1912 / 15 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Jan 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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kam es aber zu neuen Tarifverhandlungen, bel denen die Meister weitere 8 gf n f. machten. Aus Manchester wird dem . W. T. B. telegraphiert: Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitern wegen Beilegung der Aussperrung in der Baumwoll industrie in Langashire (ogl. Nr. 10 d. Bl. 7 daß die Arbeit Hl wieder aufgenommen werden soll. Na blauf von sechs onaten soll Sir George Askwith, der Vorsitzende der Kon ferenz, beiden Parteien, falls es verlangt wird, endgültige Vorschläge machen. Für den fal. daß dann keine Einigung erzielt werden sollte, ver⸗ 1 ch beide Parteien, in der * e der nichtorganisierten 23 keinerlei Schritte ohne sechsmonatliche Kündigung zu unter— nehmen. Die englischen Bergwerksbesitzer haben, wle die ‚Rh.⸗ Westf. Ztg.“ erfährt, vorgestern vor dem Versöhnungsausschuß in Gardiff die Forderungen der Arbeiter abgelehnt.

(Weitere Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)

Kunst und Wissenschaft.

Das Märkische Museum in Berlin eröffnet am 24. d. M. eine Ausstellung graphischer Blätter zum Gedächtnis Friedrichs des Großen.

Die internationale Kunstausstellung in Rom wird erst am 24. Februar 1912 eröffnet. Anmeldungen zur Ausstellung müssen bis zum 25. Januar bei der Societä degli Amatori e Gultori di Belle Arti in Rom eingegangen sein. Die Einlieferung der aus— zustellenden Kunstwerke hat in der Zeit vom 25. Januar bis 10. Februar zu erfolgen.

A. F. Die überaus zahlreich besuchte erste allgemeine Sitzung

der Gesellschaft für Erdkunde im neuen Jahre begann am letzten Sonnabend unter Vorsitz von Geheimrat, Professor Dr. Penck mit Begrüßung Seiner Hoheit des Herjogs Adolf Friedrich zu Mecklenburg, der einen Bericht über die In nerafrika⸗Expe— dition 191011 für diesen Abend zugesagt hatte. Der Vor— sitzende erinnerte dabei an die vorletzte allgemeine Sitzung der Ge— sellschgft am 4. November, dem Tage des Bekannfwerdens des deutsch-französischen Marokko Abkommentz, und die damals bei Beginn der Sitzung ausgesprochene Hoffnung, über die von Frankreich abzu— tretenden Teile seiner Besitzungen am Congo Genaueres bei Gelegen— beit des einige Wochen später zu erwartenden Berichts über die jüngste Forschungsreise des Herzogs Adolf Friedrich zu erfahren. Dieser ti wartung werde heute entsprochen werden. Vor Eintritt in die Tagesordnung wünsche Geheimrat Penck aber auf 4 im Saale auf— ehängte höchst wertvolle Landkarten aufmerksam zu machen, die auf

Veranlassung des Herzogs durch ihren Besitzer, den Prinzen Ulrich von Schönburg auf Schloß Guteborn bei Ruhland, hergeliehen worden seien. Die durch Seltenheit, Alter und ö Bedeutung hervorragenden, letzten Mittwoch in der Kolonialgesellschaft auch schon von Ihren Majestäten besichtigten Blätter wurden nach Schluß der Sitzung einer sorgfältigen Betrachtung unterzogen. Sie sind in der kartographischen Literatur bisher nirgends beschrieben. Drei von ihnen, je 1250175 em messend, stammen aus der Zelt um 1620 bis 1630 von dem berühmten Amsterdamer Kartographen Willem Janszoon Blaeuw. Sie stellen Karten von Amerika, Asien und Afrika dar und sind als treue Abbilder des damaligen Standes der Entdeckungen von Wichtigkeit. Der Sltte der Zeit entsprechend be— schränken sie sich nicht auf die Wiedergabe des Erdkundlichen, sondern bringen in Menschentypen und Trachtenbildern auch Bei— träge zur Völkerkunde. Jünger als diese drei wohl als Wand⸗ karten gedachten Blätter, namlich (um 1660) aus der Amsterdamer Offizin von Frederick de Wit hervorgegangen, ist die vierte, 150 auf 200 em messende Karte des ganzen Erdkreises, aber nicht etwa in

bildern ausgeführt. Mit ge . wird mancher auf dem Amertka darstellenden Kartenbilde auch das Wort Australia lesen, da Australien ja erst von Cook 1770 aufgefunden worden ist. Es sst nichtsdestoweniger richtig; denn die von Cook erst entdeckte Osftküste des Festlandes fehlt, woh aber finden sich Teile von dessen Westküste sowie die Westküsten von Tasmanien und Neuseeland eingezeichnet, die bereits 1642 und 1644 vom holländischen Seefahrer Tasman entdeckt worden waren.

