1911 / 190 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Aug 1911 18:00:01 GMT) scan diff

144979 Aufgebat.

Die Einwohnerfrau Regine Kuchenbecker, geb. Lapke, und der Abwesenheitspfleger Besitzer August Musolf, beide in Grangu, haben beantragt, den ver⸗ schollenen Besitzer Joseph Joachim Kuchenbecker, geboren am 20. März i860 zu Granau, zuletzt wohn⸗ haft in Granau, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den LG. März ELölkz, Vormittags LA Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr; 11, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver— schollenen zu ertellen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

onitz W.⸗Vr., den 18. Juli 1911.

Königliches Amtsgericht.

144977 Aufgebot.

I) Die Ehefrau Theobald Düringer, Magdalena geb. North, 2) der Michael North, Ackerer, 3) der Theobald North, Ackerer, 4] der Georg North, Schuster, 5) die Chefrau Theobald Ostermann, Maria geb. North, sämtlich in Winzenheim, 6) die Witwe Theodor Hentz, Katharina geb. North, in Lützelburg, haben beantragt, den verschollenen Jo— hann North, Sohn von Johann, geboren am 23. Mai 1848 in Winzenheim U.-E., zuletzt wohn⸗ haft in Winzenheim U-E., für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Februar 19 Az, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 6 (Sitzungssaal), anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Truchtersheim, den 5. August 1911.

Kaiserliches Amtsgericht. (44980 .

Durch Ausschlußurteil vom 9. August 1911 ist der am 18. Oktober 1910 in Rotterdam von der Firma Gebrüder Schnitzer in Rotterdam ausgestellte, auf die Firma Karl Friedrich Roth in Frankfurt a. M. gezogene Prima⸗ und Sekundawechsel über 3347,45 M6 Dreitausendvierhundertsiebenundvierzig Mark 45 Pfennige —, zahlbar drei Monate dato bei der Frankfurter Gewerbekasse, dessen Prima von der Firma Karl Friedrich Roth akzeptiert worden ist, für kraftlos erklärt worden. (18 F 49/11.)

Frankfurt a. M., den 11. August 1911.

Königliches Amtsgericht. Abt. 18.

(41738 Oeffentliche Zustellung.

Der Leutnant a. D. Alfred «Tetens zu Schöneberg bei Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Levy zu Berlin, Friedrichstr. 203, klagt gegen dle Ehefrau Frieda Tetens. geb. Sommer, geschiedene Gornicki, früher in Eichwalde, jetzt unbekannten Aufenthalts, in den Akten 7. R. 402. 11 wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für allein schuldig zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts II in Berlin auf den A5. Dezember 1911, Vor⸗ mittags AO Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be— stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 5. August 1911.

Erknig, Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.

41742 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Handlangers Friedrich Wilms, Paula geborene Schmitz, in Ohligs⸗Merscheid, Turn⸗ straße 20, Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Dr. Herkersdorf in Elberfeld, klagt gegen ihren Ehemann, den Handlanger Friedrich Wilms, ohne bekannten Aufenthalt, früher in Ohligs, auf Grund des §1568 B. G. B., mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären, ihm ferner die Kosten des Rechts— streits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des König— lichen Landgerichts in Elberfeld auf den 6. No⸗ vember 1912, Vormittags EO Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Elberfeld, den 10. August 1911.

H 1 9 0,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

44740 Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Marie Gertrud Linden, geb. Ohrem, in Cöln a. Rhein, Engelbertstraße 5.3, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wolter in Hannover, gegen den Kellner Oskar Jakob Linden, früher in Hannover, jetzt unbekannten Auf— enthalts, Beklagten, wegen EChescheidung, ladet die Klägerin, das ruhende Verfahren wieder aufnehmend, den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hannover auf den Z. November 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen hei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Hannover, den 7. August 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

144739 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Johann Patzer, Ella geb. Scholz, in Rüstringen. Mittelstr. 41, Prozeßbevollmächtigte: R.‘ A Justizrat Krahnstöver u. Fimmen in Oldenburg, klagt gegen ihren ge⸗— nannten Ehemann, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Rüstringen, Grenjstr. 47, auf Grund der FS§ 1668 u. 1565 B. G.⸗Bs. mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Großherzoglichen Land— gericht in Oldenburg auf den 7. Dezember 1911, Vormittags 97 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu—

öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oldenburg. den 29. Juli 1911. Menzel, Ger⸗A Akt. Geh., Gerichtesschreiber des Großherzogllchen Landgerichts.

44741 Oeffentliche Zustellung. Vie Ehefrau Pauline Krimmel, geb. Zeitze, in Aue, Weißenfelsersttaße 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Brunkow in Magdeburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Acbeiter Carl Krimmel, früher in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten kostenpflichtig für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Magdeburg, Halberstädterstraße 131, auf den 18. Dezember E9I HI, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Magdeburg, den 1. August 1911.

