1911 / 149 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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diesen Antrag den Wunsch äußern, daß unter allen Umständen die Fragen, die in S 146 geregelt werden, ebenso behandelt werden wie

die Fragen, die der 5 14a regelt. (Bravo)

Abg. von Brandenstein (kons.): Wenn, wie es nach den letzten Worten des Ministers den Anschein hat, ein Einverständnis zwischen der Staatsregierung und dem Abgeordnetenhause über den Inhalt des Eisenbahngefetzes nicht zu stande kommen sollte, so würde dag be⸗ dauerlich sein, es könnte aber nicht sehr wundernehmen. Nachdem wir von dem Privatbahn⸗ zu dem Staatsbahnsystem übergegangen sind, ist aus Anlaß ungezählter Petitionen von Privatpersonen und Korporationen hier sowohl wie im Herrenhause an die Staats⸗ regierung immer und immer wieder das Verlangen gestellt werden, es möchte den veränderten , , . durch eine Aenderung und Er—

änzung des Eisenbahngesetzes abgeholfen werden. Die Königliche 9 hat sich prinzipiell allen diesen Wünschen und An⸗ trägen und Beschlüssen gegenüber ablehnend verhalten, und noch vor zwei Jahren hat der gegenwärtige Minister der öffentlichen Arbeiten nicht nur namens seines Ressorts, sondern auch namens der Staatsregierung erklärt, daß ein Bedürfnis zu irgendwelchen Aenderungen des geltenden Gesetzes nicht anerkannt werden könnte. Zu unserer Freude haben nun der Minister und die Staatsregierung ihre Anschauungen wenigstens etwas geändert. Es liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der den gegebenen Anregungen folgen will. Wenn nun Lie Regierung sich entschlossen hat, den Wünschen beider Häuser des Landtags und, wie mir scheint, auch dem Eisenbahnbedürfnis ö Rechnung zu tragen, daß sie ihren prinzipiellen Widerspruch aufgegeben hat, so ist es natürlich, daß sie in bezug auf die materielle Erfüllung der geltend gemachten Wünsche sich zurückhaltend gezeigt hat. Wenn, der Minister es gewiffermaßen als eine Vorhedingung für die Einbringung dieses Entwurfs bezeichnet hat, daß an den Bestimmungen des §5 4 des Eifenbahngesetzes von 1838 festgehalten werden müsse, so möchte ich darauf hinweisen, daß der Beschluß der Kommission an dem Wortlaut des 5 4 auch nicht ein Wort geändert hat. Wir sind durchaus damit einverstanden, daß die Rechtsentscheidung darüber, daß eine Eisenbahn gebaut werden soll, dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten überlassen bleibt. Wir haben nur beschlossen, daß, bevor der Minister entscheidet, über Differenzen zwischen der Eisenbahnverwaltung und den Adjazenten in erster oder mittlerer Instanz eine Behörde entscheidet, die nicht unmittelbar dem Minister der öffentlichen Arbeiten unterstellt ist, und nicht ausschließlich aus Eisenbahntechnikern besteht. Ob dies nun gerade der Bezirks⸗ ausschuß sein soll, darauf legen wir keinen prinzipiellen Wert. Wir haben ihn nur genommen, um nicht die Schaffung einer neuen Be⸗ hörde vorzuschlagen. Der Minister hat nun gemeint, der Bezirks⸗ ausschuß sei nicht sachverständig, um in erster Instanz zu entscheiden. Allerdings besteht der Bezirksausschuß nicht aus Eisenbahntechnikern, er entscheidet aber sehr oft über technische Fragen. Es gibt eine ganze Reihe von Entscheidungen, wo technische Vorkenntnisse gar nicht erforderlich sind, sondern lediglich Lokalkenntnis, wie z. B bei Eisenbahnanlagen, ob Schneisen notwendig sind usw. Die Mitglieder des Bezirksausschusses kennen diese Verhältnisse aus eigener Anschauung, während die Herren im Ministerium auf die Berichte der Behörden angewiesen sind. Es findet hierbei ein kontra⸗ diktorisches Verfahren statt; die Adjazenten können ibre Wünsche vor⸗ tragen; dagegen, daß, wenn der Bezirksausschuß als erste Instanz zugezogen würde, die Interessenten zu weit gehende Forderungen stellen könnten, muß ich den Bezirksausschuß doch etwas in Schutz nehmen. Zu der örtlichen Besichtigung werden vom Bezirksausschuß nur einzelne Mitglieder entsandt, und auf Grund ihres Berichts trifft dann der Bezirksausschuß seine Entscheidung. Vor dem Vorschlag des Ministers, die Vorlage nochmals an die Kommission zurückzuverweisen, möchte ich warnen, solange die verschiedenen Parteien sich nicht dazu geäußert haben. Nach der Erklärung des Ministers ist allerdings anzunehmen, daß das Gesetz in dieser Session nicht mehr zu stande kommen dürfte. Denn es ist nicht anzunehmen, daß das Herrenhaus eine so wichtige Materie in einer Sitzung erledigen könnte. Es ist wünschenswert, daß die anderen Parteien sich hierüber äußern, damit Klarheit ge⸗ schaffen wird. ö

Abg. Strom beck (Zentr.) begründet einen Antrag, wonach bei Anlagen auf dem Bahngelände nicht nur Gebäude, die dem öffentlichen Personenverkehr dienen, öffentliche Güteranlagen, Lokomotip⸗ und Wagenschuppen und Desinfektionsanlagen sowie Gleise über bestehende Wege der landespolizeilichen Prüfung bedürfen, sondern auch Fabrik— anlagen.

