1911 / 263 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel IV.

Die technische Kommission und die mit der im vorhergehenden Artikel genannten Grenzvermarkung beauftragten Beamten sind befugt, in gemelnsamem Einvernehmen der Bodengestalt und den örtlichen Umständen Rechnung zu tragen, wie zum Beispiel den Bedürfnissen der Grenzüberwachung und der Rassengemeinschaft der Volksstämme. Sie sollen bei der Festlegung der Grenze tunlichst die natürlichen, durch Wasserlãufe angezeigten Grenzen berücksichtigen und, falls die 9 die Richtung der Flüsse schneidet, sie an die Wasserscheide an⸗

Megterungen werden sich den Wortlaut der Urkunden mitteilen, durch die diese Konzessionen verliehen worden sind.

Die deutsche Regierung tritt in alle Vorteile, Rechte und Ver— bindlschkeiten der französischen Regierung ein, die sich aus den vor— erwähnten Urkunden hinsichtlich der Konzessionsgesellschaften ergeben. Dlese treten unter die Staatshoheit, Staatsgewalt und Gerichtsbarkeit des Deutschen Reichs. Eine besondere Uebereinkunft wird die An— wendung der fraglichen Bestimmungen regeln.

Dasselbe gilt für den ,. Staat hinsichtlich der Kon— zessionen, die etwa in den Gebieten belegen sind, die an feine Staats⸗ hoheit, Staatsgewalt und Gerichtsbarkeit übergehen.

Artikel VI. ĩ Die deutsche Regierung wird der Ausbeutung sowie der Unter— baltung und den Ausbesserungs! und Erneuerungsarbeiten an der längs des Ubangi . französischen Telegraphenlinie kein Hindernis in den Weg legen. Dieselbe bleibt auf ibrem Verlaufe durch deutsches Gehiet französtsch. Den deutschen Behörden wird die Benutzung der Linie unter später festzusetzenden Bedingungen freistehen.

. Artikel VII.

Wenn die französische Regi trunʒ durch das deutsche Gebiet eine Eisenbahn zwischen Gabun und Mittelcongo und zwischen dieser letzteren Kolonie und dem Ubangi-⸗Schart fortzuführen wünscht, so wird die deutsche Regierung dem nichts in den Weg legen. Die Vor⸗ studien und Arbeiten werden gemäß den zur ö ee. Zeit zwischen beiden Regierungen zu treffenden Vereinbarungen erfolgen, wobei die deutsche Regierung sich vorbehält anzugeben, oh sie sich an der Aus— führung dieser Arbeiten auf ihrem i' e. zu beteiligen wünscht.

Wenn die deutsche Regierung eine in Kamerun Hestebente Eisen⸗ bahn durch das französische Gebiet fortzuführen wünscht, so wird die französische Regierung dem nichts in den Weg legen. Die Vorstudien und Arbeiten werden gemäß den zur gegebenen Zeit zwischen beiden

Regierungen zu treffenden Vereinbarungen erfolgen, wobei die franzö—⸗

sische Regierung sich vorbehält anzugeben, ob sie sich an der Aus—⸗

führung dieser Arbeiten auf ihrem Gebiete zu beteiligen wünscht. Artikel VIII.

Die Kaiserliche Regierung wird an die französische Regierung unter den in einer besonderen Abmachung festzusetzenden Bedingungen längs der Benue und des Mayo Kéöbt sowie weiter in der rr r auf den Logone zu Grundstücke verpachten, die im Hinblick auf die Errichtung von Verproviantierungs⸗ und Magazinstationen auszuwählen sind und der Errichtung einer Etappenstraße dienen sollen. Jedes dieser Grundstücke, deren Länge am Flusse bei hohem Wasserstand höchstens 500 m sein darf, soll einen 50 ha nicht übersteigenden Flächeninhalt haben. Die Lage dieser Grundstücke wird nach Maß— gabe der örtlichen Verhältnisse bestimmt werden.

Wenn die französische Regierung künftig zwischen dem Benue und dem Logone südlich oder nördlich des Mayo Kéöbt eine Straße oder eine 53 anzulegen wünscht, so würde die Kaiserliche Regierung dem nichts in den Weg legen. Die deutsche und die französische Re⸗ gierung werden sich über die Bedingungen verständigen, unter denen die Arbeiten ausgeführt werden könnten.

