in ban auf die Rechte an öffentlichen Wegen. Man neigt jetzt zu der Au ng von der gemeinwirtschaftlichen Bedeutung der Flüsse. Mit der Einteilung der Wasserläufe in folche erster, zweiter und dritter Ordnung sind wir einverstanden, wir wünschen aber, daß die Verzeichnisse der Einteilung der Wafferläufe nach diefer Ordnung den Landratsämtern mitgeteilt werden. Ferner wünschen wir, daß die Einteilung nur durch Gesetz, nicht durch Königliche Verordnung ändert werden- kann. Ein glücklicher Gedanke ist die Bildung der wangsgenossenschaften für die Unterhaltung der Wasserläufe. Sehr chwiersg ist die Frage des Ei entums an den Wasserläufen. Soll ein Privateigentum an den glif⸗ begründet werden, so muß es so gestaltet werden, daß auf die Bedürfnisse der Benutzung durch die Allgemeinheit die erforderliche Rücksicht genommen wird. Der Ent— wurf gibt dem Staat ein Eigentum an den Wasserläufen erster Ordnung; dieses Vecht ist nichts weniger als immatertell, im Gegen— teil, der Entwurf gibt dem Fiskus ein 6. reelles Interesse an diesen Wasserläufen, und wir erblicken in diesem Eigentum des Fiskus eine ernste Gefahr für die Wasserwirtschaft und erheben dagegen schwere Bedenken. Mit der Verleihung von Benutzungerechten durch die Verleihungsbehörde sind wir im allgemeinen einverstanden, aber wir stehen hier doch vor einer recht schwierigen Entscheidung, denn kein Techniker kann immer den ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Benutzung eines Wasserlaufs, z. B. eines unterirdischen Wasserlaufs, und einer Schädigung von Nachbargrundstücken fest⸗ stellen. Wir hoffen jedoch, daß sich unsere Bedenken in diefer Hin⸗ sicht in der Kommissionsheratung zerstreuen lassen. Für die letzte Entscheidung muß jedenfalls die Instanz des Oberperwaltungs⸗ gerichts vorgesehen werden, was die Vorlage unterlassen hat. Welche Kompetenzen die einzelnen Behörden haben sollen, wird der Kommission überlassen bleiben müssen. Mit den Schauämtern und den Beiräten sind wir einverstanden. Meine politischen Freunde sind mit dem Grundgedanken des Entwurfs einverstanden und hoffen, daß er möglichst bald Gesetz wird. Ich bitte, den Entwuif einer Kommission von 28 Mitgliedern zu uͤberweisen.
Abg. Dr. von Woyna ffreikons.): Dieses Gesetz bildet die erste Voraussetzung für die planmäßige Durchführung unferer Oedlands— Politik und unserer inneren Kolonisation; denn große Teile des Dedlandsgebiets des preußischen Tieflandes wären vermutlich kein Oedland mehr, wenn der Kampf um die Vorflut für sie schon zu Ende geführt gewesen wäre. Von einem Reichswassergesetz hätten wir nichts erwarten können. Denn wir in Preußen sind die Unterlieger, die viel mehr alle Konsequenzen der Wassergefetzgebung fühlen als die Oberlieger. Mit den Bundesstaaten wollen wir aber sehr freundnachbarliche Beziehungen pflegen. Ueber die Stellung des Entwurfs zu unserem Rechtesystem im allgemeinen, insbefondere aber auch zu dem Bergrecht wird der zweite Redner unserer Partei, der Abg. Krause, sich äußern. Ich kann nicht umhin, die Statuierung des Privatrechts an den Flüssen als einen gesetzgeberischen Markstein zu bezeichnen. In dem Gesetz ist zum ersten Male in formaler Beziehung der „Ausgleich“ als ein gesetzliches Verfahren statuiert. Das hat eine Bedeutung für eine andere große Zahl von Aufgaben der Verwaltung, und ich hoffe, j wir auf diesem Wege weiterschseiten. Ein solcher Ausglei ist viel mehr wert als ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Das Oberverwaltungsgericht können wir nicht hineinziehen, dagegen sprechen sich meine polinischen Freunde aus; die Industrie ist so—⸗ gar so weit gegangen, daß sie einen besonderen wasserwirtschaftlichen Senat einführen wollte. Wohin soll das führen! Das ist eine große Gefahr Große Bedenken bringt uns die in dem Entwurf vorgesehene Unterhaltung der öffentlichen Ströme. Der Entwurf hält alle Fälle. der privaten Unterhaltungspflicht aufrecht, die bisher vorhanden waren. Dadurch wird der landwirtschaft⸗ liche Grundbesitz mit einer Last überbürdet, die weit über seine Leistungefäbigkeit hinausgeht. Aber auch in rechtlicher Beziehung bestehen Bedenken. Nach konstanter Auffassung des preußischen Verwaltungsrechts und nach konstanter K des Rechts durch unser höchstes Verwaltungsgericht ist die Gemeinde in Preußen befugt und in der Lage, alle Aufgaben in den Kreis ihrer Tätigkeit zu ziehen, welche für das materielle, ethische oder geistige Wohl des einzelnen oder der Gesamtheit der Gemeindemitglieder von Be⸗ deutung sind. Durch den Entwurf wird die Gemeinde aber an zweite Stelle gerückt, an die erste Stelle tritt die Genossenschaft. Diese Frage wird in der Kommission eingehend geprüft werden. Auch ein weiteres Bedenken besteht noch: wenn eine Genossenschaft zwangsweise gegen den Willen der Mehrheit gebildet wird, dann werden sich viele Schwierigkeiten