hetzt an einigen Stellen zum Vorwurf gemacht werden, vielleicht in großer Zahl wiederholt, und große Summen wären ganz oder zum Teil vergeblich verausgabt. Jetzt, meine Herren, befinden wir uns in einer besseren Situation; wir wissen, daß die Kultur sowohl des Niederungsmoors wie des Hochmoors möglich und nutzbringend ist, und wir können durch die industrielle Verwertung der Moore, die ja auch der Herr Vorredner eingehend erwähnt hat, weit größere Flächen dem Hochmoore entziehen, als es bisher durch die bloße Gewinnung von Torf zum Verbrennen und zur Streu möglich war. Aber immerhin vergehen vlele Jahrzehnte, ehe ein solches Hochmoor, auch nur von wenigen tausend Hektar Umfang, gänzlich vom Torf befreit werden kann, und es wäre wirtschaftlich unrichtig, diese Flächen inzwischen ganz brach liegen zu lassen, wo sich die Müglichkeit bietet, sie mit verhältnismäßig geringen Kosten auch schon jetzt der Kultur zu erschließen.
Die große Bedeutung der Moorkultur für die innere Koloni⸗ sation, für die Viehzucht und auch für die Fleischversorgung unseres Vaterlandes steht ja außer Frage. Wenn man früher geglaubt hat, lediglich mit der Schaffung großer und schiffbarer Kanäle das Moor entwässern und kulturfähig machen zu können, so glaube ich nach den Erfahrungen der letzten Jahre, auch der Zustimmung aller auf dem Moore Sachverständigen gewiß zu sein, wenn ich die Meinung ver⸗ trete, daß es nicht allein auf Entwässerung und auf Schiffbarmachung von Kanälen, sondern vor allem auch darauf ankommt, in dem Moore eine gute fahrbare Zuwegung zu schaffen. (Sehr richtig! rechts.) In dieser Beziehung ist bis jetzt sehr viel versäumt worden, wenn für die Moore die notwendige Bahnverbindung — wenn auch nur durch Kleinbahnen — geschaffen und Chausseen durch dieselben gebaut und den einzelnen zu gründenden Kolonien und Kolonaten ein guter Weg zur Chaussee und auf die Felder beschafft wird, dann wird in manchen Fällen mehr erreicht werden als durch den Bau schiffbarer Kanäle! Natürlich muß die Entwässerung unter allen Umständen stattfinden. Ich gebe auch ohne weiteres zu, daß in vielen Fällen sich ein schiffbarer Kanal empfiehlt, aber besonders bei kleineren Mooren werden wir auch mit guten Wegen und, wenn möglich, mit chaussierten Wegen auskommen und im übrigen uns darauf beschränken müssen, Entwässerungsgräben anzulegen.
Wenn nun, meine Herren, die Anlage der Häuser auf dem Hochmoor bemängelt worden ist, so glaube ich, die Ansicht aussprechen zu müssen, daß man, soweit es eben möglich ist, davon absehen soll, Häuser überhaupt auf dem Hochmoor zu errichten.
Wenn man in der Nähe festen Grund und mineralischen Boden hat, dann soll man, selbst auf die Gefahr hin, daß die Kolonie etwas ent— fernter vom Moor zu liegen kommt, sie dort anlegen und es den An⸗ siedlern überlassen, den verhältnismäßig kurzen Weg zum Moore täg—⸗ lich zurückzulegen. Wo das aber nicht möglich ist, soll man das Moor so weit abgraben, daß wenigstens die Häuser auf festen Grund gebracht werden können. Ich glaube nicht, daß die bisherigen Versuche, ich glaube auch nicht, daß die Erfahrungen, die man in dem benachbarten Olden— burg gemacht hat, dafür sprechen, die Häuser auf dem Hochmoor zu errichten. Alles, was ich bisher gesehen habe, machte doch nicht den Eindruck einer auch nur verhältnismäßig langen Dauer. Im Marea rdsmoor und auch anderwärts sieht man Risse in den Häusern (Abg. von der Groeben: Sehr richtig h; man sieht die Häuser zum Teil versinken, und es ist schon aus dem Grunde erklärlich, warum es den Kolonisten da nicht allzu wohl ist.
Aber eins möchte ich doch zugunsten der Anlagen auf dem Marcardsmoor bemerken. Die dortige Kolonie, die von der General⸗ kommission errichtet worden ist, ist im wesentlichen ein Versuch, und auch die einzelnen Bauten stellen Versuche dar, von denen leider anerkannt werden muß, daß sie zum Teil als geglückt nicht bezeichnet werden können. (Sehr richtig! bei den Konservativen.)
