1911 / 252 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Oct 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Staatssekretär des Reichsschakzamts Wermuth:

Meine Herren! Ich beabsichtige nicht, mich über die finanziellen Wirkungen des Einfuhrscheinsystems zu äußern. Der Herr Reichs⸗ kanzler hat bereits festgestelltn, daß jetzt der wirtschaftliche Einfluß dieses Systems im Vordergrunde steht. Es kann deshalb für jetzt nicht meine Aufgabe sein, die Frage auch vom finanziellen Gesichts⸗ punkte zu behandeln.

Ich habe mich zum Wort gemeldet, um einen kleinen Ausschnitt aus der reichhaltigen Rede des Herrn Vorredners zu beleuchten, und zwar den, der von der provisorischen Suspension oder der Rück⸗ vergütung des Futtergersten- und des Maiszolles handelt.

Ich finde, daß das Loblied, das der Herr Dr. Heim soeben auf die Schutzzölle und deren Wirkung angestimmt hat, nicht ganz im Einklang mit seiner Haltung zu der Frage der zeitweiligen Aufhebung steht. (Sehr richtig! rechts und links. Der Herr Abg. Dr. Heim will durch sie eine Festigung des Schutzzollssystems erreichen. Meiner Ueberzeugung nach erreicht er aber nur dessen Unterminierung. (Sehr richtig! rechts.) Ein Provisorium im Zollspstem hat immer etwas hochgradig Be⸗ denkliches und Unerwünschtes. (Sehr richtig! rechts) Es ist un— erwünscht vom Standpunkt des Produzenten, des Konsumenten, des Reichsfiskus und ebenso auch des Handels. Der Handel selbst liebt derartige Provisorien, eine derartige Unsicherheit in der Gesetzgebung durchaus nicht. Aber wenn sie eintritt, dann sucht er sich natürlich so geschwind wie möglich der Situation zu bemächtigen. Er sucht sich die Vorteile zu verschaffen, die aus der Sutpension entstehen. Und das kann er; denn er ist geschwinder als der Produzent, er ist geschwinder als der Konsument kraft seiner gesamten Struktur und kraft seiner Hilfsmittel. Auch das Genossenschaftswesen hilft dagegen nicht entscheidend. Ich glaube nicht, daß sich die landwirtschaftlichen Genossenschaften vollstäöndig von dem Zwischenhandel und von dem Großhandel emanzipieren können. Versuchen Sie das einmal und Sie werden sehen, daß am Ende eine größere Erschwerung und Ver— teuerung eintritt, die wieder dazu führt, daß man sich den früheren Wegen zuwendet, und die vielleicht das Genossenschaftswesen selbst diskreditiert.

Wenn man glaubt, die Zolldifferenz, die durch eine derartige Suspension entsteht, für den Konsumenten bei Seite bringen zu können, so kommt mir das vor, als wenn einer aus einem ungeheuren Behälter einen Eimer Wasser schöpft und nun glaubt, daß an der Schöpfstelle ein leerer Raum fest stehen bleibt. (Sehr richtig! rechts.) In einem Moment ist die Schöpfstelle wieder überflutet und die Fläche glatt. Dafür hat der Herr Reichskanzler Ihnen ein ausländisches Beispiel schon angeführt; es ließen sich deren mehrere finden. Wir haben demgegenüber und deshalb sind bei uns solche Beispiele ncht zu finden durchaus daran festgehalten, daß solche Provisorien nicht eintreten dürfen; wir haben sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit abgelehnt, und es scheint doch, als ob die Erfahrung, die man im Auslande gemacht hat, auch dort einigermaßen zu der Ueberzeugung geführt habe, daß man mit derartigen Eingriffen nicht recht weiter kommt; denn es ist gegenwärtig überaus still von ähnlichen Maßregeln im Auslande. (Hört, hört! rechts.) Maßnahmen zu nennen, welche uns diesmal als Beispiel vorgeführt werden können.

