äsio oso Bruktoanteil an der Naphthagrube Fortuna“, lautend auf Karl Keim in Eßlingen a. N, beantragt von Karl Keim in Eßlingen.
Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, swätestens in dem auf den AI. März 1912, Vormittags 1 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 1314, 11I. Stockwerk, 3 106/108, anberaumten Aufgebot termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.
Berlin. den 18. Juli 1911.
Königliches Amtsgericht Berlin. Mitte. Abteilung 84.
46300 Aufruf.
Es ist uns angerigt und glaubhaft gemacht, daß die nachbemerkten Scheine abhanden gekommen seien, und zwar:
. der von uns unter unserer früheren Firma „Lebensbersicherungs⸗ und Ersparnisbank in Stutt⸗ gart! am 31. Dezember 133835 auf das Leben des Herrn Heinrich Christian Horn, Geschäftsführers, nun Kaufmanns hier, ausgestellte Versicherungsschein (Police) Nr. 614 974 über S 1000, —,
2) der von uns am 11. März 19007 ausgestellte Hinterlegungsschein für die Lebengversicherungspolice Nr. 130 600 vom 1. Novbr. 1898 über S z60600, —,; lautend auf das Leben des inzwischen verstorbenen HDerrn Christian Heinrich Hirsch, Vizefeldwebels in Ludwigsburg, zuletzt Eisenbahnschaff ner hier.
Die Inhaber dieser Scheine werden hiermit auf⸗ gefordert, innerhalb zweier Monate ihre Rechte bei uns anzumelden und die Scheine vorzulegen, widrigenfalls wir auf Grund der allg. Versicherungs⸗ bedingungen die Scheine für kraftlos erklären und dem Versicherungs nehmer zu 1 eine Ersatzurkunde ausstellen und der Alleinerbin des verstorbenen Ver— sicherungsnehmers zu 2 die Versicherungssumme auszahlen werden.
Stuttgart, den 18. August 1911.
Stuttgarter Lebensversicherungsbank a. G. Alte Stuttgarter). Dörr. ppa. Heubach.
46524 Zahlungssperre. ; Auf den Antrag des Kaufmanns Joseph Nolte in Cloppenburg als alleinigen Inhaber der Firma Carl Nolte daselbst wird bezüglich folgender, angeb⸗ lich verloren gegangener Oldenburgischer Konsols D 1400 n Bd Nr. 947, letzter Coupon fällig 31.12. 11, 2) 300 Be Nr. S98, letzter Coupon fällig 31. 12. 11, 3) 500 Æ A c Nr. 2l66, letzter Coupon fällig 31.12. 26, 4) 600 S½ A d Nr. 2348, letzter Coupon fälllg 31./ 12. 26, 5) 600 M Ad Nr. 2923, letzter Coupon fällig 31.12. 26, 6) 500 46 Ac Nr. 363, letzter Coupon fällig 31.112. 26, 7) 600 6 A d Nr. 1773, letzter Coupon fällig 31. 12. 26, 8) 300 S Ab Nr. 2426, letzter Coupon fällig 31.12. 26, 9) 500 Æ Ae Nr. 1704, letzter Coupon fällig 31. 12. 26, 10) 600 M Ad Nr. 1774, letzter Coupon fällig 31.12. 26, 1I) 500 Mαυ, AC Nr. 2288, letzter Coupon fällig Il. 12. 265, Zinsfuß 3 d, die Zahlungssperre ver— fügt gemäß 35 1019 3.4. O., 1620, 1007 38. P.⸗O. Der Aussteller der Papiere sowie sämtliche Zahl⸗ stellen dürfen an den Inhaber der Papiere eine Leistung nicht mehr bewirken, insbesondere keine neuen Zinsscheine oder Erneuerungsscheine ausgeben. Oldenburg, den 12. August 1911. Großherzogliches Amtsgericht. Abt. J.
(46528 Beschlus.
In der Aufgebotssache der Firma Karl Becker II. in Gießen, vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz- rat Kaß und Kaufmann in Gießen, ist das Verfahren infolge Zurücknahme des Antrags erledigt. Der Termin vom 15. Januar 1912 und die durch Be— schluß vom 22. Juni 1911 angeordnete Zahlungs⸗ sperre werden aufgehoben.
Frankfurt a. M., den 16. August 1911.
Kgl. Amtänericht. Abt. 18.
