rechtfertigt, wenn er sich damit an die öffentlichen Sparkassen wendet, Umfange ein zuführen, nun mit der Einschränkung, daß die Ermäßigung es mit dem Zuschuß der Stadt Frankfurt? Wird dieser alljährlich nen ndrechts, wonach die Errichtung von Universitäten eines Privilegiums J hätte. So sind unsere Kurateren an den anderen bestehenden J gewiß bebalten muß, auch einigermaßen von privater Selte
weil diese von ihm mit der Mündel icherheit privilegiert sind. Herr nur für die Werktage gelten soll, daß die Mindestbeteiligung 20 Köpfe bewilligt werden müssen? Das geht unmöglich bei den schwankend ĩ ; . j ü ö ũ̃ ijne E ĩ Wachler hat gesagt, der Staat . ö. J . . und der Mindestgefamtfahrpreis 20 6 betragen soll. Mehrheiten in einer Stadiverordnetenversammlung. Win 6 de a,, . stimnt mit dem allgemeinen deutschen Universitäten zu verstehen. Also in diesem . , das unterstützt würde, . wee. meine Herren, , . . ; Dag Haus Peschließt nach dem Antrage der Kommission. alfo rechtliche Garantien für diese Zuschüßse haben. Den Gedanken nnbersttãtsrecht überein. Kuratorium, daz in Frankfurt beabsichtigt ift, n cht wirken. Dieses Gabe, dieses große Unternehmen. Da werden
Mündelsicherheit gewãhrt. Ist denn aber, wenn gesetzlich fieber eine Pelition des Magistrats von Görlitz um A b stand-⸗ der in der Budgeikommission aufgetaucht it, daß man Hen staatliche Im alten Deutschen Reich war die Errichtung von Universitäten Kuratorium ist bestimmt, um die finanziellen und ãußeren Verhältnisse wenn ich mich nicht von Anfang an ablehnend verhalte. Ich er⸗ bestimmt wird: eine mündelsichere Anlage kann bei Sparkassen er⸗ n ahme von der Einführung des Reiigionsunter⸗ Kurator durch ein privates Kuratorium verflüchtigen will, halte ich für helanntlich ein Reservatrecht des Kaisers. Der Grund hierfür wird der zukünftigen Universität Frankfurt zu regeln, und würde daneben kenne die Schwere der Verantwortung völlig an, ich bin auch in eine
folgen, dieses etwas anderes, wie die Gewährung der Mündelsicher ⸗· ichts in den Pflicht fortbildun göschutken und von höchst bedenklich. Wenn es sich nur um rein finanzielle Fragen handelte, aber darin gefunden, daß die allgemelne Anerkennung des Rechts zur Ver- also durchaus die Einwirkung des Ministert bejw. des von ihm damit sehr eingehende, gewissenhafte Prüfung dieser Dinge nach allen Seiten
ö ; ; der nnterstellung dieser Schulen unter ein auch nur um rei ĩ . ü ̃ . x ; ö ; ; J beitꝛ Der Staat kann iefolgedessen als Gegenleistung beanspruchen, anderes Ministerinm als das für Handel und Ge h. es 1 2 ie m e m n, 66 9 lelhung der akademischen Würden, des wesentlichsten Privilegs der beauftragten Beamten bestehen. hin eingetreten; und so, meine Herren, wie dieses Projekt an mich
daß, weil er für die Anlagen bei der Sparkasse garantiert, die Spar⸗ werbe Beibehaltung der Befugnis zur Errichtung Universität, die Besetzun ü i inri nnz ĩ t taiserli ĩ ken des H Vorred treten ist, so habe i icht et ls ausführbar be⸗ ber tiert, x ; ; g der Lehrstühle, die Einrichtun persitãten, hierdurch gesichert wurde. Das Kaiserliche Recht ist Ich hoffe, daß ich damit die Bedenken des Herrn Vorredners herangetreten it, o habe ich es nicht etwa als ausführbar
kassen ihrerselts auch einen Teil ihrer Vermõgenebestãnde in Staats- ö, unaler n en, wird nach 5 usw. in Betracht. Erst wenn diese Fragen nn ß ö. . auf die Landesherren übergegangen. Für seine Ausübung sind habe beiseite stellen können, die er darin sieht, daß nicht etwa ein zeichnet. Die Sirenentöne der Stadt Frankfurt haben mich nicht
