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Haben sich die Pensionäre mehr und mehr ju Unterstützungsanträgen verstanden. Während früher die Unterstützungs fonds niemals au fge⸗ braucht wurden, scheinen die Unterstützungen jetzt doch in so großer Zahl begehrt zu werden, daß die Staatsregierung nicht gejögert hat, mit einem weiteren Antrage an den Landtag zu treten und darum zu ersuchen, 500 000 4 für die pensionierten Beamten und ihre Hinter⸗ bliebenen — davon entfallen 200 0004 auf die Eisenbahnverwaltung — und 250 000 M bei den entsprechenden Fonds für die Volksschul⸗ lehrpersonen als Mehrbetrag einzustellen. (Bravo!) Ich kann hinzu⸗ fügen, daß gegebenenfalls auch weitere Mittel bereitgestellt werden sollen, falls sich herausstellt, daß die bisherigen Fonds nicht ausreichen · (Erneutes Bravo)
Nach dlesen Vorbemerkungen zu den Etats der eigentlichen Staate- verwaltungen kann ich mich sehr kurz fassen.
Der Etat der Justizverwaltung hat insofern eine Umgestaltung erfahren, als alle die Justiz betreffenden Ausgaben auf diesen Etat vereinigt worden sind. Zu diesem Zwecke sind die bisher beim Etat des Finanzministeriums ausgebrachten Pensionen und Rellktenbezüge sowie die Portoaversbeträge auf den Etat der Justizverwaltung ge—⸗ bracht worden. Diese Veränderung lag nahe, da die Justizverwaltung schon bis jetzt die Mehrzahl der betreffenden Zahlungen durch ihre eigenen Kassen geleistet hatte. Diese Veränderung hat aber auch noch die erwünschte Nebenwirkung, daß man nunmehr klar ersehen kann, wie hoch sich die Kosten der gesamten Rechtspflege belaufen. Da ist es für die Staatsregierung außerordentlich bedeutsam, daß sich da— durch herausstellt, daß die Staatsregierung das ihrige für die Kosten der Rechtspflege tut; sie wendet dafür jetzt einen Zuschuß von S5 Millionen Mark auf. Demgegenüber hält sich die Erhöhung der Gerichtskosten in durchaus angemessenen Grenzen.
Dieselbe Etatfgestaltung auch bel den übrigen Staatsverwaltungen einzuführen, dazu lag keine besondere Veranlassung vor. Die Beträge, um die es sich bei diesen Verwaltungen handelt, haben einen geringeren Umfang; außerdem hat sich bei diesen Verwaltungen das Bedürfnis nach Klarstellung auch nicht in dem Maße gezeigt wie bei der Justizverwaltung; die Zahlungen sind auch nicht durch eigene Kassen dieser Verwaltungen vorgenommen.
Beim Etat des Ministeriums des Innern sind die Dienst— aufwandsentschädigungen der Landräte mit Rücksicht auf eine sach— gemäße Festsetzung der Fuhrkosten neu reguliert worden. Ferner erscheinen hier zum ersten Male die Kosten der Versicherungsämter.
Bei der landwirtschaftlichen Verwaltung sind weitgehende Fonds—⸗ erhöhungen vorgenommen worden. Die Fonds für landwirtschaftliche Fortbildungsschulen, für Haushaltungsschulen für schulentlassene Mädchen auf dem Lande, für die Kultivierung und Besiedlung der Moore, für Unter⸗ stützung der Viehzucht und der Pferdezucht im besonderen sind brträchtlich verstärkt worden. Außerdem möchte ich noch darauf hinweisen, daß in⸗ folge des Viehseuchengesetzes 800 000 „ mehr eingestellt werden mußten, und daß der Veterinärschutz im ganzen 1,14 Millionen Mark mehr erfordert.
Im Unterrichtsetat ist der im vorigen Jahre zum ersten Male in Höhe von 1 Million Mark eingestellte Fonds zur Förderung der Jugendpflege um z Million Mark erhöht worden. Ich erkenne es dankbar an, daß die mit der Durchführung betrauten Stellen im all gemeinen mit regem Eifer und gutem Verständnis den Fürsorge⸗ gedanken aufgegriffen haben. Es ist eine hochbedeutsame Aufgabe, die männliche Jugend gerade in dem kritischen Alter nach dem Ver— lassen der Schule vor schädlichen Einflüssen zu bewahren und sie sitt— Iich sowohl wie körperlich zu stärken, und ich hoffe, daß sich überall die geeigneten Persönlichkeiten finden werden, welche sich freudig in den Dlenst der guten Sache stellen; denn hierauf kommt es in erster Linie an. (Sehr richtig) Wenn die Jugendfürsorge in diesem Sinne ausgeübt wird, wenn man sich vor allen Dingen von der Pflege äußerlichen und oberflächlichen Vereinswesens fern hält, dann kann die Staatsregierung diese Be— strebungen auch fernerhin tatkräftig unterstützen und, wenn es er⸗ forderlich sein sollte, auch noch weitere Mittel zur Verfügung stellen.
