über die Schäden der Sturmflut anstellen lassen, es liegt ihr bereits ein Ueberblick über die Höhe der Schäden vor. Der Staat hat wiederholt bei Ueberschwemmungsschäden eingegriffen, auch wenn keine rechtliche Veipflichtung dazu vorlag. Es ist daher zu hoffen, daß die Regierung auch hier ihre Hilfe nicht versagen wird. Ich bitte um Annahme meines Antrages oder eventuell Ueberweisung an die Budgetkommission.
Abg. Pa ulsen lfreikons.) begrüßt dankbar den Antrag, schildert im einzelnen den Umfang der Schäden und dankt den Behoͤrden, dem Regierungspräsidenten und den Landräten dafür, daß sie sofort mit ihrer Hilfe eingegriffen haben. Er bittet, dem Antrage zuzustimmen, und ersucht die Regierung, eine kräftige Hilfe eintreten zu lassen.
Abg. Wal ddstein (forischr. Volksp.): Namens meiner Freunde kann ich dem Antrag Schifferer nur freudige Zustimmung aussprechen. Es handelt sich hier nicht um eine Parteiangelegenheit, selbstverständ— lich bören hien alle Parteigegensätze auf, und niemand kann für seine Partei aus dieser Sache Vorteil ziehen. Es ist deshalb zu bedauern, daß der Antragsteller sich dem Mißverständnis ausgesetzt hat, als ob er durch diesen Antrag einen Parteivorteil habe herausschlagen wollen. Der Antragsteller hat im Wahlkampf meinen Freund Stiwe mit der öffentlichen Mitteilung bekämpft, daß er diesen Antrag beim preußischen Landtag eingebracht habe. Das war irrtümlich, denn damals war noch gar keine geschäfsordnungsmäßige Möglichkeit, den Antrag hier einzubringen, da das Haus nicht versammelt war. Glücklicherweise hat dieses Ver— fahren seinen Zweck verfehlt, der Abg. Schifferer ist bei den Wahlen allein diesem Hause erhalten geblieben. (Ppräsident Dr. Freiherr von Erf fa macht darauf aufmerksam, daß bei der ersten Etatsberatung drei Tage lang die Wahlangelegenheiten behandelt seien, und bittet, bei dieser Gelegenheit bier nicht mehr darauf einzugehen.) Die Schleswig-Holsteiner sind die letzten, die um Staatshilfe nach— suchen. Aber hier ist die Not so groß, daß es dringend Aufgabe der Regierung ist, helfend einzugreifen.
Abg. Dr. Schiff erer (nl. bemerkt im Schlußwort: Ich muß meine Verwunderung und mein Bedauern darüber aussprechen, daß der Abg. Waldstein für die Einbringung dieses Antrages mir Motive untergeschoben hat, die ich auf das allerentschiedenste zurückweisen muß. Hat denn der Abg. Waldstein kein Gefühl dafür, daß es sich nicht um Parteifragen handelt, sondern lediglich um das Mitgefühl und das Mitleid für die von der Sturmflut Betroffenen? Auch bei der Maul- und Klauensenche hat der Abg. Duus es sich nicht ver— kneifen können, uns parteipolitische Motive unterzuschieben. Der Haltung der Regierung stehe sch verständnislos gegenüber. Der An— trag lag schon so lange vor, daß die Regierung wirklich Zeit dazu ge⸗ habt hatte, zu der Unterstützungsfrage Stellung zu nehmen. Auch heute haben wir keine Antwort von ihr bekommen.
Persönlich erklärt
Abg. Wald stein (fortschr. Volksp.): Ich überlasse es dem Urteil des Hauses, ob es vom Abg. Schifferer recht war, in seinem Schlußwort mich in dieser Weise anzugreifen, sodaß es mir nicht mehr möglich ist, ihm zu erwidern.
Abg. Dr. Schiffe rer (nl): Dann hätte der Abg. Waldstein auch nicht in so scharfer Weise mich bei einer solchen Frage angreifen sollen, die nicht im geringsten eine Parteifrage ist.
Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.): Ich habe klar aus— gesprochen, um was es sich handelte, und ich bin genau so höflich ge—⸗
wesen, wie es eben noch gerade zulässig ist.
Der Antrag wird der Budgetkommission überwiesen. Es folgt die Beratung des Antrags der Schmedding Gentr.) und Genossen:
„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in authentischer Auslegung des 1 Nr. I des Fürsorgeerziehungsgesetzes bom 2. Juli 19600 demselben die Fassung zu geben, daß ein Minderjähriger, welcher das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Fürsorgeerziehung überwiesen werden kann, wenn die Vor— aussetzungen des 51666 oder des s 1838 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buches vorliegen und die anderweitige Unterbringung zur Verhütung der Verwahrlosung erforderlich ist, aber nicht ohne Inanspruch⸗ nahme öffentlicher Mittel erfolgen kann“.
Abg. Schmedding (Zentr.): Die großen Hoffnungen, die auf das Fürsorgeerziehungsgesetz gesetzt worden sind, haben sich nicht voll erfüllt. Das Gesrtz sollte doch vor allem eine vorbeugende Wirkung erzielen, nämlich die Verbütung der Verwahrlosung erstreben. Diese Absicht hat auch ihren Ausdruck in den Ausführungsbestimmungen des Ministers des Innern gefunden. Es heißt ausdrücklich darin, daß das neue Gesetz denselben Zweck wie das alte erfüllt, nämlich der Verwahrlosung vorzubeugen, und als die Hauptsache der Fürsorge— erziehung wird die Familienerzichung bezeschnet. Bei Bekanntgabe des Gesetzes ist es auch in diesem Sinne angewandt worden. Es sind denn auch im ersten Jahre 2583 Minderjährige unter 18 Jahren, das waren 33 0½ der Fürsorgezöglinge, der Fürsorgeerziehung überwiesen worden. Aber schon 1902 ging die Zahl auf 16 υq herunter, im Jahre 1905 waren es sogar nur 15 69, und seindem hat die Zahl zwischen 159 und 18 , geschwankt. Das ist zweifel— los zurückzuführen auf die Auslegung des § 1 des Fürsorge⸗ erziehungsgesetzes durch die Judikatur des Königlichen Kammemgerichts. Schon im Jahre 1901 trat diese Tendenz hervor. Es handelte sich um ein Kind einer liederlichen, arbeitsscheuen, heruntergekommenen Person, die mit einem Manne in wilder Ehe lebte. Der Vormund—⸗ schaftsrichter hatte die Fürsorgeerziehung verhängt, aber durch das Kammergericht ist der Beschluß aufgehoben worden, und zwar end⸗ gültig aus dem Grunde weil es genügend sei, wenn das Kind aus den häuslichen Verhältnissen entfernt und anderweitig untergebracht würde; das zu tun, sei aber Sache der Armenbehörde. In einem anderen Falle handelte es sich darum, daß die Mutter sich der gewerbsmäßigen Unzucht hingab, das Kind ohne ausreichende Nahrungsmittel in der verschlossenen Wohnung ließ, es miß— handelte usw. Trotz dieser Lage wurde, die s
Abgg.
