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Die Mi n destsätze des (Re ,, . f8 dürfen ni icht niedri iger
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Ia die zHtin ke gan!
Preuszischer Landtag. entsprechende Form der Leichenbeseitigung, die Erdbestattung, ist nach wirken, daß die der Kirche feindliche Mich en intensiver an der jez gen Gräbern. Wir können Kränze niederlegen und am Allerseelen⸗ uns an das große Bismarckwort: „Wir Deutschen fürchten Gott . je ren ß j ö. s ls di türliche und Entchristlichung unseres Volkes arbeitet. Die Vorlage ist im anderen sage hinauspilgern, so wird man nicht den Eindruck haben, daß die und sonst nichts in der Welt“, wenn man uns mit der Agitat wie vor als die regelmäßige, ich möchte sagen, als die natürliche un ; , we der Agitation 9 31ge, gen, N J ö ; n,. ; ; Herrenhaus. 6 ,, . 8 . berall Hause mit einer verschwindenden Ii rbes. angenommen worden; ich ⸗ erbestattung vom ethise chen Standpunkt irgend welchen Bedenken graulich machen will, falls das Gesetz abgelehnt würde. . ö. ö. selbstverständliche Form der Leichenbeseitigung überall aufrecht erhalten, Foffe und wünsche, daß dieses hohe Haus sie nicht annehmen, sondern begegnen, Sieht man Line Feuerhestattung und solche Graͤber, so hat Herr Dr. Wa ner: Ich perfönlich würde nicht daran 14. Sitzung vom 20. Juni 1911, Mittags 12 Uhr. es wird nur die Möglichkeit gegeben, in Einzelfällen, in denen eine sie . . ? 6 6 Ben man nicht ö. Emzsinden daß sie gegen die christlichen Sitten ver⸗ denken, meiner Leichnam der Feuerbestattung zu widmen. ; ; 3 ; e ,, 9 raf Jorck von Wartenbur Fine so große Bedeutun . Hat man denn von 5 ü ) er h ro Je die 9 S eFrdh , ö (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) ö Anordnung . ö . . 4 ö . wie der . 36 ich n Gesetz . nicht beilegen. 96 i . ist, in . . . . 2 ö r h unn f ern ö n 134 . ö ö Besti immung ine He . D J ö Vl . 18 1 e, dal ß Abe U meine Unsic Ueber den Beginn der Sitzung, in der der Entwurf eines Un meine Herren, e was anderes ist ö a. Am es Ehn ne Si z handelt 6. hier nicht Um ein Dogma; sonde In um einen Brauch, im pe erbre ennung wirklich besteht? 2 Das beste Mittel, eine solche 6 èrre gung niemand, aufer angen, 2 schließe mich hi er der Au Fung den ö 39 Gesetzes, betreffend die Feuerbestattung, beraten ñ estattune
einzugreifen, und etwas anderes, diese Sitte anderen nicht aufzuzwingen höheren Sinne um ein Ad iapboron. Daß es sich hier um einen Ein Fier zu dampfen, wäre, daß man dig fakultative Feuerbestattung zu— Grafen orck an. Wenn Sie die Vorlage ablehnen wird, ist in der gestrigen Ausgabe d. Bl. berichtet worden. de
(Gemein?
und diesen Zwang auch denen gegenüber nicht aufrecht zu erhalten, die bruch in eine christliche Sitte handelt, verneine ich. Die Herren läßt, daß man den Leuten, die den Wunsch hegen, ch ihrer Fasson auch . mor nahe n Mut Faben, weiter zu gehen, und auch verbi n M inister d
J . nach ihrer Ueberzeugung und aus sonstigen triftigen Gründen von dem Vorre dner haben fast immer von der obli gatorischen Feuerbestattung pe ders amn zu werden, dic fem Wunsch erfüllt. Wir sollter en. doc ch daß preuß che Staatsangehörige überhaupt perbran gt verden, un 5 J 83 3 5 ö . . .
Minister des Innern von Dall witz: bestehenden Gebrauch für ihre Person abzuweichen sich gedrungen gesprochen, von der hier gar nicht die Rede ist. Ich habe wie Derr letzter Stunde besinnen, und daz vorliegende Gesetz annehmen. Es daß preußische Leichen außer Landes zur Leichenverbre z trans⸗ n, , e J, daß niemall
Der Herr Vorredner bat seine Bedenken hauptsächlich nach der po. 3. . ̃ 6 „sielsi- Nerfů . ö Plehme die christliche Sitte der Erdbestattung stets hochgehe alten ; gt teinerlei Gefahr in sich, und wenn es heute abgelehnt . so portiert werden. Hieran denkt aber wohl niemand. münte zu keinen Zeiten eine Gemeinde vorübergehend zu derartig en Zusc X — ) fühlen. ö zu verbieten, durch polizeiliche Verfügungen zu ver⸗ aber liegt darin ein Grund, den übe erzeugten Anhängern einer anderen ehrt es wieder, bis es ö. ist Am besten ist es, Be⸗ in N , n angeno . en werden, welche den Bundesrat . xder herangezogen r wird, 1 man 1 ;
Ii Ghtune J 8, . 5 s . ; ö 1 . ; Richtung hin geltend gemacht, daß die Krematorien keinen Ersatz für hindern, daß die Angehörigen eines Verstorbenen, den Ge. Sitte entgegen zu sein . Dogmatisch hat. die Kirche niemals ge gen strebungen, die nichts Unedles an sich haben, entgegenzukommen. zu verbieten, daß deutsche Leichen autzer die Kirchhöfe bieten könnten, daß der Kultus der Gräber unwiderruf⸗ hoten . Pietät entsprechend, seinen letzten Willen respektieren die Feuerbestattung Stellung n , men; sie hat ö. im ö. ab D. . von ien n, - Schwerin; Der Gesetzentwurf ist im Verbieten wir aber die ee cer werbrennung ü ich = ehe j ; aner bast ö 3ingofn 91 ? ; ; J elehnt, de usdrüů hes neueres Dekret bestimmt, daß der dnetenhause „unter haf Beif ) 58 fatten wir e mm Menn. leben 1 e . lich , gehen würde, wenn die Feuerbestattung eingeführt sein und zur Ausführu ng bringen, kann nach meinem Dafürhalten nicht . un e h g if. Enz n , nen e. Gun ten . 2 27 * , lfer, , ö 13 336 un n. stat vir si n us la 0 be zerde. Schluß bat in Bild f en, . . e n nN Ge 3 arre , , nm,, es rute. mit : angenem e Stimme war Auslande eine 10 der gravis notas n — J,. unn Sch 6 kat er 2 . c, allerdings Sache des Saates sein. (Sehr richtig) Der Staat hat in der Tat 26 tennens statuieren können. zür die erwähnten Dekrete von 1886 nig gezählt, und zwar eine Ja⸗Stimme. So hatte der Entwurf Wir streben doch auf e. Febieten in Deutschland nach Rechts⸗ gen wan Garantie er. 69 2 * ö 5 4 1 3* 1 . J . ö . 