k
w
ö —
Die Gewinnung der Bergwerke, Salinen und ütten im Deutschen Reiche und in Luxemburg w
Gattung der Erzeugnisse.
Haupterjeugungsgebiete.
an 1911 Tonnen
Menge
(Vorläufiges Ergebnis.)
Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte.
ährend des Jahres 1911.
—— — — .
Die Werke, über deren Gewinnung bis Mitte März 1912 Berichte eingegangen waren, haben erzeugt
an Wert 1910 1911 1910 1911 1000 4 1000 46
Durchschnittswert für die Tonne
1910
Die Werke, über deren Be
trieb
—
Berichte bisher nicht ein.
gegangen sind, hatten im Jahre
1910 erzeugt
Menge Tonnen
Wert 1000
I. Bergwerkserzeugnisse.
J davon: im Oberbergamtsbezirke Breslau.. Dortmund. * ö. * Bonn . Königreich Bayern.... * 61 6e t Sachsen.. in aß ⸗· Lothringen... Braunkohle n . ; . Jö davon: im Oberbergamtesbezirke 8 . ö onn k J 1 k ‚ w V 11 O O‚ Bittersalze (Kieserit, Glaubersalz 2)... BVorazit * = 6 * 4 * 1 * . 2 2. *. * 2 isenerze l davon: im Oberbergamtsbezirke Dortmund Clausthal Bonn
in Elsaß⸗Lothringen . im Großherzogtume Luxemburg J davon: im Oberbergamtsbezirke Breslau. Bleierze. d ö davon: im Oberbergamtsbezirke Halle. ö Arsenikerze. 4 Manganerze . . Andere Vitriol⸗ und Alaunerzen. Sonstige Erze ö
II. Salze aus Lösungen.
Chlornatrium (Kochsal)) . davon: im Oberbergamtsbezirke . . * * lausthal Königreich Bavern. . . ö Württemberg in Elsaß⸗Lothringen . Chlorkalium . Chlormagnesium. Glaubersal; .... S ö. Kali J Schwefelsaure Kalimagnesiaa ... Schwefelsaure Magnesia . Schwefelsaure Tonerde. J
——— — —
III. Hüttenerzeugnisse.
A. Eisenhochofenerzeugnisse. . J Gußwaren erster Schmelzung . Bessemerroheisen (saures Verfahren) Thomasroheisen (basisches Verfahren)
Stahlelsen und Spiegeleisen, einschl. Eisenmangan, Silieiumeisen usw. .
Puddelrohrisen (ohne Spiegeleisen) Bruch⸗ und Wascheisen.. . Zusammen Roheisen .
davon: im Oberbergamtsbezirke Breslau Dortmund ö. ( Bonn . in Elsaß⸗Lothringen. KJ im Großherzogtume Luxemburg..
B. Metallhüttenerzeugnisse.
2 *
2 davon im Oberbergamtsbezirke Breslau.
k k 343238338 Kupfer: a. Raffinad⸗ einschl. Elektrolvt⸗ und Rosettenkupfer
davon im Oberbergamtsbezirke Halle b. Schwarzkupfer zum Verkauf. c. Kupferstein zum Verkauf .
Silber (Reinmetall) . Gold (Reinmetall)
Zinn: a. gen fl w b. Zinnsalz (Chlorzinn) . Arsenikalien ö J Schweselsaͤure: ) a. Englische Schwefelsäure. b. Rauchendes Vitriolöl . Vitriol: a. Eisenvitriol F b. Kupfervitriol .. c. Gemischter Vitriol . d. Zinkvitriol. ; e. Nickelvitriol f. Farbenerden Sonstige Metallhüttenerzeugnisse
IV. Erzeugnisse aus Roheisen.
Gußwaren zweiter Schmelzung. Schweißeisen und Schweißstahl: a. Rohluppen, Rohschienen und Zementstahl zum Verkauf. b. Fertige Schweißeisenerzeugnisse w Flußeisen und Flußstahl: a. Blöcke (Ingots) zum Verkauf. b. Brammen, Billets, Platinen ꝛc. zum Verkauf c. Fertige Flußeisenerzeugnisse . .