Fürsorgeerziehung nicht genehmigt, und zwar führte das Kammergericht aus, daß die vom Vormundschaftsgericht angeordnete anderweitige Unterbringung des Kindes Sache der öffentlichen Armenbehörde sei; erst wenn diese die Erfüllung ihrer gesetzlichen Fürsorge verweigere und das Kind in seiner bisherigen Umgebung helasse, sodaß seine Verwahrlosung herbeigeführt würde, würde das Kammergericht auf Grund dieser neuen Sachlage zu prüfen haben, ob die Fürsorgeerziehung anzuordnen ist; keineswegs genüge aber die bloße Erklärung der Ärmenverwaltung. Ich will nach den Gepflogenbeiten des Hauses nicht auf eine Kritik des Kammergerichts und des Oberverwaltunggerichts näher eingehen, es genügt mir festzustellen, daß der Hauptzweck des Gesetzes, die ge— fährdete Jugend zu retten, nach der Kammergerkchte judikatur nicht erreicht witd, und daß infolgedessen viele Kinder, bei denen die Fürsorge am Platze wäre, hiervon verschont bleiben. Leider ist es nicht möglich festzustellen, wieviele Kinder dadurch der Fürsorgeerziehung entzogen sind, da die vom Ministerium des Innern aufgestellte Statistik keine Zahlen gibt. Nur in den Jahren 1906 und 1908 sind einige Zahlen genannt, und daraus läßt sich schließen, daß jährlich etwa 200 Fälle unausgeführt bleiben. Dabei muß man sich vergegenwärtigen, daß in vielen Fällen seitens der Armenbehörde von vornherein auf Stellung eines Antrags und auf Einleitung der Fürsorgeerziehung verzichtet wird, weil die Armenbehörde die hohen Kosten zu ersparen sucht. Gegenüber meinem Antrage wird man vielleicht auf die Ergebnisse der Fürsorge⸗ erziehung hinweisen, wie sie im vorigen Jahre in einem besonderen Berichte uns vorgelegt sind. Ich bin der letzte, der der Fürsorgeerziehung aich Anerkennung zollt, ich habe sogar im vorigen Jahre gegenüber einem Mitgliede des Hauses, das sich gegen die Fürsorgeerziehung aussprach, ihre großen Vorzüge herborgehoben. Aber nicht hierauf kommt es an, sondern darauf, ob die gewonnenen Erfolge so bedeutend sind, daß man von einer anderen Fassung des Gesetzes absehen muß. Das geht doch aus der Statistik über die Erfolge der Fürsorgeerziehung hervor, daß von allen Jahrgängen der Jahrgang 1901 die besten Erfolge auf⸗ zuweisen batte, also der Jahrgang, auf den die Judikdtur des Rammergerichts noch keine Anwendung gefunden hatte, Die
Erziehungserfolge sind nach der Statistik um so günstiger, in je früheren Jahren die Erziehungsfürsorge einsetzt. . gebe zu, daß es noch nicht zahlenmäßig festgelegt ist, wieviel von den entlassenen Fürsorgezöglingen mit schlechter Führung vielleicht bessere Resultate aulzuweisen hätten, wenn sie frühzeitiger vor der Verwahrlosung der Fürsorge überwiesen worden wären. Immerhin wird man aber doch sagen können, daß ohne die kammer— gerichtliche Judikatur manche dieser Zöglinge früher überwiesen worden wären und man bessere Erfolge mit ihnen erreicht hätte. Es ist no⸗ torisch, daß unsere Verwaltungsbehörden mit der Fürsorge so lange zurückhalten, bis das Kind ganz verwahrlost ist. So erklärt es sich, daß das Alter der Zöglinge sich von Jahr zu Jahr erhöht, von 1906 bis jetzt hat eine Steigerung um 100 0½ stattgefunden. In der neuesten Statistik des Ministeriums des Innern heißt es sogar, daß nahezu die Hälfte der Fürsorgezöglinge bereits das schulpflchtige Alter über⸗ schritten hatte. Die vielen bosen Vorfälle in den Erziehungsanstalten in den letzten Jahren sind auch auf das ältere Material zurückzuführen. Gewiß ist der Standpunkt richtig, daß die Fürsorgeerziehung erst einsetzen soll, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt. Die Erfahrung hat aber auch gelehrt, daß, je später die Fürsorgeerziehung einsetzt, um so schwieriger das Erziehungswerk ist. Seit mehr als 26 Jahren arbeite ich als Vorstandsmitglied in einem Erziehungsverein. Im ersten Jahre des Bestehens des neuen Fürsorgeeiziehungsgesetzes kamen zahlreiche Eltern, die sich zur Fürsorgepflege bereit erklaͤrten, jetzt hält es aber schwer, brauchbare Familien ausfindig zu machen Wenn ich jetzt eine Aenderung fordere, so weiß ich, daß ich damit keine neue Forderung aufstelle. Denn wiederholt ist dieser Forderung hier im Hause Ausdruck gegeben worden, schon im Jahre 1904 von einem Redner der konservativen Partei und dann im vorigen Jahre von den Abgg. von Pappenheim und von Kardorff. Nach der Erklärung, die der Minister damals abgegeben hatte, hätte man erwarten können, daß eine Aenderung vorgenommen würde. Da das nicht geschehen ist, schien es mir angebracht zu sein, etwas Dampf hinter die Sache zu machen. Ich habe hier zum Ausdruck gebracht, was die communis opinio ist. Wenn ich mir erlaubt habe, dieser communis opinio eine bestimmte Fassung zu geben, so möchte ich gleich erklären, daß ich jede andere bessere Fassung sofort aufnehme. Ich bekenne aber offen und ehrlich, daß diese Fassung nicht von mir stammt, sondern aus einer Konferenz von Fürsorgeerziehungsleitern der verschiedenen preußischen Provinzen. Auch durch meinen Antrag bleibt es aufrecht erhalten, daß die Fürsorgeerziehung nur als ultima ratio anzusehen ist und dann ausgeschlossen ist, wenn ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel die anderweitige Unterbringung erreicht werden kann. Aber der springende Punkt in meinem Antrag ist der, daß meine Fassung auch dann nicht versagt, wenn nach Annahme des Gerichts die öffent— liche Armenpflege für anderweitige Unterbringung Sorge tragen muß. Es wird allerdings dann möglicherweise das Bestreben der Armen⸗ verbände sein, sich zu entlasten. Aber ich meine, daß das immer noch besser ist, als der jetzige beklagenswerte Zustand, der dahin führt, daß viele Armenverwallungen erst abwarten, bis ein Minderjähriger ganzlich rerdorben ist. Die Kostenfrage kann bei der ganzen Sache keine Rolle spielen. Durch die frühere Anwendung der Fürsorgeerziehung wird auch wieder eine ganz erhebliche Ersparnis eintreten.