9 ö ö ö 1 1 . — 1 . — 11 — 18 ( 117 ä E 1 LI 1 ö 1 1 ö 21 ¶ 11 111116 nicht ge ignet war, Stimmung für die Einführung der Feuerbestattung keinen Anlaß, seinen Angebörigen das Recht zu verkümmern, nach und dhe bern ich mich auf die vorsährigen Mitte lungen des Pro den Ertimph, mit zwei Stin men RM ehrheit angenommen zu sein. gleichhei n deshalb trete ich für die Terlage ein. Die Furcht, Zw telmeh zu machen. (Sehr richtig) Meine Derren, der Herr Vorredner geht freier Ueberzeugung auch über ihre sterbliche Hülle Bestimmung zu fessors Loening. Nicht di ie u vor dem 865 eintode it es ; re die zu wenig gezählte Stimme eine Nein-Stimme gewe esen, so daß mit der d der Vo rtlage eine gro e zitation ine ea, n F . 2 : 8 mn e an e, e. soñ 28 89 . ol so Me Entwirr J 37 . ? — 8 ; e. . f —ĩ 5 P ; zei 9 von nicht zutreffenden Voraussetzungen aus, denn dieses Gesetz will treffen soweit sich hierdurch ; für der en Staat, für die Allgemeinheit 6 — Elime, ond ern der Am DRB, ö. en viele 1 der . . e war del 4 abgele . Ich bed allere, dak. nicht auf diese Weise al gem t ine Leich miderhren: inn 9 eintreten 1c ür in ö . . ; . 5 — ⸗⸗ . . ! h 11 . 9 1d ung der Neste ih rer Ang je örigen auf den gro ßen ommunalen das rrenhaus von der ? tot n. ich befre it ist, sich mit der Sache egründet: im Gegente die Agitation vnr ; stãrker . vorgebeugt rich 8 J 3 ö 13 3 ö . . ö — ö . . ö 2 . ö — 9 1 —1n egenteil, E Agilaglilon 11 Ul Ller berbLbbr ?. die allgemeine obligatorische Feuerbestattung 3 (Guruf: oder einzelne Ueberlebende ein Nachteil nicht ergibt. Darum scheint Friedhöfen nehmen, ist es, der viele gläubige Christen zu Freunden zu en. Eine Frage ist bis heute übersehen oder nur gestreift die treten, wenn die Vorlage abgelel hnt würde. Gewiß brauch Das kommt aber): es beschränkt sich darauf, die Zulassung der fakul⸗ es mir ebensosehr den Geboten der Billigkeit und der Gerechtigkeit zu der Feuerbeflattung macht. Wird das christliche Gewissen nicht r er sozialen Wirkung unf de n ie ischen Staat, und die weit ere Frage, us durch eine Agitation sich nicht be irren zu lassen, al tativen Feuerbestattung unter besonders eng begrenzten, schwerwiegenden entsprechen, anders Denkenden und anders Fühlenden gegenüber auf letzt, dann sehe ich nicht ein, weshalb man nicht * den berechtigten ob das Gesetz von so großer Wichtigkeit ist daß eine Versch lecht⸗ st doch nicht von m inzipieller Bedeutung D 1 F ö * -. ö. 9 RVrürnde 8 ö. r Ror 7 werde soll D i ese leran; na der sozi le Verhäl jssoe jn nuf enommer vor 9. OsRris 6. j 1 ö r , aute Irzusehen. Meine H enn 3. e vurf G 3667 5 . 3 Gründen Andersdenkender gerecht werden soll. ele ran rung der sozialen Verhältnisse in Ka mmen we müßte. (Cbri nag vielleie — Lei zenrerbrenm . . 6 6 die 6. , 2 giffe ; 6. ö 3. esetz diesem so tief in das Gefühlsleben einschneidenden Gebiet von einem muüssen wir üben. Die Verbrennung darf ja nur stattfinden, wo ein D, Pinifter des Innern bat fich in der Nomnttssien aun dr ze⸗ rin zielle Oppositiön be . in di . v ö 1 39 * —s— 157 8 ᷓ 1. . j , 1. z . ü. 7 22 6 ö . . 3 ö Vi 12 . 3 111 1 1 . 1. 111 — . ö würde auch die Bestimmung im 8 3 Ziffer J deg Entwurfs Zwange abzusehen, der weder im christlichen Glauben noch in der ausbrückl icher Wunsch . In dieset Hinsicht gibt die Vorlage chlüse der letzten Generalsynode berufen. Der esch 9. r spricht von der Herrlie . der Gräber. l bier 6 esetz werden, wonach die Genehmigung zur Errichtung eines christlichen Lehre begründet ist: wie es andererseits nickt Sache des k. die nötigen Kauteler Ich vermag mich also den geäußerten Be⸗ . lsynode ist aber mißverstanden worden.“ 5. ö. ist heute mitunter von geringer Dauer, Krematoriums versagt werden muß, wenn nicht dafür gesorgt ist, daß Staates sein kann, durch polizeiliche Maßnahmen einem Bestattungs⸗ denken für merng e, nicht anz ue en. p. Fisc . bit ihren früheren k gegenüber der F J iich atholischen München sc ac Jahren das Recht auf r . ö — 2 e 3 . . ö * her . . 89 ; i her, daß * ns nde 8 it nur den Me es chlu 6 oingr Prob 16 1 ͤ z 63 ö 1 wegen der Feuerbestattung auch die Beerdigu g Verstorbener dauernd ö ; ö ; 3 . In tatsäch lic Berichtig gung estreitet Derr X . pe 519 rn ha 1x Uß einer a ĩ erlischt. iaiß Dine z ĩ uerbesta trun ig ni 3 ig = gegen t d zese ) voten ist u einer ; 8 Pere 86 ni , P ; 6 22.3 2 ; . ö n. ö r modus entgegenzutreten, der gesetzlich nicht verboten ist und Angaben des Vorredneis über die rete von 1886 nicht zi . fer etition des Gemeindekir. bent in Görlitz den Sberkirchenr Der Geseßentwurf gibt gegen? der 7 sehr weitgehende
stimmun ö. die aussicl
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i isheriger Weise stattfir 3 ube mitbhi 3 j ; ; j
* bisheriger Weise stattfinden kann. Ich glaube mithin, daß es ein) immerhin beachtenswerten Minderheit unseres w dr, aus inneren fffend seien. r Erw i he ire, Kw , gen . ö . oc i. 1. is BVefnkRIàa a 8 j . — 1 — 8 . . . * 2X 6 3 . 286 . r . 111i 1171 UU 1 1 8, daß 1
Irrtum ist, wenn Seine Erzellen; der General-Feldmarschall Graf Gründen, aus Gründen der Ueberzeugung und des Gefühls wünschens Graf Dro r betrachte die Vorlage als und, weil die Geisflichen niht wußten, wie fie in bezu dr . . ee, , mn, , .
