Abg. Dr. Am Zehnhoff entr): Wenn man der Mosel⸗ . jede Möglichkeit der Durchführung in absehbarer Zeit verlegen will, dann muß ingn die gestellten Anträge annehmen. Wenn hier von obligatorlschen“ Bauarbeiten geredet wird so sind das nicht etwa solche, die ausgeführt werden 6 der Ausdruck hat hier nur den Sinn, daß es sich um solche Arbeiten handelt, die ausgeführt werden müssen, bevor andere in Angriff genommen werden dürfen. Denn „die Selbständigkeit der Staaten ö. dem Gebiete des Strom⸗ haues bleibt unberüül rt; eine Verpflichtung der Staaten, Mittel für diese Wasserstraßen aufzuwenden, wird durch dieses Gesetz nicht hegründet ) das steht ausdrücklich im 85 des Artikels II. Die preußische Regierung bleibt souverän, die Moselkanalisierung auszuführen oder nicht auszuführen, ob sie im Gesetze steht oder nicht. Der Antrag Bassermann ist also ein Nichts, ein ausgeblasenes Ei. Die Moselkanalisierung ist eine rein preußische Frage, die allein der preußische Landtag diskutiert. Persönlich glaube ich ja, daß der Tag des Autgleichs zwischen den beiden großen jetzt konkurrierenden Industriejentren kommen wird, aber glauben Sie, Preußen wird diesen Entschluß eher fassen in der Zwangsjacke des Rheinstrombau— verbandes? Wenn das Moselprojekt sich, rentiert, so wird sich Preußen doch erst recht nicht in diese Vereinigung begeben; das wäre ja, als wenn ein Mädchen einer sehr reichen Familie in eine ganz arme Familie durchaus hineinheiraten will. Durch die Hineinbringung der Moselkanalisierung in diese Vorlage würde man die besten Chancen gerade wegnehmen. . . . . Abg. Dr; Frank⸗ Mannheim (Soz); Der Abg. Am Zehnhoff ist nicht ein Freund, sondern einer der schärfsten Gegner der Mosel⸗ kanalisation. Aus seinen heiteren Wendungen ging es nicht, ganz klar hervor. Er hat eine offene Tür für die Moselkanalisierung zeigen wollen. Aber der Vorredner würde schon jede Tür Ver- schließen, wenn er der Ueberzeugung wäre, daß man durch diese Tür zur Moselkanalisierung kommen könnte. Aber er hat uns wenigstens mit großer Offenheit klar gemacht, was von den Versprechungen der Vorlage zu halten ist. Der Minister von Breitenbach hat heute erklärt, daß die Aufnahme der Mosel⸗ und Saarkanalisierung unter die obligatorischen Projekte der deutschen Regierung weder eine moralische noch eine rechtliche Verpflichtung zur Ausführung auferlegt. Damit keine Mißverständnisse aufkommen, hat der Abg. Am Zehnhoff auch ganz richtig diese Erklärung auf sämtliche Projekte, die jetzt in der Vorlage enthalten sind, erweitert, Der Abg. Am Zehnhoff hat dem Abg. Bassermann ein ausgeblasenes Ei an den Kopf geworfen. Der Abg. Behrens hat in aller Stille und. Be⸗ scheidenheit den Antrag über die Aufnahme, der Kanalisierung der Lahn zurückgezogen, nachdem der Abg. Dahlem mit einem nicht zu übertreffenden Eifer und mit außerordentlicher Tapferkeit für die Lahn gekämpft hatte. Er hatte sogar dargn gedacht, die Annexion der preußischen Provinz zu widerrufen. Ich bedauere, daß der Abg. Dahlem bei dem Begräbnis seines Projekts nicht anwesend ist, er hat sich beurlauben lassen. Aber wenn man nicht einmal darauf bauen kann, daß Versprechungen in einer Thronrede über die Lahnkanalisierung erfüllt werden, so zeugt es von einer rührenden Vertrauensseligkeit wenn man nun seinen Glauben auf das setzt, was ein preußischer Minister in aller Verschwiegenheit versprochen hat. (Zuruf: Das Versprechen ist heute gegeben worden!) Nein, der Abg. Dahlem ist ja schon heute beurlaubt gewesen, hat also sein Einverständnis zu der Zurückziehung des Lahnantrages ge⸗ . ehe die heutige Sitzung begann. Wenn die Aufnahme dieses
rojektes so bedeutungslos für die Vorlage ist, warum sträubt sich denn die preußische Regierung so dagegen? Ich kann nicht ver⸗ stehen, wie dieses Projekt ausgenommen werden soll, wenn gn die Absicht hat, einen gap igisen Wasserwirtschaftsplan aufzustellen. Elsaß und die Saar haben jetzt eine Verbindung nach Frankreich, sie bekommen aber keine Verbindung mit Preußen und Deutschland. In den letzten Monaten wollten starke Interessentengruppen in Rheinland ünd Westfalen einen Krieg anfangen, weil wir in Marokko ein neues Erilager haben müßten. Hier sträuhen sich aber dieselben Interessentengruppen dagegen, daß uns die großen französischen Erz⸗ lager zugänglich gemacht werden. Es wird auf jeden Fall dahin kommen, daß die Schiffahrtsabgaben auf die Konsumenten abgewälzt werden. Diese Ansicht hat auch der Vorstand der Produktenhörse in Mannheim telegraphisch geäußert. Ich hahe auch heute eine Zu— schrift aus den Kreisen der Neckarschiffer bekommen, die befürchten, daß sie durch die Kanaglisierung des Neckar vollkommen ruiniert werden. Sie haben sich besondere Kähne bauen lassen, die durch die Kanalisierung vollkommen wertlos werden. Ihr ganzes Vermögen steckt in diesen kleinen Schiffen, die einen Wert don etwa 1506 bis 3009 M haben. Es kommen ungefähr 30 Schiffe in Betracht. Wir Sozialdemokraten wollen keinen wirtschaftlichen Fort⸗ schritt aufhalten, aber wir haben immer den Grundsatz vertreten, daß kleinere Existenzen, die dadurch aufs Spie! gesetzt werden würden, entschädigt werden müssen. Ich möchte deshalb den Gedanken auf werfen, ob nicht diesen kleinen Schiffern eine Entschädigung zugeführt werden könnte.
