Qualitãt
1911
gering
mittel
Dezember Marktorte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Tag niedrigster
16
höchster
niedrigster
höchster
16
niedrigster
16
böchster
1
Menge
Verkaufte
Doppel zentner
Verkaufẽs⸗
wert
Durchschnitts
1Doppel⸗ zeniner
Am vorigen Markttage
Durch⸗
schnitts⸗ P
preis
dem
Außerdem wurden
am Markfttage Spalte 1) nach überschlãglicher Schätzung verkauft Doppel entner Preis unbekannt)
3 Insterburg y Brandenburg a. 5. Frankfurt a. OD. hl Greifenhagen Pyrißz .. Kolberg .. ; Köslin. ; Breslau. . . . Braugerste Ohlau. . ; Brieg. Szagan . ; Jauer ö . Leobschůtz . ⸗ Neisse ..
Halber tadt
d Eilenburg Erfurt. e, Goslar. Lüneburg. Fulda.. München. Straubing . Meißen .. Pane, Plauen i. V. Reutlingen. Urach. Heidenbeim . Ravensburg. Saulgau. 1 Offenburg Bruchsal . Altenburg
Braugerste
Braugerste
Insterburg .. . Elbing . Luckenwalde. Potsdam. 2 Brandenburg a. Frankfurt a. O. Anklam. . Greifenhagen Pyritz.. Stargard i. Pomm. Schivelbein. .. Kolberg. . min- Schlawe. Rummelsburg i. vomm. Stolp i. Pm. . Lauenburg i. Poda⸗nm. Bromberg... Namslau... Bees , Ohlau . . Neusalz a. D.. Sagan .. . Teobschũtz ; ,, Dalberstadt . Eilenburg . ,, ,,, Goslar .. Lüneburg.. Daderborn ,, Kw ö München.. Straubing . Mindelheim. Meißen J Pirna Plauen i. V. Bautzen.. Reutlingen. Rottweil.. Urach. Heidenheim. Ravensburg. Saulgau. Ulm Offenburg. Bruchfal. Rostock . Waren — ,
Altenburg.. =. . r rf 1 ö ( J
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Dop
K .
— — — C — —— Q — O —
11
Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende
8 *
Berlin, den 4. Dezember 1911.
pelzentner und der Verte wert auf volle Mark abgerundet Preis nicht vorgekommen ist, ein Pun
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borghi.
111111811111
— — — C — 183 — — Q — — — —
11
16,50 16 80
15, 20,
17.00 17,00
1900 19,50 19,50
19,20 18 40 18,60 18,00 18,00
17,00 18,00 18,90
19,20
18,40 18,40 18, 80
21,00 20, 80 19,60
19, 60
203 38 d 20,650
22,00
1930 19, 90 19,B50
19,00 19,40 18,40 18,60 18,60 180 00 1 925
1920
17,60 16,30 17,50 17,50 17 99 17, 00
20,50 19,75 18,50 19,50 18,80 19,00 18,50 18,50 16,86 19,00 18,80 19,590 19,30 19,50
19340 19,60 193650 18,97 18,60 19,00
19, 25 19,20
Ger st e. 16,85 17400 18.45 20,00 20, 80 20,00 18,00 19,50 18,00 15,B70 19,50
20,00 19,60 21,00 20,20
20, 80
23.00 21,00 17,50 21,00 21,00 19,00 20,50 22,00 21,20 21,50 21,60 21,20 20,00
20,40 20,50 21 00 24
20 90 19,80 20, 06
18,00 17,00 18.45 20,00 20, 80 20,09 13,30 20,90 19,00
16,90 20, 00
206,00 19,60 21,00 20,40
20,80
23,00 22, 20 18,060 21,00 22, 00 19,00 20,50 22,00 21,60 22,00 21,90 21,20 20, 00
20,60 20,80 21,00 21,20 21,00 23,00 20, 80
17.50 17,50 17 **
20,40 20,00 19,20 18.50 18 50 18,40 18.40 183,00 17,20 18,40
18,B00 17,20 17,60 17,70 17,40 17,50 18,20 18,00 17,50 17,40 22,00 21,00 20,00 1900 29,00 19,30 19,40 19,00 19,00 17,80 20,00 18,60 19,00 2000 19,ů70 19,80 19.00 19,60 18,80 15,40 19,20 1929 20, 00 19,75 18,10 18,40 20,00 2000 20 00
mitgetellt.
