Afrika.
Der „Agenzia Stesani“ zufolge ist aus Tripolis und Homs nichts Neues zu berichten. Die italienische Kavallerie hat gestern einen Erkundungsritt nach Bir Selim, Bir Akaba und Bir Tobras unternommen und festgestellt, daß diese Oertlich⸗
keiten vom Feinde frei sind.
Nach Meldungen des „W. T. B.“ hat der Militär⸗ kommandant von Alhucemas hon Eingeborenen die Nachricht erhalten, daß 20 000 Rifleute auf dem Wege sind, die Harka an den Ufern des Kert zu verstärken. Die spanische Regierung hat beschlossen, um die Erhebung der Eingeborenen zu unter⸗ drücken, alle zum Kampfe notwendigen Truppen nach Melilla
zu entsenden.
Im Auftrage des R Hollweg erschien, wie W bei dem Qberbürgermeister Geheime Oberregierungsrat Vergiftungserkrankungen kundigen. —
erscheinungen, ꝛ Erbrechen und Durch Frage, ob nicht noch andere Ursachen als Fi dachlosen ihren S
Toussaint fest, wo die Ob : Er entnahm den Vorräten
KoloPniales.
Vom Bahnbau Karibib — Keetmanshoop
in Deutsch Südwestafrika.
Nach telegraphischer Meldung des Gouverneurs Deutsche Kolonialblatt“‘ berichtet, die von Windhuk kommende Gleis⸗ spitze der Nordsüdbahn mit der von Keetmanshocp aus vorgeschobenen zusummengeschlossen. Somit überspannt jetzt das
ungesähr drel Viertel der zwölf Breitengrade des
sich von Tsumeb und Grootfontein im Norden über Onguati, Karibib, Windhuk, Keetmanshoop und Seeheim bis Kaltfontein ini Süden. In Onguati, Karibib und Seeheim setzen sich die
Ozean, nach Swakopmund und Lüderitzbucht an.
fügen sind, muß die Entwicklung zeigen.
mittel kauften. dem Vorsteher der Staatlichen und Genußmitteln so gierungsrat, Professor Dr. Jucken 5 aus einem Mengen von Methysa Kommissar
ack. Dieser
Wallstraße aus Zweidrittel Methylalkohol und Eindrilte als Sprit verkauft zu haben. A Gastwirt in der Land furter Allee. beschlagnahmt, ebenso a vkale sind vorläufig Scharmachs. folgende W fälle der vorigen Auch der Genuß sonstiger ist bedenklich.! — Vie Zahl d
lottenburg, Schienenband
sbergerstraße sowie einen Gas Auch bei diesen wurden grö Querarme zum
Damit sind die WMioaschen erster Ordnung für das künftige Eisenbahnnetz des Landes im wesentlichen gelegt. Wo und wann die weiteren Strähne einzu⸗—
In dleser Angelegenheit erläßt das Pol arnung: „Anscheinend sind die che auf den Genuß
Kunst und Wissenschaft.
Im Institut für Meereskunde, Georgenstraße 34— 36, spricht am 5. Januar der Dr. E. Mangold ⸗ Freiburg i.
Herisches Licht in der Tiefsee (mit Lichtbildern).
keginnt um 8 Uhr Abends, Eintrittskarten zu 23 z sind an Vortragsabend von 6 Uhr an in der Geschäftestelle (Georgen⸗
straße 34 — 36) zu haben.
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhau se findet morgen, Mittwoch, eine Biederholung des „Rosenkavaliers“ in der bekannten Beletzung der Hauptrollen durch die Damen Hempel, Artot⸗de Padilla, Dur sowie die Herren Mang, Hoffmann u. a. statt. In den kleineren Partien sind die Damen Dietrich, Quaglio, Parbẽ, Buchholz, die Herren
Alma, Schöffel, Krasa, Ph
dargestellt.
Im Königlichen Schau spielhause wird morgen die 3 6 2 n * 83.1 L 8 Rn t ilung (2. Abend) von Hebbels Nibelungen: „Kriemhilds Rache
wiederholt.
Die nächste Uraufführung des Deutschen Theaters ist Wil⸗ helm Schmidt bonns viergktige Tragsdie „Der Zorn des Achilles“. Tie Titelrolle spielt Piul Wegener. Bie Regie führt Felix Hollaender.
Das Russische Ballett wird in den fünf Vorstellungen, vom 3. bis 12. Januar, im Theater des Westens folgende Ballette tanzen: Carnaval“, mit der Mussk von S humgnn; „Cleopatra“, Drama in einem Akt, Musik von Rimeky⸗Korsakoff, Glazounow und Arensky; „Papillon der Armida“, Ballett von Benoit, Tscherepnin; ‚Schwanensee n, Musik von Tschaikowsky. Jiiter deg verstärkten Srchesters ist Pierre Montenx, der Dirigent der Colonnekonzerte in Paris, Ballettmeister M. Fokin, künstlerischer Direktor M. A. Benois, Oberregisseur M. S. Grigoriew, für die
93
Dekorationen und Kostüme Leo Baxt. Der Billettverkauf beginnt am
2. Zanuar.
Der Königliche Schauspieler Dr. Waldemar S wird jum Besten der Kleist⸗Stiftung“ für Schüler und Schüle⸗ rinnen am Sonntag, den 14. Januar, Nachmittags 4 WKechsteinsgal klassische Dichtungen vortragen. — Der Einheits—
preis für diese Veranstaltung beträgt 1 „.