Der Vortrag Seiner Hoheit des Herzogs Adolf Friedrich be⸗ wegte sich nahezu auf derselben Linie, wie der von dem Redner vor einigen Tagen in der Deutschen Kolonialgesellschaft, Abteilung Berlin⸗ Charlottenburg, gegebene Bericht, über den in Nr. 10 d. Bl. vom 12. Januar ausführlich berichtet worden ist. Nur traten, wie nahe⸗ liegend, die erd⸗ und völkerkundlichen Beobachtungen und Erfahrungen etwas mehr in den Vordergrund, die Reiseerlebnisse von loseren Beziehungen zu dem Relsezweck etwas zurück. Die Lichtbilder fanden ihrer Anschaulichkeit und künstlerischen Ausführung halber den gebührenden Beifall. Sehr ernste Bemerkungen flocht der Redner ein über anscheinende Mißgriffe in Behandlung der Eingeborenen, die ebenso von deutscher wie von belgischer und französischer Seite begangen werden. Für die Milde der kolonialen Gesetzgebung hätten die Neger nicht das richtige Verständnis, Wohl— wollen machte sie übermütig und gelegentlich disziplinlos, wie die Expedition wiederholt zu ihrem Schaden erfahren habe. Am besten werde zumeist noch auf deutscher Seite der richtige feste Ton getroffen und den Eingeborenen bei gleichbleibender Milde der Behandlung stets vor Augen geführt, daß . die Ueberlegenheit der weißen Rasse anzuerkennen haben. Besonders ängstlich fei man, nach— dem früher Wlllkürakte mit mehr oder weniger Recht durch die öffentliche Meinung der gebildeten Welt geahndet worden sind, in Belgisch⸗Congo krgend welchen Zwangsmaßnahmen gegenüber. Doch auch die Franjosen übertrügen die Nachsicht, welche sie jetzt allseitig Unfug (Sabotage) und Disziplinlosigkeiten gegenüber im eigenen Lande walten lassen, etwas zu weitherzig, indessen keineswegs gleichbleibend, sondern gelegentlich in das Gegenteik, übermäßige Strenge umschlagend, auf ihre innerafrikanischen Kolonien. Der mit größtem Beifall aufgenommene Vortrag i., mit der Hoffnung, daß auch die Innerafrilgexpedition der letzten zwei Jahre dazu beigetragen haben möge, das Interesse für unsere Kolonien zu beleben und ihnen die Unter⸗ stützung zu vermitteln, die sie für den hohen Aufschwung, dessen sie sählg sind, nicht missen können. Geheimrat Penck schloß die Sitzung mit warmen, dem Vortragenden gewidmefen Dankesworten und gedachte hierbei auch der anwesenden treuen Begleiter des hoch verdienten Forschungsreisenden, denen man Ehrenplätze in der ersten Reihe angewiesen hatte.

Verkehrswesen.

Für Postanweisungen nach Konstantinopel und Smyrng (deutsche Postanstalten) sowie nach den otto ma nischen Postanstalten gilt jetzt wieder das Umrechnungsverhältnis von 1 Pfund Türkisch 18 ½ 65 5.

Ueberseetelegramme zu halber Gebühr können fortan auch mit ganz China, mit Cuba und mit den Seychellen aus gewechselt werden.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhguse geht morgen, Donnerstag, Der Rosenkavalier' in Szene. Fräulein Hempel, die von ihrem Krankheitsurlaub zurückgekehrt ist, hat die Rolle der Marschallin wieder übernommen. Im übrigen lautet die Besetzung: Octavian: Fräulein Ober; Sophie; Fräulein Dux; Anina: Fraäͤulenn Rothauser; Marianne: Frau von Scheele⸗Müller; Ochs von Lerchenau⸗! Herr Knüpfer; Faninal; Herr Hoffmann; Valzacchi: Herr Henke; Sänger: Derr Sommer. Die musikalische Leitung hat der Generalmusik⸗

Im Königlichen Schauspielhause werden mor en da Trauerspielfragment. Robert Guiskard' und Der ö kern von 5. von Kleist gegeben. Den Guiskard spielt Herr von dedebur den Vorfrichter Adam; Herr Pohl; die anderen Hauptrollen in den beiden Stücken liegen in den Händen der Damen von Arnauld, Ressel Butze und Heisler sowie der Herren Geisendörfer, Staegemann Kraußneck, Stange und Zimmerer. Den beiden Kleistschen Dichtungen geht Goethes Schauspiel Die Geschwister“ in folgender Besetzung voraus: Wilhelm: Herr Staegemann; Marianne: Fräulein Thimig, Fabrice: Herr Werrack.

Mannigfaltiges. Berlin, 17. Januar 1912.

