1912 / 54 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Feb 1912 18:00:01 GMT) scan diff

breitet wird. (Unruhe im Zentrum und rechts) Ja, meine Herren, noblesse oblige! Da Sie die Macht in den anden haben, um ung mundtot zu machen, machen Sie auch 3 von dieser Ihrer Macht Gebrauch und schneiden uns das ort ab. (Rufe: Empörend! Unerhört! Präsident Dr. Freiherr von Erffa: Nachdem ein Beschluß des Hauses vorliegt, bitte ich, keine Kritik daran mehr zu üben. Im übrigen rufe ich Sie zur Sache) Alfo alles, was ich jetzt sage, bezieht sich nur auf Westpreußen und Posen. Es sind hier aus einem kleinen Büchelchen, das die Kommission für Bildungsausschüsse in Rheinland und Westfalen herausgegeben hat, einige Stellen verlesen worden. Aber jeder, der nur einigermaßen Verständnis hat, muß doch zu— geben, daß es sich hier nur um eine scharfe politische Satire handelt. Nicht nur die anderen Parteien, auch die Sozialdemokraten werden darin selbst verspottet. Präsident Dr. Freiherr von Erf fa: Das hat doch mit den Fortbildungsschulen für Westpreußen und Posen nichts zu tun) Es ist schwer, einzusehen, weshalb nicht in West⸗ preußen und in Posen dieselbe sclialkemokrctische Richtung bestehen soll, wie in anderen Provinzen. Es fällt mir ungemein schwer, mich damit abzufinden, daß die Angriffe, die vom Zentrum ausgegangen sind, als zur Sache gehörig betrachtet worden sind, und nun, wo genau dieselbe Materie zur Beratung steht, nur bei anderen Provinzen, auf einmal die Zuständigkeit fehlen soll. Wir haben in Westpreußen und Posen doch dieselbe Sozialdemokratie und dasselbe Zentrum vie im anderen Deutschland, ebenso auch dieselben Fortbildungsschulen. Im übrigen wird in dem kleinen Büchlein auch die Erbschaftssteuer erwähnt. Es wird das Schicksal eines Rittergutsbesitzers darin ge—= schildert, der durch, die Erbschaftssteuer an den Rand des Abgrundes gebracht worden ist, und zwar in recht drastischer Form. (Präsident Dr. Freiherr von Erffa: Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß auch die Erbschaftssteuer mit den Fortbildungsschulen in, Posen und Westpreußen nichts zu tun hat. Der Herrgott, der der Grund Ihrer Gihik ist, von dem Sie immer sprechen, und von dem Sie wünschen, daß fein Sittengebot gegen die Sozialdemokratie benutzt würde (Stürmische Unruhe und Pfuirufe, unter denen die weiteren Worte des Redners verloren gehen. Präsident Dr. Freiherr von Erffa ruft den Redner zur Srdnung Derjenige Herrgott, der nach Ihrer Auffassung diese eine Wirkung auszuüben imstande sein soll, ist der⸗ selbe Herrgott, von dem jüngst in der Kreuzzeitung“ von einem christlichen Regierungsrat gesagt wurde: Herr gib uns wieder Krieg! (Große Unruhe) Das ist derselbe Herrgott, den Sie .. (Großer Lärm und Pfuirufe.) Ich wende mich dagegen, daß ich irgendwie einen Gottesbegriff, wie Sie ihn hier in die Politik hineingezogen haben, in irgendeiner Weise zur Diskreditierung der Religion (Große Unruhe rechts und im Zentrum Rufe: Unerhört!) Bei Ihnen finden wir die mißbräuchliche Benutzung von diesem ewigen Gottesnamen, den man nicht unnütz im Munde führen soll. Im übrigen haben wir gar keine Veranlassung, uns gegen den Vorwurf zu verteidigen, daß wir eine Verrohung der Jugend herbeiführen. Ich habe vorhin von der Kriminalität der katholis en Bevölkerung gesprochen. (Lebhafte Schlußrufe. Präsident Dr. Freiherr von Erffa: Herr Abgeordneter, ich rufe Sie zum zweiten Male zur Sache und mache Sie auf Grund der Geschäftsordnung auf die Folgen des dritten Rufes zur Sache aufmerksam.) Meine Herren, ich spreche über die Fortbildungsschulen in den Provinzen Westpreußen und Posen. Ich hätte gemeint, daß wir von dem Handelsminister etwas Besseres, als diese Verbreitung der Kyff häuser⸗Korrespondenz“ zu erwarten gehabt hätten. Jetzt hat sich aber gezeigt, daß der Handels⸗ minister den geradezu unerhörten und schnöden Mißbrauch der Fort⸗ bildungsschulen gebilligt hat. Bei dem Fonds zur Unterstützung von einzelnen Fach⸗ schulen fordert

