das klar herauszusagen oder jene Meldung zu dementieren. Es ist keine Scharfmacherei, wenn ich auf diese Dinge hin— weise. Auch in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“, in der auf das Großblockabkommen hingewiesen wurde, stand kein Wort der Warnung. Wenn Beamte so stimmen dürfen, wie kann man dann don den Arbeitern verlangen, daß sie sich von der sozialdemokratischen Partei fernhalten? Die bürgerlichen Parteien und insbesondere das Zentrum kämpfen im Elsaß einen außerordentlich schweren Kampf, und wir müssen wissen, woran wir sind, wir müssen klare politische Verhältnisse vor uns haben. Diese Klarheit ist notwendig auch im Interesse der Arbeiter.
Preußischer Minister Breitenbach:
Meine Herren! Der Herr Abg. Spahn (Warburg) hat an mich die Frage gerichtet, warum im Jahre 1906 der Beitritt zu dem Süddeutschen Eisenbahnerverband für die elsaß/lothringischen Eisenbahner verboten wurde. Der Süddeutsche Eisenbahnerverband hatte vorher in einer seiner Versammlungen bekannt gegeben, daß er den Streik anwenden wolle, um die wirtschaftlichen Forderungen der Arbeiter durchzusetzen. Eben dieser Verband hatte sich in ein Kartellverhältnis mit dem Hamburger Verbande gegeben, der zweifellos sozialdemokratischer Verband ist, und hat sich mit diesem dahin derständigt, ihm einen Teil Süddeutschlands als Agitationsgeblet zu überlassen. Endlich war der Agitator, der einen Teil unserer Arbeiter in Elsaß Lothringen bestimmte, dem Süddeutschen Verband beizutreten, ganz zweifellos ein sozialdemokratischer Agitator. Das war damals der Grund, den Beitritt zum Süddeutschen Verband zu untersagen.
Heute liegt der Fall anders. Zunächst muß ich feststellen, daß die entlassenen Arbeiter nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zum Verband entlassen worden sind, sondern wegen großer Disziplin⸗ und Achtungeverletzung. Es unterliegt keinem Zweifel, meine Herren, daß der Verband der Arbeiter der Reichseisen bahnen, der i. J. 1910 gebildet worden ist, durch das Verhalten seiner Mitglieder den Verdacht erweckt hat, daß unter seinen Angehörigen Anhänger der Sozialdemokratie sind. Ich bin absichtlich der Frage nicht nachgegangen, auch in den gestrigen Erörterungen nicht, auf wessen Anstiftung der Verband gegründet worden ist. Sie mögen daraus erkennen, meine Herren, wie vorsichtig die Verwaltung vorgeht, wenn es sich darum handelt, das Vereins und Versammlungsrecht der Angestellten ein— zuschränken. Weil wir nur eine Vermutung hatten, für diese Ver⸗ mutung aber noch nicht ausdrückliche Beweise, ist der Verband nicht ver⸗ boten worden. Aber darüber kann der Verband nicht im unklaren sein, daß er, wenn dieses Verhalten seiner Mitglieder sich fortsetzt, ver⸗ boten werden muß, nicht allein weil er sich dem Verdacht ausgesetzt hat, sozialdemokratische Bestrebungen zu fördern, sondern weil er ganz allgemein ordnungsfeindlich wirkt, da seine Mitglieder sich ständig in Gegensatz zu der Verwaltung bringen. So liegt die Sache. (Bravo)
Darauf wird Vertagung beschlossen.
Persönlich bemerkt der
Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.): Es ist unwahr, daß ich mit konservativer Hilfe gewählt worden bin; weder in der Hauptwahl, noch in der Stichwahl habe ich die Unterstützung der konservativen Partei gefunden; auch für die kommenden Wahlen hat mir die konservatipe Partei einen Gegner gegenübergestellt. Der Abg. Böhle hat mich in dieser Verbindung einen Zentrumslakai genannt. Beschimpfungen des HGegners haben keine Beweiskraft, erst recht nicht folche, die im Gassenjungentone gemacht werden.
Präsident Dr. Graf von Schwerin-Lswitz: Sie haben kein Recht, Mitgliedern des Hauses Beschimpfungen vorzuwerfen und gar in diesem Zusammenhange von Gassenjungenton zu sprechen.
