.
w
.
ü
Dentscher Reichsanzeiger
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
ger Bezugspreis heträgt nierteljährlich 5 M 40 3. 24 8 Aue Postanstalten nehmen Bestellung an; für Kerlin außer . 1 den Postanstalten und Jeitungsspediteuren für Kelbstabholer
auch die Ezpedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25 5.
und
ss
ö
Berlin, Donnerstag, den 18. Januar, Abends.
Insertionspreis für den Raum einer 4 gespaltenen Petit zeile 30 3, riner 3 gespaltenen Petitzeile 40 4. P
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des
Feutschen Reichsanzeigers und Königl. Rreußischen Ktaats-= auzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraste Nr.
*
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Ernennungen c.
Exequaturerteilung.
Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung von Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung der Cholera aus den an pas Mittelmeer und das Schwarze Meer grenzenden Ländern.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend die Geflügeleinfuhr.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Kommanditgesell⸗ schaft auf Aktien Köchlin, Schmidt u. Cie. in Mülhausen i. Els.
Personalveränderungen in der Armee und in der Kaiserlichen Marine.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. zekanntmachungen, betreffend die Erteilung von Markscheider⸗ konzessionen.
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗ herrlichen Erlasse, Urkunden usw.
eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberpostsekretären 9. D., Rechnungsräten Friedrich Jähnigen zu Hamburg und Emil Pohl zu Liegnitz, den Postmeistern a. D. Rechnungsräten Karl Möbius zu Schkeuditz im Kreise Merseburg und Georg Stahm zu Langen⸗ horst im Kreise Steinfurt, dem Oberpostkassenbuchhalter a. D. Karl Grove zu Hannover und dem Postbausekretär a. D. ö Hennecke zu Goslar den Roten Adlerorden vierter klasse, ö Oberpostdirektor a. D., Geheimen Oberpostrat Otto Gürtler zu Potsdam den Stern zum Königlichen Kronen⸗ orden zweiter Klasse,
dem Geheimen Postrat Hermann Brell zu Cöln⸗Linden⸗ thal, bisher in Münster i. W, dem Postdirektor a. D. Robert Engelberg zu Friedenau bei Berlin und dem Oberpostkassen⸗ rendanten a. D., Rechnungsrat Rudolf Gartmann zu Brom⸗ berg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
den Postsekretären a. D. Hermann Benedict zu Chemnitz, Rudolf Flick zu Montigny bei Metz, Maximilian Goldbeck zu Hamburg, Berthold H erberg zu Halensee bei Berlin, Karl Howe und Emil Scholz zu Karlshorst bei Berlin, Christian Lampe zu Zwickau (Sachsen), Otto Niendorf zu Flensburg, Hermann Petau zu Zoppot, Eduard Virchow zu Heiligensee im Kreise Niederbarnim und August Wörs dorfer zu Ransbach im Unterwesterwaldkreise, den Telegraphensekretären a. D. Wilhelm Gottschalk zu Cöln⸗Sülz, Emil Makows ki zu Tirschtiegel im Kreise Meseritz, Emil. Rücker zu Baumschulenweg bei Berlin, Richard Scherff zu Reichenbach i. Schl., Eduard Täuber zu Fürstenberg (Oder), Adolf Vortisch zu Berlin und dem Architekten Gustav Petrich zu Metz den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
den pensionierten Oberpostschaffnern Heimbert Forner zu Rixdorf, Michael Likus zu Metz und August Schneider zu Schweidnitz das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie
dem bisherigen Postagenten Ludwig Güße feld zu Pretzier im Kreise Salzwedel, dem pensionierten Geheimen Kanzlei⸗ diener Hermann Dürkoop zu Werder (Havel). den pensionierten Oberbriefträgern Karl Bötführ, Wilhelm Groenberg zu Berlin, Peter Blaise zu Bermeringen in Lothringen, Adam Dahmen zu M.⸗Gladbach, Franz Engel zu Altgrottkau im Kreise Grottkau, August Groß zu Stettin, Robert Haase zu Breslau, Friedrich Henk zu Rüstringen, Johann Scheid zu Koblenz, Johann Strey zu Förstenau im Kreise Schlochau, Johann Velte zu Ludwigshütte im Kreise Biedenkopf, Franz Vollmer zu Breslau, Adam Winckens zu Elberfeld und Hermann Zenke zu Bublitz, den pensionierten Qberpost⸗ schaffnern Franz Claus, Wilhelm Matuscheck, Wilhelm Scholz zu Berlin, August Barkow zu Gollnow, Albert Baumann zu Aachen, Ernst Beyer zu Luckenwalde, Johannes Boß zu Cassel, August Bremer zu Braunschweig, Friedrich Brendel zu Neunkirchen im Kreise Saargemünd, Gottlieb Churt zu Saarbrücken, Gerhard Credo zu Pankow bei Berlin, Peter Danklefsen zu Rendsburg, Friedrich Dickel, Heinrich Jordan zu Iserlohn, Jakob Dorn zu Off⸗ weiler im Kreise Hagenau, Johannes Gohle zu Gusow im Kreise Lebus, August Lönnig zu Wilhelmsruh bei Berlin, Wilhelm Maas zu Kiel, Christoph Nischk zu Allenstein, Heinrich Pah meyer zu Obernbeck im Kreise . August Reinicke zu Görlitz, Heinrich Schneider zu Frankfurt a. M., Heinrich Stock zu Detmold, Stanislaus Szymkowiak zu Kwiltsch im Kreise Birnbaum, Wilhelm Urban zu Boxhagen-Rummelsburg, Wilhelm Voßebrecker zu Radevormwald im Kreise Lennep, August Werner zu Barmen, Ferdinand Winkelmann zu Osnabrück, August Zimmermann zu Lankwitz bei Berlin, Johann Kleinwegen zu Nieukerk im Kreise Geldern, August Schopphoff zu
— — —
Barmen, Karl Hartmann, Wilhelm Ottermann und Georg Pielsticker zu Hannover, dem pensionierten Oberleitungs⸗ aufseher Theodor Leistenschneider zu Treptow bei Berlin, den pensionierten Briefträgern Gustaov Eggebrecht zu Rothemühl im Kreise Ueckermünde, Gustas Gruschkus zu Angerburg, Franz Stiller zu Neisse, den pen⸗ sionierten Postschaffnern Julius Graupner zu Gera (Reuß), Wilhelm Höschen zu Mörs, Heinrich Killmann zu Kreuz⸗ burg O. Schl., Karl Möller zu Kleinhagen im Kreise Rügen, Friedrich Reiß zu Hankensbüttel im Kreise Isenhagen, August Schewel zu Ströbel im Landkreise Schweidnitz, Augustin Sroka zu Falkenberg O. Schl. und Wilhelm To bjins ki zu Berlin, den pensionierten Landbriefträgern Karl Barbehenn zu Wörsdorf im Untertaunugkreise, Stanislaus Bursy zu Wierschy im Kreise Rosenberg O. Schl. und Jakob Franke zu Niederbergheim im Kreise Arnsberg das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht:
dem Hauptmann Winkler und dem Stabsarzt Eckhard, beide in der Schutztruppe für Kamerun, die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ teilen, und zwar ersterem: des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Königlich Sächsischen Albrechtsordens, setzterem: des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Königlich Sächsischen Verdienstordens.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Beamten in Geschäftsbereiche des Auswärtigen Amts die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Orden zu erteilen, und zwar: der Königlich Bayerischen Prinz⸗Regent Luitpold⸗ medaille in Bronze am Bande der Jubiläums⸗ medaille: dem Dragomanatsaspiranten bei der Botschaft in Kon⸗ stantinopel, Referendar Hammann; des Ehrengroßkreuzes des Großherzoglich Olden⸗ burgischen Haus- und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Botschafter in St. Petersburg, Wirklichen Geheimen Rat Grafen von Pourtaläs; ferner: des Persischen Löwen⸗ „ Sonnenordens dritter Klasse: dem dritten Dragoman bei der Botschaft in Konstantinopel Anders; des Ritterkreuzes erster Klasse des Ks Norwegischen Ordens vom heiligen dem Hofrat im Auswärtigen Amt Walter; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Schwedischen Wasaordens: dem Oberleutnant Freiherrn von Lyncker im 1. Garde⸗ feldartillerieregiment, Attaché im Auswärtigen Amt; sowie des Ritterkreuzes des Königlich Schwedischen Nordsternordens: dem Vizekonsul im Auswärtigen Amt Schliack.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Botschaftsrat., bei der Botschaft in Wien Grafen Alfred von Oberndorfs zu Allerhöchstihrem außer
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an Königlich norwegischen Hofe zu ernennen.
