1911 / 206 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Sep 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Gehelmer Regierungsrat, Professor Dr. Schwappach: Holz meßkunde. Forstgeschichte. w Forstliche Erkursionen.

Forstmeister Zeising: Forsipolitik (Gesetzgebung und Staats verwaltung). Forstliche Exkursionen. ö

Profesfor Dr. Schubert: Geodätische Aufgaben. Physik. Meteorologie. .

Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. Re mel (: Mineralogie. Mineralogisch⸗geognosüisches Praktikum. Allgemeine und an—⸗ organische Chemie.

Landesgeologe Dr. Krause: Einführung in die Geologie. Geologie von Norddeutschland. Geologische Exkursionen, ;

Privatdozent Dr. Vogel von Falckenstein: Einführung in die Fbemie. Rnorganische chemische Technologie. Chemisch⸗ technische Exkursionen.

Professor Dr. Albert: Bodenkunde (Technologie). Boden⸗ kundliches . Erkursionen. .

Professor Dr. Schwarz: Allgemeine Botanik mit Praktikum. Botanisches Seminar.

rofessor Dr. Eckstein: Allgemeine Zoologie. Wirbeltiere. Wirbellose Tiere (ohne Insekten). Fischzucht. Zoologische Uebungen und Exkursionen,

, Dr. Dickel: Bürgerliches Recht (Sachenrecht).

hefarzt Dr. Heidemann: Erste Hilfe bei Unglücksfällen.

Das Winterhalbjahr beginnt am Montag, den 16. Oktober 1911 und endet am 20. März 1912. ;

Anmeldungen find möglichst bald unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung, forstliche Lehrzeit, Führung, über den Besitz der erforderlichen Miütel zum Unterhalt sowie unter Angabe des Militär⸗ verhältnisses an die Forstakademie in Eberswalde zu richten.

Eberswalde, den 25. August 1911.

Der Direktor der Forstakademie. Dr. Möller.

Angekommen: Seine Exzellenz der Präsident des Reichseisenbahnamts, Wirkliche Geheime Rat Wackerzapp, vom Urlaub;

der Ministerialdirektor im Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten, Wirkliche Geheime Oberregierungs⸗ rat D. von Chappuis, vom Urlaub;

der Ministerialdirektor im Ministerium des Innern Dr. Förster, vom Urlaub.

Aichtanliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. September. Seine Kaisersiche Hoheit der ütürkische folger Prinz Jussuf Izzeddin-Effendi traf kachmittag 4 Uhr 9 dem Bahnhof Friedrichstraße

ein und wurde von Seiner Majestät dem Kaiser und König empfangen. Auf dem Bahnhof hatten sich,

Thron⸗ gestern

„W. T. B.“ zufolge, der Reichskanzler, die Generalität von Berlin, der Staatssekretär des Auswärtigen Amts von Kiderlen⸗ Waechter, die Herren der türkischen Botschaft, der türkische Generalkonsul, der Polizeipräsident von Berlin u. a. eingefunden. Nach herzlicher Begrüßung, Vorstellung des Gefolges und Ab⸗ 5 der vom 3. Garderegiment z. F. gestellten Ehren⸗

ompagnie geleitete Seine Majestät Seinen Hohen Gast nach dem hiesigen Königlichen Schlosse. Seine Kaiserliche Hoheit der Prinz machte bald nach seiner Ankunft eine Besuchsfahrt, u. a. zum Reichskanzler und zum Staatssekretär des Aus⸗ wärtigen Amts.

Üm 61 Uhr Abends empfing Seine Majestät der Kaiser und König auf dem Anhalter Bahnhof Seine Majestät den König von Sachsen und geleitete Seine Masestät nach dem hiesigen Königlichen Schlosse, wo der König Wohnung nahm. .

Abends war bei Ihren Majestäten im Elisabeth⸗Saal des Königlichen Schlosses eine Tafel, an der der türkische Thron⸗ folger und sämtliche in Berlin zur Parade eingetroffenen Fürstlichkeiten mit Gefolge, der Reichskanzler, der Staats⸗ sekretär von Kiderlen⸗Waechter, der türkische Botschafter, der Königlich sächsische Gejandte u. a. teilnahmen.

Heute vormittag nahm Seine Majestät der Kaiser und König auf dem Tempelhofer Feld die Parade über das Gardekorps ab. Der Parade wohnten, „W. T. B.“ zufolge, auch Ihre Majestät die Kaiserin und Königin, die in Berlin anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, Seine Majestät der König von Sachsen, Seine Kaiser⸗ liche Hoheit der türkische Thronfolger, Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzoge von Baden, Hessen, Sachsen, Mecklen— burg-⸗Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg, Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha, Seine Hoheit der Herzog von Anhalt, Seine Durchlaucht der Fürst von Waldeck, Seine Hoheit der Fürst von Hohenzollern, Seine Hoheit der Erbprinz von Meiningen, Seine Durchlaucht der Erbprinz Reuß j. L., Seine Königliche Hoheit der Prinz Johann Georg von Sachsen, Seine Großherzogliche Hoheit der Prinz Max von Baden sowie Seine Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗-Strelitz bei. Der Vorbeimarsch war kurz nach 10 Uhr beendet. Seine Majestät der Kaiser und König hielt Kritik ab und setzte Sich dann an die Spitze der Fahnen—⸗ kompagnie und der Standarteneskadron, um die Feldzeichen des Gardekorps nach Berlin zurückzuführen.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer d. Bl. wird ein Verzeichnis der auf der Internationalen Eisen— bahn⸗ und, Verkehrsmittelausstellung in Buenos Aires 1910 an deutsche Aussteller erteilten Aus⸗ zeichnungen veröffentlicht.