Meine Herren, ich komme nun zum Schluß. Wenn es auch noch nicht gelungen ist, den Staatshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen, so ist doch nicht zu leugnen, daß er wiederum besser geworden ist. Dabei ist bewußt davon Abstand genommen, die sämtlichen zur Ver⸗ fügung stebenden Einnahmequellen auszuschöpfen. Wäre dieses ge— schehen, dann wäre das Defizit spielend beseitigt, es wäre kein Defizit vorhanden, sondern ein beträchtlicher Ueberschuß. Das seit Jahren erstrebte Ziel, einen Etat zu besitzen, der alle Aufgaben erfüllt, ohne die Eisenbabneinnahmen in übermäßiger Weise heranzuziehen, und außerdem eine Rücklage für die unausbleiblichen schlechten Jahre vorsieht, ist ein beträchtliches Stück näher gerückt; der
q Ausgleichsfonds beginnt sich stärker Defizit geht stetig herab, es schrumpft en wir auf diesem Wege zielbewußt fort⸗ dann wird der Zeitpunkt nicht mehr fern sein, an dem innen, daß die preußischen Staatsfinanzen von ihrer Ueber— sen und auf eine so kräftige und gesunde Grundlage ge⸗ 3 sie auch einigen schlechten Jahren ohne jede Er— schütterung stand zu halten in der Lage sind. (Bravo! Hierzu bei—⸗ sind Regierung und Landtag in gleicher Weise berufen. ) ie Tagesordnung erschöpft. beraumt die nächste Sitzung des Präsidenten, der beiden an und fährt dan . Um die Wahlhandlung abzukürzen, möchte ich gleich erklären, einem Bedauern nicht in der Lage bin, eine etwa auf 1 zum Präsidenten anzunehmen. Ich bitte, es auszulegen, wenn ich die Bitte e mich nicht wählen. Es ist mir wirklich unmöglich, dieses ewige Gebundensein an Berlin keine Amts⸗ und Privatgeschäfte leiden mit der muß des balb von meinem Posten zurücktreten. Ich ohne derjenigen zu gedenken, welche es mir ermöglicht haben, meine Präsidialgeschäfte zu Linie verdanke ich es dem liebenswürdigen Ent⸗ ich die ganze Zeit über bei der Mehrheit des der tatkräftigen Hilfe der Herren z tent n, id Quästoren und drittens — last * 1east — der . euen Arbeit aller Beamten, vom is zu ttzte ilfsti Ich sage ibnen e, die ich an der Sritze r stets für mich zu den solchen überreichen Lebens ge⸗
2. Sitzung vom 15. Januar 1912, Nachmittags 5 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegrayhischem Bureau.)
Das Haus ehrt zunächst das Andenken der seit der vorigen Session verstorbenen Mitglieder Gleim (nl), Junghenn (nl), Dr. Gerschel (fortschr. Volksp.) und Dr. von Voß (kons.) in der üblichen Weise.
Erloschen infolge Beförderung sind die Mandate der Abgg. Lusensky (nl), Dr. Lotz (frkons.) und von Tilly (kons.).
Auf der Tagesordnung steht die Wahl des Präsidenten, der beiden Vizepräsidenten und der Schriftführer.
Bei der Wahl des Präsidenten werden 36 Stimmzettel abgegeben; davon erhalten Abg. Dr. Freiherr von Erffa (kons) 347, Freiherr von Richthofen 2 Stimmen, von Arnim, von Flottwell, Hoffmann (Soz.), Schwabach, von Brandenstein, von Jagow und Dr. Runze je eine Stimme.
räsident des Hauses in der vorigen Session von Kröcher. Ich habe festzustellen, daß der Abg. Freiherr von Erffa zum Präsi⸗ denten gewählt ist, und ich frage ihn, ob er die Wahl annimmt.
Abg. Dr. Freiherr von rf fa (kons.) . Meine Herren! Ich danke Ihnen bern h für das Vertrauen, das Sie mir in der Berufung für das schwere und verantwortungsvolle Amt des Präsidenten dieses Haufes geschenkt haben. Ich nehme die Wahl an und werde nach meinen besten Kräften bestrebt sein, die Geschäfte des Hauses sachlich und unparteiisch zu führen. Dazu bedarf ich Ihrer Unterstützung, um die ich Sie hierdurch bitte. Meine erste Aufgabe als neuer Präsident soll es sein, der Verdien ste des alten fe ldenden Prä⸗ sidenten zu gedenken. Ich glaube, daß wir alle Ursache haben, ihm für seine langjährige opferfreudi je und treue Führung der Geschäfte des Hauses unseren Dank auszusprechen, und ich glaube, daß ich mich hierbei im Einverständnis mit Ihnen befinde.
