1911 / 147 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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dem Geheimen Rechnungsrevisor bei der Oberrechnungs⸗ kammer, Rechnungsrat En gelhardt den Charakter als Ge⸗ heimer Rechnungsrat und

den Geheimen Rechnungsrevisoren bei derselben Behörde Boedler, Liese und Buchalski den Charakter als Rech nungsrat zu verleihen sowie

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Nordhausen getroffenen Wahl den dortigen Ersten Buͤrger⸗ meister, Oberbürgermeister Dr. Karl Contag in gleicher Amtseigenschaft auf Lebenszeit und

infolge der von der Stadtoerordnetenversammlung zu Graudenz getroffenen Wahl den Stadtrat Dr. Stolzenber daselbst als unbesoldeten Beigeordneten (Zweiten Sucgern eech der Stadt Graudenz für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs- und Bauräten Künzel in Bonn und Hennings in Cassel den Charakter als Geheimer Baurat,

dem Departementstierarzt, Veterinärrat Heyne in Posen den Charakter als Geheimer Veterinärrat,

dem Kreistierarzt Kalteyer in Eschwege den Charakter als Veterinärrat,

dem Generalkommissionssekretär Encke in Breslau den Charakter als Rechnungsrat,

dem Rittergutsbesitzer von Günther in Grzybno, Kreis Schrimm, und dem Rittergutsbesitzer, Oekonomierat von Dippe in Quedlinburg den Charakter als Landesökonomierat sowie

dem Rittergutsbesitzer Schiftan in Lindow, Kreis Ost— sternberg, dem Rittergutspächter Doelcke in Hohenselchow, Kreis Randow, dem Direktor der Provinzial-Moorkommission Oehme in Posen, dem Mitgliede der Landwirtschafts⸗ kammer für die Provinz Schlesien, Rittergutsbesitzer Conrad in Klein-Zindel, Kreis Grottkau, den Mitgliedern der Landwirtschaftskammer für die Provinz Hannover, Gutsbesitzer Hincke in Oitzfelde, Kreis Uelzen, und Hofbesitzer Otte sen. auf der Ziegelei Wohlenrode, Gemeinde Metzingen, Landkreis Celle, dem Landwirt und Gutspächter Kemmann in Mett— mann und dem Winterschuldirektor Balster in Bassum, Kreis Syke, den Charakter als Oekonomierat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Fabrikbesitzer Ernst Volckmar in Kettwig vor der Brücke den Charakter als Kommerzienrat zu verleihen.

Justizm iniste rium.

Versetzt sind: der Landrichter Citron in Ratibor als Amtsrichter nach Herborn, die Amtsrichter Deetz aus Osterode i. Ostpr. als Landrichter an das Landgericht J in Berlin, Dr. Glashoff in Gleiwitz nach Segeberg, Pawelcik in Lands— berg i. Ostpr. nach Wehlau.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts— anwälte Heinicke bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt a. M., Alexander Becker II. bei den Landgerichten J, II und Tir in Berlin, Dr. Goudron bei dem Landgericht in Essen, Dr. Riehn bei dem Landgericht in Altona, Rickel bei dem Ams gericht und dem Landgericht in Elberfeld sowie bei der Kammer für Handelssachen in Barmen, Siegfried Chodziesner bei dem Amtsgericht in Charlottenburg und dem Landgericht II in Berlin, Brinck bei dem Amtsgericht in Magdeburg.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Dr. Noth aus Wiesbaden bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., Manzke aus Bublitz bei dem Amtsgericht in Pollnow, Dr. Hugo Behrend und Ir. Ludwig Markus in Charlottenburg außer bei dem Landgericht III zugleich bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, die Gerichtsassessoren Paul Brasch bei dem Landgericht 1 in Berlin, Dr. Kassemeyer bei dem Landgericht in Hechingen, Schaper bei dem Landgericht in Magdeburg, Claren und Dr. Tiefenthal bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Wertheim bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Essen, Windel bei dem Amtsgericht in Rodenberg, Dr. Kutz bei dem Amtsgericht in Mühlhausen i. Ostpr., Dr. Din se bei dem Amtsgericht in Schwerin a. W., der frühere Gerichts assessor Hans Ehrlich bei dem Landgericht J in Berlin.

Den Gerichtsassessoren Dr. Brandts, von Brehmer, Oskar Goecke, Karsen, Eduard Lehmann, Detlef Schmidt und Schmorl ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Der QOberlandesgerichtsrat, Geheime Justizrat Reusch in Cöln, der Erste Staatsanwalt Gre ffrath in Limburg a. d X., die Rechtsanwälte und Notare, Justizräte Hertz in Münster, Lohmann in Brilon und Dr. Hübner in Stade sowie der Rechtsanwalt Weingarten in Pößneck sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

en Regierungsbaumeistern des Wasser- und Straßenbau— faches Nicol in Krempa und Lachtin in Konitz sind etats— mäßige Stellen als Regierungsbaumeister verliehen worden.

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Aichtamlliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 24. Juni.

Majestät der Kaiser und König nahmen ttag in Kiel an Bord der „Hohenzollern“ den Staatssekretärs des Reichsmarineamts, Groß— n Tirpitz entgegen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Aus⸗ schüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Der Amts, Wirkliche Geheime ist vom Urlaub

zurückgekehrt.

