ettanten Fräulein von Derp davon zu ug ed, jene 6 Volksweise oder sonstige stion nur so und nicht anders ins Choreographische übertragen 1
l o er und temperamentvolle Tanzart un e An r m Die zart ausgeführte Musik der Herren Andrs Violine), Fritz Becker eitliches, erfreuliches Ganzes errichtun an . Abend nifred Purnell, die kaum dem Kindesalter entwachsene austra—⸗ lische Pianistin, hören, die kürzlich im Chorgllonsaal Auffehen erregte, Wenn je der Ausdruck Wunderkind! am Platze war, so ist er es bei dieser jungen Künstlerin, deren Können so gar nicht angelernt und verstandesmäßig betrieben, sondern durch die Macht der Inspiration aus dem Unbewußten zu kommen scheint. Hier ist wirklich ein Wunder,
veranstaltete am Mittwoch sein ein sagl. An Stelle des erkrankten Jan Gesterkamp trat Herr Theodore Spiering mit vollem Gelingen für den Violinpart ein. jungen Kammermusikvereinigung verdienen das r das man ihnen im Publikum entgegenbringt. Ein fein abgetöntes lebhafter Musiksinn, das Bestreben, alter wie das sind Eigenschaften, wachsende Anteilnahme
e dn, ejente, schlichte und
ngen Künstlerin. orchia na (Klavier) Max Modern ¶ Violoncello) kam no Nur die wen d. — Im Be
hinzu, um ein einh stimmungsvolle
an das man glauben muß. . „Berliner Trio“ 2. Abonnementskonzert im Bechst
Die Leistungen der
Zusammenspiel, ͤ neuer Produktion gleich gerecht zu werden, die den Abenden des chern. Das Programm am Mittwoch brachte au rio Op. J von Beethoven und Tschalkowskys gro Op. 50 noch ein Trio Op. 58 N
„Berliner Trio“
Hugo Kaun. Das Werk, er Hingabe von den drei Künstlern borgetragen wurde, ten Belfall. Es bietet klanglich eine Fälle des Inter⸗ aber in seiner stellenweise etwas un—
hromattk eine klare Zeichnung vermissen.
errang lebha essanten und Ori ruhig wirkenden
glichen Opernhause findet morgen, Sonnabend, en Befehl und aus Anlaß des Seiner Majestät des Kaifers und Königs eine Fest— vorstellung statt, bei der, zum ersten Male wiederholt, Der große König“, drei Bilder aus seinem Leben,
Im Köni auf Allerhöchst
von Josef Lauff, Musik für die szenische Aufführung eingerichtet ie Besetzun weihundertjahrfeier, 34. Januar. ö nig? von Jo seyh Lauff mit der Mufik von us starke Nachfrage nach Eintritts⸗ ellung besteht, am Dienstag, 39. Januar, und hause als Abonnementsvorstellung, gt eine abermalige Uebersiedlung aus, woselbst am 30. Januar statt stellung (. Der Bettler von Syrakus“),
aufgeführt wird. ettler von Syrakus‘) an der „ob aben Gültigkeit für die neu. von können aber auch bis ékasse und am Vor⸗ e bis zum Beginn
dem Großen, ar, gegeben wird. ist die gleiche wie am Tage der 3 C Der große K riedrich II., wird, arten zu dieser Vorst 4. Februar, im Opern olt werden. der Oper ins Königliche Schauspielh der ursprünglich angekündigten Vor Butterfly 30. Abonnements vorstellung (zu . Der
gekauften Eintrittskarten h orstellung Madama Butte um Tage der Vorstellung an der Vormitta ellungstage an der Vormlttags, und Abendka der Vorstellung gegen Erstattun Eine spätere Zurückna
Im Königlichen S aus dem Serail schen Leitung des G
von Friedr
da eine übera
Dies bedin
chauspielhause wird morgen „Die Oper in 3 Akten von Mozart, unter eneralmusikdirektors Dr. Muck und in der Hauptrollen durch die Damen Andrejewa⸗Skilondz, Sommer, Lieban und Dahn
Entfuührun
wie die Herren Fischer,
Paul Gerhardt⸗Kirche (Schöneberg, Hauptstraße) m Sonntag, Abends 8 Uhr, 86 Frauenhilfey.
aufgeführt.
veranstaltet a der Professor Egidi ein
Konzert zum Besten der
Theater. che Schanspiele. Sonnabend: Opern⸗ Das Abonnement, die ständigen Reservate
us. wie die D uf Allerhöchsten 1 Feier des
eiplätze sind aufgehoben. efehl: Festuorstellung eburtstags Seiner Majestät des Der große König. Drei Bilder aus n von Josef Lauff. Musik von Weiland
seinem Lebe für die szenische
Seiner Majestãät dem König, 7 n eingerichtet von Jose Uhr*
Abonnementsvorstellung. sind aufgehoben. per in drei
uspielhaus. und Freiplätze ührung aus dem Serail. Akten von Wolfgang Amadeus Mozart Musikalische ustkdirektor Dr. Muck. raunschweig. Anfang 71 Uhr. Opernhaus. Dienst. und Freiplätze Der Nosenkavalier. Akten von Hugo von Richard Strauß. Anfa uspielhaus. und Freiplãätze
err General⸗ err Regisseur
26. Abonnementsvor⸗ sind aufgehoben. Komödie für Musik in drei Hofmannsthal. Musik von
Abonnementsvorstellung. aufgehoben. Ein deutsches Trauerspiel in drel von Friedri Abteilung: . in fünf A
Nibelungen.