herausstellen. Es ist deshalb wünschenswert, daß der Vorsitzende der Genossenschaft in ein festeres Verhältnis zu der Regierung tritt; denn es kommt sehr viel auf die Arbeit der leitenden Persönlichkeit an. Eine wichtige Aufgabe ist die Beseitigung der der Landeskultur schädlichen Stauanlagen. Es ist mit Freude zu begrüßen, daß der Entwurf an vier verschiedenen Stellen mit der Beseitigungsmöglichkeit solcher Anlagen rechnet. Selbstverständlich kann dies in einem preußischen Gesetz nur unter Schonung der erworbenen Rechte gescheben. Früher war es nicht möglich, selbst unter Entschädigung ein solches Uebel zu beseitigen. Keine Provinz hat damals so sehr unter dem Rückstau zu leiden gehabt wie die Provinz Hannover. Daß die schädlichen Stauanlagen beseitigt werden können, ist ein besonderes Verdienst dieses Entwurfs. Meine Freunde sind damit einverstanden, daß die ordentlichen Be—⸗ hörden mit der Erledigung der Wasserangelegenheiten betraut werden. Die Industrie wird immer Gelegenheit haben, Vertreter in die Kreis⸗ ausschüsse zu bekommen, und der Landrat wird immer froh sein, Be— rater aus den gewerblichen Kreisen zu haben. Mit Rücksicht auf persönliche Gegensätze kann man kein Gesetz machen; wo sie dor⸗ handen sind, reicht auch ein Gesetz nicht aut, sie zu beseitigen. Mit der Einrichtung der Stromausschüsse sind wir einverst nden, aber nicht mit der Schaffung der Wasserbeirdte, denn niemand kann in eigner Sache entscheiden. Zustimmen können wir ferner der Einrichtung der Schaukommissionen; das sind sachverständige Organe für die Unter⸗ haltung der Flüsse nach den volkswirtschaftlichen Interessen. Ich will nicht schließen, ohne meine Anerkennung für die gewaltige Arbeit, die die beteiligten Ressorts mit diesem Gesetzentwurf geleistet haben, aus⸗ zusprechen. Es ist sehr schwer, alle diese Interessen zu vereinigen; es ist den beteiligten Herren zu danken, daß sie Selbstverleugnung genug geübt haben, um dieses Werk, zustande zu bringen. Meine Freunde schließen sich dem Antrag an, die Vorlage elner Kommission von 25 Mitgliedern zu überweisen, und ich wünsche der Kommission ein gedeihliches und nicht zu langsames Fortschreiten ihrer Arbeiten.
Abg. Lipp mann (fortschr. Volksp.): Das Prinzip des Gesetz⸗ entwurfs wird selbstwerständlich auch von meinen Freunden gebilligt; dieses Prinzip ist, möglichst allen Interessen gerecht zu werden. Es ist das eine schwere Arbeit, aber der Entwurf sucht es möglich zu machen, alle Interessen in einer Weise auszugleichen, daß allen gleich⸗ mäßig Rechnung getragen wird. Dieses Prinzip billigen wir also, aber es fragt sich, ob die Behörden in der Lage sind, alle die Mittel dazu auch anzuwenden. In diesem Sinne bedauern wir, daß nicht ein Reichswassergesetz gemacht wird, wie es schon einmal beabsichtigt gewesen ist. Früher scheint also die Schwierigkeit, das Wassergesetz , zu kodifi ieren, nicht vorgelegen zu haben, und nach unserer Meinung brauchte sie auch heute nicht vorzuliegen. Aller⸗ dings werden wir jetzt nicht mehr zu einem Reschswassergesetz kommen, nachdem 1997 Sachsen und 1909 Bayern ihr Wasserrecht kodifiziert haben. Die meisten Flüsse, für die der vorliegende Entwurf gilt, hätten auch in ein Reichsgesetz gehört, da sie über die preußischen Grenzen hinaurgehen. Es wäre besser gewesen, Reichs behörden mit diesen Angelegenheiten zu betrauen. Für die Gemeinden ünd die Industrie käönnte es schon ein unglückliches Dmen sein, daß dieses Gesetz hauptsächlich von dem Landwirischafts⸗ ministerium ausgearbeitet ist, aber es kommen noch manche lei Be⸗ stimmungen in dem Entwurf dazu, die nicht als objektiv . werden fönnen. Sehr bedenklich ist namentlich der 3 5a, wonach der Unternehmer für die Benutzung des Wasserlaufs ein Entgelt zu zahlen hat, die Benutzung zu landwirtschaftlschen Zwecken oder zu gemein nützigen Zwecken dagegen von diesem Entgelt befreit ist. Es ist eigen⸗
nützigen Zwecken gleichgestellt werden, und diese Befreiung ist e e eine ungexechtfertigte Bevorzugung der Landwirtschaft. Die Festsetzung dieses Entgelts, das von der Industrie zu zahlen ist, ist lediglich eine fiskalische Maßnahme, die noch bedenklicher dadurch wird, daß der Fiekus ganz allein dieses Entgelt, festsetzt, und daß der Rechtsweg dabei ausgeschlossen ist. Wir erklären uns überhaupt dagegen, daß das gemeine Recht des Staates an den Strömen in ein Pribateigentum umgewandelt wird. Das ganze Gesetz ist eine ungeheure Neuerung auf dem Geblete des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Ich sage nicht, daß eine solche Neuerung an sich nicht angebracht ist, wenn sie nur mit allen nötigen Kautelen umgeben würde. Wer sind aber die Verleihungs⸗ behörden? Das sind im wesentlichen die Ministerien der öffentlichen Arbeiten und für Handel und Gewerbe. Wie soll der Fiskus bei der Verleihung von Benutzungsrechten Interessen ausgleichen, wenn