lieferungsvertrgg mit Großbritannien und Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Regelung der Handelsbeziehungen zum britischen Reiche; Gesetzen wurf, betreffend die Ausgabe kleiner Aktien.)
Statistik und Volkswirtschaft.
Beruf und Religionsbekenntnis in Preußen.
Für die Berufszählung von 1907 hatte der Reichstag die Er⸗ fragung des Religionsbekenntnisses beschlossen. Im Jahre 1895 ist die alesche Ermittlung vorgenommen und in Preußen auch schon 18382 das Religionsbekenntnis in Verbindung mit dem Hauptberufe erfragt worden. Die Ergebnisse für 1882 sind wegen etwas anderer Gruppierung der anderen Christenꝰ und der „Sonstigen. nicht völlig vergleichbar mit denen von 1895 und 1907; indessen beeinträchtigt dies die Veraleichungs⸗ zahlen nur in den Bruchstellen um ein Geringes. Bei Fortlassung der zuletzt genannten, verhäͤltsnismäßig schwach besetzten Gruppen fanden
sich nach der Stat. Korr.“ Evangelische Katholische Juden
unter je hundert der Berufszählungsbevölkerung: KJ 33,77 1,30 ,o 34,32 1,415 w 35. 85 o, 35, der Volkszählungsbevölkerung: , 33,74 1,33 3 ,,, 34,53 1919 ,,,, 35,80 1,10. Der Anteil jeder der drei Bekenntniegruppen an der Bevölkerung ist bei den Berufszählungen und bei den Volkszählungen annãhernd gleich, und ganz gleichartig ist bei beiden die Richtung der Entwicklung. Daraus darf auf die Zuverlässigkeit der Ermittlungen geschlossen werden, insbesondere auch auf die der Zählung der Erwerbstätigen nach dem Religionsbekenntnis. —. . Unter den im Hauptberufe Erwerbstätigen fanden sich Hundertteile ft ür
Juden 1
für fũr Evangelische Katbolische .
64,79 33,79 13 64, 54 33,94 1,18 15h). 63.38 35,12 106.
Auch hier verläuft die Entwicklung in derselben Richtung, die oben für die Gesamtbevölkerung gefunden war: Rückgang des Anteils der Evangelischen und der Juden, Steigerung desjenigen der Katholischen. Dabel ist' die Beteiligung der Evangelischen und, wenigstens 1895 und 1907, auch der Juden an der hauptberuflichen Erwerbstätigkeit vergleichsweise etwas stämker als die der Katholischen, die 1895 und 1907 einen kleineren Bruchteil Erwerbstätige stellen, als nach ihrem Anteile an der Bevölkerung zu erwarten ware, vermutlich eine Folge des größeren Kinderreichtums der Katholischen in weiten Gebieten des Vaterlandes. Daß sich in den verschiedenen Berufsgruppen im Anteil der Erwerbstätigen der drei Bekenntnisgruppen Unterschiede, zum Teil sehr erhebliche, ergeben, ist naheliegend. Große Berufsarten sind in Preußen geograpbisch so verteilt, daß sie sich vorzugsweise in Gegenden mit' einem vorherrschenden Bekenntnis finden, so s, B. der Bergbau und das Hüttenwesen und die Industrie der Steine und Erden in Gegenden mit überwiegend katholischer, teilweise erst durch die Erwerbstätigkeit herangezogener Bevölkerung, was auch zum kleineren Teile von der Landwirtschaft gilt. Andere Berufsarten haben ihren Standort hauptsächlich in den Städten J. B. die Industrie der Maschinen, die polvgraphischen, die BVersicherungs, die künstlerischen Gewerbe u. a. m., vor allem auch die Handelsgewerbe); in ihnen herrschen der Zusammensetzung der be⸗ treffenden ftädtifchen Bevölkerung entsprechend die Evangelischen vor, und hier, aus Berufsneigung z. B. im Handelsgewerbe, treten auch die Juden mit starken Anteilen auf. Fine Berufabteilung — nämlich E; Militär, Hof⸗, bürger⸗ licher und kirchlicher Dienst und die sog. freien Berufe — und in ihr einzelne Beruft arten welsen besonders starke Abweichungen von. der Zu sammensetzung der Berufszäblungsbevölkerung als Ganzes ssiehe Fben auf. Von den Erwerbstätigen waren in der ganzen Berufẽs⸗ abteilung E und speziell in der Berufeart 2, die Hof⸗ Reichs⸗ Siaats. Kommunal“, standesherrliche Verwaltung, Rechte pflege, Strafanstalts- und Gefänanisver waltung, Verwaltung von Arbeits⸗ und Besserunge häusern und Wohltätigkeitsanstalten umfaßt, Hundertteile evangelisch: katholisch: Juden:
7048 2822 115ꝝ 622 3835 113 38. 5 127,
24,15 1,00
1882 .
in der Berufsabteilung FE 168 , ( 19 69, 64
in der Berufsart E2 74 658
18382. ö 1892. K 73, 82 24, 84 1,08 19 73,10 25,36 1,20.
Zeigt schon die zusammengefaßte Berufsabteilung E ein im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung sehr starkes Ueberwiegen der Evangelischen, teilweise auch der Juden und ein auffälliges Zurück⸗ bleiben der Katbolischen, so ist dies nech deutlicher in der hauptsächlich aus Beamten zusammengesetzten Berufsart E?2 ausgeprägt, eine Erscheinung, die sich übrigens seit vielen Jahren auch schon bei der Statissik der höheren Lehranstalten und bei der Universitätestatistik ergeben hat. Immerhin kommt auch hier, wie sich schon oben gezeigt hat, die Richtung der Entwicklung auf zeitliche Minderung des Anteils der Evangelischen und auf Mehrung desjenigen der Katholischen und der Juden hinaus.
Bei der Berufszählung von 18907 ist die Berufsart E2 noch weiter zerlegt worden. In dieser Zergliederung der hauptberufstätigen Beamtenschaft ergeben sich folgende Pundertteile für die Bekenntnis gruppen in Preußen: .
Unterteilung von E2:
Kathol. Juden Sonstige
Höhere Reichs. und Staats. ,o . Richter, Saatsanwälte ... Rechtsanwälte, Notare, Patent⸗ k Höhere Hofbeamte aller Art .. 83,93 15,90 Höhere Kommunalbeamte .. 69,34 29, 20, Höhere Beamte standesherrlicher ufw. Verwaltungen. .. . . 51,656 47,06 Reichs u. Staatsbeamte mittleren / J Hofbeamte mittleren Ranges . . 69,63 29,94 Kommunalbeamte mittl. Ranges ö 253
Beamte stantdesherrlicher usw. Verw. mittleren Ranges.. 11893 27373 Nie ere Reichs⸗ u. Staatsbeamte 6,40 23,906 Niedere Horbeamte⸗· . ..... 3/67 2112 Niedere Kommunalbeamte ... 66.70 32.2 Niedere standesherrl. usw. Beamte 70,70) 29, 22
Evangel. Andere Christen
a1)
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Die Preisspannung zwischen den Kleinhandelspreisen für Schweinefleisch und den Großhandelspreisen für Schlacht schweine in Berlin.