. striaon Renz Vormittag gestrigen Neujah
Am Mittwoch, Donnerttag und Freitag, nuar 1912, finden in den Morgenstunden in! Ballonaufstiege statt. mannte oder unbemannte Ballons in Europas auf. — Der Finder eine erhält eine Belohnung, w Anweisung gemäß den B und an die angegebene Adresse sofort telegraphisch
schaftliche
enn er der jedem Bal allon und die Instrumente
hilipp, Lieban und Hahich beschaftigt. Die Relle des kleinen Negers wird von der Balleftelepin Wally Bartels
Besten der Vorortstationen des vom Roten Kreuz und ihrer Frauen⸗ ; Frau Staatsmintfter von Breitenbach, Pintsch), die sich mit der erletzter beschäftigen, findet am in der neuen Kur fürstenoper Matinee statt, zu der erste Künstler Frau Staats⸗
nfallstationen
komitees (Ehrenvorsitzende Vorsißzende: Frau Geheime Rat Julius s für die Familien Unfall den 11. Februar 1912 amatorische virkung zugesagt haben. ilhelmstraße 79) und Frau Geheime Rat sich bereit erklärt, Be⸗ uf Billette zum Preise von 10, 5 und 3 Æ entgegen—
eine mufikalisch dek künstlerinnen ihre Mitr minister vpn Breitenbach (W Julius Pintsch (Tiergarten
Musik von
straße 4a) haben
Für den 9. und 12. Januar Sondervorttage er „die Anschanung von der Kunst der Völker“ Mythen der Völker, diefe ältesten nach Spuren unmlttelbarer Ans
,
Sternwarte Schultz aus Wien üb Phasen im Mythos u
taegemann
Gedanken der
k
nao . ö Theater.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern- haus. 3. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Frei⸗ plätze sind aufgehoben. Der Rosenkanalier. Romödie für Musik in drei Akten von Hugo von Hofmannsthal. Musik von Richard Strauß. Musi⸗ lalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor Dr. Ntuck. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. An⸗ fang 74 Uhr.
Schauspielhaus. 3. Abonnementavorstellung. Die Nibelungen. Ein deutsches Trauerspiel in drei Abteilungen von Friedrich Hebbel.“ 2. Abend. Dritte Abteilung: Kriemhilds Rache. Ein Trauerspiel in fünf Aufzügen. In Szene gesetzt von Derra Regissenr Patry. Anfang 77 Ühr.
Do:mere tig: Dyernhaus. 4. Abonnementsvor— stellung. (Gewöhnlide Preise. Dienst. und Frei⸗ plätze sind aufgehoben. Die Meiftersinger von Näcuberg. Oper in drei Atten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr.
Scauspielhaus. 4. Abonnementsvorstellung. Die glücktiche Hand. Lustspiel in drel Aufzügen von Puno Lubliner. Anfang 73 Uhr.
Yteues Operntheater. Sonntag, Nachmittags 25 Uhr: Auf Allerhöchsten Befehl: Fünste Vor⸗ ftrllung für die Berliner Arbeiterschaft: Wie die Alten sungen. Lustspiel in vier Aufzügen van Karl Niemann. (Die Eintrittskarten werden durch die Zentralstelle für Volkswohlfahrt nur an Arbeiter vereine, 5 usw. abgegeben. Ein Verkauf an einzelne Personen findet nicht statt.)
Nenutsches Theater. Mittwoch, Abends 7 nir: DOfsiziere.
Vonnerstag: Benthesilea.
Freitag: Offiziere.
Sonnabend: Turandot.
Montag, den ]15., und Freitag, den 19. Januar, Abends 8 Uhr: Auf führung im „Zirkus Schumann“: Jedermann. .
stammer syiele.
Mittwoch, Azends 8 Uhr: Fruühlings Er⸗ wa ch ent. .
Donnerstag: Nathan der Weiße.
Freitag: Sumurnan.
Sonnabend: Der Arzt am Sch eidemege.
Berliner Thenter. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Karate Rosinen. Originalposse mit Gesang und
Tanz in 3 Akten (5 Bildern) von R.? rnauer
und R. Schanzer. — Donnerztag und folgende Tage: Große Nosinen.
Käniggrützer Straßt.
ankfurter.
Thenter in der Mittwoch, Abends 8 Uhr: Donnerstag: Die fünf Frankfurter. Freitag: Spielereien einer Ralserin. Sonnabend: Die fünf Frankfurter.
Lessingtheater.
Glauße und Heimat. Drei Akte vor
Moritz. — Die Tragödie eines Volkes. 1 Karl Schönherr.
Donnerstag: Gudrun.
Freitag: Gudrun.
Nenes Schauspielhans. Y mittags 3 Uhr: Aschenbrödel oder de Kinderkomödie in 6 Bilde Görner. — Abends 8 Uhr: spiel in 3 Akten von Al
r gläserne ern von GC. A.
Seiligenwald. fred Halm
Pantoffel. Chonin. Barts.
Donnerstag: Heiligenwald. Freitag: Agnes Bernauer. onnabend, Nachmittags 33 Uhr: auf Taurlis. — Abends Heilige
Ksmisthe (her. Mittwoch, Abend 8 Uhr: Der Barbier von Sevilla.
Donnerstag: La Traviata.
Freitag: Der Troubadour.
Sonnabend: Era Dinrol.
Iphigenie Preisen: Rei Akten von Georges Feydeau. Jacobsohn.
28 .
bends 8 Uhr: Oper aus dem
Kur fürsten. Oper. Mittwoch Der Schmuck der Madon: neapolitanischen Volksleben in drei und Musik bon Ermanno
Donnertztag: 3. Abonnemen Gelb: Der Schmuck de
Sonnabend: Der Schmuck der Madonna.