5640 4966 3700 34 10275
3566
6 20,74 2
16,80 17,50
16 90 20 40 26 06
18.20 18,21
18.80 17,43 16.80
16,00 17,20 17,00 17,82 17,00 17,360 17,00
1900 1851
1850 1736 1945
286 18,82
18,89 19,28 19,A59 19,40 18,31 19,10 19,00 18,34 19,50
1801 1322
20,25
26. 11. 25.11.
. , 28 11. 5.14 — h. . h. M. 75. 11.
29.11. 765.1.
25.11.
Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
kt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Dentscher Reichstag. 215. Sitzung vom 2. Dezember 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.
Nach der Annahme des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsulargerichts⸗ ßezirken und im Schutzgebiete Kiautschou in dritter Lesung setzt das Daus die zweite Beratung des Entwurfs eines Versicherungsgesetzes für Angestellte fort.
Ueber den Anfang der Verhandlungen ist in der vor— gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Abg. Horman n⸗Bremen (frtschr. Vp.) in seiner Rede fortfahren: Die Frauenvereine Deutschlands sind in dieser Forderung voll⸗ kommen einig. Man sollte fast annehmen, daß die Derren der Schöpfung fürchten, die Frauen könnten eine dominierende Stellung in diefem Organ haben. Bas ist abselut nicht zu befürchten, denn nach der bisherigen Erfahrung sind die Fraue in der Organisation auf Grund der Reichsversicherungsordnung nur sehr schwach vertreten; die Männer werden bei der Wahl immer den Vorzug haben. Aber warum sollen die Frauen nicht gewählt werden ks nnen? Gerade bei dem Heilperfahren sind wir der Mitwirkung der weiblichen Ver⸗ scher en durchaus henztigt.
Direktor im Reichsamt des Innern Caspar; im Itrtum, wenn er ye, daß die Rentenausschüsse keine richter⸗ lichen Befugnisse haben; deren Tatigkeit sst gerade in verschiedenen Paragraphen als eine . behandelt, es heißt z. B.: Der Rentenausschuß ist Organ der Reichsversicherungs zanstalt und ist nicht an Weisungen der Reichs- ersicherungs anstalt gebunden. Der Renten⸗ . sschuß hat also selbständige nichterliche Befugnisse, und dabei können
e Frauen nicht mitwirken. Ich bitte, den Antrag abzulehnen. An . Stellen können die Frauen gewählt werden und können auch sonst wichtigen Einfluß auf Tie Entscheidungen ausüben.
Abg. Molkenk buhr (Soz): Die weiblichen Angestellten haben dieselben Beiträge zu bezahlen wie die männlichen, deshalb müssen sie zue ch in den Rechten gleich gestell lt werden. Il denn irgendwo der
tachweis erbracht, daß die Frauen zu diesen Aemtern weniger fähig
. Es gibt eine ganze Reibe von Entscheidungen, die eine genaue
enntnis des weiblichen Organismus voraussetzen. Die Frauen passen
! 36 für viele solcher Jen ter besser als die Männer. Nachdem die
Frau einmal in das wirtsch zaftliche Leben hi neingeworfe n ist, muß sie
auch dieselben Rechte erhalten. Diejenigen, die Frauen wählen werden, sind doch überzeugt, daß sie für den Po sten passen.
