aus kostenlos zur Verfügung gestellt. Billette für Bühnenangebörige
ir 3. heute ab täglich im Bureau des Neuen Schauspielhaufes er 4 2 . g
Im Schillertheater 0. . wird morgen nach⸗ mittag Das Urbild des Tartüff', morgen abend sowle am Montag, Donnerstag und Sonnabend Madame Sans⸗Göne“ gegeben. Diens⸗ tag wird „Wilhelm Tell“, Freitag „Der Pfarrer von Kirchfeld'“, nächsten Sonntagabend „Es lebe das Leben‘ aufgeführt.
Das Schillertheater Charlottenburg bringt morgen nachmittag Maria Stuart“, Abends .Das Käͤtchen von Heilbronn“. Montag, Donnerstag und nächsten Sonntagabend geht „Don Carlos“ in Szene. Am Dienstagnachmittag wird .Das Käthchen von Heil— bronn! ! Dienstagabend sowie am Freitag „Es lebe das Leben“ gegeben. Sonnabendnachmittag geht „Der Prinz von Homburg“, Abends „Wilhelm Tell! in Szene. — Im Schill lers aal, Charlottenburg, wird morgen (8) 1 ein „Kleist⸗Abend' veranstaltet.
Ihm Lustspielhguse bleibt der Schwank „Die Vergnügungs— reise“ auch an allen Abenden der kommenden Woche auf dem Spiel⸗ plan. Eine Ausnahme bildet nur der Mittwoch (Bußtag), an dem elne geschlossene Vorstellung stattfindet. Morgen nachmittag geht Renaissance! in Szene, ebenso nächsten Sonntagabend.
Im Residenzthegter beherrscht der Schwank: ‚Ein Walzer von Chopin; auch fernerhin den Spielplan. Die Reihe dieser Vor— stellungen wird nur am Totensonntag durch die einmalige Aufführung ö unterbrochen. Am Bußtage bleibt das Theater geschlossen.
Mannigfaltiges.
Berlin, 18. November 1911.
Am Mittwoch veranstaltete Fräulein Olga Haebe im Choralionsaal einen Vortragsabend. Ein volles, kräftiges Organ und innerliches Mitempfinden sind der jungen Dame zwar nachzurühmen, aber den Geist der Dichtungen vermochte sie trotzdem ihren Zuhörern nicht näher zu bringen, weil ihre überhastete Sprech— weise manches unverständlich ließ. Die Namen Goethe, Schiller, Bürger, Konrad Ferdinand Meyer und Fontane zierten das Programm, das sich außerdem noch durch wohltuende Kürze auszeichnete.
Im wissenschaftlichen Theater der „Urania“ (Tauben⸗ straße) wird der neue Vortrag Von Meran zum Ortler“, der durch farbenprächtige Bilder und Wandelpanoramen die Landschaften des Vintschgaus mit Burgen und Ruinen und blühenden Obstgärten sowohl als auch wildzerrissene Felszacken, Gletscher und schneebedeckte Bergriesen aus dem Ortlergebiet dem Beschauer enthüllt, in nächster Woche allabendlich mit Ausnahme von Donnerstag wiederholt. Am Donnerstag wird noch einmal der Vortrag von Dr. Berndt Geheimnisse der belebten Natur in lebenden Bildern“ gehalten werden. Am Sonnabendnachmittag wird der Vortrag „Lebende Tier⸗ bilder von Nah und Fern“ zu kleinen Preisen gehalten werden. — Im Hörsaal spricht der Professor Dr. Donath am Montag über „Die Wellen und Strahlen elektrischer Kraft! und am Sonnabend Gr Uhr) über Elektrische Resonanz (Funkentelegraphie) am Dienstag Dr. Berndt über „Darwins Nachfolger und Anhänger?“. — Außerdem hält der Professor Dr. Schwahn im großen Hörsaal der Stern—⸗ warte in der Invalidenstraße am Bußtag, Abends 8 Uhr, einen Vortrag über ‚Werden und Vergehen im Weltenraum“.
Auf der Treptower Sternwarte spricht der Direktor Dr. F. S. Archenhold morgen, Nachmittags 5 Uhr, über: ‚Das Werden und Vergehen der Welten“ und am Montag, Abends 7 Uhr, über: „Sternhaufen, veränderliche und neue Sterne“. Beide Vorträge sind gemeinverständlich und mit zahlreichen Licht- und Drehbildern aus— gestattet. Mit dem großen Fernrohr wird der Saturn“, abwechselnd mit dem Mars“, beobachtet. Außerdem stehen den Besuchern noch kleinere Fernrohre zur kostenfreien Verfügung, die sie auf beliebige Himmelskörper selbst einstellen können.
