1911 / 207 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Sep 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Aufträge der bare Gegenwert oder die Wertpapiere binterlegt werden, nur gegen entsprechende Sicherheit übernommen werden.

VI. Der 8 8 erhält, unter Fortfall der jetzigen, nachstehende Fassung:

Die Depositen in barem Gelde (353 Nr. 5) dürfen den dorpelten Betrag des Vermögens der Posener Landschaftlichen Bank niemals übersteigen.

Die Bedingungen der Annahme, wn mn und Rückjahlung sind nach der von dem Verwaltungsrate zu erlassenden Anweisung festzusetzen.

d. Pensionsorduung für die Beamten der Posener Landschaft. (

§ 1. Jeder bei der Posener Landschaft mit festem Gehalt elats mäßig angestellte Beamte bat, wenn er nach vollendeter zehnjähriger Dienstführung zu der Erfũllung seiner Amtepflichten dauernd unfähig ge⸗ worden ist, Anspruch auf eine landschaftliche Pension.

Ist die Dienstunfäbigkeit die Folge einer Krank beit, Verwundung oder sonstigen Beschãdigung, welche ker Beamte kei Ausübung des Dienstes oder aus Veranlassung desselben ohne eigenes Verschulden sich zugezogen hat, so tritt die Pensionsberechtigung auch kel kürzerer als zehnjäbriger Dienstzeit ein.

Ein Beamter, welcher das fn undsechzigste Lebens⸗ jahr vollendet bat, kann, auch ohne dienstunfãhig zu ein, seine Pensionierung beantragen.

§ 2. Zum Erweise der Dienstunfãbigkeit eines seine Versetzung in den Rubestand nachsuchenden Direktlonsmltglieds ist die Erklärung des Staatẽ⸗ Fommissarius erforcerlich:

daß er nach pflichtmäßigem Ermessen den Beamten

für unfähig halte, seine Amtspflichten ferner zu erfüllen.

In bezug auf andere Beamte, w nierung nachsuchen, bedarf es einer durch die Direktion.

Tött ein Beamter ohne den Nachweis d unfähigkeit aus dem landschaftlichen Amt erlich ein Anspruch auf Pension.

5 3. Ueber den Zeityunkt, zu welchem dem Antrage ein's Beamten auf Versetzung in den Rubestand ftattzugeben ist, entscheidet bei Direktions mitgliedern ber Minister für Tandwirtschaft, Domänen und Forsten, bei den anderen Beamten die Direktion.

§5 4. Die unfreiwillige Bersetzung in den Rube⸗ stand erfolgt in Gemäßheit des Geseßes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehben der nicht richter lichen Beamten, die Versetzung derselben auf eine

ere Stelle oder in den Ruhestand (Gesetzsamm—

n llen nten, jedo

steigt

von da ab um u des im 5 Diensteinkommens.

Ueber den Betrag von * binaus findet eine Steigerung der

In dem im iweiten Absatz de Falle beträgt die Pension * 130.«

Der Penfionsberrag wird stets nach oben so ab⸗ gerunder, daß bei Teilung durch drei sich volle Mark betrãge ergeben.

5 5. Der Berechnung der Pension wird das feste Gehalt, welches der zu pensionierende Beamte nach dem Etat zuletzt bezog einschließlich des Wohnungs⸗ gelt zuschusses oder des festgesetzten Werts einer Dienst⸗

zu Grunde gelegt.

** iögens. und Familienverbãltnisse Beamten kommen bei Feststellung des Pensione⸗ ages nicht in Betracht.

§ 5. Die Dienstzeit, welche der Berechnung über Dienftauer zu Grunde zu legen ist, beginnt

Tage, an welchem der Beamte bei eten ist.

Eine Dienstzeit, welche vor dem Beginn des acht⸗ ebnten Tebensjabtes liegt, bleibt außer Berechnung.

§ 9. Wenn ein Beamter aus unmittelbarem oder mittelbarem Staatsdienste zu einem landschaftlichen Amte berufen wird, fo muß der in Ansebung seiner Caberigen Dienstzeit ihm einzuräumende Pensionẽ⸗

fse festgestellt werden. Die be⸗ zebörde ist befugt, solchen Vertrag, der aber ohne Zustimmung dez Engeren Ausschusses niemals einen mebr als zebnjãhrigen Pensionsansvpruch bewilligen darf, mit verpflichtender Wirkung für die Landschaft abzuschließen. Bei den Mitgliedern der Direktion wird diese Befugnis durch Ten Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ausgeübt. 3109. Gege stebt bei der freiwilligen, Pensionierung in Gemäßbeit 32. Mai 1861 (Gesetzsammlung Rechtsweg offen.

. Pension wird einbezogen, wenn der Pensionär während eines seiner Dienstzeit verübten Verbrechens überführt wird, wegen dessen, wenn es noch während Dienstzeit zur Sxrache gebracht worden wäre, die Dienstentlassung bätte beantragt werden müssen.