Die Nr. 6 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 15. Juni 1911 enthält im Amtlichen Teile unter A ,, Ent⸗ scheidungen der Senate in Unfallversicherungsfachen über folgende Gegenstände: Die ordnungswidrige Benutzung eines nn, auf einem Betriebswege durch einen im Betriebe eines Vaters als Arbeiter tätigen Schulknaben auf Geheiß seines mitfahrenden Vaters hebt den an sich 3 . sammenhang mit dem Betriebe nicht auf; der baburch herbei⸗ geführte Unfall des Knahen ist ein Betriebsunfall (2180. *

Ein Unfall bei der Vorführung einer Kuh vor dem Kreis— tierarzte gelegentlich einer von der Ortsbehörde vermittelten Untersuchung des gesamten Rindviehbestandes der Gemeinde auf Scheidenkatarrh ist dem landwirischaftlichen Betriebe zuzu— rechnen (2481).

Ueber die Voraussetzungen, unter denen eine infolge Alters und körperlicher Schwäche nur beschränkt erwerbsfähige Aus— züglerin, die im landwirtschaftlichen Betrieb ihres Sohnes ver— unglückt ist, als „Arbeiterin“ im Sinne des § 1 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft angesehen werden kann (2482).

Ein Unfall des Verletzten auf der Reise zu einer Sitzung des Feststellungsorgans, in der die Entschädigung für einen Betriebsunfall festgestellt werden sollte, und in der zu erscheinen dem Verletzten anheimgegeben war, ist keine entschädigungs⸗ pflichtige Folge des Betriebsunfalls (2483).

Die im §S 1 Abs. 6 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft aufgeführten Gruppen von Fach⸗ arbeitern sind nur als Beispiele aufzufassen; die Berufsgenossen⸗ schaften sind daher nicht gehindert, in ihrem Statut einzelne dieser Gruppen fortzulassen oder nur in beschränktem Umfange zu berücksichtigen (2484).

Wann ist in der Bewirtschaftung eines Gartens ein land— wirtschaftlicher Betrieb zu erblicken? (2485.

Zur Anwendung des 3 2 des infallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft (2486).

Der 517 Abs. 4 des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft (5 16 Abs. 4 des Gewerbeunfallversiche⸗ rungsgesetzes findet auf Kinder geschiedener Ehefrauen jeden⸗ falls dann Anwendung, wenn die Sorge für ihre Person nach 3 1635 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Mutter zu⸗ stehl (3187.

Bei der Vorschrift des 8 18 Abs. 1 des Unfallversiche⸗ rungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft (3 17 Abs. 1 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes) kommt es nicht darauf an, ob die verstorbene Ehefrau den Lebensunterhalt ihres Ehemanns, sondern darauf, ob sie den Lebensunterhalt der „Familie“ wenigstens überwiegend bestritten hat (2488).

Die persönliche Versicherung des Unternehmers wird bei Einheitsbeiträgen auf Grund des 5 53 Abs. 4 des Unfallver⸗ sicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft nicht dadurch formell begründet, daß die Berufs genossenschaft mangels einer statutarischen Vorschrift für seine Arbeitsleistung keinen Abzug von dem tarifmäßigen Arbeitsbedarf gemacht hat (2489).

Die Abteilung B (Invalidenversicherung) bringt Revisionsentscheidungen, in denen folgende Grundsätze aus— gesprochen werden: .

Unter Umständen ist eine Erwerbsunfähigkeit, die durch ein Heilverfahren beseitigt werden kann, als dauernd an' zusehen (1550.

Das Ruhen der Rente tritt beim Bezug einer durch eine Privatbahngesellschaft bewilligten, später vom Staat über⸗ nommenen Pension gemäß 8 48 Abs. 1 Ziffer 2 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes ohne Rücksicht darauf ein, ob der Pensions⸗ bezieher mit seinem auf Grund des § 6 , . gestellte Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht durch die zuständige Behörde zu Unrecht abgewiesen worden ist (1551).

Die Richtigkeit einer in gehöriger Form bewirkten Marken— übertragung kann im Rentenstreitverfahren nur durch „be⸗ gründetes Bestreiten“ angefochten werden (1553. .

Ein Rentenbewerber kann sich auf einen zurückgenommenen Invalidenrentenantrag ohne Rücksicht auf die Rechtsverbindlich— keit der Zurücknahmeerklärung dann nicht mehr berufen, wenn er während 10 Jahre auf diesen Antrag nicht zurückgekommen ist (1553).

Ein Urteil, das vom Schiedsgericht ohne Kenntnis von dem Tode des Rentenbewerbers erlassen ist, hat keine rechtliche Bedeutung (1554).

Die Berufsgenossenschaft ist durch ein Heilverfahren der Versicherungsanstalt entlastet, das zwar nicht den nochmaligen Eintritt der Erwerbsunfähigkeit verhindert, wohl aber hen günstigen Erfolg eines späteren Heilverfahrens der Berufs— genossenschaft beeinflußt hat (1555).

Es folgt eine Nachweisung über die Rentenzahlungen und Beitragserstattungen der 31 Versicherungsanstalten im April 1911 sowie über den Erlös aus Beitragsmarken für den Monat Mai 1911.