Zu dem vorgestrigen Erdbeben (9gl. Nr. 272 d. Bl.) liegen noch folgende Meldungen des W. T. B. vor:
Heidelberg, 13. November. Infolge des gestrigen Erdbebens, das sieben Sekunden dauerte, fiel der Seismograph der Stern? warte auf dem Königstuhl um. Er blieb nach seiner Wieder⸗ aufrichtung etwa dreiviertel Stunden in Tätigkeit. In der Nacht wurden noch weitere sieben Stöße verspürt. An vielen Orten wurde ein kometenartiger Feuerstreif am Himmel bemerkt.
Stuttgart, 18. November. Nach der Beobachtung ver— schiedener Erdbebenwarten liegt das Epizentrum des? vor— gestrigen Erdbebens unter 47 Grad nördlicher Länge und 109 Grad östlicher Breite im Grenzgebiet der östlichen
Schweiz und Tirols.
Paris, 17. Nopember. Gestern, um 9 Uhr 20 Minuten Abends nach hiesiger Zeitrechnung, wurden in Lunsville, Langres, Vesoul, Epinal, Helfort und Pontarlier Erdftöße verspürt. Personen sind nicht zu Schaden gekommen. NUeber das Wesen des Erdbebens schreibt der Professor Dr. Marcuse in der „Voss. Ztg.“ folgendes: „Das starke Erdbeben, das in der Vacht vom 16. zum 17. d. M. in ganz Süddeutschland und bis nach Oesterreich und Italien hinein aufgetreten ist und bon Erdstößen und heftigen Erschütterungen begleitet war, stellt eine bei uns glücklicher— weise seltene Erscheinung dar. Wenn man die Schilderungen liest, in denen von Schwankungen der Häuser, Herausstürzen der Ein wohner usw. die Rede ist, so kann man unwillkürlich an Chile in Südamerika, das klassische Land der Erdbeben, denken, wo der— artige Erscheinungen fast zu den alltäglichen gehören. Aber wie kommen solche Erdbeben bei uns, in dem im allgemeinen erschüt erungefreien Deutschland zustande? Man unterscheidet drei verschiedene Arten von Erdbeben. Vulkanische, die an die nächste Umgebung tätiger Vul— kane gebunden sind und im allgemeinen einen mehr oder weniger lokalen Charakter hahen. Zweitens Einsturzerdbeben, die zumeist Folgen von unterirdischen Autzwaschungen (3. B. Steinsalzlagern usw.) sind und auch kein sehr großes Erschütterungsgebiet umfassen. Drittens tektonische Erdbeben, die durch Verschlebungen und Zerreißungen in der Erdkruste auftreten und mit der allgemeinen Gebirgsbildung des Landes in nahem Zusammenhange stehen! Bei den in Süd deutschland wahrgenommenen Erdstößen handelt es sich nun höchst— wahrscheinlich um ein solches tektonisches Erdbeben, was u. a. auch schon aus dem Vorhandensein eines sehr großen Er— schütterungsgebiets (von Mannheim über München bis Wien) hervorgeht. Derartige Erschütterungserdbeben, die sich in der Richtung bestimmter Erdbeben⸗ oder Schütterlinlen abspielen, liegen in der Regel parallel mit großen Kettengeblrgen. In diesem Falle handelt es sich nun um die ungefähr südlich und fast parallel zu der bisher bekannten Schütterlinie verlaufende Alpenkette, die als Sitz großer und relativ noch junger tektonischer Umwälzungen das Auftreten von Erdstößen oder stärkeren seismischen Erscheinungen überhaupt be—
günstigt. Bevor aber dies endgültige Urteil über den Charakter des
in Süddeutschland aufgetretenen Erdbebens in seiner glücklicherweise seltenen Heftigkeit abgegeben werden kann, muß erst noch das Ein⸗ treffen weiterer genauer Beobachtungen abgewartet werben. Der= artige schärfere selßmische Messungen und Wahrnehmungen, die ing. besondere auch die Tiefe des Erdbebenzentrums unter der Erdober⸗ fläche und die Fortpflanzungsgeschwindigkeit der Erdbebenwellen mit Sicherbeit ableiten . werden sicherlich aus den ver⸗ schiedenen . rdhebenstgtionen bald vorliegen. Ins⸗ besondere dürfte die Kaiserliche Zentralstation für Erdbebenforschung in Straßburg i. E., die zugleich Zentralstelle für alle inter? nationalen seismischen y, ist, zur weiteren Aufklärung dieser neuesten Erdbehenerscheinung beitragen, die hoffentlich vereinzelt dastehen und sich nicht wiederholen wird. Leider gibt es jedoch bisher noch keine untrügliche Prognose für Erdbeben, sobaß man in dieser Hinsicht, tro großer Fortschritte der Erdphysik, nur auf Vermutungen angewiesen bleibt.“
Gf . November. (W. T. B) Bei Erweiterungsbauten einer Eisenbahnunterführung stürzten heute mittag bek Aus schachtungsarbeiten große Erdmengen ein, von denen fünf Ar— beiter verschüttet wurden. Ein Ärbeiter ist tot, zwei sind ziemlich schwer verletzt, während zwei unverletzt geblieben sind.