Kriemhilds Rache. . ufzügen. Anfang 7 für die 30. Abonnementsbor Bettler von Syrakus“ an der Theater Eintrittskarten behalten Gültigkeit gesetzte Vorstellung,
stellung Der kasse gekauften ie neu an⸗ Madama Butterfly“, kznnen aber auch täglich an der Vormittagska Tage der Vorstellung an der Vormit Abendkasse bis zum Beginn der V gegen Erstattung auch der en werden. Eine spätere Zurückna ittskarten findet nicht statt.
orstellung ebühr zurück⸗ me der Ein⸗
83 Uhr. Theater des Westens. 8 Uhr.
— Vorletzte Woche! —
Russisches Ballett.
Heute; Giselle — Polowetzer Tänze — Scheherasade. 9 ö. Billettverk.: T Kaufhaus d. W
heaterkasse, Bote & Bock, estens, Invalidendank.
Theater des Mestens. Station: Zoologischer Kantstr. 12 Sonnabend, Abends 8 Uhr: Blut. Operette in drei Akten von Johann
Nachmittags Abends: Wiener Blut.
Fatinitza.
aulus⸗Küirche.
der Bühne
junge Leute im Oelmotore) oder Mechaniker
Interesse,
er dem C⸗Moll⸗ zem A⸗Moll⸗Trio
Laufbahn sind günstig. abteilung in Kiel.
Auf der Tagesordnung der
Geburtstages
Jagow kundgege
der Hauytrollen gezogene
Die für die der
Vorkommnifsen in
bureaus zu verhüten, wie
auf diese Anfrage in ontrolle auszubauen. Gegen von der Auskunft des geheime Sitzung.
den 29. Januar, Abends 8 Ühr, (Bellevuestraße 3), ihren dritten
Mitwirkende sind
Dentsches Theater. Sonnabend, Abends 7 Uhr:
Turandot.
Sonntag: Turandot.
Montag: Faust. L. Teil.
Montag, den 29. Januar, Abends 8 Uhr: Auf— führung im „Zirkus Schumann“: Jedermann.
Kammerspiele. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Eine glückliche Che. Sonntag: Nathan der Weise. Montag: Frühlings Erwachen.
Berliner Theater. Sonnabend, Nachmittags 33 Uhr: Torquato Tasso. — Abends 8 Uhr: Große Rosinen. Originalposse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von R. Bernauer und R. Schanzer.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bummelstud enten. — Abends: Große Rosinen.
Montag und folgende Tage: Große Rostnen.
Theater in der Käniggrätzer Straße. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die fünf Frankfurter. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Fallissement. — Abends: Die fünf Frankfurter. . und folgende Tage: Die fünf Frank⸗ rter.
Fessingtheater. Sonnabend, Abends s uhr: 5 Ein Trauerspiel in 5 Akten von Ernst
ardt.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die versunkene Glocke. Abends: Gudrun.
Montag: Glaube und Heimat.
NAenes Schanspielhaus. Sonnabend, Nach= mittags 34 Uhr: Agnes Bernauer. Ein deutsches Trauerspiel in 5 Akten von Friedrich Hebbel. — Abends 8 Uhr: Fiat justitiat. Kriminalgrofeske in 38 Instanzen von Lothar Schmidt und e Ilgenstein.
Sonntag: Fiat justitia.
Montag: Heiligenwald.
Kamische Oper. Sonnabend, Abends 8 Uhr Rigoletto. onntag, Nachmittags 3 Ahr: La Traviata. — Abends: Undine. Montag: Der Freischütz.
Kurfürsten · Oper. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Schmuck der Madonna. Oper aus dem neapolitanischen Volksleben in drei Aften. Handlung und Musik von Ermanno Wolf⸗Ferrari.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Tiefland. — Abends: Der Schmuck der Madonna.
Montag: Der Schmuck der Madonna.
rau Dr. Collin, Haberlandt (Sopran) und der Chor der Apostel
intrittekarten zu 50 3, 1 46, 2 M sind vorher in
der Hofmusikhandlung von Sulzbach Bůulowstr. 10) und in der Buch⸗ handlung von Dobbertin (Hauptstr. 140) zu haben?
verordneten stand zunächst der Bericht des vorkeratenden Aus— schusses über den Antrag der Stadtv. Dr. Ar ons und Genossen, betreffend die bekannte Verfügung des Polizeipräsidenten über den Gebrauch der Schußwaffe bei der Schutz mannschaft. Der ie n hatte fich vornehmlich mit der vom Polizeipräsidenten von e hen . i nr te, 9 . n, , wenn sie sich mit dieser Sache befaßt, die ihr im er Städteordnung ; ; er n . überschreite. Der Ausschuß schlug vor, seinen Verletzungen erlegen. (Vol. Nr. 26 ð. in einer Resolution gegen diese Auffassun Stellung zu nehmen, da die Handhabung der Polizei doch die Stadtgemeinde, die große die drohen Summen zu den Polizelkosten beitrage, erheblich interessiere und durch 9 die Verfügung ein nicht ungefährlicher Zuftand in der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs herbelgeführt werde. In der vorgeschlagenen Resolution wurde ferner das Bedauern über die in Rede stehende Ver⸗ fügung des Polizeipräsidenten ausgedrückt. Die Resolution wurde mit großer Mehrheit angenommen. — Es folgte eine Interpellation St adtv. Dr. Arons und Vorkehrungen getroffen sind, um die
Lüdicke zutage getreten sind.“ erschöpfender Weise dar, . der auch des Aufgeldes zurückgegeben ,,. alles im Bereich der Möglichkeit Legende getan ha
e der Eintrittskarten findet nicht die Faͤlschungen werde man sich freilich
niemals vollständig schützen können. DB e Interpellanten erklärten sich agistrats befriedigt und verzichteten auf eine Besprechung der Interpellation. — Auf die öffentliche folgte eine
Die Deutsch Asiatische Gesellschaft veranstaltet Montag, im Saale des Künstlerh auses Gesellschaftsabend. Ber Ge⸗ beime Regierungßrat Dr. Busse wird über daz Thema: „Die Grund⸗
züge der Wirtschaft in Turkestan und Buchara mit besonderer Be⸗
jedermann frei.
