Gwinner will durch selne Methode eine starke Tilgung der Staats⸗ schulden herbeiführen, allerdings als Entgelt dafür, daß durch die Belastung des Extraordinariums mit Anleihen natürlich auch die An⸗ leihen ganz erheblich steigen. Nun hat sich Herr von Gwinner un⸗ längst in der ‚Kölnischen Zeitung“ nochmals über diese Frage ausge⸗ lassen und dabei folgendes erklärt:
Inebesondere befinden sich meine Gegner im Irrtum, wenn sie mir vorwerfen, ich wolle durch Verbrauch eines höheren Beltrages aus den Staatseisenbahneinnahmen die Zuschläge auf die Einkommen⸗ und Ergänzungesteuer entbehrlich machen. Das wäre in der Tat ein weniger solides Verfahren und ich habe mich im Herrenhause zweimal dagegen geäußert.
Also auch Herr von Gewinner hält es für ein unsolides Verfahren, das Extraordinarium zum Ersatz für Steuerzuschläge heranzuziehen. Zu den Momenten, die ich soeben angeführt habe, kommt dann noch ein weiteres. Wie ich vorhin schon erwähnte, müssen wir all⸗ jährlich in die bestehenden Eisenbahnen mindestens 350 Milltonen Mark neu hineinstecken. Wenn wir diese sämtlichen 360 Millionen aus Anleihen bestreiten wollten, würden wir alljährlich den Anleihe⸗ markt in einer Weise belasten, die tatsächlich ihre gewichtigen Bedenken haben würde. Der Kursstand unserer Etatsanleihen ist hier schon oft Gegenstand der Besprechung gewesen und hat schon oft den Gegen⸗ stand ernster Besorgnis in diesem hohen Hause gebildet. Wir haben alle Veranlassung, dafür zu sorgen, daß der Staatskredit nicht durch die eigenen Maßnahmen des Staates leidet, und daß er leiden würde, wenn der Anleihemarkt immer wieder in hohem Maße in An⸗ spruch genommen wird, unterliegt gar keinem Zweifel. Noch unlängst hat die „ Franksurter Zeitung“ in ihrem Handelsteil darauf hingewiesen, daß nach ihrer Auffassung eines der wesentlichsten Hilfsmittel gegen einen mangelhaften Kurs der Staatsanleihen wäre, wenn man dazu überginge, den Kredit in möglichst geringem Umfange in Anspruch zu nehmen und den Markt so viel wie möglich zu schonen. Auch das ist ein Moment, welches hinzukommt; es bildet aber nicht das aus⸗ schlaggebende Moment. Das ausschlaggebende Moment ist das, daß die Staatsfinanzen es auf die Dauer nicht ertragen können, wenn die gesamten jährlichen Kapitalaufwendungen bei der Eisenbahnverwaltung auf Anleihen genommen werden, und wenn nicht ein Teil dieser Kapitalaufwendungen aus laufenden Betriebsüberschüssen bestritten wird. Aus diesen Erwägungen heraus erübrigt es sich, auf die Streitfrage einzugehen, ob nun dlese Kapitalaufwendungen im Extraordinarium Abschreibungen darstellen, ob sie werbender Natur sind oder nicht; maßgebend bleibt allein das Rechenexempel, daß, wenn zu viel auf Anleihen genommen wird, hinterher für den Staat zu wenig herauskommt. Das ist dasjenige, was die Finanzverwal⸗ tung und nach meiner Ansicht auch dieses hohe Haus im Auge be⸗ halten muß.
Müssen wir demnach damit rechnen, daß es unmöglich ist, den durch die Steuerzuschläge bisher erbrachten Ertrag der Einnahmen zu entbehren, so entsteht die weitere Frage, in welcher Weise das neue Steuergesetz auszugestalten ist. Es ist für die Allgemeinheit von ganz besonderer Bedeutung, daß, wenn ein Steuersystem sich eingelebt hat, ohne daß sich schwerwiegende Härten und Bedenken herausgestellt
steuer zu betrachten haben, sondern daß die Staatsei
zugleich die Grundlage für die n, de. , samtlichen Steuerbeträge, ganz einerlei, ob auch die neuen Steuern ö ihrer jetzigen Form zuschlagfähig werden oder nicht, erheblich mit Kommunalsteuerzuschlägen belastet werden, und man lafolgebe sen di Endsumme der Belastung zusammenzählen muß und sich nicht . darauf beschränken darf, die Belastung lediglich nach der Staatssteu ; herauszurechnen. Wollte man den Vorschlägen folgen, so n wr Gefahr entstehen, daß das zahlungsfähige Kapital und die ,, . Gin kommensteuerpflichtigen aus Preußen abwandern winden. Di ö Gefahr ist gar nicht von der Hand zu weisen; denn je höher ö. kommen eines einzelnen ist, um so leichter ist es ihm, in einem , e Lande oder in einem anderen Ort als in dem bisherigen zu leben. f