Abg. Schwabach (nl. : Wir sind nicht in der Lage, den Be—⸗ schlüssen der Kommission zuzustimmen, wenn auch aus anderen Gründen als die Staatsregierung. Daß die Bestimmungen über das Prüfungsverfahren schon jetzt Bedenken hervorgerufen haben, zeigt der Antrag des Vorredners, mit dem wir im allgemeinen einverstanden sind. Aber auch die Bestimmungen über das Feststellungsverfahren sind voll⸗ ständig unklar. Unsere Bedenken werden auch nicht durch den Antrag Dr. Arendt Mansfeld beseitigt, der dem Bezirksausschuß nur soweit eine Entscheidung zuerkennt, als nicht im § 4 des Hesetz über die Eisenbabnunternehmungen vom 3. November 1838 dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Entscheidung vorbehalten ist. Wenn die einzelnen Bezirksausschüsse die entscheidenden Instanzen sind, dann werden in jedem einzelnen Regierungsbezirk andere Grundsätze auf— gestellt werden. Wir sind bereit, an der Lösung dieser Frage mit— zuarbeiten, aber wir beantragen, die Vorlage an die Kommission zurückzuverweisen.

Der Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission wird nach Probe und Gegenprobe angenommen.

Zur Geschäftsordnung erklärt der

Abg. von Hevdebrand und der Laa (hons.): Gegenüber der Erklärung des Vizepräsidenten Dr. Krause (Präsident von Kröcher hat mittlerweile das Präsidium über⸗ nommen) muß ich konstatieren, daß meine politischen Freunde der Ansicht sind, daß der Präsident über einen Antrag auf Aenderung der Tagesordnung in ihrer Reihenfolge durch Beschluß des Hauses entscheiden lassen muß. Nach dem 8 36 der Geschãafts⸗ ordnung darf die Reihenfolge von Anträgen und Petitionen auf der Tagesordnung nicht ohne Zustimmung des Antragstellers geändert werden. Hier aber handelt es sich um Gesetzentwürfe. Wenn diese durch Beschluß des Hauses von der Tagesordnung abgesetzt werden können, dann muß auch durch Beschlüsse des Hauses die Reihenfolge geändert werden können. Bei der beabsichtigten Aenderung der Ge⸗ schäftsordnung kann auch dieser Punkt berücksichtigt werden. Um aber diesen Punkt jetzt klargestellt erscheinen zu lassen, war es not—⸗ wendig, einen Widerspruch gegen die Anschauung des damaligen Prä⸗ sidenten zu erheben.

Abg. Fischbeck (fortschr. Vp. ): Die Ansicht des Vorredners steht nicht mit der Geschäftsordnung im Einklang. Hier handelt es sich nicht darum, einen Gegenstand abzusetzen, sondern um eine Aenderung in der Reihenfolge der einzelnen Punkte. Gerade die Frage der Reihenfolge der Gegenstände ist von außerordentlicher Wichtigkeit für die Beratung. Nach dem Kommentar von Plate reicht tatsächlich der Widerspruch eines einzelnen Abgeordneten gegen eine Aenderung in der Reihenfolge aus. Die Ansicht des Vorredners stimmt auch nicht einmal mit den neuen Beschlüssen der Geschäfts⸗ ordnungskommission überein, wonach eine Aenderung nicht stattfinden darf, wenn 50 Mitglieder widersprechen. Also selbst die Geschäfts⸗ ordnungskommifsion steht auf dem Standpunkt, daß ein einfacher Beschluß der Mehrheit eine Aenderung nicht herbeiführen kann. Aufgabe der Geschäftsordnung muß es sein, die Minorität zu schũtzen. ; . Abg. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Wenn die Gesckäftsordnungskommission diese Bestimmung über den Widerspruch von 50 Mitgliedern eingefügt hat, so ist es ganz etwas anderes als die Praxis, die der vorige Präsident als bestehend angesehen hat.

Abg. Fischbeck (fortschr. Volkep.): Jetzt, wo eine Aenderung der Geschäftsordnung geplant ist, ist es der allerungeeignetste Zeitpunkt, eine Aenderung in der bisherigen Praxis des Hauses vorzunehmen. Wir hatten übrigens gar nicht der Geschäftsordnungskommission den

Auftrag gegeben, Verbesserungen dieser Art in die Geschäftsordnung hineinzubringen. t ;

Abg. Ehiffter (nl): Die Frage selbst ist zweifelhaft, aber . darum müssen wir das Recht des einzelnen so viel wie möglich wahren.