Der Nichtamtliche Teil bringt den Abdruck einer Ent— scheidung des Reichsgerichts vom 1. Oktober 1910 darüber, ob ein Knappschaftsverein, der nach seinen Satzungen ein erkranktes Mitglied in einem Krankenhaus untergebracht hat, für dort bei der ärztlichen Behandlung oder Pflege vorgekommene Versehen haftet. Dann folgt eine Mitteilung über die in Rr. 15 des Preußischen Justiz-Ministerialblattes vom 15. April 1911 ver⸗ öffentlichte Allgemeine Verfügung, betreffend die Verfolgung von Ansprüchen auf Entschädigung für Unfallfolgen. Hieran schließen sich Anzeigen

a. über die Fürsorge für Lungenkranke im Bereiche der Königlich Preußischen Eisenbahnverwaltung, .

h. über den Kursus für Unfallheilung und Gewerbekrank— heiten, der vom Institut für Gewerbehygiene in Frankfurt a. M. in der Zeit vom 25. September bis zum 77 Oktober 1911 veranstaltet wird,

c. über die neue Auflage des bei der Postverwaltung herausgegebenen amtlichen Verzeichnisses der Ortschaften der Provinz Sachsen, des Großherzogtums Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach, der Herzogtümer Anhalt, Sachsen⸗Meiningen und Sachsen⸗-Coburg⸗Gotha und der Fürstentümer Schwarzburg⸗ Rudolstadt, Schwarzburg⸗Sonders hausen, Reuß ältere und Reuß jüngere Linie.

en einzelnen Entscheidungen ssebenden eingeklammerten

en die Ziffer an, unter welcher diese in den Amtlichen veröffentlicht sind

Desterreich ungarn.

Der slavischen Korrespondenz zufolge hat der Eisenb minister Dr. een ' ref estern de ini fn bahn= sein Demissionsgesuch er lig 3. Ministerpr sidenlen

Großbritannien und Irland.

Der gestrige Umzug des Königspaares,

Buckhingham Palast nach der City, der vam

von dort durch ein

industrielles Viertel des Südens und dann Üüher die Westminster⸗

Irücke, durch Whitehall und die Mall wieder

nach dem

Palaste ging, bot der gewaltigen Menge, die die ganze Strecke

des Weges erfüllte, einen Ueberblick über die militäri Macht des britischen Reiches. Jedes Regiment der r er Armee war durch ein Detachement von 35 Mann und einen Offizier vertreten. Wie W. T. B.“ berichtet, zerfiel der Zug in drei Teile; der erste vertrat die Kolonien der zweite Indien, der dritte bildete den eigentlichen Königszug. In der Mitte des ersten Zuges fuhren dle Wagen der anwesenden Premierminister der Kolonien, in dem indischen sah man eine Anzahl Maharajahs und Rajahs. Den Königszug führten die einzelnen Abteilungen der englischen Armee; ihm schlossen sich die fremden Mililärattaches Und die Abordnungen der ausländischen Regimenter, denen der König Georg attachiert ist, an. Das glänzende Schauspiel erweckte auf dem ganzen Wege die Begeisterung der Menge, die das Königspaar mit Jubel begrüßte.

Abends fand im Auswärtigen Amt ein Bankett statt, an dem die Königliche Familie sowie die fürstlichen und die anderen hohen ausländischen Gäste teilnahmen.

Frankreich.

Der Präsident Fallières ist gestern nachmittag nach Rouen abgereist, um der Tausendjahrfeier der Ror— mandie beizuwohnen.

In der gestrigen Sitzung der Deputierten kammer begründete der Abg. André Hesse eine Interpellation an den Kriegsminister über dessen Anschauungen von dem Ober kom mando im Kriegsfalle.

Nach dem Bericht des W. T. B.“ warf der Interpellant dem General Goiran vor, im Senat gesagt zu haben, daß es einen Generalissimus nicht gebe und daß im Kriegsfalle die Leitung der Operattonen der Regierung zustehen würde. In Kriegszeiten, erklärte der Redner, sei aber ein Oberbefehlshaber nötig und die Politifer müßten schweigen. Der Admiral Bie naims setzte auseinander, daß es notwendig sei, schon von langer Hand einen Führer berelt zu stellen, der fähig sei, den Sieg zu organisieren, und wies auf. das Beispiel Preußens und Moltkes hin. Der General Pädova faßte die Hypothese eines Krieges mit dem Prei— bunde ins Auge und wies darauf hin, daß in diesem Falle die Armee in den Alpen, im Osten und im Norden geteilt sein würde, sodaß ein einziger Mann nicht alle diese Armeen würde leiten können. Aber auch er forderte, daß die Oberbefehlshaber, wie in Deutschland, bereits in Friedenszeiten ernannt würden. Der Kriegsminister General Goiran erklärte, man habe seinen Worten eine Bedeutung gegeben, die sie nicht bätten. Er hätte im Senat nur seine persönliche Meinung ausgedrückt, die übrigens der Ansicht seines Vorgängers Berteaux entspräche. Er schloß mit den Worten: Nichts ist geändert an der seit langem vorgesehenen Organisation und an dem Kommando, das allen Bedürfnissen genügt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen“.

Nach den Erklärungen des Kriegsministers beantragte der Abg. Andrs Hesse die einfache Tagesordnung. Der Justiz— minister Antoine Perrier erklärte, die Regierung könne diese Tagesordnung nicht annehmen, sondern nur die Tages⸗ ordnung Camille Picard, die besagt, daß die Kammer die Erklärungen der Regierung billige. Die Regierung lehne die einfache Tagesordnung ab. Die Kammer stimmte darauf über die einfache Tagesordnung ab und nahm sie mit 248 gegen 224 Stimmen an. Das Abstimmungsergebnis rief große Aufregung hervor, gleichwohl blieben die Minister ruhig auf ihren Platzen, und ein sozialistischer Abgeordneter bestieg die Rednertribüne, um eine Interpellation über die Ländereikonzessionen in Tunis zu begründen, doch wurde von der Opposition ein solch an⸗ haltender Lärm verursacht, daß der Vizepräsident Etienne sich genötigt sah, die Sitzung zu unterbrechen. Nach ihrer Wieder aufnahme vertaagte sich die Kammer bis Dienstag.

Wie „W. T. B.“ meldet, hat das Kabinett infolge der Annahme der von der Regierung nicht gebilligten Tages⸗ ordnung André Hesse in der gestrigen Kammersitzung seine Demission gegeben.