Abg. Bas serm ann (ul. Die Frauen haben sich in den Arment kommissionen, in den Se hulkommissio nen, in allen Fragen
ozialer Natur durchaus bewährt. Sie treten mit gtoßem Eifer und gie em Verständnis an diese Fragen heran. Dafür, sie in einen sozialen Gesetz schlechter u beben in als die Männer, liegt gar kein Grund vor. Es gibt doch auch viele Frauen, die einem Betriebe vor⸗ steben; warum will man denen die Befähigung, gewählt zu werden, absprechen? Ich möchte dr ingend bitten, die Gleichstellung von Frauen und Mannern aus zusprechen
Abg. Momm sen (fottschr. Vo olksp.) tritt für die Gleichstell lung der ebll chen Nitaiieder ein, da es sich hier um ein 3 stin it handelt, das allein aus den eigenen Kräften der Beteiligten
1 it und unterhalten wir Anträge werden gegen die Stimmen der Sozial , der Fortschrittlichen Polls partei und der Mehrheit ialliberalen abgelehnt. 8 135 bleibt unverändert.
q 8s 146, Wahl der Vertrauens manner, wird auf An⸗ regung des Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.) Durch den Direktor im Reichsamt des Innern Caspar festgestellt,
Der Vorredner ist
ebenfalls
Vlrert 01 daß die schriftliche Abstimmung nach den Kommissionsverhand⸗ lungen br lieflich geschehen kann, aber nicht brieflich geschehen muß, sodaß sie also auch durch gedruckte Stimmzettel zulässig ist.
S 150 schreibt die schriftliche Verhältniswahl vor. Auch hier wird von den Sozialdemokraten geheime Wahl beantragt. Abg. Schmidt ⸗ Berlin (So.) befürwortet diesen Antrag und r. die. 24 2 e ,. Ref oli tion der Fortse chrittlichen die geheim e Abstim⸗
gerichte und das
zer IV. Abschnitt behandelt die Schieds ) höherer
Oberschiedsgericht, die als rechtsprechende Behörden in Instanz eingesetzt werden sollen.
Abg. Schmidt⸗Berlin (So; Antrag ein, keine bes
oz.) tritt für einen sozialdemokratischen onde ren höheren Instanzen zu schaffen, sondern deren Funktionen von den Oberpersicherungtämtern und dem Reichs⸗ versicherungsamt . men zu lassen. Es ist nötig, eine V erbindung zwischen der Arbeitervers siche rung und der n,, dee, icher ung aufrecht zu erhalten. Es ist gar kein verständiger Grund für die zersplitterung vorhanden. In der K — hat auch das Zentrum sch auf diesem Standpunkte gestanden, es ist aber zurückgewichen wr. dem en tschied n Widerstande der Regierung, die erklärte,
as . tz sonst heit ern würd 2 DYirett⸗ or im e mt des Innern Caspar: Die Gründe ür die fm, der Regierung sind ausführlich in dem Kommissions uri, dargelegt. Ich J. nur die Ecklärung wiederholen, daß die Vorlage durch die Annahme des sozialdemokratischen Antrages gefahrdet werden würde.
Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt.
s§ 160 bis 162 regeln die Zusammensetzung der gerichte. Nach § 161 darf ein Beisitzer nicht zugleich des Oberschiedsgerichts sein.
Der Abg. von Strom beck Gentr. e, e einen Antrag, wonach die sämtlichen Mitglieder eines Schiedsgerichts, also der Vorsitzende, dessen Sell vertreter und die Hie nicht zugleich Mitglieder des Oberschiedsgerichts sein dürfen.
s 161 wird mit dem Antrage Strombeck angenommen. er V. Abschnitt (85 171 bis 226) handelt von 9 Deckung zei istungen. Er regelt die Höhe der Beiträge, die ntrichtung eiträge und das Verfahren in Beitragsstre 6
8s 181 schreibt den Arbeitgebern am 6 eines jeden Mon einen Nachwe is über die fälligen Beiträge vor.
Nach kurze r Begründung durch den Abg. Nacken Zentr.) wird der gi in einer veränderten Fassung angenommen, die
eine we fen liche Verminderung des Schreibwerks für die Ver irh herbeiführt.
Nach 5 184 haben die Arbeitgeber die empfangenen Marken über die eingezahlten Beiträge sofort in die Versicherungskarte des Angestellten einzukleben. Ueber die Entwertung erläßt der Bundesrat Vorschriften; er kann Zuwiderhandlungen mit Strafe bedrohen.