Was nun die Hergabe von fiskalischen Mooren angeht, so steht die landwirtschaftliche Verwaltung in Uebereinstimmung mit der Finanzverwaltung auf dem Standpunkt, daß es im großen und ganzen nicht Aufgabe der Domänenverwaltung sein würde, Moore zu kul⸗ tivieren und zu besiedeln. Wo sich die Möglichkeit bietet, soll das Moor entweder in kulturfähigem oder auch noch in rohem Zustande zu einem vertretbaren Preise an Kom— munen oder sonstige Erwerbslustige abgegeben werden. Es soll nur dafür gesorgt werden, daß bei der Uebergabe und dem Verkauf des Moores die öffentlich rechtlichen Verhältnisse rechtzeitig geordnet werden. Nach dieser Richtung darf natürlich die Staatsregierung am wenigsten etwas versäumen. (Bravo! bei den Freikons.) Uebrigens handelt es sich gerade in der Provinz Hannover, die ja zunächst für die weitere Tätigkeit in Aussicht genommen ist, in der Haupt⸗ sache nicht, wie Herr Abg. Iderhoff schon hervorgehoben hat, um fiskalische, sondern noch viel mehr um Moore, die sich im Besitz von Privaten und Interessenten befinden. Ehe da weiter vorgegangen werden kann, muß selbstredend eine Einigung der Interessenten erfolgen. Da tritt in den Vordergrund die Frage der Bildung von Genossenschaften der Interessenten, die sich zusammen—⸗ schließen müssen, um das Moor zu kultivieren und zu besiedeln, und die zu diesem Zweck auch die nötigen Gelder flüssig machen müssen.
Wenn nun in dem Etat — und zwar an letzter Stelle — eine Summe von 200 000 KA für die Förderung der Moorkultur in der Provinz Hannover ausgeworfen ist, so habe ich schon in der Budgetkommission erklären können, daß diesen 200 000 S hoffentlich ein gleich hoher Betrag der Provinz Hannover hinzutreten würde. Auch die Summe von 400 000 S6 reicht ja natürlich nicht dazu aus, um die Kosten der eigentlichen Moorkultur zu bestreiten. Diese Summe soll nur der Stelle, welche die Moorkultur in der Propinz Hannover weiter bearbeiten wird, zu dem Zwecke zur Ver⸗ fügung stehen, um einmal die nötigen Pläne und Kostenanschläge anzufertigen, dann auch, um die öffentlich rechtlichen Ver— hältnisse bei der weiteren Moorbesiedlung zu ordnen, und vor allen Dingen, um den Kolonisten die ersten Jahre auf dem Moor durch teilweise Uebernahme der Zinsverpflichtungen zu erleichtern.
Dazu reicht diese Summe; aber sie reicht natürlich nicht dazu, um die Kosten der Moorkultur zu decken. Diese Kosten sind aber nach den bisher gemachten Erfahrungen einerseits nicht unerschwinglich, andererseits ist die Moorkultur so lohnend, daß die erforderlichen Mittel sehr leicht durch Anleihen beschafft und aus den Erträgen verzinst und amortisiert werden können. Wenn, wie ich hoffe, die Gemeinden, die Kreise und sonstige kommunale oder öffentliche Verbände, unter Umständen auch gemein—⸗ nützige Sledlungsgenossenschaften die weitere Kultur der Moore in
die Hand nehmen, wird es ihnen ein leichtes sein, von den Kreis« sparkassen oder anderen öffentlichen Kreditanstalten die nötigen Kapitallen zu bekommen. Wenn sich in den ersten Jahren aus den Zinsverpflichtungen Schwierigkeiten ergeben sollten, würde diesenfalls auch durch staatliche und provinzielle Zuschüsse geholfen werden können.
Ich möchte jetzt noch ein kurzes Wort zu der Frage der Organisation in der Provinz Hannover sagen, die inzwischen auch für die Provinz Schleswig Holstein in gleicher Weise in Aussicht ge—⸗ nommen ist und voraussichtlich in einer im Anfang des nächsten Monats stattfindenden Beratung auch für die Provinz Pommern er⸗ wogen werden soll.
Wir haben in Uebereinstimmung mit dem Herrn Finanzminister zunächst davon Abstand genommen, die weitere Bearbeitung der Moorangelegenheiten einer besonderen Behörde zu übertragen. Wir waren der Meinung, daß es vollständig ausreichen würde, wenn dem Oberpräsidenten der Provinz Hannover geeignete Beamte in vorhandenen etatsmäßigen Stellen zur Verfügung gestellt würden, die ihrerseits unter seiner Oberleitung die Aufgabe übernähmen, die nötigen Pläne und Vorarbelten zu machen, die Bildung von Genossenschaften vorzubereiten und überhaupt einmal die Moorkultur in der ganzen Provinz zu organisieren. Ihnen stehen für die Aufnahme der ört— lichen Pläne und Projekte die Meliorationsbaubeamten zur Ver— fügung, dem Oberpräsidenten steht der Moorbeirat zur Seite, der aus Mitgliedern der Provinzialverwaltung und der Landwirtschafts kammer besteht, und der noch durch eine größere Kommission ergänzt wird, die in ihrer Zusammensetzung die Gewähr dafür bietet, daß aus der ganzen Provinz für die ihr vorgelegten Fragen und Pläne sachver⸗ ständige Beurteiler zu Worte kommen.