Am 25. und 29. Januar werden die Herren Oberleutnant von Wiese und Kaiserswaldau, persönlicher Adjutant Seiner Hoheit des Herzogs Adolf Friedrich zu Mecklenburg, und der Zoologe Dr. Schu bo „„die Seine Hoheit den Herzog sowohl auf der letzten igroßen Afrikareise, als auch auf der Reise 1907s08 begleitet haben, m Wissenschaftlichen Theater der Urania“ einen Vortrag über die zweite deutsche Innerafrikae pedition Seiner Hoheit des Herzogs Adolf Friedrich zu Mecklenburg 1910/11 halten. Während der Oberleutnant von Wiese über den allgemeinen Verlauf der Expedition, mit befonderer Berücksichtigung der neu erworbenen Gebiete in Kamerun und des deutschen und fran⸗ zösischen Tsadseegebietz, sprechen wird, will Dr. Schubotz als zweiten Teil des Vortrags seine Reise von Ubangi den Uellefluß entlang nach Lado am oberen Nil behandeln. Der Vortrag wird durch farbige Licht⸗ bilder erläutert werden. Eintrittskarten für beide Vorträge sind schon jetzt an der Kasse der Urania“ zu haben.

Duisburg, 17. Januar. (W. T. B.) Die bei dem Hoch⸗ ofenunglück auf der Zeche „Phoenix“ gestern schwer ver? letzten beiden Arbeiter sind ihren Verletzungen erlegen. Die Zahl der Toten hat sich damit auf zehn erhöht. (Vgl. Nr. 14 d. BÜ.)

Leer, 16. Januar. (W. T. B) Die Schiffahrt auf der Ems ist bis Papenburg hinauf vollständig kahm gelegt. Bel Leerort kann die Ems zu Fuß überschritten werden.

Stut tgart, 17. Januar. (W. T. B.) Heute früh 6 Uhr 10. Minuten ist hier ein kräftiger Erdstoß verspürt worden. In Ehingen erfolgten zwei Erdstöße von großer Stärke.

Osaka, 16. Januar. (W. T. B) Die Feuersbrunst hat insgesamt 268 Häuser zerstört. Ueber 30 000 Menschen sind obdachlos. (Vgl. Nr. 14 d. BI.)

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

ö Pekin . 17. Januar. (Meldung des, Reuterschen Bureaus“. In Teng tsch ou bei Tschifu sind gestern auf einem japanischen Dampfer 300 Revolutionäre aus Dairen angelangt und haben die Stadt in Besitz genommen. Aus der Provinz Honan, namentlich aus Tschangschau werden ernste Unruhen gemeldet. In Tientsin ist es ebenfalls zu neuen Unruhen gekommen.

Buenos Aires, 17. Januar. (W. T. B.) Auf Ver⸗

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gnlassung des Senators Villanueva hat eine Abordnung der streikenden Eisenbahnangestellten mit dem Minister des Innern eine Besprechung gehabt, in welcher sie erklärte, daß die Ausständigen die Vermittlung der Regierung an⸗ nehmen.

Merkatorprojektion, sondern in 4 auf einem Blatt vereinigten Einzel

direktor Dr. Muck.

. Theater.

Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 18. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Frei⸗ plätze sind aufgehoben. Der Rosenkavalier. Komödie für Musik in drei Akten von Hugo von Dofmannsthal. Musik von Richard Strauß. Musi⸗ alische Leitung: Herr Generalmustkdirektor Dr. sarter Muck. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. An⸗ z fang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 18. Abonnementsvorstellung. Die Geschwister. Schauspiel in einem Akt von Goethe. Regie: Herr Regisseur Keßler. Robert Guiskard, Herzog der Normänner. Trauer⸗= spielfragment von Heinrich von Kleist. In Szene gesetzt von Herrn Dr. Lindau. Der zerbrochene rug. Lustspiel in einem Aufzuge von Heinrich von Kleist. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur * Patry. Anfang 74 Ubr.

Freitag: Opernhaus. 19. Abonnementsvor⸗ stellung. (Gewöhnliche Preise Dienst⸗ und Frei⸗

Taffo. Theater in

furter.

Hardt.

von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 19. Abonnementsvorstellung. Der eingebildete Kranke. Faschings komödie in drei Akten von J. B. P. Moliere. In der Uebersetzung von Wolf Grafen Baudissin, mit einem Vorspiel lunter Benutzung Molisrescher Motive) und mit dem Originalschluß Deremonie einer burles ken Doktorpromotion) für die Bühne bearbeitet ö Paul ö ie 3. Dandlung gehörige Mustk na zeitgenõssischen ö Brigtnalen den 8 B. Lully und 3 A. Char⸗ , n,, , . ounodschen Kompositionen zum Arzt 60, r. wider Willen“, eingerichtet und für Streichorchefter genie]. inftrümentiert von Ferdinand Hummel. Anfang

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rio 8 pe ntier md

Sonntag,

. Sechte Vor. Undine. rbeiterschaft: Der 3 Aufzügen von

stellung fũr di Schlagbaum.

die Zentralftelle für V ur an Arbeiter⸗

Madonna.