Nun macht der Herr Abg. Dr. Heim ja bei dem Mais und der Futtergerste den besonderen Versuch, das Loch im Wasser festzuhalten; er will, wenn ich ihn recht verstanden habe, das Verfahren fo ein⸗ richten, daß der Mais direkt an den Viehzüchter durch Vermittlung der Genossenschaft geht, daß der Zoll vorläufig unerhoben bleibt, demnächst formell zurückvergütet wird, daß Bescheinigungen ausgestellt werden müssen, wonach der Viehstavel bis zum Sommer durch— gehalten ist, und daß auf irgend eine Weise, mutmaßlich kontraktlich, der Viehzüchter die Verpflichtung übernimmt, den Mais nur zum Zweck der Fütterung innerhalb des zollfreien Zeitraums zu verwenden. Wir haben diese wohlgemeinte Idee sehr eingehend geprüft und sind zu der Ueberzeugung gekommen, daß sie zolltechnisch undurchführbar ist. Wir würden einen ungeheuren Apparat von Bescheinigungen, von Kontrollen aufbieten müssen, der die Zollverwaltung, die Kom⸗ munen, die Genossenschaften und die Viehzüchter selbst auf das schwerste belasten würde, und schließlich wird irgend eine Sicherheit nicht herbeigeführt. Ich bitte doch zu bedenken, daß es sich um ein Quantum von ?? Millionen Doppelzentnern Mais handelt, das in die allerverschiedensten Kanäle fließt und sich in große und kleine Mengen zerteilt. Wie soll da eine Kontrolle derart stattfinden, daß sie wirksam ist? Die Bescheinigungen, die wir den Genossenschaften auferlegen, können immer nur unvollkommener Natur sein. Jede Kontrolle muß unfehlbar endigen mit dem Zeitpunkt, wo die Zollfreiheit abgelaufen ist; wir können nicht in alle Ewigkeit den Empfänger unter Kon⸗ trolle halten! Das würde zur Folge haben, daß derjenige Mais und diejenige Gerste, die sich noch weiterhin im Besitz des Empfängers befindet, beliebig verwendet werden könnte. Die kontraktliche Ver— pflichtung, an die man gedacht hat, führt zu irgendwelchen Kontroll— wirkungen nicht; im Gegenteil, sie hat nur die Folge, daß der minder Gewissenhafte Vorteile für sich erlangen kann, die der Gewissenhafte von sich abweist; und gerade das ist es, was dem ganzen System der Zoll- und Steuerverwaltung am meisten zuwiderläuft. Das Schlimmste ist aber von dem Standpunkte des Herin Abg. Dr. Heim, daß durch

die Rückvergütung der Zollbetrag in keiner Weise dem Handel entzogen wird. Ich muß das, was der Herr Minister für Landwirtschaft gesagt hat, dahin ergänzen, daß Klauseln, wie die Frachtermäßigung zu meinen Gunsten“', sich in großer Zahl schon aukgedehnt finden auf den Zoll. Der Händler hat sich beizeiten vorgesehen. Ich weiß nicht recht, wie er das deshalb getan haben könnte, weil der

Zoll in der Kalkulation liegt, wie der Herr Abg. Dr. Heim eben meinte: denn er kann ja nicht wissen, ob der Zoll erstattet wird oder nicht. Wird er also uneiwarteterweise nachträglich erstattet, so ist das ein barer Vorteil, der dem Händler zufließt, derselbe Vorteil, der dem Konsumenten zugedacht ist.

Nun hat der Herr Abg. Dr. Heim zwar nicht hier, aber in der bayerischen Kammer der Abgeordneten den naheliegenden Einwand, den ich erhebe, zu widerlegen gesucht. Er hat gesagt: wenn wir einen Zweifel haben, ob der Händler sich vorsehen wird, so setzen wir eben eine diesbezügliche Klausel in das Gesetz hinein, daß zuwiderlaufende Verträge einfach ungültig sind. Ja, meine Herren, von der Linken,

die Sie so lebhaft dem Gedanken des Herrn Abg. Dr. Heim zu⸗ gestimmt haben, ich erlaube mir die Anfrage an Sie, ob Sie eine