Auf Antrag des Abg. von St
die „Strafe“ in „Geldstrafe bis zu 30 est“ , 8 2068 Veit agsstreitigkeiten wird in einer nach einem Antrag Schultz (Rp.) amendierten Fassung angenommen, die der Abg. Potthoff (fortschr. Volksp.) für eine de rartige Ver besserung erklärt, daß es dadurch seinen Freunden erniög licht werde, ihre BVedenken gegen die hier beliebte Organisation der Gerichte zurückzustellen.
Im 5 213 (Ueberwachung) wird die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Geschäftsbücher oder Listen, aus denen die Zahl der Beschäftigten, ihr Arbeits verdienst usw. hervorgeht, während der Betriebszeit an Ort und Stelle vorzulegen, auf Grund eines
rom beck entr.!
X
Antrages Schultz (Rp.), den der Abg. Nacken (Zentr.) ver— tritt, e n, .
Der 6. Abschnitt regelt das Verfahren vor den Renten ausschüssen, vor dem Schiedsgericht und vor dem Oberschieds gericht sowie die Wieder ffnahme des Verfahrens.
Der Abschnitt gelangt ohne Debatte mit einigen redaktionellen Amendements Schultz nach den . . Annahme.
Der 7. Abschnitt betrifft die Auszahlung der der 8. Abschnitt enthält die sonstigen Vorschriften.
8 343 sieht Geldstrafe vor wegen Beeinträchtigung der Tätigkeit der Angestellten im Rahmen dieses Gesetzes durch ihre Arbeitgeber.
Abg. Dr. Pott f , Volksp.) empfiehlt die schaltung eines weiteren 5?
Ein Versicherte n. Vertreter im Verwall ingsrate oder zum Beifitzer im e. ziedgge richt, in einem Schieds ericht oder Rentenaus schusse gewäh it ist, 36 während der? ,. ines Amtes nur aus einem wichtigen Grunde vom Arbe . tlassen werden.
Der Redner bern t ich auf die Analogie der e n,: Berggesetz⸗ gebung, durch die ebenfalls das Kündigungsrecht der Verwaltung in ähn⸗ licher Weise eingescht t wird. Eine solche Einse hiänkung zugu nsten der Angestellten sei notwendig mit Rücksicht auf die e Gesinnung vieler Arbeitge 6s handele sich hier um die Ginfübrung des Prinzips, daß Angestellte, denen staatliche und ö, ,, werden sollen, dagegen geschützt werden, daß ihre wirtschaftliche Abhängigkeit dazu benutzt wird, die Annahme von sol e n Aemtern unmöglich zu machen. Der jetzige Antrag sei außerordentlich bescheiden; er wolle nur die Kündigung emes Angestellten auf wie 23 e Gründe beschränken. Was wichtige Gründe seien, sei im Handelsgesetzbuch und in der , , angegeben. Irgendwe iche fen lichen Schwierigkeiten für Untern-hmer oder Angestellte würde der Antrag nicht haben. Gegen eine Einschräʒnkung des Antrags auf Arbeitgeber mit einer gewissen Zahl von Angestellten würden er und seine Freunde nichts einzuwenden haben.