Spanien.

Der Ministerpräsident Canalejas hat laut Meldung des „W. T. B.“ gestern in der Deputiertenkammer ein Dekrel ver— lesen, durch welches die Sitzungen des Parlaments auf unbestimmte Zeit vertagt werden.

Schweiz.

Der Ständerat beriet gestern den Niederlassungs⸗ vertrag zwischen der Schweiz und Deutschland.

Nach dem Bericht des ‚W. T. B.“ beantragte die Kommission die Annahme des Vertrages. Der Abg. Bochi— Thurgau und der Sozialist Scherrer -St. Gallen bekämpften den Antrag besonders wegen des Artikels, betreffend die Lösung von Legitimationskarten für schweizerische Arbeiter in Sachsen und Preußen. Der Bundesiat Ooffmann erklärte, in dieser Hinsicht sei die Schwe mit Oester⸗ reich und Italien gleichgestellt. Im ganzen sei der Vertrag für die Schwei; mindestens ebenso günstig wie der bisherige.

Hierauf erfolgte mit 28 gegen 2 Stimmen die Ratifikation des Vertrages. Türkei.

Der gestrige Selamlik in der Moschee Ishakie in Monastir verlief sehr feierlich und ohne Zwischenfall. Der Sultan wurde überall lebhaft begrüßt.

Von der türkisch⸗bulgarischen Grenze wird, „W. T. B.“ zufolge, berichtet, daß eine 32 Mann starke bulgarische Bande unter Führung Tondjos, des Oberhauptes des maze⸗ donischen Komitees in Sofia, die Grenze bei Ssmanie über⸗ schritten hat. Es sind Truppen abgesandt worden, um die

Bande abzufangen. Griechenland.

Die Deputiertenkammer hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern in zweiter Lesung den Gesetzentwurf, betreffend Einrichtung einer Generalinspektion der Armee, angenommen.

Serbien.

Der neuernannte österreichisch- ungarische Gesandte in Belgrad von Ugron hat vorgestern dem Könige sein Be⸗ glaubigungsschreiben überreicht, Der König hieß den Ge⸗ sandten herzlich willkommen und sprach, „W. T. B.“ zufolge,

die Hoffnung aus, daß die Beziehungen zwischen den beiden

n sich recht gut gestalten möchten. Abends gab der 6 u ö. des Gesandten ein Mahl, wobei er auf die Fesundheit des Kaisers Franz Joseph und die österreichisch⸗ ungarische Monarchie ein Hoch ausbrachte. Der Gesandte von Ugron toastete auf das Wohl des Königs und das Auf⸗ blühen Serbiens.

Bulgarien.

m Laufe der gestrigen Sitzung der Na tional— J gab das Verhalten der Bauernbündler und Sozialisten wiederholt zu Zwischenfällen Anlaß. Wie

. T. B.“ meldet, verlangten sie, daß die National⸗ bersammlung eine neue Geschäftsordnung ausarbeite. Nach überaus stürmischer Debatte wurde beschloffen, die in der letzten Sobranje in Geltung gewesene Geschäftsordnung provisorisch anzuwenden. Sie soll abgeändert werden können, wenn ein Viertel der Deputierten einen solchen Antrag stellt.

Asien.

Wie dem „Reuterschen Bureau“ aus Hodeidah vom 17. Juni gemeldet wird, überraschte eine starke Abteilung Aufständi⸗ scher die Vorhut. Mohammed Ali Paschas, die aus vier Bataillonen mit vier Kanonen bestand und drei Meilen von Diisan entfernt lagerte, tötete tausend und verwundete ö00 Soldaten. Die Truppen flohen, von den Rebellen ver⸗ olgt, in Unordnung nach Djisan. In der Verwirrung bom— bardierte ein türkisches Kanonenboot Djisan und tötete und ver— wundete einige hundert Soldaten. Die Araber erbeuteten vier Kanonen, zwei Maschinengewehre, zweitausend Gewehre, eine große Menge Munition und Vorräte und zogen sich dann zurück. Der Befehlshaber der Truppen war nicht anwesend.

Einer Meldung des „W. T. B.“ aus Peking zufolge hebt ein Erlaß das Ministe rium für die Ernennung von Amtspersonen sowie die Kommission zur Vorbereitung konstitutioneller Reformen auf und überträgt diese Angelegen— heiten dem Ministerkabinett. .

Der Vizekönig der Mandschurei hat, wie die St. Peters⸗ burger Telegraphenagentur meldet, der Verwaltung von Zizikar und Kirin die Weisung erteilt, unverzüglich Straferpedittonen gegen die Chunchusen zu entsenden und die Provinz voll— ständig von ihnen zu säubern. Falls die dortigen Truppen nicht ausreichen, sollen sie durch zwei Divisionen aus dem eigentlichen China verstärkt werden.

Afrika. Nach einer Meldung der „Agence Havas“ sind weitere

Abteilungen Kavallerie und Artillerie in Larrasch gelandet worden, die in der Nacht nach Elksar abgehen sollen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

Statiftik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Eine Versammlung der ausständigen Arbeiter der Eisen⸗ konstruktignswerkstätten Berlins beschloß, wie hiesige Blätter melden, den Streik zu beenden. Die Arbeit wird am nächsten Montag in vielen Betrieben wieder aufgenommen werden.

Die Spengler und Installateure in Frankfurt a. M. beschlossen, der Frkf. Ztg.“ zufolge, in einer stark besuchten Ver— sammlung, durch den Gesellenausschuß der Innung einen Tarifentwurf überreichen zu lassen Es werden gefordert: Mindeststundenlöhne se nach dem Alter von 40 bis 62 3, Lohnzahlung am Freitag und neun— stündige Arbeitszeit am Sonnabend acht Stunden. Ueberftunden sollen mit 25 0,½, Nacht- und Sonntagsarbeit mit 50 Go Aufschlag bezahlt werden. Der Tarif soll bis zum 1. Juli 1913 gelten.