Meine Herren, in der Budgetkommission ist auch hervor— gehoben worden, daß dieser ganze Apparat etwas schwerfällig zu sein schiene. Ich kann demgegenüber auch nur wiederholen, was ich damals gesagt habe: An sich liegt die Arbeit und Entscheidung in den Händen weniger Herren: auf der einen Seite der Oberpräsident und die ihm beigegebenen Beamten, auf der anderen Seite die wenigen Vertreter der Provinzialverwaltung und der Landwirtschaftskammer, die jeden Augenblick zusammenkommen können. Der größere Moor⸗ beirat wird nur dann zusammentreten, wenn es sich um die Beur— teilung größerer Projekte handelt; er hat dabei auch die Aufgabe, das Interesse für diese neue Tätigkeit und Arbeit in der ganzen Provinz zu verbreiten und allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, auch an maß—⸗ gebender Stelle ihre Wünsche und ihre Bedenken zu äußern. Im übrigen ist auch diese Einrichtung nur ein Versuch. Sollte sie sich nicht bewähren, so wird die Staatsregierung auch keinen Augenblick zögern, in anderer Weise den Bedürfnissen der Gegenwart Rechnung zu tragen.
Meilne Herren, ich freue mich, daß der Herr Vorredner dankend anerkannt hat, daß die Staattregierung gegenwärtig auf dem Gebiete der Moorkultur und Moorbesiedelung einen Weg beschritten hat, der hoffentlich, mit der nötigen Energie fortgesetzt, auch bald zu einem befriedigenden Ziele führen wird. Ohne Unterstützung des Landtags wird natürlich die Staatsregierung die ihr gestellten Aufgaben nicht erfüllen können. Vor allen Dingen ist es aber auch notwendig, daß in der Bevölkerung selbst die Lust und Liebe für die Sache der Moorkultur weitere Verbreitung findet, und gerade deshalb möchte ich auch an die Herren Abgeordneten die Bitte richten, nach dieser Richtung nichts zu versäumen: aufklärend, belehrend und anregend mit uns zu wirken. Dann bin ich fest überzeugt, daß schon in diesem Jahre zu einem weiteren glücklichen Vorgehen ein guter Grund gelegt worden ist. (Lebhaftes Bravo.)
Abg. Klocke (Zentr.): Die Maßnahmen der Staatsregierung begrüßen wir mit großer Freude. Da der größte Teil der Moore h aber in Privatbesitz befindet, so müssen wir es vor allem dem Privatmann ermöglichen, mit Meliorationen vorzugehen. Dabei spielt dann allerdings die Umlegung eine große Rolle; vielleicht lassen sich hier durch ein Gesetz einige Erleichterungen schaffen.
Abg. Graf von der Groeben (kons.): Es hat mich gefreut, daß der sog. gfosfe Moorbeirat nur in besonderen, seltenen Fällen zu⸗ sammentreten soll. Die Leitung muß in den Händen des Regierungs⸗ präsidenten liegen, damit etwas Ordentliches geschaffen werden kann. Gexedet worden ist genug, jetzt müssen wir endlich einmal praktische Arbeit leisten.
Nach 4/9 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Mittwoch 11 Uhr.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ mas,regeln.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der . und Klauenseuche vom Schlachtviehhofe in Cöln am 12. Februar.
Malta.
In Malta ist durch eine Regierungsberfügung vom 6. d. M. Konstantinopel als cholerafrei erklärt worden. (Vergl. „R. ⸗Anz.“ vom 5. Juli v. J., Nr. 156.)
Belgien.
Die Verfügung des belgischen Minist ers des Innern vom 1. Fe⸗ bruar 1911, betreffend Maßnahmen zur Verhütung der Ein⸗ schleppung der Pest aus Odessa und der Cholera aus Madzgira, wird durch eine in Nr. 39 des „Monitour Belge“ vom 8. d. M. veröffentlichte Verfügung des Niniflers vom 7. d. M. hin⸗ sichtlich der Herkünfte von dort mit Wirkung vom 15. Februgr 1912 ab aufgehoben. (Vergl. ‚R.⸗Anz.“ vom 13. März v. J. Nr. 62.)
Griechenland.
Die griechlsche Regierung hat unterm 3. d. M. folgende Quarantänebestimmungen erlassen: .
1) Die ärztlichs Untersuchung der Herkünfte aus den russischen Häfen von Novorossisk, Nikolajew, Odessg und Rostow sowohl wie derjenigen aus den Donauhäfen, einschließ⸗ lich Sulina, ist aufgehoben. ;
2) Desgleichen ist die ärztliche Untersuchung der Herkünfte aus den Häfen Antivari, Myttilene, Triest und Chöios auf— gehohen worden. ; . ;
3) Auch die ,. aus den italienischen Häfen sind von dieser Inspektion befreit worden. ö
4) Die Herkünfte aus den Häfen Siziliens bleiben der ärztlichen Untersuchung unterworfen.
Großhaudelspreise von Getreide au deutschen und fremden Bõrsenplũtzen für die Woche vom 5. bis 10. Februar 1912
nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.