Abg. Böhle (Soz.): Der Abg. Spahn wollte von mir die Namen derjenigen wissen, die mit mir bezüglich eines elsaß⸗lothringischen Wahlbündnisses in Verbindung getreten sind. Darüber werden! wir uns in Straßburg sprechen. (Die übrigen Ausführungen des Redners werden vom Präsidenten wiederholt als nicht persönlich zurück— gewiesen. )
Schluß 7 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. Zweite Lesung der Vorlage, betreffend die Erhebung von Schiffahrtsabgaben. Ein Antrag Ledebour, die Besprechung der Interpellation morgen an erster Stelle fort⸗ zusetzen, wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der fortschrittlichen Volkspartei und des größten Teils der National— liberalen abgelehnt.)
der öffentlichen Arbeilen von
Literatur.
M. Stengleins Kommentar zu den straf rechtlichen Nebengesetzen des Deutschen Reichs. Vierte Auflage, völlig neubearbeitet in Gemeinschaft mit Geheimem Oberregierungsrat Dr. A. Hoffmann, Geheimem Regierungsrat Dr. E. Trautvetter, vertragenden Räten, und Dr. W Cuno, Regierungsrat im Reichs— schatzamt, von Reichsgerichtsrat Ludwig Ebermayer, Reichs— gerichtsrat . D. Franz Gallt und Senatspräsidenten bei dem Kammergericht, Geheimem Oberjustizrat Georg Lindenberg. Siehente Lieserung. Preis 6 ½Æ6. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. — In dieser Lieferung, der ersten vom zweiten Bande des schon mehrfach gewürdigten Werkes, hat die Erläuterung der Zoll⸗ und Steuergesetze des Deutschen Reichs begonnen. Zunächst wird auf 206 Seiten ein sehr eingehender Kommentar zum Vereinz— zollgesetz vom 1. Juli- 1869, nicht nur zu seinen strafrechtlichen, son— dern auch zu allen seinen verwaltungs⸗ und zivilrechtlichen Bestim— mungen, geboten. Dann folgen das Gesetz vom 1. Juli 1869, be— treffend die Sicherung der Zollvereinsgrenze in den vom Zollgebiete ausgeschlossenen hamburgischen Gebietsteilen, das Zolltarifgesetz vom 25. Dezember 1902, das Gesetz, betreffend die zollwidrige Ver⸗ wendung von Gerste, vom 3. August 1909, das Reichsgesetz vom 9 Juni 1895, betreffend die Ausführung des mit Oester⸗ reich- Ungarn abgeschlossenen Zollkartells, und der Anfang des Neichsgesetzes vom 7. Februar 1906, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande, mit sorgfältiger, sich nirgends auf die eigentlichen Strafrechtssätze beschränkender Erläuterung. Das Gesetz, betreffend die zollwidrige Verwendung von Gerste, ist bon dem Geheimen Regierungsrat Dr. Trautvetter, die übrigen ge⸗ nannten Gesketze sind von dem Geheimen Oberregierungsrat Dr. Hoff— mann bearbeitet; beide Kommentatoren waren hierfür vermöge ihrer amtlichen Berufstätigkeit als vortragende Räte im Reichschatzamt besonders geeignet. Ihre Bearbeitung der Zollgesetze, die ebenso wie die anderen bisher erschienenen Teile des großen Kommentarwerkes, die Afteratur und vor allem die Rechtsprechung in weitgehendem Maße bersicksichtigt wird unter der einschlägigen Literatur einen der ersten Plätze einnehmen.
Reichsgesletz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 nebst dem Rechte am Namen G 12 B. G. B.) und 5 826 B. G.⸗B., erläutert von Chr. Finger, DOber—⸗ landesgerichterat in Colmar i. C. Vierte, vermehrte und verbesserte Auflage. VIII und 527 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 12 M. — In der vierten Auflage dieses eingehendsten aller Tommentare zum Wettbewerbsgesetz ist die in der dritten befolgte Art der Bearbeitung beibehalten worden. Bedeutung und Tragweite der einzelnen Paragraphen sind in klarer, auch dem Laien verständ⸗ licher Darstellung unter Heranziehung zahlreicher Beispiele,
die zeigt, wie im Leben und seitens der Gerichte das Gesetz aufgefaßt wird, erschöpfend dargelegt. Dabei sind nicht nur die bis in die jüngste Jeit ergangene RKechtsprechung in ihrer reichen Fülle und die Ergebnisse der Literatur vollständig verarbeitet, ohne daß der Leser den Ueberblick verliert, sondern auch die das Gebiet des Wett— bewerbs berührenden Bessimmungen der gesamten übrigen Gesetz⸗ gebung, besonders alle einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Gewerbeordnung, des Handelsgesetzbuchs, des Kunst⸗ schutz, des Muster⸗ und Hodel chu des Patent,, des Urheberrechts⸗ des Warenhezeichnungs«, des Wein-, des Preßgesetzes, des Strafgesetz⸗ buchs berücksichtigt und im Zusammenhang mit den Paragraphen des Wettbewerbsgesetzes, die zu ihnen in Beziehung stehen, ein⸗ gehend mitbehandelt, auch das bei Handhabung dieses Ge⸗ setzes in Anwendung kommende formells Recht des G. V. G. der Str.‘ P. O. und der Z. P. O. (Zuständigkeits. und andere Fragen) in den Kreis der Erörterungen gezogen. Inhaltsübersichten, die den zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzes gegebenen umfangreichen Erläuterungen vorgusgeschickt sind, erleichtern den Ueberhlick üher die Ausführungen des Verfassers und ermöglichen ein schnelles Auffinden gesuchter Antworten auf Zweifelsfragen; dem letzteren Zwecke dient auch ein gutes alphabetisches Sachregister. So wird der Kommentar in feiner vierten Auflage wieder den beteiligten Kreisen sich als ein nützlicher Führer durch das verwickelte Gebiet der Wettbewerbsgesetzgebung erweisen.