Aus Greven (Westfalen) meldet ‚W. T. B.“, daß gestern dle letzten Streitigkeiten in der Textilindustrie beigelegt worden sind; damit ist der allgemeine Friede wiederhergestellt (vgl. Nr. 128 d. Bl.).

Auf dem Kaliwerk Gant bers f entstanden, wie der „Köln. Itg.“ aus Halle gemeldet wird, zwischen der Werkverwaltung und den Arbeitern über den Arbeitsvertrag Meinungsverschieden— heiten. Die Verwaltung entließ daraufhin 200 Arbeiter.

Zum Ausstand der englischen Seeleute (vgl. Nr. 146

d. Bl) wird dem W. T. B.“ aus Liverpool telegraphiert, die gioßen Dampfer hätten gestern ohne jede Störung Mannschaften zu erhöhten Loöhnen angeworben. Einer Meldung aus Southampton zufolge hat sich auch die White Star Company mit den aug— stindigen Seeleuten geeinigt. Dagegen wird der Ausstand der Seeleute in Hull immer ernster. Die Mehrzahl der Dockarbeiter hat sich den Ausständigen angeschlossen; auf zahlreichen Schiffen ruht der Betrieb gänzlich. In einer geflern abend in Hull abgehaltenen Versammkung pon Seeleuten und Hafengrbeitern, an der etwa 10 000 Personen teilnahmen, wurde beschlossen, daß keine einzelne Gruppe die Arbeit wieder aufnehmen solle, bevor eine vollständige Regelung der Streitfragen etzielt sei. Die Hafenarbeiter haben nunmehr auch shre Forde⸗ rungen in bezug auf Erhöhung der Löhne festgesetzt. „Aus Nantes wird dem „W. T B.“ gemeldet, daß aus— ständige Arbeiter des Eisenwerkes in La Basse⸗-Indre in, der vergangenen Nacht die Fensterscheiben des Fabrikgebäudes zer— kan nn, und die Röhren des die Kessel speisenden Pumpwerkes urchschnitten.

In Rotterdam sind, W. T. B.“ zufolge, gestern früh etwa log Mann eingetroffen, um die ausständkg'en Seeleute zu tsetzen. Ein Teil hat sich an Bord des Dampfers „Batavier IV. begeben, dessen Mannschaft die Arbeit eingestellt hat. Der Dampfer wird Abends in See gehen. Polizei, mit Gewehren bewaffnet, be— wacht das Schiff. Zwei andere Dampfer sind mit voller Bemannung abgegangen. Das Angebot von Arbeitern aus dem Ausland ist so groß, daß man schon jetzt voraussehen kann, daß die Sache der Aus— ständigen verloren ist (941. Nr. 145 d. Bl. . ĩ

Der At aurerstreik in Genf wurde, wie die ‚Voss. Itg.“ erfährt, nachdem die Lohnfrage der Handlanger durch Festsetzung eines Mindest⸗ tarifs won 52 Gentimes für die Stunde geregelt worden ist, gestern beendet. Er währte volle acht Wochen. Ver dadurch entstandene Schaden wird, da auch andere Gewerbe in Mitleidenschaft gezogen wurden, auf mehrere hunderttausend Franken geschätzt.

(Weitere . Statistische Nachrichten s. i. d. Ersten Beilage.)

Wohlfahrtspflege.

Auf der diesjährigen Hauptversammlung des Vereing gegen den Mißbrauch geistiger Getränke, die dieser Tage in Dissseldorf abge⸗ Ilten worden ist, wurde u. a. Las Thema Alköhol'u nd Leistungẽ⸗ shigkeit behandelt, Es wurden zu ihm drei Referate erstatiet. et erste Nedner, Geheimer Medizinalrat, Professor Dr. Tuczek Marburg) stellte sich dabei die Aufgabe, die auf physiologischem n pathologischem Gebiet, liegenden Autgangepunkte der lite uchung über die Wirkung des Alsoholgenusses auf den an mn Wech seibeziehungen zwischen Alloholgenuß und den körperlichen und beistigen Funktionen und deren Störung sowie die Rückwirkung des Ge⸗

