1911 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, Paul Schoenheimer in Charlottenburg und Gustav Behrendt in Deutsch Wilmersdorf bei dem Landgericht 1 in Berlin, die Kaufleute David Sinzheimer, Friedrich Janisch, Martin Katz in Berlin und Jobst Hinne in Schöneberg, der Direktor Gustav Christiani in Groß Lichterfelde bei dem Land— ö in Berlin, der Mühlenbesitzer Karl Leipziger in Breslau ei dem Landgericht daselbst, die Kaufleute Paul En gel s, Hermann Strebel, Louis Eliel, Alfred Neven-Du Mont, Ludwig Michels, Otto Bertuch, Alfred Ben dix und der Kaufmann und Fabrikant Chrysant Josef Proenen in Eöln bei dem Landgericht daselbst, der Hobel⸗ und Sägewerksbesitzer Adolf Vogelsang in Düsseldorf bei dem Landgericht daselbst, der Kaufmann Ernst Lucas in Elberfeld bei dem Landgericht da⸗ selbst, der ,. Paul Rennau in Halberstadt bei dem Landgericht daselbst, der Ingenieur Reinhard Lindner und der Fabrikdirektor Adolf Schulze in Halle a. S. bei dem Landgericht daselbst.

Dem Staatsanwalt Kröner in Altona ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Geheimer Justizrat Custodis bei dem Landgericht in Cöln, Anton Hein bei dem Landgericht Lin Berlin, Breuer bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bonn, Dr. Hempowicz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Graudenz, Heine bei dem Amtsgericht in Wiesbaden, Schöttler bei dem Amtsgericht in Herborn und Klock bel dem Amtsgericht in Culmsee.

Mit der Löschung des Rechtsanwalts Kiock in Culmsee in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen. .

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der frühere Rechtsanwalt, Justizrat Dr. Regely bel dem Landgericht in Glogau, die Rechtsanwälte Dr. Teich aus Essen bei dem Amtsgericht in Mülheim a. Ruhr, Matthias aus Memel bei dem Amtsgericht in Willenberg, die Gerichtsassessoren Dr. Kareski und Rieger bei dem Kammergericht, Dr. Erich Hirschberg und Schley bei dem Landgericht in Berlin, Vech bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bonn, Frölich bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Düsseldorf, Jacobi bei dem Amtsgericht und dem Land— gericht in Insterburg, Bernards und Wattendorf bei dem Amtsgericht und der Kammer für Handelssachen in Barmen sowie bei dem Landgericht in Elberfeld, Bauermeister bei dem Amtsgericht in Lübben, Middendorf bei dem Amts— gericht in Oelde und der frühere Gerichtsassessor Dr. Kerber bei dem Amtsgericht in Ohligs.

Der Kammergerichtsrat Schlesier, der Abteilungsvorsteher, Erste Staatsanwalt Steinbrecht bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts J in Berlin, der Amtsrichter Przewieslik in Lublinitz und der Rechtsanwalt und Notar Dr. Thiem in Kammin sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Polizei⸗ sekretar Hermann Adler zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.

Versetzt sind: Baurat Freude von Anklam an die Re— gierung in Cassel, Baurat Lucas von Reichenbach als Vor— stand des Hochbauamts nach Anklam und Reglerungsbau— meister Bode von Hanau als Vorstand des Hochhauamts nach Insterburg. .

Der bisherige ständige Kommissar des Ministers der öffentlichen Arbeiten für die Teilnahme an den Diplom— rüfungen bei der Technischen Hochschule in Hannover in der

bteilung für Architektur, Geheime Baurak Hellwig in Hildesheim ist von dieser Tätigkeit entbunden worden.

Als Nachfolger ist der Regierungs- und Baurat Sch warze in Hildesheim bestellt worden.

Versetzt sind: die Regierungsbaumeister des Eisenbahnbau— faches Gutjahr, bisher Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts 2 in Osnabrück, zur Eisenbahndirektion nach Münster und Pommerehne, bisher in Görlitz, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnbetriebsamts 2 nach Cassel sowie der Eisenbahn— verkehrsinspektor Löhr, bisher in Gießen, als Vorstand des Eisenbahnverkehrsamts nach Cöln.

Dem Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufaches Hilleke in Dortmund ist die Stelle des Vorstands des Eisen— bahnbetriebsamts 1 daselbst verliehen.

Dem Eisenbahnverkehrsinspektor Bottke, bisher Vorstand des Eisenbahnverkehrsamts in Cöln, ist die nachgesuchte Ent— lassung aus dem Staatsdienst erteilt.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts—

angelegenheiten.

Der außerordentliche Professor in der philosophischen Fakultat der Universität zu Göttingen, Geheime Regierungsrat Dr. Tollens ist mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs zum ordentlichen Honorarprofessor in derselben Fakultät ernannt worden.

Dem Seminardirektor Heinrich ist das Direktorat des Lehrerinnenseminars in Insterburg verliehen worden.

Ministerium des Innern. Der Oberpräsidialrat Dr. Kriege ist dem Oberpräsidenten der Provinz Hannover zugeteilt worden.

