⸗ hk ö z 1 . 2
c 0 . 02 2 2 ᷣQ&—ůʒ , „„ „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„ „„ „„ ' „„„„ „„er, ,
Qualitt:
1911
gering
J mittel Verkaufte
November Marktorte
Tag niedrigster höchster
Gezahrter Preis für 1 Doppelfentner
N Menge niedrigster
höchster ö höchster 16 . A6
kö
Doppel zentner
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft dem Doppel zentner (Preis unbekannt)
Am vorigen
Verkaufs⸗ preis Markttage für Durch
wert 1Doppel⸗ zentner .
Durchschnitts⸗
26
— .
Greifenhagen Pyritz.. Kolberg. Köslin
Breslau. J ö . Braugerste
I
Brieg. ö ö
Sagan
kd, . .
ee fit —ĩ ; ö
Neisse .. . ö
. .. . Braugerste
Halberstadt.. ; .
Eilenburg
Erfurt
Kiel.
Goslar
Lüneburg.
Paderborn
Fulda.
Yrunchen ĩ
Stra mbing
Meißen..
Pirna..
Plauen i. V.
Reutlingen
Urach.
Heidenheim.
Ravensburg .
Saulgau ..
.
Bruchsal .
Waren.
Altenburg
Braugerste
n g n n d a n m r
J ?
, i
Tilsit . 16,00 d ö 3 . — J 16,90 d ö ö . — Luckenwalde... w — . 19,20 Brandenburg g. H. . kö . 19,00 Tantfurt KJ ö — , . . ö — K 17,50
18,00
K Greifenhagen . 1 Stargard i. Pomm. Schivelbein... Kolberg... k ; Schlawe... j Rummelsburg i. Pomm. Stolp i. PMömm. ... Lauenburg i. Pomm. . Namslau ... ; Breslau.
Ohlau .. K Neusalz a. O.
Sagan
Jauner
deohschütz
Meise Halberstadt. Eilenburg.
Erfurt
Kiel.
Goslar
Lüneburg.
Paderborn
Kleve.
Neuß ..
München
Straubing. Mindelheim.
Meißen
Pirna..
Plauen i. V. Bautzen. Reutlingen. Rottweil.. ne,, Heidenheim. Ravensburg. Saulgau. 1 Offenburg. Bruchsal .
Waren ö Braunschweig . ⸗ Altenburg.. ö J
Bemerkungen.
2 . * 1 . 2 in 2 2 23 2 . 2 2 tt 2 . 2 2 1 2 2 2 2 2 2 * * 62 2 1 * * 89 12 *. . 2 * 7 262 * * * * * *. . 2 2 2 7
Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgetellt.
Noch: Gerste.
18,50 18,50 17,50 15,60 15,70 19,30
20, 00 19.16 21,00 19, 89
2040 22, 50 26 760 17 66 1926
— —
16,40 17,40 14,80 ö 15,20 15,50 — 18,90 18,50
18,80 26 06 19. 50
19,00
20,00 19,50 16,00 18,50 19,50 19,50 18,39 18,50 16,25 — 18,50 20,50 21,60
— 21,20 20,50 20,90 21,00 20,60
1800 17,66 19 606 1936 1766
18,00 18,25
15,75
18,50
21,80 20, 80 21,40 21,00 20,60
20 40 26, 90 20, 00 20626
20 8 326 76 20, 60 2175 1549 668665
Safer. 1100 s 1799 15750
17,60
20,00 19,80 19,20
18,50 15, 80 18, 40 1700 17776 15. 00 17,565
17, 00 18, 00
17,50 17,00 16,40 17,20 18,30 18,00
20,80 21,00 20380 20,80 20,30 21,00 2560 22,50 19.26 20,60
20,40 21,00
17,50 17,50 17,60
20,00 20,00 19,20
16,50
17, 0¶ 17,00 20,20 19,60 19,40 18,50 18,20 18,00 18,50
1715 1700 2025 19.566 1576 18 36 1826 18.56 15, S6
18,50 18.56 18,56 1840 17376 18,06 18,36
17,00 18,00
17,50 17,50
17,60 17,50 17,80 16,40
17,50 17,60 17,40 16,40
1720 1750 17,660 17.00 16, 760 1726 16.36
17,B70 17,50 16,90 17,20
1720 17,356 1720 17356 16 56 17,20 16,56
17,70 17,50 17,10 17,20 — — 22, 00 20,50 20,70 19,75 19,75 18,50 19,00 19,50 19,50 18, 80 19,00 18,60 1900 18 56 1556 16,60 17,60 19,00 19,20
— 17,80 18,80 18,80 19,50 19.60 18,90
19,10 19,50
19,80 — 18,60
19, 20
19,50
19,50 19,60 19,20 19,83
19,46 18,20
19,00
18, 80
17.20 17,20 18360 18.60
22, 90 21 606 20, 96 19, 066 26, 060 19.54 19.30 19, 06 17,66 19.66 18.36 19,66 20 00 19, 16 19,86 1926 19,56 19.36 15.56 15, 50 26 066 19.26 19,10 26 06 19, 50 18.20 19356 26 00 26 56
20, 09 19,50 18,50 19,20 18,50 18,60 18,50 16,60 18,80
1820 19, 50 185570 19,56
1920 19.460 18. 36 19,30 1856 18.36 19.26
19,00
1950 19.36 16.50 20 66 1950 18.060 19.30 16.56 2056
19,25
1900
— —
403 216 2044 1065 549 12 609
3 840
93 814 525
588 141 589
91 632 1465
212 158 299
720 51 1720 1075 510 850
1204
5700 h 25654 18,76 1850 18,50 599 1716
16 435 15.35
2831 1875
19,00 18,78 18,67 17, 10 19,23
18,65
19500
9
18,88 19,11 19,49 19,10 18,45 19,46 19,08
20, 26 1780 44. 900
1886 1917 19.38 15.55 15. 56 19.51 15.60
20 00 18,16
20 79 .
