trägt. Solche Gedanken gehen sehr langsam. Ich hoffe, daß die e. die dem Gesetz widerstreben, durch das Zusammenarbeiten im erbandsausschuß zu einer Verständigung gelangen werden. Die rößte Verantwortung trägt aber die Staatsregierung. Sie muß aupolizeiliche Bestimmungen erlassen, welche die Grundstücks— spekulation verhindern. Die Hanvol iteiorduung für Berlin muß revidiert werden. Nur durch eine gemeinsame Ärbeit im Verbands— ausschuß können Erfahrungen gesammelt werden zur weiteren Klärung aller dieser Fragen.
Herr Bender-⸗Breslau: Bisher haben nur Vertreter der Minderheit gesprochen, die Herren von der Mehrheit haben ge— schwiegen. Die ausführlichen Darlegungen des Herrn Körte werden doch aber auch auf die Mehrheit nicht ohne Eindruck geblieben sein. Es muß anerkannt werden, daß Berlin in den letzten 30 Jahren nur unter den ungünstigsten Verhältnissen, unter ausgesprochener Feind— seligkeit der Regierung sich hat entwickeln können. Man hat Berlin die Schuld zugeschoben, das ist unberechtigt. Die Uebelstände, die in der Oeffentlichkeit gerügt sind, sind auch nicht so groß, wie man sie hinstellt. Wenn die Regierung sie erkannt hatte, so hatte sie ja Mittel und Wege, auf ihre Abstellung zu dringen. Der Kreis Teltow hat auf eigene Faust den Kanal gebaut und 48 Millionen dafür ausgegeben, die im wesentlichen nur der Spekulation zu gute gekommen sind. Es hätte nicht geschehen können, wenn nicht der Kreis losgelöst von allen anderen kommunalen Verpflichtungen vor— gegangen wäre. Die Frage der Wohnungsfürsorge hat gewiß ihre Bedeutung, aber man kann sie nicht so en passant in diesem Gesetz mit erledigen. Hinsichtlich der Organisation habe ich zu den Behörden nicht das gleiche Vertrauen wie Herr Adickes. Es müßten aus allgemeinen Wahlen hervorgegangene Vertretungskörper sein.
Herr von Wedel-Piesdorf: Es besteht kein Zweifel darüber, daß in Groß-Berlin in seiner gegenwärtigen Gestaltung außerordent— liche Mißstände herrschen. Diese konnten nur dadurch entstehen, daß eine Menge von Kommunen zusammengepfercht sind, und kein Mensch weiß, wo die Grenzen sind. Am leichtesten und bequemsten wäre aller— dings die Verschmelzung zu einer einzigen Gemeinde. Leider ist diese nicht mehr möglich. Vielleicht ist es recht gut, daß es so gekommen ist. Es ertönt überall der Ruf, die Steinsche Städte— ordnung ist in Gefahr. Wir müssen bedenken, daß diese vor mehr als 190 Jahren erlassen wurde. Stein konnte nicht entfernt ahnen, daß sich nach 100 Jahren Städte mit 4—5 Millionen Einwohnern entwickeln würden. Es ist sehr zweifelhaft, ob die Formen der Steinschen Städteordnung für die Regierung von Millionenstädten noch ausreichen, sie würde dahin führen, daß die gewaltige Millionenstadt vom Roten Hause in Berlin aus in zentralistischer Weise regiert würde. Wir glauben, daß es besser ist, wenn nur diejenigen Angelegenheiten zentralisiert werden, die gemeinschaftlich behandelt werden müssen, daß alle übrigen aber dezentralisiert und auf kleinere Verbände ver— teilt werden. Diese Dezentralisation ergibt sich für Berlin in histori⸗ scher Weise dadurch, daß man die bestehenden Kommunen weiter bestehen läßt. Diesen Weg beschreitet die Vorlage. Freikich trennen sich die Oberbürgermeister ungern von der bisherigen Form. Als Stein die Städteordnung erließ, haben die großen Städte auch energischen Widerstand geleistet. Die jetzige Vorlage ist nur der An— fang, der immer schwer ist. Hoffentkich wird sich daraus etwas Gutes entwickeln. Interessenkämpfe werden gewiß nicht ausbleiben. Würden wir diese aber nicht von einer allgemeinen Eingemeindung in der Stadtverordnetenversammlung in genau derselben Weise haben, würde nicht auch die Belastung Groß-Berlins dieselbe sein? Auf dem Wege der Vorlage sorgen wir mehr für Selbst— verwaltung. Es ist besser, einen Schritt, den man zu tun beabsichtigt, gleich zu tun; wer weiß, was bis zum nächsten Jahre dazwischen kommt, die allgemeinen Reichstagswahlen und was sonst. Ich hätte es gern gesehen, wenn wir in bezug auf den Bebauungs— plan den Zweckverbänden eine größere Kompetenz verliehen hätten. Aber wir hatten die scharfe Opposition der Vertreter der Städte und waren froh, das nun Erreichte durchgebracht zu haben. Gegen den Wunsch, den Kleinwohnungsbau aufzunehmen, habe ich Bedenken. Berlin ist ja diejenige Stadt in Europa, in der die Arbeiterbevölkerung am schlechtesten wohnt, aber der Weg, durch dieses Gesetz Abhilfe zu schaffen, wäre verfehlt. Man muß den Zufluß abschneiden. Ich will nicht die Freizügigkeit unbedingt beschränken, aber ich halte Maßregeln für nötig, die dem Zuzug von Leuten, die keine Wohnung haben, begegnen. Den Arbeitgebern, die in Berlin gar nichts für die Wohnungsfürsorge tun, sollten Opfer auf—⸗ erlegt werden, wenn auch die Dividenden etwas sinken. Auf dem Lande sorgen die Arbeitgeber für Wohnungen. Sie sind dort nicht opferwilliger, sondern sie bekommen sonst keine Arbeiter, während der Wunsch, in Berlin zu sein, so mächtig ist, daß die Arbeitgeber hier Arbeiter bekommen, auch ohne daß sie für Wohnungen sorgen. Nehmen wir das Gesetz an und suchen wir es später zu ver⸗ bessern. Ich hoffe, daß aus diesem Anfang ein für die Millionen— städte segensreiches Werk hervorgehen möge.
