1911 / 263 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Gräfin 2. Urkull: Die Wege des Wolfsburg?. Roman. Geheftet 4.50 6,

(Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. Dietrich von Wolfsburg anderen Mitwilkenden,

chört einer altadligen, durch Geldman el und Vorurteile beschränkten konnten mit ihren vom Verfasser l 9 3 ständigen ie gen und die Rotleiderel im Rollen nicht viel anfangen. In den ordentlichen Spielplan dürfte

use des Generals, seines Vaters, siehen in schroffem Gegensgtz das Stück schwerlich aufgenommen werden. Barong. So

ucht sich seinen

eignen Weg, indem er, statt sein Assessorexramen zu machen,

amilie an

zu dem Ehrgeiz und der Genußsucht des jungen durchkreuzt dieser die Pläne des Vaters und s

die Stellung als Reisebegleiter bei einem

Herrn annimmt. Seine abbängige Stellung, verbunden mit seiner Dr. Rich. Strauß in Szene. Die

er sich aber durch Unverfrorenheit und Schlauhelt zu

befreien versteht.

Keinerlei Skrupel vermögen ihn an der Erreichung seines Zieles, (Anfang 8 Uhr.)

namlich ein reicher, ange ehener Mann zu werden, zu hindern, alles

versteht er zu seinem Vorteil zu nutzen, und

dargebotenen und von ihm mehr oder weniger erwiderten Liebes-. wird morgen

leidenschasten müssen seinem Zwecke dienen. einer reichen Jüdin wird er Mi besitzer gr

schließlich in zweiter Ehe die vornehme Inga von Sahlen zu er— werben und als Mitglied des Herrenhauses gefeiert zu

Mimieuschilderungen in Alexandrien und Kiew, die erlebnisse, die Fülle der Gestalten, die lebens

machen das Buch zu eimer anregenden Lektüre. Frei ich vermag man

werden. Die Gültigkeit für die an diefem Tage neuangesetzte Vorstellung (.- Gold⸗ l der Vormittags, und Abendkasse bis Opfer fielen. Der Vater erlitt schwere, ein v chtere Brandwu Durch die Explosion

bunten Liebes. fische' . können aber, auch an

warin vor uns auftauchen, zum Beginn der Vorstellung gegen Eistattung auch des Aufgeldes Sohn lei

zurückgegeben werden. Eine spätere Zurücknahme der Eintrittskarten Fenster gerettet werden. Stockwerke des Hauses und in den

Im Königlichen Opernhause geht morgen, Mittwoch,

reichen englischen „Elektra! unter der persönlichen musikalischen Leitung des Komponisten sunkene Fahrzeuge ein, ö pi Damen Plaichinger (Titelrolle), getriebenen Schiff

ucht, bringen ibn in unerquickliche Lagen, aus denen Rose (Ehrysothemis), Goetze (Klyfämnestra) sind mit den Herren fünf Fahrzeuge ge . . ö . Bischoff (rest), Kirchhoff kalen in den Hauptrollen beschäftigt. auf Scharhoern ge ausgelaufenen Bergung sdampfer Aenderung im Spielplan des Königlichen Schau— haben von dem Dampfer, selbst die ihm s pielhauses. Wegen plötzlicher Erkrankung der Frau Schramm nichts festgestellt werden konnte, an Stelle der ursprünglich angekündig en Vorstellung: Rach der Heirat mit „Die glückliche Hand“ Schönthan und Kadelburgs vust spiel: Golb⸗ oßer Industriewerke, um fiche! gegehen. Die an der Theaterkasse zur 247. Abonnements—

borssellung (. Die glückliche Hand“) gekauften Eintrittskarten behalten . . , . . öhne des Fabrikanten im

reiherrn von ) letzterer in der für diesen Lustspieldarsteller ungeeigneten Rolle eines ] telegraphiert! Am K 5,50 M. ere n, Zonikers ohne besondere Wirkung gesplelt. Auch die Elise“, Schiffer Helmke,

die Damen Engl, Wendt, Herr Botz u, A. Muscheln nach recht sliefmütterlich bedachten das Motorrettungs

Hamburg,

pruch genommen,

keine Sympathie für die handelnden Personen aufzubringen. Die findet nicht statt. ö . j einzige . ö trotz ihres Mangels an Kraft und In der ersten Dezemberhälfte wird Rosa Bertens im Neuen zertrümmert.

Stolz wenigstens Mitgefühl erregt, ist jene

würdigen Manne die begehrte Freiheit durch ihren freiwilligen auf mehrere Abende Tod gibt, da sie außerstande ist, ohne ihn zu leben

Schule, dem Rittertum ohne Furcht und Tadel,

Hinter dem Gemeinwohl zurückzusetzen verma wird in dem gungen Publikum treten, Baron von Wolfsburg der moderne Mensch g e de fftellzn . darstellen wird, sind no önlichkeit. aat, . !

* 1 ö ) 28 h G z 3 4

(Der Konzertbericht befindet sich in der Ersten Beilage.) drei durch den Dampfer Grotius.

feinen andern Begriff kennt, als den der Per

Vaterl nd, Altruismus liegen als überwundene Lächerlichkeiten Dinter ihm. Ebenso die ganze Summe vor ihm gesammelter Er⸗ fahrungen, die sich zur Sitte verdichtet hatten. Der eigene Vater verurteilt den Sohn trotz seiner Erfolge, die ihm in den Augen der Welt recht geben. Dem Leser aber drangt sich die Frage auf, ob ein so dunkler Ehrenmann, wie der Held dieses Buches,

Ghre antat, als sie ihr starkes Talent benutzte, um

Theater und Musik.