Abg. von Heydebrand (kons): Mir lag es nur daran, die Meinung des Vlzepräsidenten Dr. Krause nicht unwidersprochen hin⸗ gehen zu lassen. . ;

Praäsident von Kröcher: Ich kann nur sagen, daß ich, wenn ich präsidiert hätte, ganz harmlos die Majorität hätte entscheiden 3. ebenso wie ich die Majoritaͤt habe entscheiden lassen, ob die Repision der Geschäftsordnung nach dem Antrage Hoffmann abgesetzt werden sollte oder nicht. Ich gebe aber vollständig zu, daß ich bei näherer Er⸗ wägung mir fagen muß, einen Punkt ganz abzusetzen oder die Sache umzustellen, ist ein großer Unterschied. Deswegen will ich in diesem Fall die Doktorfrage nicht entscheiden.

Es folgt die wiederholte Beratung des vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Entwurfs eines 3weck⸗ verbandsgefeßes für Groß⸗Berlin. Die 13. Kommission hat , in der Fassung des Herrenhauses zur Annahme empfohlen. .

Bekanntlich hat das Herrenhaus von den im 81 auf⸗ gezählten Aufgaben des Zweckverbandes die vom Abgeordneten⸗ hause eingefügte Nr. 4 „Förderung des Baues von Klein⸗ wohnungen“ beseitigt; von den Zentrumsmitgliedern Bitta und

Gen. ist die Wiederherstellung beantragt.

Die Abgg. Brandenstein, von Bülow⸗Homburg, Dr. Wuermeling, Freiherr von Zedlitz haben folgende Resolution beantragt:

die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dem Landtage baldmöglichst den Entwurf eines Wohnungsgesetzes, zunächst wenigstens zur Besserung der Wohnungsverhaltnisss für die in Großstädten und Industriegegenden wohnende Masse von Menschen vorzulegen.“

Von der Fortschrittlichen Volkspartei (Abgg. Aronsohn u. Gen) ist beantragt, die Regierung aufzufordern, „dem Land⸗ tage baldmöglichst den Entwurf eines Gesetzes zur Besserung der Wohnungsverhältnisse vorzulegen.“ ;

Referent AUbg. Sr. von Kries (kons.): Die vom anderen Hause be— schlossenen Aenderungen sind jwar recht eingreifender Natur, aber nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit machen sie das Gesetz nicht un⸗ annehmbar. Die Zurückverweisung der Vorlage an das Herrenhaus würde eine Gefährdung des ganzen Gesetzes bedeuten; deshalb glaubt die Mehrheit auch, die Zustimmung zu jenen Aenderungen anraten zu sollen, die zweifellos eine Verschlechterung unserer Be⸗ schlüfse darstellen, und das um so mehr, als die entscheidende Frage, ob der Zweckverband sich segensreich entwickeln wird, nicht so sehr von den Gesetzesbestimmungen als von den Personen abhängen wird, die mit warmem Herzen und praktischem Sinn die Geschaͤfte dieses riesigen Lommunalverbandes zu führen haben werden. Der Geschäftskreis des Zweckverbandes ist durch den Fortfall der Ziffer 4 eingeschränkt; die Wiederherstellung der Ziffer 4 wurde in der Kommission abgelehnt, nachdem von der Regierung eine Er⸗ klärung abgegeben war, daß sie eventuell, wenn sich die Notwendig⸗ keit herausstellen sollte, alsbald mit einer entsprechenden Ergänzung des Gesetzes an den Landtag kommen werde. Im Anschluß daran wurde angeregt, eine Resolution dem Plenum vorzuschlagen, die Ihnen jetzt als Antrag von Brandenstein vorliegt. Der Geltungs⸗ bereich der Vorlage ist eingeschränkt worden durch die Streichung des Kreises Osthavelland; beseitigt ist unter anderen der Sachverständigen⸗ beirat. Hiernach bitte ich Sie, der Fassung des Herrenhauses zu⸗ zustimmen.