Abg. Dr. am ann (nl): Wir Angestellten Sicherheit in der Aus zitzung und würden gern dem Abg. Potthoff folgen, wenn er bessere Kautele finden könnte. Aber di 840, der großen Angestelltenver . haben lelgft mir die größten Bedenken gegen diesen Antrag Potthoff ausgesprochen. ie Herren geben zu, daß in gewisse n Bez cken ein Best neben zroßẽr hm ungen vorherrscht, ihren Angeste llten 55 iigkeiten machen, aber sie glauben, daß diese
Leistungen,
Ein⸗
rr]
wollen durchaus dieser Ehrenämter bie
1 1 18
hierin Sch Schwierigkeiten verstärkt werden, wenn in dem freien Dienstvertrage die Kündigung während der ganzen sechsjährigen auer eses Ehrenamts gewissermaß en auegeschlossen wird. die 8 eren so: im allger neinen werden die ver⸗ r keine Schwierigkeiten machen, wenn ein An⸗ iß wirken will, und ard , ens abwarten, ob leit Ronfli kte im Berufe ergeben können; 1 vornherein sich des Rechts einer Ründigu ind einen Angestellten nur im Prozeßwege gürde jen tonnen, 0 wird er lieber schon vorher von sein em srecht Gebrauc ch machen, oder er wird sich von vornherein ß 6m Angestellter in den Rentenausschuß eintritt; ellter würde noch schwieriger eine neue Stellung Annahme des Anttags Potthof wird erst recht einen Anreiz bilden, sich gegen die Annahme its durch feinen Angestellten zu wehr Wenn die troffer ien diese Gründe geltend machen, so kann man sich 5. wer entziehen. Die Parallelen mit den Sicherheitsmännern Preußen, Bar em und Sachsen liegen doch etwas anders ; . sich fie Iäligte it dieser Leute gegen die Arb⸗ itgeber richte Konfliktstoff in der Luft liegt, aber hier ist ein Konfl ttstoff hee bam t nicht 6 ich kann nicht einsehen, wie es überhaupt zu Differenzen zwischen dem Arbeitgeber und seinem Angestellten kommen soll. Ich bitte doch, von einem so wichtigen Eingriff in das Privatrecht während der ganzen sechs jährigen Dauer dieses Amtes abzusehen und sich mit der Siche ꝛrheit, die 5 8 343 liegt. u begnügen.
Aba ue (Soz.): Alle diefe Bedenken würden ausgeräumt sein, wenn Sie , die Ruhegehalt beziehen, das Recht geben wol te? 9 ihlt zu werden. Die Angestellten selbst sind damit einverstanden, daß ihre invaliden Berufsgeno ossen gewählt werden können. Sestern wollten die Nationgll liberalen einigermaßen Sicherheit für die Aus übung zie serlemter gewähren, und heute find sie gegen den Antrag Pott⸗ hoff. Der Antrag des Abg. Potihe ff ist chon von unserem Vertreter in der Kommission vorgeschlagen worden, wir können also für den Antrag stimmen, weil es eigentlich unser eigener ist. Der Antrag bietet noch nicht vollkommenen Schutz, aber verbessert immerhin die Lage der Angestellten.
Abg. Dr. Potthoff (fortscht. Volksp): Auch in der Kem— mission ist dieser Antrag zuerst von meinen Freunden gestellt worden. Es ist also kein Gedanke der Sozialdemokraten. Diesen Gedanken einer solchen gesetz ,. wegung hat schon unfer Freund der Frank furter Stadtrat Flesch seit 20 Jahren vertreten.
3432 wird gegen die Stimmen der Volkspartei und . 1okraten abgelehnt.
er 9. Abschnitt, ss 361 bis 389, enthält die Schluß und Uebergan 98 sCbestimmungen. S§ 362 bis 366 handeln von den Zuschußkassen, 83 367 bis 377 von den Ersatz kassen, 83 Is bis 380 von den öffentlich⸗-rechtlichen Pensions kassen, s 381 bis 384 von den Versicherungsverträgen mit Lebensversicherungsunternehmungen, 5 3844 won der Kom mission ei ingeschalteth von der freiwilligen Versicherung.
8s 362, der die Zulassung von Fabrif= Betriebs-, Haus⸗
ei nanns! und ähnlichen Kassen als Zuschußkassen vorsieht,
stimmt, daß dabei Voraussetzung ist, daß die Kassen nur für
nach diesem Gesetz Versicherten errichtet sind oder der Teil
s Vermögens der Kassen für die Angestelltenversicherung aus geschieden und besonders verwaltet wird.
Der Abg. 8m. (Soz. empfiehlt die Annahme eines An⸗ trages seiner Partei, wonach die besondere Verwaltung dieser Kasse durch eigene Kassenorgane“ erfolgen soll!
Der Direktor im Reichsamt des Innern Caspar und der Abg. Dr. Potthoff ffortschr. Volksp. erklären sich gegen den Antrag, weil etwaige Befürchtungen, daß in diesem Punkte die echte der Angestellten beschränkt werden könnten, durchaus hinfällig seien.
Nach e nigen weiteren Bemerkungen des Abg. Sach se (Soz.) und des Direktors im Reichsamt des Innern Caspar zieht der Antragfieller seinen Antrag zurück.