Theater in der Königgrätzer Straße.

Die Leiter des Theaters

Einrichtung getroffen, in literarischen Sondervorstellungen, die und Erfde ist der Eiderd Uraufführungen neuer Infolge des anhaltenden starken Siur .

Fahn' zwischen Rendsburg und Pusum nicht mer ver⸗ da der Damm überflutet ist. Von Friedrich- Wiksamkeit hin geprüft werden stadt sind Wagen mit Booten u nterwegs, um die tapel und Erida eingesch(lo ssenen Men sch en zu ein Drama in dre Atten bon Heinrich n Miltẽ g ist von 3 Garnifonen nach den bedrohten meldet aus Rangoon vom 6. November: Orten mittels Sonderzuges abgegangen. vom 29. Oktober aus Töngyue in der Provinz Wester land, 6. November. (W. T. B.) Orkanartiger ha den die dortigen Truppen am sten Einzelbelten bloßzälegen Südweststurm mit schwerer Brandung jerstörte in den General Tschan g getötet. vergangener Nacht zwischen 12 und ? Uhr das Kur baus, die einzige tötet worden oder

September verschent gebliebene Strandhalle, 3 aotai sind in

jedesmal an einem Montag stattfinden sollen,

Stücke zu bringen; sie haben die Tochterbühne des Berliner Theaters

zu einer Probebühne gemacht, auf der etwa später in den Spielplan auf⸗ kehren,

zunehmende dramatische Werke auf ihre

follen. Die erste Aufführung dieser Art fand gestern statt; gegeben bei Süders

wurde „Schauspielerin *

Mann, einem Bruder des Romandichters der. Buddenbrooks. Ein Drama ist nun diese Bühnenarheit nicht geworden s Rolle. Im Mittelpunkt steht die Schaufpielerin Leonie Hallmann, denen

Seelenleben der Verfasser bis in die klein

sucht. Er will aufzeigen, wie Menschentum und Komödiantentum

ondern nur eine

üdin, die dem un— Köntglichen Operntpeater (Direktion; Dr. Fritz Helmen) ein berechnetes Gafifpiel geben. Die Künstlerin, die oven

Paris hatte, wird mit diesem Gast⸗ Grund eines , . Telegramms von Bolt ⸗Head:

von Theodosia nach An in der vergangenen

= Her alten bis vor kurzem ihren. Wohnsitz in

Kiel, 6. November. (W. *

wohl als der P 66 ̃ 2 Me , , , . ö ; ; . , w Provinz Schleswig⸗Lolsteän laufen Meldungen über starke „moderne Mensch. bezeichnet werden darf, der y Vaseinsberechtigung Sturmschäden ein. Ron line dsrt kn wirds berichtet, daß der wurd? in der lebten Nacht vo bat, und ob die Persassckin dem Weron won elne , viel artige Deich an der Notdsee guf, zwel Kilomster Länge, und, ß ;

en Lebensweg ,, er bi Me 0 z J j 3 ö 26 * in einer Höhe von zwei bis drei Meter, von den Fluten weggerissen Jütland werden große Se (ineg in jeder Hinsicht abstoßenden Menschen zu schildemn. wurde. Bei Wiedereintritt der zlut it das Schlimmste zu belürchten 2 Die Ri f ö Jütl Aus Wesselburen wird berichtet, daß infelge des ftarken Sturmes heimgesucht. Teilweise sind di Telegraphen. die Deiche bei Wesselburener Koog und hei n, . gestort. Vie Fäbre Gledser— Wa 1Juemün Bei Weßtelburener Koog Verschiedenklich find Schiffsunfälle vorgekommen.

inelnander verschwimmen und schließlich zu einem unentwirt« vom Brande am 19. he

baren Knäuel sich zusammenballen, sodaß man s die das Leben nimmt, nicht auch im Sterben noch Koꝛnödiantin lich guten Abgang von der Lebensbübne sichern Die elektrische Lichtleitung und

darüber sein kann, ob diese Schauspielerin,

ist und sich einen ; will. Gewissermaßen als ihr guter und ihr

reifen zwei Männer in ihr Leben ein, von denen

and gewinnt und sie in ihrem Tun und Lassen übel beeinflußt. Aber biese beiden Geftalten sowig die Nehensguren sind blutleer oder im besten Falle nur verbrauchte Theaterschablonen. Die gestrige Aufführung gewann besonders dadurch an Interesse, daß Frau die Rolle der Schauspielerin gab, . , ; Verfasse f 8 ni anz sicher gezeichneten Charakter zen fach erf, nicht ce fn 1 plaftisch heraus. fischerboot Hilligenlei“, Schiffer Jensen, zwei Personen ; boot der Station. Die Rettungs-

sie mit ibrer⸗ starken Gestaltungskraft

zuarbeiten bemüht war. J sie oft selbst sich darüber nicht klar sein mochte,

aden Liebhaber wurden von

Ganz gelang ihr das auch nicht, weil gerettet durch das Rettungs 1. ob in manchen station Westerland telegrapbiert: Am 6. Novemker von einem Fällen echte oder nur erheuchelte Gefühlstöne anzuschlagen seien. Ihre Moos fischerboot zwei Per sonen gerettet durch das den Herren Lindner und Gebühr Rettungsboot der Station. Die Rettungsstation Büsum

im Zweifel den M usikvavillon, die Strandburghalle und die Wandel“ Berichten der Aufständischen sind sich zuletzt bahn. Heute nachmittag wurden noch die Dam enbadhalle und und Yun gtschang fu und Y ünnan kon ken Fluten fortgeschwemmt. genommen und alle dort befindlichen Beamt

