1911 / 149 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

, Erträgnis. Ferner haben im Osten des Landes die Nachtfröste der Zeit vom 9.—13. Juni den Feldfrüchten auf dem Moor- und Sandboden sehr geschadet. So ist auf vielen Kartoffelfeldern das Laub ganz oder teilweise abgefroren, auch hat der Buchweizen stellen⸗ weise sehr gelitten. Weizen und Gerste stehen überall gut, letztere in Friesland sogar sehr gut. Der Stand des Roggens ist trotz der Wirkung der Trockenheit jetzt noch gut, in einigen Gegenden sogar sehr gut. Nur auf dem Sandboden in Groningen, Overyssel und Drenthe steht er iemlich gut. Der Hafer hat besonders auf Sandboden sehr durch die Trockenheit gelitten. Er steht dort daher auch nur mittelmäßig, während sein Stand auf Lehmboden zum größten Teil als gut und in den Moorkolonien als mittelmäßig bis ziemlich gut bezeichnet wird. Sommergerste steht in den beiden Hauptproduktlonsprovinzen Nordholland und Seeland gut. Der Stand der Bohnen ist auf Lehmboden fast überall gut, dagegen auf den anderen Bodenarten weniger befriedigend. Die Nachrichten über die Erhsen lauten ver— schieden. Während sie in Groningen seit Jahren nicht so gut wie in diesem Jahre gestanden haben, wird der Stand in Seeland als ziemlich en. bis ziemlich gut, in Südholland und im westlichen Teil von tordbrabant als ziemlich gut bezeichnet. Sonst stehen sie überall ut. Der Stand der weißen und braunen Bohnen ist in Süd— olland und Seeland gut, in Nordholland dagegen nur ziemlich gut. Der Flachs steht durchschnittlich nicht besser als mittel— mäßig. Guter Flachs ist nur wenig vorhanden und bereits zu hohen Preisen (460-570 Fl. für den Hektar) verkauft. Der Stand der Kanariensaat und der blauen Mohnsaat wird ziemlich gut bis gut, der der Senfsagt gut genannt. Der Kümmel steht dicht, stellenweise sogar zu dicht. Sein Stand wird überall als gut, auf dem Moorboden in Nordholland sogar als sehr gut be— zeichnet. Die Kartoffeln stehen auf Lehmboden überall gut; der Schaden, der ihnen auf Sandboden durch die Nachtfröste im Juni zugefügt ist, läßt sich jetzt noch nicht übersehen. In den Moorkolonien stehen die zu Fabrikationszwecken angebauten Kartoffeln infolge des Frostes nur mittelmäßig. Die Zuckerrüben sind gut aufgegangen, sodaß ein Nachsäen selten erforderlich war. Sie ehe im allgemeinen gut, in Friesland sogar sehr gut. Der Stand der Zwiebeln ist mittelmäßig in Nordholland, ziemlich gut in Südholland und Seeland. Die Zichorie steht ziemlich gut in Groningen, gut in Südholland und Seeland, sehr gut in Fries⸗ land. Der rote Klee, welcher auf Lehmboden einen reichlichen Schnitt gibt, beginnt durch die Trogtenheit zu leiden. Auf Sandboden ist man daher mit seinem Stande nur mäßig zufrieden. Auch die Grasweiden stehen infolge des trockenen Wetters im all⸗ gemeinen nicht günstig. Nur auf dem Sandboden in Utrecht und tordholland sowie auf dem Lehmboden in Limburg und auf dem Moorboden in Südholland wird ihr Stand als gut und auf dem Moorboden in Utrecht als gut bis sehr gut bezeichnet. Das gleiche gilt im großen und ganzen von den Wiesen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ masßregeln.

Nach der im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeiteten Statistik über die Verbreitung von Tierseuchen im Deutschen Reiche während des 4. Vierteljahrs 1910 trat die Maul⸗ und Klauen⸗ seuche neu auf in 3791 Gemeinden (Gutsbezirken) und 10 156 Gehöften (343 und 867 im Vorvierteljahre) mit einem Gesamtbestande von 322 360 (20 349) Rindern, 272 917 (17597) Schafen, 53 10 (577) Ziegen, 273 520 (18571) Schweinen. Am Schlusse des Viertel jahres blieben 4853 Gehöfte in 2096 Gemeinden und Gutsbezirken (gegen 514 und 249 bei dessen Beginn) verseucht.

Ast rachan, 26. Juni. (W. T. B.) Im Narynteile der Kir— gisensteppe sind drei Todesfälle an Pest festgestellt worden.

Verdingungen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen die beim Reichs und Staats anzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Exvedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.)

Türkei.

Bedingungen. Auf Wunsch Lieferung bei der Station Apollt. Sicherhein sleistung von 100 erforderlich. .

Kriegsministerium in Konstantinopel: Vergebung der Lieferung von 1006 Tornistern für Sanitätssoldaten. Angebote baldmöglichst an die Sanitätsabteilung des genannten Ministeriums, woselbst Modelle und nähere Bedingungen.

Rumänien.