Meßtischblätter im Maßstabe 1: 25000.

Auf Grund der Neuaufnahmen sind anschließend an die in der Anzeige vom H. Mat 1911 verzeichneten Blätter die nachstehenden in Lithographie hergestellt und veröffentlicht worden:

Nr. 467 Cadinen, Nr. 627 Thiergart, 628 Pr. Holland, 529 Rogehnen, 713 Christburg, 715 Hagenau,

969 Wusterwitz, 1176 Kgl. Lindenau, 1177 Gr. Plowenz, 1181 Rumian, 1182 Gilgenburg, 1183 Gardienen, 1185 Jablonken, 1186 Malga,

1267 Goßlershausen, 1268 Lemberg,

1270 Kauernik, 1271 Mroezno,

12765 Muschaken, 1351 Briesen,

1353 Wrotzk, 1355 Radoek,

1356 Lautenburg, 13599 Soldau,

1433/1513 Gollub, 1512 Preuß. Layke.

Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisen⸗ schmidt hierselbst, Dorotheenstraße 60.

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reis eines jeden Blattes beträgt 1 . isung für den Dienst edes Blatt erfol nahme hierselbst, den 25. Oktober 1911.

Kartographische Abteilung der Königlichen Landesaufnahme.

bteilungschef.

gebrauch zu dem ermäßigten Preise gt durch die Plankammer der König—

von 50 8 für NW. 40, Moltkestraße 4.

lichen Landesau

Oberst und

Karte des Deutschen Reichs im Maßstabe 1: 100000. (Ausgabe A Schwarzdruck —) Im Anschluß an die unterm 5. Mai 1911 angezeigten Blätter sind die nan n,,

Bleicherode, Mühlhausen i. Th.,

Birkenfeld g auf Grund der Neuaufnahme

buchhandlung

die Kartographische bearbeitet und veröffentlicht worden. Der Vertrieb erfolgt durch die R. Eisenschmidt hierselbst, Dorotheenstraße ho Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 6 50 3, im Um— druck 50 3. . Die Anweisung für den Dien von 75 3 bezw. 30 3 für jedes der Königlichen Landesaufnah Berlin, den 25. Oktober 1911. Kartographische Abteilung der Königlichen Landesaufnahme.

Übteilungschef.

stgebrauch zu dem ermäßigten Preise Blatt erfolgt durch die Plankammer

me hier, NW. 40, Moltkestraße 4.

Oberst und

Karte des Deutschen Reichs im Maßstabe 1: 100000. (Ausgabe B

Im Anschluß an die unterm H. sind die nachstehenden:

Buntdruck —.) Mai 1911 angezeigten Blätter

Dillenburg,

durch die Kartographische Abteilung bearbeitet und veröffentlicht V lagsbuchhandlung R. Eisenschmidt hierselbst. Dorotheenstraße Rr. 66.

Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 ( 50 3.

Die Anweisung für den Dienstgebrauch zu dem ermäßigten von 75 3 für jedes Blatt erfolgt durch lichen Landesaufnahme hier, NW.

Berlin, den 25. Oftober 1911. . ;

Kartographische Abteilung der Königlichen Landesaufnahme.

bon Zglinicki, Oberst und Abteilungschef.

die Plankammer der König— 40, Moltkestraße 4.

Topographische Uebersichtskarte des Deutschen Reichs im Maßstabe 1: 200000. . . (Buntdruck.) Im Laschlit⸗ an die unterm 5. Mai 1911 sind die nachstehenden: Nr. 125 Marburg,

angezeigten Blätter

Nr. 128 Jena,

155 Tirschenreuth, 163 Nürnberg, 173 Ingolstadt, 174 Straubing

durch die Kartographische Abteilung bearbeitet und veröffentlicht ist der Verlagsbuchhandlung von

Der Hauptvertrieb der Karte ist d . Hseenstraße Nr. 60, übertragen worden.

R. Eisenschmidt hier, Doroth

Der Preis eines Blattes beträgt 1 6 50 4.

Die Anweisung für den Dienstgebrauch zu dem ermäßigten Preise von 1 für jedes Blatt erfolgt durch die Plankammer der lichen Landesaufnahme hier, NW. 40, Moltkestraße 4.

Berlin, den 25.

Kartographische

Oktober 1911.

Abteilung der Königlichen Landesaufnahme. von Zglinicki,

Oberst und Abteilungschef.

Bekanntmachung.

Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebssahre 1910.1 bei der Osterwieck⸗Wasserlebener Eisenba ihrer preußischen Strecke auf

31 566 S6 38 5

hn bezüglich

festgestellt worden ist. Magdeburg, den 2. November 1911.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.

Aichtamtliches.

Dentsches Reich. Berlin, 4. November.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern im Neuen Palais bei Potsdam Reichskanzlers Dr. von Bethmann Hollweg und heute den des Chefs des Marinekabinetts, Admirals von Müller entgegen.

Prenßen.

den Vortrag

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll— und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Äus— schüsse für Zoll und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuer— wesen hielten heute eine Sitzung.

Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Ueber das Marokkoabkommen mit Frankreich meldet W. T. B.“

Die bekannten Ereignisse in Marokko haben erkennen lassen, daß die Ordnung in Marokko nicht ohne Eingreifen einer europäischen Macht aufrechterhalten werden kann. Ein Sultan, der der tatsächliche Herrscher über das Reich wäre, und der die Macht hätte, die in der Algecirasakte vorgesehenen Re⸗ formen durchzuführen, existiert nicht mehr. Nach der Algeciras= akte hatte aber keine einzelne Macht das Recht, die Wieder⸗ herstellung der Ordnung in Marokko allein durchzuführen. Als Frankreich sich trotzdem dazu anschickte, erinnerte“ die Deutsche Regierung an die Bestimmungen der Algeciras⸗ alte; sie gab ihrer Ansicht, daß sie zur selbständigen Wahrung bedrohter deutscher Rechte ebenso berufen sei, wie Frankreich zur Wahrung französischer Interessen, durch Entsendung eines Kreuzers nach Agadir zum Schutz dortiger deutscher Interessen Ausdruck. Dies alles hat dann dazu ge⸗ führt, daß die deutsche und französische Regierung sich ent— schlossen haben, die Angelegenheit unter sich neu zu regeln. Als Grundlage der Verhandlungen diente das deutsch⸗ französische Ablommen vom 9. Februar 1969. Die beiden Regierungen haben sich nun über einen Vertrag ge—⸗ einigt, der heute in Berlin unterzeichnet werden soll und, nachdem der unterschriebene Vertragtztext auch der französischen Regierung zugegangen, also voraussichtlich Montag früh, gemeinschaftlich der Oeffentlichkeit übergeben werden soll. Die französische Regierung hat sich zunächst abermals auf das bündigste verpflichtet, die wirtschaftliche Gleichberech⸗ tigung der verschiedenen Nationen in Marokko aufrechtzuerhalten und dafür Sorge zu tragen, daß das Prinzip der offenen Tür, wie es in den vorhergehenden Verträgen festgelegt ist, durch keinerlei Maßnahmen beeinträchtigt werde. Auch hat die französische Regierung ausdrücklich Rechte und Wirkungskreis der marokka— nischen Staatsbank erneut garantiert

Andererseits hat die Kaiserliche Regierung ihr bereits in dem Vertrage vom 9. Februar 1909 ausgesprochenes politisches desintéressement, näher präzisiert und“ der französischen Regierung volle Bewegungsfreiheit für Her— stellung und Aufrechterhaltung der Ordnung und für die in Marokko vorzunehmenden Reformen jeder Art zugesichert. Sollte die französische Regierung im Einvernehmen mit der marokkanischen Regierung zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Sicherheit wirtschaftlicher Transaktionen marokkanisches Gebiet militärisch besetzen, so wird auch demgegenüber die Kaiserliche Regierung keine Schwierigkeiten machen. Das Gleiche gilt von etwaigen Polizeiaktionen zu Lande und zu Wasser. Endlich hat die deutsche Regierung erklärt, keinen Einspruch erheben zu wollen, falls der Sultan von Marokko die diplomatischen und Konsularagenten Frankreichs mit der Ver- tretung der marokkanischen Interessen und dem Schutze der marok— kanischen Untertanen im Auslande betrauen sollte. Das Gleiche gilt für den Fall, daß der Sultan den Vertreter Frankreichs bei der marokkanischen Regierung zum Vermittler gegenüber den übrigen fremden Vertretern zu bestellen wünscht. Diese Be— stimmung war für unsere Interessen wertvoll, weil auf diefe Weise dem gefährlichen Spiel mit dem masque chérifien ein Ende gemacht wird, das dazu führen mußte, daß es uns in strittigen Fällen an Personen fehlte, an die wir uns halten konnten. Durch die Neuregelung der Dinge wird einesteils die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung besser als bisher gesichert. Anderenteils werden Störungen der Ordnung und Vertragsverletzungen von den französischen Organen da, wo sie die tatsächliche Macht ausüben, auch wenn noch eine formelle Hoheit marokkanischer Behörden besteht, direkt vertreten werden müssen.

Betreffen die ersten drei Artikel des Abkommens die französischen Befugnisse unter Voraussetzung der offenen Tür und die Handelsgleichheit, so werden nun in den Artikeln 4 ff. die beiden letztgenannten Grundprinzipien durch Einzel— bestimmungen ausgebaut, die für ihre Innehaltung Garantien schaffen, die bisher gefehlt hatten.

Die französische Regierung verpflichtet sich, keinerlei Un— gleichheiten zwischen den in Marokko handeltreibenden Nationen zuzulassen, weder in bezug auf Zölle, Steuern und andere Ab⸗ gaben irgendwelcher Art, noch bei den Tarifen für die zukünftigen Eisenbahnen, Schiffe oder andere Verkehrsmittel. Das Gleiche soll gelten für alle Fragen des Transitverkehrs. Sodann wird die französische Regierung bei der marokkanischen Regierung eine verschiedenartige Behandlung der Staatsangehörigen der ver schiedenen Länder unter allen Umständen verhindern. Ins⸗ besondere wird sie keinerlei Verordnungen zulassen, wie z. B. für Maße und Gewichte, Aichungswesen, Anbringung von Stempeln auf Bijouteriewaren und ähnlichem, die die Waren irgend einer Macht in ihrer Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen könnten. Um aher den interessierten Mächten einen besseren Einblick wie bisher in das Zollwesen zu verschaffen, wird die französische Regierung die marokkanische Staatsbank veranlassen, sich in der „Commission des valeurs douanières“ und in dem „Jemité Permanent des donanes“ der Reihe nach durch die verschiedenen Mitglieder ihrer Tangerer Direktion vertreten zu lassen. Diese haben sich jährlich abzuwechseln.