anleihen anlegen, damit der Staat in seinem eigenen Kredit ge— dem AUntrage des Berichterstatters der Handelßkommission, Herrn wird man dazu übergehen können, die Frage zu prüfen, ob eine Beschtãnkungen in dem Sinne, daß der Weg der Gesetzgebung an aus Frankfurtern zusammengesetztes Kollegium Rechte des Staats betört. Dort, meine Herren, waren andere Absichten vorhanden. Da
= pon Putrkamer, Uebergang zur Tagesordnun be ⸗ iglÜi j . . . . ; ö ; stützt wird. . ö folgt der ier, ö Irrich her ö ber k k 66 . die Stelle der Königlichen Verordnung zu treten hätte, nicht ein oder der Universität wahrnehmen soll; das ist nicht die Absicht. wollte man eine Stlftungsuniversitãt, die etwa so dastehen sollte, wie Hierdurch wird dann auch zu glelcher Zeit der Kommunalkredit die Petitionen des Grundbesitzervereint Frankfurtertorbezirk, des Haus ⸗ Typ der Universitäten festzulegen. Der gesetzgeberlsche Weg 9 eführt worden. Insbesondere ist dies nicht durch die preußische Wenn er dann angeführt hat, daß es doch recht bedenklich sei, eine höhere Schule, und der Minister sollte die allgemeine Staatsaufsicht mitgestützt. Denn wenn die Staatspapiere, die überall die Führung und Grundbesitzervereins von 1895 zu Charlottenburg und des Grund⸗ namentlich dann nötig, wenn, wie es bier der Fall zu sein schein, r ufsung geschehen. In dieser Beziehung ist zunächst auf Artikel 28 daß nun alljährlich wieder Bewilligungen für die Universität darüber führen, er sollte das Recht haben, zu bestätigen usw. Darauf bei den gleichartigen Papieren haben, im Kurse in die Höhe gehen, F,, der . n g fr, ö um die, Grenzen, ob lee oder nicht staatlich, in Hedenksichen der Verfassung hinzuweisen, welcher bestimmt: in Frankfurt stattfinden müßten, um die Universität zu speisen, bin ich nicht eingegangen. Ich habe gesagt, nur dann kann ich den werden auch die Kommunalpapiere mitsolgen. Herr Dr. Wachler hat def rel t . . 8 * ern ng der 3 fo ö . n k , Das Schul. und Unterrichtswesen ist durch Gesetz zu regeln. so trete ich ihm darin völlig bei. Wenn die Dinge so Plan weiter verfolgen, wenn der König das Privileg gibt, wenn der dieses allerdings bezweifelt, weil die Kurserhöhung der Staatepapiere vom 1. Juli 19089 für Groß Berlin. oder jener Ruance seinen gf, den es schon auf r g rn Bis zu anderweiter gesetzlicher Regelung verbleibt es hinsichtlich geregelt werden sollen, daß etwa alljährlich in der Frank ⸗ König die Statuten erläßt und dann daraus die Konsequenzen folgen auf künstlichem Wege herbeigeführt werde. Ich möchte aber Herrn Berichterstatter Graf von der Schulenbhrgf Grünthal Gebiete hat allmählich auch auf da geistige Gebiet aut dehnen win des Schul- und Unterrichtswesens bei dem geltenden Recht. furter Stadtverordneten versammlung darüber Beschluß gefaßt werden bezüglich der Bestimmungen die ich vorhin angezogen habe. Ist das Dr. Wachler erwidern, daß in demselben Gesetz, wenn auch indirekt, beantragt, die Petitionen der Staatsregierung zur Berückfichtigung Wohin würde es führen, wenn z. B. bei Frankfurt die Börse, die z Weiter kommt in Betracht Art. 50 Abs. 1 der Verfassung, welcher müßte, in welcher Höhe die Universität einen Zuschuß von der Stadt aber der Fall, dann, sollte ich meinen, schwinden auch diese Bedenken.
