1911 / 143 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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an sich dem Verkehrsbedürfnis genügende Bahn für den Verband als Zubringer oder dergleichen nötig ist, daß sie dem Verbandszweck viel hesser dienen kann, wenn sie sein Eigentum, als wenn sie Eigentum einer Gemeinde ist.

Der Antrag Körte, statt „Aufkündigung“ zu setzen „An— kündigung“, wird fast einstimmig angenommen, der zweite An— trag Körte abgelehnt; in dieser Fassung gelangt 8 4 11 zur Annahme. —.

864 III und 5 4 IV setzen hinsichtlich der staatlich schon genehmigten und der noch nicht genehmigten Bahnen eine sogenannte „Universalsuktzession ! des Verbandes fest. Hier beantragt Herr Körte, den Eingang von 5 4 III zu fassen: Sobald der Verband es verlangt, gehen mit dem Inkraft— reten / usw.

; Nach einer weiteren Bestimmung des § 411 hat der Verband Entschädigung zu beanspruchen, falls und soweit bei nach dem 1. Dezember 1910 abgeschlossenen Verträgen der Wert der überommenen Verpflichtungen jenen der erworbenen Rechte übersteigt; hier will Herr Körte die Worte „bei nach dem 1. Dezember 1910 abgeschlossenen Verträgen“ beseitigen. Derr Dr. Rive: Ich hege gegen diese Bestimmungen dieselben Rechtsbedenken wie gegen F 417, verzichte aber auf eine Tarlegung im einzelnen. Daß hier ejne Universalfukzession vorliegt, muß ich mit der gesamten Minderheit der Kommission bestreiten. Es geht doch

hier kein Rechtssubjekt unter, sondern jedes bleibt bestehen; der be—

liebte Ausdruck ist nur der Ausdruck der Verlegenheit, in der man

sich der unklaren Konstruktion des Gesetzes gegenüber befindet.

X 2 ö 2 8. 9 X n ö ö . ztbeg tritt für seine Anträge ein. Für ihn stehe f'st, daß die 2900 Berliner Rechtsanwälte in Zukunft um lohnendes Brot nicht mehr derlegen sein würden, denn es würde sich aus dem Gesetz ein wahrer Rattenkönig von Prozessen ergeben, bei deren jedem es sich um ein Millionenobjekt und also um fette Gebühren handle. Für seinen zweiten Antrag führt er insbesondere den zwischen der Stadt— gemeinde Deutsch Wilmersdorf und der Großen Berliner Straßenbahn sowie der westlichen Vororthahn geschlossenen Vertrag ins Feld; es würde geradezu eine babylonische Rechsverwirrung eintreten, wenn man die Kommissionsfassung bestehen lasse.

Ein Regierun gskommtssar: Ich möchte bitten, die Anträge abzulehnen. Der Grundgedanke, der diesem Paragraphen zu Grunke gelegt ist, n ürde, verletzt werden. Es sollen den Privatbahn⸗ unternehmern zukünftig die zum Verband zusammengeschlossenen Gemeinden, nicht die einzelnen Gemeinden gegenüberstehen. Schon in der Kommissionsberatung ist hervorgehoben, daß Klarheit bestehen muß, daß es einen Zeitpunkt geben muß, wo feststeht, auf wen sämt⸗ liche Rechte und Pflichten übergehen. Das muß der Augenblick sein, wo der Verband in Kraft kritt. Wird noch weiter hin und her, verhandelt, so entsteht eine Rechtsunsicherheit und Rechts- unklarheit, die nicht im Sinne des Gesetzes liegen kann. Der An⸗ nahme des Antrages auf Streichung der Worte „bei den nach dem 1. Dezember 1910 abgeschlossenen Verträgen“ stehen Bedenken nicht entgegen.

m Graf von Behr-Vehrenhoff: Ich bitte ebenfalls, es, ab⸗ gesehen von dem letzten Punkte, bei der Fassung der Kommission zu helassen. Es muß einmal reiner Tisch gemacht werken. Die Rechte ub Pflichten müssen auf den Verband übergehen, damit dieser den Privat— unternehmern allein gegenübersteht.

Herr Bender-⸗Breslau schließt sich Herrn Körte an.

Die Anträge Körte zu 8 411I werden abgelehnt, nur der Antrag auf Streichung der Worte „bei den nach dem 1. De⸗ zember 1919 abgeschlossenen Verträgen“ und einige redaktionelle Vorschläge finden Annahme.

861 7 8 h ; ! 9

Nach § 4 V sind die unter Ibis H vorgesehenen Ent⸗ schädigungen, wenn keine Einigung erzielt wird, durch die Be⸗ schlußbehörde für Groß-Berlin festzusetzen. Gegen diesen Be⸗ schluß steht den Beteiligten binnen vier Wochen, von der Zu⸗ stellung ab gerechnet, die Klage im Verwaltungsstreitverfahren bei dem Oberverwaltungsgericht offen.

HVerr Körte befürwortet einen Antrag, wonach die Ent— schädigungen, wenn keine Einigung erzielt wird, unter sinngemäßer Anwendung der im Enteignungsgesetz von 1874 enthaltenen Grundsätze durch die Beschlußbehörde für Berlin erfolgen sollen; gegen deren Beschluß soll den Beteiligten binnen vier Wochen der' ordentliche Nechtsweg offen stehen. Er bedaure, daß während der ganzen Kommissionsverhandlungen, kein Vertreter des Justizministeriums zugegen gewesen sei. Die Verhandlungen sprächen dafür, daß es zweckmäßig gewesen ware, wenn die preußische Justizverwaltung etwas intensiver mitgearbeitet hätte. Es sei sehr zweifelhaft, ob die Aus— führung gegen die Ungeeignetheit der ordentlichen Gerichte zur Ent— scheidung derartiger mit öffentlichrechtlichen Gesichtspunkten vermischten Eigentumsfragen nicht den Widerfpruch der Vertreter des Justtz⸗ ressorts gefunden haben würden. Wenn auch die Entscheidung etwas verzögert würde, so sollte man sie doch nach Analogie des Kleinbahn— gesetzes den ordentlichen Gerichten übertragen, selbst wenn in ähn— lichen Fällen das Qberverwaltungsgericht mit Entschädigungsfragen befaßt sein möge. Der Antrag solle einen Schutz des Eigentums⸗ rechtes darstellen, das durch die Gesetzgebung der letzten Jahre schon mannigfach schwer angegriffen sei. Er erinnere nur an das Polengesetz.