3 362 wird mit zwei von dem Abg. Schultz (Rp.) be antragten redaktionellen Aenderungen angenommen.
Nach 8 3672 gilt die Beteiligung bei einer örsatzkasse der Versicherung bei der gleich. Dasselbe gilt, solange das; schwebt.
Ein sozialdemokratischer Antrag will den Kreis der Be⸗ dingungen, die die Ersatzkassen zu erfüllen haben, erheblich erweitern. Insbesondere sollen die Befugnisse der Rentenaus schüsse auch auf die Ersatzkassen ausgedehnt werden; die Ersatz kassen sollen auch Vertreter in die Rentenausschüsse entsenden.
Abg. Emmel (Soz) begründet diesen Antrag und legt die Gründe für die grundsätzlich ablehnende Haltung seiner Partei gegen die Ersatzkassen dar, die nur durch Ausscheidung der schlechten Risiken die Reiche versicherung belasten würden.
Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt.
der So D
zugelassenen Reichsversicherungsanstalt . über die Zulassung
8 369, der bestimmt, daß die Leistungen diefer Ersatz⸗ kassen den reichsgesetzlichen Leistungen mindestens gleichwertig und in dieser Höhe gewährleistet sein müssen, erklärt auf eine Anfrage des Abg. Behrens der
Direktor im Reichsamt des Innern Caspar, sich nur auf die Höhe der Leistungen bezieht, nicht Beitr ö
8s 370 besagt: . Beiträge der Arbeitgeber zu den Kassen. müssen mindest ns den reichsgesetzlichen Arbeitgeber⸗ beiträgen gl . Die von den Arbeitgebern, gemachten besonderen Aufwendungen sind auf die Veitrage der Versicherten und der Arbeitgeber gleichmäßig anzurechnen.“
Abg. Behrens swirisch Vgg.) beantragt hinter „Arbeit geberbeiträge“ einzufügen: „und sofern die BVeitrãge der Ver sicherten höher sind, diefe
Direktor im Reichsamt des Antrag abzulehnen, die Fangen übersehen.
Abg. ö
Prüfung auf die Höhe der
daß die
aspar: Ich bitte, den sich im Augenblick nicht
Innern C
lassen Volksp.): Der vorherigen
klar ung des Minist terial direktors muß ich in der Hir sicht widersprecher ñ 26 Srs zl. . so Rasse elassen werden, die
; ngen 23 1 . böͤbe ne er 2
die Erklärung
—
age 3 Auger lten der Ministerialdirektor Kassen, welche die⸗ elben n Leistunger keichsanstalt gewähren, aber höhere Auf— wendung zen von den Angestellten erfordern, können keine gleichm ertigen Instanzen
. tegierungsrat 1. ackm ann: Es ist doch selbstverständlich 15 m höherer j ö höhere Beiträge nötig sind. Wenn eine Ersatzkasse alfo 66 leistet, so kann doch nicht die Höhe der AUngestellienbeitrage so wie bei der Reichs⸗
anstalt sein
Abg. . (Soz.): Dieser Grundsatz weicht ö Krankenversicherung einstimmig aufgestellten Grundsatz ab. enn
1 Betrieb durchaus eine eigene Kasse haben will, um durch höhere Le 2 die Angestellten an den Betrieb zu fesseln, f dies z Raöhrla doch nicht von den Angestellten getra von dem Unternehmer, der auch die Vortei
Abg. Behrens (wirtsch. Vgg): an die Stelle der Reichsversicherung. Arbeitnehmer und Ambeitgeber müssen deshalb gleichmäßig herangezogen werden; mein Antrag ist uur ein Akt der Gerechtigkeit.