6. . r, . der Staatsregierung dle bisherige Be⸗ ⸗ n ꝛ reichlich hoch; denn wenn man die K , ⸗ r ommunalsteuer⸗ r, J so ergibt sich fast für die meisten Orte der e,, ö. . kräftige Belastung des Einkommens und des J hon jetzt vorhanden ist. Es ist des ĩ . m deshalb bei der 1 . wie schon erwähnt, die Höchststufe auf 9 hei einem inkommen von mehr als 100 ; ) 5 000 s festge worden. An den Mindeststusen ist nichts geändert. ö 4 2 darauf daß die Lebensverhältnisse teuer geworden sind, bei den teuerstufen von 1200 bis 1500 S Einkommen davon Abstand d, die Steuerzuschlage hier mithineinzuarbeiten. Diese euer ufen sind auf dem ursprünglichen Zustand geblieben und sind von den Steuerzuschlägen befreit. . 44 z 1. ö ö war die Königliche Staatsregierung außerstande, die ö . 00 bis 1500 AMSüber haupt einkommensteuerfrei zu . n. tehen dieser Maßnahme sehr erhebliche Bedenken gegen⸗ iber. Zunãchst würde der Ausfall, den diese Steuerstufen ben en . nicht unbetrachtlich sein; wie in der Denkschrift näher 6 H. würde er insgesamt 40 Millionen Mark betragen. Es ul also . einer anderen Stelle Erhöhungen vorgenommen werden h diesen Ausfall ersetzen. . . . könnte man demgegenüber einwenden: ja, die Lebensverhält— nisse sind so teuer geworden, daß es unbedingt erforderlich ist die unteren Stufen frei zu lassen. Dagegen ist es leicht, an ß Stellen, namentlich bei den höheren Steuerstufen den entsprechend Betrag herauszubringen. ö ö Was f . , Erstere anlangt, daß die unteren Stufen durch die ö ; ö. S . . belastet werden, so möchte ich bemerken aß in den unteren Stufen sich keine Persone i i : . n en mit so geringem Ein— ö befinden, welche eine zahlreiche Familie zu ernähren har In ihnen kommen nur Personen in Betracht, welche iel . J haben; denn würden sie einen höheren amilienstand haben, so würden sie vermö ĩ ñ ; möge des Kinderprivile ö. ö. . Stufen heruntersinken. Sollten aber ,. ö. . . 6. in diesen Einkommensteuerstufen sich so ist das Einkommen dleser Personen erhebli 6 nr, ; heblich höher, als ö für diese Steuerstufe notwendig ist. Denn dann a . onen durch das Kinderprivileg aus höheren Steuerstufen in vlefe
Meine Herren, unsere be stehenden Staatseisenbahnen bedürfen alljährlich großer neuer Kapitalaufwendungen — von den neuen Eisenbahnen sehe ich vollständig ab; ich spreche nur von den be⸗ stehenden Staatseisenbahnen — das ist auch ganz natürlich; denn keine Bahn wird von vornherein so ausgestaltet, daß sie gleich für den allergrößten Verkehr aufnahmefähig ist, sondern sie wird nach den momentanen Bedürfnissen gebaut und wird später ergänzt. Wenn dann der Verkehr welter steigt, so müssen wieder große Kapitalien in die betreffende Eisenbahn hineingesteckt werden, sei es für die Anlage neuer Gleise, für die Erweiterung von Bahnhofsanlagen, für die Wegnahme und Ersetzung von Gebäuden usw., sei es für die Be⸗ schaffung des nötigen Betrtebsmaterials. Meine Herren, diese Kapital⸗ aufwendungen betragen alljährlich Hunderte von Millionen, und der größte Teil dieser Kapitalaufwendungen wird schon jetzt immer aus Anleihen bestritten. Wenn wir in einem Jahre, ich will mal sagen wie in diesem, rund 350 Millionen Mark Kapitalaufwendung in die bestehenden Eisenbahnen stecken wollen, dann werden davon aus dem Extraordinarium nur 124 Millionen Mark, der Rest dagegen aus Anleihen bestritten.
Nun ist die Ablieferung eines Beitrags von 2,10 oso für den Staatshaushalt eine hochbedeutsame Frage, ja, eine Frage, von der die Balanclerung des Staatshaushalts überhaupt abhängt. Infolge⸗ dessen muß die Finanzverwaltung immer darauf sehen, daß sie unter allen Umständen diese 2,10 0ͤ für ihre Staatsausgaben bekommt; denn sonst leidet sie bei ihren Staatsausgaben Not, und es fehlt die Deckung. Nun ergibt ein Rechenexempel, daß, wenn die sämtlichen Kapitalaufwendungen für die Cisenbahnen aus Anleihen genommen werden, es auf die Dauer nicht möglich ist, die 2, 10 0/0 zugunsten des Staatshaushalts aus den Eisenbahnüberschüssen zu erzielen; denn die Kapitalaufwendungen, die da alljährlich hinzugefügt werden, sind bei weitem nicht alle so nutzbringend, daß sie die volle Eisenbahnrente bringen; es muß unbedingt ein Teil der Kapitalaufwendungen zinslos und nicht zinspflichtig in die Eisenbahnen hineingesteckt werden. Wenn man das tut, dann ist der Staatshaushalt vor Schwankungen gesichert, dann hat er seine 2, 100 / o Macht man es dagegen so, daß man die gesamten Kapital⸗ aufwendungen auf Anleihe nimmt, dann ist der jährliche Schulden⸗ dienst für diese Kapitalaufwendungen so hoch, daß die überbleibende Rente nicht 2,1000 des statistischen Anlagekapitals erbringt. Herr Abg. Gyßling hat in seinen Ausführungen allerdings bemängelt, daß diese Rechnung von uns aufgemacht ist, indem er erklärt: die Rech⸗ nung ist falsch, es sitzen ja in dem zugrunde gelegten statistischen Anlagekapital nicht nur Anleihebeträge, sondern auch Beträge aus Eisenbahnüberschüssen, die zinslos sind.