Die Preisberichtstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats bat (ne zweite graphische Darstellung der monatlichen Schweine⸗ und Schweinefleischpreise in Berlin von 1903 bis 1911 veröffentlicht und den Mitgliedern des Bundesrats und des Reichstags überreicht. Da
nicht genügend klar zum Ausdruck kam, ist in der zweiten erstmalig auch die Preisspannung selbst als Kurve eingetragen, sodaß jeder auf den ersten Blick sowohl die starken Schwankungen der Preisspannung wie ihre steigende Tendenz erkennen fann. Bek dieser zweiten Darstellung sind die Kleinhandelepreise in den städtischen Markthallen für die drei wichtigsten Schweinefleisch⸗ forten: Rücken, Rippespeer, dann Schinken und drintens Schulterblatt und Bauch benutzt. In den 105 Monaten von 1803 bis September 1911 betrug die Riedrigste Differenz zwischen dem Kleinhandels« preise für Schweinefleisch und dem gleichzeitigen Schweinepreise 2727 3 für T kg, und zwar in den Monaten März und April des Jahres 1905; die höchste Spannung dagegen mit nicht weniger als 82 3 für 1 Rg war im Juni dieses Jahres zu ver⸗ seichnen. Nach den Jahrespreisen, wie sie die Denkschrift des Deutschen
Landwirtschaftsrats Über die Lebensmittelteuerung enthält, ergibt sich folgende Spannung:
Durchschnittsvreis fur Schweinefleisch in den Berliner Markthallen Pf. für 1 Rg Pf. für 1 kg 135 32 135 36 148 37
Schweinepreise Preisspannung
Periode
sark für 100 kg 1891 —c6 8951. 103 1896—1900 .. 99 1901 —1905 .. 111 19061910 .. 124 167 43 1911 108 165 57. Der Preisunterschied ist danach in den letzten 20 Jahren von 19g auf 43 Pfennige im Jahrfünft 1906110 (Januar bis August)
32 Pfennigen für und sogar auf 57 Pfennige im Jahre 1911 gestiegen. Während die Schweinepreise von 128 „ für 1060 kg im Vorjahre auf 108 6 in diesem Jahr, also fast um 16 Prozent gefallen sind, gingen die Kleinhändelspreise für Schweine fleifch in den staädtischen Markthallen von 172 Pfennigen auf 166 Pfennige oder nur um 4 Prozent herab.
Starke Vermehrung der Bevölkerung und geringe Zu⸗— nahme des Kulturlandes in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Vor kurzem sind die auf die Landwirtschaft bezüglichen Zahlen des Zensus der nordamerikanischen Union von 1910 peröffentlicht wordeèn. Danach hat sich die Zahl der Farmen von 5 757 372 im Jahre 1905 auf 6 340 357 im Jahre 1910 vermehrt. Numerisch be⸗ deutet dies eine Vermehrung um 1055 0; da aber die Durchschnitts, röße der Farmen von 146 acres auf 138 gefallen ist, so ist eine Flächenzunahme nur von 838 592 900 aCres auf 873 729 900, also nur um 4,2 oυν , eingetreten. Die Bewertung dieser Flächen, die ja allerdings auf etwas unsicherer Grundlage ruhen dürfte, betrug vor j0 Jahren 1358 Millionen, jetzt 2300 Millionen Dollar, das sind für L aere damals 155, jetzt 325 Dollar, alfo eine Steigerung auf mehr als das Doppelte. Diese Zahlen stellen nur den nackten Landwert dar, Gebäude und bewegliches In- ventar find nicht einbegriffen. Letztere haben sich selbstoerstäudlich auch erheblich vermehrt. Nicht en isꝑprechend gewachsen ist die Landbevölkerung: sie betrug im Jahre 1900 noch 9.5 do, 1910 nur noch 46,3 0/0 der Gesamtbedölkerung. Letztere ist dagegen in den 10 Jahren um 21 0 gewachsen, alfo in einem viel stärkeren Ver— hältnis, als Kulturland neu hinzugekommen ist. Daraus erhellt wieder einmal die auch schon anderwarts öfters dargelegte Tatsache, daß Nordamerika mehr und mehr darin nachlassen muß, Europa mit Ackerbauprodukten zu versorgen. (Nach den „Mitteilungen der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft“)
Literatur.
