hlel K hier aber haben Sie (zum Zentrum) plötzlich kein Rückgrat mehr! Sie sollten doch der Regierung die Verantwortung dafür überlassen, daß sie hier ihren dicken Kopf nicht durch . kann. Und müssen wir denn bei Arbeiterschutz⸗ gesetzen immer erst die Erfahrungen anderer Länder abwarten? Von der Parallele mit dem Schutzzoll will die Regierung nichts wissen; aber greift sie nicht bei der Branntweinliebesgabe durch Derab⸗ setzung des Kontingents ganz direkt zum Vorteil der Schnapsjunker preisregulierend ein? Aber hier, wo es sich um die Aermsten der Arbeiter handelt, 5. das grundsätzlich ausgeschlossen . Vun vertröstet die Regierung die Arbeiter auf die Selbsthilfe. Tarifverträge gelten doch nur da, wo starke Organisationen sind. Aber wir haben doch keine Organisation für die Heimarbeiter, und wenn wir sie hätten, dann würden schon die Freisinnigen und erst recht die anderen Parteien diese Organisation totschlagen. (Zuruf von der fortschrittlichen Volkspartei: Unsinn) Nun, das werde ich Ihnen später nachweisen! Die Fachausschüsse werden ja angenommen werden; der Staatssekretär hat diese Autzschüsse sogar gelobt. Aber die Fachausschüsse enthalten durchaus nicht die Vorzüglichkeit, die man ihnen angelobt hat. Wo sie das Beschlußrecht haben, haben sie kein Initiativrecht, und wo sie ein Initiativrecht haben, haben sie kein Beschlußrecht. Dazu haben wir noch die Bestimmung, daß sich die Fachausschüsse nicht mit den Verhältnissen eines einzelnen Betriebes beschäftigen können; dadurch wird man viele Miß⸗ stände gar nicht berühren können. Und wie steht es mit den Gutachten? Gutachten über Löhne dürfen nur abgegeben werden, wenn die Unternehmerbeisitzer sich vollständig einig sind, und die Arbeiter⸗ beisitzer sich auch völlig einig sind! Da werden die Unternehmer immer Widerspruch erheben. Und dann dürfen Gutachten nur ge— geben werden, wenn auch die Mehrheit der Unternehmer dafür ist. Zu einer Null, werden die Fachausschüsse aber erst recht dadurch, daß die Beisitzer nicht gewählt, sondern vpn den Behörden ernannt werden. Es ist doch gar nicht daran zu denken, daß die preußische Regierung jemand hineinnehmen wird, der gewerk⸗ schaftlich organisiert ist, erst recht nicht die anerkannten Ver⸗ trauensleute der Arbeiterorganisationen, die Arbeitersekretäre. Wenn es sich nur um Erhebungen über die Löhne der Heimarbeiter handelt, dann haben wir ja den Beirat für Arbeiter⸗ statistik, der gegenwärtig beschäftigungslos zu sein scheint. Aber dieser Beirat für A beit i n nf scheint der Regierung jetzt schon recht unangenehm geworden zu sein. Der Antrag Naumann ist ja für uns annehmbar, aber was wird durch ihn auf der Grund⸗ lage der Fachausschüsse erreicht? Es hätte wenigstens die allgemeine Wahl für die Fachausschüsse eingeführt werden müssen. Aber so pflanzen Sie einen frischen Rosenzweig auf einen dürren ausgestorbenen Stamm. Mein Parteigenosse Göhre hat gestern an Ihre christliche Barmherzigkeit appelliert, er hat noch ein liebevolles Herz aus seiner früheren pastoralen Tätigkeit mitgebracht. Er hat in seiner Täuschung angenommen, daß diese christliche Barmherzigkeit auch in der Polithk anzutreffen sei. Er hätte aber nicht an Ihre Barmherzigkeit appellieren müssen, er hat ja das Echo gehört. In der Politik gilt, wie die Abgg. Enders und Manz gezeigt haben, nur die nüchterne, berechnende Tätigkeit des Geschäftsmannes, des Industriellen. Das ist das einzig Richtige. Die Heimarbeiter werden daraus sehen, daß sie nicht an die Barmherzigkeit appellieren dürfen, sondern daß sie ihr Recht fordern müssen.
Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:
Meine Herren! Ich habe den Antrag auf Nr. 1180 der Druck sachen nicht nur sorgfältig gelesen, sondern, soweit ich übersehen kann⸗ in seinen Konsequenzen auch ganz richtig verstanden. Sowohl der Abs. 1 wie der Abs. ? des 5 3b, den dieser Antrag gestalten will, sieht vor ein Kollegium, bestehend aus einem Vorsitzenden, der Ver⸗ treter der Gewerbeinspektion bezw. Vorsitzender des Gewerbegerichts ist, und einer gleichen Anzahl von Beisitzern aus dem Stande der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nun sind zwei Möglichkeiten gegeben für das Zustandekommen eines Beschlusses: es besteht allgemeine Einigkeit; das wirkt etwa, wie wenn ein Tarifvertrag zustande ge⸗ kommen ist; die beteiligten Vertreter haben sich geeignet. Die andere Möglichkeit ist die, daß die Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zu einer Einigung kommen, und in diesem Fall erfolgt die Festsetzung de facto durch die Stimme des der Kommission vorsitzenden Ver—⸗ treters der Gewerbeinspektion; sie wirkt unter allen Umständen zwingend gegen denjenigen Teil, dem die Stimme des Vorsitzenden nicht zugefallen ist. Insofern waren die Ausführungen, die ich gemacht habe, zutreffend.
Abg. Giesberts (Zentr.): In dem Gedanken, die Heim⸗ arbeiter aus ihrem Elend herauszubringen, sind wir vollständig einig. In der Beurteilung der politischen Situation ist der Kollege Nau— mann aber ein sehr großer Optimist. Ich freue mich, daß er das häßliche Wort von der weißen Salbe nicht mehr vollständig aufrecht erhalten hat und sich darauf beschränkt, daß er die Fachausschüsse nur als allgemein unpraktisch und unwirksam bezeichnet. Wenn er aber sagt, daß die Fachausschüsse eine kompetenzlose Körper⸗ schaft seien, ähnlich wie die Arbeiterausschüsse, dann muß ich ihn aber doch auf die segensreiche Wirksamkeit der Arbeiter— ausschüsse verweisen. Wenn soviel mit den Fachausschüssen erreicht wird, dann ist schon viel erreicht. Auch die Arbeiterausschüsse haben organisierend auf die Arbeiterwelt gewirkt. Auch der kleinste Erfolg auf sozialem Gebiet muß gegen eine Welt von Widerständen errungen werden; wir suchen, das Erreichbare zu erreichen und zu sichern. Wir können es nicht darauf ankommen lassen, jetzt für die Lohnämter zu stimmen in der Meinung, daß Sie in der dritten Lesung schon das Nötige finden werden; ich halte die Annahme eines solchen Be— schlusses durch die verbündeten Regierungen für ausgeschlossen; vor einer Neichstagsmehrheit, wie sie sich heute vielleicht ergeben könnte, würde die Regierung nicht kapitulieren. Der Kommissionsbeschluß ist eins der Momente gewesen, die die Regierung veranlaßten, die große Gewerbeordnungsnovelle langsam unter den Tisch fallen zu lassen. Es ist hier nur auf dem Wege des Kompromisses etwas zu erreichen; da müssen denn auch die Parteien, die es durchsetzen wollen, Zurück haltung üben. Die Fachausschüsse übertragen das Arbeitskammer— prinzip auf die Heimindustrie, und schon deshalb sind sie wertvoll; durch sie werden die Bestrebungen, das Elend der Hausarbeiter durch versöhnende Liebesarbeit zu mildern, Bestrebungen, wie sie auch in dem erwähnten westdeutschen Tarif eine Frucht gezeitigt haben, einen neuen Resonanzboden erhalten. Ohne Lohnregulierung, ohne Lohn— ämter wird es allerdings auf die Dauer nicht abgehen; die sich ent— gegentürmenden ungeheuren Schwierigkeiten werden aber erst in Jahren zu überwinden sein. Darum wollen wir das Gesetz nicht ge— fährden, und auch ich sehe aus Opportunitätsgründen von der Stellung eines Antrages ab.
Direktor im Reichßamt des Innern Caspar: Die Vorschrift, daß die Räume, in denen Hausarbeit getrieben werden soll, den an sie gestellten Anforderungen genügen, muß natürlich durchgeführt werden. Beim Wohnungswechsel wird der Hausarbeiter schon beim Woahnungmieten die nötige Vorsicht anwenden müssen; man wird aber event. nicht die Hausarbeit in nicht entsprechenden Räumen verbieten, sondern nur eine vorläufige Genehmigung erteilen und dann auf die Beseitigung der Mängel hinwirken.
Bei § 16 (Revisionen zur Nachtzeit) bestätigt der Direktor im Reichsamt des Innern Caspar auf eine Anfrage des Abg. Kolbe (Rp.), daß der Begriff „Nachtzeit“ im Sinne der Strafprozeßordnung zu verstehen ist. ;
Der Abg. Dr. Fleischer (Zentr.) stellt fest, daß die Gruppe Naumann aus den sechs Abgg. Oeser, Naumann, Traeger, Potthoff, Hormann⸗Bremen und Neumann⸗Hofer bestanden hat.