Baum garten, Landgerichtsassistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

44737 Oeffentliche Zustellung. Der Engelbert Degen, Schwemmsseinfabrikant zu Nickenich, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hirtz zu Andernach, klagt gegen den Bauunternehmer Karl Schmidt aus Malo les Bains in Frankreich, früher in Andernach, z. It. ohne bekannten Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm für auf vorherige Bestellung käuflich geliefert erhaltene Schwemmsteine 213,80 S6 verschulde, mit dem An— trage auf Verurteilung zur Zahlung von 213,80 4 nebst Ho /o Zinsen seit dem 1. Mai 1911. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtegericht in Andernach auf den 6. Oktober 19ER, Vormittags 9 Uhr, geladen. Audernach, den 9. August 1911. Faber, Aktuar,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 44183 Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Frau Lina Schopplick, geb. Reimann, in Oranienburg, Roonstraße 7, im Bei⸗ stande ihres Ehemanns, des Kaufmanns Kurt Schopplick, vertreten durch die Rechtsanwälte Axster J. und Hampf, Berlin, Wilhelmstraße 57/68, gegen den Kaufmann Karl Stolzenberg, zuletzt Berlin, Höchststraße 50, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, ladet die Klägerin den Beklagten von neuem zur mündlichen Verhandlung vor die 22. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts III in Beklin— Charlottenburg, Tegeler Weg 1720, 11. Stock, Zimer 84, auf den E6. Oktober E9RH, EO Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Die Ein⸗ lassungssrist ist auf drei Wochen festgesetzt worden. 35. O. 457. 10. Gharlottenhurg, den 7. August 1911. Jorberg, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts II in Berlin.

447331 Oeffentliche Zustellung.

Die Erben des Rentners Hermann Conrad I) der Mühlenbesitzer, jetzt Rentner Max Conrad in Quedlinburg, Lindenstraße, 2) der Optiker Her— mann Conrad in Weißenfels a. S., 3) die Ehefrau des Militärbauinspektors Johann Müller, Frieda kleb. Conrad, in Würzburg, 4) die Ehefrau des Oberlehrers Dr. Hermann Garke, geb. Conrad, in Halberstadt, zu 2, 3, 4 vertreten durch ihren Generalbevollmächtigten Max Conrad in Quedlin⸗ burg Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Müller in Quedlinburg, klagen gegen 1) den Kutscher, früheren Bäcker Robert Blume aus Halberstadt, 2) dessen Ehefrau Therese Blume, geb. Opper⸗ mann, ebendaher, jetzt beide unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten die im nachitehenden Klageantrag aufgeführten Gegenstände durch Vertrag vom 19. November 1905 von dem Möbelhändler Danneberg in Halberstadt für den Preis von 1093 S6 gemietet und übergeben erhalten haben, daß ferner durch notarielle Urkunde vom 22. Juni 1906 Danneberg sein Resttaufgeld bezw. Mietszinsforderung von 627,14 „½ an den Mühlenbesitzer Hermann Conrad in Quedlinburg abgetreten habe, womit die Beklagten in der ge— nannten Urfunde ihr Einverständnis erklärt haben unter den daselbst angegebenen näheren Bedingungen, daß feiner der Zessionar Hermann Conrad perstorben und von den vorstehend genannten Klägern beerbt sei, und daß die Beklagten bisher von ihrer Schuld ratenweise 373,50 S getilgt und mithin noch 373,50 a6 zu zahlen haben, mit dem Antrage, die beiden Beklagten als Gesamtschuldner zu verurtellen, an die Kläger, z. H. des Mitklägers zu 1 Rentners Max Conrad in Quedlinburg, Lindenstraße, 373, 50; s6 nebst 409 Zinsen a. von 120,00 ½ seit 1. Juli 1908, b. von 120,00 M seit 1. Juli 1909, C. von 12000 M seit 1. Juli 1910, d. von 13,50 , seit 1. Juli 1911, zu zahlen, oder falls sie dies nicht können oder wollen, die folgenden Gegenstände an die Kläger zu Händen des Mitklägers Max Conrad heraus zu geben: 1) eine Garnitur, bestehend aus Sofa, 2 Sesseln grun mit Decke, 2) ein Verttko, 3) 2 Kleiderschränke, 4) ein Stegtisch, 5) 8 Stühle (4 Muschelstüble und 4 Waltenstühle), 6) ein Spiegel mit Schrank, 7 2 Regulatoren, 8) 4 voll⸗ ständige Betten. Bettstellen mit Matratzen mit Betten, 9) 3 Bilder, 19) einen Vogelbauer mit Ständer, 1!) ein Plüschsofa, 12) eine Nähmaschine, 13) ein Spiegel mit Goldrahmen, 14 eine Spiel⸗ dose, 15) 2 Waschtoiletten, die Kosten des Rechts⸗ streits als Gesamtschuldner zu tragen, den be— klagten Ehemann zu verurteilen, die Zwangsvoll— streckung in das Vermögen seiner Ehefrau zu dulden und das Urteil eventuell gegen Sicherheiteleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Be— klagten werden zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Halberstadt auf den 16. November 19KRH., Vor⸗ mittags O9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halberstadt, den 5. August 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abt. H: Geyer, Aktuar. 44728 Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Deutsch⸗Russisches Handels⸗Syndikat