gesagt.
Deutsche
bis 20 Jahren, die gelernte (besonders für Gas. und
schließlich Fes
efreundete Artisten haben außerdem ihre
rũcksichtigung der Baumwollkultur sprechen und dabei ei j interessanter Lichtbilder vorführen. Der 3 zu dem .
. . 2. u . 1. . i ,,. . ein J roßer Corps de ballet-Ball zu ren des Hofballe ĩ Manunigfaltiges. iegel vom Zirkus Busch anläßlich seines 30 jährigen Jub ite,
ubiläums
statt. Den Höhepunkt des Abends bilden zwei neueinstudierte Ballett Berlin, 26. Januar 1912. aufführungen des Ballettkorps des Zirkus Busch. 36.
Der Unterseebootsdienst in der Kaiserlichen Marine. Jubilar Die Besatzung unserer Unterseeboote setzte sich bisher aus Leuten zusammen, die bei den einzelnen Marineteilen eingetreten waren und sich erst später freiwillig für den Dienst auf den Unterseebooten meldeten. Nachdem eine besondere Unterseebootsabte ilung in Kiel gebildet worden ist, tritt eine Aenderung insofern ein, als diese Abteilung regelmäßig zum 1. April und 1. Oktober jedes Jahres selbständig FreiwilLlige als Maschinistenwärter einstellt. Für in Elektrotechnik Y u hr .
ektrotechniker, aschinenschlosser sind und bei der Unterseeboots⸗ abteilung am 1. April 1912 in Kiel als Dreijährig⸗freiwillige für die Unterseebootsmaschinisten. (Unteroffizier) Laufbahn eintreten wollen, empfiehlt es sich daher, ihre Einstellungsgesuche umgehend an das Kommando der genannten Abteilung einzusenden. Beizufügen sind: ein Lebenslauf mit Adreffe, ein von der zuständigen Ersaßzkommission ausgefertigter Meldeschein, sowie die Lehr- und Arbeitspapiere über eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit, sowie eine besondere poltzeilich beglaubigte Einwilligung des Vaters 2der Vormundes zu einer späteren Kapitulation für ein viertes Jahr. Die Beförderungeverhältnisse in diefer neuen und interessanten Nähere Auskunft erteilt die Unterferbootg⸗
ahlreiche, dem itwirkung zu.
Eine Blumen- und Dflantigr ang tehrung veranstaltet die! unter dem Protektorat Se
Gartenbau- Gesellschaft“ 90. Stiftungsfestes in den Gesamtrtumen des Landwehroffizlerkasinoz Charlottenburg am 15. Februar. öffentlich bekundet werden, was für hervorragende Schätze die Treib⸗ häuser der Blumenliebhaber und Gäriner um diese Jahreszeit bergen. Inebesondere werden Orchideen, Rofen, andere Treibsträucher, ferner Tulpen, Malblumen un Azaleen in
ner. Majestät des Kaisers stehende gelegentlich des
Durch diese Ausstellung soll
lieder, Schneebälle und
einzelnen Gruppen wie auch in dekorativer Verwendung vorgeführt werden. Der ganze Festschmuck soll ein Vorbild eben, in welcher Weise große Feste durch reichliche Verwendung k verschönt werden können. Die Eröffnung der Ausstellung, einschl. der Besichtigung der Gesamttafeldekorationen, erfolgt am 15. Februar um 2 Uhr. Die Teilnehmerkarte, die durch die Geschäftsstelle, Berlin, ,, 42, zu beziehen ist, kostet für alles Gebotene, ein⸗ Festessen, 6 „; der Eintritt für die Blumenausstellung allein betragt 2 4.
ebender Blumen
ö Flugplatz Johannigzthal bei Berlin, 25. Januar. (W. T. B.)
gestrigen Sitzung der Stadt- einen neuen
Genossen an den Magistrat: Wiederholung den städtischen Steuer“ sie aus Anlaß des Prozesses
Der Stadtrat Sauße legte
wurde. —
geringsten
geführt.
Schillertheater. O. (Wallnertheater.]) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Weg zur Hölle. Schwank in drei Akten von Gustavp Kadelburg.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Probe⸗ kandidat. = Abends: Der Probeyfeil.
Montag: Der Weg zur Hölle.
Charlottenburg. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Kilometerfreffer. Schwank in drei Akten von Curt Kraatz.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart. — Abends: Emilia Galotti.