1000 kg in Mark. Breise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt) — — ——— — —
Woche Da⸗ 5. 10. gegen Februar Vor. Berlin. 1817 woche
Roggen, guter, gesunder, mindestens 719 g das 1. 19333 193565 Welzen, ö ö. 755 g das 1. 214,08 212.75 Hafer, . 3 ö 4650 g dasz 1. 199,58 196,57
Mannheim.
Roggen, Pfälzer, u ber k
Weljen, Pfälzer, russischer, amerik., rumän., mittel
Hafer, 1 6. . , . w a e, Pfälzer, mittel ...
Gerste s an . utter mittel.
Mals, Donau und La Plata, mittel.
Wien.
Roggen, , Boden... k afer, ungarischer !... R Mais, ungarischer ....
Bud apest. Roggen, Mittelware . Welzen, . J 176,87 170,77
aser, * erste, Futter⸗ 172, 11 166,27 Mals, 1658, 19 154,97
20h, 00 207,50 236 88 236,56 206,25 203,33 226,00 225, 00 181.25 17925 190,00 190,00
190,20 189,46 223,31 223,44 189,35 183,51 189,35 189, 46 172,37 170,77
176,95 174,85 204,485 203, 22
Roggen, 71 bis 72 kg das hl ... Welzen, Ulka, 76 bis 76 kg das bl
Rig a.
Roggen, 71 bis 72 kg das hl ... Welzen, 78 bis 79 kg das hH ...
Paris.
8 . . lieferbare Ware des laufenden Monat ⸗ . 1.
134.22 131,81 170,26 166,74
150 00 14542 179, 26 178,16
Antwerpen.
Donau, mittel
172,64 170,60 Wehen roter Winter⸗ Nr. 2
17570 178 965 174,565 155 38 176,27 174 09
Kurrachee
Am sterdam.
H z. 1
Roggen ⸗ 5. etersburger . ! ; ;
w
Weyen amerikanischer Winter ⸗· Mais, amerikanischer, bunt...
155,80 169,52 167,40 174,46 141,55
London.
164,29 163, 17
160,14 158,65 154.59 154,06 187,46 186.566
164,37
Weizen l . . (Mark Lane) .. 163 25
Weizen englisches Getreide, Hafer Mittelpreiz aus 196 Marktorten Gerste (Gazette averages)
Liverpool.
185.11 18473 156,54 176 0 195 600 19304 152, 35 179, 97 161.19 161.26 15778 157 36 157 13 157.36 160 25 150 33 146, sg 142.35
russischer . inter⸗ Nr. 2.
roter
n Manitoba Nr. 2... Australier .
Hafer, englischer, weißer .
Gerste, Futter · Schwarje Meer ⸗ ...
Ode Kurrachee.... essa ö Malt l amerikanischer, bunt
Chie ago.
, Welzen, Lieferungsware Juli
September. Mais . me,
Neu York. roter Winter ⸗ Nr. 2... Lieferungsware / 6. ö
159,88 158,07 149,78 149,27 146,21 146, 10 113,07 113,00
162,57 162,16 16535 165, 73 158,53 1565,16
Welzen
Buenos Aireg. Weizen, Durchschnittsware .....
) Angaben liegen nicht vor. ) Neue Ware.
1565,91 154,12
Bemerkungen.
1 Imperial Quarter ist für die Weizennothz an der Londoner . e — 504 Pfund e, gerechnet; für die aus den Um⸗ ätzen an 196 Merktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts. ,. für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial
uarter Weizen — 480, Hafer — 312, Gerste — 4060 Pfund engl. angesetzt; 1 Bushel Weizen — 60, 1 Bushel Malis — 56 Pfund englisch, 1 Pfund englisch — 453,5 g; 1 Last Roggen — 2l00, Welzen — 2400, Mals — 20090 kg.
Bet der e, , der hraf⸗ in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent⸗ lichen e , selkurse an der Berliner 30 zugrunde gelegt, und jwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die rf auf London, für rr. und Neu Vork die Kurse auf Neu Jork, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters burg, für 8. Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. fe in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.
Berlin, den 14. Februar 1912.
Kaiserliches Statistisches Amt.
In Vertretung: Dr. Zacher.
zum Deutschen Reichsanzei
M 41.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reich stage sind die Entwürfe der Etats für den Reichshaushalt und für den Haushalt der Schutz⸗ gebiete auf das Rechnungsjahr 1912 zugegangen, aus denen folgendes mitgeteilt sei:
I. Reichs haushaltsetat.
1. Das Etatsgesetz enthält die Bestimmung, daß ein etwaiger Ueberschuß in den eigenen Einnahmen des Reichs sowse ein das Soll übersteigender Betrag an Ueberweisungssteuern zunächst zur Abbürdung der böhär der Heereßverwaltung zur Beschaffung von Reserven an Verpflegungsmitteln und Materialien sowie der Marineverwaltung zur Bereitstellung von Betriebsmitteln für die Bekleidungsämter ge⸗ währten Vo rschn e, sodann zur Deckung von außerordenilichen Aus— gaben, die nach den Me hegrund sh zn auf den ordentlichen Etat ge—⸗ hören, endlich zur Tilgung der Anleihe zu verwenden ist, die zur Deckung der gestundeten Matrikularbeiträge der Jahre 1906 bis 1995 und der Fehlbeträge der Jahre 1907 und 1903 begeben wurde. Eine gleiche Verwendung wird für das Ergebnis des Rechnungsjahrs 1911 in Aussicht genommen.