Während des bevorstehenden Aufenthalts Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin in Rominten und Hubertusstock übernimmt den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Schloßhauptmann Graf von Carmer.

Die Nr. 8S der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ enthält im amtlichen Teile unter A eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 2. August 1911 über die Verlängerung der Amtsdauer der nichtständigen Mit⸗

in des Reichsversicherungsamts aus dem Stande der rbeitgeber und der Versicherten bis zum 31. Dezember 1913.

Unter B folgen Rekursentscheidungen und andere Ent⸗ scheidungen der Senate in Unfallversicherungssachen über folgende Gegenstände:

Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Kosten der Reise einer Partei zu einem Verhandlungstermin im Rekursverfahren, der wegen Ausbleibens des Arbeitgeberbeisitzers ausfallen mußte (zu vergleichen den folgenden Bescheid 2497) (2495) *)

Der Arbeitgeber eines Verletzten, in dessen Betriebe sich der Unfall ereignet haben soll, ist von der Mitwirkung bei der Entscheidung des Schiedsgerichts als Beisitzer kraft Gesetzes ausgeschlossen, wenn er im Feststellungsverfahren der Berufs⸗ genossenschaft gehört worden ist und insbesondere auch zu der streitigen Frage, ob der Unfall sich ereignet hat, Stellung ge— nommen hat 3.

Das Reich haftet nicht für die den Parteien erwachsenen Unkosten, wenn ein Verhandlungstermin im Rekursverfahren infolge Ausbleibens eines Beisitzers aus dem Stande der Arbeitgeber oder Arbeiter ausfallen mußte (zu vergleichen die obige Rekursentscheidung 2495 (2497).

Ueber die Frage, ob bei Leichenöffnungen auf mittelbares oder unmittelbares Ersuchen der Berufsgenossenschaften für die Berechnung der Gebühren das preußische Gesetz, betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten, vom 14. Juli 1909 (amtliche Taxe) anzuwenden ist (2498).

Zur Auslegung des 3 20 Abs. 1 Satz 4 des Gewerbe— unfallversicherungsgesetzes (2499.

Die Lehrling! im Staatsforstdienste sind während des Lehrjahrs als im Staatsforstbetriebe beschäftigte Arbeiter an⸗ zusehen und daher nach den Bestimmungen des Unfall— versicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900 versichert (2500).

Ueber die Versicherungspflicht eines Bezirkstierarztes (Staatsbeamter) bei seiner Nebentätigkeit als Fleischbeschauer in dem Schlachthausbetrieb einer Stadtgemeinde (Betriebs⸗ beamter) (2501).

Bei den Bauspekulationsgeschäften im Sinne der Bescheide 1888 und 1958 soll den vermögenslosen Baustellenkäufern die Stellung von Unternehmern im Sinne des 8 5 Ziffer 2 des Bauunfallversicherungsgesetzes in der Regel nicht abgesprochen werden (2502).

Elektrische Schwebefähren gehören in der Regel zur Straßen⸗ und Kleinbahnberufsgenossenschaft (2503).

Steckbriefliche Verfolgung eines Rentenempfängers, der ins Ausland geflüchtet ist, der Berufsgenossenschaft aber seinen Aufenthalt mitaeleilt hat, ist kein Grund zur Einstellung der Rente gemäß S 94 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes (2504).

Zur Frage dir Vereinfachung der Beitragsberechnung durch Abrundung der Lohnsummen (25605).

Die Abteilung O Invalidenversicherung) enthält ein Rund⸗ schreiben vom 22. Mal 1911 an die Vorstände sämtlicher Landesversichermgsanstalten (Versicherungsanstalten), Kassen⸗ einrichtungen umd Berufsgenossenschaften (Sektionen) sowie an sämtliche Ausführungsbehörden über die Statistik der Heil⸗ behandlung bei din Trägern der Inwalidenversicherung für die Jahre 1965 bis 1910. Es folgen Revisionsentscheidungen, in denen folgende Gundsätze ausgesprochen werden:

Der Grundsatz, daß Beiträge, die für eine nicht ver⸗ sicherungspflichtige Tätigkeit entrichtet worden sind, in der Regel auf eine in diselbe Beitragswoche fallende versicherungs⸗ pflichtige Beschäfligung angerechnet werden können, findet auch dann Anwendung, wenn die Beiträge nicht von dem Ver— sicherten, sondern von dem vermeintlich dazu verpflichteten Arbeitgeber entrichtet sind (1556).

Ein Pflichtbeitrag, der als solcher ungültig ist, bezüglich dessen aber ein Rückforderungsrecht des Arbeitgebers nicht geltend gemacht ist, kann als freiwilliger Beitrag zur Aufrecht⸗ erhaltung der Anwartschaft in einer abgelaufenen Anwartschafts⸗ frist angerechnet werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Versicherten entspricht, und zur Zeit der Beitragsentrichtung die Frist des 3 146 des Invalidenversicherungsgesetzes noch icht abgelaufen war (1557). ;

Die unrichtige Belehrung eines Rentenbewerbers durch die untere Verwaltungsbehörde (8 57 Ziffer 5 des Inywaliden⸗ versicherungsgesetzes) verhindert nicht den Verlust der Anwart⸗ schaft (1558, 1559, 1560).

Die Entscheidungen aus 5 155 des Invalidenversicherungs⸗ gesetzes und die Bescheide sprechen sich über folgende Fragen aus:

Ueber das Erfordernis genügender Bezeichnung der Be⸗ teiligten in den Fällen des 8 155 des Invalidenversicherungs⸗ gesetzes sowie über die Versicherungspflicht einer städtischen Musikkapelle (1561).