den, ö) 2 2 von Haeseler der Ansicht war, daß durck die Annahme dieses Gesetz- wert und erstrebenswert erscheint. Derartigen Strömungen , . verhängnisvoll il . een en, ,, . 1 en der He en, sich berhalten sollten, die uns, uns gegenseitig zu ver guim fen, we . se 3 835 9 8 ori n ine ( 1 j — 2 9 v c M 4 Ff w 2 ö entwurfs das Bestehen der Friedhöfe in Frage gefte It sei, daß der 96. * 3 ö f te 6 j zenn d ¶ eln, daß eine christ ich Regi erung, l degiern ng eines chi 966 esinn ten gewünscht wurde. Ver Minister hat ferner hervor Hier J wird se G 6 0
. treten, würde nach meinem Dafürbalten nur dann berechtigt sein, we ichen Staates, Hand anlegt an eine , christliche Sitte, hoben, die Leichenverbrennung werde ferne urhin ein Privilegium Hierauf wird die Generaldi n
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gemeinden
d 8 ö stattungsakte einen . . Grüber in Zukunft weni 99 inten ip sein werde als es bis von juristisch-kriminalistischen Gesichtspunkten aus gegen die Feuer. in einen Erfolg christlicher Kultur, die die Feue nbestattung keichen sein, wenn die Leichen im Auslande u. brannt t würden. Nach dem Schluß ißwort des . Dr . Rive wird zur im sich verbrenne: jetzt der Fall gewesen sei. (Zuruf: Das ist aber der erste Schritt) bestattung geltend gemachten Bedenken tatsächlich nicht in einer den beseitigt hat, die erst wieder durch die französi ch — zivilegium wird auch nach Annahme des eiter bestehen, Spezialdiskussion geschritten. . Es hat mich indes gefreut, daß der Herr Vorredner bei selnen Be staatlichen Bedürfnissen übereinstin st und über⸗ volution eingeführt wurde: daß eine christliche Re— 4 denn die deich he nr eint ng wird auch sp ein ⸗greß 28 ick s 1 lautet: r .
i. . heidnische Gepflogenheiten, wenn auch nur einstweilen fakultativ zeld kosten. Die Kluft zwischen arm under ö. ird s ö er noc 5 er⸗ ö. Die n dntiumn darf mur in Landegvolien i ,, . .
22 lallung de Ur despollzetilch genehmigt Dafürhaltens
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nmenden Weise gelöst zenken das eine Bedenken nicht erwähnt bat, welches meines Dafür, wunden werden könnten. Kann Lies aber geschehen — und darüber vieder einführen will denn unweigerlich werden wir mit itert werden, das ist ein sozialer Mißstan ;
haltens in der breiten Oeffer itlichkeit am meisten dazu beigetragen kann nach meiner Ansicht kein Zweifel sein, daß * bei den in e. = . 3 e nn . i ; der ; obl . , ,, ,,. . fn . . der . r, e . . , ,, . dem gelen nla n gen.“ . 8 ö. ( . . hat, unzutreffende Anschauungen über den Zweck und das Ziel dieses setzentwurf vorgesebenen Kautelen ein Mißbrauch der Feuerbestatt Es war mir sehr auffallend, daß bei den Ve rbandiungen im anderen teuerb estattunge sanatit ker w . e affe e i alan dan . Hraf von Sppersdor ff kommt auf die Ausführr . e e. n. ö 2 . ⸗ Gesetzes hervorzurufen. Wenn ich mir das Echo veraegenwärtige, zum Zwecke der Verschleierung von strafbaren 3 au Vaue ein Redner die Regier: ung mit der e n. . ien hat. benutzen, um fr eine bi ator iich Ein i ihrung der Feuerbest ĩ 1. ö 1g in ben ng , ete zu ick und wei . . . ö Feuerbestattu 6 welches die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses im Lande und in schlossen ist — dann liegt für den Staat in der Tat kein unn! ] sie le in der letzten 186it,; dei al en . enh eiten 2 . ö. er, er ö. . . 3. ö, .