ö ; . . zu überweisen. auch Mitstifterin ist, auf die? ionalõ ü T , , 565 . s ; ; r . ar d . e. gran glabne me de, , , ö. Ein Regierungs kom mässar erklärt: Der Herr Minister . ö ö d lautet: Frankfurt zu bekommen hätte, so würde ich das auch nicht für an⸗ Was nun die örtliche Lage anlangt, so habe ich das ja auch Denn es sind von den Anlagen in Inhaberpapieren ausdrücklich, für ist der Meinung, daß die bisher herausgebrachten ier gen die be. bon Unipersitäten umgeben, fodaß man die Bedürfnisfrage nicht e. Dem König steht die Verleihung von Orden und anderen mit nehmbar halten. Ich glaube, daß es nur so geregelt werden könnte in der Kommission schon ganz ehrlich ausgesprochen: wenn der
die übrigen Inhaberpapiere freigegeben worden. Die Kommunal- weisen sollen, daß in bestimmten Bezirken ein lebhafter Bauschwindel welteres bejahen kann. Ich würde es bitter beklagen, wenn eine so Vorrechten nicht verbundenen Auszeichnungen zu daß die Beiträge, di d dere Stellen geben, so fest⸗ Staat eine Universität begründen wollte mit seinen Mitteln ; . ; ; n 6. h ö en, 282 . ꝛ ge, die Frankfurt oder an . 9 ; sparkassen werden ohne Frage diese /s meistens in Rommunalpapieren berrscht nicht gußreichen, daß das Piaterial weder zuverlässig noch alte Universität wie Marburg geschädigt werden würde. Es komm Vicser Bestimmung entspricht es, wenn das Privilegtum zur Erteilung gelegt werden, daß sie von der Universität swilrechtlich eingeklagt würde er wohl kaum die Stadt Frankfurt gewählt haben. Aber
⸗ beweiskräftig ist. Es ist deshalb in Aussicht genommen worden, auf auch weiter d ilieu i ĩ ĩ r z ; ; j f anlegen. Also selbst wenn das Argument zutreffen sollte, welches amtlichem Wlhe die nötigen Unterlagen zu aer, Es pak in il er ö. , ee, xer akademischen Würden der Universität vom König verliehen wird. werden können. Es müßten feste Verträge abgschlofsen werden, die nun liegt die Sache doch so, daß die Stadt Frankfurt beziehungs
Herr Dr. Wachler anführt, daß eine künstliche Hebung der Staats. durch eine Enquete die Verluste festgestellt werden, welche den Hand gehenden Polizeieinrichtungen ist, jeden Augenblick die Gefahr einc Ferner kann hier angezogen werden Art. 31 der Verfassung, welcher diejenigen, die geben wollen, unter allen Umständen verpflichten, weise die Stifter, die da in Frage kommen, diese Mittel aufgebracht
papiere keine Wirkung auf Kommunalpapiere haben würde, so würde werkern erwachsen sind. Die Untersuchungen sollen durch das Konfliktes zwischen Polizei und Stadenten gegeben. Da werden dann lautet: bestimmte Summen entweder ein für allemal oder alljährlich zur haben und nun darum bitten, das Privileg zu geben. Kann man
das Argument nicht zutreffen, weil die künstliche Hebung auch für , ö ö . 1 kö . . ö. die Wahrheit fennet und fat Die Bedingungen, unter welchen Korporationsrechte erteilt oder] Verfügung zu stellen, um die Universität zu subventionieren, sodaß die dann sagen, daß die Lage, die Art von Frankfurt es unmöglich macht,
Kommunalpapiere mit eingeführt werden soll. Dabcl soll die strikteste Geheimhaltung der Crgebnisse gewahr le gte n, . 3 u ter ted ge e n gn r Perweigert werden, bestimmt das Gesetz— Universitat völlig unabhängig wäre in Zukunft von dem Willen der einem solchen Antrage zu entsprechen? Das möchte ich doch be⸗ Herr Dr. Wachler hat gemeint, es wäre viel ratsamer, den Kurs werden. Als Orte für die Erhebungen sind Groß Berlin, Breslau, Minister noch nicht den Sirenentönen der Stadt Frankfurt erlegen, in Verbindung mit Art. 109, wonach bis zum Erlaß dieses] Geber. Die müßten sich ein für allemal sestgelegt haben, und es streiten.