er selbst mit seinem Privateigentum in Frage kommt? Das ist eine socistas léonina zugunsten des Fiskus. Bed ist die Forderung berechtigt, daß über die Verleihungsbehörde und Ausgleichungsbehörde ein Spꝛiuchgericht als oberste Instanz eingesetzt wird, es sei das Oberverwaltungsgericht oder ein besonderes Landeskulturgericht. Und, das Veifahren muß kontradiktorisch sein; dann ist erst ein richtiger Rechtsschutz vorhanden. Wenn man so in Privatrechte eingreift, muß man den bisherigen wohlerworbenen Rechten einen Schutz gegenüber denjenigen gewähren, die diese Rechte entziehen können. Ich hoffe, daß die Kommifsion in dieser Hinficht für den Rechtsschutz sorgen wird. Gegen die Hineinziehung der unterirdischen Gewässer und der Seen und stehenden Gewässer in das Gesetz haben meine Freunde nichts einzuwenden, wenn die erforderlichen Kautelen dafür vorgesehen werden. Da erscheinen uns besonders bedenklich die 5z§8 181 und 132 in Verbindung mit der Uebergangsbestimmung im §z 349, die auf die Wasserleitungen der Gemeinden angewendet werden können. Danach sollen solche Anlagen nur fortbestehen können, solange „rechtmäßige“ Vorrichtungen zur Benutzung des unterirdischen Wassers bestehen, und nach den Motiven bezieht sich das nur auf das Quantum Wasser, das zurzeit durch die vorhandenen Maschinen entnommen wird. Jede Vergrößerung des Betriebs, die bei dem Anwachsen der Städte nötig wird, steht nicht unter dem Schutz des 8 349, kann also verhindert und das ganze Wasserwerk kann dadurch illusorisch werden. Hier wird ker ich ein gefährlicher Zustand hervorgerufen. Es können auch Betriebswerke auf dem Lande in Frage kommen usw. Wir werden uns in der Kommission mit diesen Bestimmungen sehr genau beschäftigen müssen. Die Bildung von Zwangsgenossenschaften halte ich für richtig; denn zweifellos wird mehr getan, als wenn die Sache allein den Anliegern überlassen bleibt. Bezüglich der Gemeinden hat das 968. einen Schönheitsfehler, aber weiter nichts; denn es ist durch das Gesetz zugelassen, daß Gemeinden und Guts— bezirke an die Stelle der Zwangsgenossenschaften treten können. Die Wasserbücher müssen ebenso wie die Grundbücher bei den Gerichten geführt werden; denn die Prüfung kann von juristischer Seite zweifel⸗ los besser vorgenommen werden. Das private Recht des Staates auf Ströme billige ich nicht. Für außerordentlich bedenklich halte ich es, daß durch Königliche Verordnung dieser Fiskaliemus noch weiter aus— gedehnt werden kann. Der Wasserbeirat und die Institution der Schaumänner muß weitere Rechte erhalten; wer Mitglied der Wasser⸗ straßenbeiräte gewesen ist, weiß, wie oft über einstimmige Beschlüsse des Beirats die Regierung hinweggegangen ist. Meine Freunde hoffen auch, daß bei der Kommissionsberatung etwas herauskommen wird, was dem Nutzen der Allgemeinheit dient. Wir hoffen, daß das Ziel erreicht wird, nämlich daß die vorhandenen Wasserkräfte mobil gemächt und allen Interessenten zur Verfügung gestellt werden.
Abg. von , Gewiß ist an diesem Gesetz noch sehr viel zu monieren; aber wir kommen doch in Preußen einen gewaltigen Schritt damit vorwärts. Anzuerkennen ist die ausge⸗ zeichnete gesetzgeberische Arbeit, die um so angenehmer berührt, als man das Gegenteil von Gewissenhaftigkeit bei der Ausarbeitung des Ansiedlungsgesetzes konstatieren mußte. Ich habe in dem Gesetzent⸗ wurf nähere Angaben über das Wasserbuch vermißt; es fehlt jedes Schema dafür. offentlich kommen die Arbeiten in der Kommission zu baldigem Ende. ö.
Abg. Leinert (Soz): Daß das Wassergesetz nicht auf reichs⸗ gesetzlichem Wege geschaffen werden könnte, tönnen wir nicht an⸗ erkennen. Stände dem die Reichsverfassung entgegen, dann hätte man ja auch die Schiffahrtsabaaben nicht reichsgesetzlich regeln können. Es ist sehr gut möglich, daß an der Grenze ein Fluß verun— reinigt wird, ebenso wie die preußische Eisenbahnpolitit anderen Bundes staaten gegenüber schikanös vorgeht. Deshalb brauchen wir ein Reichsgesetz. In dem Entwurf ist das fiskalische Interesse aus— schlaggebend gewesen; darum hat man z. B. auch die Teine hinein⸗ genommen und sie als Wasserlauf erster Ordnung gerade vor Hannover beginnen lassen, damit durch eine wasserpolizeiliche Verfügung der Stadt das Verfügungsrecht über den Fluß genommen werden kann. Mit der Ausdehnung des Privateigentums an den Flüssen auf die Anlieger sind wir nicht einverstanden. Dann sollte man es doch größeren kommunalen Verbänden und Gemeinden übereignen. Wir fordern eine möglichst demokratische Zusammensetzung der Wasser— genossenschaften. Es ist bezeichnend, daß die Konservativen sich auch für eine Schmälerung der Rechte des Landesherrn aussprechen, wenn das „patriotische“ Interesse dabei Schaden leiden würde. Auch dieses Gesetz ist eine neue ‚Liebesgabe“ für die Landwirtschaft. Die Interessen der Stadtgemeinden sind aber wenig gewahrt.