Preußischer Breitenbach:
Meine Herren! Als die Kommission eine erweiterte Fassung des 51 des Art. L beschloß, auf Grund deren die Mosel, die Lahn, der obere Neckar und der obere Main in das Gebiet des Rheinzweckverbandes einbezogen wurde, da habe ich wortlich ausgesprochen:
Namens der Königlich Preußischen Staatsregierung habe ich ausdrücklich zu erklären, daß sie aus einer Aenderung des Entwurfs im Sinne der Kommissionsbeschlüsse keine rechtliche, moralische oder politische Verpflichtung irgendwelcher Art herleiten würde, bei ibrem Landtage Mittel für die Ausführung der Mosel⸗, Saar⸗ ahn- und Saalekanalisierung anzufordern.
Diese Erklärung gab zu Zwelfeln in der Kommission Anlaß, ob auch bezüglich derjenigen Aufgaben, die der 52 des Art. II brachte, der sogenannten obligatorischen, dieselbe Erklärung zu gelten hätte.
Auf dieses Bedenken hin, das als Mißverständnis erklärt wurde, ist, wie der Kommissionsbericht zutreffend wiedergibt, von einem Bundesratebevollmächtigten und auch von mir selbst ausdrücklich an— erkannt, daß für die im Art. II 52 der Regierungsvorlage beieichneten Projekte eine Verpflichtung zur Vorlage bei den Landtagen sich aller⸗ dings aus der Tatsache der Einbringung des Entwurfs ergebe.
Meine Herren, damit ift die Sachlage völlig klargestellt und ich darf annehmen, daß der Herr Abg. Frank in dieser Kommissionssitzung nicht zugegen gewesen ist, oder daß er diese in den Kommissionsbericht aufgenommenen Erklärungen übersehen hat. Die Sachlage ist durchaus zweifellos: die obligatorischen Projekte sind diejenigen, über die die betelligten Bundesregierungen sich verstãndigt haben, und zwar sowohl nach der technischen wie nach der wirtschaft⸗ lichen Seite hin. Nicht obligatorische Projekte sind alle diejenigen, bezüglich deren keine Verstãndigung vorliegt. Darum, meine ich, können sich an diese Frage kaum noch Zweifel knüpfen. Es kann namentlich auch nicht, wie es der Herr Abg. Frank durch einen Appell an die sũd⸗ deutschen Regierungen zu erreichen suchte, der Glaube entstehen, als wenn bier Projekte in Aussicht gestellt seien, deren Ausführung nicht ernstlich beabsichtigt wäre, und als wenn eine Abgabenerhebung stattfinden solle, ohne daß tatsächlich die Bauausführung erfolge. Das ist eine Irrtumserregung, die ich nicht begreife nach den fast einjährigen Ver⸗ handlungen in der Kommission. Es besteht eine Verpflichtung der Regierung, an die Ausführung dieser Projekte heranzutreten, in erster Linie natürlich die Mittel bei ihren Landtagen anzufordern.
*
Minister der öffentlichen Arbeiten von
Abg. Oeser (fortschr. Volksp.): Jetzt sind wir bei dem eigentlichen Kernpunkt der Vorlage angelangt, die in der Tat mit einem ausgeblasenen Ei zu vergleichen ist. Das einzige Sichere, was die Vorlage bringt, ist die Aufhebung der Abgabenfreiheit auf den Strömen. Alles übrige ist unsicher. Der Ausdruck „obligatorisch“ hat außerordentlich zur Verwirrung der Sachlage beigetragen. Der Minister hat eben zugegeben, daß eine weitere Verpflichtung nicht besteht, als die Bewilligung beim Landtage zu beantragen. Wenn der Landtag ablehnt, dann besteht keinerlei weitere juristische Verpflichtung. Es ist sehr richtig vorhin auf den 5 5 der Vorlage hingewiesen worden. Nach 5 9 können zudem die Staaten ihrerseits nicht das Recht herleiten, vollständig befriedigt zu werden. Sie haben nur soweit einen Anspruch auf den Ersatz ihrer Strombaukosten, als Einnahmen überhaupt vorhanden sind. Wenn Sie sich das ver⸗ gegenwärtigen, so werden Sie es begreiflich finden, daß wir den Vorwurf, den auch der bayerische Bundeskommissar uns neulich hier im Hause gemacht hat, daß Gegner der Vorlage auch Gegner des Verkehrs sind, als unrichtig zurückweisen. Durch die Vorlage wird die Abgabenfreiheit auf den deutschen Strömen beseitigt. Was wir auf der anderen Seite bekommen, ist aber nichts Sicheres. In bezug auf die Weser liegt ein Streit nicht vor; hier wird ein einheitliches Votum des Hauses erzielt werden. Anders liegt es schon bei der Elbe; das Projekt liegt vor, aber seine technische Aus⸗ führbarkeit ist stark angefochten worden; sämtliche. Mitglieder des Hauses aus Sachsen widersprechen der ihrem Lande zugedachten Wohltat, und es wäre doch eine Vergewaltigung Sachsens, wenn man gegen seinen Widerspruch hier beschließen wollte, die Elbe müsse ver— lieft werden. Bezüglich der östlichen Ströme haben wir ja gehört, daß sich Preußen durch das Reich nicht dreinreden lassen will; die zu hhen Ströme sollen keine Strombeiräte bekommen. Gerade da scheint mir die Ausdehnung der vorhandenen Rechtsgarantien ge boten. Für die Kanalisierung des Rheins und des Mains bestehen bezüglich gewisser Strecken Staatsverträge bereits. Die Neckar⸗ kanalisation hätte Württemberg vielleicht doch allein und ohne dieses Gesetz auf sich nehmen können; jedenfalls wird ihm die Sache nicht erleichtert, denn Baden