Meine Herren, wenn man berechnen will, Unternehmen wirtschaftlich erzielt, dann muß man doch zugrunde legen, das man hinelngesteckt hat. Man kann nur dann ein Bild über die Rentabilität bekommen, wenn man die gesamten, in dem Unternehmen arbeitenden Kapltalien in die Rechnung stellt. In dem Unternehmen arbeiten aber die Kapitalien vollständig gleichmäßig ohne Rücksicht darauf, ob sie aus Anleihen stammen oder aus laufenden Mitteln genommen
es ist in der Denkschrift ferner nachgewiesen, daß die Einkommen⸗ und Vermögenssteuer eine Steigerung von 15,6 Millionen auf⸗ weisen müssen, wenn das Gleichgewicht des Staatshaushalts in Zukunft erhalten werden soll. Der Staat erhält aus den Zuschlägen zur Einkommen- und Ergänzungesteuer bis jetzt jähr⸗ lich rund 60 Millionen. Wenn wir diese 60 Millionen einfach in Fortfall kommen ließen, würde natürlich für den zukünftigen Bedarf ein großes Loch vorhanden sein und jede Deckung fehlen. Infolgedessen müssen die Untersuchungen des zweiten Teils der Denk⸗ schrift mit der Feststellung schließen, daß es unter Beibehaltung der bisherigen Einkommensquellen allerdings möglich ist, den Staats⸗ haushalt in der Zukunft im Gleichgewicht zu erhalten, daß es aber unmöglich ist, wenn dem Staate die eine oder andere Quelle entzogen oder beschnitten wird.
Verschiedene der Herren Redner haben nun bei der Etatsberatung der Meinung Ausdruck gegeben, es wäre ein leichtes, die durch die Steuerzuschläge erbrachten Einnahmen zu ersetzen, wenn man die reichlich fließende Quelle der Eisenbahneinnahmen mit heranzöge. Der Herr Abg. Gyßling hat immer davon gesprochen, die Finanzlage Preußens wäre geradezu glänzend; er hat sich sogar darauf bezogen, daß ich bei meinen Ausführungen bei Einbringung des Etats selbst etwas ähnliches gesagt hätte. Meine Herren, unsere Ausführungen unter⸗ scheiden sich schon rein äußerlich. Ich habe niemals von elner glänzenden Finanzlage gesprochen; ich habe nur hervorheben zu müssen ge⸗ glaubt, daß die wirtschaftlichen Grundlagen, auf denen unsere Staatsfinanzen beruhen, durchaus gesund und gut wären. Aber ich habe durchaus nicht behaupten wollen und behaupten können, daß die jetztzeitige Finanzlage glänzend sei.
Wenn ich bel Besprechung unserer Anleihen, namentlich bei Aus⸗ einandersetzung der Zwecke, zu denen sie aufgenommen worden sind, darauf hingewiesen habe, daß unsere Staatsfinanzen schon um des⸗ willen gesund sein müßten, weil 95 o/ unserer Anleihen zu werbenden und nur 5. oso zu nicht werbenden Zwecken aufgenommen worden sind, so hatte ich dazu zwei besondere Gründe.
Als im vorigen Sommer die Zeiten kritisch wurden, ist nament⸗ lich im Auslande wiederholt davon geredet worden, daß Deutschland finanziell sehr schlecht dastände; ich habe es infolgedessen für durch⸗ aus notwendig und geboten erachtet, hier einmal vor dem Inlande und Auslande klarzustellen, daß der preußische Staat in seinen Finanzen und in seiner Finanzgebahrung durchaus gesund und kräftig dasteht. (Sehr richtig! und Bravo! rechts.) Zweitens glaubte ich darauf auch aus dem Grunde hinweisen zu sollen, weil wir vor der Aufnahme einer Anleihe standen, und weil stets ja auch in diesem Hohen Hause behauptet worden ist, eine Anleihe fände wllligere Abnehmer, wenn der Käufer wüßte, daß sie für werbende Anlagen, wie für Eisenbahnen, bestimmt set. — Meine Herren, ich bitte deshalb, aus diesen Ausführungen über die Grundlagen unserer Staatsfinanzen doch nicht entnehmen zu wollen, daß die derzeitige Lage absolut glänzend ist.
Allerdings haben wir in diesem Jahre bei den Eisenbahnen ganz
aber n, , der Steuerzuschläge in den Steuertarif hat 1 2 Folgen. Die eine Folge ist die, daß nach dem earn. de, n. diese neuen Steuerzuschläge auch bei der Be⸗ müssen. Das den rn, n, ,. mit zugrunde gelegt werden wesentii che a . wie ich vorhin schon erwähnt habe, eine ganz , , ee, elastung namentlich der höheren Steuerstufen. Auf angãngig Ihe. war es aber nach Ansicht der Staatsregierung nicht er,, 5 . so wie bei der Steuernovelle zu bestimmen, daß diese ö ür die Kommunalbesteuerung nicht in Anwendung bestehen , und die alten Tarife für die Kommunalbesteuerung . n sollten, well doch die neuen Tarife eine wesentliche infol cdes ig gerade der höheren Steuerstufen zur Folge haben und
gedessen eine plutokratlsche Wirkung eintreten würde, wenn man
den Kommunen die Stei n die Steigerun e ĩ tei gen der neueren S j h , de, , ,,. Steuertarife nicht zu⸗