Ich bitte, mir ausländische

derartige Klausel für zulässig halten würden, ob Sie es für juristisch möglich und für wirtschaftlich denkbar ansehen, in ein zu erlassendes Gesetz zu schreiben: der Händler darf sich aber nicht in einem Kontrakt den Vorteil des Zolles seinerseits sichern. Ich halte es für ganz ausgeschlossen, einen derartigen Bestandteil aus dem Ganzen des Vertrages herauszuschneiden, und selbst wenn uns das gelänge, so würde der Händler doch immer noch die Möglichkeit finden, sich den Vorteil auf irgend eine andere Weise durch die Art der Kalkulation zuzuführen. Meine Herren, das sind, kurz gefaßt, die technischen Bedenken, welche uns gegen jedes Provisorium einnehmen. Ein derartiges Pro⸗ visorium würde wirtschaftlich und auch für die Reichskasse von der einschneidendsten Wirksamkeit sein. Ich möchte dabei gleich die An⸗ nahme des Herrn Abg. Dr. Heim abweisen, als ob die landwirt⸗ schaftlichen Zölle in keiner Weise für die Stärkung der Reichsfinanzen bestimmt seien. Diese Annahme verstehe ich nicht. Von jeher, schon vom Fürsten Bismarck her, ist der Schutzzoll auch als ein Finanzzoll, als ein Mittel zur Stärkung des Reichs behandelt worden. Und wenn nun der Herr Abg. Dr. Heim erklärt, die Reichsfinanzen kämen bei der Frage nicht in Betracht, so möchte ich mir doch die Frage er— lauben: wollen Sie denn der unmittelbar bevorstehenden Gesundung der Relchsfinanzen wieder den Boden dadurch entziehen, daß Sie über außerordentlich hohe Beträge dieponieren, ohne mitzuteilen, was an deren Stelle treten soll? (Sehr richtig! rechts.) Es handelt sich um ganz beträchtliche Summen. Schon ein Jahres— betrag dessen, was der Herr Abg. Dr. Heim uns entziehen will, beläuft sich für Futtergerste und für Mals zusammen auf 50 bis 60 Millionen Mark. (Hört, hört! rechts) Etwas teurer ist schon das, was beispielsweise von den Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin vorgeschlagen wird; da handelt es sich um Beträge von 70 und mehr Millionen Mark. (Hört, hört! rechts) Sie werden die Eingabe zur Hand haben; es ist eine sehr ausgedehnte Zahl von Artikeln, in denen die Zollfreiheit eintreten soll. Am teuersten ist natürlich der Wunsch der Herren von der äußersten Linken. Diese wünschen eine Zollfreiheit im Werte von reichlich 150 Millionen Mark. Nun, melne Herren, möchte ich doch hinzufügen, daß es mit dem einzelnen Jahresbetrag nicht reicht, sondern daß wir mit einer ganz erheblichen Vermehrung dieses Betrages werden rechnen müssen. Denken Sie sich, daß wir vor dem Wieder— eintritt des zollpflichtigen Zustandes nicht die mindesten Garantien schaffen wollen und schaffen können. Schaffen wir sonst ein Zoll— gesetz, so schaffen wir gleichzeitig ein Sperrgesetz, sodaß die Waren nicht, bevor der Zoll in Kraft tritt, zollfrei oder zum niedrigeren Be— trage eingehen können. Hier würden der zollfreie und der wieder zollpflichtige Zustand vollständig ineinander überlaufen. Es würde also Gelegenheit zu einer Vorversorgung gegeben sein, wie wir sie bei den Reichsfinanigesetzen schaudernd selbst erlebt haben, und wie sie dort auf Jahre hinaus die Ergebnisse einzelner Steuern in Frage gestellt hat. Das kann in so hohem Maße eintreten, mene Herren, daß die immerhin recht stattlichen Zahlen, welche ich vorhin nannte, noch um eine ungemessene Millionenziffer überschritten werden dürften. Wenn ich auf die Frage vom finanziellen Standpunkt nicht weiter eingehe, so glaube ich doch, spiegeln die zahlenmäßigen Angaben auch ein Bild dessen wider, was an wirtschaftlicher Mißwirkung eintreten würde, wenn wir Quantitäten, die auf lange hinaus den Vorrat decken können, in das Land zollfrei einführten. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, vom Standpunkt derjenigen, die den Schutz der Land⸗ wirtschaft beseitigen und allmählich abbauen wollen, verstehe ich ein derartiges Vorgehen vollkommen. (Sehr richtig! rechts) Aber die— jenigen, die diesen Schutz beibehalten wollen, möchte ich denn doch

fragen, ob sie nicht mit derartigen Vorschlägen den Schutz der in, ländischen Arbeit gegen ein Linsengericht preisgeben. (Beifall rechts)

Hierauf wird um 7 Uhr die weitere Besprechung auf

Mittwoch 1 Uhr vertag

ö

Statiftik und Volkswirtschaft.