Abg. Dr. von Kries (kons.: Wir haben es hier mit einem preußischen Gesetz zu tun, und daher berührt uns die Frage, ob dem Reichstag ein Wassergesetz vorgelegt werden soll, nicht. Der Abg. Leinert nennt das Gesetz eine neue Liebesgabe für die Landwirtschaft, und der Abg. Lippmann deutete es ähnlich an, aber trotz eifrigen Studiums habe ich eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Landwirtschaft nicht entdeckt. Wenn die Bestimmungen für die Benutzung des Wassers durch die Landwirtschaft und durch die Industrie oder die Gemeinden verschieden sind, so ist das nur eine berechtigte Rücksicht⸗ nahme auf die verschiedenartigen Verhältnisse. Das Bedenken, daß eine Veränderung in der Klasseneinteilung der Flüsse durch König liche Verordnung vorgenommen werden soll, hat bereits mein Freund von Brandenstein vorgetragen, und wenn er nicht ausdrücklich ein Gesetz dafür forderte, so ging doch die Tendenz seiner Ausführungen dahin. Ebenso wünschen wir auch, daß die Ver⸗ leihung und Ausgleichung in die Hand unparteiischer Behörden gelegt wird, und haben Bedenken dagegen, daß die Ministerialinstanz in letzter Instanz darüber entscheidet. Befremdend ist, daß die Vo lage zwar die Unterhaltung der Wasserläufe als öffentlich⸗rechtliche Ver⸗ pflichtung ansieht, aber davon sofort sechs verschiedene Ausnahmen statuiert, in denen durch private Vereinbarung mit öffentlich⸗rechtlicher Wirkung die Unterhaltungspflicht geändert werden kann. Die aller⸗ größten Bedenken haben meine Freunde gegen die Trennung der Fluß⸗ unterhaltung von der Uferunterhaltung. Der Entwurf unterscheidet zwischen der gewöhnlichen Uferunterhaltung, d. h. der Befreiung des Ufers von Bäumen, Sträuchern und dergleichen, und der sogenannten außerordentlichen Unterhaltung, welche im Interesse der Verhütung von Ueberschwemmungen stattsindet. Wo seit Menschengedenken solche Unterscheidungen sich eingelebt haben, mag man damit auskommen; aber wo sie neu geschaffen werden sollen, werden sie zu einem wahren Rattenkönig von Streitigkeiten und Schwierigkeiten führen. Die wichtigsten Bedenken haben wir gegen die vorgeschlagene Unterhaltung der . der Wasserläufe erster Ordnung; wir alauben, daß sie zu einer ungerechten Belastung der Adjazenten führen kann und muß. Die Begründung meint, daß es sich dabei immer um kleine, un⸗ bedeutende Arbeiten handle, die die einzelnen Adjazenten wesentlich billiger machen könnten als die Genossenschaften eder der Staat, aber das ist nicht richtig, die gewöhnliche Uferunterbaltung erfordert nicht immer nur kleine Arbeiten. In dem Etat der Bauverwaltung werden z. B. zur Unterhaltung domänen- und forstfiskalischer Weserufer als erste Rate 10 0094 gefordert, während die Gefamtkossen auf 140 000 berechnet sind. Namentlich werden diese Arbeiten an den dem Hochwasser ausgesetzten Strömen so groß sein können, daß sie die Anlieger wirtschaftlich gefährden. Diese Uferunterhaltung wird also dem
tinnlich, wie hier die landwirtschaftlichen Interessen den gemein⸗ « Staat bei den Flüssen erster Ordnung und den Genossenschaften bei
den Wasserläufen zweiter Ordnung aufzuerlegen sein. Daß die Unter⸗ haltung der Wasserläufe durch den Eigentümer erfolgen soll, ist uns durchaus sympathisch, aber es wird besonders die Unterhaltung da zu behandeln sein, wo in erster Linie Schiffahrtsinteressen in Frage kommen. Vielleicht kann die Unterhaltungepflicht der bisherigen Eigentümer der Ströme erster Ordnung durch freiwillige Vereinbarung an den Staat abgetreten werden. ga den Wasserläufen zweiter Ordnung will der Entwurf die Zwangsgenosenschaften zur Unterhaltung und nur auf ihren Antrag die Gemeinden heran⸗ ziehen. Ein solcher Antrag wird kaum zu erwarten sein. Auf besondere Verhältnisse muß Rücksicht genommen werden, wo die Unterhaltung auch ohne Antrag den Anliegern oder einer Körperschaft . ist. Auch könnten die Gemeinden nach Art des Zweckverbandsgesetzes zufammengeschlossen werden. Wir hegen kein Mißtrauen gegen die staatlichen Instanzen, aber wir . bestrebt sein, das siskalische Interesse von dem all⸗ gemeinen Interesse zu sondern. Diese Sonderung läßt der Entwurf an verschiedenen Stellen vermissen, ja man hat gelegentlich den Ein⸗ dluck, als oh bei diesem Gesetz für den Wasserbaufiskus eine ganze Reihe von Vorteilen herausgeschlagen werden sollte. Die verschieden⸗ artige Behandlung der Wasserbücher an einem Flußlauf kann sehr leicht Unzuträglichkeiten zur Folge haben; auch wird den Landratsämtern nicht immer das zur Führung der Wasserbücher nötige technische Material zur Verfügung stehen. Die Erweiterung des Wirksamkeits⸗ gebiets der Wassergenossenschaften ist zu begrüßen, gut wäre es aber, wenn eine bessere Rechtskontrolle eingeführt würde, vielleicht nach Art des Zweckberbandsgesetzes. Das ist um so nötiger, als Zwangs⸗ genossenschaften gegen den Willen der Mehrheit geschaffen werden können. Wenn etzt in großer Zahl neue Genossenschaften gegründet werden, dann erscheint es vielleicht fraglich, ob sich in allen Fällen Männer finden, die bereit sind, die Leitung zu übernehmen. Vielleicht wird es dann nötig sein, diese Aemter nach Art der Landgemeinde⸗ und Städteordnung zu gestalten. Ich halte auch den Kreisausschuß als Beschwerdeinstanz nicht für geeignet; nicht etwa weil ich nicht das Vertrauen zu seiner Unparteilichkeit hätte, fondern weil es besser ist, den Kreis weiter zu ziehen und den Bezirksausschuß zu wählen. Hoffentlich gelingt es, in der Kommission diese Fragen zu einem be— friedigenden Abschluß zu bringen.
