Der Antrag Aron sohn lautet:
die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, noch in dieser Sessien nach dem Vorgange anderer deutfcher Bundes staaten einen Gesetzentwurf vorzulegen durch den a die Rubegebalter der vor dem 1. Aprit 1568 in den . ver setzten Staate beam ten nnd Lehrer durch einen prozentualen Zu ing erhöht werden, und zwar kis zu e einer durch den Zuslchlag⸗ reichenden Grenze don sh M, b. Ten Witnen uf vor dem 1. April 1908 1 — Staate beg mten ein prozentualer Zuschlag ju den Witwen⸗ und geldern gewährt wird.
Der Antrag Arendt 16 et:
die Cönigliche Staateregierung zu ichen, Rechnungejabr 1912 26 en itsprechender Bemef 8 Unterstützung der Altpensionäre des Beam tandes deren Zwe ö ing neben der hi
ürsorge für altpensionien te Beamte und itwen und Waisen dahin zu er w eitern, daß alle
Beamten und Lebrer, deren Gesamtein kommen den als mmlich anzusehenden Betrag nicht erreicht, ohne weitere . stũtz n a sbedär tig erkennen u Beihilfen zu gewã
Abg Witzmann (ul): ser Antrag nicht nur eine Folge der Lebensmittel teu uerung, sondern auch eine z Steig g Kosten unserer ganzen? Leben shaln ung aꝛ
Aug diesem Gründe sind schon die Het
und ebenso ihre Pen onen erhöb
Teil der Altpensien
leiden bittere Not. ̃ Sess n
und vom Ze ( ge gg en word en, . der Raum gaben, ; g , Wege fu venfionãte etwas 1 1
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von Pappenheim sich entgegen den
von Arnim einer ge setzlichen Re z
Das Obere waltung zericht sieht auf 33 en, die Aufgabe babe, seinen Beamten einen / tandesgemãfen r. halt zu gewã äbren. Das selbe für die . 10 . mi ässen ö auf gese W en Athen fen ren
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unserem , , nicht entge . n m . rechnen zuversichtlich auf d unseres . ages und die Srfaltunn ihrer Wünsche. Abg. Delius ffortschr. Volksp.) begründet d n sohn: Wir bedauern, daß unser gleicher Antrag por zur Verhandlu 96 fon mmen ist, wir erhe unseres m n den Steuerzuschl⸗ der Beamtenbe ö eingefũhrt worden pensionãre beteili igt; sie müssen für die beitragen, können a r mit ihrer alten erhalte ss⸗ n nicht auskommen. Die Pensio * vor 1897 . . ö. a Pensionen. um völlige Gleichstellung mit
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cQwlLiIi⸗* mehr Erfüllung Erhöhung die Alt⸗ soldungserhöhungen mit unter den Henri gilt für die Lehrer. hrer beträgt nur ein zensi sionãre haben eine Petition en Neupensionären eingereicht; diese Forderung) geht uns alle zu hoch, . wie wir nicht der ö zustimmen kön aß ganz allgemein mit Erhöhung der Beamtenbesoldungen sich ensionen entsprechend erhöhen. Nach den Worten des Fina nzmi in sters muß man allerdings annehmen, daß die Unterstützung gen gerscht verteilt werden sollen, und daß auch die Alte nsio nãre sich zu scheuen brauchen, Unterstüt tzungsgesuche zureichen, aber in vielen Fällen sind die Unterstützu nasgef che . worden; sie müßten mit größerem Wohlw aufgenommen .