Minister des Innern von Dallwitz:

Ich möchte Sie bitten, dem Antrage des Herrn Oberbürger⸗ meisters Körte nicht stattzugeben. Der Antrag geht dahin, an die Stelle der Auseinandersetzung, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, in den Fällen des 8 4 das Enteignurgeverfahren zu setzen. Das Ent⸗ eignungsverfahren würde in diesen Fällen nach meinem Dafürhalten nicht am Platze sein. Das Enteignungsverfahren hat zweierlei Vor— aussetzungen: erstens, daß eine Kolltsion des Privatrechts mit dem öffent— lichen Rechte vorliegt, und zweitens, daß das Privatrecht aufgeopfert wird. Diese beiden Voraussetzungen treffen hier nicht zu. Die Tätigkeit des Verbandes erfolgt zunächst genau wie die der Einzelgemeinde bei dem Betriebe der Eisenbahn, der Kleinbahn und Straßenbahn einer⸗ seits und bei der Festsetzung von Fluchtlinien. Das sind die beiden einzigen Punkte unter den gleichen, und zwar öffentlichrechtlichen Gesichtspunkten, bei denen überhaupt von einer Enteignung die Rede sein könnte, denn bei Nr. 3 des 8 1 würde sie überhaupt nicht zur Anwendung gelangen können. Die Tätigkeit des Verbandes ist in allen diesen Beziehungen genau die gleiche, die öffentlichtechtlichen Interessen berücksichtigende, wie die der Gemeinde es zurzeit ist; des⸗ halb liegt eine Kollision von offentlichrechtlichen Interessen mit privatrechtlichen Interessen in der Tat nicht vor. Aber auch eine Aufopferung des Privateigentums liegt nicht vor, denn zur Auf⸗ opferung des Privateigentums gehört zweierlei: einmal das rechtliche Uebergehen, dann aber auch das wirtschaftliche Uebergehen des Eigentums, die vollkommene wirtschaftliche Loslösung von dem bisherigen Eigentümer. Diese Voraussetzung trifft gleichfalls in dem Falle des Verbandes Groß⸗Berlin deshalb nicht zu, weil die Einzelgemeinde ihr Eigentum wirtschaftlich nicht aufgibt, sondern dadurch, daß es in den Besitz des Verbandes Groß-Berlin übergeht, das Eigentum lediglich rechtlich aufgibt, wirtschaftlich aber aw den Einkünften und den Vorteilen aller dieser Anlagen in derselben Weise wie bisher als Teil des Verbandes Groß⸗Berlin teilnimmt. Es handelt sich hier also nicht um die Auf⸗ opferung des Privateigentumz, sondern um die Illation des Privat⸗ eigentums in eine größere Gemeinschaft, der die einzelnen Glieder in Zukunft auch angehören werden. Wenn nach den Grundsãtzen der

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Enteignung in allen solchen Fällen Entschädigung geleistet werden sollte, so würde häufig nicht volle, sondern eine übervolle Entschãdi⸗ gung geleistet werden müssen, weil eben nicht würde berücksichtigt werden können, daß die einzelnen Glieder, die bisherigen Eigentümer, auch in Zukunft an der Nutzung weiter teilnehmen, auch dann, wenn das Eigentum auf den Gesamtverband übergegangen ist.

Nun hat der Herr Vorredner das Kleinbahngesetz angezogen und gesagt, daß dort ganz analoge Verhältnisse in der von ihm für den Verband Groß-Berlin gewünschten Weise geregelt seien. Ich möchte darauf hinweisen, daß die beiden Voraussetzungen, die hier bei dem Verbande Groß-Berlin nicht zutreffen, bei dem Kleinbahngesetz vor⸗ liegen, und daß es darum im Kleinbahngesetz allerdings richtig war, die Grundsätze der Enteignung bei der Verstaatlichung von Klein— bahnen analog anzuwenden und die Entscheidung über die zu ge— währende Entschädigung dem ordentlichen Richter zu übertragen. Denn dort handelt es sich um Privatunternehmungen, die nicht im öffentlichrechtlichen Interesse geleitet werden, sondein im Erwerbs⸗ interesse der Privatunternehmer, denen die Kleinbahnen gehören. Es handelt sich dort auch nicht um eine Illation eines Vermögens objektes in einen größeren Verband, sondern das Eigentum soll von den Privatunternehmern der Kleinbahn auf den Preußischen Staat über⸗ tragen werden. Mithin liegt dort eine vollständige Aufopferung des Eigentums eines Pripatunternehmens an den Staat in wirtschaft⸗ licher und in rechtlicher Beziehung vor. Diese Analogie ist also meines Dafürhaltens nicht geeignet, die Berechtigung des Antrags des Herrn Oberbürgermeisters Körte darzutun.

Man darf den Gesichtspunkt nicht außer acht lassen, daß es sich hier um eine interkommunale Vereinigung handelt, um die Zusammen— legung mehrerer Gemeinden zu einem gemeinsamen größeren Kom⸗ munalverbande, mithin um eine Regelung kommunaler Verhältnisse, wie wir sie in Preußen in vielen Fällen haben, so in den Fällen der Eingemeindung, Ausscheidung von Gemeinden aus größeren Verbänden, Kreisverbänden und dergleichen. In allen diesen Fällen hat der Ge— setzgeber nie daran gedacht, die aus einer Aenderung der kommunalen Grenzen und Verhältnisse resultierenden Aenderungen der privatrecht— lichen Beziehungen der einzelnen Bestandteile nach den Grundsätzen der Entesgnung zu regeln, sondein überall ist grundsätzlich der Weg der Auseinandersetzung beschritten worden. Sie sehen das 1 Zuständigkeitsgesetzeés, im § 130 der Land— gemeindeordnung, der speziell Zweckverbände, wie hier einer in Frage steht, behandelt, im § 3 der Kreisordnung, im §S 4 der Kreitordnung und im 5 2 der Städteordnung. Es handelt sich also bei der gegenwärtigen Vorlage keineswegs um die Aufstellung neuer Grundsätze. Es ist aber auch unrichtig, was der Herr Vorredner ausgeführt hat, daß der Gesetzentwurf eine Ab⸗ schwächung oder Verwässerung des Eigentumsbegriffs herbeiführen werde, daß er von einer nicht genügenden Rücksichtnahme auf städtisches Eigentum zeuge, es handelt sich vielmehr lediglich um ein seit vielen Jahrzehnten in der preußischen Gesetzgebung anerkanntes und auf— genommenes Prinzip, welches dahin geht, daß in Fällen kommunaler Veränderungen die Regelung der daraus resultierenden privatrecht⸗ lichen Veränderungen im Wege der Auteinandersetzung und nicht nach den Grundsätzen der Enteignung stattzufinden habe und daß die Ent⸗ scheidung nicht dem ordentlichen Richter, sondern dem Verwaltungs— richter gebühre.

