Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen ordentlichen Pro Universität zu Prag Dr. Hei lichen Professor in der phil Göttingen zu ernennen, dem Arzt, Professor Dr. lottenburg den Eharakter als leihen sowie
infolge der von der Stadtverordnet getroffenen Wahl den bisherigen iburg als besol Essen für die gesetzliche Amts
infolge der von der Wesel getroffenen Wahl den Adam daselbst als Wesel auf fernere sechs Jahre und von der Stadtverordnete hl den Fabrikanten Julius Beigeordneten der Stadt Wuͤlfrath dauer von sechs Jahren zu bestätigen.
ie Herren vom Zivil in Frack mit Ordensband
fessor an der nrich Alfred Schmid osophischen Fakultät der Universität
Fritz Bessel⸗Hagen in Char— Geheimer Sanitätsrat zu ver⸗
Den Geburtstag S und Königs wird die H Sonnabend, den 27. Januar der Aula begehen, bei dem Festrede über das Thema Kultur“ halten wird.
einer Majestät des Kaisers andelshochschule Berlin am „1 Uhr, mit einem Festakte in der Professor Dr. Eltzbacher die „Das Recht und der Fortschritt der
zum ordent⸗
enversammlung zu Essen Bauinspektor Dr. Ing. Albert deten Beigeordneten der Stadt dauer von zwölf Jahren,
Stadtverordnetend
Der Regierungsrat Cardinal von Widdern in Y
ist der Königlichen Regierung in M Regierungsrat Riehmer in Marienwerder ̃ Lünehurg, der Regierung glichen Regierung ür
tarienwerder, der
der Königlichen zassessor Kreuzberg in Aurich, der Regierungs⸗ bisher bei der Königlichen Kanal— r, dem Königlichen O gierungsassessor Firnhaber in Polizeidirektion in Essen und der Reg Fresenius in Dt. Krone dem Königlichen weiteren dienstlichen V
ersammlung zu Pianofortefabrikanten Gerhard unbesoldeten Beigeordneten
Regierung in Schwetz der Köni assessor Dr. Wehrmann, baudirektion in Hannove Hannover, der Königlichen
herpräsidium in Aachen der ierungsassessor Polizeipräsidium zerwendung überwiesen
infolge der . nversammlung Wülfrath getroffenen Wa daselbst als unbesoldeten
für die gesetzliche Amts
Angerer
in Aachen zur
jäften sind zu⸗ Dr. Lenz Hadersleben, andrat des Kreises Ahr— dem Landrat des Krei
Zur Hilfeleistung in den landrätlichen Ges geteilt worden die neuernannten mann aus Düsseldorf dem Landrat des Kreises Gröbenschütz aus Breslau dem L weiler, Luyken aus Cassel Killing aus Münster dem Landrat des Kreises Dr. von Weegmann aus Di
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Johannes Peters, Inhaber der Firma zu Hamburg das Prädikat eines
L. W. C. Michelsen, lichen Hoflieferanten und
dem Konditor Stephan Plouda zu Königs b das Prädikat eines Königlichen Hofkonditors zu ver
ses Bomst, Allenstein, sseldorf dem Landrat des Kreises fing aus Frankfurt a. O. dem Landrat des ngsassessor Dr. Wrede Königsberg N.⸗M.
. Kreises Steinfurt, endlich der Regie n Vorschriften, welche in Allenflein bem Landrat des Kreises ärtiger Mächte gegen⸗ sämtliche zum Allerhöchsten elbst vorgestellten Herren den Bot— emahlinnen, nachdem die Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, von und Königlichen Hoheiten dem prinzessin und von Ihren K und den Prinzessinnen des Kön ämtliche zum Allerhöchsten Hofe daselbst vorgestellten Damen den Botschaf meinem Herkommen den ersten Besuch, Diese Bestimmung tri
Zufolge der Allerhöchst genehmig den hier akkreditierten Botschaftern ausw beobachten sind, haben Hofe gehörigen oder daf
schaftern und deren Laut Meldung des
S. M. S. „Victoria Louise“ in Inseln), S. M. ö
selben von Ihren Ihren Kaiserlichen Kronprinzen und öniglichen Hoheiten den Prinzen ses empfangen worden gehörigen oder terinnen nach allge— und zwar in Person, tt jetzt in betreff des Bot— en von Amerika und dessen
imn Las Palmas (Canaris „Bremen“ in Tampa (Florida) und „Geier“ in Alexandrien
„Hertha“ Charleston
x ; iglichen Hau sind, sowie s gekommen.
Frankreich.
Die Senatskommission für die Be französischen Abkommens wählte und Poincars zum Vorsitz Pierre Baudin. Die? präsidenten Poincarés und den Kol
zu machen. schafters der Vereinigten Staat Gemahlin in Kraft. Berlin, den 12. Januar Der Oberzeremonienmeister. Graf A. Eulenburg.
ratung des deutsch⸗ gestern für Bourgeols enden Ribot und zum Berichterstatter tommission hörte hierauf den Minister⸗ onialminister Lebrun.
Ministerpräsident erichterstatter der Kem— Bedingungen, unter welchen
ꝛ sein Exposé fort, das er als B mission begonnen halte, und besprach die die Kommission
Kö ö J Poinears Ministerium für Landwirtschaft, Dom ànen und Forsten.