Abg. Schmidt⸗Berlin (Sez): Wir müssen hier auch
zukünftige Steigerung der Ersatzkassen Rücksicht nehmen. Denn eine Ersatzkasse, die sich behaupten will muß über die Le istunge Neichsversicherung hinausgehen. Die Folge davon sind Beittäge * diesem Falle ist aber der Unterne von böhe Beitragslasten befreit, er kann die Die in ne eben. de auferlegen. Es entspricht aber dem Grundsatze des Gesetzes, daß die Beitragslasten zu gleichen Teilen getragen werben, ich bitte also. den Antra 29. an zunehmen. Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Je länger die Frage diskutiert wird, um 6 größer werden meine Bedenken. Die , n, hat schon in dem zweiten Satz einen hedent enden Eingriff zugansten der Arbeitnehmer gemacht, indem die Zuwendi ingen an die Ersa . aus Stiftungen usw. in gleicher Were auf die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verrechnet werden. . . sich die ve rbünderen Regierungen abgefunden. Aber weiter können wir nicht gehen. Die Wirkungen lassen sich auch im Augenblick nicht übersehen.
Abg. Dr. Fleischer (Zentr.): Ich halte es daß den' Arbeitnehmern keine höheren Lasten ar iferle gt werde dürfen als den Arbeitgebern. Diesen berechtigten Gedank en. . n wi Ausdruck bringen; das geht aber nicht durch den Antrag Be Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen. Wir ko nnen uns abe zur dritten Lesung auf eine bessere Fassung einigen.
Abg. Hoch (Sog): Das ist gefährlich in dieser Nehmen wir doch den Antrag Behrens an, in der dritten schon ein Antrag Schultz kommen.
Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Schmidt-Berlin wird der Antrag Behrens angenommen, da ein großer Teil des Zentrums sich mit für ihn erklärt.
s 379 regelt das Verhältnis der Knappschaftskassen zu der Angestelltenversicherung. Die Invaliden⸗, Alters und Hinterbliebenenunt erstüßungen, die diese Vereine oder Kassen ihren diesem Gesetz versicherten Mi itgliedern gewähren, können um den Betrag der Ruhe eld bl liebenenbe züge dieses zur reichsgesetzlichen Mitteln des geberbeitrag
2 rrtrickhtorr zu entrichtenden
8
von dem auch bei
auch für 53
Situation. Lesung wird
Knappschaftsvereine und
nach
e ee ein, mĩd , Leinungen zu gewähren, so 3 et Bestreitung der Rassenleistungen einmaligen Zuschu der Ne . nebst Zinsen u und Zinseszinsen) für die Ru und Knapyschaftskassen mit der Maßgabe zu statuieren,
der einmalige Zuschuß ohne zeitliche Einschränkung geleistet wird bei Mitgliedern dieser Vereine und Kassen vor Erfüllt ng gesetzlichen Wartezeit ein Versicherungsfall eintritt, für mäßige Leistungen gewährt werden müssen. Die Knappscha seien genötigt gewesen, die Karenzzeit auf höchstens fünf zusetzen, und daraus rechtfertige sich das , . Die Knappsch astotassen konnten bei der durchichnit Arbeitsfähigkeit der Bergleute gar nicht daran denken zu erhöhen. Sein Antrag sei in zweiter Lesung lediglich durch eine Zufallsmehrheit abgelehnt nunmehr, daß das Plenum den Antrag annehmen Annahme des Antrags das ganze Gesttz gefal anzunehmen.
Geheimer Sie dringend will dauernd für die fünf Jahren statuieren, solche von zehn Jahren der ersten zehn Jahre allen Veisicherungsfällen kassen, und diese kö gegen die Mitglieder der ersten 3 Jahre entsteben, r— dieser Zeit schon abführen fällen, die satzungsmäßig zu entschädigen sind, ihne : entsprechenden Leistungen der Reiche versicherungsanstalt zur Verfügung stehen. Des 6 ist es billig, den Kassen enigegen zukommen und ihnen innerhalb dies f eingettete ettoprämien nebst Zinsen un e en ist es völlig un; Verdun tigungen als J. htung fi ie beizubehalten; man schafft dann ber vaßt zweierlei Recht in dem e lhe Ge setze; Tas ist vom rechtlichen 6 nicht gutjuheißen. D nahme des Antrags würde das i set
Abg. Sa . Vielleicht läßt sich bei der Beitrags⸗ regelung 5 zur britten . ein Ausweg finden, um den Bedenken des Abg. Vogel gerecht zu werden. Wir wünschen unserseits, daß die
Oberregierungsrat bitten, den An
teler Zeit vpschaftẽkaffen