160 747 580 42 300 412 l 329 140 16254239
763 626 5418376 3 0933 436
18 160 g86] 42 632 609 14 957 117 11298 61 902
148 g92 1436 492 4142549 5 161 379
212 169 ( 298579 361
416581
923 980 3302140
17 753 570
6 059 797 699 g70 571 745 140 154 6b 600 795 206
4890 1659 67291 217 459 330
10 6ꝛ
Tonnen 2.
162 827 777 1518769 39 993 239 372372 Sb Sh 4 h04 S8 360 S4 9 204 16177447 193 705 193 476
773 916 8 955 9 556
5 370 365 hö 730 65 474 2686379 32730 31007 69 5 47 299 163 357 116 618 41 171352 91 642 89 249 13 083 041 39 803 38 467 1415 299 314
681 208 651 627
145 166 10 945 10 146 1424063 6570 b 40 4249 667 51 804 53 395 4062094 49 556 37 962 214 2 2
167 26 26
28 709700 ( 114 531 106 809 408 489 1629 1546 811688 3566 3175 3236788 35 715 33 419 16 652144 49 322 45795 6 263 385 14730 14198 716 316 49 324 45 185 991154 3201 31114 148 497 14132 14064 925 957 21 5351 25 406 8490 g75 20 438 21 961
b 646 516 640
b 1590 433 533
60 560 1048 961 215108 2044 2041 280 3 2 160533 860 905
15626609 366 903
645 99 109 412 156 503 41 029 49 758 60 790 b38 420 36 164 h 664 107 631 423 253 55 179 20 596 3016
b 68 gö0 17625 19 254 117596 3018 3529 160 601 3671 3795 45001 1867 2045
52 876 1416 1506
67 689 1614 1875 7111959 88 409 18 964 32 206 176 bb 84 186 8 004 2109 845894 16 670 18561 371438 3 273 2 607 51314 951 941 19448 1205 1137
3 200 361 370
11lkllẽ l lll 1
1 1ũ1è11è 1,
2786 437 924 622 377 051 9785 056 1547 480 667 567 22 314 15 260 527 963 282
5 610 917 3309 068 2908229 1728973
996
439 589 1861
Tonnen
12 412 31749 2961 1251 1464261 10164 171002 1353 65
6 703 246
5 570 98951
2122 0268
21 556 316 642
140 732 2 691 696 10 703 535
163 353 145 414 58 52 8751 5961 92,91 24 140 19 156 4 02 0s 459 479 355 51 56 105 924 96 193 9. 16 37 915 35 275 56 30 929 5936 41,53
*. . Kilogramm
850 511 7186 054 55, 66 59 094 54 806 61, 35 339240 314 208 60.46 190 670 174 988 57,62 136 213 124 840 46,84 81 732 80 622 47,27
221 396 114359 99 399 465,03 139 668 73 984 61 283 475,39 159 651 441852 412 042 2758, 75 3561 160713 969 291,02 34 926 44014 42 369 1175,21 21949 26 867 27 007 1192, 13 1135 1 1721 904,11 2060 2590 605 251,00
120 003 32133 30 654 12,10 1625 18 875 12 919 2793339
11 39g 3 496 31 212 31825366 3 386 5 gos 516 1 600 13 3 66 863 1633 51, 121 126 115 s dů
1384 16 3153 5 zos 25 31
5 ir E 66 2 630 56 8
is j 36 156 1116 5 gos 2 128 151 zjb. j
iz i 24 16 1j 6 36 213 35 61.6
313 ij 15 sol s 1636 63 isi ion o 38 2165 10 16 1 je ᷣ
für 1 Tonne
263, 5g
für 1 Kilogramm
73, 9g 2 J53 24
2 144 60 1 oo dg . 6 1
25 16 z 26 14 366, 5 160 45 og 46 Joß il g6
233 993 1696 4236
42 400 9096
291 42
129 421
1
J
2 550 234 495 561 453 625 162, 06
25 939 2419 2 665 115,00 381 519 46 889 57 210 147,99
106716 64 256 59 660 66, 75 2 251 044 231 6856 197 584 89, 12 9 620 897 1510016 1353 505 141,08
die den Verkaufgwert am Ursprungsort ergibt, begründet. In den Vorjahren wurde von den Werken krrtämlicherweise eine andere Berechnung vorgenommen. Kaiserliches Statistisches Amt.