Abg. von Hassel!l (kons. ) Der Vorredner hat den Notstand infolge der gerichtlichen Entscheidungen überzeugend dargetan. J will nur noch den Kern der Sache herausschälen. Wenn der Vor— mundschaftsrichter bestimmt, daß zunächst von der Anwendung des Fürsorgeerziehungsgesetzes abgesthen wird, und daß nur Fürsorge⸗ maßnahmen auf Grund des 5 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Anwendung kommen sollen, so ist nach der Rechtsprechung des Kammergerichts die zuständige Armenverwaltung verpflichtet, den Beschluß des Vormundschaftsrichters auszuführen. Wenn bei⸗ spielsweise der Vormundschaftsrichter anordnet, daß ein Zögling aus der Familie herausgenommen und in einer andern Familie untergebracht wird, so erwachsen dadurch Kosten, der Armenperband lehnt aber die Uebernahme dieser Kosten ab. Dann werden die Kosten zwangsweise in den Etat der betreffenden Gemeinde eingestellt; die Gemeinde klagt dagegen, und das Oberverwaltungsgericht ent⸗ scheidet dann in letzter Instanz, daß der Armenverband nicht ver— pflichtet ist, den Beschluß des Vormundschaftsrichters auszuführen, weil der Armenverband nur Kosten für den Lebensunterhalt, aber nicht Erziehungskosten übernehmen muß. Dieser Widerspruch zwischen den Enischeidungen der höchsten Gerichtehöfe bedeutet einen Notstand. Unser Fürsorgeerziehungegesetz hat infolgedessen zum Teil seinen vorbeugenden Charakter eingebüßt, in vielen Fällen ist es unmösßlich, die Elemente, die noch einer Besserung fähig sind, wirklich der Besserung zuzuführen. Zur Aenderung sind zwei Wege möglich. Das Hammergericht hat in konstanter Rechtsprechung seinen Standpunkt festgehatten, das Oberverwaltungsgericht ist aber erst ein einziges Mal in mündlicher Verhandlung mit dieser Angelegenheit befaßt worden. Es wäre also vielleicht denkbar, daß das Oberverwaltunesgericht bei einer nochmalisen Entscheidung sich dem Standpunkt des Kammengerichts anschließt. Aber dann würden die Kosten der Fürsorge— erziehung auf Grund des § 1666 dem Ortsarmenverband zufallen, und das bedeutet eine ganz erhebliche Last, und schließlich ist der Orts— armenverband nicht das richtige Organ, um die Fürsorgemaßnahmen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchzuführen. So bleibt uns nur der andere Wen der Aenderung des Gesetzes. Der Antrag wünscht deshalb eine authentische Interpretation, damit der vorbeugende Charakter des Fürsorgegesctzes zur Durchführung gelangen kann. Theorie und Prgxis haben vielfach eine Aenderung des Gesetzes selbst veilangt, aber ich glaube, das Gesetz besteht erst zu kurze Zeit, um schon grundlegende Aenderungen du chzuführen. Darüber wird sich zweckmäßig in der Kommission sprechen lassen. Aber die Durchführung des vorliegenden Antrages halten meine Freunde für unbedingt not⸗ wendig, wenn der ursprüngliche Zweck des Gesetzes erreicht werden soll. Ich beantrage die Ueberweisung des Antrages an die verstärkte Gemeindekommission.
Abg. Hirsch Berlin (Soz.): Eine gesetzliche Aenderung ist notwendig. Das Kammergericht hat entschieden, daß die Fürsorge⸗ erziehung erst nach der Verwahrlosung des Kindes eintreten darf und daß die Kosten dafür als Armenlast anzusehen sind. Es besteht also eine Lücke im Gesetz, denn das Gesetz soll gerade eine vorbeugende Tätigkeit ermöglichen, damit die Verwahrlosung nicht erst eintritt. Verschiedene Städte haben sich schon unbekümmert um die Gerichts⸗ entscheidungen entschlossen, auf ihre Kosten die Kinder, bei denen Verwahrlosung zu befürchten ist, in Anstalten unterzubringen. Kinder, bei denen Verwahrlosung droht, müssen genau so behandelt werden wie diejenigen, bei denen die Verwahrlosung bereits vor⸗ liegt. Die Unterbringung der verwahrlosten Kinder in Familien ist nicht der Anstaltserziehung vorzuziehen. Denn einerseits besteht die Gefahr, daß dann auf die Kinder der Familie von dem Zögling ein ungunstiger Einfluß geübt wird, und dann übernehmen die Familien diese Aufgabe oft mit der Nebenghsicht, den Zögling zur Arbeit auszunutzen, und nicht aus reiner Menschenliebe. Die Fürsorgeerziehung daif übrigens nur als ultima ratio gelten, es müssen erst alle anderen Wege versucht werden, eine Verwahrlosung zu verhindern. Sodann verlangen wir, daß die Fürsorgeerziehung nicht als Strafe angesehen wird. Das Gesetz bedarf in dieser Hinsicht der Verkesserung. Es ist eine liebevolle und individuelle Behandlung des Kindes notwendig, der Charakter jedes einzelnen Kindes muß geprüft werden; sonst kann die Fürsorgeerziehung leicht das Gegenteil ihres Zweckes erreichen. Vie Haupisache ist, vorbeugend zu wirken. In Frage kommt die Bekämpfung des Alkohols und des Wohnungselends in den Großstädten, aber auch auf dem Lande. Die Wohnungsverhältnisse in den Großstädten, das Schlafgänger⸗— wesen bergen sittliche Gefahren für die Kinder; wenn man aber zu dieser Ueberzeugung gekommen ist, dann muß man auch so schnell wie möglich für Abhilfe sorgen. Wir haben auch ei der Etatsberatung wieder nach dem Schicksal des Wohnungegesetzes gefragt, die Re⸗ gierung hat geschwiegen. Da können Sie es mir nicht vergrgen,. wenn ich sage, daß auch die Regierung mitschuldig an den Verhältnissen ist. Der Abg. Schmedding hat noch im vorigen Jahre, die Erfolge des Fürsorgeerziehungegesetzes als gute angesehen, er scheint sich jetzt aber
von dem Gegenteil überzeugt zu haben. Wir sind zur Mitarbeit be⸗ reit und wollen für die Ueberweisung des Antrags an eine Kommission stimmen. Aber die Regierung muß auch zeigen, daß es ihr mit der Revision des Fürsorgeerziehungsgesetzes Ernsm ist.