2050
Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht feblt.
Berlin, den 20. November 1911.
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
Deutscher Reichstag. 209. Sitzung vom 18. November 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der
weiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den
usbau der deutschen Wasserstraßen und die Er— hebung von Schiffahrtsabgaben.
Ueber den Anfang der Verhandlungen ist in der vor— gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Abg. Haußmann ⸗Württemberg (fortschr, Volksp.): Die Ausg⸗ führungen des Vorredners wgren die fassungslosen Aeußerungen des kiefsten Unmutes über die Wahlniederlage von Konstanz. Er hat Worte gebraucht, die am allerwenigsten geeignet sind, einem neu ein— getretenen Mitgliede als Muster parlamentarischer Redeweise vor— geführt zu werden. Ich will diesen an den Haaren herbei⸗
gezogenen Streit nicht weiter verfolgen, denn wir haben sach⸗ lich die Verbesserung dieses Gesetzes zu behandeln und stehen vor dem wichtigsten Paragraphen des ganzen Gesetzes, der den Tarif und damit die wirtschaftliche Grundlage des ganzen Unter⸗ nehmens, aber auch in der Frage der Minima und Maxima der Abgaben und der Bestimmung der Instanzen, die den Tarif ändern können, die konstitutionelle Frage enthält. Die Minima sind so niedrig gesetzt, daß von keiner Seite eine weitere Herabsetzung ver= langt worden ist; es bestanden nur Besorgnisse, ob nicht in der Möglichkeit der Erhöhung dieser Minima für später Gefahren enthalten sind. Die Kommisstson hat aber die richtige Lösung ge⸗ bracht. Während der Entwurf die Erhöhung allein den Strombelräten überließ und nur die Garantie einer Zweidrittelmehrheit vorsah, haben wir in der Kommission beschlossen, daß die Gesetzgebung nicht den Schlüssel für die Tarife aus der Hand geben dürfe. Allerdings dürfen kleinere Abänderungen der Tarife aus praktischen Gründen nicht jedesmal die Reichsgesetzgebung in Anspruch nehmen; deshalb haben wir einen kleinen Spielraum gelassen, innerhalb
dessen die Strombeiräte und Verwaltungsausschüsse Abänderungen beschließen können; dagegen haben wir für Verdopplung der Tarife die Tarifhoheit des Reichstags aufrecht erhalten. Das ist eine grundlegende Verbesserung des ganzen Gesetzes in wirt— schaftlicher und konstitutioneller Hinsicht, die auch die prinzipiellen Gegner in der Kommission ehrlich anerkannt haben. Nun hat der bayerische Bundesbevollmächtigte diesem Paragraphen die Auslegung gegeben, daß der Reichstag eine Erhöhung nur vornehmen dürfe, wenn die Verwaltungsausschüsse und Strombeiräte vorher einen dies— bezüglichen Beschluß gefaßt hätten, daß also diese Instanzen gleichsam das Antragsrecht hätten. Damit wäre die Reichs⸗ gesetzgebung beschränkt und von den Beschlüssen dieser Instanzen abhangig gemacht; das könne gewisse wirtschaftliche Vorteile haben, indem die Erhöhung noch stärker beschränkt erscheine, würde aber doch in die Rechte des Reichstags eingreifen. Ich meine, wir müssen das Gesetzgebungsrecht in der Hand behalten und die Auk— legung ablehnen, als ob es sich nur um eine Zustimmung des Reicht⸗ tags zu den Beschlüssen der genannten Instanzen handeln könne.
wird zwar die Regel sein, daß der Reichslag an diese Fragen nu herantritt, wenn die Strombeiräte eine Erhöhung vorschlagen; das darf aber nicht die formelle Bedingung und Voraussetzung sein. Der Reichstag behält sogar das Recht, auch innerhalb des erwähnten Spielraums Erhöhungen eintreten zu lassen, die ihm richtig erscheinen, auch wenn sie von den Strombeiräten und Verwaltungsausschüssen nicht beantragt sind. Der Paragraph ist also exakt dahin auszulegen, daß die gesetzgebenden Körperschaften vollkommene Freiheit behalten und daß nur eine Erhöhung über das Doppelte nur mit ihrer Zu— stimmung möglich sein soll.
Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Peters: Die scheinbare Meinungs⸗ verschiedenheit löst sich von selber, wenn man in Erwägung zieht, daß die gesetzgsebenden Körper, Reichstag und Bundesrat, ja mit souberäner Gewalt alle Hindernisse und Schwierigkeiten beseitigen können, die entstehen könnten. Selbst wenn man annehmen wollte, daß die Strombeiräte sich gegen eine Erhöhung über das Duplum aussprechen würden, so würde die Reichsgesetzgebung doch in der Lage sein, darüber hinwegzugehen. Das ist lediglich eine Doktorfrage. In der Praxis wird man ja die Frage an den Reichstag nicht bringen, ohne ein Votum der Strombeträte zu haben; andererseits wird der Reichstag auch etwas nicht beschließen, wenn die Strombeiräte da— gegen große Bedenken haben.
Bayerischer Ministerialrat Dr. Ritter von Graßmann: Dem Abg. Pfeiffer erwidere ich, daß wir die Erschwerung der Flößerei durch die Kanalisierung ohne weiteres anerkennen; es ist deshalb da⸗ von abgesehen worden, die Flößerei zu diesen Abgaben heranzuziehen. Die Frage, ob seinerzeit auf dem Main ein staatlicher Schlepp⸗ dienst eingerichtet wird und eine Erleichterung der Flößerei da— durch herbeigeführt wird, daß die Gebühren ermäßigt werden, kann ich heute nicht bestimmt beantworten. Wir wissen nicht, ob die Flößerei auf dem kanalisierten Main in dem Umfange fortgesetzt werden wird, daß die Einrichtung eines staatlichen Schleppdienstes sich lohnt. Die bayerische Reglerung wird in erster Linie in Aschaffen⸗ burg Einrichtungen treffen, die der Erleichterung des Umschlages, des Verkaufs und der Veredelung des Floßholzes dienen und dadurch den Interessen der Flößerei gerecht werden. Die am Main beteiligten Regierungen sind weiter darin einverstanden, daß die bheschwerlichen Verhältnisse an der Mainmündung wesentlich verbessert werden. Wegen der Meinungsdifferenz über 58 erkenne ich ohne weiteres an, daß selbstverständlich ein Reichsgesetz sich über diese Schranken hin⸗ wegsetzen kann. Ich wollte nur eine Auslegung im Rahmen des be⸗ stehenden Textes geben..
Abg. Dr. David (Soz.): Das dritte Mal hat jetzt das Zentrum die Konstanzer Wahl ganz unmotiviert in die Debatte hineingezogen. Das ist allerdings ein Beweis von der Größe des Schmerzes. Was aber die Wahrhaftigkeit des Zentrums anbelangt, so ist eine treffliche Illustration dafür das gewesen, was der Abg. Pfeiffer dem Präsidenten erwidert hat: „Ich bin mitten im Thema.“ Was man unter Thema versteht, gab der Abg. Dr. Pfeiffer darauf bekannt. Nach dem Urteil des ganzen Hauses wird wohl der Begriff Thema nicht soweit ausgelegt, daß der Abg. Pfeiffer sich aus dieser Schlinge herausziehen kann. Außer dem Art. 54 der Reichsverfassung, um den es sich hier hauptsächlich handelt, kommt für das vorliegende Gesetz noch Art. 4 Ziffer 9 in Betracht, wonach der Beaufsichtigung seitens des Reichs und seiner Gesetzgebung unterliegen „der Flößerei⸗ und Schiffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemein⸗ samen Wasserstraßen und der Zustand der letzteren sowie die Fluß⸗ und sonstigen Wasserzölle“. Dieser Passus der Reichsverfassung ist durch das vorliegende Gesetz nicht aufgehoben worden. Ich glaube auch die Aeußerungen des Ministerialdirektors Peters in diesem Sinne auffassen zu müssen. Wir haben immer wieder betonen hören, daß in diesem Gesetz es sich nicht um agrarische Tendenzen handele. Wenn das wirklich der Fall ist, dann muß unser Antrag, daß auch Nahrungs⸗ und Futtermittel immer nach der niedrigsten Tarifklasse gefahren werden, angenommen werden. Die Frage des Grafen Praschma war sehr naiv, ob ich den Wählern in Mainz vorgerechnet hätte, wie⸗ viel die einzelnen Semmeln durch die Schiffahrtsabgaben verteuert würden. Das Faß ist durch die agrarische Teuerungspolitik zum Ueber⸗ laufen voll und jeder Pfennig einer weiteren Verteuerung wird empfunden. Die Schiffahrtsabgaben werden schließlich von den Konsumenten ge— tragen. Das Petroleum ist monopolisiert, ebenso ist es mit den Kohlen, die im Kohlenkontor monopolisiert sind. Diese Monopole sind ohne weiteres in der Lage, die Abgaben abzuwälzen. Es ist wirklich ein kühnes Unternehmen, es so darzustellen, als ob die Ab gaben für die Fracht keine Bedeutung hätten. Es handelt sich hier nur um eine neue Auflage der agrarischen Teuerungspolitik. Man weist auf die geringen Sätze hin. Aber wie lange