Verwaltung des St. Spiridon⸗Stifts in Jassy. 30. Juni 1911 (17. Juni alten Stils). 10— 12 Uhr Vormittags: Vergebung der Lieferung nachstehender Gegenstände: 2500 m Baumwollgewebe (Amerika), 85 em breit; 1000 m Barchentflanell, weiß, 80 em breit; 1200 m leichtes Baumwollgewebe (Hassa), 89 em breit; 400 m Livreezeug, 80 em breit; 500 m Barchentflanell, bunt, 80 em breit; 1090 Stück wollene Decken, 140 6 220 em, mit den Initialen E. S. S.; 1000 Stück Servietten aus Leinen, 60 0 35 em; 1000 m Leinen 80 em breit; 400 m Gewebe, schwarz und weiß, 115 em breit, Ersatz für Drill zu Kleidern: 300 m Tuch melange, 138 em breit; 150 m blaues Tuch, 138 em breit. Vorläufige Sicherheits leinung 1009 Fr., endgültige 16 des Lizitationswerts. Die ausgeschriebene Lieferung wird nach dem Ermessen ) tung ganz oder teilweise vergeben. Näheres bei der?

2*3* ? Ty 5 Gaerne genannten Stifts in Jassy an allen Werktagen.

Aegypten. Financial Secretary, War Office in Kairo: 31. Juli 1911, Vormittags 11 Uhr. erkauf von Altmetall. Bedingungen in englischer Sprache beim Reichsanzeiger“.

Theater und Musik.

Die Titelpartie in der morgigen Aufführung von „Tannhäuser“ im Neuen Königlichen Operntheater singt Herr Trostorff; für die Elisabeth it die Kammersängerin Katharina Fleischer⸗Edel ewonnen, den Wolfram von Eschenbach singt der Kammersänger . Die übrige Besetzung ist dieselbe wie am Sonnabend. Am

onnerstag verabschiedet 4 die Kammersängerin Margarete Matzenauer als Brangäne in „Tristan und Isolde“.

Ida Perry vom Metropoltheater wurde mit Genehmigung des Direktors Schulz von der Sommerdirektion des Lust spielhguses, Ernst Bach, für die Darstellung einer Hauptrolle in dem Militär⸗ schwank Die dritte Escadron“' von Bernhard Buchbinder, dessen Erstaufführung am kommenden Sonnabend stattfindet, verpflichtet.

Norachen?, Komödie in drei Akten von Hermann Katsch, wurde von der Direktion Wauer für das Kleine Thegter erworben. Die Uraufführung findet Anfang Juli statt. Das Werk ist im Verlage . Vertriebsstelle des Verbandes Deutscher Bühnenschriftsteller er⸗

ienen.

Der Direktor Paul Werning⸗Berlin, dessen Festspiele: „Der deutsch⸗französische Krieg 187071, „Deutschlands Erwachen, Er⸗ hebung und Einigung“ und „Luise, Königin von Preußen“ nun auch

in Berlin und seiner näheren Umgebung zugunsten patriotischer und

humanitärer Zwecke durch vaterländische und Wohlfahrtvereine auf⸗ geführt werden sollen, hat seinem Spielplan noch ein Festspiel in vier Abteilungen und 17 Bildern „Martin Luther“ eingereiht.

Freitag, den 30. Junk, Abends 8 Uhr, findet in der St. Georgen⸗ kirche (Alexanderplatz ein Konzert statt, zu dem u. a. Frau Anna von Pilgrim (Konzert- und Oratoriensängerin), Konzertmeister Willi Deckert (Cello, Orgelvirtuss Johannes Happach, Königlicher Kammervirtuos Felix Meyer (Violine) und Anton Sister⸗ mans (Konzert- und DOratoriensänger) ihre Mitwirkung zu⸗— gesagt haben. Der gesamte Reinertrag ist zum Besten des Baues des Diakonissenmutterhauses bei Kloster Lehnin, zu dem Seine Majestät der Kaiser den Grund und Boden gestiftet hat (Grundsteinlegung 8. Juli d. IJ), bestimmt. Eintritts⸗ karten zu 0, M. 1. 2, und 3 S sind in der Hofmusikalienhandlung von Bote u. Bock (Leipziger Straße) und in der Küsterei zu haben.

Die Gesellschaft der Musikfreunde wird im kommenden Winter unter der Leitung von Oskar Fried eine Gedächtnis⸗ feier für Gustav Mahler veranstalten. Aufgeführt wird die Symphonie Nr. 2 in C-Moll, mit Schlußchor, die vor sechs Jahren in Anwesenheit des dahingegangenen Komponisten hier in Berlin ebenfalls unter Frieds Leitung gespielt wurde.

Mannigfaltiges.

Posen, 26. Juni. (W. T. B.) Heute vormittag ist die türkische Studienkommission (vgl. Nr. 148 d. Bl.) hier ein⸗ getroffen. Um 10 Uhr fand eine Rundfahrt durch die Stadt, Be⸗ sichtigung der Kaiser Wilhelmsbibliothek, des städtischen Wasserwerks und einer städtischen Schule statt. Hierauf begaben sich die Herren zu Wagen nach der Sstdentfchen Ausstelkung. Um 14 Uhr gab die Ausstellungsleitung den türkischen Gästen ein Frühstück.

Kiel, 26. Juni. (W. T. B. Der Kaiserlichen Jacht Meteor“ wurde für die gestrige Wettfahrt außer dem ersten Preise auch der Jubiläumswanderpreis als der mit Vergütung schnellsten Jacht zuerkannt.