7. November.

Mannigfaltiges.

an zahlreichen Stellen durchbrochen wurden. Destelburener ist der Deich auf 50 im Länge weggeschwemmt. Die Köge sind über., Unverändert an.

in der Königgrätzer Straße haben die schwemmt. Das Vieh steht tief im Wasser. Zwischen Süderstapel amm infolge der Sturmflut gebrochen. =

die nördliche Familienbadhalle

das die Person spiel nach längerer auß zum ersten Male wieder vor das Berliner Giotius. aus e Rollen, die Rosa Bertens bei ihrem Gastspiel „Lord Byron“,

ch nicht endguͤltig bestimmt. während des Sturmes sunken. Von der Besatzung

B.) Von der Westküste der

deutschen Ewer Kronenloch, mit nen gerettet durch

November von dem gestrandet in sum bestimmk, zwei Perso

boot der Station.

Der durch den der Unterelbe an⸗ Die Taucher sind stark, in An⸗ neue Meldungen sunkenen und an St Bei Sch ulau sind Die nach dem

7. November. Sturm im Hamburger Hafen . Schaden ist sehr groß.

fortwähren die Zahl der ge e ist unverhältntemäßig groß. strandet und mehrere E

strandeten Dam

wer gesunken. pfer (vgl. Nr. 262 zurückgekehrt. en Namen und Nationalttät nichts mehr wahrgenommen.

November. (W. T. B.) des Fabrikanten Wilhelm lofion, der die drei ältesten Alter von 19— 23 Jahren zum terzehnjähriger nnte duich ein wurden im unteren häͤusern die Fensters

Schwaͤbisch Gmünd, 7. Nacht ereignete sich im

Die Tochter ko

Lloyds“ meldet auf chen Dampfer Dampfer

London, 7. Nobember. (W. T. B) dem holländis griechische twerpen bestimmt, Nacht im Kanal ge⸗ Nann ertrunken und gerettet worden.

z. November. Im Rigaischen. Meer- Meere wehen heftige Stürme,

Kopenhagen, .

agel begleitet war. durch Uebers

and wurde von ei

wesse von Gewitter und H chwem mungen ge⸗ ner Sturmflut und Telepbonvei bindungen de ist unterbrochen. Der Sturm dauert

Siurmes kann die Staats—

die Fernsprechverbindung

böser Dämon mit dem Festlande sind un terbr ochen. Mit dem Wiederaufbau Peking,

Tilla Durieur Bremen, 7. November. von station Tist der Deutschen

der böse die Ober. der neuen Anlagen wird demnächst begonnen werden. Rettungs⸗ Wu, der vor kurz boote bargen Personen von Schiffen, die Havarie erlitten Schansi, wurde hatten, und suchsen am Abend nach vermißten Fahrzeugen.

Königliche Schauspiele. Mittwoch, Drern= haus. 238. Abonnementevorstellung. Elektra. Tragödie in einem Aufzuge von Hugo von Hol⸗ nirntbal. Mufik von Richard Strauß. Unter erfönlicher Leitung des Komponisten. Regie: Herr berregisseur Droescher. Anfang 8 Uhr.

Schauspielhaus. 247. Abonnements vorstellung. An Stelle der ursprünglich angekündigten Vor- stellung „Die glückliche Hand“: Goldfische. Lust⸗ spiel in 4 Aufzügen von Franz von Schönthan und Gustay Kadelburg. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 239. Abonnements vor⸗ stellung. (Gewöhnliche Preise.) Der Waffenschmied. Komische Oper in drei Akten von Albert Lortzing. Anfang 73 Uhr.

Schauspielhaus. 248. Abonnements vorstellung. Der Bettler von Syrakus. Tragödie in fünf Akten und einem Vorspiel von Hermann Sudermann. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoch, Abends 7 Uhr:

Penthesilea. Donnerstag: Turandot. Freitag: Hamlet. Sonnabend: Turandot. ; y 10. Nobember: Die Orestie im Zirkus Schumann“. Kammerspiele. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Arzt am Scheideweg. Donnerstag: Zum ersten Male: Nathan der Weise. reitag: Gawän. onnabend: Nathan der Weise.

Herliner Theater. Mittwoch, Abends 8 Ubr:

Bummelstudenten. Posse mit Gesang und Tanz in unf Bildern nach E. Pohl und H. Wilkens. k von Conradi. Donnerstag: Coeur As. Freitag: Bummelstudenten. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Ein Fallisse⸗ ment. Abends: Coeur As.