werden sie denn so gering bleiben? Ohne, Schwierigkeiten können sie schon auf das Doppelte hinaufgeschraubt werden. Mit Kleinem fängt man an, mit Großem hört man auf. Daß es nicht bei den geringen Sätzen bleibt, wissen alle, die damit zu tun haben. Durch die Annahme unseres Antrages können Sie zeigen, ob Ihnen das Wohl des kleinen Bauern so am Herzen liegt, wie Sie immer sagen. Unser zweiter Antrag, der auf dem Rhein und dem Main die Abgabenfreiheit für 600 t⸗ Schiffe, auf den übrigen Flüssen für 300 t-Schiffe fordert, ist nur eine Folgerung aus dem Prinzip, daß die Abgaben eine Gebühr sein sollen für eine Leistung, die der Staat den Schiffahrts— interessenten gibt. Aus diesem Prinzip folgt, daß die Schiffer, die gar keinen Vorteil von der Verbesserung haben, deren Schiffe auch heute ohne Schwierigkeit den Rhein befahren können, nichts zu bezahlen haben. Diesen Grundsatz hat, man auch 18535 beim Unterwesergesetz durchgeführt. Für den Rhein ist die Grenze von 600 t gerechtfertigt, weil diese Schiffe ohne irgend⸗ welche Schwierigkeiten den Rhein bis Mannheim befahren können. Auf den anderen Strömen wollen wir die Abgabenfreiheit für Schiffe bis zu 300 t. Auch das ist nicht zu viel verlangt, denn auf diesen Flußläufen haben solche Schiffe von den geplanten Verbesserungen auch keinen direkten Vorteil. Ein weiteres Motiv für unsere An träge ist das Verlangen, den Kleinschiffern, soweit es irgend möglich ist, zu Hilfe zu kommen, denn sie werden am schärfsten von den Ab⸗— gaben betroffen, sie werden sonst dem Konkurrenzkampf mit den großen Reedereien einfach preisgegeben. Das ist wirkliche Mittelstands⸗ freundlichkeit. -
Abg. Oeser (fortschr. Volksp.): Wir haben anzuerkennen, daß auch 8 durch die Kommission Verbesserungen erfahren hat. Die Tarifgestaltung wird sich später durch Zusammenwirken der Inter⸗ essenten vollziehen; das trifft aber nicht fär die erstmalige Gestaltung zu, die den verbündeten Regierungen Überlassen ist. Wir wissen gar nicht, wie sich die Instanzen die Einteilung denken; wir wissen nur, daß Erze und Kohlen in den niedrigsten Klassen sein sollen. Ge⸗ treide aber in die höchsten Klassen eingereiht werden soll. Diesen Umständen entspringt unser Antrag. Sollten Sie ihn ablehnen, dann wird es notwendig sein, einen Zusatz dahin zu machen, daß Futtermittel auf alle Fälle in die niedrigste Tarifklasse kommen. Nun, erfreulicher⸗ welse haben wir in diesem Jahre sehr billige Ausnahmetarife be⸗ kommen, das ist aber für die Binnenschiffahrt selbstverständlich ein Nachteil gewesen. Ob man so weit gehen soll, wie der Antrag Albrecht will, ist uns zweifelhaft, denn es kann sich da eventuell um sehr hoch= wertige Nahrungsmittel handeln. Für die Kleinschiffahrt haben wir uns in der Kommission vergeblich bemüht, bessere Bedingungen heraus uschlagen. Gerade diejenigen a en, die sonst den Schutz des Mittelstandes auf ihre Fahne geschrieben haben, haben uns hier vollständig im Stiche gelaffen. Man hat uns entgegnet, es kemme hier der Mittel: ssand' unter den Schiffern gar nicht in Betracht, und anderseits sei auch auf den schon abgabepflichtigen Wasserstraßen, wie den maͤrkischen, die Kleinschiffahrt nicht benachteiligt worden. Das ist eine falsche Beweisführung, denn auf diesen Wasserstraßen handelt es sich um kleine Abmessungen, während auf dem Rhein und der Elbe die Verhältnisse anders liegen, insbesondere der Wettbewerb der Großschiffahrt immer rapider zunehmen wird. Auf dem Rhein ist schon jetzt die Kohlenverfrachtung nahezu monopolisiert; der Verkehr in Kohle geht der Kleinschiffahrt mehr und mehr verloren. Das Kohlenkontor berechnet sich für die Verfrachtung sehr hohe, zahlt aber an die Schiffer nur sehr niedrige Preise. Darum
wünschen wir auch heute noch eine stärkere Berücksichtigung der Kleinschiffer; die Befreiung bis 200 t auf dem Rhein genügt nicht, diese Befreiung würde nur den kleinen holländischen Schiffen, aber nicht den größeren Kasten der deutschen Kleinschiffer zugute kommen. Der Antrag Albrecht hat einen kapitalistischen Schwanz, der ihm abgeschnitten werden müßte, denn er verlangt die Befreiung der Schiffe bis zu 600 t ganz allgemein, bedeutet also auch einen Schutz der großen kapitalistischen Reedereien, während wir nur den handwerksmäßigen Betrieb, wo der Eigentümer persönlich mittätig im Betriehe ist, schützen wollen.