nusses . die Produktivität materieller und ideeller Werte darzulegen. Ausgehend von den sich widersprechenden Urteilen über den Rähr Ind Genußwert geistiger Getränke, besprach er Stoffwechselversuche, die zeigen, daß dem Alkohol als Nahrungsmittel eine praktische Be⸗ deutung nicht zukommt. Beim Alkohol als Genußmittel liegt die Gefahr darin, daß er Lustempfindungen selbst dann noch lebhaft auslöst, wenn Giftwirkungen schon zweifellos nachwelsbar find; solche deckt die tägliche Beobachtung erst bei höheren Graden der Vergiftung. belm Rausch, auf, während sie der physio—⸗ logische Versuch in den ersten Anfangen kennen lehrt. Der Redner skizziert dann den Hirnmechanismus, der dem Umsatz von Wahrnehmung in Bewegung, dem Ablauf geistiger Vorgänge dient, und berichtete über die . der experimentellphysio—⸗ legischen. Forschung, betreffend Wirkung des Alkohols auf die Nusgtelttigkeit und die pfpchischen Elementarleistungen. Die Muskelkraft wird durch Alkohol nur, kurze Zeit und unbedeutend gesteigert, dann dauernd herabgesetzt; die Auslösung der Bewegung der Antrieb) wird erleichtert, während auf allen Gebieten der Seelen tätigkeit selbst nach Alkoholgaben, die keinerlei Rauschwirkungen erkennen lassen und in weitesten Kreisen für unschädlich elten, eine Verlangsamung und Erschwerung der Leistung ät ene ist. Je, höher die Alkoholgabe, je größer die persönliche Empfindlichkeit gegen, das Gist, desto rascher und stärker macht sich Überall die lähmende Wirkung geltend. Die Störungen durch den Alkohol wachsen mit der Schwierigkeit der geprüften Arbeit; dabei besteht überall subjektiv das Gefühl der Mehrarbeit, der Arbeitserleichterung, trotz objektiv nachweisbarer Abnahme der Leistung. Geheimrat Tuczek besprach sodann die Praktische Bedeutung dieser Tatsachen für die Arbeits leistung. Besonders wichtig sind die Feststellungen über die Nachwirkung des einmgligen und des an sich mäßigen täglichen Alkoholgenusses. Sie besteht in nUeberdauern der Leistungtabnahme aller, geprüften geistigen Funktionen noch auf viele Stunden; je höher die Funktion, desto langsamer die Wiederherstellung der alten Leistungsfähigkeit. Bei Wechsel zwischen Alkoholtagen und alkoholfreien Tagen erstreckt sich die Wirkung der ersten Alkoholperiode noch über, die folgenden alkoholfreien Tage. Hiernach ist jeder, der täglich bei der Arbeit und in den Arbeitspausen eine bestimmte Menge Alkohol trinkt, in feiner Leistungsfähigkeit gefährdet. Diese Feststellungen geben den Schlüssel für das Verständnis der Dauerwirkung bei länger i, ,. Alkoholgenuß, zu der allmählichen Umwandlung im pfychischen Ver— halten, die mehr und mehr in das Krankheitsbild des chronischen Alkoholismus hinüberführt. Das Experiment zwingt aber auch zu der Annahme, daß durch jede Wiederholung des Alkoholgenusses neue Veränderungen im Körpergewebe gesetzt werden, daß diese fich addieren, und daß endlich diejenigen Wirkungen zutage treten, die der ganzen Summe aller hinterlassenen Veränderungen entsprechen. Der Redner wandte sich weiter gegen die Einsprüche, welche gegen die Schlüssig⸗ keit und die praktische Verwertbarkeit der Forschungsergebniffe er— hoben werden, und zeigte, daß diese in voller Uebereinstimmung mit der täglichen Beobachtung stehen. Im Rausch finden wir alle Züge des Experiments in vergröbertem Maße wieder; die Beobachtungen des täglichen Lebens bestätigen für die praktische Arbeit die Ergeb— nisse der Wissenschaft. Unter Alkoholwirkung leidet sowohl 'die körperliche als auch besonders die geistige Arbeit; bei der körper⸗ lichen vor allem die Genauigkeit, die Ausdauer, die Gewandtheit, die Schnelligkeit; aber auch diejenigen Eigenschaften, die dem geistigen Anteil jeder, auch der Mußkelarbeit angehören. In um so höherem Grade macht sich die Schädigung geltend, je mehr geistige Elemente die Arbeitaleistung enthält. Der Alkohol schädigt deshalb ganz besonders den Kopfarbeiter. Es wurden die Tatsachen der all⸗ gemeinen Erfahrung, bei Aufgaben aus dem bürgerlichen Leben, die Erfahrungen über den Wochenaufbau der Arbeitsleistung sowie die über die Maximalleistung bei Alkoholenthaltung in Heer und Marine, bei Forschungsreisen, Bergtouren, Sportleistungen, in den Tropen, herangezogen. In Berufskreisen, die sich vorwiegend geistig beschäftigen, gelte Enthaltung auch von mäßigem Alkohol⸗ genuß bei der Arbeit heute als selbstverständlich; allgemeine Uebereinstimmung bestehe auch darüber, daß wissenschaftliche und künstlerische Leistungen unter dem Einfluß des Alkohols nicht ge⸗ winnen, sondern leiden. Der Referent ging dann auf denschronifchen Alkoholismus ein mit seinen leistungsmindernden Wirkungen in⸗ folge des körperlichen, intellektuellen, sittlichen Verfalls der Trinker, ihrer Krankheitsfälllgkeit, ihrer erböhten Sterblichkeit, ihrer Wider— standelosigkeit gegen Schädlichkeiten aller Art, besonders auch gegen Infektionskrankheiten (namentlich Tuberkulosej, ihrer Unfallhäufigkeit. Sodann wies er auf die Folgen der Keimschädigung durch akute und chronische Alkoholvergiftung hin, die, verschledenen Formen der Degeneration bei Trinkernachkommen: Leistungsabnahme durch Minder⸗ wertigkeit, Kränklichkeit, erhöhte Sterblichkeit u. a. Die Beziehungen zwischen Trunksucht der Eltern und Trunksucht, Rhachitis, Still⸗ unfähigkeit der Nachkommen wurden besprochen, desgleichen die besondere Gefährdung der Leistungsfähigkeit jugendlicher Arbeiter durch den Alkohol— genuß. Der Redner faßte seine Ausführungen in folgenden Sch luß— ergebnissen zusammen: Die Leistungsfähigkeit bei geistiger wie bei körperlicher Arbeit ist dauernd größer bel Enthaltung von Alkohol als bei Alkoholgenuß. Der durch alle Schichten der Bevölkerung verbreitete Alkoholismus mit seinen unmittelbaren und mittelbaren Rückwirkungen auf die Gesamtleistungsfähigkeit bedeutet für die Nation eine Minderung der produktiven Kräfte und eine Mehrung der unproduktiven Ausgaben. Dabei gibt es Einzelfälle zuläffigen ausnahmsweisen Alkoholgenusses. Es muß für jede wirtschaftliche Arbeit die Forderung der Enthaltung von alkoholischen Getränken bei der Arbest und in den Arbeitspausen, ferner das Unterlassen eines regelmäßigen täglichen Genusses auch kleiner Mengen aufgestellt werden. Wo dies heute noch nicht gelingen will, gilt Stehrs Wort: Die Prophylaxe des Alkoholbedürfnisses ist die Therapie des Alkoholismus. . .

