1912 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jan 1912 18:00:01 GMT) scan diff

des Fürstlich Reußischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Oberleutnant Ritter und Edlen von Rogister im Leibgardehusarenregiment; der dem selben Orden angeschlossenen goldenen Verdienstmedaille: dem Wachtmeister Stranz in demselben Regiment;

ferner: des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich Rumänischen Krone:

dem Oberleutnant von Taysen im Kaiser Franz Garde⸗ grenadierregiment Nr. 2, kommandiert beim Großen General⸗

stabe; sowie des Königlich Schwedischen Schwertzeichens: dem Wachtmeister Stranz im Leibgardehusarenregiment.

Deuntsches Reich.

Beim Kaiserlichen Kanalamt ist der Königlich preußische Regierungsbgumeister Felix Wermser zum etatsmäßigen Lee ichn Regierungsbaumeister ernannt worden.

Bekanntmachung, betreffend eine Ausnahme von 8 4 Abs. 1 der Be⸗ stimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren (Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 Reichsgesetzbl. S. 915 —. Vom 4. Januar 1912.

Nach Beschluß des Börsenvorstandes zu Leipzig sind die nur an der Leipziger Börse zum Handel zugelassenen Aktien der Kredit- und Spar⸗Bank zu Leipzig, deren General⸗ versammlung die Verschmelzung mit der Commerz⸗ und Disconto⸗ Bank genehmigt hat, vom 5. Januar 1912 ab franko Zinsen einschließlich Dividendenschein für 1911 zu berechnen.

Berlin, den 4. Januar 1912.

ö Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wolffram.

Bekanntmachung.

Gemäß 8 1350 der Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911 wird bekannt gemacht, daß die auf Grund des Reichsgesetzes, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 für den Bezirk der Provinz Pommern mit dem Sitze in Stettin errichtete Versicherungsanstalt vom 1. Januar 1912 ab Träger der Reichsversicherung für die Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung nach der Reichs⸗ versicherungsordnung ist und den Namen

„Lan desversicherungsanstalt Pommern“

führt.

Vorsitzender des Vorstands ist der Landesrat, Geheime Regierungsrat Denhard zu Stettin.

Stettin, den 4. Januar 1912.

Der Vorstand der Landesversicherungsanstalt Pommern.

Denhard.

1

In dem Verzeichnisse der öffentlichen Blätter, welche für Bekanntmachungen aus dem Handels— und Genossenschaftsregister bestimmt sind (Besondere Beilage zu Nr. 306 vom 30. Dezember 1911), muß bei dem Amtsgerichte Merzig (Oberlandesgerichtsbezirk Cöln) der Inhalt der zweiten Spalte „aus dem Handelsregister“ folgender⸗ maßen lauten:

bei Firmen, welche der J. und II. Gewerbesteuerklasse an⸗ gehören: Kölnische Zeitung, Kölnische Volks⸗-Zeitung, Merziger Volkszeitung, Merziger Zeitung; (

bei Firmen, welche der III. Gewerbesteuerklasse angehören: Kölnische Volks⸗Zeitung, Merziger Volkszeitung, Merziger Zeitung;

bei Firmen, welche der IV. Gewerbesteuerklasse angehören: Merziger Volkszeitung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1 des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 4001 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend den Rang Der Oberpostpraktikanten, vom A. Dezember 1911, unter e Nr. 4002 die Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons, vom 28. Dezember 1911, und unter

Nr. 4003 die Bekanntmachung, betreffend die amtliche Veröffentlichung grundsätzlicher Entscheidungen des Reichs⸗ versicherungsamts, vom 30. Dezember 1911.

Berlin W., den 5. Januar 1912.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs- und Forstrat Dr. Freiherrn von dem Bussche in Potsdam zum Oberforstmeister mit dem Range

der Oberregierungsräte zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

den Oberlandesgerichtsrat Dr. Ehrhardt in Breslau zum Landgerichts direktor daselbst,

den Landrichter Grosser in Berlin zum Kammergerichtsrat,

den Landrichter Dr. Pape in Hanau zum Oberlandes⸗ gerichtsrat in Cassel sowie

die Landgerichtsräte Polchau aus Lüneburg, z. Zt. in Celle, und Krah in Kiel zu Oberlandesgerichtsräten in Celle zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Mettmann getroffenen Wahl den Ziegeleibesitzer Gerhard Haastert daselbst als unbesoldeten Beigeordnelen der Stadt Mettmann sowie infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Mörs getroffenen Wahl den Rentner Heinrich Heinemann daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Mörs für die gesetz⸗ liche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Justizmin isterium.