Dem Entwurf der Strafprozeßordnung, der, wie die Tagesblätter berichten, von dem gegenwärtigen Reichstage nach einem dor einigen Tagen gefaßten Beschlusie des Seniorenkonventz nicht mehr erledigt werden soll, ist eine Sondernummer der von Laband, Hamm und Heinitz herausgegebenen „Deutschen Juristen— zeitung“ (Verlag von Otto Liebmann, Berlin) gewidmet, in der hervorragende Juristen, Theoretiker wie Praktiker, und Politiker — Professor Dr. van Calker, Reichsgerichtsräte Dr. Peters und Conrad, Staatsminsster Dr. Graf von Posadoweky Wehner. Oberlandesgerichts⸗ präsident Dr. Spahn, Senatspräsident beim Oberlandesgericht in Hamm Wellstein, Seehandlungspräsident a D. Freiherr von Zedlitz und Reukirch u. a. — für die Verabschiedung des Entwurfs durch diesen Reichstag unter Verzicht auf weitergehende Wünsche eintreten. Es wird' hervorgehoben, daß, wenn die Reform des Sirafprozesses jetzt scheitere, weil sie mit der des materiellen Strafrechts verbunden werden solle, auf eine Erledigung vor dem. Jahre 1925 nicht zu rechnen sei. Fieilich wird auch die Verabschiedung des Entwurfs durch den gegenwärtigen Reichstag nur unter der Voraussetzung be⸗ fürwortet, daß die bei der zweiten Lesung beschlossene Zuziehung von Laienbeisitzern in der neu einzuführenden Berufungsinstanz wieder preisgegeben wird, die eine zu erhebliche Verschlechterung der Rechtspflege bedeute. Reichsgerichtsrat Dr. Peters zeigt in feinem Aufsatzs „Die Haupistreitvunkte, des Entwurfs der Strasprozeßordnung im Lichte der Rechts vergleichung“, daß keiner der für die Rechtevergleichung hauptsächlich in Betracht kommenden Staaten, weder Oesterreich noch Frankreich oder England, bisher dazu übergegangen ist, auch zur Enischeidung über Berufungen in Strafsachen Laien zuzuziehen, und daß dies dort die Gesetz gebung auch für die Zukunft nicht in Aussicht genommen hat. Aehnlich ver⸗ halt es fich mit dem anderen der beiden wichtigsten Streitpunkte, der Frage des Umfangs der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung. Nach einem Beschluß der Kommission des Reichstags soll das Gericht, gezwungen sein, auch Beweis anträgen über Tatsachen stattzugeben, denen es gar keine Be⸗ deutung für die Entscheidung beimißt. Kein fremder Gesetzgeber ist, wie Reichsgerichtsrat Dr. Peters gleichfalls nachweist. bisher so weit gegangen oder gedenkt so weit zu gehen, keines der fremden Rechte ist weiter, als es der Regierungsentwurf einer deutschen Strafprozeß⸗ ordnung tut, zugunsten einer freien Herrschaft der Prozeß⸗ beteiligten über das Maß der Beweisaufnahme von dem logisch und praktisch allein gerechtfertigten Grundsatze abge⸗ wichen, daß die Erheblichkeit einer behaupteten Tatsache die Vorautzsetzung für die richterliche Pflicht zur Beweiserhebung bildet. Weitere Kreife dürften auch die sich auf das Zeugnisverweigerungs⸗ recht der Reichstagsabgeordneten beziehenden Ausführungen des Staats- ministers Dr. Grafen von Posadowsky⸗Wehner interessieren, der auf die schweren Bedenken, die dem Zeugnisverweigerunge rechte der Reichstagsabgeordneten in dem von der Reichs iagskommission be⸗ schlossenen Umfange entgegenstehen, hinweist und befürwortet, daß die Regierung diesen Beschluß für schlechthin unannehmbar erkläre. — Mus dem“ vielseitigen Inhalt der übrigen im letzten Vierteljahr erschienenen Hefte der „Deutschen Juristenzeitung“, die immer mehr zum Sammelpunkte aller Zeit- und Streitfragen, die Wissenschaft und Praxis des Rechts und der Verwaltung bewegen, geworden ist, seien die folgenden größeren Aufsätze hervorgehoben: ‚Esn „Triumph“ der Laiengerichte! von Landgerichtspräsidenten de Niem; Der Gegenentwurf“ eines deutschen Strafgesetzbuches? von Wirk⸗ lichem Geheimen Rat, Professor Dr. Wach; „Inwiefern empfiehlt fich ein weiterer Autbau der Vonschriften Des G. V.. G. über die Unabhängigkeit der Richter? von Wuklichem Ge— heimen Rat Dr. Hamm; „Gesetz und Richteramt“ von Oberlandes⸗ gerichtsrat Schneider; Von der Weltfremdheit der Richter“ von Landgerichtspräsidenten Dr. Andrge; „Die Beschlüsse der Strafrechts kommission? von Wirklichem Geheimen Rat Dr. Lucas; „Zum Vor⸗ entwurf eines deutschen Strafgesetzhuchs“ von Reichsgerichts rat Eber⸗ mayer; „Gemeingefährliche Verhrechen und Vergehen von Landgerichts⸗ präsidenken Kitz. . Soziale Richter und sozial, Gerichte. von Amts⸗ richter Kraft; Die Neichsversicherungs ordnung, von Geheimem Regie⸗
jn der vor kurzem erschienenen ersten Darstellung die Preisspannung
rungsrat, Professor Dr. Laß; „Zum Luftschiffahrtsrechte' von Geheimem
Justizrat, Professor Dr. wbon Bar; „Aus der Rechtsprechung zum neuen preußischen Gerichtskostengesetze von 19107 von Kammer⸗ gerichtsrat Br. Simson; „Die neuesten Hefte der Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen' von Reschsgerichtsrat a. D. Galli; „Streit der Eltern um die Herausgabe des Kindes“ von Landgerichts. direktor Dr. Friekmann. Braun; ‚Die „gemischte wirtschaftliche Unter⸗ nehmung“, eine neue Gesellschaftsform“ von Ministerialdirektor, Wtrk⸗ lichem Geheimen Oberregierungtrat. Dr. Freund; „Die völkerrecht. lichen Geheimverträge! von Wirklichem Geheimen Rat, Professor Dr. Bekker; Völterrechtliche Betrachtungen zum italieniich kürkischen Kriege“ von Professor Dr. Fleischmann; „Marokko und das Völkerrecht? don Professor Dr. Niemeyer; Zur Frage der Sicherungsübereignung? von Professor Dr. Dertmann; „Das Versäumnisurteil nach vorangegangenem Mahnverfahren hon Amtsgerichtsrat Dr. Muskat; Das Verbot von Gewerbe⸗ betrieben“ von Sberlandesgerichtsrat Rosenberg; Das neue preußische Loshandelsgesetz: von Landgerichtsrat 4. D. Dr, Rönnberg; Der Handel in engkischen Shares nach deutschem Recht“ von Rechte anwalt Dr. Nußbaum; „Die gesetzgeberische Regelung der Konkurrenzklausel von Reichs gerichtsrat Dr. Duͤringer; Die Bedeutung eines internationalen statistischen Amtes für den Juristenstand“ von dem Präsidenten des Kaiserlichen Statistischen Amts Dr, van der Borght. — Mit dem 18. Heft vom 15. September gelangte die 110 Seiten umfassende, von dem Landgerichtsrat Hoffmann bearbeitete 24. Spruch samm⸗ lung der ‚Deutschen Furist enzeitung“ zur Ausgabe, welche die Präjudizien des Reichsgerichts, verschiedener Reich ämter, der Kompetenz, konflikts. und Verwaltungsgerichtshöfe, des preußischen Kammer. gerichts, des bayerlschen Obersten Landesgerichts und der Oberlandes, e zum Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Jahre 1910 enthält.