Die heutige dritte Sonderklassenwettfahrt auf der Kieler Föhrde hatte folgendes Ergebnis: Tilly X“ gewann den ersten Preis und den Kronprinzenpokal. „Seehund III“ den zweiten Preis. ‚Wannsee“ den dritten Preis. „Wittelsbach VIä- den vierten Preis. ‚Lunula“ den fünsten Preis. „Irrwisch III“ den sechsten Preis. Jugend II“ den siebenten Prels. „Erika“ den achten Preis. Margarethe“ den neunten Preis. „Jutta 1II“ den zehnten Preis, Resi IV“ den elften Preis: „Jeck II und „Jenny“ hatten aufgegeben. Ahoi“ nicht gestartet. Bei der inter. nationalen Segelwettfahrt erhielten in der S8 m-Klasse: „Woge 5 den ersten Preis, Decima“ den zwelten Preis, „Stint“ den dritten Preis; aufgegeben batten: Toni VII“, „Taifun“ (Havarie erlitten), Johanna VIII. und Hummel. In der 7 m-Klasse erhielten Melusine 11 * den ersten Preis, in der G m Klasse „Windspiel TV den ersten Preis und den Ehrenpreis des Herrn Lange, Schelm“ den zweiten Preis, „Harald IV. den dritten Preis, Gefion 111. den vierten Preis; „Hanna“, Mien Jung 117, Undine und ‚Trom“ hatten aufgegeben. In der 5 m⸗Klasse erhielten Bajazzo“ den ersten Preis, Panther“ den zweiten Preis; Grünau 17 hatte aufgegeben.

Seine Majestät der Kaiser begab sich Abends um 74 Uhr nach dem Kaiserlichen Jachtklub, wo er die Preisverteilung für die Kriegsschiffbootswettfahrten vornahm, und sodann an dem Festmahl des Kaiserlichen Jachtklubs in den Klubräumen teilnahm. Bei der Tafel saßen rechts von Seiner Majestät zu⸗— nächst der Botschafter Hill, der Generaloberst von Kessel, der Admiral Graf von Baudissin, der Admiral von Müller, links der Reichskanzler, der Großadmiral von Admiral von Holtzendorff und der amerikanische Gegenũ

D 64

*

Kiel, 27. Juni. (W. T. B.) Seine Maßjsestät de; Kgiser begab sich heute morgen gegen 8 Uhr ö. 6 3. Meteor“, um an der Wettfahrt des Kai erlichen Jacht; klubs von Kiel nach Eckernförde teilzunehmen, zu der die Starts auf 9 und 19 Uhr Vormittags angesetzt find. Zum Mit segeln an Bord des Meteor“ sind geladen und haben sich an Bord begeben; der Reichskanzler, die Admirale Schröder, von Fischel und von Müller, der Dberpräsident von Bülow, der Graf Wilding von Königsbrück, der Graf Pückler, der Kapitän zur See Behring, die Herren Delbrück und Max Schinckel und der Hauptmann von Caprivi.

Hannoversch⸗Münden, 25. Juni. (W. T. B.) Das Luft schiff „P. V., das gestern nachmittag zu Passagierfgöhrten hier eingetroffen war, fing heute nachmittag 1 Uhr 20 Minuten bei Reparaturarbeiten an dem Ventil des otors Feuer und ver⸗ brannte voll ständig. Ueber den Unfa wird von zu⸗ ständiger Stelle mitgeteilt. Gegen 14 Uhr herrschte in Han— noversch⸗Münden starker Sturm, sodaß der Führer des uft⸗ schiffes, Oberleutnant n. sich veranlaßt sah, die Reißleine zu ziehen, um den Ballon zu entleeren. Der Motor stand stüll. Als das Schiff zum erheblichen Teil entleert war, entstand plötzlich in der Hülle eine Explosion, die die Ballonhülle vernichtete. Bierbel erlitten sieben Personen Brandwunden, unter ihnen zwei am Arm und im Gesicht ziemlich erhebliche Verletzungen, während die der anderen fünf Personen unbedeutend sind. Die Gondel und der Motor sind nur ganz unerheblich beschädigt und werden heute nachmittag nach Bitterfeld verladen werden, wo eine Reservehülle in Bereitschaft liegt. Der Schaden ist durch Versicherung gedeckt.

Münster iW. 2. Juni. (W. T. B) Deutscher Rund- flug. In Münster sind heute früh eingetroffen Vollmöller und Lindpaintner. Vollmöller war um 4 Uhr 20 Min. in Bielefeld abgefahren und landete nach einem Fluge von 57 Minuten glatt um 5 Uhr 23 Min. in Münster. Lindpaintner war heute morgen 3 Uhr 47 Min. in Minden abgeflogen, traf um 5 Uhr 1Min. in Bielefeld ein, machte dort die vorgeschriebene Landung, stieg um 6 Uhr 2. Min. wieder auf und erreichte nach einem Fluge von 53 Minuten glatt um 7 Uhr 4 Min. den hiesigen Flugplatz. König traf um 3 Uhr 30 Min. von seiner Landungsstelle Stadthagen in Minden ein. Er verließ daun 3 Uhr 57 Min. Minden. kehrte aber nach 20. Minuten zu rück, da sein Motor nicht ordentlich ziehen wollte. Thelen traf 4 Uhr 34 Min. in Minden von seiner gestrigen Votlandungsstelle ein und fuhr um 5 Uhr wieder von Minden ab. Der Flieger mußte drei Kilometer vor Bielefeld niedergehen, weil sein Motor plötzlich stehen blieb. Bei der Landung wurde Thelen aus der Maschine geschleudert, blieb aber glück licherweise unverletzt. Die Maschine lief ohne Thelen noch eine kurze Strecke weiter, überschlug sich und wurde erheblich beschädigt. Schauenburg startete beute morgen um 3 Uhr 535 Min. in Ninden, mußte aber wieder bei Rothenuffeln im Wiehengebirge eine Landung vornehmen, weil sein Motor versagte. an . Wieneziers und Büchner werden ihre Apparate voraussichtlich abmontieren und erst von Cöln ab weiter am Fluge teilnehmen.