in Hamburg G. m. b. H. zu Hamburg, Körnerhaus,

gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der

Wassermann K Voß zu Hamburg, klagt gegen Adolph von Vagel, früher zu Hamburg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalte, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin folgende, im Körnerhaus, Zimmer Nr. 12, befindlichen Sachen herauszugeben: Schreiblisch, i Sessel, 2 Nohrstühle, 1 Schrank, beweglichen Bücherständer, 1 Papierkorb. Klägerin hat aus geführt: sie habe dem Beklagten die klagend geforderten Sachen leihweise mit der Beredung über⸗ lassen, daß er den Kaufprels abzahlen oder abarbeiten und dafür das Eigentum erwerben könne. Beklagter habe aber nicht bezahlt, und sei sie daher berechtigt, die Sachen herauszuverlangen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilung 19, Zivil⸗ justizgebäude vor dem Holstentor, Erdgeschoß, Zimmer Nr. II8, auf Dienstag, den 31. Sktober i911, Vormittags EO Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 29. Juli 1911. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

44735 Oeffentliche Zustellung. . Die Firma Dr. Fr. Schoenfeld C. Co. in Düssel⸗ dorf, Adlerstraße 414— b, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Hesse und Thoms in Hannover, klagt gegen den Ernst Achtermann, Farbwaren⸗ handlung, früher in Hangover, Scheffelstraße 20, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund käuflicher Warenlieferung aus März 1911, mit dem Antrage, den Beklagien zu verurteilen, der Klägerin 405 ( 10 Pfenni e nebst 5Hoöso Zinsen darauf seit dem 4. März 1911 zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen, auch das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Betlagte vor das Königliche Amtsgericht in Hannover, Abteilung 15, auf den 7. November E9RE, Vormittags 10 Uhr, Zimmer z331, Volgersweg 1, geladen.

Hannover, den 3. August 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

1 2659. Die Frau Magdalena Viktoria Armhbruster, geb. Meister, in Eggenstein, Prozeß⸗ bebollmächligter: Rechtsanwalt Elbel in Karlsruhe, klagt gegen den früberen Rechtspraktikamen Emmerich Hornbach aus Höpfingen (Baden), zuletzt in Karls⸗ ruhe, jetzt unbekannten Orts, unter der Behauptung, daß Bekl. ihr aus Darlehen lt. Schuldschein vom 25. Dezember 1905 8000 S, verzinsbar zu 5 0, schulde, mit dem Antrage auf kostenfällige, gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Bekl. zur Zahlung von 10 000 nebst 5H og Zinsen seit 23. Dezember 1910 aus S000 (6. Die Klägerin lädt den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karls⸗ ruhe auf Dienstag, den LE 7. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, den 5. August 1911. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

44726 Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Neudammer Holzindustrie Schmidt K Jahn zu Neudamm, Prozeßbevollmächtigter: Prozeß⸗ agent Paul Matzdorf in Neudamm, klagt gegen den Th. Balinskti, früher in Kiel, Herzog Friedrichstraße 29, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behaupiung, daß der Beklagte ihr durch Wechselschuld 170 S6 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig voll streckbares Urteil kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägerin 170 S nebst 60½ Zinsen seit 11. Juli 1911 und 2.830 46 Wechselunkosten zu zahlen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Kiel, Ringstraße 21, Zimmer 80, auf den 27. Ok— tober E911, Vormittags LO Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kiel, den 10. August 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 9.

44724] Die

den

Schmutzer, früher in Leipzig, Dufourstr. 18, jetzt unbekannten Aufenthalts, unier der Behauptung, daß sie selbst legitimierte Inhaberin, der Beklagte Akzeptant zweier am 31. März 1911 bez. 10. Mai 1911 fällig gewesenen, mangels Zahlung protestierten

mit dem Antrage, zu erkennen: Der Beklagte wird verurtellt, der Klägerin 1) 241 6 50 Wechsel⸗ regreßsumme nebst 60 Iinsen vom 6. April 1911 ab, 2) 25 S 40 5 Wechselregreßzsumme nebst 6 Zinsen vom 15. Mai 1911 ab, nebst 40 5 Wechsel⸗ unkosten (Porto), abzüglich unier dem 13. Mai 1911 gutzubringender 25 M 70 z zu zahlen und die Kosten dee Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Petersstein— weg 8, Zimmer 1654, auf den 20. September 191A, Vormittags 9 Uhr, geladen. Leipzig, den 11. August 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

44461 Oeffentliche Zustellung. Der Dienstknecht Hermann Zander, früher in Gr. Breese, jetzt unbekannten Aufenthalts, klagt gegen den Hosbesitzer Wilhelm Kaiser in Gr. Breese auf Grund des mit dem Beklagten abgeschlossenen Dienstrertrages, mit dem Antrage auf Zahlung von 44 46. Der Kläger wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts— gericht in Lüchow auf den 27. Oftober 1911, Vormittags 10 Uhr, geladen. Lüchow, den 8. August 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