Berlin, den 25. März 1912.
Delbräãck.
177,865
110 46 149 9
64,20 67,77 110, 659
101 376 169 54746
1m 919 lo 12
——
20 735
6 6 290
Iss 20 11
—
) Außerdem 9121 Tonnen im Werte von 27 900 nicht bergmännisch gewonnen. — ) Nur aus Erzen gewonnene Schwefelsäure. — ) Der niedrige Dur hschniltswert wird durch eine Berechnung,
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
M 76.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Entwurf eines Eisenbahnanleihegesetzes ist nebst Begründung dem Hause der Abgeordneten zu⸗ gegangen. Er lautet, wie folgt:
§ 1.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, behufs Erweiterung, Ver⸗ vollständigung und besserer Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes sowie behufs Beteiligung des Staates an dem Bau von Kleinbahnen die folgenden Beträge zu verwenden:
L zur Herstellung von Eisenbahnen, und zwar:
a. zum Baue von Haupteisenbahnen:
von Nienburg a. Weser nach Minden 1. Westf. mit Abzweigung nach Stadthagen, weitere Kosten . 14020 000 4 von (Dortmund) Preußen nach Münster i. Westf.,
a 74230009 9009 von Oberhausen West nach Hohenbudberg, ein—⸗ schließlich einer neuen Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Ruhrort, weitere Kosten .. . 16 880 000
b. zum Baue von Nebeneisenbahnen: von Goldap nach Blindgallen.. . von Zinten nach Rosenberg . sd von Pollnow nach Zollbrück i. Pomm. von Maltsch nach Wohlau J von Celle nach Braunschweig mit Abzweigung k von 8 nach Wüstensachsen von Herscheid nach Lüdenscheid von Velbert nach Kettwig . k c. zur Beschaffung von Fahrzeugen in
folge des Baues dieser Eisenbahnen⸗
zusammen
II. zum Erwerbe des Eigentums:
1) der Bergheimer Kreisbahnen (von
Mödrath über Bergheim nach
Bedburg, von Elsdorf über Berg⸗
heim nach Rommerskirchen, von
Benzelrath nach Oberbolheim und
von Bedburg nach Ameln . . 10 180 000 4 2) der Mödrath — Liblar — Brühler
J 14
zusammen.
unter Uebernahme der mittleren und unteren Bediensteten dieser Bahnen;
III. zur Herstellung von zweiten und weiteren Gleisen auf den Strecken:
1) Ostrowo — Skalmierzyce. .
2) der Stadtverbindungsbahn Bres⸗
lau, einschließlich Herstellung elner neuen Abstellgleis gruppe westlich vom Hauptbahnhofe daselbst 6 660 000 Scheune Pasewalk . . 2126 000 Küstrin — Kietz — Frankfurt 4. O.. 1377009 Senftenberg Wausitz Drebkau. 1773 0090 Triptis Saalfeld... . . 3 110 0090 Vienenburg — Grauhof Gbf. . 517 000 Weetzen Münder a. Deister 3 300 000 Osberghausen (b. Ründeroth) — Dieringhausen, elnschließlich Ver⸗ legung der Strecke auf einen eigenen Bahnkörper . Mülheim a. Ruhr⸗Heißen — Essen⸗ ,,, 11) Block Hochstraße — Osterfeld Süd, Personenstationn ..