Abg. Stolle (Soz.): Unser Antrag, die Futtermittel in die niedrigste Tarifklasse zu setzen, soll gerade der kleinen Landwirtschaft zugute kommen; Hunderttausende von Tonnen werden eingeführt. Das Zentrum und die Rechte haben hier Gelegenheit zu zeigen, ob sie wirklich die Interessen der kleinen Landwirtschaft vertreten. Den Einwand, daß unser Antrag praktisch nicht ausführbar sei, können wir nicht gelten lassen, nachdem die Regierung erklärt hat, daß der Ent⸗ wurf keine fiskalische Tendenz habe. Wenn die Tarifsätze auch nicht übermäßig hoch sind, so werden sie doch bei größeren Bezügen und weiteren Entfernungen von dem Konsumenten, der sie trägt, d. h. dem kleinen Landwirt, schwer empfunden. Abg. Hausmann⸗-Hannover (ul): alles Maß (über⸗ schreitenden Angriffe der Zentrumspresse gegen den Abg. Schmid⸗ Konstanz müssen entschieden zurückgewiesen werden. Meinen Antrag in bezug auf die Aller empfehle ich Ihnen zur Annahme.
Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Peters: Diesem Antrag können die verbündeten Regierungen zustimmen. Dasselbe gilt aber nicht von dem Antrag Albrecht. Der Abg. Oeser hat schon darauf hingewiesen, daß die Begünstigung der Nahrungsmittel schon deshalb nicht annehmbar ist, weil auf dem Rhein sehr wertvolle Nahrungsmittel gefahren werden. Aber auch der Wunsch, daß Brotgetreide darunter fallen solle, ist nicht an nehmbar. Zu einer Detarifierung des Getreides liegt keine Veranlassung vor. Ebenso bitte ich, den zweiten Teil des Antrags Albrecht abzulehnen. Wenn der Konsument, wie heute wiederholt gesagt worden ist, die Abgaben trägt, so kann sie weder der Kleine noch der Große tragen, ich verstehe als nicht, was die Herren wallen. Die Schisahrt st ein produktives Gewerbe, und es wird ihr ein weites Tätigkeitsgebiet durch die Vorlage erschlossen, und das kommt der Kleinschiffahrt ebenso zugute wie der großen. Auf gewissen Strecken können über⸗ haupt nur kleine Schiffe fahren. Die Anträge haben eine sehr erhebliche finanzielle Bedeutung; sie würden einen Einnahmeausfall von 15 Millionen zur Folge haben. Was den Antrag Gothein⸗ Oeser wegen der erstmaligen Verteilung der Güter betrifft, so ent⸗ hält er verzeihen Sie das Wort — eine contradictio in adjecto. Es ist unmöglich, durch ein Reichsgesetz eine Anlehnung an eine Be⸗ stimmung zu beschließen, die für einen einzelnen Bundesstaat besteht. Ich bitte Sie, sämtliche Anträge mit Ausnahme des Antrags Haus— mann abzulehnen.
Inzwischen ist von dem Abg. Oeser ein Amendement zu dem Antrage Albrecht, betr. die Abgabenfreiheit für Schiffe bis zu 600 bzw. 300 t, eingegangen, wonach die Abgaben⸗ freiheit nur eintreten soll, wenn der Eigentümer selbst das Schiff führt und nicht mehr als 2 Schiffe besitzt.