der Staatspapiere dadurch in die Höhe zu bringen, daß man den Cöln, Dortmund und Kiel in Aussicht genommen. Ich fürchte, daß auf hn das bekannte Dichterwort eines alten Frant.⸗ Gesetzks die bestehenden Bestimmungen in Kraft bleiben. müßte in der Weise geschehen sein, daß die Unbersität es zivilrechtlich Was die Nähe von anderen Universttäten anlangt, so spielen
Kreis der Verkäufer von Obligationen und Schuldverschreibungen ein., Das Haus beschließt nach dem Antrage der Kommission. furters zutrifft: Halb zog sie ihn, halb sank er hin. Wir wollen die Danach aber ist die Begründung einer juristischen Person des einklagen kann. Wenn das aber so geschieht, dann möchte ich glauben, diese Dinge, wie mir scheint, heutöutage keine große Rolle
ö ; ö '. Die Beratung bon zwei Petitionen, betreffend den Bgu einer alt e dreußi iversitã ö : ; ; schränkte. Ja, meine Herren, das wäre sehr schön, wenn man das Eisenbahn von ö ach . und den Bau . laffnn j . ,, r,, öffentlichen Rechtes Sache der Verwaltung und nicht Sache der daß Bedenken daraus kaum noch entnommen werden können, daß die mehr. Ich habe auch in der Kommission darauf hingewiesen, mmen; denn dann ist eine völlig klare daß Jena, Leipzig und Halle in unmittelbarer Nähe liegen
könnte, aber das ist außerordentlich schwer. Der preußische Staat Eifenbahn von Oels über Min ken nach Oh lau wird 4 ö ; Gesetzgebung. Mittel von dritter Seite ko ist sehr weitherzig gewesen in der Gewährung der Mündel ⸗ Pon der Tagesordnung abgesetzt, weil der Berichterstatter, Graf von Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten Aus diesen Ausführungen ergibt sich, daß nach den Bestimmungen Unterlage geschaffen, und es ist nicht zu befürchten, daß in Zukunft und alle dre Universitäten blühen. Sehr gewichtig ist ja das Interesse
sicherheit für die Schuldverschrelbungen der verschiedensten n n, die Verhandlungen des Reichstags verhindert D. Dr. von Trott zu Solz: Les Allgemeinen Landrechts die Errichtung einer Universität in Frank- durch die Geldgeber etwa dadurch, daß sie weniger oder mehr geben, der Universität Marburg, das — das läßt sich gar nicht leugnen — Korporationen und die verschiedensten Arten von Darlehen. Er . Damit ist die Tagesordnung erschöpft Meine Herren! Die Frage der Gründung einer Universität in furt am Main eines Königlichen Privilegiums bedürfen würde, und irgend ein Einfluß auf die Gestaltung der Universität ausgeübt einigermaßen durch diese Neugründung berührt wird. Ich habe auch könnte die Einschränkung also nur in der Form ausführen, daß er 9. chluß 12 . N g i pli. . Frankfurt a. M. steht heute hier nicht zum ersten Mal zu naß das Gleiche auch dann gilt, wenn man annehmen wollte, daß die werden kann. Denn das gebe ich zu, das wird unter schon in der Kommission gesagt, daß man wirklich von das Privileg der Mündelsicherheit zurückzöge. Ich möchte einmal s cheinũ ö ö. , , Nächste Sitzung unbestimmt, wahr⸗ Erörterung. Wir haben in diesem Hause schon im vorigen Jahte . fragliche Bestimmung des Allgemeinen Landrechts für die Stadt Frank- allen Umständen festgehalten werden müssen: die Universttät mir nicht annehmen kann, daß ich gerade die Interessen hören, welcher Schrel der Entrüstung dann durchs Land ginge, Kö darüber gesprochen, und es ist von meinem Herrn Vorredner die Er. urt keine Geltung hätte. Unseren bestehenden Gesetzen entspricht es muß herausgehoben werden aus einer Abhängigkeit von irgend der Universität Marburg vernachlässigen würde. Diese wenn die Staattreglerung einen derartigen Versuch machen wollte! ö klärung mitgeteilt worden, die ich damals hier abgegeben habe. also, wenn der Akt der Errichtung der Universität im Verordnungswege einer dritten Stelle, die Universität soll) ebenso gestaltet Untversität steht mir unter den Universitãäten besonders