München, 17. November. (W. T. B.) Einer der Bilder⸗ diebe, die im Schlosse Lustheim bei Schleißheim (vgl. Nr; 271 d. Bl) eine Anzahl Bilder gestohlen hatten, ist, wie die „Münchener Neuesten Nachrichten! melden, in der Person des früheren Forstgehilfen Woosrainer verhaftet worden. Die Bilder hatte er in einem Wäldchen bei Schleißheim versteckt.
Paris, 17. Nevember. (W T. B.) Heute trat hier ein internationaler Antifreimaurerkongreß zusammen. Auf dem Kongreß sind zwölf Staaten vertreten; besonders zahlreich sind Vertreter aus Deutschland erschlenen.
GCanneg, 18. November. (W. T. 3 Gestern abend stürzte ein im Bau befindliches zweistöckilges Haus ein und begrub sechzehn Arbeiter unter seinen Trümmern. Von den Ver— unglückten, die durchweg Italiener sind, wurden zwet sofort getötet. Drei andere wurden sch wer, die übrigen leicht verletzt.
New York, 17. November. (W. T. B.) Hervorragende Amerilaner haben ein Syndikat zur Gründung einer Luft⸗ verkehrsgesellschaft unter Mitwirlung des Washingtoner Generalstabs gebildet. Die Fahrten sollen mit Parfeval— Luftschiffen erfolgen.
Fatherpoint (Quebec), 17. Nobember. (W. T. B) Die norwegische Bark „Antigua“, die im Martin River an der Gaspéöküste Ladung nahm, ist in der letzten Nacht bei Sturm? wetter gestrandet und gänzlich wrack. Von der 21 Köpfe starken Besatzung sind 18 Mann umgekommen.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Zum Reichskommissar bei dem Seeamt in Hamburg ist der Kaiserliche Konteradmiral z. D. Louran ernannt worden.
Auf Grund des 3 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April i892 (Reichs— gesetzbl. S. 379) ist der Kranken- und Begräbnis⸗ kassfe des Vereins der Deutschen Kaufleute (E. H. in Berlin von neuem die Bescheinigung erteilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforde— rungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügt.
Berlin, den 15. November 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
Per sonalveränderungen.
Königlich Breußische Armee. Beamte der Militärverwaltung.
Durch Verfügung des Generalkommandos. 2. Versetzt: die Oberzahlmeister Rudolph vom Kurhess. Jägerbat. Nr. 11 zum II. Bat. 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Piltz vom III. Bat. 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) zum Kurhess. Jägerbat. Nr. 11; b. infolge Versetzung zuggteilt Dietze, Zahlmstr, dem III. Bat. 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Groß⸗ herzog von Sachsen).
Durch Verfügung der Feldzeugmeß sterei. 20. Oktober. Trautmann, Betriebsmeister bei dem Feuerwerk laboratorium in Spandau, zum Betriebsobermeister, Neubauer, Betriebs meister⸗ dlätar bei der Art. Werkstatt in Spandau, zum Betriebsmeister, — ernannt.
Berlin, Sonnabend, den 18. November
Bekanntmachung
über die Einrichtung der Quittungstkarten für die
Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung sowie
das Entwerten und Vernichten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken.
Vom 10. November 1911.