*

Mittwoch, Abends 8 Ubr; Hundstage. Donnerstag: Spielereien einer Kaiserin. Freitag: Hundstage.

Sonnabend: Spielereien einer Kaiserin.

Cessingtheater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Glaube und Heimat. Die Tragödie eines Volkes. Drei Akte von Karl Schönberr.

Donnerstag: Rosmersholm.

Freitag: Das weite Land.

Neues Schanspielhaus. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Büxl. Komödie in drei Akten von Arno Holz und Oskar Jeischke.

Donnerstag: Alt⸗Heidelberg.

Freitag: Sans Sonnenstößers Höllenfahrt.

Sonnabend, Nachmittags 34 Ubr: Des Meeres und der Liebe Wellen. Abends: Hans Sonnenstößers Höllenfahrt.

Komische Oper. Mittwoch. Abends 8 Ubr— Sibirien. Musikdrama in 3 Akten von Prof. Taini Illsca. Musik von Umberto Giordano.

BDonnerttag und folgende Tage: Sibirien.

Schillertheater. O. (Wallnertbeater./) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Pfarrer von Firchfesd. Volksstäck mit Sesang in 5 Akten von Ludwig Anzengruber.

Donnerstag? Antigone.

Freitag Madame Sans Gène.

Charlottenburg. Mittwoch, Abends 8 Ubr: Zopf und Schwert. KLustspiel in fünf Aufzügen don Karl Gutzkow.

Donnerstag: Es lebe das Leben.

Freitag: Zum ersien Male: Don Carlos.

Theater des Mestens. (Station: Zoologis cker Garten. Kantstraße 12.) Mittwoch, Abends 8 Ubr: Die Dame in Not. DOxerette in drei Akten von Julius Brammer und Alfred Grünwald. Musik don Robert Winterberg

Donnerstag und folgende Tage: Die Dame in Rot.

Custspielhaus. (Friedrichstt. 236 Mittwoch, Abends 8 Ubr: Ensemblegastspiel des Neuen Schau⸗ spielbauses : Die Verguügungsreise. Ein Reise⸗ schwank in 4 Stationen von Fritz Friedmann⸗ Frederich.

Donnerstag und folgende Tage: Die Ver⸗ gnũgungsreise.

Residenzthenter. (Direktion: Richard Alexander.) Mittwoch, Abends 8 Ubr; Ein Walzer von Thopin. Schwank in drei Akten von Käroul und RBarrs. Für die deutsche Bühne bearbeitet von Bolten ⸗Baeckers.

Donnerstag und folgende Tage: Ein Walzer von Chopin.

Thaliathenter. (Direktion: Kren und Schõnfeld.) Mittwoch, Abends 8 Ubr: Polnische Wirtschaft. Schwank mit Gesang und Tanz in drel Akten von Kraatz und Okonkowskr, bearbeitet von J. Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Mufik von J. Gilbert.

, und folgende Tage: Volnische Wir aft.

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Kindervorstellung: Sneewittchen.

Trianontheater. (Georgenstraße, nabe Babnbof Friedrichst) Mittwoch, Abende ; Ubr: Mein Baby. Burleske in drei Akten von Margaret Mavo.

Donnerstag und folgende Tage: Mein Baby.

Konzerte.

Singakademie. Mittwoch, Abends 3 Uhr;

2. Abonnementskonzert (Nordische Musit) des Waldemar Meyer Quartetts. Müüw.:

Ida Thornberg Klavier).

Saal Bechltein. Mittwoch, Abends 73 Uhr: Liederabend von Emmy Heim. Am Klavier: Fritz Lindemann.

geethoven Saal. Mittwoch, Abends 8 Ubr. giederabend von Eva Katharina Liß mann. Am Klarier: Otto von Gruaenewaldt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

3.) Die „Daily Mail“ Wie ein Telegramm

Yünnan besagt,

AV. Oktober gemeute Der Taotai ist entweder ge⸗

Die Frauen des

London, 7. November.

hat Selbstmord begangen. einem Brunnen ertränkt worden. Talifu am Oktober ein⸗ en ermordet worden.

General der Provin Schlafzelt Mandschus ermordet. daß General Wu im geheimen den

em neu ernannte Gouverneur

Schihkiachwang von dreißig r Verhaftung erklärten diese Ww. , ). D erte g, ebe in chor habe 2 Gesellschaft zur Rettung Schiff. ö z

brüchige“ telegrapbiert: Am 6. November von dem Austern⸗ Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten

(Fortsetzung des r t und Zweiten Beilage.)

dworth ˖ Scharwenkn · Saal. Mittwoch,

Konzert von Adrienne

(Gesang) und Eugen Linz (Klavier). . 5

Mittwoch, Abends 7 Uhr: Auftreten sämtlicher Das Manegeschaustuck: f dem Meeresgrund.

Zirkus Schumann Große Galavorstellung. Spezialitäten. = 1000 Jahre au

Um 9 Uhr:

Schumann. . Fr Keine Zirkus vorstellung. r Aufführung des . Deutschen Theaters“: Die Orestie.

Anfang 8 Uhr.

Birkns Busch.

