1911 / 233 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Oct 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Frankreich.

estrigen Ministerrat erklärte,, W. T. B.“ zufolge, der e des Aeußern de Selves, daß die franzosisch⸗ deutschen Verhandlungen befriedigende Fortschritte machten.

Rußland.

Mohammedanermacht, den Gang des italienischen Angriffs Der Finanzminister hat in der Reichsduma eine Gesetz wn. Eine andere Depesche bittet den Großwesir, die vorlage eingebracht, die die Vereinfachung und Beschl eu⸗ Ehre des Jslam zu verteidigen.

Zollformalitäten für aus ländische Waren anstrebt. Wie „W. T. B.“ meldet, schaffen die neuen Zollabfertigungsmaßnahmen das obligatorische¶ Vorzeigen der Deklarationen über eingeführte Waren ab und gewähren

nigung der

Aen. Meldun des Reuterschen Bureaus“ hat * . . Versammlung von

Mohammedanern an den Unterstaatssekretär des Innern in Simla eine Depesche in London gebeten wird,

ordnung mit einem Gesuch gesandt worden, in dem, wie die „St. ,, Telegraphenagentur“ meldet, gebeten wird, bis Verstaatlichung der Kanton Hankau⸗Eisenbahn

esandt, in der das Auswärtige Amt roßbritannien möge, als die größte

Aus der Provinz Kwantung ist nach Peking eine Ab⸗

ichts kann uns die gewaltige Bedeutung der Lebensversicherung in . ne leben esser vor Augen führen als diese Zahl.

Für die oben genannten acht Gesellschaften betrug in der regulären

Kapitalversicherung Ende 1910 der

Ver sicherungsbestand Reinzuwachs 1. sp Millionen M0

Gothaet· 10506 41,5 Alte Stuttgarter 957,6 53,7 Alte Leipziger 957,1 43.3 Karlsruher. . 33,4 w 1265 Germania Stettin) 856,9 30,5 Norblen WG 30, Concordia 352,7 130.

Den geschäftlichen Ergebnissen der deutschen Lebensversicherungt.

Schif itã das akultative Recht, entweder ückqgängi u machen. Der Generalgouverneur hat die Re⸗ ; , 2 8e n e, Cane, vorzulegen oder alle nnn, . gemacht, daß wegen der Eisenbahn⸗ t . ö. . von r h nn Mart z uumk'l ble inlbenes e date g enden; anten, elne ank bernzrfcha!.=. n Wr, green iglenen Henk m Jabte fh. Bon en Sie gewähren statt obligatorischer Besichtigung der Schiffs Im Bezirk Tschengsien in der Provinz Kiangsu sind Ausgaben steben an erster Stelle die Zablungen an Versicherte im räume durch Zollbeamte nach dem Einlaufen der Schiffe in wegen des Verbots der Aussaat von Mohn Unruhen aus- Betrage von 2574 Millionen Mark, die nich .

den Hafen das fakultative Recht der Besichtigung, falls diese notwendig sein sollte. Sie ersetzen ferner die obligatorische Plombierung durch die fakultative; nur wird die Pbligatgrische Plombierung für Schiffsvorräte beibehalten. Sie schaffen endlich die abermalige Besichtigung des Schiffes nach der Aus⸗ ladung ab und lassen das gleichzeitige Ausladen und Beladen er Schiffe zu. ; . ) 8 161 Handelsminister hat in der Reichs duma einen Gesetzentwurf, betreffend die Bestimmungen über die Zwangs⸗ entelgnung von Privilegien für Erfindung und Vervollkommnung von Kriegsmaterial und Ver— teidigungsmitteln, eingebracht. . ö. Der Präsident des Hofgerichts in Abo (Finnland) Akerman ist obiger Quelle zufolge gestern durch einen Revolverschuß getötet worden. Der Täter verübte Selbst⸗

mord. Italien.

Die vorgestern verbreitete Nachricht, daß eine Landung italienischer Truppen in Prevesa stattgefunden habe, wird nach etner Meldung des „W. T. B. von der italienischen Botschaft in Berlin offiziell in der entschiedensten Weise für unrichtig erklärt. Es sei auch nicht ein einziger Mann ausgeschifft worden. Da damit hätte gerechnet werden müssen, daß türkische Torpedoboote, die in der Adria kreuzten, die italienischen Handelsschiffe bedrohen würden, habe die Königliche Marine Maßregeln ergreifen müssen, sie außer Stand zu setzen, die Sicherheit der Schiffahrt im Adriatischen Meere zu gefährden. Es sei möglich, daß, um zu diesem Ziele zu gelangen, einige Kanonenschüsse in der Nähe der Küste ab⸗ gegeben worden seien, aber zu Lande sei keine Operation vor⸗ genommen worden. .

Die „Agenzia Stefani“ bezeichnet auch die aus türkischer Quelle stammende Meldung über ein Bombardement der albanischen Häfen Reschadie und Murtoy als voll—

ständig unzutreffend. Italien sei nach wie vor fest entschlossen, den status quo auf der Balkan⸗ halbinsel in keiner Weise zu aͤndern. Die italienische

Flotte habe sich darauf beschränkt, gegen die türkischen Kriegs⸗ chiffe zu kämpfen, die sich gegen die italienischen Küsten wandten, um die Städte zu bedrohen und den Handel zu stören, oder sich anschickten, die gegen Tripolis gerichteten militärischen Expeditionen Italiens anzugreifen. . . * Der türkische Dampfer Sabab“, der türkische, für Tripolis bestimmte T n an Bord hatte und von italienis Kriegsschiffen 1 worden war, ist gestern in Brinhisi

angekommen. l Spanien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Santiago de Compostela (Provinz Coruna) ist der Kapitän Paiva Conceiro, das Haupt der portugiesischen monarchistischen Verschwörer am 1. Oktober, 2 Uhr Morgens, mit 4000 Bewaffneten, mehreren Geschützen und Mitrailleusen sowie 120 Mauleseln in Portugal eingefallen.

Türkei.