447361 Oeffentliche Zustellung.

Die Eheleute Gustay Kirsch und Marie geb. Masgai in Ludwigslust, vertreten durch die Deutsche Mittelstande kasse zu Posen G. in. b. H, klagt gegen 1) den Friedrich Hermann Krüger, 2 den Martin

Wechsel über 234 S6 40 bez. 199 „S 25 3 sei,

enthalts, unter der Behauptung, daß im Grundbuch von Ludwigslust Bl. 6 in Abt. I unter Nr. h für den Beklagten Martin Krüger ein deibgedinge und in Abt. III unter Nr. 6 für den Beklagten Friedrich Hermann Krüger ein Muttererbteil von 52 Tlr. 231 Sgr. 9! Pf. eingetragen ist. Die Beklagten sind bezüglich ihrer Ansprüche aus dieser Eintragung von den Klägern abgefunden. Löschungebewilligung ist von den Beklagten nicht zu erlangen, dieselben sind auch von Ludwigslustunbekannt verzogen. Kläger beantragen ĩ A. I) Den Beklagten Martin Krüger, kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung des für ihn in dem Grundbuche von Ludwigslust Bl. 6 in Abt. II Ni 5 eingetragenen Ausgedinges zu willigen. 2) Den Be⸗ klagten Friedrich Hermann Krüger kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung des für ihn im Grund⸗ buche von Ludwigslust Bl. 6 in Abt. III Nr. 6 ein⸗ getragenen Murtererbteils von 52 Tlr. 2l Sgr. D ebf. zu willigen. B. Das Urteil für vorläufig voll streckbar zu erklären. Kläger laden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht Margonin zu dem von diesem auf den 4. November A911. Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 9, anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung. Dieser Klageauszug wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht.

Margonin, den 30. Juli 1911. . Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

44727 Oeffentliche Zustellung. Das Fräulein Becta Pagels in Pasewalk, Ring straße 34 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lawerenz in Pasewalk —, klagt gegen den Bäcker Wilhelm Königsberg, früher in Hammer bei Jatznick, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten die auf seinen Grundstücken Hammer Band V Blatt Nr. 246, Band 1 Blatt Nr. 29 und Band III Blatt Nr. 98 in Abt. II unter Nr. 1 bezw. Nr. 1 bezw. Nr. 2 für die Klägerin haftende Darlehnshypothek von 3000 6 zur Rückzahlung zum 19. Juli 1911 recht⸗ zeitig gekündigt habe und daß sie einstweilen von der bezeichneten Forderung den Teilbetrag von 600. verlange, mit dem Antrage 1) den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurtꝛilen, an die Klägerin 600 6 zu zahlen und wegen der gleichen Summe die Zwangs vollstreckung in die Grundstücke Hammer Band Blatt Nr. 246, Band 1 Blatt Nr. 29 und Band III Blatt Nr. 98 zu dulden, 2) das Urteil gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor vas Königliche Amtsgericht in Pasewalk auf den 10. Oktober 1BEI, Vor⸗ mittags S Uhr, geladen. Pasewalk, den 10. August 1911. Plötz,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

144734 Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmann Hans Deinrich Most in Hohn— horst (Mathe Nr. 4), Prozeßbevollmächtigter: Prozeß⸗ agent und Mandator Kast in Rodenberg, klagt gegen I den Hans Heinrich Most, 2) den Johann Konrad Most, beide früher in Hohnhorst, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten verpflichtet seien, ihre ideellen Anteile an der im Grundbuche von Hohnhorst Band 11 Blatt 92 eingetragenen Stätte Nr. 4 in Mathe auf den Kläger zu übertragen, mit dem Antrage, die Beklagten mittels vorläufig vollstreckbaren Urteils kostenpflichtig zu verurteilen, ihre ideellen Anteile an dem im Grundbuche von Hohnhorst Bd. II Bl. 92 eingetragenen Grundeigentum aufzulassen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Rodenberg auf Mittwoch, den 4. Okto ber 191, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Rodenberg, den 3. August 1911.

Mühlenkamp, Amtsger. Sekr., Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

44732 Oeffentliche Zustellung.

Der Josef Fossati, Liköͤrfabrikant in Frankfurt a. M., Taunusstraße Nr. 45, Prozeßbevollmächtigter Rechtsbeistand Barthel in Rombach, klagt gegen den Wirt Georg Weidmann, früher in Groß-Moyeuvre, jetzt in Frankreich, ohne nähere Adresse, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm für käuflich ge lieferte Waren im Jahre 1911 als Restbetrag die Summe von 248,30 S schuldet, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an den Kläger den Betrag von zweihundert acht und vierzig Mark 30 Pfennig nebst H o Zinsen I) aus 109 9 vom 28. April 1911 ab, 2) aus 100 ½ vom 28. Mai 1911 ab, 3) aus 48,30 M6 vom 10. Juni 1911 ab zu zahlen. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amts gericht in Rombach auf Freitag, den 1. Oktober E9IE, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Einlassung'frist wird auf 2 Wochen festgesetzt.