Ueber die Versicherungspflicht von Militäranwärtern, die ö. nn nn , ner probeweise beschäftigt werden (1562, 5637).

Die Versicherungspflicht eines Militäranwärters während seiner Probedienstleistung als Postanwärter (13564).

Ueber die Versicherungspflicht von städtischen Bureau— gehilfen (1565).

Ueber die Zulässigkeit der Hingabe eines Darlehens an eine Kirchengemeinde (1566).

Den Schluß macht eine Nachweisung über die Renten⸗ zahlungen und die Beitragserstattungen der 31 Versicherungs⸗ anstalten im Juni 1911 sowie über den Erlös aus Beitrags⸗ marken für den Monat Juli 1911. ;

Der Nichtamtliche Teil bringt den Abdruck zweier Entscheidungen des Reichsgerichts

A. vom 26. September 1910 über den Begriff der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle“ sowie über den Umfang des Schadenersatzes, den der zivilrechtlich entschädigungspflichtige Dritte an die unfallbelastete Berufsgenossenschaft gemäß 8 151 des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft (8 140 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes) zu leisten hat,

b. vom 26. Januar 1911 über die Haf ung des Betriebs⸗ unternehmers für die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft infolge eines Unfalls (8 136 des Gewerbeunfallversicherungs⸗ gesetzes, und darüber, daß Zuwiderhandeln des Betriebsunter⸗ nehmers gegen Unfallverhütungsvorschriften regelmäßig den Vorwurf des Verschuldens (der Fahrlässigkeit der Herbeiführung des Unfalls) begründet. z Dann folgt die Anzeige des Buches: Sicherheits⸗ einrichtungen in chemischen Betrieben“ vom Senatsvorsitzenden im Reichsversicherungsamt, Geheimen Regierungsrat, Professor Dr.-Ing. Konrad Hartmann und eine Mitteilung über die Vor⸗

) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden ein⸗ geklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.

lesungen für Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung an der

Akademie für Sozial⸗ und Handelswissenschaften zu Frankfurt a. M. (Beginn 24. Oktober 1911). ch ea

Frankreich.

Der Ministerrat genehmigte, wie „W. T. B.“ aus Rambouillet meldet, die dem Botschafter in Berlin Jules Cambon erteilten Instruktionen. Der Ackerbauminister teilte mit, er werde dem nächsten Ministerrat die Ergebnisse einer Untersuchung, betreffend die Teuerung der Lebensmittel in gewissen Gegenden, vorlegen.

Der General Archinard, Kommandeur des Armee— korps der Kolonialtruppen, ist zum Mitglied des Obersten Kriegsrats ernannt worden an Stelle General Durands, der die Altersgrenze erreicht hat. General Vautier, Kommandeur der nierten Infanteriedivision in Compiégne, wird General Archinard ersetzen.

Rußland.

Im Ministerium des Auswärtigen wurde gestern die

Konferenz zur Revision des russisch-chinesischen

Traktats von 1881 eröffnet.

Spanien. Der Ministerrat beschäftigte sich, W. T. B.“ zufolge, gestern mit den Verhandlungen über Marok ko. Der Minister⸗ präsident Canalejas drückte die Hoffnung aus, daß die Rechte

Spaniens durch die an den marokkanischen Angelegenheiten interessierten Nationen werden beachtet werden, und seine Hoff⸗-

nung auf eine baldige befriedigende Beendigung der gegenwärtig schwebenden Verhandlungen über Santa Cruz de Mar Pequeña; er betonte die Notwendigkeit, diesen Teil der marokkanischen Küste vor Ende September zu besetzen.

Portugal.

In der gestrigen Sitzung der Deputierten kammer

verlas der Minister des Aeußern eine Note, die am 24. August

den auswärtigen Gesandtschaften übermittelt worden ist, in der ö

die Aufrechterhaltung des Status quo, betreffend die bereits bestehenden fremden Kirchen, versichert wird. Der Minister fügte, W. T. B.“ zufolge, hinzu, er habe nie⸗ mals die Frage der Separation mit der der Anerkennung der

Republik verquickt, da die Anerkennung der Republik eine

Pflicht der anderen Nationen sei. Türkei.

Bei der Ueberreichung des Schwarzen Adlerordens an den Sultan hielt der deutsche Geschäftsträger eine Ansprache, in der er, „W. T. B.“ zufolge, erklärte, der Deutsche Kaiser verleihe zum Zeichen der Freundschaft und als neuen Beweis für die Achtung, die er dem Sultan gegenüber hege, die Insignien des Schwarzen und des Roten Adlerordens. Es sei der lebhafte Wunsch des Kaisers, daß die zwischen beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen, die niemals eine Trübung er⸗ fahren hätten, weiter andauerten und sich immer inniger ge⸗ stalteten. Der Sultan entgegnete, er danke dem Kaiser für die ihm bewiesenen Gefühle der aufrichtigen Freundschaft und bitte den Geschäftsträger, seinen Dank dem Kaiser zu über⸗

mitteln.