Graf von Behr-Behrenhoff: Ich möchte ehenfalls bitten, dem Antrage die Zustimmung zu versagen. Den rechtlichen Gründen möchte ich nur noch praktische Bedenken hinzufügen. Die Ent— scheidung Lurch die ordentlichen Gerichte würde Jahre dauern; ein shnelles Vorgehen wird nur erreicht, wenn Beschlußbehörde und Oberperwaltangsgericht für zuständig befunden werden. Ich möchte unterstreichen, daß das C berverwaltungsgericht in einer großen Reihe ähnlicher. Fälle zu entscheiden und, daher eine weitgehende Praxis hat, während die ordentlichen Gerichte erst Erfahrungen sammeln müßten. ö

Ver Körte: Tie Verzögerung bedeutet für die Praxis nichts.

Ob die Höhe der Entschädigung definitip nach fünf oder anderthalb Jahren feststebt, ist für den Verband gleichgültig. Wir müssen uns in der Verwaltung großer Gemeinden oft damit abfinden, daß die, endgültige Feststellung erst Jahre später erfolgt. Den vom Minister des Innern vorgetragenen Theorien über den Begriff des Privateigentums würde der Justizminister sicherlich nicht zu⸗ stimmen. Der wirtschaftliche Zusammenhang ist niemals maßgebend gewesen. Der Eingüiiff in das Privateigentum ist hier besonders tief, weil es sich um hohe Summen, unter Umständen um Hunderte von Millionen handelt, und weil nicht gesagt ist, was aus den Lasten, den aufgenommenen Anleihen, wird. Dafür müssen die Gemeinden verpflichtet bleiben, da der. Verband seiner ganzen Konstruktion nach sich darum gar nicht kümmern kann. Wir möchten, daß nicht wieder ein Eingriff in das Privateigentum geschieht, wie vor drei Jahren. Derr Dr. Kirschner; Die Ausführungen des Ministers ent— sprechen nicht ganz der Wirklichkeit. Nehmen. wir an, die Stadt Berlin baut eine Untergnundbahn für 80 Millionen. Jetzt kommt der Verband und sagt, ich will dies Unternehmen für mich erwerben. Da meint der Minister, da geht das Vermögen der Stadt nicht verloren. Ja, das ist doch für Berlin die Abgabe des Unternehmens zu ihrem vollen Wert, und wenn sie entschädigt werden soll, so muß ihr. von dem Verbande der volle Weit erstattet werden. Die Enk— schädigung iht nur dann gerecht, wenn der volle Wert der entzogenen Objekte zurückgewährt wird. Darauf kommt es an.

Der Antrag Körte wird abgelehnt, 8 4 VI bleibt unver— ändert, ebenso 3 4 VIII, wonach über Streitigkeiten, welche, abgesehen von dem Falle der Entschädigung, sich aus den in Sz 4 geregelten Beziehungen zwischen dem Verbande und dem Kreise, Gemeinde oder Gutsbezirke des Verbandsgebiets er— geben, endgültig die Beschlußbehörde für Groß-Berlin ent— scheiden soll.

Die 88 5 bis 7 betreffend die Festsetzung der Fluchtlinien.

S 5 bestimmt:

m Der Verband kann für Teile des Verbandegebiets Fluchtlinien Atleßen, zoweit dies für die Schaffung oder Ausgestaltung von Duichgangs⸗ oder Ausfallstraßen, für die Herstellung von Bahnen oder für die Ausgestaltung der Umgebung von Freiflächen erforderlich erscheint. Für letzteren Zweck können auch Bebauungspläne fest⸗ gesetzt werden. Als Durchgangs⸗ und Ausfallstraßen sind diejenigen anzusehen, welche über den Bereich einer Einjelgemeinde hinaus dem allgemeinen Verkehrsinteresse des Verbandes zu dienen bestimmt sind. :

Derr Dr von Bitter beantragt, hinzuzufügen: „Auch über den porstehend bestimmten Umfang hinaus kann der Verband aus wichtigen Gründen des Verkehrs, der Gesundheits⸗ und der Wohnurgsfüssoige in dem noch nicht bebauten Teile des Verbandsgebiets Fluchtlinien⸗ und Bebauungspläne festsetzen.“ . .

Mitherichterstatter err Körte erklärt sich gegen diesen Antrag, weil er die Tätigkeit des Verbandes auf diesem Gebiete in bedenk— licher Weise erweitert und seine Fassung unklar sei. :

Herr Dr. Adickes: Die Kommission hat einen Zusatz des Abgeordnetenhauses gestrichen, wonach der Verbandsausschuß

ä

abgeordne

nach dem 1. ratungen

Verkehrs, der Gesundheit und der Wo von Bebauungeplänen verlangen kann, nicht in Angriff genommen ist. J stimmung wieder herzustellen. wirksame Zentrale Verbandsausschu indessen meinen

April 1914 Gründen dez ie Abänderung

9g bis dahin

hnungspolitik d deren Durchfüh hatte beantragt, Wer das Bedürfnis anerk gsfragen zu schaffen, ompetenzen geben.

für Stadterweiterun auch die nötigen K trag zugunsten des Antrags Bitter zurück.

der vorliegenden Frage Zuständigkeit des ein Wirrwarr

von Bitter: E liegt die unbedingte Notwendigkeit vor, die

der Bebauung entstehen, Hätte ich die Ueberzen gebung und unsere Behörder Wandel zu schaffen, so würde i Dem wilden Bauen und dem wild nur durch Gesetz entgegengetreten diesem Gebiete versagen. vitalsten Interessen einzelne Gemeinde, sondern verband, lösen kann.

der Verband eingreifen. überweisen, wünsche ich nicht, denn ich wünsche eine überhaupt nicht.