Montag: Der Probepfeil.
Lustspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die Damen des Regiments. y, in drei Akten von Julius Horst und Artur
ppschitz.
e ag, Nachmittags 3 Uhr: Der Serr Senator. — Abends: Die Damen des Regiments.
Montag und folgende Tage: Die Damen des Regiments.
Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Alles für die Firma. Von M. Hennequin und Georges . für die deutsche Bühne bearbeitet von Bolten⸗Baeckers.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Kümmere dich um Amelie. Schwank in drei Akten (vier Bildern) 391 Georges Feydeau. — Abends: Alles für die
rma
Montag und folgende Tage: Anes für die Firma.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Polnische Wirtschaft. Schwank mit Gesang und Tanz in drel Akten' vhn Kraatz und Okonkowgky, bearbeitet von J. Kren. geg n von Alfred Schönfeld, Musik von
Lern tag und folgende Tage: Polnische Wirt⸗ 9 *
Trianantheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof
ii fh Sonnabend, Abends 8 Uhr: Das kleine
af. Lu . in drei Akten von Tristan Bernard.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Francillon. Abends; Das kleine Eafé.
Montag und folgende Tage: Das kleine Cafs.
Konzerte.
Singahademie. Sonnabend, Abends 84 Uhr: Klavierabend (Brahms ⸗ Abend) von Gregor Beklemischeff.
der Hamburg“ während der Fahrt Das Schiff sti
fenen Telegramm ste ung als stark übertrieben heraus. Der Dampfer ist allerdings beim Einlaufen in den Hafen mit dem Kreuzer wesen und der die Einfahrt in den Hafen
Honolulu eingelau verbreitete Meld
enn in. Berührung ge besorgende Lotse Einfahrt plötzlich gestorben. Der Dampfer hat indessen nicht den e chaden genommen. Nach dem Tode des Lotsen hat der Kapitän die Einfahrt des Schiffeß in den Hafen allein weiter⸗ Der Dampfer Cleveland“ wird heute seine Reise von Honolulu nach San verlaufen. An Bor
Der Diplomingenleur Grulich flog heute mit drei Pafsagieren auf einem Harlan⸗Eindecker 1 Stunde 35 Minuten und stellte damit , Dauerwelt rekord auf. Die Höchstleistung im Dauerflug mit drei Passagieren hatte bisher der Belgler Lanser mit 1 Stunde 26 Minuten aufgzuweisen.
Saarbrücken, 25. Januar. ; heutigen Zugzusammen sfoß verletzte K Ziegel ist
(W. T. B.) Der bei dem
I.)
ö. 3 Januar. (W. T. 3. Heftige Erdbeben, aden
Menschenleben sind nicht zu beklagen. Weniger starke Erd⸗ stöße waren in Leu kadia, Elis und Kephalonia zu spüren.
Honolulu, 25. Januar. (W. T. B.) Auf dem Dampfer Amerika⸗Linie Cleveland brach plötzlich
anrichteten, haben hier stattgefunden.
der Lotse auf der Brücke tot zusammen.
eß infolgedessen mit dem amerikanischen Kreuzer Colorado“ zusammen, der am Heck getroffen
einem bei der har berg. Imeri s Tin, aus t sich diese über Amerika
ist, infolge eines Schlaganfalls bei der
Francisco fortsetzen. Die Reise ist bisher glänzend
d ist alles wohl.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der
Ersten Beilage.)
Beethoven Saal. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Konzert von Gun Magrath (Violine) mit dem Philharmonischen Orchester. Dirigent: Dr. Erust Kunwald.
Birkus Schumann. Sonnabend, Abends 73 Uhr: Große Galauorstellung. Auftreten sümtlicher Spezialitäten. — Zum Schluß: Das neue Aus. stattungsstück „Das Motorpferd“ in 5 Akten. Hervorzuheben: Die große Schlußapotheose mit noch nie dagewesenen Effekten.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr und Abends 74 Uhr: 2 große Galavorstellungen. — In beiden Vor⸗ stellungen: Das Motorpferd.
Montag: Keine Zirküsworstellung, sondern: Aufführung des, Deutschen Theaters“: Jedermann. Anfang 8 Uhr.
BDirkus Busch. Sonnabend, Abends 77 Uhr⸗ Große Galavorstellung. Zum Schluß: Das neue Manegeschauspiel „Die Sexe“ mit Gertrud Arnold als Gast. — Vorher: das auser wãhlte Programm.
Sonntag. Nachmittags 33 Uhr und Abends 74 Uhr: 2 große Vorstellungen.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Elsa von Behr mit Hrn. Landrat . Jaspar Frhrn. von Maltzahn (Behrenhoff=
ergen a. Rügen).
Geboren: Ein Sohn:; Hrn. Regierungsrat Pohle
3er e' Hrn. Major a. D. G. von Marschall Grüssow). — Eine Tochter: Hrn. Re— gierungsassessor Franz Irmer (Casseh.
Gestorben; Hr. Generalmajor z. D. Ernst von
Jossa (Wiesbaden). — Hr. Oberstseutnant 3. D. Arthur von Leslie (Charlottenburg. — Hr. Re⸗ gierungstat, a. D. Friedrich von der Marwitz Klein Nossin (Potsdam) — Hr. Oberstle utnant a. D. Barnim Wohlfahrt e der — Verw. Fr. Geheimrat Hermine Naffe, geb. von Hogen— dorp (Bonn).