Der englische Botschafter hat dem Großwesir nach

Meldungen des „W. T. B.“ gestern die Antwort des Königs auf den Appell des Sultans mitgeteilt. In

der Antwort wird die Unmöglichkeit hervorgehoben, eine Ver⸗ mittlung zu übernehmen, und der Pforte angeraten, mit allen Mitteln eine Verständigung mit Italien zu suchen. Der französische Geschäftsträger hat dem Großwesir eine ähnliche Mitteilung gemacht. , ; Der Marineminister hat seine Entlassung ge⸗ nommen. In seinem Demissionsschreiben erwähnt er die erstörung der türkischen Torpedoboote durch die italienische Flotte und erklärt, da die Flottille, obwohl er rechtzeitig die Rückkehr der Flotte in die Dardanellen und die Flucht der im Adriatischen Meere befindlichen Flottille in die Dalmatinischen Gewässer angeordnet habe, der italienischen Flotte nicht ent⸗ kommen konnte, finde er es unmöglich, auch mur interimistisch die Geschäfte des Ministeriums zu führen. ; J. Nach einer Meldung von „Lloyds Agentur“ befindet sich

die türkische Flotte auf der Reede von Nagara (Dardanellen). Der frühere Gesandte in Belgrad, General Fethi⸗ Pascha ist, „W. T. B.“ zufolge, zum Kommandeur der Truppen ernannt worden, die zur Verteidigung der Küste der Adria mobilisiert worden sind. Wie die „Agenzia Stefani meldet, hat die Verwaltung

der türkischen Leuchttürme auf Befehl der türkischen Admiralität ihren Beamten auf Kreta die telegraphische Weisung gesandt, die Feuer aller Leuchttür me auf der Insel zu löschen. Die Konsuln Frankreichs, Englands, Rußlands und Italiens haben jedoch in ihrer Eigenschaft als Vertreter der Kreta⸗ schutzmächte auf ihre Verantwortung Maßnahmen angeordnet, um die Ausführung des Befehls zu verhindern, und haben zugleich ihre Regierungen um weitere Weisungen gebeten.

Schweden.

Der König hat nach einer Meldung des W. T. B.“ den Führer der liberalen Partei Staaff mit der Bildung eines neuen Kabinetts beauftragt.

Dänemark.

Der Reichstag ist gestern eröffnet worden. Sowohl

vom Folkething als vom Landsthing sind die Präsidien wieder⸗ gewählt worden.

Amerika.

zum Sinken gebracht worden.

ebrochen. - Afrika.

Wie die „Tribunga“ meldet, ist der türkische Dampfer „Der na“ vor dem Hafen von Tripolis von den Italienern

eamter des britischen Konsulats in Tripolis, der auf gestern auf Malta eingetroffen „Reuterschen Bureaus“,

Ein dem Dampfer „Castle Garth“ ist, berichtet laut Meldung des

daß der Rest von Italienern, etwa 150 mit Einschluß . Journalisten, sich genötigt gesehen habe, Zuflucht auf dem italienischen Konsulat zu suchen. Kaum war

dies geschehen, als ein Haufe von Mohammedanern erschien, das , . 6 unter wilden Drohungen und Nache⸗ schwüren in das Konsulatsgebäude einzudringen versuchte. Die Italiener hißten darauf die deutsche Flagge. Es gelang ihnen, an den türkischen Pascha eine Botschaft mit der Bitte um Hilfe zu senden, worauf fünfzig bewaffnete türkische Soldaten auf dem Schauplatz erschienen. Diesen gelang es, die Italiener, die drei deutsche Flaggen entfalteten, nach dem Landung plaß zu geleiten, wo sie zunächst an Bord der „Castle Garth, Schuß fanden. Später wurden die Italiener auf einen italienischen Torpedobootszerstörer gebracht und nach Syrakus geschafft.

Nr 51 des Zentralblatts für das TDeutsche Reich“, heraus gegeben im Reichsamt des Innern, vom 29. September 1911 bat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennungen; Exequatur. erteilungen; Entlassungen. 2) Medinnal und Veterinãrwesen: Veränderungen in dem Verzeichnis der in den Anlagen zum Vieb⸗ seuchenübercinkommen zwischen dem Deutichen Reiche und Desterreich⸗ Ungain aufgeführten Sperrgebiete. 3) Pest- und Telegraphen - wesen: Ausdehnung des Geliungsbereichs der Ortstaxe auf Nach bar⸗ vostorte. 4) * icherungswesen: Beaufsichtigung privater Ver⸗ sicherungsunternehmungen durch die Landes hbebörde. Polijeiwesen: Ausweisung von Augländern auz dem Reichsgebiet.

Etatitit und Volkswirtschaft.

Die deutsche Lebensversicherung im Jahre 1910.

Wenn auch in Deutschland die Erkenntnis von der Wichtigkeit der 8 inebesondere für den Ghundbesitz, noch lange nicht die Veibreltang erreicht hat wie in Greßbritannien, wg man es als einen selbstoersfändlichen Akt weiser Fursorge betrachtet, die Lebensbersicherung zur Sicherstellung der Famille und des Familien⸗ besitzes zu benußen, so ist erfreulicherweise die Beteiligung, neuer— dingsY auch die der Landwirtschat, an dieser segensreichen Ein⸗ richtung doch in stetem Wachsen begriffen. Man hat diese Bewegung zum großen Teil auf die sich immer mebr verbreitende Grkenntnis von dem hohen sozialen Werte der Lebensversicherung, nicht zuletzt aber auch auf unfere veränderten Lebens verhältnisse zurück = zuführen. Das Leben ist heute teurer als früber. Die Anforderungen, die an den wirischaftlich Arbeitenden jetzt gestellt werden, sind ganj andere als zu Zeiten dir Eltern und Voreltern. Es ist dies ein sostaler Vorgang, der nech lange nicht abgeschlossen ist, und der jedem rechtlich denkenden Familienvater die Pflicht auferlegt, durch Abschluß einer Veisicherung für seine Hinterbliebenen die mannigfachen Ver⸗ luste und Nachteile duszugleichen, die mit seinem Tode unausbleiblich verbunten sind. . . . Welche bobe Bedeutung der Lebenzversicherung für die Hebung des deutschen Volkswoblstandes zukemmt, zeigen ganz besonders die im dritten Heft vom Jahrgang 1911 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung“ (Berlin, J Guttentag, Verlags buchbandlung) mitgeteilten Ergebnisse des Jahres 1919. Der wichtigste Geschäftszweig der deutschen Lebensversicherungsgesellschaften ist die große Todes sallversiche rung. Der Bruttozugang an Versicherungen dieser Art betrug bei den 42 deutschen Gesell⸗ schaften 1221,? Millionen Mark, womit der des Borjabres um 125,5 Millionen Mark übertroffen wurde. In Abgang kamen an fälligen Versicherungtsummen durch Tod und Ablauf bei sämtlichen Gesellschaften 1982 Millionen Mark. Die durch Rückkauf, Umwandlung und Aufgabe der Versicherung vorzeitig ab⸗ gegangen n Versicherungen sind gegen das Vorjahr prozentual zurũck· gegangen: von 240 o,ο der im Laufe des Jahres versichert gewesenen Summen im Jahre 1909 auf 2.331 o im Jahre 1910. Wie sich der vorzeitige Abgang, dessen mehr oder minder großer Prozentsatz als ein Beweis nicht nur fär das Vertrauen des Publikums zu der be— treffenden Gesellschaft, sondern besonders aach für die Güte der ge— botenen LeistungLen anzuseben ist, bei den vier größten deutschen Gegenseitigkeits, und den vier größten deutschen AÄktiengesellschaften in den letzten zwei Jahren stellte, jeigt die folgende Uebersicht:

Vorzeitiger Abgang in /R der im Laufe des Jahres versichert gewesenen Summen:

1969 1910 nn, 101 0, 89 Alte Stuttgarter 0,79 0,71 Alte Leipziger... .. 1,16 1,12 Karlsruher 1618 106 nn, . 2,38 2, 15 Germania (Stettin) . . 1,099 1ů10 a 2.13 1497 gan, . 1,95 2.20.

Nach Abzug aller in Abgang gekommenen Versicherungen ver- blieb in der greßen Todesfallversicherung am Schlusse des Jahres 1910 ein Gesamtversicherungsbestand von 11,2 Milliarden Mark. Davon entfallen etwa J auf die sogenannte abgekürzte alternative Form. Diese Versicherungsart, bei der das Kapital sofort beim Tode, spätestens nach Erreichung eineg bestimmten Lebensjahres ausgezablt wird, wird jetzt ganz besonders bevorzugt, da sie den Interessen und Bedürfnissen des versicherungsuchenden Publikums am meisten ent— spricht und sich für die Versicherten auf die Dauer am rentabelsten

estaltet. 4 Nimmt man zur großen Todesfallversicherung noch die Aus⸗ steuer⸗ (Erlebensfall) und die Sierbekassenversicherung hinzu, so erhält man in der regulären Kapitalversicherung für Ende 1910

durch Tod oder Ablauf fälligen Versicherungen und den de, ,,, . Der Sterblich keitsverlauf, der von großem Einfluß auf die Erzielung des Ueberschusses ist, war, wie im Vorjahre, günstig. Es waren im Jahre 1910 39.4 (i. Vorj. 342) Millionen Mark . auszuzablen, als sich nach den Rechnungs. rundlagen erwarten ließ.

; 3 , baben gegenüber dem Jahre 186 eine Erhöhung um 6. Millionen Mark und im Verhältnis zum Jahreseinnabme 1 solche um O, 31 o erfahren. Sie beliefen sich im Jahre 1910 bei den

) 19 Gegenseitigkeitsanstalten jusammen auf 7,40 oo,

27 Aktiengesellschaften ö. 12,06 . der Jahreseinnahme. Bei den oben genannten acht Gesellschafte⸗ betrugen sie in dem gleichen Verhältnis:

Ghthae; 5,5 0 / Viktoria. J 8, 9 on r, nner 5,5 O /o Germania (Stettin) 7,65 0 Alte Leipziger 5, 6 0 / Noꝛdstern. 11.7000 Karlsru ber 6, 40/0 Concordia 11,1 0.

Nach Abzug aller Ausgaben verblieb ein Jahresüberschut von 5 Ha lfon?! Mir g d. s 8,78 Millionen mehr als im Jahre 1909. Vom Jahresüberschuß wurden 11055 (im Vorjahre 191) Millionen Mark zur Dividendenverteilung an die Versicherten über— wiefen. Von den zur Dividendenverteilung an die Versicherten übei— wiesenen Beträgen hängt bei den einzelnen Gesellschaften die Billigkeit der Versicherung ab. Nicht die Versicherung mit der niedrigsten Tarifprämien ist die billigste, sondern diejenige, bei der dem Versicherten im Verhältnis zur dividendenberschtigten Prämieneinnabme die böchsten Ueberschüsse zufließen. Bei den größten deutschen Gegenseitigkeits. und Aktiengesellschaften stellen sich die den Versicherten im Jahre 1910 zur Dividendenverteilune überwiesenen Beträge einschließlich vorweg an Dividendenfonds über wiesener Zinsen in Prozenten der dividendenberechtigten Prämien wie folgt:

Alte Stuttgarter. 33, 0/0 Victoria 296,9 * Gothaer. 33 e 315. Germania ( Stettin 28.8. Alte Leipziger. . Concordia!) . Karlsruher. 29,9. Nordstern!) 20 0 .

Das Gesamtbarvermsögen der deutschen Lebenversicherungẽ gesellschaften mit dem sie für die pünktliche Erfüllung der über, nommenen Vempflichtungen einsteben, belief sich am Schlusse de Jahres 1910 auf über 5 Milliarden Mark. Im Intere sse shrer Versicherten bevorzugen die deutschen Gesellschaften bei der Anlegung ibter Vermögensbestãnde die Hypotheken da diese im Vergleich mit sicheren Wertpapieren einen bedeuten böberen Zins abwerfen und bei vorsichtiger al ĩ folidesten Und sichersten Kapitalanlagen sind. Welchen Teil de: Gesamtwermögens bei den genannten acht Anstalten die Hypotheka anlagen ausmachen, und wieviel von den Veipflichtungen durch zat— sächlich vorhandenes Vermögen gedeckt wird, d. h. welche Sichert die einzelnen Gesellschaften in außergewöhnlichen Zeiten, . während eines Krieges, bei Epidemien usw., bieten, zeigt die letzt Uebersicht: ;

) Für Versicherungen ohne Vorbebalt. ) Bei den Aktier⸗ gesellschaften einschließlich des bar eingezablten Aktienkapitals. ) In der regulären Kapitalveisicherung. Hierunter 7356110 * (bares Aktienkapital, Aktienwechseltilg⸗Reserpe, Kavitalreserde un Kursreserve), die zugleich für das hohe Risiko der Volks⸗, Renten. Unfall, Haftpflicht, und Transportversichetsung haften. ) Ein. schließlich von Unfall-, Haftpflicht⸗ und Rentenversicherung.

Zur Arbeiterbewegung.