und Hessen können diese Kanalisierung auch nach dem Gesetz genau so verhindern wie vorher; und ob es ein Vorteil für Würktemberg ist, daß in Zukunft auch Preußen, Bayern, Baden, Hessen belt der Neckarkanalisierung mitpverwalten werden, möchte ich ganz dahingestellt sein lassen. Der Minister von Pischek hat das bundesfreundliche Verhalten Preußens mit Dank anerkannt, dasselbe ist von einem bayerischen Vertreter geschehen; ich hebe das hervor mit Rücksicht auf andere noch bestehende Pläne, die ein solches bundesfreundliches Verhalten zur Voraus⸗ setzning haben. Ob die in der Vorlage enthaltenen Kautelen für die Vertiefung der Rheinfahrrinne zwischen St. Goar und Mann⸗ heim auf 23 m ausreichen werden, scheint mir sehr zweifelhaft. Ueber die Bedeutung dieses Projektes ist nicht weiter zu reden. Das wird in Frankfurt ganz besonders verlangt. Das bisher vor⸗ gelegte Projekt hat unter den Interessenten lebhafte Beunruhigung hervorgerufen. Es handelt sich um eine Schleuse im Binger Loch. Dagegen haben die Fachmänner erhebliche Bedenken geäußert, und in der Kommission hat man versucht, diese Bedenken zu zerstreuen. Der badische Vertreter meinte in der Kommission, ausführbar sei die Schleuse schon, aber es sei keine ideale Lösung. Nun frage ich mich, wie sich die Sache wirtschaftlich gestaltet. Liegt ein Zwang vor, die Rheinvertiefung durchzuführen oder nicht? Im Gesetz ist nicht vorgesehen, daß bei einem Aufgeben der Rheinvertiefung die Ab— gaben hinfällig werden. Drei Viertel der Abgaben müßten gezahlt werden, ob die Vertiefung des Rheins erfolgt oder nicht. Gewiß haben wir mit einer Vermehrung des Verkehrs zu rechnen, aber zweifelhaft ist mir, ob die gemachten Schätzungen richtig sind; es wird von über 6 oo gesprochen. Es ist zweifelhaft, ob 1920 die Abgaben die erhoffte Höhe erreichen werden. Nach der günstigsten Rechnung würde eine Befizit von 800 0090 M vorhanden sein. Und dann tritt der Fall ein, daß nun die Regierungen, die schon ein Pro— jekt ausgeführt haben, das größte Interesse daran haben, weitere Pro⸗ jekte zu hintertreiben. Die Vertiefung des Rheins wird also höchst⸗ wahrscheinlich nicht ausgeführt werden. Für diesen Fall hat die Vor— lage nichts vorgesehen, es müßte aber doch für diesen Fall der Fortfall der Abgaben vorgesehen werden. Die Mosel kann heute schon kanalisiert werden, ohne großes Risiko der Unternehmer. Aus nationalen Rücksichten, sagt man, müsse das niederrheinische Gebiet in der jetzigen Gestalt erhalten bleiben. Nationale Rück— sichten verlangen nicht, daß andere Gebiete nicht berücksichtigt werden. Der Niederrhein befindet sich doch in einer geradezu glänzenden Lage, er kann seine Erze aus der ganzen Welt beziehen; keine zweite Industrie ist so leistungsfähig. Es ist nun unbillig, daß aus Rücksicht auf ein solches Gebiet ein anderes Gebiet nicht auf— geschlofsen wird. Man wird sich fragen müssen, wo sind denn die wirklich nationalen und zukunftsreichen Gedanken? Wir haben ja im Spätherbst eine Reise nach Lothringen und Luxemburg ge⸗ macht, es wäre wünschenswert, wenn sich auch der ganze Reichstag davon überzeugte, in welcher Lage die dortige Industrie ist. Sollen wir die lothringische und luxemburgische Industrie zwingen, ihren Weg über Belgien und Frankreich zu nehmen? Es hat mich gewundert, daß der Abg. Dr. Hahn gegen die Mosel⸗ und Saar⸗ kanalisation so heftig polemisiert hat, nachdem 1904 der Bund der Landwirte in eine sehr kräftige Agitation für diese Kanalisierung eingetreten ist. Dr. Hahn war doch der Referent auf den Ver⸗ sammlungen. Was der Minister von Breitenbach von der Abwande⸗ rung der preußischen Industrie gesagt hat, ist vielleicht vom Standpunkt der preußischen Verwaltung verständlich. Wenn aber in Lothringen Eisenerze in freiem Besitz nicht vorhanden sind, so kann doch von einer Abwanderung von 160 000 Arbeitern nicht die Rede sein. Aus diesen Erwägungen werden meine Freunde fast einstimmig für die Aufnahme der Mosel- und Saarkanalisierung in die Vorlage stimmen. Einen Zwang können wir damit allerdings nicht ausüben, weil es im Belieben des Einzelstaats steht, ob die Projekte aus⸗ geführt werden; aber es wird doch eine Verstärkung unseres Ver langens bedeuten, wenn die Mehrheit des Reichstags aus nationalen und wirtschaftlichen Gründen mit Rücksicht auf Lothringen und auf Luxemburg, welches letztere wir nicht aus dem Zollverband treiben wollen, und von dem wir wünschen, daß es seine Interessen nicht in anderen Ländern sucht, einen Beschluß für die Mosel⸗ und Sagr⸗ kanalisierung faßt. Für die Weser ist Streit nicht vorhanden, für die Elbe läßt sich die Zustimmung zu dem, was geboten wird, recht⸗— fertigen, für den Rhein fehlen die Garantien bezüglich des Mittel⸗ rheins und bezüglich der klaren Durchführung des genossenschaftlichen Gedankens. Ein erheblicher Teil meiner Freunde wird gegen die Vor⸗ lage stimmen.
Virektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Peters: Wenn der Antrag Sommer wegen Kanalisierung der Saale von Weißenfels ab in die Vyrlage auf⸗ genommen wird, so hat das nur die Folge, daß die Saalestrecke in die Vorlage eingefetzt wird, aber nicht, daß sie ausgebaut wird. Der Abg. Dr. Frank hat ein Telegramm der Mannheimer Produktenbörse verlesen, wonach eine wesentliche Verteuerung des Getreides um Schaden der Konsumenten eintreten wird. Nun, wenn die Konsumenten die Schiffahrtsabgaben tragen, wie es die Meinung dieser Börse ist, fo kann man doch nicht sagen, daß die Schiffer sie tragen werden. Es trifft also zu, was ich schon gestern gesagt habe. Der Abg. Defer hat zu meinem Bedauern die Ausführungen des Abg. Am Zehnhoff dahin ausgelegt, daß durch dieses Gesetz sicher nur die Einführung der Schiffahrtsgabgaben sei, aber nicht die Gewährung der Gegenlesstungen; in der Vorlage stehen doch aber alle die Aufgaben aufgezählt, die gemacht werden sollen Daß erst die Veibesserungen der Wasserstraßen durchgeführt und dann erst die Schiffahrtsabgaben eingeführt werden, dafür ist doch durch unsere verschiedenen Erklärungen Gewähr gegeben. Der Abg. Oeser bezweifelt, ob die Mittel des Rheinstromperbandes ausreichen werden, um die Vertiefung der Rinne von St. Goar bis Mannheim durchzuführen. Das läßt ic allerdings im Plenum nicht im einzelnen nachweisen. Für den Weser⸗ und Elbeverband sollen die Abgaben erst eingeführt werden, wenn 1 der veranschlagten Kosten der Bauten
verausgabt sind. Diese Kosten werden also zunächst vorgeschossen werden, und erst nachher werden sie aus den Abgaben gedeckt werden. Aus der Mosel⸗ und Saarkanalisierung ist eine große Schädigung wirtschaftlicher Interessen zu befürchten. Der Abg. Oeser hält zwar die Abwanderung der Industrie für ein Phantom; wenn aber die Konkurrenz von Lothringen stärker wird, so entsteht tat⸗ sächlich ein Anreiz, die Werke von Norden dorthin zu verlegen.
Abg. Schmid⸗Konstanz (nl. : Art. II des Entwurfs hat eine wesentliche Verbesserung für Baden insofern gebracht, als die Schiff⸗ barmachung des Rheins von Basel bis Konstanz mit hinein⸗ genommen ist. Wir sind aber der Meinung, daß sie viel schneller von den betreffenden Staaten ausgeführt würde, wenn der Rhein von Abgaben befreit würde. Wenn der Oberthein von Basel bis Konstanz vielleicht recht spät oder gar nicht kanalisiert wird, dann sind die Abgaben da und für alle Zeiten. Am Oberrhein hat die Industrie sich in der letzten Zeit recht erfreulich entwickelt, und wir wünschen, daß das auch in Zukunft der Fall sein wird. Wenn aber die Industrie in der Schweiz und in Oesterreich günstiger gestellt ist als die auf der deutschen Seite, dann muß die Entwicklung der deutschen Industrie durch die Schiffahrtsabgaben gehindert werden. Wir sind leider vom Meere sehr weit entfernt. Durch die Kilometer⸗ abgaben des Entwurfs werden wir stark herangezogen. Der Handelestand hat deshalb einen lebhaften Widerstand gegen den Entwurf entwickelt, und heute noch ist, der Widerstand sehr lebhaft. Die Handelskammer in Konstanz und auch die Stadt Karlsruhe haben sich neuerdings auf das entschiedenste gegen Schiffahrtsabgaben ausgesprochen. Wird der Entwurf Gesetz, dann wird die Preisgestaltung der einzelnen Artikel sich verschieben, und die Unzufriedenheit über diese Differenzen, wird si nach Einführung der Schiffahrtsabgaben noch steigern. bleiben deshalb in meiner Gegend nach wie vor Gegner der Vorlage. Wir wissen ja heute noch gar nicht, wie die abzuschließenden Staatsverträge zwischen Deutschland und der Schweiz und Oesterreich zustande kommen werden, und ob nicht gerade mit Rücksicht auf diese Verträge die Schiffbarmachung des Oberrheins hinausgezögert oder unmöglich gemacht werden wird. Die Freihaltung der Wasserwege ist für die Städte bedeutsam, die in den letzten zwanzig Jahren außerordentlich vorwärts gekommen sind. Sie würden von den Schweizer Städten überflügelt werden, wenn Schiffahrtsabgaben erhoben werden. Für uns wäre nur eine Schiffbarmachung des . von Vorteil. Im übrigen sind wir gegen das ganze Gesetz. Abg. Dr. Zehnter (Zentr.): Es ist eine Illusion, daß ohne Abgaben der Ausbau der Wasserstraßen am Oberrhein rascher vor sich gehen würde. So große Ausgaben, wie das erfordert, können die Staaten nicht allein tragen, da müssen die Interessenten mit beitragen. Der Abg. Schmid sollte dafür sorgen, daß das Volk nicht in so un⸗ erhörter Weise angelogen wird, wie es bei seiner Wahl geschehen ist, namentlich in bezug auf die Finanzreform. Es wurden da ganz un⸗ geheuerliche Behauptungen aufgestellt, wonach die deutschen Haus— frauen mit acht bis neun Milliarden belastet werden würden. (Bije präsident Schultz bittet den Redner, bei der Sache zu bleiben,) Ich möchte nur den Abg. Schmid bitten, dafür zu sorgen, daß die Wähler künftighin nicht so angelogen werden.