Nachweisung der Rohsolleinnahme an Reichsstempelabgabe für Wertpapiere

Wertpapiere

September 1911

6 3

April 1911 bis Septbr. 1911

6 2

April 1910 bis Septbr. 1910

A6 4

J. Inländische Aktien und Interimsscheine II. Anteilscheine der deutschen Kolonial⸗ gesellschaften und der ihnen gleichgestellten deutschen Gesell⸗ , III. Ausländische Aktien und Interimsscheine LV. Inländische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen und Interims⸗ scheine außer den unter V genannten. V. Inländische auf den Inhaber lautende und auf Grund staatlicher Genehmigung aus—⸗ gegebene Renten⸗ und Schuldverschreibungen der Kommunalver⸗ bände und Kommunen, der Korporationen ländlicher oder städti⸗ scher Grundbesitzer, der Grundkredit⸗ und Hypothekenbanken oder der Eisenbahn⸗ gesellschaften, sowie Interimsscheine .. VI. Renten⸗ und Schuld⸗ verschreibungen und Interimsscheine aus⸗ ländischer Staaten, Kommunalverbände, Kommunen undisen— bahngesellschaften . Auslaͤndische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen und Interims⸗ scheine außer den unter VI genannten VIII. Bergwerksanteil⸗ scheine und Einzah— lungen auf solche. ITX. Genußscheine ...

VII.

2 096 879 60

34 194 60 176 261 60

sil 451 -

3698 736

14 82 -

7 800 60

117 428 50 21980

15 304 329 6911

9a 163 70 en aga ao

1 602 759 -

2 2

3323 21

1783 327 30

784 29220

or s 936 30 365336

z 779 781

28 285 2131 75360

2 938 80440

2281 17940

262 850=

635 160 95 26 463 ae.

zusammen.

3 430 063 Solz7 198 30229

Berlin, den 24. Oktober 1911.

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

24 621 04970

Ein und Ausfuhr von Zucker vom 11. bis 20. Oktober 1911 und im Betriebsjahr 1911112, beginnend mit 1. September.

Berlin, den 25. Oktober 1911.

van der Borght.

Ginfuhr Aus fuhr im Spezialhandel im Spezialhandel 1. Sept. 1. Sept. 1. Sept. 1. Seyt. Gattung des Zucker 1 6 1 1 11. bn n 1 . is is i 20. Okt. 20. Skt. 20. Ott. 20. Okt. 20. Okt. 20. Dit 194 19150 19 1910 dz rein dz rein Verbrauchszucker, raffinierter und dem raffinierten glei zestellter ö JJ 156 3056 3 467 22195 255 364 238 225 Röhßrzn cler i76 as . H 678 2 884 3 226 1 dahon Veredelungsverkehr ... .. 365 263 Rübenzucker: Kristallzucker (granulterter), (auch Sandzucker) . l . 28 42 5 12389 139 067 159 409 davon Veredelungsverkehr ..... ö. Platten-, Stangen⸗ und Würfelzucker (1760) .. 5 17 5 2442 35 426 2279 gemahlene a,, , 1 2266 21 841 14455 davon Veredelungsverkehr .. ...... ö Stücken, und Krümeljucker (176e) ...... 1 1423 21 308 15 h29 davon Veredelungsverkehr ... ..... WJ, ö gemahlene Naffinade (i765 . . . .. ..... 45 90 226 1318 12622 996 davon Veredelungsverkehtr . ...... ö. e ; 3 2 1856 189690 12 09 ö geilᷣᷣe K 183 1920 1098 davon Veredelungs verkehr... ..... 6. ö. gar . w,, . 19 22 318 3 488 282 davon Veredelungsverkehr . ...... 4 6 . ach anderer Zucker 6 J 443 3 882 b 317 10132 10641711 194 465 Rohrzucker, roher, fester und flüssiger (76ER .. ...... 379 545 411 29 Rübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761) .. ... ĩ 1 7 10 8 321 98 9g11 190 442 dawon Veredelung verkehr. anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade einschließlich 2 des Invertzuckersirups usw.) 1 76m)tẽ̊ ... .... 1 18 188 3 dabon Veredelungsverkehr ...... ( 11 Füllmafsen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), Melassekraft⸗ futter; Rübensaft, Ahornsaft (176) ..... ...... 63 3330 5 895 1793 5612 3 640 davon Veredelungs verkehr... 3156 5725 467 2416 261 zuckerhaltige Waren unter steue amtlicher Aufsicht: Gen nn,, ; 1240 6 306 6 2b Menge des darin enthaltenen Zuckers. ...... .... ö . 376 2157 3 0sb

Wohlfahrtspflege.