4334 000 4 860 000 6 410 000 h 390 000
11 043090 1647000 6 115 0090 7705 000
7ois 00 RDT doo S,
14 300 000 4
1440000 4K
1910000 47 000
347 000 zusammen
LV. zu nachstehenden Bauausführungen: 1) für die Herstellung einer Ver⸗ bindungsbahn bei Bebra 4 420 000 ) für die Herstellung einer Ver⸗ bindungsbahn zwischen Rüdesheim (Geisenheim und Sarmsheim (Ockenbeim) — Teilstrecken auf preußischem Gebiet zur Deckung der Mehrkosten für bereits genehmigte Bauausfüh⸗ rungen, und zwar: a. der Eisenbahn von Gum⸗ binnen nach Szittkehnen. b. der Eisenbahn von (Erndte⸗ brück Raumland Mark⸗ hausen (früher Raumland⸗ Berleburg) nach Allendorf b. Battenberg 2. der Eisenbahn von (Brügge) Oberbrügge nach Wipper⸗ fürth und Radevormwald . der Eisenbahn von Malmedy nach der Reichsgrenze in der Richtung auf Stavelot. der Eisenbahn von Seifen i. Westerwald nach Linz , der Eisenbahn von Jülich nach Dalheim i. d. Rhein⸗ R g. der Eisenbahn von Herings⸗ dorf Seebad nach Wolgaster⸗ k der Eisenbahn von Imme—⸗ keppel nach Lindlar i. der Eisenbahn von Nauen nach Oranienburg. k. der Eisenbahn von Alten hundem nach Birkelbach. der Eisenbahnen von Remagen über Dümpelfeld, Lissendorf und Jünkerath nach Wey⸗ wertz (früher Bütgenbach) . 11 626 000 der Eisenbahn von Marien⸗ berg · Langenbach nach Erbach i. Westerwallꝛ . der Eisenbahn von Pletten⸗ berg nach Herscheid ! der Eisenbahn von Ahrdorf nach Blankenheim Wald (früher Blankenheim (Gifel) 2400 000 . des zweiten Gleises auf der Strecke Breslau — Glogau. 165652000,
S7 h 000
263 000
490 000
S265 000
1300000
474 000 1000000 900 000 1645000
3365 000 2 100000
23 407 000 .;
Berlin, Dienstag, den 26. Mär;
1912.
des zweiten Gleises auf der Strecke Hermsdorf ⸗Kloster⸗ lausnitz Gera. des zweiten Gleises auf der Strecke Neurode = Glatz. der zweigleisigen Verbindung zwischen. den. Bahnhöfen Pillesheim (Linie Dümpel⸗ feld Lissendorf) und Gerol⸗ stein nebst selbständiger Ein⸗ führung der Bahn von Prüm in den Bahnhof Gerolstein 1360 000 t. der Umgehungsbahn bei Elm 2222000.
zusammen
V. zur Einrichtung elektrischer Zugförde⸗ rung auf den Berliner Stadt⸗, Ring⸗ und Vorortbahnen
VI. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die bestehenden Staatsbahnen II12 000 000 „;
VII. zur weiteren Förderung des Baues
von Kleinbahnen . 77000 009 insgesamt 3I36 737 00 A. NUeber die Verwendung des Fonds zu VII wird dem Landtag alljährlich Rechenschaft abgelegt werden.
Mit der Ausführung der unter Ib aufgeführten Eisenbahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind;
A. I) Der gesamte zum Baue der Eisenhahnen und deren Neben⸗ anlagen nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Um fang, in welchem er nach den landesgesetzlichen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei — der dauernd erforderliche zum Eigentume, der vorübergehend erforderliche zur Benutzung für die Zeit des Bedürfnisses — zu überweisen oder die Erstatkung der sämtlichen staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Entelgnung aufzuwenden Kosten, 4 aller Nebenentschädigungen für Wirtschaftserschwernisse und fonstige Nachteile, in rechtsgültiger Form ju übernehmen und sicherzustellen.
2) Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgeltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung derjenigen Anlagen erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Elfenbahnunternehmer im öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentumz auf Grund landesgesetzlicher Be⸗ stimmungen obliegt oder auferlegt wird.
3) ö den Grunderwerbekosten für die unter 1 und 8 benannten Eisenbahnen soll staatsseitig ein Zuschuß gewährt werden, und jwar: a. bei Nr. 1 (Goldap — Blindgallen) von . 120 000 ,
b.. 8 (Velbert Kettwig) von h30 000 ,.
3 Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Abs. 1 und 7) ist bei den unter 1 bis 7 benannten Eifenbahnen, soweit sie auf preußischem Gebiet auszuführen sind, AÄbstand zu nehmen, wenn von den Beteiligten in den mit ihnen wegen Ausführung der Anien abzuschließenden Verträgen die Leistung einer unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Pauschsumme in der nach— stehend für die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird, und zwar:
bei Nr. I (Goldap —Blindgallen von... 116000 ,
2 2 (Zinten —-Rosenberg) von.. 730 900 .