Flugfeld Puchheim, 26. Juni. (W. T. B.) Der Ober— ingenieur Hirth ist heute nachmittag 6 Uhr 41 Minuten in Be— gleitung des Luftschiffers Dierlamm aus Stuttgart als Passagier als Bewerber um den Kathreiner-Preis von boöho6 nach Nürnberg und Berlin abgeflogen. Er mußte wegen Motor“ defekts zwischen Treuchtlingen und Tauberfeld landen.

London, 26. Juni. (W. T. B.) Heute nachmittag wurde die internationale Kautschukausstellung eröffnet, an der Kautschuk⸗ und verwandte Indust rien Beutschlands sowie Kautschukproduzenten der deutschen Kolonien lebhaft beteiligt sind. Der Eröffnung wohnten der Generalkonsul als Kommissar der deutschen 2 Konsulatsbeamte und zahlreiche Mitglieder der deutschen Kolonie bei.

Am sterdam, 26. Juni. (W. T. B.) Zur vierten Etappe des europäischen Rundflu ges (vgl. Nr. 143 d. Bl) sind heute nachmittag auf dem Flugfelde von Soesterberg Beaumont, Garros, Kim merling, Vedrines und Gibert aufgesti gen. Die anderen Flieger hielten den Aufstieg für äußerst gefährlich. Auf dem Flugplatz von Berchen bei Brüssel kam als erster Beaumont um 5 Uhr 24 Minuten an, als zweiter Kimmerling um 5 Uhr 45 Minuten. Ferner trafen ein Vedrines, Garros und Gibert.

Kopenhagen, 26. Juni. (W. T. B) Ein Ballon mit zwei Insassen, der Sonnabendabend Uhr in Paris auf— gestie gen war, ist gestern glatt bei Nibe (Nordjütland) gelandet.

New Jork, 26. Juni. (W. T. B.) Wie dem Reuterschen Bureau‘ aus Port Arthur in Texas gemeldet wird, brach in den Tanks der Teras Oil Company Feuer aus, das auf zwei Speicher und auf eine Anzahl in der Nähe verankerter Schiffe über— ß Erplosionen folgten. Ein Schiffs kapitän wurde zundert Fuß hochgeschleudert, außerdem wurden noch zwei andere Personen getotet. Nach den bisherigen Berichten wird der Verlust auf eine Million Dollars geschätzt.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater.

Neues Operntheater. Mittweck. Tann⸗ äuser und der Sängerkrieg auf Wartburg. 2 Romantische Dper in drei Akten von Richard 3 15 1è* n.. ö 19gne Anang Ubr.

ag: Tristan und Isolde.

7 = Mar F rr Theater in Warschau.)

J. Gilbert.

Kraatz und Okonkowsky, bearbeitet von J. Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Musik von

von Renthe gen. Fink (Torgau). Hrn. Landra Dans Joachim von Graevenitz (Perleberg). Eine Tochter: Hrn. Hans von Bülow (Tessin).

der Dennerstag und folgende Tage: Polnische Wirt Gestorben! Hr. Gehelmer Minssterialrat Dr.

schaft.

Frets. Die Meisterfinger von Ruüruberg. Schillertheater. O. Ballnertheater) e, Jeu, Schemen e,

Sonnabend Lohengrin. Sonntag: Tann hauser.

1 * . CCI

Cessingtheater. Mitte och Abends 3820 Uer.

Ensemble 2m Ugliede 5 .

Thalia Sommersput. Gin fröhliches =

r Akten von Kurt Küchle me folgende Tage: Sommer spußk.

T.

Custspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Mittwoch,

Hirnen, Meenns och Abe

* Engel 37296 ** ; na DonHnabenn-

CEstadron.

Male: Tosca.

2

rm, Mr 2323 * * 8 * drei Akten von Richard Skow ronnek.

* 3 D tag und folgende Tage: Panne.

md folgende Tage: Der dunkle

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Abends 3,20 Uhr 1 62 an mm ,

Veyi. Schwank

Harmer tern rr nerstag . 7

Zar ersten Male: Die dritte

1.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstr.) Mittwoch, Abends 1 9 n n. ittwo gends 8 ; ea,, ,,. ö Das Vrinzchen. tem, ten, s nr, Panng. Luftfriel in Lezeäschwank ea Arten vn Roben Misch. Donnerstag und folgende Tage: Das Prinzchen.

Friedrich Stegemann (Schwerin) Hr. Professor Dr. Friedrich Traugott Theodor Harmuth (Berlim. Verw. Fr. Geheimrat Louise Weppler, geb. Tiede (Neu⸗Globsow). Fr. Elisabeth von Eick⸗ stedt (Tantow . Fr. Oberstleutnant Elise See⸗ feld, geb. Henschel (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur:

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Charlottenburg. Nittaoch,. Abend? 8 6 —·· ⸗ũcx Der dunkle Punkt. LZLustspiel in drei Akten von

Gr 9IEar vr bra Wes Gustav Kadelburg und Rudolf Presber.

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2 i 777 n. in drei Akten von Alexander

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rr , am 9 ktion: Kren und Schönfeld) J. *).