Der Rechtsanwalt Strohbusch in Düben ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S. mit Anweisung seines Amtssitzes in Düben, ernannt worden.

Ministerium der 3 und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem wissenschaftlichen Mitgliede der Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung in Berlin Dr. Arthur Pritzkow ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Oberforstmeister Dr. Freiherrn von dem Bussche ist die Oberforstmeisterstelle in Potsdam übertragen worden.

Versetzt worden sind: der Forstmeister Behlen in Haiger nach Kiel sowie die Oberförster Schiller in Kirchberg nach Treten und Sommermeyer in Treten nach Haiger.

Dem Oberförster Wachs in Bilstein ist die bisher kom⸗ missarisch verwaltete Oberförsterstelle Bilstein endgültig und dem Oberförster Schmitz in Hann.Münden die Oberförster— stelle Kirchberg übertragen worden.

Zu Oberförstern, zunächst ohne Uebertragung eines Reviers, sind ernannt worden die Forstassessoren Andersch in Neu⸗— stettin, Armbruster in Lychen, Beutin in Cassel, Büff in Spangenberg, Eigenbrodt (Friedrich) in Hess. Oldendorf, Ernst in Bromberg, Kühn in Hildesheim, Rohrmann in Jakobshagen, von Salisch in Allenstein, Schulz (Theodor) in Düsseldorf, Strauß in Potsdam, Wartenberg in Breslau, Wippern in Osnabrück sowie die Forstassessoren und Feld⸗ jägerleutnants Kreysern in Marienwerder, Rietgen in Kielau, Siewert in Sigmaringen, Surminski in Grünhayn.

Dem Förster Kandt in Halbersdorf, Oberförsterei Marien werder, ist der Hegemeistertitel verliehen worden.

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Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern vormittag im hiesigen Königlichen Schlosse die Vorträge des Chefs des Generalstabes der Armee, Generals der In⸗ fanterie von Moltke und des Chefs des Militärkahinetts, Generals der Infanterie Freiherrn von Lyncker.

Ihre Majestät die Königin von Schweden, Aller höchstwelche auf der Durchreise hier im Hötel Royal abgestiegen ist, empfing, wie „W. T. B.“ meldet, gestern nachmittag den Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und folgte später einer Einladung zum Tee im Königliche Schlosse.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Hertha“ vorgestern in Santiago de Cuba eingetroffen.

Hannover, 3. Januar. Die Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover hat gestern ihre Verhandlungen wieder aufgenommen. Zu Beginn der Sitzung widmete der Präsident Graf von Wedel⸗ Gödens warme Worte der Verehrung den drei in der Weih⸗ nachtszeit durch den Tod abgerufenen Mitgliedern: dem Prä⸗ sidenten des Landeskonsistoriums Heinichen, dem Präsidenten des Landeskonsistoriums a. D., Wirklichen Geheimen Rat D. Dr. Chalybäus in Kiel und dem Oberkonsistorialrat D. Guden in Hannover. Darauf nahm die Synode, dem „Hannoverschen Courier“ zufolge, die Berichte des Rechnungs⸗ ausschusses entgegen und stimmte dem Entwurf eines Kirchen⸗ gesetzes wegen Abänderung des Kirchengesetzes vom 7. Juni 1900, betreffend die Bildung von Gesamt⸗ verbänden, gemäß den Anträgen des Ausschusses in folgender Form zu:

Das Kirchengesetz vom 7. Juni 1900, betr. die Bildung von Gesamtverbänden in der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover (Gesetzsamml. S. 271), wird abgeändert, wie folgt:

1) Der 51 des Artikels I erhält folgende Zusätze:

Werden Kirchengemeinden in mehrere, unter einem gemeinsamer Pfarramte nicht verbundene Einzelgemeinden geteilt, so können die gleichen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise einem aus den Einzel⸗ gemeinden gebildeten Gesamtverbande übertragen werden.

Eigem bereits gebildeten Verbande können weitere Kirchen⸗ gemeinden derselben Ortschaft oder unmittelbar angrenzende ange⸗ schlossen und es können aus ihm Kirchengemeinden wieder ausge⸗ schieden werden.