Der Oberpräsident D. Dr. zum Staatskommissar
Berat ngen 3 . ö . usführungen Schwartzkopff in Posen ist . ö.
; Unterhandlungen bei der Posener Lanbschaft ernannt .
und die KRongoeisenbahn ab ̃ Uebernahme seine Wahl seinen Dank aus daß die Arbeiten der
Deutschland Konsortium des Präsidiums der Kommifsion für und veisicherte, er würde Kommission Kolonialminister Lep run größten Teil verschiedene Teile der abgetretenen oder ausgetau
sich alle Mühe geben, möglich zu Ende geführt würden. gab in seinen Ausführungen, die den der Sitzung in Anspruch nahmen, Aufkläru schten Gebiete.
Finanzministerium.
ie Rentmeisterstelle bei in Greifenhagen, Regierungsbe
der Königlichen Freiskasse irk Stettin, ist zu besetzen.
Spanien. Einer Meldung des „W. Kabinett wieder gebildet.
at Canalejas
Aicha ntliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und vormittag im hiesigen Königlichen Schlosse Chefs des Militärkabinetts,
den selben Ministe
Deputiertenkammer meldet, der Finanzm inister wurf zur Bewilligung eines außer orden von 545 544 140 Reis
König hörten heute die Vorträge des Generals der Infanterie Freiherrn don Lyncker und des Chefs des Admiralstabes der M Vizeadmirals von Heeringen.
einen Gesetzent⸗ tlichen Kredits alter Schulden Ferner brachte get für 1912,13 ein, n 71 838 und die außer Die ordent und die außerordent—⸗ Das Budget schließt mit Die schwebende Staats
vor, die zur Tilgung mehrerer Ministerien verwandt werden sollen. der Finanzminister das Generalbud nach dem die ordentlichen Einnahme ordentlichen Einnahmen 3185 Contos Ausgaben beziffern s Ausgaben auf 4687 Contos. Fehlbetrag von 3499 Contos schuld beträgt 4225 Contos.
ich auf 73 83 wurden von Ihrer Majestät der Königin an Hebammen nach vierzig jã ihrem Berufe goldene Broschen hlesien und Westfalen je 17 in der Provinz Hessen⸗Nassau und in der Provinz Sachsen 15, in den Provinz Ost⸗ und Westpreußen vig⸗Holstein je 5,
Jahre 1911 Kaiserin und Tätigkeit in in den Provinzen Brandenburg, (darunter 2 in Berlin), der Rheinprovinz je 16, Reichslanden Elsaß preußen 12, in den Provinzen Hannover
in den Provinzen Posen und Schles in der Provinz Pommern 4, zusammen 150.
Im Jahre 1911 Kaiserin und Königin an weib ge Dienstzeit in derselben botenkreuze nebst Allerhöchst liehen: in der Provinz in der Provinz Provinz Sachsen 22 z Westfalen 15 inz Pommern 12, in der Provinz Ostpreußen g,
verliehen:
Deputierten kam mer
. e hatte gestern eine kurze Sitzung, in der über
das Rekrutierungsgesetz beraten der gestrigen Präsidenten ein Res Meldung des W. T. B. folgenden W Da ich in die No Bedingung aufzulösen, wählt und zusammenberufen wind, Verfassung, daß Sie ein günstiges Der Präsident erklärte, kammer abgelehnten Senat gelangten;
Sitzung des Senats wurde vom kript des Sultans verlesen, das l ortlaut hat: twendigkäit versetzt bin, die Kammer unter der ammer in drei Monaten ge— erwarte ich gemäß Artikel 7 der Zutachten abgeben werden.
daß die von der Deputierten— Gesetzentwürfe in der Regel nicht an den Ausnahme gerade bei liktes zwischen Kammer Auflösung der er nach der Demission chlag der Regierung dreimal abl das wahre Haupt der exekutiven und le Sein Herz schlage mit dem zusammen für das Wohl des Landes. flösung der Kammer folgen köm erantwortung
von Ihrer Majestät der liche Dienstboten für Familie goldene Dienst⸗ tselbst vollzogenen Diplomen ver— Brandenburg 56 (darunter 3 in Berl in der Rheinprovinz 31, in der in der Provinz Hessen⸗Nassau 18, in der in der Provinz Hannover 14, in der Provinz Schleswig⸗Holstein 11,
in den Reichslanden Elsaß⸗ in der Provinz Westpreußen 6, in der Pro 2, zusammen 238.
chlesien 33, aber es bestehe eine dem Artikel 35, der im Falle eines Konß und Kabinett fordere, daß der Sen fragt werde, wenn die Kamm des Kabinetts den Vors Der Sultan sei lativen Gewalt.
at wegen der Kammer be Lothringen 7, nd in den Hohenzollernschen Landen je seiner Untertanen nicht wisse, ie, wünsche mit dem Senat zu teilen.
für Zoll⸗ und
Die vereinigten Ausschüsse des Bun des rats für Justizwesen und für
Steuerwesen, für Handel und Verkehr, Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
der Sultan die V Präsident fuhr fort:
Das Irade des Sultans kann nicht an er aber, da der Senat keine offi t, die die Kamm
ne Kommission über⸗ zielle Kenntnis von den er etwa jwanzig Tage in Anspruch Angelegenheit an eine Kommif n der Frage prüfen soll. darauf den Antrag, in ge⸗ Der Präsident forderte das alerien zu verlassen. Dem widersprach die Oeffentlichkeit Meinung aufgeklärt erkte, nach der Verfassung müsse Notwendigkeit des Ausschlusses der Darauf wurden die
wiesen werden, Beratungen ha nahmen, üßerweise ich die die verschiedenen Phase Mehrere Senatoren stellten
heimer Sitzung weiter zu beraten. Publikum auf, die G der Marschall Beratungen, Der Evkafminister hem eine Beratung über die
Oeffentlichkeit geheim vor Galerien geräumt.
Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika und dessen Gemahlin werden, wie aus der sage hervorgeht, nunmehr die zum
bereits veröffentlichten Hofan ; oder daselbst vorgestellten Herren
Allerhöchsten Hofe gehörigen
und Damen empfangen. Dieser Empfan
Abends von 9 U
. Fuad und verlangte energisch g wird am Donnerstag, den 18. d. M., damit die öffentliche hr ab in der Botschaft, Rauchstr. 16, statt⸗ geschnittenen Kleidern, sich gehen.
für die Herren vom Militär in kleiner Uniform ( Gesellschafts⸗
Der Anzug ist für die Damen in aus
Der Senat beschloß, obiger Quelle zufolge, die Oe lichkeit auszuschließen, sedoch die Minister zuzulassen, nien, außer dem immer noch durch Krankheit behinderten Großvesir der Sitzung heiwohnten. In dieser wurde die Ueberweisun der Angelegenheit an eine besondere Kommission beschlossen die untersuchen soll, ob der Artikel 35 in dem Konflikt f Kammer und Kabinett immer vollständig befolgt worden ißt
Schweden. . Der Reichs tag ist gestern laut Meldung des, W. T. B. wieder zusammengetreten. Normegen. Der. Minister des Aeußern Irgens eröffnete gestern in Christiania die S pitzbergenkon ferenz mit einer Ansprache, in der er laut Meldung des „W. T. B.“ hervorhob, daß die beständig wachsende Zahl der industriellen Unternehmungen und die vielen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern entste henden Fragen eine haldige Herstellung gesetzlicher Zustände auf Spitz⸗ bergen wünschenswert machten. Auf Vorschlag des russischen Abgeordneten Kroupensky wurde darauf der norwegische Abgeordnete Hag erup zum Vorsitzenden der Konferenz gewählt.
Amerika.
Der amerika nische Senat hat gestern, wie ‚W. T. B.“ meldet, mit 58 gegen 8 Stimmen beschlossen, den Entwurf des Schiedsgerichtsvertrages mit Frankreich un En gland in öffentlicher Sitzung zu beraten.
. Die argentinische Deputierten kammer be— schäftigte sich gestern mit dem Eifenba hneraus stand. Im Verlauf der Debatte erklärte der Abg. Agote, obiger Quelle zufolge, daß die Behauptungen der Gesellschaften, der Ausstand sei nahezu überwunden, unrichtig seien. Die Züge verkehrten in nicht genügender Anzahl und ohne Sicherheit. Der Abg. Ro ca zog seinen Vorschlag, der die Regierung zu einer Ver mittlung aufforderte, zurück, da er glaube, daß der Streik in 148 Stunden zu Ende sein werde. Gegenwärtig aber dauert der Ausstand fort, ohne daß es bisher zu Zwischenfällen ge— kommen wäre. . ö
Afien.
In Peking werden die Vesprechungen über die Ab— dankung der Dynastie fortgefetzt. Verschiedene Mandschu⸗ führer drängen, wie „W. T. B.“ meldet, den Thron, ab zudanken, aber in Peking zu bleiben. Die Chinesen hingegen erklären, die Abdankung sei wertlos, wenn der Thron Peking nicht verlasse. Der Waffenstillstand ist nunmehr eine Fiktion geworden. Wutingfang lehnt jede Verantwortung für kriegerische Handlungen seitens der Nevolutionäre weiterhin ab, während die Unterdrückung der Unruhen durch die Kaiserlichen den Charakter einer Krieg— führung annimmt. Als YJuanschikai heute morgen von einem Besuch aus dem Kaiserpalaste zurückkehrte, wurde eine Bombe gegen ihn geschleudert. Muanschikai blieb un verletzt. Zwei Polizeibeamte und zwei Soldaten wurden ge tötet, zwei andere Polizeibeamte verwunden.
Nach Meldungen des „Reuterschen Bureaus“ sind aus Schanghai Telegramme in Peking eingetroffen, nach denen drei Kreuzer und drei Transportschiffe mit dre Bataillonen republikanischer Infanterie und elf Geschützen gestern von Schanghai nach Tschifu abgegangen sind. Weitere Truppen sollen im Laufe der Woche folgen. Nach weiteren Berichten befindet sich 70 Meilen südlich von Sut schaufu an der Bahn Tientsin Nanking eine starke revolutionäre Truppenmacht.