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. e ein⸗ ein fac 3 / ollen a Aber die Altpensionäre wollen im Prinzip mit Recht von den Unter 6. . ichts wissen, sondern verlangen eine gesetz liche Reg elung 2 h enst haben sie auch Anspruch an den Staat er— = Ju stens müssen Billigkeits z ründe für eine Erhöhung der . ien sy 1. Was kleinere deutsche Bundesstaaten gekonnt haben gh ich d 8 finanziell viel stärkere . ßen können. Der if n ehm! n ter hat eine Veror dnung hera sgegeben, daß bei Antrã igen von Altpensionären die Polizei nur in 3 genommen werden soll, wenn es unbedingt notwendig ist. Wir meinen, daß die oltzei dafür über . nicht in Anspruch genommen werden , Ich erkenne an, daß auch Alter nsionare, die mehr als 3000 ½ hab sich in schlechter Lage befinden können. Aber in Hinsicht auf . Ilnan er hãl n sse werden wir doch die Beschränkung einführen müssen. Dem Antrage Arendt stehen wir wenig sympathisch gegenüber. Wir bitten, unseren Antrag einer Kommif ssion zu überweisen. . Partei hat wir sind auch gern
bg. von Goß 16 (kons. ): Die konserpat ve immer ein Herz für die Beamten gehabt, und bereit, den Wünschen der Alipensionäre entgegenzukommen? Die vor⸗ liegenden Anträge fo rdern aber 96 Bedenken heraus. Wenn man sich schon einmal auf den Standrunkt stellt, daß man eine neue gesetz⸗ liche Regelung porn lumt, dan ( muß man sicher sein, daß man die bor handenen i Uebelst⸗ inde auch beseitigt. Das wird aber nicht der Fall sein. Der Finanzminister hatte seinerzeit recht, als er be⸗ tonte, daß die Zulage vielen zugute kommen würde, die sich in guten Vermẽõgens erh iltnissen befinden, dagegen anderen die Zulage ver⸗ kürzt würde, die in schlechten Verhältnissen leben. Bei einem Zuschlag von 10 5 würke ein Stadtlehrer, der eine hohe Pension bekommt, einen hohen Zuschlag erhalten, dagegen ein Landlehrer mit einer recht niedrigen Pension nur einen geringen Zuschlag. Gegen den Antrag Aronsohn spricht schon die Begrenzung auf 3000 Mark. Wir glauben, daß wir den Wünschen der Altpensionäre besser entgegenkommen, wenn wir der Regierung vorschlagen, daß die tat⸗ sächlich en Verhältnisse der Altpensionaͤre zug J,. gelegt werden. ne einen Vorschlag möchte ich mich nicht fell. man könnte aber vielleicht festsetzen, daß diejenigen ausgenommen sind, die ein Privat⸗ einkommen von 50 0ο, oder vielleicht 100 C/ 3 Pension haben. Man könnte vielleicht auch auf den Stand punkt kommen, daß man die Zuschlãge in Einklang setzt mit den Wohnungsgeldzu schüssen, die it die Beamten bekom inen. Ich stelle deshalb im“ Namen“ der , . Partei folgenden Antrag: „Das Haut der Abgeordnete n wolle heschließen, die Königliche Staattzregierung zu ersuchen, noch im Laufe dieser Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die Bezüge der vor dem J. April 1965 in den Ruhestand getretenen ö Lehrer und . sowie der Wine und Waisen Staatebeamten und Lehrern aufbessert, und zwar unter
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jederzeit widerrufliche stablich siebenundzwanzig Mar eventuell bis her bewilligten, zahlbar in vierteljährlichen gemacht, eine Besserung stellung gegen Gehalt,
neu geprüft und jedenfalls in Erho⸗ äagung gezogen werd sicherlich ni icht den I ntentior nen den HVerrn in der N gie ung, dies gewiß schwer genug geword Notwendigkeit, bestimmte Grenz n stützungen ö. Antrag um gewährt werden müssen. 9c persönliche Unterstützungebe Erhöhung der Pension muß für Einkommens bewilligt werden. F Krankheit usw bleibt es stützung zu erbitten, beantrage, die mtl ihn Abg. Ströbel wir nur sechs Ab geen, 6 i Anträge stellen können. Wir stim trag zu, wenngleich wir auch dehenc berhãlin fe haben sich um nber ingt auch die Pensionen der Der Fingnzminister hat gesagt, trauensvoll unter Zurückstell lung hörden wenden sollten. Beschwerden über das da das Vertrauen zu den nicht Almosen für sich, y. ihr Recht! wollen wir nicht haben, wenn die Behörde den Bettelbrief ministers sind nicht im geringsten hin und her. Man weiß nicht, ob
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azu sind die ünterstũz ungsf Trotz unserer großen Wähler an ihm einiges auszusetzen .
