zum ersten Male gezeigten Films ging der Ruf boran Unterstützung der Kön! 16 Biplogischen Anstalt auf He der Neuen hohere n, esellschaft, sonach mit den augn Mitteln, und vom Verfasfer des Vortrags Ffelbst, 6 hiologischen Forscher und Kenner von Ruf, hergestelst wor Dr. Berndt hielt den Vortrag auch ,, und seine n Theater voll ausfüllende Stimme, der begleilende Humor in stellung, vor allem aber der fesselnde, des Neuen und] eine Fülle bringende Inhalt des Vortrags derpos⸗ den großen Erfolg des Abends. Allgemein * der Eindruck 29. hier mit ebensobiel tiefem Verständnm! gewählten Gegen tand als Liebe zur Sache und mit einem von Mühe für den Zweck gemeinverssändlicher Belehrung mittlung bisher unbekannter Anschauungen gearbeitet woꝛꝛ größter Anerkennung wert ist. Wer der Welt noch ver r als der Kinematograph zum ersten Male von fich reden mach haben würde, man werde dahin gelangen, Leben und Llehe und vom Stärkeren Besiegt⸗ und Vertilgtwerden der Men Augen zu führen und volle Einblicke in die Art ihrer Bemen gewähren, dem würde nicht geglaubt worden sein. Ünd hen
rogramm mit einer Vielseitigkeit und Gründlichkeit für n
nzahl von Meertieren bar n ft! daß es kaum noch u] ist. Dr. Berndt hatte seinen Vortrag in drei Ahteilungen deren Titel heredt sind; Blumen und Sterne des Meeres ? Ritter am Meereszgrunde und Kopffüßler (Kraken und i Anfang machten einige kinematographischen Bilder von, der eins mit der roten Wand von Helgoland mit reichlicher Belebung durch Wellenspiel im Mondesglanz und durch Möwenflug. h weiteren Inhalt und die ebenso merkwürdigen als zuweilen ben wert schönen Vorführungen der prachtvollen Hefe n der graziösen Quallen und ihrer reizvollen Bewegungen, der Sonnensterne und Seeigel, der Schönheiten aus dem Wurm der Krabben und Krebse, insonderheit der schnurrigen Sine! endlich der schlimmen Kraken und zuletzt der Bewohner ker aug dem Geschlecht der Fische möchten wir an dieser St mehr als Andeutendes sagen, da ja ker Vortrag noch ee e een werden wird, und, nur empfohlen werden kann, Esonderen Genuß, diese selten wieder in solchem Maße gebch⸗ chauungen von einem den meisten ungenügend bekannten elebten Natur nicht entgehen zu lassen.
(Anfang 7 Uhr). — Am Montag wird „Die Glückliche Hand‘ wieder⸗ holt. — Am Dienstag geht die J. und 7. Abteilung (1. Abend) von . Hebbels Nibelungen * (.Der gehörnte Siegfried und Sieg⸗ rieds Tod‘) in Szene.
Im Deutschen Theater bringt der Silvesterabend um ? Uhr Turandot, der Neujahrstag „ Penthesilea (Achilles: Alexander Moissi; in den Kammerspielen wird am Silbeflerabend ( Uhr) „Die Kassette r, am Neujahrstage Sumurün“ gegeben.
Im Less . ngthegter wird morgen nachmittag ‚Rosenmontag“, 2 Der Biberpelz', am Montag sowie am Dienstag Gudrun gegeben.
Im Neuen Schauspielhause wird am Silvester und 2 Halms und Saudeks Lustspiel Heiligenwald“ auf⸗ geführt.
In der Kurfürstenoper bleibt in nächster Woche Der Schmuck der Madonna“ allabendlich auf dem Spielplan. Morgen nachmittag werden „Die lustigen Weiber von Windsor' wiederholt, n, geht, neu einstudiert, Das goldene Kreuz“ in
zene.
Im Schillertheater O. (Wallnertheater) wird morgen und Montog, Nachmittags, ‚Das Urbild des Tartüff“ gegeben. Morgen
abend findet die erste Aufführung des Schwankes „Der Kifsometer— fresser' statt. — Das Schillertheater Charlottenburg bringt morgen und Montag, Nachmittags, Maria Stuart“, morgen abend geht zum ersten Male „Der Weg zur Hölle in Szene.
Im Lustspielhaufe finden morgen Nachmittags und Abends sowie am Montrg die letzten Vorstellungen des Schwankes „Die e m nr, statt. Am Dienstagabend, 8 Uhr, geht als erste Vorstellung unter der Direktion Bolten⸗Baeckers ‚Das große Ge— heimnis“ von Pierre Wolf in Szene. Am Montagnachmittag wird Das Leutnantsmündel gegeben.
Telegraphischen n . der Delegierten der Mandschurei ufolge hat die republikanifchs Strömung auf ' der 1 ens konferenz endgültig die Oberhand gewonnen. Vie das „Reutersche Bureau“ ferner aus Nanking meldet, ist Sun yatsen einstimmig zum Präsidenten der Republik China gewählt worden. Wie aus Urga unter dem 28. Dezember vom, W. T. B.“ gemeldet wird, hat Hut uch ta, das Oberhaupt der büddhistischen Geistlichen, als Selbstherrscher die Regierung der Mongokei
angetreten. Afrika.