Schweden. ; Die Regierung hat beschlossen, die großen Herbstmanöver in Vestergötland nicht stattfinden zu lassen wegen des Wasser⸗ mangels und der dort herrschenden Kinderlähmungsepidemie.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Besitzverhbältnisse der Irrenanstalten Preußens im Jahre 1909. ;

Im Jahre 1875, als die Irrenanstaltsstatistik noch nicht auf die Anstalten für Nervenkranke einschließlich der Kaltwasserheilanstalten, die Anstalten für Morxphiumsüchtige und Alkobolisten ausgezebnt war, bestanden in Preußen 118 Icren- und Idiotenanstalten. Diese Zabl ist im Laufe der letzten Jahrzehnte im Zunehmen begriffen, 1902 waren es 2606, 1893 332 und 1909 346; darunter befanden sich 235 Anstalten für Geistes kranke und Idioten, 31 Abteilungen für Geisteskranke in allgemeinen Heilanstalten, ferner 9 Anstalten für Epileptiker sowie 37 Anstalten für. Nervenkranke außerdem 6 Anstalten als Ab⸗ teilungen von Kliniken für Geistes kranke in den Uni ersitätestädten Berlin (Königliche Charité), Breslau, Halle 4. S. Kiel, Gottingen und Bonn ferner 13 Heilanstalten, in denen die Wasserbehandlung ausgeübt wird, und 21 Anstalten, die sich mit der Heilung von Trunk⸗ süchtigen beschäftigen. .

Ven den 235 Irrenanstalten gehören 14 mit 1148 Plätzen und 5295 Verpflegten dem Staate (darunter 8 Universitätekliniken für Geistes kranke und 6 Abteilungen für geistestranke Veibrecher in Strafanstalten), 70 mit 50 782 Plätzen und 64 475 Veipflegten den Provinzialverbänden, 14 mit 743; bejw. 16592 städtischen Gemeinden. Außerdem sind durch Wohltätigkeit errichtet und unterhalten: 33 An⸗ stalten mit 7802 Plätzen und 8604 Verpflegten von religiösen Orden und Genossenschaften, 23 mit 6339 bezw. 6941 waren milde Stiftungen. Endlich befanden sich 81 Anstalten in Händen von Privatpersonen, die zu diesen gewerblichen Unternehmungen die behörd⸗ liche Genehmigung erhalten haben.

In den 9 Anstalten für Epileptiker waren 6288 Plätze vor⸗ handen; die Zabl der Veipflegten betrug 878. Je 1 Anstalt ge⸗ börte einem Provinzialverhande bezw. einer Stadt (Berlin); 2 waren im Besitze von religiösen Orden und Genossenschaften, 1 im Privat- besitze, und 4 verdanken milden Stiftungen ihre Entstehung und Unter⸗ haltung. Ueber 11 8861 Nervenkranke lagen aus 43 Ken lier mit 2130 Betten Angaben vor; davon waren 6 Abteilungen von Universitäts⸗ kliniken für Geisteskranke als Universitätsanstalten St atseigentum; je 1 Anstalt gehörte einem Previnzialverbande (Hannober) bezw. einer milden Stiftung, und 2 gebörten einem religiösen Orden an, während 33 mit 1660 Betten von Privatpersonen, darunter 22 mit 760 Betten von Aerzten, gegründet waren. Auch von den 13 Wasserbellanstalten mit S858 Plätzen und 1837 Verpflegten war die größte Zahl, nämlich 11, im Besitze von Privatpersonen, darunter 6 in dem ven Aerzten; 2 Anstalten dieser Art gehörten einer religiösen Genossenschast an. Von den 21 Trinkerheil⸗ anstalten mit 8561 Plätzen und 1689 Veipflegten waren die meisten, nämlich 11, Wohltätigkeitsanstalten; 4 gehörten religiösen Orden und Genossenschaften, und 5 waren Privatunternehmungen, darunter Z im Be⸗ sitze eines Arztes. Letztere Anstalten verdanken den in neuerer Zeit auf⸗ tretenden Bestrehungen insbesondere in gebildeten Kreisen —, den Miß rauch des Alkobolgenusses zu bekämpfen, ihre Entstehung. Das Ergehnis dieser Bestrebungen ist insofern noch gering, als nur 1689 trunksüchtige Personen sich einer Anstaltsbehandlung unten zogen haben, die Befreiung von der Trunksucht bezweckt. Leider ist in vielen Fällen die Auffassung über Trunksucht als ein Laster, nicht als eine Krantheit, rie ärjtsicher Hilfe Kedarf, bei der Beband— lung ire n sodaß das Vertrauen der Trunksüchtigen zu einer erfolgreichen Behandlung noch nicht recht Boden gewinnt. (Stat. Korr.)

Die Haushaltungen in Bayern.

Die Volkszählung vom J. Deember 1910 hat für Bayvern im ganzen 1 441 090 Haushaltungen ergeben, und zwar im einzelnen absolut oo 1339 963 93,0 91731 6,4 9397 656.

Familienhaushaltungen . einzeln lebende Personen Anstalten .

Im Jahre 1905 wurden ] 362 262 Haushaltungen gezählt, darunter . 1265 838, Cinzelhaushaltungen 81 814, An-

alten 10590. Von der Gesamtzahl der , Personen ö 1910

auf die absolut os amilienbaushaltungen . 6 b67 01s 954 6223265 95,4 inzelhaushaltungen. 91 731 . 84 814 1,3 Anstalten .. w . 216293 3 *. Die 1 ist bekanntlich die Regel, die auch in den vorstehenden Zahlen hervortritt. Es leben in ihr 95 400 aller in Bayern gezählten Personen. Größere Verschiebungen sind seit 1905 in dieser Beziebung nicht eingetreten. Nach de Geschlechte gliedern sich die Personen der drei Gruppen von Haushaltungen, wie folgt: 1910 weiblich

absolut o / o 3 367 297 51,3

=

5 absolut o / o

in männlich absolut oo ,, . 3199719 48,7 inzelhaushaltungen. 31 423 34,3 60 308 65,7 , 146 1535 i, oe, Nur in den Anstalten, zu denen namentlich auch die Kasernen zählen, iberwiegt das männliche Geschlecht; in den Familienhaus haltungen . die Frauen zahlreicher als die Männer; unter den einzeln ebenden Personen aber ist die Zabl der Frauen (vielfach Witwen) heinahe doppelt so groß wie jene der Männer. Gruppiert man die Familienhaushaltungen nach der Zahl der

Personen, die in ihnen leben, so ergibt sich:

gan n mr shrltum 6 f . 1516 19065 1ig9ig9 2 Personen 197222 186311 14.7 3 ö 233 460 219147 240 538 225 599 211 151 199938 163 821 156333 190 657 181 335 71 375 67 327 11 und mehr 31 738 30 818 Personen

Familienbauehaltung absolut

9 1910 19065 2 Personen 394 444 372622 6 od 330 557 44 962 152 902396 1055755 999690 982 926 937998 1409 454 1340691

7 und 8 8 10

O

k x -

.