28 bis 390 o½ verteuert; r Altpensionäre aufgebessert werden.
Schreibt mir doch ein Beamter: betteln wollen wir nicht,
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gründi ung des erhält das Abg. Delius (fortschr. Volksp.): Ich heantrag Kommission zu erwei Wir haben kamtengesetz in Preußen, das Disziplin argesetz m modernen Zeitgeist. Auch die Beamtenschaft hat Aufwärtsstreben tellge nommen, sie steht heute nicht St. andpunkt, daß allez gut ist, was von den Vorgesetzten nh ben tommt, sondern sie hält den Zeitpunkt für gekommen, mitzuwirken an ihrem eigenen Geschick. Daher muß ein dernes Beamtenrecht geschaffen werden, das die Pflichten, aber auch JRiechte der Beamten ges tzlich festlegt. Bayern, Baden, Wärttem berg und selbst das als rüchschrittlich verschrieene' Sachsen sind uns hierin weit vorau 16geeilt. Erstaunen muß erregen, daß die Behörden sich gegen die Standesorganisation der Beamten zum großen Teil seindlich verhalten. Der Polizeipräside ent von Berlin, Herr von Jagow, hat im Januar vorigen Jahres seinen Beamten verboten, dem Bunde der Festbesoldeten als Mitglieder beizutreten. Dabei ist dieser und burchaus königstreu. Ebenso batte der frühere preußisch. andwirtschaftsminister pon Arnim den Förstern ver⸗ voten, en neu begründeten deutschen Forstverein beizutreten In lüngst zeit hat der Berliner Polizeipräsident seinen Unterbeamten *. . am Unterbeamtent ag untersagt, der sich mit wirt— e fig Fragen beschäf tigt und auf d durch königstreuem Boden stel J. Die Eisenba ihnverwaltung erlangt von den Eisenbahnarbeiter und Deamtenvereinen, daß diefe oder jene Punkte von der Tages⸗ ordnung gestrichen werden, und sie maßt sich gewissermaßen ein Ueber wachung 2 an. Auch werden die Vorsitzenden der Beamtenvereine e , . das, was in der Beamtenpresse steht, verant . gemgꝗ Das geht doch zu weit. Ein kleiner Ge rnegroß im sten, der Gefängnisdirektor in Wronke, hat sich sogar heraus ,. seinen Unterbeamten das Lesen der Nerliner Maorgenhest, . , 1 und? Versammlungsf freshei Beamtenrechts. Dae selbe j 0 . duch Schaffung n , 6 elt bot. Pet itiongrecht. Eisenbahnbeamte, igesetzten verwies, bekamen im Eisenbahn— a hi len im eine Standpauke darüber zu hören, daß sie sich überhaupt , 9 mit derartigen Beschwerden zu kommen. (Es Arbe fern f , nir ; ungefl hrt ,. , . , ig , . ö ihre Wünsche müssen von den , g i . 1 Ferner verlangen die Beamten ay cr bet h ef (gung der Personalakten, wie sie in Baden und und die Stadtverwaltung von Breglau noch in der
beide Anträge ten eigentliches 1852 entspricht
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lezten Zeit beschlossen bat. Ganz und gar unzeitgemäß sind die rreststrafen für die Unterbeamten. Diese können es an Diensteifer md Pfl. chttreue mit den mittleren und höheren Beamten aufnehmen. n di Stelle des Staats sinifterium als letzter Instanz muß ein Dissplinarhof treten. Auch das Beschwerderecht muß geandert reiden; der Vorgesetzte dart nicht Richter und Ankläger in einer Person sein. Sehr symwhathisch ist mir. 9m bayerischen und am badischen enntengeseß die Festlegung der Besoldung der Beamten. Im adischen Gehe ist auch das Mindest· und Höchstmaß der Dienstzeit Die politischen Rechte der Beamten müssen klargestellt Wir berlan gen ein modernes Beamtenrecht, das verhindert, aß über den Beamten das Damoklesschwert des jetzigen Dißziplinar⸗ perfahrt ns , die Beamten wollen freie Staatsbürger