Verantwortlicher Redakteur:
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Eppedition (Heidrich) in Berlin.
Drug der Norddeutschen Buchdruckerel und Verlagz⸗
Anstalt Berlin 8 M., Wilhelmstraße Nr. 32.
Acht Beilagen
einschließlich Börsenbeilage und Warenzelchen⸗ 2 beilage Nr. 8 A und 8B).
zum Deutschen Reichsanzeiger und Kü 25.
Deutsches Reich. Bekanntmachung
über die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger
ö Betriebe und Tätigkeiten. Vom 15. Januar 1912. Nach Artikel 49 des Einführungsgesetzes zur Reichs⸗
versicherungsordnung vom 19. Juli 1911 Reichsgesetzbl. 1911 S; 839) hat jeder Unternehmer eines Betriebs oder von Tätigkeiten, die erst die Reichsversicherungs ordnung der Unfall⸗ versicherung unterstellt binnen einer vom Reichsversicherungsamt zu bestimmenden Frist das Unternehmen unter Angabe feines Gegenstandes und seiner Art sowie ber Zahl der durchschnittlich ihn ihm beschäftigten versicherungspflichtigen Personen bei dem Versicherungsamt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat, anzumelden.
Die Frist für die Anmeldung wird hiermit auf die Zeit
bis zum
festgesetzt.
15. März 1912 einschließlich
Ist die Anmeldung versäumt oder unvollständig, so hat
das Versicherungsamt selbst die Angaben nach eigener Kenntnis der Verhältnisse aufzustellen oder zu ergänzen. Das Versiche⸗ rungsamt ist befugt die Unternehmer durch Geldstrafe bis zu
*
100 6 anzuhalten, binnen einer gesetzten Frist Auskunft zu erteilen (Artikel 50 des Einführungsgesetzes zur Reichsversiche⸗ ru ngsordnung).
Soweit noch keine Versicherungsämter errichtet sind, haben
die Anmeldungen bei den von der obersten Verwaltungsbehörde bestimmten örtlich zuständigen Stellen zu erfolgen (Artikel 7 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung).
Im übrigen wird wegen der Anmeldung auf die beigefügte
Anleitung verwiesen.
Berlin, den 15. Januar 1912. Das Reichsversicherungsamt. Abteilung für Unfallversicherung. Dr. Kaufmann.
Anleitung für die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe und Tätigkeiten (Artikel 49, 50 des Einführungsgesetzes zur Reichs versicherungs ordnung vom 19. Juli 1911). J. Welche Betriebe und Tätigkeiten sind anzumelden? Anmeldepflichtig sind die durch § 537 der Reichsversicherungs⸗
ordnung vom 19. Juli 1911 der reichsgesetzlichen Unfallversicherung neu oder erst in vollem Umfang unterstellien Betriebe und Tätigkeiten.
Demzufolge sind anzumelden: 1) Apotheken, 2) Gerbereibetriebe, 3) Gewerbebetriebe, in denen
2. Bau⸗ und
b. Dekorateurarbeiten ausgeführt werden,
4) Steinzerkleinerungebetriebe,
5) Betriebe von Badeanstalten,
6) gewerbsmäßige Binnenfischerei⸗, Fischzucht, Teichwirtschafts⸗ und Eisgewinnungsbetriebe,
7M das Halten von Fahrzeugen auf Binnengewässern,
8) gewerbsmäßige Fahr-, Reittier und Stallbaltungsbetriebe,
9) das Halten von anderen Fahrzeugen als Wasserfahrzeugen, wenn sie durch elementare oder tierische Kraft bewegt werden,
10) das Halten von Reittieren,
11) a Betriebe zur Beförderung von Personen oder Gütern,
b. Holzfällungsbetriebe,
é. Betriebe zur Behandlung und Handhabung der Ware, wenn sie mit einem kaufmännischen Unternehmen verbunden sind, das über den Umfang des Kleinbetriebs hinausgeht.
Apotheken.
Zu 1. Schon bisher unterlagen Apothekenbetriebe der Unfall⸗ versicherung, wenn in ihnen mehr als zehn Personen beschäftigt oder Motore verwendet wurden oder mit ihnen eine umfangreiche Lager⸗ tätigkeit verbunden war. Nach der Reichsversicherungsordnung find sämtliche Apotheken ohne Racksicht auf Art und Umfang versicherungs⸗
pflichtig. . Gerbereien.
Zu 2. Daz gleiche gilt von den Gerbereien, die jetzt in vollem Umfang ohne Ruͤcksicht auf die Zahl der in ihnen beschãftigten ö oder die Verwendung von Motoren der Versicherung unter⸗ legen.
Gewerbebetriebe, in denen Tiefbauarbeiten ausgeführt werden.
Zu 3a. Hinsichtlich der Gewerbebetriebe, in denen Tiefbauarbeiten ausgeführt werden, ist der Umfang der versicherten Tätigkeit durch die Reichsversicherungsordnung nicht unwesentlich erweitert worden. Denn bisher waren bei an sich nicht versicherungspflichtigen Gewerbebetrieben, in denen nebenbei Tiefbauarbeiten ausgeführt wurden, nur die eigent⸗ lichen Tiefbauarbeiten versichert, während jetzt in gleicher Weise wie schon früher bei Hochbauarbeiten der gesamte Gewerbebelrtehb ver— sichert ist, sobald in ihm gewerbliche Tiefbauarbeiten nicht nur gelegentlich ausgeführt werden.