Abg. Dr. Flesch (fortschr. Volksp.): In der Kommission wird der Antrag wahrscheinlich mit so vielen Spezialwünschen bepackt werden, daß man nicht weiß, ob er rechtzeitig aus der Kommission wieder an das Haus gelangen wird. Deshalb ist es besser, den Antrag, der den Kern der Frage enthält, gleich anzunehmen. Es besteht bei der Entscheidung des Kammergerichts die Gefahr, daß ein Vor⸗ mundschaftsrichter auf dem Lande von der Anordnung der Fürsorge⸗ erziehung absieht, weil er weiß, daß der Ortsarmenverband die Kosten doch nicht tragen kann. Die großen Städte sind ihren Pflichten auf dem Gebiete des Armenwesens immer nachgekommen und haben alles Erforderliche getan. Auf die Frage der Anstaltserziehung oder der Familienerziehung will ich heute nicht eingehen, sondern nur bemerken, daß ich das günstige Urteil des Vor⸗ redners über die Anstaltterziehung in der Allgemeinheit nicht bestätigen kann. Auch aus den Anstalten können die Kinder echt verdorben herauskommen. Im ganzen hat die Fürsorgeerziehung aber nicht die geringen Erfolge gehabt, wie man vielfach behauptet. Mit dem Worte, daß die Fürsorgeerziehung eine Strafe sei, ist leider ungeheurer Unfug getrieben worden. Die Fürsorgeerziehung ist teine Strafe. Die Polizei hat nur mit der Ausführung des Gesetzes zu tun, und die Polizei kann man nicht ausschalten, weil es sich um den Schutz des Kindes gegen die Eltern handelt. Gewiß darf den Eltern kein Recht genommen werden, aber die Hauptsache bleibt das Wohl des Kindes. Ich will schließlich gegen eine Kommissionsberatung nichts einwenden, aber dann muß die Kommissionsberatung bald zum Ab⸗ schluß gebracht werden.
Abg. Lieber (ul.): Am liebsten würde ich sehen, wenn der An⸗ trag nicht erst an die Kommission ginge, sondern alsbald angenommen würde. Die Beseitigung der Mißstände muß so schnell wie möglich geschehen. Ich habe als Vormundschaftsrichter die Erfahrung ge— macht, daß die berufenen Personen, Pfarrer und Lehrer, von einem Antrag auf Fürsorgeerztehung absehen, weil er nach Gerichts⸗ entscheidungen doch aussichtslos ist. Diese Kreise würden eine Aen— derung des Gesetzes lebhaft begrüßen. Ich stimme mit der Ansicht überein, daß durch die Aenderung gemäß dem Antrage der Charakter des Gesetzes nicht geändert werden würde. Ich mache die Regierung auf die Vereine aufmerksam, welche sich der Sorge für die Kinder außerhalb der Schulzeiten widmen. Ich wünsche, daß der Antrag möglichst schnell in das Gesetz hineingearbeitet wird.
Abg. Dr. Mizerski (Pole): Wir stimmen dem Antrage zu, wünschen aber Kommissionsberatung, weil der Wortlaut des Antrags noch zu wünschen übrig läßt. Die Familienerziehung müßte min destens bis zur Beendigung der Schulpflicht vorgezogen werden. Allerdings darf es nicht vorkommen, daß polnische Kinder aus poli⸗ tischen Rücksichten in evangelischen Familien untergebracht werden.
Abg. von Kardorff (freikons. ) Der Minister hat schon früher sich von der Notwendigkeit der Aenderung des Gesetzes über— zeugt gezeigt. Ich schließe daraus, daß auch dieser Antrag bei der Regierung Annahme finden wird. Es besteht hier im Hause von der Rechten bis zur Linken volles Einverständnis, daß es notwendig ist, die Divergenzen in den Gerichtsentscheidungen zu beseitigen. Wir müssen unter allen Umständen dahin streben, daß der vorbeugende Charakter des Gesetzes wieder zu seinem Recht kommt, und je eher wir das erreichen, desto eher haben wir die Möglichkeit, die Anstalts— erziehung durch die Familienerziehung zu ersetzen; denn darüber kann kein Zweifel sein, daß die Familienerziehung, wenn sie gut ist, dem Kinde etwas gibt, was die Anstaltserziehung niemals geben kann. Gerade die Familienerziehung nimmt dem Gesetz den polizeilichen Charakter. Gewiß, auch gegen die Familienerziehung lassen sich ge— wisse Bedenken geltend machen, und die Behörden müssen ein auf— merksames Auge dafür haben, aber alles in allem ist die Familien— erziehung besser als die Anstaltserziehung. Darüber kann kin Zweifel sein, daß das Wohnungselend in den großen Städten vielfach die Ursache der Verwahrlosung ist, aber dem Abg. Hirsch wird nicht entgangen sein, daß meine Freunde bereits einen Antrag eingebracht haben, der um die Einbringung eines Wohnungsgesetzes bittet, das diese Mißstände in den Großstädten beseitigt Da die Kommissions— beratung von den Konserpativen beantragt ist, werden wir dafür stimmen, werden aber auch, wenn dieser Antrag nicht aufrscht erhalten wird, ohne weiteres für den Antrag Schmedding stimmen. Nehmen wir den Antrag an, so werden wir mit der Fürsorge— erziehung bessere Erfolge haben als bisher, dann werden die Miß⸗ ersolge, über die wir allerdings nicht im unklaren sein können, aufhören.
Abg. von Hassell zieht seinen Antrag auf Kommissionsberatung zurück, da im ganzen Hause völlige Uebereinstimmung mit dem An— trag Schmedding herrsche.
Geheimer Oberregierungsrat Dr. von Herrmann: Der Minister ist selbstverständlich mit den Zielen, die von allen Seiten des Hauses für
ie Fürsorgeerziehung als maßgebend angesehen werden, einverstanden. Das Ministerium des Innern ist in Veibindung mit den anderen beteiligten Ressorts in eine eingehende Prüfung eingetreten, ob zur Erreichung dieser Ziele eine Aenderung des Gesetzes erforderlich ist. Auf der anderen Seite muß erwogen werden, ob die Erreichung dieser Ziele auf dem Boden des bestehenden Gesetzes möglich ist. Ich kann eine abschließende Erklärung über das Ergebnis der Prüfung noch nicht geben, weil die Enqueten, die in Angriff genommen sind, noch nicht völlig zum Abichluß gekommen sind. Sie werden aber in allernächster Zeit zum Abschluß gelangen, und wir werden dann vorautsichtlich mit bestimmten Ergebnissen Ihnen gegenüber— treten können. Wahrscheinlich würde dann, wenn die Kommissions— beratung beschlossen werden sollte, an der Hand des abgeschlossenen Materials eingehender über die Frage verhandelt werden können. Ich hielt mich zu dieser Mitteilung fur veipflichtet, falls Sie Kommissions⸗ beratung beschließen wollen.