Große Galavorstellun Schimpansen „Max un reichte Dressurleistung). Driginalausstattungsstũ

Abends 75 Uhr: g. N. a.: Karl Hagenbeck d Moritz“ (bisher uner⸗— Zum Schluß . ck des Zirkus Busch in fünf

liennachrichten. Edgar von erta⸗Luise Croll (Char-

Gin Sobn: Hrn. Pelizeipräsidenten Eine Toch Johannes Ziekursch

Hr. Major a. D. Malte Frhr. von (Boldewitz auf Rügen), Wilko von Wintzinge⸗

Verehelicht: Niemsdorff mit Frl. lottenburg).

Geboren: Heinrich von Oppen (Br Hrn. Professor Dr. phil. Breslau).

Gestorben: der Lancken⸗Wakenitz Hr. Oherleutnant Eberhard rode (Casseh.

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charl ottenburg. (Heidrich) in Ber in.

Buchdruckerei und Verlagt⸗ Wilhelmstraße Nr. 32.

Acht Beilagen

ilage und Warenzelchen⸗ eilage Nr. 91),

alts angabe ers (einschließlich der unter chten Rekanntmachu tgesellschaften auf für vie Wache won

Verlag der Eppedition

Druck der Norddeutschen Anstalt Berlin 8W.,

leinschließlich '.

sowie die Inh öffentlichen Anzeig 2 veröõffeutli betreffend stommandi ttiengesellschaften,

glüthner Saal. Müutwech, Abends 8 Uhr: 30. Cttober bis 4. November

Liederabend von Alma Webster Powell.

Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis E

r

Amtliches.

Deutsches Reich. eber s icht

. Berlin, Dienstag, den 7. November

1ER.

nde Oktober 1911.

mern

Goldmünzen

1) Im Monat Oktober 1911 sind geprägt worden in:

6.

Doppel Sierhon auf ; ö.

Kronen V t⸗ ünf⸗ Drei⸗ Zwei⸗ Ein⸗ 2 5 markstlcke markstücke markstücke markstücke pfennigstůcke b 4 ö 3.

Silbermünzen

Ricke rm nnen

Kupfer münzen

Fünfzig

Fünfund⸗ pfennigstücke .

Zehn⸗ Fünf⸗ Zwei⸗ Ein⸗ pfennigstücke pfed i in ce pfennigstũcke pfenr iti:

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zwanzig⸗

Berlin .* ? München. ; Muldner Hütte.. Stuttgart.. ; Karlsruhe.. . Hamburg.. ;

16 066 000 15 066 000 g38 ha al 32 50

. 2a O60 gr g81 50 575 606 6 981 60 *. 33 24 il

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. , , . 20 000 . ö k ö. og R 3 00 5 660 J - 1 33 159 70 3250 623200 bh H 00 42 600 . 16 36h

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4 Hiervon sind wieder eingezogen 74 329 380

1777495 5121 261 878 439 556 12773

7D J 75 dN Vor od Jo 31 74G doz7of Sd 095 407 60 13 829 348 ̃ 5 1835. 40 3227 ; ? 5548 98 68 75 2671 31640 256 822 17478 22 ; 23 668 37

6 ,, 1037 155 940170. 4790 028 260 6.

D ösd os Ros Fr s , s e b d ,

D i , T dy Ti d , dF, , df d ö sr

1059 084 434, 4.

) Einschließlich von Kronen, zu deren Prä ; ich 6 —⸗ * 44 1 z gung die Rei oba 1k d Mo 9 ) Vergl. den Reichsanzeiger“ vom 13. Oktober 1911, Nr. , .

Berlin, den 6. November 1911.

Hauptbuchhalterei des Reichsschatzumts. J. V.: Schuckert.

N b64 799,55 1. 21 578 859,99 K.

Deutsch⸗französisches Abkommen, betreffend Marokko.

. Kaiserlich deutsche Regierung und die Regierung der Französischen Republik haben infolge der in Marokko ent⸗ standenen Unruhen, die die Notwendigkeit erwiesen haben, dort im allgemeinen Interesse das in der Algecirasakte vorgesehene Werk des ruhigen Fortschritts zu fördern, es für notwendig erachtet, das deutsch⸗ französische Abkommen vom 9. Februar 1909 zu erläutern und zu ergänzen. Sie haben sich daher über einen neuen Vertrag geeinigt.

; ö

Herr von Kiderlen⸗Waechter, Staatssekretär Auswärti

Amts des Deutschen Reichs, JJ

. ö und

Herr Jules Cambon, außerordentlicher und bevollmächtigter

Botschafter der Französischen Republik bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, sich ihre Vollmachten, die gut und richtig befunden worden sind, mitgeteilt und nachstehende Vereinbarung getroffen:

ö Artikel 1.

Die Kaiserlich deutsche Regierung erklärt, daß, da sie in Marokko nur wirtschaftliche Interessen verfolgt, sie Frankreich nicht in seinem Vorhaben behindern wird, die marbkkanifchèe Regierung bei der Ein⸗ führung aller derjenigen admintstrativen, gerichtlichen, wirtschaftlichen finanziellen und militärischen Reformen zu unterstützen, die zu elner guten Regierung des Reiches erforderlich sind. Das gleiche gilt für alle neuen Verordnungen oder Verxändenungen bestehender Ver⸗ ordnungen, die diese Reformen mit sich bringen. Demgemäß gibt die Kaiserlich deutsche, Regierung ihre Zustimmung zu den auf dem Gebiete der Reorganisation, der . und finanziellen Sicherstellung geplanten Maßnahmen, welche die französische Re⸗ gierung nach Einigung mit der mar olkanischen Regierung zu diesem Vehufe ergreifen zu müssen glaubt, unter der Vorauesetzung, daß das Vorgehen Frankreichs die wirtschaftliche Gleichberechtigung der Nationen unangetastet läßt.