Herr Schnakenburg⸗ Altona: Als Bürgermeister von Friedenau habe ich die Verhältnisse in Berlin kennen gelernt und als Oberbürgermeister von Altona weiter verfolgt und bin zu der Ueberzeugung gekommen, daß der Fehler der Groß-Berliner Ent— wicklung der gewesen ist, daß es an einer Instanz gefehlt hat, di die Gegensätze ausgleichen konnte. Berlin haͤtte selbst die Initiative ergreifen müssen, um die Gemeinden in Zusammenhang zu bringen und jene Instanz zu schaffen. Der größere Fehler liegt aber bei der Staatsregierung, die nicht in genügender und richtiger Weise von ihrem Aufsichtsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Aufsicht über Groß⸗Berlin fällt einer ganzen Reihe von Instanzen zu, und jede dieser Instanzen hat nur Üüber einen Teil von Groß-Berlin die Aufsicht. Wenn es gekänge, eine Instanz zu schaffen, die die Aufsicht über ganz Groß-Berlin übte, dann würde man zu viel besseten Resultaten kommen. Man sollte also die Aufsicht nicht verstärken, sondern verbessern. Bestünde eine so organisierte Instanz bereits, dann würden wir dies Gesetz nicht bekommen haben. Dies Gesetz berührt wirtschaftliche Fragen wie die Steuerfrage überhaupt nicht, sondern greift ein paar Aufgaben beliebig heraus. Wie soll ein Zweckverband Bebauungspläne aufstellen, wie soll er die Frage der Arbeiterwohnungen lösen? Es werden da die größten Interessengegensätze und Schwierigkeiten hervortreten. Eine so schwerfällige Instanz, wie der Zweckverband, wird ein großes Hemmnis für die Entwicklung Groß⸗-Berlins sein. Und ich möchte deshalb, daß das Gesetz glatt abgelehnt würde. Die Kommissions— arbeit braucht deshalb nicht umsonst gewesen zu sein: man soll die Oeffentlichkeit darüber nochmals hören, dann wird man nach einiger Zeit zu einem richtigen Urteile kommen. Die Vertreter der großen Städte sind sich darin vollständig einig, daß das Gesetz den be— rechtigten Ansprüchen nicht genugt. Eine nochmalige sorgfältige Prüfung der Vorlage zu wünschen ist doch nicht zu viel verlangt; jedenfalls sollte sie nicht schon jetzt zur Verabschiedung gebracht werden.
Herr Dr. Rive⸗Halle: Die Vorlage hat bis jetzt eine wirkliche Klärung nicht erfahren, obwohl die Kommission Uebermenschliches geleistet und bis zu zehn Stunden tiäalich gesessen hat; auch sie mußte mit dem Bewußtsein auseinandergehen, daß die Mehrzahl der gestellten Fragen ungelöst geblieben ist. Ich habe noch nie ein so unruhiges und schlechtes Gewissen gehabt, als bei dieser gesetzgeberischen Arbeit. Das Ergebnis der Kom— missionsarbeiten ist vielleicht ein erster Ansatz zu einem Versuch auf diesem neuen Gebiete. Die herbste, aber auch berechtigtste Kritik hat an unserer Arbeit Herr Adickes geübt, wenn er die Erwartung aus— sprach, daß die Novellen zu dem Gesetze nicht lange auf sich warten lassen möchten. Ohne weiteres kann man über die Anregungen, die hier heute Herr Adickes gegeben hat, nicht hinweggehen, zumal über diejenigen hinsichtlich der Wohnungsfrage. Sehr schwierig sind auch die mit der Vorlage aufgeworfenen Rechtsfragen; A4, die Eisenbahnen betreffend, strotzt nach jeder Richtung von Schwierigkeiten, die Kommission ist erst nach zweitägigem Studium dahin gelangt, ihn notdürftig zu verstehen. Nach 5 4 sollen die Bahnen gegen Entschädigung dem Verbande zu Eigentum überlassen werden. Bisher ist das nur möglich im Wege der Enteignung; hier zum ersten Male taucht eine Konstruktion auf,
wonach Eigentum durch Gesetz übertragen wird. Der einzige Vor= gang dafür ist das polnische Ir nn eg, von 1908, und dieses Gesetz ist bisher unausgeführt geblieben. Eine der Grundlagen des Staates, das Eigentum, wird durch dieses Gesetz direkt erschüttert. Nach dem bisherigen Gange der Erörterung komme ich in dieser späten Stunde zu dem Antrage, den Entwurf nochmals an die Kommission zurückzuperweisen, denn er hat bisher eine ausreichende Vorprüfung nicht erfahren.
Damit schließt die Generaldiskussion.
Im Schlußwort bemerkt der
Korreferent Herr Körte, daß in der heutigen Verhandlung die Ausführungen des Oberbürgermeisters Adickes der einzige Lichtblick ge⸗ wesen seien; es sei auf das tiefste zu bedauern, daß Herr Adickes der Kommission nicht angehört habe. Bei so eminent schwierigen Materien sei es nicht die Aufgabe der gesetzgebenden Faktoren, Versuche zu machen. Die „neuen“ Formen, die Herr von Wedel als Fortschritt preise, während er die Oberbürgermeister als Rückwärtser hinstelle, stellten keine Verwirklichung des Selbstverwaltungsgedankens dar, sondern setzten an die Stelle der Selbstverwaltung die nackte Interessen⸗ vertretung. gun Botho zu Eulenburg führt Beschwerde darüber und legt Verwahrung dagegen ein, daß der Mitberichterstatter im Schlußwort entgegen der Geschäftsordnung gegen die Vorlage ge— sprochen habe. .