5 12. Bei einer Amtsentsetzung wãhrend der Dienftjeit gebt jeder An pruch auf Pension verloren. ö e Pensionen werden für jedes Kalender⸗

Tdoraus in einer Summe gezablt. interläßt ein Beamter oder Pensionãt leben eine Witwe oder ebeliche oder ackkommen, so wird das Gehalt oder die Pension Verstorbenen noch für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate (Gnaden DNertelsabr) unter Anrechnung des vor dem Tode des Verftorbenen fällig gewordenen Betrages geijablt.

se Zablung erfolgt im voraus in einer Summe.

ie Zahlung kann auch dann stattfinden, wenn der Vertterbene Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister, Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer er ganz oder überwiegend gewesen ist, in Bedürftigkeit hinterläßt, oder, wenn und fcweit der Rachlaß nicht ausreicht, um die Kosten der letzten Krankbeit und der Beerdigung zu decken.

§z 15. In dem Genusse der Dienst wohnung ist

S pinterdliebene Familie eines Beamten nach Ab— uf des Sterbemonats noch fernere drei Monate

belaßsen. Hinterlãßt der Beamte keine Familie, ist denjenigen, auf welche sein Nala sbergebt, ne vom Todestage an zu rechnende 30 tägige Frist

r Räumung der Dienstwohnung zu gewählen.

In jedem Falle muüssen Arbelts⸗ und Sitzung? iner fewse sonstige, für den amtlichen Gebrauch

; zumlichkeiten sofort geräumt werden. dienstliche Interesse es ausnahmẽs ˖ ist die ganje Dienstwobnung gegen

einer Enischädigung für die Beschaffung

118 2518

Die Verm 4 2

die Festsetzun Pensionsbetrags unfreiwilligen

letzes vom 211) der

aeßt

bei seinem legitimierte

2

eines anderweitigen angemessenen Unterkommens zu rãumen. ;

Der Betrag der Entschädigung wird von der Direktion unter Vorbebalt der Genehmigung des Engeren Ausschusses festgesetzt.

§z 16. Diese Pensiongordnung tr vom 1. Januar 1907 ab in Kraft. Zeitvunkt. verliert das Pensionsreglement . August 1872 seine Geltung. .

Die Vorschriften des 5 14 finden auf die Hinter⸗ blicbenen aller Beamten und Pensionãre Anwendung deren Tod nach dem 1. Januar 19807 eingetreten ist oder später eintritt. ;

Die Vorschrift des 13 gilt für alle nach dem Inkrafttreten dieser Pensionsordnung zahlbaren Pensionen. ;

e. Satzung über die Fürsorge

für die Witwen und Waisen der Beamten

der Posener Landschaft.

1. Die Witwe und die ebelichen oder legi— timierten Kinder eines zur Zeit seines Todes bꝛreits pensionierten oder vensionsberechtigten Beamten er⸗ alten aus der Landschaftskasse Witwen- und Waisengeld nach Maßgabe der nachfolgenden Be⸗ stimmungen. ;

5 2. Das Witwengeld besteht in vierzig vo —ᷣ dexjenigen Pension, zu welcher der Ver⸗ Jorbene berechtigt gewesen ift oder berechti 3. ubestand

tritt mit Wirkung Mit diesem dom

sein würde, wenn er am Todestage in den

versetzt worden wãre.

Das Witwengeld soll jedoch vorbebaltlich der im 3 verordneten Beschränkung mindestens 300 4 betragen und W000 . nicht übersteigen.

5 ö Das Waisengeld beträgt:

1) für jedes Kind. dessen Mutter noch lebt und zur Zeit des Todes des Beamten zum Bezuge von Witwengeld berechtigt war, ein Fünftel des Witwengeldes,

2) für jedes Kind, dessen Mutter nicht mebr lebt oder zur Zeit des Todes des Beamten zum Be⸗ juge don Witwengeld nicht berechtigt war, ein Drittel des Witwengeldes.

§5 4. Witwen und Waisengeld dürfen weder einzeln noch zusammen den Betrag der Pension sbersteigen, zu welcher der BVerstorbene berechtigt gewesen ift oder berechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestage in den Rubestand versetzt worden wäre.

Bei Anwendung dieser Beschränkung werden Witwen, und das Waisengeld verhãltnismãß gekũrzt.

Der Betrag sowohl des Witwengeldes als auch des Wassengeldes wird nach oben so abgerund

bel Teilung durch drei sich volle Markbetr

ergeben.

5 5. Bei dem Ausscheiden eines Witwen o Waisengeldberechtigten erböbt sich das Witwen Waisengeld der verbleibenden Berechtigten von nächstfolgenden Monat an insoweit, als sie sich nicht im vollen Genuß der ihnen nach den 552 gebũbrenden Betrãge befinden.

Fz6. War die Witwe mehr als 153 Jabre jũnger als der Verfsorbene, fo wird das nach Maßgabe der 862 und L berechnete Witwengeld für jedes angefangene Jahr des Altergunterschiedes ũber 15, bis einschlieỹlich 35 Jahre um 1660 gekürzt.