2) Der §5 2 des Aitikels JI erhält folgende Fassung:

Die Blldung eines solchen Verbandes und die Feststellung der ihm nach Artikel I1 zu übertragenden Rechte und Pflichten erfolgen durch Anordnung des Konsistoriums.

Im Falle des § 1 Absatz 1 erfordert die Anordnung die Zu⸗ stimmung aller beteiligten Gemeinden, oder, falls die Seelenzahl wenigsters drei Fünftel, bei Erstreckung der Verpflichtungen des Ver bandes über die Grenzen der im Artikel II Nr. 2 bezeichneten Auf⸗ gabe hinaus drei Viertel der Gesamtseelenzahl des zu bildenden Ge⸗ samtrerbandes beträgt, die vorgängige unter Mitwirkung des ständigen Ausschusses der Landes synode (5 66 Ziffer 2 letzter Satz der Kirchen⸗ vorstands⸗ und Synodalordnung vom 9. Oktober 1861) zu erteilende Genehmigung des Landeskonsistorlums.

Im Falle des 5 1 Absatz? muß die Anordnung vor dem Inkraft⸗ treten der Gemeindeteilung erfolgen und tritt gleichzeltig mit dieser

in . Sie erfordert die Zustimmung der zu teilenden Kirchen, gemeinde.

Im Falle des 5 1 Absatz 3 erfordert die Anordnung die Ein. willigung der Verbandevertrekung sowie die Zustimmung der anzu— schließenden oder auszuscheidenden Gemeinden, welch' letztere jedoch durch die unter. Mitwirkung des ständigen Ausschusses der Landessynode (G G66 Ziffer 2 letzter Satz der Kirchenvorstands. und Synodalordnung vom 9. Oktober 1864) zu erteilende Genehmigung des Sandes⸗ konsistoriums ergänzt werden kann.

Die Kirchenregierung wird gebeten, 1) dahin zu wirken daß in dem zu dem Kirchengesetze zu erlassenden Staagtsgesetze nach dem Vorgange der 55 6 und 22 des Zweckverbandsgesetzeß vom 19. Juni 1911 (Ges. Samml. S. 115 ff) folgendes bestimmt werde: X. Ge— samtverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts; B. Ver— bandsvertretungen bezw. ihre Organe sind öffentliche Behörden.

In der heutigen Sitzung stand zunächst die folgende Re— solution des Vierzehnerausschusses zu dem Aktenstück, betreffend die Bedrohung des Christenstandes unseres Volkes, zur Beratung:

Die Landessynode, zu deren Aufgaben es gehört, die Zustände der Landeskirche zu beachten, kann nicht schwelgend an der tiefen Beunruhigung vorübergehen, die viele ernste Glieder auch unserer Landeskirche in den letzten Jahren bewegt hat Es sind bei uns An— griffe auf die schriftgemäßen Grundfesten des christlichen Glaubens und Lebens öffentlich hervorgetreten, die den Christenstand unseres Volkes bedrohen.

Die Landessynode empfindet mit Schmerz und Unwillen die öffentliche Herabsetzung dessen, was uns Kraft und Trost ist: aber sie ist unverzagt und bittet auch die Gemeinden, nicht kleinmütig zu werden, sondern freudig ihren Glauben in Wort und Tat zu bezeugen. Der in uns ist, ist größer als der in der Welt ist. Große Ansech— tungen der Kirche von außen oder von innen führen immer nur zu neuer Verherrlichung des Herrn in Seiner Kirche.

Wie die Landessynode sich an das volle Evangelium und das Be— kenntnis unserer evangelisch⸗lutherischen Kirche gebunden weiß, so er— wartet sie das gleiche auch von allen, die in unserer Landeskirche im geistlichen Amte oder in der religiösen Erziehung der Jugend arbeiten. In Einigkeit des Glaubens bekennt sie sich freudig zu dem lebendigen, persönlichen Golt, zu Gott dem Vater und zu Jesu Christo, Seinem eingeborenen Sohn, unserm Herrn und Heiland, der für uns gestorben und auferstanden ist, und zu dem heiligen Geiste, der uns in aller Wahrheit leitet. Und dieser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwindet.