Auf Grund der 85 1416, 1431, 8 1482 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung hat der Bundesrat über die Ein⸗ richtung ber Quftiungskarten für die Invaliden⸗ und Hinter— bliebenenversicherung sowie das Entwerten und Vernichten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken folgendes bestimmt:
J. Einrichtung der Quittungskarten.
1) Die Quittungskarten sind für die Pflichtversicherung in gelber Farbe und für die Selbstversicherung in grauer Farbe nach den an⸗ liegenden Mustern A und B aus Hadern und Zell stoff herzustellen.
Die gelbe Färbung ist durch Zusgtz von Eisenoxyd und Blei⸗ chromat, die graue Färbung durch Zuteilen von blauer Lumpen⸗ fafer zum Stoffe und Abtönen mit Miloriblau und Chromgelb zu erzielen. . e ; Die Hadern sollen etwa zu gleichen Teilen aus Leinen oder Hanf und aus Baumwolle bestehen und mindestens s60 /o des Stoffes aus—= machen. Der Stoff muß eine mittlere Reißlänge von 4509 m und eine mittlere Dehnung von 4060 haben, darf hei der Verbrennung einen Aschengehalt von nicht mehr als 40,0 zurücklassen und muß im Quadratmeter ein Gewicht von 270 bis 290, im Durchschnitt 280 g aufweisen. .
2) Für die Selbstversicherung und ihre Fortsetzung (5 1243 a. a. O.) sind besondere Quittungskarten von grauer Farbe wie bisher zu verwenden. Wer hierfür andere (gelbe) Quittungskarten unbefugt verwendet, kann, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Vor⸗ schriften eine härtere Strafe eintritt, vom Versicherungsamte mit einer Ordnungsstrafe bis zu zwanzig Mark belegt werden.
3) Personen, für die früher auf Grund der Versicherungspflicht Beiträge entrichtet worden sind, dürfen auch im Falle der Selbst⸗ versicherung nur gelbe Quittungskarten A verwenden.
4) Quittungskarten alten Musterg sind nach dem 31. Dezemher 1911 nicht mehr auszugeben. Die bis zu diesem Tage ausgestellten Quittungskarten dürfen innerhalb zweier Jahre nach dem Aus⸗ stellungstag und, wenn ihre Gültigkeitsdauer durch Abstempelung verlängert ist, bis zu dem letzteren Zeitpunkt weiter verwendet werden. Vom J. Januar 1912 an dürfen Verlängerungsvermerke in den Quittungskarten nicht mehr angebracht werden.
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern. haus. 247. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Trei⸗ plätze sind aufgehoben. Die Zauberflöte. Oper in vier Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Text von Emanuel Schikaneder. Neueinrichtung für die Königliche Oper. Musikalische Leltung: Herr Generalmusikdirektor Dr. Muck. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Anfang 74 Uhr. ⸗
Schauspielhaus. 258. Abonnements vorstellung. Dlenst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. An Stelle der ursprünglich angekündigten Vorstellung „Die glückliche Hand?: Die Journalisten. Lustspiel in vier Aufzügen von Gustav Freytag. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang 73 Uhr.
Neues Operntheater. Nachmittags 25 Uhr: Auf Allerhöchsten Befehl: Zweite Vorstellung für die Berliner Arbeiterschaft: Minna von Barnhelm oder: Das Soldatenglück. Lustspiel in fünf Aufzügen von Lessing. (Die Eintrittskarten werden durch die Zentralstelle für Volkswohlfahrt nur an Arbeitervereine, Hiri usw. abgegeben. Ein Verkauf an einzelne Personen findet nicht statt.)
Montag: Opernhaus. 248. Abonnementsvorstellung. Rigoletto. Oper in vier Akten von Giuseppe Verdi. Text von Piave. Musikalische Leitung: Derr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Ober⸗ regisseur Droescher. Anfang 74 Uhr.
Schauspielhaus. 259. Abonnementsvorstellung. Vrinz Friedrich von Homburg. Schauspiel in fünf Aufzügen von Heinrich von Kleist. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang 73 Uhr.
Neues Operntheater. Verein für Volksunter⸗ unterhaltung: Der Evangelimann. Musikalisches Schauspiel in 2 Aufzügen, nach einer von Dr. Leopold Florian Meißner erjählten wahren Be⸗ gebenheit, von Wilhelm Kienzl. Anfang 8 Uhr.