Börsengesetz für das Deutsche Reich vom 22. Juni 18968. Mai 1908, erläutert und mit Ausführungsbestimmungen herausgegeben von Justizrat Dr. Julius Kahn, Rechtsanwalt und Syndikus der Handelskammer München. Zweite, völlig neu bearbeitete Tuflage. VIII und 485 Seiten. München, C. H. Becksche Verlag, buchhandlung. Geb. 5 (66. — Diese in der bekannten Beckschen Sammlung von Textausgaben deutscher Reichsgesetze mit An— merkungen erschienene Bearbeitung des Börsengesetzes in der seit 1908 geltenden Fassung fiellt sich als ein im all, gemeinen zuverlässiger Handkemmentar dar in dem der Ver— fasser die Gesetzesmateriglien, die Literatur und die Rechtsprechung in dem durch die erstrebte Kürze bedingten Maße verwertet und zu einer Reihe der bei der Gesetzesauslegung sich ergebenden Fragen selbständiz Stellung genommen hat. Auch die Schwierigkeiten, die das Fehlen einer Definition des den Angelpunkt der Börsenreform bildenden Be— griffs des Börsentermingeschäfts im Gesetze für dessen Erläuterum bietet, hat er mim Geschick überwunden. Dem Kommentat porausgeschickt ist ein 59 Seiten einnehmender Ueberblick über die Geschichte und den Inhalt des Gesetzes, über die Literatur und die Materialien. In einem Anhang sind die Vollzugsvorschriften dez Reiches, Preußens und Bayerns, die organisatorischen Bestimmungen für die Berliner Börse und die Börsenordnungen für die Börsen i Frankfurt a. M. und Hamburg im Wortlaute wiedergegeben. Den Schluß bildet ein erschöpfendes alphabetisches Sachregister.
Land⸗ und Forstwirtschaft. Weizeneinfuhr in Marseille. Nach den Wochenberichten der in Marseille erscheinenden Zeitunz ‚Te Ssmaphore“ hat die Weizeneinfuhr Marseilles auf dem Ser⸗ wege betragen: in der Zeit vom 24. bis 29. September.. davon aus Rußland... in der Zeit vom 1. bis 6. Oktober. ; davon aus Rußland.. in der Zeit vom 8. bis 13. Oktober .. davon aus Rußland. in der Zeit vom 15. bis 20. Oktober.. davon aus Rußland.. — öbM In den Zollniederlagen in Marseille befanden sich am 18. Oktober 57 080 dæ.
106 808
221 785 165 528.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Ab sperrungs⸗ maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Aus den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts Nr. vom 25. Oktober 1911.)
Pest.
Vom 7. bis 13. Oktober erkrankten (starben) i Aegvpten 3 () Personen an der Pest, davon 1 () in Mal lawi je 1 (— in Ismalla und Chebin el Kom.
Britisch-Ostindten. In den beiden Wochen vom 3. bil 16. September erkrankten in Indien Soo? 4 8758 und st be 549 4 5964 Personen an der Pest. Von den 11450 Tode fällen kamen S099 auf die Präsidentschaft Bom ba (davon auf die Städte Bombay und Karachi 28 und h 1268 auf den Staat Mysore, 953 auf die Präsidentschan Madras, 467 auf die Zentralprovinzen, 278 auf Sydera ba? 225 auf Zentralindien, 66 auf Burma Havon auf die Stad Rangun 36), 42 auf die Vereinigten Provinzen, 26 an Bengalen (dabon 13 auf die Stadt Kalxkutta), 20 an Rajputana mit Aimer Merwara, 5. auf Coorg und 1 al das Punjabgebiet.
Niederländisch⸗Indien.
Aegypten.
Zufolge Mitteilung vom 14. Ser tember waren in Malang während der Monate Juli in August durchschnittlich täglich 5 bis 6 neue Erkrankungen verzeichnen, in der Hauptstadt Kediri, die seit dem 26. Augu als pestperseucht gilt, soll neuerdings alle 4 bis 5 Tage eine Ct krankung vorgekommen sein. . Mauritius. In der letzten Augustwoche wurde 1 tödlich ber laufener Pestfall festgestellt. — Britifch-Ostafrika. In Kisumu wurden vom 3. ji 16. September 2 Pester krankungen und 1 Todesfall) gemeldet, int gesamt bis zum 16. Scptember 60 (45), in Nairebi 39 (227. Zanzibar. In Zanzibar wurde am 17. September en neuer Pesttodesfall angezeigt. Brasilien. In Rio de Janeiro sind in der Zeit vom 1b bis 23. September neue Pestfälle zur Anzeige gelangt.
Pest und Cholera.
Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben vom 10. li 16. September 5 Personen an der Pest und 11 an der Cholera.
Cholera. .
Oesterreich-Ungarn. Im österreichischen Staatsgebin wurden vom 9. bis einschl. J5. Oktober in 2 Ortschaften des Ku ten landes insgesamt 2 Erkrankungen mit 1 Todesfall verzeichnet,
In Ungarn wurden vom 8. bis 14. Oktober 25 Erkrankung in 5 Romitaien gemeldet, darunter 11 im Kom. Torontal, 5 n Kom. Krasso-Szöreny und 4 im Kom. Baranya. !
Italien. Vom 1. bis 7. Oktober kamen in 28 Provim 332 Erkrankungen und 89 Todesfälle zur Anzeige. Es erkrankt (starben) in den Probinzen: Bergamo 38 (, Alessandria — 1 Genud 4 (=) — davon 3 =) in der Stadt Genua —= Vene 7 (5, Ro vigo 5 (U), Ferrara 2 2), Massa 10), Rom 36h ll — Davon 1267) in der Stadt Rom und H (4) in dem Irrenhaus Maria della Pleta — Aquila 4 (1), Teramo 2 (=, Chisg 3 (h, Eamdobasso (6), Avellino 8 (ij, Caserta 2 ) Neapel 7(1) — davon 2 (-) in der Stadt Neapel —, Salerno i Bart 59 (17, Lecce 1 ih, Catanzaro 2? (— . Regger Calabria 1 — , Messina 11 (2). Palermo 15 (6) — dabe
4 (2) in der Stadt Palermo —, Trapani 2 (—). Girgem
13 den Provinzen Cagliari 9 (3) und S 111
. * assari 1 (0.
Tholerafall festgestellt worden; beide Fälle sind tödlich verlaufen. Rußland. Zufolge dem amtlichen garn nd. .