dee, , . verlangt einen strikten Nachweis von der Steuer 6 ö. 2 das, was in der Steuererklärung steht, nicht zutrifft. . o e,, ist in dem neuen Steuergesetz eine Aenderung vor⸗ — 5 . . 9 5 Falle garnicht Steuerpartei; der , einer Steuerhoheit im Interesse der All ĩ n : euerh gemein⸗ J . ; ist gesetzliche Pflicht jedes Steuerpflichtigen, wie schon . esetz ausgeführt ist, anzugeben, was er an Einkommen ö. . e. er Angaben macht, welche nach Auffassung der Ver⸗ oe. gökommission nicht zutreffen können, dann muß es der Ver— e e, , ell, möglich sein, auch von dem abzuweichen, was orden i i itige 5 ̃ e wren ee und eine anderweitige und höhere Veranlagung . schlägt der neue Gesetzentwurf vor, daß in Zukunft ee, ö. mit der Veranlagung, die ihm zuteil geworden ist, nicht e. . ö. . . alle diejenigen Momente anzuführen, he g ,seine Behauptungen zu begründ 5 also sagen, was er gegen die Einschä i e,, , gen, Finschätzung einzuwend 361 s die einzelnen Tatsachen anfü k nführen, er muß sich üb ie ei Steuerquellen auslass 6 , c ssen usm., je nachdem wie die V . , eranlagungs⸗ . , ., geäußert hat. Ich glaube, daß an, si. gerechtere Einschätzung ermöglicht wird; de 3 gar keinem Zweifel, daß der Staat b ,, e,, ö * , daß der Sta— el dem bisherigen Verfahren, . ö ö. ö große Steuerbeträge nicht 3 zustehen, und die er haben würde, w zeislast bei der Berufung umgedreht würde. FR ** es ist dann aber auch nötig, daß das Publikum . 2 . dazu erzogen wird, die Steuererklärung so abzugeben 6 . ich ö. steuerpflichtige Einkommen in der Erklärung — 53 ö 6. Bis dahin war es ja in unserem Steuergesetz Vor kö ,, der Steuer mit Steuerstrafen ö die in Geldstrafen und im Unvermö ĩ strafen bestanden. Der neu f . en. D e Entwurf sieht eine V i s Bestimmungen vor; er schlä ũ , ü ⸗ gt vor, daß für vorsätzliche Hinterzieh der Steuern Gefängnisstrafen ei 6 J St ignis eintreten können, und zwar nicht bloß 39. Stelle der uneinziehbaren Geldstrafen, sondern auch . . ie vorsatzlich Hinterziehung im Rückfalle erfolgt. . ö der Presse ist diese Maßnahme von verschiedenen Seiten sehr ö . kritisiert worden. Ich glaube aber, daß diese Kritiken nicht sti . 3 Wenn jemand einem Privatmann gegenüber über , . und über seine Vermögensverhältnisse falsche zrspiegelungen macht und ihm dadurch das ih k zieht, so nennt man das Betru . Betrug, und der Betrug wird st verfolgt. In steuerlicher Hinsicht h z bi . * at man das bisher leid ĩ betrachtet. Trotzdem Irrtümer ü ie Hö . e dem 3 r über die Höhe und den Um k erregt werden, wird die Strafe des . ahin nicht verhängt. Nun ist die schädi u icht gende Handlung do ö so schädigend, wenn sie dem Steuerfiskus K . wird, als wenn sie einem Privatmanne gegenüber vorge— nommen wird; denn der Staat erhebt die Steuer ja nicht als Ear. zweck, sondern um die ihm obliegenden Verpflichtungen zu erflillen.
9 * 0
ö bebe mir im vorigen Jahre schon auszuführen ö . = . Ansicht die Kommunen, wenn ihnen die neuen ,,,, ,, freigegeben werden, doch nicht dazu über⸗ — . . egenheit zu benutzen, um noch mehr Einnahmen . e, , Ich habe im Gegenteil meiner ,,, 3. gegeben, daß die Kommunen ohne Frage, . . . Fällen, in der Höhe des Prozentsatzes ö . Das ist natürlich eine Annahme. Aber ich . 29. . . der Kommunalverwaltung gewesen, als daß ich 9 ö . ö Stadtverordneten versammlungen in der Hinsicht ie, . . 26 3 Gelegenheit benutzen, einige Prozente in ö J,, Ich sehe also eine Gefahr e, . . ö1 . mir aber nicht verhehlen, daß, selbst wenn die n ,. . teerden im Prozentsatz auch bei den Kom⸗ 6 ö ' der höheren Stufen eintreten wird, da . . Stufen höher ist, als er es nach den alten ö . a die Kommunen bereits das Recht besitzen, ö. Aktiengesellschaften mit ihrem vollen Aktienkapital zur kö heranzuziehen, während der Staat bekanntlich 1. ö ö bei der Berechnung der Steuer in Abzug , . ö. n, die Aktiengesellschaften vor einem über⸗ w 1 ö .
ond. ufgenommen, zie K ie ĩ . nur mit z des ,, K . ö . welche die Einarbeitung der Steuerzuschläge enen Tarif herbeiführen würde, ist die, daß bei der Be— , ,. der Steuern für Wahlzwecke eine sehr starke Verschiebung ,, . höheren Steuerzahler eintreten würde. Um dies zu ö . . . worden, daß bei den Einkommen von 12500 he w nur mit einem Abzug von 10 e und bei . ö. . ö O00 die Steuersätze nur mit einem Abzug . . . nrechnung gebracht werden dürfen. Dies hat ö. .. ge, daß ungefähr genau dieselben Verhältnisse für . , der Sätze für Wahlzwecke bleiben als
(? er der Fall war. Es ist sogar insofern durch diese
was man aus einem das Kapital
erhebliche Mehrüberschüsse zu verzeichnen. Die Reineinnahmen der Eisenbahnen haben eine Höhe erreicht, die weit über das hinausgeht, was wir in unsere Voranschläge aufgenommen haben. Aber ich glaube nicht, daß dieser Umstand irgendwie für die jetzige Steuer⸗ vorlage in Betracht gezogen werden kann. Denn, meine Herren, es ist ja seinerzeit nach langjährigen Kämpfen und langjährigen Er⸗ wägungen ausdrücklich ins Auge gefaßt und es sind besondere Maß⸗ regeln dagegen getroffen, daß die Eisenbahnfinanzen zur Deckung des allgemeinen Staatsbedarss nur bis zu einem gewissen Betrage und nicht im Uebermaß herangezogen werden dürfen.
Ich mag es nicht wiederholen, wie bedenklich es ist, dauernde Ausgaben auf schwankende Eisenbahneinnahmen zu gründen; aber das eine kann ich doch nicht unterlassen nochmals besonders zu betonen, daß die Schaffung des Ausgleichsfonds eigentlich gar nichts anderes bedeutet, als das Abschneiden der Spitze in günstigen Jahren zugunsten der schlechten Jahre. (Sehr richtig!