Nach der Begründung der Resolution durch den Super— intendenten Dr. Bückm ann-Harburg und längerer Debatte, in der Professor Dr. Beusset die Resolution eingehend kritisierte, wurde diese gegen sechs Stimmen angenommen. Die Synode stimmte darauf einem Antrage des Grafen von Bernstorff⸗Gartow zum Umzugskostengesetz zu, wonach in den Fällen, in welchen zahlungspflichtige Dritte die Umzugskosten zu tragen haben, sofern der bezugsberechtigte Geistliche seinen Anspruch an das Königliche Landeskonsistorium abgetreten hat, die Umzugskosten an den bezugsberechtigten Geistlichen aus⸗ zuzahlen und von dem zahlungspflichtigen Dritten einzuziehen sind, und ermächtigte ferner die Kirchenregierung, ein Kirchen gesetz folgenden Inhalts zu erlassen:

Einziger Artikel Die Vorschriften des Kirchengesetzes vem 3. Dezember 1906 werden, wie folgt, ergänzt: Die zu Umzugskos zerechtigten Geistlichen erhalten außer den Umzugekosten fär ihre Person Tagegeldber und Reisekosten in der Höhe der Sätze, welche den auswärtigen Mitgliedern der Landessynode bei ihrer jeweilig letzten Tagung gezahlt sind.

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Sachsen.

In Betreff des Motuproprio „Guantavis dili- gentia“ ist das „Dresdner Journal“ zu der Bekanntgabe er mächtigt, daß der päpstliche Nuntius in Milnchen dem Königlich Sächsischen Gesandten daselbst einen telegraphischen Erlaß des Kardinalstaatssekretärs Merry del Val mitgeteilt hat, in dem die Kurie in Beantwortung der Anfrage der sächsischen Staats⸗ regierung ausdrücklich auf die offizielle Auslassung im „Osservatore Romano“ vom 16. Dezember v. J. und besonders auf den Schlußsatz, wonach das Motuproprio Deutschland nicht berührt, Bezug nimmt. Im Zusammenhange damit hat der Nuntius dem Gesandten ebenfalls die gleiche Erklärung bezw. Zusicherung in der allerbestimmtesten Form gegeben.

Baden.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin sind, wie ‚W. T. B.“ meldet, heute vormittag nach Stuttgart abgereist. Zur Verabschiedung waren auf dem Bahnhof Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ herzogin sowie Seine Großherzogliche Hoheit der Prinz Max mit Gemahlin und die Hoschargen erschienen.

Türkei.

In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkam mer, in der alle Minister anwesend waren mit Ausnahme des Groß⸗ wesirs, der durch Krankheit verhindert war, zu erscheinen, wurde die vorgestrige Debatte fortgesetzt.

Nach dem Bericht des W. T. B. war der Sitzung? beginn sehr stürmisch, da die Spposition beschlossen hatte, mit allen Mitteln Obstruktion zu treiben. Der Berichterstatter der Ver⸗ fassungskommission entwickelte die Notwendigkeit, den Artikel 35 der Verfassung abzuändern. Die Opposition unterhrach ihn lärmend und forderte die Anwesenheit des Großwesirs, indem sie gleich⸗ zeitig den Präsidenten wegen Verletzung der Geschäftsordnung angriff, die die Anwesenheit von zwei Dritteln der Abgeordneten für die Diskuffion erfordere. Die Opposition wollte den Saal ver— sassen, um die weitere Verhandlung unmöglich zu machen, entschloß sich aber schließlich, zu bleiben. Der Unterrichts minister ver⸗ teidigte die Vo lage im Namen der Regierung und erklärte es vor allen Dingen für falsch, daß die Regierung die Auflösung des Hauses wünsche, um mit Italien Frieden zu schließen. Es sei unmöglich, einen Finger breit Gebietes abzutreten, da en besonderer Artikel in der Verfaͤfsung dem entgegenstehe. Das Mitglied der Spposition Sid ki sprach anderthalb Stunden gegen die Aenderung des Artikels 35 und brachte drei Anträge ein, betreffend die Ungesetzlichkeit der Form, in der die Aenderung des Artikels gefordert werde.

Die Sitzung wurde sodann auf Sonnabend vertagt; zahl⸗ reiche Redner der Opposition haben sich für diesen Tag bereits zum Wort gemeldet.