der Presse hervorgerufen haben, so tritt mir in allererster Reibe d um di tätigung christlicher Grundsätze in der Gesetzgebung das Gesetz erwe tert werden. Ich J
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Feuerbestattung nach
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ö ergangene Verfü gung von katholisch⸗kirchlicher Seite hin. ie ) besta nn g 89 f ö lt 15 Zul ss de To Bos attu 59 * och ö 2 * * I 5 n , 6 2 ö le . we de 5 an sich * d 9 ö ö ie der fakultativen Zulassung der Feuerbestattung fernerhin noch ha indelte sehr zurückhaltend, ja fast able hnend. Ju meiner groen sche Sitte der Erdbestattung auch h es Gef 6 . 6 ; rung. Dann aber Neigung entgegen, die Frage der Feuerbestattung als eine religiöse gegenzutreten. Freude hat der Minister fehr warm und entschieden dagegen Ginspruch kestehen bleiben wird. Wer hat vor 0 Jahren daran gedacht, daß i , inge wiesen erden, dh dl r genügende Garantie h 9 -. 9 tune . 89 8 en it veitere ] Igeln Yul *
J 2 — 12* . ö . * r Bnko * * 3 — 1 itte m 69 895 * I 8 2090 7 rei geber set, 18 de z t 61 und kirchliche Streitfrage zu behandeln, als eine Frage, die fast Ich bitte Sie, dem Gesetz zuzustimmen und damit den lang⸗ erhoben. Es wäre mir aber viel lieber gewesen, und ich hãtte mich iterlandsliebe und Königstreue er aten ö igeg r, 1 5. un. le 1933 mehr gefreut, renn er erklirt hätte, er lege kein Gewicht m Der kommunalen ren,. me. kön s
. r e. . ..
unlösbar mit dem christlichen Glauben und mit der christlichen Lehre jährigen Streit endgültig zum Abschluß zi . der meines Da⸗ f das ƷZustandekommen d , . fornn menden Zugestar . bhelfen. litik und Religion hätten sehr 5 z . au andetomme de ⸗ en, , d
verbunden sei. Obwohl diesem hohen Haufe im vo rebel nme ,,. des ens im Lande nicht nützlich * 3109 n Gesetze. Venn, hit und gi gen Ein Dr,, zu einem solchen Gesetz liegt für Preuß , , , Hang der Digkussio 1 . kann e ,. Obwohl nun gerade in em bohen Hause im vorigen fürhaltens zur Aufrechterhaltung des dens im Lande nicht nütz Freunde des Gesetzes ansehen, so gehörte zu der Majoritãt im Ab auch gar nicht vor. Ein Bedürfnis li f B di . , nnen, 95 . , ,, . . Den Armen, vor Jahre diese Auffassung auch von den Gegnern der Feuerbestattung gewesen ist. (Lebhastes Bravo) geordnetenhause auch die Sozialdemokratie. Man kant nicht. leugn ien po elchen Vorschriften über d Die Flamme Man abgelehnt worden ist, glaube ich doch noch einmal mit aller Bestimmt— daß die Masse der atheistischen Kreise im Inland und Ausland, wärt verschärft werden. n enn Prinzip heit darauf hinweisen zu müssen, daß kein kirchliches Dogma, keine ; . n 14 J ige Lie das positive Christentum verwerfen, auf seiten er e. ö l Derr . Dryander: s e Verhandlung ee, . ,, e 61 ; ö 2 533 trete, prech ch nicht im Namen un ag de bestattung stehen. Das sollte uns zu bedenken geben, und das Herrenhaus der Generalsyno hingewiesen worden. i hat gelgagt. daß nen dertreten, sondern lediglich de christliche Lehre, kein Gotteswort und kein Gottesgebot der in ihrem letzte z Frage der wohl. Je oleranz sei an u n. 1 bestattung entgegenstebt, (Zuruf: Das wäre ja noch schöner) und fü erpflichte ür meine Ueberzeu gung trotden einzu und die Vorlage abzulebnen. Die Sozialdemotratie, die an dies e eine freundlichere tellu eingenommen habe. ihre Shane . Gemeim ferner daß dies allseitig anerkannt worden ist, und zwar von den treten. . in in entschie ener Gegner der oblig — s ö Verlage eine ganz besondere Freude 6 die Ums iur. ist nich datsächlich hat die General synod. il nei nen, na, ig von 2 , . g . ntgle. 61 ; Organen und Instanzen der christlichen Kirche, wie der Herr Bericht— bestattung, die für absehbare Zei be uns 5 ist. Wie vor erfolgen u belãmpfen durch starke Ausübung der bestehende ), 49 ,, . 1803 n,. irhalten. Sie hat nur in einem Puntte eine stiller , , J ö . 5 ; ee geen. L ,, ö erstatter bereits hervorgehoben hat, nicht nu uf der Gisenache tausend Jahren wird. auch nach taulen ren das Kreuz steben, auch setze, nicht durch Ausnahmegesetze und am allerwenigsten dadurch. . de nie sie n n , Manche Geis stlie che * 6 n Gewissensbedrängnis ja selbst nic 6 d f hw . * . a, m ne, m ö 36 an e. tat reits ge n hat, nich ur auf der Eisenacher auf den Urnen gläubiger ? verbrennen lassen. is man ihren Anschauungen entgegenkommt und sich ihnen in gewisser gekommen dadurch, daß christliche Leute ihre Leicheneinäscherung selber Ja Jelblt nicht durchweg 93 nung. Mir n gicher Fogik könne man er Kirchenkonferenz im Jahre 1398 und von der preußischen General- religiöse Moment scheide [ dllig aus; in den Dogmen der Weise akiomodiert, sondern einzig und in dadurch, daß die Staat zrdnet hatten. Ich habe felber die . jung vertreten, daß die berbieten, aß jemandes Aschenrest in der Urne seiner Tochter oder
( ig Und allein ' ' 8 2 2.