sind vom 24. bis 30. September 45 Erkrankungen (und 27 Todes-
fälle) gemeldet, davon in der Stadt Rostow am Don 1 ()), in den Gouvp. Astrachan 9 (5, ö 10 (5), Searle d (1, in der Stadt Ufa 1 () und. im Ku bangebiete 2.5 (1). Aus dem Geuv. Samara fehlten seit dem 17. September die Anzeigen. ö Türkei. Ja Konstantinopel sind vom 3. bis 9 Ottober 178 Personen an der Cholera erkrankt (und 119 gestorben), in Saloniki und Umgebung vom 2. bis 5. Ottober 75 (51), in der Umgebung von Zonguldak vom 2. bis 8. Oktober 2 (2), in Kerasun vom 35. September bis 7. Oktober 5 (6), in Tripolis (Syrien) und Umgebung vom 26. September bis 5. Okiober 25 (16, in Damaskus vom 2. bis 6. Oktober 48 (44) — Davon sind 34 (33) nachträglich für die Zeit vom ö bis 30. September gemeldet —, ferner im Bezirke Bagdad vom , n g ö (11), in Bassra vom 1. bis 7. Oktober 1 und in Medina vom 30. September bis 6. Ok⸗ , m 30. September bis 6. Ok In der syrischen Hafenstadt Haiffa sind vom 28. September bis zum 5. Oktober 6 Cholergfälle vorgekommen, außerdem in 2 be⸗ nachbarten Dörfern zufolge Mitteilung vom 7. Oktober 5 Erkran⸗ kungen, alle mit tödlichem Ausgange. Am 6. Oktober jst auch in Aleppo eine aus Damaskus reiste Person an Ler Cholera gestorben. Per sien. In Mohamerg sind vom 17. his 25. September 38 Personen erkrankt und 4 gestorben. In der Umgebung von Ahwaz hat ö. Pest . Niederländisch⸗Indien. Zufolge Mitteilung vom 14. Sep— tember herrschte die Cholera 5 n 0er leren des Aichipels; die höchsten Erkrankungsziffern wurden in den beiden Hauptorten Boxneos: Pentianak und Bandjermasin beobachtet, aus denen wöchentlich 13 bis 29 Fälle gemeldet worden sind.
Pocken.
Deutsches Reich. Für die Woche vom 1. bis 7. Oktober wurden nachträglich 3 Erkrankungen mitgeteilt, davon? aus Bunzlau und 1 aus Ober-Leppersdorf (Kreis Landeshut, Reg. Bez.
Liegnitz) Ucgilßz . . . Vem 3. bis 16. September 3 tödliche Pockenfälle,
Honkong. davon in der Stadt Viktoria 2. 4 Nieder ländisch⸗In dien; Au der Nordküste der Insel Madura (bei Java) sind zufolge Mitteilung vom 14. September ylölich an Tagen 5 Fälle ven Pocken festgesteht worden, Vorher hatte die Seuche auf Nord-Neuguinea mehrere Erkrankungen verursacht, insbesondere galt dort noch immer die Südküste der Insel Biak als pockenverseucht.
Fleckfieber. Vom 8. bis 14. Oktober in Galizien 7 Er⸗
. Genick star re. Breu ßen, In der Woche vom 8. bis 14. Oltober sind 2 Er⸗ krankungen (und 2 Todesfälle) gemeldet worden in folgenden Regie⸗ rungsbezirken (und Kreisen); Hildesheim — (D Uslar], Liegnitz 1 1Lüben, Oppeln 1 (1) 1Tarnowitz].
Spinale Kinderlähmung.
Preußen. In der Woche vom 8 bis 14. Olteber ist 1 Er— krankung im Kreise Ueckermünde des Regierungsbezirks Stettin gemeldet worden.
—
uge⸗
DOesterreich. krankungen.
Verschiedene Krankheiten.
2 Pocken: Konstantinopvel (2. bis 8. Oktober), Moskau je 1, St Petersburg 2. Warschau 4 Todesfälle; Paris 1, St. Petersburg 2 Erkrankungen; Fleckfieber: Moe kau, Odessa je 1 Todesfall; Rückfallfie ber: St. Petersburg 1 Erkrankung: Tollwut: Reg. Rez. Schleswig, Budapest je 1 Erkrankung: Milzbrand: Reg.⸗ Bez. Merieburg 3 Erkrankungen; Trichinose: Reg.-Bez. Marien— werder (Radomno, Kreis Löbau) 10 Erkrankungen; Influenza: Berlin 3, London 14, Moskau 2, Odessa 1, St. Petersburg 3, Wien 2 Todesfälle; Kopenhagen 289, Odessa 30 Erkrankungen; Brechdurchfall: Nörnberg 26 Erkrankungen. — Mebr als ein Zehntel aller Gestorbenen starh an Masern und Röteln Durchschnitt aller deutschen Berichte orte 1895 1904: 1,10 0½) ; in Gera — Erkrankungen wurden gemeldet in Nürnberg 44, Lübeck 68, Sam⸗ burg, Budapest je 67, New Vork 79, Odessa 35, Paris 265, St. Peters⸗ burg 57, Wien 39; desgl. an Diphtherie und Krupp (1895190: 157 6): in Astona, Erfurt — Erkrankungen wunden angezeigt im Landespolizeibezirk Berlin 284 (Stadt Berlin 183), in den Reg. Bezirken Arnsberg 111, Magdeburg 141, Merseburg 122, Potsdam 127, Schleswig 113, Stettin 123, in Hamburg 144, Budavest 44, Christsania 27, Kopenhagen 22, London (Krankenhäuser) 178, New Pork 130. Paris 49, St. Petersburg 47, Wien 51; desgl. an Keuchhusten in Barmen — Erkcankungen wurden angezeigt in Kopenhagen 22, New Jork 42; desgl. an Typ bus (895/1904: 0,460 / 0): in Vamkorn * Erkrankungen gelangten zur Meldung im Landeepolizei⸗ bezirk Berlin 21, in den Reg. Bezirken Arnsberg 37, Düsseldorf 141, Münster 112, Trier 52, in Budapest 64, London (Krankenhäuser) 29, New Jork 97, Odessa 21, Paris 118, St. Peiersburg 113, Warschau sKrankenbäusery 31; ferner wurden Erkrankungen gemeldet an Scharlach im Landespolizeibezirk Berlin 223 (Stadt Berlin 160), in den Reg. Bezirken Arnsberg 189, Breslau 103 (Stadt Breslau b,), Düsseldorf 263, Merseburg 131. Potsdam 146, in Nürnberg 21, Samkurg 61, Budavest 115, Chrtstiania 49, Dordrecht (11. bis 7. Okisber) 23, Edinburg 25, Kopenhagen 40, London (Kranken⸗ bäuser) 355, New York 37, Odessa 45, Paris 43, St. Petersburg 66, Stockholm, Warschau (Krankenhäuser) je 22, Wien 77.
Niederlande.
Durch Königliche Verordnung vom 15. September veröffentlicht im „Niederländischen Staagtecourant! Nr. 248 vom 22. 23. Oktober, sind wie in den letzten Jahren die folgenden außerordentlichen Maß⸗ nahmen zur Verhütung einiger ansteckenden Krankheiten und zur Abwehr ihrer Ausbreitung und Folgen mit Gültigkeit für ein Jahr angeordnet worden.
Artikel 1.
Die Ein- und Durchfuhr und Beförderung von Lumpen, ge⸗ brauchten Kleidungsstücken und ungewaschener Leib und Bettwäsche sind verboten aus Ländern oder Orten, die durch unsere Minister des Innern und der Finanzen bezeichnet werden.