Wie der „Agenzia Stefani“ vom 26. d. M. aus Derna , wird, marschierten am Vormittag dieses Tages 12 Bataillone Infanterie mit sechs Feldgeschützen und vier Maschinengewehrabteilungen den Dernafluß aufwärts, um die Ausbesserungsarbeiten an der Wasserleitung zur Stadt zu schützen. Die Truppen stießen bald auf den Feind, der über bedeutende Streitkräfte mit 75 mm⸗Geschützen verfügte und sich in einen lebhaften Kampf einließ, wahrend dessen die italienischen Pioniere die Ausbesserungsgrbeiten vornehmen konnten. Da sich alsbald auf der rechten Seite der italienischen Truppen ein feindlicher Angriff entwickelte, machten die feit Beginn des Kampfes bereilgehaltenen Reservetruppen einen Gegenangriff, um den Feind zum Stehen zu bringen und den mit der Deckung der Ausbesserungsarbeiten betrauten Truppen Luft zu schaffen. Dieser Gegenangriff brachte die türkischen und arabischen Truppen zum Weichen und gestattete es den Italienern, nachdem die Pioniere ihre Arbeiten ausgeführt hatten, sich in ihre Verschanzungen zurückzuziehen gemäß den Instruktionen, die sie erhalten ö Auf italienischer Seite sind drei Tote und 77 Verwundete zu verzeichnen. Gegenüber den italienischen Ableugnungen der Meldungen über einen türkischen Sieg in Tobruk teilt die Kaiserlich ottomanische Botschaft in Berlin laut Meldung des ‚W. T. B.“ folgendes offizielle Telegramm des Kommandanten in Tobruk mit:
In der Nacht vom 22. d. M. griffen wir die befestigten Stellungen des Feindes an. Trotz des Feuers der Kriegsschiffe und der Batterien der Forts drangen wir in das Fort ein, deffen Be— satzung vernichtet wurde. Munition, Lebensmittel, Kriegsmaterial und ein Maschinengewehr wurde in unser Lager gebracht. Im Verlaufe des Angriffs schnitt einer unserer Flügel die Rückzugslinie des Feindes ab, der sich nach der Küste hin zerstreute. Während des Rückzugs verlor der Feind die Hälfte seiner Streitkräfte. Der Kampf dauerte den ganzen Tag und die Nacht. Unter den Gefallenen auf gegnerischer Seite befanden sich drei Offiziere. Unsere Verluste betrugen sieben Tote und einige Verwundete.
4 4
Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
3306. Berlin, Sonnabend, den 30. Dezember 1942.
Amkliches.
Dentsches Reich. Hausarbeitgeset. Vom 20. Dezember 1911.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. . gerordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung
bes Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
5 1 ĩ tätten, in denen . nz — 5 5. zu seiner Familie gehörige Personen gewerblich beschäftigt, — . ere Personen gewerbliche Arbeit verrichten, 9 . ö ö . leitenden Arbeitgeber äftigt zu sein, . elten K ö reichsrechtlichen Vorschriften die Vor⸗ ren dieses Gesetzes. Ausgenommen hleiben Werkstätten, in denen mieschlleßlich für 3 3 chen Bedarf des Bestellers oder seiner Angebörlgen gearbeitet wird. ; iht i 1 Nr. 1,2 bezeichneten Personen, sowelt sie n Wien d . find, gelten als Hausarbeiter im Sinne
der folgenden Vorschriften.
inne dieses Gesetzes gelten als .
Fier e neben . Werkstätten im Sinne des . Abs. I der Gewerbeordnung Räume, die zum Schlafen, 6 der Kochen dienen, wenn dartn gewerbliche Arbeit verrichtet wird, sowie im Freien gelegene gewerbliche Arheststellin. i m
) gewerbliche Beschäftigung oder Arbeit jede Tätigkeit, die a gewerblich im Sinne der Gewerbeordnung anzusehen ist,
3) Gewerbe die Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung,
II Gewerbeaufsichtsheamte die Gewerbeaufsichtsbeamten Sinne des 5 139 b der Gewerbeordnung.
vertretenen Gewerbezweige in . Bezirke mitzuwirken sowie Gut⸗ u erstatten, insbesondere über:; . ;
en. ke ieee der 88 Z, 4, 10, 14 bis 16 dieses Gesetzes, (
b. die in ihrem Bezirke für die Auslegung von Verträgen .
für die Erfüllung von Verbindlichkeiten zwischen Gewerbe⸗
treibenden und Hausarbeitern bestebende Verkehrssitte, ö
2) Wünsche und Anträge, die sich auf die gewerblichen und wirt⸗
schaftlichen Verhältnisse der in ihnen vertretenen Gewerbezweige in welche die Hebung der
ihrem ö zu ver h, ö.
3) Veranstaltungen un aßna . l wirtfoas ren Lage und der Wohlfahrt der Hausarbeiter zum Zwecke haben, anzuregen und auf Antrag der n,. der hierfür getroffenen ichtungen an deren Verwaltung mitzuwirken, ; ö 3 . Ersuchen der Staatz und Gemeindebehörden in geei neter Weise, insbefondere durch Vernehmung beteiligter Gewerbetreibender und Hausarbeiter sowie bon Auskunftspersonen, die Höhe des von den Hausarbeitern tatsachlich erzielten Arbeitsverdienstes zu ermitteln dessen Angemessenheit zu 3 und Vorschläge für die Vereinbarung angemessener Entgelte zu machen, . ; ne sonft den Abschluß von Lohnabkommen oder Tarif⸗ verträgen zu fördern. 3 v
Angelegenheiten, die lediglich die Verhältnisse eines einzelnen Be⸗ triebs . durfen nicht in den Bereich der Tätigkeit der Fach⸗ ausschüsse einbezogen werden. 14
8 21.