Mitberichterstatter Herr Körte beruft sich auf eine Vereinbarung mit dem Referenten, wonach er die gegen die Vorlage sprechenden Momente in den Vordergrund stellen sollte; die Absicht eines Ver— stoßes gegen die Geschäftsordnung habe ihm ferngelegen.
. ganz schwacher Mehrheit wird der Antrag Rive ab⸗ gelehnt.
Gegen 7 Uhr wird die Fortsetzung der Beratung auf Montag, 121,½ Uhr, vertagt. Außerdem kleinere Vorlagen, Denkschriften und Rechnungen.
Haus der Abgeordneten. 89. Sitzung vom 17. Juni 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung, in der in zweiter Beratung der Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der Ge— meindeordnung für die Rheinprovinz, verhandelt wird, ist in der Nummer d. Bl. vom Sonnabend berichtet worden.
Das Haus setzt die allgemeine Debatte bei dem Art. 1 fort.
Abg. Heckenroth (kons. ) : Wir halten es nicht für angebracht, diese Novelle noch weiter mit wichtigen Anträgen zu belasten, die eigent⸗ lich nicht zu ihr gehören. Die Resolution, welche die Novelle ver— anlaßt hat, spricht nur davon, daß besonders reformbedürftige Bestimmungen der Landgemeindeordnung für die Rheinprovinz revidiert werden sollen. Gewiß gehen Lie Wünsche der Be— wohner der Rheinprovinz erheblich weiter. Dem Vorredner aus dem Hause ist namentlich darin Recht zu geben, daß die Stellung der Ortsvorsteher anders werden muß, als sie gegenwärtig ist. Der Ortsvorsteher der Einzelgemeinde hat heute ein Amt inne, von dem man nicht sagen kann, daß es irgendwie begehrenswert ist; er ist lediglich das Organ des Bürgermeisters. Anderseits kann man nach den gemachten Erfahrungen nicht behaupten, daß der Orts— vorsteher z. B. geeignet wäre, die Stellung als Jagdvorsteher auszuüben. Den bezüglichen Anträgen des Zentrums haben wir in der Kommission inhaltlich durchaus zugestimmt; auch ist seitens der Regierung zugesichert worden, daß demnächst eine neue Novelle betreffs der Stellung des Ortsvorstehers ausgearbeitet werden soll. Wir würden sie mit Freuden begrüßen. Den Eindruck wird ja die Regierung auch aus den Kommissionsverhandlungen bekommen haben, daß die rheinische Landgemeindeordnung durchweg reform— bedürftig ist und in die moderne Zeit nicht mehr hineinpaßt. Wir bitten die Regierung, mit der allgemeinen Revision möglichst bald vorzugehen und dann alle hier berührten Punkte zu berücksichtigen. Die gemachten Abänderungevorschläge greifen aber, z. B. be⸗ treffs der Bürgermeistereiversammlung, so tief in die be— stehenden Verhältnisse ein, und bedingen eine so große Um⸗ wälzung, daß wir dazu nicht Stellung nehmen dürfen, ohne daß die Lokalinstanzen und der Provinziallandtag gehört worden sind. Es ist uns aus den hervorgetretenen Wünschen das eine klar ge⸗ worden, daß nicht immer so verfahren wird, wie es tatsächlich wünschenswert wäre. Unter allen Umständen müssen wir daran festhalten, daß die Anhörung der Bürgermeistereiversammlung nicht illusorisch wird. Das tritt aber ein, wenn sofort von der Aufsichts— behörde ein Verwalter hingesetzt wird, den nach einem Jahre der Kreisausschuß selbstverständlich zur Wahl vorschlagen und die Bürgermeistereiversammlung wohl oder übel wählen muß. Bei der Auswahl der Bürgermeister sollen alle ungeeigneten Perfönlichkeiten ferngehalten werden. Man kann nicht behaupten, daß das immer geschehen ist. Unter keinen Umständen darf es vorkommen, daß solche Personen gewählt werden, die in anderen Karrieren nicht zu brauchen sind. Das Bürgermeisteramt in der Rheinprovinz ist so wichtig, daß die Besten nur gerade gut genug sind. Wenn von der Staatsaufsichtsbehörde mit weitestgehender Sorgfalt verfahren wird, so werden die Klagen, die erhoben sind, verstummen. Die Kommission hat den Grundsteuerbetrag auf 100 (6 festgesetzt. Wir stimmen dieser Aenderung zu, weil wir es für richtig halten, daß die Grundsteuer vor allen Dingen in Ansatz kommen muß. Mit dem Antrag Bell, der das Vertretungsrecht der Industrie nach hessen— nassauischer Art ausgebaut sehen möchte, können wir uns nicht befreunden. Die Gebäudesteuer haben wir aus der Novelle herauszubringen gesucht. Zur Einführung des geheimen Wahlrechts können wir ganz unmöglich Stellung nehmen, da man die An— sicht des Provinziallandtags nicht kennt. Der beschränkten Oeffent— lichkeit der Verhandlungen stimmen wir zu, wir wollen der Rhein— provinz nicht vorenthalten, was die übrigen Provinzen haben. Die unbeschränkte Oeffentlichkeit können wir nicht annehmen. Alles in allem begrüßen wir die Novelle freudig und wünschen, daß die Staatsregierung mit der Aenderung der Landgemeindeordnungen weiter fortschreitet und demnächst mit einer größeren Novelle kommt.
Abg. Dr. Gottschalk-⸗Solingen (ul.): Auf die Novelle haben meine Freunde gedrängt, und wir stimmen ihr daher grundsätzlich zu. In der Kommission haben wir uns Selbst⸗ beschränkung auferlegen müssen, ich habe schon dort ausgeführt, daß wir mit Rücksicht auf die Geschäftelage des Hauses manche Anträge ablehnen müssen, deren Grundgedanken wir gern zustimmen würden, die aber nicht genügend entwickelt sind. So hätten wir gewünscht, daß den Frauen ein gewisses Beteiligungsrecht eingeräumt wäre. Durch die Festsetzung des Grundsteuerbetrages von 100 S½ werden manche Kategorien ausgeschaltet, die gar nicht betroffen werden sollen. Die Anträge des Zentrums lehnen wir ab, gerade in der Rheinprovinz würde durch sie die Industrie hinausgetrieben werden.