Opernhaus. Dienstag: Der Rosenkavalier. — Mittwoch, Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Haupt⸗ probe. Abends 71 Uhr: Konzert des Königl. Dyernchors. — Donnerstag: Königskinder. —
eitag-: Der Rosenkavalier. — Sonnabend:
ie Sugenotten. — Sonntag: Joseph in Aegypten. . chauspielhaus. Dienstag: Kleists 100. Todestag: Penthesilea. — Mittwoch: Geschlossen. — Donnerstag: Zum ersten Male: Robert Guiscard. Der zerbrochene Krug. — Freitag: Der Bettler von Syrakus. — Sonnabend: Die glückliche Hand. — Sonntag: Der Bettler von Syrakus.
Dentsches Theater. Sonntag, Abende 75 Uhr: Turandot.
Montag: Penthesilea.
Dienstag: Turandot.
Mittwoch: Bußtagkonzert: Judas Maccabäus.
Donnerstag: Turandot.
Freitag: Zum ersten Male: Die stassette.
Sonnabend: Turandot.
Freitag, den 24. November, Abends 8 Uhr: Die Orestie im „Zirkus Schumann“. (Letzte Auf⸗
fũhrung. ) Nammerspiele. Sonntag, Abends 8 Uhr: Nathan der Weise. Montag: Gawan. Dienstag: Nathan der Weise. Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag: Nathan der Weise. Freitag: Gyges und sein Ring. Sonnabend: Nathan der Weise.
Berliner Theater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Einer von unsere Leut. — Abends 8 Uhr: Die Ahnengalerie. Schwank in dre Akten von Leo Walther Stein und Ludwig Heller.
Montag und Dienstag: Die Ahnengalerie.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag und Freitag: Die Ahnengalerie.
Sonnabend, Nachmittags 35 Uhr: Ein Falliffe⸗ ment. — Abends: Die Ahnengalerie.
Theater in der Königgrätzer Straße. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Fallissement. — Abends 8 Uhr: Spielereien einer staiserin.
Montag und Dienstag: Spielereien einer Raiserin.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag: Zum ersten Male: Der Wüftling.
Freitag: Spielereien einer Kaiserin.
Sonnabend: Der Wistling.
Lessingtheater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Rosenmontag. — Abends 8 Uhr: Das weite Land. Tragtkomödie in 5 Akten von Arthur Schnitzler.
Montag: Glaube und Heimat.
Dienstag: Das weite Land.
Neues Schauspielhaus. Sonntag, Abends 8 Uhr: Hans Sonnenstößers Höllenfahrt. Ein heiteres Traumspiel von Paul Apel.
Montag: Büxl.
Dienstag: Hans Sonnenstößers Höllenfahrt.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag bis Sonnabend: stößers Höllenfahrt.
Komische Oper. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu kleinen Preisen: Der Troubadour. — Abends 8 Uhr: Der Freischütz. r
Montag: Zu volkstümlichen Preisen: Sibirien.
Dienstag: Der Freischütz.
Mittwoch: Geschlossen.
Donneréetag: Der Troubadour.
Freitag: Zu volkstümlichen Waffenschmied.
Sonnabend: Der Freischütz.
Schillertheater. O. (Wallnertbeater) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das Urbild des Tartüff. Lustspiel in fünf Aufzügen von Karl Gutzkow. — Abends 8 Uhr: Madame Sans ⸗ Gene. Lustspiel in vier Akten von Victorien Sardou.
Montag: Madame Sans. Göne.
Dienstag: Wilhelm Tell.
Charlottenburg. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Akten von 6 Schiller — Abends 8 Uhr:; Das
äthchen von Heilbronn. Großes historisches Ritterschauspiel in 5 Akten von Heinrich von Kleist.
Montag: Don Carlos.
Dienstag, Nachmittags 3 Ubr: Das stäthchen von Heilbronn. — Abends: Es lebe das Leben.
Sans Sonnen⸗
Preisen: Der
Theater des Mestens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Sonntag, Nachmittags 31 Uhr: Ein Walzertraum. Operette von Franz Lehar. — Abends 3 Uhr: Die Dame in Rot.
Operette in drei Akten von Julius Brammer und Alfred Grünwald. Musik von Robert Winterberg. Montag und Dienstag: Die Dame in Rot.
Mittwoch: Oratorium: Die Schöpfung.
Donnerstag und Freitag: Die Dame in Rot.
Sonnahend, Nachmittags 4 Uhr: Zum ersten , . und Moritz. — Abends: Die Dame n Rot.