Der Zorn des Achilles. reuz. Hierauf:

Freitag. Ventheñ lea.

Sonnabend: Faust, 2. Teil.

g- Der Zorn des Achilles. den 19., und Montag, den 2

Januar,

8

1

114 Jedermann. stammerspiele. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Offiziere. Treitag: Nathan der Weise. Sonnabend: Zum ersten Male: Eine glückliche

Ehe. Maskerade.

2 in Fuld Berliner Theater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: . Große Nosinem. Driginalpofse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von R. Bernauer von Homburg. und R. Schanzer. freffer.

Freitag und folgende Tage: Große Rosinen. Sonnabend, Nachmittags 35 Uhr: Torquato

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bummelstudenten.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die fünf Frank—⸗ Freitag und folgende Tage: Die fünf Frank Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Fallissement.

Cessingtheater. Gudrun. Ein Trauerspiel in 5 Akten von Ernst spiel in 3 Akten von Pierre Wolf.

, m. Freitag: Zum ersten Male: Die Damen des Ettag e 361 .

Sonnabend: Gudrun.

Komische Oper. Donnerstag, Abends 8 Uhr:

Sonnabend: Undine.

Nachmittags Preisen: Der ? ĩ Sey K ;

Nachmittags 2 Uhr: Preisen: Der Barbier von Sevilla. Abends:

. . Volkslustfy ; Kurfürsten Oper. Donnerstag, Abends 8 Uhr:

Deinrich Lee. (Die Eintrittskarten werden durch Der Schmuck der Madonna. Oper aus dem

mr a ĩ neapolitanischen Volksleben in drei Akten. Handlung Ein Verkauf an und Musik von Ermanno Wolf⸗Ferrari.

. Freitag und S

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das goldene Zum ersten Male:

e, 2. Schillerthenter. O. (Wallnertheater) 8 Uhr: Aufführung im Jirkus Schumann Donnerstag, Abends 8 Uhr:; König Heinrich (in

Schauspiel in vier Aufzügen von

Freitags: Der Weg zur Hölle. Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Prinz Friedrich

Theater des

der Rose Polometzer Tänze „Prinz Igor“ Kleopatra. Freitag: Russisches Ballett.

der Königgrätzer Straße.

Abends: Wiener Blut.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Abends 8 Uhr:

Regiments.

lachmittags 34 Uhr: Agnes Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ein lj Chopin. Schwank in drei Akten von Köroul und Aufführung des „Deutschen Theaters“: Jedermann.

Für die deutsche Bühne Bolten ⸗Baeckers.

Chopin.

Traviata. ((Gastspiel Franz

J. Gilbert.

chaft.

Der Dorfbarbier. Abends:

Sonnabend. Nachmittags 4 Uhr: Max und Moritz. Abends: Wiener Blut. Sonntag, Nachmittags 34 Uhr:

Lustspielhans. (Friedrichstr. 236) Donnerstag, Das große Geheimnis. Lust! Ram'nermufit.

Sonnabend Die Damen des Regiments. —— Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Renaisfance. 3 j Do 8 he

plätze sind aufgehoben. Siegfried in drei Akten . H Freitag: Heiligenwald. Sonnabend, Bernauer. Abends: Heiligenwald. . Sonntag, Nachmittags 3 Ühr: Agues Ber⸗ Barrs. nauer. Abends: Heiligenwald. Freitag und folgende Tage: Ein Walzer von

n Freitag und folgende Tage: Polnische Wirt

Trianontheater. (Jeorgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstr. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das kleine

onnabend: Der S Café. Lustspiel in drei Akten von Tristan Bernard. . nnaben er Schmuck der Hitag nr folgender Cee dag ern, d. Gestorben: Hr. Hermann Graf von Posadowéky—

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Francillon.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

;. . r * e , n, , .

—⸗ . estens. (Station: Zoologischee Beethonen⸗ Saal. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Barten. Kantstr. 12.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Einziges Konzert von Arrigo Serato mit de Russisches Ballett: Sylphiden Der Geist Philharmonifchen en n, .

; Dirigent: Dr. aus der Oper Ernst Kunwald. Mitw.: Karl Kämpf (Har monium).

Rlindworth ⸗Scharwenka · Saal. Donners

Fatinitza. tag, Abends 8 Uhr: 2. Liederabend von Olga de la Bruy ere.

. Harmoniumsaal. Donnerstag, Abends 7 Uhr: Konzert von Mari Loevensohn. Moderne

Birkus Schumann. Donnerstag, Abends 71 Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Syezialitäten. Zum Schluß: Das neue Aus- stattungsstück „Das Motorpferd“ in 5. Akten.