2 Das ,, stellt, wie im Vorjahre, die Ermächtigung des Reichskanzlers außer Zweifel, den zur Schuldentilgung bestimmten Betrag entweder vom Soll der Anleihe abzuschreiben oder, wie dies dem X der Reichtschuldenordnung zunächst entspricht, zum Rückkauf von Schuldverschrelbungen zu verwenden; ein gleiches wird auch für die Beträge festgestellt, die nach dem Ergebnis des Rechnungsjahrs 1911 zur Deckung der im 5 4 Abs. 1 des Etatsgesetzes vom 7. April 1911 (Neichsgesetzbl. S. 1II3) bezeichneten Ausgaben bestimmt sind.
3) Der Schatzanweisungskredit, won dem 1911 in weit geringerem Umfang als in früheren Jahren Gebrauch gemacht ist, wird von 375 auf 350 Millionen Mark herabgesetzt.
) Der Fehlbetrag des Rechnungsjabrs 1909 hat am Schlusse des Rechnungsjahrs 1910 nur noch 5 233 225 MS betragen, die 1911 getilst werden. Die durch den Etat für 1911 darüber hingus bereit—= gestellten 34 543 904 , follen nach dem Etatsgesetz zur Abbürdung der für gestundete Matrikularbeiträge und frühere Fehlbeträge be⸗ gebenen Anleihe verwendet werden.
„ , Der ordentliche Etat schließt in Einnahme und Ausgabe mit 2684 390 430 M ab. Das wäre gegen die Summe des Vorjahrs (2797 814248 M) ein Weniger von 72 925 518.6. Hierbei ift aber zu berücksichtigen, daß im Etat für 1911 die Ueberweisungen mit 163 492 700 ½ als Ausgabe erscheinen, während sie jetzt Legen die Matrikularbeiträge aufgerechnet werden (vgl. Ziffer 17). Es ergibt sich daraus, daß der neue Etat tatsächlich ein Mehr von (163 492 700 A6 — 22923 818 M —) 140 568 882 . bringt.
„) Die Mehrerträge aus den bestehenden Zöllen, Steuern und Gebühren sowie den Ausgleichungsbeträgen dafür sind auf 78 073 672 ½½ angenommen.
) Die Ueberschüsse im ordentlichen Etat sind veranschlagt:
a. bei der Post auf 89 027 765 4, d. i. gegenüber 1911 mehr 17462 550 ,
b. bei der Neichsdruckerei auf 3139 0865 MS, d. i. weniger 549 106 ,
e. bei der Eisenbahnverwaltung auf 23 575 149 „6, d. i. mehr 4 807 654 6.
8s) Aus dem Bankwesen werden erwartet 15 938 000 „S, d. i. gegen 1911 mehr 348 000 9.
2) Der Reichsinvalidenfonds ist aufgezehrt.
„10. Die ungedeckten Matrikularbeiträge sind nach dem Satze von . für den Kopf der Bevölkerung von i9lo auf i 946 794 S6 zemessen.
II Die im Vorjahr in einem besonderen Etat ausgebrachten Kosten der Heeresverstärkung aus Anlaß des Friedenspräsenzagefetzes von 1911 sind in den allgemeinen Etat der Verwaltung det Reichs ⸗ heeres eingestellt.
12) Der Etat bringt zum ersten Male Ausgaben für die Hinter⸗ bliebenenversicherung, denen eine entsprechende Einnahme aus dem Hinterbliebenenversicherungsfonds gegenübersteht.
Der Bestand des Hinterbliebenenversicherungsfonds in Wert— papieren beläuft sich nach dem Stande vom 16. Oktober 1911 auf I 817 609 ( (Nennwert).
13) Zur Schuldentilgung werden bereitgestellt:
A. von der Postverwaltung .. K b. von der Eisenbahnverwaltung.
o ,,
d. von Suͤdwestafrika..... ö e. aus allgemeinen Reichsmitteln. 61 000 000 ,
f. der Ueberschuß aus dem Münzwesen mit 20 200 000 „. „4d4. Nach Ziffer 13 sollen zur Schuldentilgung insgesamt 356 2ß4 927 6 aufgewendet werden gegen 114 946 565 im Vor— jahre. Soweit hiermit Schuldverschreibungen angekauft werden, wachsen entsprechende Beträge der für 1912 zu begebenden Anleihe zu. Abgesehen hiervon ist die Anleihe mit 43758 372 5 gegen 500 00 νις im Vorjahre in Aussicht genommen.