39646
Die Bekanntmachungen des Untersuchungsrichters des Landgerichts 11J vom 20. Juni und 9. August 1910, betreffend Abhandenkommen von Wertpapieren, ist durch Einstellung des gegen die angeblichen Diebe eingeleiteten Strafverfahrens (17) A. 3. J. 475/10 er-
ledigt. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht III, Berlin. 46262 n Herrn Landwirt Albert Gluschke in Betsche ist der von uns auf sein Leben ausgestellte Versicherungsschein Nr. 618 177 vom 26. Juli 1909 über „S6 3006, — ab⸗ handen gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, sich binnen 4 Monaten ab heute bei uns zu melden, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt und neu ausgefertigt werden wird. Stettin, den 18. August 1911. ; Germania“, Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien ⸗Gesellschaft zu Stettin.
146264 Aufgebot.
Die Witwe des verstorbenen Notars Justizrats Schaltenbrand, Klara geb. Wirth, in Koblenz hat das Aufgebot des ihr abhanden gekommenen Hypo⸗ thekenbriefs vom 7. Juni 1908 über 2200 „, einge⸗ tragen im Grundbuch von Namedy Band 111 Artikel 120 Abt. III unter Nr. 4, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. November 1911, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Andernach, den 14. August 1911. Könialiches Amteagericht.
6710 ;
Herzogliches Amtsgericht Braunschweig hat nach⸗ stehendes Aufgebot erlassen: Laut des Hypo⸗ thekenbriefß vom 11. Mat 1887 stehen für den verstorbenen Schmied Hermann Kramer von hier und dessen Witwe, Karoline geb. Handwerk, 1509 M als Hypothek auf dem hier an der Leopold⸗ straße No. ass. 357 belegenen Hause eingetragen. Nachdem das Aufgebot des Hypothekenbriefs be⸗ antragt ist, werden die unbekannten Inhaber desselben aufgefordert, ihre Ansprüche an den Brief spätestens in dem auf den 26. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 22, angesetzten Termine anzumelden und den Brief vor⸗ zulegen, widrigenfalls er für kraftlos erklärt werden wird.
Braunschweig, den 7. April 1911. Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts, 22:
(46266 Beusselstraße 22, vertreten durch Justizrat Sandberg
Aufgeb 6
ot. .
Der Gastwirt Robert Volkmann in Berlin, in Eberswalde, hat das Aufgebot des verloren ge— angenen Hypothekenbriefs über die auf den Grund⸗ ener Steinfurth Band 6 Bl. Nr. 247 und Schöp⸗ furth Band 4 Blatt Nr. 130 in Abteilung II unter Nr. 4 bezw. Nr. 4 für ihn aus der Urkunde vom) d 25. September 1903 eingetragene, zu oo verzins⸗ d liche Gesamthypothek (Restkaufgeld) von noch 1200 — zwölfhundert. — Mark beantragt, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Dezember 1911. Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten ö seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Eberswalde, den 15. Auqust 1911.
Königliches Amtsgericht.
27571] Aufgebot. Der Rentier Moritz Rosenbaum in Posen bat das Aufgebot nachbezeichneter, wie folgt lautender Wechsel: II Fällig am ... in ... Posen, den 15. Jan. 1903. Mark 424,30. Am 15. Februar 1903 zahlen Sie gegen diesen Wechsel an die Ordre von mir .
Mart Vier Hundert vier und zwanzig auch 30 Pfg.
1
gez. Moritz Goldring.
Holzhandlung Nr. 4887 Posen. zahlbar 1. Posen b. Moritz Goldring. 2) Fällig am.... Posen, den 29. Dezember 1902. S6 572,00. Am 28. Februar 1903 zahlen Sie an Ordre S gegen diesen Wechsel Mark Fünf Hundert zwei und siebzig. ; Herrn Hch. Rudolf
in Romianek.
Moritz Goldring Holzhandlung Nr. 4861 Posen.
zahlbar J. Posen b. Moritz Goldring. e, n , Posen, den 27. Dezember 1902. Für M 963,55 3. Am 15. März 1903 zahlen Sie für diesen
Wechsel gez. S. Woller
gez. H. Wollerich.
die Summe von Neun Hundert drei und sechzig Mark auch 55 Pfennige, den Wert in mir selbst und stellen ihn in Rechnung laut Bericht. Herrn W. Stönner in Tarnowo.
Moritz Goldring Holjhandlung str. 4859 Posen.
zahlbar . Goldring. re,, Posen, den 27. Dezember 1902. Für M 795, —. Am 25. März 1903 zahlen Sie für diesen Primg Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von Mark Siebenbhundert fünf und neunzig den Wert in mir selbst und stellen ihn in Rechnung laut Bericht. Herrn G. Bodemann H. Wollerich. in Tarnowo. Moritz Goldring Handlung Nr. 4860 Posen. . zahlbar in Posen bei Moritz Goldring beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestends in dem auf den 27. Februar 1912, Vormittags E15 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 39, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Posen, den 2. Juni 1911. . Königliches Amtsgericht.
Stönner.