Residemtheater. (Direktion: Richard Alexander) wor nhe ben ie Crofse Schluffapotheose mit

noch nie dagewesenen Effekten. Walzer von Freitag: geine Zirkusvorstellung, sondern:

bearbeitet von Anfang 8 Uhr. Birkus Fusch. Donnerstag, Abends 74 Uhr:

Große Galavorstellung. Zum Schluß: Das neue Manegeschauspiel „Die Sexe“ mit Gertrud

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) zirnold als Gast. * Vother? das auserwãhlte Donnerstag, Ahends 8 Uhr: Polnische Wirtschaft. Programm. n, . n. . . drei . von 3 Uhr: lei raatz un onkowsky, bearbeitet von J. Kren. ü dn een Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Musik von

Familiennachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant von Barton gen, von Stedman (Frankfurt 4. M.). Eine Tochter: Hrn. Hans von Trebra ((Braunsroda).

Wehner Frhr. von Postelwitz (Schloß Blottnitz). Hr. Kammerherr Hilmar Frhr. von dem

Tiefland. Konzerte.

Philharmonie.

Singakademie. Donnerstag,

Abends: Der

Rlapier; Lupwig Schütz

6tag, ids 3 Uhr . Donnerztag, Abends 77 Uhr: Ainem Vorspgiel Künd Heinrich und dier Akten; von 3. Liederabend von Lili Lehmann. Ernst von Wildenbruch. Freitag: Der Kilometerfreffer. Sonnabend: Der Weg zur Hölle. Charlottenburg. Donnerstag, Abends 8 Uhr: . Kammermusikabend des Klingler⸗Quartetts. 3 .

Saal Bechstein. Donnerstag, Abends 8 Uhr: ilometer- Liederabend von William Pitt Chatham. Am

Bussche⸗Hünnefeld (Hünnefeld bei Bad Essen). Fr. General Ellen von Grolman, geb. von Block Breslau). (lara Edle von der Planitz, geb. Gräfin von der Schulenburg (Torgau).

Verantwortlicher Redakteur:

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlagt⸗ Anstalt Berlin sw., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).

Abends 8 Uhr:

M 15.

Erste Beilage . zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiget.

Berlin, Mittwoch, den 17. Januar

1912.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf zu einem Gesetz über die Ausübung. der Armenpflege bei Arbeitsscheuen und säumigen Nähr— pflichtigen in Preußen ist nebst Begründung und einem Abdruck der in anderen deutschen Staaten geltenden einschlägigen Bestimmungen dem Herrenhause zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt:

Artikel 1. .

An Stelle des § 1 des Gesetzes, betreffend die Aus führung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz, vom 8. Det 67

(Gesetzlamml. S. 130) und des S1 des Gesetzes, . Aus.

führung des Bundesgesetzes über den Unterst inge ohn zz , Herzogkum Lauenburg, vom 24. Juni 1871 (Offizielles Wochenbla

183) treten nachstehende .

em hilfsbedürftigen Deutschen (5 69 ist von dem zu seiner

, , . Armenverbande Obdach, der unentgeltliche

Lebentunterhalt, die erforderliche Pflege in Krankheite fällen und im

Falle seines Ablebens ein angemessenes Begräbnis zu gewahr n.

Die Unterstützung kann geeignetenfalls, so lange sie in Anspruch genommen wird, e,. Unterbringung in einem Armen⸗ oder tankenh ewährt werden. . . min,, . die einem Unterstũtzungsbedürftigen geleisteten geistlichen Amtshandlungen sind die Armenverbände zu entrichten nicht

verpflichtet. § 1a.

s er in der Pers einer Ehefrau oder seiner noch Wer selbst oder in der Person seiner Ehefrau o nicht 15 Jahre alten Kinder austz öffentlichen Armenmittel⸗ nicht nur vorübergehend unterstützt wird, kann auch gegen seinen Villen Auf Antrag des unterstützüngspflichtigen Armenverbandes durch Beschluß des Kreis- (Stadt.) Ausschusses für die Dauer der Unterstützungs⸗ bedürftigkeit in einer öffentlichen Arbeits anstalt untertz bracht werden; der Untergebrachte ist verpflichtet, für Rechnung des Armen verbandes die ihm von diesem angewiesenen Arbeiten nach dem Maße seiner Kräfte zu verrichten. ö T * . —⸗ . Als Beschlußbehörde kann sowohl der für den Armenverband des interflützungswohnsitze, wie der für den Aufenthaltsort des e, , stützten oder seiner Angehörigen zuständige Kreis (Stadt/) Ausschuß angerufen werden. . geruf .