Eine Rettungsabteilung ist mit 19 englischen und 13 schwedischen Missionaren aus Sianfu, der Hauptstadt von Schensi, in Honanfu eingetroffen. Die Provinz Schensi befindet sich in vollständigem Aufruhr. Viele Städte sind geplündert und verlassen. Die Niedermetzelung von 10 0090 Mandschus wird bestätigt.
Wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, ist die an der transsibirischen Eisenbahn gelegene mandschurische Stadt Chailar gestern von bewaffneten Mongolen besetzt worden. Die chinesische Garnison und die chinesischen Behörden sind in die russische Ansiedlung geflüchtet. Die Mongolen haben neue Behörden eingesetzt und ihre Un ab hängigkeit erklärt.
Afrika.
Die Führer der Rifleute vom Kertfluß haben die spanische Gesandtschaft in Tanger, „W. T. B.“ zufolge, auf— gefordert, den Eingeborenen Sivera, der als Bote nach Tanger gekommen und dort verhaftet worden war, innerhalb einer bestimmten Frist freizulasfen, da sie sonst die in ihren . befindlichen 17 spanischen Gefangenen hinrichten lassen würden.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Herren— hauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.
— Das Herrenhaus ehrte in der heutigen (2.) Sitzung zunächst das Andenken der seit dem Schlusse der letzten Land tagssession gestorbenen Mitglieder Graf von Brühl, von Koscielski, von Vopelius, von Loga, von Colmar⸗Meyen burg, Graf von Steinberg⸗Brüggen und des in den letzten Tagen verstorbenen Mitglieds Grafen von Schmettow durch Erheben von den Plätzen. ;
Dann wurde mitgeteilt, daß seit dem 28. Juni 1911 fol⸗ gende Herren in das Herrenhaus neu berufen worden sind: Fürst von Hatzfeldt-⸗Wildenbur g? Graf von Brühl, Graf zu Rantzau, won Rumohx, Dr. Neu ber, Dr. Frei herr von Rheinbaben, von Heydebreck. ünd Erster Bürgermeister der Stadt Thorn Dr. Hasse.
Die Abteilungen haben sich vor der Sitzung konstituiert und die Wahl der Fachkommissionen vorgenommen.
Die Quästurgeschäfte werden auch in der beginnenden Session von den Herren Graf von Hutten⸗Czapski und Delbrück wahrgenommen werden. Ueber die bereits eingegangenen Vorlagen hat der Präsident die ersten geschäftlichen Dis⸗ positionen getroffen; das Haus erklärte sich damit ein⸗ verstanden.
Das Präsidium erbat und erhielt die Ermächtigung, Seiner Majestät dem Kaiser und König zum Geburtstage die Glückwünsche des Hauses darzubringen. ;
Damit waren die geschäftlichen Mitteilungen erledigt und die Tagesordnung erschöpft.
Schluß der Sltzung 1 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ab— änderung des Einkommensteuergesetzes und des Er—
gänzungssteuergesetzes,
wird dem Hause der Abgeordneten nach seinem Zusammentritt alsbald vorgelegt werden. Ueber den Inhalt des Gesetzentwurfs und der ihm beigegebenen Begründung sei folgendes mitgeteilt:
1. Im § 8 des Gesetzes vom 26. Mai 1909 war der Staats—
regierung die Verpflichtung auferlegt worden, im Landtag innerhalb dreier Jahre eine Gesetzesborlage über eine organische Neuordnung der direkten Staatssteuern einzubringen. Behufs Verständnisses dieser Pflicht muß man sich die parlamentarischen Verhandlungen in den ersten Monaten des Jahres 1909 in das Gedächtnis zurückrufen. Da⸗ nals wurde, nachdem bereits in den Jahren 1906 und 1967 durch die Grhöhung der e , m gn. für Unterbeamte, durch Gehalts— aufbesserungen zugunsten von mitt
die Erhöhung der Pensionen und der Witwen- und Waisengelder er⸗ hebliche Ansprüche an die Staatskasse gestellt worden waren, die Auf⸗ besserung der Dienstbezüge der B'amten, Lehrer und Geistlichen be— schlossen, die eine weltere Mehrbelastung des Staatshaushalts um jährlich etwa 144 Millionen Mark zur Folge hatte. Von diefen
eren und Unterbeamten und durch
144 Millionen waren einschließlich des durch die Erweiterung
des sogenannten Kinderprivilegs verursachten Steuerausfalls — runß 57 Millionen Mark durch die Erhöhung der direkten Staatssteuern
c
zu decken. Diese Erhöhung in der Form einer endgültigen Neugestal⸗
PriIInde 1iUlk Ut
zend 8
der
1e fügt Hester ö. ge gemacht werden sollte. esetzentwurfs war hiernach in erster Reihe zu prüfen, eln wie hoher Geldbetrag von den direkten Staatssteuern benötigt werde, um eine gesunde Finanzgebarung in Preußen auch in Zukunft zu ermöglichen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in einer dem Gesetzentwurfe beigefügten Denkschrist niedergelegt. In dieser wird von dem Fingnzminister der Nachweis geführt, daß zur Deckung der notwendigen Staatsausgaben ein Steuer⸗ zauflammen, wie es in den letzten Jahren die Einkommensteuer und die Ergänzungssteuer — einschließlich der Zuschläge — geliefert haben, auch in Zukunft allenfalls genügt, daß aber auf denjenigen Betrag, den die Steuerzuschläge in den letzten Jahren erbracht haben, auf keinen Fall verzichtet werden kann. . IJ. Der Gesetzentwurf hat es sich hiernach in der Hauptsache zur stellen müssen, die Tarife des Einkommensteuer- und ungssteuergesetzes so umzugestalten, daß das zu erwartende ifkommen ungefähr demjenigen der letzten Fahre — ein
lieslich der erhobenen Steuerzuschläge — entspricht.