Abg. D. Naumann (fortschr. Volksp.): Der Abg. Gothein hatte die Erklärung abgegeben, daß diejenigen, die jetzt notgedrungen und mit schwerem Herzen für das Gesetz stimmen, weil sie lieber einen anderen Weg eingeschlagen hätten, nicht die eigentlich Schuldigen sind. Ich bin ihm für diese milde und freundliche Beurteilung, die er uns hat zukommen lassen, dankbar. Es scheint mir aber, daß es sich in dieser Frage mehr um die Ergreifung, von praklischen Möglichkeiten handelt, was sich ja auch dadurch zeigt, daß die Ge— sinnungen in dieser Frage sehr geographisch verteilt sind. Schon allein die Bodenständigkeit der einen oder anderen Gesinnung zeigt, daß das, was hier verhandelt wird, weniger auf Ueberzeugungen, als auf Interessenfragen beruht. Von diesem Standpunkte aus ist es vollständig zu erklären, wenn die Herren vom Rhein und Main ihrerseits sagen, wir wünschen diese Vorlage nicht, wir wünschen den bisherigen Zustand weiter; aber mit derselben Logik wird es auch verständlich sein, daß diejenigen, die weiter oben sitzen, sich auf einen anderen Standpunkt stellen. Wie ist denn jetzt z. B. die wirtschaft⸗ liche Lage des württembergischen Landes? Württemberg hat Jahr⸗ zehnte mehr Kinder erzogen, als es bei sich behalten konnte. Seine Bevölkerung ging den Rhein hinab, weil dort Arbeit gesucht wurde. Weshalb? Weil zu wenig Kohlen den Rhein hinauf befördert werden konnten. Es liegt also tatsächlich ein wirtschaftliches Inter⸗ esse vor. Die Frage ist nur, ließ sich das nicht auf andere Weise be⸗ friedigen? Der Minister von Pischek hat angedeutet, es wäre vielleicht auch fonst auf andere Art gegangen, uur die Schwierigkeiten dauerten schon so lange, daß der Moment, wo einmal die Aussicht da ist, jetzt endlich zu einem Resultat zu kommen, natürlich von allen be telligten Kreisen ergriffen wird ohne besondere theoretische Bedenken. Allerdings, das Zutrauen wird durch das getrübt, was der Minister Breitenbach über den Mangel an Verpflichtungen erklärt hat. Er hat damit wohl weniger Hessen, Baden und Württemberg gemeint; denn diese Staaten mit einer geordneten Landesvertretung werden dieses Maß von moralischer Verpflichtung, welches in dem Gesetz liegt, auch übernehmen können. Wenn der Minister glaubt, für die preußische Regierung das Maß von Veipflichtung moralisch nicht übernehmen zu können, so kann das nur darauf zurückzuführen sein, daß bei der besonderen Art der preußischen Vertretung derartige moralische Verpflichtungen infolge der von Gott gegebenen Abhängigkeit nicht übernommen werden können. Wir nehmen also an, daß das Pro⸗ gramm, das. in dem Gesetz enthalten ist, als ein zwar noch nicht formell beschlossenes, aber formal akzeptiertes Programm wenigstens für die be⸗ teiligten süddeutschen Staaten gilt. Und wenn Preußen in der Art des reichen Mädchens, das in die arme Familie hineinheiratet, eine Art dauernde Gütertrennung sich sozusagen vorbehalten will, ob es in späterer Zeit noch etwas zahlen will oder nicht, so ist das in dem Moment der Eheschließung außerordentlich erschwerend diese Er⸗ klärung zu bekommen. Der Abg. Frank hat sich auf ein Telegramm der Produktenbörse in Mannheim berufen, wonach der Transport ver— teuert würde. Diese Verteuerung wirkt aber nur für diejenigen Ge⸗ biete, die direkt am Rhein liegen. Sobald man aber den Neckar hinauf⸗ geht, nach Heilbronn, nach Stuttgart, so liegt die Sache anders. Das Getreide muß jetzt in Mannheim umgeladen und mit der Eisen⸗ bahn befördert werden. Es ist deshalb durchaus glaubhaft, daß für fast das ganze württembergische Land mit Ausnahme geringer Teile des Schwarzwaldkreises das Brot und andere Dinge verbilligt werden dürften. Der Abg. Frank hat nicht die Interessen aller kleinen Neckarschiffer vertreten. Ein anderer Teil ist der Meinung, daß durch die Ver— tiefung der Fahrrinne ihnen ein großes Maß von neuer Arbeit zugeführt wird. Aber die Lösung dieser Entschädigungsfrage gehört gar nicht zu den Aufgaben dieser Vorlage, sondern ist Sache der Landesgesetzgebung, wenn an die Ausführung der vorgesehenen Projekte herangegangen wird. J .