Die auf den außerordentlichen Etat übernommenen Ausgaben be— treffen Post, Eisenbahnen, Kleinwohnungen, den Bau und die Aus— rüstung von Befestigungen sowie den Zuschuß zu den Kosten der Schiffsbauten aus Anlaß des Flottengesetzeg. Das Ziel, nur Ausgaben zu werbenden Zwecken aus Anleihemitteln zu bestreiten, hat sich noch nicht erreichen lassen, wohl aber ist man ihm näher gekommen. In r he nm stecken noch Ausgaben zu nicht werbenden Zwecken
2619 572 96.
15) Die Reichsschuld betrug Ende 19100. 4 934201 000 46. Es waren gn offenen Krediten noch vorhanden. 198 943 213 „. Tür 1911 ist ein Anleihekredit bewilligt in Höhe von 97 735 4568 . Im Laufe des Jahres 1911 sind durch Fälligkeit
oder auf Grund des § 2 Abs. 2 des Etats⸗
gesetzes von 1911 hinzugetreten.. ... Weiter treten durch den Etat für 1912 hinzu Die Reichsschuld könnte also im Rechnungssaht
1912 einen Höchststand erreichen von rund. . H 396 887 800 5.
Bisher ist die Entwicklung der Reichsschuld die folgende gewesen: Die auf Grund des Anleihekredlts begebene Reichsschuld betrug am
30. September 1910 nominell... 4 996 87 150 4. Nach der Denkschrift über die Ausführung der
Anleihegesetze vom 18. November 1911 belief
sich die Reichsschuld am 30. September 1911
k )))) Die Schuld hat sich also bis zum 30. September
1911 nominell vermindert um... 108 160 409 . Außerdem sind am J. Oktober 191 von den an diesem Tage fällig
gewordenen verzinslichen Schatzanweisungen von 19608 im Gesamt—
betrage von 100 000 600 S6... .. 40 000 000 S
bar eingelöst worden.
Die gesamten Anseihekredite beliefen sich am 30. September 1911
, 4981992 914,85 . Hiervon waren am gleichen Tage realisiert 4689 166 54609 5.
Mithin blieben an offenen Krediten. 292 826 368, 76 46.
Die Eintragungen in das Reichtschuldbuch haben sich am 1. Ok⸗ tober 19811 auf J Ogg Soß 660 S = 24,3 Ho der eintragungsfählgen
3 078 469 6
692 254.
30 474 , 243 732
122 249 7566 „. 43 758 372 ,.
4888 656 700 ..
Zweite Beilage
Berlin, Mittwoch, den 14. Fehruar
: 1; In formeller Hinsicht ist der Etat insofern umgestaltet, als die bisher nur im Hauptetat aufgeführten Etatspositionen und einige Kapitel aus dem Etat deä Reichsschatzamts in einem Sonderetat der allgemeinen Finanzverwaltung vereinigt sind. Der Hauptetat enthalt hinfort nur eine kurze Zusammenstellung der 18 Sonderetats.
17) Mit Rücksicht darauf, daß die Matrifufarbeiträge bis zur Höhe der Ueberweisungen in Zukunft nicht mehr eingezogen, sondern gegen diese aufgerechnet werden sollen, ist die Etatisierung beider Etatspositionen im Hauptetat entsprechend anderweit gestaltet.
II. Haushaltsetat für die Schutzgebiete.
1) Der Etat für 1912 ist in üblicher Welse aufgestellt. Im , . sind einige Aenderungen und Ergänzungen der Dispositip⸗ estimmungen vorgenommen, die im Interesse einer richtigen Etats⸗ wirtschaft geboten erschienen. Die Ermächtigung zur Gewährung von Reiseheihilfen für Familienmitglieder und Bräute von Kolonialbeamten ist auf Kiautschou ausgedehnt. 2) Die eigenen Einnahmen der Schutzgebiete sind insgesamt um 1205 193 1 gestiegen. ö) Togo und Samoa bedürfen keines Reichszuschusses. Die Reichszuschüsse für die übrigen Schutzgebiete belaufen sich zusammen auf 28 596 406 6, das sind 2860 6565 S mehr als im Vorjahr. Dagegen tragen die Schutzgebiete zur Verzinsung und Tilgung der Reichanleihe 243 732 S mehr als im Rechnungsjahr 1911 bei. In die Ausgleichsfonds der Schutzgebiete werden 1912 insgesamt
264 793 6 gelegt werden. .
4 Die Bürgschgftszahlungen des Reichs für die Stammstrecke der Zentralbahn in Sstafrika und für die Nordlandbahn in Kamerun sind auf Loss 90 M veranschlagt. Davon trägt das Schutzgebiet Ostafrika 713 173 ½ für die Zentralbahn und erstattet dem eich gleichzeitig die für diese Bahn im Vorjahr geleistete Bürgschafts= zahlung mit 713 190 M. zurück. Die Relchsleistung verringert sich also für heide Jahre zusammen um 1 426 368 (.
) Hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben der Reichs -Post— und Telegraphenverwaltung in den Schutzgebteten ist es bei der bis herigen Uebung geblieben. Die Ausgaben sind für 1912 auf 49001 382 6, die Einnahmen auf 2 395 690 6 veranschlagt worden, sodaß sich für das Reich ein Ausgabeüberschuß von 1606293 4 ergibt.
S6) Die Schutzgebietsschuld betrug Ende 1910 98 175 000 4. Hierbei waren an offenen Krediten noch vorhanden 1 1 Für 1911 ist ein Anleihekredit bewilligt von. 38 850 847 . Weiter treten durch den Etat für 1912 hinzu 34037 029 .. Die Schutzgebietsschuld könnte also im Rechnungsjaht
1912 einen Höchststand erreichen von rund. . 171 480 597 .
Die tatsächliche Entwicklung der Schutzgebiets—-
sschuld ist die folgende gewesen:
Die Schutzgebietsschuld betrug am 30. September 1910 nominell
98 175 000 , 136175 000 ,
38 000 000 S. 137 4653 638 „.
136 172 175. Toi T] X.
realisiert in Höhe von Mithin blieben an offenen Krediten . .
Land⸗ und Forstwirtschaft.
40. Plenarversammlung des Deutschen Landwirtschaftsrats.
I.
Am 13. Februar versammelte sich der Deutsche Landwirtschaftsrat im Sitzungssaale des Herrenhauses zu seiner diesjährigen Tagung. Nach Eröffnung der ersten Sltzung durch den Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Grafen von Sch werin Löwitz begrüßte der Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Delbrück namens der Reichsregierung den Landwirtschaftsrat, worauf in die Tagesordnung eingetreten wurde. Zunächst wählte die Ver— sammlung den Reichtzrat Dr. Freiherrn von Thüngen⸗ Thüngen und den Landrat von Groote, Rheinbach zu neuen Mitgliedern des Ausschusses und an Stelle des zum bayerischen Minister des Innern ernannten und aus dem Landwihtschastsrat aus- geschiedenen Reichsrats Dr. Freiherrn von Soden-Fraunhofen Dr. Freiherrn von Cetto-Reichertshausen zum ersten stellvertretenden Vor= sißenden des Landwirtschaftsrats. Dann erstattete Professor Dr. Da de den Geschäftsbericht; die seit der letzten Plenarpersammlung gefaßten Beschlüsse und gestellten Anträge des Vorstands und des Ausschusses wurden genehmigt.
Nunmehr hielt der landwirtschaftliche Sachverständige beim Kaiserlichen Generalkonsulat in St. Petersburg Dr. Hollmann einen Vortrag über die land wirtschaftliche Entwicklung Sibiriens, in dem er namentlich dle Bedeutung Sibiriens als landwirtschaftlichen Exportlandes beleuchtete, insbesondere die Entwicklungsmöglichkeiten der Getreide., Butter⸗ und Fleischausfuhr behandelte.
Alsdann berichteten Domänenrat Brödermann«Knegendorf und Geheimer Medizinal⸗ und Regierungsrat Dr. Dam mann Hannover über die Ausführungsbestimmungen zum Viehseuchen⸗ gesetz, insbesondere zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche. An deren Referate knüpfte sich eine längere Dis« kussion, die zur einstimmigen Annahme des folgenden gemeinsamen Antrag⸗ der Referenten führte:
Außer dem Grenzschutze, der in wirksamster Weise nach wie vor durchzuführen ist, hält der Deutsche Landwirtschaftsrat zur Be— kämpfung der Maul, und Klauenseuche die festgelegten Ausführungs« vorschriften zum Viehseuchengesetz für zweckdienlich. Insbesondere er= achtet er für notwendig
1) bei Neuausbrüchen der Seuche die Tötung des Bestandes gemäß § 159,
2) im übrigen die Anwendung strenger Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, mit der Maßgabe, daß aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen, namentlich bei größerer Verbreitung der Seuche, Milde⸗ rungen zugelassen werden können, die Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete nicht größer zu machen, als durch die besonderen Verhältnisse des Falles erforderlich wird.“
Im weiteren Verlaufe der ersten Sitzung beschäftigte sich der Landwirtschaftsrat noch mit der Bedeutung und Durchführung der gemeinnützigen Rechtsauskunft auf dem Lande. Als Referenten sprachen hierüber Rat Dr. Link-⸗Lübeck und Geheimer Justizrat Schneider Stettin. Einem von ihnen gestellten Antrag gemäß faßte der Landwirtschaftsrat die folgende dea ose lern
„Die gemeinnützige unentgeltliche Rechtsauskunft erfüllt in unserem Rechts ⸗ und Verkehrsleben eine sehr wichtige Aufgabe und verdient danach alle Förderung auch auf dem Lande. Da sich die Vertretungen der deutschen Landwirtschaft vielfach und seit Jahren eine solche Rechts⸗ auskunft für ihre Mitglieder, zum Teil auch mit der Unterstätzung bei deren Prozessen verbunden, haben 4 sein lassen, kann e sich für die Kreise der Landwirtschaft im wesentlichen nur um weitere Aug—
Reichsschuld belaufen.
und unparteiischen Rechtsauskunststellen! handeln.