Die französische Regierung wird Kirner darüber wachen, daß von dem aus Marokko zu export Winden Eisen kein Aus fuhrzoll erhoben wird. Desgleichen sollen der Minenindustrie in bezug auf die Produktion und Arbeitsmittel keinerlei be— sondere Steuern auferlegt werden dürfen. Abgesehen von all⸗ gemeinen Steuern, haben sie nur eine jährliche nach Hektaren zu berechnende feste Abgabe und eine weitere Abgabe im Verhältnis zum Bruttogewinn zu tragen. Diese Abgaben sollen entsprechen den Bestimmungen der Artikel 35 und 49 des Berggesetzentwurfs, der die Anlage des am 7. Juni 1919 in Paris gezeichneten Konferenzprotokolls bildet. Die französische Regierung wird nicht zulassen, daß in bezug auf Bergwerks⸗ abgaben zwischen den Angehörigen der verschiedenen Nationali täten irgend welcher Unterschied gemacht wird. Diese Abgaben sind von allen gleichmäßig und dem Reglement entsprechend zu entrichten, ohne daß unter irgend welchem Vorwande u Gunsten der Interessenten irgend einer Nation ein Erlaß im Ganzen oder zum Teil gewährt werden könnte. .

In bezug auf die öffentlichen Arbeiten bleiben die Be— stimmungen der Algecirasakte über die öffentlichen Aus⸗ schreibungen bestehen. Um aber verschiedene Mißstände, die sich inzwischen herausgestellt haben, abzustellen, hat die französische Regierung die ausdrückliche Verpflichtung über⸗ nommen, für eine derartige Formulierung der Adjudikations⸗ bestimmungen Sorge zu tragen, daß die Konkurrenz⸗

ähigkeit der Staatsangehörigen sämtlicher Mächte in Wahrheit die gleiche ist. Dies gilt insbesondere auch für das zu liefernde Material und für die Fristbestimmungen. Der Betrieb der großen Unternehmungen bleibt dem marokka—⸗

on ihm freihändig an für den Betrieb nötigen Geld⸗ Die französische Regierung wird e der Eisenbahnen vie auch in bezug iesen Betrieb sichern, ächte eine unbedingt gleich-

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S.

Hansa“ (Delaware) eingetroffen. ö

nischen Staate reserviert oder kann v Dritte vergeben werden, die die mittel zur Verfügung stellen. jedoch darüber wachen, und etwaiger sonstiger Transportmittel sor auf die Anwendung des Reglements, die d die Staagtsangehörigen sämtlicher M mäßige Behandlung erfahren. Um den Mächten einen be Ausschreibungen zu gewährleist rung die marokkanische S

November in Lewis

daß beim Betrie

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Deutsche Nationalverband zur Beratung über seine Stellung 3 Laut Meldung des „W. T. B. inem über die Sitzung au abwartende Haltung aus. ungarischen Abgeordnetenhauses ern sein Amt niedergelegt.

ist gestern in Wien Kabinett zu⸗ spricht sich Sgegebenen Com⸗

sseren Einblick in die öffentlichen um neuen en, wird die französische Regie— taatsbank veranlassen, den ihr in der Commission générale des adjudications et marchès“ zu⸗ stehenden Posten abwechselnd der Rei Tangerer Direktionsmitglieder zu be die französische Regierung die marokkanis Comité spécial des travaux publics, einen der ihr zustehenden drei Delegierten an den? Staats— angehörigen einer in Marokko vert olange die in Art. 66 der Algecira Spezialbelastung des Handels in Geltung bl

Um die Erschließung Marokkos zu erleichtern und den freien Wettbewerb zu ermutigen, gierung verpflichtet, die marokkanis allen Eigentümern von Bergwerke landwirtschaftlichen Nationalität den Bau von Eis gestatten, durch die sie ihre Etablissements Eisenbahnen oder mit den nächstge Sie haben sich dabei nach d die auf der Grundlage der französisc werden sollen.

Ueber den Betrieb der öffentl rlich ein Bericht erstattet werden analog den gen französischer Eisenbahnaktien?