Auf Vorschlag des Abg. Stengel (frkons) wird zum Ersten Vizepräsidenten der Abg. Dr. Porsch (Zentr) und zum Zweiten Vizepräsidenten der Abg. Dr. Krause (nl.) durch Jurus wiedergewählt. Beide erklären dankend die Annahme der Wahl.
Zu Schriftführern werden gleichfalls auf Vorschlag des Abg. Stengel die bisherigen Schriftführer von Bockelberg (kons.), Schulze⸗Pelkum (kons.), von Bonin⸗-Stormarn (frkons.), Lüdicke (frkonf), Dr. Röchling (nl. ), Blell (fortschr. Volksp,), von dem Hagen (Zentr.) und Itschert Zentr.) wiedergewählt.
Zu QMuüästoren ernennt der Präsident die Abgg. Dr. Schroder⸗Cassel (nl.) und Henning⸗Kalau (kons.).
Damit ist das Haus konstituiert, der Präsident wird Seiner Majestät dem König und dem Herrenhause Anzeige davon machen.
Das Präsidium erbittet und erhält dann die Ermächtigung, Seiner Majestät dem König die Glückwünsche des Hauses zum Geburtstage auszusprechen.
Schluß 6 /n Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 30. Januar, 12 Uhr. (Erste Lesung des Staatshaushaltsetats.)
Land⸗ und Forstmirtschaft.
Ernteergebnisse in Chile 1910 11 und Ernteaussichten Chiles für 1911112. Der Kaiserliche Generalkonsul in Valparaiso berichtet unterm 12. Dezember v. J.: Die Ernte des Jahres 1910/11 ist in fast allen Teilen Chiles wegen anhaltender Trockenheit und Dürre schlecht aus— gefallen; an einzelnen Stellen des Konsulatsbezirks Concepeiòn hat man sogar Weizenfelder, deren Aberntung die Mühe nicht lohnte, durch Vieh abweiden lassen, um so wenigstens Viehfutter zu sparen. Dagegen lauten die Nachrichten über die Ernteaussichten für 1911/12 allgemein dahin, daß die Aussagt unter günstigen Umständen erfolgt ist, daß nn, Niederschläge sich eingestellt haben und daß auf eine über dem Durschschnitt stehende Ernte mit ziemlicher Sicher⸗ heit gerechnet werden kann. ie nachstehende Zusammenstellung der Getreideanbau— flächen des Landes ist dem in Concepcisn erscheinenden Boletin de la Sociedad Agricola del Sur entnommen. Provinzen Anbaufläche in Hektar Weizen Gerste Mae he, . 900 880 Goquimbo 6167 3 524 Aconcagua 6492 3 694 Valparaiso 13 440 11 383 Santiago. 28 400 16300 Swiggins 15 500 16 300 Foschagua 29 900 4100 Curic .. 24 400 3920 Talea. 41700 16126 Linares. 40 9g50 6770 Maule .. . 45 600 8 269 Nuble .. 63 400 2400 Concepci dn . 925 Arauco .. 17 600 1300 Bio Bio. 49 600 581 Malleco. 96 000 1721 Cautin .. 136 500 8 000 Valdivia. 560 765 860 Llanquihue . 58 000 2332 Chilos .. 1956 ö.
Mitteilungen des Königlichen Asronautischen Observatoriums,
veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstleg vom 14. Januar 1912, 45 bis? Uhr Vormittags:
Station
Seehöhe ..... 122m 500m 1000m 500m 2000m 2790 m Temperatur (09 — 16, — 55 — 86 Rel. Ichtgk. C/ 9 100 81 73 63 2 Wind Richtung. . S3 bis O36. 880 850 850 Geschw. mps. 9 , 10 9 45
Himmel fast wolkenlos. Vom Erdboden an bis zu 1500 m Höhe Temperaiurzunahme.
—
Mitteilungen des Königlichen Asronautischen Observatoriums,
veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau.
Drachenaufftieg vom 15. Januar 1912, 8 bis 109 Uhr Vormittags:
Statlon Seehöhe.... 122 m 500m 1000m 1500m 2000m 2220 m
Temperatur 8.3 , b 0 , e Rel. FIchtgk. CO /) 100 67 61 2 55 Wind⸗Richtung . 0 80 S880 8 bis S80 S880 Gehm. woe 7 ö K ö Himmel etwa zur Hälfte bedeckt. Vom Erdboden an bis zu 1500 m Höhe Temperaturzunahme.