sein. Abg. von Gescher (kons). Wir werden einstimmig den An Hag fc annehmen und eb enso Lin stimmig den Antrag Aronsohn ablehnen. Wir halten dafür, daß die Bestimmungen, die gegenwärtig die Hie ichtslage der Beam ien cha regeln, keineswegs so ungeheuer, gerecht und eines modernen Staates unwürdig sind, wie das von manchen Seiten in der Presse, in Versammlungen und teilweise auch hier im Dause hingestellt wird. Ich möchte wohl wissen, ob die herren, die diese Rechtslage so schwarz malen, auch die ein— sclägigen Gesetze wirklich gelesen haben. Ich bezweifele das sehr, denn sonst könnten Irrtümer, wie sie dem Vorredner unter aufen sind, nicht wohl Plat greifen. Der Vorredner meinte, s solle das Ziel der neuen d n oe r cr sein, daß Beamten an ihrem eigenen Geschick auch selbst mitwirken. Das können die Beamten heute schon gerade so gut, wie sie es in zukunft können. Ferner soll nach dem Wunsch des Vorredners in Perfonglakten nicht lediglich das Nachteilige über den Beamten hmeingeschrieben werden. Würde er sich ein solches Aktenstück l so würde er finden, daß ebensowohl das Vorteilhafte 58. Nachteilige drinnen steht. Den Vorschlag aber, dem— über den die Akten geführt werden, sie zu zeigen, ich doch für außerordentlich bedenklich halten. Da sind Eintragungen über die Qualifikation darin, ob er zu diesem t jenem Geschäfte fähig ist; nun ist es doch nur menschli . daß ein Beamter leicht seine Fähigkeit überschätzt, wie das jeder Sterb liche mehr oder weniger tut; soll sich nun der Vorgesetzte mit Beamten auge inander egen ob er für diese oder jene fähig ist? Da würden doch unhaltbare Zustände ent— lehe Nach der . des Vorredners können es die unteren und mittleren Beamten an Pflichttreue und Tü btig— keit sehr wohl aufnehmen. Ja, wer hat denn das in aller Welt zweifelt? Wir sind ja stolz darauf in Preußen, daß die Beamten schaft bis zum letzten Unterbeamten herunter sich durch ihre Pflicht eue ausze eichnet. Auch unser Disziplinargesetz von 1852 ist nicht so vermerflich, denn seine wesentlichsten Bestimmungen sind in Reichs bee m fengesch von 1873 hineingearbeitet. Indessen will anerkennen, daß unsere Beamtengesetzgebung in der Tal Teil veraltet sein mag, daß sie Bestimmungen ent— die den heutigen Verhältnissen nicht mehr ent und daß ihre Vervollständigung wünschenswert erscheint. große Mehrzahl meiner Freunde hat im vorigen Jahre dem Intrage auf Aufhebung der Arreststrafen für die Beamten zugestimmt; wir halten auch für wünschenswert, daß die VDißziplinar angelegt einheiten der Beamten besonderen Disziplinargerichten rtraut werden, und daß auch die Einführung der Wieder nahme des Verfahrens gerecht und billig wäre; deshalb simmen wir dem Antrage Fritsch durchaus zu, soweit er den Rahmen seuregelung des Beamtenrechts zieht. Dem Antrag Aronsohr aber, soweit er darüber hinausgeht, können wir nicht beitreten. Schon jesetzgebungstechnischen Gründen müssen wir ibn ablehnen. Es infach unmöglich, die ganze weitschichtige Materie des Beamten— '? in einer großen Zahl von einzelnen Gesetzen zerstreut einziges Gesetz hineinzuarbeiten, das noch dam c in dieser Legislaturveriode verabschledet werden soll. er wir lehnen den Antrag Aran sohn auch deshalb ab, weil wir besondere R egelung des Wahl-, Petitions, Vereins- und Ver sam nulung rechts der Beamten . gänzlich überflüssig halten, weil r Meinung sind, daß diese Rechte sowie
ge setzt. werden.