Die im Zentralverband organisierten Töpfer Groß-Berlin! nahmen, wie die ‚Voss. Itg berichtet, gestern abend in außerordent. licher Mitgliederversammlung zur Fensterfrage Stellung. . beschlossen, überall auf den Bauten die Arbeit niederzulegen, wo dit Fenster nicht oder nur ungenügend verglast sind. Wegen Tari⸗ sreitigkeiten haben gestern, demselben Blatte zufolge, in der biesiger Kontobächerfabrik von Ferdinand Asbelm 150 Buch, bindereiarbeiterinnen und 50 Buchbinder die Arber niedergelegt. . . 2.

Der Rkusstand der Straßenbabnangestellten in Saar brücken (vgl. Nr. 231 d. Bl.) Heint, wie die „Köln. Itg. mitteilt ergebnislos zu verlaufen. Die Direktion hat jetzt von auswärtigen Plätzen in genügender Anzabl Fahrer herangezegen, sodan Ter Verke wieder regelmäßig ist. Die Direktion bebarrt auf ihrem Siandpunlt daß die Ängesiellten, die nicht bedingungelos zur Arbeit zurũckgekebn sind, entlassen sind. Ein weiteres Verbardeln mit Ter christliche— Gewerkschastsorganisation wid abgelehnt. Damit ist die Lage der Ausständigen aussichtsles. . .

Ueber eine weitere Verschärfung des Lohnkampfes in Leipziger Steindruckgewerbe (ogl. Nr. 231 d. Bl.) berichte die ‚Lpz. Ztg., daß auch die in den dortigen Steindruckereien he schäftigten Hilfsarbeiter beiderlei Geschlechts sich der Lebnbe wegung der Lithographen⸗ und Steindruckergehilfen angeschlossen haben Sie haben den Arbeitgebern neue Forderungen unterbreitet. Sie wollen wenn bis heute keine zustimmende bezw. entgegenkommende Antwer erfolgen sollte, die Arbeit einstellen. Injwischen haben sich auch di Zeichner dem Lohnkampfe angeschlossen. Ferner haben die No ten— stecher in einer Versammlung nach längerer Aussprache einstimmie beschlossen, in eine Tarifbewegung einzutreten und inebesondere ein allgemeine prozentuale Erhöhung der Tariflehnsätze zu fordern somit eine Verkürzung der Arbeite zeit und eine Verminderung der Ueber stundenarbeit. Die Organisationsleitung erbielt den Auftrag, „inen entsprechenden Tartfvertragz entwurf auszuarbeiten und der Gehilfen.

Einer Depesche des W. T. B.“ zufolge ist Madero zum

PVräsidenten von Mexiko gewählt worden.

einen Re inzuwachs von 7475 Milllonen Mark, und einen Ge— samtversicherungsbestand von 12,? Milliarden Mark.

schaft zur Beschlußfassung vorzulegen.

Auswahl die 9

Von dem Gesamt. Auf je 1060 4 rechnung? vermögen?) sind mäßige Veryflichtunge⸗ Ende 1910 in Hypo treffen tatsächlich ver theken angelegt handenes Vermögen Gothaer. ; S4 ho / 1168 4 Alte Stuttgarter. 851 123, . Alte Leipziger. 85,6 . 36 Karlsruher. 83,2 1181 Victoria . 85,0 . 120,8 .*) Germania (Stettin). 84,5. 1104 9 Nordstern ; 809. 109.5 , K . 118,5 .

Es wurd

Wohlfahrtspflege.

Die Firma van der Zypen u. Charlier G. m. b. H. in Göln hat.. W. T. B.. zufolge, aus Anlaß der Fertigstellun] des 100 090. Wagens für Beamten und Arbeiterwoblfabrts⸗ zwecke im ganzen 500090 gestiftet. Max Charlier stiftete

er 189000 für eine Volksbibliothek. Eine Anzahl Arbeiter mit längerer Dienstzeit erhielten außerdem Zuwendungen.

Kunsft und Wissenschaft.

Um die archäologischen Studien zu beleben und die an— schauliche Kenntnis des klassischen Altertums möglichst zu verbreiten, insbesondere um für das archäologische Institut leitende Kräfte und für die vaterländischen Universitäten und Museen Vertreter der Archäologie beranzubilden, werden mit dem genannten Institut fünf 3 Reisestipendien, ein jedes im Belauf von viertausend

ark, verbunden, die den nachstehenden Bestimmungen gemäß vergeben

werden sollen.

Zur Bewerbung um vier der gedachten Stipendien wird der Nachweis erfordert, daß der Bewerber entweder an ei er Universität des Deutschen Reichs, beziehentlich an der Akademie zu Münster die philosophische Doktorwärde erlangt oder das Examen pro facultate docendi bestanden und in ihm für den Unterricht in den alten Sprachen in der obersten Gymnasialklasse die Befähigung nachgewiesen bat. Der Bewerber hat ferner nachzuweisen, daß zwischen dem Tage, an dem er promodiert worden oder das Oberlehrerexamen bestanden hat, bezw. wo beides stattgefunden hat, dem sräteren von beiten, und dem Tage, an dem das nachgesuchte Stipendium für ihn fällig werden würre, höchstens ein dreijahriger Zwischenraum liegt.

Für das fünfte der jährlich zu vergebenden Stipendfen, das in erster Reihe bestimmt ist, die Erforschung der christlichen Alter- tümer der römischen Kaiserzett zu fördern, wird erfordert, daß der Bewerber an der theologischen Fakultät einer Universität des Deutschen Reichs den Kursus der protestantischen oder der katholischen Theologie absolviert, das heißt nach Ablauf mindestens des akademischen Trienniums in ordnungsmäßiger Weise die Exmatrikulation bewirkt hat, und daß er an dem Tage, wo das Stivendium fällig wird, das dreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten hat

Der Bewerber bat ferner die gutachtliche Aeußerung der philo—⸗ sophischen, bezw. theologiichen Fakultät einer Universität des Deutschen Reiches, oder der Akademie zu Münster, oder auch einzelner bei einer solchen Fakultät angestellter Professoren der einschlagenden wissen⸗ schartlichen Fächer über seine bisherigen Leistungen und seine Be— fähigung zu erwirken und seinem Gesuch beizufügen, auch, falls er schon literarische Leistungen aufzuweisen bat, wo möglich diese mit einzusenden. Ferner sind in dem Gesuche die besonderen Reise⸗ zwecke kurz zu bezeichnen. Daß unter den Reisezielen in der Regel Rom mit einbegriffen sei, liegt im Geiste der Stiftung.