Die Vertreter der Schutzmächte haben, obiger Quelle zufolge, die auf den Kriegsschiffen zurückgehaltenen kretischen Abgeordneten, nachdem sie ihnen eine Verwarnung erteilt hatten, freigelassen.

Bulgarien.

Der König leidet laut Meldung des „W. T. B. seit einigen Tagen an einer leichten Influenza, die ihn jedoch nicht hindert, die Staatsgeschäfte zu erledigen. Seit vorgestern ist auch der Thronfolger an Influenza erkrankt, die bei ihm in ziemlich ernster Form auftritt.

Amerika.

Nach einer Meldung des, W. T. B.“ hat die Kommission für Mittel und Wege des amerikanischen Repräsentanten⸗ hauses dem Gesetz zugestimmt, durch das alle gegenwärtigen Zölle auf Eisen und Stahl um 30 bis B Proz. herabgesetzt und Zimmermannswerkzeuge und andere Stahlgegenstände auf die Freiliste gesetzt werden.

Asien.

Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ sind in Mukden Instruktionen für die Wahlen zur chinesischen Nationalversammlung eingetroffen, aus denen hervorgeht, daß die Pekinger Regierung die Wahlen nur in den nördlichen Provinzen, Turkestan. Tibet und der Mongolei leitet. Im Süden organisiert die Republik die Wahlen. Diese Wahlordnung weist auf die Möglichkeit einer Teilung des Staats hin fur den Fall, daß die National⸗ versammlung zu keinem einstimmigen Beschluß gelangt.

Einem Londoner Blatte zufolge berichtet der Sekretär der italienischen Gesandtschaft Baron Vitale, der gestern aus Taijuanfu, der Hauptstadt von Schansi, nach Pecking zurück— gekehrt ist, daß die Stadt von Briganten beherrscht werde. Dreißig oder vierzig italienische Priester und zwei andere Ausländer seien in Gefahr. Muanschikai versprach, Truppen dorthin zu entsenden.

Ueber die Meuterei der Wachmannschaften im Arsenal von Lanchow wird, dem „W. T. B.“ zufolge, gemeldet, JYuanschikai habe den ausländischen Gesandtschaften in Peking mitgeteilt, daß auf der chinesischen Nordbahn die Ruhe wieder hergestellt und der regelmäßige Verkehr wieder aufgenommen worden sei.

Der amerikanische Gesandte in Peking hat, dem „New York Herald“ zufolge, beim Staatsdepartement telegraphisch um die Entsendung von Truppen zum Schutz der Eisenbahn Tsinhwangtau Peking ersucht.

Afrika.

Wie die „Agenzia Stefani“ meldet, liegt aus Tripolis, Ainzara, Tagiura und Homs nichts Neues vor. In der Richtung südlich von Ainzara vorgeschobene Kavalleriepatrouillen fanden keine Spur vom Feinde.

Wie ein vom „W. T. B.“ verbreitetes Funken⸗ telegramm aus Rabat meldet, ist vorgestern Se fru von auf⸗ ständischen Berbern angegriffen worden. Die Be⸗ satzung der Stadt schlug nach lebhaftem Kampfe den Angriff ab und brachte den Berbern, die sich zurückziehen mußten, empfindliche Verluste bei.

Statiftik und Volkswirtschaft.

Verzinsung des Anlagekapitals, Arbeitslöhne und Unfälle bei den Reichseisen bahnen im Rechnungsjahre 1910.

Der jetzt erschienene Bericht der Kaiserlichen Generaldirektion zu Straßburg über die Verwaltung der Reichseisenbahnen im Rechnungs— jahre 1910 ergibt, wie wir einem in der ‚„Straßb. Korr.“ veröffent— lichten Auszuge aus jenem entnehmen, daß der Betriebsüberschuß rund 31715 000 M beträgt, während er für das Vorjahr sich auf rund 27 500 000 M belaufen hat. Nach dem Abschluß der Betriebsrechnung betragen die etatsmäßigen Einnahmen 132221 971 M gegen 122 737 901 ½6 im Vorjahre, die Betriebsausgaben 100 507 632 gegen 95 333 452 S im Vorjahre, das ist eine Vermehrung von rund 5175 000 S. Das his zum 31. März 1911 im Durchschnitt auf gewendete Anlagekapital der reichseigenen Strecken stellt sich, wie folgt: das volle Anlagekapital auf rund 816 000 000 „S, das gekürzte auf rund 722 166 000 . Bei einem Betriebsüberschuß von rund 31715 000 M beträgt mithin die Verzinsung des vollen Anlage kapitals 3,890 gegen 3,42 0/0 im Rechnungsjahre 1909 und die des gekürzten Anlagekapitals 439 0/9 gegen 3,87 , im Vorjahre.