Nach fünfsäbriger Ebe wird für jedes angefangene Jahr ibrer weiteren Dauer dem gekürzten Betrage In Zwanzigstel des nach Maßgabe der S8 2 und 4 zu berechnenden Witwengeldes solange hinzugesetzt, bis der dolle Betrag wieder erreicht ist. ;

Auf den nach 5 3 zu berechnenden Betrag des

da

Waisengeldes ist diese Kürzung des Witwengeldes obne Einfluß.

87. Liegen die Voraussetzungen einer Kürzung sowohl nach 5 4 als auch nach 6 vor, so ist zu nächst das Wüwen⸗ und Waisengeld nach 5 4 und erst dann das Witwengeld nach 3 5 zu kärzen, dem. nächst aber der gemäß 3 6 gekürzte Betrag des Wstwengeldes dem nach 3 4 gekürzten Waisengelde bis zur Erreichung des vollen Betrages zuzusetzen.

§ 8. Feinen Anspruch auf Witwengeld hat die Weiwe, wenn die Ehe mit dem verslorbenen Be⸗ amten innerhalb dreier Monate vor seinem Ableben geschloßen und die Ebeschließung zu dem Zweck er⸗ folgt ist, um der Witwe den Bezug des Witwen⸗ geldes zu verschaffen.

Gbenso haben die Witwe und die binterbliebenen Kinder eines pensionierten Beamten aus solcher Ebe. welche erst nach der Versezung des Buämten in den Rubestand geschlossen ist, keinen Anspruch auf Witwen und Waisengeld.

§ 9. Die Zahlung des Witwen ˖ geldes beginnt mit dem Ablause des jabrs und erfolgt monatlich im voraus.

§ 10. Stirbt ein noch nicht vensionsberechtigter Beamter, so kann der Witwe und den Waisen des selben biz zum nächsten Zusammentritt des Engeren Ausschusses von der Direktion aus nahmsweise Bitwen! und Waisengeld bewill gt werden. Dem⸗ nächst benndet der Engere Ausschuß endgũltig über die Bewilligung.

S 1I. Bas Witwen und Waisengeld kann mit rechtlicher Wirkung weder abgetreten, uach ver⸗ pfändet oder sonst übertragen werden.

§ 12. Das Recht auf den Bezug des Witwen⸗ und Waisengeldes erlischt:

IN für jeden Berechtigten mit Ablauf des Monats,

in welchem er sich verbeiratet oder stirbt,

2) für jede Waise außerdem mit dem Ablauf des Monats, in welchem sie das 18. Lebensjahr vollendet,

und es ruht, solange der Berechtigte nicht Reichs ange bõrige⸗ ,.

13. Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1907 ab in Kraft.

Mit diesem Zeimunkte verliert das betreffend die Färsorge für die Witwen und. Waisen der Beamten der Posener Landschaft, vom 27. August 15881 (abgeändert durch Nachtrãge vom 24. Februar 1586 und vom 22. April 1899), seine Geltung.

JH. Satzung, betreffend die Hergabe barer Darlehne an die Eigentümer landschaftlich beliehener Grundstücke zwecks Förderung des Baues landlicher Arbeitermohnungen auf diefen Grundstücken und die Geschaffung der hierzu erforderlichen Barmittel.

§ 1. Die Posener Landschaft ist befugt, den Eigen tünern don ihr beyfandbriefter Grundstücke zum Zwecke der e . lãndlicher Arbeiterwobnungen uf diesen Grundftücken, wenn eine solche nach dem Grmesfen der Landschaftsdirektion wirtschaftlich vor⸗ teilbaft ist und eine dauernde Verbesserung der treffenden Srundstũcke gewãbrleistet tilgung

1 1

Darlehne in barem Gelde ju gemsdien,

.

und Waisen⸗ j

Gnadenvie 9 I 8 C 46

Reglement,

Des

sammen den Betrag von 3 Millionen Mark nicht

äberfteigen dürfen. . §5 2. Der Betrag eines solchen Darlehns richtet Zinsfuße des auf dem

sich nach der Höhe und dem Grundstäcke für die Posener Landschaft haftenden Pfandbriefsdarlehns mit der Maßgabe, daß er

bei 3 igen Pfandbriefsdarlehnen und

bei on igen Pfandbriefsdarlebnen Buchstabe D

und Ego,

bei o/ igen Bfandbriefsdarlebnen 195 nicht üäberschreiken darf, und daß die zu seiner Verzinsung und Tilgung erforderlichen Jahres leistungen, einschließlich der Jahresleistungen für das Pfandbriefsdarlehn, durch eine Jahresleistung von 3 on des letzteren gedeckt sein müssen.