Abg. Dr. Keil (nl. : Eine Reihe von Abänderungen der Vorlage durch das Herrenhaus, besonders die Streichung der Ziffer 4, sind un⸗ bestreitbar Verschlechterungen. Wir müssen uns mit der von der Re⸗ gierung in der Kommission gegebenen Zusicherung trösten und damit rechnen. Ob daneben die eine oder die andere Resolution angenommen werden soll, stellen wir anheim. Sehr bedauein auch wir die Beseitigung des Sachverständigenbeirats. Wir akzeptieren die Veränderungen wesentlich aus dem Grunde, um in det vorgerückten Zeit der Session das Gesetz noch zu stande zu bringen, weil wir uns davon doch einen erfreulichen Erfolg für Berlin und seine Vororte versprechen.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Das Gesetz ist noch miserabler an uns zurückgekommen, als es in das Herrenhaus gegangen war. Der schlimmste von den schlimmen Streichen des Herrenhauses ist die Streichung der Ziffer 4 5 1, der einzigen Bestimmung, die in diesem mißratenen Gesetz sympathisch berührte, der einzigen Maßnahme im Interesse der ärmeren Bevölkerung. Hier kann die Schuld des Herren⸗ hauses bor der Oeffentlichkeit gar nicht genug gebrandmarkt werden. Auch das Abgeordnetenhaus aber ist sich seiner sozialen Pflicht nicht bewußt, sonst hätten wir wenigstens einen schriftlichen Bericht. Man will ein Gesetz durchpeitschen, das Berlin aus seiner Misere heraus— helfen soll, dem aber die Berliner Vertreter den äußersten Widerstand entgegensetzen. Man beruft sich auf die Geschãftslage. Warum aber sollen wir bei einem so wichtigen Gesetze nicht ein, zwei, drei Wochen länger sitzen? Das Herrenhaus müßte vor die Frage gestellt werden, eventuell das Gesetz scheitern zu lassen. Abg. Dr. Wuermeling (Zentr.) befürwortet sowohl den Antrag seiner Fraktionsgenossen auf Wiederherstellung des Abgeordnetenhaus⸗ beschlusses bezüglich der Förderung des Baues von Kleinwohnungen, als auch die Resolution von Brandenstein mit dem Bemerken, daß be⸗ sonders für die Wohnungsbedürfnisse der Massenbevölkerung in Berlin gesorgt werden müsse.

Minister des Innern von Dallwitz:

Der Herr Vorredner hat soeben den Antrag auf Nr. 768 und auch die Resolution auf Nr. 767 der Drucksachen begründet. Ich glaube daher, auch jetzt schon bei der Generaldebatte auf diese beiden Punkte eingehen zu dürfen.

Zunächst möchte ich bemerken, daß auch ich es lebhaft bedauert habe, daß das Herrenhaus die Bestimmung unter Ziffer 4 des 51 gestrichen hat, weil auch ich der Ansicht war, daß die darin dem Ver⸗ bande erteilte Befugnis, Flächen zum Bau von Kleinwohnungen zu erwerben, wohl dazu hätte beitragen können, eine Besserung des Wohnungswesens im Bezirke des Verbandes, im Bezirke Groß— Berlin nach mancher Richtung hin herbeizuführen. Bei dem fast ein⸗ mütigen Gegensatz gerade der Herren Vertreter der Großstädte ist aber keine Aussicht vorhanden, daß das Herrenhaus zurzeit eine andere Stellung zu diesem Punkte einnehmen könnte. Es würde mithin die Annahme des Antrags Nr. 768 voraussichtlich das Scheitern der ganzen Vorlage zur Folge haben (hört, hört! bei den Sozialdemo— kraten) und dieses mübsam bis hierher geförderte aussichtsreiche gesetz⸗ geberische Werk vollkommen in Frage stellen. Ich muß Sie daher dringend bitten, den Antrag 768 abzulehnen. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, ich kann dies um so eher tun, als meines Dafürhaltens in den weiteren Bestimmungen, die das Herren haus in den Entwurf hineingebracht hat, weitergehende Möglich⸗ keiten auch zur Förderung des Kleinwohnungswesens gegeben sind, als sie die Ziffer 4 des 5§5 1 enthielt. Meine Herren, durch den Zusatz, den das Herrenhaus zu 5 5 der Vor⸗ lage beschlossen hat, ist die Möglichkeit gegeben, für das ganze soge⸗ nannte Stadterweiterungsgebiet die Fluchtlinien und Bebauungs⸗ pläne festzustellen. Es ist dadurch dem Verbande die Möglichkeit gegeben, für den Kleinwohnungsbau auf einer viel breiteren und weiter⸗

gehenden Basis zu sorgen, als dies der Fall gewesen wäre, wenn lb nur die Befugnis zugestanden hätte, an einzelnen Stellen Flächen selbst zu erwerben und Kleinwohnungen darauf zu errichten. Es ist meines Dafürhaltens daher sehr wohl mit den Intentionen, die auch der Herr Vorredner soeben so beredt vorgetragen hat, sehr wohl ver⸗ einbar, wenn er im Hinblick auf die neu hinzugetretene Bestimmung des 5 5 auf die Wlederaufnnahme der Nummer 4 in 5 1 ver⸗

zichtet. Meine Herren, was nun die Einbringung einer Gesetzesvorlage

zur Regelung des Wohnungswesens anlangt, so bin ich ja leider nicht in der Lage, namens der Staatsregierung eine Erklärung abzugeben, weil ein Beschluß des Staatsministeriums zur Sache nicht hat ge—⸗ faßt werden kännen; wohl aber kann ich zugleich für das Ressort des Herrn Handelsministers bestätigen, daß auch uns die Regelung des Wohnungswesens als eine Frage von hoher Bedeutung und Wichtig⸗ keit erscheint, daß wir bereit sind, dieser Frage, zu deren Lösung berelts im Jahre 1904 ein Gesetzentwurf ausgearbeitet und veröffent- licht worden ist, erneut näherzutreten und sie einer Prüfung zu unter⸗ ziehen. (Bravo!)

Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Die Beschlüsse des Herren— hauses enthalten unbestreitbare Verschlechterungen der Ab⸗ geordnetenhausbeschlüsse. Wir werden für den Zentrumsant tag auf Wiederherstellung der Ziffer 4 im § 1 stimmen. Der Antrag Brandenstein ist viel zu einseitig, er erweckt den An⸗ schein, als ob schlechte Wohnungsverhältnisse nur in den J Siädten vorhanden wären, und aus den Aeußerungen des Abg Wuermeling geht bervor, daß er für seine Person eine Aenderung eigentlich nur für Berlin für notwendig hält. Das steht aber mit den Tatsachen im Widerspruch. Der Direktor des Statistischen Amts Berlin hat mir in der Zwischenzeit einschlägiges Material zur Verfügung gestellt. Daraus ergibt sich, daß die Zahl der kleinsten Wohnungen in Berlin nur 75 (ä) ausmachen, in anderen Städten ist dies Verhältnis viel ungünstiger. In Aachen z. B. beträgt der pro e tig 13.5, in München 9.3, in Breslau 19,1, also 23 mal o viel als in Berlin. Aehnlich liegen die Verhältnisse in bezug auf die etwas größeren Wohnungen, und zwar nicht nur in Preußen, sondern auch in den Städten des Reichs. Will man die Wohnungs⸗ frage in Angriff nehmen, so muß man es auf einheitliche Weise tun und nicht etwa bloß an große Städte, sondern auch an da platte Land denken, wo die Wohnungsverhältnisse keineswegs para⸗ diesisch sind. In diesem Sinne bitte ich, unseren Antrag anzunehmen. Der Zentrumsantrag dagegen läuft auf eine einseitig zugeschnittene Ausnahmebeslimmung hinaus. Die Herrenhausbeschlüsse enthalten auch sonst, namentlich in bezug auf die Befugnisse des Verbands— direktors, so einschneidende Ver cle tetungen, daß wir gegen das ganze Gesetz stimmen müssen. Daß in Groß⸗Berlin auf kommunalem Ge⸗ biete manche Mißstände bestehen, leugnen wir nicht, aber wir glauben, daß diese nur auf dem Wege der Eingemeindung beseitigt werden können. Vor allen Dingen wäre es nötig, die direkten Wahlen zur gemeinsamen Vertretung in den Gemeinden von Groß⸗Berlin einzufübren. Im Herrenhause hat der DOberbürgermeister Schustehrus gegen die Berliner Stadtvertretung Aeußerungen getan, die auch in weiten Kreisen der Berliner Bevölkerung Befremden hervorgerufen haben. Mit Recht hob er hervor, daß die Gründung des Deutschen Reiches die Entwicklung Berlins gefördert hat. Niemand wird das besireiten. Aber das Wachstum und die Blüte Berlins ist doch in erster Linie der Intelligenz seiner Bewohner zu verdanken. Der Ober⸗ bürgermeister von Charlottenburg hat dann. darauf hingewiesen, daß die Hälfte der Stadtverordneten Berlins aus ö. bestehe, und daß diese wohl nicht die Mittel bewilligt haben würden, die notwendig wären, um die Vororte auf die Höhe zu bringen, zu der sie aus eigener Kraft gelangt sind. Ich muß diese Aeußerung mit der größten Entschiedenheit zurückweisen. Ober⸗ bürgermeifter Schustehrus wußte doch, daß die. Zusammen— setzung der Stadtverordnetenversammlungen in Berlin ebenso wie in Charlottenburg auf gesetzlicher Bestimmung beruht, und daß die Stadtverordneten von Berlin sich wiederholt für die Abschaffung dieses privilegium odiosum erklärt haben. Die Verdächtigung des Gemeinsinns der Vertreter der Hauptstadt entbehrt jedes Anhalts. Ich möchte dem Oberbürgermeister von Charlottenburg das volle Recht wahren, von seinem Standpunkte aus gegen die Eingemeindung zu reden, aber ich muß es auf das höchste * und im Interesse des Einvernehmens im Zweckverbande bedauern, daß er seine Argumentationen durch derartige unberechtigte und will— kürliche Behauptungen gegen die Stadtverordnetenversammlung von Berlin gestützt hat. Es ist aber bekannt., daß sein Standpunkt nicht von allen Mitgliedern der kommunalen Organe von Charlotten— burg geteilt wird. Es handelt sich hier wohl mehr um eine Pikan⸗ terie des Oberbürgermeisters Schustehrus. Ich hoffe, daß trotz diefes Ausfalls nach Zustandekommen des Zweckverbandsgesetzes ein möglichst einträchtiges Zusammengehen Berlins und der Vororte statt⸗ finden wird.