Bei Gesuchen um Verlängerung des Stipendiums finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Dagegen ist hier eine übersichtliche Darstellung der bisberigen Reiseergebnisse in das Gesuch aufzunehmen, und wird. falls der Stipendiat bereits in Rom oder Athen sich auf— gehalten hat oder noch aufbält, über seine Leistungen und seine Be— fäbig ung das Gutachten des Sekretariats des Instüuts erfordeit.

Die Gesuche um Erteilung des Stipendiums sind in jedem Jahre vor dem 1 Februar an die Zentraldirektion des archäologischen Instituts nach Berlin einzusenden, welche die Wabl nach vorgenommener Prüfung der Tüchtigkeit des Bewerbers in der Gesamtsitzung vor— nimmt usw. Bei gleicher wissenschaftlicher Tüchtigkeit wird die Zentraldirektion denjenigen Bewerbern den Vorzug geben, die neben der unerläßlichen philologischen Bildung sich bereits einen gewissen Grad kunstgeschichtlicher Kenntnisse und monumentaler Anschauungen zu eigen gemacht haben und welche dem archäologischen Institute oder den deutschen Lehranstalten oder Museen dereinst nützlich zu werden versprechen.

Die Stipendien können nicht kumuliert, noch für einen längeren Zeitraum als ein Jahr vergeben werden; zuläͤssig ist jedoch die Wieder⸗ gewäbrung eines Stipendiums für ein zweites Jahr. Die Wieder⸗ gewäbrung des im 5 20 bezeichneten fünften Stipendiums auf ein jweites Jahr kann auch erfolgen, wenn der Stipendiat bei eintretender Fälsgkeit des zweiten Stipendiums das 30. Lebenz jahr bereits über— schritten haben sollte.

Die pensation von den aufgestellten Vorschriften erteilt in be⸗ sonderen Fällen das Auswärtige Amt nach Anhörung der Zentral⸗ direktion.

Bis auf weiteres kann jährlich eines der vier Reisestivendien für flassische Archäologie mit Wegfall der gesetzten Praklusivfrist an Gymnasiallehrer vergeben werden, die an einem öffentlichen Gym⸗ nasium innerhalb des Deutschen Reiches festangestellt und in Lehre und Wissenschaft besonders bewährt sind. Das Stipendium kann zu diesem Zwecke in zwei halbjährige jedes ju 1500 Æ jerlegt werden behufs einer im Winterhalbjahr spätestens am 1. Dezember anzutretenden halbjährigen Studienreise. Anstatt der geforderten Zeugnisse von Universitäaten oder Professoren hat der Bewerber ein Zeugnis seiner vorgesetzten Bebörde, sowohl über seine bisberige Amtswirksamkeit, als auch darüber beizubringen, daß im Falle der Stipendienverleibung auf die Erteilung des erforderlichen Urlaubs gerechnet werden könne. Ein derartiges Stipendium kann an ein und dieselbe Person nur einmal verliehen werden.

Die schließliche Entscheidung wird in der Regel vor Ablauf des Julimonats den Empfängern miigeteilt, deren Namen in dem Reichs- r . veröffentlicht werden.

as Stipendium wird jährlich am 1. Oktober fällig, und der ganze Betrag auf einmal dem Bewerber oder seinem gebörig legitimierten Bevollmächtigten durch die Kasse der Zentraldirektion gegen Quittung ausgezahlt.

Der Stipendiat ist verpflichtet, so lange er in Rom oder Athen verweilt, an den Sitzungen des Instituts regelmäßigen Anteil zu nehmen. Er hat überdies während seiner Reise die Zwecke des Instituts nach Möglichkeit zu fördern und nach Beendigung derfelben äber deren Ergebnis einen summarischen Bericht an die Zentral- direktion einzusenden.

Es ist erwünscht, daß jedem Gesache um ein Stipendium wenigstens 6 Exemplare der Doktordissertation des Bewerbers bei- gelegt werden, soweit diese den außerhalb Berlins ansässigen Mit liedern der Zentraldirektion nicht schon mitgeteilt ist. Die Gefsuche ö an die Zentraldirektion des Kniseclichen Archäologischen Instituts,

erlin W. 50, Ansbacherstr. 45, einzusenden.

Tie in München vom 2. bis 4. Oktober unter dem Ehren—⸗ vorsitz Ihrer Königlichen Hoheit der Prinsessin Therese von Bayern lagende 12. Allgemeine Versammlung der deutschen meteorologischen Gesellschaft hielt gestern vormittag in der Aula der technischen Hochschule eine öffentliche Festsitzung ab. An— wesend waren, W. T. B. zufolge, außer Ihren Königlichen Hobeiten der Prinzessin Tberese und dem Prinzen Alfons von Bavern u. a. die Ministerialräte Freiherr von Pracher und Dr. Zahn, die Rektoren

der Universität und der technischen Hochschule sowie eine große Anzahl von Mitgliedern der meteorolegischen Ge⸗ sellschaft. Der Vorsitzende, Professor Hellmann, Direktor

des Königlichen Meteorologischen Instituts in Berlin, hieß die Anwesenden herzlich willkommen. Es folgten Begrũßunge⸗ ansprachen der Regierungs vertreter, der Rektoren der technischen Hoch⸗ schule und der Universitat sowie des Präsidenten der Akademie der Wissenschaften. Sodann hielt der Vorsitzende, n , einen wissenschaftlichen Vortrag über die Beo , der modernen Meteorologie; hierauf sprach der Professor Günther⸗ München über die Entwicklung der Geschichte der Meteorologie in Bayern. Am Schluß der Sitzung gab der Vorsitzende bekannt, daß die Gesellschaft folgende Gelehrte zu korrespondierenden Mitgliedern ernannt habe; von . Direktor des meteorologischen Instituts in Brüssel, Roma üngarn, Klossosky und Sresnewsfy, Rußland, Ward, von der Harvard Univeisitat in Cambridge und Abbot—

Die Lebensdauer der Bakterien. Daß Bakterien .