Gewerbebetriebe, in denen Dekorateurarbeiten ausgeführt werden.
Zu 3b. Neu in die Versicherung sind allgemein einbezogen Ge⸗ werbebetriebe, in denen Dekorateurarbeiten (Anbringen von Gardinen, Bildern, Vorhängen usw.) ausgeführt werden. Für sie gilt Ziffer za
entsprechend. Badeanstalten.
Zu 5. Für die Badeanstalten gilt Ziffer 2.
Das Halten von Fahrzeugen und Reittieren.
Zu 7, 9 und 109. Neu sind ferner der Versicherung unterstellt das Halten von Fahrzeugen auf Binnengewässern, und zwar ohne Rücksicht auf die verwendete Triebkraft, sowie das Halten von anderen als Wasserfahrzeugen, wenn sie durch elementare oder tierische Kraft bewegt werden, ferner daß Halten von Resttieren.
Es sind somit jetzt nicht nur die Tätigkeiten im Interesse der zu gewerblichen Zwecken gehaltenen, sondern auch der zu Privat. Luxus⸗ oder wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Fahrzeuge und Reittiere versichert. Dabei ist zu beachten, daß die Versicherung bei allen Wasserfahrzeugen auf Binnengewässern ohne Unterschied ihrer Art Platz greift, während dies bei Land? und Luftfahrzeugen nur dann der Fall ist, wenn sie durch elementare oder tierische Kraft bewegt werden. Voraugsetzung der Versicherungspflicht bei allen diesen Tätigkeiten ist aber, daß das Fahrzeug oder das Reittier nicht bloß zu einem ganz vorübergehenden Zweck gehalten wird.
Erste Beilage
Januar
öniglich Preußischen Staatsanzeiger.
E912.
Unversichert bleiht das Halten von durch menschliche Kraft bewegten Fahrzeugen (Kinderwagen, Handkarren, Fahrrädern).
Fahr, Reittier und Stallhaltungsbetriebe.
Zu 8. Gleichfalls neu versichert ist der gewerbsmäßige Fahr⸗ betrieb, d. h. das Einfahren fremder Pferde sowie der gewerbsmäßige Reittier⸗ und Stallhaltungsbet ieb. Hierher gehören namentlich die Betriebe von Reit-, Renn- und Fahrbahnen, von Reit- und Fahr— schulen sowie die sogenannten Tatterfalls und Hivpodrome, ferner die Zirkusbetriebe, soweit es sich bei ihnen um die Wartung und Pflege der Restiiere oder um sonstige Arbeiten der Stallhaltung handelt; außerdem die Pensionsstall. und Viehhaltungsbetriebe. Die Ein⸗ stellung von Vieh durch einen Viehhändler in eigener Stallung gehört nicht zum Viehhaltung betriebe, sie unterfällt aber Als Betrich zur Behandlung und Handhabung der Ware Gu vgl. 110) der Versiche⸗ rungspflicht.
Betriebe zur Beförderung von Personen und Gütern sowie Holz⸗ fällungsbetriebe.
Zu 11a und h. Betriebe zur Beförderung von Personen oder Gütern sowie Holzfällungsbetriebe sind nicht mehr wie früher nur in Verbindung mit einem Handelsgewerbe, deffen Inhaber im Handels⸗ register eingetragen ist versicherungspflichtig. Sie unterstehen viel⸗ mehr jetzt den Bestimmungen der Reichs versicherungsordnung, wenn sie mit einem über den Umfang des Kleinbetriebs hlnausgehenden kaufmännischen Unternehmen verbunden sind.
Betriebe zur Behandlung und Handhabung der Ware. Zu 116. Die Versicherung der früheren Lagerungsbetriebe“ ist wesentlich umgestaltet worden. Früher waren derartige Betriebe nur hinsichtlich der eigentlichen Lagerungsarbesten und nur unter der Voraussetzung versichert, daß sie mit einem Handelsgewerbe verbunden waren, dessen Inhaber im Handelsregister eingetragen war. Jetzt sind alle Betriebe zur Handhabung und Behandlung der Ware ver— sichert, sofern sie mit einem über den Umfang des Kleinbetriebes hinausgehenden kaufmännischen Unternehmen verbunden sind. Hieraus ergibt sich die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf eine Reihe von Tätigkeiten, die bisher der Versicherungẽpflicht nicht unterfielen. Denn der neue Begriff „Handhabung und Behandlung der Ware“ umfaßt sowohl die eigentlichen Lagerungsarbeiten, wie: Auf- und Abladen und Hineinschaffen der Ware in die Ge⸗ schäftsräume, Aus. Ein- und Umpacken, Umfüllen, Auffüllen des Handlagers, Sortieren, Vermessen und Auszeichnen der Ware, Handhabung der Ware bei der Bestandsaufnahme, Be— förderung der Ware aus einem Geschäftsraum in den anderen, Behandlung der Ware, um sie in verkaufsfähigen Zustand zu versetzen und darin zu erhalten, sowie die Instandhaltung der Warenräume zu vgl. Bescheid 2229, Rekurtzentscheidung 2277, Amtliche Nachrichten des R. V. A. ig08 S. 494, 655),
als auch alle übrigen dem technischen Teise des Betriebs angehörenden
Verrichtungen, die zu der bisher unversicherten Verkaufstätigkeit in
näherer Beziehung stehen, wie: Das Herbeiholen der Ware aus dem Hand- oder sonstigen Lager, das Vorlegen und Vorzeigen der Ware zum Zwecke des Verkaufs, das Umgehen mit der Ware während der Verkaufs⸗ verhandlungen, das Abmessen, Abwiegen, Verpacken oder Bereitstellen der Ware zum Zwecke des Venpackens, der Ueber⸗ gabe der Ware an die Käufer und das Zurücklegen der unver⸗ kauften oder nicht passenden Ware in das Lager usw.