Das Haus vertagt sich.

Präsident von Kröcher teilt mit, daß eine Interpellation Bitte u. Gen. (Zentr.), betreffend die Ueberschwemmungen an der Oppa, ein⸗ gegangen ist. Er schlagt vor, die nächste Sitzung abzuhalten morgen, Dienstag, 11 Uhr mit folgender Tagefordnung: Interpellation Bitta, Beratung des schleunigen Antrags Engelsmann, Rest der heutigen Tagesordnung, Petitionen und Anträge.

Abg. Fischbeck (fortschr. Volksp. ): Wir haben den dringenden Wunfch, daß auch der Antrag Aronsohn, betreffend das Wahlrecht, zur Beratung kommt. Wenn das Parlament wirklich will, daß diese wichtige Frage erledigt wird, so muß es sich damit einverstanden erklären, daß dieser Antrag an die dritte Stelle der morgigen Tages⸗ ordnung gesetzt wird. Ich beantrage dies hiermit. .

Abg. Di. von Heydebrand ünd der Lasa (kons.): Auch meinen politischen Freunden ist es seit langem ein Bedürfnis, den Wahlrechtẽ antrag zu verhandeln, damit man im Lande sieht, daß hier noch Parteien vorhanden sind, die an den Grundlageu unseres bestebenden Wahlrechts festhalten, des Wahlrechts, dem wir Ruhe und Ordnung im Deutschen Reiche und in Preußen und, mit wenigen Ausnahmen, ein so ausgezeichnetes Abgeordnetenhaus verdanken. ö

Abg. Hoffmann (Soz): Ünter diesen Umständen werden Sie damit einverstanden sein, daß der Wahlrechtsantrag als dritter Puntt der Tagesordnung erledigt wird, damit man im Lande von Ihrer ausgezeichneten Tätigkeit recht viel erfährt. .

Präfident von Kröch er: Gegen den Antrag Fischbeck habe ich keinen Widerspruch gehört, ich nehme ihn als meinen eigenen Vor⸗

schlag auf. q bn von Hevdebrand und der Lasa (kons.): Ich babe mich damit einverstanden erklärt, den Wahlrechtsantrag an die dritte Stelle zu setzen, in der Annahme, daß die beiden Zweckverbandsgesetze die ersten beiden Stellen der Tagesordnun einnehmen. Da dies, wie ich bköre, nicht der Fall ist, bitte ich, die Zweckverbandsgesetze vor dem Antrage zu verhandeln. . 3

Abg. Dr. Liebt necht (Soz. Ich möchte bitten, unter den Petitionen diejenige der Berliner Freien Studentenschaft um einheitliche Regelung des Studentenrechts zu verhandeln. Wir wissen, wie bei Verhandlung des Falles Dubroweki der Kultusminister in einer, gelinde gesagt, leichtfertigen Weise Auskunft erteilte. (Prãäsident . Kröchér ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung.

Nach weiterer Erörterung wird beschlossen, den Wahlrechts antrag hinter den beiden Zweckverbandsgeseßzen auf die n. ordnung zu setzen, nachdem der Abg. Dr. Röchling (nl. 1 von ihm während der Debatte gegebene Anregung, au é rheinische Landgemeindeordnung vor dem Wahlrechisantrage

verhandeln, fallen gelassen hat. Schluß 6i/ Uhr.

3weite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Dienstag, den 27. Juni

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Gejahlter Preis für 1 Doppelzentner

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Am vorigen Außerdem wurden am Markttage Markttage eren, Durch⸗ nach überschläglicher schnittg. Schãtzung verkauft preis dem Doppel ientner (Prei unbekannt)

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f 21,54 24,50 6 22,50 . ; 2340 21,20 . ͤ

Roggen.

15,40 15,60 15,80 16,00 165,10 16,00 16,10 16,60 1540 5,40 1630 1630 1600 16,00 1640 9 15,90 16, 10 15,860 w 5 16,50 21,00 21,0 21,00 2, e r st e. 14,40 ; 14,80 15, 00 13.50 9 14,80 15,50 16,40 s, ͤ 17,00

1640 17009 1626 70 17369 1619 16399 18 00 16 13.410 16.16 36 i676 1740 1780 16. 96 17.66 1550 56 4 2606 66 2658 21,00

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Berlin, den 27. Juni 1911.

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

1640 1640 23. 6.

17650 17.40 19.6. 16,60 16,56 21. 6.

20,90 1978 19.6. ö. :

erundeten Zahlen berechnet.

Handel und Gewerbe.

Nach der Wochen übersicht der Reichsbank vom 23. Juni 191] betrugen ( und im Vergleich zur Vorwoche):

Aktiva: 1911 1910 1909

Netallbestand Be⸗ 6 6 6 stand an kurs⸗ kh gen deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 S berechnet) 1229 747 000 1165926000 1152 264 000 ( 15 167 000 (4 9 493 000) (4 28717000) darunter Gold 46 . ; 8 . 49 000 75 820 000 10 90 5133 000 23 312 000 Bestand an Reichs. . kassenscheinen.