Abg. Dr. Mizerski (Pole) nimmt den
missionsberatung wieder auf. Abg. Schmedding konstatiert in seinem Schlußwort, daß das Haus von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken seinem Antrage zugestimmt habe. Er wolle nur noch dem Abg. Hirsch er⸗ widern, daß er über die Erfolge des Gesetzes seit dem vorigen Jahre nicht zu einer anderen Ueberzeugung gekommen sei. Er bestreite durchaus nicht, daß das Gesetz auch günstige Erfolge gehabt habe. Er sei mit der Kommissionsberatung einverstanden und wünsche nur nech, daß die Regierung der Kommission recht bald die erforderlichen Mitteilungen werde machen können.
Der Antrag wird darauf der verstärkten Gemeindekommission überwiesen.
Schluß 3i/ Uhr. 11 Uhr. Justizetat.)
Antrag auf Kom⸗
Nächste Sitzung Mittwoch
Statistik und Volkswirtschaft. Deutscher Außenhandel im Januar 1912.
Mit dem 1. Januar 1912 ist ein neues statistisches Warenverzeichnis in Kraft getreten. Es schließt sich, wie das bis dahin gültige, an den Zolltarif an, zergliedert ihn aber nicht mehr in so weitgehendem Umfange wie dieses, sondern bringt eine Verminderung um rund 200 Nummern. Dies hat sich er⸗ zielen lassen durch die Zusammenfassung von Waren, deren ge— sonderte statistische Darstellung nicht mehr nötig tst; so sind z. B. Reis in der Strohhülse und enthülster Reis zu „Reis, unpoltert“, ferner einfarbige Waren aus Steingut, aus feinem Steinzeug und aus feinem Tonzeuge, die bisher je eine Nummer für sich hatten, und Einzelteile (Ersatz und Reserveteile usw.) zu land⸗ wirtschaftlichen Maschinen, allein ausgehend, die früher bei den einzelnen Maschinen nachgewiesen wurden, zu besonderen Nummern vereinigt worden. Anderseits hat auch, den aus beteiligten Kreisen laut gewordenen Wünschen entsprechend, eine weitere Zerlegung einzelner Nummern stattgefunden; so haben z. B. Zement, der mit Tripolith und gemahlenem Kalt eine Nummer
hldete, desgleichen neben den Eisenbahnschienen, zu denen sie bisher schörten, die Straßenbahnschienen, weiter Rechen- sowie Schrelb⸗ haschinen und elektrische Telegraphenwerke, Fernsprecher, elektrische Bicherheits- und Signalapparate, Vorrichtungen für drahtlose Tele—⸗ saphie und Telephonie, die früher bereinigt waren, besondere jummern erhalten. Auch sind zur Verbesserung der Handels- aatistik einzelne Nummern in anderer Weise als bisher zer— lliedert worden; z. B. die drei Nummern: Draht aus un—⸗ Den Metallen oder Legierungen unedler Metalle, überzogen, nsponnen usw. mit: a. Gespinstfäden in Verbindung mit Kautschuk nd Guttgvercha, h. mit Gespinstfäden, auch in Verbindung mit nderen Stoffen als Kautschuk und Guttapercha, J. mit Aspbest, sautschuk, Guttapercha oder Papier, — heißen nunmehr: Draht aus medien Metallen usw. a. für die Elektrotechnik, b. für andere Zwecke, hutkörper usw. Als rein äußerliche Neuerung ist noch hervorzuheben, aß an die Stelle der Lateinischen Unterscheidungsbuchstaben, weil ze sich nicht bewährt haben, bei der Zerlegung der Zolltarifnummern eutsche Buchstaben getreten sind.
In dem Januarheft 1912 der ‚Monatlichen Nachweise über den zuswärtigen Handel Deutschlands“ ist den erwähnten Aenderungen sechnung getragen. Die sachlichen Aenderungen bringen es mit sich, aß bei einer Reihe von Waren die Vergleichbarkeit der Zahlen mit enen des Januar 1911 aufgehoben ist. Im Januar 19127 haben im anzen betragen:
die Einfuhr 5072008 t, außerdem 9361 Stück, darunter gziß Pferde (gegen 4261 z21 t, außeidem 12274 Stück, darunter 2254 Pferde, im Januar 1911),
die Ausfuhr 4859 302 t, ferner 10931 Stück, darunter st Pferde (gegen 4 427 117t, ferner 786 Stück, darunter 731 Pferde, m Januar 1911).
Die Werte haben Millionen Mark erreicht:
i der Einfuhr 8234 an Waren und 14556 an Edelmetallen gegen 799,3 und 22.7 im Januar 1911),
i der Ausfuhr 6143 an Waren und 12,8 an Edelmetallen gegen 598,8 und 5, im Januar 1911).
Zu sam men stellung
. er im 3. Viertel des Rechnungsjahrs 1911 in den freien Verkehr des Inlandes abgefertigten zollzuschlags— pflichtigen Tabakblätter und Zigarren.
Unbearbeitete Tabakblätter n) . Jö Durch ent. rsprur nde Reindewicht V wert Reingewicht Wert eines Heppel. ͤ zentners kg 6 t
42 345, 3227 — 3 275
188 529 82 745.
Briechenland .. RKtalien 111 Niederlande... Desterreich⸗Ungarn. Rußland in Europa Mußland in Asien. 11066 ürkei in Europa. ö 10303 ,, 11125 1, 51 768 Tunis ö 1848 Britisch Indien. 62 377 Britisch Malakka 13 204 bl h45
d 1 5153 968. , 67989.