Artikel 1X.

In dem Wunsche, ihre guten Beziehungen in ihren zentral⸗ afrikanischen Besitzungen zu bekräftigen, verpflichten sich Deutschland und Frankreich, keine Befestigungen längs der Wasserläufe anzulegen, die der gemeinsamen Schiffahrt dienen sollen. Diese Vorschrift hat keine Anwendung zu finden auf bloße Sicherheitsanlagen zum Schutze der Stationen gegen Einfälle der Eingeborenen.

Artikel X.

Die deutsche und die französische Regierung werden sich über die Arbeiten verständigen, die auszuführen sind, um den Verkehr der Schiffe und Boote auf den Wasserläufen zu erleichtern, auf denen die Schiffahrt ihnen gemeinschaftlich zusteht.

Artikel XI.

Bei ECinstellung der Schiffahrt auf dem Congo oder dem Ubangi erhalten Deutschland und Frankreich das Recht des freien Uebertritts auf die der anderen Nation gehörigen Gebiete an den Stellen, wo dieselben diese Ströme berühren.

Artikel XII.

Die deutsche und die französische Reglerung erneuern die Er— klärungen, die in der Berliner Akte vom 26. Februar 1885 enthalten sind und die Handelsfreiheit und Schiffahrtsfreiheit auf dem Congo und den Nebenflüssen dieses Stromes sowie auf den Nebenflüssen des Niger sichern. Demgemäß werden die deutschen Waren, die durch westlich vom Ubangi belegenes französisches Gebiet hindurchgehen, und die französischen Waren, die die an Deutschland abgetretenen Gebiete passieren oder den im Artikel VIII bezeichneten Straßen folgen, von jeder Abgabe befreit sein.

Ein zwischen beiden Regierungen zu schließendes Uebereinkommen wird die Bedingungen dieser i gh und die ihr dienenden Ein, und Ausgangspunkte regeln.

Artikel XIII.

Die deutsche Regierung wird auf dem Congo, dem Ubangk, dem Benue, dem Mayo Köbi sowie auf der im Norden von Kamerun zu bauenden Eisenbahn den Durchzug der französischen Truppen, ihrer Waffen und Munttion, wie auch der ihrer Verpflegung dienenden Waren nicht behindern.

Die französische Regierung wird auf dem Congo, dem Ubangf, dem Benue, dem Mayo Kébi und der von der Küste nach Brazzaville eventuell zu erbauenden Eisenbahn den Durchzug der deutschen Truppen, ihrer Waffen und Munition wie auch der ihrer Verpflegung dienenden Waren nicht behindern. ;

In beiden Fallen müssen die Truppen, wenn es ausschließlich eingeborene sind, stets von einem europäischen Vorgesetzten begleitet sein. Die Regierung, durch deren Gebiet die Truppen ziehen e hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit ihre Durchfahrl keine Erschwerung erfährt. Sie kann dieselben nötigenfalls durch einen Beamten begleiten lassen. Die örtlichen Behörden haben für diese Truppendurchzüge die näheren Bedingungen festzusetzen.

Artikel XIV.

Den Angehörigen beider Nationen wird auf den Eisenbahnen ibrer im Congo und Kamerun belegenen Besitzungen für die Be— förderung der Personen und Waren gleiche Behandlung zugesichert.

Artikel XV.

Die deutsche Regierung und die französische Regierung hören auf, irgend eine Art Schutz und Gewalt über die Eingeborenen der von ihnen abgetretenen Gebiete auszuüben von dem Tage an, wo die gegenseitigen Abtretungen perfekt werden.

Artikel XVI.

Für den Fall, daß die territorialen Verhältnisse des vertraglichen Congobeckens, wie sie in der Berliner Akte vom 26. Februar 1885 festgelegt sind, von seiten des einen der vertragschließenden Teile ge, ändert werden sollten, werden diese sowohl mit einander wie auch

mit den übrigen Signatarmächten der erwähnten Berliner Akte da.

über ins Benehmen treten. Artikel XVII. Das vorliegende Abkommen ist zu ratifizieren und die Ratifikationk⸗ urkunden so bald wie möglich in Paris auszutauschen.