N

8 10 ; 668 138 630711 11 und mebr 7 , Am zahlreichsten sind die Haushaltungen mit 4 Personen. Sle machen 180510 aller Haushaltungen aus, enthalten aber insgesamt nur 14,6 0/0 aller uberbaupt in Famillenhaushaltungen lebenden Menschen, während die Haushaltungen mit 7 und 8 Personen deren 2,5 vo umfassen. aßt man die Haushaltungen bis zu 5 Personen zusammen, so ergibt ch, daß diefe jwar 65, 9 o aller Familien haushaltungen ausmachen, zu ihnen aber nur 4740 aller in Familienhauschaltungen lebenden Personen gehören. Im ganzen haben sich auch in der Größen⸗ liederung der Familienhaushaltungen seit 1965 keine nennens werten ersch iebungen ergeben. ; Berückschtigt man die Stellung der einzelnen Personen zum Haushaltungs vorstand, so ergibt sich folgende Zusammen⸗ setzung der Familienhaushaltungen: 91 Haushaltungen mit Familien⸗ d

. Dienstbote

haushaltung nur Familien- or n. mit angehörigen ; Tn f

absolut vo absolut co 168 595 85.56

OSD dee = w = O

7 und z , .

Gewerbe⸗ gehilfen ꝛc.

absolut

1379

66383 14 565 20313 23 885 23 103 19440 15 205

83

11497 20 229 22 920 22737 17668 12911

8 557

5893

2 Personen

3 ö 170 98 73,2 1. 163 875 68,1 5 132 475 62,7 6

7

*

93 014 59, d

65519 56,6

40 085 53,6

9 2380 49, 10 11249 43,7 3740 10 842 11 und mehr Pers. 9534 30,9 7876 8 21661 zusammen 883 25 65,9 134158 157 576

Zabl

. Haushaltungen mit aus haltung Zimmeirmietern * ö 533 x ) amilienange mit Schlafgängern 2c. der 5 4 ged oso absolut 368 711

86 id S SC COO άẽ oN - d , OG = o -=-

C N

absolut 2 Personen 8292 3 . 21 581 4 28 811 1 5 29 093 1 5 23 573 ö 7 1 * J 98

(

4,2 9.2 629 384 240 859 705 3,8 922 597 4,4 866 771 4,7 710 244 4,65 519 085 3419112 10 ö 3983 15,5 212755 11 und mehr Personen 5761 18,2 277 476 zusammen 155 884 11,6 5715843 Darnach haben ungefähr z aller Familienhausbaltungen ausschließlich Familienangehsrige. Diese Art von Haushaltungen ist natürlich um so häufiger, je kleiner die Haushaltungen sind. Von den nur 2 Personen zäblenden Familienhaushaltungen besteben 85 5 o nur aus Familienangehörigen, von denjenigen mit 11 und mehr Personen aber nur 30 0 9. Von der Gesamtzahl der in Familienhaushaltungen lebenden Personen sind 87,0 0 Familienangehörige des Haushaltungs⸗ vorstands. Auch dieser Prozentsatz sinkt natürlich mit der zunehmenden Größe der Haushaltungen. Er beträgt 93,5 in Familien haushaltungen mit nur 2 Personen und 705 in denjenigen mit 11 und mehr Personen. Die Haushaltungen mit BDienstboten gür bãus liche Dienste machen 16 6 aller Haushaltungen aus, jene mit Gewerbe: 5 ländlichem Gesinde usw. 118 00 und jene mit im mermietern oder Schlaf gängern 11,5 . Unter den größeren Haushaltungen sind dlese Arten natürlich relativ stärker ver⸗ kreten als unter den kleineren. Absolut betrachtet dagegen sind von allen Haushaltungen mit häuslichen Dienstboten ungefähr 57 9lo solche bis zu 3 Personen, von denj⸗nigen mit Gewerbegehilfen oder länd⸗ lichen Dienstboten dagegen nur etwa 27 0½, während unter den Familienhaushaltungen mit Zimmermietern oder Schlafgängern wieder etwa 56 o/ in die Größenklassen bis zu 5. Personen fallen. Seit dem Jabre 1905 ist eine kleine Verminderung der familien fremden Elemente in den Familienhausbaltungen eingetreten, denn der Prozentsatz der Familienangebörigen unter den Mitgliedern der Familienhaushaltungen ist von 86,z auf 87 gestiegen.

16 976 10937 6877 15,

Zur Arbeiterbewegung.

Eine allgemeine Versammlung der Elektromonteure und Helfer Berling und der Umgegend, die gestern abend stattfand, ab, wie die ‚Voss. Itg. berichtet, ihre Zustimmung zu einem

eschluß der Vertrauensmännerversammlung, der in der Hauptsache

vorschreibt, die bisberige Taktik zu ändern und statt eines Tarifvertrags zwischen den Drganffatlonen Verei barungen mit jeder einielnen Firma auf folgender Grundlage abzuschließen: Stundenlohn für Monteure im J. Fahr nach beendeter Lebrzeit 60 3, im 2. Jahr 65 3 und Dann 70 ; für Hilfemonteure 45, 50 und 85 *. Ekkordarbeit ist nach Möglichkeit zu meiden, eventuell muß der Lohn garantiert werden. In jedein Betrieb sollte je eine gewäblte Kommission heute, Freitag, Die Forderungen mit der Angabe unterbreiten, daß Antwort bis Sonnabendabend (2. September) erwartet wer ze. Jede Kommission 4 l a öhtict auf obiger Grundlage die Vereinbarung endgültig abzuschließen.