Herr von Buch:

gung, daß unsere bestehende

ch den Antrag nicht gestellt h en Festsetzen von Fluchtlinien Polizei muß auf Es handelt sich um eine gabe, die die Groß⸗Berlins i wie der Zweck. is wichtigen Gründen kann Diese Ausgabe einer zukünftigen Nob solche Novelle

Ich kann dem Antrag nicht zustimmen, obwohl er viel milder als die Fassung des Abgeordnetenhaufes ift. Staatsregierung hat ihrerseits keimen dahingehenden aufgenommen.

politischer Natur sind erst Ich erkenne nun die heutigen so in vielen Richtungen als berechtigt an, des Notwendigen müssen wir auch den Verband bewahren, von

Nur aus besonde

Antrag in die Bestimmungen tenhaus hineingebracht zialpolitischen Bestrebungen

aber in vielen Punkten Nützlichen. hin⸗

betreffenden durch das Abgeordne

die Grenzen ausgegangen. Davor

1, daß die Parlamente die Gesetze verschwindende keit. In solchen Fragen hat die Staatsregierung die Pf Ich bei meinem beschränkten Untertanenverstande Lage, zu sagen, ob der Zweckverband eine solche eine entsprechende ag erschwert dem Verbande allzu— te ich, den Antrag abzulehnen. Ich bin gewohnt, sonst mit Herrn von

Herr von Buch ist doch Es kommt

Es ist heutzutage der Uebelstand eingerisser der Regierung

Vorlage zu machen. bin nicht in der Aufgabe haben Resolution anzunehmen. sehr seine Existenz, und deshalb bit Herr von Buch, Hand in Hand ich ihm die Freundschaft aufkündigen. sonst nicht so ängstlich gegenüber darauf an, ob hier lose Aufgaben werden doch dem Verbande ni band soll nicht Wohnungen bauen, sondern Sinne feststellen, daß die Wohnungsfürsorge Verband soll auch keine Wohnungspolizei Gemeinde kann die Aufgaben auf diesem Bebauungspläne sind bis jetzt in nachlässigt worden. Herr Wilms-Posen: lehnen, weil dessen Tragweite nicht Derr Becker: edel beistimmen. Bebauungsplan nicht aufstellen, weil in der Pläne selbständig aufstellen oder nicht, worauf Berlin keinen Einfluß Deshalb ist es dringend notwendi der Bebauungspläne für Groß⸗-Berlin i ist der Zweckverband am besten geeignet. weil die Verhältnisse von Tag zu Tag Gefahr im Verzuge, und desh Angriff genommen werden.

Herr Schu stehrus:

des Schlechten etwas Besseres zu setzen. fünfstöckigen Häuser immer mehr Licht

Etwas anderes

der Staatsregierung. etwas Nützliches geschaffen werden soll. Ufer— cht zugemutet; der Ver— Bebauungspläne in dem berücksichtigt wird. Die einzelne Gebiete nicht erfüllen. Berlin in weitem Umfange ver den Antrag Bitter anzunehmen.

Ich bitte Sie, den Antrag Bitter abzu—

Ich bitte Sie, zu übersehen ist. . Ich tann nur den Ausführungen des Herrn

Nähe die Gemeinden

g, daß die Zusammenstellung n einer Hand liegt, und dazu Es ist auch Eile nötig, schlechter werden. alb muß die Sache je eher je lieber in Nehmen Sie den Antrag Bitter an.

Wohnungswesen

Es geht nicht an, daß die und Luft nehmen. könnte. Bisher hat sich mit dieser Frage Groß-Berlin sehr wenig die Ausstellung der Architekten hat uns über Der Zweckverband ist in besseren Entwicklung auf diesem edenken getragen, dem Antrage Ädickes zu 51 zuzustimmen. Hier handelt es sich aber um eine ganz andere Frage, um das Interesse des ganzen Groß-Berlin, und da im Interesse des großen Ganzen die Lasten braucht diesen Antrag nicht zu fürchten. vielstöckiger Häuser beschränkt werden. in die Rechte der Gemeinden einzugreifen, Einlegung von Rechtsmitteln zu

die Augen geoͤffnet. Ich habe B

müssen die einzelnen Gemeinden Die Stadt Berlin

Herr Wilms: Vororten kann geht aber nicht an, mne sie zu hören und ihnen die ermöglichen.

e Diskussion wird geschlossen.

Mitberichterstatter Herr Körte weist darauf hin sich nicht nur a f die Frage der Fluchtlinien Aufgaben, wie die mit der Bebauung zusammen— arum habe die Verwaltung nicht von dem Recht Gebrauch gemacht, durch Polizeiverordnung den Bau von Mietskasernen in der Umgebung von Berlin zu verhindern? Antrag von Bitter wird angenommen und mit diesem mit einem redaktionellen Antrag des burg⸗Angern angenommen, ebenso 8 7. Im 88 hatte das Abgeordnetenhaus als ersten Absatz chlossen: Der Oberpräsident kann mit idsausschusses Baupolizeiverordnungen Verbandsgebiet oder Teile desselben erlassen. Die Zustimmung des Verbandsausschusses kann durch die Beschluß⸗ behörde von Groß⸗Berlin ergänzt werden. Die Herrenhaus⸗ kommission hat diese Bestimmung gestrichen.

Herr Adickes beantragt, diese Fassung wiederherzustellen.

Minister des Innern von Dallwitz: Königliche Staatsregierung ist seinerzeit einem dahin gehenden Beschlusse des Abgeordnetenhauses beigetreten. Sie hat keinen Anlaß, jetzt gegen den Antrag Stellung zu nehmen, und würde also für den Fall der Annahme stimmen können. Herr Körte spricht sich gegen den Antrag Adickes aus. Der Antrag Adickes wird abgelehnt.

Die 8 bis 11 werden ohne Debatte unverä genommen.