Der Steuerfuß bei der Ergänzun gs6steuer hat bis zum 1. April 1909 9,26 für das Tausend betragen. Vom 1. April 1999 ab hat er sich infolge der Erhebung der Zuschläge auf 0,6575 erhöht. Der Entwurf stellt daher den Tarif für die Ergänzungssteuer nach einem Steuerfuße von O66 für das Tausend auf. Dem wiederholt gemachten Vorschlage, den Tarif progressiv zu gestalten, ist nicht ent— prochen worden. Ihm steht entscheidend die Erwägung entgegen, daß die Ergänzungssteuer alle Vermögen ohne Ausnahme, also nicht nur die einen hohen Ertrag abwerfenden, sondern ebenfo diejenigen mit geringem Ertrag und auch die ertraglosen trifft, und daß eine nit der Höhe des Vermögens progressiv ansteigende Steuer daher in Einzelfällen zu unbillig hoher Belastung führen muß.
Der Einkommensteuerfatz hat bis zum J. April 1909 in den Einkommensteuerstufen von mehr als 100 090 M für die physischen Personen 4090, für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung 4600, ür die übrigen nichtphysischen Personen 4060 M0 betragen. Nach Einführung der Zuschläge hat er sich für die physischen Perfonen, ein⸗ tragenen Genossenschaften und Konsumpereine auf 5009 „, für die Aktiengesellschaften, Aftienkommanditgesellschaften und Berggewerk— schaften auf- 6000 und für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung uf 440 K erhöht. Diese erhöhten Steuersätze sind in dem Gesetz⸗ entwurfe beibehalten worden. Entscheidend hierfür war namentlich der Umstand, daß für die hohen Einkommen der physischen Personen ein Steuerfuß von etwa 5. v. H,. in allen größeren Bundesstaaten Deutschlands jetzt gleichmäßig in Geltung steht.
Was die nichtphyfischen Personen anbetrifft, so besteher die Gründe, die im Jahre 1969 dazu geführt haben, deren Steuersaͤtze höher wie die der physischen Personen zu bemessen, unverändert fort; auch zeigt die Entwicklung, welche die Erwerbsgesellschaften in den Jahren 1909, 1910 und 1911 genommen haben, deutlich, daß sie die durch das Gesetz vom 26. Mai 1909 ihnen auferlegten erhöhten Ein— kommensteuersätze zu entrichten wirtschaftlich sehr wohl in der Lage sind.
Als niedrigste Einkommen steuerftufe ist in dem Ent⸗ wurf diejenige von mehr als go0 bis 1050 4 und als deren Steuer⸗
tz für physische Personen der bisherige Betrag von 5 beibehalten ( Den mehrfachen Anregungen, die Einkommensteuerpflicht erst einem höheren Einkommensbekrage beginnen zu lassen, hat mit Rücksicht auf die bedeutende Höhe des alsdann eintretenden Steuer⸗ ausfalles keine Folge gegen werden können, denn an Staats steuer ohne Zuschläge — bringen gegenwärtig die Einkommen von mehr als 300 bis 1200 46 über 18 Millionen, die von mehr als 960 bis 3600 6 äber 40 Millionen Mark auf. Auch darf nicht unbeachtet bleiben, daß in Preußen nicht etwa alle diejenigen, welche ein Ein—⸗ kommen von mehr als 900 M beziehen, Einkommensteuer zu zahlen haben. Die Bestimmungen des § 19 des Einkommensteuergesetzes bewirken vielmehr, daß z. B. alle, welche in der Einkommensteuerstufe don mehr als 900 bis 10650 4 veranlagt sind, steuerfrei bleiben, sobald sie zwei oder mehr unterhaltsberechtigte Familienangehörige zu versorgen haben. Ebenso bleiben die in der Einkommensteuerstufe von mehr als 1950 bis 1200 ½ Veranlagten steuerfrei, wenn sie drei oder mehr Familienangehörigen Unterhalk gewähren. Dieses sogenannte Kinderprivileg hat in Preußen durch das Gesetz vom 26. Mai 1900 eine Ausdehnung erhalten, die weit über dasjenige hinausgeht, was die Einkommensteuergesetze anderer Staaten in dieser Hinsicht garähren. Während das Privileg im Jahre 1968 1 901 489 Steuer pflichtigen (darunter 1 825 330 mlt einem Einkommen bis zu 3000 ) zuerkannt worden ist, ist es 1911 2555 689 Steuerpflichtigen (darunter 2336138 mit einem Einkommen bis zu 3000 „) zuteil geworden, und der verursachte Steuerausfall, der 1908 10 701 647 * betragen hat, hat sich i911 auf 21 b28 297 4 erhöht. Von der Einkommensteuerstufe von 100 000 S ab aufwärts ist in dem Entwurfe der Tarif wie bisher prozentual gestaltet.