Wolf⸗Ferrari.
Der Schmuck der Madonna. tsvorstellung der Serie r Madonna.
Schillerthenter. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Lustspiel in vier Atten von
Donnerstag: Der Rilo
Freitag: Es lebe das
Charlottenburg. Der Weg von Gustap Kadelburg.
Donnertztag; Der Weg zur Sölle.
Freitag: Die Wildente.
O9. (Wallsnertheater.) Madame Sans⸗ Gene. ictorten Sardonu. meterfresser.
Mittwoch, Abends 8 Uhr:
zur Hölle. Schwank in drei Akten
Mannigfaltiges. Berlin, 2. Januar 1912.
eichskanzlers Dr. von Bethmann T. B. meldet, am Sonnabend vormittag Kirschner im Rathau von Rheinbaben, im städtischen Afyl Zu den Erkrankungen teilt W. T. B.“ bereit? am 27. v.
Julius Scharmach in
ermittelt. Dieser gab zu, Schnaps 1 Sprit hergestellt und ls weiteren Käufer nannte er einen twirt in der Frank⸗ ßere Mengen des Gekränks if dem Güterbahnhof in Westend. Bie drei polizeilich geschlossen worden, ebenfo der Laden izeipräsidium zahlreichen Vergiftungs⸗ von Methylalkohol zurück— auffallend billiger Spirituosen er Erkrankten betrug bis zum zistages 161, von denen 71
2
taltung
ds ohne Eintrittskarten sind ck und im Warenhaus
sind im Hörsaal der Treptower angesetzt, die Herr Dr. W. dem Monde und seinen halten wird.
Phasen durchforscht und wird enkmäler in 150 Lichtbildern voꝛfũ agen werden schon jetzt in der rnwarte ausgegeben.
bon dem Monde und seinen interessanten vorgeschichtlichen D Eintrittskarten zu diefen Vorft schästestelle der Treptower Ste
se der Wirkliche
um sich über die Wanne, 30. Dezember.
Heute 4 Uhr 10 Minuten früh Güterzug 6470 bei der infolge falscher Weichenlage den Aufprall au lokomotive und mehrere aus Wanne w
(W. T. B.) Amtli fuhr der von Recklin Einfahrt in den
; Einsahrt noch folgendes in ein mit W
be M. festgestellt hatte, reren Asylisten außer den typischen Vergiftungs⸗ wie Krampfanfällen, Vergrö
ßerung der Pupille, auch urchfall eingetreten waren, erörterte man auch die schvergiftungen hier im stellte der Kriminalkommissar chnaps und ihre Lebent⸗ Proben und übergab sie Anstalt zur Untersuchung von wie Gebrauchsgegenständen, Re⸗ stellte sest, daß der anklokal in der Danziger Straße gr lkohol enthält. Dort beschlagnahmte der Ballons dieser Flüssigkeit.
Personenzüge erlitten
mittag erfolgt sein.
(W. T. B.) Gestern vo 8 St. Marxer Frie r Totenschaͤdel für den geraubte
rmittag ist in dhofes ein in gefunden worden, n Kopf des F (Vgl. Nr. 303 auch noch die beiden feblenden mutet, daß der Schädel in außen über die Fried⸗ a der Friedhof
einem versteckten Gebüsch Zeitungspapier gehüklte ch dem ersten Augenscheir Karageorgiewitfch geha Schädel befanden sich 1 Es wird ver st in der letzten Nacht s Gebüsch geworfen worden Gruftraub sen erscheint, daß orden sein kannte. — Eine tat sächlich Karageorgiewitsch ist, da lefärbt sind und der Ober- mit obersten Wir belknech
lten wurde.
obersten Wirbelkn Zeitz ngspapier er hofsinauer in da und es nahezu ausgeschlos hierbei das Schädel übersehen w festgestellt, Fürsten Alexander
und Unterkiefer gleich gef sowie die beiden sammenpassen.
Paket mit dem Kommission
der Ober⸗ dem Unterkiefer
en mit dem Skelettrumpf zu⸗
(W. T. B.) In der v chen Weiße die See gestr war meilenweit zu Folkestone, ffe um me nkerketten
London, 1. Januar. sind große Masfen der Dover abgebröckelt und den Absturz verursach mächtige Flutw Hafens liegende Kohlen sch i gehoben wurden. sodaß die A tanzten auf dem Wasser wie Korken.
(W. T. B.) Der aus der F . che Hauptmann (Vgl. Nr. 365 v. J. d. Bl.)
(W. T. S)
ergangenen Nacht n Klippen bei
elle erreichte wo außerhalb des n dem Wasser
Die Fische boote
den 3., 4. und 5. Ja⸗ ernationale wissen— Es steigen Drachen, be— den meisten Hauptstädten s jeden unbemannten Ballons lon beigegebenen sorgfältig birgt Nachricht sendet.
hrere Fuß vo
Paris, 1. Januar. tung Glatz entwichene französif ĩ . getroffen.
Nisch, 1. Januar. dlicher Tunnel a ch eingestürzt.