Abg. Th urm (fortschr. Volksp.) eine weitere Autgestaltung des Lehrplans der Fachschule für Textilindustrie in Forst. Auch für eine weitere rationelle Hebung des Flachsbaues könne durch Belehrung noch viel getan werden.

Bei den Zuschüssen zu den Veranstaltungen der Handwerks⸗ kammern und anderer Körperschaften zur Hebung des Klein⸗ gewerbes bespricht

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) eine in Magdeburg ergangene

Entscheidung, wonach die Innungen befugt sein sollen, Strafen gegen solche Mitglieder festzusetzen, die den Lobnforderungen ihrer Gesellen nachgekommen sind. In Magdeburg habe es sich um eine Strafe von 500 ½ gehandelt, die für diejenigen festgesetzt worden sei, welche das Plakat der Streikleitung aushängen. In der Beschwerdeinstanz sei dieses Urteil bestätigt worden, die Beschwerde beim Minister sei ebenfalls abgewiesen worden. Es könne kein Zweifel darüber sein, daß diese Entscheidung gegen das Gesetz verstoße. In diesem Sinne habe auch das Gericht in Frankfurt a. M. entschieden. Die Innungen seien dazu da, die Standesinteressen zu wahren, dürften aber keine Kampfesorganisation gegen die Arbeiterschaft sein. Ein Regierungskommissar: Die Festsetzung der Strafe ist vom Regierungspräsidenten genehmigt worden, und dieser ist die letzte Instanz. Bie Entscheidung des Gerichts in Frankfurt a. M. ist uns nicht bekannt.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Der Minister ist wohl im stande, im Aufsichtswege einzuschreiten, und deshalb kann ich den Minister dafür verantwortlich machen. Ich bin bereit, das Erkenntnis des Gerichts in Frankfurt a. M. dem Minister mitzuteilen. Bei dieser Gelegenbeit weise ich noch darauf hin, daß ein Verband von Unternehmern sich bilden will, die sich verpflichten, keine sozialdemo⸗ kratischen Arbeiter zu beschäftigen. Das zeigt, wo die gewerbs⸗ und gewohnheitsmäßigen Terroristen zu finden sind.

Bei dem Fonds zur Förderung der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung und Rechtsberatung für die minderbemittelten Bevölkerungskreise bemerkt

Abg. Dr. König Gentr.): Auch hier handelt es sich um einen Zweig deutscher Sozialpolitik. Deutschland ist hierin vorbildlich ge wesen, aus anderen Ländern, Holland, Schweden, England, sind Ver— treter nach Cöln gekommen, um sich über die dortigen Einrichtungen der Rechtsauskunftsstelle zu informieren. Die Vorsitzenden der Rechts⸗ beratungsstellen können zugleich eine segensreiche schiedsrichterliche Tätigkeit ausüben, wenn sie zu Schiedsrichtern ernannt werden. Das Ministerium des Innern hat genehmiat, daß die Vorsitzenden der städtischen Beratungsstellen dazu ernannt werden. Die Sozial⸗ demokratie treibt mit ihren Rechtsberatungsstellen eifrige politische Propaganda. Diesem Bestreben muß entschieden entgegengetreten werden; wir müssen Einrichtungen schaffen, daß niemand es nötig hat, zu einer s