3 PVollnow — Zollbrück i PCsDdẜ’Conn— bI4 090 ,
4 (MaltschWohlau von.... 430 000.
5 (Celle = Braunschweig mit Abzweigung
nach Peine) von.. . 110690909.
6 (Hilders —Wüstensachsen) von 230 000
7 SHerscheid - Lüdenscheid) von 6522 000 .. Die Pauschsumme zu Nr. 1 (Goldap — Blindgallen) ist um den unter Abs. 3 genannten Staatszuschuß bereits gelürzt. .
5) Fur den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des Abs. 4 aus= schließlich Gemeindeverbände in Betracht kommen, ist die Bedingung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Abs. 1 und 2) bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn jeder der Gemeindeverbände sich verpflichtet, entweder den innerhalb seines Bezirks erforderlichen Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen in Abs. 1 und 2 unentgeltlich bereitzustellen oder aber nach Maßgabe des Abf. 4 die jenige Summe zu zablen, die der Minister der offentlichen Arbeiten nach Abschluß der ausführlichen Vorarbeiten als auf den einzelnen Gemeindeverband entfallenden Teilbetrag der Pauschsumme fest⸗ setzen wird. . ö 3
B. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig hält, von den daran be⸗ teiligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädigung fur die Bauer des Bestehens und Betriebes der Eisenbahnen zu ge— statten. .
C. 66 muß für die unter 4 und 7 benannten Eisenbahnen von den Beteiligten ein unverzinslicher, nicht rückzahlbarer Baukosten⸗ zuschuß übernommen werden, und zwar:
a. bel Nr. 4 (Maltsch=-Wohlau) von.
. (Verscheld = Lüdenscheid) von.
490 000 4Æ 546 0090.
41 108 000 116;
50 000 000 ;
370 000 4, 136 500 .
Die Staatsregierung wird ferner ermächtigt, die durch das Gesetz vom I4. Mat 1905 (Gesetzsammlung S. 117 im 5 1 unter Ib 19 zum Bau einer Nebeneisenbahn von Nienburg a. Weser] Lemke nach Diepholz bewilligten Mittel zum Bau einer Nebeneisenbabn von Nienburg a. We nach Diepholz — ohne Berührung des Bahnhofs Lemke — zu verwenden.
83.
Zu den auf Grund der ausführlichen Vorarbeiten noch festzu⸗ stellenden anschlagmäßigen Baukosten der im 1 unter 17 2 vor- gesebenen Verbindungsbahn zwischen Rüdesheim (Geisenbeim) und Sarmsheim (Ockenheim — Teilstrecken auf preußischem Gebiete ohne die Verbindungsbabn nach Geisenheim — leistet das Reich einen unverzinslichen. nicht rückzahlbaren Barzuschuß in Döhe von 80h. Diefe Kosten sind vorläufig zu 5 193 000 , der Beitrag des Reichs mithin vorläufig zu 3 895 000 ,
8 3
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die im F 1 unter J und 1V vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen im Betrage vonn . . 129 830 000.4 nachstehende Beträge mitzuverwenden: I) die Baukostenzuschüsse der Be⸗ teiligten gemäß § 1 O mit zu⸗ i den Erlös aus dem Verkaufe von Aktien des Oberhausener Wasser⸗ werkt, die mit dem Erwerbe des Göln⸗Mindener und des Bergisch⸗ Markischen Eisenbahnunternehmens Gesetze vom 20. Dezember 1879, ; i , S. 635, und 28. März 1882, Gesetzsamml. S. 21) in das
Eigentum deg Staates über
506 500 M,
3) den Barzuschuß des Reichs gemäß §5 3 mit vorläufig... 3 895 000 zusammen Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag im 51 Nr. L und ITV von vorläufig... 124 948 500 4 sowie zur Deckung der Mittel für die im § 1 unter II, III und V bis VI vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. im e. von 20670 000 M sind Staatsschuldverschreibungen aus⸗ zugeben. An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeits termin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird er mächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schaßanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreihungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatz anweisungen können wiederholt ausgegeben werden. Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von faͤllig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt. verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeit- punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz anweisungen aufhört. Wird von den Beteiligten von der ihnen im 1 unter A Abs.“ und 5 eingeraumten Befugnis, statt der unentgeltlichen Bereitstellung des Grund und Bodens die Zahlung einer Pauschsumme zu wählen, Gebrauch gemacht, so erhöht sich die von der Staatsregierung nach § 1 Nr. Ip für den Bau der betreffenden Eisenbahn zu verwendende Summe sowie die Gesamtsumme des 5 1 um die im § 1 unter A Abf. 4 bei den einzelnen Linien angegebenen Beträge oder um die nach Abs. 5 von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten Tellbeträge dergestalt, daß die von den Beteiligten hiernach ju zablenden Pauschfummen oder Teilbeträge einer Pauschsumme den vorstehenden Deckungsmitteln hinzutreten.