Um 416 Uhr wird die weitere Beratung auf Dienstag 11 Uhr vertagt (außerdem Anträge aus dem Hause).
Land⸗ und Forstwirtschaft.
40. Plenarversammlung des Deutschen Landwirtschaftsrats. 1V. )
In der am 16. Februar abgehaltenen vierten und letzten Sitzung berichtete zunächst Br. Engelbrecht⸗Obendeich über Ursprung und Verbreitung der kleineren Feuerversicherungs⸗ . Auf seinen Antrag faßte die Versammlung folgende Re⸗ olution:
Im Hinblick auf die Bedeutung, welche die kleineren Feuer—⸗ versicherungspereine für die ländliche Mobiliarversicherung haben, richt der Deutsche Landwirtschaftsrat den Wunsch aus, daß nähere Nachrichten über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand der selben in den nordischen Ländern (Dänemark, Schweden und Nor⸗ wegen) durch den dortigen landwirtschaftlichen Sachverständigen ge— sammelt und veröffentlicht werden.“
Sodann verhandelte die Versammlung über die Stellung nahme zu der sozialdemokrattschen Jugendbewegung, worüber als Referent der Landrat von Klitzing⸗Niederzauche sprach. Die lebhafte Diskussion führte zur einstimmigen Annahme eines Antrags des Referenten, der, wie folgt, lautet:
„»Der Deutsche Landwirtschaftsrat erblickt in der sozialdemo= kratischen Jugendbewegung eine schwere Gefahr für die sittliche Kraft des heranwachsenden Geschlechts und damit für die Erhaltung der Vater⸗ landsliebe und für die Achtung vor der göttlichen und weltlichen Autorität. Der Landwirtschaftsrat richtet deshalb an alle Kreise der ländlichen Bevölkerung die dringende Mahnung, dem Uebergreifen diefer Be—⸗ wegung auf das platte Land mit allen Mitteln entgegenzutreten. In dieser Hinsicht begrüßt der Deutsche Landwirtschaftsrat auch die Herausgabe der Schrift ‚Das deutsche Buch für Schule und Haus“, das vielleicht geeignet ist, der heranwachsenden Jugend einen sittlichen und nationalen Halt zu bieten.“
ECinen weiteren Gegenstand der Beratungen bildete die Stellungnahme zu dem Antrage der rufsischen Re⸗— gierung auf Frhöhung des Ausfuhrkontingents für russischen Zucker. Hierüber referierte von Arnim-Güterberg. Nach längerer Autsprache wurde ein Antrag des Reserenten in folgender Fassung einstimmig angenommen:
„Wenn es richtig ist, daß die Reichsregierung Rußland eine weitere Ausfuhr von 150 900 t. Zucker pro 1911512 bewilligt, so beantragt der Deutsche Landwirtschaftsrat, daß hieran die Forderung geknüpft wird, Rußland solle die Prämien baldigst abschaffen, und daß keinenfalls weitergehende Zugeständnisse, auch in bezug auf den Austritt einzelner Länder aus der Kommission, gemacht werden.“ Im weiteren Verlaufe der Sitzung behandelte namens des Aus— schusses für Handelsgebräuche Professor Dr. Loges⸗Pommritz die Frage der Gleichberechtigung der Handelschemiker mit den landwirtschaftlichen Versuchsstationen und Domänen— rat Rettich-⸗Rostock die Gebräuche im Salpeterhandel. An die Ausführungen des erstgenannten Referenten knüpfte sich eine längere Diskussiöon, die zur Annahme des folgenden Antrages des Freiherrn von Wangenheim führte:
»Der Deutsche Landwirtschaftsrat beschließt: 1) Es ist dahin zu wirken, daß der vollständige Gehalt der Futtermittel nach allen ihren Bestandteilen deklariert wird. 2) Der Autschuß wird gebeten, nach Maßgabe der heutigen Verhandlungen seine Vorschläge weiter aus- jubauen und im nächsten Jahre bestimmte Anträge zu stellen. 3) Die Forderung gesetzlicher Regelung des Futtermittelhandels ist aufrecht zu erhalten.“
Nachdem dann noch der Zuchtinspektor Schraeder-Münster über die Frage der Rahmlieferung an Molkereien gefprochen und auf seinen Antrag die Versammlung beschlossen hatte, in Rücksicht auf die groß Bedeutung, welche die Rahm⸗ lieferung an Molkereien für die Aufzucht und Gesunderhaltung des Jungviehes und für die Förderung der Milchproduktion besitzt, eingehende Verfuche auf Grund des vorliegenden Verfuchs⸗ planes darüber anzustellen, ob dieses in einigen Landesteilen bereits eingeführte Verfahren praktisch und insbeson dere molkereitechnisch durchführbar ist, und zur Durchführung der Versuche die Bewilligung; von 10000 , bei dem Reichgamt des Innern zu beantragen“, wurde die diesjährige Tagung des Deutschen Landwirtschaftsrats von dem ersten stellvertretenden Präsidenten Dr. Freiherrn von Certo— Reichertshausen geschlossen.