W.
gez. H. Wollerich.
Prima Wechsel.
gez.
* —
Bodemann.
Prima Wechsel. G.
gez.
46626 Aufgebot. Die Ehefrau Kotte, geb. Gies, in Bonn, Peter⸗ straße 12, hat beantragt, den verschollenen. Bäcker Gottfried Josef Gies, zuletzt wohnhaft in Rech a. d. Ahr, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver, schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 25. Mai 1912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Ahrweiler, den 14. August 1911. Königliches Amtsgericht. 3.
46906) Das Großh. Amtsgericht Durlach hat folgendes Aufgebot erlassen: 15 Philipp Rau, Landwirt in Hoh'nwettersbach, 2). Landwirt Christof Kuppinger Ehefrau, Christine geb. Rau, daselbst, . Landwirt Jakob Morlock Ehefrau, Magdalene geb. Rau, in Durlach, alle vertreten durch Rechtsanwalt Neukum in Durlach, haben beantragt, den verschollenen Land⸗ wirt Johann Rau, geboren am 1. April 1845 in Langensteinbach, zuletzt wohnhaft in Jamaika, Staat Nem York, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 18. März 19.12. Vormittags 9 Uhr, vor dem Gr. Amtsgericht Durlach, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todegerklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine
dem Gericht Anzeige zu machen.
Durlach, den 14. August 1911.
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts.
46263 Aufgebot. Der Pfleger Wilhelm Nier in Nonnenroth hat beantragt, den verschollenen Johannes Heinrich Roth,
stens in dem auf Donnerstag, den 7. 1912, Vormittags LA Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu , widrigenfalls die Todeger srung erfolgen wird. Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht
a6265]
Gleesen hat beantragt, die verschollenen 1) Johann Bernhard Sillies, 2) Johann Albert, Sillies, zuletzt wohnhaft in Gleesen, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 2. März E9E2Z, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde— rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
An Herrn Heinrich Wollerich 46527
Moritz Goldring schollene Gertrud Michler, ledig, . geblich in den 1890er Jahren in Wien einem Ver⸗ brechen . Markelsheim, für tot zu erklären. be Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den Vormittags EO Uhr, Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
erklärung des am 6. Juli 1841 in Taubenheim ge⸗
ima⸗Wechsel an die Ordre von mir selbst 30 Jahren verschollenen Karl Eduard Herrmann gern 9 ist auf Antrag des für ihn bestellten Abwesenheits⸗
pflegers, des Landwirts Karl Wilhelm Gutsche ir Taubenheim⸗Wassergrund, wird der Aufgebotstermin auf den 23. Februar
zeichneten Gericht spätestens im Aufgebotstermine zu
ezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich sväte⸗ März
An alle, welche Auskunft über Leben oder ie Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine em Gericht Anzeige zu machen.
Laubach, den 16. August 1911. Großherzogliches Amtsgericht.
Aufgebot.
Der Kolon Wilhelm Daling gen. Sillies in
Lingen, den 14. August 1911. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
Die Sägersehefrau Margarethe Hofer, geb. Michler, n München, Maistr. 79 1, hat beantragt, die ver⸗ geb. 9. März 1851, in Markelsheim, O.⸗A. Mergentheim, an⸗
zum Opfer gefallen, zuletzt wohnhaft in Die bezeichnete 28. Februar 1912, vor dem unterzeichneten
ergeht die Auf⸗
Mergentheim, den 18. August 1911. Königliches Amtsgericht. Gerichtsassessor Roser. Veröffentlicht durch: Ger.Sekr. Ohrnberger.
(46532 Aufgebot. Das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todes
borenen, von da ausgewanderten und seit ungefähr
2
eingeleitet worden. Es
1912, Vormittags RAO Uhr, bestimmt. Der Verschollene wird aufgefordert, sich bei dem unter⸗
melden, andernfalls wird er für tot erklärt werden. An alle, die über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu geben vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestenz im Aufgebotstermine dem Gericht darüber Anzeige zu machen. Neusalza, den 15. August 1911. Königliches Amtsgericht.
46494 Im Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeg⸗ erklärung der Frau Amalie Wollich, geb. Goth, zuletzt in Chicago wohnhaft, ist Aufgebotstermin nicht auf 29. Mat 1912, sondern auf: Samstag, 25. Mai 1912, Vormittags O Uhr, bestimmt. Pforzheim, den 16. August 1911.
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. A IV.
46530 Am 27. August 1910 ist in Celle der Photograph Gustav Spinner gestorben. Alle diejenigen, denen Erbrechte auf den Nachlaß des Verstorbenen zu⸗ stehen, werden aufgefordert, sich spätestens am 1. Dezember 1511 bei dem unterzeichneten Gericht zu melden. Der Nachlaß beträgt ungefähr 2800 M. Celle, den 14. August 1911. Königliches Amtsgericht. 4.