ᷣ oschũs ü tern Die Fachausschüsse bestehen aus der gleichen Zahl von Vertre der ö Gewerbetreibenden und Hausarbeiter sowie einem Vor⸗ sitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und die Beisitzer müssen die erforderliche Sachkunde , . Vorsitzende darf weder Ge⸗ werbetreibender noch Hausarbe ter sein. . Sofern Hausarbesterinnen in größerer Zahl beschäftigt werden, müssen sie auf Seite der dausa bester angemessen vertreten sein.
75
Die Landeszentralbehörde bestimmt die Zahl der Vertreter. Sie ernennt den Lale en, die Beisitzer und nach Anhörung von, be teiligten Gewerbetreibenden und Hausarbeitern je die Sãälfte der Ver⸗ treter. Die andere Hälfte wird mit Stimmenmehrheit auf Seite der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter je von den ernannten Ver⸗ tern gewählt. . . . Len fsh sich der Bezirk eines Fachauschusses über mehrere Bundesstaaten, fo erfolgt die Ernennung nach Vereinbarung der be⸗ teiligten Landesregierungen. 9 2s
utachten gemäß 8 18 Nr. 1, 4 müssen unter Betelligung der gleich! i 66 . der Gewerbetreibenden und der Haus⸗
eiter beschlossen werden. ; 3. Bei . über die Erstattung der Gutachten ist zunächst für die Gruppen der Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter eine gesonderte Abstimmung vorzunehmen. Ergibt die Äbstimmung, daß sämtliche Vertreter der Gewerbetreibenden einer⸗ seits und samtliche Vertreter der Hausarbeiter anderseits einen ent- gegengesetzten Standpunkt einnehmen, so wird das Gutachten nicht erstattet. Beide Gruppen sind in diesem Falle ermächtigt, ihre Mei⸗ nung und deren Begründung schriftlich niederzulegen und diese Auf⸗
Katechumenen⸗, Konfirmanden⸗, Beicht⸗ und Kommunionunterricht be⸗ stimmten Stunden verboten werden,
oweit sich in einzelnen Gewerbezweigen, insbesondere solchen, welcẽ der hin fl Verarbeitung oder ere, von Nahrungs⸗ oder Genußmitteln dienen, Gefahren für die öffentliche Gesundheit ergeben, kann die zuständige Polizeibehörde durch Verfügung für einzelne Werkstätten anordnen, wie diese und die Lagerräume ein. schließlich der Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerãätschaften einzurichten und zu unte d ge, ind, und wie der Betrieb zu regeln die Gefahren auszuschließen J 1. un . ken Polizeibehörde anordnen, daß Räume, in denen n m . oder Genuf mittel bergestellt oder verarbeitet werden, zu bestimmten anderen Zwecken nicht benutzt werden dürfen. Die Bestimmungen des Abf. 1, 2 finden auch auf die im § 1 Abs. 1 Satz 2 aufgeführten ö Anwendung.
oweit nicht die Anordnungen gemäß S8 6, die Beseitigung
w . bezwecken, ist für die Ausführung eine an⸗ rist zu lassen.
a ö. i bei Erlaß dieses Gesetzes bereits besteben, ind, soslange sie nicht erweltert oder wesentlich verändert werden, nur . Anforderungen zulässig, welche zur Beseitigung 6 Leben oder Gefundheit der Hauzarbeiter oder die öffentliche Gesunzbeit efährdender Mißstände erforderlich oder ohne unverhältnismäßige i en ausführbar sind.
Die Verfügungen auf Grund der 885 richten, welcher das Verfügungsrecht über den als
Lagerraum benutzten Raum hat. ⸗ ü ĩ etriebs auf Grund des 57 Verfügungen zur Regelung des B Le, .
Abs. J sind im Falle des 5 1 Abs. 1 Nr. 2
ichten. ; ; = ö. Gegen die Verfügung ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an
die höhere Verwaltungsbehörde 6 diese entscheidet endgültig.
esrat kann bestimmen welchen Anforderungen in a , . . in S§ 6, 7 beyeichneten Werkstätten oder dager⸗ räume zur Durchfährung der dort aufgestellten Grundsätze zu ge⸗ nügen ist. ; ö Er kann die Verrichtung solcher Arbelten in der Hausarbe fte, welche mit erheblichen Gefahren für deben, , . oder Sittlichkeit der Hausarbeiter oder für die öffentliche Gesundheit ver⸗ bunden sind. ; H it nicht der Bundesrat Bestimmungen erläßt, kann die gan reit e oder nach Anhören beteiligter e, n. und Hausarbeiter die zuständige Poltzeibehörde durch Polizeiverordnung ö. , und , können ihre Bestimmungen ür ei irke erlassen. . E . * des C ndcorats werden durch das Reichs⸗ gesetzblatt veröffentlicht und dem Reichstag zur Kenntnisnahme vor⸗
gelegt. 1
Mannigfaltiges.
Berlin, 30. Dezember 1911.