; . öh ,, . r fem ,, ne r re,, , . e. . Damn den ? ö ö in einem Garten beigesetzt werde. Redner fährt fort: Der Stand—
synode im Jahre 1909, sondern auch von Vertretern der kathbolischen iche ist die Feuerbest g. n erboten worden. neden regierung unentwegt fest zu den ewigen Grundsätzen des en heteiliqung der Geiftlichen on solchen Fe ,. tungen in irgenz ne, e., ie een, ö gaben sich mit ir b⸗ chafngt; ie Ge nera l ivnod e iben⸗ tums steht und darauf bestehen bleibt. einer Form wird geregelt werden mn nn. 2 fragt sich nun, ob ich
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61 6 antommen, der
Feuer⸗ T krior der ie izugehören die Ehre habe, r ich sollte sich in letzter Stunde entschließen, für das Christentum einzutreten ie Generalsynode
Feuerbestattung
überflüssigen Kautelen wenn eine große Anzahl Kirch Me; ö . ar 8 bal ch t b punkt des Grafen 9 orck, der Standpunkt des absoluten Respettes nicht ulassen wollen und dagegen stimmen; Je. reine Yerre 2r 1ch oßßdem ine ghhafte 7 * in 2 . 1 . T 2 6 dre inung wird nicht 1e z Schutze s ! . Ire . 2 . Verren, wenn sich tr kzden eine I bl afte und 6 w . e espro- 6 inn. Ich s heide au ich d ĩ ĩ 9 m ir das Gesetz stimme n kan in oder nich t. Auch die Genera AUspnode hat vor der an M einung wird nicht ganz uneingese schränkt zum Schutze übe erschwerenden Bestimmungen wird intensive Gegnerschaft ge— die Feuerbestattung hat heraus ische ent aus. Neir ne 6. irtei hat das Verbot der Feuerbe gan ing Zu einer tatsächlichen Berichtigung erhält das Wort mer kannt, daß kein Dogma zur Ablehnung der Leic chenverbrennung 1 8 1. ngeführt werden könne * Wer von dem Stücke Gl , . en ö. 2 . . h * . h * . h . 8 8 z ‚. 1070 z 9 . M z ö Vellmar J sio 1 MUurde 29 J 2x de vindyire der yn * 1 bilden können, so wäre es mein Dafürbaltens in erster Reihe in ib fen emmen: im Abgeordnetenhause haben in jeder Heir Loening: Graf von Vorck bezog sich auf meir verpflichte. Ebenso will ich nicht die Beweggründe bemängeln . t impre 66 ; 8 ö. . Feu ihestattung zulassen woll P 59 . ; 210 . * ; 6. ö 8 ö. Als er at,, 91 8 3 Fiscker Bat in ei es der Reg aba . . 3 ; ; ung des al dgrabes gestanden. Es genügt u ich eur d 1 uldssen Voll zuri e. ö die und Erzesse agitatorischer Art, Partei sich warm ter des Gesetzes gejunden. Als alter usführungen vom 31. Mai, und Kart nal eee. hat, in eis . Regis rung nahegelegt ö diesen Gesetzentwurf 23 3 ö 3 , , . . . . e. irchführbar ö. chen will ** der a. tattung sich baben zu schulden Mich r ' ma ö Entscheidungen tr fen müsse en auch sächlichen Berichtigung erklärt, daß meine Angaben über einzubringen, o bwohl ich sie nicht für so zwingend halte wie es . . . 0 K ih enn ir den durchführba . n . ange 1 4 — G — 5 (bl = h 1. n ö 7 . * ö. ö ar 5 3 63 ö = ! z . — ) 1Iche b 6 chi ch ( Hogm * T Tnferesse 5 i ; d i ; wo sie meinen persönlichen Empfindun der Congregat aneti officii vom 15. n dictipen geschehen i Ge i der Leichen ⸗ X i i. ö. ,,. ꝛ rschöpft sich . , , . 9 n Interese . 29 — 1nd zwa * z vorwiegen (. 1 . . . 1 P — z soꝛ vorbr 1 s . * 315 e Irdbesta I i latoser un Ihr engehr ) 1st n l. en, sodann aber und zwar ganz vorwiegend — dare ch mitzuwirken hal ei der Gesetzgebung, . ich . ind vom . n 9M nicht zutreffend seien. ᷣ ist doch nicht so erheblis lieg n, sie ist relativ 8 * . 6. 6 n, , , n — hristenge in, r es Staates richtiger, eben keine reine Verstander ssache ist, sonde in a7 Standpunkt. Das gesc ebene ) 5 Tahre 55 ß 16 nach dem erste en Dekret ring. D Der Ministe r c jedenfalls mit einer . der Kommission ellerbesltartlung gibt welten oltstretsen ei erg = le 1st 33 . h möchte ; 8 . 3 otisches (Sew sJch n rboleßft . . die 91 he )* 16 II. 8. bebt
. un 1 1 . e e npassen den Bedürfnissen der Mens .
indiuc hervorrufen,
en des
voor
—
hierbei auf , Seiten Imponderabilien (Sehr richtig!, daß indi⸗ viduelle Empfindungen und Gefühle auf beiden ̃ ganz erbeblich mitsprechen (Zurufe) und drittens, daß, wie ich aus den lusfübrungen des Herrn Vorredners entnommen habe, vielfach bei den Gegnern des
Entwurfs de Gef obwaltet, als ob die auch nur fakultative 3 . , , Alle 4 e . Fin zedanke der Eidbest . n ein Zulassung der Fe e e,. geeignet und bestimmt sein könnte, bie dd,, . dür i . e . . e G n n i m fn gab. 4 Gnessa lle dar vollen innerliche ö. ö .