Für den Fall, daß Frankreich sich veranlaßt sehen sollte, seine Kontrolle und seinen Schutz schärfer zum Ausdruck zu bringen und auszudehnen, wird die Kaiserlich deutsche Regierung in Anerkennung der vollen Aktionsfreiheit Frankreichs und unter dem Vorbehalt, daß die Handelsfreiheit, die in den früheren Verträgen vorgesehen ist, auf rechterhalten bleibt, dem kein Hindernis in den Weg legen. .

Es versteht sich, daß die Rechte und der Wirkungskreis der marokkanischen Staatsbank, wie sie in der Algecirasakte festgesetzt sind in keiner Weise beeinträchtigt werden.

. Artikel 2.

. In diesem Sinne herrscht Elnverständnis darüber, daß die Kaiser⸗ liche Regierung keinen Einwand dagegen erbeben wird, wenn Frank— reich nach Verständigung mit der marokkanischen Regierung zu den, jenigen militärischen Besetzungen marokkanischen Gebiets schreitet, die es für die Aufrechterhaltung der Ordnung und für die Sicherheit des Hendel für notwendig erachtet. Das gleiche gilt für alle polizeilichen Maßnahmen zu Lande und in den marokkanischen Gewässern.

4 i Artikel 3.

Für den Fall, daß Seine Majestät der Sultan von Marokko den diplomatischen und konsularischen Beamten Frankreichs die Ver⸗ tretung und den Schutz der marokkanischen Untertanen und Interessen im Auslande an vertrauen sollte, erklärt die Kaiserliche Regierung da— gegen feinen Einwand zu erheben.

9. Wenn anderseits Seine Majestät der Sultan von Marokko dem

Vertreter Frankreichs bei der marolkanischen Regierung die Aufgabe

übertragen sollte, sein Vermittler gegenüber den fremden Vertretern

zu sein, würde die deutsche Regierung dagegen keinen Einwand erheben. . . Artikel 4.

Die französische Regierung erklärt, daß sie, entschlossen, unper⸗ brüchlich an dem Grundsaßz der Handelssreiheit in Manokko fest⸗ zuhalten, keinerlei ungleichmäßige Behandlung bei der Einführung von Zöllen, Steuern und anderen Abgaben, noch bei der Festsetzung der Tarife für Transporte auf Eisenbahnen, Flußschiffahrts, oder allen anderen Verkehrswegen, ebensowenig wie in allen Fragen des Durchgangeverkehrs, zulassen wird.

Die französische Regierung wird desgleichen bei der marokkanischen Regierung für die Verhinderung jeder unterschiedlichen Behandlung von Angehörigen der verschiedenen Mächte eintreten, sie wird sich namentlich jeder Maßnahme widersetzen, die, wie zum Beispiel der Erlaß administrativer Verordnungen, betreffend Maß und Gewicht, Eichpersahren, Punzierung von Edelmetallen usw., die Waren eines Staates in ihrer Konkurrenzfäbigkeit beeinträchtigen könnten.

Die sranzösische Regierung verpflichtet sich, ihren Einfluß auf die Staatsbank dahin geltend zu machen, daß diese der Reihe nach den Vitgliedern ihrer irektion in Tanger die Posten eines Delegierten überträgt, über die sie bei der „eommission des valeurs douw anibres und dem „Comité Lermanent des Douanes“ verfügt.

. Artikel 6.

Die ranzösische Regierung wird dafür sorgen, daß in Marokko keinerlei Ausfuhrabgahen für die aus marokkanischen Häfen aus⸗ geführten Eisenerze erboben werden. Erzbergwerke haben weder für Förderung noch für Beiriebsmittel irgend eine besondere Abgabe zu iragen. Sie werden, außer den allgemeinen Steuern, nur eine nach Hgittar und Jahr berechnete feste Abgabe und eine Steuer nach Maßqah⸗ deß Bruttoertrags entrichten. Diese Abgaben, die den Vorschriften der Artikel 35 und 49 des dem Protokoll der Pariser

Konferenz vom 7. Juni 1919 angeschlossenen Berggesetzentwurfs zu entsprechen haben, sind in gleicher Weise von allen Bergwerksunter— nehmungen zu tragen.

Die französische Regierung wird dafür sorgen, daß die Bergwerks—⸗ abgaben regelmäßig erhoben werden, ohne daß ein ganzer oder teil⸗ weiser Nachlaß dieser Abgaben, unter welchem Vorwand auch immer zugunsten einzelner bewilligt werden könnte.

. Artikel 6.

Die Regierung der Französischen Republik verpflichtet sich, dafür zu sorgen, daß die Arbeiten und Lieferungen, die für den etwaigen Bau von Straßen, Eisenbahnen, Häfen, Telegraphenleitungen usw. benötigt werden, durch die marokkanische Regierung auf dem Sub missionswege vergeben werden.