Die französische Regierung wird Berichts einen der Administratoren Der Bericht wird mitgeteilt und gegebenenfalls mit den Bericht gemacht haben. ihre Bemerkungen die direkter Erkundigungen zu

sammengetrelen.

der Verband in e muniqus für eine Präsident des

he nach mit einem ihrer ch Albert Berzeviezy hat gest

,, wird che Regierung be⸗ , ö g Grosbritannien und Irland.

rhaus verhandelte gestern über die Klau enbill, die einige der wi Deklaration in Kraft setzt et, verwahrte sich der Staatssekretär des aufe der Debatte aufs Prisengericht

stimmen, in dem

Das Unte der Seepris der Londoner

Wie ‚W T. B.“ meld Auswärtigen Amts Sir Ed irfste gegen die Annahme, entscheiden könnte, umgewandelt Streitigkeiten zwischen Kriegfüh der Tatsachen ents für Streitfragen z

Macht zu akte vorgesehene

retenen fremden chtigsten Bestimmungen

übertragen, s

ward Grey im L daß das Internationale daß Handelsschiffe auf hoher See Das Prisengericht renden und Neutralen Entscheidung

hat sich die französische Re— che Regierung zu veranlassen, n sowie von industriellen und Unterschied Mitteln zu mit öffentlichen legenen Häfen verbinden en Reglements zu richten, hen Gesetzgebung erlassen

Unternehmungen auf Grund

8 ei eiden; ein olche enbahnen aus eigenen cheiden; eine solch

wischen zwei Kriegführenden Wenn ein Kriegführender ein in e wandeltes Handelsschiff ausbringe gefalle, so werde es dagegen kein Gerichtshof geben. neutrales Schiff, das

in Kriegsschiff umge— und damit verfahre, wie es ihm en Appell an den Internationalen r Gerichtshof ferner entscheide, daß ein von einem umgewandelten Handelss Entschädigung Kriegführenden

chiff gekapert Anspruch habe, nicht binden.

n Handelsschiffen ruch gegen nationalen

ichen Eisenbahnen in Marokko Berichten, ie den Generalversammlunk gesellschaften zu erstatten sind. mit der Aufstellung dieses der marokkanischen Staatsbank betrauen. mit seinen Unterlagen den Zensoren der dann veröffentlicht werden, und zwar Bemerkungen, die die letzteren zu dem Es steht den Zensoren frei, sich für nötigen Unterlagen durch Einziehung beschaffen.

Bekanntlich waren in den letzten Jahren zahlreiche Be— schwerden gegen die französischen Behörden und Beamten in Marokko und die unter ihrem Einfluß stehenden Beamten des Um die vorhandenen Mißstände tun— hat, sich die französische Regierung in

die maroklanische Regierung zu be⸗

in jedem Beschwerdefall, der sich nicht durch die beteiligten Konsuln französischen interessierten Macht einen Schiedsrichter Angelegenheit zu bestimmen. den Schiedsrichter marokkanischen Regierung gemeinschaftl der beiden beteiligten Konsuln zu be greift gleichmäßig Platz für Beschwerden ge Behörden, wie gegen französische Agenten, sof keit marokkanischer Behörden ausüben. Diefes wird solange in Geltung bleiben, b Gerichtsorganisation gefchaffe etzgebung der interessier dann auch bestimmt sein wird, stimmung der Mächte die Konsu

Artikel 10 legt der französise auf, darüber zu wachen, daß uch in Zukunft in den die ihnen vertragsmäßig

über die Umwandlung vo lasse; er erhebe Einsp irgend eine Entscheidung des Inter ischen einer kriegführenden und neutralen Macht die ührende Macht

sich in ihrer Auffassung auf hoher See nicht be die Auffassung, daß Gerichtshofes zw Rechte Engla einer kriegfül

einträchtigen

nds verkürzen würde, wenn es als kriegf sgrenden gegenüberstehe.

Frankreich.

der unter Vorsitz des Prä— der Republik im Elysése stattfand, gab der Mi des Aeußern de Selves deutschen Vereinbarungen deutschen Staatssekretär des Auswärtigen Amt Berlin endgültig paraphiert worden seien.

Im gestrigen Minis

.

, ö

daß die französisch⸗ abgeschlossen und vom

s und dem fran⸗ Machsen laut geworden. zösischen Botschafter in beseitigen, ; Artikel 9 verpflichtet, Italien.

Der Ministerrat beriet vorgestern, wie die Stefani“ meldet, die Einberufung der die wegen des Krieges wie wegen des nor— Die Regierung Fälle weitere Streitkräfte zu mobi ahrt bereit zu halten, um den Krieg mit jeder gebotenen Energie zu Ende zu führen.

regeln lassen, gemeinschaft— Klasse 1889 zu demjenigen zur Regelung der Können sich die Konsuln über ist derselbe ich mit den Regierungen Dieses Verfahren gen marokkanische ern sie die Tätig⸗ Schiedsverfahren is in Marokko einmal eine n sein wird, die den Rechtsregeln ten Staaten entspricht und die nach vorher einzuholender Zu⸗ largerichtsbarkeit zu ersetzen. hen Regierung die Verpflichtung die fremden Staatsangehörigen marokkanischen Gewässern und Häfen Fischereirechte ausüben

den Fahnen, malen Funktionierens der Armee notw ist fest entschlossen, für alle lisieren und zur Abf

23

am mlung erfassung eine Reihe r gestern angenommen meldet, besagen die Be⸗

Die chinesische Nationalvers Thron als Grundlagen für die V en unterbreitet, die diese Wie das „Reutersche Bureau“ dingungen:

Die Tsching-Dynastie regiert für immer. Kaisers soll unverletzlich sein. durch die Konstitution. stitution vorgeschrieben. nommen durch die

von Bedingung

Die Person des Die Macht des Kaisers ist beschränkt J nung der Thronfolge wird in der Kon— Die Konstitution wird entworfen und ange⸗ Nationalversammlung und veröffentlicht durch sfassung zu ändern,

zustehenden ; 8 Oberhauses sollen

Die Mitglieder de Aus denjenigen, die für diese ament den Mintsterpräsident en wählen und Der Ministerpräsident schlägt die übrigen Diese werden ebenfalls vo m Die Kaiserlichen Prinzen

Kabinett oder zu obersten Verwaltungsbeamten d werden können. Wenn der Ministerpräsident, in der Regierung gehindert, dieses nicht auf Aber ein Kabinett

Parlament Volk gewählt werden. eignet sind, soll das Parl der Kaiser ih Mitglieder des Kabin Kaiser ernannt.

6 * I . N 397989 2x6 25 Artikel 11 sichert dem fremden Handel die Amt besan ders ge

Häfen, je nach dem sich ergebenden Be Regierungen marokkanischen Regierung) bereit erklärt, Mächten auf der Unterlage der Madrider Revision der Listen sowie

Eröffnung neuer

dürfnis. In Artikel 12 e ernennen.

er Provinzen gewählt t, durch das Parlament löst, muß er demissionieren. rlament nicht mehr als einmal auflösen direkten Befehl 8 in bezug er besondere Bedingungen, Andernfalls ist er an erhindert. Kaiserliche Edikte außer im Falle einer unmittelbaren Not⸗ önnen die Edikte in Form eines Gesetzes esonderen Bedingungen und Voraus en nicht ohne Zu— jedoch kann eine vom Kaiser vor⸗

Die Zustimmung Anordnungen über Parlament die Zustimmung die Regierung nicht auf Grund

Konvention der Rechtslage der fremden Schutz Mochalaten herbeizuführen, die in Artskel 8 dieser Konvention inft die wirtschaftlichen Verhältnisse in gestalten, daß eine Veränderung des Sr genossen und Mochalaten angezeigt erscheint, Negierungen, wenn dieser A Signatarmächten eine entsprec Konvention betreiben. Weise die Auf in Widersprue einbarungen u

soll das Pa Der Kaiser soll

aber wenn diese Befugni eiten ausgeübt wird, muß über die das Parlament enkscheidet, beob der Ausübung solcher Machtbefugnisse v können ein Gesetz nicht ersetzen wendigkeit. In einem so in Uebereinstimmung mit b erlassen werden.

Marokko sich so um—⸗ in ners 9 30 an ,, innere Angelegenh ugenblick gekommen ist, bei den hende Veränderung der Madrider Artikel 13 erklärt sodann in üblicher hebung aller mit den vorstehenden Bestimmungen h stehenden Vertragsklauseln, Abmachungen Endlich sichern sich in Artikel 14 Unterstützung zu, um die übrigen Algecirasakte zum Beitritt zu dem gegen⸗ zu bestimmen.

lchen Falle k

Internationale Verträge dürf des Parlgments

Kriegserklärung oder ei genommen werden, des Parlaments die Verwaltung

j nd Reglements. beide Mächte gegenseitig ihre Signatarmächte der wärtigen Abkommen In. dem bezüglich des Congo zwischen zeschlossenen Abkommen erhält, meldet, Deutschland bedeutende und wertvolle e der ganzen Grenze seiner Landstrecken, die sich bis Ubangi erstrecken. wertvoll sind, Ufern dieser Ströme. Landstreifen zwischen

n Friedensschluß wenn das Parlament nicht tagt. muß später eingeholt werden.

Deutschland und Parlaments nicht erlangt, kann ündereien längs dürfen Ausgaben, die gemacht werden. ordentliche finanzielle Das Parlament hat jede Vermehrung oder scheidungen des Parlaments Die National öffnung des Parlaments

Vuanschikai hat telegraphisch

Kamerunkolonie, an die Uf Wenn diese Strecker

sie Deutschland Deutschland erhält an' die sechs und zwöl Schiffahrt Deutschland das s zu deren Zusammenfluß südlich lbkommen überhaupt Vertrag auf Gegen— gen über Handelsfreiheit, gegen— chte, Befugnisse über Weiter

Ferner ist es der Regierung nicht gestattet, außer⸗ jznahmen außerhalb des Etats zu treffen. die Höhe der Ausgaben des Kaif erminderung festzusetzen. ollen durch den Kaiser veröffentlicht übt ihre Tätigkeit

er des Congo oder des auch an sich weniger erlichen Hauses sen Ufern Kilometern, die ihm Einrichtungen kleine Dreieck

ersammlung bis zur E⸗ eine Denkschrift an in der er es, obiger Quelle zufolge, ab⸗

den Thron gesandt w Kabinett zu übernehmen.

lehnt, den Vorsitz in möglich zu sagen, ob dies eine nur eine Aeußerung der verlangt, daß s

jwischen Logone und Chari bi des Tschadsees ab. nicht erwähnt.