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sozialdemokratischen Auskunftsstelle zu gehen. Die Regierung befolgt den. Grundsatz, nur solche Rechtsauskunfts— stellen mit staatlichen Beihilfen zu unterstützen, die unparteiisch sind und außerhalb des politischen Kampfes stehen. Ich stimme dem Grundsatze zu, nehme aber an, daß nur solche Rechtsauskunftsstellen davon ausgeschlossen sein sollen, die haupt⸗ sächlich politische Zwecke verfolgen, daß aber z. B. die evan⸗ gelischen und katholischen Rechtsauskunftsstellen nicht aus— geschlossen werden. Sehr wesentlich ist es, daß die Bevölkerung über diese Einrichtung genügend aufgeklärt wird, denn die beste Einrichtung nützt nichts, wenn sie nicht bekannt ist. Die Zahl der Rechtgsauzkunftsstellen könnte wesentlich vermehrt werden, wenn diese bei den Amtsgerichten und womöglich auch bei den Landgerichten errichtet würden. Die Stellen könnten von älteren Referendaren und , ,. und auch von Gerichtssekretären ver⸗ sehen werden. Selbstverständlich verlange ich nicht, daß bei jedem Amtsgericht eine solche Stelle errichtet wird. Die Rechtsauskunfts⸗ stellen dürfen natürlich nicht den Rechtsanwälten Konkurrenz machen, und das geschieht auch nicht, wenn die minderbemittelte Bevölkerung unentgeltlich Auskunft erhält.

Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow:

Meine Herren! In der Würdigung der Tätigkeit der Rechts— auekunftestellen bin ich mit dem Herrn Vorredner vollkommen ein—⸗

verstanden. Wir haben von jeher daran festgehalten, Unterstützungen nur solchen Auskunftsstellen zu erteilen, die das Vertrauen aller Kreise der Bevölkerung verdienen, nicht bloß der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber, und die wirklich unparteiisch sind. Konfessionellen Auskunftstellen ist von jeher die Unterstützung versagt worden die Entscheidungen liegen eine Reihe von Jahren zurück —, und zwar aus der Erwägung, daß sie, wenn sie auch den besten Willen haben, vollftändig objektiv zu sein, in der Meinung der Bevölkerung doch immer als Rechtsauskunftsstellen nur für einen Teil der Bevölkerung werden angesehen werden. Ich glaube, es ist auch besser, wir bleiben dabei, daß diejenigen konfessionellen Gemeinschaften, die die gewiß auch verdienstlich wirkenden Rechtsauskunftsstellen ihrerseits einsetzen sollen, dann aber auch die Kosten dafür tragen.

Was die Beschäftigung von Gerichtsreferendaren bel den Rechts— auskunftsstellen betrifft, so habe ich mich bereits mit dem Justiz⸗ minister in Verbindung gesetzt. Der Herr Justizminister hat sich neuerdings damit einverstanden erklärt, daß die Zulassung von Gerichtsreferendaren zur Beschäftigung bei den Rechte auskunftsstellen den Oberlandesgerichtspräsidenten freigestellt wird, außerdem aber sich bereit erklärt, Gerichtsassessoren zu beurlauben, um bei den Rechts- auskunftsstellen Dienst zu tun. Soviel mir bekannt ist, sind auch solche Beurlaubungen schon eingetreten. (Bravo!)

Nach 5 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des Etats für Handel und Gewerbe auf Donnerstag 11 Uhr. (Außerdem Etats der direkten Steuern, der Zölle und indirekten Steuern.)

Verdingungen. ö (Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim . Reichs⸗ und Staats anzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.)

Niederlande.

5. März 1912. Magistrat in Stad⸗Alm elo (Provinz Over⸗ yssel): e ig des für das Jahr 1912 zum Aufschütten und Pflastern erforderlichen Sandes. Auskunft erteilt daz Bureau der städtischen Arbeiten (Gemeente werken), wohin auch die Angebote zu richten sind.

Spanien.

Bis 21. März 1912. Magistrat in Bareelona: Lieferung einer Bohrmaschine und einer Drebbank. Höchstprels für die Bohr— maschine 2700 Peseten, für die Drehbank 6000 Peseten. Näheres an Sit und Stelle und in spanischer Sprache beim „Deutschen Reichsanzeiger“ sowie in der Redaktion der Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“ im Reichsamt des Innern.