§ 3. Das Darlehn wird als Zuschußdarlehn zu dem auf dem Grundstäcke für die Posener Landschaft bereits haftenden oder von derselben gleichzeitig zu bewilsigenden Pfandbriefsdarlebn von der Tandschafts⸗ direktion in Betrag und Bedingungen festgesetzt und ganz oder in Teilbeträgen ausgezahlt

§ 4. Das Zuschußdarlehn ist vom Schuldner mit demjenigen Zinsfuge, welchen die Posener Tandschaft felbst für das bebufs Gewährung des Zuschußdarlebnt von ibr entnommene Darlehn 5 98 zu entrichten bat, zu verzinsen und mit demjenigen Betrage zu tilgen, welcher erforderlich ist, damit unter Berũck⸗ sintigung der durch die fortschreitende Tilgung er⸗ varten Zinfen das Zuschußdarlehn in langstens 9 Jahren getilgt wird. Die vom Schuldner über⸗ nonnnenen Jahresleistungen sind halbjährlich nach⸗ trãglich zugleich mit den Pfandbriefsdarlebnszinsen in der Zeit vom 15. bis jum 24 der Monate Juni und Dejember an die Landschaftskasse zu entrichten.

Für die Beitreibung rückstãndiger Zahlungen stebt der Posener Landschaft dasselbe Zwangs vollstreckungs⸗ recht zu, wie solches ihr hinsichtlich ibrer fälligen Forderungen an Kavitalien, Zinsen, Til gungsbetrãgen und fonsti zen statuten.· biw. satzungsmãßigen deistungen des Pfandbrief darlebns durch die Satzung, betreffend das Zwangevollstreckungsrecht der Posener Tandschaft, vom 22. April 1899, beigelegt ist.

5 5. Die Kontrolle uber die Verwendung des 5 sowie über die bestimmungsmäßige

enutzung und Unterbaltung der Arbeiterwohnungen wird von der Landschaftsdirektion ausgeübt.

Verwendet der Grundstũckseigentũmer das ihn darlehn zu anderen als den zugelassenen Zrecken oder erfüllt er fonft die ibm bei dessen Bewilligung gestellten Bedingungen nicht. so kann irm dasselbe

an; oder teilweise mit dreimonatlicher Frist zu sckzablung gekündigt werden.

Auch ist die TLandschastedirektion befugt, in diesen Fällen das Pfandbrlefsdarlebn ganz oder teilweise mit der gleichen Frist zu kündigen,

Die Kosten der von der Landschaftsdirektien ar geordneten ortlichen Feststellungen hat der Grund⸗ stückseigentüm:r zu tragen.

5 6. Der Grundstũckẽeigentũmer darf das Pfand⸗ briefsdarlchn nicht vor Ablauf von 20 Jabren seit Eintragung dieser Beschränkung im Grundbuche zu⸗ räckjablen. Eine frübere Rückzablung des Pfand⸗ briesedarlehns ist nur unter der Bedingung zulãssig, daß außer diesem Darlehn nehst Zinsen und Neben— leistungen auch der nech nicht getilgte Betrag des Juschußdarlebns nebst Zinsen bis jum Zablungstage zurũckgezablt wird.

Der Schuldner ist nicht befugt, vor Rückzahlung

Zaschußt arlebns Löschunge bewilligung binsichtlich

s Pfandbriefe darlebns oder Abtretung desselben von

er Posener Landschaft zu fordern.

§5 7. Der Darlebnsschuldner bat die von der Landschaftsdirektion festgesetzten Verpflichtungen an Zinsen, Tilgungsbeträgen und Rũckzablungabedin⸗ Jungen zu übernebmen und die übernommenen Leistungen durch Eintragung einer Erböhung der für das Pfandbriefsdarlebn zu zahlenden ZJinĩen bis auf jäbrlich 5 o69 sewie nach dem Er⸗ messen der Landschaftsdirektion außerdem durch eine mindestens in Höbe des ursprünglichen Zuschuß⸗ darlehns zur bereiten Stelle einzutragende Siche⸗ rungskvbotbek im Grundbuche sicher zu stellen.

Der Syndikus und der stellvertretende Synd der aft sind für die Beurkundung oder Be⸗ zlaubigung der seitens des Darlehns schuldners behufs Gintragung oder Löschung des Zuschußdarlebns n der etwaigen Sicherungs bypothet abzugebenden

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Zuschußdarlebne wird die Landschaftẽ⸗· irektion ermächtigt, zu Lasten und namens der Posener Landschaft bei der Tandes versicherungsanstalt Posen eder bei einem von dem Engere Ausschusse der Posener Landschaft zu bestimmenden öffentlich rechtsichen Geldinststute in Höbe des Bedürfnisses verzinsliche Darlebne bis zum Gesamtbetrage von 3 Millionen Mark ju entnehmen mit der Maßgabe, daß zunächst nur die Entnahme don Darlebnen bis jur Höhe von insgesamt 1 Million Mark erfolgen darf, und daß es zur Entnahme weiterer Betrãge der Genehmigung des Engeren Ausjschusses der Posener Landschaft bedarf.

5 10. Die Rückzahlung dieser Darlebne seitens der Posener Landschaft erfolgt durch Verwendung der fur diefelben von den Schuldnern zu entrichtenden Tilaungsbeträge unter Zutritt der durch die fort⸗ schreitende Tilgung er(varten Zinsen.