Unveisichert bleiben auch jetzt noch die dem Handel dienenden Tätigkeiten, die mit der eigentlichen Behandlung und Handhabung der Ware nichts zu tun haben. Dahin gehören beispielsweise die Ar⸗ beiten im Kontor und in der Kasse.
Der Krels der versicherten Betriebe ist auch insofern ausgedehnt worden, als der Inhaber des Betriebs nicht mehr im Handelsregister eingetragen sein muß. Ferner ist der Begriff Handelsgewerbe“ durch „kaufmännisches Unternehmen“ ersetzt. Auch dies führt zur Versicherungspflicht bon bisher versicherungsfreien Betrieben, die zwar nicht zu den eigentlichen handelsgewerblichen Betrieben gehören, ihrer Natur nach aber ihnen nahestehen. Dahin gehören die Genossen⸗ schaften des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889, nämlich Produktiv⸗ Absatzgenossenschaften, Magazinvereine, Konsumpereine, Vereine zur Beschaffung von Gegenständen des landwirtschaftlichen und gewerb⸗ lichen Betriebs usw.
Damit aber nicht durch diese neuen Vorschriften auch kleinste Betriebe mit ganz unerheblicher Unfallgefahr von der Versicherung erfaßt werden, hat die Reichsversicherungsordnung vorgesehen, daß die Versicherungspflicht von Betrieben zur Behandlung und Handhabung der Ware dann nicht eintritt, wenn das kaufmännische Unternehmen, mit dem sie verbunden sind, über den Umfang des Kleinbetriebs nicht hinausgeht.
Das Reichsversicherungsamt hat auf Grund des § 537 letzter Absatz der Reichsversicherungsordnung zu bestimmen, welche kauf⸗ männischen Unternehmungen als Kleinbetriebe der Unfallversicherung nicht unterliegen Demgemäß hat es beschlossen, daß alle diesenigen kaufmännischen Unternehmungen als Kleinbetriebe zu gelten haben, in welchen die Tätigkeit der von dem Unternehmer beschäftigten Personen im ganzen jährlich nicht mindestens dreihundert volle Arbeitstage (Tage- leistungen) ergibt. Bei Berechnung der Arbeitstage wird die Tätigkeit der Haus diener, Arbeiter, Packer, Markthelfer, Laufburschen, Kotscher und der mit ähnlichen Arbeiten beschäftigten Personen voll, die Tätigkeit der kaufmännischen Angestehten nur zur Hälfte angerechnet.
Es ist also betspielsweise ein Betrieb dersicherungspflichtig, der Hausdiener usw. 190 Tage und kaufmännische Angestellte 400 Tage
ĩ
400 ö ö ⸗ ( im Jahre (100 4 3 — 300 Tage) beschäftigt, während ein Betrieb, in welchem Hausdiener usw. 100 Tage und kaufmännische Angestellte ; 300 2 . 300 Tage (100 4 3 = 260 Tage) beschäftigt werden, von der Ver⸗
sicherung befreit bleibt.
Werden Arbeitskräfte zum Teil als Hausdiener usw. zum Teil als kaufmännische Angestellte verwendet, so ist ihre Tätigkeit im ersteren Falle voll, im letzteren nur zur Hälfte in Ansatz zu bringen. Versichert ist also beispielsweise ein Betrieb dann, wenn in ihm zwei Personen in der Weise beschäftigt werden, daß die eine 100 Tage als Hausdiener usw. und 80 Tage als kaufmännischer Angestesster, die andere 60 Tage als Hausdiener usw. und, 240 Tage als kaufmännischer
j 80 k Angestellter tätig ist (100 4 . 2 3 320 Tage.
II. Welche Betriebe und Tätigkeiten sind nicht
anzumelden?
1) Von den nach Ziffer J der Unfallversicherung in vollem Um— fang unterstellten Betrieben und Tätigkeiten sind diejenigen nicht an⸗ zumelden, welche bereits versicherungspflichtig und angemeldet waren.
2) Desgleichen sind nicht anzumelden solche Unternebmen, die als Nebenbetriebe gewerblicher oder landwirtschaftlicher Betriebe bereits versichert sind. J
3) Nicht versicherungspflichtig und deshalb gleichfalls nicht an⸗ zumelden sind alle Betriebe und Tätigkeiten, in welchen der Unter⸗ nehmer allein ohne Gehilfen. Lehrlinge oder sonftige Arbeiter tätig ist; die rein zufällige Beschäftigung einer Hilfskraft, deren Heran⸗ ziehung nicht vorausgesehen werden kann, macht den Betrieb nicht versicherungs⸗ und anmeldepflichtig.
elten auch Familienangehörige des Unternehmers, e beschäftigt werden, mit die niemals als Arbeiterin ihres Ehemanns III. Wer hat anzumelden?
g verpflichtet ist der Unternehmer des Betriebs kten oder sein gesetzlicher Vertreter. .
chnung der Betrieb geht, deittieren oder Fahrzeugen, 33 der Reichsversicherungs⸗
Als Arbeiter
die in dem Betrie Ausnahme der Ehefrau,
angesehen werden kann.