Sie verpflichtet sich ferner, dafür zu sorgen, daß die Sub— missionsbedingungen, besonders was die Materiallieferung und die Kristen für Suhmissionsangebote betrifft, die Angehörigen keines Staates henacht iligen. .

Die Ausbeutung der großen erwähnten Unternehmungen bleibt dem marokkanischen Staat vorbehalten oder wird von ihm Dritten frei übertragen, die damit beauftragt werden können, die zu diesem Zwecke nötigen Mittel zu beschaffen. Die französische Regierung ird dafür sorgen, daß bei dem Betriebe der Eisenbahnen und anderer Verkehrsmittel, wie bei der Anwendung der zur Regelung ihres Be— titebes bestimmten Verordnungen keinerlei unterschiedliche ,, . der Angehörigen der verschiedenen Staaten, die von diesen Transport- mitteln Gebrauch machen, eintritt.

Die Regierung der Republik wird ibren Einfluß bei der Staats⸗ bank dahin geltend machen, daß diese der Reihe nach den Mitgliedern ihrer Direktien in Tanger den Posten eines Delegierten überträgt über den sie bei der g90mmission gen rale des adjudications . marchés“ verfügt. Ebenso wird die französische Regierung sich bei der marokkanischen Regierung dafür verwenden, daß diese für die Geltungsdauer des Artitels 6tz der Algecirasakte einem Angebörigen der in Marokko vertretenen Mãächte einen der drei Posten eines scherifischen Delegierten bei dem „comité spéeial des travaux publies“ übertrãgt.

. 9 Artikel 7. ;

D französische Reg ierung wird bei der marokkanischen Re⸗ gierung dafür eintreten, daß die Eigentümer von Bergwerken, in⸗ dustriellen und landwirtschaftlichen Unternebmungen obne Unterschied ihrer Staatsangehörigkeit ermächtigt werden konnen, dem Betrieb dienende Eisenbahnen zu bauen zur Verbindung ihrer Produktions. zentren mit den allgemeinen Verkehrslinien und den Häfen, nach Maßgabe von Reglements, die nach dem Vorbilde der diesbezüglichen franzoͤsischen Gefsetzkebung erlassen werden sollen. J

Artikel 8.

Ueber die Eisenbahnen in Marokko wird jährlich ein Bericht aus⸗ gegeben werden, welcher nach den gleichen Formen und Bedingungen aufzustellen ist, wie die von den französischen Eisenbabngesellschaften den Generalrersammlungen ihrer Aktionäre vorgelegten Berichte.

Die Regierung der Republik wird einen Administrator der marokkanischen Staatsbank mit der Aufstellung dieses Berichts be—⸗ auftragen. Dieser ist mit seinen Unterlagen den Zensoren mitzuteilen und dann gegebenenfalle mit den Bemerkungen, die diese letzteren auf Grund eigener Ermittlungen ihm zufügen zu müssen glauben, zu ver⸗ öffentlichen. .

Artikel 9.

Um nach Möglichkeit diplomatische Reklamationen zu vermeiden, wird die französische Regierung bei der marokkanischen dafür ein⸗ treten, daß diese einem für jede Angelegenheit durch den franz sischen Konsul im Einvernebmen mit dem Konsul der beteiligten Macht oder mangels Einveiständnisses durch die beiden Regierungen ad hoc be⸗ stimmten Schiedsrichter die Klagen unterbreitet, die von fremden Staatsangehörigen gegen marokkanische Behörden oder als marolkanische Behörden fungierende andere Beamte erboben werden, sofern sie sich durch die Vermittlung des französischen Konsuls und des Konsuls der beteiligten Macht nicht haben regeln lassen. Dieses Verfahren bleibt bis zur Einführung einer Nechtsordnung in Kraft, die sich nach dem Vorkild der rechtlichen Grundsätze der Gesetzgebung der beteiligten chte richten und dann bestimmit sein wird, nach vorbergegangener Verständigung mit diesen, die Konsulargerichte zu ersetzen.

U Artikel 10. Die franz sische Regierung wird dafür sorgen, daß die fremden Staatsangehörigen das Recht der Fischerei in den marokkanischen Ge⸗ wässern und Häfen auch weiterhin ausüben dürfen. . Artikel 11.

Die franzẽsische Regierung wird bei der marokkanischen Regierung dafür eintreten, daß diese dem auswärtigen Handel nach Maßgabe seiner Bedürfnisse neue Häfen öffnet. .

- Artikel 12.

Um einem Ersuchen der marokkanischen Regierung zu entsprechen, verpflichten sich beide Regierungen, in Uebereinstimmung mit den anderen Mächten auf der Grundlage der Madrider Konvention eine Prüfung der Listen und der Stellung der in den Artikeln 8 und 10 dieser Konvention erwäbnten fremden Schutzgenossen und Mochalaten zu veranlassen.

Sie kommen ferner überein, bei den Signatarmächten jede Modi⸗ fikation der Madrider Konvention zu befürworten, die sich aus einer in einem sväteren Zeitpunkt etwa notwendig, werdenden Aenderung des Spstems der Schutzbefohlenen und Mochalaten ergeben würde.

Artikel 13. . Alle Klauseln elner Verständigung oder einer Vereinbarung, eines Vertrags oder einer Verordnung, die den vorstebenden Bestimmungen zuwiderlaufen sollten, sind und bleiben aufgehoben.