Ministerialdirektor Dr. Freund: Die Staatsregierung hat nicht, wie hier behauptet wurde, in den Verhandlungen der Kommission eine neue Novelle in Aussicht gestellt, durch die sie den Bestrebungen auf eine selbständigere Stellung der Gemeinden in der Rheinprovinz Rech— nung tragen wollte. Eine derartige Erklärung ist in der Kommission nicht abgegeben. Wohl sind solche Wünsche gedͤußert unter Hinweis auf Westfalen. Die Staatsregierung hat geantwortet, daß sie ihnen Rech⸗ nung getragen habe durch das Jagdgesetz und durch das Zweckverbands⸗ gesetz, und daß sie im übrigen der Frage wohlwollend gegenüberstehe. Der Beseitigung der Zwerggemeinden, wie sie der Antrag Bell be— zweckt, hat die Regierung an sich keinen Widerspruch entgegenzusetzen. Der Antrag leidet aber doch an einer Reihe beträchtlicher Mängel. So müßte eingefügt werden, daß leistungsunfähige Gemeinden auf⸗ gelöst werden können. Dem Antrag Bell zu 5 46 stehen prinzipielle Bedenken entgegen. Es würde sich um ein Ausnahmegesetz handeln,
und der Inhalt des Antrags deckt sich nicht mit der Genesis des g h
Die . Anträge sind für die Regierung nicht annehmbar
bg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikonsf. : Die Vor. lage beschränkt sich auf die Beseitigung einiger dringlicher Mängel und will alles übrige einer späteren allgemeinen Revision der Gemeindeordnun vorbehalten. Einige Anträge wollen aber die ganze Gem eindeordun grundsätzlich umgestalten, andere Anträge en sogar Aenderungen herbeiführen, die präjudiziell auch für die Selbstverwaltung in den anderen Provinzen wären. Es kommt hier in Betracht, daß di⸗ rheinische Gemeindeordnung ein von allen anderen vollkommen ab. weichendes Gepräge hat und mit den anderen nicht vergleichbar sst. das Institut der Meistbegüterten ist allein der rheinischen Gemeinde ordnung eigen. Man darf hier nicht Aenderungen versuchen, die auf die 6 der Gemeindeordnung im ganzen eine Rückwirkung haben würden. Der Antrag, die Landbürgermeister wählbar ö. machen, würde eine vollkommene Umwälzung dieser Einrichtung sein. Die Einrichtung der Landbürgermeister hat sich im gane! sehr wohl bewährt, und manche andere Landesteile würden froh sein können, wenn sie eine ähnliche Einrichtung hätten. Es jst verkehrt, aus theoretischen Gründen der Selbstverwaltung die Art, an diese Wurzel der rheinischen Gemeindeordnung zu (legen. Yin Freunde werden aber bexreit sein, in einer Resolution der Re. gierung solche Anregungen für die demnächstige Revision der Gemeindeordnung im ganzen zu empfehlen, wobei auch den Selbst. verwaltungsorganen ein größerer Einfluß auf die Ernennung der Bürgermeister gewährt werden könnte. Der Gedanke einer Kon— tingentierung der Zusammensetzung der Bürgermeistereiversammlung ist empfehlenswert, läßt sich aber mit Sicherheit noch nicht übersehen und man wird ihn auch der zukünftigen Regelung uͤberlassen müssen Das Ziel des Antrages wegen Beseitigung der Zwerggemeinden ist berechtigt, aber die Durchführung, dieses Gedankens ist auch noch keineswegs spruchreif, und wir werden ihn ebenfalls der zukünftigen Revision empfehlen. Andere Anträge, die über den Rahmen dieser Vorlage hinausgehen, schlagen sogar Aenderungen vor, die präiudiziell für unsere ganze Gesetzgebung sein würden; z. B. der Antrag auf Zulassung der Frauen, der Mannweiber, in die Ge— meindevertretung würde präjudiziell für die Gemeindevertretungen über, haupt sein, und man kann ihm deshalb nicht beitreten. Wir werden uns nicht dazu verstehen, eine Gelegenheit dieser Art für eine solche Aenderung zu benutzen. Hierher gehört auch der Antrag, an Stelle der öffentlichen die geheime Stimmabgabe ein.; zuführen. Wenn wir hier zum ersten Male die geheime Stimm— abgabe eingeführt hätten, so wäre diese Frage im Sinne der Ein— a nr ng der geheimen Abstimmung in der ganzen Monarchie n, schieden. (Zwischenruf bei den deswegen darf man diesen Beschluß nicht fassen, solche schlüsse dürfen nicht so nebenher gefaßt, sondern müssen ch gehend erwogen werden. Am allerwenigsten darf man s—e nebenher den sozialdemokratischen Druck bei den Wahlen zulassen. Wir lehnen deshalb jetzt diesen Antrag c. Auch der Antrag, zu verbieten, daß zugleich mehrere Beamte der selben iuristischen Personen im Gemeinderat sitzen, würde pri judizielle Bedeutung für alle Landesteile haben und kann daher gleich— falls nicht zur Annahme empfohlen werden. Von den Anträgen, die zur Vorlage selbst gestellt sind, eischeint mir aus den Gründen des Abg. Heckenroth und des Regierungskommissars der Zentrums antrag zu F 46 nicht annehmbar zu sein; er würde den gerechten Forderungen der Industrie in keiner Weise genügen, die Industrie würde lediglich ein Scheingeschenk, aber nicht eine Befriedigung berechtigter Wünsche erhalten. In den Hausbesitzerstimmen kann ich nur eine wesentliche Verschlechterung der Kommissionsbeschlüsse sehen. Wir lehnen also diesen Antrag ab. Die Wiederherstellung der be schränkten Oeffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen ist eine Ver besserung des Herrenhausbeschlusses, wir können aber nicht dem frei sinnigen Antrag auf weitergehende Einführung der Oeffentlichkeit zu stimmen, schon weil die beschränkte Oeffentlichkeit im Herrenhaus so großen Widerstand gefunden hat; wollten wir noch weitere Ab— weichungen beschließen, so könnte das Gesetz an dieser einen Frage ganz scheitern. Wir wollen die Anregungen des Zentrums in Form einer Resolution der Regierung empfehlen, lehnen aber alle weiter— gehenden Anträge ab.