; b7 374 000 70 435 000 72 9765 000 ( 823 000) (4 611 000) (4 36564 000)

Bestand an Noten anderer Banken. 31 865 000 28 358 000 31 030 000 C 6 935 000 (4 5007 00) (4 5788000)

Bestand an Wechseln und Scheckk .. 923 634 000 836 906 000 S8 242 000 ( 22 043 000) (— 4838 000) (4 1 834 000)

Bestand an Lombard⸗ forderungen 54 842 000 75 610 000 S4 246 000 ( 11014000) 4 953 000 4 919 000) Bestand an Effekten 10 504 000 70 466 000 195087 000

527 000 (— 8971 000 (— 11290 000 *, an sonstigen ö. ö. .

. 195 016 000 166 564 000 169 012000 C 13 072000) (4 8 969 00 41 000)

Passiva: Grundkapital. 180 000 000 180 000 000 180 000 000 (unverãndert) (unverändert) (unverändert)

64 814 000 64 814 000 64 814 000

(unverändert) (unverändert) (unverändert)

1473 449 000 1 460 745 000 1442568 000 ( 15 90 00 L 26 082 000 (4 30 645 00)

766 083 00) 676 002 000 866 732 0900 (4 27759 000 15279 000 (— 5356537 000) 28 636 009 32 704 000 31 743 009

(4 S804 000 (4 421 0004 1323 000)

Reservefonds ..

Betr der um⸗ laufenden Noten.

sonstige täglich fällige Hand r e .

sonstige Passiwa.

(us den im Reichsgamt des Innern zusammen gestellten Nachrichten für Handel und Industrie ).)

ö Spanien.

Aenderung des Zuckersteuergesetzes. Laut Gesetzes vom ö. Juni d. J. soll, die Steuer für im Inland erzeugten Zucker ö 35 Peseten für 100 kg Reingewicht und für Stärkezucker lykose) 1750 Peseten für 100 Kg. Reingewicht betragen. Die urch Ziffer 6 der „befonderen Vorschriften“ des geltenden spanischen

Budgetgesetzes vom 29. Dezember 1910 festgesetzte Erhöhung, welche vom 1. August 1911 ab Anwendung finden sollte, ist aufgehoben. Der Zoll für Zucker, Stärkezucker, flüssigen Karamelzucker und andere ähnliche Erzeugnisse der Nr. 616 des Tarifs beträgt in Zukunft S0 Peseten (bisher 85) für 100 kg Reingewicht. (Gaceta de Madrid.)

Winke für den Handelsverkehr mit Bulgarien.

Der „Desterreichisch⸗Ungarischen Export⸗Revue“ werden die nach⸗ stehenden Ratschläge für den Handelsverkehr mit Bulgarien ent— nommen: Genaues Studium der Kreditverhältnisse. Einholung von Informationen. Entsendung von slawisch sprechenden Reisenden, dle mit einer einschlägigen Musterkolleklion, versehen sein müßten. CTinheitliche Preise, die womöglich cif Bestellungsort zu stellen wären. Die erhaltenen Aufträge müßten pünktlichst und mit der größten Genauigkeit durchgeführt werden. Der Veryvackung der Ware wäre die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Versorgung der Importeure mit illustrierten Preislisten. Anpassung an die hbulgarische Geschmacks— richtung. Hauptsächlich wäre auch darauf zu achten, daß ein ansehn⸗ licher Teil der Bevölkerung Bulgariens auf die Billigkeit vorteilhaft aussehender Waren großes Gewicht legt. Verläßlichen Firmen könnten günstige, Zahlungsbedingungen eingeräumt, werden. Die Bestellung tüchtiger ständiger Agenten dürfte sich ebenfalls als nützlich erweisen. Strikte Beachtung des Markenschutzgesetzes. Reisende Kaufleute sollten niemals versäumen, hei dem heimischen Konsulate vorzusprechen. Auf Wechseln sollte als Zahlungsort immer der Wohnort des Schuldners angeführt werden, zumal hierdurch die Gewähr für eine pünktlichere Deckung weit größer ist, als wenn die Zahlung im Ausfuhrlande zu erfolgen hätte. (Ein solches Akzept ist in Bulgarien sofort exequierbar.)

Hongkong.

Besteuerung berauschen der Getränke. Durch ein Gesetz vom 30. März d. FJ. (Liquors Consolidation EQGrdinance) ist das Gesetz, betreffend die berauschenden Getränke, bestätigt und in einigen Puntten abgeändert worden. Die neuen Bestimmungen gleichen den bisher in Geltung stehenden; letztere werden durch das neue Gesetz aufgehoben.