So geschehen in doppelter Ausfertigung zu Berlin am 4. November 1911.

(gez. Kiderlen. (gez; Jules Cam bon.

Qualstãt

1911

gerlng

mittel Verkaufte

November Marktorte

Menge

Tag niedrigster

Gezablter Preis für 1 Doppeljentner Höoͤchster

nen nn höchster niedrigster höchster Doppelzentner

160 1. 6 2 « 6

Außerdem wurden am Markttage (Spalte I) nach überschlãglicher Schätzung verkauft Doppel zentner (Preis unbekannt)

Am vorlgen

Durchschnitts. Markttage

Verkaufẽt⸗ preis

für wert 1Doppel⸗ jentner

16

Pesen -. strowdo ... Brerlau .... Strehlen i. Schl. Löwenberg i. Schl. Neuß. . Geielingen.. Nerttch..

*

Babenhausen Illertissen. Geie lingen. Mehr ch d

23

n,. strowo. d 1 2 15,20 Strehlen i. Schl. w 16,00 . . 11 16,50 J 1 1 ;

16,40

a6

, 1 ö 14575 11 ö 1450

( ö Braugerste Strehlen i. Schl. 3 17,20 Löwenberg i. Schl. 18,20 Illertissen ; K 1 Riedlingen. 20 20

*

ü

Ostrowo⸗.

1

Strehlen i. Schl. ..

Grünberg i. Schl..

Löwenberg i. Schl.

n, .

16 664

Illertissen

Laupheim w 1 Meßkirch 1 18,20

Ein liegender Strich (— in den Spa Berlin, den 7. November 1911.

18,20

Bemerkungen. Die verkaufte 2 wird auf volle Dorveljentner und der Verkaufswe d ; en für Presse bat die Bedeutung, daß der betreffende Preiz nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß ent prechender

Weizen.

19,60 19,60 19340 19,50 18,30 19720 19,00 19,00 19.20 19,60 19,40 19,40

19,80 20, 20 19,80

19,70 19,30 19,80 19,60 20, 00 20, 40 20,40

21,60 21,60 21,80 22,90

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen).

21,6 21,60 1

1 . 21,60 21,60 21.6 22. 22.40 21,60 z 7 21, 70

1700 16.90 16,20 16,75 17.00 1690 17,20 17,40

15,60 15,30 17,50 18,30 18,60 19,40 19.380

20, 80

18,60 16.80 16,90 16,75 18,50 17,00 17,00 17,00 18,40 18.00 19,00

0

Oo , - =

11

C Oo Q -

8

18, 80

5 313

auf volle Mack abgerundet mitgeteilt.

17

Faiserliches Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.

196

5 890

1830

2016 26 56

18,67

16,75

2177 17 20 17,56 18 50

18,75 19,05

87 1720 30. 10. 755 1756 411. 30. 10. ; 36. 16. ;

30. 10.

166 18 46 17 1996 5 893 18 84

Der Durchschnittepreis wird aus den unabgerundeten . berechnet.

ericht fehlt.

Statistik und Volkswirtschaft.

Ein- und Ausfuhr einiger wichtiger Waren im Spezial— handel in der Zeit vom 21. bis 31. Oktober 1911 und im Monak Oktober der beiden letzten Jahre.

dz 100 kg.

Einfuhr 21. =31. Monat Oltober I. - 31. Monat Oktober Oktober . Sn, ö. .

17802

1911 IGM isi isi 10n

bꝛs

Baumwolle. 3605 325066 255104 Flachs, ge⸗ brochen, ge⸗ schwungen . . 6240 11119 14229 987 3693 3620 Hanf, ge—⸗

brochen, ge⸗ /

schwungen ö. ö 23663 44877 24791 9984 A883

Jute und Jutewerg . 110509 39489.