Christignig, 24. Dktober. (W. T. B) Andrew Carnegie erf ooo Dollars zu einem Heldenfonds für Nor wm 66

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungẽõ⸗ maßregeln.

Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch d ) der . ö vom ,, zu Stuttgart, 2 hof zu ? Vi j n O rg gn. öln und vom Viehhof zu Mannheim am

Türkei. Der internationale Gesundheiterat in Konstantinopel hat folgende Verfügungen erlassen: Die Herkünfte von Fatza (am Schwarzen Meere) und pon Phäniks bei Adalia unterliegen der ärztlichen Unterfuchung 1 5. Ankunft im ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befinde rt. Die, für die Herkünfte von Ranias (Syrlen) und von Marseille angeordnete ärztliche Untersuchung ist aufgehoben. Die Herkünfte von Ka tif unterliegen einer ärztlichen Unter⸗ suchung nebst Desinfektion im Lazarett von Salahieh. Die Herkünfte von Haiffa unterliegen außer der angeordneten ärztlichen Untersuchung einer 24stündigen Beobachtung und der Des— infektion. Die Maßnahmen haben entweder in einem Lazarett oder in einey der Sanitätsstationen der Türkei zu erfolgen. Alle für die Herkünfte von dem Küstenstrich von Kon— stantinopel, einschließlich bis Silivri, ausschließlich, und gegen die Herkünfte der verseuchten Häfen des Marmara meeres angeordneten Qugrantänemaßregeln sind aufgehoben. An deren Stelle tritt eine ärztliche Unterfuchung bei der Ankunft im ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet. In den Häfen des Marmarameeres, wo ein Sanitätsarzt nicht vorhanden ist, erfolgt diese Untersuchung durch die Munizipalitätsärzte. Der Hafen von Pander ma wurde als cholerafrei erklärt.

Essen (Ruhr), 24. Oktober. (W. T. B.) In den von den Wasserwerken an der unteren Ruhr versehenen Städten und Ort— schiften herrscht seit einiger Zeit der Typhus. In Essen sind im September 38, im Ottoßer 19 Fälle vorgekommen, von denen 6 töd— lich verlaufen sind. Aus Borbeck werden täglich an zwanzig Fälle

von Neuerkrankungen gemeldet; die Gesamtzahl der Erkrankten betrigt dort 1590, von denen 12 gestorben sind. In Bottrop gab es 150 Erkrankungen und 8 Tote; in Gladbeck

123 Erkrankungen; in Oberhausen 30; in Mülheim a. d. Ruhr it dem 1; Juli 175; in Ham born 2156 Exkrankungen und seit August 22 Todesfälle, in Duisburg 143 Erkrankungen, wovon II tödlich verliefen. Die Gesam zahl der bisher festgestellten Er⸗ krankungen beträgt etwa 1200. Durchgängig verlaufen die Erkrankungen günstig, denn die Anzahl der Todesfälle ist durchschnittlich gering. Da seit einigen Tagen Tvphusbazillen im Rubrwasser nachgewiesen werden, warnen die Behörden überall vor dem Gebrauch ungekochten Wassers.

Handel und Gewerbe.

Aus den im Reich samt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“ )

Von der im Reichsamt des Innern unter dem Titel Zoll- und handelsrechtliche Bestimmungen des Auslandes (Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung E. S. Mittler u. Sohn, Berlin 38V. 68, Kochstraße 68 71) länderweise bearbeiteten Zusammenstellung der für unseren Handel wichtigsten ausländischen Bestimmungen er— scheint jetzt Heft 6 (Oesterreich Ungarn). Der Preis beträgt 6 6.

Das Heft enthält u. 4. Vorschriften über: die Zollförmlichteiten bei der Ein⸗, Aus- und Durchfuhr, die Zollbebandlung der Waren, Muster und Musterkarten, die Zahlung der Zölle, die Ursprungs— zeugnisse und Konsulargebühren, das Zollstreitverfahren, die Erteilung von Zolltarifauskünften, die Befugnisse der Zollämter, die Handels— und sonstigen Warenbezeichnungen, die Handlungsreisenden, die eisen— bahnamtlichen Erleichterungen für die letzteren, die Zollbefreiungen, Yollrückerstattung, Zollerlaß und Zollnacherhebung, den Veredelungs=, Neparatur⸗ Vormerk., Rückwaren⸗, Meß- und Marktverkehr, die Ein= Aus und Durchfuhr sowie den inneren Verkehr für verschiedene Waren und den Verkehr mit Edelmetallwaren.