Wenn also in günstigen Jahren, in denen wir uns jetzt befinden, bedeutende Beträge dem Ausgleichsfonds zugewiesen werden, so beweist das an sich für die Staatsfinanzen gar nichts. Denn diese Beträge, welche in den Ausgleichsfonds überwiesen werden, werden nach den Gesetzen der wirtschaftlichen Entwicklung ebenso sicher in schlechten Jahren wieder aus dem Ausgleichsfonds herausgenommen, um eine gleichmäßige Eisenbahnrente zu erzielen. Meine Herren, auf die Gleichmäßigkeit der Eisenbahnrente kommt es an, und diese Gleich⸗ mäßigkeit sollte durch die Ansammlung des Ausgleichsfonds herbei⸗ geführt werden. Für sonstige Staatszwecke sollten diese Ansamm⸗ lungen nicht vorhanden sein. Nur die ständige Erzielung einer Rente von 2,100 des statistischen Anlagekapitals ist für die Staatsfinanzen von Bedeutung. Natürlich müssen wir auch darauf sehen, daß möglichst viel in den Ausgleichsfonds hineinkommt, damit er gegen schlechte Jahre gewappnet ist. Aber die Wirkung für den Staats haushalt äußert sich nur in dem Betrag der 2, 100P.
Nun erklären ja verschiedene Herren in diesem hohen Hause: an dem Satze der 2,1000 wollen wir nicht rütteln, wir halten es auch für verfehlt, über diesen Satz hinauszugehen, wir wollen aber nicht, daß das Extraordinarium des Eisenbahnetats aus laufenden Betriebs—⸗ überschüssen bezahlt wird, sondern wir wünschen, daß dafür Anleihen aufgenommen werden.
Meine Herren, wenn man diesen Wunsch unter die Lupe nimmt, so ergibt sich, daß er im Endeffekt doch etwas anderes bedeutet. Er bedeutet nämlich, daß diejenigen Beträge, welche bisher im Extra⸗ g dinarium stehen, in Zukunft doch noch zu den Staatsverwaltungs⸗ ausgaben mitherangezogen werden sollen (Abg. von Dewitz⸗Olden⸗ burg: Sehr richtig ) und daß an Stelle dieser Beträge dann Anleihen aufgenommen werden müssen. Also die An—⸗ hänger der Verwelsung des Extraordinariums auf Anleihen wünschen einen höheren Betrag als 2,10 0½ zu den Staatsverwaltungs⸗ ausgaben verfügbar zu machen. Meine Herren, das Für und Wider dieser Maßnahme — ob Anleihe oder nicht Anleihe — ist in diesem hohen Hause schon wiederholt erörtert worden. Herr Abg. Dr. Friedberg bel der Etatsberatung seine Ansicht ver⸗
treten; ich habe mir erlaubt, die Ansicht der Staatsregierung dagegen Ich kann aber nicht umhin, da trotzdem noch wlederholt hinterher Wäünsche laut geworden sind, das Extra⸗ o dinarium der Eisenbahnverwaltung dazu zu benutzen, um die Steuerzuschläge überflüssig zu machen, noch einmal kurz auf die
zur Geltung zu bringen.
Noch unlängst hat
wenn ausgaben
welche es
kommen,
das Ende
bisher.
rufen,
Regelung
schweren Gefahren hinzuweisen, die darin liegen.
wenden.
steckenden K Deshalb ist de
einem Betrage dann müssen alle diejen rung getroffen werden,
auf die Dauer zu geben.
dann gefährdet man die Staatshaushalts un
kunft nicht tragen. ordentlich leicht und angenehm ergriffe und die hohen Beträge anderweitig verwendete. 124 Millionen Mark,
genehm sein,
heillosen finanzie Ansicht ganz unmöglich,
Meine Herren, der im übrigen mit dem Eisenbahnfinanzen in mancher Hinsicht nicht einverstanden war: das Mitglied des Herrenhauses von Gwinner.
hat bekanntlich andere Ideen über das System,
sind; es sind eben Kapitalien, Infolgedessen muß man, wenn man Rentabilität gewinnen will, die gesamten, in apitalien zugrunde legen und danach die r' Einwand des Herrn Abg. Gyßling nach meiner Ansicht schon aus dem Grunde hinfällig.
Ich möchte aber auch, ganz abgesehen von derartigen Deduktionen, darauf hinweisen, daß man keitsgründen zu man
bestimmt, nur beschränkt von
verhindern, daß
trägt die Last.
würden die Nackenschläge kommen, und von den späteren Abgeordneten sowohl wie von den späteren mit Recht gesagt werden: wenn Pflicht und Schuldigkeit getan hätte, dann säßen wir nicht in diesen len Beklemmungen. Infolgedessen ist es nach meiner daß die Gisenbahnfinanzen zu den Staats⸗ verwaltungsausgaben in höherem Maße herangezogen werden als Der Vorschlag bedeutet ja eigentlich nichts anderes als die Steuerzuschläge durch Anleihen zu ersetzen; wenn auch die Anleihen von der Eisenbahn verzinst werden, Anleihen, und es muß einen jeden stutzig machen, daß man Anleihen für dauernde Verwaltungszwecke aufnimmt, nicht aber die wirklichen Einnahmen des Staates dazu verwendet. ich möchte mich in der Hinsicht auf jemand be⸗
treffen soll
daß möglichst schnell für wird, und verurteilt es, welches im Eisenbahnetat durch eine getilgt werden kann. Er will deshalb gerade wie die anderen Herren das Extraordinarium auf Anleihe Aber, melne Herren, er will dann nicht erforderlich
(Sehr richtig!