Wetterbericht vom 16. Fanuar 1912, Vorm. 31 Ahr. — ;. ,
—
Barometer stand
Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden
Wind⸗
5 röchtung, Wind Wetter
stãrke
Name der Beobachtungs⸗ station
Schwere
in 45? Breite Baromeser ffand rom Abend
auf O0 Meeresg⸗ Meder schlag in Stufenwerten *)
nir eau u
Borkum mon 9 welten. O 766 vorwiegend heiter Keitum 7695 3 SO 4 heiter 384 vorwiegend heiter Hamburg 709 9 8 1 wolkenl. 11 0 770 vorwiegend heiter Swinem nde 77 SSS beiter 8 0 773 vorwiegend heslter Nen fahrwasser 3 SSO J Dunst 13 9 776 Remich helter Memel dd 1 SSO J hester G 778 Jiemlich heiler Lachen ol SGML L bedeckt 7ö3 meist bewöllt Hannover 7össdG S8 J heiter 14 0 768 ziemlich heiter Do SS 2 bedeckt 11 9 771 zteinlich heiter Gd SO N balb bed 196 G 770. Jiemlich bester Vreglau ö SSO T Dunst 13 0 773 lem ich helter Vromberg TG 8 J bedeqt 2 76 Nachts Nlederschl. Metz 761.8 O 3 bedeckk —1 0 763 meist bewölkt Frankfurt. M. 764,8 SO bedeckt 7 O [166 ziemlich heiter Karlsruhe, B. 7629 NO NJ bededkt 3 0 764 meist bewölkt München Jos, I NMC J Nebel 0 767 meist bewölkt Jug lte bod. 5 N
1 Nebel 23 vorwiegend heiter (Wilhelmshav.)
Stornoway 747,5 Se Regen 49 ziemlich heiter
isn
Malin Head Regen 43 vorwiegend heiter
(Wustrow i. M.)
Valentia 2 Sc wolkig 6 A4 vorwiegend heiter
(Königsbg., Pr.) Seillly 3 bedeckt ziemlich 6 (Cassel) vorwiegend heiter (Magdeburg)
o Regen vorwiegend heiter (Grünbergsehl.) ziemlich heiter ¶ Mülhaus., Els.) meist bewölkt Friedrichshaf.) Nachts Niederschl. (Bamberg)
760 vorwiegend heiter
Aberdeen , . bedeckt
Hol head gbedelt
ͤ Isle d' Air 8 SSD 3 halb bed.
St. Mathieu 2 SSO Regen
geen. 6,9 SO bedeckt paris 8 1 S8 J sbedect Vlissingen .
40 2 o 761 2 0 761 — 35
SSS 3 bedeckt Selder 3.6 8 I halb bey. — Bodoe 718 8 5 woltenl. — Fhrffflanfund 7o95 SS TZ heiter . Sid I bedeck =
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5 6 0 0 — 8 77d 6 772
ö ü S8 G bedeckk Y 0 77] SS Albedeckk 3 O 778 8s ,, . , 78 JD bededt = 6 FSJ 188
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3 1 8
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Vaparanda — bededt· 9. 1bedet 3 11778
Wiaby Karlstad N77 9 6 Schnee * 0 77s Archangel 786, —5Ww 2 bededt 10 0 789 Petersburg 53638 SD J wolkenl. 15 0 786, Riga S3 SSO I bedet —* ESI Wilna S6 d 8 J berect 10 . 77s Gorkĩ S836 8 ND TX woltenl. IS 6 Warschan 775,5 SO 1 woltenl. 14 Riem 6,3 ON OG X bedeckt 28 77a SO Y wolfenl. 15
3 Windsf. Nebel Is
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27 78 Schnẽe J 3 Tr Nachts Nlederschl.
en,, , , , , , e Triestt 675 SN O 4 bedeckt * 0 769 menst bewolnt Reytjavik 5 Regen 734 (Lesina (b Uhr Abends) vorwiegend heine Cherbourg SSS 4 bedeckt / * T helter S NI wolkig ; 563.2 Windst. bededt = Perpignan I5ö8 2 SW 1 wolken. Belgrad Serb. T 77.3 SO 1 halb bed. ö Mockan 6 D woltenl. derwick SS v bedeckt Helsingfors 33 5 SMC I bededt Kuoplo . . Genf . 86 Nebel Tugano J637 bedeckt 60 767 —=— Säntis : ͤ Schnee ——— — Budapest 7279 Windst. wolkig O 773 vorwiegend bester Portland Bill dz. SSO b RNegen .
Regen . wen
Nebel B.- —
Die Wetterlage ist wenig verändert; ein Hochdruckgeblet über 7990 mm liegt über Nordrußland; ein ozeanischeg . mit einem Minimum von 735 mm nordwestlich von Schottland, breitet sich bis zu den Pyrenäen und über Großbritannlen au. — In Deuisch—⸗ land ist das Wetter bei meist schwachen Ostwinden trocken, im Süden vorwiegend trübe, sonst heiter; im Südwesten herrscht schwacher, sonst strenger Frost, meist unter zehn Grad.
Deutsche Seewarte.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger
8 14.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche vom Schlacht- viehhofe in Magdeburg am 165. Januar 1912.
Niederlaude.