Wie das Nachrichtenamt des Magistrats mitteilt, erschien gestern ag ng der Kommandant von Beilin, Generalleutnant von rn. im Obdach, um im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs über die Vergiftungsvorgänge Auskunft einzuholen, die ibin von dem anwesenden Bezernenten, Stadtrat Jacobi' und dem Oberinspektor Jaeckel erteilt werden konnte. — Shre Majestät die Kaiserin und Königin ließ dem Dberbür ermelster Kirschner anläßlich der Erkrankungen im städtischen Asyl ihr Beileid aussprechen. — In der Zeit von 2 Uhr Mittags bis 38 Uhr Abends des gestrigen Tages sind weitere acht unter den bekannten Vergiftungserscheinungen Erkrankte in das Krankenhaus Friedrichshain eingeliefert worden. Die Gesamtziffer der Erkrankten beträgt einhundertelf. Gestorben sind im Laufe des Nach⸗ mittags fünf Personen (GHesamtzahl der Toten: 53). Unter den neuen Fällen sind einige sehr schwer. Auch ist bei einigen Erkrankten fest⸗ estellt worden, daß sie Bücklinge und auch Pferdefleischbuletten, die e in einem Geschäft in der Danzigerstraße gekauft haben wollen, vor der Erkrankung genossen haben.
Im Wissenschaftlichen Theater der Urania“ wird der neue zookinematographische Vortrag Aus dem Leben des Meeres“ in nächster Woche außer morgen noch am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag gehalten. Am Sonnabend wird noch einmal der Vortrag Von Meran zum Ortler“, der durch zahlreiche farben⸗ prächtige Bilder und Wandelpanoramen illustriert ist, wiederholt werden. Nachmittagsvorträge zu kleinen Pressen finden morgen sowie am Montag und Dienstag falt und zwar wird morgen und Montag der Vortrag Lebende Tierbilder von Nah und Fern“ und am Dienstag der Vortrag In den Dolomiten“ gehalten werden.
6, 7 sind an denjenigen zu Werkstãtte oder
Die Direktion der Philharmonie veranstaltet, wie am morgigen Silvesterabend in ihren Gefamträum Maskenball.
Im großen Hörsaal der Treptower Sternwarte spn Direktor Dr. F. S. Archenhold morgen, Nachmlttags i Unser Wissen von den Sternenwelten' und am Neujahrstzn mittags 5 Uhr, über Boten aus den fernsten Himmel Beide Vorträge sind gemeinverständlich und mit zahlreich bildern ausgestattet. Mit dem großen Fernrohr wird der dessen Gebirge und Krater gerade jetzt in gũnsti leuchtung zu sehen sind, abwechselnd mit dem Satusn Mars“ schon von 44 Uhr Nachmittags an beobachtet.
im
83. .
enjenigen Räumen, in welchen Arbeit für Hausarbelter aus- H ö t solcher Personen abgengmmen wird, muß, . sich nicht um Werkstätten der im 5 1 Ab.] Satz 2 bezei . Art andelt, den Haugarbeitern durch offene Auslage von . verzeichnissen oder Aushängen von Lohntafeln die Möglichkeit gege ö sein, fich über die für die einzelnen in diesen Räumen zur Ausgabe elan enden Arbeiten jewellig gezahlten Löhne zu unterrichten. Für
das e gelten neuer Muster gilt diese Bestimmung nicht. * Der Bundesrat kann zur Ausführung dieser Bestimmun 9 ere Anordnungen erlassen, gegebenenfalls für einzelne Bezirke. Er kann für bestimmte Gewerbezweige oder Betriebsarten auf Antrag Be⸗
teiligter Aue nahmen 6 — ., t kann vorschreiben, daß, soweit das Arbeitsentge in ve , kommt, die pn gemäß Abs. 1, 2 bekannt⸗
Parlamentarische Nachrichten.
Das Mitglied des Herrenhauses Graf von Stein— berg, Majoratsbesitzer, ist nach einer Meldung von, W. T. B.“ aus Alfeld a. d. Leine am 29. d. M. auf Schloß Brüggen bei Brüggen (Hannover) gestorben.
Leipzig, 30. Dezember. (W. T. B.) eute vormitt krankte ein etwa vierzig⸗ bis fünfundvierzigjähriger Man scheinend Gelegenheitsarbeiter, nach dem Gen uf fe Von Roß und brach nach kurzer Zeit tot zu sammen. Die Todez bis jetzt noch nicht festgestellt.
Paris, 29. Dezember. (W. T. B.) Einer hiesigen zufolge hat sich der Flieger Latham im Auftrage bes ministers nach dem Gebiet des mittleren Congo und des Üba⸗
geben, um unter anderem die Möglichkeit der Verwendung he
Theater und Musik. Im Königlichen Opernhause geht morgen „Der Postillon
A. F. Zu einem in ihrem wissenschaftlichen Theater stattfindenden
von Lonjumeau in Szene. Fräulein Hempel, die Herren Jörn, Mang, Philipp, Krasa sind in den Haupkrollen beschäftigt. (Anfang 7 Uhr. — Am Neujahretage a findet auf Allerhöchsten Befehl Thats
Vortrage von Dr. Wilhelm Berndt über das Thema Aus dem Leben des Meeres“ hatte die Urantia?“ für geflern abend eingeladen. Lichtbilder und kinematographische Aufnahmen auf die
Zwecke einen Eindecker mitgenommen.
zeugen in Aeguatorialafrika zu studieren. Latham hat mn
gegeben werden.
Die Bestimmungen des Bundesrats werden durch das Reichd⸗
enntnisnahme
§1 Für die Beobachtung der auf G äber den als Werkftlätte oder Lagerraum benutzten Raum
rund der S§ 6, 7. 10 getroffenen
Anordnungen sst derjenige verantwortlich, welcher das i ,,
i dem Vorsitzenden des Fachausschusses einzureichen. Das a e frhal 2 Fällen, in denen ein gültiger Beschluß zu⸗ fande gekommen ist, die Minderheit. Die Aufjeichnung ist von dem
gesetͤzklatt veröffentlicht und dem Reichstag zur vorgelegt.