Die Rettung
Bei Syrljig n der neuprojektierten G Neunzehn Arbeiter
im Bau befin Knjaschevatz Ni schütt et worden genommen, es konnte aber noch Verschütteten noch am V Arbeiten ist nach der Un
isenbahnlinie iter sind ver⸗ n sofort in A nicht festgestellt werden, Der Minister für e abgereist.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. (Meldung der gestern eingesetztes Selim, einen
Kuratoriums „St. Petersburger Telegraphenagentur “) verurteilte den Agitator Sch owie den Führer Ibrahim wegen der Ueberfälle auf die russis Das Urteil wurde am selben n Volksmenge volsstreckt. Kalgan, 2. Januar. Telegraphenagentur“) ynastie ergeben sind, ha kampfe gegen die Revolution Errichtung einer Republik aber ch für unabhängig zu erklären.
Mullah, s andere Perser
Nachmittag in Anwese (Meldung der „St.
Die Fürsten der . ben einstimmig beschlo
Betersburger Südm ongolei, die der D Regierung im df im Falle der zufallen und si
zu unterstützen; von China ab—
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der
Zweiten Beilage.)
chauung
Thenter des Mestens. (8 Garten. Kantstraße 29 4 Uhr: Max
Lustspielhang. (Friedrichstt. 234) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Das große Geheimnis.
Donnerstag und folgende Tage: Das große Ge⸗ heimnis.
Kesidenzthenter. (Direktion: Richard Alexander) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Schwank in drei Für die deutsche Bolten⸗Baeckers. Donnerstag und folgende Tage: Ein Walzer von Chopin. Sonntag. Nachmittags 3 Uhr: Die Dame von Maxi Veutsch von Benno
Thaliatheater. (Olrektion: Kren und S Mittwoch, Abends 8 Uhr: Polt Schwank mit Gesang Kräatz und Okonkowsky, Gesangstexte von Alfred Schönfeld,
Gilbert.
Donnerstag und folgende Ta schaft.
Trianontheater. ( Jeor Friedrichstr. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Caf. Lustspiel in drei Akten von Tristan Bernard.
Donnerstag und folgende Tage: Caf.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Franeillon.
Abends 8 Uhr: Nachmittags hme Hugo Wolf ⸗Abend) Abends 8 Uhr:
ten von Johann
2. Liederabend ¶ Bra und Moritz. — von Anton Bürger. Wiener Blut. Operette in drei At Strauß.
Donnerstag und Freitag: Sonnabend, Nachmittagwt 4 Uhr: Abends: Wiener Blut.
,, Geethoven Baal. Mittwoch, Abends 8 Uhr:
Max und ; ö wen -»Abend von Tilly Koenen.
Schubert van Ex Am Klavier: C.
1
Birkus Schumann. Mittwoch, Abends 77 Uhr— Große Galavorstellung. Auftreten Spezialitäten. — Um 95 uhr: Das M* E090 Jahre ar
sämtlicher anegeschaustück: af dem Meeresgrund.
Gin Walzer von Akten von Köroul und Bühne bearbeitet von
Schumann. (Nur noch einige Aufführungen.)
Zirkus Busch. Mittwoch, Abends 7! Uhr— Große Galavorstellung. becks Schimpansen „Ma und M artige Dressurleistung). — Originalausstattungsstück des Bildern. — Vorher:
Carl Hagen⸗
Zum Schluß; U 26. Zirkus Busch in fünf das auser wählte Pro⸗
Zu ermäßigten
Wirts ö. . ö.
ei rc hh. Familiennachrichten.
Era von Bismarck Assistenzarzt Dr. med. Wilhelm Röpert (1Antöng⸗ hof bei Lissa i. Posen).
Verehelicht:
und Tanz in dr bearbeitet von Musik von
ge: Polnische Wirt⸗
Verlobt:
Oberleutnant Stülpnagel mit Frl. Margarethe von Knebel⸗ Voeberitz (Berlin).
genstraße, nah f . 8 genstraße, nabe Bahnhof Geboren: Ein Sohn: Hrn. von Leyden (Brom-
Das kleine
Verantwortlicher Redakteur:
Konzerte. für Mustk. Mittwoch,
Konzert) von
Königl. ochschule
Abends 8 Uhr: Chopin⸗Abend (.
Raoul von Koczalski.
Saal Nechstein. Mittwoch, Abends 7, Uhr— Liederabend von CGlma
Erich J. Wolff.
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Zwölf Beilagen leinschließlich Börsenbeilage ö Warenzelchen⸗
Am Klavier: sowie das Postblatt Nr. 1.
241.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Gesetz, beireffend den Ausbau der deutschen Wasserstraßen und die Erhebung von Schiffahrtsabgaben.
Vom 24. Dezember 1911.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2e.
verordnen im Namen des Reichs, nach ö Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Artikel J. Im Artikel 4 der Reichsverfassung wird der Abs. 3 Satz 2 ge⸗ strichen. Anstatt des Abs. 4 werden folgende Absätze eingerückt:
Auf natürlichen Wasserstraßen dürfen Abgaben nur für solche Anstalten (Werke und Einrichtungen) erhoben werden, die zur Er— leichterung des Verkehrs bestimmt sind. Sie dürfen bel stagtlichen und kommunalen Anstalten die zur Herstellung und Unterhaltung erforderlichen Kosten nicht übersteigen. Die Herstellungs⸗ und Unterhaltungskosten für Anstalten, dle nicht nur zur Erleichterung des Verkehrs, sondern auch zur Förderung anderer Zwecke und Interessen bestimmt sind, dürfen nur zu einem verhältnismäßigen Anteil durch Schiffahrtsabgaben aufgebracht werden. Als Kosten der Herstellung gelten die Zinsen und Tilgungsbeträge für die auf— gewendeten Kapitalien. —
Die Vorschriften des Abs. 4 finden auch Anwendung auf die Ahgaben, die für künftliche Wasserstraßen und für Anstalten an solchen sowie in Häfen erhoben werden. ;
Der Bemessung von Befahrungsabgaben können im Bereiche der Binnenschiffahrt die Gesamtkosten fir eine Wasserstraße, ein Stromgebiet oder ein Wasserstraßennetz zu Grunde gelegt werden.