einer solchen Auffassung kommen muß. daß die
2, igen Mittel und Wege bei der Finanzgebah⸗ welche es ermöglichen, die 2,10 0/0 dem Staate
Zukunft, dann verfährt man zuungunsten des d bringt ihn in Unordnung,
Es würde ja für die Finanzverwaltung außer⸗
Es könnte der Finanzverwaltung doch nur an⸗ diese 124 Millionen wenn sie dafür Anleihen aufnehmen wollte. allen ihren Sorgen hinaus sein, und auf Jahre hinaus ein sehr behag⸗ liches und reichlich ausgestattetet Leben führen können. Aber, meine Herren,
einen Ausgleichsfonds in großer Höhe gesorgt
ist, um das jetzt noch vorhandene Defizit von 19 Millionen zu tilgen und den Ausgleichsfonds zu füllen, nicht zu Staatsverwaltung zwecken,
die in dem Unternehmen arbeiten einen Ueberblick über die dem Unternehmen Rente berechnen.
und Notwendig⸗ Denn zu den Staats⸗ zwar nur mit Anlagekapitals,
rein aus Zweckmäßigkeits⸗
Eisenbahnen beitragen sollen, und 10 0, des statistischen
Wenn man dagegen Maßnahmen trifft, der Staat diese Rente dauernd bekommt,
er kann das in Zu⸗
sein, wenn sie die dargebotene Hand des Extraordinarlums der Eisenbahnen Das Extraordinarium beträgt ja z. Zt.
Mark noch für den Etat zu be— Sie würde aus
Nach Ablauf von 15, 20 oder 25 Jahren Mitgliedern der Regierung würde dann die Finanzverwaltung damals ihre
sind es doch immerhin
Abkommen über die Regelung der auf Herr von Gwinner wie man die er hält es bekanntlich für besser, ein Defizit im Etat erscheinen zu lassen, Anleihe ebensogut bestritten und
nehmen. (Sehr richtig! links.) das Extraordinarium, soweit es
sondern zu Schuldentilgungezwecken ver⸗
haben, man dieses Steuersystem nach Möglichkeit aufrecht erhält und nur dazu übergeht, es zu verbessern und auszugestalten; es würden sonst sowohl für Handel und Wandel wie für einen jeden Haushalt ganz unerträgliche Verhältnisse herbeigeführt werden. Nun hat unser bisheriges Einkommensteuergesetz sowohl wie unser Ergänzungssteuer⸗ gesetz sich nach dem Urteil aller im großen und ganzen durchaus bewährt. Es hat sich im Lande eingelebt, und diejenigen Be⸗ stimmungen, welche bis dahin noch zu Bedenken und Härten geführt haben, sind nicht so zahlreich und nicht so schwerwiegend, daß man sie
nicht bei einer Neuregulierung des Gesetzes beseitigen könnte. In⸗
folgedessen hat die Finanzverwallung ins Auge gefaßt, das bisherige
Steuergesetz auch für die neue Novelle zugrunde zu legen und nur diejenigen
Bestimmungen daran zu ändern, welche sich als abänderungs⸗ und ver⸗
besserungsbedürftig herausgestellt haben. Trotzdem hat die Finanz⸗
verwaltung sich für verpflichtet erachtet, auch alle Vorschläge über neue
Systeme näher zu prüfen, welche in der Presse, in der Wissenschaft und in der
Literatur laut geworden sind. Namentlich hat sie dabei auch diejenigen Vorschläge näher untersucht, welche daraufhinausgeben, entweder eine Vermögenszuwachssteuer oder eine Ueberflußsteuer für diejenigen in dem Einkommen steckenden Teile, welche als Ueberfluß bezeichnet werden können, einzuführen.
Meine Herren, die Besprechung dieser einzelnen Vorschläge ist gleichfalls in einer Ihnen vorliegenden Denkschrift erfolgt. Die Vor⸗ schläge sind sehr eingehend geprüft, und ich möchte in diesem Augen⸗ blick davon Abstand nehmen, auf sie näher einzugehen, weil sie ohne Frage noch später eingehend besprochen werden. Die Vorschläge haben sich sämtlich als gesetzgeberisch nicht verwertbar erwiesen. Selbst wenn man die Mängel, welche daran gefunden wurden, ersetzen und beseitigen wollte, so hat sich doch herausgestellt, daß das ihnen zugrunde liegende System gesetzgeberisch nicht weiter verfolgbar ist, und infolgedessen ist davon Abstand genommen, die Vorschläge zu verwerten.
Da das bisherige Steuergesetz nun verbessert und ergänzt werden soll, handelt es sich in erster Linie darum, die bisherigen Steuer⸗ zuschläge aus ihrer rohen Form loszulösen und in den Steuertarif einzuordnen. Die Finanzverwaltung hat das in dem Ihnen vor⸗ liegenden Gesetzentwurf durchgeführt. Sie hat sich dabei von vorn— herein zur Richtschnur gestellt, nicht höhere Erträge aus der Ein⸗ arbeitung für die Staatskasse zu erzielen, sondern nur eine möglichst gleiche und gerechte Verteilung der Zuschläge einzuführen.. Das hat dann auch zur Folge gehabt, daß nicht nur keine Erhöhung, sondern eine Verminderung der Erträge sich ergibt, und wenn man die Veranlagung auf das Jahr 1911 zugrunde legen würde, 2,8 Millionen Mindererträge für die Staatskasse daraus entstehen würden.