Patentgesetz und Gefetz, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, systematisch erläutert von Dr. Hermann JIlav, Rechtsanwalt beim Kammergericht. Zweite, umgearbehsete Auflage, VIII und 584 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 14 6. — Die Tatsache, daß im Jahre 1910 nicht weniger als 15 000 Patentanmeldungen beim Kaiserlichen Patentamt eingegangen sind, beweist die Bedeutung des Patentwesens für die Allgemeinheit. Bei solcher Sachlage ist es für den einzelnen wünschenswert, daß er Inhalt und Tragweite der wichtigsten Bestimmungen des Patenigesetzes kennt, zum mindesten, daß er weiß, welche Grundsätze für die Prüfung der Patenkfähigkeit von Erfindungen und für die Erteilung von Patenten maßgebend sind. Eine sehr brauchbare Darstellung des gesamten Reichspatentrechts, in der das Verständnis vielfach durch Anführung praktlscher Beispiele gefördert wird, findet man in der vor kurzem erschienenen zweiten Auflage des geschätzten Kommentars von Ifay, in dem außer dem Patentgesetz auch das Gesetz über den Schutz von Gebrauchsmustern eine erschöpfende und sorgfaͤltig durchdachte Erläuterung erfahren hat. Sie berücksichtigt bereits das am 1. Juli 1911 in Kraft getretene wichtige Gesetz, betreffend den Patentausführungs⸗ jwang und legt Zeugnis davon ab, wie äußerst frucht⸗ bar die seit dem Erscheinen der ersten Auflagé verflossenen acht Jahre für die Wissenschaft des Patent. und des Gebrauchs— musterrechts gewesen sind, welche ungeahnte Bereicherung der Recht— sprechung und der Literatur in dieser Zeit zu verzeichnen war. Die Entscheidungen des Patentamts und des Reichsgerichts sind reichlich herangezogen, aber keineswegs unkritisch befolgt. Die Literatur ist vollständig verarbeitet, wobei auch die abweichenden Meinungen an⸗ geführt sind. Inwieweit Isay bei Geltendmachung seines Standpunkte dem des Reichsgerichts, namentlich in der strittigen Frage nach der Bedeutung des Patentanspruchs gerecht wird, mag hier unerörtert bleiben. Es genüge die Feststellung, daß er von dem gleichen hohen Gesichtspunkt geleitet wird wie das Reichsgericht, nämlich der Allgemeinheit nach besten Kräften zu dienen. Nach der Ansicht des Verfassers ist bisher in der Rechtsprechung vor⸗ nehmlich der unteren Instanzen nicht genügendes Gewicht auf die Lerauęarbeitung dessen gelegt worden, was bel jedem Patent als seine Aufgabe zu bejeichnen ist. Gerade sie aber muß den Ausgang bilden, von dem aus das Verständnis und der entscheidende Gesichtepunkt für die Behandlung der Patente, sowohl im Erteilungs- und Nichtigkeits⸗ verfahren wie namentlich im Verletzungsprozeß, zu gewinnen ist. Dieser Gesichtspunkt ist daher in den Erläuterungen zu den 538 1 3 und 4 des Patentgesetzes schärfer als in der ersten Auflage betont. Die Ausführungen des Verfassers zu s5 1 und 2 nehmen jetzt nicht weniger als 88 Seiten, die zu 3 33, die zu 54 74 Seiten ein; im ganzen umfaßt der Kommentar zum Patentgesetz 431, der zum Gesetz, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, 57 Seiten. Pen Ueberblick über die umfangreichen, systematisch geordneten Erlãute⸗ rungen zu dem einzelnen Paragraphen erleichtern ihnen vorangestellte Inhaltsübersichten Trotz aller Reichhaltigkeit des gebotenen Stoffes erfreuen die Kommentare zu den beiden Gesetzen durch Klarheit und Uebersichtlichkeit, durch Herausarbeiten der leitenden Gedanken. Vorausgeschickt ist ihnen neben einem zusammenhängenden Abdruck der Gesetzesterte eine Einleitung über die Geschichte des G rfindungsschutzes und über das Verhältnis des Patentschutzes zu den anderen gewerb— ichen Schutzrechten und zu § Szß des B. G. B. Den Schluß des Werkes bilden ein Abdruck der zum Patent. und zum Gebrauchs⸗ musterschutzgesetz ergangenen Ausführung bestimmungen sowie Ter Uebereinkommen des Beutschen Reichs mit Staaten? des Auslandes über den gegenseitigen Patent. Muster- und Markenschutz und ein genaues alphabetisches Sachregister.