In dem bereits 24 Wochen schwebenden Kampf in der Ham- burger Holzindustrie sind, wie die Frkf. Ztg. erfährt, neuer⸗ dings Verhandlungen eingeleitet, die eine Einigung auf Grund der⸗ jenigen Bedingungen erwarten lassen, welche vom Holzarbeiterverband mit dem neuen Arbeitgeberverein der Holzgewerbetreibenden vereinbart worden sind. ( .

In Leipzig baben die Lithographen und Steindrucker beschloffen, in eine Lohnbewegung einzutreten. Nach der Lpz. Ztg. find' die Hauptforderungen für den neuen Arbeitsvertrag folgende: Tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden für Litho⸗ araphen, Kartographen und Zeichner, von 85 Stunden für Steindrücker, von 8 Stunden an Rotationsmaschinen; Mindest wochenlohn nitt unter 24 Æ im ersten Gehilfenjahr, nicht unter 27 4 im zweiten Gehilfenjahr; für Rotationsmaschinenmeister im erften Jahre der Beschäftigung an der Rotary. oder Off setpresse nicht unter 40 , dann nicht unter 45 S; für Ueberstunden 25 0/o und für Sonntagkarbeit an den Rotations maschinen und Offsetpressen 50 om Zuschlag. ;

Auz London wird der Frkf. Ztg. telegraphiert: Auf Veran⸗ lassung von Tokomotiyvführern und Heizern der Great EGastern Bahn, die darüber Klage führen, daß die Verwaltung dieser Bahn die Bedingungen des neuen Uebereinkommens über die Wieder⸗ ansiellung der ausständigen Arbeiter nicht erfülle, bildeten die Arbeiter in dem Stratforder Depot der Great Eastern einen Streik⸗ ausschuß. der der Bahnleitung ein Ultimatum stellte mit der Forde⸗ rung, 75 Angestellte, die sich benachteiligt glauben, in ihren früberen Stellungen wiederaufzunebhmen. Falls die Forderung heute nicht er⸗ fallt wird, drohen die Arbeiter mit dem Ausstand und behaupten, daß sie nicht allein alle Babngewerkschafter, sondern den Transport⸗ arbeiterverband hinter sich hätten. Versuche des Handelgamts, die Arbeiter zum Abwarten zu bewegen, blieben bis jetzt erfolglos.

In Grimsby können inkolge Ausstands der Kohlenarbeiter die Schiffe, wie W T. B. meldet, im Hafen keine Kohlen er⸗ halten. Die Lage ist ziemlich ernst,

Die Grubenarbeiter in Southwales drohen, wie der Rh. Westf. Itg. gemeldet wind, mit einem Ausstand zu Anfang der rauben Jahreszeit. Es handelt sich um die Frage der Feststellung der Mindestlöbne für alle Grubenarbeiter. Die Grubenbesitzer weigern sich entschieden, auf diese Forderung einzugehen. 2.

Nach einem Telegramm der Frkf. Itg.“ aus Brüssel haben die noch ausständigen 500 Mann der Red Star Lin (baupt⸗ sächlich Maschinenpersonal), nachdem sie seit dem 11. Juni den Ausstand mit großen Schwierigkeiten aufrecht erbalten haben, be⸗ dingungelos sich zur Arbeit wieder gemeldet. Sie hatten versucht, eine Lohnerböhung und die Anerkennung ihrer Gewerkschaft durch⸗ zusetzen.

Weitere ‚Statistische Nachrichten‘ s. i. d. Ersten Beilage.) Kunst und Wissenschaft.

Der Höblenreichtum des sagenreichen Untersbergeg, dieses mächtigen Grenzberges zwischen Bayern und Salzburg, ist wohl allbekannt. Während aber früher ganze Scharen von Schatzsuchern diefem Wunderberg zuzogen, verirrt sich heutzutage wohl selten ein Wanderer in diese Gebiete der Unterwelt; seit der Entdeckung der Rolowrathöble in den 50er Jahren fanden diese Phänomene keine weitere Beachtung bis, wie die Münchener Neuesten Nachrichten schreiben, im Vorsahre und heuer größere Entdeckungen von Höhlen und Grotten gelangen. Die ersten Expeditionen galten der Schellenberger Eisgrotte. In dieser südlich der Mittags⸗ scharte in 16560 m Höhe gelegenen Höhle war außer der Haupthalle nur ein kurjer Gisgang bekannt. Unter der Deitung von Herrn A. b. Mörk, welcher sämtliche Expedi⸗ flonen führte, gelang ein Abstieg über zwei Eigstufen in der Westecke der Höhle Am Grunde fährt ein 30 m langer Eisgang zu einem Schlund, der in eine geräumige Eishalle hinableitet, welche Fuggerhalle genannt wurde. Während im Hintergrund ein Eiskamin in unbekannte Höhen emporsteigt, erhebt sich vorn der sonst spiegel⸗ glatte Eisboden gleich einem erstarkten Wildbach und führt in eine Rundhalle, in deren Mitte ein mächtiger, vielgegliederter Eisturm bis zur 15 m hohen Decke reicht. Erwähnt seien die Eisschichtungen der Fuggerhalle, welche konservierte Pflanzenreste von wohl sehr hohem Alter enthalten. In der Ostwand der Haupthalle ist noch ein daby⸗ rinth von Spiralen und Wendeltreppen bemerkenswert, welches eine Kommunikalion mit dem Tag herstellt. Auch in der bekannten Kolowrathöhle gelangen unter Ueberwindung großer kechnischer Schwierigkeitön in einem Sisschlund der West⸗ wand interessante Entdeckungen. Durch einen Eisgang mit phantastischen Eisgebilden, Säulen und Vorhängen steigt man in eine tiefe Fels⸗ kluft, die sogenannte Richtergalerie, ab. Der starke Luftzug am Grunde dieser Höhle deutet auf einen Zusammenhang mit den in nächster Nähe liegenden Windlöchern Fin. Unweit dieser Sielle wurde eine alte Schatzgräberhöhle, das Goldloch, durch Entwãsserung mit Hilfe einer Heb rdorrichtung zugänglich gemacht. Eine Steinstiege leitet in die Tiefe, in welcher zahlreiche Spuren auf eine frũhere Schürftätigkest binweisen, ohne daß jedoch der Zweck der anjen Anlage bis jetzt erklärt wäre. Eine große Schlund⸗