149441 Von der Direction der is conto⸗Gesellschaft, bier, ist der Antrag gestellt worden; 2000000 4 Westpreußische Provinzialanleihe, VII. Ausgabe, Tilgung fruübestens zum J. April 1913 zulänsig, zum Börsenbandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 31. August 1911. Bulassungsstelle an der Sörse zu Zerlin. Kopetzkyv.

49410 Von Herren Gebr. Arnbold in Dresden ist der Antrag gestellt worden, nom. 300 099, * Attien der Firma Rheinische Emulsions Papier · Fabrik Actien⸗Gesellschaft in Dresden Nr. J bis 300 jum Handel und zur Notiz an der Börse zu Dresden

zuzulassen. ; Dresden, den 31. August 1911.

Die Zulaffungsstelle der Boͤrse zu Dresden. Hugo Mende.

49448

Denutsche Landwirtschafts Gesellschast.

Gemäß 5 54 des Grundgesetzes geben wir hier- durch bekannt, daß in der Sit ung des Prãsidiums vom 21. Juni 1911 zu Cassel folgende Derren in den Vorstand gewählt worden sind und zwar für die Zeit vom J. Oktober 1911 bis 30. September 12312

NRittergutsbesitzer, Ritterschaftsrat von Freier, Seppenrade bei Garz (Prignitz; (Brandenburg) Vor⸗ sigender. Wirklicher Gehelmer Rat, Ministerial direktor Dr. Thiel, Frzellenz, Berlin SW. 11, Tempelhofer Uier 37, stellvertretender Vorsitzender.

Seheimer Oberregierunge rat Dr. Ramm, Dahlem

bei Stegligß Brandenburg). Schatzmeister Königlich . . Staatsminister Dr. H. C. von Aruim- riewen, Exzellenz, Criewen bei Schwedt a. Oder , RNittergutebes̃tßzer W. Beseler, Cunrau (Probinz Sachsem. Hofbesißzer Dr. h. c. Engelbrecht. Obendeich bei & id stadt Schleswig Holstein). Rittergutsbesitzer, Kammerherr Freiherr Don Feilitzsch, Trogen bei Feilitzsch Bayern). Amtsrat Köster, Coldingen bei Reiben a. Leine (Vannover): Otto Graf von Rechberg und Rothenlöwen, Erlaucht, Don dorf Württemberg) Amt? rat Schrewe, Rleinbof bei Topiau DOsmwreußen). Rittergutsbesitzer Viktor von Webs ky Carlstorf bei Trebnig (Kreis Nimrytsch) (Schlesien). q

Berlin, den 31. August 1911. Deutsche Landwirtschafts · Gesellschaft.

Der Vorstand.

In Vertretung: Wiese, Kgl. Dekonomierat,. Hauptgeschãftsführer der Deutschen Landwirtschaftẽ · Gesellschaft.

49432 . Gemäß 3 244 S- G- B. wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß der Auffichtsrat der unter · zeichneten Gesellschaft zurzeit aus folgenden Personen bestebt⸗ ) Bankdirektor Carl Fũtstenberg, Berlin, sitzen der, 2) Wirklicher Legationsrat a. D. Dr. Adolf Bop Berlin, stellvertretender Vorsitzender, ; 3) Dr. phil. Paul von Schwabach, in Fa. S. Bleichrõder, Berlin, 4 Dr. Eberhard Freiherr von Bodenhausen, Essen, 5) Gebeimer Kommerzienrat Rudolf Abel, in Fa. Wm. Schlutow, Stertin. ö

Deutsche Kolonial -Eisenbahn - Lau. und Zetriebs · Gesellschast.

Vor

49439 Bekanntmachung.

Di, Isolatorenfabrik, Pulwolit, Gesellscha; mit befchränkter Daftung. Frankfurt a M. ist laut einstimmigen Gesellschafterbeschluß in Liqui. dation getreten. Der bisberige Geschäfttfübrer Ingenieur Dr. Emil Knoblauch, jetzt wohnhaf zu Charlottenburg, Knesebeckstraße 3, ist zum Liquidator bestellt.

48403

Durch Beschluß 25. August 1911 der plattenfabrik G. m. b. H., Langenberg Rhld. wurde die Gesellschaft aufgelöst.

Der bisberige Geschäftsfäbrer, Fabrifant Alben Markmann zu Langenberg, wurde zum Liquidator ernannt. ;

Es werden sämtliche Gläubiger biermit e fordert, ibre etwaigen. Forderungen innerhalb 4 Wochen bei dem Liquidator anzumelden.

Der Liquidator: Albert Markmann.

der Generalversammlung vom

5 au

48587] Die Gesellschafterversammlung dom 22. 1315 bat die Auflöfung der Gesellschaft beschlesse Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgesordert sich bei derselben zu melden. Berlin, den 29. August 1911.