Artikel 14.

Die vorstehende Vereinbarung wird den anderen Signatarmächten der Algecirasakte mitgeteilt werden, wobei beide Regierungen sich ver⸗ pflichten, sich gegenseitig ihre Unterstützung zu leihen, um den Beitritt dieser Mächte zu erlangen.

Artikel 15.

Das vorliegende Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikations⸗ urkunden sind so bald wie möglich in Paris auszutauschen.

2 . * 1 2

So geschehen in doppelter Ausfertigung zu Berlin, am 4. November 1911.

(gez. Kiderlen. gez) Jules Cam bon.

Deutsch⸗französisches Abkommen, betreffend die beider⸗ seitigen Besitzungen in Aequatorialafrika.

. Die Kaiserlich Deutsche Regierung und die Regierung der Französischen Republik sind übereingekommen im Anschluß und als Ergänzung des Marokko betreffenden Abkommens vom * November 1911 und als Kompensation für die Schutzrechte, die Frankreich bezüglich des Scherifenreichs zuerkannt worden sind, einen Gebietsaustausch in ihren Besitzungen in Aequatorial⸗ afrika vorzunehmen und zu diesem Zwecke ein Abkommen zu treffen. ; Infolgedessen haben Herr von Kiderlen⸗Waechter, Staatssekretãr des Aus⸗ wärtigen Amts des Deutschen Reichs, und Herr Jules Cambon, außerordentliche und. beyol⸗ mächtigter Botschafter der Franzoöͤsischen Republik bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, sich ihre Vollmachten, die gut und richtig befunden worden sind mitgeteilt und nachstehende Vereinbarung getroffen: ; Artikel J. Frankreich tritt an Deutschland die Gebiete ab, deren Srenie vie folgt festgestellt wird: Die Grenze gebt vom Atlantischen Ozean aus, sie seßt lllichen Ufer der Bal von Monda an einer noch zu Stelle, geht weiter nach der Mündung des Massoli⸗ nordöstlich verlaufend nach dem südöstlichen Winkel Guinea um. Sie schneidet den Ivondo Fluß bei seiner Ve Dschua, folgt diesem Fluß bis Madschingo (das franzõsi derläuft von bier ab Iftlich, bis sie den Vereinigungsdunk und des Singha im Norden von Wesso trifft. Die Grenze verläßt dann den Sangbafluß a südlich der Stadt Wesso (die französisch bleibt) je:

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westen ab und folgt dem Tal des Kandek mit dem Bokiba. Sie verläuft abwärts bis zum rechten Ufer des Kongostromes bis ur Mündung des Sangha auf einer Strecke 12 Em, die nach Maßgabe der geographischen Verbältn legt werden wird. Bie Grenze geht den Sangba aufwärtz bis zu dem Likualg aux Herbes, dem sie bis Botungo folgt. Sie erstreckt 14. ; sich danach von Süden nach Norden in ungefäbr gerader Richtung bis nach Bera Ngoko, biegt von dort in der Richtung auf die Vereinigung des Vodingue und des Lobaje um und geht den Lobaje talab bis zum Ubangi nördlich von Mongumba. 1 Auf dem rechten Ufer des Ubangi wird das deutsche Gebiet je nach der geograpbischen Gestaltung der Oertlichkeit so bestimmt sein, daß es sich auf eine Strecke von mindestens 6 und böchstens 12 Em ausdebnt; die Grenze steigt danach schräg nach Nordwesten an. o daß sie den Pamafluß in einem noch zu bestimmenden Punkte westlich von seiner Vereinigung mit dem Mbi erreicht, gebt das Tal des Pama auswärts und trifft den Ostlogone ungefahr da, wo dieser Fluß den achten Parallelkreis erreicht in der Söbe von Gors. Sie folgt endlich dem Tauf des Logone nach Norden bis zu seiner Ver einigung mit dem Schari.

35 . .

J Artikel II.

. Deutschland tritt an Frankreich die Gebiete ab, die nördlich der jetzigen Grenze der sranzösischen Besitzungen im Tschadgeblet zwischen dem' Schari im Osten und dem Logone im Westen gelegen sind.

Artikel 11.

Innerhalb einer Frist von 6 Monaten, die vom Austausch der Natifilatienen des gegenwärtigen Abkemmens rechnen, soll eine technische Kommission, deren Mitglieder in gleicher Anzabl von der deutschen und der französischen Regierung zu ernennen sind, den Verlauf der Grenze festlegen, nach Maßgabe der allgemeinen Angaben, dle sich aus dem Wortlaute der Artikel 1 und 1I ergeben.

Innerhalb einer Frist von 18 Monaten, die von der Unter zeichnung des Protokolls über die Weiten der technischen Kom⸗ mission rechnen, wird in Gemäßheit derselben nach gememsamem Ein vernehmen so schnell als möglich zur Vermarkung der Grenzen jowie zur Bezeichnung und Vermarkung der in Artikel VIII vorgesebenen , die französische Regierung bestimmten Pachtterrains geschritten werden.

Vie Protokolle der technischen Kommission und der mit der Grenz. vermarkung beauftragten Beamten sollen erst nach Ratistkatten durch

beide Regierungen definitive Gültigkeit erlangen.

. ö K

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