zhle füdlich unterm Salzburger Hochthron, wurde, mit

ilföe von Drahtseilleitern erforscht. Nach fünfzig Meter

bstieg stand man auf einer Schutthalde welche ober einer Halle endete. In deren Tiefe leitet eine Klamm in unbekannte Räume. Gire Schachthöble in der Mittagescharte führt am Grunde eines Karrentrichters 6) iin die Tiefe. Teilweise ist diese Verwerfungsspalte durch eine Breccienmasse ausgefüllt. Schließlich sẽien noch die Entdeckungen in den Windlöchern bei der Klingeralm unweit Reichenball erwähnt. Diese Höhlen stellen ein System von Eisschächten und Abgründen dar, welche in einer gemeinsamen Halle münden, in deren Grunde aus einem verstürzten Schacht ein heftiger TLuftstrom berborbricht. Die Expeditionen wurden aus rein privaten Mitteln bestritten und erforderten oft böchste alpine Erfahrung, Ge⸗ wandtheit und Ausdauer. Weitere Exveditionen stehen bevor.

Land⸗ und Forstwirtschaft. Weizeneinfuhr in Marseille. Nach den Wochenberichten der in Marseille erscheinenden Zeitung Le Säamaphore“ hat die Weizeneinfuhr Marseilles auf dem See⸗ wege betragen: ⸗— in der Zeit vom 30. Juli bis 4. August. 176 203 davon aus Rußland 66918. in der Zeit vom 6. bis 11. August . 126 818 , davon aus Rußland. 43 404 in der Zeit vom 13. bis 18. August . 133 477. davon aus Rußland. 398163 . in der Zeit vom 20. bis 25. August ; 243 9916. davon aus Rußland 61353130 * In den Zollniederlagen in Marseille befanden sich am 23. August 45 730 da.

Ernteergebnisse, Saaten stand und Ernteaussichten in Rußland.

Der Kaiserliche Konsul in Lib au berichtet unterm 25. v. M.. Im RKonfulalgbesirk konnten Heu, Roggen und ein Teil des

är bei sehr günstigem Wetter besser als seit vielen Jahren ge⸗ orgen werden. Die Beschaffenheit des Heues ist infolgedessen vor⸗ züglich, die Menge dagegen geringer. ö Rog gen ergab im Hasenpoihschen Kreise einen guten, im Grobin⸗ und Goldingenschen Kreise nur einen mittleren Ertrag.

Unterbrochen wurden die Erntearbeiten durch eine mehrtägige Regenperiode, welche zwar teilweise das auf dem Schwad liegende Gekreide schädigte, doch für die zu bestellenden Winterfelder und die bereits sehr ausgedorrten Wiesen von großem Nutzen war. Inzwischen ist wieder gutes Wetter eingetreten, das Sommerkorn, das einen guten Ertrag verspricht, dürfte daher bald eingebracht sein.

Kartoffeln werden noch nicht geerntet; sie stehen an⸗ scheinend gut.

Die Obsternte dürfte einen reichen Ertrag ergeben.

Saatenstand in Italien während des ersten Drittels des Monats August 1911.

Die während der Berichtsperiode in zablreichen Gegenden ge⸗ fallenen mäßigen Niederschläge kamen den Feldfrüchten sehr zustatten. Die Trockenheit hielt namentlich in Venezien, der Toskana, in Apulien und Kalabrien an und fügte besonders den Gemüse- und Maisfeldern merklichen Schaden zu. Der Getreidedrusch ist fast üherall beendigt, und sein Ergebnis hat die günstigen Eiwartungen bestätigt. Der Stand der Wein- und Olivenpflanzungen läßt auf eine gute Ernte schließen. Der zweite Grasschnitt ist sehr lohnend ausgefallen; auch von den Zuckerrüben und Reisfeldern erhofft man einen befriedigenden Ertrag. Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Genua vom 24. August 1911.)

Bauwesen.