Nach 8 12 ist der Verband berechtigt und Proyinzialabgabengesetzes von e zu erheben. von Dziem bowski beantragt, hinte „der für die Presvinzial—

Polizeiverordnung

daß der Eingriff, der hier beabsichtigt sei, zrung erstrecke, sondern auch auf andere kommunale Kanalisation, Beleuchtung usw.,

Zusatz 5 5. S 6 wird

Grafen von der Schulen

folgende Bestimmung bes Zustimmung des Verba

des Antrags ihm wiederum zu—

ndert Mmn⸗

in sinngemäß wendung des Kreis⸗ Gebühren und Beiträg Herr Dr. „Anwendung“ einzufügen: abgaben geltenden Bestimmungen“. Ministerialdirektor Dr. Freund: Die Staatsregierun⸗ in dem Antrag eine Verdeutlichung und stimmt dem Antrag zu. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 3 40 beantragt Graf von Behr⸗Behren zufügen: „der Oberpiäsident sowie die zu seiner

daher Verbesse

hoff ein⸗ Vertretung

ten Staatsbeamten sind auf Verlangen bei den Be⸗ der Verbandsversammlungen zu hören.

Minister des Innern von Dallwitz: Aus den vom Herrn Antragsteller dargelegten Gründen würde die

Staatsrerierung in der Lage sein, dem Antrage zuzustimmen.

Der Antrag wird angenommen. Der Rest des Gesetzes

ird ohne Debatte angenommen, ebenso die Bestimmung, daß i, am 1. April 1912 anstatt, wie das Abgeordneten⸗

haus

beschlossen, am 1. Oktober 1911 in Kraft tritt. ) Von Herrn Körte liegt folgende Re solution vor:

Die aus dem Mangel einer einheitlichen Verwaltungs⸗ organisation für das einheitliche Wirtschastsgebiet Groß-Berlin ent— standenen großen Nachteile können nachhaltig und unter Erhaltung bes für das Gedeihen der Gemeinden wie des Staats gleich wichtigen Selbstverwaltungsrechtes auf dem durch den vorliegenden Gesetz— entwurf vorgeschlagenen Wege nicht erreicht werden.

Die Königliche Staatsregierung wird deshalb ersucht, sobald als möglich den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, welcher die Vereinigung aller dem wirtschaftlichen. Einheissgebiete Groß— Berlin angehörigen Gemeinden zu einer einheitlich zu verwaltenden Stadtgemeinde vorsieht.“

Herr Körte empfiehlt als Mitberichterstatter die Ab⸗

lehnung dieser bereits in der Kommission abgelehnten Re— solution, bittet aber im Anschluß daran als Antragsteller um

Annahme. . Die Resolution wird abgelehnt, das Gesetz im ganzen

mit großer Mehrheit angenommen. K

Die zu dem Entwurfe eingegangenen Petitionen werden durch die gefaßten Beschiüsse für erledigt erklärt. .

Hierauf erstattet namens der Finanzkommission Dr. Frei⸗ herr Lucius von Ballhausen mündlich Bericht über die Denktschrift für das Jahr 1910 über die Ausführung des Ge⸗ sete, betreffend die Beförderung, deutscher Ansied⸗ ungen in den Provinzen Westpreußen und Posen vom 23. April 1886 und seiner Ergänzungsgesetze. Er beantragt, die Denkschrift in Uebereinstimmung mit dem Abgeordneten—

hause durch Kenntnisnahme für erledigt zu erklären.

Ohne Diskussion entspricht das Haus diesem Antrage. Es folgt die einmalige Schlußberatung des Gesetzentwurfs,

hetreffend die Losgesellschaften, die Veräußerung von Inhaberpapieren mit Prämien und den Handel mit Lotterielosen.

Berichterstatter Graf von der Schulenburg-⸗-Grünthal

empfiehlt die Annahme in der vom anderen Hause beschlossenen Fassung.

Das Haus beschließt ohne Diskussion nach diesem Antrage;

die Vorlage wird en bloc angenommen.

Den mündlichen Bericht der Finanzkommission über die

allgemeine Rechnung über den Staats haushalt und über die Rechnung der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse für 1907 erstattet Herr Dr. Oehler⸗Düsseldorf.

In Uebereinstimmung mit dem anderen Hause werden die

Etatsüberschreitungen und die außeretatsmäßigen Ausgaben nachträglich genehmigt und die Regierung entlastet.

Ebenso werden auf den Antrag desselben Kommissions—

referenten die in der Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben für 1909 nachgewiesenen Etatsüber schreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben unter dem Vorbehalt der Prüfung und der Erinnerungen der Ober—

rechnungskammer vorläufig genehmigt.

Für die Rechnung der Kasse der Oberrechnungskammer für 1909 wird die Entlastung erteilt. .

Die im Verfolg des Gesetzes, betreffend die Reisekosten, Tagegelder und Fuhrkosten der Staatsbeamten, ergangenen

Verordnungen, Ausführungsbestimmungen und Verfügungen verden auf Antrag der Finanzkommission, Referent Herr Körte, durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Schluß nach 6 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 12 Uhr Feuerbestattungsvorlage; Petitionen).

Haus der Abgeordneten. 0. Sitzung vom 19. Juni 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung, in der die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung der Ge— meindeordnung für die Rheinprovinz, fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Ausgabe d. Bl. berichtet worden. .

bg. Dr. Gottschalk- Solingen (nl) kennzeichnet die (gestern mit⸗ geteilten) Anträge des Zentrums als industriefeindlich; sie würden eine Hreiende Ungerechtigkeit gegen die Industrie bedeuten. Keinem Wähler dürfe mehr angerechnet werden an Staatseinkommensteuer, als er in der betreffenden Gemesnde bezahlt. Der Redner befürwortet die Annahme des nationalliberalen Antrags. Wenn die Industrie zur Gesellschafts⸗ arm übergehe, so tue sie es nicht aus Liebhaberei, sondern unter dem Zwange der wirtschaftlichen Verhältnisse. .