45280 Beschlusz. Der am 22. Januar 1910 in der Blattsammlung 96 1X 368. 06 erteilte Erbschein, betreffend die Erb⸗ folge nach dem am 26. Januar 1906 zu Berlin ver⸗ storbenen Dr. jur. Karl Rudolph Christian Back⸗ offner wird hiermit für kraftlos erklärt. Berlin, den 28. Juli 1911. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 96. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht. Berlin, den 3. August 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 96. 96 1X 358. 06. 46525 Beschluß. ö Der Erbschein des Amtsgerichts Königsberg vom 10. August 1901 nach der am 16. Dezember 1899 ',, Caroline Luise Schütz wird für kraftlos erklärt. Königsherz i. Pr., den 15. August 1911. Königl. Amtsgericht. Abt. 2. latz so) . Durch Ausschlußurteil vom 4. August 1911 ist der am 1. Oktober 1845 in Zingst geborene, zuletzt wohnhaft im Inlande zu Zingst, verschollene See⸗ fahrer Christoph Kramer für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1901 festgestellt. Barth, den 4. August 1911. Königliches Amtsgericht.
459711 Bekanntmachung. ;
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 8. August 1911 sind die Verschollenen: 1) Jakob Böcher II. Ehefrau, Elisabeth geb. Hartmann, von Eschenrod, geboren am 8. September 1850 zu Fränkisch⸗Crumbach, Kreis Dieburg, sowie 2) deren Tochter Clisabethe Böcher II. von da, geboren am 31. Dezember 1878 zu Eschenrod, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes wird bezüglich der Jakob Böcher Ehefrau der 1. Januar 1900 und bezüglich der Elisabethe Böcher II. der 31. Dezember 1909 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlasse zur Last.
45973
465311
6284
46286
Akten 1. R. 362. 11 mit dem Antrag
scheldung. Be mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die
Bie Schuldurkunde vom 18. Mai 1998 über die
im Grundbuche von Pivitsheide V. H. Band 1V Blatt 5 in Abt. III, unter Nr. 2 für den Kauf⸗ mann Heinrich Schulenberg in Detmold eingetragene Hypothek zu 45 900 d ist durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Amtsgerichts vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.
Detmold, den 11. August 1911. Fürstliches Amtsgericht. I.
Bekanntmachung. Durch Ausschlußurteil vom 8. August 1911 werden: J. der Hypothekenbrief vom 11. Juni 1877 über
die auf dem Grundbuchblatte Mohrungen Nr. 568 Abt. Ii! Nr. 1 für Hedwig Passarge, jetzt Frau Kopp, eingetragene Darlehnsforderung im NRest—⸗ betrage von 771,364 „ sowie der Hypothekenschein vom 26. Mal 1845 über die auf dem Grundbuch— blatt Georgenthal Nr. 48 Abt. 1II Nr. 2 für die Geschwister Henriette und Gottfried Freytag ein⸗ getragene Darlehnsforderung von 77 Tlr. 23 Sgr. 6 Pf. für kraftlos erklärt;
JJ. der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatte
von Georgenthal Nr. zi und 48 Abt. 1II Nr.] bezw. 6 fur Dorothea Till eingetragene Darlehnk— forderung von 1 Tir. 23 Sgr. 9 Pf. mit seinem Recht auf diese Hypothek ausgeschlossen.
Mohrungen, den 10. August 1911. Königliches Amtsgericht.
Oeffentliche Zustellung. Frau Luise Schulze, geb. Westphal. in Treptow,
Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Carl Müller hier, Französischestr. 59, klagt gegen den Bureaudiener Carl Schulze, unbekannten
Berlin, unter der Behauptung, daß Beklagter durch ehrloses Verhalten die Ehe zerrüttet hat, mit dem Antrag auf Ehescheidung gemäß 5 1668 B. G.⸗B. Klägerin ladet Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Yechtsstreitz vor die lichen II. Stockwerk, Zimmer 2— 4,
lufenthalts, früher in
22. Zivilkammer des König⸗ in Berlin, Grunerstraße, auf den T. De⸗ zember 191, Vormittags 10 Uhr, mit der
Landgerichts 1
Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gertchte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen.
39. R. 324. 11. Berlin, den 16. August 1911.
Grüß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1.
Oeffentliche Zustellung. Die Frau Erdwine Darge, geborene Cordura, in Tempelhof, Kaiserin Augustastraße 85, Prozeßbevoll= mächtigter: Rechtsanwalt Schreuer in Berlin, Link—= straße 25, klagt gegen ihren Ehemann, den Reisenden
Otto Darge, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher
in Tempelhof, Friedrich Wilhelmstraße 108, in den auf Ehe—⸗
Die Klägerin ladet den Beklagten zur
1. Zivilkammer Königlichen Landgerichts II in Berlin auf den 25. November 1911, Vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be—⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 17. August 1911.