Abg. Günther-⸗Sachsen (fortschr. Volksp.): Auch für Ge treide ist die Elbe das Haupteinfallstor für Sachsen. Es ist uns deshalb nicht gleichgültig, zu welchen Tarifsätzen Getreide eingeführt wird. Die sächsische Bevölkerung braucht noch eine Zufuhr von Getreide, und daher ist mein Antrag wohl verständlich, den ich mit meinem Freunde Oeser gestellt habe, daß auch Brotgetreide und Futtermittel in die niedrigste Tarifklasse aufgenommen werden. Es ist aber gerade die Absicht in Preußen, daß das Deutsche Reich durch die Befahrungsabgaben die Getreideeinfuhr verteuert. Ich streite mit dem Regierungsvertreter nicht darüber, ob die Verteuerung für die Tonne 5 oder 25 3 beträgt, denn so wie die Getreidepreise an sich schon stehen, wirkt jede neue Belastung nachteilig. Bei den Teuerungsdebatten sind meine Freunde bereits für eine Ermäßigung der Futtermittelzölle eingetreten. Wir wollen nicht nur, daß das Brotgetreide, sondern auch, daß die Futtermittel in der billigsten Tarifklasse gefabren werden, um es auch in dem Königreich Sachsen dem kleinen Landmann zu ermöglichen, die Produktionskosten der Viehzucht herabzudrücken. Der Ministerialdirektor Peters meinte gestern, daß von einer grundsätzlichen Beseitigung der Abgabenfreiheit keine Rede sei, denn die grundsätzliche Abgabenfreiheit habe nie be⸗ standen. Das ist ein Spiel mit Worten, denn nach dem Wortlaut des Art. 54 der Verfassung dürfen auf den natürlichen Wasserstraßen Abgaben nicht erhoben werden, und um diesen Zustand grundsätzlich zu beseitigen, hat man die Vorlage eingebracht. Unter welchen Vor⸗ aussetzungen der grundsätzliche Standpunkt verlassen werden kann, ist im Artikel 54 ausdrücklich gesagt. Ich wundere mich, daß der Ministerialdirektor Peters den Artikel so auszulegen sucht, wie es mit dem Wortlaut nicht zu vereinbaren ist. Die Getreidepreise haben ein Niveau erreicht und werden es bei der Zunahme unserer Bevölke⸗ rung wohl auch behalten, sodaß mein Antrag der Billigkeit entspricht.
Abg. Gothein (fortschr. Volksp.): Wenn auch die Konsumenten die Abgaben für das Getreide zahlen, so ist es doch nicht, wie der Ministerial⸗ direktor Peters meint, gleichgültig, ob die Schiffe bis zu 300 oder 600 t abgabenfrei bleiben. Der Ministerialdirektor Peters meinte ferner, daß für ihn Wein auch Nahrungsmittel sei und deshalb unter den sozial⸗ demokratischen Antrag fallen würde. Auch das ist nicht richtig. Unseren Antrag hat der Ministerialdirektor Peters augenscheinlich nicht mit der ihm sonst eigenen Aufmerksamkeit gelesen; unser jetziger An trag ist anders formuliert als der Antrag in der Kommission. Der Ministerialdirektor Peters war gegen den Antrag, weil die Tarifbildung fortgesetzt im Fluß befindlich sei, es handelt sich aber bei unserem jetzigen Antrag nicht um die Entwicklung der Tarife, sondern um deren erstmalige Festsetzung. Ohne unseren Antrag hat die Bureaukratie absolute Freiheit, die erstmalige Tarifklassen⸗ einteilung selbst zu machen ohne Mitwirkung der Strombeiräte, also der Interessenten. Gerade durch die Zweidrittelmehrheit, die für eine Abänderung notwendig ist, wird den Strombeiräten eine vernünftige Tarifeinteilung erschwert. Diejenigen, die sich eines beschränkten Unter⸗ tanenverstandes erfreuen und meinen, daß die Bureaukratie alles am besten mache, mögen für die Kommissionsfassung stimmen, aber der Reichstag soll doch neben der Bureaukratie auch die Stimme des Volkes zur Geltung bringen. Sehen Sie sich nur mal an, was das Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Preußen an Tariffestsetzung für die märkischen Wasserstraßen geleistet hat. Wenn einer behaupten wollte, daß in dieser Tarkfklasseneinteilung überhaupt ein Sinn läge, so würde ich ihn für einen ungemein mutigen Mann halten. Ich bin jedesmal von neuem erstaunt, wenn ich dieses mistum com- har itum oder Simmelsammelsurium einer Tarifklasseneinteilung sehe. Wer einmal wirklich kennen lernen will, wie es von der Buregu— kratie ohne Mitwirkung der Interessenten gemacht wird, mag sich diesen Tarif ansehen. Es ist gesagt worden, die Regierungen hätten sich bereits über eine solche Klasseneinteilung verständigt. Warum wird sie uns dann nicht in der Kommission vorgelegt? Es wird alles hinter verschlossenen Türen in der Dunkelkammer ge⸗ macht. Die ganze Mitwirkung der Interessenten ist nicht einen Schuß Pulver wert, wenn wir hier nicht die Tarifklasseneinteilung kennen lernen. Ich halte diesen Antrag schon für einen Exzeß der Bescheidenheit des Reichstags, aber der Kommissionsantrag ist die Opferung jedes Mitwirkungsrechtes überhaupt. Wir müssen der Re— gierung für die erstmalige Klasseneinteilung eine Direktive geben. . Sache hat noch einen anderen Haken. Die Wasserstraßen sind eine ständige Konkurrenz für die Eisenbahn, und wir haben Eisen⸗ bahntarife, die zur Konkurrenzierung der Wasserstraßen billiger sind als die Umschlagstarife. Jetzt erst wieder hat der Landeseisenbahnrat für Erze von Stettin nach Sberschlesien Tarife bestimmt, die einfach die Schiffahrt konkurrenzunfähig machen gegenüber der Eisenbahn. Sollen also noch Wasserstraßenabgaben erhoben werden, so müssen mindestens die niedrigen Ausnahmetarife der Eisenbahnen zum Anhalt genommen werden. Ich kann den Herren, die ein Interesse an einer vernünftigen Ge⸗ staltung dieser Tarife haben, nur raten, den Antrag anzunehmen.