Die 85 18 bis 22, die die Strafbestimmungen enthalten, werden nach einer kurzen Auseinandersetzung zwischen dem Abg. von Strombeck (3entr.) und dem Direktor im Reichsamt des Innern Caspar angenommen.
Die Sozialdemokraten haben folgenden 8 23a beantragt:
Für das Rechtsverhältnis zwischen denjenigen Personen, welche
im Auftrage und für Rechnung von Unternehmern gewerblich tätig
sind, und den Unternehmern sind die Vorschriften des Tit. VII G. O.
und des Abschnitts „Dienstvertrag“ im B. G. B. maßgebend, gleich
viel ob die mit gewerblichen Arbeiten Beschäftigten als Heim⸗ arbeiter oder als Hausarbeiter oder als Hausgewerbetreibende bezeichnet werden.
Abg. Stadthagen (Soz) begründet diesen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß nach der bestehenden Rechtsprechung die Heim— arbeiter als selbständige Gewerbetreibende behandelt werden und so sämtlicher Arbeiterschutzbestimmungen verlustig gehen.
Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Bezieht er sich auf den begrenzten Kreis derjenigen Hausarbeiter, die unter 1 fallen, so fallen darunter nur diejenigen Haus⸗ arbeiter, die im engeren Sinne als Familienhausarbeiter zu bezeichnen sind. Geht er aber über diesen Kreis hinaus, so würden auch große Fabriken davon ergriffen werden. Es geht nicht an, in dieses Spezial⸗ gesetz einen Grundsatz aufzunehmen, der die Werkverträge in Dienst— verträge verwandelt.
Abg. Pieper (Zentr.): Wir wollen uns bis zur dritten Lesung überlegen, ob wir eine Formulierung finden, die diesem Antrage in klarer und präziser Form gerecht wird.
Der Antrag wird abgelehnt.
Nach 5 24 soll das Gesetz am 1. April 1912 in Kraft treten. Die Inkraftsetzung der 858 3 und Za soll Kaiserlicher J; mit Zustimmung des Bundesrats vorbehalten
eiben.
Die von der Kommission vorgeschlagene Resolution, wonach der Reichskanzler dahin wirken soll, daß bei der Vergebung öffentlicher Lieferungen, die in der Hausindustrie hergestellt werden, an erster Stelle Hausarbeiterorganisationen berück— sichtigt werden sollen und im übrigen solche Gewerbetreibende, die tarifmäßige Löhne zahlen, wird ohne Debatte angenommen.
Damit ist die zweite Lesung der Vorlage erledigt.
Das Haus vertagt sich.
Schluß gegen 7 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. (Zweite Lesung der Vorlagen wegen Aufhebung des Hilfskassengesetzes und wegen Versicherung der Privat angestellten.)
Verdingungen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Stadtgemeinde in Bjel ina: Einführung einer elektrischen Be— leuchtungsanlage in Bjelina. Die Ausschreibung umfaßt: I) den Bau der Zentrale, der außer dem Maschinenraum und den Kanzlei⸗ räumen auch noch die nötigen Wohnungen für den Leiter des Werks und die übrigen Angestellten enthalten soll; 2) den elektrischen Teil, wobei die Auswahl der Maschinen eben— falls anheimgestellt ist, doch wird dabei bemerkt, daß sich in der Näbe von. Bjelina Braunkohle und weiches Brunnenwasser befinden. Die Pläne sind kostenfrei bei der städtischen Bauabteilung in Bjelina zu bekommen. Die Angebote, in denen Daten über die . und die Rentabilität angeführt sein müssen, sind bis zum 20. Dezember d. J. zugesiegelt und gestempelt mit der Aufschrift: Ebonhuda na broj 3140 za elektranu“ bei dem Magistrat der Stadt Bjelina einzureichen.
Niederlande.
8. Dezember 1911. Boerenbond (Bauernverein) in Clinge (Provinz Seeland): Lieferung von Kunstdünger, Leinmehl und Mals. Auskunft erteilt der Schriftführer.
8. Dezember 1911. Boerenbond (Bauernverein) in Fynaart Provinz Nordbrabant): Lieferung von 285 000 kg verschiedener Sorten Kunstdünger und 24 000 Kg Leingrus. Die Bedingungen sind für o5 Fl. bei dem Schriftführer erhältlich.
9. Dejember 1911. Landbouwvereeniging A. B. in Kerk⸗
fe n dünarr und Viehfutter. Nähere Auskunft erteilt der Schrift⸗ ührer.