5 4.
* it für Hausarbeiter ausgibt, ie nm 8. im 5 1 Abf. I Satz Z bezeichneten Art statt⸗ Indet, verpflichtet, hierbei denienigen, we che die Arbeit ,. nebmen, auf seine Kosten Lohnbücher oder Arbeitsʒzettel , welche Art und Umfang der Arbeit sowie die dafür festgesetzten 9 oder Preise enthalten. Für das Ausarbeiten neuer Muster gilt diese Bestimmung nicht. . an.
ür einzelne Gewerbezweige, Betriebsarten oder besondere Grupp von . oder k kann der Bundesrat auf Antrag Betelligter Ausnahmen gewähren.
Soweit der Bundesrat auf Grund von Lohnbücher oder Arbeitszettel vorgeschrie schriften des Abs. 1, 2 nicht.
5. indi ibehõ be⸗ ie zuständige Pollzeibehörde kann auf Antrag des Gewer
f ,, . Verfügung für einzelne Gewerbebetriebe * sichtlich der Einrichtung der Hr r bd ffät?⸗ und der Regelung des Be⸗ triebs in den im 5 3 Abs. 1 bezeichneten Räumen ,,. was zur Vermeidung einer durch die Natur des Betriebs nicht gere e Jeitversäumnis der Hausarbeiter bei der Emvfangnahme . ö lieferung von Arbeit erforderlich und nach der Natur der An e fn ö öhrbar erscheint. Für die Ausführung ist eine angemessene Frist z
setzen. . . , md
ü iebe, die bei Erlaß dieses Gesetzes bereits bestehen, ;
e. * . in lie! oder wesentlich verändert werden ö. solche
Anforderungen zulässig, welche ohne unverhältnismãßige Aufwendungen
ausführbar sind. . . . bie Verfügung ist binnen zwei Wochen die Beschwerd
die . , aless diese entscheidet endgültig.
ĩ in einzelnen Gewerbezweigen aus der Art der Be⸗ aer tg nn, 36 Leben, Gesundhelt oder Sittlichkeit ae, kann auf Ant ag des Gewerbeaufsichtsbegmten die zustãndige * 2. behörde durch Ver gn für einzelne Werkstãtten . i. nahmen anordnen, welche zur Durchführung der folgenden Grundsätz erforderlich sind: ; ö
erkstätten, einschlleßlich der Betrlebevorri gen,
mel bine ren e en, sind so einzurichten und zu ie . daß die Hauzzarbeiter gegen Gefahren für Leben und e,, ei
weit geschüßt sind, wie es die Natur deg Betriebs in et. 6
Ingsbesondere ist für genügendes Licht, ausre chenden 6 266
und Luftwechsel, Beseitigung des 9 dem Betrieb *,, 3 . der dabei entwickelten Bünste und Gase fowie der dabei entstehen
Abfälle zu sorgen. g ö it Maschinen oder Zum Schuß gegen gefährliche . der Betriebe stãtte Maschinentgi len. wi g en e 9 r erforderlichen Vor
oder des 6 liegende nit en Hefen gat und Sittlichkeit der mãnnlichen re, e. der Hauzarbeiterinnen sind d ejenigen be⸗
welche durch Alter und Geschlecht dieser
unter achtzebn Jahren und Arbeiter gehoten sind. denen dies fur Verhütung von Gefahren für
t der Anordnungen zur Regelung des Betriebs auf ö ng Abs. 1, 5 9 Abs. 2, § 19. sind in . des § 1 Abs. 1 Nr. 2 nur die Hausarbeiter selbst verantwortlich.
§ 12.
len Verrichtungen in der Hausarbeit vorgenommen werden, pinsi d il deren e. Gum! des 819 Abs. 1, 3 r,, , g. lassen sind, fo bat dies der nach 3 11 Satz 1 Verantwortliche . Beginne der Beschäftigung unter Angabe der Lage der Werkstãtte
schriftlich der Ortspolizelbehörde , ,
ĩ ) itsstätte in Werk- Gewerbetreibende, die außerhalb ihrer Arbeitsstät ü i lassen, sind verpflichtet. . *. n e mi, e n, , . mol en fis Ban earheit ö s . 3. . . wieweit Gemeinden, e, ,, welcke an erbalb der Arbeitestẽtte Re , ö 36. die gesetzlichen Handelsvertretungen ihre treibenden di . n , . ö 6 de,, ,. *. K den Fachausschüssen . , , . 9 jederzei tlich zur Verfügun e ir e r d sowie den Gewerbeaufsichtsbeamten jederzeit zur unentgeltlich z gung .
Welche Behörden unter der Bezeichnung:
ĩ vorzulegen oder einzureichen, ; . 3. k . Beschaffung eines Auswelses darüber vorgeschrieben babe n rer afl e e, Ortepolixzibebörze zu verftehen sind, wird von der Zentralbehörde jedes Bundesstaats für
is die Räume, sn denen die Arbeit verrichtet wird. den 9 sie lite hn Anforderungen genügen, Haugarhelt nur für solche Werk⸗ bessen Gebiet bekannt gemacht. statten auszugebeh, für welche ihnen dieser Ausweis vorgelegt wird, § 27. . . . Der den Hausarbeitern gewährte Entgelt ist. Vergütung für Arbesten oder Dienste, welche auf Grund eines Arbeits oder Dlenst⸗
ie entsprechende Verpflichtung liegt solchen Personen ob, welche,
ahne . Arbeitsstätte besitzen, Er Gewerbetreibende außerhalb verhältnisses geleistet werden, im Sinne des Gesetzes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits⸗ oder Dienstlohns.
deren Arbeitsstätte Arbeit an Hausarbeiter übertragen. § 28.