Das zweite Referat erstattet der Oberstabsarzt, Professor Dr. Bischoff Berlin. Er behandelt das Thema aus dem Gesichtépunkt der militärischen Leistungsfähigkeit und führte etwa aus, daß die körperlichen Leistungen, die von der Truppe gefordert werden, im allgemeinen nicht als einmalige Höchstleiftungen zu be— zeichnen sind, sondern als Dauerleistungen bei gleichzeltig hoher Kraftentfaltung. Daneben verlangen wir vom Soldaten ein hoch⸗ entwickeltes Pflichtgefühl als Grundlage straffer Disziplin. Die in— tellektuellen und ethischen Anforderungen sind heute höber als je. Die Untersuchungen üher die Wirkung des Alkohols auf diese militärischen Anforderungen führen zu dem Ergebnis, daß der Alkoholmißbrauch die körperlichen wie die intellektuellen Leistungen beeinträchtigt und zu einer Gefahr sür die Aufrechterhaltung der Disziplin wird. Von einem erheblichen chronischen Alkoholgenuß ist in unserer Armee im allgemeinen nicht die Rede. Mehr als bei aktiven Truppen kommt er bei den aus dem Dlenst Entlassenen und bel den zu den Uebungen eingezogenen Reservisten und Landwehrleuten vor. Der durch Aufklärung in Wort und Schrift, durch Förderung von Ersatz. genüssen namentlich Soldatenheime mit ihren Ünterbaltungsabenden), überhaupt durch die ganze erziehliche Einwirkung des Militär dienstes geführte Kampf gegen die Ausschreitungen im Alfoboi— genuß hat gute Früchte gezeltigt; dies gebt u. a. daraus bervor, daß die Lazaretizugänge wegen Alkoholvergiftung dauernd zurückgegangen sind; so betrug in den Berichtssahren 190506 und 196607 der Zu⸗ gang C7 Co der Kopfstärke, gegen G29 bis 0,420 in den Jahren 1873 bis 1887. Wieweit eine bei kleinen Mroholgaben anzu— nehmende n , militãrischer Leistungsfäbigkeit die Forderung völliger Abstinenz , erscheinen läßt, ist eine offene Frage. Als erwiesen ist anzunehmen, daß die Enthaltsamkeit das Ertragen von Strapazen und Witterungsunbilden fowise die Widerstandskraft gegen Erkrankungen nicht beeinträchtigt, sendern eber fördert. Bei der großen Bedeutung der Pflege kameradschaftlichen Verkehrs für die Ergiehung der Mannschaft, wobei nicht ein Zwang walten, sondern

Werte sein.

Einwirkung auf die Der dritte

fähigkeit und der Unfa bewegung neue kräftige Stutzen“ zu bieten.

schaftsforschung“ veröffentlichten deutung zulassenden Ziffern darlegt. seinen Ausführungen anregen, daß die

Aufbau der von Stehr geschaffenen so vertieft werden, daß sie auch auf

Donnerstag, den 29. Juni, um 5 Uhr Rach weiligen 8

Leibniz. Der Eintritt steht auch ohne bes

Literatur.

Veröffentlichungen des Verein Mark Brandenburg.

Schotte. 114 S. 3,20 .

märkische Chronik.

mente kritisch zu prüfen.

für die Zeit Joachims J. sehr gering set.

bildung eines nur durch richts zugute. allein das Steuerbewilligungsrecht und Kurfürsten, bei Erhebung auch der Steuern den

und mächtigsten Geschlechtern des Adels, Mitglieder auf Seite des Kurfürsten und Räte und Diener das Werkzeug

dafür werden in einem Exkurs

Christoph Entzelt ist der erste Stammlandes, der Mark Brandenburg, auf Glaubwürdigkeit sein weitschichtiges so ist es doch von Wert für die Wie der lange Titel seines Chronicons

der Sintflut bewohnt haben, andererseits Brandenburg und die sp

zustellen; endlich und 2

in Tbüringen geboren. Als Wittenberger immatrikuliert, nennt er sich mit Stol; Melanchthons. Als in Tangermünde, wo visitation der Altmaik begonnen batte berief man Christoph Entzelt zu ibrem sährigem Aufentbalt in Ratbenow gi Osterburg und starb bier 1583.