Deine, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
462831 ; Oeffentliche Zustellung. R. 268. 11. S.-K. 20. Die Frau Wutise Augar, geborene Kollascheweki, in Marienburg, Pastinakstraße. 8, Prozellbevoll⸗ mächtigter: Justizrat Herrmann hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Paul Augar, früher in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 1 in Berlin, Gruner— straße, II. Stockwerk, Zimmer 27, auf den 1. De⸗ zember 1911, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu= gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 17. August 1911. Lehmann, Gerichtsschreiber .
des Königlichen Landgerichts 1. Zivilkammer 20.
[46281 Oeffentliche Zustellung. 2 R. 78 19. I.
In Sachen der Frau Martha Emma Philipp, geborene Dorn, zu Berlin, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Dr. Schmidt in Gera, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Oe kar Bruno Philipp, zuletzt wohnhaft in Köstritz, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Chescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten anderweit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die JI. Zwil— kammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera, Reuß auf den E3. Dezember 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge— dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Gera, den 14. August 1911.
Petersen, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts i. V.
46492 Oeffentliche Zustellung. D I 46910.
Ju Sachen der Schriftsetzersehefrau Rosa Bürlner in Veitsböchheim, Klägerin, vertreten durch Rechte= anwalt Risch hier, gegen den Schriftsetzer Johann Bürkner, früher in Veitshöchheim, nun ünbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, lädt die Klägerin den Beklagten neuerdings zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffent—= liche Sitzung des K. Landgerichts Würzburg vom Dienstag, den 2E. Nouember 1916, Vor, mittags P Uhr, Sitzungssaal Nr. 138, 1II. Stolk unter Fer Aufforderung, fich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechttzanwalt vertreten zu lassen. Der Klagsantrag geht dahin: J. Die am 3. Oltober 1908 vor dem Standesamte zu Würzburg geschlossene Che der Streitsteile wird aus alleinigem Verschulden des Beklagten geschieden. JI. Der Beklagte hat die Kossen des Rechtestreits zu tragen bezw. zu erstatten.
Würzburg, 16. August 1911.
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.
des
*
Schotten, 14. August 1911.
W. Sprinkstub, Gerichtsobersekretär.
geboren am 28. r, 1320 zu Villingen, zuletzt wohnhaft in Villingen, für tot zu erklären, Der
Großherzogliches Amtsgericht Schotten.
Dritte
Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
i 196.
s n ,. 3
Aufgebote, Verlust, und Fundsachen, Zustellungen Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. „Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
8 Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
u. dergl.
Berlin. Montag, den 21. August
Sffentlicher Anzeiger.
Freis für den Naum eiuer 4gespalttuen Fetitzeile 0 4.
5. Erwerbs. und Wirtschaftsgenoffen
7. Niederlassung ꝛe. , ĩ
8. Unfall und Invalidität. 2c. Versicherung. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
n
tsanwälten.
9 Aufgehote Verlust⸗ u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.
46232 Oeffentliche , ,.
Die Chefrau Franziska Ruschke, geb. Kramsky, in Magdeburg, Braunehirschstr. 18 b, Prozeßbevoll« mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Böcker in Magdeburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Handels. mann Karl Ruschke, früher in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslichen Verlassens, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, das eheliche Leben mit der Klägerin wiederherzustellen. Die . ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits bor die 4. Zivilkammer des Königlichen Land, gerichts in Magdeburg, sHalßerstẽ bl fin 131, auf den 18. Dezember 1911, Vormittags 10 Uhr, mit der ar rr, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Magdeburg, den 16. August 1911.
Schildmacher, Landgerichtssekretär, Gerlchtsschreiber des Königlichen Landgerlchts.
46268 Oeffentliche Zustellung.
Der Tagelöhner Otto Hansen, früher in Härup bel Toftlund, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wird in Sachen Gajek gegen Hansen wegen Alimente, in welchen beantragt ist: 1) den Beklagten kosten—⸗ pflichtig zu verurteilen, der Klägerin vom Tage ihrer Geburt, dem 31. Dezember 1916, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 6 50 (Fünfzig Mark) zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden am ersten eines jeden Kalendervierteljahres, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König liche Amtsgericht in Toftlund auf den 31. Oktober 1911, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Toftlund, den 7. Juni 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
46287] Oeffentliche Zustellung.