Die Bezeichnungen werden jedesmal mindestens einen Tag vor dem Inkrafttreten durch Veröffentlichung im „Niederländischen Staats⸗ courant“ zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Unsere vorgenannten Minister sind befugt, die Bezeichnungen zu verändern, so oft die Umstände es gestatten oder nötig machen, sowie zu bestin men, ob und inwieweit das durch Reisende mitgebrachte Gepäck unter das Verbot einbegriffen sein soll. Die Verfügungen über diese Punkte werden gleichfalls im Nieder⸗ ländischen Staatscourant“ veröffentlicht.
Artikel 2. Dient das Verbot zur Verhütung der Einschleppung der asiagti⸗ schen Cholera oder der Pest, dann richten sich unsere Minister bei den Bekanntmachungen, betreffend die Ein⸗ und Durchfuhr aus Ländern, Nie der am 3. Dezember 19803 in Paris abgeschlossenen und durch das Fesetz vom 31. Tezember 1906 (Staatsblatt. Nr, 370) genehmigten ternationalen Sanitäizübereinkunft beigetreten sind, nach den Be⸗
15 (h, Caltanissetta 15 (6), Catania 46 (1899) — d 9 in der Stadt Catania —, . 16 6,
In Marseille ist am 9. und 12. Oktober je
Artikel 3.
Vorschrift im 1. Absatz des Artikels 7 des
Gesundheitsuntersuchung bestimmt sind. Artikel 4. Die gegenwärtige Verordnung, die während eines Jahres in Kraft bleibt, tritt in Wirkung am zweiten Tage nach dem Datum des Staatsblattes und des Staatcourants, in denen sie veröffentlicht worden ist. AUnsere Minister des Innern und der Finanzen sind mit der Aus— führung dieser Verordnung beauftragt, die im Staatsblatt und gleich- zeirig im Staatscourant veröffentlicht und von der Abschrift an den Staatrat gesandt werden soll. (Vergl. R. Anz.“ vom 27. Oktober v. J. Nr. 253.)
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.) Frankreich.
Zollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen der Neu; Hebriden nach Frankreich und Neu-Caledonäen. Laut Verordnung der französischen Regierung vom 10. Oktober 1911 ist die Menge der Erzeugnisse, die von den französischen Wirtschafte— betrieben auf den Neu⸗Hebriden stammen und unter den in der Ver⸗ Idnung vom 12. November 1901 angegebenen Bedingungen in der eit vem 1. Juli 1911 bis zum 50. Juni 1912 in Frankreich und Neu⸗Caledonien zugelassen werden können, wie folgt festgesetzt werden:
Laffeeccc.. 600 00 kg Kata, 50009. Vanille ö ( Journal offieiel de la République Francaise vom 18. Oktober 1911.)
Winke für den Verkebr mit den Kaiserlichen Konsulaten in den Vereinigten. Staaten von Amerika. . Anfragen. Die Auskunft suchenden Firmen sollten die Fragen, die sie beantwortet wissen wollen, so siellen, daß Irrtümer ausgeschlossen sind und daß der Zweck, den der Anfragenge verfolgt, llar zu erseben ist. Anfragen über Absatzmöglichkeit von Waren sollten, wenn die Art der Ware dies zuläßt, von Mustern ohne Wert begleitet sein. Ist die Uebersendung von Mustern nicht möglich, so0 sind Kataloge, Abbildungen oder Beschreibungen einzusenden. Soll über den auf der Ware lastenden Zoll, eine Auskunft gegeben werden, so sind genaue Angaben über die Beschaffenheit der Ware besonders notwendig; Zollauskünfte können nur obne Gewähr erteilt werden. Zollauskunfisstellen, die verbindliche Auskunft geben, kestehen in den Vereinigten Staaten nicht. Auskunft über Ru und Kreditwürdigkeit von Personen oder Firmen kann nur erteilt werden, soweit sie durch die den Kaiserlichen Konsulaten zur Ver⸗ fügung stebenden Verbindungen erlangt werden kann. Für diese Auskünfte wird ebenfalls keinerlei Gewähr oder Verbindlichkeit über— nommen. Im übrigen können derartige Auskünfte auch von den in Deutschland tätigen Vertretungen Ter beiden großen amerikanischen Auskunfteien Brazstreet's und R. G. Dun u. Co. eingeholt werden. II. Einziehung von Forderungen. Den Kaiserlichen Konsulaten stehen bei Einziebung ven Feorderungen keine Zwangs⸗ mittel zur Verfügung. Ibre Tatigkeit beschränkt sich auf die Ver⸗ mittlung bei Zablungsverweigerungen oder Säumigkeit. Versagt die Vermittlung, so bleibt als letzter Weg die gerichtliche Klage. Die Klage bei Gericht ist stets mit Kosten für den Kläger verbunden, der auch im Falle des Obsiegens den größten Teil der Kosten seiner Vertretung vor Gericht zu tragen hat, In der Regel ist ein Vergleich der gerichtlichen Klage vorzuziehen. Die Gebühren der Anwälte, die Höhe der in jedem Falle erforderlichen Vorschuß= jahlung somwie die Vollstreckung der Urteile sind verschieden. Die Kaiserlichen Konfulate sind bereit, nähere Auskunft zu erteilen, sowie Rechtsanwälte und Einziehungsbureaus namhast zu machen. Un— erläßlich int bei Gesuchen, die Einziehung von Forderungen oder die Vermittlung hei geschäftlichen Differenzen betreffen, eine genaue Dar—⸗ stellung der Sachlage. III. Erstaitung der Auslagen. Den Anfragen und Gesuchen ist der Betrag des Portos in deutschen Postwertzeichen oder durch internationalen Antwortschein beiiufügen. Größere Portoauslagen sowie Auslagen für Telepbon, Telegramme und Botengänge sind zu ersetzen. Der Betrag wird durch die Legationskasse des Auswartigen Amts eingezogen. . IV. Gebühren. Auf Grund des Konsulatsgebübrengesetzes vom 17. Mai 1910 sind folgende Gebühren zu zahlen: Für die Ein— treibung, Auszahlung und Ueberweisung von Geldern, Wertsachen oder sonstigen Gegeuständen 209 vom Werte, jedoch nicht unter 5 e; für Nachforschungen oder Einziehungs und Vergleichs verband— 6 in Forderungesachen 6 M; für Vermittlung eines Vergleichs
— Cb.