z860

70523 4608 6013

Merinowolle . im Schweiß 29546 2485 Kreuzzucht⸗ wolle im Schweiß . 9583 20940 Eisenerze .. 4061823 9093317 12663329 854045 Steinkohlen 3838190 9336903 10476896 9497225 Braunkohlen 29536581 7166917 68039311 16648 Erdöl, ge⸗ reinigt. .. 299682 GChilesalpeter 193705 Roheisen .. 26902 Rohluppen, MRohschienen, Rohblöcke un, 2130 10649 Träger.. 6 58 Eisenbahn⸗, Zahnrad⸗, Platt⸗ (TFlach⸗ . schienen .. / 363 33 101229 Eisenbahn⸗ schwellen aus Eisen . Gupfer⸗ Feingold, le⸗ giertes Gold Deutsche . Goldmünzen 2,32 5, 20 8, 13 36 4,63 Fremde Goldmünzen 0, 14 0,58 1364 16,91

Berlin, den 6. November 1911.

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

23166

283777 7 1136 1193 2581167 22489680

43186

875762 333 365 14 334923 7905 5244 1342471 266631 7 5 747969

669343 hh 0M? o84b8

407963

ö

4626s 1416111

216795 13ba365 40r6b9)

3: bags 193921 155 7102

100 3157 325611 142 431

VT246 laßios

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul- und Klauenfeuche vom Schlachthof zu Mannheim am 6. November 1911. .

Malta.

In Malta ist durch eine Regierungsverfügung vom 30. Oktober d. J Smyrna als cholerafrei erklrt worden. (Vergl. Reichs⸗ anzeiger vom 11. Mai d. J., Nr. 111.)

Türkei.

Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinecpel hat den Hafen von Guemlek als cholerafrei erklärt und die für Her⸗ fünfte von Sam sun angeordnete ärztliche Untersuchung wieder aufgehoben.

Griechenland.

Nach Mitteilungen der griechischen Regierung sind folgende Aenderungen der Quarantänebestimmungen verfügt worden:

) Vie bisherige 3tägige Quarantäne gegen Psrt Said wird aufgehoben. Die von dort kommenden Schiffe unterliegen einer ärzt— lichen Revision und der Deratisation; .

2) die Herkünfte aus Tripoltls sind einer dreitägigen Quarantäne nach den Vorschriften zur Verhinderung der Cholera⸗ einschleppung unterworfen; die Fahrt kommt nicht in Anrechnung;

3) eine gleiche dreitägige Quarantäne ist gegen die Herkünfte von der Dongaumündung bis Sulina ohne Anrechnung der Ueberfahrt verhängt worden;

4) die bisher gegen die Herkünfte von Odessa angewandte Desinfektion wird daufgeboben. Die Schiffe erhalten Lade erlaubnis nach einer ärztlichen Untersuchung der an Bord befindlichen Personen.

(Vergl. R. Anz.“ vom 1. August d. J., Nr. 179.)

Verkehrswesen.

Laut Telegramm aus Warnemünde ist die Post aus Dän e mart, die gestern abend um 9 Uhr in Berlin fällig war, 4us⸗ geblieben, weil wegen Sturmes und niedrigen Wasserstandes Fähr⸗ schiffe nicht verkehren. . . ;

Nach elnem Telegramm aus Saßnitz vom gestrigen Nachmitzteg ist ferner die Post aus Schweden ausgeblieben, weil das Fährschiff den Hafen in Trelleborg wegen niedrigen Wasserstandes nicht ver⸗

lassen kann.

Handel und Gewerbe.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 6. November 1911: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 23710 11 924

Gestellt 353 3670 363.

Reicht gestelle

V em Berliner Pfandbriefinstitut sind bis Ende Ottoken 356. 36 . 9 g! og, 223 256 gob. C, L osolge, 16 062 300 46 4 0οο ige, 9 985 800 6 6 osoige alte Y fan dh hie s⸗ und 8 817 6 M 3 dige, io 238 30 d 3F aide, 119 684 C00 ιs 400ige neue, zusammen d06 724 500 M Pfandbriese ausgegeben worden, wovon noch 5 587 800 370 ige, 4388100 S 4 0ige, 3 336 60 M 4B ge, 596 700 bboige alte Pfandbriefe und ü 304 200 M 3 bolge, 134 766 700 „6. 3 goige, 96 237 Wo 6 1dYoige neue, zusammen 266 817 400 6 Pfandbriefe von dy . stückseigentümern zu verzinsen sind. In der eit vom J. November 1969 bis zum 31. Oktober 1911 sind 169 Grundstücke 2 einem Feuerkassenwerte von 30 950 275 1 zur Beleihung mit neuen Berliner er ln; angemeldet worden. Von den darauß erfolgten Zu⸗ sicherungen sind noch nicht abgeho ben worden;: 17357 . 6. ; anl. Meldung des. W. T. B. betrugen die Einnahmen der Desterreichischen Südbahn vom 1. bis 31. Oktober: 13 000 806