14. uständigen Polizeibebörde tan Lee. ,, ö 4 Wer den zur Durchfũhrung des §3 6 Abs. 2 Satz endgültig . den im 513 Abs. 1 lassenen Verfügungen oder gemäß 510 Abs. 1, 3 getroffenen Be⸗ stimmungen zuwiderhandelt, wird bestraft, r 1) wenn es sich um fremde Kinder handelt, mit Geldstrafe bis zu itausend Mark, ö . . es sich um eigene Kinder handelt, mit Geldstrafe bis zu inhundertfünfzig Mark. einh Bei 66 Zuwiderhandlung kann im Falle der Nr. Lauf Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten, im Falle der Nr. 2
aft erkannt werden. — J
* 1. Falle der Nr. J gilt 5 75 des Gerichtsverfassungsgesetzes. 2,
Mlt Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark und im Un—
vermögensfalle nit Haft bis zu vier Wochen werden bestraft,
IJ vorbehaltlich der Vorschrift im 31 die im 5 1 Satz 1 be, zeichneten Personen, wenn sie den auf. Grund deg 8 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, 5 7endgültig erlassenen Verfügungen oder den auf Grund des z 10 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandeln, ö
2) wer außerhalb seiner Arbeitsstätte gewerbliche Arbeit in solchen Werkstätten der im 3 1 bezeichneten Art verrichten läßt, von welchen er weiß, oder nach den Umständen annehmen muß, daß ihre Gin. richtung oder ihr , den auf Grund des 5 16 erlassenen Be⸗
en nicht entspricht. finn, in . in der Nr. 2 der Täter zur Zeit der Begehung der Straftat bereits zweimal wegen der gleichen Uebertretung rechts. kraͤftig verurteilt, so tritt Geltstrafe von dreißig bis zu dreihundert Mark oder Hat bis zu vier Wochen ein Die Anwendung dieser orschrift bleibt ausgeschlossen, wenn seit der Rechtskraft der letzten Verurteilung bis zur Begehung der neuen Straftat drei Jahre ver
d. flossen sin ng
Mit Geldstrafe bis zu een m und im Unvermögensfalle it Haft bis zu acht Tagen wird bestraft, . ö. 5 es Vter gh den t 3 3 Abs. 1, S§5 4, 12, 13 für ündeten Veipflchtungen nachlukommen,. 9 9 ö 6 auf . des § 5 Abs. ,, erlassenen Ver⸗ fügungen oder wer den auf Grund des § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, §z 14 getroffenen Bestimmungen zuwiderhandelt.
Bewohner des Meeres angewandt, wie das Programm ankündigte, das hatte genügt, auch nicht eine der ergangenen Einladungen un⸗ benutzt zu lassen, und, um es gleich vorauszusagen, niemand dürfte von dem Gesehenen und Gehörten unbefrledigt geblieben fein. Den
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in Ersten Beilage.)
Voꝛsitzenden des Fachausschusses den Verhandlungen beizufügen und der beteiligten Behörde ge,,
Die weiteren Bestimmungen. ier die Errichtung und die Zu⸗ sammensetzung der Fachausschüsse sowie über das Verfahren erläßt der Bundesrat.
§ 25. t . Die Kosten der Fachausschüsse tragen die Bundesstgaten, in deren Gebiet sie errichtet sind. Ist ein Fachautschuß für das Gebiet mehrerer Bundesstaaten errichtet, fo werden die Kosten nach Vereinbarung f. beieiligten Landesreglerungen verteilt. Kommt eine Einigung nich
6. 3 Aufgeführt wird Glucks „Iphigenia in Aulis.. (Anfang r.
Das Königliche Schauspielhaus bringt morgen eine Aufführung des Volkslustsplels von H. Lee Der Schlagbaum
ist, soweit nicht die Aus⸗
Schauspielhaus. Mittwoch: Die Nibelungen. 2 Teil: Kriemhields Rache. — Donnergtag: Die glückliche Hand. — Freitag: Wallensteins Tod. — Sonnabend: Der Bettler von Syrakus. — Sonntag: Die Jungfrau von Orleans. Neues Operntheater. Sonntag, den 7. Januar, Nachmittags 25 Uhr: Auf Allerhöchsten Be—⸗ fehl: Fünfte Vorstellung für die Berliner Arbeiterschaft: Wie die Alten sungen.
Komische Oper. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu kleinen Preisen: Der Freischütz. — Abends 75 Uhr: Der Barbier von Sevilla.
Montag, Nachmittags 3 Uhr: Zu kleinen Preisen: 8, . Abends 8 Uhr: Ea Traviata.
ienstag: Der Waffenschmied.
Mittwoch: Der Barbier von Sevilla.
Donnerstag: La Traviata.
Freitag: Der Troubadour.
Sonnabend: Era Diavolo.
Schillertheater. O. (Wallnertheater)
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das Urbild des Tartüff. Lustspiel in fünf Aufzügen von Karl Gutzkow. — Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Der Kilometerfresser. Schwank in drei Akten von Curt Kraatz.
Montag, Nachmittags 3 Uhr: Das Urbild des Tartüff. — Abends: Der Kilometerfresser.
Dienstag: König Heinrich.