Die Königlich niederländische Regierung hat ihre Verfügung vom 4. August 1911, wodurch Konstantinopel für choleraverseucht erklärt worden war, du ch eine im „Niederländischen Staatscourant.; Nr. 7 vom 160. d. M. veröffentlichte Bekanntmachung vom 9. d. M. aufgehoben.
Die Königlich niederländischen Minister des Innern und der Finanjen haben nach einer im „Niederländischen Staats courant Nr. 8 vom II. d. M. veröffentlichten Bekanntmachung vom 9. 8. M. daz Verbot der Ein- und Durchfuhr von Lumpen, gebrauchten Kleidungsstücken und ungewaschener Leib⸗ und Bettwaͤsche aus Konftantinopel vom 11. d. M. ab aufgehoben. (Vgl. .R.⸗Anz.“ vom 9. August v. J., Nr. 186.)
Türken.
Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat folgende Verfügungen erlassen: .
FZerkünfte von Konstantinopel unterliegen sowohl bei der Abresfe als auch bei der Ankunft im ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet, einer ärztlichen Untersuchung. (Bei der Ankun 't in Häfen des Marmarameeres findet diese Untersuchung nicht statt.)
Da Herkünfte von Insboli unterliegen einer ärztlichen Untersachung nebst Desinfektion im Lazarett von Sinope oder in demjenig'n von Monastir Aghzjy (Cava). Die Ausführung dieser Maßnahmen soll nicht länger als 24 Stunden dauern.
Indien.
Nach einer Mitteilung der Regierung in Kalkutta vom 20. De—⸗ zember 1911 sind in den Paͤfen von Orissa Quarantänemaß⸗ regeln gegen Schiffe, die von Moulmein ankommen, ange⸗ ordnet worden.
Aeg vpten.
Der internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat beschlossen, das Cholerareglement gegen Herkünfte aus Mersina, Ineboli und Durazzo nicht mehr anzu wenden. (Vgl. R. Anz.“ vom 11. und 27. Dezember v. J,, Nr. 291 und 303).
Der internattonale Gesundheitgrat in Alexandrien hat ferner be. schlossen, das Cholerareglement gegen Herkünfte aus Bratta, Galatz und Tulceag nicht mehr anzuwenden und die Herkünfte aus Syrakus dem Cholergreglement zu unterwerfen. (Vgl. „R. Anz.“ vom 11. Oktober und 21. No⸗ vember v. J., Nr. 240 und 275.)
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )
Winke für den Verkehr mit dem Kaiserlichen General- konsulat in Zürich.
Portokosten. Allen Anträgen ist mindestens das einfache Rückborto in einem „Antwortschein für das Ausland“, über 25 3 jautend, beizufügen. Deutsche Briefmarken werden zwar auch in Jablung genommen, da jet och deren Verwertung mit Weiterungen verbunden ist. werden Anitwortscheine vorgezogen. Die letzteren müssen, um in der Schweiz eingelöst zu werden, mit dem Stempel der Verkaufspostanstalt versehen sein.
Anknüpfung von Geschäftsverbin dungen. Nachweisung von Vertretern. Angesichts der sehr ausgedehnten Handels⸗ beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz und in Anbetracht des Umstends, daß in den meisten Handelszweigen erstklassige deutsche Firmen hierzulande bereits ihre ständigen Vertreter haben oder das Land regelmäßig bereisen lassen, ist die Einführung neuer Firmen nicht selten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, und es bedarf zuweilen umfassender Nachforschungen und auch der Auf⸗ w ndung von Kosten für Zeitungsinserate, um einen rührigen Agenten ausfindig zu machen, welcher nicht bereits durch ander⸗ westige Vertretungen gleicher Art gebunden ist. Den beim General—⸗ konfuülat in Zürich zahlreich eingehenden Anträgen auf Nachweisung kaufmännischer Vertreter in bestimmten Geschäftszweigen kann unter diesen Umständen unmittelbar nur in solchen Fällen entsprochen werden, wenn eine geeignete Persönlichkeit der Behörde entweder bereits bekannt oder durch Nachfragen in den dem Generalkonsulat nahestebenden Geschäftskreisen ohne Weiterungen zu ermitteln ist. Andernfalls muß es den Beteiligten überlassen bleiben, sich an ein kaufmännisches Auskunstsbureau zu wenden oder mittels Zeitungs⸗ inserats eine zur Vertretung geeigneie Firma zu ermitteln. Mit der Nachweisung von kaufmännischen Vertretern befaßt sich u. a. die hiesige Filiale der bekannten Auskunftei von Schimmelpseng, Bahn— hofstraße 70. Für ein Inserat der in Rede stehenden Art geeignet ist die „Neue Züricher Zeitung‘. Verzelchnisse der in der Schweiz erscheinenden Fachzeitschriften finden sich in den alljährlich veiöffent⸗ lichten Zeitungstatalolen der Annoncenerpeditionen von Haasenstein u. Vogler, Rudolf Mosse u. a.