Rombach, den 5. August 1911.

(L. S.) Kieffer, Amtsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerlchls.

447311 Oeffentliche Zustellung.

Stadler, Josef, Müller in Aichmühle bei Würding, vertr. durch Rechtsanwalt Senninger in Passau, klagt gegen Stadler, Johann, Müllerssohn von Aich mühle, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung und beantragt, denselben kostenpflichtig zu verurteilen, die Löschung der für ihn am Anwesen des Klägers Hs.⸗Nr. 28 in Aichmühle der Gemeinde Würding im Grundbuche des K. Amtsgerichts Rot thalmünster für Würding Bd. V Bl. 418 zugunsten seines Unterschlufsrechts und seiner Verpflegungs— ansprüche im jährlichen Anschlage von 5 M6 einge— tragenen Hypothek zu bewilligen. wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtssteeits in die Sitzung des K. Amtsgerichts Rotthalmünster vom Dienstag, HE. Oktober 1911, Vorm. 10 Uhr, Sttzungssaal, geladen. Offentliche Zu stellung ist bewilligt.

Rotthalminster, 9. August 1911.

Amtsgerichtsschreiberei.

144725 Oeffentliche Zustellung. Der Tischlermmeister Paul Glaw aus Nikolaiken, Westpreußen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gosse in Riesenburg, klagt gegen den Tischler Theodor Freundt, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Nikolaiken, Westpreußen, auf Grund der Behaup— tung, daß ihm der Beklagte für Kost und Logis vom 23. August 19067 bis 31. Oktober 1907 69 Tage à 140 „Ss, für Miete für die Zeit vom 11. No— vember 1907 bis 11. November 1908, ferner für bar

Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Pels,

Krüger, beide in Ludwigslust, jetzt unbekannten Auf—

geliehene und verauslagte Beträge zur Beschaffung

Johann Stadler

von Kleidungsstücken z6 für den Beklagten und für ! Diese Ge igung i i n 1

k ö . Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im zuge mitgenommene Sachen insgesamt 70,40 * ö Pfennige ver— schulde, mit dem Antrage auf Verurteikun an den Der Minis ür La .

Kläger 37040 „6 nebst 40. Zinsen seit . 1. No⸗ H vember 1907 zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu, erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Köntaliche Amtsgericht in Stuhm auf den 14. Ok.

. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug M. f. . 1A IIe 3826.

dreihundertsiebiig Mark 469

tober 1911, Vormittaas 19 Uhr. der Klage bekannt gemacht

Stuhm, den 3. August 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

44729 Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Wilhesm Kest in Hallè a. S. ro⸗ zeßberollmächtigte Rechtsanwälte wi g e, . von Ortloff in Werdau, klagt gegen den Kaufmann Emil Dittes, früher in Werdau, jetzt unbekannten Wechsels vom

Aufenthalts, auf. Grund eines 14. April 1911 über 119 6 05 3 und aus Kauf vertrag, mit dem Antrage, zu erkennen: Der Be klagte wird verurteilt, an die Klägerin 145 7 10 * nehst 5G Zinsen von 26 M 65 3 eit dem 5. Ma 1914 und 60½ Zinsen von 119 6 05 3 seit den L. August 1911 zu zahlen. streits werden dem Beklagten auferlegt. Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

: Oktober 91ER, Vormittags 9 Utzr, ge— S

laden. Die Sahe ist als .

worden

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Werdau, am 9. August 1911.

) 6 i Der Propinzialverband der Probinz Wesffalen hat der Betriebsmittel der Landesbank der Provinz Westfalen in Münster, und zwar durch Vermittlung der Landesbank, Geld darüber auf den Inbaber lautende, Schuldverschrei⸗

Die Kosten des Rechts- . . rte vorli Der HöBeklaate wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsffreits

ur nn, ö 9 tsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Werdau auf den

Feriensache bezeichnet

Deutschen Reichs- und Vbönlglich Preußischen Staats anzeiger bekannt zu machen. Berlin, den J15. Jul 1911. Der Minister des Junern. Im Auftrage: v. Kitz ing.

schaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Schroeter. Der Finanzminister. Im Austrage: . Fernow. d. J LJVad45l.

Fin. Min. I. 10857. 11. 8513. wird hierdurch veröffentlicht. Münster, den 11. August 1911.

Dr. Hammers chmidt. Regulativ,

fernere Schuldverschreibungen des

betreffend die haber lautender

2

mittlung der Landesbank der Probinz Westfalen. 8.

nz We

die Befugnis, zur Verstärkun?

anzuleihen und seitens der Gläubiger unkündbare bungen unter der Bezeichnung

Schuldverschreibung des Provinzialverbandes

. der Provinz Westfalen“

auszustellen und nach Bedarf, über Provinzialausschuß zu entscheiden hat, unz zwar unter folgenden Einschränkungen: Der Gesamtbetrug der auszugebenden Schuld ver⸗

las220)

2 14 ** *

Gutgehende Wirtschaft, der Neuzeit entsprechend eingerichtet, in Industrie— stadt Regierungsbezirk Düsseldorf) und an verkehrz⸗ reichen Straßen gelegen, ist per bald an tüchtige kautionsfähige Wirtsleute zu vermieten oder zu ver⸗ kaufen. Näheres; M. Derstappen, Neuß a. Rh. Norn⸗ C Cognacbrennerei. *

42909 Die unter unserer Verwaltung stehende, dem Stifte Neuzelle gehörige Herrschaft Weine im Kreise Fraustadt, Provinz Posen, soll am Montag, den Tl Augzust A911. Vormittags 0 Uhr, im hiesigen Regierungsdienstgebäude, Große Scharrn— straße, Zimmer 98, für die Zeit von Johann 1912 bis zum 30. Juni 1930 meistbietend verpachtet werden. .