Kronen, gegen die endgültigen Einnahmen des entsprechenden Zeitraums des Vorjahres Mindereinnahme 419257 Kronen und gegen die vor, läufigen Einnahmen mehr 151 195 Kronen. Richtigstellung: Juni Mehreinnahme 304 110 Kronen. Die Einnahmen der Anato—⸗— lischen Gisenbahnen betrugen vom 15. bis 21. Oktober 1911: 379 870 Fr. (4 19 143 Fr.), seit 1. Januar 1911: 10 862 695 Fr. ( 2891174 Fr.). Die Einnahmen der Macedonischen Eisenbahn (Salonik— Monastir) betrugen vom 15. bis 21. Ok⸗ tober 1911: Stammlinie (219 km) 79177 Fr. (mehr 2073 Fr.), seit l. Januar 1911: 2646 390 Fr. (weniger 43 764 Fr.).

Was hingt on, 6. November. (W. T. B) Die amerikanischen Konsuln in allen Weltteilen schätzen den Baumwollbedarf des Auslandes mit Ausnahme Italiens und Englands bis zum 1. Sep⸗ tember 1912 auf 12518 000 Ballen von je bo0 Pfund. Diese Information ließ der Gouperneur von Texas für die Baumwoll⸗ konferenz sammeln.

Berlin, 6. November. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchsse und niedrigste Preise. Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte) 20,50 , 20 48. Weizen, Mittelsorte ) 20, 46 S6, 20, 44 d. Weizen, geringe Sorte f) 20,42 4M, 20,40 S6. Roggen, gute Sorte ) 18,20 S, 4e. Roggen, Mittelsorte —— S6, „. Roggen, geringe Sorte 46 e. Futtergerste, gute Sorten) 1940 4M, 18,80 S6. Futtergerste, Mlttelsorte) 15,70 „M, 18,10 6. Futtergerste, geringe Sorte“) 18 00 6, 17.50 M. Hafer, gute Sorte“) 20,40 M, 19,90 M6. Hafer, Mittelsorte“ 19,80 , 1940 M. Hafer, geringe Sorte“) 19,30 S. 18.90 M,. Mais (mixed) gute Sorte 18,19 S6, 17,80 S. Mais (mixed) geringe Sorte —— M, M. Mais (runder) gute Sorte 18,00 A6, 17, 60 . Richtstroh 4M, —— 4A. Heu It, —— A. (Markthallen preise. Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 „e,, 36,00 S. Speisebohnen, weiße 60,00 MS, 40,900 M. Linsen 80,00 Me, 40,00 S. Kartoffeln (Kleinhandel) 10,00 ν, 7,00 M. Rindfleisch von der Keule 1 kg 240 A6, 1,50 , do. Bauchfleisch 1 kg 1,0 AM, 1,30 S6. Schweinefleisch 1 Eg 1,809 , 1,20 M. Kalbfleisch 1 Kg 2,40 ., 1,50 . Hammelfleisch 1 kg 2,00 M , 1,30 A6. Butter 1“ kg 3,20 AÆ, 2,60 u. Gier 60 Stück 6.40 M, 3,80 M. Karpfen 1 kg 2,40 , 1,00 M. Aale J kg 2,50 S6, 120 Ad 6. Zander 1 Kg 3,60 6, 140 z. Hechte 1 kg 2,60 M, 1,10 A. Barsche 1 kRg 2.00 Æ, O, So 4. 9 Schleie J kg 3.00 Mb, 1,340 St. Bleie J kg 1,50 M, 0, 80 6p. Krebse 60 Stück 24,00 A, 2,40 1.

*) Ab Bahn. .

j Frei Wagen und ab Bahn.

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 6. November. (W. T. B.) Schluß.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 74,50 Br., 74,00 Gd.