Abg. Eickhoff (fortschr. Volksp.): Wir haben hier keine grund legende Reform der rbeinischen Gemeindeordnung vor uns, sondern nur eine Aenderung von obsolet gewordenen Bestimmungen. Die Kommission hat allerdings noch einige andere Bestimmungen nd Vorlage zugefügt, die ich zum Teil als Verbesserungen ansehe Als Verbesserung sehe ich allerdings nicht an, daß 100 M a die Grundsteuer entfallen sollen, und wir werden dem Antrag Gottschalk auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage in dieser Beziehung zustimmen. Eine Verbesserung der Kommission ist die Wiederherstellung der Bestimmung der Regierungsvorlage über die Oeffentlichkeit; meine Freunde gehen allerdings noch einen Schritt weiter und beantragen statt der beschränkten Oeffentlichkeit die unbeschränkte Oeffentlichkeit. Wir können darin eine Gefahr nicht sehen, denn wir haben doch sonst schon die Oeffent— lichkeit der Stadtverordnetenversammlungen. Der Friede in der Gemeinde wird nicht gestört werden, denn Ruhestörer können ent fernt werden. Warum will man ferner den Frauen nicht wenigstens das
Sozialdemokraten. Gente
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Recht geben, als Zuhörerinnen den Sitzungen beizuwohnen? Dan kann ja z. B. die Witwe eines Gutsbesitzers, die Interesse für Ge meindeangelegenheiten hat, einer Sitzung nicht beiwohnen; sie kann sich nur vertreten lassen. Wir beantragen die Gleichstellung weiblichen Gutsbesitzer mit den männlichen. Die Frauen müssen da? Recht erhalten, Sitz und Stimme im Gemeinderat zu haben, wenn sie sich auch wohl meist vertreten lassen werden. Für die Wabl beantragen wir die einfache und klare Bestimmung, daß die Stimm zettel verdeckt, und zwar nach Maßgabe des Reichstagswahlrechts abgegeben werden sollen. Dem Antrage des Zentrums auf Wählbar keit der Bürgermeister stimmen wir zu, beantragen aber darin die völlige Streichung der Bestimmung, daß insbesondere größere Grundbesitzer gewählt werden sollen; denn diese Bestimmung itt durchaus bauernfeindlich, und es kann ein mittlerer Besitzer sich viel besser zum Bürgermeister eignen, als ein Großgrundbesitzer. Sämtliche übrigen Anträge des Zentrums sind für uns unannehmbar Der Einfluß der Industrie würde durch den Zentrumsantrag zu § 46 völlig beseitigt werden. Die Herren haben auch eingesehen, daß sie damit zu weit gegangen sind, und sie haben deshalb mit dem Antrag zu 5 35 der Industrie wenigstens einige Rechte geben wollen, aber auch diese wären nur Scheinrechte. Anträge, die eine wirkliche Ver besserung sind, müssen wir annehmen ohne Rücksicht auf das Herren haus; aber die Regierung hat ja auch bereits eine allgemeine Revisie der Gemeindeordnung für später zugesagt. — Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Aus der Novelle ersehen wit, daß die Regierung vor grundlegenden Reformen zurückschret Alle Redner geben zu, daß die Reformen nicht ausreichen. Allo sollte man die Regierung zu einer Reform zwingen. Die Reform bedürftigkeit ist doch über jeden Zweifel erhaben. Sie müßte sich in der Richtung eines allgemeinen Wahlrechts bewegen, zunachst u die geheime Stimmabgabe zu gewähren. Auch die Regierung bat früher die öffentliche Stimmabgabe für reformbedürftig erklärt, als gelegentlich der Wahlrechtsvorlage hier im Hause über die geheime 6 geredet worden ist. Hier sollte man also den Anfang machen. Es liegen zwei Anträge vor, ein freisinniger und einer der Zentrums. Sollte der erste abgelehnt werden, würden wir für de! zweiten eintreten. Die Kommission hat die beschränkte Oeffentlichkeir der Vorlage, die das Herrenhaus gestrichen hatte, wieder hergestell, Warum nicht volle Oeffentlichkeit für die Gemeinderatssitzun ge Man hat ja immer die Möglichkeit, die Oeffentlichkeit bei . handlungen auszuschließen, z. B. wenn es sich um Grundstücke An oder Verkäufe handelt. Jedenfalls würde das Interesse an, den Schicksalen der Gemeinde bei der Masse der Bevölkerung nur gesteigen, Dem freisinnigen Antrage, der auch Frauen Sitz und Stimme n Gemeinderat geben will, können wir, obwohl er auf den ersten 6 uns sympathisch erscheint, schon deshalb nicht zustimmen, weil es i hier nur um besitzende Frauen handeln foll; wenn also nicht wesent—
. ihr nicht zustimmen.