Einfuhr:
Roggen: 84 go0 dz, davon aus D tumänien . J der Türkei. Bulgarien. ö
Weizen: 1391200 dz, davon aus K Rumänien. w den Vereinigten Staaten von Amerika. k Britisch Indien k (
J,
der Türkei. Rußland Australien. .
Gerste: 328 600 42, davon aus Deutschland Rumänien... Britisch Indien. Bulgarien. der Türkei. 3 den Niederlanden
Hafer: 300 dz.
Mais: 884 100 dz, davon aus kö M g,, den Vereinigten Staaten von Amerika der Türkei. w Rußland J w den Nie l mndeeen der Südafrtkanischen Union... Kartoffeln: 14730 dz, davon aus Den tf ende,. den Niederlanden.
Aus fuhr:
Roggen: 38 100 42, davon nach
Deu tschland
den Niederlanden Weizen: 129 200 qa, davon nach
Deutschland
den Niederlanden Gerste: 25 300 de, davon nach
Deu tsch land
Großbritannien. Mais: 37200 da, dapon nach
Deutschland ..
den Niederlanden Kartoffeln: gso0 dz, davon nach
den Vereinigten Staaten von Amerika
stand durchaus günstig war.
sich jedoch, als durch plotzlich eintretendes
zur Ausfuhr gelangte.
Weizen 6 22M t. Roggen 10044 t. ,, Gerste . 18510 t.
eine gewisse
auf den Markt kam. gering. Der Gerstenpreis ist um etwa 1
des Vorjahrs steht. Die Ankünfte sind ganz
Verkaufslust vorhanden.
geschäft auf.
gewöhnlich großes Waggongeschäft entwickelt hat.
(Rotterdam) Antwerpen etwa 10 — big 11.
Die Preise betrugen bei prompter Verladung: 1000 kg eif Kontingent. Welzen S879 kg. op 178, — 262 S0 81 kg. e 148/150, — ö / l , ,,,, 2 Mais Donau / Galfor 142. — Ginquantino 150, —
ö
breitung und Vervollkommnung dieser Einrichtung und gegebenenfalls
wird sich die Beschaffung einer gemeinsamen Vertret Verhandlung vor dem Reichsversicherungtzamt und dem demnächstigen Oberschiedsgerichte der Angestelltenpersicherung empfehlen.“
ger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1912.
um Zusammenschluß mit dem Verband der deutschen gemeinnützigen Insbesondere ung für die
Ein, und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln in Antwerpen im Monat Januar 13912.
(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in Antwerpen.)
15010 42 32 8090 18 450 18 400
1969 73 850 270 1890 1565 380
98 710 18 440 14150 10240 9520 9000
3100 158 020 h6 80 50 720 22 620 13 670
7620 445310 257 920
50 6900 30 580 27730 24730 22 250 13 130
80 14 650
18 950 19000
S3 600 38 470
14950 7560
28 180 8 400
5 650
Saatenstand und Getreidehandel in Rumänien.
Das Kaiserliche Konsulat in Galatz berichtet unterm 6. d. M: Der Monat Januar zeichnete sich im Konsulatsbezirke durch strenges Winterwetter aus, das jedoch infolge großer Schneefälle dem Saaten⸗ du Auf dem Getreidemarkte herrschte bei Beginn des Monats große Lebhaftigkeit. Das Bild änderte . . Eistreiben die Schiffahrt auf der Donau sehr erschwert und bald ganz unmöglich gemacht wurde, In Sulina waren bedeutende Vorräte angesammelt worden, ungefähr 150 000 t, wovon allerdings der größte Teil bereitz an das Ausland verkauft war und auch noch im Laufe des Monats lu . Nach den Listen der Europäischen Donau⸗ kommission wurden in der Zeit vom J. bis 27. Januar verfrachtet:
Für Weizen wurden von Italten außergewöhnliche Preise ge⸗ zahlt, bis 179 S für 78779 bei 3 0 Besatz. Deutschland bejahlte für Ausstichpartien wiederholt sogar 185 A. Bezüglich der Früh⸗ . zeigen sowohl die Verkäufer als auch die Abnehmer
Zurückhaltung. In Roggen war nur geringer Umsatz, da der deutsche Roggen infolge milderen Wetters in größeren Mengen Die rumänischen Vorräte sind überdies sehr
weiter ge⸗
stiegen, sodaß er gegenwärtig um mehr als 50 oo über den Ziffern Horje unbedeutend. Auch für die Verladung nach Wiedereröffnung der Schiffahrt ist keine t Die geringen Vorräte an Hafer sind gänzlich geräumt worden. Große Festigkeit wies auch das Matlg⸗ Insbesondere interessterte sich England für diesen Artikel, außerdem Itallen und Oesterreich⸗ Ungarn, wohin sich ne
den Donguverladungen für das kommende Frühjahr noch ein außer⸗
Die Seefrachten waren anhaltend fest. Man zahlte Sulina
186, — nominell
w
ede, e e, e.
ö