Lustspielhnus. (Friedrichstt. 236.ů Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Renaissance. — Abends 8 Uhr: Ensemblegastspiel des „Neuen Schau—⸗ spielhauses“: Die Vergnügungsreise. Ein Reise— schwank in vier Stationen von Fritz Friedmann— Frederich.
Montag und Dienstag: Die Vergnügungsreise.
Mittwoch: Geschlossene Vorstellung.
Donnerstag bis Sonnabend: Die Vergnügungs—⸗ reise.
Residenzthenter. (Direktion: Richard Alexander.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Ein Walzer von Chopin. Schwank in drei Akten von Köroul und Barr6. Für die deutsche Bühne bearbeitet von Bolten⸗Baeckers.
Montag und Dienstag: Choyin.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag bis Sonnabend: Ein Walzer von Chopin.
Ein Walzer von
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Polnische Wirtschaft. Schwank mit Gesang und Tanz in drei Akten von Kraatz und Okonkowsky, bearbeitet von J. Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Mustk von J. Gilbert.
Montag und Dienstag: Polnische Wirtschaft.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag und Freitag: Polnische Wirtschaft.
Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Kindervorstellung: Sneewittchen. — Abends: Polnische Wirtschaft.
Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstr Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Franecillon. — Abends 8 Uhr: Mein Baby. Burleske in drei Akten von Margaret Mayo.
Montag und Dienstag: Mein Baby.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag bis Sonnabend: Mein Baby.
Konzerte.
Philharmonie. Montag, Abends 75 Uhr: Philharmonischer Chor. Dirigent: Prof. Sieg⸗ fried Ochs. Oeffentliche Hauptprobe zur Missa aolemnis.
Saal Bechstein. Sonntag, Abends 8 Uhr: Konzert von Else Malow (Violine) und Annie Ritter (Gesang). Am Klavier: Julius Dahlke und George Langheinrich.
Montag, Abends 8 Uhr: Liederabend von Ella stunwald. Am Klavier: Erich J. Wolff.
Feethaven Saal. Montag, Abends 8 Uhr: Klavierabend von Hans Ebell.
Klindworth⸗Scharwenka · Saal. Montag, Abends 73 Uhr;: Liederabend von Ilse Helling. Am Klavier: Georg Zscherneck.
Harmoniumsaal. 2. Konzert von M. Loevensohn. Kammermusik.
Sonntag, Abends 8 Uhr: Moderne
Dirkus Schumunn. Sonntag, Nachmittags 31 Uhr und Abends 75 Uhr: 2 große Vor⸗ stellungen. Nachmittags hat jeder Crwachsene ein Kind frei unter 10 Jahren auf allen Sitzplätzen, jedes weitere Kind unter 10 Jahren halber Preis. In beiden Vorstellungen: Ausgewähltes Pro⸗ gramm. — Nachmittags und Abends (ungekürzt): 1090 Jahre auf dem Meeresgrund. Ent⸗ worfen und inszenlert vom Direktor Albert Schumann.
Zirkus Busch. Sonntag, Nachmittags 34 Uhr und Abends 7 Uhr: 2 große Galavorstellungen. Jeder Besucher hat Nachmittags ein angehöriges Kind unter 10 Jahren auf allen Sitzplätzen frei, weitere Kinder unter 10 Jahren halbe Preise. Galerie volle Preise. — Nachmittags: Die Originalausstattungspantomime „Ein Jagdfest am Hofe Ludwigs XIV.“ — Abends: U 20, Driginalausstattungsstück des Zirkus Busch in fünf Bildern. — In beiden Vorstellungen: das glänzende Programm.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Luise von Ploetz mit Hrn. Regie⸗ rungsrat Carl von Radecke (Berlin — Oppeln). — Frl. Annie Braune mit Hrn. Oberleutnant Carl Sattig (Westdorf bei Aschersleben — Liegnitz).
Verehelticht: Hr. Oberförster Hans von Papen⸗ Koeningen mit Frl. Alexandra von Kalckstein (Schultitten).
Gestorben: Hr. Generalleutnant a. D. Ludwig am Ende (Wiesbaden). — Hr. Geheimer Kom⸗ merzienrat Dr. Eugen de Haßn (Hannover). — Fr. Oberst Maria von Heinemann, geb. von Gerlach (Wannsee). — Fr. Therese von Bernuth, geb. Pagels (Hamburg). — Ernestine Freiin von Bissing (Kleinellguth).