Abg. Hildenbrand (Soz): Es ist , sicher, daß in den nächsten' Wahlen gewiß recht viel gelogen wird; niemals aber ist mehr gelogen worden, als vom Zentrum im Wahlkampf in Konstanz. Wir Sozialdemokraten, die wir gern für jede Verkehrs⸗ berbesserung eintreten, würden unserer württembergischen Regierung gewiß gern folgen in der Zustimmung zu dem Gesetz, wenn wir glauben würden, daß die Garantien, die das Gesetz gibt, ausreichend sind, um die Hoffnungen zu erfüllen, die Württemberg darauf setzt. Wenn wir im Zweifel gewesen sind, ob wir unseler Regierung no folgen sollen, so sind wir heute in unserem Mißtrauen gegen dle preußischen Versprechungen duich die Erklärungen des preußischen Minlsters ganz außerordentlich gestärkt worden. Daß man die Mosel nicht hineinnehmen will, ist nur darauf zurückzuführen, daß man die durch das Gesetz gewährleistete Selbstyerwaltung einschränken, daß man die Mitwirkung der Interessenten ausschalten will.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
zum Deutschen Reichsanzeiger und
Berlin, Sonnabend, den 18. November
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Darum können wir dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zu⸗ stimmen. Wir müssen aber als Volksvertreter alles tun, um die Interessen der beteiligten Staaten zu fördern, darum sind wir be⸗ rechtigt, entsprechende Anträge zu stellen. Der Abg. Naumann übersieht, daß man gerade durch die Abgabenfreiheit seinerzeit die Interessen⸗ gegensätze zwischen den einzelnen Teilen der deutschen Bevölkerung beseitigt hat; diese Interessengegensätze werden durch die Vorlage von neuem hervorgerufen und verschärft. Es ist auch für Württemberg nicht die geringste Garantie gegeben, daß das Opfer der Abgaben⸗ friheit, irgendwie vergelten werden wird. Nach 8 1 wird der Neckar bis Eßlingen in den Rheinstrombauverband hineingezogen; damit ist zugegeben, daß der Neckar bis Eßlingen kanalisiert werden muß. Wenn man ferner erklärt, die Kanalisierung des Neckar bis ins Innere des Landes sei für Württemberg eine Lebensfrage, so müßte sie doch auch in dieser Ausdehnung in das Bauprogramm auf— genommen werden.
Preußischer Minister Breitenbach:
Meine Herren! Der Herr Abg. Naumann stellte sich auf den Standpunkt, den ich für den allein richtigen halte, dieses Gesetz aus—⸗ schließlich nach wirtschaftlichen Erwägungen zu behandeln. Trotzdem unternahm er einen politischen Exkurs, und zwar nach Preußen. Er brachte die Regierung und die Landtage von Württemberg und wahr scheinlich auch von Bayern in Gegensatz zum Landtag von Preußen. Ich möchte seinen Zweifeln gegenüber nochmals betonen, daß die preußische Regierung im Landtage auf Grund des verabschiedeten Schiffahrtsabgabengesetzes die Vorlage wegen Vertiefung der Rhein⸗ straße von St. Goar bis Mannheim, soweit preußisches Gebiet in Frage kommt, vorlegen wird.
Der Herr Vorredner hat in der bekannten Art und Weise gegen preußische Regierung Stellung genommen. Er hat unter
hier von oben herab gesagt, wir leisten Widerstand die wohlerwogenen Bestrebungen, die Mosel in das Gesetz hineinzuziehen. Meine Herren, wer nach den Ver⸗ handlungen dieses hohen Hauses und nach dem ungeheuren Widerstreit der Meinungen über die Frage der Moselkanalisierung heute hier behaupten will, daß es sich um eine wohl erwogene Frage handelt, der wird überhaupt nicht geneigt sein, sich in die Diskussion zu vertiefen. Wenn es eine Frage gibt, die zweifelhaft ist, so ist es sicherlich die Frage der Kanalisierung der Mosel, die nunmehr seit mehr als drei Jahrzehnten alle Interessenten und auch die Regierungen beschäftigt. Er meint, nur eigennützige Gründe wären es, die die preußische Regierung veranlaßten, sich in der Frage zurückzuhalten und zu erklären, z. Zt. wäre die Kanalisierung nicht möglich. Nein, meine Herren, es sind sehr wohl erwogene wirtschaftliche Bedenken, die die Regierung dazu veranlassen, und wenn er weiter meinte, ich hätte ausgeführt, daß Preußen und unter Umständen die Reichslande bestrebt sein müßten, den Verband auszuschalten, so ist er meinen Ausführungen in keiner Weise gefolgt. Ich habe gerade im Gegen⸗ teil ausgeführt, daß zwei Möglichkeiten beständen, die Nebenflüsse zu begünstigen, durch den Verband oder ohne Verband, daß es aber zweifelhaft sein könnte, ob es den Interessen der Nebenflüsse entspräche, in den Verband hineinzugehen.
Damit schließt die Diskussion.
In persönlicher Bemerkung verwahrt sich der Abg. Schmid⸗ Konstanz gegen die Unterstellung, daß er zugelassen habe, daß die Wähler angelogen wurden.
Abg. Zehnter (Sentr.): Ich muß es zurückweisen, als ob ich ohne tatsächliche Unterlagen meine Behauptung aufgestellt hätte. Ich lege auf den Tisch des Hauses . .. (Präsuüident: Das ist nicht per⸗ sönlich! — Der Redner legt auf den Tisch des Hauses ein Zeitungs⸗ blatt nieder.)
In der Abstimmung wird 8 1 nach Ablehnung der An⸗ träge Albrecht und Bassermann unverändert in der Kommissions⸗ fassung angenommen. Der Antrag Sommer ist zurückgezogen.
Bei 8 2 findet über die identischen Anträge Albrecht und Bassermann, die Mittel des Rheinstromverbandes auch zur Kanalisierung der Mosel von Metz bis zum Rhein auf 250 m Fahrwassertiefe und der Saar von Brebach bis zur Mosel auf 2m Fahrwassertiefe zu verwenden, namentliche Ab⸗ stimmung statt. Das Ergebnis ist die Ablehnung mit 188 gegen 109 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen.
s 2 wird unverändert in der Kommissionsfassung an⸗ genommen; ebenso S8 3 bis 6.