Nach Mötteilung des Internationglen Landwirtschafts⸗ Instituts in Rom Ppetragt, wie W. T. B. berichtet, die mit Winterweizen bestellte Fläche in, Ungain 3 612 060 ha gegen 370700900 ha abgeerntete Fläche im Vorjahre, in Rumänien 2 040 000 ha gegen 1 930 0900 ha. Mit Winterroggen sind be⸗ stellt in Ungarn 1029 090 ha gegen 11865 000 ha, in Rumänien 114090 ha gegen 132 000 ha, 37 000 ha gegen 51 000 ha,
) S. Nr. 41, 42 und 43 des ‚Reichs⸗ und Staate anzeigers“ bom
mit Wintergerste in Rumänien
14, 15. und 16. d. M.
ven deruschen Zrechtrüetter
Aualttat
1912 gerlng
mittel gut Verkaufte
Februar
Gejahlter Preis für 1 Doppeljentner
Menge
Tag niedrigster
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niedrigster höchster 60. 66
Am vorlgen Markttage Durch⸗
schnittt⸗ preis
Außerdem wurden am Markttage (Spalte I) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppel sjentner (Preis unbekannt)
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für 1Voppel⸗ zentner
Goldavy. Ostrowo .. as n,, . Strehlen i. Schl. Löwenberg i. Schl. .
,
Babenhausen Illertissen en,. Geislingen. Meßkirch
K Strehlen i. Schl. . Grünberg i. Schl. Löwenherg i. Schl. Illertissen
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Ostrowo . ö ö Strehlen i. Schl... Löwenberg i. Schl. ; a Riedlingen.
Futtergerstẽ Braugerste
, Braugerstẽ
Goldap Ostrowo. , Streblen i. Schl. . Grünberg i. Schl. Löwenberg i. Schl. Oppeln ; Illertissen
ö D k 20,80 ,
. /
ü 7 7 1
Berlin, den 20. Februar 1912.
21,20 20 50
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise bat die Bedeutung, daß der betreffende Preig nicht vorgekommen ist, ein
Meizen. 19,20 19550 19.90 20 00 1930 1940 19.35 20 20 19550 1959 1930 — K 669 2400 2300 23,90 23,40 23,40
sernen (enthülster Spelz. Dinkel, Fesen).
23,3, 22,79 23,00 23, 00 24,80 26, 00 25.00 2300 Q 23,20 23,60 23, 00 . —
N ge n. 17.50 17,80 17,50 18,A,20 17,70 17,90 17,70 17,80 17,70 18.20
— 18,00 18, 10 18,80 22,00
19,50 20,10 20,30 20,20 20, 30
19,90 19,80 18440 19,35
22,œ 9 2360 23.00 23,00
22,80
17,80 18,20 18,090 18,530 18,20 18,090 18,90 21,20 23,20
1720 17,50 17,50 16380 17, 70
17,50 21,20 23, 20
22,00
17,690 17,50 16,50 20 00 20, 00 20,50 22,40 22,00
16,40 17,00 15,80 17,70 18,75 19,90 22, 00 21 416
17550 18.76 15,560 1840 26 26 1846 18 96 21 66 . 21366 21,56 56 6 2266 149 31,16 2266 6 21 00 — 11
19,10 19,30 1556 26 46 19,00 18,40 21,50
Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.
hl 1820
1198 101 7760 21.35 3.7. . 252 21 69 . 2.3. .
21,39 21,76
Der Durchschnittgpreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Handel und Gewerbe.
Konkurse im Auslande. Serbien.
Brüder A. Cohen, Manufakturwarenhandlung in Belgrad. Anmeldetermin: 10.23. März d. J. Verhandlungstermin: 21. März / 3. April d. J.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 19. Februar 1912:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
Gele irt 10 205 Nicht gestellt. — —
— In der gestrigen Gesellschafterversammlung des Zinkhütten⸗ berhandes wurde laut Meldung des ‚W. T. B.“ beschlossen, an den bisherigen Preisen festzuhalten.
— Der Aufsichtsrat der Bremer Wollkämmerei hat laut Meldung des W. T. B. aus Bremen in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, der am 18 März stattfindenden Generalversamm lung die Verteilung einer Dividende von 160½, wie im Vorjahre, nach Vor⸗ nahme der Abschreibungen und Rückstellungen vorzuschlagen.
— Vle Kaiserlich russische Finanz. und Handelsagentur teilt laut Meldung des W. T. B. autz Berlin nachssehende Jiffern über den 3, Rußlands (in Rubeln) mit:
Europätscher Handel. Ausfuhr . vom 22. Dez 11. Jan. bis 31. Dez. / 13. Jan. 22912099, vom 1./ 14. Januar bis 31. Dez. / 13. Jan. . 1 468 122 000. Einfuhr vom 22. Dez. 14. Jan. his 31. Dez. / 13. Jan. 2069 000, vom 1.14. Januar bis 31. Dez. 13. Jan. . 1 016 560 000. Asiatischer Han del. ‚ us fuhr vom 20. Dez. 2. Jan. bis 27. Dez 9. Jan. vom 1.14. Januar bis 27. Dez. 9. Jan.. Einfuhr
1942000, S0 701 000.
vom 20. Dez. 2. Jan. bis 27. Dez. 9. Jan. 2215 000,
vom 1.14. Januar bis 27. Dez. 9. Jan. 164 516000.