Charlottenburg. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Atten von ,. Schiller. — Abends 8 Uhr: Zum ersten
kale: Der Weg zur Hölle. Schwank in drei Akten von Gustav Kadelburg.
Montag, Nachmittags 3 br: Maria Stuart. — Abends: Der Weg zur Hölle.
Dienstag: Maskerade.
Theater des Mestens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstr. 12. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fatinitza. Komische Operette in 3 Akten von
Vorstellungen: das glänzende Program. Kgl. Hochschule (gr. Saal). 82162
Mittwoch, 3. Januar, 8 Uhr: Chopin ⸗ Abend ü, Karten à M 8, 5, 3,
Theater.
Känigliche Schauspiele. Sonntag: Ovpern— haus. 285. Abonnementsvorstellung. Dienst. und Frei⸗ plätze sind aufgehoben. Der Postillon von Lonjumeau. Komische Oper in zwei Akten von A. Adam. Text nach dem Französischen des Leuven und Brunswick, von M. G. Friedrich. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Regie: Herr Regisseur Braunschweig. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 298. Abonnementsvorstellung. Dienst-⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Der Schlagbaum. Volkslustspiel in J Aufzügen von Heinrich Lee. Regie: Herr Eggeling. Anfang? Uhr.
Montag: Opernhaus. 1. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Auf Allerhöchsten Befehl: Théätre pars. , in Aulis. Oper in drei Akten von Chr. W. von Gluck. Bearbeltung von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Kapellmelster Blech. Regie; Herr Oberregisseur Droescher. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Anfang 8 Uhr.
Schauspielhaus. 1. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und frei sind aufgehoben. Die glückliche Hand. Lustspiel in drei Aufzügen von Hugo Lubliner. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Keßler. Anfang 71 Uhr.
Dienstag: Opernhaus. 2. Abonnementsvorstellung. Madama Butterfly. Japanische Tragödie in drei Akten. Nach J. 8. Long und D. Belasco von L. Illica und G. Giacosa, deutsch von A. Brüggemann. Mustk von Giacomo Puceini. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Anfang 74 Ubr.
Schauspielhaus. 2. Abonnementsvorstellung. An⸗ statt der ursprünglich angekündigten Vorstellung Der Bettler von Syrakus: Die Nibelungen. Sin deutsches Trauerspiel in drei Abteilungen von Friedrich Hebbel. 1. Abend: Erste * teilung: Der gehörnte Siegfried. Vor—⸗ spiel in einem Aufzug. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Patry. Zweite Abteilung: Sieg frieds Tod. Ein , in 5 Aufzügen. In . gesetzt von Herrn Regisseur Patry. Anfang
t.
Neues Operntheater. Sondervorstellung: Don Juan. Oper in zwei Akten von Wolfgang Amadeus Meiart. Tert von Lorenzo Da Ponte. Nach dem Original der ersten Aufführung in Prag, übersetzt von Hermann Levi. Musikallsche Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Regie: Herr Regisseur Bach⸗ mann. Anfang 8 Uhr.
Dypernhaus. Mittwoch: Der Rosenkavalier. — Donnerstag: Die Meistersinger von Nürn⸗ berg. Anfang 7 Uhr. — Freitag: Fidelio. — Sonnabend: Die Hugenotten. — Sonntag: Der Nosenkavalier.
. von Suppe. — Abends 7 Uhr: 3m 3 , d.. zu ner. 3 ontag, Nachmittags r: Fatini Abends 8 Uhr: Wiener Vlut. Dienstag: Wiener Blut. Mittwoch, Nachmittags 4 Uhr: Ma Moritz. — Abends Wiener Blut. Donnerstag und Freitag: Wiener Blut. Sonnabend. Nachmittags 4 Uhr: Maß Moritz. — Abends Wiener Blut.
1142 der Gewerbeordnung en hat, gelten die Vor—⸗
Nentsches Theater. Sonntag, Abends 7 Uhr: Turandot.
Montag, Abends 73 Uhr: Peuthesilea.
Dienstag: Turandot.
Mittwoch: Offiziere.
Donnerstag: Venthesilea.
Freitag: Offiziere.
Sonnabend: Turandot.
Montag, den 15., und Freitag, den 19. Januar, Abends 8 Uhr: Aufführung im Zirkus Schumann“: Jedermann. (Beginn des Vorverkaufs: Sonntag, den 31. Dezember, an der Tageskasse des Deutschen
Theaters.)
stammerspiele. Sonntag, Abends 7 Uhr: Die FRtassette. Montag, Abends 8 Uhr: Sumur nn. Dienstag: Nathan der Weise. Mittwoch: Frühlings Erwachen. Donnerstag: Nathan der Weise. Freitag: Sumurün. Sonnabend: Der Arzt am Scheidewege.
Birkus Schumann. Sonntag und A Nachmittags 3 Uhr und Abends 71 1. 2 große Vorstellungen. In allen Vorn (ungekürzt); 1090 Jahre auf dem grund. Entworfen und inszenlert vom ? Albert Schumann. — In allen Vorstel Ausgewähltes Programm. (3u den mittags vorstellungen hai jeder Erwachfene eh Kind frei unter 10 Jahren auf allen Sn jedes weitere Kind unter 10 Jahren halber
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Durch Poltzeiverordnung der
Anhören beteiligter Gewerbetreiben?
werden, wie die Verzeichnisse einzurichten und o
wischenraͤumen sie in Urschrift oder in Abschrift * L bezeichneten Stellen . sind.
d. .