Auf die Flößerel finden diefe Bestimmungen insoweit An⸗ wendung, als sie auf schiffbaren Wasserstraßen betrieben wird.“
Artikel II.
5 1.
Zur Aufbringung von Mitteln für die Verbesserung und Unter⸗ haltung der nachbezeichneten natürlichen Wasserstraßen in den Strom⸗ gebieten des Rheins, der Weser und der Elbe im Interesse der Binnenschiffahrt bilden die beteiligten Staaten je einen Strombau— verband. Es gehören
zum Rheinverbande
die Staaten Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß⸗Lothringen mit dem Rhein von Konstanz bis zur niederländischen Grenze, mit dem Neckar von Eßlingen bis zum Rhein, mit dem Main vom Bamberg bis zum Rhein, mit der Lahn von Gießen bis zum Rhein, mit der Mofek pod, Metz bis zum Rhein und mit der Saar von Brebach bis zur Mosel,
zum Weserverbande
die Staaten Preußen, Oldenburg. Braunschweig, Lippe und Bremen mit der Weser von Münden biz zur Kaiserbrücke in Bremen, mit der Fulda von Cassel bis Münden, mit der Werra von der preußisch. weimarischen Grenze bei Falken bis Münden und mit der Aller von der Leinemündung bis zur Weser,
zum Elbverbande
die Staaten Preußen, Sachsen, Mecklenburg⸗Schwerin, Anhalt und Hamburg mit der Elbe von der österreichischen Grenze bis zu den Eisenbahnbrücken bei Hamburg und Harburg und mit der Saale von J bis zur Elbe.
Von den Strombauverbänden werden für ihre Zwecke Befahrungk⸗ abgaben erhoben im Rheinverbande . auf dem Rhein von Konstanz bis zur niederländischen Grenze, auf dem Neckar von Heilbronn bis zum Rhein und auf dem Main von Aschaffenburg bis zuin Rhein, im Weserverbande . auf der Weser von Münden bis zur Kaiserbrücke in Bremen, auf der Fulda von Cassel bis Münden und auf der Aller don der Leinemündung bis zur Weser, im Elbverbande auf der Elbe von der österreichischen Grenze bis zu den Eisen— bahnbrücken bei Hamburg und Harburg und auf der Saale von . Abzweigung des Leipziger Anschlußkanals bis zur e.
§ 3.
Die Mittel der Strombauverbände sind vorbehaltlich der Vor⸗ schriften der 5 4 und 5 zur Herstellung und Unterhaltung der nach—⸗ stehend genannten Anstalten zu verwenden:
a. im Rheinverbande
A) zur Herstellung einer Schiffahrtsstraße im Rhein zwischen Konstanz und Straßburg nach Maßgabe von Staatsverträgen, die zwischen den an dieser Stromftrecke und am Bodensee beteiligten Ver⸗ bandsstaaten abzuschließen sind,
2) zur Herstellung von Fahrwassertiefen im Rhein unterhalb Straßburg, die bei dem gleichwertigen Wasserstande des Jahres 1908 zwischen Straßburg und Sondernheim 2m sowie zwischen Mannheim und St. Gogr 250 m betragen follen,
JZ), zur Kanalisierung des Neckars hon Heilbronn bis zum Rhein auf 220 m Fahrwasserttefe, .
4) zur Kanalisierung des Mains zwischen Aschaffenburg und Offenbach auf 2, 50 m Fahrwassertiefe sowie zur Verbesserung und , Gh stand am der Kanalisierungßwerke zwischen Offenbach und dem
hein;
b. im Weserverbande zur Herstellung von Fahrwassertiefen in der Weser und Aller, die betragen sollen ;
I) in der Weser bei erhöhtem Mittelkleinwasser zwischen
Münden und Karlshafen 1,16 m, Karlshafen und Minden 1,25 m, Minden und der Allermündung 1,50 m, der Allermündung und Bremen 1,75 m, in der Aller bei Mittestleinwasfer für die Strecke von der Leinemündung bis zur Weser 1,50 m;
; im Elbverbande
I. zur Herstellung von Fahrwassertiefen in der Elbe, die bei dem niedrigsten Wasserstande des Fahres 1904 1,19 im oberhalb und mindestens 1,25 m unterhalb der Saalemündung betragen sollen,
2) zum Ausbau der Saale von der Einmündung des geplanten Verhindungskanals mit Leipzig in der Nähe von Kreypau bis Halle für Schiffe von mindestens 405 t Tragfähigkeit sowie zur Verbesse⸗ rung des Fahrwassers von Halle bis zur Elbe.
Für den Beginn der Verpflichtung des Rheinverbandes zur Auf⸗ wendung von Mitteln für die Schiffahrtsstraße zwischen Konstanz und Straßburg sind die im Abs. J unter 31 erwähnten Verträge maßgebend. ;
§ 4. Die Verwaltungs⸗ und Erhebungskosten werden aus dem Er— trage der Abgaben vorweg bestritten.
Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und K
Berlin, Dienstag, den 2. Janug
Soweit die hiernach verbleibenden Einnahmen zur Deckung der nach 5 3 zu bestreitenden Ausgaben nicht ausreichen, werden diese verhältnismäßig und in gleichem Range untereinander gedeckt.