Die Gesamteinnahme aus dem Personen⸗ und Gepäckverkebr ist im Vergleich mit dem Vorjahre von 27 717 639 M auf 28 970 377 , allo um 1252738 A6 452 0e, gestiegen. Im Personenverkehr allein ist die Einnahme von 26 336 464 S auf 27 523 864 MS, also um 1187 400 υ 4,51 0½, die Gesamtzahl der beförderten Personen einschließllch von Militär von 47 084 29 auf 48 051 510, also um 967 218 2,07 ½ angewachsen. Der Gepäckoerkehr zeigt wieder eine Aufwärtsbewegung gegen 8 Vorjahr, indem die Ein⸗ nahmen von 1174216 SV im Jahre 1909 auf 1212587 46, also um 38371 s 3,527 e gestiegen sind. Die Ein⸗ nahme des gesamten Güter-! und Tierverkebrs weist eine weitere Stelgerung auf und zwar von 86638 538 im Vorjahre auf 92 gö6 783 M, also um 6 318 245 ½ 7,29 0/09. Die Mehr⸗ einnahmen aus dem Personen- und Gepäckverkehr sind auf die Besserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, insbesondere auch auf den Ver⸗ kehr nach der Brüsseler Weltausstellung und den Veteranenverkehr nach den Schlachtfeldern vom Jahre 1870 71 zurückzuführen. Die Mehreinnahmen aus dem Güterverkehr beruhen ebenfalls auf der Besserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und ferner auf der regen Tätigkeit im Kohlenbergbau und in der Eisen- und Stahlindustrie.

In sämtlichen Werkstätten der Verwaltung, die zur Unterhaltung der eignen Fahrzeuge, zur Instandsetzung schadhaft gewordener Wagen fremder Eisenbahnverwaltungen, zur Anfertigung der dazu erforder⸗ lichen Vorratsstücke, ferner zur Unterhaltung und Erneuerung der maschinellen Anlagen sowie zur Anfertigung von Weichen bestehen, waren während des Rechnungsjahres 1916 durchschnittlich täglich 5255 Arbeiter (einschließlich der Lehrlinge) beschäftigt gegen 5297 im Rechnungsiahre 1909. Die Arbeiter haben im ganzen 7 (26 570 6 Arbeitslohn und 46 289 S Nebenbezüge, im ganzen 7072 859 4 be⸗ zogen gegen 6963 592 Sn im Etatsjabre 1909. Der monatliche Durchschnittsverdienst betrug demnach 589 405 S, der Wochenlohn eines Arbeiters im Durchschnitt 26,94 S und der Tages⸗ lohn bei 300 jährlichen Arbeitstagen 4,49 6 gegen einen Wochenlohn von 25.28 6 und einen Tageslohn von 438 S im Rechnungsjahre 1909. Werden die Lehrlinge und die Nebenbezüge nicht berücksichtigt, so ergibt sich bei 4918 Arbeitern mit einem reinen Arbeitslohn von 6 902 243 eln täglicher Durch⸗ schnitteverdienst von 4658 46. In den Haupt., und Nebenwerkstätten lowie in der Telegraphenwerkstätte fand auch im Rechnungsjahre 1910 * planmäßige Ausbildung von Lehrlingen für die hauptsächlich in Betracht kommenden Handwerke des Eisenbahnwerkstättenwesens statt. Die über die Ärt der Ausbildung dieser Lehrlinge aufgestellten Grund züge sind letztmals im Jahresbericht für 1907 abgedruckt. Im Jahre 1910 wurden zufammen 343 Lehrlinge (gegen Z61 im Jahre 1969, also 18 weniger) beschäftigt. ö

Die Anzahl der im Rechnungsiahre 1910 beschäftigzten Beamten und Arbeiter belief sich insgefamk auf 31 809g Personen; von diesen waren 11 58 etatsmäßige und 2375 nicht etatsmäßige Beamte und 11870 Ajbeiter. Die Besoldungen der etatsmäßigen Beamten be⸗ trugen 25 757 891 ½, die der nicht etatsmaßigen Beamten ,,, yr Tage und Stücklohn der Arbeiter 20 282 373 * ö 9. Ad e Neben ezüge; der Gesamtbetrag der persönlichen

uega en erreichte also die Höhe von 53 021 804 .