eitigkeit beruhen eitige Durchzugsre Eisenbahnen und am Schluß den g für den Fall, daß im i rliner Vertrag festgelegt ist,

t Es ist nicht wirkliche Ablehnung oder Bescheidenheit ist, denn die Sitte olche wichtigen Stellungen mehrmals abgelehnt

wird in dem Im übrigen enthält der de Bestimmung führung von zorbehalt gegenseitiger Ver⸗ en Congobecken, Veränderungen

Nach Meldungen aus Hankau haben die Kai d. M. die Chinesenstadt bombardiert, Raub der Flammen wurde. Verwundeten nach dem Hos Sicherheit zu bringen, wurde aus Wutschang behindert; die Kaiserliche der Rettungsarbeiten des Roten Kreuze

Wie das „Reutersche Bureau“ Aufständischen im Besitz der Chine haben gestern auch das Polizeitruppen haben sich ihnen die Revolutionäre die Errichtun chen republikanischen Regierung formell mit

serlichen am die zur Hälfte ein Der Versuch der Fremden, die pital der christlichen Mission in Feuer der Aufständischen n hörten jedoch während 8 auf zu schießen. ferner meldet, sind die senstadt in Schanghai Arsenal eingenommen. angeschlossen.

nternational wie es durch den Be eintreten sollten.

durch das

Der Königlich großbritannis chen ist nach Berlin aft wieder übernom

che Botschafter Sir Edward zurückgekehrt und hat die Leitung der

Dem Konsular⸗ g einer provi⸗

korps haben

Afrika.

Nach Meldungen des „W. T. B.“ sind der vorgestrige Tag und die Nacht in Tripolis ruhig verlaufen. 6 i mittag kam es zu einem bedeutungslosen Vorpostengeplänkel. Der Torpedobootszerstörer, Dardo“ ist von Homs zurückgekehrt und berichtet, daß dort die Lage unverändert ist. Funken⸗ telegraphische Nachrichten vom General Briccola besagen, daß auch in Benghasi nichts Neues vorgekommen ist. Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge ist in Malta die Nachricht ein⸗ i hen, daß alle italienischen Kriegsschiffe Tripolis verlassen

ätten.

Nr. 44 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge— sundheitsamts“ vom 1. November 1911 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Ste blichkeits⸗ verhältnisse im Deutschen Reiche nach den Ausweisen aus 348 großen Ortschaften, 1910. Gesetzgebung usw. (Preußen.) Krätze. Bahnarbeiter. Alkoholmißbrauch Nahrungsmittelchemiker. Krankenhausqpotheken (Oldenburg.) Geflügeleinfuhr. = (Waldech. Desgl. esterreich Frauennachtarbeit. Viehseuchenüberein⸗ kommen. (Schweiz. Kant Bern.) Aerztege sellschaft. (Schweden.) Butterausfuhr. (Portugal.) Madeirawein. = Tierseuchen im Auslande. Desgl. in der Schweiz, 2. Vierteljahr. Maul⸗ und Klauenseuche in Schweden. Tierseuchen in Rumänien, 2 Vierteljahr. Vermischtes. International Uebersicht über Sterbe⸗ fälle 2c. in Städten, 1880 bis 1909. (Preußen.) Allgemeiner Knappschaftsverein zu Bochum, 1910. (Bayern. Typhusfälle in München, 1871 bis 1910. (Rußland.) Bevölkerungsbewegung, 1909. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 009 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Kranken⸗ häusern. deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken, Witterung. Besondere Beilage: Vorläufige Mit teilungen über Ergebnisse der Schlachtvieh⸗ und gie r gau im Deutschen Reiche, 1510. Beilage: Gerichtliche Entscheldungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmltteln (Konserven, Korke).

Statiftik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Ha mhurg hat, wie W. T. B. meldet, eine gestern abend im Gewerkschaftshause abgehaktene Versammlung des Deutschen Holzarbetterverbandes nach einem Bericht über die Berliner Einigungsverhandlungen beschlossen, die Arbeit am Montag, den 6. Novemher, wie derauf zunehmen. Damit ist der Kampf im Holzgewerbe, der 33 Wochen andauerte, beendet. Auch die AÄrbeit— geber haben in einer gleichzeitig abgehaltenen Versammlung dem Schiedsspruch zugestimmt.

Im Falkenauer Kohlenrevier sind, wie dem W. T. B.“ aus Eger gemeldet wird, 2000 B ergarbeiter ausständig.

Der Ausstand bei der Reedereifirma van Driel in Rotterdam (gl. Nr. 260 d. Bl.) nimmt, wie die ‚Frkf. Ztg. er— fährt, weitere Ausdehnung an. Der Bund der Maschinisten und Heizer hat dem Personal auf allen Schlepphooten Kenntnis gegeben, daß für alle Firmen, die in Verbindung mit der Reederei van Driel stehen, keine Schiffe mehr befördert werden dürfen. In⸗ folgedessen ist das Personal von mehreren Schleppbooten, das sich weigerte, für die Firma van Driel zu arbeiten, ausgesperrt worden.