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Daß unser 96 Zulassung der Frau zum Gemeinderat über den Rahmen der Vorlage hinausgeht, kann ich nicht anerkennen; im Gegenteil, ich meine, daß er eine Konsequenz der ganzen Vorlage ist, in der es sich nicht um die Rechte von bestimmten Persönlich⸗ Thronrede herleiten, die auf die bedeutsame Entwicklung keiten handelt, sondern darum, daß der Gutsbesitz als solcher ö hen nnn hinweist. Die preußische Regierung 4 . . n, ,, fl . . 2 . mndpunkt auf historische Gründe, auf eine ie Vorlage geht von der Auffassung der Handlungsunfähigkei 36. . . Sr der e l, e. während sie Frau aus und will sie deshalb nur durch einen männlichen Ver⸗ ö aus dieser Zeit Herrührende peinlich vermeidet. Vor treter mitwirken lassen; sie stellt die Frau deshalb den unter sonst g e. mußten wir auf die französisch rheinischen Rechts. Vormundschaft stehenden Personen gleich. Unser Antrag geht nicht ieh n Jahn n verzichten, um die deutsche Rechtseinheit herzu⸗ auf eine Erweiterung der Frauenrechte im allgemeinen hinaus, u aur gr, Gegenüberstellung der heutigen rheinischen Bürgermeister sondern will nur sagen, daß die Frau als Grundbesitzerin die Inter⸗ ,. entsprechenden Ffranzösischen . der ,, ist auch . her . . ,, . 233 ; 2 ö i j ; ie französische Regierung war klug genug, rag auf Einführung des geheimen Wahlre endet man ein, d 6 ,, ann , ö Ge⸗ . eine so wichtige Sache hier nicht so nebenbei regeln könne. en, ,. so wenigstens äußerlich den Schein eines Vertrauens. Dieser Grund ist nicht durchschlagend. Es liegen doch auch vom Zentrum nme er berzustellen. Nach der n i n. . auch ', , 9 ,,, 3 a me, nnr, ö ** Ihre n ,. ern bungen , Ifen, k e Rhei i i terschiedlich behandelt werden. Die kommunalen Wahlen vor, und wir wü daß, träge noc zung aufgelöst werden' können.‘ Das ifl aber' ein sehr zweck— . ,,,, ssch n Zerrbild dessen, was dieser Session erledigt werden. Dann können wir doch nicht bei dieser . W ng Li. e de, des Zieles. beute e nder Staatsmann, der Staatssekretär des Innern Vorlage die geheime Stimmabgabe ablehnen und vielleicht morgen ge— ig. Winckler (kons.): Wir lehnen auch diesen Antrag ab, wie ö. Delbrück, im Reichstag als das Wesen der Selbstverwaltung legentlich dieser Anträge für die Kommunalwahlen im allgemeinen an— wir alle Anträge ablehnen, die ber ben Rahmen der Vorlage hüaus— kennzeichnet hat. Auf die hohe Bedeutung der Rheinprovinz in wirt, nehmen. Wir verlangen ferner die Zulassung der vollen Oeffentlichkeit der gehen. Allerdings liegt bei diesen Antrage die Sache etwas anders; 6 n e und kultureller Beziehung für ganz Preußen muß hier Gemeinderatssitzungen, denn alle Gemeindeangehörigen haben ein es besteht im Gegenfatz zu den übrigen Gemeindesrdnungen in der n hingewiesen werden. Für das Reich bringt die Rheinprobin; Interesse an den Verhandlungen, und man hat keine Veranlassung, rheinischen Gemeindeorknung eine Lücke in dieser Beziehung, und es wäre kü er ie und stelt füt das Heer in erhebliches Kontingent. in diefer Keßichung is zngsticch zu fein, ; s sin wünschenswert, daß diese Lücke ausgefüllt werde, damit die unglück— 5 sft berechtigt: Was wäre aus Preußen geworden ohne die Unterstaatssekretär Holtz erwidert dem Abg. ton Gescher, zaß ein seligen Gebilde der Zweiggemeinden“ befeitigt werden können; aber Di r win Die rheinische Landbebölkerung ist immer noch ein Widerspruch zwischen den Erklärungen der Regierung im Plenum wird haben doch Zwelsel, b. wit, ohne die Organg der Rheinbrobin; sester Wall egen die . Die rheinische ,, ö. . h der , eig k darüber gehört zu haben, einfach in 3 Reife I n nnen 6 st aun der Rhein, aber sie darf nicht unzufrieden gema rheinischen Landgemeindeordnung nicht be 3 mte Zusage den anderen Landesteilen auf die Rheinprovinz übertragen sollen. . n. J . ; für eine solche Reviston sei üherbaupt noch nicht abgegeben worden. Fiehchh wollen wir heute m Antrag r, . Die Ab⸗ wen gg von Gescher (kons. j: Was der Vorredner zum Lobe der Wenn das Haus eine solche Resolution beschließen wollte, so würde sehnung wird uns allerdings bei diesem Antrag schwerer als bei den äh ud rin; ausgeführt hat, kann ich bestätigen. Wenn bedauert die Regierung die Frage prüfen. Zu den einzelnen Anträgen behalte übrigen Anträgen, deren Tragweite wir überhanpt noch gar nicht ĩ ö. die Vorlage nicht schon vor Ostern an uns gelangt ist, so teilen er sich die Stellungnahme in der Spezialdiskussion vor. . siber chen konnen ig dauern wohl alle Fraktionen. Alle hätten die Vorlage lieber Abg. Bell-Essen (Zentr.): Ich bin mit dem Abg. von Gescher Abg. Dr. Gott sch alk. Solingen (nl): Auch meine Freunde JJ , ., ꝛ den Verhältnissen. Ni ie Staatsregierung hat ke Daß die Regierung, falls nilprechen ᷣ enen aber doch nicht zustimmen aus Bedenken gegen die Durchführung hee wen für die i fon aten stellen können, sondern wird, in eine Prüfung der Verhältnisse eintreten will, damit fon en ein elnen. ö . pr Kommissione mitglieder waren in Anspruch genommen, wo wir wir uns nicht