Südwest ⸗Lischerei Gelsellschaft mit beschrünkter Haftung in Liquidation.

Scholz, Liquidater.

48576

Die Neue Raumkunst G. m. b. S. in Berlin

SW. 11 ist in Liquidation getreten. Etwaige

Gläu biger wollen sich bei der Gesellschaft melder Ter Liquidator: Carl Schul te.

49187 n, . Zuckerraffinerie Oschersleben,

Gesellschaft mit beschräukter Haftung.

Gemäß 8 5 des Sesetzes aber die Gesellschafte⸗ mit beschrãnkter Haftung machen wir bekannt, daz die Versammlung unserer Gesellschafter am 7. N vember 1903 beschlossen bat:

Des Stammkapital und die einzelnen Stamm. einlagen auf die Hälfte herabzusetzen zum Zwecke der Rug zablung der jenigen Summe, um Delche die Herabsetzung erfo m die Gesellschafter; die Fassung de: d 4 des Ge sellschafts vertrages wird dabin geandert, daß nach de Herabfetzung die derselben entsprechenden Betrãz eingesetzt werden; der Zeitpunkt der Herabsetzur. wird auf den

1. Seplember 1911 festgesetzt; ! Räckiablung erfolgt in der Weise, daß der jurũs jujablende Kapitalbetrag ohne Zins vergũtung Jabresraten von je 100, beginnend am 15. Ser sember 1912, abzutragen ist. Der zweite und drit: Absatz des 8 20 des Gesellschajts vertrages werte? für die Zeit nach der Raxitalsberabsetzung aufgebober Wir Fordern die Gläubiger unserer Gesellsche auf, sich bei derselben zu melden, Oschersleben (Bei. Magdeburg), den 2. Ser tember 1911. Zuckerraffinerie Oschersleben. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hartekopvv. Hinze.

43157 Bekanntmachung.

Die Versammlung unserer Gesellschafter heutigen Tage bat beschlossen, das Stammkfapit unserer Gesellschaft von 319 000 4 um 299 000 * auf 20 090 * herabzusetzen. .

Gemäß 5 58 des Geseßzes vom 20. Mai 183 fordern wir daber die Gläubiger der unterzeichnete Gesellschaft auf, sich bei dersel zu melden.

Vereinigte Nährertrakt⸗Werke

Gesellschaft mit . Haftung. Oe Img. Dresden, am 30. August Isi.

Vierte Beilage Reichsanzeiget und Königlich Preußischen Staatsanzei

Berlin. Sonnabend, den 2. September vH.

er, Werne,, über Warenzeichen,

ch. Git. 20 *

lich. Der

en⸗ und Muste 87 ——

m besonderen

den Raum einer

SGũterrechts⸗, Vereins. Geno sfenschafts. Eifsenbahnen enthalten sind, erschein

für

in welcher die Bekanntmachungen aus den Handelẽ⸗

die Tarif und Fahrplanbekanntmachungen der

entral⸗Handelsregister

s Zentral ⸗Handelsregist

Urheberrecht eintragẽrolle,

Der Inhalt dieser Beilage,

Patente, G chsmuster, Konkurse sowie

a, in Berlin fũr lich Preußischen

it einem Geschäftsführer tretung der

daß er in Gemeinschaft oder einem a Gesellschaft berechtigt ist. Ne. 4733. Deutsch⸗ Afrikanische Sandsteinwerke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Kauf Heinri Schloifer ist nicht mehr G Deutsche Kaninchen Groß zucht mit beschränkter Haftung. K Korth und der Administator Geschãfts führer. erswalde ist Geschäftsfübrer ge⸗ Heyde Gesellschaft Fabrikbesitzer de ist nicht mebr Geschäft SH. A. (Optischer An⸗ Gesellschaft beschränkter Haftung. li 1911 ist das Stamm⸗ st erhöht worden.

Handelsregister

Ahlen. West g.

In unser Handelsregisler A ist bei etragenen Firma Gebr. en worden:

Gerhard Hinteler zu Ablen ist Alleiniger In⸗ Firma ist der Kaufmann Hermann Dinteler Der Kaufmann Gerhard Hinteler willigt ortführung der bisherigen Firma.

August 1911.

igliches Amtsgericht.

Ahlen, West g.

uristen zur

2 *. 879 Mar- - 82x

arma 6 noasmacht order . ö

2

*

eschaftsführer. Nr. 57895. Gesellschaft Der Kaufmann Hugo scar Krisvin si

Der Kaufmann Gesellschaft a Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Lichterfelde bei E 424 , worden. Nr. S045. C. J. Betanntmachung. mit beschränkter Haftung. Carl Friedrich Hey Nr. 8150. O. M. zeiger und Hellschrift⸗ für Lichtrerlame mit Gemãß Beschluß vom 28. Ju kapital um 20 G00 ½ auf 70 000 Rauchverzehrende Spar feuerung Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gemãß Beschluß vom 18. Juli 2. h nach Charlottenburg verlegt. Berlin, den 25. August 1911. Königliches Amtegericht Berlin Mitte. Abteilung 122.