Die Entschelidung des Krels Stadt) Ausschusses ergeht auf Grund mündlicher Verhandlung. Sie ist mit Gründen zu. wersehen. Vor der Entscheidung ist dem Unterstützten, gegen den das Verfahren sich richtet, Gelegenheit zur Aeußerung zu geben. Im übrigen sinzzn auf das Verfahren dle Vorschriften der 85 52, 115, 116, 119, bis 126 des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli

n setz il. k immäße Anwendung. 1883 (Gesetzsamml. S. 195 ff.) sinngemäße ve g . Die Veschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Der Hen tt. ausschuß kann indessen die Vollstreckung der Anordnung auf Antrag oder von Amts wegen bis zur Entscheidung über die Beschwerde autz⸗ setzen. Vor der Aussetzung ist . , . zu hören. 8 ; ö 9 ** . 8

Die Vollstreckung des Beschlusses erfolgt durch den unterstützungs⸗ pflichtigen Armenverband. . . ich Armen verbände sind berechtigt, die einer Arheitsanstalt über⸗ wiesenen Personen in Anstalten außerhalb ihres Bezirks unterzubringen oder ihnen Arbeiten auch ohne Aufnahme in eine geschlossene Arbeits⸗ anstalt anzuweisen.

§S 16.

Dle Entlassung aus der Arbeit ganstalt ist von dem Armen⸗

verband zu verfügen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen der Unter⸗

ingung weggefallen sind. ,, 1 die Aufhebung des Unterbringungs⸗ beschlusses mit der Behauptung, daß dessen Vorau setzungen weg⸗ gefallen seien, so entscheidet über diesen Ant reg der g (Stat.) Ausschuß, der den Beschluß erlassen hat; für das Verfahren gelten die Vorschriften des 5 10. ö . 2

Der Armenverband kann den Untergebrachten auf dessen Antrag für eine angemessene Zeit beurlauben; wird der Beurlaubte während der Beurlaubung erneut nicht nur vorübergehend unterstützungs— bedürftig (5 la), so kann auf Antrag des Armen der bandes durch Bescheid des Vorsitzenden des Kreis- (Stadt-) Ausschussez, der den Unterbringungsbeschluß erlassen hat. die Wiegzereinlieferung des Beurlaubten verfügt werden. In dem Bescheid ist den Beteiligten zu eröffnen, daß sie befugt sind, innerhalb jweier Wochen auf. Beschlußfassung durch das -. Keghleglum anzutragen oder das Rechtsmittel der Beschwerde an den Bernrke⸗ ausschuß einzulegen. Im übrigen finden die , ., des 5 41 Abs. 4 und 5 des Landesverwaltungsgesetzes mit der Maßgabe An wendung, daß Beschwerde und Antrag auf Beschlußfassung durch das Kollegium keine aufschiebende Wirkung baben. .

Wird während der Beurlaubung eine Wiedereinlieferung nicht verfügt, so gilt der Beurlaubte als endgültig entlassen.

Wird der Antrag auf Beurlaubung von dem Untergebrachten nach Ablauf von drei Monaten seit der Unterbringung oder der Wieder einlieferung oder der Ablehnung eines solchen Antrags gestellt, so hat, wenn der Armenverband dem Antrage nicht entsprechen will, der Vorsitzende des Kreis- (Stadt) Ausschusses, der den Unterbrin qu ngs. beschluß erlassen hat, einen Bescheid zu erteilen. Auf das Verfahren finden Satz 2 und 3 des Abs. ] Anwendung. .

Wenn die Unterbringung ein Jahr gedauert hat, muß der Unter⸗ gebrachte auch ohne Antrag 1 werden.

* 8 * ö. * ö.

Aus dem Arbeitsverdienste des Untergebrachten sind zunächst die Kosten der Unterbringung zu decken. Aus dem Ueberschuß ist die Unterstützung zu bestreiten, die den Angehörigen des Untergebrachten für die Zeit der Unterbringung gewährt wird. Der dann noch ver⸗ bleibende Rest ist diesem bei der . auszuhändigen.

5 1.

Für jede Arbeitsanstalt ist eine Hausordnung aufzustellen, welche der Bestätigung des Ministers ö bedarf.

8 1. ; ö.

Die Polizelverwaltungen sind verpflichtet, die zur Durchfũhrung der Vollstreckung etwa erforderliche Hilfe zu gewähren. Die ent—⸗ stehenden Transportkosten fallen in allen Fällen dem unterstützungs pflichtigen Armenverband . ö.

Der Abs. 1 des 5 65 des Gesetzes, betreffend die Augfũh ng des Bundesgesetzes über den Unterstützungẽ wohnsitz vom 8. März 1871 (Gesetzsamml. S. 130) und der Abs. 1 des 853 ded betreffenden Gesetzeß für dag Herzogtum Lauenburg vom 24. Juni 1871 (Offizielles Wochenblatt S. 183) erhalten folgende Fassung; .