Kunfst und Wiffenschaft.

Auf den verschiedenen Weltmeeren werden gegenwärtig durch eine vom Carnegie ⸗Institut in Washington ausgerüstete Expedition um⸗ fassende erdmagnetische Forschungen ausgeführt, deren Er— geb isse schon jetzt erkennen lassen, welch große Bedeutung dieses Unternehmen für die Seeschiffahrt und die geographifche Forschung hat. Wie bekannt, finden Seefahrer und Entdeckungs— reisende mit Hilfe des Kompasses den richtigen Kurs auf Meeren und in unerforschten Landgebieten. Da indes die magnetischen Pole der Erde mit den geographischen nicht übereinstimmen, müssen bei Benutzung des Kompasses die magnetischen Elemente der Erde berücksichtigt werden, die man mit Intensität, Inklination und Deklination oder Mißweisung bezeichnet. Um diese drei für die Schiffahrt sehr wichtigen Faktoren festzustellen, werden nicht nur längs der Küsten, fondern auch auf den Weltmeeren magnetische Beobachtungen ausgeführt. An den Beobachtungen auf dem Megre, die von Kriegs⸗ und von Handelsschiffen ausgeführt wurden, haben so gut wie alle Völker teilgenommen. Aber abgesehen davon, daß diese Beobachtungen immer nur bestimmte Strecken be⸗ trafen, können sie nicht ganz zuverlässig sein, weil selbst Holzschiffe Gisen und Stahl enthalken, die flörende Bestandteile bilden hh; diesem Grunde beschloß das Carnegie⸗Institut, ausschließlich für erd— magnetische Forschungen berechnete Expeditionen auszusenden.

Als erstes Untersuchungsfeld diente, wie das „Archiv für Post und Telegraphie“ in seinem letzten (20.) Hefte mitteilt, der Stille Ozean, der in den Jahren 19655 bis 1907 dreimal mit dem Fahr— zeuge „Galilee“ durchkreuzt wurde. Alles Eifen und Stahl auf diesem Fahrzeuge war durch anderen Stoff ersetzt worden. Indem das Schiff nach Möglichkeit kreisförmige Reisen ausführte, stesfte es auf je etwa 250 Seemeilen Beobachtungen an, und während der drei Durchquerungen des Ozeans legte es ungefähr 65 000 Seemeilen zurück. Schon 1907 konnte das Carnegie⸗Institut eine magnetische Karte über den Stillen Ozean herausgeben. Aber trotz der befriedigenden Ergebnisse, die mit der Galilee“ erzielt wurden, entschloß man sich zum Bau (ines Fahrzeugs, das völlig eisen⸗ und stablfrei war. Dieses lief, mit den Flaggen aller Völker geschmückt, um den internationalen Charakter seiner Aufgabe anzudeuten, im Juni 1909 auf einer Werft in Brooklyn vom Stapel und erhielt den Namen „Carnegie'. Das als Segelbrigantine aus Eiche und Teakholz gebaute Schiff ist 568 6 groß und besitzt eine Schraube, die von einem Gasmotor getrieben wird, und dessen Bestandteile in Bronze, Kupfer und unmagnetischem Manganstahl bestehen. Im ganzen Schiffe ist nicht ein einziger Nagel von Eisen oder Stahl enthalten; es stellt das erste unmagnetische Fahr⸗ zeug dar, das die Welt besitzt. Seine Besatzung n aus 21 Per⸗ sonen, darunter sieben Männer der Wissenschaft, mit W. J. Peters als Leiter der Expedition.

Erstes Arbeitsfeld der „Carnegie! war der nördliche Atlantische Ozean, wobin das Schiff im August 1909 aufbrach und wobei Long Island, Neufundland, England, Madeira und Bermuda angelaufen wurden. Im Juni 1910 trat die Carnegie!“ eine neue Kreuzfahrt um die Erde an, die drei Jahre dauern wird. Dte wichtigsten Arbeitsgebiete sind dabei der südliche Teil des Atlantischen Ozeaus, der Indische Ozean und der Stille Ozean.

Von wie großer Wichtigkeit diese erdmagnetischen Forschungs⸗ reisen sind, zeigte sich schon bei der ersten Reise der Carnegie“, die zum nördlichen Atlantischen Ozean ging. Denn sowohl die von der englischen Admiralität als auch die bon dem Hydrographischen Bureau der Vereinigten Staaten von Amerika bisher veröffentlichten Karten erwiesen 6 als fehlerhaft, und das gleiche war bei den deutschen Karten der Fall. Bei dieser Resse waren außer den Land⸗ beobachtungen in den verschiedenen Häfen, die das Schfff Carnegie“ anlief, an nicht weniger als iss ziemlich gleich⸗ mäßig über die ganze Strecke verteilten Punkten Beobachtungen auageführt worden mit den besten Instrumenten, die es für diese Zwecke gibt. Bevor sie Aufstellung auf dem Schiffe fanden, waren sie aufs genaueste erprobt worden. Das wichtigste Instrument ist ein sogenannter ‚Marine Collimating Compaß , dessen Her⸗