Belgien. (Eastenhefte können, wenn nichts anderes vermerkt, vom Bureau des adjudications in Brüssel, Rue des Augustins 15, bezogen werden.)
6. Dezember 1911, 1 Uhr. Börse in Brüssel; Lieferung von
60 Kurbelachsen für Lokomotiven, 50 Stablachsen für Wagen, 1600 Stahlheizrohre für Ueberhitzer System Schmidt, 900 Kreuzrohre und 70 vollständige Kohlenwagenverschlüsse. 10 Lose. Speziallasten⸗ heft Nr. 675. 19. Dezember 1911, 2 Uhr. Hotel commual in St. Gilles⸗ Brü ssel: Lieferung: 1) eineg Gleichstromdvnamos zu einer Dampf⸗ maschine zu 1009 HRE, Sicherheitsleistung 2000 Fr., Laftenheft 1 Fr.; 2) einer Dampfmaschine von 1000 HB zum Betrieb eines Gleich— stromdynamog, Sicherheitsleistung 000 Fr., Lastenheft 1 Fr. Ein—⸗ n. Angebote zum 18. eren er Lastenhefte vom Stadt⸗ ekretariat.
27. Dezember 1911, 11 Uhr. Société nationale des chemins de fer vicinaus in Brüssel: Rue de la Science 14: Ausrüstung der elektrischen Hochleitung der Kleinbahn St. Vaast⸗Wazoir nach Bracquegnies. Eingeschriebene Angebote zum 26. Dezember. Be⸗ dingungen von der Gesellschaft.
werve (Provinz Seeland): Lieferung von einer großen Partie.
Wetterbericht vom 30. November 1911, Vorm. 91 Uhr.
—
Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden
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Zweite Beilage
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Mit einer Richtigstellung des Abg. Everling gegenüber ; . dem Abg. Zietsch schließt die Beratung der Anträge. Mitteilungen , autischen Budapest 73. 4 Windst. bededht w horn. 1 / . 13 355 156 1336 19656 5. 164. 6 18 9 ; Portland Bill 769,9 S 3 woltig I t 19 00 1920 19,50 56 68 936 19.325
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Der Antrag der Sozialdemokraten wird gegen die ⸗ ; Stimmen der Antragsteller abgelehnt. 5 164 der Anträge veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Vora 772.0 Wye W J wollig . .
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Behrens u. Gen. gelangt hierauf einstimmig zur Annahme, Drachenaufstieg vom 29. November 1911, 8 bis 12 Uhr Vormittags: Foruna T77o d S5 ᷣ ) Die Zahlen dieser Rubrik bedeuten: O— 0 mm; 1 — 0.1 bis 94; 2 — O, bis 24; ; Altenburg z e .
ebenso 5 18h. Der Antrag Oeser⸗Naumann wird gegen die Seehoh 3 . 250
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i n ä, ö v kö . ; . ü 3 n en e, m . i weer, 3 6 bis 3 . 3 Bemerkun gen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zablen berechnet.
Nompromißanträge werden mit großer Mehrheit angenommen. in 83 2 ö. ö 95 Ein Hochdruckgebiet breitet sich von Rußland bis Frankreich aus Ein liegender Strich — in den Spalten für Prelse bat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt. . ; ⸗— —Cwlo ! - und entsendet einen Ausläufer nach Skandinavien, sein Maximum ᷣ Kaiserliches Statistisches Amt.
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Die Beratung der Vorlage selbst war gestern bis 57 inklusive Wind Ri tung 80 W W wWSw wSwL bis Sw 23 ö; * * 53 ? f 22 J . 4 ; ö ; ö . * Tief , , In der Fortsetzung der Beratung werden 5 8 . Geschw. mps. 4 8-10 12 16 1 in m, et n e , nn, . ne e e r . . . feen, 26 , von Stam be ö Jentr) Himmel größentells bewölkt, etwas neblig, Reif; untere Grenze sein Helen um e, deen befindet sich südwestlich hon Ihland n ,, nn, begründeten unwesentlichen Zusatz 3ngengmmen. von Stratoeumutugzmwolken in chral 18066 ndt Höhe Bis n Cron ko ein Bargmeterstur; stattgefunden hat. In Peutschland it za Bei 5 12 erklärt auf eine Anfrage des Abg. Ever⸗ Höhe Temperaturzunahme bis 74, desgleichen zwischen 79g und Wetter meist ruhig, neblig und etwas milder; vereinzelt sind leichte ling der 2860 m von — 4,1 bis — 2,40. Niederschläge erfolgt. Deutsche Seewarte⸗
Berlin, den 30. November 1911.