ihre erbrennun angeordnet haben, des ar, nachten Ausführune zr re gehabt, daß die Feuerbestattung r. m . che, ö ; ; ee, var ĩ volutien; an ihrer Wiege stand ni as Prinzip der Schonung de ind, bitten, das
cksch itt, sondern höc hstens h
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die ö ] ; 8 unwürdig ei 5 aber der Bischof Ausn ahmen zu den veite rei] mn d deutscher Bev 6lkerung un, P athil ch 6 ü r ; 853 ö. ; ‚ . würde nicht geschehen, wenn nach der Lehre der sei, die Si Beeidig ist desto, tiefer gewurzelt. Di haistlichen. Der Preußich? Stagt hat, keine Veranlajsung, sich Entwurf stimmen; diejenigen Herren ; z ⸗ f dafur einzusetzen. aht derer, die für die Kremation ;
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bitte i icht zu Abänderungen di
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n, Ki ien die ge n e st en im Widerspruch stände mit or g . e ich anerkennen muß, rf de, zerschwin r Minderheit Worte Gottes. In dem zweiten Dekret sei bestimmt, daß P Ur haben ber mi er alten, geheiligten, jahrtauser dla ah bie Kirchen van ihnen eäibtän lan hann ee eenn'senmngen, zweifellos den Cindruck hervorrufe 97 11 1 1 66. J 1 C = 1 16 111 1 1 1n* 117 ben U 8 . e,
3 trotz Abmahnung anordnen, daß sie verbrannt werden bestehenden christlichen Sitte zu tun 1è Anfang an stan . e e, n, ,, ,. , m, , 1 e , m , n . , ,. J . tuen Platz zu machen z sind bisher im ganzen etwa 3000 1 is Gesetz in der Praxis zu
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ö 3 ö. ) . 4 . . ö 11 ; . . 83 1 —ĩ L 1 . . r, ; i ö 2 . 2 . ; 5 3 j Toitor] enn vpabon ? altehrwürdige christliche rdbestattung ungebührlich iachgewiesen. or rechtlichen Standpunkt ind ina⸗ bzusehen. Wenn ich vorausgesehen hätte, daß die Angelegenhei tderreichten. Die ganze Frage ist wett entfernt, sich aus Nützlichkeits I , ä. Antrag Graf zurückzudrängen und zu e (Zuruf: Principii bsta! listische Bedenken worgehoben worden. Da be reiche Er zeute zur Sprache käme, so wurde ich die Dekrete mitgebracht ö lösen z r ö — Diese Gefahr vermag ich nicht . Sehr richti inks, fahrungen aus meiner persönlichen Lebensarbeit vom jungen Assessor en lateinischen Wortlaut verlesen haben. Ob seit 1392 Dekrete d allem mit Gemüt derspruch rechts.) Ins . e . re scheint mir eine derartige Befü . n us 1 de hochsten Stelle er —trgaflustiz; ich inn deen 9 ö 2 J Ati Sal oflie i erlassen sind, we lche diese . rühr Re
z . ö ie Exhumierung nur bei Vergiftung durch Arsenik zuverlässige Ergebnisse Dekrete abändern und Vers Hirn ingen enthalten, kann ich r entf
ve on bea 2 so R 5 Dear von den Re mern . Tor or- . ö 8 3 ü . — ? 2 656 re . X.. . 5 . 8 . 1. dereinbar it in mit der von 1 Geanern der Feuer⸗ hatte, und sehr erschwerend 1 das Fehlen der Le ie ,, ne, icht. wissen. n 9 erf ntlichunger st nichts darüber
ösen zu lassen; sie hängt eben mit Impon ien, vor i n * , .
daß
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immer wieder hervorgehobenen tiefen Abneigung weiter ie letzten Zweifel hat das Sachverständigen uach ten de eitigt, Damit ist wo er tatsächlichen Berichtigung des Kardinals Fisg n ieder Gemeinde ein ü eines rb gegen die Feuerbestattung un eg dere nur welches das Ministerium des Innern der . ion erstattet hat. der Boden en e m. Rrabhuge ie Stille des Orts, d monumentale Theolog 6. ĩ 1 ie 6. — 8 869 — nl * ö . . 2 . 2 . ; 2 , . . 2e Br* ö . 3 1 9 * . 8 1 i,, 36 mind * . . ĩ 8 1 . 1 gegen 86 19engimme 2 w J Zulassung. Denn an, Hern an,. . Rach dieser g wird die heutige ch das set Herr f ? c t e imme, die nieͤ is re bꝛenkmälern und nicht zu idesten die ne Predigt der ige I. 1s Dortmu halt an r e. Berech * 36. 9 gerade verbessert. Die Besorgnis, daß die Gemeinde eventuell zu den ribůne dringt, i iner tatjächlichen Berichtigung mi ofesso nchriften euthalten höchst eindruck zpolle Moment 23 tr uch 38 2lautet: Minister des Inne fürbaltens m do Bere anon ousgaeben ö. e, , . . . ; . 3 . 2 3 8 ? auf . . Sie Branchen Hhioß . ; 8 ; 8 Minlster des Inner! Daf fürba !; s mit vo ller echtig . . Kosten des matortums belangezogen erden imm venn dieses we useinander und reicht ihm zum GiIiuß n 61 Unt ö r 1 . I alf ö. erlin i 1 ehr 3 Un 2216 ene ne ar nur zemeinden und cmeind 3 14 z 8 . 143 z 2 5 8 ; 8. s ; k *. 2 . tenfest e Mgmnßnn hinab Laer r din ⸗ . ; z Meine n Tc 5 das bent h Volk fest und treu zu der ihm lieb gewordenen Sitte eine Kosten ni eck )zeint mir unbegründet; ich würde abe Heite reit der beide umringenden Herren die Ha Eolenseste ; zlücherstt zänden oder solchen anderen Körperschaften des öffe en Rechte Meine Ich . Erdbestattung hält, dann ergibt sich aber meines Dafürbaltens m en n unabsehtgren rührenden Jug ven 6 nschen zu erblicken, di enen die Sorge für die Beschaffung der öffentlichen Begräbnis. An sicht des Herrn Grafen von der
Professer Waldeyver: Es ist mir der Auftrag erteilt, i ur Evidenz, daß die Befür htung, es önnte die Erndbestattun in ogabe, um en in 1 ichtung gelte les 1 ber slussig (. ; un ; . . . 3 e J ürch e 1ttung . en ndere meine itten achten ollen 9 ir zit gema ist un ohltuend irkt, die Rnnahme 1e z3u empf fehlen. ͤ mich ste 15 aufs tiefste bew eg
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1euen Fraktion, 2 die innerste Ueberzeugung hat, daß das zu den Gräbern ziehen, um sie zu unn. . ple egt, erteilt werden, sofern die nach den be ehen n Staats Bedenken vorli nicht richtig ist. unerwünschter Weise zur gedrang werten. binfãllig zegenstandslos erzensfache sind, so haben sie auch einen Anfpruch darauf, daß ich Je e diese Aufgabe übe . tro dem ich selbst kein? nt diesen Gütern se erschendertch in zugehen, 3 wir a , m de,, , , , . mehr in ö Maße ssehr rie chtig — Zuruf: Ganz falsch!)) und, meine Herren, ihre E a. chte, auch wenn sie nicht die mei ind; das is a er der Feuerbestattung bin; ich werde mich niemals verbren ohne weiteres einen Teil opfern können. Mit weiterer e. . praktisch nicht durchführbar. Es
; . ̃ m, . . 82 me. . der ena fur , eth r 2 . 3 Gr t hinte Genehmigung“ . ꝛ 6.