Auf Antrag des Armenverbandes, der einen Lil lshedurft en unterstüßen muß, können durch einen mit Gründen versehenen Be⸗ schluß der Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Beteiligten die nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Unterbaltungs. pflichtigen angehalten werden, dem Pilss bedürftigen nach Maßgabe ibrer gesetzlichen Verpflichtung die erforderliche laufende Unterstützung u ge—⸗

chrift nur insoweit Anwendung, als er seine Vaterschaft nach 5 1718 9 G. B. anerkannt hat, oder seine Unterhaltspflicht in einem voll⸗ streckbaren Titel festgestellt ist⸗ :

Artikel 3. . . ; In den Fallen der Artikel 1 und 2 finden die Vorschriften des §z 595 des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Jull 18835 keine Anwendung. . n ,,,, Dieseg Gesetz tritt am 1. Oktober 1912 in Kraft. ; Der . des Innern ist mit seiner Ausführung beauftragt.

In der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird u. a. ausgeführt: . . Ueber die Notwendigkeit, gegen die frivole Nährpflichtverletzung auf Kosten der Allgemeinheit neue Machtmittel zu schaffen, herischt allseitige Uebereinstimmung. Einige aus den Schriften des Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit entnommene Ziffern mögen die Größe des sozialen Uebels erkennen lassen. Nach einer für das Jahr J. Juli 1896 bis 1. Jult 189 von dem Verein in 113 deutschen Städten gehaltenen Umfrage entfielen auf die in ihnen vorhandenen 7837 000 Einwohner nicht weniger als 6632 Unterstützungs fãlle infolge von Versäumung der Nährpflicht; betroffen wurden 19 7665 Frauen und Kinder. In 14 preußischen Großstädten befanden sich in dem gleichen Zeitraum allein 1845 pflichtvergessene Männer. Unter den Ursachen vurde Trunksucht allein oder in Verbindung mit Müßiggang, Kon⸗ kubinat des Mannes, eheliche Untreue und Sittlichkeitsverbrechen, Liederlichkeit und Arbeits scheu, Mißhandlung der Frau und dergl. festgestellt. Im einzelnen darf auf den eingehenden Bericht bon. Dr. Hirschberg in Heft 366 der genannten Schriften Her wiesen werden. Nach einer weiteren Rundfrage desselben Vereins wurden im Monat März 1909 in 20 preußischen Großstädten allein 2865 säumige Nährpflichtige geölt (D. 2. Heft 88 S. 19). Unter diesen Städten fehlen Berlin und die Nachbarstädte. Ueber die Berliner Verhältnisse gibt aber ein Bericht des Stadtrats Münsterberg (D. V. Heft 76 S. 15, 16) Auskunft, nach dem dort im Jahre 1906 in der offenen Armenpflege nahezu 3060 eheverlassene Frauen mit einem Kostenaufwande von 6 his 700 000 S“ unterstützt worden sind. In Charlottenburg fielen im Jahre 1906: 236, in dem Jahre 19607 309 Frauen wegen bös will iger Verlassung durch den Ernährer der öffentlichen Armenunterstützung anheim (D. V. Heft 88 S. 62). . . ö Daß bei einer solchen Ausdehnung der Näͤhrpflichtverletzung eine erhebliche Belastung der Armenverbände eintreten muß, liegt auf der Hand. Daß damit aber auch durchaus verderbliche Folgen für die allgemeine Sittlichkeit und für die öffentliche Sicherheit zerbun pen sind, bedarf keines Nachweises. Diesen Mißständen mit allen Mit teln entgegenzutreten, erweist sich als sine Verpflichtung der Staats⸗ gewalt. Sie muß bemüht sein, im Volke die Auffassung von der sittlichen Notwendigkeit und Aufrechterhaltung der Ehe und dem Ernste der durch sie begründeten Familienpflicht zu stãrken. Sie muß ferner verlangen, daß Personen, die ihren Unterhalt verdienen konnen, sich aber nicht darum bemühen, lhre Arbeitskraft in wirksamer Weise der⸗ werten. Zur Verwirklichung dieser Forderungen reichen die bestehenden Fesetze nicht aus. ö . 3 gt Absatz ? des A. G. 3. U. W. G. gestattet zwar die Ge⸗ währung einer Unterstützung, so lange sie in Anspruch genommen wird, mittels Anweisung der den Kräften des Hilfsbedurftigen ent⸗ sprechenden Arbeiten außerhalb oder innerhalb eines Armenhau e Weil aber die Annahme einer derartigen Unterstützung von dem Be⸗ sseben des Hilfsbedürftigen abhängig gemacht ist, so braucht er, um sich dem Arbeits zwange zu entziehen, lediglich auf die Unterstũtzung zu verzichten oder, ohne für seine Person Unterstützung zu begehren, den Unterhalt seiner Angehörigen dem Armenverbande zu überlassen. Ein Arbeitszwang ist ausgeschlossen und hat auch ausdrücklich Rus geschlossen werden sollen (8 1 der Ministerialin tru lt ien zum Aus⸗ führungegesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 19. April 18 I). Erfahrung gemäß benutzen übrigens gerade die Durch eigene Schuld in hilfsbedürftige Lage geratenen Individuen das Armenhaus vielfach, um sich einige Zeit auf öffentliche Kosten pflegen zu lassen und dann den alten lasterhaften Lebenswandel wieder zu beginnen.