Katharina von der Gehren, die Tangermünde stammte, gestorben.

nachweisen. Wie er ein eifriger Sammler war, so könnte man denken, daß ibn zun Stammbäumen, also ein genealogisch der Quellen war er durchaus wabllos alles aus, was ibn Sermann Bobm zäblt

daß bei den meisten Angaben

ist. Zu den nicht mebr vorbandene eine Cbronik von Crewese Osterburg gegründet batten) schriften fuͤr die Geschichte altmärkische Quellwerke. G verlorenen Schriften nicht zu gedruckt, die sechste Ausgabe erschien i neue Auagabe bezweckt die

Tertes, wobei zu beachten

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r Kerr dieten

und das Beispiel der nicht Alkohol trinkenden Kameraden von großem Dagegen ist sehr zu begrüßen, daß der Alkohol aus der planmäßigen Friedens. und Kriegeverpflegung beseitigt ist. derung der Industrie alkoholfreier Getränke ist neben der e Jugend das beste Mittel mehr und mehr einzuschränken zum Wohle der Ä itte Redner, Königlicher Gewerbeinspektor Dr. Den ker⸗Düsseldorf, behandelte den Einfluß des Leistungsfähigkeit der gewerblichen Arbeiter in Verbindung mit der eng damst verknüpften Frage der Betriebssicherheit. das Material größtenteils an der Hand statistischer Tabellen vor und unterzog es einer eingehenden kritischen Untersuchung. in einzelnen Fällen die Beweiskraft alterer Angaben, denen man in der Antialkoholliteratur stets wieder begegnet, in eiwas erschuttert werden, so treten andrerseits 6. auch neue Ziffern über Beeinflu ssung der Leistungs⸗ größe durch den Alkohol und über das siegreiche Vordringen der Ersatzgetränke zutage, die geeignet sind, der Nüchternheits⸗ en nng ö ! Am bedeutsamsten ist hierbei die einer kürzlich im Archiv für exakte Wirt⸗ entlie Untersuchung, Alkohol verursachten Schädigungen in zwingenden, keinerlei Doppel⸗ Der . wollte mit ü Forschungen Alkoholigmus, wie das auf medizinischem heb enn, der Fall ist, auch auf dem Gebiet des produktiven Wirtschaftslebens in weiterem wissenschaftlichen Grundlage jetzt noch zweifelnd Arbeitnehmer über⸗

den Alkoholgenuß

lkohols auf d

Wenn dadurch

welche die

zur Seite stehenden Teil der Arbeitgeber und zeugend wirken müssen, zu Nutz und Frommen der deutschen Industrie.

Knnft und Wissenschaft.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hält am mittags, in ihrem zeit⸗ ihre statutenmäßige s ihres Stifters ondere Einladung frei.

itzungssaal, Potsdamer Straße 120, öffentliche Sitzung zur Feier des Jahrestage

s für Geschichte der Lespzig, Verlag von Duncker und Humblot. 1911. Fürstentum und Stände in der Mark Branden? burg unter der Regierung Joachims J. Von Walther Christoph Entzelts Alt⸗ Neu herausgegeben von Hermann Bohm. 259 S. 6,80 A6. Die Untersuchung von Walther Schotte verfolgt den Zweck, die Beurteilung, die die Regierung Joachlms!. von Brandenburg im Zusammenhang der brandenburgischen Ver— fassungsgeschichte erfahren hat, auf Grund der archivalischen Doku— Der Verfasser geht zunächst die rechtlichen Beziehungen zwischen Fürstentum und Ständen in jenem Zeitalter durch und kommt zu dem Schluß, daß das Gesamtergebnis an ständischen Rechten Unter seinem Vorgänger erworbene Privilegien sind zum Teil verloren Recht, das Schuldenwesen und die Verpfändungspolitik zu beraten. Die landesherrliche Rechtsprechung hat sich nicht im ständischen Sinne beschränken lassen, die Rezeption des römischen Rechts kam der Aus— elehrte Räte des Fürsten besetzten Ge⸗ In Anerkennung blieb auch durch Joachim J. Verpflichtung des zugestandenen

grundsätzlich Rat der Stände zu berücksichtigen; Privileg ergab sich auch eine Bindung des Landesherrn in seinem Recht über Krieg und Frieden. Nach dieser Darlegung der beider seitigen Rechtsverhältnisse werden in besonderen Betrachtungen die politisch wichtigsten Punkte aus dem tatsächlichen Verhältnis zwischen Fürstentum und Ständen in dieser Zeit erörtert. untersucht, wie sich die Oberstände, Adel und Prälaten, zu der wichtigsten innerpolitischen Aufgabe Joachims, der Befriedung des Landes gestellt haben. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß

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Zunächst wird

die zurzeit herrschende Vorstellung, es habe fich um Kämpfe des Kur—= fürsten gegen den Adel seines Landes gehandelt, unhaltbar sei. Es handelte sich nur um adlige Wegelagerer und Räuber, gegen die der Kurfürst zwar streng, aber ohne Parteilichkeit und Adelshaf Den Friedebrüchen an sich lag kein politisch die Friedebrecher gehörten im allgemeinen nicht zu den vornebmsten

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es Motiv zugrunde, und

seiner

beigebracht. Ringen um die Macht zwischen Fürst und Ständen ist nichts zu spüren, sondern gerade ihr Zusammenarbeiten zum Wohle des Lande? erscheint dem Verfasser für die Regierung Joachims J. kennzeichnend. In der auswärtigen Politik vermied der Kurfürst nach Möglichkeit die Heranziehung der Stände, und den Städten gegenüber nahm er, wie aus den einzelnen Städteordnungen, den wichtigften Quellen, nach— gewiesen wird, fast eine absolute Stellung ein. Zum Schluß werden die Herrentage von 1503 aus dem Geheimen Stgatsarchiv mitgeteilt. Geschichtsschreiber wenig Anspruch

ahr 1579 unterfängt sich der würdige Pfarrherr zu Osterburg

berichten, welche Völker die Altmark und Nachbarlãn

Markgrafen bis auf seine Zeit zu verzeichnen. schickt der Verfasser noch eine geographische Beschreib als Einleitung voraus und läßt ihnen als Anbang

stellung der Landesbauptleute der Altmark folgen. V ist wenig bekannt. Nach seiner Grabschrift wurde er]

Entzelt eine lateinische Schrift He re metallies von der Naturwissenschaft der Geschichte zugefübrt

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