1 ü ; ber er Gebot er Bi illigkeit und Gerech tert m cuerbestattung geh in le ler Pie tãts sitte verloren. 1 en“ wird . 6 1 r Kategorien von Körperschaften,
Mitbürger. nicht nur solch G lommt hinz 3 Lin gut Teil. de ! tion für die Feue 2. Hiniste mu s , r lag 2. e abt lelehnt, nachdem ihn 3 ezüglich der Krematorien
uf atbeistischem Boden steben, tatung von durchaus materialinisch gerichteter Seite ausgeht; de linister des Innern von Dallwitz und der Referent 16e —
* tiefreligiöse Ueberzeugung ne luffass Leben ist ein Possenspiel“, da iweg. für überflüssig erklärt haben; 5 2 wird unverändert an⸗ Körperschaften, vor allem
. Möonli ich keit Feuerbestattung zu gewähren. weren 1 d leicht gefördert rden, n die Feu enommen. bestattung sind es in de
oder mindestens . ich abgeschwächt sein wird. den Weg zur obligatorischen Feuerbestatti ie ic ue. Ich a8 istentum hat die Erdbestattung offenbar von den Heiden „smnttung fördert. Vor dem Gesetz und auf dem Kirchhof sin Nach 8 3, der die Fälle aufzählt, in welchen die Geneh⸗ wiegenden Teil der Zuruf: si geb einen Schri weiter! bit 46 die Vorlage anzuneh nen; le kommen damit einer billig J oer n n 1e 1. die ö. alten Ger imgnen nd San hatten dl * 9 E . . , e 3. e z ͤ . , r. ö . 96 migung zu versa en i t u ies V ersagung auch erfolg zen, zir können unmõ lich . ĩ bjettiwer pri nic zestreiten können r her, n die ire ie letzte Landtagssession g min,, , nn, , 3 J hr ze vurde die Feuer⸗ Angehörigen befindet, keinen groß : ö. gen, denn er sagt sich: n, 2 betreffen . 2 betreffenden Gemeinde chließlich dem Befinden d ö Thron 6 etzte Va ⸗ or gel Roc Unt Ra roße wurd ö i . . ; z nicht mit zweidrittelmehrheit be en worden ist. Körv schaft ihre
21 id . ; 2 rx 1 9 ö torben , * , nn ei riwmirseai in ö S356 hat D bestattune die X 1 1 ] Uch. etzt ist dle zerbrennun —in ribilegidm . ; ü ö . So hat di 4 . e 83 r . *. J ; ; Graf Strachwitz befürwortet, statt r Zweidrittel hrhe ; ;
zewonnen, und wohl mit Recht, denn sie entspricht eimer e. . 8 iwaber auch leicht einmal so kommen, daß die m, nr natürlichen Anschauung. Es sind ungefähr 50 Jahre her, seitde — 16 . ich verbrennen, die Reichen sich begral en lassen, un 2 i i enn den born chrer den. egenüber stehenden und verschiedener ; . 2 z ö 6950 n 5 ni e ehren diele . ? sich die ersten Anfänge der * wegung fur j 2 1 shru 1. r ö onnten wir dle ag: tatozis e Flosk l 1 . bren b eko immnen Minister Des Innern von De w i . 7 89 . 1190 si 6 ö seoit wie vor die Erdbestattung ein bwächliche Konzession ist gegenüber gewissen Richtungen. Feuerbestattung geltend machen. Merkwürdiger tine Leute ist nicht einmal Platz auf dem Kirchhof! Diese Ich bitte, den Antrag abzulebnen. In allen Gemeinde— . g ae men der n Leichenbeie igung sein und ss ist rich es gil in Dogma gege ie Feuerbestattung, ke Kulturländern, auf der ganzen Erde kann man agen. Die lung ist mir von einem Arbeiter ver zwei Jahrg ntgegen fun ,, , ,
die 8 . tat unn isches. Aber wenn es 6e. kein Dogma lagen hauptsächlich zunachst darin, daß namentlich bei großen aal Aus allen diesen Gründen muß ich für meine ze n,, ,. die Malorltät von K wie sie ist., fes Auch wo nit in Einzelfällen aughri ich e n Ver, gibt, so greift sie doch sehr ein in lichen Sitten eines Seuchen Gefahren von der Erdbestattung befürch! et wurde 3 ber e,, gegenüb⸗ er ablehnend verhalten; ich glaube, daf ich damit 3 e Majorität von z, wie sie hier vorgesehen ist, festgesetzt. Auch geben werden, bi ich Sie, doch auch vo nicht in E ü sche : bandbab — konnte eine solche 5 zr nicht in é Umpsindung sehr großer Kreise der evang elischen uche Autdruck im Abgeordnetenhause hatte der Antragsteller ursprünglich die jetzt „4
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verfassungsgesetzen ist, wenn eine qualifizierte Majorität erfordert bestattungsge i zren unter die Kosten
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cn Allr. 16 1 1 1 — 2 * * 5 or * m o d Herr 2 ö ; 131 fror . 6 86 . . 3 hrist 1 taates, in die christlicher te eres deutsche ie früher gel andhabt wi . llen, daß zweife kirchliche storbenen angeordnet is 's kann die estattung lediglich i Vo ind ist ge e je Volksseele bis in ihre tiefsten Tiefen Abrede gest we Ich ha selbst 1366 in Bi erlebt i . er wird nach seine wisse imen, Gott wird es zum der S ̃ d m 3 J l n 3 gli * e id ist g t, die ele bis in il iessten n red zestellt x zerden, 8 . selbst 1366 in Br reslau w Besler 2 . ch seinem Gewissen stimmen, Gott wird es zum pom Herrn Grafen von u,, beantragte Dreiviertelmajorität Interesse daran haben. daß ni Ausnahmefällen zur ane en gelangen U zwar nur sofern u e n. 3or er starten romung in ande zi zunste ö als . Opfern forderte, daß man, 8 , . 