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auch das Recht der en , auch den preußischen Beamten voll und ganz ihrleistet sind selbstverständlich in jenen Grenzen, die der natür iche Menschenverstand und das Gewissen jedem Beamten mit Rück sicht darauf diktieren muß, daß er Staatsbeamter ist und seinem ig den Treueid abgelegt hat. Bir hoffen, daß mit dem Antrage sch ein Boden gewonnen wird, auf dem es möglich ist, den be— chtiat jten Wünschen der eie, dee, entgegenzukommen und ein zesetz zustande zu bringen, das billigen Wünschen entspricht.
Abg. Dr. König (entr.): Ueber die Notwendigkeit einer Reform Di sßipsi nat ver saktend hat schon früher in der Kommission des ses Einstimmigkeit bestanden. Einführung des Wieder
lahmeverfahrens ist ganz unerläßlich. Wir stimmen mehr dem
. zu, obgleich der Antrag der Fortschrittlichen Volks . besagt. Aber in diesem Antrage sind verschiedene igen enthalten, die nicht in das Gesetz hineingehören. Dr. Rewoldt (freikons.): Eine Neuregelung dieser Fragen wir müssen dafür sorgen, daß die Autorität der Be— aft nach außen aufrecht erhalten wird, aber auch dafür, daß die rilät im Innern gewahrt wird Neben seiner althekannten Sarsamkeit hat der pen , Staat vor allem der Pflichttreue einer Beamtenschaft zu verdanken, daß er das hat leisten können, as er geleistet hat. Es muß Pflicht der Regierung sein, dafür zu en, daß vor allem die Nachteile des Disziplinarverfahrens be werden. Zu den Verbandstagen der großen Beamtenvereini sen wird den Beamten . schon lian gewährt, dieser Urlaub aber versagt, wenn es sich um die Tellnahme an Vorstands⸗ in handelt. Da müßte War geschaffen werden, damit auch Beamte gus der Provinz als Vorstandsmitglieder gewahrt werden und den Vorstandssitzungen en ,,. können. Wenn im Vorstande ier Vereinigungen auch Beamte aus der Provinz vertreten sind, so das zweifellos besser sein, als wenn die Vorstände nur aus serliner Beamten gebildet werden.
Die Debatte wird geschlossen.
Im . gibt e,, Ssche pp (fortschr. Volksp.) seinem Bedauern darüher druck, aß bei einer Vet handlung über eine so wichtige Frage die 'rung nicht vertreten sel, und bemerkt: Es wäre notwendig ge en, daß die Regierung unbedingt die ünsche des Hauses ent sengenommen und endlich einmal das . eingelöst hätte, das preußischen Verfassung i ge pochen ist. Einen einheitlichen vurf über das Beamtenrecht auszuarbeiten, kann gar nicht so wer sein, andere Bundesstaaten haben das auch schon getan. Wir wären aber schon froh, wenn uns eine Reform des Disziplinar tze noch in dieser Session vorgelegt wird. Auch die Frage der Personalakten hebarf einer schleunlgen Aenderung. Die Personal aten müssen öffentlich sein, damit es nicht vorkommen kann, daß den Akten über einen Beamten z. B. die Bemerkung enthalten ist: dest dag „Berliner Tageblatt“. In meinen Personalakten wird scherlich stehen: „Liest auch den „Vorwärts“ Antrag Aronsohn wird gegen die hill slbera ei und der Rechten abgelehnt, sch angenommen. 1 Fl Uhr, nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. leine Vonlagen, Gesetzen wurf, betreffend die Reinigung jffentlicher Wege, Anträge aus dem Hause.)
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Parlamentarische Nachrichten.
Dem Herrenhause ist der Entwurf eines Aus führungsgesetzes zur Maß⸗ und Gewichts zr n ng vom 30. Mai 1908 nebst Begründung und Anlagen zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet, wie falst:
§51 Das Gesetz vom 26. November 1869 (( Gesetzsamml. S. 1165)
wird aufgehoben. §5 2.