Familiennachrichten.

lobt: Frl. Anni von Heydebrand und der Lasa it Hrn. Leutnant Hein; Grafen von Matuschka srhrn. von Toppolczan und Spaetgen (Schloß Storchnest, Prov. Posen Potsdam. . Chriftel von Monroy mit Hrn. Oberförster Raban Frhrn. Spiegel von und zu Peckelsheim (Schwerin,

NMeckl Haigerloch, vllern). Frl. s Me n ,, ,,,, veröffentlichten Bekanntmachungen),

von Graecveniätz mit Hrn. Hauptmann Joachim von Massom (Dessau = Herlin). betreffend Kommanditgesellschaften auf Mktien BVerehelicht- Sr. Dr. Carl von Laer⸗Dberbebhme umd Aktiengesellschaften.

mit FrJ. Friederike von Wedemeyer (Schönrade

Hrn. Hauptmann Wilhelm

Verlag der Eppedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Beilin SW. , Wilhelmstraße Nr. 32.

Zehn Beilagen leinschließlich Börsenbellage und Warenzeichen beilage Nr. 51 A und 51 B),

sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers (einschließlich der unter

die Woche vom 19. bis 24. Juni 1911,

und eine Liste verloster Pfandbriefe und Credit⸗Actien⸗Bank zu Breslau.

Komische Oper. Meteo. Aber 3 Uh: ittwoech, Abends Poluische Wirtschaft. Geboren Gig Zobn- Hrn. Staateanwaltschafts Kommunalobligationen der Schlesischen Boden am letzten M ? Gesang and Tanz in drei Akten von rat Neils (Glatz).

zum Deuts chen Reichsanze

M 149. Amkliches.

Deutsches Reich.

. Beschluß des Bundesrats, betreffend die Handelsbank für Ostafrika. Vom 11. Mai 1911.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai 1911 beschlossen, der Handelsbank für Ostafrika auf Grund ihrer nachstehenden, vom Reichskanzler genehmigten Satzungen die . nach § 11 des Schutzgebietsgesetzes zu verleihen.

Berlin, den 24. Juni 1911.

Neichskolonialamt.

Böhmer. Satzungen der Handelsbank für Ostafrika. J. Allgemeine Bestim mungen.

Unter der Firma Handelsbank für Ostafrika“ wird auf Grund des 5 11 des Schutzgebietsgesetzes (Reichsgesetzbl. 1900, S. S13) eine Kolonialgesellschaft errichtet.

2 Die Gesellschaft hat den Zweck, Bankgeschäfte jeglicher Art zu betreiben, insbesondere den Geld⸗ und Kreditverkehr in Handel, Ge⸗ werbe, Industrie und Landwirtschaft Deutsch⸗Ostafrikas und der be— nachbarten und . ö fördern.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz und allgemeinen Gerichtsstand in Berlin. Sie ist berechtigt, in den in § 2 angeführten Gebieten Zweigniederlassungen zu errichten. In anderen als diesen Gebieten dürfen Zweiganstalten nur errichtet werden, wenn deren Geschäfts— betrieb innerhalb der Grenzen bleibt, die durch den Gegenstand des Unternehmens vorgezeichnet sind.

Die Aufnahme der Gesellschaft ins Handelsregister ist zu bean— tragen.

§ 4. Die Dauer der Gesellschaft ö beschränkt.

§ 5. Die Organe der Gesellschaft sind: der Vorstand, der Verwaltungsrat, die ,,

§ 6.

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen rechtswirksam durch einmalige Veröffentlichung im „Deurschen Reichsanzeiger‘. Der Geschäftsbericht ist im Auszuge, die Bilanz nebst Gewinn- und Verlust— rechnung und die Verteilung des Gewinns sind im „Kolonialblatt“ zu veröffentlichen. Die Gesellschaft behält sich jedoch vor, ihre Bekannt machungen außerdem durch andere vom Verwaltungsrate zu be⸗ stimmende Blätter zu veröffentlichen, ohne daß von dieser Veröffent⸗ lichung die Rechtewirksamkeit der Bekanntmachung abhängt. Bei bekanntgemachten Fristen wird der Tag der Ausgabe des Blattes mit gerechnet.

II. H

§ 7.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt drei Millionen Mark, eingeteilt in 6000 Anteile von je 500 S6. Auf die Anteile werden bei Errichtung der Gesellschaft 5 0 eingezahlt; weitere Einzahlungen oder die Vollzahlung kann der Vorstand auf Beschluß des Ver— waltungsrats mit vierwöchiger Frist einfordern.

Wird die Zahlung in der festgesetzten Frist nicht geleistet, so kann der Säumige zur Zahlung der fälligen Beträge nebst 5 oo Zinsen vom Fälligkeit termin ab im Rechtsweg angehalten werden. Statt dessen kann nach zweimaliger Zahlungsaufforderung, welche in gleicher Frist und unter Androhung des Ausschlusses stattzufinden hat, durch Beschluß des Verwaltungsrats der Säumige seines Anteils zu— gunsten der Gesellschaft für verlustig und der über den Anteil ausge— stellte Schein für kraftlos erklärt werden. Diese Erklärung wird ihm schriftlich mitgeteilt und der für verfallen erklärte Anteil der Gesell— schaft zugeschrleben; die letztere ist berechtigt, ihr zugeschriebene An— teile zu berwerten. Die Gellendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Die Erklärung ist auch . bekanntzumachen.

§ 8.

Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr Grundkapital durch Ausgabe weiterer Anteile von je 500 M zu erhöhen. Zu einer Erhöhung des Grundkapitals ist ein Beschluß der Hauptversammlung erforderlich. Ein solcher Beschluß bedarf, falls das Grundkapital über den Betrag von fünf Millionen Mark erböht werden soll, der Bestätigung des Reichskanzlers. Ist eine Erböhung des Grundkapitals beschlossen, so werden der Betrag und die Modalitäten der Einjahlungen vom Vor— Fande auf Grund eines Beschlusses des Verwaltungsrats festgesetzt. Die Ausgabe neuer Anteilscheine darf erst erfolgen, nachdem auf die alten Anteilscheine die volle Einzahlung geleistet ist. Die Ausgabe don Anteilen zu einem höheren Betrage als dem Nennbetrage ist statthaft.

§ 9. Die Zeichner der Anteile und demnächst deren Rechtsnachfolger bilden die Gesellschaft. Die Anteile sind unteilbar. Einzelne Mit- glieder können nicht auf Teilung .

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschafisvermögen.

§ 11.

Der Zeichner eines Anteiles ist für die Zahlung des vollen Nenn— betz n sowie des etwa festgesetzten Agios verhaftet. vsich arüber hinaus haben die Mitglieder der Gesellschaft keine Ver

ung.

Die Zeichner von Anteilen und deren Rechtsnachfolger können von den ihnen obliegenden Leistungen nicht, befreit werden und sind nicht befugt, gegen das Recht auf diese Leistung eine Forderung an die Gesellschaft aufzurechnen.

§ 12.

Die Urkunden über die Anteile der Gesellschaft (Anteilscheine) lauten, solange dieselben nicht voll eingezahlt sind, auf den Ramen und werden mit Angabe der Eigentümer nach Namen, Stand und Wohnort in die , der Gesellschaft eingetragen. Nach der Volljahlung lauten bie Anteilscheine auf den Inhaber, können aber Ie auf den Namen umgeschrieben werden und sind dann in die Stammblicher der Gesellschaft einzutragen. .

Sind Anteile oder andere von der Gesellschaft ausgefertigte Urkunden beschäpsgt oder unbrauchbar geworden, sedech in ihren vesentlichen ellen noch dergessalt erhalten, daß dem Verwaltungsrat über ihre Identität kein Zwelsel obwaltet, so ist der Verwaltungsrat ermächtigt, gegen Einreichung ber beschädigten Papiere diese auf Kösten ? nhaberg hegen Nene gleschartige ha lern n . Im rigen ist die Augfertigung und Augrelchung neuer Änteile an Stelle m. beschädigten bber verloren gegangenen nir nach gerichtsicher Kraft. oserklärung zulaͤssig.

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 27. Juni

§ 13.

Mit den Anteilscheinen erhält der Eigentümer zugleich die Dividendenscheine für die nächsten zehn Jahre und einen Erneuerungs— schein zur Abhebung neuer Dividendenscheine nach Ablauf des zehn— jährlgen Zeitraums. Die Dividendenscheine und Erneuerungsscheine lauten auf den Inhaber.

Die Ansprüche aus den Dividendenscheinen erlöschen mit dem Ablauf von vier Jahren, wenn nicht der Schein vor dem Ablauf der Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Die Frist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in welchem die Fälligkeit eingetreten ist. Erfolgt die Vorlegung des Scheines vor dem Ablauf der Frist, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des AÄnspruches aus der Urkunde gleich.

Dividendenscheine werden nicht für kraftlos erklärt. Zeigt der be⸗ rechtigte Inhaber eines Dividendenscheins jedoch innerhalb der Vor— legungsfrist den Verlust der Gesellschaft an, ohne daß innerhalb dieser Frist der Schein von anderer Seite eingereicht wird, so erhält er den auf den Dividendenschein entfallenden Betrag; dieser Anspruch erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach dem Ende der Vorlegungsfrist.

Die Gesellschaft wird durch die Annahme der Anzeige des Ver— lustes weder verpflichtet, die Legitimation eines etwaigen Präsentanten zu prüfen, noch die Realisation zu verweigern, noch die Präsentation dem Anzeigenden mitzuteilen.

§5 14.

Solange die Anteile nicht voll eingezahlt sind, gelten nur die in , Eingetragenen der Gesellschaft gegenüber als Mit. glieder.

Wenn das Eigentum eines Anteils vor der Vollzahlung auf einen anderen übergeht, so ist dies unter Vorlegung des Anteilscheines bei der Gesellschaft anzumelden und in den Stammbüchern sowie auf dem Anteilscheine zu vermerken. Miteigentümer eines Anteils sind erst dann als Mitglieder legitimiert, wenn sie die Eintragung eines gemeinschaftlichen , . 9 Anteilsbuche bewirkt haben.

Zurch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen unterwerfen sich die Mitglieder für alle Streitigkeiten mit der Gesellschaft aus dem Ge— sellschaftsverhältnisse dem in Berlin zuständigen Gerichte erster Instanz.

III. Bilanz, Ermittlung und Verwendung des Ertrags, ,,,

; § 16.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr umfaßt die Zeit von der Errichtung der Gesellschaft bis zum 31. De— zember 1911. Auf den 31. Dezember ist von dem Vorstande die Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr zu ziehen. Diese muß mit der Gewinn⸗ und Verlustrechnung und mit einem den Vermögens—⸗ stand und die Verhältnisse entwickelnden Berichte des Vorstandes sowie mit dem von dem Verwaltungsrat zu erstattenden Revisionsberichte der Hauptversammlung alljährlich vor dem 30. Juni vorgelegt werden. Die Bilanz hat den Vorschriften des §5 261 H.⸗G.⸗B. zu entsprechen.

Der Hauptversammlung ist die Genehmigung der Bilanz sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung des Vorstandes und Verwaltungsrats vorbehalten. .