zufrieden geben. Wir haben den , , der e. Abs. Linz Lentt) erklärt, daß sehhe Freunde sich iterlegen nicht ersezs werden konnten. Es ist eine eigentümliche Er⸗ völkerung der Rheinprovinz in unseren Anträgen ö ruck gegeben, würden,“ wie ' sie' den Bedenken ker Regierung entgegenkommen scelnung, daß der Antrag auf. Einführung des geheimen Wahl. und zwar nur denen, die uns am allerngtwendigsten . e . . . naht, der eine unendliche Wichtigkeit besitzt, üns erst heute Unsere Anträge sind daher keine Parteiwünsche,. Sie . in der Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch; (freikons: Meine morgen präsentiert ist. Die Annahme würde ganz unabsehbare Kemmission abgelehnt, darum haben wir ö. im Plenum wie 4 . Freunde sind mlt kem Jiele des Antrages gunndsätzich werfen en Folgen haben. Aus Furcht vor der Sozialdemokratie lehnen gebracht. Es jist ungerecht, gegen uns k an, ind würden bereit fein, ür eine Fassung zu stimimen, welche die Be— wir das geheime Wahlrecht, wie der Abg. Hirsch meinte, daß wir der Industrie nicht zu ihrem vollen Re . en denken der Regierung beseitigt. . . . ,,, . ölke ediglich aus Angst ihrer wahren Ueberzeugung bei den Wablrech ier c ; en. n s . e , . . ,,,, h muß ich als unberechtigk zurückweisen. darüber so geklärt, daß man darüber zur Abstimmung schreiten Mn der Abstimmung wird der Zentrum santrag ,,. Die Unrichtigkeit wird i dadurch bewiesen, daß guch dort, kann. Die Landgemeindeordnung regelt alle Fragen der Gemeinden, die Stimmen des ,, vertretenen Jen rums an wo der rheinischen Bevölkerung das geheime und gleiche Wahl“, folglich auch die der Stimm mabgah Es handelt sich um . genommen, da die sämtlichen übrigen Parteien nur sehr schwach recht gegeben ist, . eb n . ö ö 1 oder die ö ö,, . ,. ö vertreten sind. Ich gebe zu, daß mehr als bisher auf die Wünschz der Berölkerung 5 6 ue, . . ͤ Abg. 1ster (Zentr.) befürwortet darauf die vom Zentrum zu ö e nen J 6 ,,, nnen par ane g, , , 835 . . . J des nach der bestehenden Gesetzgebung schon in der Lage, durch ihre verwöhnt. Sollten wir aber das geheime Wahlrecht bekommen, so , , , , berufenen Organe ihre Wünsche zur Geltung zu bringen. Ich kann würden wir im gegebenen Falle den anderen Provinzen auch gern ; iner n e ert w der Bevölkerung nur den dringenden Rat geben, daß sie davon Ge- dazu verhelfen. Die Reform der Gemeindeordnung kann auf die 3 . K ch , . brauch macht. Inwieweit eine Aenderung des bestehenden Rechts Zustimmung des überwiegenden Teiles der rheinischen BVepolkerung, hebungen darüber stattfinden müßten; er bitte deshalb, den Antrag angebracht ist, will ich nicht untersuchen. Was die Anträge an- die zu sieben Neunteln durch die Zentrumspartei vertreten wird, uf, ßten; ; betrifft, so möchte ich im Interesse des Zustan dekommens eines rechnen, und unsere Partei betrachtet einstimmig die vorliegende abzu err Gottschalk. Solingen (nl) spricht sich ebenfalls gegen guten Gesetzes fn, 3. . ö . , , . als eine Reform, sondern eine Deformierung der Land⸗ 2 ,. 6 e Fs ist kaum möglich, solche schwerwiegenden Bestimmungen, die gemeindeordnung. . n n g n,, we der Erktltng beg we stheth. h n r , enen Abg. Ecker Winsen nl syricht sich gegen die Zentrums anträge setre k die Tragweite des , noch nicht plötzlich in den Rahmen eines gan; anderen Hesetzes hineinzufwängen; aus, insbesondere gegen die Wahl der Landbürgermeister. Wenn man übersehen könne, sind wir nicht in der Lage, für den Antrag zu dabei 5 ,, . . . die , ö 9 f . 3 Er⸗ stimt nen bin ich der Meinung, daß die Arbeit, die wir auf das Gesetz ver nennung der Bürgermeister festhalten, denn der gewählte Bürger— ö * ö 4 haben, ir en nicht verloren ist. Alle meine Fraktions⸗ . werde n, bestrebt sein, die kommunalen Angelegenheiten Bei der Abstimmung blen das ,,, . . . genossen stimmen darin überein. daß es sich klar herausgestellt hat, möglichst an fich zu ziehen. Das Zentrum wolle den Einfluß der Gegenyrohe zweifelhaft, die Auszählung ergibt 7 . wie reformbedürftig die rheinische Landgemein deordnung ist. Deshalb Induftrie zurückdrängen, aber geradé auf die Wahl des Bürger« für und 79 Stimmen gegen den Antrag, das Haus ist also läte die Regierung auch gut, in eine solche Reform einzutreten. Einer moeisters werde die Industrie einen großen Einfluß ausüben. Die nicht beschlußfähig, die Sitzung muß abgebrochen werden. dahingehenden Resolution würden meine Freunde ihre Zustimmung Wahl rufe nur Parteikämpfe hervor. Da geheime Wahlrecht sei Präftbent von Kr öcher bergurnt bie nächste Sitzung auf geben. Als ich die Erklärung des Ministerialdirektors vorhin hörte, ein ganz guter Gedanke, aber man könne nicht hier bei dieser einen hr d setzt auf die Tagesordnung die Fort— tam mir das Wort in den Sinn: Vor Tische las , ,. ö. Gelegenheit einsetzen, um es einzuführen; man müsse dazu vielmehr . ö . n,, . wr 2 3 5 ssi 2 9 0 nder. RB ö 3x 533 . 9 5 si arten. ! 32 — J 3 ! . n, JJ ordnung, die zweite Lesung des Ausfüͤhrungsgesetzes zum Reichs⸗ viehseuchengesetz und Petitionen. Schluß 41“ Uhr.