Ez war in der Presse in verschiedenen Blättern, namentlich auf demokratischer Seite wiederholt die Forderung erhoben, die Ein⸗ kommensteuerzuschläge nach oben hin zu erhöhen. Der Steuersatz müßte bel Einkommen über 100 0004½ über diejenigen Beträge herautgehen, welche bisher nach den Steuerzuschlägen maßgebend waren. Die Königliche Staatregierung hat sich nicht davon überzeugen können, daß es angebracht und richtig wäre, die Steuersätze höher zu nor— mieren als auf hoso für die physischen Personen bei Einkommen über 100 000 und davon abgesehen, die Progression der einzelnen Steuer stufen stärker vorzunehmen. Es muß immer berücksichtigt werden, daß
bei den Freikonservativen Herr von
wir nicht allein die Steuersätze vom Standpunkt der Staatseinkommen⸗
ö Steuerstufen zurückversetzt. Infolgedessen ist es an sich in leiner Weise eine Härte, die Steuerpflicht auch für die untern St stufen zu erhalten. ; . Aber auch noch ein anderes M s Moment veranlaßt die St . . aattz⸗ . . . Freilassung abzusehen. Es ist nn . er, der bei uns in Preußen dem Staat ü , n. J ᷣ at gegenüber Rechte geltend macht, auch seinerseits dem Staate w l . ; its gegenüber Pflichten überni und trägt. Meine Herren, das Ba zwi ,. 8 das Band, welches zwischen dem S und dem einzelnen besteht, darf nicht ledigli ö. . U r ; ediglich darin beruhe z Staat nur der Geber ist und d . der Geber er andere nur der Empfänger, sonde . gleichmäßig sein: der Staat muß seinerseits n . . , ,, . der einzelne muß aber auch Pflichten gegenshber aat erfüllen. Die Staatsregierung hält es fü lich bedenklich, noch weite d n auge ö ; veiter zu gehen, als sie in dieser Bezieh bi gegangen ist, d. h. auch diese Steuerst . ; .d. h. tufen von einem Einkomme . . hinaus von der Staatssteuer frei zu lassen. (Sehr 66 n einer anderen Stelle ist der Teuerung der s wn doch noch Rechnung getragen worden. Bis
verhältnisse
M. 0 ö ö J herbeigeführt, indem die Einkommen ( ärker zur Geltung kommen. Bei denen w ĩ — z stäi * erden die - . , und infolgedessen ist es möglich z ie dritte und zweite Abteilung entlastet mehr Wähler in die höhere i inũ k , zöheren Abteilungen hinäbergehen, als es vorher 3 . ; ö Herren, ist so der Steuertarif neu gessaltet, dann ist es . ö. ö daß die Staatsregierung auch die Mittel He ommt, die sämtlichen steuerpflichtigen Einkor ᷣ j gen E nmen i . . ö ö. zur Versteuerung zu bringen. In dieser hin zaben ahin noch einige Lücken bestand D m alte , , chr, ,,. J . * ĩ z sehr viele Personen, w ein Einkommen ; von mehr als 3000 S haben, bis dahin 6 ö dadurch entgehen, daß die , ö diese sich über der Einkommens 9 3 efinden. Bisher haben die Arbeitgeb ö * 1 . 2 2 6 he 1. 1 Personen, welche sie für ihre . ür ihr Gewerbe und ihren Beruf gegen Lohn beschäftigen, in einer
Veranlagungs⸗
. ,, die der Staat durch die Steuern hat, werden in gemeinniißziger Welse, im Interesse der Allgemeinheit verwendet, und infolgedessen ist es Pflicht eines jeden, um dem Staat die Erfüllun d Aufgaben zu ermöglichen, auch voll lag Genn, eizutragen, und diejenigen Angaben wahrheit ü . die erforderlich sind, um seine Beit 6 en,, . , ragshöhe festzusetzen. Meine es bedeutet doch eine völlige V . 5 bel e ge Verkennung der Verfehlung, wenn j ö. ö. Betrug gegenüber dem Steuerfiskus milder 83 . oll, als wenn er andere betrügt. Es wi : ö zird ganz ohne . dazu beitragen, manchen hartnäckigen . ö . . ob er nicht lieber richtig deklarieren will, wenn er 96. aß er eine Gefängnisstrafe erleiden kann, wenn ihm nach⸗ gewiesen wird, daß er im Rückfalle den Staat hintergangen h (Sehr richtig! rechts.) . e . selbstredend werden diejenigen Fälle nicht ge n werden — das unterliegt ja gar keinem Zweif : t h c weifel —, in d jemand aus Irrtum oder Versehen eine falsche Angabe ib e.
hhre Arbeitskraft ist und ihre Arbeitskraft fortbesteht, auch wenn sie
beschrã . Haftpflicht mit 6440 M, also mit 6,44 0½,
dahin hat
das Oberverwal . sestgehalten, rwaltungsgericht stets den Grundsatz
daß, da die Einkommensquelle der Lohnarbeiter
mal zufällig außer Arbeit sind, die Ste ĩ . jer ; uerpflicht also weiter . ö . Arbeitslosigkeit. Es müssen , ; rbeiter ihre Staatssteuer weiter bezahle außer Arbeit sind. Die Steuernobelle hat i . ö . e hat in dieser Hinsi i . Erleichterung vorgesehen und bestimmt, daß J . K . länger als 4 Wochen außer Arbeit ss ᷣ nde kann dann d ᷣ i g ü nn den Antrag stellen, daß die Steuer in ö. . 5. ö . für die . mit Einkommen bls mmung getroffen, daß, wenn die Ehe s. J , ihrer Vertretung im Haushalt . . en, diese Kosten von dem Einkom des E — K men des Ehemanns in ; nnen. Es sind also, obglei obgleich die Steuer⸗ 6. . 900 an nicht freigelassen worden sind, doch eine hier . die unteren Steuerstufen vorgesehen n dem früheren Steuertarif befindli . ĩ . ndliche Horizont . ö ö. ö bo0 bis 32 000 Sc, wo 26. . atzes n tattfand, ist in d ö. and, em neuen Steuertarif i . ö worden. Die Progression des Steuersatzes . fun . mäßig fort. Die Höhe des Ertrages ist, wie vorhin schon . ist, ,, als bisher, und namentlich bei den t zu AM ist fast durchw ĩ g : rchweg ein . eingestelt, als wie die bisherigen , . ö. eine einzelne Steuerstufe einen höheren Steuersatz ö . 2. st dieser Steuersatz so minimal, daß er überhaupt gar nicht 6. ö. Je kommt. Er beträgt dann für das Jahr 20 oder 40 3. e . 3. bei einem Steuersatz nicht als eine besondere Mehr⸗ ö. ö kö vor allen Dingen nicht bei diesen Steuerstufen. gen ,, der nichtphysischen Personen ist in derselben ga t geren; t wie in dem bisherigen Steuergesetz. Es hat sich nach ae n 6. Finanzverwaltung durchaus bewährt, daß die Akltiengesell⸗ . ö. ö,, , auf Aktien, Bergwerksgesellschaften 6 ö , , Vereinigungen bei einem Einkommen über mit 6000 M, also mit 60, und die Gesellschaften mit