Von 100990 Æn abwärts ist, wie bisher, eine Degression er Steuersäße in der Weise vorgesehen, daß in der niedrigsten . von mehr als gö0 bis 1056 4 der Steuersatz don 6 M erreicht wird. Ungleichmäßigkelten in der Degression, die der bisherige Tarif aufwies, die bei den Einkommensteuerstufen von nehr als 10 500 bis 32 600 ½ bisher bestehende, unbegründete Dorizontale, sowie die Sprünge, die sich aus der in den einzelnen Einkommensgruppen verschiedenen Höhe der Steuer zuschläge ergaben, sind beseitigt. Die Steuersätze des neu⸗ Jestalteten Tarifs sind zum Tesle öher, zum anderen Teile, und zwar As zur Einkommensteuerstufe von 32 060 „„, zum weit überwiegenden Teile niedriger als die bisherigen Steuerfäßze einschließlich der Zu⸗ schläge, und' es ergibt sich hieraus für die Staatskasse ein Stener⸗ ausfall von mehr als 2 Millionen Mark.
Nach § 9 des Gesetzeß vom T6. Mat 1909 hatten dle vom 1. Apris 1999 ab erhobenen Steuerzuschläge bei der Bemessung der
Vor der
sind nach Maßgabe des inzwischen ergangenen Reichs doppelbesteuerungt⸗
nach dem Maßstabe der EGinkommenfteuer an kommunale oder andere öffentliche Verbände zu entrichte den Abgaben und bei der Berechnung der zu entrichtenden Steuerbeiträge für Wahl zwecke außer Betracht zu bleiben. Da jetzt die Steuerzuschläge beseitigt und die Steuertarife endgültig neu gestaltet werden, sollen die neuen Steuersätze in voller Höhe der Bemessung der Gemeindeeinkommen steuer zugrunde gelegt werden. Denn der Grund, welcher in dieser Beziehung zu der Ausnahmevorschrift des 5 9 des Gesetzes vom 26. Mai 1909 geführt hat, daß die Zuschläge keine endgültige Ein⸗ richtung seien, sondern nur ein Probisorium darstellten, kommt nun⸗ mehr in Wegfall.
Um zu verhüten, daß durch die Umgestaltung der Steuertarife
gegenüber dem bisherigen Zustande automatisch eine Plutokrati⸗ sierung des Wahlrechts herbeigeführt werde, ist in dem Ent- wurfe die Bestimmung vorgesehen, daß bel Berechnung der zu ent⸗ richtenden Einkommensteuerbeträge für Wahlzwecke in den Steuer stufen von mehr als 12 500 bis 31 000 A ein Zehnteil und in den Steuerstufen von mehr als 31 000 M ein Fünfteil sowohl der Staats⸗ einkommensteuer⸗ als auch der Gemein deeinkommensteuerbeträge abzu⸗ setzen sind. Hierdurch wird erreicht, daß für die Stufen über 31 000 4 so gut wie jede Veränderung der für die Wählerlisten anrechnungs⸗ fähigen Steuerbeträge gegenüber den alten Tarifen vermieden werd und auch die Stufen von 12 500 bis 31 000 A von einer Erhöhung des steuerlichen Einflusses auf die Wählerlisten im wesentlichen aus' geschlossen bleiben.
III. Von den sonstigen Bestimmungen des Entwurfs sei hier
—
noch auf die nachstehenden hingewiesen:
4
a. Die Bestimmungen der 55 1 und 2 des Einkommensteuer gesetzes, welche den Vorschriften des Reichsgesetzes wegen Beseiti⸗ gung der Doppelbesteuerung vom 15. Mai 1876 entsprachen, esetzes vom 28. März 19509 abgeändert.
b. Nach dem bisherigen Rechte unterlagen solche preußischen Staats angehörigen, die nach dem Auslande verziehen, noch während eines Zeitraums von zwei Jahren der preußischen Besteuerung. Dieser zweijahrige Zeitraum soll auf sechs Monate abgekürzt werden
. Die Besteuerung der Gewinne aus nicht geWwerbs⸗ mäßig betriebenen Spekulationsgeschäften soll aufgegeben werden. War diese Besteuerung von j her anfechtbar, so ist sie nach dem Inkrafttreten des Reichszuwachssteuergesetzes vom 14. Februar 1911 unhaltbar g en.
Bei flichtigen, deren Einkommen bei Zurechnung des Einkommens der Ehefrau nicht mehr als 3000 beträgt, soll der Umstand, daß die Ehefrau einer Arbeitstätigkeit nachgeht und daß hierdurch besondere Aufwendungen im Haushalt erwachsen, einen An— spruch auf Steuerermäßigung gewähren.
e. Dem in allen Ressoris bestehenden Bestreben, nach Möglichkeit zu dezentralisieren, ist in dem Entwurfe dadurch Rechnung ge— tragen, daß die Festsetzung der Steuerzuschläge bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärungen und Vermögensanzeigen, die Ent⸗ scheidung auf Einkommensteuer, und Ergänzungssteuer Ermäßigungẽ—⸗ anträge, die Festsetzung der Abgangslisten und der Kosten im Rechts—⸗ mittelverfahren von den Regierungen auf die Vorsitzenden der Ver⸗ anlagungskommissionen übergehen sollen.