2 672729
gtr,, briges Niederländisch , 11035 21 383 Philippinen... 21 864 19 372 til, 2047397 2569 386 lebriges Britisch Amerika 7925 6 006 olumbien w 89 804 751 427 ö 260 656 471932 Dominikanische Republik 1533 805 1282 526 Mexiko K 124 495 237 281 ,, 88 413 64 205 n nn,, 31 209 29 158 nn nen;;, 983 331 1238 427 Virginia (Carolina) 174 904 173 874 e,, 113 487 93 856 i 61 965 60 896 lebrige Vereinigte Staaten 1 Andere Länder.... 2582 2218 belan n;, ; 2 451 2736
Im 3. Viertel des Rech⸗ nungsjahrs 19117) . 15 134 234 25 554 773
4617 118 102 47 481 9928 10516
13 300, 26 300 1402
26 899 28183 54 160
7 894536 307 423 9 422 007
411 565 432128,
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Ursprungsländer Rein⸗
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Belgien ; —; 1179 11193 roßbritannien ö 161 98012 Jtallen.... 13131 43 204 iederlande. ; 9412 93 809 NH Desterreich⸗Ungarn ĩ 33 163 274248 Schweiz . . 10933 51 895. Borneo. . 524 4717 Philippinen... 4462 240351 711570 Brastllen ... 1555 22614 335 551 Luba . 17 455 659 474 2 559 355 Neriko ; 266 4196 22 052 lebrige Vereinigte 6 Staaten von Amerika 274 8 998 37423 Andere Länder )... 337 42065 52 920 Im z. Viertel des Rech, nungsjahres 1911 92 815 12652 096 17 398 935
Wert
465 567 24773 1958240 1881015 6 541 569 2 560 625 108 277
Außerdem:
Zollzuschlagspflichtige Abfälle von Tabakblättern, die von Her stellern zigarettensteuerpflichtiger Waren weiterverkauft und in den freien Verkehr abgefertigt worden sind (5 25 der Aus⸗ führungsbestimmungen zu S5 1 bis 11 des Tabaksteuergesetzes vom 15. 7. 1909):
12 61 6. . und Tabakgrus (Zollzuschlag: 23 6 ür 1 dz). Darunter Seedleaftabak 1kg im Werte von ; h 6, (- 66,
ĩ J . 9 6 , ö. 137 196 . zusammen 124 351 kg im Werte von 1356 827 K. Mit Mengen unter 1000 kg (10 dz) Tabakblätter bezw. unter 10 0006 Stück Zigarren. 9. Zum großen Teil ‚Niederlandisch Indien“ ohne nähere Angabe. 18 )Ginschließlich nachträglicher Berichtigungen aus den Vor⸗ lerteljahren. Berlin, den 20. Februar 1912. Kaiseillches Statistisches Amt.
2
3
J
5 9. *
J. V.: Dr. Zacher.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Nachwei sung über den Stand von Tierseuchen im Deutschen Reiche am 15. Februar 1912. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamte.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts. 21. Bezirke) in, in denen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche oder S . seinschl. Schweinepest am 15. Februar herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind — letztere in Klammern — bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vor⸗ handener Seuchenfaäͤlle oder auch nur wegen Seuchenverdachts gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Rotz (Wurm).
Preußen. Reg. Bez. Gum binnen: Niederung 1 (1), Anger— burg 1 (I. Stadttreis Berlin 1 (6). Reg. Bez. Pots dam: Niederbarnim 1 (1), Ostbavelland 1 (1). Neg. Bez. Köslin: Köslin 1 (1). Reg.-Bez. Stralsund: Rügen 1j (I). Reg.⸗Bez. Posen: Posen Ost 1 (I). Reg.⸗Bez. Brom berg: Strelno 1 6. Reg. Bez. Oppeln: Kattowitz 1 (2). Reg.-Bez. Schleswig: Schleswig 1 (1). Reg. Bez. Arnsberg: Hamm J (I). Reg.-Bez. Düsseldorf: Mettmann 1 (I). Waldeck. Pyrmont i (IJ. Ham burg. Hamburg Stadt 1 (3).
Zufammen: 15 Kreise, 15 Gemeinden und 23 Gehöfte.
Lungenseuche. Frei. Maul ⸗ und Klauenseuche und Schweineseuche (einschl. Schweineyest).
Maul⸗ Regierungs. ꝛc. Bezirke und sothl⸗ Klauen⸗ Bundesstaaten, die nicht in Regierungsbezirke geteilt sind.
Provinzen, ferner Bundes staaten, die in Regierungs⸗ bezirke geteilt sind.
23
Gemeinden Gehöfte
1
reise ꝛe.
Gemeinden
Laufende Nr. Kreise ꝛe.
3.
* 27 1
3.
Königsberg. Gumbinnen. 3 Allenstein 4 Danzig.. 5 Marienwerder 6 Berlin Potsdam. 8 Frankfurt
9 Stettin
de
Ostpreußen
Westpreußen
— — 2 2 0 — 8
Brandenburg
10 Köslin .. 11 Stralsund 12 Posen.. 13 Bromberg 14 Breslau. w J 2 28 35 54 210 17142 385 8 21 61 16 73 89
Pommern
—
Posen
Schlesien 16 Oppeln 17 Magdeburg . 18 Merseburg we nern,... 20 Schleswig. 21 Hannober 13 129 4390 30 Hildesheim 13 51 83 23 Lüneburg. 53123 ä Stade.. 27 42 25 Osnabrück. . 53 26 Aurich.. 27 Münster.. 28 Minden.. 29 Arnsberg. . 30 Cassel .. 31 Wiesbaden. 32 Koblenz.. 33 Düsseldorf . 34 Cöln ... 14 18 ö,, . . 13 28 36 Aachen.. . 12 16 37 Sigmaringen ö 1 1162 38 Oberbavern. 58167 39 Niederbayern ; 15 16 1 zen ö i h 41 derpfalz. 16 30 Bayern 42 Oberfranken 26 67 43 Mittelfranken 53 206 44 Unterfranken 6 6 45 Schwaben ; 46 Bautzen 47 Dresden. 48 Leipzig. ö 49 Chemnitz... 50 Zwickau... 51 Neckarkreis... 52 Schwarzwaldkreis. 3 Jagstkreis ... 54 Donaukreis. .. 5h Konstanz. . 56 Freiburg. 57 Karlsruhe. ; 58 Mannheim... 59 Starkenburg. 60 Oberhessen. .. 61 . ö 62 Mecklenburg⸗Schwerin 63 Sachsen⸗Weimar .. 64 Mecklenburg⸗Strelitz ßb5H Oldenburg... 34 155 Oldenburg ] J 3 5 I — — 68 Braunschweig .. 46105 69 Sachsen⸗Meiningen 6 70 Sachsen⸗Altenburg 15 Sach sen⸗ 1 k 3 Cob. Gotha s 7? Gotha... 7 J 14 4 Schwarzhurg⸗Sondersh. 7 75 Schwarzburg⸗Rudolstadt 16 Waldet⸗ 77 . älterer Linie. 78 Reuß jüngerer Linie. 79 Schaumburg⸗Lippe Se ge, St Cache-. 82 Bremen. ; 83 ler e, ö
S4 Unterelsaß .. .
Sachsen Schl. ⸗Holstein
Hannover
Westfalen
Hessen⸗Nassau
——— —
6114 Rheinprovinz
Hohenzollern
Sachsen
— — 2c L
25 29 38 201 16 42 9 18 28 53 4 4 . 23 144 7 34 9 15 18127 20 153 58 106 26 60 1 4
— —
Württemberg
*
—— — 2 00 c P 0 . 8 8 2
Baden
Hessen
l
S
— dd! — — — Q 6 —— — dd 02
J 33 4 3
1 2 6 8 13
90 20M molao? obi 870
— — —
Elsaß⸗ Lothringen
Oberelsa S6 Lothringen.
Deutsches Reich
Betroffene Kreise 2c.) a. Maul⸗ und Klauenseuche.