Der Metzgermeister W. Y. Eidmann in Offenbach am Main, vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗ rat Freund und Dr. Bangel in Offenbach a. M., klagt gegen 1) Friedrich Wilhelm Ludwig Mohr, Gastwirt in Offenbach a. M., 2) dessen Ehefrau Elise , n. geb. Reum, ebenfalls früher in Offen⸗ bach a. M., beide jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung einer Eigentümerhypothek auf Grund ausdrücklicher Verpflichtung des Beklagten inhaltlich des bei den Grundakten befindlichen notariellen Pro— tokollz vom 20. Oktober 1910, mit dem Antrage a. die beiden Beklagten als Gesamtschuldner kosten— pflichtig zu verurteilen, in die Löschung der auf den lhnen zugeschriebenen Grundstücken der Gemarkung Offenbach a. M. — Bürgel: Flur VIII Nr. 171,0 Felsenkeller am Steinbruch 2132 in und Flur VII] Nr. 1750 Acker daselbst 215 4m an 2. Stelle zu Gunsten des Freiherrn von Canerin, auf Weiberhöfe b. Aschaffenburg, eingetragene Sicherungehypothek von 1976,19 S½ einzuwilligen, b. das Urteil auch gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet dle Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1II. Zivil-
lammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Varm⸗
stadt auf Dounerétag, den 9. November 1911,
Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich
durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts—
anwalt alg Prozeßbevollmächtigten vertreten zu laffen. Darmstadt, den 31. Juli 1911. Levi, Ger. ⸗Ass.,
als Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
t6öbo! Deffentliche Zustellung.
Der Kaufmann J. H. Minnemann in Delmen⸗ horst bei Bremen, Prozeßbepoll mächtigte: Rechts. anwälte Dr. Schlechtriem und Claesgens hier, klagt kWgen die Firma Westdeutsche Korkindustrie Hugo Kocks, dieser unbekannten Aufenthalts, früher in Düsseldorf, auf Grund Warenlieferung aus Januar loll, mit dem Antrage: die Beklagte kostenfälltg h derurteilen, an Kläger 37 6 75 3 nebst Hoso Zinsen seit dem 18. April 1811 zu zahlen, und das litteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte por das Königliche Amtsgericht in Düsseldorf, Isefinenstraße 8, Zimmer 24, auf den T. No vember 1911, Bormittags 9 Uhr, geladen.
Düsseldorf, den I5. August 1911.
ß Osterloh, Assistent,
, nn, . des Königlichen Amtagerichts.
19 , ,
Oeffentliche Zustellung. Feriensache. f Die Firma A. Friedländer in Düsseldorf, Schadow⸗ aße 70, Prozeßbevollmächtigter; Buchhalter Max imer daselbst, klagt gegen den Schuhmacher Franz is hmer, unbekannten Aufenthalts, früher in
üüsseldorf, auf Grund Warenkaufs aus 1911, unter
kee n nshor behalt. mit dem Antrage; Beklagten 3 i hslichtis zur Herausgabe von: 1 weißen Reform⸗ ö tstelle, 1 tl. Matratze u. Keil, . Sberbett,
Kleiderschrank, 1Tisch, 2 Stühlen, 1 weißen Wasch⸗ . m. ., 1 Bettbezug, 1 Kissen, zu den tteilen, indem Klägerin vom Vertrage zurücktritt, uch das Ürtell für vorläufig vollftreckbar zu erklären. ö. mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird Er Veklagte vor daz Königliche Amtsgericht in diseldorj Josefinenstraße 8, Zimmer 24, auf den bi edttober 191, Vormittags 9 Uhr, ge—
Düsseldorf, den 16. August 1911. Osterloh, Assistent,
46544 Oeffentliche Zustellung.
Der Milchpächter Franz Ganezyk' in Preiswitz, Rreis Gleiwitz, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Max Geisler in Gleiwitz, klagt gegen Den Arbeiter Michael Leschnick, zuletzt in Gleiwitz, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Ehefrau des Michael Leschnick, Frau Julie deschnick, geborene Adamick, in der notariell be⸗ glaubigten Urkunde, d. 4. Warnemünde, den 17. Juli 1911, anerkannt habe, es stände den Erben des Häuslers Georg Zapp an dem Grundstuͤck Schön— wald Blatt Nr. 256 ein Anteil von J und dem Arbeiter Karl Adamick ein Anteil von 4 zu, daß diese Erklärung aber von dem Beklagten noch nicht genehmigt sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, die in der erwähnten Verhandlung abgegebenen Erklärungen der Julie Leschnick zu genebmigen, und das Ürteil für vor— läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung. des Rechtsstreitß wird der Beklagte vor dat Königliche Amtsgericht in Gleiwitz, Zimmer Nr. 247, auf den 20. September E 9I1I, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht — 12. G. 717/11.