JV. In den letzten Jahten ist vielfach in der Literatur und Presse und auch bei den Verhandlungen im Landtage der Meinung Ausdruck gegeben worden, daß unter den gegenwärtigen Bef immungen des Ein⸗ kommensteuer⸗ und des Ergänzunggsteuergesetzes es noch nicht gelungen sei, das gesamte in Preußen vorhandene Cinkommen und Vermögen zur Besteuerung heranzuziehen, und daß es daher Aufgabe der Gesetz⸗ gebung sein muͤsse, die den Veranlagungsbehörden zu Gebote stehenden Hilfsmittel zu vervollkommnen und zu verstärken. Die in dieser Be— ziehung in Anregung gebrachten oder sonst sich darbietenden Maß⸗ nahmen sind eingehend erwogen und die nachstehenden Bestimmungen in den Gesetzentwurf aufgenommen worden:
1) Durch 5 23 deg Einkommensteuergesetzes sind alle, welche für die Zwecke ihrer Haushaltung oder bei Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes andere Personen dauernd gegen Gehalt oder Lohn be⸗ schäftigen, verpflichtet, diese Personen, fofern sie ein Einkommen bis zu 3000 M haben, nach Namen, Wohnort und Wohnung zu be—⸗ zeichnen. Diese Verpflichtung soll auch auf Perfonen mit Elnkommen über 3000 M ausgedehnt werden.
2) Diejenigen Steuerpflichtigen, die mit einem Vermögen von mehr als 32 600 M bereits zur Ergänzungesteuer veranlagt sind, sollen zur Abgabe einer Vermögensanzeige verpflichtet seln. Die gleiche Verpflichtung ist auch für alle anderen Steuerpflichtigen vor⸗ gesehen, an die der Vorsitzende der Veranlagungskommission eine besondere Aufforderung zur Abgabe einer Vermögensanzeige erläßt.
3) Die Erben eines Steuenpflichtigen sollen verbunden sein, auf entsprechende Aufforderung des Vorsitzenden der Veranlagungs⸗ kommission ein Verzeichnis über das von dem Verstorbenen hinter⸗ lassene Kapitalvermögen aufzustellen und einzureichen. .
4 Die Strafen wegen absichtlicher Steuerhinterziehung sollen dadurch verschärft werden, daß die wegen Steuerhinterziehung festzu⸗ setzenden, aber unbeitreiblichen Geldstrafen nicht mehr in Haft, sondern in Gefängnis umzuwandeln sind und daß bei Söeuerhinterzi hung im Rückfalle neben der verwirkten Geldstrafe auf Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre zu erkennen ist. . .
Damit Steuerpflichtige, welche in ihren bisherigen Steuer⸗ erklärungen oder Vermögensanzeigen wahrheitswidrig zu geringe Be⸗ träge angegeben haben, sich durch die Furcht vor Strafe und Nach⸗ steuer nicht abhalten lassen, von 19153 ab die Höhe ihres Einkommens und Vermögens richtig zu deklarieren, ist im Entwurfe bestimmt, daß alle diejenigen, welche bei der Veranlagung für 1913 Einkommen oder Vermögen angeben, das bisher nicht besteuert war, von Strafe und Nachsteuer frei bleiben sollen. .
Von den vorstehend genannten Maßnahmen erwartet die Staats.
regierung ein irgendwie erhebliches Mehrgufkommen an Steuern nicht. Denn wie von ihr im Landtage wiederholt erklärt worden ist, teilt fie nicht die Anschauung derjenigen, welche meinen, daß bisher in Preußen viele hundert Millionen von Einkommen und Vermögen sich der Be⸗ steuerung entzogen hätten. Die Maßnahmen sind auch nicht ihrer finanziellen Wirkung wegen in Aussicht gengmmen, sondern in der Absicht, durch sie die Steuerveranlagung in Preußen gegenüber dem bsherigen Zustande zu verhessern und zutreffender zu geftalten. Denn wie wiederholt betont worden ist, muß alles daran gesetzt werden, zu verhindern, daß die redlichen Staatsbürger ihrem vollen Einkommen und Vermögen entsprechend zu Abgaben berangejogen werden, einigen unredlichen es aber gelingt, ihre Steuerleistung widerrechtlich herab⸗ umindern. Golfen aber die in Aussicht genommenen Maßnahmen eine mäßige Erhöhung des Steueraufkommens zur Folge haben, so bedeutet dies für die Staatefasse noch nicht eine Mehreinnahme, sondern nur einen angemessenen Ausgleich für die Mindereinnabmen, die der Ent- wurf vermöge einiger seiner Bestimmungen zur Folge haben wird. In dieser Beziehung ist erwähnt, daß die in dem Entwurf dorgese benen Tarife einen Einnahmeausfall von mehr als 24 Millionen berbeifübren werden. Weitere Einnahmeausfälle werden sich aus den oben unter IIIb, e und d erwähnten Aenderungen ergeben.
Der gestern dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshagushaltsetats für das Etatsahr 1912, hat folgenden Wortlaut: ö.