Vle
Uns im Osten wird ja jeder Schutz versagt, denn der Schutz gilt nur für die Gemeinschaftsströme. Zu bewundern ist es, mit welcher Kunst es dem Abg. Dr. Pfeiffer gelungen ist, Sachen bei den Haaren herbeizuziehen, die nicht hierher gehören. Man kann ihn in dleser Beziehung nur als Kunst-Pfeiffer bezeichnen. Aber selbst ein Kunstpfeifer, der mit solcher Kunst so etwas fertig bringt, beweist nur, daß die Politik, der er dann dienen will, aus dem letzten Loche pfeift.
Abg. Dr. David (Zentr.): Kolonialwaren müssen auch unter den Begriff „Nahrungsmittel“ fallen. Wir haben nichts dagegen, wenn auch ein paar Austern und Kaviar dazu gerechnet werden. Die kleinen Schiffer haben nicht nur keinen Nutzen von der Verbesserung der Wasserstraßen, sie werden vielmehr direkt geschädigt, weil sie Aufträge verlieren. Es ist deshalb eine schreiende Ungerechtigkeit, sie zu belasten. Unser Antrag soll einen Ausfall von 15 Millionen be⸗ deuten. Diese Zahl zeigt gerade, wie schwer die kleinen Schiffer be⸗ lastet werden würden.
Damit schließt die Debatte.
Persönlich bemerkt der
Abg. Schmid⸗Konstanz: Der Abg. Dr. Pfeiffer hat die Liebens⸗ würdigkeit gehabt zu behaupten, daß zu meiner gestrigen persönlichen Bemerkung eine granitene Stirn gehöre, so hart wie der Granit des Hohentwil. Herr Abg. Pfeiffer, wenn Sie in den künftigen Wahl⸗ kampf kommen, werden Sie finden, daß der Hohentwil kein Granit ist. Dann war er der Meinung, daß ich von den Vorgängen, die sich in Konstanz abgespielt haben, nicht viel wüßte, und für diese Argumen⸗ tation spreche der Umstand, daß ich noch keine Erklärung abgegeben habe über den Vorwurf, daß ich gesagt hätte, ich könnte gerade so gut Zentrumsabgeordneter sein, wenn mir ein dortseitiges Angebot gemacht worden wäre. Ich habe sofort, nachdem diese verleumderische Unterstellung mir bekannt geworden war, an die liberalen Zeitungen die Mitteilung gelangen lassen, daß diese Worte von A bis Z erfunden seien, und ich wiederhole es auch von dieser Stelle aus, zu keinem Menschen habe ich je gesagt: ich könnte heute auch Zentrums⸗ abgeordneter sein, wenn mir von dort ein Angebot gemacht worden wärs . 2
Die Anträge Oeser, Albrecht und Günther werden gegen die Linke und die Nationalliberalen abgelehnt, der Antrag Hausmann⸗Hannover wird angenommen.
Nach § 9 fließt der Ertrag der Abgaben in gemeinsame Stromkassen und wird von diesen an die Verbandsstaaten im Verhältnis ihrer Aufwendungen verteilt.
Nach § 10 erhalten die von den Verbänden beschlossenen Tarife und Ausführungsbestimmungen verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung im „Zentralblatt für das Deutsche Reich“ mit der Wirkung, daß die beteiligten Staaten ermächtigt und ver⸗ pflichtet sind, nach Ablauf von 6 Monaten seit der Verkündigung die festgesetzten Abgaben zu erheben.