Auf Vorschlag des Verwaltungsrats beschließt die Hauptversamm— lung über die Höhe der vorzunehmenden Abschrelbungen und der für besondere Rücklagen zu reserbierenden Beträge.

Aus dem nach Abzug der Abschreibungen und der für besondere Rücklagen reservierten Beträge verbleibenden Reingewinn ist ein Re— servefonds dergestalt zu bilden, . letzterem mindestens 10 0. des Reingewinns zugewiesen werden, solange er 25 0 des eingezahlten Grundkapitals nicht überschreitet. Eine weitere Erhöhung des Reserve⸗ fonds ist auf Beschluß der Hauptversammlung zulässig.

Alsdann wird den Anteilseignern eine ordentliche Dividende bis zu 4 00 des eingezahlten Grundkapitals berechnet.

Von dem alsdann verbleibenden Ueberschusse werden

. Betrag von 10 als Tantieme an den Verwaltungsrat gewährt,

2) der Rest entweder als Superdividende an die Anteilseigner verteilt oder auf das nächste Jahr vorgetragen.

Die Zahlung der zur Verteilung gelangenden Beträge erfolgt spätestens am 1. Juli nach dem abgelaufenen Geschäftsjahre.

Die Hauptversammlung kann die Abschreibungen und die für be— sondere Rücklagen bestimmten Beträge nicht geringer, den zu ver— teilenden Reingewinn nicht höher festsetzen, als der Verwaltungsrat vorschlägt. -

§18.

Der Reservefonds dient zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes. Ueber die ausnahmsweise Verwendung des Reservefonds zu anderen Zwecken beschließt der Verwaltungsrat.

In den Reservefonds sind einzustellen:

1) der Betrag, welcher bei der Errichtung der Gesellschaft oder bei einer Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe der Anteil— scheine für einen koleren als den Nennbetrag über diesen und über den Betrag der durch die Ausgabe der Anteilscheine entstehenden Kosten hinaus erzielt wird,

2) der Betrag von Zuzahlungen, die ohne Erhöhung des Grund⸗ kapitals von Gesellschaftern gegen Gewährung von Vorzugsrechten für ihre Anteile geleistet werden, soweit nicht eine Verwendung dieser Zahlungen zu außerordentlichen Abschreibungen oder zur Deckung außerordentlicher Verluste beschlossen wird, ;

3) die auf die nach 5 7, Absatz 2 für kraftlos erklärten Anteil. scheine bereits geleisteten Jahlungen.

IV. Verwaltung. a. .

Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenbeiten einschließlich der⸗ jenigen, welche nach den Gesetzen eine Spezialvollmacht erfordern. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe dieser Satzungen und nach den ihm vom Verwaltungsrat zu erteilenden Ser n inen Dritten gegenüber ist jedoch eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes unwirksam.

Die Hel er des Vorstandes, die ihre Obliegenbeiten vernach⸗ lässigen A6 des B. G. B. haften der Gesellschaft für allen daraus entstehenden Schaden. .

Diese Haftung sowie die in diesen Bestimmungen ihnen noch be— sonders auferlegten Schadenersatzpflichten müssen sie bei ihrer Be. stellung ausdrücklich übernehmen. .

Alle für die Mitglieder des Vorstandes geltenden Vorschriften finden auch auf ihre Stellvertreter i, m,

§ 20.

Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern, von denen eins seinen Wohnsitz in Groß Berlin baben muß. Die Mit. glieder werden vom Verwaltungsrat gewählt. Ihre Wahl unterliegt der Bestätigung des Reichskanzlers. Die Mitglieder müssen die deutsche die chonnge bor a tel besitzen Sie können durch den Ver⸗ waltungsrat sederzeit abberufen werden, ledoch unbeschadet etwalger Entschadigungansprüche aus e, lhnen abgeschlossenen Verträgen.

S 21.

Alle die Gesellschaft verpflichtenden Erklärungen müssen von zwel

zeichnungsberechtigten Personen abgegeben werden. Zu diesen gebören

iger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1912.

die Borstandsmitglieder, die Prokuristen und die Handlungsbevoll⸗ mächtigten. Willenserklärungen der Gesellschaft müssen, um * diese verbindlich zu sein, unter deren Namen (Firma) abgegeben werden. Der Verwaltungsrat ist jedoch berechtigt, für die Leitung der über⸗ seeischen Niederlassungen Bevollmächtigte zu ernennen, welche auf Grund der ihnen zu erteilenden Vollmacht die Gesellschaft allein ver⸗ treten können. 4 22.

Der Vorstand ernennt und entläßt, von der in 5 21 vorgesehenen Ausnahme abgesehen, die Beamten der Gesellschaft; für die Ernennung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten hat der Vorstand die Genehmigung des Verwaltungsrats einzuholen. Die Vollmacht der Beamten der Gesellschaft erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechts— handlungen, welche die , ne der dem Beamten oder Bevoll⸗ mächtigten aufgetragenen Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt, soweit es nicht nach den zur Anwendung kommenden Gesetzen einer ausdrück= lichen Vollmacht bedarf. *

§ 23.

Die Bestellung der Vorstandsmitglieder, der Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten geschleht zu notariellem Protokoll und ist bekanntzumachen. Das Prokokoll dient als Legitimatlon.

b. Der Verwaltungsrat.

; 5 24.

Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern; die Mitglieder müssen Reichsangehörige sein, soweit nicht der Reichs⸗ kanzler im einzelnen Fall Ausnahmen zuläßt. Die Mitglieder des J,, können nicht zugleich Mitglieder des Vorstandes oder dauernde Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern sein. Nur für einen im voraus behrenzten Zeitraum kann der Verwaltungsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern behinderter Vorstands—⸗ mitglieder bestellen; während dieses Zeitraumes und bis zur Ent— lastung des Vertreters darf der letztere eine Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats nicht ausüben.

Die Mitglieder werden aus den Mitgliedern der Gesellschaft durch die Hauptversammlung gewählt. Ihre Wahl erfolgt auf drei Jahre. Von den gewählten Mitgliedern scheidet jährlich ein Drittel aus. In den ersten drei Jahren entscheidet über den Austritt das Los, später die Reihenfolge des Eintritts. Die ausscheidenden sind wieder wählbar.

Die Wahl zum Mitgliede des Verwaltungsrats kann auch vor Ablauf des Zeitraumes, für welchen die Wahl erfolgt ist, durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der ver— tretenen Stimmen widerrufen werden.

Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtsdauer aus, so bedarf es nur dann der Einberufung einer besonderen Haupt— versammlung zur Vornahme der Ersatzwahl, wenn nicht noch mindestens drei Mitglieder vorhanden sind.

Werden Mitglteder durch eine außerordentliche Hauptversamm— lung gewählt, so gilt hinsichtlich der Amtsdauer der so Gewählten die Zeit von der Wahl bis zum Schlusse der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als ein Amtsjahr.

Ueber die Wahlen zum Verwaltungsrat ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen. 82

6 5.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats können Ersatz der durch . ihrer Amtspflichten entstandenen Auslagen beanspruchen. Ueber die Verteilung der ihnen nach 5 17 zustehenden Tantieme ent— scheidet der Verwaltungsrat. .

Der Verwaltungsrat wählt jährlich in seiner ersten Sitzung nach der ordentlichen Hauptversammlung einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter desselben. Der Vorsitzende und seine Stellver⸗ treter müssen Reichsangehörige sein.

Der Verwaltungsrat halt seine Sitzungen in Berlin ab und wird von dem Vorsitzenden durch eingeschriebene Briefe unter Angabe der Beratungsgegenstände mit mindestens siebentägiger Frist so oft berufen, als die Geschäfte es erfordern, mindestens aber zweimal in jedem Jahre. Er muß außerdem binnen 14 Tagen berufen werden, wenn es von wenigstens zwei Mitgliedern oder dem Vorstande schriftlich beantragt wird.

Die Mitglieder des Vorstandes können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen; sie sind auf Beschluß des Verwaltungsrats zu einer solchen Teilnahme verpflichtet.

Für Ausnahmefälle kann schriftliche oder telegraphische Abstimmung gestattet werden. Toch ist alsdann zur Beschlußfassung Stimmen einheit der sämtlichen in Europa anwesenden Verwaltungsratsmitglieder mit der Maßgabe erforderlich, daß jedenfalls eine 5 27 entsprechende Mindestzahl der sämtlichen Mitglieder befragt werden muß. Der Vor= 5 ende hat vor der Qerbeiführung einer schriftlichen oder telegraphischen Abstimmung dafür Sorge zu tragen, daß der gemäß § 45 bestellte Kommissar seine Aufsichtsrechte K— vermag.

Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

Die Mitglieder haben gleiches Stimmrecht, bei Stimmengleich—⸗ heit entscheidet der Vorsitzende.

Vorbehaltlich der im vierten Absatz des 5 26 getroffenen Be⸗ . werden die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.

Abwesende Mitglieder können anwesenden eine schriftliche Voll⸗ macht zur Abstimmung über solche Gegenstände erteilen, die auf der bekanntgemachten Tagesordnung 22

Der Verwaltungsrat beschließt ehr Geschãftsordnung. Sag.

Die Erklärungen des Verwaltungsrats sind rechtsgültig vollzogen, wenn sie die Unterschrift „Der Verwaltungerat der Handelsbank für Ostafrika“ und die Namensunterschrift des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters tragen. Die Legitimation des Verwaltungsrats wird durch ein auf Grund der Wablverbandlung ausgefertigtes notarielles Zeugnis erbracht.

S 30.

Der Verwaltungsrat überwacht die gesamte Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung und unterrichtet sich zu diesem Zweck don dem Gange der Angelegenheiten der Gesellschaft. Er kann jederzeit Berichterstattung über dieselben von dem Vorstande verlangen und durch seinen Vorsitzenden oder durch einzelne von dem Ver⸗ waltungsrat zu bestimmende Mitglieder auch durch dritte Sachver⸗ ständige die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen sowie den Bestand der Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren, Dandelspapieren und Waren untersuchen.

Der Verwaltungsrat ist befugt, die Gesellschaft bei der Vor⸗ nahme von Rechtsgeschäften mit den Vorstandsmitgliedern sowie bei Rechtastreitigkeiten mit diesen zu vertreten.

Die Vorschriften des § 19 über Haftpflicht der Vorstandsmit⸗ glieder finden auf die Verwaltungsratsmitglieder entsprechende An—⸗ wendung.

831.

Der Verwaltungsrat beschließt insbesondere:

1) über die Grundsätze, 23 welchen die Gesellschaft unter Berücksichtigung dieser Satzungen Bankgeschäfte betreiben darf;

2M über die Errichtung von Zweigntederlassungen und Agenturen;

3) über die Bestellung der Vorstandsmitglieder (6 20) und der mit der Leitung der überseeischen Niederlassungen ju betranenden