. V. Nachweis von Bezugsquellen für deutsche Waren. Die Kaiserlichen, Konsulgte konnen ihre auf amerikanischer Seite an sie herantretenden Anfragen nach Bezugs quellen für deutsche Waren fachliche Auskunst zu geben, nur erfolgreich lösen, wenn die Industrie⸗ und Exportfirmen, Industrie— verbaͤnde und Exportvereine durch Uebersendung von Katalogen, Adreßbüchern, Bezugelisten und anderen Veroͤffentlichungen Kaiserlichen Konsulate unterstützen. Auch sollten deutsche Firmen, die in den Vereinigten Staaten ständige, eigene Vertretung
9 e 1 Aufgabe, die von
dann
839 die
1 baben oder in regelmäßiger Geschäftsverbindung mit amerikanischen Import— und Kommissionsbäusern stehen, den Kaiserlichen Konsulaten von den betreffenden Adressen Kenntnis geben. Diese Mitteilungen werden streng vertraulich bebandelt und aueschließlich zum Nutzen der be⸗ treffenden Firmen verwendet. (Fericht des Handels sachrerständigen beim Kaiserlichen Generalkonsulat in New York.) z
Absatzverhältnisse für Häute, Leder und Lederwaren —; in Cuba.
Häute. Dle jährliche Produktion von Häuten beläuft sich in Cuba auf etwa 150 000 bis 180009 Stück. Hierin einbegriffen sind die aus dem städtischen Schlachthause Havanas stammenden, die auf etwa 14000 geschätzt werden. Die Ausfuhr der naßgesalzenen Sãute gebt zum großen Teil — etwa 100 000 Stück — nach Hamburg, der Rest verteilt sich auf New Vork, Havre und Amwerpen. Der er sielte Preis für 50 kg (= 190 Pfund spanisch) Häute beläuft sich auf etwa 48 bis ß0 66. Die Verschiffungen finden jede Woche zweimal über New Vork nach Europa statt, außerdem nehmen auch die direkt von Hadana nach Hamburg gehenden Dampfer der Damburg Amerika. Linie Haute als Fracht an. Die Aussichten für die Entwicklung des Dãutehandels in Cuba sind nicht günstig, weil die dort gezablten Preise sehr hoch sind. So werden z. B. im städtischen Schlachthause Havanas : Häute in drei Klassen geteilt und dementsprechend verkauft. Preis belief sich am 21. September 1911 auff:
7 Dollais spanisch Gold für eine Haut I. Klasse, n * * * * II. *
6 11 r . 147 *. 14 III. 2 Hierbei ist zu berücksichtigen, daß das Rohgewicht einer Haut sich höchstens auf 65 Pfund beläuft. ( Sohlleder. Em Teil des verarbeiteten Sohlleders
Cuba hergestellt. Bisher war es nicht möglich, dieses
feinerem Schubwerk zu verwenden, da die Gerbereien nur mittel- mäßtge Ware zu liefern imstande waren. Erst in neuester Zeit hat sich die Compania Curtidora Cubana in Cardenas ensschloffen,
839 66
9 Ver
und
stimmungen dieser Uebereinkunft.
Mit den Nachforsckungen nach den Uebertretungen des Gesetzes vom 26. April 1855 (Staateblatt Nr. So) und dieser Verordnung sind außer den dazu in Artikel 6 dieses Gesetzes bestimmten Beamten und Unterbeamten auch die Aerzte beguftragt, die auf Grund der
i . . Gesetzes vom 28. März 18.7 (Staatsblatt Nr. 5) zur Verhütung von Ansteckung durch die aus See ankommenden Schiffe von uns für die in Artikel 7 erwähnte
weise und
gelernten Arbeitern war recht rege Nachfrage. 8 R = ʒ ; . ze z Nassau und Waldeck bielt der gute Beschäftigungsgrad in den meisten Industrien auch im Berichtsmonat weite In N X r 1 — * 8 1 . 1
Württemberg und Baden blieb mit einigen Ausnahmen die Ge—
Eisenbahnen
deutet Kilometer.
ö Harpener Berghau⸗Aktiengesellschaft muß es 4. e nuß es
nabmen der Orient bahn vom 15. bis 21. Oltober 1911 an 2a R209 & 64 8
(weniger 58 539 Fr.), seit 1. Januar 1911: 12 421 674
133 5652 Fr.:.
der Internationalen Zuckerkonferenz
8 ᷓ 8. Dezember
weitere fünf Jahre folgen zu lassen. mit der Frage diskutiert werden, die auf die nähere Festsetzung des russischen Kon- tingents überhaupt abäelen.
Oberleder wird ebenfalls importi n . falls importiert und zwar au den Ver
Lackleder. Bessere Sorten kommen aus Deutschland, minder⸗ wertigere aus den Vereinigten Staaten. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben mit Erfolg versucht, Deutschland den Import von Sohl- und Oberleder zu entreißen. Schon jetzt ist die Ginfuhr Deutschlands in diesen beiden Ledersorten gering. 6 . Schuhwaren werden zum Teil in Caba hergestellt, zum Teil importiert. Eine der bedeutendsten Schubfabriken Havanas gehört k Die Einfubrländer sind die Vereinigten Staaten
Spanien. Spanisches Schuhwerk wi — sei i 5 . sches Schuhwerk wird wegen seines leichteren — Sattlerwaren werden ebenfalls teils im Lande fabriziert (Sättel, Zaumzeuge, Riemen), teils von den Vereinigten Staaten aus eingeführt (elegantere Ledertaschen, wie Handtaschen. Koffer usw.) In letzter Zeit sind jedoch von Deutschland aus Brief— Dandtaschen, kleinere Reisekoffer und Gamaschen eingeführt worden. r Bei der zunehmenden Beliebtheit der amerikanischen Waren in Cuba und in Anbetracht der schnelleren Lieferung der bestellten Güter ist nicht anzunehmen, aß die Ein fubr von Leder und Leder. waren aus Deutschland in nächster Zeit wesentlich ver⸗ mehrt werden kann. (Bericht des Kaiserlichen Ministerresidenten in Havana vom 22. September 1911.) ö
Der Arbeitsmarkt in Deutschland im Monat September 1911.
8 8 Meri tar e s z 9 ‚ . k—— 1 J ö. fich di m . J allgemeinen gebessert. Auf dem Ruhrkohblenmarkte hat der flaue Geschäftsgang angehalten. In . besserte sich die Nachfrage nach Stein ö ctwas; doch war die Verfrachtung wegen der schlechten
asserverhältnisse ungenügend. Auch in Niederschlesien war der Kohlen. und Koksobfatz nicht ausreichend. In der Textil in dustrie klagen die Baumwollspinnereien über einen underändert schlechten Geschäftsgang; auch die Tuchfabriken si n n. schler zeschäftsgang; auch die Tuchfabriken sind nur vereinzelt be⸗ friedigend beschäftigt. In der Spiritusindustrie war der Ge= schäftsgang schleppend. Flott beschäftigt waren der Masch ine nb au die erekrrisch« und die emijche' Induftrie. Auch im Bau? gewerbe herrschte zumeist noch recht reges Leben. Vom Tali- syndikat wird der Geschäfte gang als lebhaft bezeichnet. In der Fluß⸗ schi fahrt trat mit dem Regen eine Besserung ein. . .