Verantwortlicher Nedakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagg⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).
Bei der Aufrechnung der Quittungskarten alten Musters ist die Zahl der etwa verwendeten Zusatzmarken anzugeben. .
5) Diese Bestimmungen treten vom 1. Januar 1912 ab an die Stelle der Bekanntmachung vom 10. November 1899 (Reichsgesetzbl. S. 6677 und der Nr. II der Bekanntmachung vom 3. Juli 1905 (Reichsgesetzbl. S. 590.
1. November. Buchholß, Diplomingen. bei der Art. Werk— statt Spandau, zum Militärbaumeister und Betriebsassist. ernannt.
Quittungskarte A. ee Für Pflichtversicherung und Weiterversicherung. WU
1911.
II. Entwerten und Vernichten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken.
1) Arbeitgeber und Versicherte, die Beitragsmarken oder Zusatz- marken in die Quittungskarten einkleben, sind zum Entwerten sämt⸗ licher Marken verpflichtet.
2) Die Stellen, welche die Beiträge einzlehen (Krankenkassen, Knappschaftsvereine oder Knappschaftskassen und andere, von der obersten Verwaltungsbehörde bezeichnete Stellen oder örtliche Hebestellen der Versicherungsanstalten), sind verpflichtet, die den eingezogenen Bei⸗ trägen entsprechenden und eingeklebten Marken zu entwerten.
3) Das Entwerten der Marken liegt in den Fällen zu 1 und 2 demjenigen ob, welcher die Marken einzukleben hat; er hat sie alsbald nach dem Einkleben zu entwerten.
) Diejenigen Organe der Versicherungsanstalten, Behörden oder Beamten, welche die Kontrolle der Beitragsentrichtung ausüben, sind verpflichtet, alle in den Quittungskarten befindlichen Marken zu ent⸗ werten, die noch nicht entwertet sind.
5) Die Marken müssen in der Weise entwertet werden, daß auf den einzelnen Marken handschriftlich oder durch Stempel ein Kalendertag (Entwertungstag) in Zahlen deutlich bezeichnet wird, z. B. „6. 1. 12. für den 6. Januar 1912. Als Tag der Ent⸗ wertung soll bei Beitragsmarken der letzte Tag desjenigen Zeitraums angegeben werden, für welchen die Marke gilt, bei Zusatzmarken der Tag, an dem die Marke in die Quittungskarte eingeklebt wird. Zum Enlwerten ist Tinte oder ein ähnlich festhaltender Farbstoff zu verwenden.
Für das Einzugsverfahren, das Berichtigungsverfahren und die Beitragskontrolle kann die oberste Verwaltungsbehörde eine andere Art des Entwertens vorschreiben.
Andere Entwertungszeichen sind unzulässig.
6) Marken, die nicht bereits anderweit entwertet worden sind, hat die Versicherungsanstalt zu entwerten. Die Form des Entwertens bleibt der Versicherungsanstalt überlassen.
7) Beim Entwerten dürfen die Marken nicht unkenntlich gemacht werden, insbesondere müssen der Geldwert, die Lohnklasse und der Name der Versicherungsanstalt ersichtlich bleiben.
8) Wer den vorstehenden oder den von der obersten Verwaltungs⸗ behörde gemäß Nr. 5 Abs. 2 getroffenen Anordnungen zuwiderhandelt, kann für jeden Fall, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine härtere Strafe eintritt, vom Versicherungsamte mit einer Ordnungcsstrafe bis zu zwanzig Mark belegt werden.
9) Die Vernichtung der Marken erfolgt dadurch, daß sie durch einen darauf gesetzten Vermerk für ungültig erklärt werden. Dabei ist auf die Außenseite der Quittungskarte handschriftlich oder durch Stempel unter Einrückung der Zahl der vernichteten Marken der Vermerk . . . . Marken vernichtet“ sowte die Bezeichnung der die Vernichtung vornehmenden Stelle zu setzen. .
10) Diese Bestimmungen treten vom 1. Januar 1912 ab an die Stelle der Bekanntmachung vom 9. November 1899 (Reichsgesetzbl. S. 665) und der Nr. JI der Bekanntmachung vom 3. Juli 1905
(Reichsgesetzbl. S. 590). Berlin, den 10. November 1911. Der Reichskanzler.
jede Kalenderwoche, in der eine versicherungspflichtige Beschäftigung stattgefunden hat,
In Vertretung: Delb rück.