Gleiwitz, den 12. Juli 1911.
. Thieme, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichte.
46267] Oeffentliche Zustellung.
Der Besitzer Emil Eschner in Tillitz, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechts anwalt Groening in Straß⸗ burg Wpr., klagt gegen den Ansiedler Wilhelm Steinke, früher in Irglacken Ostpr., jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter dem Kläger 3068, 50 M schulde, er mit dieser Klage aber nur 8,50 ½ fordere, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 8,50 „ nebst 4 60 Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Be—⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Strasburg Wpr. auf den 3. Januar E gI2, Vormittags 5 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Strasburg, Myr., den 4. August 1911.
Ziegenhagen,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(46493 Oeffentliche Zustellung. C Nr. 10 585 1909.
Sebastian Brugger, Söldner in Unteraichen, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Widmaier, Thalmessinger und Menzel in Stuttgart, klagt gegen die Frau Therese Störk, geb. Höhl, Gastwirts— witwe, früher in Stuttgart, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Forderung aus Pfändung und Ueberweisung, mit dem Antrage, die Beklagte zur Zahlung von 1090 6 nebst 4 0½ Prozeßzinsen hieraus kostenfällig zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Stuttgart Stadt, Justizgebäude, Urbanstraße 18, auf Donners⸗ tag, den 26. Oktober 1811, Vormittags 9 Uhr, in Saal 53, geladen. Stuttgart, den 18. August 1911.
Süßer, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts Stuttgart Stadt.
45907 Oeffentliche Zustellung.
Die Pauline Zagst in Eggingen, O. A. Blaubenten, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Betzler in Ulm, klagt gegen den Hermann Strobel, Ingenieur, früher in Hermsdorf, jetzt mit unbekanntem Aufent— halt abwesend, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte am 8. September 1909 von Gottlieb Moll in Ulm ein zu 50½ verzinsliches Darlehen von 500 „S erhalten, welches dieser an die Klägerin ab⸗ getreten und Gegenleistung in bar erhalten habe, auch sei das Darlehen auf J. Januar 1911 zur Heim— zahlung fällig gewesen, mit dem Antrage, durch ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil zu erkennen: der Beklagte sei schuldig, an die Klägerin 500 MS nebst 5 0,9 Zinsen hieraus seit 19. September 1909 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreitg zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des zur Feriensache erklärten Rechtsstrelts wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Ulm auf Donnerstug, den 5. Oktober 1911, Nach mittags z Uhr, geladen.
Ulm, den 14. August 1911.
Goeser, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
46998 Oeffentliche Zustellung.
Die Wally Widmaier, Hauptlehrerln in Ehingen a2. Donau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Betzler in Ulin, klagt gegen den Hermann Strobel, Ingenieur, früher in Hermsdorf, jetzt mit unbe—
daß der Beklagte am 8. September 1809 von Gottlieb Moll in Um ein zu Ho verzinsliches Darlehen von ho00 „S6 erhalten, welches dieser an die Klägerin abgetreten und Gegenleistung in bar er— halten habe, auch sei das Darlehen auf 1. Januar 1911 zur Heimzahlung fällig gewesen, mit dem An— trage, durch ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urtell zu erkennen: Der Beklagte fel schuldig, an die Klägerin 500 „ nebst 5 s Zinsen hieraus seit 10. September 1909 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur münd— lichen Verhandlung des zur Feriensache erklärten Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Um auf Donnerstag, den 5. Ol⸗ to ber 1911, Nachmittags z Uhr, geladen. Ulm, den 14. August 1911.
Gerichtsschrelber des Königl. Aintsgerichts.
kann tem Aufenthalt abwesend, unter der Behauptung,!
3) Verklüufe, Verpachtungen, Verdingungen zr.
46228 Verkauf alter Metalle.
Die in der Zeit vom 1. Oktober 1911 bis 30. Sep— tember 1912 von der Feldartillerieschießschule zur Abgabe kommenden alten Metalle sollen öffentlich verkauft wenden.
Schriftliche, verschlossene Angebote mit deutlicher Aufschrift „Verkauf alter Metalle“ sind bis zum 22. September ds. Is, Mittags Ez Ühr, an das Kommando der F.⸗A.-S. einzusenden. Alle näheren Angaben enthalten die besonderen Be— Ringungen, die im Geschäftszimmer Sekt. IIIa der FA. -S. eingesehen oder gegen Einsendung von
50 bezogen werden können. Metallproben werden nicht abgegeben. Seldartillerieschießschule Jüterbog.
ch Verlosung ꝛc. bon Wert⸗ papieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung.