Adrefsen schweizerischer Firmen. Im Verlag des artistischen Instituts von Orell Füßli in Zürich erscheint alljährlich in neuer Auflage das sogenaynte „Schweizerische Ragionenbuch“, d. i. ein Verzeichnis der im schweizerischen Handeleregister eingetragenen Firmen. Das Buch zerfällt in zwei Hauptteile: in das Firmen— register und in das Branchenverzeichnis. Im Firmenregister sind alle bis zum 31. Dezember des abgelaufenen Jahres ins Handelsregister eingetragenen Firmen, nach Kantonen und Gemeinden geordnet, auf— geführt, und im Branchenregister finden sich die nämlichen Firmen nach Handels, und Industriejweigen zusammengestellt. Der An⸗ schaffungspreis des Werkes beträgt 12 Fr. Dasselbe kann den am Handelsberkehr mit der Schweiz beteiligten deutschen Exporteuren als eine nützliche Informationk quelle empfoblen werden.
Verwertung von Preisverseichnissen, Adressenlisten u. dergl. Die dem Kaiserlichen Generalkonsulat von deutschen Firmen zugebenden Preisverzeichnisse, Adressenlisten und ähnliches Material werden gewöhnlich durch Auslegen im Wartezimmer ver⸗ wertet; in geeigneten Fällen auch durch Uebermittlung an hiesige Firmen, die dafür Interesse haben könnten. Im allgemeinen wird in Der Schweiz, wo in den meisten Geschäftszwelgen, wie oben bemerkt, deutsche Exportfirmen durch Reisende oder Agenten vertreten sind, die Versendung von Preisverzeichnissen allein nur von verhältnismäßig geringem Rutzen sür den Abschluß von Geschäften sein.
Zoll, und handelsrechtliche Bestimmungen der Schweiz. Die wesentlichsten diesbezüglichen Bestimmungen finden sich in der vom Reichsamt des Innern herausgegebenen Sammlung Zoll- und handelsrechtliche Bestimmungen deg Auslandes Heft 4. Die Schweiz“, Verlag von Ernst Siegfried Mittler u. Sohn, Berlin 1909 (Preis 4 46). Besonders set auf die in dieser Veroffentlichung abgedruckten Bestlmmungen über ausländische Handlungsreisende hin⸗ gewiesen (S. 61 ff.).
1912.
Berlin, Dienstag, den 16. Januar
Erteilung verbindlicher Auskunft über die Waren⸗ verzollung Außer der Oherzolldtrektlon in Bern sind auch die Zollkre is direktionen (Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne and Genf, über deren Gebiet die Einfuhr in die Schweiz statt⸗ finden foll, zur Erteilung verbindlicher Auskunft über die Tarifierung von Waren befugt, soweit es sich um Warenartikel handelt, die im schweizerischen Zolltarif nicht ausdrücklich aufgeführt oder nicht durch Entscheidung der Zollbehörde bereits tarifiert sind. Gemäß Ver= fügung der Schweizerischen Qberzolldirektion vom 5. Juni 1909 hat der Fragesteller, wenn möglich, eine Probe oder eine, Abbildung der einzufübrenden Ware beizufügen und wahrheitsgemäß nachst hende Angaben zu machen: 1) Voraussichtliches Einfuhrzollamt; 2) Name und Wohnort des Versenders; 3) Name und Wohnort des Empfänger; 4) Handelsübliche Bezeichnung der Ware; 5) Aufmachung bezw. Verpackung der Ware; 6) Wert der Ware für 160 Kg; 7) Zusammensetzung der Ware; 8 Verwendung der Ware; 9) Beschaffenheit bezw. Beschreibung der Ware; 19) Angabe, ob es sich um eine Reklamation über eine bereits erfolgte Verzollung handelt, oder ob die gleiche Anfrage schon an eine andere schweizerische Zolldirektivbehörde gerichtet und von dieser beantwortet wurde. (Bejahendenfalls ist der Verzollungsausweis bezw. das Antwort— schreibn der betreffenden Diektivbehörde beizufügen. Vorgedruckte Fragebogen sind unentgeltlich bei den schweizerischen Zollkreis direktionen erhältlich. Wird infolge ungenügender Angahen über die Zusammen— setzung der Waare eine technische oder fachmännische Untersuchung nötig, so werden die entstandenen Kosten dem Fragesteller auferlegt.
(Schweizerisches Handelsamtsblatt.)