Wien, 7. November, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 40/0 Rente M. N. pr. ult. 91,95, Einh. 400 Rente Januar / Jult pr. ult. 91, So, Oesterr. 40/10 Rente in Kr. W. pr. ult. gl, 8o, Ungar. 40,9 Goldrente 110,909, Ungar. 40/0 Rente in Kr.⸗W. 9go,„75, Türkische Lose per medio 239,50, Orientbahnaktien pr. ult. —, Desterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 734,00, Südbahn⸗ gefellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 11,00, Wiener Bankvereinaktien 543, 25, Oesterr. Rr lan fut Akt. pr. ult. 648,25, Ungar. allg. Krebitbankaktien 843, 00, Desterr. Länderbankaktien aß, 00, Unionbank-⸗ aktlen 623,50, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 11780, Brüxer Kohlenbergb.⸗Gesellsch⸗Akt. ——, Desterr. Alpine MNontanqesell⸗ schaftsaktien 825,50, Prager Eisenindustrieges.⸗ Akt. —, aktien 683,00.

London, 6. November. (W. T. B.) (Schluß.) 2 / Eng⸗ lische Konsols 7974, Silber prompt 25, per 2 Monate 2413 16, Privat-

diskont 37/16. . (W. T. B.)

Paris, 6. Rente 95,67.

Madrid, 6. November. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 108,85.

Lissabon, 6. November. (W. T. B.) Goldagio 9.

New York, 6. November. (W. T. B.) (Schluß.) Die Börse eröffnete bei lebhaftem Geschäft in stetiger Haltung. Das Gesamt⸗ interesse richtete sich heute hauptsächlich auf Steels und Readinge, von denen die letzteren eine feste Tendenz bekundeten auf wieder auf⸗ tauchende Gerüchte bezüglich der Abtrennung der Kohlenländereien. Auch Smelters und Hillwerte waren fest auf günstige Einnahme⸗ aussichten. Die Tendenz gewann im weiteren Verlaufe an Festigkeit, da man wissen wollte, des Tabaktrusts nunmehr angenommen werden die optimistischen Auslassungen des Präsidenten der vaniabahn fanden an der Börse weiteste Beachtung und waren von süimulierendem Einfluß. Späterhin wurde die Haltung schwächer infolge von Realisierungen. Angesichts des morgigen Feiertags gestallete sich der Verkehr ruhiger und beschränkte sich in der Hauptsache auf Glattstellungen der Tagesspekulation. In der letzen Börsenstunde wurde das Geschäft wieder lebtafter und die Bbrie schloß in strammer Haltung. Aktienumsatz 671 000 Stück. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Stunden Durchschn. Zins rate 25, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 23. Wechsel auf London 4,8386, Cable Transfers 4,8735.

Morgen wegen der Wahlen geschlossen.

Rio de Janeiro, 6. Nobember. (W. T. B.) London 16110.

November. (Schluß.) 3 9 Franz.

4 1 Pennspl⸗

Wechsel auf

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Essener Börse vom 6. November 1911. Amtlicher Kursberict.