Abg. Fleuster (Zentr... Wir wissen ganz genau, daß mit der Industrie auch die Landwirtschaff blüht. Wir mußten ein Brett vor dem Kopf haben, wenn wir industriefeindliche Antrage stellten. Unsere Anträge richten sich nur gegen die großen Gesellschaften; wie kann man da von einer schreienden Ungerechtigkeit sprechen. Gegen die Industrie an sich sind wir nicht, sondern wir wollen nur, daß auch

andwirtschaft zur Geltung kommt und auch ihren Platz an der Sonne erhält. ö bg. Dr. Röchling (ul.): Wenn man die Nede des Herrn leuster hört, kann man an seine Industriefreundlichkeit glauben, aber der hraxis zieht er nicht die Folgerungen daraus. Die Anträge e Jentrums richten sich gegen die großen Gesellschaften, die In⸗ url geht aber zu der Gesellschaftsform über, weil sie aus national— ztonomischen Gründen dazu übergehen muß. Der einzelne ist unter n heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen gar nicht mehr imstande, = nnustrie hornärtg zu bringen, es ist dazu ein Jusammenjchluß s Napitals in Gesellschaften notwendig. Die Regierung hat das anerkannt, indem fie die Industriegesellschaften den Meistbegüterten ichstellte, und das halten wir für richtig. Das Zentrum hat sich ir ö eine Industriefreundlichkeit zu entscheiden, hie Rhodus, IIC Salta.

In der Abstimmung werden sämtliche Abänderungsanträge 1bgelehnt, da nur die einzelnen antragstellenden Parteien dafür immen, his auf den Eventualantrag Bell, wonach die Kom⸗ Fionsfassung dahin ergänzt wird, daß bei den Berechtigten er Aw die in der Gemeinde wohnenden den auswärts Uhnenden vorgehen sollen; dieser Antrag gelangt mit den Jimmen des Zentrums und der Konservativen zur Annahme. et, dieser Aenderung und im übrigen in der Kommissions— sassung wird der ganze 46 angenommen. )

Il der geltenden Gemeindeordnung beantragen die n, . Bell (Jentr. und Genossen den Zusatz, daß Be⸗ lmächtigte, Beamte oder Teilhaber einer und. derselben istischen Perfon nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeinde— rats sein können. .

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Der Antrag wird ohne Debatte gegen die Stimmen des Zentrums abgelehnt.

sz 55 regelt das Wahlverfahren und bestimmt ins⸗ besondere, daß die Stimmabgabe mündlich zu Protokoll er⸗ folgen soll.

Abg. Dr. Bell Gentr.) beantragt die geheime Stimm⸗ abgabe mittels verdeckter Stimmzettel, sowie einige Aende⸗ rungen in dem Wahlverfahren.

Die Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) und Genossen beantragen die geheime Stimmabgabe mittels verdeckter Stimm— zettel, und zwar nach dem für das Reichstagswahlrecht geltenden Vorschriften.

Abg. Dr. Bell (Zentr.): Die Anträge auf Einführung des geheimen Wahlrechts für die Gemeinden sind nicht neu. Schon im Jahre 1856 beschäftigte sich das Haus mit dem Wahlrecht für die Rheinprovinz, nachdem schon 1853 uber das Wahlrecht für die östlichen Provinzen beraten worden war. Wir erfüllen nur eine Ehrenpflicht gegen unseren Führer Reichensperger, der damals in einer großzügigen Rede die Einführung des geheimen Wahlrechts begründet hat. Er war nicht ein grundsätzlicher Gegner der öffentlichen Wahl, fondern begründete die geheime Wahl vor allem damit, daß der eigentliche Sinn einer öffentlichen Wahl nicht zum Durchbruch kommen könnte; es handle sich nicht um grundsaͤtzliche Fragen, sondern um Personen fragen, bei denen allgemein geheime Stimmabgabe üblich sei. Wir haben doch auch das gehenne Wahlrecht in der Geschäftsordnung unseres Hauses bei der Präsidentenwahl. Es gilt jetzt das Wort Friedrich Wilhelms III. vom Jahre 1815 einzul6sen, daß die Rhein— lande in der Freiheit und Unabhängigkeit Deutschland vorangehen sollten. Wir erwarten, daß auch die Nattonalliberalen, ent sprechend ihren früheren Aeußerungen, für das geheime Wahl⸗ recht eintreten werden. Es gilt auch für sie: lic? KRhiodus, ie Ula! Wir hoffen, daß die nationalliberale Partei Schulter an Schulter mit uns kämpfen wird. Durch die Statistik ist bewiesen, die Beteiligung bei geheimen Wahlen größer ist wie bei öffentlichen Wahlen. Der Grund liegt darin, daß bei der öffentlichen Wahl zahlreiche Personen sich beeinträchtigt fühlen. Die Wahlen sollen aber ein getreues Abbild der Stimmung der Wähler geben. Schon bei der Beratung der Wahlrechtsvorlage für das preußische Abgeordnetenhaus sind zahlreiche Petitionen eingelaufen, die die Be⸗ seitigung der öffentlichen Wahl forderten; besonders Geschäftsleute, Handwerker usw. fühlten sich durch die öffentliche Stimmabgabe beeinträchtigt. Für die Stadt Frankfurt gibt es schon das geheime Wahlrecht, ebenso in der hohenzollernschen Landgemeindeordnung. Wem es ernstlich darum zu tun ist, das geheime Wahlrecht einzuführen, der würde sich nicht nur mit sich selbst in Widerspruch setzen, wenn er hier gegen das geheime Wahlrecht stimmte, sondern er würde damit auch dem Prinzip des geheimen Wahlrechts einen schweren Schlag versetzen.

Abg. Hiärsch⸗Berlin (Soz.): Wir werden in erster Linie für den Antrag der Volkspartei, wenn dieser abgelehnt werden sollte, für den Jentrumsantrag stimmen. Ich hätte gewünscht, daß die Partei des Abg. Bell stets so energisch für das geheime Wahlrecht eingetreten wäre. Denn gerade durch die Haltung des Zentrums ist die geheime Stimmabgabe bei der preußischen Wahlrechtsreform zu Fall gebracht worden. Gewiß hat die Regierung eine Ehrenschuld abzutragen, aber sie hat noch manche andere Ehrenschuld abzutragen, und daß sie sie nicht abtragen konnte, ist die Mitschuld derjenigen Partei, die im Hause eine ausschlaggebende Stellung einnimmt, des Zentrums. Die preußische Regierung hat vor allem die Ehrenschuld gegen das ganze preußische Volk einzulösen. Hoffentlich sorgen die Antragsteller jetzt dafür, daß ihre Parteimitglieder auch da sind, wenn es zur Abstimmung kommt, damit die geheime Stimmabgabe angenommen wird.