Ebensowenig kann auf dem Wege des 5 65 A G. z. U. W. G. eine erhebliche finanzielle Erleichterung der Armenverbände i den hier in Betracht kommenden Fäller erden ie dort gesehene Verpflichtung zu setzt die Leistungsf voraus. Ein säumiger Näbhrpflichtige seinem Verdienste so einzurichten such streitung des eigenen Unterhalts ausreich

um sich der Vollstreckung eines

at z ieh

2r 1

Es kommen hier in 7 und 10 und § 36 Der 5 361 sammenhangs z oder Müßiggang fähigkeit, sich und di voraus. Dieser Nachweis vorschrift bat des halb nur age ; Im Vorentwurf zu einem neuen Strafgese Bestimmung ganz abgesehen. . Noch geringer ist die praktische St⸗G.⸗B., der einen Zwang welche aus

Arbeitsscheu erfolgt. ö

selten möglich. Dies bat zur Folge g

Mittel der Ueberweisung an die TX

Gebrauch gemacht werden konnte.

waren z. B. auf Grund des §z 361

1906: 82, 1907: 97, 1908:

Ziffer 7 1905: nur 1, 1906:

Personen untergebracht.

Der §z 361 Ziffer

Schutz der Armenpflege

Famil ienpflich gerichtet ist,

nicht erfüllt. Der durch die

schäftsgang, die Zweifel

ständige Beh

die Polijeibeboörden, bald die Armenderwa

sind, die Schwierigkelt der Feststellung, od

unterbaltsvflichtig sei, und die Unmöglichkeit.

pflichtige den 36e St S. B. an dun enden den

berwallungen eine begreifliche JZurückbaltung in der

§ 3861, 16 St. G. B. als Abwebrmaßregel geen 2

durch pflicht vergessene Alm osenempfänger eintrelen lasfen⸗-

DVaben biernech die bestebenden Stralbestttam ungen cinen;

tischen Nutzen nicht gebracht und es nicht verdindern knnen. 83668

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6 . a e U be, , wee. J im Stiche gelassene Familien in stetem Wachsen begriffen ist. so0 wird

Abwehrmaßregel als berechtigt anerkannt werden müssen. Geht man davon aus, daß derjenige, der sich aus eigenen Kräften nicht erhält, auch keinen Anspruch auf die freie Verfügung uber seine Arbeitskraft besitzt, sondern sich mit der letzteren in den Dienst der Allgemeinheit, die ihn unterstützt, zu stellen hat, und daß ferner die dem Familienhaupte gesetzlich obliegende Pflicht zur Unterhaltung seiner Angehörigen nicht nur eine privat⸗ rechtliche Grundlage hat, sondern als Korrelat der obligatorischen Armenpflege zugleich eine der Allgemeinheit gegenüber hestebende öffentlich rechtliche Verpflichtung darstellt, auf deren Erfüllung mit allen Mitteln hinzuwirken ist, so ergibt sich von selbst als Lösung der vorliegenden Frage die Rückkehr zu dem durch das Gesetz vom 21. Mai 1855 in Preußen eingeführten, im Jahre 1871 aus rechtlichen Be⸗ denken aufgegebenen Arbeitszwang. . ö. Jene Bedenker beruhten, wie die Begründung des Ausführungs⸗ esetzez zum Unterstützungswohnsitzgesetz ergibt, auf der Auffaffung, es nicht als zulässig angesehen werden könne, den Verwaltungs hehörden die Befugnis zur Unterbringung von Arbeits scheuen und dachlosen in ein Arbeitshaus ulegen, nachdem der 5 362 des St⸗Ge⸗B. eine solche Unterbringung von der ausdrücklichen Ermäch⸗ tigung durch den Richter abhängig gen Es urde erwogen daß derjenige, der unfreiwillig in eine rbeitsanstalt unter : werde, das, was mit einer solchen Exekutionsmaßregel von ihm zwungen werden solle, in der Rege nicht leisten könne als bis die gedachte Maßregel wieder aufgehobe ei der Praxis stelle sich daher die S

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Gesichtspunkten, au folgten Zwecken.

Uebrigens waren die vom 21. Mai 1855 in P worden sind, hau erstatteten . ö Möglichkeit des sofortigen Ein die unbestimmte Auch in dem über das Ausführur

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