Nach den Berichten der Kran kenkassen hat der Beschäftigungs— grad im September weiter zugenommen. Es ergab sich am J. Sk— tober 1911 gegenüber dem 1. Sexrtember eine Zunahme der derỹche⸗ rungspflichtigen Mitglieder abzüglich der erwerbsunfähig krank Ge⸗ meldeten von zusammen 71 013 (37 783 männliche und 33 230 weib⸗ z . ⸗. ) . ö ö ; 3 = . L 6. e * — L d liche), Gegenüber dem Vormonat August ist der Beschäftigungsgrad
der männlichen Personen, wenn man den Bestand vom 1. Januar
auf 103.
46 548 290 6 im 2. Vierteljahr 1911 und 45130 8374 S im
k keit im September
Jahres und Ende
monat eine Besserung zu verzeichnen. Im 3. Vier seljahr betrug der
10 v. H. im Vorvierteljahr.
dem Vormenat erkennen. Bei der Gesamtzahl der berichtenden
133 Arbeitsgesuche gegen 145 im gleichen Monat des Vorjahrs und Auf dem Berliner Arbeitsmarkt hat der Beschäftigungsgrad
gleich 109 setzt, von 198 auf 109 gestijegen; beim weiblichen Ge—⸗ schlecht stieg der Beschäftigungsgrad gegenüber dem August von 101 Ger Erl 35 3 8 Reer, nam S . 58 2 Erl: aus dem Verkaufe von Invalidenversicherungs— marken betrug im abgelaufenen Vierteljahre 47 884770 M gegen 3. Vierteljabr 1910. Ueber die Arbeitslasigkei berichten 53 Fach⸗ 89 e m 1977 3851 Mitgliedern; von diesen waren Ende des Nonate, 1, v H. arbeitslos; Ende August dieses —yvterm be rin 86 842 fr ⸗ —61** . . September vonigen Jahres betrug die Arbeitslosenzahl 1,8 v. H. es ist also sowohl gegenüber dem Vorjabre wie gegenüber dem Vor— ,, der Arbeitslosigkeit (Verhältnis der Arbeitslosentage z Mä ita lse dert agen 5 849 — . 8 3 * zu den Mitgliedertagen) 1.1 v. H. gegen 1RX v. H. im Vorjahr und 2 die Arbeits is iff ss sowei ö i 5 Arbeitsnachweisziffern lassen, soweit sie männ⸗ o — . 96ffeę sso 7 dor; iche Arbeiter betreffen, eine Besserung gegenüber dem Vorjahr und 9 ö 935 55 819 9 * k für die vergleichbare Zahlen vorliegen, kamen im September 1911 auf je 100 offene Stellen bei männlichen Personen 5 31 92 r 5 a er 1 5 . 98 142 im Vormonat. Bei weiblichen Personen stellten sich die ent⸗ sprechenden Ziffern auf- 92 bew. 87 und 90. gegenüber dem Mormonat Nor; . egenüber dem Vormonat und dem Vorjahr erheblich zugenommen.
91 82 . * 1 1 ö Auch in der Provinz Brandenburg hielt die befriedigende Lage, die
der Arbeitsmarkt im Vormonat aufwies, im Berichtsmonat noch größtenteils an. In den Städten gestaltete sich die Tätigkeit teil⸗ recht günstig * Sch aw] 6 . w s nstig. In Schleswig- Holstein, Lübeck 1 Damburg war die Gesamtlage der Beschäftiaung in Industrie und Gewerbe zufriedenstellend, teilweise besser als im Vormonat und im gleichen Menat des Vorjahrs. Nach un⸗ In Hessen, Hessen⸗ an. In Bavern, schäftslage im allgemeinen recht günstig. f Die Einnahmen aus dem Güter isenba betrugen im September 16 15 695 6505 ½ mehr als im gleichen Mone
ins eine von
Mehreinnahme
Wagengestellung fü am 27. O Ruhrrevie Anzahl der 25 067
3780
Gestelltt.. Nicht gestellt .
Berichtigung.
In dem in Reichs ⸗ und
* ö. r . Staatsanzeigers
Nummer des Ausweis der . e laut Meldung im 3. Quartal des Jahres 1910, anstatt
der gestrige der gestrtgen * 3775 veröffentlichten W. T W.
. B.“ heißen:
im 4. Quartal.
Brutteein⸗ 343 198 Fr. Fr. (weniger
— Laut Meldung des W. T. B.“ ketrugen die
—
Brüssel, 27. Oktober. (W. T ñ :
T. B.)
Die ständige Kommission beschloß, sich bis zum „zu vertagen, um der russischen Regierung Gelegenheit ihrem Verlangen nach Erhöhung des Exportkontingents zur Erneuerung des 1907 abgeschlossenen Abkommen? auf Es werden also in Gemeinschaft der Kontingents die Bedingungen
Erhöhung des
Belgrad, 28. Oktober. (W. T. B.) Ausweis der Serbischen
Autonomen Monopolverwaltung: Bruttoeinnabmen der ver⸗ pfändeten Monopole sowie Nettoergebnisse der Zölle, Qbrtsteuer und Stempelmarken für den Monat Sertember 1911: 5014955 Fr lis io: a8 41s ; . (30 867 106 Fr.) wendung 30524441 Fr. (26 740 862 Fr.). 2) Materialankäufe und Betriebs- spesen 7379 159 Fr. ( . 205 732 Fr.). 3) Kassenbestand 3 513 12 Fr (1670 920 Fr.), zusammen 41 418 727 Fr. Gö 615 524 Fr.). .
Fr.), desgleichen Januar bis August 36 403 774 Fr.
zusammen 41 418 727 Fr. (35 615 524 Fr.). Ve n Fr.). er⸗
—* — — 1 E 8 der Einnabmen: 1) Für den Dienst der Staatsschuld
New Ro 27. Oktobe V. T . F J 8 New Jork, 27. Oktober. (WB. T. B.) In einer für den
Stabltrust e ape FSrrißruna fan offen Ge n, ʒ . ust eintretenden Erklärung sagte dessen Prasident Garv, da, 18 .
En Moackteil ang Dem Norashan er Reni 6 ein Nachteil aus dem Vorgeben der Regierung sich ergeben
Chrom zur Gerberei zu benutzen.
sollte, er die sehr zahlreichen Aktionäre treffen würde.
Prãsident Taft