Die Aufsichtsbehörden (5 17 der Maß⸗ und Gewichts ordnung) sind Vorgesetzte im men des § 19 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend die Diensivergehen der nichtrichterlichen NHeamken usw., vom 21. Juli 1852 , , . S 165)
Die mit der heren Dien tan sich betrauten Behörden haben die in § 19 Abs. 5 ur 3 in 8 23 dieses Gesetzes sowie die in 8 6 der Allerhöchsten Verordnung übe die Festsetzung und den Ersatz der bei Kassen um. vorkommenden Defekte vom 24. Januar 1844 ((Hesetz samml. 52) bezeichneten Befugn sse.
53.
Werden zum Zwecke der Nacheichung öffentliche Eichtage außer— halb der ständigen Amtsstelle von der zuständigen Behörde angeordnet, so haben die Gemeinden
I) die Zelt, zu der in ihrem Bezirk Eichtage ortsüblich bekannt zu ma ichen;
2) geeignete aum ilichkelten bereitzustellen;
3) auf Ersuchen der Gichungsaufsichte e horde die Erhebung der Eichgebühren und andere ö Gefälle gegen eine Vergütung von 3 vom Dundert der ein gezegenen ? Beträge zu bewirken und die Betrage ar die Eichamtskasse abzuliefern;
auf Ersuchen des Eichbeamten das nötige Fuhrwerk für die Beförderung der amtlichen Reiseausrüstung
a. bis zum folgenden für die Abhaltung eines öffentlichen Eich—
tages bestimmten Drte,
b. von und zu der nächsten Ladestelle Eisenbahn Klelnbahr bereitzustellen, und zwar gegen eine Vergütung, welche der gemäß §9 des Gesetzes über die . illeistungen für die bewaffnete Macht im Frieden (Bekanntmachar vom 24. Mai 1898, Reichagesetzblatt Seite 36560) für die S ing von Vorspann in dem betreffenden
Lieferungsherbande fes tzten Vergütung entspricht.
Die , haben auch im übrigen die Eichbeamten bei der Abhaltung der bezeichneten öffentlichen Eichtage zu unterstützen.
Die nach den vorstehenden Bestimmungen den Gemeinden ob— liegenden Verpflichtungen sind auch von den Gutsbezirken zu erfüllen.
4. . d befugt, die dem eichpflichtigen Verkehre (§5 6 bis und 5 13 der Maß⸗ und Gewschtbordnung) dienenden hren l e ten während der üblichen Geschäftsstunden zu betreten.
S.
abgehalten werden,
der oder
Abs.
Die Beamten .. Polizel sin
Dem Hause der Abgeordneten ist eine Denkschrift die Ausführung des Gesetzes, betreffend die Zu— sung einer Verschuldungsgrenze für land- oder stwirtschaftlich genutzte Grundstücke, vom 20. August O6 zugegangen. Das Gesetz über die Zulassung einer Verschuldungsgrenze für land, oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke ist bisher durch die gemäß § 15 des Gesetzes erlassenen Königlichen Verordnungen vom 23. März 1908 und 65. Junt 1909 in den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen in Kraft gesetzt worden. Als zustäͤndige Kreditanstalten für die Ausführung des Gesetzes sind die landschaft— lichen Kreditanstalten und als hnlich Kommissare für die Fälle er 55 9 und 11 die Oberpräsidenten nach Maßgabe der bezeichneten BVerordnunge n bestimmt.
* der Provinz Ostpreußen und in dem zum Geschäftsbereiche der Ostpreußischen n h f gehörigen Teile des westpreußischen treises Rosenberg sind ven der Landschaft Entschuldungsversuche mit Hilfe der Veischuldungsgrenze unternommen worden. Das Ent schuldungsberfahren, das durch einen am 23. März 1908 landes herrlich bestätigten I. Nachtrag zur 2st ven Landschafttz⸗ ordnung geregelt ist, erfolgt im wesentlichen nach den nachstehenden Grundsätzen:
1) Auf den zu entschuldenden Gütern Verschuldungs⸗ grenze eln getra gen sein.