Das deutsche Patentrecht. Ein Handbuch für Praxis und Studium von Dr. F. Dam me, Oberverwaltungsgerichtsraf zu Berlin. Zweite Auflage. TWXVI und 549 Seiten. Verlag von Stto Lieb— mann, Berlin. Geh. 10 6. — Das 1906 jum ersten Male er— schienene Werk enthält eine systematische Darstellung des Patent⸗ rechts, die dem Praktiker eine leichte Orientierung, dem Leinenden eine gründliche Einführung und auch dem Fernerstebenden einen anregenden Einblick in das wielgestaltete Rechtsgebiet ermöglicht. Der Verfasser, der bis vor nicht langer Zeit Direktor im Kaiserlichen Patentamt war, bietet in dem Buche den Rieder schlag in mehr als zehnjähriger Uebung gewonnener Erfahrung und Erkenntnis. Vortrefflich sind besonders die Kapitel über den Gegen⸗ stand des Patentschutzes (Begriffe der Erfindung und der gewerblichen Verwertbarteit, nicht schutzfähige Erfindungen, Begriff der Neuheit, Ausnahmen von der neuhettzerstörenden Wirkung? der Veröffent⸗ lichung und Vorbenutzung einer Erfindung), über den Anspruch auf Patentschutz (dessen Voraussetzungen, Grenzen, Formen, Verwirkung und wiitschaftliche Bedeutung), über die Be'— glündung des Patentschutzes (Erfordernisse der Anmeldung, Regeln und Rechtssätze für die Prüfung einer Anmeldung usw.), über die Grenzen, den Inhalt und die Sicherung des Patentschutzes (Aus⸗ schließlichkeit der Befugnis, Gegenstand der Erfindung, gewerbsmäßige Benutzung, wirtschaftliche Bedeutung des Patents ufw. ), ferner die Ausführungen über den Schutz des öffentlichen Interesses gegen den Mißbrauch des Patentschutzes. Ueberall ist erkennbar, daß der Ver— fasser über große praktische Erfahrung und reiches Wissen verfügt, und er vermittelt diese Kenntnisse dem Leser in leicht verstänslicher und anregender Form. Ein Anhang ent— hält den Wortlaut des Patentgesetzes, der zu ditsem er— gangenen Ausführungsbestimmungen, des Gesetzes, betreffend den Schutz von Erfindungen usw. auf Ausstellungen, des Gesetzes, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, und der einschlägigen Verträge des Deutschen Reichs mit Staaten des Auslandes; bei jedem Paragraphen der hier abgedruckten Gesetze und Verordnungen ist zugleich in Anmerkungen auf die Zahl der Seiten hingewtesen, auf denen in der systematischen Darstellung die Bestimmung behandelt ist. Dies und das alphabetische Sachregisser erleichtern es dem Leser, sich schnell über Inhalt und Tragweite einer einzelnen Be— stimmung des Gesetzes zu vergewissern. Mit Rücksicht darauf, daß nach, der Begründung zu. dem Gesetze, betieffend die Beschäftigung von Hilfsmitgliedern im Kaiserlichen Patentamt, vom 19. März 1911 die Frage der Reform des Patent⸗ rechts in der Zeit bis zum 1. April 1914 ihrer Löfung entgegensieht, hat der Verfasser sein Werk, das nach wenigen Jahren vergriffen war, aufs neue im alten Gewande erscheinen lassen; die zweite Auf— lage ist ein unveränderter Abdruck der ersten. Jedoch sind in Nach— traͤgen die seit dem Abschluß der ersten Auflage erfolgten Aenderungen in der inneren Gesetzgebung des Deutschen Reichs (Gesetz, betreffend den Patentausführungszwang, vom 6. Juni 1911 u. a.), im inter⸗ nationalen Vertragesystem und in den fremdstaatlichen Patentgesetzen