Abg. von Strombeck (Zentr.) beantragt, die von der Kommission eingefügten Worte „nach Ablauf von 6 Monaten seit der Verkündigung“ zu streichen, da er die Ermächtigung für die Regierungen, Tarifermäßigungen oder die Erhebung von Abgaben eventuell auch sofort in Kraft zu setzen, für durchaus erforderlich hält.
Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Peters: Der Vorredner hat durchaus recht, ich bitte, seinem Antrage zuzustimmen.
Abg. Oeser (fortschr. Volksp.): Auch wir stimmen dem An⸗ trage zu, denn es kann doch nicht die Aufgabe der Vorlage sein, die Einführung eines Notstandstarifs um 6 Monate hinauszuschieben.
Der Antrag Strombeck wird angenommen.
Im 5§ 11 wird Bestimmung getroffen, wann mit der Abgabenerhebung zu beginnen ist.
Der Abg. Hausmann⸗Hannover (nl. beantragt für den gegenüber dem Rhein ⸗ und Elb verband unverhältnismäßig zurückgesetzten Weserverband eine günstigere Formulierung in z II dergestalt, daß zuvor bestimmte Fahrtiefen in der Weser und Aller erreicht sein müssen.
Direkter im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Peters ist mit dem Antrage einverstanden.
Nach § 11 sollen für den Rheinverband bis zur Herstellung einer Fahrwassertiefe von 2,50 m zwischen Mannheim und St. Goar und für den Elbverband bis zur Herstellung der vollen Fahrwassertiefe die Abgaben höchstens drei Viertel der Sätze des 8 8 betragen.
Ein Antrag Oeser, die Abgaben für diese Zeit auf die Hälfte der Sätze herabzusetzen, wird von den Abgg. Oeser, Gothein (fortschr. Volksp. und Dr. David (Soz.) befür⸗ wortet, um den Druck auf die preußische Regierung, für die Regulierung des Mittelrheins etwas zu tun, zu verstärken, von dem Ministerialdirektor Peters und dem Abg. Gersten⸗ berger (entr.) bekämpft.
Der Antrag Hausmann wird angenommen, der Antrag Oeser abgelehnt.
§S§ 12 —15 werden ohne Debatte angenommen.
Die Beratung über Art. Ha, III und VII, die die Behandlung der privativen Flüsse und bereits vorhandenen Regulierungswerke betreffen, beantragt der Abg. Gothein (fortschr. Volksp.) heute auszusetzen und bezweifelt, falls dem widersprochen werden sollte, die Beschlußfähigkeit des Hauses.
Vizepräsident Schultz: Sie wollen also die zweite Beratung der Vorlage heute nicht zu Ende kommen lassen?
Abg. Gothein (fortschr. Volksp. : Es handelt sich hier um sehr wichtige Materien. Ich würde mit mir darüber reden lassen, meinen Antrag zurückzuziehen, wenn uns die Mehrheit die Gewähr gäbe, daß wir in der dritten Lesung zur Begründung unserer Anträge ausgiebige Gelegenheit erhalten. Das ist leider nicht sicher, denn bei der Ferienstimmung, die dann zu herrschen pflegt, wird einfach die Guillotine des Schlußantrags in Tätigkeit gesetzt.
Vizepräsident Schultz: Ich bitte doch den Redner, zu dem Hause etwas größeres Vertrauen zu haben.
Abg. Got hein (fortschr. Volksp.): Ich spreche nur nach meinen bisherigen Erfahrungen.
Abg. Kreth (dkons.): daß wir dem Abg. Gothein seine Anträge zu begründen.
Vizepräsident Schultz: Der Abg. Gothein darf doch gewiß an⸗ nehmen, daß das Haus bei der Wichtigkeit der Sache die Erörterung nicht übers Knie brechen wird.
Ich kann namens meiner Fraktion erklären, die Gelegenheit nicht beschränken werden,
Abg. Gothein (fortschr. Volksp.): Wo bleibt das Zentrum?
Ich erwarte immer noch eine Erklärung des Zentrums. (Pause.) Dann halte ich meinen Antrag aufrecht.
Vtzepräsident Schultz: Das Haus widerspricht dem nicht, daß die Beratung dieser Artikel ausgesetzt wird. (Abg. Kreth: Dann ziehe ich auch meine Zusage zurück.)
Art. IV, der die Strafbestimmungen für die Hinterziehung von Abgaben enthält, wird nach einer kurzen Auseinander⸗ setzung zwischen dem Abg. von Strom beck (Sentr.) und dem Geheimen Oberregierungsrat Oegg unverändert an⸗ genommen, ebenso Art. VI.
Ueber die von dem Abg. Dr. Varenhorst (Rp.) be⸗ antragte Resolution, die die verbündeten Regierungen ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß bei Ausführung der im Gesetze vorgesehenen Stromarbeiten auf die Interessen der Fischerei die
2
.
82 k
—
— — —