6 ö betrug im Berichtsjahre 11 gegen 122 im 3. z au en G ellsyurbahnen, und zwar ereigneten sich auf freler 2 a n 3 . gegen 36 i. J. 1909) und in den Stationen 84 (gegen 86 . X 1809). Von den Bahnbedlensteten wurden 21 getötet und 49 Verletzt, gegen 28 getötete und 42 verletzte des Vorjahres. Von Reisenden wurde 1 getötet und wurden 13 verletzt, gegen 4 getötete

4 4

1

und 23 verletzte des Vorjahres. Infolge eigener Unvorsichtigkeit wurde 1 Person getötet und wurden 11 verletzt gegen 3 getötete und 12 verletzte Personen des Vorjahres. Im ganzen sind im Zerichts= jahre 1605 Personen getötet oder verletzt worden gegen 118 Personen im Jahre 1905. An Prämien für die Entdeckung von Rad, Achs⸗ und Schienenbrüchen sowie für die Verhütung von Unfällen wurden (für insgesamt 280 Fälle) 1110 6 ausgezahlt.

Zur Arbeiterbewegung.

Im Bezirk Boringge waren nach einer Meldung des .W. T. B.“ gestern mehr als 28 990 Bergleute im Ausstand, die Umzüge veranstalteten, um Arbeltende zur Niederlegung ihrer Arbelt zu veranlassen. Zu Ruhestörungen ist es nicht gekommen. Eine Abordnung der Streikenden ersuchte heute den Gouverneur der Provinz Hennegau um Vermittlung mit den Grubenbesitzern behufs Einigung auf der Grundlage der Lohnzahlung an jedem zweiten Sonnabend. . .

In New York haben 59999 Wäscherinnen die Arbelt niedergelegt. Wie die Rheinisch⸗Westfälische Zeitung. berichtet, haben die Strestenden einen großen Umzug in der Stadt und eine Versamm⸗ lung im Zentralpark abgehalten, in der sie sich verpflichteten, nicht eher zur Arbeit zurückzukehren, bis ihre Forderungen erfüllt sind. Publikum und Presse stehen auf der Seite der Streikenden, die einen sehr geringen Lohn erhalten und meist unter gesundheitẽschãdlichen Verhältnissen zu arbeiten gezwungen sind. .

In Boston haben laut Meldung des, W. T. B. geste 15805 Werftarbeiter um Mitternacht die Arbeit niede weil ihnen eine Lohnerhöhung abgeschlagen worden war. die teilwelse beladenen Dampfer der KWhite Star, Allan⸗, und Hamburg⸗Amerika⸗Linie verlassen.

Kunst und Wissenschaft.

In der üblichen Weise haben auch in diesem Winter die 3w anstasten des Kaiserlichen Archäologischen Instituts Reihe ihrer Sitzungen mit einer feierlichen, dem Andenken Winckel⸗ manns geweihten Sitzung begonnen. In Rom führte der e Sekretar, Professor Delbrück, den Vorsitz und gedachte des v verstorbenen fran zösischen Archäolo Paul Gauckler, der sich lich um die Erforschung des römischen Nordafrika verdient hat. Den Vortrag hielt Herr Vaglieri, der über die von leiteten neuen ergebnisreichen Au⸗ ngen in Ostia berichtete. besonders große Zahl von Gäf ihnen der Kronprinz und Kronptinzessin von ĩ deutsche sowie fremde Gesandte A . ländischen und grie des Instituts in A g jährige, hochverdiente Erste S den Vorsitz führte, der demnächst in den Ruhestand tritt. Zweite Sekretar, Professor Karo, der schwe s die das Institut durch den Tod O von Stradonitz und im beson Ableben ihres Bibliothekar Dörpfeld, der kurz vorher vo diesjährigen, von ihm dort g der Demeter und besonders igtum der Gymnasions sehr interessante k