sowie einige wichtige neue Entscheidungen des Neichsgerichts und des Patentamts zusammenfassend wiedergegeben und die bedeutenderen neuen Erscheinungen der Literatur angeführt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich nebst dem Einführungsgesetz, erläutert durch die Rechtsprechung, von Dr. Otto Warneyer, Amtsgerichts rat in Leipzig. Dritte Auflage. TVI und 1378 Seiten. Leipzig, Roßbergsche Verlagsbuchhandlung. Geb. 8 46. — Die neue Auflage enthält zu jedem Paragraphen det B. G.⸗B. und zu jedem Artikel des Einführungsgesetz-s die gesamte seit 1999 bis in das Jahr 1911 hinein veröffentlichte Rechtsprechung, systematisch geordnet und unter Hervorhebung von Stichwörtern übersichtlich gruppiert. Wie in den früheren Auflagen ist nicht nur die Judikatur des Reichsgerichts, sondern auch die der übrigen Ober- gerichte herücksichtigt. Jetztere fördert das Verständnis des Gesetzes namentlich auf den Gebieten, auf denen das Reichsgericht nicht oder nur selten zu Worte kommt. Der wesentlssche Inhalt der veröffent— lichten einschlägigen Rechtsprechung, von der kein wichtigeres Erkenntnis außer acht gelassen, ist in kurzer, präziser und klarer Fassung, meist mit den Worten ver Driginalent⸗ scheidung, wiedergegeben. Der Praktiker wird durch diese Hand ausgabe des B. G.⸗B., deren Brauchbarkeit noch durch ein nicht weniger als 82 Seiten einnehmendes alphabetisches Sach⸗ register erhöht wird, in den Stand gesetzt, sofort festzustellen, ob und in welcher Richtung eine ihn gerade interessierende Frage schon ent⸗ schieden ist, und den mitgeteilten Rechtssprüchen beigefügte genaue An— gaben darüber, wo sie mit den Gründen veröffenflicht worden sind, erleichtern ihm das Nachschlagen und eingehendere Studium der Ent⸗ scheidungen. Auch dem angehenden Juristen wird das Buch von Nutzen sein. Benn erst das Studium der Rechtsprechung zeigt ihm, wie das neue Recht im Leben wirkt; die zu den einzelnen Gefetzesstellen ver' merkten Entscheidungen sind Beispiele dafür, wie die im Gesetzestert enthaltenen Rechtssätze auf die konkreten Verhältnisse anzuwenden sind, und erleichtern somit dem Anfänger das Eindringen in den abstrakten Rechtsstoff.
Recht und Wirtschaft. Monatsschrift der Vereinigung zur Förderung zeitgemäßer Rechtspflege und Verwastung „Recht und Wirtschaft“. Abonnementspreis des Jahrgangs für Nichtmitglieder 10 6. Berlin, Karl Heymanns Verlag. — Aus dem reichen Inhalt des 2. Heftes dieser neubegründeten Möonalsschrift nennen wir die Aufsätze: „Die moderne Rechtfindung und die Aufgabe der Rechts— anwaltschaft“! von Rechtsanwalt Dr. Hachenburg, „Das Reichskali— gesetz und seine Bedeutung für eine staatliche Kartellpolitik“ von Professor Dr. Liefmann, die rechtshistorische Studie des Privat⸗ dozenten Dr. Kantorowicz: „Was ist uns Savigny?“, die aktuelle staatsrechtliche Abhandlung des Oberamtsrichters Riß: neue Verfassung der Reichs lande: Reichsgerichtsrat Dr. Düringer verbreitet sich über das Thema „Zum Miethodenftreit“; Oberlandes⸗ gerichtsrat Dr. Gmelin und Prosessor Dr. Konrad Hellwig führen ihre im 1. Heft begonnenen Aufsaͤtze: „Ueber staatsbürgerliche Er⸗ ziehung“ bezw. „Gläubigernot' zu Ende. Die Arbeit von Professor Dr. Hellwig „Gläubigernot“ soll in erweiterter Form als selbständige Schrift und zwar als Heft 3 der Schriften des Vereing „Recht und Wirtschaft“ erscheinen.
23 Vie
Verdingungen.