Kohlen, Koks und Britet ts. (Preisnotierungen des Rbeinisch Westfälischen Kohlensyndikats für die Tonne ab Werk.) 1. Ga s⸗ und Flammkohle:; a. Gasförderkohle 11,50 = 13,50 , b. Gas. flammförderkohle 1075— 11775 , C. Flammförderkohle 1025 bie 10,75 M, d. Stückkohle 1325 14,265 , e. Halbgestebte 1275 bis 15,75 6, f. Nußkohle gew. Korn 1' und 1 15286 14.25 , do. do. II 12,75 13, 5 S, do. do. IV 11,75 - 12,208 MÆ, g. Nuß⸗ gruskohle = 20/50 mm 7.50 - 8,50 AM, do. 9 - w*9 60 mm d, 50 big Io, OH MS, h. Gruskohle b, rb 8569 M; II. Fettkoh le: a. Förder tohle 10, 50 = 11,00 υί, b. Bestmelterte Kohle 12,00 12.50 , . Stücklohle 13, 25— 13,75 MÆ, d. Nußkohle gew. Korn 1 1325 bis 14,25 M, do. do. II 15,25 14,25 M6, do. do. III 1276 1375 , do. do. IV 11975 - 13,50 AÆ, e. Kokskohle 1126 - 12,090 M; II. Magere Kohle: a. Förderkohle 9,0 10,50 , b. de. mellerte 11,25 12,25 M, C. do. aufgebesserte, je nach dem Stück . ehalt 12.25 14 00 M, d. Stückkohle 1300 15,00 ,. 8. Nuß 3 gew. Korn 1 und II 14,50 17,50 S6, do. do. III 1600 bis lig, 96 , do. do. T 1050 13,00 „, f. Anthrazit Nuß Kern ] 19, 0 20,90 , do. do. Il 21,00 —- 24,50 6, g. Fördergrus 8, 75 big g,. b0 M, h. Grugkohle unter 10 mm boG— 8G . IV. K or 8: a. Hochosenkoks 14,50 1650 é, b. Gießerelkots 14. 11600 C. Brechkoks J und II 1900— 2,00 Æ M V. Britettè: Briketts, se nach Qualität 1000 13,29 . Dringende Nachfrage infolge Zurückbleibens der Lieferungen durch Wagenmange!l.! Vie nachste Börsenversammlung findet am Mittwoch, den 3. November 1811, Nachmittags von 35 big 4 Uhr, im „Stadtgarten saale“ (Gingang Am Stadtgarten) statt.

Magdeburg, 7 November. (B. T. B.). Zu de rbericht. Kornzucker 83 Grad o. S. 1716 - 17.20. Nachprodulte d Grad e. S 13,90 —= 14,30. Stimmung: Schwächer. Brotraffinade L obne Faß 28 090 bis 28,25. Fristaljuger 1m. S. —— . Gem. Rafflnade m. S 27,78 bis 25, 00. Gem. Melig J mit Sack 27,26 27,50. Stimmung Ruhig. HRohnucker Transit J. Produkt frel an Bord Hamburg: November

1620 Gd. , 16 30 Br. bez., Dezember 16.225 Gd., 16,323 Br., bez., Januar März 16650 Gb., 1655 Br. be, Mai 1657. Gö., 6, 2 Br., = bez, August 675 Gd., 1630 Br.,

= be., Oktoher⸗Dezember 1912 12275 Gd., 12.30 Br., bei. Stimmung: Matt. (W. T. B.) Rüböl loko 7200,

EGöln, 6. November. Mai 69 00.

Bremen, 6. November. (W. T. B.) (Hörsenschlußhericht) Privatnotierungen. Schmalz. Stetig. Loko, Tubs und Firkin 483, Doppeleimer 495. Kaffee. Behauptet. Offizielle Notierungen der Baumwollbörse. Baumwolle. Ruhig. Upland loko

middling 483. Hamburg, 7. November. (W. T. B.) (Vormittagsbericht.) Zuckermarkt. Matt. Rübenrohzucker JI. Produkt Basis s8 9 Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, Nopember 16,30, Dezember 163375, Januar⸗März 16573, Mai 16,575, August 16,89, Qktober⸗Dezember 1232. Kaffee. Stetig. Good average Santos Dezember 706 Gd., März 694 Gd, Mai 694 Gb., September 69 Gd. London, 6. November. (W. T. B.) Rübenrohzucker 8890/0 Novemher 16 sh. 64 d. Wert, ruhig. Javazucker 6 prompt 17 sh. 9 d. Verkäufer, ruhig.

London, 6. November. (W. T. B.) (Schluß.) Kupfer stetig, 555, 3 Monat h6z.

(W. T. B.)

Standard⸗

Liverpool, 5. November. Baumwolle. Umsatz: 10 000 Ballen, davon für Spekulation und Export Ballen. Tendenz: Matt. Amerlkanische middling Lieferungen: Stetig. Vovember 4,95, November⸗Dezember 4,86, Dezember⸗FJanuar 4,56, Januar Februar 4,88, Februar⸗März 400, März ⸗Axril 4,91, April ⸗Mai 4,938, Mal⸗Juni 4,94, Juni⸗Juli 4,95, Juli⸗ August 4,96.