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verein in Ham Bestimmungen über? ittlungastellen für Schauerleute wörtlich wiedergegeben. In anerkennengwerter Sachlich⸗ keit lehnt der Verfasser es ab, jeden paritätischen Arbeit nachweis don vornherein als gemeinnützig, jeden don Arbeitgebern eingerichteten vornherein als gemeinschädlich zu betrachten. Dier wie im volit Leben entscheide in letzter Linie nicht die formale Verfaffung, sondern die praktische Verwalkung. Neben den allgemeinen Grundsätzen seien auch die Technik und das zahlenmäßige Ergebuig der Vermittlung wohl zu beachten; geschickte Betriebseinrichtungen und bedeutende Betriebserfolge verdienten gerade bei so jugendlichen Ginrichtungen, wie es die Arbeits⸗ nachweise adlentbalben seien, offene Anerkennung und sorgfältige Prüfung. Wenn der Verfasser auch nicht zu dem Schlusse kommt, daß die Nachweise der Arbeitgeber im allgemeinen den Vorzug vor den parisätischen verdienen, was man bei der derzeitigen technischen Un⸗ vollkommenheit vieler Arbeitgebernachweise und in Anbetracht der Vor⸗ eingenommenheit, die weniger bei dem Verfasser, wohl aber vielfach in

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seinen Kreisen gegenüber dem Arbetltgebertum herrscht, nicht erwarten kann, so muß man doch anerkennen, daß er elne sachliche Darstellung der bestehenden Einrichtungen und gerechte Wärdigung ihrer Leistungen versucht hat. Er hebt hervor, daß 3. B. die ü die der Hamburger Hafenbetriebsverein geschaffen hat, die bedeutendste Leistung auf dem Gebiete des Arbeitsnachweises und ein rühmeng⸗ wertes Vorbild‘ sind. Der Arbelts nachweis des Hamburger Hafen⸗ betriebs vereins, sagt er, ist die größte Nachweisstelle Deutschlands und, soweit der Verfasser unterrichtet sei, überhaupt die größte Nachwelsstelle der Welt (im Jahre 1919 erreichten die Einstellungen die Zahl 229 664). Seine Bedeutung für den Hamburger Hafen sel noch größer als die des Zechennachweises für den Ruhrbergbau. Im Hamburger Hafen habe die Einrichtung des Nachweises eine Ueber⸗ sicht und Ausgleichung des Arbeitsmarktes ermöglicht, an die vorher nicht zu denken war, und auch die Anwerbung der Arbeiter gleichjeitig dem trüben Dunst der Hafenkneiven entzogen; die technische Organi⸗ sation des Nachweises sei anders als im Ruhrrevier: Sämtliche Arbeiter, berichtet der Verfasser, werden im Nachweis felbst eingestellt, Umschau, freihändige Annahme und nachträgliche Anmeldung sind völlig ausgeschlossen. Die Arbeiter sammeln sich in Warteräumen, und die Vertreter der Firmen suchen sich die geeigneten Arbeiter aus, worauf die Nachweisbeamten die Amahme reginrieren; oder die Beamten treten auf Grund genauer Bestellung selbst als Fir

ziehen die endgültige, für die Firmen verbindliche Annahme. In beiden Fällen ist der Nachweis nicht Vermittlungs, sondern Annahmestelle. Kontraktarbeiter werden iger ärztlicher Untersuchung Hafenbetriebs verein mit vierwöchige frist fes stell erhalten einen Mindestwochenlo Arbeit. Ueberstunden,

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von 3000, 2000 und 1000 S sowie zwei Ankäufen von k. 500 4

aus. Dem Preisgericht gehören u. g. an. Stadtgartendirektor Encke in Cöln, Geheimer Baurat Professor Ewald Genzmer in Dresden, Geheimer Oberbaurat Professor Hofmann in Darmstadt, Königlicher Baurat Meyer in Soest, Stadtbaurat Krafft in Hamm. Die Wett⸗ bewerbungsunterlagen können vom Stadtkauamt Hamm für 15 6 bezogen werden, die den Bewerbern zurückerstattet werden.

Ein Wettbewerb um Vorentwürfe für eine Synagoge mit Gemeindehaus in Offenbach a. M, wird unter den Großherzogtum Hessen ansässigen oder daraus stammenden Architekten mit Frist bis zum 1. April 1912 ausgeschrieben. Drei se von 2500, 1800 und 1200 M sind ausgesetzt. Der Ankauf von zwei