2) Die Entschuldung geschieht durch allmähliche Tilgung der die
übersteigenden landschaftliche Kredit er⸗
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ü l fo 19
muß die
erste & Sen e des landschaftlichen Schätzungswertes Hypotheken. Zu diesem Zwecke wird der weitert und der Tilgungszwang verschärft
3) Der Iredile e , dienen folgende Maßnahmen:
a. Erhöhung der Beleihungsgrenze der Pfandbriefdarlehen die zu entschuldenden Güter von zwei Drittel auf fünf Sechstel landschaftlichen Schätzungswertes
b. Erhöhung der zulässigen Böchs stgrenze des Schätzungsz bei den sogenannten Resigütern von 15 auf 25 0½;
. Gewährung von besonderem Entschuldungskredit auf Sechstel des Schätzungswertes. (Vergl. Nr. 6.) 4) Zur Verstärkung der Tilgung, haben entschissen e Güter an jährlichen , . n
a. I 0 des ganzen Pfandbriefdarlehens innerhalb zwei D Scht en gg hh rtes;
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e Eigentümer der zu zu ent w .
rittel des
pf fandbriefdarlehens Schätzungs wertes. Sohald das Tilgungsguthaben des Pfandbriefdarlehens angewachsen ist, Abstoßung von Nachhypotheken r stattet werden. 5) Auf die zu entschuldenden bepfandbrie Anlagen, die eine dauernde des Sonderdarlehen (Meliorations kredit) folgender werden: a. Die Höhe des Darlehns richtet sich nach Zinsfuße des Pfandbriefdarlehens innerhalb zwei Dii wertes und darf höchstens betragen: bei 40, igen Pfandbriefdarleben So des Pfandbriefdarlehens, bei z otgigen Pfandbriefdarlehen It / des Pfanzbriefdarlehens, bei 3d igen Pfandbriefdarlehen 25 0, des
Die Jahresleistungen
. Pfar für das S beiträge, Beiträge zum
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des Gutseigentümers auf ist, kann seine Ve erwendun g dem Pfandbrie
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1dbriefdarlehens Sonderdarle ben Reservefonds
(Zinsen, und zu den Verwaltu dürfen zusammen mit den Jahresleist tungen für das Pfandbrie hoo des letzteren nicht übersteigen (Spannungekredih). Die vollständige T
ilgung des Darlehns muß innerhalb Jahren erf folgen.
b. Zur Sicherung der Landschaft wird unter anderem neben Erhöhung der Jahresleistungen für das Pfandbriefdarlehen (innerhal zwei Drittel des Schätzungs we ttes) auf 59 mindestens in Höhe d Sonderdarlehens eine Sicherungshypothek an bereiter Stelle im Grund buche eingetragen, und zwar noch vor der Eintragung der Ver schuldungẽg renze.
Die Mitt el zur Gewährung der Sonderdarleben werden durch dle Aus gabe Inhaberschuldverschreibungen beschafft.
6) Anstatt des Meliorationskredits tönneg in Weise Sonderdarlehen zur Entschuldung durch Abstoßung vor hyvpotheken (Entschuldungs kredit) oder zur Ablösung eines . Pfandbriesdarleben eingetrag enen D omann inses gewährt 4
7) Der Gesamtbetrag der für die Pi fandbriefdarleber Drittel des cha zun gdm er eo und ir die Son . und 6) aus ue, fr der fcb relbgnen ist vom Generallandtage der Landschaft zunächst auf 10 Millionen Mark bemessen worden. Seine Erhöhung bedarf der ministeriellen Genehmigung.