Flächengröße 1206, 3684 ha, gegenwärtiges Pacht⸗ geld l8 11833 6, erforderliches Vermögen 222 600 6.

Nähere Auskunft, auch über die Voraussetzungen der Zulassung zum Mitbieten, erteilt die unterzeichnete Behörde.

Frankfurt a. O., den 2. August 1911.

; Königliche Regierung.

Abteilung für Kirchen und Schulwesen.

Schwerin.

44454 Die zLieferung des Bedarfs der Marinebekleidungs ämter Kiel und Wilhelmshaven an

wollenen Halstüchern,

Tropenstrümpfen,

gewirkten Handschuhen,

Abzeichen für Einjährig-Freiwillige soll vom 1. April 1912 an auf ein Jahr oder auf fünf Jahre mit halbjährlicher Kündigung neu ver geben werden.

Die Gegenstände müssen im eigenen Betriebe her— gestellt werden.

Lieferungsbedingungen liegen beim Bekleidungsamt Kiel (Magazinverwaltung) aus, können aber“ auch gegen Einsendung von 2 M in bar bezogen werden. Besichtigung der Normalproben jederzeit gestattet: Nachproben werden auf Wunsch gegen Bezahlung übersandt.

Zu Zuschlags abhängig

ch Verlosung Ac. von Wert— papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert— papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung?. 1447071

Nachstehende Genehmlgungsurkunde für den Pro⸗ vinzialverband der Propinz Westfalen zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber:

Genehmigunasurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier— durch auf Grund des S795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verord nung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 dem Provinzialverbande der Provinz Westfalen die Genehmigung zur Aus— gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 200 0600 000 „, buchstäblich „Zweihundert Millionen Mark“ nach Maßgabe des nebst Anlagen angehefteten Regulativs zwecks Be— schaffung der Mittel zur Verstärkung des Betriebs fonds der Landesbank der Provinz

Dlese Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter und mit der Bedingung erteilt, daß der Ilnsfuß für die Schuldverschreibungen 4 0,9 * nicht überschreiten darf. Für die Befriedigung der In— haber der Schuldverschreibungen wird eine Ge—

schreibungen darf die Summe von 200 Millionen Marl nicht überschreiten. Auch darf die Summe der von der Landesbank ausgegebenen Schuldver⸗ schreibungen die Summe der ron desb ausgegebenen, statutgemäß sichergestellten und je⸗ weilig noch nicht getilgten Darlehen nicht über⸗ steigen. 3 2

Die Schuldverschrelbungen, Zinsscheine und Er— neuerungsscheine werden nach den in den Anlagen J, II und III beigefügten Mustern ausgefertigt. Diejenigen Schuldverschreibungen, bei welchen die Tilgung für einen bestimmten Zestraum ausgeschlossen ist (3 4), tragen auf der Vorderseite den Vermerk: Diese Schuldverschreibung darf dem Inhaber nicht vor dem 19 ꝗ.. zur Ein lösung aufgekündigt werden.“

. §83 „Den Zinsfuß für die Schuldverschreibungen, die Zinsverfalltage, die Höhe der einzelnen Reihen sowie die sonstigen Bedingungen der Anleihe sent der Provinzialausschuß fest. ö Den Schuldverschreibungen werden Zinsscheine auf zwanzig halbe Jahre nebst Erneuerungsscheinen bei— gefügt. Die Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Rück— gabe der betreffenden Zinsscheine vom Verfalltage ab durch, die Landesbank der Provinz Westfalen in Münster oder an den von dieser bekannt gegebenen Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintrstt des Fälligkeitstages folgenden Zeit. Der Anspruch aus einem solchen Zinsscheine erlischt, wenn der letztere nicht innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres ab, in welchem er fällig geworden ist, zur Zahlung vorgelegt wird. Mit dem Ablauf der zehnjährigen Zeiträume erfolgt die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen bei der Landesbank der Provinz Westfalen in Münster gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er neuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuld— verschreibung bei der Landesbank der Ausgabe wider— sprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