Zolltarif und amtliches Warenverzeichnis zum Zoll.⸗ tarif. Der am 1. Januar 1906 in Kraft getretene schweizerische Gebrauchszolltarif nebst den seit der letzten bereinigten Tarifausgabe (31. Mai 1907) erschienenen Tarifentscheidungen de Schweizerischen Zolldepartementsß kann von den genannten Zollkreisdirektionen sowie von den Hauptzollaͤntern in Zürich und St. Gallen bezogen werden. Der Press des Tarifs beträgt 1 Fr., wozu O, 99 Fr. Porto— kosten für das Ausland kommen. Bei den nämlichen Stellen ist auch das Ende Dezember 1910 erschienene amtliche Warenverzeichniz zum schweizerischen Gebrauchszolltarif zum Preise von 2350 Fr. zuzüglich O90 Fr. für das Aus— landsporto, erhältlich. Barsendungen sind durch Postanweisung zu übermitteln. Briefmarken können laut Bekanntmachung der Schweize rischen Oberzolldirektion in Bern nicht entgegengenommen werden. Daß letztgenannte umfangreiche Werk enthält die im Gebrauchstarif aufgeführten und die seit der letzten Ausgabe desselben von den Direktivbehörden tarifierten, zur Einfuhr gelangenden bekannteren Artikel nebst einer nicht unbedeutenden Zahl von Begriffe bestimmungen und Erläuterungen. Das Warewerzeichnis wird periodisch ergänzt und das Erscheinen der Nachträge jeweilen bekannt gegeben werden. Der erste Nachtrag ist im Juli 1911 ausgegeben worden.
Zollbeschwerde verfahren. Die für das Zollbeschwerde⸗ verfahren in der Schweiz geltenden Bestimmungen sind im Deutschen Handels Archiv, Jahrgang 1911, Teil 1 Seite 1124/25, abgedruckt. Ju berichtigen sind die in die ser Veröffentlichung (auf Seite 1125) enthaltenen Angaben über den Instanzenzug, insofern gemäß Art. 169 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über das Zollwesen
12. 1895 Beschwerden gegen Entscheidungen der
und sonstigen Streit⸗ von Forderungen oder anderer Art muß die
Nor Der n
143 18
n. Da die „bet eibende Partei gemäß Gesetzesvorschrift die Kosten des Verfahrens vorschuß⸗ weise decken muß und die Anwaltekosten des Gläubigers im Schuld—⸗ betreibung verfahren nicht von der Gegenpartei zwangeweise ein— gezogen werden können, muß der Glä— t stets dem Anwalt einen Kostenvorschuß einsenden. In der Regel genügt ein Aufwand von 20 66. Für die konsularische Tätigkeit in Fosderungssachen sind Ge⸗ bühren auf Grund des am 1. Januar 1911 in Kraft getretenen Ge⸗ bährentarifs vom 17. Mai 1910 (R-G.-Bl. 1910 Vr. 33 S. 347 ff) zu entrichten. Abgesehen von dem vorerwäbnien Schuldbetreibungs verfahren, das für die ganze Schweiz ei mheitlich geregelt ist, wird es angesichts der Verschiedenbeit der Proseßordnungen der einzelnen Kan⸗ tone in der Regel notwendig ß der Gläubiger seinen Prozeß- bevollmächtigten unter den Anwälten des Kantons wählt, in welchem der Prozeß durchzuführen ist. Das Generalkonsulat macht von Fall zu Fall auf Grund sorgfältiger Erhebungen geeignet erscheinende An⸗ wälte namhaft, kann indessen keinerlei Verbindlichkeiten hinsichtlich der betreffenden Persönlichteiten übernehmen. . Prozeßkosten; Anwaltsbongrar. Tie Gebühren und
Auslagen der Rechtsanwälte sind ohne Rücksicht auf den Ausgang des Prozesses von der Partei zu tragen. Ob und inwieweit die unter.
liegende Partei der obsiegenden die Kosten zu erftatten bat, wird
in den einzelnen Katonen meistens im Urteil festgesetzt. Im Kanton Zürich wird die unterliegende Partei verpflichtet, der obsiegenden eine Entfchädtgung für außergerichtliche Fosten und Umtrieben, die sog. Prozeßentschädigung, zu bezahlen, die jedoch den Kostenaufwand häufig nur eiwa zur Hälfte bis zu zwei Dritteln deckt. Regel ist, daß Prozeßenischädigungen nur der vollständig obsiegenden Partei zu— gesprochen werden. . . .
Vollstreckung deutscher Zivilurteile in der Schweij. Da zwischen dem Deutschen Reich und de
gewähren. Immerhin wird in den meisten Kantonen (insbesendere
auch im Kanton Zürich) auf. Grund deutscher Zivilurteile die sog. „‚Rechtsöffnung erteilt (d b. im Falle des Widerspruchs des Schuldners gegen den im Schuldbetreibungsverfahsen wider ihn erwirkten Zab⸗ sungsbefehl die Zwangsvollstreckung bewilligt); unter allen Um.
ständen aber nur dann, wenn das betreffende Urteil unzweifelbaft
rechtskräftig und von einem, Richter erlassen ist, der an sich zuständig war und dessen Zuständigkeit auch nicht durch die betreffende
kantonale oder durch die eidgenössische Gesetz gebung ausgeschlossen ist. Nach Artikel 59 der Schwelzerischen Bundesverfassung muß der uf. recht stehende! Schuldner — d. b. der nicht un Konkurs befind siche — der in der Schweiz einen festen Wobnsitz bat, für persön liche Ansprüche vor dem Richter seines Wohnorts belangt werden.