Ahlen, den 26.

0 w 02

mit besch

ist heute eingetr⸗ Biocitin⸗ Fabrik. Gesellsch . . Haftung: f register A ist unter Nr. 93 ein⸗ . Schweigert Gerlach in chafts führern . nto-Record Gesellschaft mit beschränkte

Daftung: Die f erloschen. Nr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung: t nach Berlin verlegt Berlin, den 28.

*

ö

Johann Schweigert, n Heinrich Gexlach in Ablen. zweig ist angegeben:

August 1911. igliches Amtsgericht.

der Kaufmann

l 9e g9g37 der Kaufmann 3 6

3 .

chnikum Berlin

weir 3 gli it der Siß Ahlen, den 26. August 1911.

. Imtsgericht Berlin⸗Mi

in. Sandelsregister 1472

des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mi Abteilung A.

209 91. nus 1911 1sr 1 29. A gust .

Mechanisch

Altona, Elbe. Eintragung in das Handelsregister. 30. August 1911. Firma Adolph Grondziel, Altona⸗ iufmann Wilbelm Wittenberg in das Geschäft als persönlich haftender eingetreten. e offene Handelsgesellschaft hat am

Lntegericht, Abt. s, Altona.

*

teilung B ist heute Bei Nr. 1239: „Hypotheken⸗ itze 311 Hamburg Nach dem schon

In unser Handelsregister Ab eingetragen worden: bank in Hamburg“ mit dem und Zweigniederlassung zu Berlin: übrten Beschlusse der Generalversammlung Grundkapital

H *

Ottensen.

Johanna Reetz

8 ö

36 000 000 6 Generalversammlung 1911 ist nach Maßgabe des Protokolls die Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags Grundkapitals erhöh wird bekannt gemacht: Die

1. August 1911 6 000 000 Geschãftẽ lokal: Firma Felix Niedergesäß in haber Felix Niedergesäß, Bei Nr. 24 140 Firma: Walter Bloch Nachf. in Berlin: jetzt in Wilmersdorf. Schreiter'sche Verlags Niederlassung j Nr. 36 5662 offene Han Pianohaus des Westens W. Bithorn Co. in Charlottenburg: Die Gese uidator ist der Kaufmann Paul Berlin. Bei Nr. 6111 Kommanditgesellschaft: W. Vobach Æ Ce- in Berlin mit Zweignieder⸗ lassung. in Leipzig und Wien: manditisten ̃ Berlin, den

LEamhbersg.

Handels tegister wurde beute eingetragen bei

Firma „Jos. Seckendorfer“ in Heiligen—

Firma erlosch

Bamberg, den 30 Angust 1911. K. Amtsgericht.

in Schönebe Destillateur,

Verlag Jugendk

Fassung des entsprechend Als nicht einzutra Begebung der laufenden Aktien über Kurse von

* 6 . * Nr. 14 563 Firm

buchhandlung in Berlin: Wilmersdorf. ei

je 1500 S erfolgt zu einem nicht unter 15009. Die neuen Aktien nan dem Gewinn des Jahres 1911 mit h teilnebmnen und im übrigen den alten Die Erhöhung des Grund⸗ chnung von 40090 In⸗ Das Grand⸗ t, eingeteilt Stück über je 759 S Bei Nr. 2067: Commercial Union Assurance Com- pan Limited mit dem Zweigniederlassun Fommercial Union Versicherungs— se: Union Lebensversiche⸗ bteilung der Commercial Union Ver- sicherungs⸗ Aktien Gesellschaft: mitglied Walter Murray Guthrie in gestorben und das Direktions

Ram berg. . ĩ Niederrheinischen Trocken. J P. d. W. Aktien gleichgestellt sein.

kapitals ist erfolgt durch baberaktien zum Kurse von 163 000. kapital beträgt nunmebr 36 000 000 in Inhaberaktien 10 000 19 000 Stück über

llschaft ist aufgelöst. osef Dung in Duis⸗ Abt. A) beste hende

Bamberg, den 30. August 1911. I) die Ebe⸗

K. Amtsgericht. Dreizebn Kom⸗ elsregister Abt. A ist irma Johannes Arras mit dem sort Barth und als J Johannes Arras in Barth eingetragen. n 22. August 1911.

Königliches Amtsgericht.

29. August 1911. 6 K . 2 zgericht Berlin⸗Mit

zu London und zu Berlin unter den Firmen:

aber derselben Aktien Ge⸗

er B des unterzeichneten Ge⸗ itglied Hon. S en: Nr. 9592. , iwi mit beschräunkter

Gegenstand des Unter⸗

r von dem Fabri⸗

Bei Nr. 5419: Carl Li

Gesellscha r Aktiengesellschaft mit

Sitz: Berlin. er Betrieb der b Schmiedeberg zu Berlin, Prinzenstraße 33. be— und Galvanischen Fabrik Abschluß anderwelter Geschäfte, w indi biermit zusammenhängen. 20 000 .