55.
Die Verwaltungsausschüsse und Strombeträte (55 7 und 8) können durch übereinstimmende Beschlüsse, die mit einer Mehrheit von je zwei Dritteln der Stimmen gefaßt sind, beschließen, daß die Mittel der Verbände verwendet werden
a. zur , und Unterhaltung von weiteren im F Z nicht bezeichneten Anstalten an den im 52 genannten Flußstrecken ,
b. zur Herstellung und Unterhaltung von Ansfalten an weiteren im § 2 nicht genannten Flußstrecken, die zu dem Stromgebiete des Verbandes (5 ) gehören.
Im letzteren Falle finden auf die einbezogenen Flußstrecken die Vorschriften des Artikel 11 Anwendung.
Für die Herstellung und Unterhaltung von Anstalten an den im 5z 2 nicht genannten, zum Stromgehiet eines Strombauverbandes ge⸗ hörenden Flußstrecken haben die Strombauverbände, wenn sie nicht nach Abs. 1b mit den beteiligten Staaten über ihre Mitwirkung bei der Herstellung und Unterhaltung der Anstalten sich verständigen, Jahresbeiträge in Höhe der den Stromkassen erwachsenden Mehr⸗ einnahmen zu leisten. Die Mehreinnahmen sind nach dem Verkehre zu berechnen, der sich zwischen der verbesserten Flußstrecke und dem für die Strom kasse abgabepflichtigen Wasserstraßennetz entwickelt. Die Höhe der hiernach zu gewährenden Beiträge wird durch den Ver⸗ waltungsausschuß unter Zustimmung des Strombeirats festgesetzt.
Die Befahrungsabgaben, die auf den ohne Mitwirkung des Strombauverbandes verbesserten Flußstrecken erhoben werden, fließen nicht zur Strom kasse. ĩ
§ 6.
Die Selbständigkeit der Staaten auf dem Gebiete des Strom— baues bleibt unberührt. Eine Verpflichtung der Staaten zur Auf⸗ wendung von Mitteln für die Verbesserung und Unterhaltung von Wasserstraßen wird durch dieses Gesetz nicht begründet.
87.
Die Angelegenheiten der Strombauperbände werden durch Aus⸗ schüsse verwaltet, die aus Vertretern der Staaten zusammengesetzt sind. Im Rheinverbande haben Preußen 8, Baden h, Bayern und Hessen se 4. Württemberg und Elsaß⸗Lothringen je 3 Stimmen, im Weserverbande Preußen 4, Bremen 3, Braunschweig 2 Stimmen, QAldenburg und Lippe je 1 Stimme, im Elbverbande Preußen h, Sachsen 4, Hamburg 3, Anhalt 2 Stimmen und Mecklenburg⸗ ö 1 Stimme. Den Vorsitz fuhrt in allen Ausschüssen
reußen.
Die Verwaltungsausschüsse beschließen mit einfacher Mehrheit der Stimmen, soweit in diesem Gesetze keine abweichenden Vor— schriften erlassen sind. Nicht vertretene oder nicht instruierte Stimmen werden nicht gezählt. Bei Stimmengleschheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. .
Die Verwaltungsausschüsse beschließen insbesondere über
1). die Höhe der anzurechnenden Strombau— und Unterhaltungs⸗ kosten (Artikel 54 Abs. 4 der Reichsverfassung7) sowie der Zing. und Tilgungsbeträge, .
2) die Verwendung der Mittel der Strombau verbände für andere als die im S 3 bezeichneten Schiffahrtsverbesserungen und die Ein— beziehung neuer Flußstrecken (5 5), .
3) die Tarife für die Befahrungtsabgaben (S8 9) sowie über die dazu erforderlichen Ausführungsbestimmungen, Erhebungt⸗ und Kontroll⸗ vorschriften,
4) den Zeitpunkt des Beginns der Abgabenerhebung (5 12) und der Kostendeckung,
6) die weiteren Beschwerden wegen unrichtiger Anwendung des gemeinsamen Tarifs (65 9 und 15),
6) die aus Billigkeits⸗ und Zweckmäßigkeitsgründen zu gewährenden Ausnahmen von der Anwendung des Tarifs, insbesondere durch Be—⸗ willigung von Abfindungen, Ermäßigungen oder Befreiungen,
7) die Vergütungen für die Festsetzung und Einziehung der Ab⸗ gaben (59 13 und 14,
8) die Verteilung der in die gemeinsamen Stromkassen fließenden Abgaben (6 10), die vorübergehende Anlegung von Einnahmeüber⸗ schüssen und die Bildung von Ausgleichsbeständen,
9) die den Strombeiräten (5 8) zu machenden Vorlagen.
§ 8.
Den Verwaltungsausschüssen stehen Strombeiräte zur Seite, die aus den am Ausbau der natürlichen Wasserstraßen und am Schiffs. verkehre der einzelnen Strombauverbände beteiligten Kreisen nach Maßgabe ihres Interesses zu wählen sind, und zwar durch die be— rufenen Vertretungen von Handel, Industrie und Landwirtschaft, die hafenstädte und die Organisationen der Schiffahrttreibenden. Sie i bestehen:
a. im Rheinverband aus 92 Mitgliedern, von denen 40 auf Preußen, 16 auf Baden, je 10 auf Bayern und Hessen und je 8 auf Württemberg und Elsaß-Lothringen entfallen,
b. im Weserverband aus 24 Mitgliedern, von denen 9 auf Preußen, 6 auf Bremen, 4 auf Braunschweig, 2 auf Aldenburg, je Lauf Lippe und Schaumburg Lppe und 15 auf die thüringischen Stagten (Sachsen Weimar, Sachsen. Altenburg, Sachsen. Coburg und Gotha, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg⸗Nudolstadt, Schwarzburg⸗ Sondershausen, Reuß älterer und jüngerer Linie) zusammen entfallen,
e. im Elbperband aus 56 Mitgliedern, von denen 26 auf Preußen, 14 auf Sachsen, 10 auf Hamburg, 4 auf Anhalt, je 2 auf Mecklen⸗ burg Schwerin, Braunschweig und Lübeck und 2 auf die Gesamtheit der unter b genannten thüringischen Staaten entfallen.
