allen, die sich studienhalber mit dem Kolonialrecht beschäftigen Im Hinblick darauf, daß das einschlägige Quellenmaterial in verschiedenen Publikationsorganen (Reichsgesetzblatt, Reichsanzeiger, Kolonialblatt, Marineverordnungsblatt, lokalen Amts⸗ blättern usw.) zerstreut ist und infolgedessen die Uebersicht über die koloniale Rechtslage sich erschwerend und zeitraubend gestaltet, bedarf das verdienstvolle Unternehmen, das sich durch Vollständigkeit und unbedingte Zuverlässigkeit auszeichnet, keiner besonderen Empfehlung. Ein Gerichtshof für bindende Gesetzesauslegung. Von A. Zeiler, Erstem Staatsanwalt in Zweibrücken. 42 Seiten. München, J Schweitzers Verlag (Artur Sellier). Preis 1 6. Der Verfasser dieser Schrift will einem Uebelstande abhelfen, der sich in weiten Kreisen des Volkes immer mehr geltend macht. Er geht von der Unmöglichkeit aus, die Gesetze so zu fassen, daß darin ohne weiteres die Regel zur Beurteilung jedes einzelnen Rechtsfalles gefunden werden könnte, und betont andererseits die großen Nachteile, die sich für den Verkehr daraus ergeben, daß die nun einmal nicht zu ver— meidende Ungenauigkeit und Unzuverlässigkeit der Gesetzessassung jahre und jahrzehntelang ungelöst bleibende Zweifels⸗ und Streitfragen und eine zwiespältige Rechtsprechung zur Folge haben. Diesem Miß—

1899

prozeßordnung G6 ewerbeordnung (85 29, 80 Abs. 2, 144 Abs. 2), des Bürgerlichen Gesetzbuchs (3 823), ferner zu Be⸗ stimmungen der Geschästsordnung für die ärjtlichen Ehrengerichte vom 6. April 19099, der Allerhöchsten Verordnung über die Ehren⸗ gerichte der Sanitätsoffiziere vom 9. April 1991, der ärztlichen Gebührenordnung vom 15. Mai 1596 und des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, vom 28. August 1905 sind in der genannten Zeit Entscheidungen des preußischen Ehren— gerichtshofes für Aerzte ergangen und im vorliegenden Bande wieder⸗ gegeben. Besonderes Interesse beanspruchen die im ersten Abschnitt mitgeteilten Entscheidungen von vorwiegend materieller Bedeutung, denen fast vier Fünftel des Buches gewidmet sind. Sie betreffen das Verhalten des Arztes bei Begründung und Ausdehnung seiner Praxis, dessen Verhalten gegenüber seinen Kollegen und den Aerztevereinen, gegenüber seinen Patienten, gegenüber Behörden, Krankenkassen, Kur— pfuschern und Naturheilvereinen sowie das Verhalten des Arztes außer— halb seines Berufs. Ein kurzer zweiter Abschnitt enthält Entscheldungen, die Strafzumessung und Strafausschließung behandeln, und ein dritter Abschnitt Beschlüsse und Urteile von vorwiegend prozessualer Be— deutung. Jeder abgedruckten Entscheidung sind eine kurze Darlegung des ihr zugrunde liegenden Tathestandes und diesen andeutende Kern—

worte als Ueberschritt vorausgeschickt. An die Mitteilung des Tat—

bestands schließen sich die wesentlichsten Ausführungen der Berufungs⸗ hezw Beschwerdeschrift und dann die Gründe der Entscheidung des Chrengerichtshofes an, die in voller Ausführlichkeit wiedergegeben

Verfasser, welcher Art ein solcher Eingriff der nationalen und der internationalen Gesetzgebung sein müsse. Lediglich eine Luft— verkehrsordnung zu erlassen, genüge nicht. Zu schranken⸗ los sei die bisherige Freiheit des Luftfluges und des Luftfliegers, zu wenig respektierten beide fremdes Eigentum, zu sehr würden bei dem bisherigen Rechtszustande dessen Sicherheit und Schutz gefährdet. Der Verfasser verlangt daher eine einheitliche Luftfluggesetzgebung. Mögen auch manche seiner Forderungen zu weit gehen, so verdient doch die Schrift, der als Anhang die für Preußen von den Ministern der öffentlichen Arbeiten und des Innern erlassene Verfügung vom 22. Oktober 1910, betreffend die staatlichen Maß⸗ nahmen gegenüber den Luftschlffahrten und dem Flugwesen, beigefügt ist, daß sie viele Leser findet. =

Das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahr zeugen vom 3. Mai 1909, erläutert von Friedrich Hoepfel, st. Landgericht, direktor, VIII und 6I6 Setten. Verlag von U. G. Sebald, Nürnberg und Leipzig. Geb. 5, 89 6. Der Verfasser dieses Kommentars hat das einschlägige Material sorgfältig und eischöpfend verarbeitet; Zweifelsfragen sind in selbständiger Weise geklärt. Der Praxis werden die eingehenden Erläuterungen des Gesetzes und die gewissenhafte Verwertung der bisher erschienenen Literatur und Recht⸗ sprechung in dieser klar disponierten Darbietung nüßlich und will⸗ kommen sein. In den Ausführungen des Verfässers Über die zivil⸗ rechtliche Haftpflicht, die wie die Gesetzesporschristen hierüber den breite⸗ sten Raum einnehmen, i die Jutsfatur zum Reichshaftpflichtgesetz und zu den S5 823 ff. deßs B. Gz. B. verwertet, sodeß das Buch in den Haftpflichtfragen als ein zuverläͤssiger Berater gelten kann.

& X ee

8

Salibůrg 3 Steiermark.

l 2 3 1 J 2 3

3

10

Kärnten. 3 Kraln 3 Küstenland .

de C N - 1 d = .

. 2 * 8 9 9

Böhme

d Q 2 0 d do w c do

2821 na C 2

Topolya, Zenta, Zombor, Stãdte Magvarkan fa. enta, M. Baja, Maria Theresiopel (Szabadka), Zombor St. Apatin, Hödsüg, Kula, 1 becse, Titel, e hsaß (üsppidot5, ZJsa⸗ bla, M. Ujpidéõ ....

wa)

K. Bereg, Ugoesa

K. Bistritz (Besztereze⸗ Naszöd)

St. Berettyoujfalu, De- recßle, GErmihälvfalva, Margitta, Särröt, Szo— ee .

St. Csöffa, Elesd, Központ, Viharkereszteg, Szalärd, M. Großwardein (Nagy⸗ vürad)

K. Klausenburg (Kolozs), M. Klausenburg (Kolozsvär)

St. Böga, Boksänbänya Faesid, Karänsebes, Lugos, Maros, Temes, Staose Karänsebes, Lugos

St. Bozovies, Jam, Uimol⸗ dova, Drapiezab nya, Orsopva, Resiczabänya, Teregova

K. Märamaros 24

K. Maros - Torda, Udvar⸗ helv, M. Marosväsärbelv

K. Wieselburg (Moson) Oedenburg (Sopron). M Sopron

K. Neograd (Noögraͤd) ..

KR. Neutra (Nyitra) ....

St. Bia, Gödölls, Poàmäz Waitzen (Vä), Städte St. Andrä (Szent Endre), Vüe n Ujpest, M. Budapest

St. Alsodabas, Monor Nagvluta. Ruͤczkeve, Städte Nagvkörss, Gze—⸗ glöd, M. Keeskem st..