8 ⸗ . . verlangt. Er hat aber selbst sehen, daß es gegenüber der bis 1 . n, ,, . durch den Verstorbenen durch letztwillige Verfügung auf Grund wo er attung habe ich ni zemerft, wohl aber von einer groß Beerdi Teichen möglich war, die Leichen in roh r, , rachwitz: Obwohl ein entschiedener Anhänger de e . a, . . i, , nn. ; 2 gegenüber 23 e, niedrige Bemessung der Feuerbestattungsgeb ; 8 schti s en . ; 2 rr di unser christliches Volk, au urch unsere evan⸗ en Särgen auf dem Kirchhof mitten in de la wi. Waltung habe ich auch alle Gründe e ir di n . Gesetzgebung inkongruent ware, eine so weitgehende Mehrheit Konkurrenz gemacht wird. Ich wied er Entschließung fü seine Person angeordnet worden ist. J 677 5 . 2 r * , . ö t Protest bein eue nd e ) schiene 6 ꝛ . 5 Ron nz gemacht 18. Ich wier ne at ie ßung r Per sor e net wo in j 9 t ,, ,,. I ven 2 ⸗ aläsubige eile. n ö g 57 ·sz. Auf meinen scharfen Protest bein . tattun 19g ang zeführt sind, und die darül 1 chle elle verlangen, und hat selbst seinen Antrag von auf . iert. der Durchführung der 1 — 116 1 11111
; 1 ö f 3. * . n . . 66 4 ,. ö ; = ö A ren Schrift . 2 ß zug leich die volle gesetzliche Gewähr dafür gegeben, insere sis Bevölteruna ih ; n die J Haaiftr de er Ruch sind bei großen hiisten sorgfältig stu zabe aber gefunden, daß diese 36 . ö . . ; l 1 vol tern t nie rie n die 9 NViagistr u s Uebel abgestellt. Auch sind ( 8 . siudiert. Ich hahe aber gefund . ch glaube, daß keln Anlaß vorliegt, dem Antrag des Herrn Grafen unüberwindliche Schwierigkeiten
z z 7 8 . 7 2 6. n f ö ö! 7277 * 66 c; ö 2 z . 3 ke 18 mnth 6 . d von unbedingt in allen Fällen ausgeschlossen l nu aran große esurchtungen le Zutunst. le te lulen un mi D ne, die . reichen aus den Grabe rn bern es viel fach Unrichtigkeiten enthalten; auch wird on ö. . . n 55 J ; Pn Fortschritt des Gedankens wenig oder gar nichts vermeldet. von Strachwitz stattzugeben.
den impfindungen m den bolt e ltrg 1 ert stattung ab und hat die stim gespült: da si 2 Man Platz 55 S ö 5662 ick : ) erm gag ung getroffen und sehr icharf durchgeführt, daß jeder katholische stellten, so traten mehr die p n,, und ei . nme, nte ö. ö. 6 r die Feuerbestattung angeführt, sie fordere weniger lat Graf Strachwitz zieht hierauf seinen Antrag zurück. indessen werde ich nach der =. 1 zrist, der vor seinem Tode beitimmt hat, daß er nach dein den Vordergrund. Die rd des eben digbegrabenwerdens 9 26 ich be fe zestattung. Dieser Grund ist nicht d urchschlagend. Was S§ 3 gelangt unverändert zur Annghme. gebenen Zusage, er sei ger einem un mla nigen ode mit Feu estattet werden will, das kirchliche Begräbnis ver⸗ eit verbreitet, und gibt es etwas . 5 und Frchte weg, . 3 . ges die Feuerbestattung. zu sein. ist meine christliche Sz 4 trifft Bestimmungen über die Festsetzung der Gebühren. der Feuerbestattung nicht be iert, und auch in milder gelagerten Fällen begleiten die Gei ze ö an es jemandem verdenken, daß er inscht, es möchte ihn J h möchi ng. . Auch unser Heiland ist zur rde bestattet wolden. Die hen hr n sind so zu bemessen, daß sie die Kosten der um durch den Antra icht die Lei F J tattfindet. Die Wirkung dies niemals vassieren? Ferner ist der Ge . in den Schoß den öͤchie mich in diesem Sinke nir ven Aagbführungen des Vor— Einrichtung einschließlich Verzinsung und Tilgung, der Erhaltung den a . der Vorlage wird sich bemerkbar machen durch da hwellen derjenige Erde versenkt zu we für viele abstoß end, , , ee gegen die) nnd, anichließen. Auch krimsnalittijche Gründe sprechen d Verwalt , , . ö ner Verleugnung s berechtigten Empsindens wei nic , bie an Ten nnd ahienten t, , r, Feuer, dem inan immer eine reinigende Kraft zu schreibt, sx ; len die R euerhest irtung. Wie die Abst limmung heute ausfallen . . ö. ung der An 1g hecken. . s ö in Gottes Hand, aber über die Annahme des Geseßtes Ein Antrag des Grafen von Behr-Behrenhoff w trag Graf Behr desgleið
wi led, steht Juden und Heiden freuen. Ich denke, wir halten l diesem Satz hinzufügen: ganz schwacher Mehrheit;
Graf YVPor *: J er
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einem din griff in die . te weiter Vo is n ibe den Eindruck, daß man an vielen Stellen i h. zar nicht kl ss braucht nur jemand anzuordnen, daß seine ö in. ö würden . . ö. , , e, ,. e, , . ,. e. n, , ,,,, , n. bringt wie auf den en sich nur nicht die Rede se je stlichen Be den e jahr hi ide b. stattet werden, daß man seinen Namen anbring