Zur speziellen Begründung des bereits oben mitgeteilten Antrags des Zentrums auf Abänderung des 86 der geltenden Gemeindeordnung zum Zweck der Zusammenlegung von Land⸗ gemeinden behufs Beseitigung der Zwerggemeinden führt
Abg. Linz (Zentr. aus, daß es in der Rheinprovinz eine Masse anz kleiner Gemeinden gebe, die nicht leistungsfähig seien, deren Zu— ö aber bisher sehr erschwert sei. Es müsse deshalb ein Ergänzungsverfahren eingeführt werden, durch das, die mangelnde Uebereinstimmung der an der Zusammenlegung beteiligten Gemeinden ersetzt werde. .
Regierungsrat Dr. Saenger: Der Ministerialdirektor Dr. Freund hat bereits ausgesprochen, daß die Regierung dem Gedanken des An⸗ trages sympathisch gegenüberstehe, daß die Fassung des Antrages aber noch Mangel habe. Der Vorredner hat sich nicht darüber geäußert, wie namentlich der Mangel beseitigt werden könne, daß der Antrag nicht die Bestimmung enthalte, daß Gemeinden, die außerstande sind,
che Verhesserungen an der Vorlage vorgenommen werden, können Abg. St upp Zentr.): Die Forderung einer gründlichen Reform
der veralteten rheinischen Landgemeindeordnung läßt sich schon
Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.): Die Reformbedürftigkeit der ; 1 j ; ; ö then Landgemeindeordnung ist durchaus anzuerkennen. Die Rhein— ; Damit schließt die K ao . ] provinz hat eine bedeutende industrielle Entwicklung genommen, aber Aufhebung des § 41 der rheinischen Landgemeindeordnung) gerade hierauf nehmen die Anträge des Zentrums keine Rücksicht. wird angenommen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln. Tier seuchen i m Auslande.
(Nach den neuesten im Kaiserlichen Gesundheitsamt eingegangenen amtlichen Nachweisungen.)
Vorbemerkungen: I) Ein Punkt in einer Spalte der Uebersicht bedeutet, daß in der betreffenden Nachweisung eine Angabe für diese Spalte nicht enthalten ist; ein Strich bedeutet, daß Fälle der betreffenden Art
ili icht vorgekommen sind. . . ö 2) . Hen ente n ie fl reer . (Großbritannien, Ställe, Weiden, Herden (Schweiz und Frankreich, Besitzer (Luxemburg und Niederlande), Ställe
8 z ände (Dä k. 38 ö ö s 3) Mer e ene, dug n, ,,. wichtigeren Seuchen, wie Rinderpest, Rauschbrand, Wild. und Rinderseuche, Tollwut, Lungenseuche, Schafpocken, Geflügelcholera, Hühnerpest, Büffel
seuche, Hämoglobinurie usw., sind in der Fußnote nachgewiesen.
. 1911. Nr. 25.
Rotlauf der Schweine!)
ke (Provinzen, Departe⸗
Maul. und Klauenseuche
Ge⸗ ; Ge⸗ meinden meinden
Schafrãͤude
Milzbrand
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Bezirke Se. Gehöfte Bezirke Bezirke Sy Gehöfte
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Staaten ꝛc.
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Wöchentliche, bezw. viermal im Monat erscheinende Nachweisungen. Nes 1 . . 1 sluois. 4 . 5. ö . ö. . w 6 89 . L2iiz lis . i185. 144 Noatien. Slavonlen 6. J . ; . . , 5. ; . ; J . , ,,, 4. 16. . ö K 2 J. i,, 9 chm; b 5. 6. — 11.6. ; ö ; 27 7
25. = 275. ; J . 4 Großbritannien. , . 3 w .
Halbmonatliche und monatliche Nachweisungen. 1.15. —15. 5. ; 3 ; . . — J 5 . — 5 ö ö . J 114
Sperrgebiete ꝛc.)
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z t ich 8 Bez., 12 Gem., 12 Geh. überhaupt verseucht; Ungarn 30 Bez., 73 Gem., 76 Geh. überhaupt verseucht; Kroatien⸗Slavonien 2 Bez., 4 Gem., 8 Geb. Über- e ,. , 7 Bez., 8 Gem. überhaupt, 7 Geh. neu verseucht; Schweiz 4 Bez., 8 Gem. neu verseucht; Belgien 4 Bez., 5 Gem. neu verseucht; Norwegen 4 Bez.,
. v t; Spanien 6 Bez., 13 Gem. überhaupt verseucht. Tollwut ö 8 er r nh, echt er 9 Geh. überhaupt verseucht; Ungarn 49 Bez, 248 Gem., 252 Geh. überhaupt verseucht; Kroatien, Slavonten 5 Bez, 13 Gem., 14 Geh. über— haupt verseucht; Serbien 2 Bez., 4 Gem. überhaupt verseucht; Italien 6 Bez., 7 Gem. überhaupt, 2 Geh. neu verseucht; Belgien 3 Bez., 4 Gem. neu verseucht; Spanien 19 Bez., 48 Gem. überhaupt verseucht. . ü 8 1 17 Bez., 36 Gem., 53 Geh; überhaupt verseucht; Spanien 23 Bez, 73 Gem, überhaupt verseucht. . ; ,,,, , 6 Bez., 11 Gem., 63 Geh. überhaupt verseucht; Ungarn 11 Bei, 88 Gem., 64 Geh. überhaupt verseucht; Spanien 6 Bez., 8 Gem. überhaupt verseucht.
Beschälseuche: Spanien? Bez., 21 Gem. überhaupt verseucht.
) Schweiz: Stäbchenrotlauf und Schwelneseucke. — ) Großbritannien: Schweilnefieber; Italien: Schweineseuchen (allgemeln). — ) Für ein Departement ist die Anzahl der Gemeinden nicht angegeben. — ) Spanien: Geflügelcholera und Diphtherie.