. 34 Die Tilgung der Schuld geschieht durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch An kauf von Schuldverschreibungen. Die Tilgung der einzelnen Reihen der Schuldverschreibungen beginnt nach Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres. Der Provinzialausschuß ist berech— tigt, für einen von ihm zu bestimmenden Zeitraum die Tilgung gänzlich auszuschließen. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, so sind nach Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres die jährlichen planmäßigen Tilgungsbeträge zu einem verzinslich anzulegenden Fonds (Tilgungsstock) anzu— sammeln, der nach Ablauf des betreffenden Zeitraums auf einmal zur Tilgung des entsprechenden Anleihe— betrages zu verwenden ist. Im übrigen hat die Tilgung mit jährlich wenigssens einem Halb vom Hundeit des Anleihekapitals unter Zurechnung der Zinsen von den getilgten Schuldverschrelbungen zu erfolgen und nach Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres zu beginnen. ö Auch wenn die Kündigung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen ist, muß die Tilgung in der gleichen Zeit vollendet sein, als wenn sie durch jährliche Auslosung oder Rückkäufe geschehen wäre. Dle Auslosung geschieht in dem Monat Februar jeden Jahres. Dem Provinzialausschuß bleibt sedoc das Recht vorbehalten, sowelt er nicht auf eine Tilgung der Schuld für einen bestimmten Zeitraum verzichtet hat, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuldverschrethungen auf einmal zu kündigen. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗— derschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch staben, Nummern und Beträge sowie des Zeitpunktes, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt mindestens drei Monate vor dem Zahlungetage. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschrelbungen bewirkt, so ist dieses umer Angabe des Betrages der angekauften Schuldper— schreibungen gleichfalls bekannt zu machen. 56.

Die Auszahlung des Kapitals erfolgt gegen Rück⸗ gabe der Schuldverschreibung durch die Landesbank oder die von dieser zu bezeichnende Zahlstelle, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits— tages folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind Auch, die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstage zurückzuliefern. Für die fehlenden

währleistung seitens des Staates nicht übernommen.

Der Landeshauptmann der Provinz Westfalen.

Ausgabe auf den In— in al 36 binzialverbandes der Probinz Westfalen durch Ver⸗

welchen der auszugeben,

der Landesbank

Der Anspruch aus der S huldverschreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rück— zahlungstage, wenn nicht dle Schuldperschreibung bor dem Ablgufe der dreißig Jahre der Landesbank der Provinz Westfalen zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der AÄnspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchz aus der Urkunde gleich. NJ . . ö 5 5. cx „Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Be— kanntmachungen, einschließlich der Kündigung, er— folgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats anjeiger und die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Münster, Minden und Arnsberg. Der Landesbank bleibt es vorbebalten, in den Aus— gabebedin gungen noch andere Blätter für diese Be⸗ kann tmachungen einschließlich der Kündigung zu be— zeichnen j Sollte ein für die Bekanntmachungen bestimmtes Hlatt eingehen oder die Landesbank andere Blatter für die Veröffentlichungen wählen, so muß die Wahl anderer Blätter in den bisher benutzten und noch erscheinenden Blättern bekannt gemacht werden. . . 87 Das Aufgebot und die Kraftloterklärung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach den allgemeinen, hierfür geltenden gesetzlichen Be⸗ stimmungen. Zinsscheine und Erneuerungsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der vier— jährigen, Vorlegungsfrist (5 3) den Verlust eines Zinsscheins bei der Landesbank anzeigt, der Betrag des Zinsscheins nach Ablauf der Frist ausgezahlt werden sofern nicht vor Ablauf der Frist der ab— handen gekommene Schein der Landesbank der Provinz Westfalen zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist. 88. Für die Sicherheit der ausgegebenen Schuld— verschreibungen und deren Zinsen haftet der Provinzial— verband der Provinz Wesffalen mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft. 59. Landeshauptmann überwacht die Befolgung er Landesbank überwiesenen Geschäfte. en vom 52. Westfälischen Provinzial— . ner VI. Vollsitzung am 1g. März 1911. Münster, den 16. März 1911.

ages.

eiherr von Landsberg.

Awmage J. Schuldverschreibung des Provinzialverbandes der Provinz Westfalen 96 e Ausgabe, . . te Reihe, Buchstabe

) . . . M6 Reichswährung.“) Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom (Deutscher Reichs, Und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom .. ö In Gemäßheit des Beschlusses fälischen Propinziallandtages vom 1911 und des Beschlusses des Provpinzialausschusses vom . 19 .. bekennt sich der Provinzialverband der Provinz Westfalen durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns schuld von ss, welche mit . . . . Prozent sährlich zu verzinsen ist. Die Tilgung der Schuld beginnt mit dem Jahre und muß spätestens im Jahre ; vollendet sein; sie geschieht durch Einlösung aus— zulosender Schuldverschreibungen od von Schuldverschreibungen. Die Tilgung erfolgt mit jährlich wenigstens einem halben Prozent des Anleihekapitals unter Zurechnung der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei— bungen. *) Die Auslosung geschieht vom Jahre . . . . ab in dem Monate Februar jeden Jahreg. Dem Pro binzialverband bleibt von da ab das Recht vor behalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die ausgelosten sowle die gekündigten Schuldver—⸗ schrelbungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch staben, Nummern und Beträge fowie des Zeitpunkts, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt mindestens 3 Monate vor dem Zahlungstage in dem Deutschen Reichs. und Königlich Preußischen Staats— anzeiger, den Amtsblättern der Königlichen Regie⸗ rungen zu Münster, Minden und Arnsberg sowie in denjenigen Blättern, welche etwa die Landesbank der Provinz Westfalen in den Ausgabebedingungen hier— für bezeichnen möchte. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschteibungen bewirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldver⸗ schreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eins der vor— bezeichneten Blätter ein, fo wird an dessen Stelle von der Landesbank der Provinz Westfalen ein anderes Blatt bestimmt und in den bisher benutzten und noch erscheinenden Blättern als solches bekannt gemacht. Bis zu dem Tage, an welchein hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es halbjährlich, am und mit .. . Prozent jährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins— scheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der