Eine Uebersicht über die handelepolitischen Beziehungen Oester— reich, Ungarns und ein ausführliches Sachregister sind dem Hefte bei⸗ gegeben.

t Frankreich. nausschiebung des Inkrafttretens der neuen Tarahestimmungen. „Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der . Tarabestimmungen ist bis zum 1. Februar 19172 hinausgeschoben worden.

Muster von billigen, in Kalkutta marktgängigen Bleistiften. z

Beim Reichsamt des Innern sind Muster von billigen Blei— ften eingegangen, wie sie in dem Basar in Kalkutta verkauft werden. Darunter befinden sich ein japanisches Fabrikat (Racket Pencils) sowie zwei Muster aus zwei kleinen Bleistiftfabriken, die in den leßten. Jahren in der Nähe von Kalkutta entstanden sind. Es sind dies ein Muster mit der Aufschrift „Taj“ made in Kalkutta, sowie ein Bleistift in weißer Holzschale mit Aufdruck in Bengalischrift⸗ zeichen Fara made in Kalkutta. Die Muster liegen während der nächsten drei Wochen im Bureau zer Nachrichten für Handel und Industrie' Berlin W. 8, Wilhelm— . III, im Zimmer 154 zur Ansicht aus und können nach Ablauf dieser Frist inländischen Interessenten auf Antrag für kurze . werden. Die Anträge sind an das genannte Bureau zu richten.

Absatz von Kaffernartikeln nach Britisch-Südafrika. . Das Kaiserliche Konsulat in Johannesburg berichtet: Mehrere Importeure von sogenannten Kaffernartikeln und ähnlichen Waren bahen zur Sprache gebracht, die deutschen Exporteure wüßten häufig . recht darüber Bescheid, in welchen Maßen und in welcher sonstigen Yeckaffenheit sowie in welcher Aufmachung und Verpackung diese Attitel hier zu Lande benötigt werden.

Der Kaffer hängt bekanntlich äußerst zäh an seinen Gewohn— h iten. Es ist nahezu unmöglich, ihn zum Kauf einer Ware zu be— nene die auch nur um eine Kleinigkeit von der ihm geläußgen abzeicht. Zum Teil hängt dies mit dem Stammesgesühl der Ein— öerenen zusammenz. Verschiedenheiten im Schmue oder in den Ileidungsstücken, die so unbedeutend sind, daß ein Uneingeweihter sie fium bemerkt, bilden oft das unterscheidende Kennjeichen zwischen enachbarten Stämmen. Daher ist es notwendig, daß die europãischen Jabrikanten sich aufs genaueste an die von den hiesigen Importeuren ausgesprochenen Wünsche halten. Daher ist es aber auch umgekehrt möglich, daß eine Ware, die genau dem Bedürfnis eines Trans vaal— fers entspricht, schon in Süd⸗-Rhodesien oder Zululand unver-

Eine Aufjeichnung, die eine Reihe von Angaben über die in

Transvaal gangbarsten Sorten solcher Artikel, wie Draht aller Art, Kaffernkochtöpfe. Decken und Laken, enthält, liegt während der nächsten drei Wochen im Reichsamt des Innern im Bureau der Nachrichten für Handel und Industrie.. Berlin W. 8, Wilhelm— straße 74 III, im Zimmer 154 zur Einsichtnahme aus. Abschrift der— selben kann inländischen Interessenten übersandt werden. Anträge sind an das Reichsamt des Innern zu richten. Es ist auch beab— sichtigt, Proben von derartigen Artikeln durch das Kaiserliche Konsulat beschaffen zu lassen

Japan.

„Vorschriften über die Vorlage der Fakturen. Die früher mitgetellten Vorschriften über die Vorlage der Fakturen bei e n n htentt gen sind durch folgende weitere Erläuterungen er—

eden:

Wagengestellung für Kohlen, Koks und Briketts (in Einbeiten zu 10 t) !. für die Zeit vom 1. bis 15. Sktober in den großen Kohlenbezirken

A. Steinkohlenbezirke.

bei der Zollfestsetzung als Anhalt dienen kann. Trade Journal.)

Japanisches Gesetz, betreffend Regelung der Elektrizitätsunternehmungen.