Das Werk über die Berliner Städtebauausstellung wird, erweitert durch einen Anhang: Die Internationale Städtebauaus— stellung Düsseldorf, zu Weihnachten dieses Jahres bei Ernst Wasmuth erscheinen. Der Gesamteindruck der so überaus volkstümlich gewor—⸗ denen Ausstellungen wird in diesem Werke duich mehr als 600 zum großen Teile farbiger Illustrationen festgehalten. Ein auf genauen Quellenstudien fußender Text, geschrieben vom Generalsekretär der Tusstellungen Dr. Werner Hegemann, wird die wichtigsten Gesichts⸗ punkte der in ibrer Vielseitigkeit schwer übersehbaren Ausstellungen in ähnlicher Weise herausheben, wie dies zur Zeit der Ausstellung gelegent- lich der Führungen von auswärtigen Stadtverordnetendeputationen und Vereinen geschehen ist. Durch finanzielle Förderung, die dem Werke von seiten der die Ausstellungen unterstützunden Städte sowie von den Ministerien des Innern, des Handels und der öffentlichen Arbeiten zuteil wird, kann der Preis auf 13 4 bei Subskription vor Erscheinen, auf 18 6 nach Erscheinen angesetzt werden.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Schweiz.

Der schweizerische Bundesrat hat unterm 23. August d. J. folgenden Beschluß erlassen:

Der schweizerische Bundesrat, auf Grund amtlicher Be⸗ richte; in Ausführung von Art. 49 der Verordnung über die Maß⸗ nahmen zum Schutze gegen die Cholera und die Pest, soweit sie die Verkehrsanstalten, den Personen, den Gepäck und den Waren⸗ verkehr betreffen, vom 30. Dezember 189914. Februar 1908; auf den Antrag seines Departements des Innern, beschließt;

Art. J. Die Provinzen Genua und Catanig und die Stadt Livorno I Italien) sowie die Stadt Saloniki (Türkei) werden als choleraverseucht erklärt.

Art. 2. Es kommen daher gegenüber den Herkünften aus diesen Bezirken die Bestimmungen obengenannter Verordnung zur Anwendung in dem Umfange, wie sie durch den Bundesratsbeschluß vom 3. Sep⸗ tember 1910 in Vollziehung gesetzt worden sind.

Art. 3. Dieser Beschkuß tritt am 26. August 1911 in Kraft.

Belgien.

Nach einer Verfügung des belgischen Ministers des Innern vom 22. August d. J, veröffentlicht in Nr. 236 des „Monitenr Belge* vom 24. August d. J., sind zur Verhütung der Einschleppung der Eholera in Belgien die Bestimmungen der Artikel 1 bis 6 der Königlich belgischen Verordnung vom 26. September 1907 (R. Anz. vom 28. Oktober 1907 Nr. 2577 für Her⸗ künfte aus Trlest in Wirksamkeit geseßt worden. Solche Her= künfte von See sollen an den Quarantanestationen der Schelde und in den Häfen von Ostende, Nieuport und Zeebrügge sowie in Selzaete nach Maßgabe des Titels 1, Kapitel II, Sektion III, der Pariser Sanitätskonvention vom 3. Dezember 1903 behandelt werden.

Aegypten.

Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat in seiner Sitzung vom 19. August d. J. beschlossen, gegen Herkünfte von Rärfeille die Choleramaßregeln wiederum anzuwenden. Vergl. R. Anz. vom 11. August d. J. Nr. 183)

JNackdem seit dem 12. August d. J. in Triest kein neuer Cholerafall mehr festgestellt worden ist, hat der Internationale Gefundbeitsrat in Alexandrien beschlossen, die Cholerama ßnahmen gegen Herkünfte von dort aufzuheben. (Vergl. R.⸗Anz.“ vom 5. August d. J. Nr. 183.) ö

Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien bat beschlossen, gegen Herkünfte von Rostoff am Don das Cholera⸗ reglement anzuwenden.

Weitere Nachrichten ũber Gesundheitswesen ꝛc. s. i. d. Ersten Beilage.)

Verkehrswesen.

Schiffsliste für billige Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika (10 3 für je 20 g). „George Washington“ ab Bremen 2. Seytember, „‚Kronprinzessin Eecilie' ab Bremen 5. September, Cincinnati“ ab Hamburg 7. September, ‚Kaiser Wilhelm der Große ab Bremen 12. Sevtemher, „‚Kaiserin Auguste Victoria“ ab Hamburg 14. September, Prinz Friedrich Wilhelm ab Bremen 16. Sertember, „‚Kaiser Wilhelm II. ab Bremen 79. September, „Victoria Luise! ab Hamburg 23. September, „Kronprinz Wilhelm“ ab Bremen 26. September, „Amerika ab Hamburg 28. September, George Wasbingtonꝰ ah Bremen 30. Seytember. Postschluß nach Ankunft der Frübzüge.

Alle diese Schiffe außer ‚Cincinnatiꝰ sind Schnelldampfer oder solche, die für eine bestimmte Zeit vor dem Abgang die schnellste Beförderungsgelegenheit bieten. Es empfiehlt sich, die Briefe mit Iinem Leitvermerk wie direkter Weg“ oder „über Bremen oder Ham⸗ burg“ zu versehen. Die Portoermäßigung erstreckt sich nur auf Briefe, nicht auch auf Postkarten, Drucksachen usw., und gilt nur für Briefe nach den Verelnigten Staaten von Amerika, nicht auch nach anderen Gebieten Amerikas, z. B. Canada.

Theater und Mufik.

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Sonnabend, eine Wiederholung von Humperdincks ‚Königskindern' statt. Fräulein Dux singt die Gäͤnsemagd, Herr Kirchhoff den Königssohn, die Hexe Frau 363 den Spielmann Herr Bronsgeest, den Volihacker Herr Knüpfer, den Befenbinder Herr Henke. Dirigent ist der Kapell⸗ meister Blech.

Im Königlichen Schauspielbaule geht morgen E. von Wildenbruchs vaterlaͤndisches Dramg „Die Quitzows“, mit den Herren Roch und Geifendörfer in den Titelrollen, in Sjene. Außerdem sind

die Damen von Arnauld, Ressel, Heisler, Abich, Steinsieck sowie die