24 1 er durch Ankauf

ö Zusätze bezw. Aenderungen

ür diejenigen Schuldverschreibungen, bei welchen der

Provinzialberband auf die Tilgung nach Maßgabe

der weiter unten folgenden Bestimmungen für einen Pestimmten Zeitraum verzichtet hat:

Als Eingang:

dem Inhaber nicht vor dem

zur Einlösung aufgekündigt werden.“

63 Zusatz):

Innerhasb des Zeitraums, für welchen die Tilqung

Ausgeschlossen ist, sind die jährlichen planmäßigen

Tilgungebeträge zu einem Tilgungestock anzusammeln,

der nach Ablauf des Zeitraums auf einmal zur

Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits⸗ tages folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme

Fälligkeitstage zurück euliefern.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstage, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Landesbank der Provinz Westfalen zur Einlosung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Uckunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem dle für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverfchreibungen erfolgt nach Vorschrift der 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch dem bis- herigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Ver⸗ lust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungs⸗ frist bei der Landesb enk der Provinz Westfalen anzeigt, nach dem Ermessen der letzteren nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsschelne gegen Quittung ausgezahlt werden, sofern nicht vor Ablauf der Frist der abhanden gekommene Schein der Landesbank der Provinz Westfalen zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine ge— richtlich geltend gemacht worden ist.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum ö ausgegeben; die ferneren Zintscheine werden für zwanzig halbjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Landesbank der Provinz Westfalen in Münster gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibun! bei der Landesbank der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungs⸗ scheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet der Provinzialverband der Provinz Westfalen mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

Münster, den 19 Namens des Provinzialverbandes der Königlich Preußischen Provinz Westfalen:

Der Mitglieder Landeshauptmann: des Provbinzialausschusses:

Faksimile.) (Faksimile zweier Mitglieder.) (Siegel der Provinz Westfalen.)

Eingetragen in das Register der Landesbank

der Provinz Westfalen. Blatt Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Landes hauptmann der Provinz Westfalen beauftragten Kontrollbeamten )

Anlage II.

Provinz Westfalen. ter Zinsschein . . . . te Reihe zu der Schuld verschreibung vinzialverbandes der Propinz Westfalen. te Reihe, Buchstabe.. .. .. Mark, zu . . . Prozent Zinsen ü Mark .. Pfennig. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom . . . ...... ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom ( . Pfennig bei der Landesbank der Provinz Westfalen in Münster oder den von dieser bekannt zu machenden Einlöse— stellen. Münster, den 1 Namens des Provinzialverbandes der Königlich Preußischen Provinz Westfalen: Der Mitglieder Landeshauptmann: des Provinztalausschusses: Faksimile.) Faksimile.) (Trockenstempel der Provinz Westfalen.) Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab laufe dieser Frist der Landesbank der Provinz West, falen zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungefrist. Der Vor— legung steht die gerichtliche Geltendmachung des An spruchs aus der Uikunde gleich.

Anlage I. Provin; Westfalen.

Erneuerungsschein

für die Zinsscheinreihe Nr. . . zur Schuldverschreibung des Provinzialverbandes der Probinz Westfalen, te Ausgabe, ... te Reihe, Buchstabe ... .,

Nr... , über Mark.

Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die „te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19. . bis 19 .. nebst Erneuerungsschein bei der Landesbank der Provinz Westfalen zu Münster 1. Ws. sofern nicht, der Inhaber der Schuldverschrelbung der Ausgabe bei der Landesbank widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Schesns werden die neuen Zinescheine nebst Erneuerungeschein dem Inhaber der Schuldverschreibung autgehäͤndigt,

„Diese Schuldverschreibung darf wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. 19 .

Münster, den 19 Namens des Provinzialverbandez der Königlich Preußischen Provinz Westfalen: Der witglieder Landeshauptmann: des Provinzsalausschussetz: GFaksimile.) Gatsimile.) Trockenstempel der

Tilguhg zu verwenden ist.

Provinz Westfalen.)

Landesbank der Provinz Westfalen zu Münster oder an den von dieser bekannt gegebenen Zahlstellen, und=

des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch, die dazu gehörigen Zühscheine der späteren! Für die fehlenden Ilnsscheine wird der Betcag vom Kapital abgezogen.