ĩ werbezweige, die der Herstellung. Verarbeitung oder Ver⸗
pa . . oder Genußmittesn dienen, können durch Be⸗ siimmung auf Grund des 5 19 Abs. 1, 3 Gewerbetreibende, die e,, e. halb ihrer Arbeitsstätte in Werkstätten gewerbliche Arbeit ee, . . lassen, sowie die im 8 13 Abs. 2 bezeichneten Personen verpf se. werden, sich in angemessenen Zwischenräumen, mindestens bel hg ich, persönlich oder durch Beauftragte dayon zu unterrichten, daß Ein⸗ richtung und Betrieb der Werkstätten den nforderungen entsprechen.
is. der 85 7, 15 Bestimmungen auf nnen * durch Polizeiverordnung der
Betriebe ausgedehnt werden, in die als gewerbliche Arbeiter im
Dirhus Busch. Sonntag und Montag mittags 33 Uhr und Abends 71 Uhr: Je? Vorstellun gen. Nachmittags ein ane Kind unter 10 Jahren auf allen SitzWlize weitere Kinder unter 10 Jahren halbe Galerie volle Preise. — Nachmittags um (ungekürzt): G 20, Originalausstattunggt Zirkus Busch in fünf Bildern. 3
—
Berliner Theater. Sonntag, Nachmittags z Uhr: Bummelstudenten. Posse mit Gesang und Tanz in fünf Bildern nach G. Pobl und ö Wilkens. Musik von Conradi. — Abends 7 Uhr: Zum ersten Male: Große Rosinen.
Montag, Nachmittags 3 Uhr: Bummielstudenten. — Abends 8 Uhr: Große Rosinen.
Dienstag und folgende Tage: Große Rosinen.
Theater in der Königgrätzer Straße. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Fallissement. Abends 74 Uhr: Die fünf Frankfurter. Montag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Fallissement. — Abends 8 Uhr: Die fünf Frankfurter. 2 bis Donnerttag: Die fünf Frank⸗
rter.
Freitag: Spielereien einer staiserin.
Sonnabend: Die fünf Frankfurter.
CLessingtheater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr:
Rosenmontag. — Abends 8 Uhr: Der Biberpelz. Montag: Gudrun. Dienstag: Zum 25. Male: Gudrun.
' Sofern zur Durchführun Grund des § 10 erlassen sind, 8 zuständigen Polizeibehörde auf solche welchen Personen beschäftigt sind,
Sinne der Gewerbeordnung nn,
Soweit nicht Bundesrat oder Landesregierung die Aufsicht ander⸗
Raoul von Koczalski
andere ausverk. bei Bote & Bock u. A. Wertheim.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Charlotte Hillbrich mit Hrn. Leut⸗ nant Paul Riebe (Berlin —Posen). — Frl. MNar⸗ garethe von Witzleben mit Hrn. Güstav von . KLangenfelde (Medrow bei Nossendorf,
lt, gilt 3 139b der Gewerbesrdnung entsprechend. . Ki en 66 Nachtzeit darf eine Revision nur stattfinpen, ,. Tatsachen den Verdacht begründen, daß gegen die auf Grund der S5 6, 7, 10 erlassenen Hen nnn nn, verstoßen wird.
Der Bundesrat kann für bestimmte Gewerbezweige und Gebiete, in denen Haugarbeiter beschäftigt werden, die Crrichtung von 6 autzrhchüssen beschließen. Der Beschluß kann auch für bestlmmte . e des Reichs gefaßt werden. In dem Beschlusse sind die Hewerbemweige oder die Teile von Gewerbezweigen, für welche die Fachaueschüsse er⸗ richtet werden, fowle Bezirk und Sitz der Ausschüsse zu bestimmen. In gleicher Weise können Abänderungen vorgenommen werden.
§ 19. * be ; ; 56 , m mene durch tatsächliche Mit⸗
d Erstat von Gutachten zu unterstützen. Auf Er⸗ 56 ge, nn herr, , ,, haben sie bei Erhebungen äber die gewerblichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der in ihnen
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbu
Verlag der Eppedition (Heidrich) in Seil
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße M.
Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Bellage), sowie eine besondere Beilage, enthalten Verzeichnis der öffentlichen Blätter, neben dem Reichsanzeiger von den Amtsgerichten für die im Jahre 19 folgenden Bekanntmachungen aus dem de und Genossenschaftẽregffter bestimmt
ö sonderen Rücksichlen zu nehmen, 3) Arbeiten, bei — t Ag it erforderlich ist, dürfen nur in , § 5 ö Dun cf g g per e Gesetzes, betreffend , , . k : i von e ene 66 , . Vollendung eines höheren ne, ,. , , . ann Be en n,, n. . und Lage der Pausen be , n,
äftigung an Sonn und Festtagen 5 5 3. 4. ö. enklichen Seelsorger für den
omm.- — Berlin). — Frl. Anna Stobbe mit Hrn armer Curt Stoermer (Königsberg i. Pr. — Aahandia, Deutsch Sũdwestafr ita). - Fr. Gertrud Stobbe mit Hrn. Leutnant Grafen Finck von Finckenstein (Königsberg i. Pr. Braun sberg). Geboren: Cin Sohn? Hin. Leutnant Kai von
Schmidt (Danzig Langfuhr). Gestorben: Hr. renn . Georg von Holtzen⸗ becher 8g . — 65 Paul von Nehring ⸗ Groß Kruscha Gro Kruscha). — Hr. Profesffor Albert
Werner ⸗Schwarzburg (Breslau).