Abg. Dr. Bell-⸗Essen (Zentrum): Ünsere Haltung bei, der preußischen Wahlrechtsreferm war so klar, daß unsere Wähler uns vollkommen verstanden haben. Gerade durch unsere geschickte Taktik ist es erreicht worden, daß eine so große Mehrheit des Haufes sich damals für das geheime Wahlrecht ausgesprochen hat. Dafür,

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daß unsere Parteimitglieder anwesend sind, forgen wir schon. Das hat sich doch bei den Abstimmungen am Sonnabend gezeigt, wo das Zentrum soggr die Mehrheit bildete. Weshalb gerade der Abg. Hirsch seine Angriffe gegen das Zeutrum gerichtet hat, kann ich nicht perstehen. Er möge doch einmal vor 9ꝗllem auf die ihm näher stehenden Herren im Hause einwirken. Da sehe ich noch sehr viele leere Plätze. Ich habe übrigens zu erklären, daß wir die Fassung des freisinnigen. Antrags für besser halten und demgemäß nur den Teil unseres Antrages aufrecht erhalten, der die geheime Stimm abgabe fordert, und dafür die Fassung des freisinnigen Antrages über nehmen.

Unterstaatssekretär Holtz: Ob für die Kommunalvertretungen das öffentliche oder geheime Wahlrecht das richtige ist, kann nicht für die heinprovinz allein entschieden werden, sondern muß gemeinsam für eine Reihe anderer Landesteile Preußens geregelt werden. Als sich der Landtag der Monarchie zum ersten Male im Jahre 1891 mit einer Verfassungskodifikation für die Landgemeinden beschäftigte, als die Landgemeindeordnung für die östlichen Provinzen geschaffen wurde, ist die Entscheidung für das öffentliche Wahlrecht gefallen. Diese Trage kann nicht so behandelt werden, wie es die Vorredner wollen. Wenn es sich um die gesetzliche Verabschiedung einer so eingreifenden Frage handelt, dann kann es nur auf der Grundlage einer allgemeinen gesetzgeberischen Reform geschehen. Durch die Einführung des ge heimen Wahlrechts würde die Vorlage einer Belastung ausgesetzt werden, die dem anderen Hause die Annahme schwerlich ermöglichen wird. Wenn die Schäden beseitigt werden sollen, die dringend beseitigt werden müssen, dann kann es nur auf Grund der Vorlage der Regierung geschehen. ;

Abg; Hirsch⸗Berlin (Soz.): Sollte das Herrenhaus an der ge heimen Wahl Anstoß nehmen und die Vorlage scheitern lassen, so ist die Regierung gezwungen, im nächsten Jahre eine neue Vorlage ein zubringen. Gegen das Zentrum habe ich mich nur gewandt, um den Gegensatz zwischen seiner heutigen Hallung und der Stellung fest⸗ zunageln, die es damals bei der preußischen Wahlrechtsvorlage ein genommen hatte. (Widerspruch im Zentrum.) Daß Ihnen Ihre damalige Haltung jetzt unangenehm ist, glaube ich Ihnen gern. Wenn Ihre Wähler wirklich erfahren hätten, wie Sie sich verbalten haben, dann hätten sie sich in Scharen von Ihnen abgewandt. Ich möchte aber dem Zentrum raten: Beantragen Sie namentliche Abstimmung über die geheime Stimmabgabe. ö ;

Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.): Wollen die Herren, daß die Vorlage verabschiedet wird oder nicht? Wir wollten die Ver⸗ handlung über diese Vorlage früher ansetzen, aus den Kreisen des Zentrums hat man aber gesagt, diese paar Paragraphen könnten wir mit Leichtigkeit schaffen. Glauben die Herren, daß, wenn, die Vor lage mit dieser wichtigen prinzipiellen Frage belastet wird, die geringste Aussicht vorhanden ist, daß sie vom Herrenhause angenommen wird? Wir haben von vornherein erklärt, daß wir ein dringendes Interesse an der Verabschiedung dieser Vorlage haben. Wenn das Herrenhaus schon in der Frage der beschränkten Oeffentlich⸗ keit der Sitzungen große Schwierigkeiten bereitet, glauben Sie dann, daß das Herrenhaus so nebenber diese große Frage mit erledigen wird. Ich wiederhole: Wir haben ein Interesse an der Verabschiedung. Wir haben im vorigen Jahre bei der Wahlrechts. vorlage gewiß gezeigt, daß wir für eine geheime Wahl sind, auf demselben Standpunkte stehen wir auch in bezug auf die Kommunal wahlen. (Zuruf im Zenttum: Dann stimmen Sie doch dafür! Nein, nachdem ich Ihnen vorgehalten habe, daß diese Belastung das Gesetz gefährden würde, können wir nicht dafür stimmen. Wer hat denn bei der vorjährigen Vorlage die Verbindung der geheimen Stimmabgabe mit der direkten Wahl verhindert? Das war das Zentrum. Wir wollen diese Vorlage nicht wie einen Spielball behandeln, der hald nach rechts, bald nach links geworfen wird, sondern wir wollen sie verab— schieden. Wenn Sie großes Gewicht auf die geheime Stimmabgabe legen, dann können wir ja eine solche Resolution annehmen. Das Geseßz wollen wir aber nicht gefährden.

Abg. Fleuster (Zentr.): Wir sehen keinen Grund, daß die National- liberalen hier nicht mit uns für die geheime Wahl ihre Stimme abgeben. Auch wir wünschen das Zustandekommen des Gesetzetz. Die Nationalliberalen könnch es mik uns zusammen zu stande bringen, aber wir wollen es nicht zu stande bringen, ohne auch bei di ser Gelegenheit für die geheime Wahl eingetreten zu sein.

Ein Schlußantrag wird abgelehnt.