KE: Fischhausen7 (7), Königsberg i. Pr. 2 (2), Rastenburg (4, Braunsberg 1 (I, Mohrungen 3 (3), Pr. Holland 10 (123. ; Ragnit 2 (2). 3: Osterode i. Osspr. 4 (10). : Elbing Stadt (I), Elbing 2 (2), Marienburg i. West pr. 2 2), Danziger Niederung (2), Danziger Höhe 1 (1), Neustadt i. Westyr 3 (4). 5: Stuhm (2), Marienwerder 1 (1), Rosenberg i. Wesspr. 6 (6), Löbau 5 (9), Thorn 1 (1), Culm 4 (4), Graudenz ] (I), Tuchel 1 (1), Konitz L 64, Deutsch Krone 4 (). G: Stadtkreis Berlin 1 (2). 7: Prenzlau 5 (o), Templin 2 (2). Angermünde 8 (26), Oberbarnim 60), Niederbarnim 7 (15), Charlottenburg Stadt 1 (I), Teltow 6 G), Beeskow⸗Storkow 1 (1), Jüterbog - Luckenwalde 5 (o), Zauch⸗ Belzig 3 G), Osthavelland 14 (23), Westhavelland 8 (16), Ruppin 8 (165), Ostprignitz 2 (3), Westprignitz? (17). S: Königsberg i. Nm. 12 (21), Soldin 1 (i), Friedeberg i. Nm. 1 (2), Lebut 1 (9, Kalau 2? (2). 9:; Demmin 2 (4), Randow 3 (35, Greifenhagen 2 (Q), Saatzig 3 (4). Naugard 2 (6), Kammin 3 (3), Regen⸗ walde 2 (23). 10: Kolberg⸗Körlin 1 (2, Köslin 1 (2), Schlawe 16 (30, Stolp 8 (66). EHE: Rügen 2 (4), Greifswald 7 (7), Grimmen 10945 12: Samter 1 (1), Bomst 1 (I), Fraustadt 5 (96), Schmiegel L (, Lissa 2 (2), Koschmin 1 (1). 14A: Namslau 2 (), Groß Wartenberg 2 (2. Oels 5 (5, Trebnitz 3 (3), Militsch 1 (2), Guhrau 2 (2), Wohlau 1 (1), Neumarkt 1 (1), Breslau Stadt L S3), Breslau 5 (7), Ohlau 2 (2), Brieg Stadt 1 (1), Brieg 1 (, Strehlen J (1x2. Nimptsch 3 (3), Reichenbach 3 (3), Schweldnitz Stadt 1 (2), Schweidnitz 8 (9), Striegau 2 (2), Glatz 1 (2), Neu⸗ rode 1 (1). A5: Sagan 11), Glogau 3 (3), Lüben 2 (2), Bunzlau UL (3), Goldberg ⸗Haynau 4 (95), Liegnitz 3 (3), Schönau 1 (15, Bolken—⸗ bain 2 (9), Löwenberg 3 (h, Görlitz 1 (2j. A6: Kreuzburg 1 (5, Oppeln 3 (3), Groß , 2 (2), Lublinitz 2 (2), Tost⸗Gleiwitz 3 G), Ratibor 1 (1), Kosel 1 (15, Teobschütz 6 (11), Neustadt i. O. S. 4 (6), Falkenberg 2 (27), Neisse Stadt 1 (1), Neisfe 2 (3. LE7: Osterburg 11 (20), Salzwedel 4 (6), Gardelegen 10 (40, Stendal Stadt 11), Stendal 17 (39), Jerichow J 6 (15), Jerichow 11 8 (19), Kalbe 4 (12), Wanzleben 5 (7), Magdeburg Stadt 1 (1), Wolmirstedt 5 (12), Neuhaldensleben 3 (3), Dschersleben 6 (13), Aschersleben Stadt 1 (2), Quedlinburg Stadt 1 (6), Quedlinburg 41 (11), Halberstadt Stadt 1 (2, Halberstadt 6 (6). 8: Lieben⸗ werda 3 (4), Torgau 3 (), Schweinitz 1 (1), Wittenberg 1 (63), Bltterfeld 3 (4, Saalkreis 17 (25), Halle a. S. Stadt 1 (3, Delitzsch 11 (16). Mansfelder Gebtrgskreis 3 (6). Eisleben Stadt 1 C2), Mansfelder Seekreis 11 ( Sangerhausen 5 (14). EGckartsberga 6 (22), Querfurt 27 (82), Merse—⸗ burg 23 (373. Weißenfels i1 (15), Zeitz 14 (83). 19: Nordhausen Stadt 1 (9, Grafschaft Hohenstein 7 (18), Müblhausen 3 (189), Langensalza 4 (15), Weißensee 1 (1), Erfurt 3 (4, Ziegenrück 1 (3), Schleusingen 1 (I). 26: Hadersleben 3 (3), Flensburg 4 (6), Schleswig 3 (4), Eckernförde 5 (5), Oldenburg 8. (9), „Plön 2 (2), Bordesholm 2 (3), Rendsburg 7 (13), Norderdithmarschen K (4), Süderdithmarschen 5 (5), Steinburg 8 (11), Segeberg 2 (2), Stormarn 7 (7), Pinneberg 10 (12, Altona Stadt 1 (15. Herzogtum Lauenburg 2 (23). 2E: Diepholz 34 (1898), Syte 36 ils, Hoya 11 (15), Nienburg 6 (8), Stol jenau 3 (H), Sulingen 14 (35), Neustadt a. Rbge. 2 (3), Hannover Stadt 1 (2), Dannꝑber 6 (II), Linden Stadt 1(2), Linden 6 (), Springe 9 (18), Hameln 10 (24). 2: Peine 12 (16, Hildesheim Stadt 1 (1, Hildesheim 2 (7), Marlenburg i. Hann. 7 (9), Gronau 3 (4), Alfeld 3 (7), Goslar 6 (13), Osterode a. H. 1 (1), Göttingen Stadt 1 (15, Göttingen 2 (3, Uslar 2 (2), Einbeck 5 (8), Nort⸗ heim 6 (11. 23: Celle? (6), Gifhorn 7 (17), Burgdorf 13 (36), Isenhagen 4 (30), Fallingbostel 8 (9), Soltau (I), Uelzen 13 (17), Lüchow 2 (3), Harburg 3 (I). 24: Jork 1 (6, Stade 1 (3), Kehdingen 3 (3), Neuhaus a. Oste 2 (7, Hadeln 1 (1), Lehe 1 (6, Osterholz 14 (2). Verden 2 95 Rotenburg i. Hann. 1 (1), Zeven L.). 25: Meppen 2 (3), Aschendorf 2 (4), Hümmling 9 (27), Lingen 3 (4), Bersenbrück 23 (52), Osnabrück 3 (4, Wittlage 2 (27), Melle 6 (13), Iburg 2 (2). 