Im „Japanischen Staatsanzeiger! vom 30. März d. J. ist ein Gesetz (Nr. 55 vom 29. März), betreffend Regelung der Elektrizitäts—⸗ unternehmungen, veröffentlicht worden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist einer Kaiserlichen Verordnung vorbehalten, die jedoch noch nicht ergangen ist.

Die im Gesetz behandelte Materie war bisher im wesentlichen durch Verordnungen des Verkehrsministeriums geregelt, die indessen keine Vorschriften für den Fall der Interessenkollision zwischen den gleltrizitãtzunternehmungen einerseits und Einzelpersonen, öffentlichen Anlagen sowie anderen Elektrizitätsunternehmungen andererseits enthielten. Auf das hieraus entstandene praktische Bedürfnis dürfte der Erlaß des Gesetzes zurückzuführen sein, von dessen 22 Para⸗

graphen allein 19 (88 7 bis 16) der Regelung dieser Frage gewidmet sind. Eine deutsche Uebersetzung des Gesetzes liegt während der

nächsten drei Wochen im Bureau der „Nachrichten für Handel und

Industrien, Berlin W. 8, Wilhelmstr. 74 III, im Zimmer 154 zur

Einsichtnahm, aus. Eine Abschrift desselben kann inländischen Inter—⸗ essenten auf Antrag übersandt werden. Die Anträge sind an das ge— nannte Bureau zu richten. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Yokohama.)

.

911

Gegen das Vorjahr (4) .. den

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 24. Oktober 1911: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 22 632 7513

6 080 4214.

, Nicht gestellt.

Konkurse im Auslande. Rumänien. Amtsbezirk des Galatzer Konsulats.

Anmeldung Veristation

Maschinenb au Aftiengeseilschaft vormals L. Schwartz: kopff legte der Vorstand den Abschluß für das mit dem 30. Juni d. J. abgelaufene Geschäftsjahr vor.

ͤ allite Firmen Domizil der der 5 s . Forderungen Forderungen bis am David D. Kofler Focsani 30. 17. Oft. 9. November /

1511 27. Dt. 191.

In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsrats der Berliner

; Vorbehaltlich der Revision der Bücher und der Zustimmung der Generalversammlung genehmigte der Aufsichtsrat die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und seßte bei ebenso reichlich bemessenen Abschreibungen wie im Vorjahre die Dividende auf 133 0ͤ60 fest. Wie im Voriahre wird bei der Generalversammlung beantragt. werden, aus dem verfügbnren Reingewinn wiederum der Beamtenvorschuß und Unterstützungs kasse 100 000 M und der Fabrikarbeitervorschuß⸗ und Unterstützungskasse 50 000 0 zu überweisen außerdem für die Talen—⸗ steuer 20 090 4M aus dem Reingewinn zurückzustellen. Der derzeitige Auftragẽbestand erreicht die Höhe von rund 14,3 Millionen Mark gegen 14 Millionen Mark um die gleiche Zeit des Vorjahrs. Aus der Herbstvergebung der preußischen Staatseisenbahnverwaltung wird in allernächster Zeit ein weiterer Auftiag von etwa 43 Millionen Mark erwartet. .

In der gestrigen Aufsichtsratesitzung der Wittener Stahl—

kauflich ist.