Sz 7 statuiert die Errichtung von Strombeiräten neben den Verwaltungsausschüssen. Die Strombeiräte sind aus den beteiligten Kreisen nach Maßgabe ihres Interesses zu wählen, und zwar durch die berufenen Vertretungen von Handel, Industrie und Landwirtschaft, die Hafenstädte und die Organisationen der Schiffahrttreibenden.
Abg. Sachse (Soz.) begründet einen Antrag, auch den Gewerbevertretungen in den Strombeiräten eine Vertretung zu gewähren und ihnen durchweg beschließende Stimmen zu geben.
Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirk—⸗ licher Geheimer Oberregierungsrat Peters bekämpft den Antrag; das Gewerbe würde durch das Präsentationsrecht der Industriekorporationen ohnehin vertreten.
Abg. Sachse (Soz): Bei gutem Willen könnte man den Arbeitern in den Strombeiräten ebensogut eine Vertretung zugestehen, wie es im Landeseisenbahnrat von Württemberg geschehen ist.
Der Antrag Albrecht wird abgelehnt.
Ein nachträglich zum 8 2 gestellter Antrag Sommer, die Kanalisierung der Saale von Weißenfels bis Halle auf⸗ zunehmen, der bei der Abstimmung über § 2 vom Bureau übersehen war, wird hierauf zur Abstimmung gebracht und abgelehnt.
Um 6 Uhr wird die Weiterberatung auf Sonnabend 11 Uhr vertagt.
der öffentlichen Arbeiten von
die anderem gegen
8
herausgegeben im Reichsamt des folgenden Inhalt: Medizinal⸗ und Vete
Zweite Beilage
Nr. 59 des .
der Kaiserlich Deutschen Regierung und
Republik, betreffend den Austausch v
rinärwesen:
entralblatts für das Deutsche Reich“, Innern, vom 15. November hat
Abkommen zwischen
der Regierung der Französischen
on Nachrichten über das Auf⸗
treten von ansteckenden Menschen⸗ und Tierkrankheiten in den beider⸗
s
eitigen Grenzbezirken.
Statistik und Volkswirtschaft. Deutsche Seefischerei und Bodenseefischeret
für Oktober 1911.
Seetiere und davon gewonnene Erzeugnisse
1
Nordseegebiet **)
i
Ostseegebiet n
Schelffsch, groß
Schellfisch aus dem weißen Weißling Kabliau, groß. ..
Kabliau aus dem weihen
Nd Seehecht (Hechtdorsch) . Scholle
Blindling (rauhe Scholle Knurrhahn, grauer
Petermann, echler Köhler (Blaufisch) .
o kö . und Pollack. deng K
. . Rotzunge *), groß, mittel
Rotzunge, echte .
1 Seezunge, groß. Steinbutt, groß, mittel Glatthutt
Lachs (Flußlach h)
Decht Glußhecht
, ,,,,
,, t,
IV. Sorte.
V. Sorte. ; IV. V. Sorte . Islundeer
, (Wittling, ,
mittel, klein (Dor ) Isländer. 9 sch
Mr,
(Goldbutt), e, mitte; , lebend..
,, J
lack. .
katfisch (Seewolfs
. =
Gehn mittel, klein. ;
klein , (Tarbutt), ö h.,
Zander
n,, Finte (Perpel). , , Rotbarsch .. Kaulbarsch ... Karausche .. . Blei (Brachsen, Brasse) Scharbe (Rliesche, Platen) J wenne, Sprotte (Breitling) . ,, ,, Aalraupe (Quappe, . Mutter ö Langschwanz (See jungfer) 1 lunder (Struffbutt) Meerforelle. Neunauge .. . , . Plötze (Rotauge) . Schnäpel⸗ Weißfisch (Giester) . . 1 Rapfen (Schied) . Verschiedene (Gemeng⸗ fische) .. ö
102 239 142 008 304124 203139 187133 85 948 dl 7 130
8 980
163 976 309 762 432 277 82 722
3 2655 109919 51 963
47 082 1654161 2800
8 572 77 488
632 206 252 585 40 062 23 485 127180 34 810 2764 200
93 180 7619
31 662 98
23 182 864
2363
7566
J. Fisch e.
62 490 69 729 111645 52 576 44 468 261 431 195 458
2694
35 995 99 987 109761 222 h50z
586 11332 22 550
24149 45 978 1700 3062
133 804 55 991 6513 7106 72 213 7691 1696 454 hö h0? 25 741 8013 20 074 15 236
391 2902
680 1822 1939
1181
398 107 849
863
1 11
— — — — 22 —
1
1
36389 141 654 46779 1023 80 930 160
64 452
46 344 866 19817 49 497 63 2354 46910 75 742 6 064 91649
dẽẽ — 2 S CO — = CO — 2 — — —
109077 380
868 88 248 57
3 095 28
60 661 320
8 536 196 1270 1325
7119
zusammen 1
Krabben (Garnelen, Granaten)... n,. K aiserhummer . H Taschenkrebse Stück k ö Muscheln usw. . kg
7 450 266 I. Schal
2121 314 tler e.
70 934 1298 1329 1982
29 645 1898
4220 498 906724
n
500
zusammen 66 —
III.
Seehunde. Stück Wil ne;
S0 113 zh gs
Andere Seetiere.
107 086
14
513 ö
54
54465
zusammen Stück
) Im Gemenge m
it echter.
14
h 4465
) Die Angaben eines Fischversteigerers stehen noch aus.
Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1911.
Seetiere und davon , nnen Erzeugnisse
Ostseegebiet 1 M6
Nordseegebiet kg Mb
IV. Erzeugnisse von Seetieren.
Salzheringe . . Kantjes! 138 594 3 099 706 — Fischlebern.. kg 36 747 36 461 — Fischrogen. . 4 095 10 840 —
zusammen kg 710 8421. Kanes 138 Sz 3 16 o?