26: Emden 3 (7), Wüt⸗ mund 2 2), Aurich 3 (35), Teer 3 (3). 27: Tecklenburg 3 (), Warendorf 5 (1), Beckum 2 (3), Lüdinghausen 2 (3), Steinfurt 11), Coesfeld 1 (1) Borken 4 (4), Recklinghausen 4 (7. 28: Minden 2 (2), Lübbecke 1 (1), Herford 7 (3), Halle 4. W. 11 (42), Bielefeld 5 (7), Wiedenbrück 2 (2), Paderborn 1 (0), Warburg 1 (2). 29: Brilon 2 (6), Soest 7 (19), Hamm 5 (UI). Dortmund Stadt 1 (1), Dortmund 9 (16), Hörde 4 (6), Bochum 5 (8), Herne Stadt 1 (1), Gelsenkirchen 2 (2), Hattingen 4 (5), Hagen Stadt 1 (I), Hagen 4 (8), Schwelm 6 (6. 30: Cassel Stadt 1 (1), Cassel 1 (15, Eschwege 2 (2, Fritzlar 8 (36), Homberg 1 (1), Rotenburg i. S. N. 1 (2), Hersfeld 1 (1), Hanau d (13), Herrsch. Schmalkalden 2 (5), Grafsch. Schaumburg 6 (13). 21: Oberwesterwaldkreis 2 (6), Unterwesterwaldkreis 2 (4, Unter⸗ lahnkreis 3 (4, Wiesbaden Stadt 1 (2), Wiesbaden 2 (2), Unter⸗ taunuskreis 1 (2), Usingen 2 (12), Obertaunuskreis 3 (3), Höchst 4 (10), Frankfurt a. M. Stadt 1 (9). 32: Koblenz 1 (61, St. Goar 9 (21), Kreuznach 2 (2), Simmern 2 (8), Neuwied 3 (6), Altenkirchen 8 (10), Wetzlar 2 (4). 23: Kleve 3 (3), Rees 2 (2), Crefeld Stadt 1 (1), Crefeld 1 (3), Duisburg Stadt 1 (1), Ober⸗ hausen Stadt 1 (1), Mülheim a. Ruhr Stadt 1 (1), Dinslaken 1L0, J Essen 4 18). Mörs 9 (16), Geldern 10 (22), Kempen i. Rh. 10 (19), Düsseldorf Stadt 1 (3), Düsseldorf 8 (12), Barmen Stadt 1 (2, Mettmann 2 (4), Lennep 2 (3), Solingen 2 (), Neuß 3 (4), Gladbach 3 (4). A: Waldbröl 1 (1), Siegkreis 5 (6), Mülheim a. Rh. 1 (2), Cöln 1 (1), Bergheim 1 (2), Euskirchen 3 (4, Rheinbach 2 (2). 35: Bitburg 2 (12), Trier 4 (4), Saar⸗ burg 1 (2), Saarlouis 2 (2), Saarbrücken Stadt 1 (1), Ott⸗ win B , nen,, , Düren , Aachen 1 (UD, Schleiden 2 (3). 37: Sigmaringen 1 (2). 38: Altötting 5 (8), Berchtesgaden 1 (1), Ebersberg 4 (7), Erding 4 (5), Freising Stadt 1 (6), Freising 7 (14), Fürstenfeldbruck 2 (2), Ingolstadt 2 (4, Landsberg 3 (9), Miesbach 1 (1), Mühldorf 4 (17), München Stadt 1“ (3), München 1 (3), Rosenheim 2 (4), Schongau 3 (565), Starnberg 4 (4), Traunstein 2 (2), Wasserburg 5 (5), Weilheim 4 (17), Wolfratshausen 2 (2). 39: Eggenfelden 2 (3), Griesbach 5 (5), Landshut 1 (1), Passau 1 (1), Pfarrkirchen 4 (4), Vilsbiburg 1 (U), Vilshofen 1 (1). 40: Dürkheim 1 (1), Frankenthal 1 (1), Germersheim 2 (39), Homburg 1 (2), Kaisertz⸗ lautern 1 (2), Landau 2 (5), Ludwigshafen a. Rh. 1 (1). 2: Amberg Stadt 1 (6), Amberg 7 (14), Nabburg 1 (1), Neumarkt 2 (2), Regensburg 2 (2), Stadtamhof 1 (3), Sulzbach 1 (1), Tirschenreuth 1 (1. 42: Forchheim 4 (5), Höchstadt a4. A. 1 (2), Hof 1 (2), Kronach 2 (4), Kulmbach Stadt 1 (2), Kulmbach 3 (3), Lichtenfels 2 (2), Stadtsteinach 2 (4), Staffelstein 1 (2), Teuschnitz 8 (40), Wunsiedel 11). A3: Ansbach 1 (1), Dinkelsbühl 4 (22), Eichstätt 1 (2), Feuchtwangen 1 (4), Fürth Stadt 1 (11), Fürth 15 (59), Gunzen⸗ hausen 4 (10), Hersbruck 1 (), Lauf 3 (23), Neustadt a. A. 3 (8), Nürnberg Stadt 1 (27), Nürnberg 5 (16, Rothenburg o. T. 1 (,), Schwabach 9 (16), Weißenburg i. B. 3 (5). 44: Aschaffenburg 2 (2), Königshofen 1 (1), Obernburg 1 (1), Schweinfurt 2 (C2). 45: Augsburg 1 (1), Dillingen 3 (3), Donauwörth 3 (3), Illertissen 1061, Kaufbeuren 2 (2), Kempten 5 (7), Krumbach 2 (2), Lindau 5 (12), Memmingen 5 (5), Mindelheim 1 (1), Neu Ulm Stadt 11), Nördlingen Stadt 1 (1), Markt Oberdorf 3 (22), Sonthofen 7 (144. 46: Zittau 1 (1), Bautzen 5 (7), Kamenz 1 (),. 47: Dresden Stadt 1 (2), Dres den⸗-Altstadt 1 (1), Dres den⸗Neu⸗ stadt 1 (2), Pirna 1 (L), Freiberg 2 (5), Meißen 2 (4), Großenhain 6 (7). 48: Leipzig Stadt 1 (2), Leipzig 7 (8), Borna 10 (22), Grimma 6 (8), Oschatz 8 (10), Döbeln 3 (3), Rochlitz 4 (5). A9: Chemnitz 5 (6), Stollberg 2 (2), Flöha 5 (6), Marienberg 107), Annaberg 1 (1. 50: Schwarzenberg 3 (3), Zwickau Stadt 1 1, Zwickau 8 (9, Plauen Stadt 1 (U), Plauen 7 (10), Auerbach
) An Stelle der Namen der Regterungs⸗ ꝛc. Bezirke ist die ent⸗ sprechende lfde. Nr. aus der vorstehenden Labelle aufgeführt.