Glasgow, 6. November. (W. T. B.) (Schluß.) stetig, Middlesbrough warrants 4663. 23

Paris, 6. November. (B. T. B.) (Schluß) Rohzu cker ruhig, S8 , neue Kondition 471-477. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3 für 100 kg November 51, Dezember 518, Januar⸗April 32, März Juni 52.

Amsterdam, 6. November. (W. T. B.) good ordinary 5zZ. Bancazinn 115. Antwerpen, 6. November. (B. T. B.) Petroleum. Raffiniertes Type weiß loko 194 bez. Br., do. November 134 Br., do. Dejember 20 Br., do. Januar⸗Marz 200 Br. Jest. Schmalz für November 1153. z

New JYor k, 6. November. (W. T. B.) (Schluß.) loko middling 9.40, do. für Februar 9 00, do. für J do. in New Orleans loko middl. 9, Petroleum Resined sin Case 8, S5p, do. Standard white in New York 7,35, do. d 7.35, do. Credit Balances at Oil City 1,30, Schmal steam 9,40, do. Rohe u. Brothers f Musßtcovados 4,575, Getreidefracht nach Nr. 7 loko 153, do. für Dezember 1461, do. fũr F Standard loko 11,90 12,10, Zinn 4150 - 41,75. Supplies betrugen in der vergangenen Woche: 65 199 000 Bushels, an Canadaweizen 10734009 1œ703 000 Busphels.

Rohei en

Java- Kaffee

Verdingungen.

(Die näheren Angaben ber Verdingungen, die beim Reichs und anzeiger ausliegen, können in den Wochentagen in dessen E waͤhrend der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingejehen werden.)

Marineministeriun Lieferung von a. 200 t zum 11. November 13 dem genannten? ste für die Marinemusikschul zum 7. November 1911 gesehen werden.

riegeministerium Lieferung von bis zum 13. Novembe intendantur nähere Bedingungen. ü

Serbien.

Direktion der Staatlichen Klassenletterie in Bel vember / 1. Dezember 1911: Sch von 350 000 Bogen Papier Bedingungen sind im Sekretariat Kaution 1200 Fr.

seinem Spiel em Moß alle rrrwnrm

—— 715 Und 111i nommen wurden, am 542 —w— 42 * Eigenschasten aller Mi Rau spielte, gleich

Fern nr rwe en S8

tützung des

2

1 vy

lichen Kapel .

weichen Anschlag ein zartes & fühl Kraft und Fülle d konnten die gebote ieselbe Zeit einen Liederabend anstaltungen ) f ite Gattung, de- ine Rollkommen vier Brund Oinze⸗Reinhol r Die norwegische Lantensängerin Asttid Jordan bat dier Lautenschläger und Vollsliedersänger zwar dermedrt, reicht mit threm Können aber doch nicht an ibre Verbilder heran. Wohl deñttzt sie, wie sich am Mittwoch a Darm on inms aal zeigte, ein sompatkhisches Organ und trägt mit Dingabe vot, ihre Leistung hat aber noch das Gepräge des Dilettantischen und entbebrt der natürlichen Anmut, die nun einmal zu diefer Art don Darbietungen gehört. Auch feblt bisweilen der innige Zusammendang don Stimme und Jnstrument, wie dies u. a. dei der schwediscken Ballade Liten Karin sich bemerkbar mochte. Ven den anderen Gesängen gefielen am besten: Medis (arabische Romanze) Ia brune Thèrese- (Bergette), Matien Das sowte . Musilantenlied. (. Albert und „Jetzt tanzt Dannemann (alter märkischer Banuernkam) intber den ersten dies säbrigen Tiederadend von Elisabetb Dbl⸗ hoff, der um dieselbe Zeit im Bechsteinsaal stattfand, ist nur gutes zu berichten. Ibre weiche, biegsame Stimme Dat webl kaum se schöner und voller geklungen als jezt. Wuch in musikalijcher Din · sicht scheint die Künstlerin von Jabr zu Jahr zu wachsen, und, als sie eine anfängliche Befangenbeit üderwunden batte, bot ihre Teistung bis zum Schluß einen ungetrübten Genuß. Das Felten geboͤrte Lied Mainacht! von Schudert war in einer

ee ./ ./ . 0