ordentlich lebensfähig sind, geht wieder aus einem kürzlich von Busson i i . . bervor, über den die bekannte Zeitschrift für raklische Ärbeit auf dem Gebiet der Naturwissenschaften Mikto. e (Stutt art, Franckb' iche Verlags handlung) berichtet. Buffon nahm vor 63 Jahren ein kleines Glasröhrchen mit destilliertem Wasser und übertrug Hernach mit der Platinöse Bactérium eli, den bekannten Darmbewohner, aus einer Kultur auf Agar, unter möglichster Vermeidung einer Uebertragung von Nährboden. Destilliertes Wasser wirkt auf die meisten Bakterien entwicklungs hemmend bezw. abtötend, da ihm jede Spur von Nährwert abgeht. Bei Bussons Versuch waren aber die Bakterien nach 66 Jahren noch lebendig. Sie hatten sich in dem Glasröhrchen sogar erheblich vermehrt, obwohl lbuzen nicht die geringste 6 zugefübrt wurde. Wie ist dies zu erklãren? Es f dabei auf Versuche Fickers hinzuweisen, daß das destillierte Wasser, sobald von der Glaswand Alkali darin übergeht, die bakterientstenden Eigenschaften verliert. Dazu kommt u. E. noch der Umstand, daß die Bakterienleichen selbst den überlebenden Stammeggenossen eine Nahrungsquelle darbieten. Busson hatte auch Gelegenheit, die bekannten Milibrandsporen auf ihre Lebens— fähigkeit zu untersuchen. Vor 17 Jahren batte Hammerl Milzbrand— svoren an Seidenfäden angetrocknet. Die Seiden fäden wurden jetzt in Bouillon übertragen, und es zeigte sich, daß die Milzbrandsporen, trotzdem sie 17 Jahre lang im Sporenzustand verblieben waren nicht allein ihre Lebensfähigkeit, sondern auch die Virulenz, d. h. die Fähig⸗ kelt, Milzbrand zu erzeugen, bewahrt hatten.

Ziteratur.

Das Beuterecht im Land und Seekriege, dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der modernen Entwicklung des inter nationalen Handels von Dr. Hans We hberg in Düsseldorf. Verlog von J. C. B. Mohr, Tübingen. Preis 3.50 „. Die praktische Handhabung des Völkerrechts hinsichtlich des Beuterechts ist zusehends schonender geworden. Der Aneignung unterliegen zunächst alle Gegenstände, die zur Kriegführung notwendig sind und daher eine unmittelbare Unterstützung darstellen (Munition, Waffen usw). Das Privateigentum der Angehörigen der feindlichen Macht gilt für den Landkrieg grundsätzlich als unverletzlich, im Seekrieg ist die Entwicklung besonders infolge des Verhaliens Groß— britanniens noch nicht so weit gediehen, das jeder solchen Bindung abgeneigt ist, weil sie geeignet sein soll, die Suprematie Englands zur See zu erschüttern und zu beeinträchtigen. Viele Fragen sind auch für den Landfkrieg noch ungelöst. Die Eat ie , . und Sachkenntnis atmende Darftellung von Webberg bebandelt alle wesentlichen Fragen des Beuterechts unter besonderer Berücksichtigung der heutigen Entwicklung des internationalen Handels. Der Verfasser tritt für die Beseitigung des Seebeuterechts ein, und seine Aus⸗ fährungen bierüber erscheinen als beachtenswert. .

Das Seekriegsrecht. Von Dr. Karl H. Bernsten, Gerichtsassessor. TV und 255 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geb. 5.40 Æ. Die Rechtsgrundsätze des Seekriegsrechts, von denen die des Seebeute⸗ bezw. Prisenrechts, des Bleckaderechts und des Durchsuchungerechts die wichtigsten sind, haben sich seit dem Ende des vergangenen Jahrhunderts durch Verträge zu einem wobl— geordneten Rechtsgebilde entwickelt, wobei freilich zu berücksichtigen ist, daß papierne Verträge im Kriegsfalle häufig 1 Macht der Verbältnisse außer Geltung gesetzt worden sind. nsbesondere ist durch die erste 86 Friedenskonferenz von 1899, die neue Genfer Konvention von 1906, die zweite Haager Konferenz von 1907 und die Londoner Seektiegsrechtskonferenz von 1898 09 eine umfassende Neuschöpyfung seekriegsrechtlicher Grundsätze erfolgt. Bei der zweiten Taager Friedenskonferenz wurde die Einsetzung eines internationalen Oberprisengerichts, das im Kriegsfalle zu bilden ist und über die Be— rechtigung des Fortnehmens einer Prise in letzter Instanz zu ent— scheiden hat, beschlossen, ferner das Verbot der Beschießung offener, unde rteidigter Küstenpunkte und Seestädte ausgesprochen und wurden Bestimmungen über Seeminen getroffen. Bei der auf Anregung Groß⸗ britanniens im Anschluß an diese Friedenskonferenz in der Zeit vom 4. De⸗ zember 1908 bis 26. Februar 1909 in London abgehaltenen Seekriegs⸗ rechtskonferenz wurde eine fast vollständige Kodifikation der Grundsätze über die Rechte und Pflichten der Kriegführenden in Ansehung des neutralen Seehandels und der neutralen Schiffahrt erreicht, wurden die Fragen der Blockade, der Konterbande, der neutralitätswidrigen Unterstützung, der Zerstõrung neutraler Prisen, des Flaggenwechsels im Kriege falle, der feindlichen oder neutralen Eigenschaft des Schiffes und teilweise auch der Ware, des Geleites durch neutrale Kriegsschiffe und des Schadenersatzes bei ungerechtfertigter Beschlagnahme geregelt. In— dessen ist das Abkommen über die Einsetzung eines internationalen Oberprisengerichts wie die ganze Londoner Deklaration vom Deutschen Reich und von Großbritannien noch nicht ratifiziert worden. Bernsten gibt im ersten Teile seines hier angezeigten Buches über das See— kriegsrecht einen Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung und sodann im umfangreicheren zweiten Teile eine übersichtliche systematische Darstellung des geltenden Rechts, der zum Teil in noch unverbindlichem Entwurf vorliegenden seekriege rechtlichen Ergeb⸗ nisse der zweiten Haager Konferenz und des Inhalts der bisher nicht ratifizierten Londoner Deklaration. Erschöpfend ist die Darstellung des geltenden Rechtes nicht; so hätte z B., was das deutsche Recht anhelangt, in dem Abschnitt über das Prisenverfahren des Seekriegs— rechts auf das Reichsgesetz vom 3. Mai 1884, betreffend die Prisen—⸗ gerichtsbarkeit, als einzige Quelle des heutigen deutschen formellen Prisenrechts und auf die in Ausführung jenes Gefetzes ergangene Kaiserliche Verordnung vom 15. Februar 1889. betreffend die Ausübung der Prisengerichtsbarkeit aus Anlaß der ostafrikanischen Blockade, durch die damals ein Prisengericht in Zanzibar und ein Sber⸗ prisengericht in Berlin eingesetzt wurde, näher eingegangen werden mössen. Aber schon das im vorliegenden Werke 2 zeigt, wie umfassend und feingegliedert das durch Gebrauch und Verträge geregelte Seekriegsrecht und wie außerordentlich wichtig seine Kenntnis namentlich für jeden Befehlshaber zur See ist.