— Laut Meldung des ‚W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Angtolischen Gifenbabnen vom 29. Januar bis 4. Februar 1912: 263 69090 Fr. (4 146083 Fr.), seit 1. Januar 1912: 1224768 Fr. (4 127 240 Fr.). — Die Einnahmen der Macedo⸗ nischen Eisenbahn (Salontk— Monastiry betrugen vom 29. Ja⸗ nuar hit 4. Februar 1912: Stammlinie (219 km) 53 628 Fr. (mehr d3bß Fr) seit 1. Januar 1512; 22702 Fr. (mehr 3415 Fr.).
— Berichtigung. Die Zunahme der Canadian Pgeifie⸗Eisen. hahn betrug in der zweiten Februarwoche 393 000 Dollgus anstatt 343 0900 Dollars gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. (S. Nr. 45 JI. Beilage des „R. u. St. .)
Konstantinopetk, 20. Februar. (W. T. B.) Die Ein⸗ nahmen der Türkischen Tabak⸗Regie Gesellschaft 3 im Monat Januar 1912: 19 800 006 Piaster gegen 20 000 000 Piaster in der gleichen Periode des Vorjahres.
Berliner Warenberichte. Produktenmarkt. Berlin, den 20. Februar. rmittelten Presse waren (per 1099 6 n Mark: Weizen, inländischer EI do aß Bahn, Normalgewicht 756 8 214,566 bis 214 5 -= gib Abnahlsie in. Mai, do. 314, 50 = 214, sh= = 4 50 Abnahme im Just, do. 20G h0 — 200, 35 - 200,75 Abnahme im Sep⸗
tember. Behanptet.
Die amtlich
Roggen, inländischer 18900 ab Bahn, Normalgewicht 712 9 194,900 - 194,25 — 193,25 — 193,50 Abnabme im Mai, do. 190 50 bis 190,75 — 190, 900 - 190,0 Abnahme im Juli, do. 176,75 — 175,25 bis 176,90 Abnahme im September. Behauptet.
DOafer, Normalgewicht 450 g 192,00 Abnahme im Mai, 190,59 —– 191,00 Abnahme im Juli. Behauptet.
Mais ohne Angabe der Provenienz 169,15 — 169,50 Abnahme im Mai. Ruhig.
Weizenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 24,75 — 29, 00. Still.
Roggenmehl (ver 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 22,40 —- 24,50. Ruhig.
Rüböl für 100 kg mit Faß 60,60 — 59,50 Abnahme im Mai.
do.
Flau
Berlin, 19. Februar. Marktpreise nach genen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Voppelzentner für: Weizen, aute Sorte )) 21,20 Æ, 21,19 ½6. — Weizen, Mittelsorter) 21,18 M, 21,17 46. — Weizen, geringe Sorte) 21,16 , 21,15 46. — Roggen, gute Sorte ) 19,10 MM, 19,09 ½. — Roggen, Mittelsorte f) 19, 08 Æ, 19, 97 4. — Roggen, geringe Sorte) 19,06 4A, 19,95 ½. — Futtergerste, gute Sorte“) 20,20 4, 1970 MÆ6. — Futtergerste, Mittelsorte) 19.50 MS, 19,10 S. — Futtergerste, geringe Sorte) 1900 S, 18.50 ½. — Hafer, gute Sorte“) 21,50 , 21,10 ÆS. — Hafer, Mittelsorte) 21,00 , 20,60 SS. — Hafer, geringe Sorte“) 20,50 M, 20, 20 66. — Mats (mixed) gute Sorte 18, 30 ½, 18,50 S½ς. — Mais (mixed) geringe Sorte — — A , — — 4. — Mais (runder) gute Sorte 18,90 M, 18,60 M. — Richtstroh —— n , —— 4. — Heu — — ½Æ , —— 4. — (Markthallen⸗ preise) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50, 00 M, 36,00 S4. — Speisebohnen, weiße 60 G60 M, 3600 „„. — Linsen So, 0 „e, 40, 00 M0. — Kartoffeln (Kleinhandel) 15,00 M, 10,090 MS. — Rindfleisch von der Keule 1 kg 240 M, 1,690 S6, do. Bauchfleisch 1 kg l, 80 A, 1,30 . — Schweinefleisch 1 kg 1,80 S, 1,30 . — Kalbfleisch 1kRg 2,40 , 140 S6. — Hammelfleisch 1 kg 2, 20 4Æ , 1,30 . — Butter 1 kg 3,20 M, 2,60 6. — Eier 60 Stück 7,50 MS, 4,50 44. — Cupfn 1ẽERg 2,40 M, 1,220 M lale 1 Kg 369 e, ls20 6. — Jander 1 E8 366 , 16h
— Hechte 1 kg 2,650 M, 1,40 6. — Barsche 1 Rg 2,00 M, 0,70 — Schleie 1 Kg 3,20 M, 1,60 M6. — Bleie 1 kg 1,40 AM, C, So — Krebfe 60 Stück Z0, 05 M, 4, 00 .
7) Ab Bahn. I Frei Wagen und ab Bahn.