herangezogen
besonderen Liste näher anzu . ꝛ geben, wo sie wohnen und welches = , 2. , Diese Bestimmung soll auch auf die . Einkommen über 3000 ½ aukgedehnt werden mit d . . . Einkommens nicht angegeben zu . t. Das ist ja au selbstverständlich, denn Eink euer⸗ 1 mit mehr wie 3000 M Einkommen, werden, ö elannt ist, aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Dle Bestim— mung ist ganz unentbehrlich, damit die Steuerbehörden erfahren, welche Personen mit Einkommen über 3000 M sich im Orte befinden Ich ö. daß sie keinerlei Anfechtung unterliegt. . ferner hat es sich bei dem bisherigen Ste a uergesetz al 6 uebelstand ergeben, daß das ,,, . . immer schärfer den Standpunkt vertreten hat, daß der Fis ö. bei der Steuerperwaltung nicht nur als Staat handle, sondern . , . infolgedessen dem Fiskus eine Be⸗ auferlegt worden ist, die er zu führen gar nicht i t . . 3 unter Geltung des Steuergesetzes . ö ns, daß ein jeder, der gegen seine Steuerveranl , wollte, verpflichtet war, diejenigen ee, . ö k 4 . der Veranlagung anführen „In den ersten ahren des Inkraftretens der ne 3 ist in gleicher Weise verfahren worden; . ö. ö ,, hat sich später immer mehr und immer , n ö n, ,. abgewendet und die Rechtsauffassung daß es Sache des Staates ist, wenn er von einer S 2 2 ; t ö k— 5 abgehen will, nachzuweisen, daß die Steuerklärung . . Ich glaube, daß durch diese Rechtsprechung des Ober—⸗ ö a , . . großen Teil die vielen Klagen zu erklären ; e gege . , eine mangelhafte Veranlagung laut werden. Meine Herren, die Veranla ̃ . gungskommissionen sind sehr nicht . dem einzelnen Steuerpflichtigen , ü e. . J. , e, ,. hat, als er angibt (sehr richtig h) und selbst inzelne Steuerquelle unter die Lupe genommen wird l . . an Unterlagen, zu beweisen daß . uellen mehr bringen als angeführt ist. W die Veranlagungskommissionen ei : J, . inen höheren Steuersatz festse dann ist nach der bisherigen Rechtsprechung jeder k
Et soll in dieser Hinsicht nichts geändert werden.
sofort in einer überaus günstigen Position, wenn er Berufung einlegt
Einkommens verhältnisse gemacht hat. D ĩ Das kann einem jeden pas ö ö ö Dolus vor. Wenn aber , . interziehung falsche Angaben gemacht hat, so einer starken Strafe bedacht werden 9 . P einzuführen. VJ ch bin auch dadurch dazu gekommen, di ĩ . diese Strafe v 6 , . der Bevölkerung doch . e, gegriffen hat, daß es nicht richtig ist, den Staat i 1 * ö . , k zu J,. Während früher mancher sich 2 e dem aate ein Schnippchen geschla — jetzt allgemein die Auffassung, daß ö e, re l e ö es ein wirkliches = gehen ist, wenn jemand dem Staate nicht das ä ere, — k k wird ohne Frage die Verhängung der rafe bei schweren Fällen d ĩ verschaffen, was ihm zukommt. w Meine Herren, bei der Einführung d 6 ; F g der Vermögensst . ee. . 1 Abgabe einer Etercrenf lum! aer , eg te amals erst abwarten, wie die Selbstdeklarati ö d , g. bei der Einkommensteuer wirken r,, essen war es bis dahin nur einem jeden überlassen, ob er sein 3. 1. , , e e. angeben wollte oder nicht. Nachdem das ögenssteuergesetz eine so lange Reihe von Jahren i — n in Gel ö . ge 3 ohne irgendwelche Beschwernis . roffenen die Abgabe der Vermögenganzeige einfü es erst dadurch dem Staate gelin , gt, das Vermögen in sei Umfange mit der Vermö ; ö genssteuer zu erfassen. (Sehr ig! n, ne, die k soll ja eine wee . ier sein, sie so denjenigen, der aus Vermögen ei . bezieht, in höherem Maße mit der Steuer a n, 9 . , . k nur aus Arbeit bezieht. Infolgedessen ist es nscht, daß auch da der Gerechtigkeit Genüge geschieht . Steuerbehörde in die Möglichkeit versetzt wird, a . ö mögen so zu besteuern, wie es nach seiner Höhe wirklich besteuert werden . Meine Herren, eine besondere Belästigung der Zensiten liegt arin nicht. Vor allem soll der einzelne Steuerpflichtige nicht ge—⸗ en,. sein, selbst schwierige Schätzungen vorzunehmen; er soll nur ; ejenigen Tatsachen anführen, welche eine geignete Grundlage dafür ilden, um übersehen zu können, wie hoch das Vermögen ist. Ich glaube, es wird sehr dazu beitragen, die Veranlagung zu vervoll-
und sich dann an das Oberverwaltungsgericht wendet; denn das Ober⸗
kommnen. Allerdings ist die Finanzverwaltun ? g nicht der Meinung, durch diese Maßregel wesentlich höhere Erträge zu erzielen sein e e