Abg. Dr. Friedberg (nl. Ich will nur nochmals gegenüber den Angriffen des Zentrums erklären, daß wir nach wie vor auf dem

imen Wahlrechts auch hei den Kommunalwahlen

ber darauf, den Gesetzentwurf mit

Frage zu beschweren, weil wir das Zustandekommen des ; wünschen, anders als das Zentrum z dieses Gesetz tot machen will. Wenn es den Herren vom Zentrum ernst ist, so mögen sie einen Initiativantrag für die Einführung des geheimen Wahlrechts bei den Kommunalwahlen generell einbringen: dann würden wir auf ihrer Seite sein, aber den unpraktischen Vorschlag hier machen wir nicht mit.

Abg. Linz (Zentr.) beantragt die namentliche Ab— stimmung über den JZentrumsantrag in der Fassung des Antrags der Volkspartei.

Bei der Abstimmung stimmen die Rechte und die National— liberalen geschlossen gegen den Antrag, die übrigen Parteien geschlossen dafür. Der Antrag wird mit 145 gegen 117 Stimmen abgelehnt. 5 55 wird in der Kommissionsfassung angenommen.

Im S8 62 hatte die Regierungsvorlage die beschränkte Oeffentlichkeit bei den Sitzungen s Gemeinderats vor geschlagen; es sollten als Zuhörer alle zu den Gemeindeabgaben herangezogenen männlichen großjährigen Mitglieder der Ge— meinde zugelassen werden. Das Herrenhaus hat diese Vor— schläge gestrichen, die Kommission des Abgeordnetenhauses hat sie aber wieder eingefügt.

Die Abgg. Aronsohn (ortschr. Volksp.) und Genossen beantragen die völlige Oeffentlichkeit der Gemeinde: itzungen und nur die Möglichkeit eines Ausschlusses der Oeffenltlichkeit für einzelne Gegenstände durch besonderen, in geheimer ratung zu fassenden Beschluß. . ;

sz 62 wird ohne Debatte in der Kommissionsfassung genommen.

Die Abgg.

Einfügung einer Aenderung des 8103 der geltenden Gemeinde ordnung, wonach die Landbürgermeister auf die T

12 Jahren angestellt werden. Zu dem r erster Stelle angesehene Personen des Bürgermeisterei bezirks, insbesondere größere Grundbesitzer, berufen werden. Ein besoldeter Bürgermeister soll nur angestellt werden, wenn ein geeigneter Ehrenbürgermeister nicht zu gewinnen ist. Der Bürgermeister soll von der Bürgermeistereiversamm lung gewählt werden und der Bestätigung durch den Ober präsidenten nach Anhörung des Kreisausschusses hedürfen.

Die Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) u. Gen. tragen in diesem Antrage die Streichung der Worte „ins⸗ besondere größere Grundbesitzer“.

Abg. Hoebeler Zentr. begründet dem Interesse der Selbstverwaltung. We

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Dr. Bell (Zentr. u. Gen. beantragen

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der Ernennung der Bürger

das Interesse der l

der Wakbl ihres Bürgermeister Wenn die Regierung sage,

so viele staatliche Aufgaben wah auf ihren Einfluß bei der Bestellu zichten könne, so hätten darauf die auch die Bürgermeister der kleinere Aufgaben zu erfüllen hätten, und

falen würden mit ihrem Amtmannssys einverstanden sein, sondern Schulter an ländern kämpfen.

Unterstaatssekretär Holtz: Ich! daß unsere prattischen Eifahrungen bürgermeister sehr gut sind. Die Linie ein staatliches Verwaltunge könne Wählbarkeit der Bürgermeister nur herangehen, we l sätzliche Reform durchgeführt wird. Eine solche Aufgabe aber jetzt nicht lösen. (

Abg. Dr. Gottschalk⸗-Solingen (nl) erklärt sich gegen die barkeit der Bürgermeister.

Abg. Dr. Wuermeling (Zentr.) befürwortet den Zentrums intrag und tritt für die Wählbarkeit auch der Amtmänner von Westfalen ein: es dürfe sich nicht nur die Rheinpror ) der Selbstverwaltung aufschwine die Bevölkerung den ihr zukommenden Anteil

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Fleuster (Zentr.) tritt ebenfalls k t

Der Antrag Aronsohn wird gegen die Stimmen der An tragsteller abgelehnt. Ueber den Antrag Bell findet auf Antrag des Abg. Hoeveler (3Zentr. namentliche Abstimmung statt.

Nach dem Namensaufruf und der Zählung der Stimmen schlägt der Präsident von Kröcher vor, gleich mit den Ver handlungen fortzufahren und das Ergebnis der Abstimmung später bekannt zu geben.

Abg. Lippmann Cfortschr. ; Anregung, da sich leicht die Beschlußunfähigk

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erspart werden können. Abg. Lippmann zieht seinen ? ri uri s Haus fährt darauf in den Beratungen fort. Abg. Bell (Zentr.) begründet einen Antrag, der die Gemeindebeamten beseitigen wi Regierungsrat Dr. Sänger sprechen, sind bereits von dem? und nicht widerlegt worden. allgemeinen Disziplinarrechts der Bean propinz in ihrer Bedꝛutung hinausgeht. Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch! richtig, daß der vorliegende Ar twas ül geht. Er deckt sich abe ĩ meine Freunde in der Ke meiner Freunde wird ihm also zustimmen. Abg. Gottschalk- Solingen (nl. : dem Standpunkt, daß die Arreststrafe besei ; 1

in t

1 aber keine Veranlassung, ein rit Arreststrafe dazu beizutragen, daß der Kampf Wir müssen auch dafür sorge kein Beamter gegenüber ins Hintertreffen gerät.

Präsident von Kröcher gibt nunmehr das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag Bell (Wahl der Landbürgermeister) bekannt. Für den Antrag haben gestimmt 109, dagegen 134 Abgeordnete. Der Antrag ist also abgelehnt.

Abg. Eickhoff (fortschr. Volksv.) erklärt die Zustimmung seir Freunde zu dem Antrage auf Beseitigung der Arreststrafe.

Abg. Qirsch Berlin (Soz.) stinimt ebenfalls dem Antr

Abg. Gottschalk- Solingen (ul.: Ein Prinzipieller gegen die Abschaffung der Arreststrafe besteht bei uns natürlid Wir müssen aber doch gegen den Antrag stimmen.

Abg. Bell (Bentr.): Auch hier gebe i

! ) Ir f Herßant, Möchling vorhin so scharf betonte

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