* ¶
Versicherungsanstalt: K 8 i ĩ e Qui Skar ; e s inz in deren Bezirk der (Hier ist bei der ersten Quittungskarte der Name der Anstalt einzutragen, in ö er Cerfch ie zur Zeit der Ausstellung beschäftigt ist. Jede folgende Karte ist mit dem Namen der n ö vorhergehenden Ursprungsanstalt] zu versehen.) Dienftfiegel
der
Ausgabestelle: Liste der Quittungskarten A Nr.
Ausgestellt am ten
Verwendbar für die Zeit seit dem ten
ĩ d i 314 : i 'siche sordnung) binnen Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen (51129 der Reichsversicherungsor? ĩ zwei 0 nach dem Ausstellungstage zum Umtausch einzureichen.
dieser Karte und allen früheren Karten geht verloren, wenn nicht während zweier Jahre
ͤ — s für 20 Beitragswochen Beiträge entrichtet werden. Beitrn e, , h Beiträge nicht einzurechnen (6 1280).
* Aus gabestelle.
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Jeder Anspruch aus
nach der Ausstellun ) ieh nr die Zeit * den Musftellungstage gelten, sind in diese 20
Quittungskarte Nr. für
uagaaah
anna anua gnui 2Wzavz G aqa 8 asnzanuz gi
az Gg a2q28 1ajaazachzuag gnui
Vbr⸗ und Zuname, bei Frauen auch Geburtsname, bei Angabe mehrerer Vornamen ist der Rufname zu untersteichen)
ö W bei Ausstellung — .
dieser Karte — Berufsftellung
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s 1424 der Reichsversicherungsordnung. Die Karte darf nur die gesezlich vorgeschriebenen Angaben enthalten und keine besonderen Merkmale tragen; vor allem darf aus ihr nichts über Führung oder Leistungen des Inhabers zu entnehmen sein. Karten, die dagegen verstoßen, hat jede Behörde, der sie zugehen, einzubehalten und durch neue zu ersetzen. Die nachweisbaren Beiträge werden beglaubigt übertragen. Die beteiligten Versicherungsanstalten werden benachrichtigt.
z 1125. Niemand darf eine Quittungskarte wider den Willen des Inhabers zurückbehalten. . Dies gilt nicht für die zuständigen Stellen, wenn sie die Karten zu Zwecken des Umtauschs, der Berichtigung, Aufrechnung, Übertragung, Beitragsüberwachung oder beim Einzugeverfahren zurückbehalten.
Wer Karten dieser Vorschrift zuwider zurückbehält, ist dem Berechtigten für Nachteile hieraus ver⸗ antwortlich. Die Ortspolizeibehörde nimmt die Karte ab und händigt sie dem Berechtigten aus.
bunu spaa]nj Iobonijualq;
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ng ia Mb azavz ai uaq an uniazanu) 224 vz gyn) uaqaaa Jjainaanua ꝗnu uaqaaa jamazauuz gnu 1aaz ama dnu
Gig quand G leg dun najavz ; 2apimmn
uaqꝛaaai 1aIn2zanua gnui abr; aqa
uagqaaa pazanua nm Aab g 2qꝛC
uagaaa aiaa ama mu
ua na ups; 1nd; eq 23nvSᷓ
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s 1495. Wer Quittungskarten mit unzulässigen Eintragungen oder mit besonderen Merkmalen versieht, kann vom Versicherungsamte mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark bestraft werden. .
Mit der gleichen Strafe kann bestraft werden, wer in Quittungskarten den Vordruck falschlich aus füllt oder die zur Ausfüllung des Vordrucks eingetragenen Worte oder Zahlen verfälscht oder wissentlich eine solche Karte gebraucht.
Wer die Eintragungen, Merkmale oder Fälschungen in der Absicht macht, den Inhaber Arbeitgebern gegenüber kenntlich zu machen, wird mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Bei mildernden Umständen kann statt der Gefängnisstrafe auf Haft erkannt werden. .
Eine Verfolgung wegen Urkundenfälschung (688 267, 268 des Reichs⸗-Strafgesetzbuchs) tritt nur gegen Personen ein, welche die Fälschung in der Absicht begangen haben, sich oder anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder anderen einen Schaden zuzufügen.
. Zu durchstreichen, wenn die Ausgabestelle keine Liste der Quittungskarten A führt.
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