46. 66. Mt.
Kurs berlchte von ausGwärtigen Fondsmärkten.
Hamburg, 19. Februar. (W. L. B.) (Schluß.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren dat Kilogramm 80 50 Br., 80 00 Gd.
Wien, 20 Februar, Vormtttags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 40½ Rente M. NM. pr. ult. 90,50, Einh. 40½ν Rente Januar Jult pr. ult. 90, 0, Oesterr. 40/0 Rente in Kr. W. pr. ult. go h0, Ungar. 409 Goldrente 1099, 35. Ungar. 409 Rente in Kr. W. go, oo, Türkische Lose per medio 245 75, Orltentbahnaktten pr, ult. — — DOesterr. Staatsbahnaktien (Franz. pr. ult. 731,75, Süͤdbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 108 50, Wiener Bankvereinaktlen 6h60 50, DOesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 656 50, Ungar. ö. Kreditban aktien 87 1, 90, Oesterr. Länderbankaktien ob] 25, Untonbank. aktien 634 50. Deutsche Reichsbantnoten pr. ult. 11763, Brürer Koh lenbergb.⸗ Gesessch Ukt. =, Desterr. Alpine Montangefell⸗ schaftsaktien 91400 Prager Eisenindustrieges. Akt. — —.
London, 19. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) 2 0,ö Eng—
lische Konsols 783, Silber vromDpt 27 14, ver 2 Monate 272, Privatdiskont 33. — Bankeingang 73 C00 Pfd. Sterl.
Paris, 19. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) 3 oo Franz. Rente 94. 85. .
Madrid, 19. Februar. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 107,75.
Lissabon, 19. Februar. (W. T. B.) Goldagio 9. ;
New York,. 19. Februar. (B. T. B.) (Schluß) Bei vorwiegend professionellem Geschäft eröffnete die Börse mit zumeist behaupteten Kursen in ruhiger Haltung. Bald nach Eröffnung machte sich infolge von Deckungen und spekulativen Käufen eine scharfe Er⸗ holung geltend, wobei wiederum Kupferwerte im Vordergrund des Interesses standen. Späterhin gaben die Kurse wieder nach, webei namentlich Readings niedriger waren infolge von Streikbefürchtungen und in der Erwartung einer ungünstigen Entscheidung im Prozesse gegen die Anthrgzidkohlenbahnen. Am Nachmittag gestaltete sich der Verkehr unter Deckungen vorübergehend lebhafter, verfiel jedoch gegen den Schluß wieder in Trägheit. Schluß stetig. Aktienumsatz 172 000 Stück. Tendenz für Heck. Stetig. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗-Zingrate 24, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 26, Wechsel auf London 4,8450, Cable Transfers 4 8770.
Rio de Janeiro, 19. Februar. (W. T. B.) Wechsel auf
vondon 16316.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
Magdeburg, 20. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker 88 Grad o. S. — —. Nachprodukte 75 Grad o. S. 13335— 14209. Stimmung: Ruhig. KBrotraffinade 1 ohne Faß 2750 – 27,73. Kristallfucker !᷑ m. S 27,75. Gem Raffinade m. S. 27,25 — 27, 50. Gem Melis 1 mit Sack 26 75— 27,00. Stimmung: Ruhig. Mohzucker Transit 1. Produkt rrei an Bord Hamburg: Februar 1660 Gd., 1670 Br. — — bez.. März 16574 Gd. 16625 Br., — — bez., April 16677 Gd. 16,727 Br., — — bez., Mal 16 823 Gd. 1685 Br., — — bez., Auqust 16,39 Gd. 16,90 Br., — — bei., Oktober ⸗Deiember 11,85 Gd., 11,90 Br.. — — bez. —
Stimmung: Ruhig. mmung: Ruhig (W. T. B) Rübsl.
; earn 19. Februar. sssen.
1 . (W. T. B.) ( Börsenschlußhericht.) Privatnotierungen. Schmalj. Ruhig. Loko, Tubs und Firkin 459, Schmalz, Doppeleimer 469. — Kaffee. Behauptet. — Offtzielle Notierungen der Baumwollbörse. Baumwolle. Sehr still. Upland
loko middling ba.
Hamburg, 20. Februar. (W. T. B.) (Vormittags berlcht.) Zuckermarkt. Stetig. Rübenrohzucker I. Produkt Basis S8 o Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, Februar 1652, März 16,60, April 16724. Mai 16,825, August 16590, Oktober⸗Dezember 11923. — Kaffee. Stetig. Good average Santos März 66 Gd., Mai 664 Gd., September 666 Gd.,
Dezember 66 Gd. . 19. Februar. (W. T. B) Raps für
Budapest, August 15,665. .
London, 19. Februar. (W. T. B.) Rübenrohzucker 88 og Februar 16 sh. 2 d. Wert, ruhig. Javazucker 96 ½ prompt
lö st. 8 d. Verkäufer, fest. e e Kö, . 8) (än) Standard.
en feln gi g on f. upfer stetig, 635 /i, onat 64.
en,, 19. Februar. (W. T. B.) Baum wolle. Umsatz: 8000 Ballen, davon für Spekulation und Erport — Ballen. Tendenz: Stetig. Amertkantsche middling Lieferungen: Stetig. Februar 5,67, Eebrus r, b, 6ß, März April d, 67. April⸗Mat 5368, Mai Junt 5,69, Junt⸗ Jull 5,69, Jult- August 568, August⸗ September b. 64, September ⸗ Oktober 5.61, Oktober⸗No⸗
Börse ge⸗
19. Februar.
vember h, 60.