Bis zum 1. Oktober 1911 ist das Entschuldungsverfabren für
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dem
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Morgen eingeleitet worden. Im einzelnen umsassen von diesen
Gütern eine Größe bis zu. . 5 ha von 5 bls 10 20 30 40 50 100 200 300 400 500 600 700 89 Hiernach gehört die überwiegende Mehrzahl der zu entschuldenden Güter dem kleineren und mittleren Grundbesitz an, da 65 Güter eine Größe von 100 ha nicht überschreiten. Der landschaftliche Schätzungswert der 89 Güter beträgt zu⸗ sammen 8 116118 . Von dem auf ihnen ruhenden Tn d chafts⸗ kredit entfallen 5410150 S auf die ersten zwei Drittel und 1274500 M auf das fünfte Sechstel des Schätzungswertes. An Sondemdarlehen sind im ganzen 651 000 ½ bewilligt worden, und zwar 629 750 S als Entschuldungsktedit und 21 250 M½ als Meliarati ons fredit. ; Die Ostpreußische Landschaft betreibt die Entschuldungsversuche finanzielle ste saatliche Unterstützung. . In den Provinzen Westpreußen und Posen wird die Ent- schuldung miitels der Verschul ldungsgrenze von der Ansiedlungs-⸗ kommission in Verbindung mit der Besitzbefestigung . . Ansiedlungskommission bedient sich dazu der Vermittlung der Deutschẽn Bauernhank in Danzig und der Deutschen Mittelstands⸗ kasse in Posen. Bei dieser auf den Grundbesitz in deutscher Hand beschränkten Entschuldung wird den Gigentümern der größeren Güter (mit de, ens 225 MS Grund, und Gebäudesteuer) für den Fall der Eintragung der Vers schuidungsgre nze von dem Teilbetrage der rl 1 Rente, der zur Ansammlung eines Risiko⸗ fonds der YMütelsia nde za . und der Bauernbank dient, ein kleinerer aärtig auf des Rentenkapitals
Betrag erlassen. 266 r ist gegenw n bemessen. Bls zum Oktober 1911 sind in der Provinz West⸗ von 7 934,23, 19 ha und in
preußen 16 Güter 2 einer Gesamtflãche der Provinz Posen 14 Güter mit einer Gesamtfläche von 10 268, 33,71 ha der Berschuldungsgrenze unterstellt worden. Von diesen Gi itern umfassen
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eine Größe von 200 bis 300
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von der Ansied⸗ Restgüter ein⸗ m in Westpreußen ) ha, 2 von 300 bis 400 ha), in 300 bis 400 ha,
Ferner ist die Verschuldungsgrenze auf verschiede lungskommission zu Rentenrecht vergebene größere getragen worden, und zwar bis zu
auf 4 Güter (Z von 200 big 3 0 Posen auf 5 Güter (3 von 200 1 von 500 bis 600 ha).
Eine Mitwirkung der au Grund des 5 15 ese gliche Verordnung bestellten Kommissare kommt für hei eng von Anträgen der Grundstückseigentümer auf Genel der Ueberschreitung und der Lös hung der * chu
S5 9 und 11 des Gesetzes in Frage. Entscheidungen diese p zum 1. Oktobe — ̃ ganzer in * Fällen worden. Auf d nträge ist die Genehmigung erteilt. Einer von diesen betraf e Loöschung der schuldi äuß stũc
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den beiden anderen Fällen . arteten Notlage der Gutseigentüme Anträge mußten zurückgewiesen we lassung neuer Kreditbelasti
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Um bei der Bekampf ung der zunehmen den Veri chuldung des lãnd⸗ lichen Grundbesitzes umfa ssende * . Frfelge zu erzielen, als sie von der Eintrag ig d Verschuld zu erwarten sind, wird es notwendig sein, e ne ig 9 gemeiner wirkende Maß⸗ nahmen zu 6 In dieser 3. ung chweben bereits C — 2 die im wesentlichen auf eine r dnn der lãndlichen Grundkredi verhältnisse durch eine größere Ausbreitung und eine nachha 6 Gestaltung des Tilgung 36 kreditz abzielen, obne die Möglichkeit der Be⸗
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des Kreditbedürfnisses zu beschränken.
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89 Güter von einer Gesamtgröße von 11 510,87 Ua oder rd. 46 200