§5. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Fin maß zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen ursen die , ,, m, . und die Schuldverschreibungen veraus⸗ gabt werden sollen (6 4), bestimmt der Finanzminister,
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An- leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1859, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 119), des Gesetzes vom 5. Mär; 187, betreffend die Tilgung von Staats- schulden [(Gesetzlamml. S. 43), und des Gesetzes vom 3. Mal 1905, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Gisenbahn⸗ verwaltung (Gesetzsamml. S. l)) ur Anwendung.
45531 500 6
Jede Verfügung der Staatsregierung über die im 8 1 unter 1 bis V bezeichneten Cisenbahnen und Eisenbahnteile durch Veräußerung 6 zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des andtags.
Diese Bestimmung benieht sich nicht auf die beweglichen Bestand⸗ teile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen und Eisenbahnteile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als sie nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahnen entbehrlich sind.
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Handel und Gewerbe.
Nach der Wochen übersicht der Reichsbank vom 23. März 1912 betrugen (4 und — im Vergleich zur Vorwoche): Aktiva: nn, 1911 1910
Metallbestand ¶ Be 4 « A A
stand an 4
fähigem deutschen
Gelde und an Gold
in Barren oder aus
ländischen Münzen,
das Kilogr. fein zu
2784 A berechnet) 1 248 395 900
1133 637 9000 C 11151 (64
darunter Gold. 4 3 866 O00
0 ss 0 S1 272 0 813 7198 000 C 17536 00) Bestand an Reichs. kassenscheinen... 50 530 M0 1128 000 4
69 3 oo0 Bestand an Noten anderer Banken
Z szo oo09 34 goo ooo 27 Ces Coo 1 7 239 00 (4 5593 0 (4 8111000 Bestand an Wechseln und Scheã] . 1074585 Sgo sss Oo 354 057 O00 ¶ 21 288 000 (— 15 728 000) (4 52281 000) Bestand an Lombard. = 589 727 0090 do 772 0
forderungen . . ¶ 27 049 o (— 17140 00⏑0;,ͤ– — 40200) Beftand an Effekten 0 000 2 420 0900 178211 09090 32 ol oo —. 108000 (4 46889 009) Bestand an sonstigen
Atiwben.. 70 0090 204 948 000
142 969 oo 1844 7S80 Oo . 2553 00)
¶ 10 502 0 Passiva. Grundkapital.
Reserve fonds. 64 S1 4 000 (underãndert) Betra der um
lausenden Noten. 1547 175 000 1409 0959 909 4 19179 00) — 11551 000) sonstige täglich fällige
Verbindlichkeiten. S03 247 0090 7h68 411 000 ( 49 672 000 (— 7696 000)
sonstige Passiva. 29 374 000 21 934 0090 (4 1732 00064 609 009)
180 000 0990 (unverandert) 64 814 000 (unverandert)
14348200
180 0090 0090 (unverandert)
180 000 009 (unverandert) 66 937 0090 (unverändert)
Konkurse im Auslande Rumänien.
Amtsbezirk des Galatzer Konsulats.
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Moritz Herscoviei Foegzani
u. Simon
gegangen sind, mit... 180000.
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