Zur Anmeldun oder der Tätigke Unternehmer ist derjenige, für deffen Re und bei nicht gewerbsmäßigem Halten von wer das Reittler oder Fahrzeug hält (8 6
der Reittiers ist, wer nicht nur vor— des Fahrzeugs oder die Wartung und ene Rechnung übernommen hat.
eines Betriebs ist jeder zur An⸗ g eines Unternehmers wird Für die Anmeldepflicht ist rnehmer eine natürliche oder juristische
Halter eines Fahrzeugs o übergehend die Instandhaltung Pflege des Reittiers für eig
Von mehreren Unternehmern meldung verpflichtet. Durch die der Anmeldepflicht der übrigen genügt. es einflußlos, ob der Unte Person ist.
IV. In welcher Form und in welchem Umfang soll die Anmeldung erfolgen? ird die Benutzung der nachstehenden
genstand des Betriebs (Muster M) oder die er II) genau zu bezeichnen. chie denartiger Gewerbezweige, so anzugeben; dabei ist der Hauptbetrieb
ch beschäftigten ver⸗ gleichviel, ob sie Inländer en Geschlechts, oh sie er⸗
) Für die Anmeldung w Muster empfohlen.
2) In ihr ist der Ge Art der Tätigkeiten (Must entliche Bestandteile vers sind sämtliche Bestandteile hervorzuheben.
3) Ferner ist die Zahl aller durchschnittli sicherungspflichtigen Perf oder Ausländer, männlichen oder weiblich endliche Arbeiter, Gehilfen, Gesellen oder ie dauernd oder vorübergehend be—
Betrieb wes Umfaßt ein
onen anzugeben,
wachsene oder jug mit oder ohne E schäftigt werden.
4) Betriebe beamte sind nur dann ver Jahr esgarbeitsvvmrdienst an Entgelt 5000
Zum Entgelt gehö anteile, Sach⸗ gewohnheitsmäßig statt des dem Arbeitgeber oder einem
5) Wenn reg arbeitet wird, diejenige, welche sich zur Zeit de
6) Als beschäftigt sind di im Unternehmen tätig sind und hören, zu verrichten haben, ohne innerhalb oder außerhalb der etwa
ntgelt sind, ob s
sicherungspflichtig, wenn ihr 6 nicht übeisteigt.
ren neben Gehalt oder Lohn auch Gewinn— züge, die der Versicherte, wenn auch nur Gehalts oder Lohnes oder neben ihm von Dritten erhält.
elmäßig nur eine bestimmte Zeit des „durchschnittliche Arbeiterzahl s regelmäßigen vollen Betriebs ergibt. ejenigen Personen anzumelden, welche Arbeiten, die zum Unternehmen ge⸗ Rücksicht darauf, ob die Verrichtung vorhandenen Anlage (Werkstänte usw.
Anmeldung verpflichtet Anmeldung zur Ver⸗ Verletzung der gesetzlichen Anmeldepflicht. er vermerkt werden (Spalte Bemerkungen“
und andere Be
hen m Jahres ge⸗ ist die anzumeldende
Zweifel, ob er zur
) Hat ein Unternehmer 3 empfiehlt sich gleichwohl die
ist oder nicht, so meidung der Nachteile bei Die Zweifel können ab der Muster JI und 19.
7. Bis wann ist anzumelden? nmeldung muß bis zum 15. M Säumige Unternehmer können v Behörde, welche nach der Best waltungsbehörde vorläufig an die S treten ist, zur Anmeldung durch Gelds
ärz 1912 einschließlich er⸗ on dem Versicherungs amt immung der obersten Ver— telle des Versicherungsamts ge⸗ trafe bis zu 106 6 angehalten
23
Muster 1 (für Betriebe).
1
Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe führungsgesetzes zur Reichs versicherung Reichsgesetzbl. S. 839).
gemäß Artikel 49 des Ein⸗ mung vom 19. Juli 1911
Bemerkungen (insbesondere
Gegenstand Angabe, ob
durchschnittlich beschäftigten
Betriebs) Betriebs ** versicherungs⸗ genossenschaft
und welcher)
— — k ;
(Unterschrift des Anmeldepflichtigen)
) 3. B. Fahr⸗ ** „Handbetrieb“
und Reittierhaltungsbetrieb. oder Betrieb mit elementarer oder tierischer
Muster II (für Tätigkeiten bei nichtgewerbsmäßigem Halten von Fahrzeugen und Reittieren). Anmeldung
unfallversicherungspflichtiger Tätigkeiten gemäß führungsgesetzes zur Reichsversicherung (Reichsgefetzbl. S. 839).
Artikel 49 des Ein⸗ sordnung vom 19. Juli 1911
Bemerkungen (ins besondere
Angabe, ob Mitglied einer
genossenschaft und welcher)
durchschnittlich beichaftigten
Art“) der Tätigkeiten versicherungs⸗
(Unterschrift des Anmeldepflichtigen) ) 3. B. Halten einer Segel-, Motorjacht, eines Reitpferdes.