Für die Mitglieder der Strombeiräte sind Stellvertreter zu wählen. Die Mitglieder und ihre Stellbertreter werden auf je fünf Jahre gewählt. ; . .
Jede Landesregierung bestimmt gemäß Abs. 1 die Körperschaften oder Vereinigungen, denen das Recht zur Entsendung von Vertretern zustehen soll. Den thüringischen Staaten bleibt die Verständigung hinsichtlich der Entsendung gemeinsamer Vertreter überlassen.
Die Strombeiräte wählen ihren . und stellvertretenden Vorsitzenden selbst; sie fassen ihre Beschlüffe mit einfacher Stimmen⸗ mehrheit, soweit in diesem Gesetze keine abweschenden Bestimmungen getroffen sind. Zur Gültigkeit der Beschlußfassung ist die Anwesen · heit der Mehrheit der i Mitgliederjahl erforderlich. Die Verhandlungen und Beschlußfaffungen finden in öffentlicher Sitzung statt? Die Strombeiräte können in besonderen Fällen den Ausschluß der Deffentlichteit mit einfacher Mehrheit n . . .
Die Strombeiräte sind befugt zur Bildung tändiger Ausschüsse, denen sie die Vorbereitung ihrer Beschlüsse und die Wahrnehmung eines Teiles ihrer Aufgaben übertragen können.
Die von den Strombeiräten zu beschließenden Geschäftsordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrats. Im übrigen erläßt der Bundesrat die zur Ausführung dieses Geseges erforderlichen Be— stimmungen über die Strombeiräte.
Die Strombeiräte haben bei Verwaltung der Angelegenheiten der Verbände mitzuwirken, und zwar in den 3 diesen Artikel besonders bezeich eten Fällen (33 5 und 9) mit beschließender, im übrigen mit beratender in 56 sind zu hören vor der Entschließung der Verwaltungsausschüsse über
1) . der anzurechnenden Strombau⸗ und Unterhaltungs⸗ losten (Artikel 54 Abs. 4 der Reichsverfassung) sowie der Zins⸗ und
Tilgungsbeträge,
öniglich Preußischen Staatsanzeiger.
1912.
2 die Tarife für Befahrungsabgaben sowie über die dazu er⸗ . Ausführungsbestimmungen, Erhebungs⸗ und Kontroll vor⸗ schriften,
8) den Zeitpunkt des Beginns der Abgabenerhebung und der Kostendeckung, =
) die Verteilung der in die gemeinsamen Stromkassen fließenden Abgaben (5 10) und über die Bildung von Ausgleichsbestänben,
die allgemeinen Ausnahmen, Befreiungen, Ermäßigungen und Abfindungen von Befahrungtabgaben, .
ö. 9 die Vergütungen für die Festsetzung und Einziehung der gaben,
7) die Baupläne und Kostenanschläge über die innerhalb des Strombauverbandes auszuführenden Bauten.
Den Strombeiräten ist bei ihrem jedesmaligen Zusammentreten eine Nachweisung der aus Billigkeits- und Zweckmaãßigkeltsgründen gewährten Ausnahmen Sz 7 Abs. 3 Nr. 6) vorzulegen.
Ferner ist den Strombeiräten fortlaufend, und zwar mindestens einmal jährlich, hon dem Fortgang der auf die Sttombauverbände übernommenen Bauten Mitteilung zu machen.
Die Jahresrechnungen find ihnen vorzulegen.
Durch Beschluß der Verwaltungsausschüsse kann den Strom—⸗ beiräten die beratende Mitwirkung auch in anderen als den in diesem Gesetze genannten Angelegenheiten, soweit sie auf den Ausbau, die Unterhaltung und den Verkehr des gemeinsamen Wasserstraßennetzes Bezug haben, übertragen werden.
Die Verwaltungsaustzschüsfe haben das Recht, Vertreter in die Strombeiräte zu entsenden, und diese sind befugt, die Entsendung zu verlangen.