46294 Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buch und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Essen die Ge— nehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 25 900 0090 ½ — Fünfundzwanzig Millionen Mark — zwecks Beschaffung der Mittel zur Erweiterung der städtischen Ver— waltungsgebäude, der G e fal des Schlacht ⸗ und Viehhofs, des Gas⸗ und Wasserwerks und einer höheren Mädchenschule, zur Errichtung einer Bade— anstalt im Staditeil Rüttenscheid, eines Wöchnerinnen⸗ heims, eines Krankenhauses, eines Realgymnasiums, einer höheren Mädchenschule, einer staatlichen Ma—⸗ schinenbau⸗ und Baugewertsschule sowie einer Hand⸗ werker⸗ und Kunstgewerbeschule, zu Friedhofsanlagen, zu , und Straßenverbreiterungen, zur Anlegung von freien Plätzen, Spiel und Sport⸗ plätzen, zur Ausstattung des Industriefonds und des Gruadstücksfonds, zur Zahlung von Abfindungen in— folge der Eingemeindungen und zur Abstoßung von Schulden der früheren Gemeinde Rüttenscheid. Die Schuldverschreibungen sind nach dem an— liegenden Muster auszufertigen, mit 35 bis 4 0 jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgung plane durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die Ausgabe eines jeden Teiles der Anleihe folgenden Etatsjahres ab jährlich wenigstens mit U'sio oo des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.
Der erste zu begebende Teil der Anleihe wird auf den Betrag von 16 000 000 M — Sechzehn Millionen Mark — beschränkt. Wir behalten uns vor, Zeitpunkt und Betrag der Ausgabe weiterer Anleiheteile je nach dem Finanzbedarfe der Stadt zur Zeit der Aus⸗ gabe auf den Antrag der städtischen Verwaltung unsererseits zu bestimmen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Nechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge— währleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den J. April 1909. Der
Finanzminister.
Im Auftrage:
Anterschrift.
Fin. Min. 57465. II 3617. IVb 688.
Hierdurch ertellen wir der Stadt Essen die Ge— nehmigung zur Begebung des Restbetrags der durch Urkunde vom 1. April 1909 genehmigten Anleihe
von insgesamt S 25 000 000, —. Derlin, den 12. März 1910. r 3 r.
Unterschrift. b i. Fin. Min. II 3346.
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Schuld verschreibung der Stadt Essen, XIII. Ausgabe, Buchstabe
Nr. . . . über S Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhochster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom .. ten April 1909 Deutscher Reichs und Königlich Preußischer Staats- anzeiger vom .. ten 19609.
In Gemäßheit des von dem Bezirksauss ö des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlusses der Stadtverordnetendersammlung vom 6. November 1998 wegen Aufnahme einer Anleihe von 26 9000 000 A bekennen sich der Oberbürgermeister und die Anleihe⸗ und Schuldentilgungskommission namens der Stadt Essen durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuld verschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkünd⸗ baren Darlehnsschuld von . 6, welche mit Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten
Der Minister des Innern. In Vertretung: Unterschrift.
Der Minister des Innern. .
5
2 Unterschrift.
Goeser, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Tilgungsplane durch a nn, auszulosender Schuld⸗ verschrelbungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗
schreibungen von dem auf die Ausgabe eines jeden Teiles der Anleihe folgenden Etatsjahre ab in läng⸗ stens 36 Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens lLlsio Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen 3 den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen
nd.
Die Auslosung geschieht im Monat Januar jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vor⸗ behalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungostocke zuzuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗
verschreibungen werden unter R ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Viese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Düsseldorf und in den in Esfen er—⸗ scheinenden Zeitungen, Rheinisch Westf. Zeitung, Essener Volkszeitung und Generalanzeiger sowle durch die Berliner Börsenzeitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverordnetenversammlung mit Genehmigung des Königlichen Regierungspräsi— denten ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und 1. Juli, von heute an gerechnet, mit Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der sissen und des Kapitals erfolgt egen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine ezw. dieser Schuldverschteibung bei der Stadt⸗ kasse in Essen, und jwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein ö Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ jörigen Zinsscheine der späͤteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der e , aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der städtischen Verwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjaͤhrt der An⸗ spruch in wei Jahren von dem Ende der Vor⸗ legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Se, . des Anspruchs aus der Urkunde
gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 55 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaher von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Stadweiwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ Ee ellen, wenn der abhanden gekommene Schein der
tadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der it erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis Ende Dezember des Jahres ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Essen gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung bei der städtischen Verwaltung der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zins- scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausge⸗ händigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.
Der Oberbürgermeister.
Regierungsbezirk Düsseldorf. Zins schein ; ;
. te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Essen XIII. Ausgabe, Buchstabe 2 über AM zu .... Proz
Rheinprovinz.
. Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt dessen Rückgabe in der 36 vom .. ten 2. . .