Dortmund ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf den augenblicklichen Stand der E as z
in den an das Mittelmeer und das Schwar grenzenden Ländern werden:
1 die Anordnungen vom 1. Juli 1910 und 15. Okftober
1910 „Deutscher Reichsanzeiger und Königlich
Preußischer Staatsanzeiger Nr. 184 vom 4. Juli
8.
Häfen des Schwarzen Meeres und den Häfen des Asowschen Meeres betreffen;
Dem Königlich italienischen Konsul Robert Hoesch in
916 bezw. Nr. 25 vom 18. Mtober 1910 soweit sie die Herkünfte aus den russischen und rumänischen
die auf italienische Häfen bezüglichen Anordnungen vom 7. Juli 1911 und 28. September 1911 „Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. I5ö8 vom 7. Juli 1911s bezw. Rr. XY) vom 28. September 1911 — außer für die Herkünfte aus den Häfen der sizilianischen Provinzen Caltanissetta und Girgenti; die Anordnung vom 12. Dezember 1911 — „Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger“ Nr. 292 vom 12. Dezember 1911 — hin⸗ sichtlich der Herkünfte von der Insel Malta außer Wirksamkeit gesetzt. Berlin, den 15. Januar 1912. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonguiéres.
Landespolizeiliche Anordnung.
Da in den für die Geflügelausfuhr nach Deutsch⸗ land in Betracht kommenden Ländern übertragbare Geflügel⸗ seuchen (Geflügelcholera, Hühnerpest) in einem für den inländischen Geflügelbestand bedrohlichen Umfange herrschen, wird auf Grund des 87 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unter⸗ drückung von Viehseuchen, vom 1. Mai 1894 Reichsgesetzblatt S. 409) und des 5 3 des Ausführungsgesetzes vom 12. Mai 1881 (Gesetzsamml. S. 128) in der Fassung des Gesetzes vom 27. Juli 1905 (Gesetzsammlung S. 318) in Ergänzung der viehseuchenpolizeilichen Anordnung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Dsmänen und Forsten vom 1. August d. 3 Amtsblatt Stück 338 — zu 52 Absatz 1 und 4 bis auf weiteres unter Aufhebung meiner landespolizeilichen Anord⸗ nung vom 16. September 1911, Amtsblatt Stuck 38 Seite 325. folgendes bestimmt:
1
Lebendes Geflügel darf aus dem Auslande nur über die Grenz üͤbergangsstellen Bentheim und Frensdorferhaar eingelassen werden.
Für die Einfuhr
a. über Bentheim wird der Dienstag, Donnerstag und Freitag jeder Woche, und zwar die Zeit von 3 Ühr Nachmittags bis 7 Uhr
Woche, und zwar
e die Einfuhr : erfolgen, wobei die den untersuchenden
—
und Tagegelder zu zahlen
erungspräsident. er.
2
zekanntm achun er Kommanditgesellschaft auf?
u. Cie. zu Mülhausen i Els.
G. B. die staatliche Genehmigung sgabe von Schuldverschreikund haber im Gesamtbetrage von 14000 100 Stück zu 1000 (6.
Die Schuldverschreibungen sind verzinslich za * dam Hundert und rückzahlbar innerhalb 1 Jahren vorn Jahre 1M ab, erstmalig am 30. September 192. auf Grund dan Ver⸗ losung. Von diesem Zeitpunkte ab ist verstrkie Tilgung oder Kündigung der ganzen Anleihe zulässig. Zur Sichernmng der Anleihe wird eine Hypothek an erster Stelle destell Derteeher der Inhaber der Schuldverschreibungen (Trend der in die Banque de Mnihonse zu Milbauen 1 ii wit dee.
mit Wirkung für und gegen seden Gländiger Ver fag un seder Art über die Hypothek zu treffen und de Stadler