§ 9. In den Strombauverbänden werden Befahrungsabgaben für
Güter nach einheitlichen Tarifen in fünf Klassen mit tonnenkilometri⸗
schen Einheitssätzen erhoben, die nach Stromabschnitten, unter Be⸗ rücksichtigung der verschiedenen Leistungsfahigkeit dieser Abschnitte für den Verkehr, abgestuft werden und für die einzelnen Klassen höchstens O02, O, Mt, G, 6, G O8 und H, * betragen sollen. Zu Aenderungen des Tarifs, wodurch diese Einheitssätze überschritten werden, sind über⸗ einstimmende Beschlüsse der Verwaltungsausschüsse und Strombeirãte erforderlich, die mit einer Mehrheit von je zwei Dritteilen der Stimmen gefaßt sind. Eine Erhöhung der vorstehenden Einheitssãtze auf das Doppelte oder mehr kann nur durch Rejschsgesetz erfolgen. Kohlen und Erze gehören stets in die niedrigste K Versetzungen von Gütern in eine höhere Klasse bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen in ben Verwaltungg⸗ ausschüssen und den Stromheiräten, Aenderungen in bezug auf die Abgrenzung der Stromabschnitte und die Abstufung der für sie geltenden Sätze mit dem Ziele einer höheren Belastung des Verkehrs einer . von zwei Dritteln der Stimmen in den Verwaltungs⸗ ausschüssen. 41 die Herstellung und Unterhaltung von weiteren im S3 nicht bezeichneten Anstalten an den im Sz 2 genannten Flußstrecken, für die Herstellung und Unterhaltung von Anstalten an weiteren, im §2 nicht genannten Flußstrecken (58 5 Abf. 1) und für den Ausbau der Schiffahrtsstraße im Oberrhein zwischen Konstanz und Straßburg können Zuschläge zu den allgemeinen Tarifen von den Verwaltungs⸗ ausschüssen unter zustimmung der Strombeträte beschlossen werden. Güter in Schiffen ohne eigene Triebkraft sind abgabenfrel bis zu einer Tragfähigkeit der Schiffe von 200 Tonnen auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen, 160 Tonnen auf der Weser, Aller und Elbe und 100 Tonnen auf den übrigen Verbandsflüssen. Güter in Schiffen mit eigener Triebkraft sind abgabenfrei big zu
einer Tragfähigkeit der Schiff? von 50 Tonnen.
Personenverkehr und Reisegepäck fowie Flößerei sind abgabenfrei.
§ 10.
Der Ertrag der Abgaben fließt, abgesehen von dem Falle des §5 Abs. 4, in gemeinsame Stromkassen und wird von diesen an die Ver⸗ bandsstaaten im Verhältnis ihrer nach den 55 3 und 5 zu deckenden Aufwendungen verteilt.
Die Verbandsstaaten haben keinen Anspruch auf vollen Ersatz ihrer im Schiffahrtsinteresse aufgewandten Strombaukosten; ihr An⸗ spruch geht nur auf die Zuwendung eines diefen Kosten entsprechenden Anteils an den Einnahmen der Strombaukassen.
§11.
Die von den Strombauverbänden beschlossenen Tarife und Aus- führungsbestimmungen (5 7 Abs. 3 Rr. 3) erhalten verbindliche Kraft durch ihre Verkündung im Zentralblatt für das Deutsche Reich mit der Wirkung, daß die beteiligten Staaten ermächtigt und verpflichtet sind, die festgesetzten Abgaben zu erheben.
§ 12.
Die Abgabenerhebung beginnt
a. für den Rheinverband, wenn die Regulierung zwischen Straß⸗ burg und Sondernheim, die Neckarkanalisierung von Heilbronn bis zum Rhein und die Mainkanalisierung von Aschaffenburg bis zum Rhein (M3 Abs. 1 unter a2 bis 4) fertiggestellt sind. Außer⸗ dem ist der Beginn der Abgabenerhebung auf dem Rhein oberhalb Straßburg, dem Neckar oberhalb Heilbronn, dem Main oberhalb Aschaffenburg, der Lahn und der Mofel mit der Saar abhängig von der bergwärts fortschreitenden Vollendung der Regulierungs⸗ und Kangsisierungtarbeiten. Für den Beginn der Abgabenerhebung auf der Rbeinstrecke zwischen Konstanz und Basel sind die im 5 3 Abf. 1 unter a 1 erwähnten Verträge maßgebend;
b. für den Weserverband, wenn einschließlich der Bauzinsen drei Viertel der veranschlagten Gesamtkosten für die im § 3 Abf. 1 unter h genannten Bauten verausgabt sind, der Weser aus dem Waldecker Sammelbecken Wasser im regelmäßigen Betriebe zugeführt wird und von den im § 3 AÄbs. 1 unter p vorgesehenen Fahrwasser⸗ tiefen erreicht sind .
I) in der Weser bei erhöhtem Mittelkleinwasser zwischen Münden und Karlshafen... O, 95 m, Karlshafen und Minden.. 11 Minden und der Allermündung. . . der Allermündung und Bremen... ö
2) in der Aller bei Mittelkleinwasser für die Strecke von der Leinemündung bis zur Weser 125 m;
c. für den Elbverband, wenn einschlleßlich der Bauzinsen drei
Viertel der veranschlagten Gesamtkosten für die im S3 Abs. 1
unter C genannten Bauten verausgabt sind, von der dort vorgesehenen Fahrwasfertiefe unterhalb der Saalemündung mindestens 1,10 m,
oberhalb der Saalemündung mindestens 1 1 auf der ganzen Strecke erreicht und der im 5 3 Abs. J unter 2 vorgesehene Ausbau der Saale vollendet ist.
Für den Rheinverband sollen bis zur k einer Fahr⸗ d St.
wassertiefe von 2, o m zwischen Mannheim un Goar (63 Abf. k, unter a2), für den Weserverband bis zur Herstellung der vollen im s 3 Abs. unter H vorgesehenen Fahrwassertiefen und für den Elbverband bis zur Herstellung der vollen im 8 3 Abs. I unter el borgesehenen Fahrwassertiefen die Abgaben höchstens drei Viertel der im z 9 angegebenen Sätze betragen. ö
S§13. Jeder Verbandsstaat hat bel der Abgabenerhebung und Bel
treibung für gemeinsame Rechnung gegen Erstattung der Kosten in
zuwirken.