J. Die Lieferung von A. Eisendrähten, Stahlblechen, Drahtgeweben, Halfterketten, Messingringen, Holz— schrauben ꝛc., B. Muttern, Bekleidungsschrauben und Schraubenbolzen ist von der Königlichen Eisenbahn— direktion Berlin ausgeschrieben. Angebotstermin für A 12. De— jember 1919 und für B 13. Dezember 1911. Angebotabogen und Lieferungsbedingungen können von der genannten Verwaltung gegen post⸗ und bestellgeldfreie Einsendung von 1,05 e für A und 1,55 für B in bar bejogen oder im Verkehrsbureau der Berliner Handels⸗ kammer, Universitätstraße 3 b, eingesehen werden.
(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim Reichs und Staatẽt⸗ anzeiger aushtegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.)
Italien.
Stadtverwaltung von Mailand. 27. November 1911, Nach⸗ mittags 2 Uhr: Lieferung von gußeisernen Bestandteilen für die Trinkwasserleitung in Mailand. Sicherheitsleistung 7406 Lire. Offerten 2c. bis 37. November 1911, Nachmittags 3 Uhr. Zeugnisse bis 20. November 1911, Nachmittags 3 Uhr. Näheres in italienischer Sprache beim Reichsanzeiger Y.
Artillertedirektion des Konstruktsonsarfenals in Turin. 27. No— bember 1911. Vormittags 10 Uhr: Verkauf von altem „Stahl, Eisen, Gußeisen 2c. in einem im Werte von 13447, 25 Lire. Sicherhettsleistung 2600 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“‘.
Stadtverwaltung von Mailand. 28. November 1911, Nach⸗ mittags 2 Uhr: Lieserung von gußeisernen Röhren für die Trink— wasserleitung in Mailand. Sicherheits leistung 48 000 Lire. Offerten z. bis 28. November 1911, Nachmittags 3 Uhr. Zeugnisse bis 21. No— vember 1911, Nachmittags 3 Uhr. Näheres in italien ischer Sprache beim Reiche anzeiger“.
Gemeinde Nevi (Provinz Rom). 23. November 1911, Vor⸗ mittags 11 Uhr: Bau Liner Wasserleitung und Kanalisationsanlage. Votanschlag 120 624A 35 Lire. Sicherheitsleistung 3500 Lire. Zeug⸗ nisse bis 22. November 1911. Näheres in italienischer Sprache beim eichsanzeiger “.
Lose
Spanien. 28. November 1911, 11 Uhr. Kolonlalabteilung des Staats— ministeriums in Madrid: Vergebung des Baues eines Regierung gebäudes, einer Schule und eines Gerichtsgebäudes in Santa Isabel de Fernando P. Angebote bis zum 27. November 1911, Mittags 12 Uhr, an die genannte Amtssselle. Voranschlag 408 926,26 Peseten. Vorläufige Sicherheiteleistung 7000 Peseten Ber für den 36. Sep⸗ tember 1911 ausgeschrleben gewesene erste Verdingungstermin ist in Ermangelung von Angeboten erfolglos verlaufen. Näheres bei der Sektion für öffentliche Arbeiten der Kolonialabteilung des Staats⸗ ministeriums sowie — in spanischer Sprache beim „Deutschen Veichsanzeiger“ und in der Redaktion der Nachrichten für Handel und Industrie“.
Türkei. ottomanische Staateschuldenverwaltung in Kon— Vergebung der Lieferung von a. 600 500 Jutesäcken für je 160 kg Salz, Größe 44 X 2645 Zoll, Gewicht 2) engl. Pfund, sowie bon 350 000 Jutesäcken für je 50 kg Salz, Größe 28 * 23 Zoll, Gewicht 14 engl. Pfund; Qualität fur beide Sorten, Liberpool Twil. 300 000 Stück der ersten und 260 0060 Stück der zweiten Sorte, lieferbar in Smyrna am 28. März 1912, der Rest am 28. Mai 1912. Angebote (in Schillings) in zersiegeltem Um—⸗ schlag bis zum 31. Dezember 1j9ii an die General⸗ direktion. Sicherheitsleistung von 10 0 erforderlich Eine Probe wird Bewerbein auf Wunsch gegen 10 Pfd. Sterl. nebst Transportkosten von der Verwaltung übersandt. b. von 9900 kg Blei in Hülsen sowie 300 g Bindfaden, lieferbar c. 6. f. in Teilen bis zum 28. März 1912 ihn Konstantinopel, Smyrna und Salonik. Muster im Verwaltungsbureau der Administration des Rävenus coneédeès. Vorläufiger Zuschlagstermin am 26. Dezember, end⸗ gültiger am 28. Dejember 1911. Angebote mit Proben in ver— siegeltem Umschlag an die Zentralstelle' der genannten Verwaltung. Sicherheitsleistung von 100, erforderlich.