Italien.

Ministerlum der öffentlichen Arbeiten in Rom und gleichzeitig die Präfettur in Potenza. 18. März 1912, Vormittags 10 Uhr: Bau einer Brücke über den Fluß Sinni und Vexrvollständigung der betreffenden Zufahrtsstraßen. Voranschlag 969 267, 33 Lire. Offerten bis 17. März 1912. Jeugnisse und vorläufige Sicherheitsleistung (10 000 Lire) bis 10. März 1912. Endgültige Sicherheitsleistung ino der Zuschlagssumme. Näheres in itallenischer Sprache beim Reichsanzeiger.

Provinzialverwaltung in Rom. 1. März 1912, Vormittags 1,36 Uhr: Veferung von 400 4 Steinkohlenbriketts für das Irren— haus S. Maria della Piet im Werte von 20 000 Lire. Vorläufige Sicherheits leistung 406 Lire; endgültige 1 der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim Reichsanzeiger.

Türkei.

Kriegsministerium in Konstantinopel: Vergebung der Lieferung von Aeroplanen. Vertreter von Fabriken können sich jeden Montag und Mittwoch unter Vorzeigung einer ordnungsgemäßen Vollmacht bei der Generalinspektion der befestigten Plätze des genannten Mini⸗ steriums melden.

Ministerium für Handel und Landwirtschaft in Konstantinopel: Vergebung der Erbauung einer Eisenbahn nach Kilienli im Kreise Zunguldak. Angebote im versiegelten Umschlag bis zum 28. März 1913 an die Direktion der Herakleaminen, woselbst Be⸗ dingungen.

nähere

Serbien.

Verschiedene Absatzgelegenheiten anläßlich der Anlage eines neuen Donauhafens bei Prahowo (Reichsanzeiger vom 23. Dezember 1911 Nr. 302, zweite Beilage Seite 2).

Der Gesetzentwurf, betreffend die Konzession für den Hafenbau bei Prabowo, ist zurückgezogen worden. Es wird empfohlen, sich wegen näherer Auskunft an das Konsulat in Belgrad zu wenden.

Nr. 6 des Eisenbahnverordnungsblat ts“, berausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 23. Februar, hat folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 13. Januar 1912, betr. die Zeiträume für die Ausgabe neuer Zinsscheine und Zinsschein⸗ anweisungen zu den vierprozentigen Anleibescheinen der Kreis Altenger Schmalspur⸗Eisenbahnaktiengesellschaft. Nachrichten. Verzeichnis der im Deutschen Reiche bestehenden Handels⸗ und Landwirtschastskammern nach dem Stande am Anfang des Jahres 1912.

Nr. 7 des ‚Eisenbahnverordnungsblatts“, herausgegeben im Meinisterium der öffentlichen Arbeiten, vom 27. Februar, hat fol— genden Inhalt: Bekanntmachungen des Reichskanzlers: vom 31. Ja⸗ nuar 1912, betr. die zur Ausstellung von Leichenpässen befugten Behörden; vom 28. Januar 1912 über die Einreihung von Orten in die Wohnungsgeldzuschußklassen. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: 55 vom 15. Februar 1912. IV. B. 6. 54, betr. anderweite Festsetzung von Wohnungsgeldzuschüssen nach Miaßgabe der Bekannt⸗ machung über die Einreihung von Orten in die Wohnungsgeldzuschuß⸗ klassen dom 28. Januar 1912. 6) vom 19. Februar 1912, II. C. g. b7Il, betr. Tarifbestimmungen für Saatgut. Nachrichten.

Mitteilungen des Königlichen Asronautischen Observatoriums, veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstieg vom 28. Februar 1912, 81 bis 10 Uhr Vormittags: J Statlon 122 m 500m 100m 1509m 2000m 2300 m . . . 54 22 92 3,0 41 * 1066 106 ; WSw WSW ö W 1 is 85 2 ca. 2 etwas Regen, untere Wolkengrenze in etwa

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vom 29. Februar 1912, Vor m. 91 Uhr.

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Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 29. Fehruar

schen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

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