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: Schweiz noch kein Staatsvertrag über die Vollstreckung gerichtlicher Urteile bestebt, sind die Kantene bund grechllich nicht verpflichtet, deutschen Urteilen die Vollstreckung zu
Hieraus folgt nach schweizerischer Rechtsanschauung, daß deutsche Urteile in der Schweiz nur dann vollstreckbar sind, wenn der Schuldner zur Zeit der Klageerhebung entweder seinen Wohnsitz im Bezirk des urtellenden Gerichts hatte, oder sich, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, der Zuständigkeit des betreffenden Gerichts unter⸗ worfen hatte, oder wenn ein anderer nach der betreffenden kantonalen und nach der deutschen Prozeßordnung anerkannter beson derer Gerichtsstand gegeben ist. Eine stillschweigende Anerkennung des an sich nicht zuständigen Gerichts wird jedoch dann angenommen, wenn der Beklagte sich auf die Klage eingelassen hat, ohne die Ein—⸗ rede der Unzuständigkeit zu erheben, niemals aber dann, wenn er auf die Klage lediglich nicht reagiert hat Aus Vorstehendem ergibt sich, daß deussche Versäumnisurteile in der Schweiz in der Regel nicht voll⸗ streckbar sind. Man erwirke daher gegen einen hier zu Lande wohnhaften Schuldner ein Versäumnisurteil nut dann, wenn mit demselben der deutsche Gerichtsstand ausdrücklich vereinbart worden war. Die in den Fakturen übliche Klausel: „Erfüllungsort ist für beide Teile X“ enthält, auch wenn der Schuldner sich dagegen nicht ausdrücklich ver⸗ wahrt, für den in der Schweiz wohnhaften Schuldner nicht die An⸗ erkennung des Gerichtsstands in X.
Aufenthaltsermittlung. Das ZZentralkontrollbureau“ (Einwohnermeldestelle) in Zürich erteilt auf Verlangen jedermann Auskunft über die Ausenthaltsverhältnisse der hier polizeilich gemel⸗ deten Einwohner gegen Entrichtung einer Gebühr von 30 Centimes für eine Auskunft. Es empfiehlt sich, bei diesbezüglichen von Deutsch⸗ land aus an die genannte Behörde gerichteten Anträgen zugleich den gedachten Gebührenbetrag nebst 25 Centimes für die Antwort mittels Postanweisung einzuzahlen.
Konkurse im Auslande. Rumänien. . Amtgbezirk des Galatzer Konsulats.
Anmeldung Veriftkation der der Forderungen Forderungen bis am
Fallite Firmen Dom gzil
Jan. 1912 22.9. Jan.
Jean Kirschen Brai 5. 23. Dez 1911 1912.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 15. Januar 1912 Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestelltt .. 25 214 95 Nicht gestellt.
In der gestrige ußert ze rsammlung der eldorfer Eisen⸗ und Draht u st rie ⸗ Ge⸗ schaft ist laut Meldung des W. T. B.“ aus Düsseldorf den Anträgen der Verwaltung der Interessengemein⸗ s mit dem Lothringer Hüt zerein Aumetz 7 de sowie der Erhöhung d kapitals um 1200000 4 zugestimmt worden
— Die württembergischen Staatseisenbahnen verein⸗ nahmten im Dezember 1911 bei einer Betrieb slänge von 2088 km (i. V. 2039 km): 6 285 000 Æ (gegen def. mehr 273951 ). Ein⸗ nahme vom 1. April 1911 bis letzten Dezember 65 007 000 4A (gegen def. mehr 4 551 393 Æ). — betrugen die Einnahmen der Oest 1. bis 10. Januar: 3 467 574 Kronen, gegen die endgültigen Ein⸗ nahmen des entsprechenden Zeitraums d Borjal Mebreinnahme 113 994 Kronen und gegen die vorläufigen Einnah mehr 348 520 Kronen. . — Die Gothaer Feu nk auf Gegen⸗ seitigkeit wird laut Meldung des W. T. B. ihren Versicherten für das Jahr 1911 an Ueberschuß siebzig Prozent der eingezahlten Prämien zurückgewähren.
— Vte Kaiserlich russische Finanz und Handelsagentur teilt laut Meldung des W. T. B. zerl tebende Ziffern über den Außenhandel Rußlands ) mit:
Ausfuhr vom 2.15. bis 9. 22 Dezember vom 1.14. Januar bis g. 22. D
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Berliner Warenberichte. Produktenmarkt. Berlin, den 16. J
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