Deutsche Prisengerichtsbarkeit, ihre Reform durch das Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907. Von Dr. jur. Heinrich Pohl. Gerichtsassessor, Privatdozent an der Unbversität Bonn. 233 Seiten Tübingen, Verlag von von J. C. B. Mohr (Paul Stebech. Geh. 6 1. In dieser einige der wichtigsten Spezialfragen dez Seekriegsrechts behandelnden Schrift wird zunächst der Grundgedanke der Prisengerichtskarkeit, deren urfprüngliche Auf— gabe die Kontrolle der Kaperschiffe war, einer Erörterung mit geschicht⸗

lichen Rückblicken unterzogen. Dann folgt eine erschöpfende Darstellung des zurzeit geltenden deutschen formellen Prisen— rechts,. Der Verfasser unterrichtet über die Entstehungs—

geschichte des Reicksgesetzes vom 3. März 1884, das diese Materie ordnet, behandelt darauf ausführlich dessen Inhalt und geht auch auf die Verordnung vom 15. Februar 1889, welche die AusÜbung der Prisengerichtsbarkeit aus Anlaß der ostafrikanischen Blockade regeste, näber ein, da sie als Beispiel einer für den Kriegsfall auf Grund jenes Reichsgesetzes zu erlassenden Kaiser lichen Verordnung dienen kann. Von dem deuischen Rechte als fester Grundlage ausgehend, gelangt der Verfasser dann zu dem Hauptteil seiner . in dem er sich, mit der „Internationalisierung! der Prisengerichtsbarkeit beschäftigt. Nach einem Ueberblick über die geschichtliche Ent⸗ wicklung des Gedankens einer internationalen ge en e bse . schildert er den Gang der Verhanzlungen der zweiten Haager Friedenskonferenz, die zu dem vom Deutschen Reiche wie auch von Großbritannien noch nicht ratifizierten Abkommen über die Errichtung eines internationalen Oberprisengerichts vom J8. Oktober 19597 ge= sübrt haben, und schließt daran eine gründliche systematische Darstellung des rechtlichen Inkalts dieses Abkommens an, dessen Text nicht leicht berständlich ist. Er behandelt zunächst den Geltungsbereich und die Geltunggzeit des Abkommens, dann die Zuständigkeit . für den Kriege fall in Aussicht genommenen Qberprisengerichts, die ö die seine Entscheidung anzurufen berechtigt sind, die Verfassung und

Washington.

Eine kritische Würdigung der . des Obernprisengerichts, der rechtz.; wie der allgemeinvpolitischen Bedeutung des Abkommens überhaupt bildet den Schluß der Ausführungen des Verfassers, die deutlich erkennen lassen, daß er sich mit der International erung“ der Prisengerichtsbarkeit in der vorgeschlagenen Form nicht befreunden lann, jedenfalls die Wichtigkeit der Neuerung nicht überschätzt. Im Gegensatz zur herrschenden Meinung vertritt der Verfasser die Reckts= ansicht, daß ein zuverlässiges System des Völkerrechts nur durch Ver⸗ . der in den einzelnen Staaten geltenden internationalen

echtesätze gewonnen werden könne. Hierfür sollen seine Unter⸗ suchungen über das Prisenrecht eine Vorarbeit sein. Auch diejenigen, die seine wissenschaftlichen Ueberzeugungen nicht in allen Punkten teilen, werden seinen Ausführungen mit Interesse folgen und das Werk als eine wertvolle Bereicherung der völkerrechtlichen Literatur anerkennen.

Die völkerrechtliche Garantie. Von Dr. Georg Quabbe. (Abhandlungen aus dem Staats- und Verwaltungsrecht mit Einschluß des Kolonialrechts und des Völkerrechts, herausgegeben von D. Dr. Siegfried Brie, ord. Professor an der Universität Breslau, und Dr. Max Fleischmann, Universitätsprofessor in Halle, 24. Heft) X und 174 Seiten. Breslau, Verlag bon M. u. S. Marcus. Preis 5ib0 M. Unter den in der Rechtsübung unserer

age verwendeten Mitteln zur Sicherung völkerrechtlicher Ver— pflichtungen spielt der Garantievertrag mit oder zwischen dritten

ächten ein völkerrechtlicher Vertrag, durch den ein Staat sich verpflichtet, entweder für die Erfüllung der völker— rechtlichen Verpflichtungen eines anderen Staates oder aber dafür einzustehen, daß dieser von seiten eines anderen Staates in seinen völkerrechtlichen Rechten nicht beeinträchtigt werde eine wichtige Rolle. Die verschiedenartigsten Rechtsverhältnisse, die nicht notwendig dem Völkerrecht anzugehören brauchen, können den Gegenstand eines Garantievertrages bilden. Ir, der Schrift von Quabbe ist zunächst die völkerrechtliche Garantie im allgemeinen Sinne, das System der historischen und praktischen Garantiemittel und sodann eingehend die völkerrechtliche Garantie im engeren Sinne, der eigentliche Garantie— vertrag, behandelt und dabei eine Füll: von geschichtlichem Material verarbeitet. Der Verfasser gibt der Ueberzeugung Ausdruck, daß die schon heute beträchtliche praktische Bedeutung des Instituts der Ga— rantie noch größer werden dürfte, wenn erst die Zukunft gewisse dem Institute noch anbaftende Mängel keseitigt haben wird. Die klare Darstellung ist für alle, die sich für diese Spezialfragen des Völker⸗ rechts interessieren, sehr lesenswert.

Jagd. . Die erste der diesjährigen Königlichen Parforce— jagden findet Freitag, den 6. d. M. statt. Stelldichein: e ng 1 Uhr am Gasthof „zum Gardestern“ am Döberitzer ager.