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Staatshausbaltsetat für das Etatjabr 1912 wird in Einnahme auf . 4301242 250 A, nämlich auf 4263 846 450 Æ an ordentlichen und auf.. 37 396 800 4 an auf erordentlichen Ginnahmen, und in Ausgabe auf. . 4 301 212 250 A. nämlich auf 4073 234 900 Æ an dauernden ⸗ und auf 228 007 350 an elnmaligen und außerordent. lichen Ausgaben, festgesetzt.
löhne gewöhnlicher Tagearbeite
§ 2.
Der diesem Gesetz als weitere Anlage beigefügte Etat der Ver⸗ waltungzeinnahmen und ausgaben der Preußischen Zentralgenoffen⸗ schaftskasse für das Etatjahr 1912 wird in Einnahme auf
120090 A und in Ausgabe auf 92 l 608 A festgestellt.
5 3.
Im Etatjahre 1912 können nach Anordnung des Finanzministers zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebefonds der General⸗ staatskasse Schatzanweisungen big auf Höhe von 100 000 000 A, welche vor dem 1. Januar 1914 verfallen müssen, wiederholt aug⸗ gegeben werden. Auf dieselben finden die Benimmungen des 5 4 Abs. 1 und 2 und des 86 des Gesetzes vom 28 September 1566 (Gesetzsamml. S. 607 Anwendung.
§ 4.
Der Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes
beauftragt.
Mit dem vorstehenden Gesetzentwurf ist dem Hause der Abgeordneten zugleich der Enkwurf eines Gesetzes, betreffend die Ergänzung der Einnahmen in dem Staats haushaltsetat für das Etatjahr 1912, unter⸗ breitet worden, der, wie folgt, lautet:
51.
Zur Bereitstellung des Geldbetrages, der zur Ergänzung der Ein⸗ nahmen in dem Staatshaushaltsetat für das Etasjahr 1912 er⸗ forderlich und unter Kap. 24 Tit. 17 der Einnahme in dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung in Höhe von j9 060 009 „ in Ansatz gebracht ist, ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibun gen aufzunehmen.
An Stelle der Schuldverschreibungen können vorũbergehend
atzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in
Schatzanweisungen anzugeben. Der Finanzmintfter wird er— mächtigt, die Mittel zur Einlösung dleser Schatzanweifungen durch Ausgabe von neuen Schatzanwelsungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatz ⸗ anweisungen können wiederholt ausgegeben werden.
Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt find, hat die Haupt⸗ verwaltung der Staatsschuüͤlden auf Anordnung des Finanzministers bierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeit⸗ punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulöfenden Schatz⸗ anweisungen aufhört.
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Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen veraug⸗ gabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister.
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsoltdation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats⸗ schulden (Hesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mal 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnver⸗ waltung (Gesetzsamml. S. 155), zur Anwendang.
§ 3.
Der Finanzminister ist mit der
beauftragt.
dieses Gesetzes
Ferner sind dem Hause der Abgeordneten bei seinem Zu⸗ sammentritt der Entwurf eines Wassergesetzes nebst Begründung und eine
Denkschrift, betreffend Versuche zur Prüfung der Luftdurchlässigkeit und der Feuerbeständigkeit weicher Bedachungsarten, zugegangen.
Rechtsprechung des Reichsgerichts.
gesetzes dazu vom 26. Juni 1969 schasterversammlung eine z Haftung die Erhöhung Herrschaft des Gesetzes Einzahlungen auf erst nach dem Inkraftt geleistet worden sind, h 26. September 1911 E sind die Einzahlungen ar dem 1. Jult 1909 erfolg 1895 zu versteuern, wä des Nachtraggesetzes Platz greifen.
schaften und für Komm anditgese merkenswerte Urteil führt in seiner Begründun Bestimmungen der Tarifstelle 25a der ge pflich igkeit von Beschlüssen uber Kapiiale ihrer Beurkundung, sondern erst mit stenernden Einzahlungen entsteht.
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Bei Beginn des ten l kommission üͤberwiesenen Referendaren die Drũfung ner dt gelegt; unter Oinzurechnung der ir bre 1811 neun üdermiesenen 7 Referendare waren zuß en 23 Eramtnanden der Prũfang m unterzieben. Die Zabl der Neferendare, welche die Prüfung adele baden, betrug im Jabre 1802 X. 186 C8, 1808 83 1505 7 1910 387 und 1911 85.
Von den der Prüfung unterzogenen 88 Kandidaten daben 11 niht bestanden. Von die sen mußten dret Meferendare wegen wiederd elt nicht bestandener Prüfung dom boͤberen Verwaltungs dienst cada schlosen werden; die anderen 8 sind zur besseren Vorbereitung zuruck gewie sen worden. Zwei Referendare konnten im letzten Vierte lla dt zar wieder bolten Prüfung vorgeladen werden und sind mit dem Prãdt kate aug. reichend durchgekom men. Die übrigen 78 KRendidaten daben die Prüfung beim ersten. Versuche destanden. Don Larm Daden 10 Referendare das Prädikat gut*,. 19 Neferendar dez ben „dellkommen befriedigend! und 85 Weferendare dag Preidiki, reichend erdalten.