Scmiedeberg

serner der Absch ammlung vom 15. August 1911 ist das abrt in Zuf stere 1 500 600 S erhöht und Durch Beschluß der General⸗ 15. August 1911 ist nach Inhalt der Satzung binsichtlich der

Generalvers Grundkavital 500 000 6. versammlung vom des Protokolls der 5 es Grundkapitals ge— bekannt gemacht.

na e nbau⸗ und e Gildemeister C C n Bonn Ippend

6. 54 1 . * r* * 5 schle . nen Utetallichleisere

Geschaftsfübrer: in Berlin, Kaufmann g. Die Gesellschaft ist eschrankter Haftung.

Gesellschaft

Außerdem wird ver⸗ in die Gesellschaft Dranienburg die gäalvanischen neuartigen Rezepte zum unter Anrechnung seine Stammeinlage, 2) Fabri⸗

Auf die Grund⸗ eben 1500 neue, auf den Inhaber lautende Aktien ũber Ausgabe erfolgt zum Kurse von Aktien n bmen an der Divide in Hobe der Hälfte teil, dagegen nehmern 40 Stäückzinsen für di 1911 bis zum Zablungs

zutragen wird

*. * 8 eg ist Fanz Kristar de, e, n, =

ö.

berbadische Kunst⸗Most⸗Substanzen⸗

ju Berlin. Gegen * Stühlingen. Franz Jose

Berlin gegen Barzablung des vollen Bet

des jetzigen Betrag? flichtung angeboten, die Aktter

ertrieb oder m zum Kurse von 240 00 zuzüglich k 11. Zuli 1911 mit der Maßgabe anzubieten a . auf pier alte Aktien drei neue Aktien bezogen werden können; das gesamte Grundk ieht .. in 3500 Stück je auf den Inbaber und über 1000 1 , lauiende Aktien Bei M 4535: Hirsch. Kupfer . Attiengesellschaft 2 Salberstadt igni Nach dem Beschlusse der Generalversammlung vom 10. Aug ist dll ift das Gruntkapltal um 2 09 000 4 därch Ausgabe von 2000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aknen zum Nennbetrage von je 1600 „6, alse auf Durch den gleichen Beschluß mmlung vom 10. August 1911 sind redaktionell

nremer n. Handels egister.

und Messingw Rohde in Bremerhaven.

20 000 .

Haftung. Der Gesel 1911 abgeschlossen.

öffentlicht; werden in die schafter Kaufmann die ihm gebörig

. 2 en O9 MJ anst 19

Gardinensyannerei verwandter D ,, , er . tammkapital betrãgt 20 000 Mt. i , fbr, mann Peter Unruh in Berlin. ft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Der Gesellschaftsvertrag ist am 28. Juli Außerdem wird veröffentlicht: erlag in Berlin

lo cho doo , erkbot. r ,

. zen Warenmustersck eine aus einem Papierbeb— Zucker verpackung, sebungsweise R. 257 e Mu Raiserlichen Patentamts zu Berlin zum vereinbarten Werte von 135 000. Berlin, den 29. August 1911. Königliches Amtsgericht Berl Eoizenburz, Eine.

J bgeschlossen. Damvfwãschereibesitzer Franz Nied bringt in die Geselischaft

Gesellschaft mit beschränkter Haftung hier beute

Teilnabme ugo Diener,

38 19, 28 (betr. Vert Veufestsetzung der Bezüge des Aufsichtsrats) Satzung geändert worden. tretung der Gesellschaft lautet der s 3Sunter Wegfall des 14 der früberen Satzung jetzt folgendermaßen; Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerich lich orstand vertreten und durch die von ihm in ihrem Namen geschleęssenen Re Alle Erklärungen sind für wenn sie, sofern der Vor— stand aus einer Person besteht, von dieser und, sofern er aus mehreren Personen zusammengesetzt ist

des Reingewinnes unter 231 ist Vrok ̃ eslau, ist Prokura erteilt. Breslau, den 20. Auaust 1911. Königliches Amtsgericht.

in Berlin, ene Dampfwäschereigeschäft nebst Zu⸗ zassiven nach dem Stande n Werte von Betrages auf

straße 26, bele⸗ behör mit Aktiven und P vom 1. August 1911 zum festgesetz te unter Anrechnung dieses

Oeffentliche Bekanntmachungen den Deutschen Reichs⸗ Philipp Holzmann Gesellschaft mit beschränkter tung. Dem Ingenieur Paul Rheindorff in jurt a. M. ist Gesamtprokura erieilt in der

Hinsichtlich der Ver.

seine Stammeinlage der Gesellschaft erfolgen durch Hf igt i

ch chãfte berechtigt Schwerin Æ Söhne

tin Pniower, Alexander

sämtlich in Breslau,

dergestalt, daß Alexander

der beiden

schaftẽ geseli

Gesellschaft derbindlich,

int Gesamtprokara ertei

de ate e Frrerrs ist z es Unternehmens ist: mit einem