Theater und Musik.

Neues Tbeater.

Han ssi Niese erschien am Sonnabend im weiteren Verlauf ibres Gastspiels im Neuen Theater, nach einem kleinen Ausffug auf das literarische Gebiet, wieder in einer Gesangsposse. Sie gab die Rolle der Lotti Grießmaver in der Posse Die Näherin“ von Ludwig Held. Ueber den Inhalt des Stäckes etwas zu berichten, wäre vergebene Mühe, denn es besteht nur aus lose zusammen⸗ hängenden Sjenen. In der Hauptrolle eines Wiener Mädchens aus dem Volke ist Hansi Niese ganz in ihrem Element. Hier löst sie durch ihre derbe Komik herzliches Tachen aus, hier kann sie durch ihr eigenartiges Organ, ihre drollige Be— weglichkeit die besten Wirkungen erzielen. Von den übrigen Mit— svielenden sei Kurt von Lessen als Schreiber Stephan Hoch genannt, der ihr bei den Gesangseinlagen besten Beistand leiftete. Die Mufik, die aus der ersten, aber noch nicht der besten Zeit Millöckers her— stammt, zeigt den herkömmlichen Wiener Volkston und ist im ganzen ziemlich unbedeutend. Das Publikum unterhielt sich offenbar vor— trefflich und spendete der beliebten Künstlerin reichsten Beifall.

Konzerte.

Im großen Saal der Philharmonie fand aus Anlaß des 1l9jährigen Bestebens des Berliner Sängerbundes am Mittwoch v. W. ein Festkonzert unter der Leitung von Profesfor Felix Schmidt statt. Als Mitwirkender betätigte sich außerdem der Pianist Waldemar Lütschg. Die Darbietungen des gewaltigen Chores standen wie immer auf der Höhe, und man mußte die Präzision in der Ausführung, die Klangschönheit und den Stimmenausgleich bewundern. Gesungen wurden einige Lieder aus dem auf Ver— anlassung Seiner Iren stat des Kaisers herausgegebenen ‚Volkslieder⸗ buche für Männerchöre“, so u. a. das feinsinnige Madrigal „Ich fahr' dahin, „Aus der Jugendzeit“ von Radecke, Das Herj“ und „Ober— schwäbisches Tanzliedchen- von Silcher; ferner die gewaltigen Ehöre „Warnung vor dem Rhein“ von Neumann und „Der Trierer Nacht⸗ wache“ von Heuberger: Beides überaus schwierige und packende Chöre, deren Klippen mit Leichtigkeit genommen wurden. Der rühmlichst bekannte Klaviervirtuose glänzte wie selten durch seinen Vortrag von Kompositionen von Chopin, Liszt und Mendelsfohn. Die begeisterte Anteilnahme des Auditoriums erhöhte noch den Eindruck der festlichen Veranstaltung. Interessante Daten über die Tätigkeit des Sängerbundeg im ersten Jahrzehnt seines Bestehens gibt eine aus Anlaß der Feier herausgegebene Festschrift. Am Donnerstag veranstaltete Herr Edwin Witt im Blüthnersaal ein Konzert mit ausschließlich schwedischen Kompo— sitionen. Das Interessanteste an diesem Abend waren unstreitbar die Orgelvortrãge des ausgezeichneten Orgelkünstlers Bernhard J rrgang. Er spielte Stücke von Otto Olsson und Emil Sjögren; besonders dessen letzte Zwei Legenden“ waren ungewöhnlich fein empfundene kleine Stimmungebilder, die in einer wundervollen, spinnwebartig durch— sichtigen Registrierung dargeboten, den Zuhörern Augenblicke des reinsten Genusses gewährten. Mit Herrn Hoffzimmer am Klavier spielte Herr Witt zwei hier wohl noch unbekannte Violin⸗ sonaten; eine in Es⸗Dur von Munktell und eine in G⸗Dur von Peterson⸗Berger. Die beiden Sonaten paßten insofern ganz gut bintereinander, als der Fehler der einen ein etwas formloses Durch⸗ einander von Gedanken und Einfällen gerade der Vorzug der anderen war. Peterson⸗Bergers Form ist kurz und klar, sein Inhalt aber oft be⸗ denklich das Banale streifend. Die Ausführung war im ganzen lobenswert, nur hätten die beiden Instrumente an manchen Stellen wohl besser gegeneinander abgestimmt sein können. Auch müßte sich Herr Witt, der in den Pianostellen über einen weichen, vollen Ton verfügt, das Kratzen abgewöhnen, das jetzt noch manchmal die Ge— samtwirkung beeinträchtigt. Das Publikum war zahlreich zugegen und lohnte den Auftretenden durchweg mit freundlichem Beifall. Auch in der Philharmonie fand gleichzeitig ein Komponistenabend statt. Das verstärkte Philharmonische Orchester führte hier unter Dr. Ernst Kunwalds bewährter Leitung „einer Faust— symphonie ersten Teil“ (in 5 Sätzen) von Siegmund auf. Es ist ein Chaos von Tönen, bei denen es kein Ruhen, kein Genießen gibt und es nicht verwundern konnte, daß sich die Reihen der Zuhörer nach jedem Satze zusehends lichteten. Die Einstudierung seitens des ausgezeichneten Tonkörpers verriet großen Fleiß und Hingebung, und es kann nur bedauert werden, daß soviel Kraft ohne nennens— werten Erfolg aufgewandt war. In angenehmem Gegensatz zu dieser Komposition standen die von Fräulein Elisabeth rr n , im ersten Teil des Programms vorgetragenen Lieder desselben Tondichters, deren innige, schlichte Art von ihr eindrucks⸗ und seelenvoll wieder⸗ gegeben wurde. Alle weifen eine gewisse Gleichartigkeit auf und zeigen einen getragenen, fast choralartigen Charakter. Von ihnen fanden Soldatenbraut“‘ und „Wiegenlied“ den größten Beifall. Das Ghepaar Romeo Frick (Bariton) und Karola Frick— ,, trug, gleichfalls am Donnerstag, im Beethoven⸗ aal eine stattliche Anzahl von Liedern und Duetten vor. Beide

Besetzung des Gerichts, das Verfahren vor diefem, das Urteik des Oberprisengerichts und das von ihm anzuwendende materielle Recht.

Sänger erwarben sich die ungeteilte Sympathie der Zuhörer, wenn auch die Gesangstechnik der Sängerin und die Aussprache des