Kaiserlich stantinopel:
zum Deutschen Nei
Mn 27G.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗
masßzregeln.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den und Klauen seuche vom Viehhof in
Maul⸗
Ausbruch der Magdeburg und
pom Schlachthof in Stuttgart sowie den Ausbruch und das
Erlöschen der Maul und Klauenfeuche vom furt a. M. am 13. November;
u Viehhof in Frank⸗ ferner das Erlöschen der Maul⸗
und Klauenseuche vom Schlachthof in Stuttgart am 14. No⸗
vember 1911.
Türke.
Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat folgende
Verfügungen erlassen: Die Herkünfte Dardanellen, von
von der Mersina,
Insel Malta, Antivari,
den und
von Sa lonik
Trapezunt unterliegen einer ärztlichen Üinterfuchüung bei der Ankunft im ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitättarzt befindet.
Die für die Herkünfte von Bassorah
und Haiffa an⸗
geordneten Quarantänemaßregeln sind aufgehoben.
Griechenland.
Die griechische Regierung hat folgende Quarantäneverord—
nungen erlassen: 1) die bisherige fünftägige O
uarantäne gegen die
Zweite Beilage
Porto Lago,
Herkünfte aus Ko der Ueberfahrt her maßnahmen gegen
nstantinopel ist auf drei abgemindert worden; ?) die Herkünfte aus Smyrna, Nikolajew und Rostow werde era pratica nach ärztlicher Revision und
go, Novorossisk, Den Schiffen wird die Jib Desinfektion erteilt. (Vergl. „R. Anz.“ und 228, 26. v. M. Nr.
König Albert“ ab „Kaiserin Auguste Victoria“ ab ? helm“ ab Bremen 28. „President Lincoln“ ab Hamburg 2. Dezember, „Neckar“ ab Bremen 9. Dezember,
»Kronprinzefsin Cecilie“ ab Bremen 14. „Barbargssa“ ab Bremen 19. Dezember,
Postschluß nach Ankunft der Frühzüge. „President Lincoln und ,
„Kronprinz Wil
chsanzeiger und König
Berlin, Mittwoch, den
Verkehrswesen.
Alle diese Schiffe außer sind Schnelldamp
fer oder solche, die für eine bes
Cavalla,
Tage unter Anrechnung bisherigen Quarantäne? Dedeagatsch,
n aufgehoben.
vom 13. und 28. September d. J. Nr. 216 253 und 11. d. M. Nr. 267.)
Schiffsliste für billige Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika (10 8 für je 2 Bremen 18. November, Damburg 25. November, November,
0 g).
Dezember,
. Barbarossa timmte Zeit vor dem
Ahgang die schnellste Beförderungsgelegenheit bieten. inem Leitvermerk wie
Hamburg! nur auf Briefe,
ö
oder
Briefe „über Bremen oder ermäßigung erstreckt sich karten, Drucksachen usw
einigten Staaten von
Amerikas,
mit
Amerika, z. B. Canada.
lich Preußischen Staatsanzeiger.
15. November
zu versehen.
Die Paketannahme des P
sich vom j9. ab ausschlie Jägerstraße 67/68 und
annahme gehoben.
Im Gebäude der Handels kamme findet heute abend eine Sitzung des vereins für deutsche der Beratung werden u. a. Strecke von der deutsch⸗ österr erstatter: Elbstrombaudirekt künftige Gestaltung des Schiffahrtsbetriebes schiffahrtswege Rägoczy⸗Berlin und Reedereibe
ßlich in dem Neub ist bis 7 Uhr Nachm. geöffnet.
in der Taubenstraße wird am I8. mit Dienstschluß auf⸗
sein:
or, Oberbaurat Ro
Berlin — Stettin
ostamts Berlin W. 8 befindet au Französische Straße 9g 12,
l auf dem Berichterstatter:
Es empfiehlt direkter Weg“
Die Porto⸗ nicht auch auf Post⸗ „und gilt nur für Briefe nach den nicht auch nach anderen Gebieten
er⸗
Die Paket⸗
er zu Berlin (Dorotheenstraße 8) Großen Ausschusses des Zentral⸗ Binnenschtffahrt statt. die Vertiefung der Elbe auf der eichischen Grenze bis Hamburg (Bericht⸗ loff Magdeburg) und die
neuen Groß⸗ ir Generalsekretar sitzer R. Brandenburg⸗Berlin).