röhrenwerke wurde, laut Meldung des ‚W. T. B.“, beschlossen,

Arbeits⸗ nicht recht. Im Durchschnitt . Beil Jahr ö. gestellt zeitig für den i nn Bemerkungen gestellt v. H. gestellt . 1 12 307 539 7349 12, 25 625 15ise 13 322 551 1766 635 24 515 Gegen das Vorjahr (4) 15 002 4,7 0 C II 3,3 o] Hachener Gen 1911 12 9932 1136 11,4 828 . 1315 13 10253 . 752 Gegen das Vorjahr (4) 3567— 3,360 * J5 4,50 nn,, 1911 12 35 275 3721 10,5 2940 . 1510 1i3 z s 255 63 2525 Gegen das Vorjahr (4) .. 2751 7,33 0 * T O0, 40, Elsaß Lothringen (Saarbezirö ... 1911 12 11672 1726 14,8 973 . isio 15 106 363 55 738 33 Gegen das Vorjahr (4) .. TI - 1040 T = 197 c her fh eien 1911 12 110 536 13 012 11,8 921 116 13 1563 5 5 56 38543 Gegen das Vorjahr (4) .. 4497 3,9 W TF7 4,10 Mieder schlesten 1911 12 16859 1158 6,9 1405 1910 13 16998 242 3,6 1308 Gegen das Vorjahr (4) . 139 0,8 0 7 7,4 0lo Sachsfscher Steinkohlenbezttk. . 191 10 10 152 1'005 52 1621 180 13 15 4655 215 17 1457 Gegen das Vorjahr (4) .. 11 O0 0lo C ITX 8, 3 o Gesamtsumme in den? Bezirken.. 1911 511 265 59 107 11,6 42 606 1910 833 59 10612 159 41 602 Gegen das Vorjahr (4) . DT = 441400 HSG 3,9 0 B. Braunkohlenbezirke. J 1911 12 49792 3133 6,3 4149 1910 13 48085 hi6 0 3699 Gegen das Vorjahr (4) . N 17607 3,50 450 12,200 k 1911 12 20 964 181g 77 1747 1910 15 29 696 223 0, 8 2284 Gegen das Vorjahr (4) . DT JIJ7 29,4 0,0 YF 23,5 . I 1911 12 7219 719 19,9 02 19119 13 8574 127 1.4 565 Gegen das Vorjabr (4) . 1355 15,78 0 8, 8 oso Sächsischer Braunkohlenbezirk. 1911 1 15519 364 3,6 1293 191109 13 14485 ö 1 Gegen das Vorjahr (4) ; Ti 7,1 oi T NJ 16, 1 0s Rheinischer Braunkohlenbezirk . 1911 12 24377 2308 9.5 2031 1510 13 17 777 78 G04 1367 Gegen das Vorjahr (4) .. 65660 37,1 0/0 —— 6552 48,6 0 Gesamtsumme in den 5 Bezirken. . . 1911 117871 8 334 7, 9822 1516 18 621 go5g 08 5171 dd O60 / DVS 7,7 olo

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der auf den 23. November zu berufenden ordentlichen Generalver— ammlung bei Abschreibungen in vorjähriger Höhe die Verteilung einer Dividende von 60½ für das verflossene Geschäftsjahr und eine Kapitalserhöhung von 2000 000 (S½ vorzuschlagen. Die Aktien sollen zu 140 ausgegeben werden und sind zu diesem Kurse den Aktionären im Verhältnisse von 2:1 anzu— bieten. Das neue Kapital dient zur Errichtung eines neuen Röhren— werkes in England in Gemeinschaft mit einem englischen Röhren— werke. Bei der zu errichtenden Gesellschaft werden die beiden Gesell— schaften, die englische und die Wittener Stahlröhrenwerke, zu gleichen Teilen beteiligt. Außerdem erhalten die Wittener Stahlröhrenwerke eine besondere Entschädigung, aus Patentansprüchen herrührend. Der 26. ö. neuen Kapitals dient zur Verstärkung der eigenen Betriebs⸗ mittel.

Nach einer durch W. T. B.“ übermittelten Meldung der Kaiserlich russischen Finanz! und Handelsagentur ergab der Wochengusweis der Russischen Staatsbank vom 21. Ok— tober d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsbank

bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen

verwaltung) (Nr. I) 1265,86 (12619), Gold im Auslande (Nr. 2) 165,9 (166,6), Silber. und Scheidemünze (Nr. 3) 60,4 (60,6), Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen (Nr. 4 430,1 (418,0), Voischüssez sichergestellt durch Wertpapiere (Nr. 5) 192,7 (1965,83, Sonstige Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sichergestellt dur Waren; Vorschüsse an Anstalten des Kleinen Kredits; Vorschüsse an Landwirte; Industrielle Vorschüsse; Vorschüsse an das St Peters burger und Moskauer Leihhaus; Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 185, (179,5), Wertpapiere im Besitz der Staatsbank (Nr. 12) 119,2 (116,6), Verschiedene Konten (Nr. 13) 36.5 (38,55), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) 3.3 (3,0), zusammen 2457, (24405). Passiyg. Kreditbillette, welche sich im Umlaufe befinden (Nr. I) 1387.4 (1377, 2), Kapitalien der Bank (Nr. 2) 55,0 (H,O). Laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei Nr. 4) 443.9 (451,4), Einlagen, Depositen und laufende Rechnungen verschiedener Anstalten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 509,5 (498,2) e r een rn fiir 8. 8 und ig] 61.3 (56,7), Saldo der iechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 11) (—

a6, 1 (3440 6). . .

Waren betreffenden Einzelheiten vorgelegt wird, die den Zollbeamten (The Board of