Nach dem neuen Gesetz dürfen zollpflichtige weingeisthaltige Getränke oder vergällter Branntwein nur über solche Häfen ein- oder ausgeführt werden, die von dem Gouverneur ausdrücklich dazu bestimmt und in der Gazette bekannt gegeben werden. Die Einfuhr oder Ausfuhr landwärts ist an bestimmte von dem Gouverneur im Rate zu erlassenden Vyrschriften gehunden. Die Eingangszölle für berauschende Getränke hei der Einfuhr in die Kolonie bleiben in ihrer gegenwärtigen Höhe bestehen. (The Board of Trade Journal.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 26 Junt 1911 Ruhrrevier Oberschlesisches Revler Anzahl der Wagen Gestelll A 161 9 824 Nicht gestellt.

Die gestrige außerordentliche Generalversammlung der Breslauer Straßenbahngesell'schaft genehmigte, laut Meldung des W. T. B.“, mit 6679 gegen 10631 Stimmen den Uebergang des Unternehmens an die Stadtgemeinde Breslau.

Laut Meldung des W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der

Oesterreichischen Südbahn vom 11. bis 20. Juni: 3751 918 Kronen, gegen die definitiven Einnahmen des entsprechenden Zeitraums des Vorjahres Mindereinnahme 289 363 Kronen und gegen die pro— visorischen Einnahmen 53 881 Kronen weniger. Belgrad, 26. Juni. (W. T. B.) Ausweis der Serbischen Autonomen Monopolverwaltung: Bruttoeinnahmen der ver— pfändeten Monopole, sowie Nettoergebnisse der Zölle, Obrtsteuer und Stempelmarken für den Monat Mai 1911: 5220941 Fr. (1910: 3999 958 Fr.), deegleichen Januar bis April 17329 547 Fr. (14777 159 Fr.), zusammen 22 5509 488 Fr. 18768 117 Fr.). Ver⸗ wendung der Einnahmen: I) Für den Dienst der Staatsschuld 13 390 239 Fr. (11 966 0964 Fr.), 2) Materialankäufe und Betriebs spesen 4253 778 Fr. (5 396 633 Fr.). 3) Kassenbestand 4906 471 Fr. (1 405 420 Fr.), zusammen 22 550 488 Fr. (18768 117 Fr.).

Berlin, 26. Jun. Maxktpreise nach Ermlttlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise. ) Der Doppelzentner für; Weizen, gute Sorte t) 20,80 M, 20. 78 ½6. Weizen Miitelsorkes) 20.76 66, 0, S4 S. Welzen, geringe Sorte) 20 72 , 20470 6. Roggen, gute Sortet) 17,50 M6, 17,48 66. Roggen, Mittelsorte f) 17. 46 , 17.44 66. Roggen, geringe Sorte) 17,48 4, 17,40 α. Futtergerste, gute Sorte) 18,10 MS, 17,50 S6. Futtergerste, Mittelsorte ) 150 16, 16570 6. Futtergerste, geringe Sorte“) 16,50 6, 15.380 M6. Hafer, gute Sorte?) 19, 40 ½, 19,00 M. Hafer, Mittelsorte) 18,90 6, 18,60 S6. Hafer, geringe Sorte“) 18,50 6, 18,20 66. Mais (mixed) gute Sorte 16,30 A, 165,90 A6. Mais (mixed) geringe Sorte —— M, 4. Mals (runder) gute Sorte 16,00 S, 15,70 SS. Richtstroh 6, —— „. Heu, alt —— 1, —, 4, neu M, 4. (Markthallenpreise. ) = Erbsen, gelbe, zum Kochen bo 00 A6, 30 00 6. Speisebohnen, weiße 50,00 υς, 30,00 C. Linsen 60, 60 (, 20,00 ½υις. Kartoffeln (Kleinhandel) 10, 00 4, 7, 0 ½. Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 A, 1.60 A4, do. Bauchfleisch 1 kg l, 0 MS, 20 dαισ!. Schwelnefleisch 1 kg 1,8090 , 1, 10 . Kalbfleisch 1 kg 2,49 , 1,B20 6. Hammelfleisch 1 Kg 220 , 159 66. Butter 1 kg 2,80 ανς, 2.20 66. Eier 60 Stück 4,10 M, 3, 00 6. Karpfen 1 g 220 M, 1,50 . Aale 1 kg 3,00 „Æ, 1,60 S. Zander 1 Kg 3,60 M, 1,50 . Dechte 1 Rg 2,80 6, 120 S6. Barsche 1 Rg 2, o ½, G, So . Schleie 1 Rg 340 , 1,K20 66. Bleie 1 kg 1,80 M, O, o . Krebse 60 Stück 36, 00 MS, 3, 00 .

f) Ab Bahn. ) Frei Wagen und ab Bahn.

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten. Hamburg, 26. Juni. (W. T. B.) (Schluß. Id Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., 3 . .

3 7 . . 7 . Gd.

en, 27. Juni Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B. Einh. 40né9 Rente M. N. Pr. ult. 92,20, Einh. . e Januar / Juli pr. ult. 92,20, Oesterr. 40/0 Rente in Kr. W. pr. ult.