Gegenstände
Marktorte
November
Tag
Berichte von deuts
che
e. 9
niedrigster / Ms
höchster
Gejahlter Prei
niedrigster Mt M00.
6
M
Doppelzentner
n Fruchtmärkten.
Verkaufte Menge
Verkaufs⸗
wert
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Ms
Am
Markttage
Durch⸗
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preis ls
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschlãglicher Schätzung verkauft Doppel zentner (Preis unbekannt)
vorigen
dem
= 2
Allensteien .. Thorn. . Schneidemühl . , Glatz . Neustadt O. S. Vannovper 8 Hagen i. W.. ö k Schwabmünchen. Pfullendorf . Schwerin i. Mecklb. . Veubrandenburg Saargemünd
k
Günzburg .. Memmingen
Schwabmünchen Waldsee. . Pfullendorf 2
Allenstein Thorn ö Schneidemühl . Breslau. Glatz.
Glogau Neustadt O. Hannover Emden
Hagen i. W.. Goch Neuß . w Schwerin i. Mecklb. Neubrandenburg Saargemünd..
Allenstein . 1 3 Schneidemühl Breslau.
Glatz.
Glogau
Neustadt O. S Dannover
Emden
Hagen i. W. Memmingen Waldsee . Pfullendorf. . Schwerin i. Mecklb. . Neubrandenburg. Saargemünd ..
Allensteien ..
nö
Schneidemühl C.
.
1
Glogau...
Neustadt, O. S.
Vannover .
Emden.
Hagen i. W.
Kw
Neuß .
Trier. ;
Memmingen
Schwabmünchen ..
k , . . Schwerin i. Mecklb.. .. = Veubrandenburg ... ö = Saargemünd ..
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird
Berlin, den 15. November 1911.
Braugerste
18,36
19,50 16, 90 18,20 18,20 19,20
20,00
15,50
16,50 15,0) 16,50 16,20 17,20
17,50
. auf valle Doppelzentner und der Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,
18,35 19,R18
— 19,70 20, 00 18,00 19,20 18,80 19,50 19,35 20,50
19,20 22,00 22,00
Fernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen).
21,40 22,00 21,80 20.60 22,00
16 25
16,80
16,00 21,00 20,60 20,20 18,00 18,50
16,30 17,90 17,00 16,B70 17,00 18,00 15,90 19,60 17,00 19,25
16,80 18,60 19,10 18,20 19,00 1700 18,20 18,40
.
Weizen.
19,18 19,90 20, 00 18,90 1920 19.20 19380 19,35
20,50
1920 22,00 22,35
21540 22, 2 21,80 20,60
16,00 21,00 20,80 20,90 18,00 18,50
16,A30 18,10 17,00 16,90 1700 18.00 16,40 19,80 17,60 19,25
16,80 19,00 19,30 18,50 19,20 19,00 18 20 18,40
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20,00 20, 00 20,50 19,00 19,70 19,40 20, 00 19,60 21,00 20,00 20,20 19,20 19,50 21,00
336 ) 22,40
18.00 15,B70 19,30 20,20 20,00
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ĩ 1.
50
16,60 20.00 17,80 19,75 17,80 19,20 19,50 18,70 18,50 19,00 18,760
Verkaufswert auf volle Mark ab daß der betreffende Preis nicht vorgeko
Kaiserliches Statistisches Amt.
20,00 20, 10 20,50 19,90 20,20 19.80 20, 20 19,85
22, 00 22,40
20,70 20,00 20,40 20,00 17,65 16,50
2500 2800
56 90 252
189
1 000
gerundet mitgeteilt. mmen ist, ein
1000
van der Borght.
990 14459
48 750
58 800
D deo
— — —
12 58 14
7
— O de
378 4751 5118
1 400 9500
18 500 18 750
19.88 20,00
19.713 19,60
20,25 19,70 22,00
22,18
1950 21,00
21,64 22,20 21380 21,58 22,00
20.00 19,40 17,65 21,00 20,66 20,55
19,00 19,00
1800
17,50 7,30
1930 18,50 1904 18.49
18,50 18,75
. 9835 20,00
19,60 19,80 260 50 19,70 22,30
21,96
19,70
17,06
17,00
19 00 19,00
1800 16,40 17,60 1788
7,30 19 52 18,10
1900 18,38
19,00 19,00
t Der Durchschnittspreis wird aus den unab Punkt (.) in den letzten sechs Sp
2 —
e
8.11. . . gerundeten Zahlen berechnet.
alten, daß entsprechender Bericht feblt.
1