Stück 2 14 on , g, io oss d 26s 2121 31 , ni T s zus. = IV] Stich 63 S5 Bo 3 O
5 445 251 06 724
5445 513 4220 498
4221011 ⸗ 5 445 912420
hierzu II.
; n.9 J
ganges 138 ha s
U Nord⸗ und stsee gebiet Gesfamtwertt 16287 31
Bodensee- und Rheingebiet.
Süßwassertiere.
Blaufelchen ... Gangsische⸗·⸗ = Sand⸗(Weiß⸗)PFelchen . Kilche (Kropffelchen) . , Forellen: a. Bach⸗(See⸗ J . b. Schweb⸗ oder Silber⸗. C. Grund⸗. V d. Regenbogen⸗ e. Rhein ⸗Forellen Sgiblinge (Rötel) . . Rheinlachs ö , . Trüschen. r,, J Barsche (Egli, Krätzer) . ,,,, Brachsen Schleie... , Weißfische (Alet, Nasen , Sonstige Fische .
usw.) .
zusammen 21681 Berlin, den 17. November 1911. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
Literatur.
Verhandlungen des zweiten Deutschen Jugend⸗ gerichtstages vom 29. September bis 1. Oktober 1910. heraus⸗ gegeben von der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge. 219 Seiten. Verlag von B. G. Teubner, Leipzig. Geh. 4416. — Von allgemeiner Teilnahme getragen, ist die Jugendgerichtsbewegung in raschem Fort- schreiten ausgebreitet und vertieft worden. Wenige Großstädte, ja selbst nicht allzuplele Mittelstädte entbehren jetzt dieser der Sorge für das heranwachsende Geschlecht dienenden Einrichtung. In bisher noch nicht gekannter Art haben die Jugendrichter ihre Tätigkeit mit der⸗ jenigen der Polizel⸗ und der Armenpflegeorgane, der Schul- und der charitativen freiwilligen Kräfte in Verbindung gesetzt. Darüber, wie diefe Verbindung am fruchtbarsten zu gestalten ist, haben sich die Beteiligten in den Verhandlungen des zweiten Deutschen Jugend- gerichtstages ausgesprochen. Es sind. Richter und Ver⸗ waltungsbeamte, Aerzte, Lehrer und Geistliche, Vereinsmitglieder und auch Frauen zum Worte gekommen. Dabei hat sich ergeben, daß örtliche und p'rsönliche Eigentümlichkeiten das Verfahren der Jugend⸗ gerichte beeinflussen, daß mehr als anderswo die Persönlichkeit der Sache den Stempel aufdrückt; es ergab sich aber auch, daß ein gemein⸗ sames Ziel von allen ins Auge gefaßt wird: die erzieberische Beein⸗ flussung der gefährdeten Jugend zum Zwecke der Verbrechensverhütung. Dem zweiten Deutschen Jäigendgerichtstage lag es ob, die schnell sich mehrenden praktischen Erfahrungen als Material für Gesetz-svorschläge und verwaltungstechnische Wünscde zu formulieren und rechtzeitig zur Kenntnis der gesetzgebenden Körperschaften zu bringen. Ein reicher Stoff wurde in den vom 29. September bis 1. Oktober 1910 in München gepflogenen Beratungen zasammengetragen, der jetzt, wie früher die Verhandlungen des ersten Deutschen Jugend⸗ gerichtstages, jur Veröffentlichung gelangt ist. Wenn auch nicht jeder Wunsch und jede Forderung schon jetzt der Erfüllung sicher ist, so werden doch die Verhandlungen des zweiten Deutschen Jugendgerichtstages über die Jugendgerichte, ihre Zusammensetzung und Zuftändigkeit nach bestehendem Recht und den veröffentlichten Geseß⸗ entwürfen, über die Jugendgerichte im Vorverfahren und die Be⸗ sonderheiten des an nr, gegen Jugendliche, über Strafe und Erztehungsmaßnahmen sowie deren Abgrenzung, über das Zu⸗ sammenwirken der Jugendgerichte mit anderen Behörden und frei⸗ willigen Organisationen eine reiche Fundgrube für die Wissenschaft und die Praxis sein. Der vorliegende, nach stenographischer Nieder⸗ schrift die Verhandlungen wiedergebende Bericht dürfte daher allen, die sich für daz Wohl der heranwachsenden Generation verantwortlich fühlen, willkommen sein.
Das Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874, erläutert mit Benutzung der Atten des Königlich preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten von Dr. jur. Georg Eger, Geheimem Regierungsrat. Dritte Auflage. II. Band. XXIII und 689 Seiten. J. U. Kerns Verlag, Breslau. Geh. 18 6. — Dieser zweite Band, nach dessen Erscheinen das Werk in seiner neuen Auflage wieder vollständig vorliegt, enthält die Erläuterung der 55 15 —58 des preußischen Enteignungsgesetzes. Er bietet, wie der die 55 1—14 behandelnde erste Band, die Er—⸗ gebnisse der Praxis in großer Vollständigkeit, ohne, daß der Kommentar der eingehenden wissenschaftlichen Begründung ermangelt. Die gesamte Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidungen des Reichsgerichts und, des preußischen Qber⸗ verwaltungsgerichts haben ebenso wie die Literatur über das Ent- eignungsrecht und die Entscheidungen, Verordnungen und Erlasse der Verwaltungsinstanzen bis zur neuesten Zeit Berücksichtigung gefunden. Die wichtigen Ergänzungen und Aenderungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch auf dem Gebiete des preußischen Enteignungsrechts ge⸗
bracht hat, sind eingehend erörtert und die Materialien des