Ein anderer Weg wäre, daß man der Ausgabe von Industrie— — s der Ab 6 Die Auffassung, die ich damals festgelegt habe, habe ich auh und nicht im Wege der Gesetzgebung erfolgt. Der Weg der Gesetz, werden wie alle anderen Untversitäten, unberührt, unbeeinflußt nahe. Ich bin aber nun der Ueberzeugung, daß ein dauernder Schaden obligationen und Industriepapieren Schwierigkeiten bereitete. Auch Haus der geordneten. heute noch. Ich bin der Ansicht, daß eine Universität in Frankfut gebung könnte nur dann in Frage kommen, wenn in Frankfurt eine von irgend welchen Dingen, die nicht mit dem Lehrbetrieb, mit dem für Marburg aus der Gründung von Frankfurt nicht entstehen wird. das ist wiederholt empfohlen worden. Aber auch dieses Mittel wäre 46. Sitzung (Abendsitzung) vom N. März 1912, Abends 71 Uhr. durch Königliche Verordnung nur dann begründet werden kann, wem Aniversität ins Leben gerufen würde, welche den Bestimmungen des Forschungẽbetrieb eng zusammenhängen. Ich würde das für einen Der Staat wird selbstverständlich nach wie vor Marburg pflegen. ein sehr schwieriges und sehr zweischneidiges; denn wenn man der In⸗ Das Haus setzt die Berakung des Etats des Min isteriums sie fich nach ihrer Gestaltung, nach ihrem ganzen Aufbau, nach den Landrechts nicht entspräche, insbesondere also eine Universität, die großen Fehler halten und würde meine Justimmung dazu niemals Er wird dafür sorgen, daß Marburg diejenigen Einrichtungen be⸗ dustrie die Geldbeschaffung wesentlich erschwerte, würde man vielleicht der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten bei grundfätzlichen Bestimmungen, die für sie maßgebend sein sollen, ab atcht als eine Veranstaltung des Staates anzusehen ist. Mit dieser geben, wie ich mich überhaupt bel den ganzen Verhandlungen — das kommt, die es braucht. Vielleicht wird er sogar noch eine größere dem eigenen Lande erheblichen Schaden zufügen. Es würde auch gar⸗ dem Kapitel „Universitäten und Charité krankenhaus eine Veranstaltung des Staates im Sinne des Allgemeinen Lan. staatsrechtlichen Auffassung glaube ich überdies auch im wesentlichen wiederhole ich — ja auf den Standpunkt gestellt habe: ich kann nur Sorgfalt, wenn das möglich wäre, auf Marburg anwenden (Heiter⸗ nicht anders gehen, als wenn der Staat eine Beaufsichtigung der in Berlin“ fort. rechts charakterisiert. Ist das der Fall, sind die Bestimmungen so mnit dem übereinzustimmen, waß der Herr Vorredner vorgebracht hat. mitarbelten, wenn Ihr Euch bereit findet, eine Universität zu keith, als wenn in der Nachbarschaft die Frankfurter Universitãt Papiere und damit zu gleicher Zeit dem Abnehmer gegenüber elne Zunãchst wird die Frage der Errichtung einer Uni⸗ gefaßt, daß es unzweifelhaft ist, daß diese Universität entsprechen Sehr richtig! im Zentrum.) Er hat, wenn ich ihn richtig verstanden gründen wie die anderen Universitäten, eine staatliche Veranstaltung. nicht vorhanden ist. Ich bin auch der Ansicht, man soll die kleinen gewisse Verantwortung übernähme. Diese Verantwortung würde der versität in Frankfurt 4. M. besprochen. der Vorschrift des Allgemeinen Landrechts als eine staatliche Ver. nabe, denselben Schluß gezogen aus seinen Deduktionen, der sich aus Darüber haben wir dann weiter verhandelt, sind auf Einzelheiten Universitaͤten besonders berücksichtigen. Ich glaube auch, daß es recht
Staat garnicht tragen können; denn er ist meist garnicht imstande, die t Die Abgg. Dr. Friedberg (nl) und Genossen bean- anstaltung angesehen werden kann, dann kann sie durch Königlich meinen eigenen Ausführungen ergibt. eingegangen und sind insbesondere in eine eingehende Prüfung . gut ist, wenn die Studenten an kleine Universttãten gehen. Aber, Bonität der einzelnen Papiere so zu prüfen, daß er die Verantwortung ra gn, g wird ersucht Verordnung privileglert und ins Leben gerufen werden, aber ach Er hat nun die Frage gestellt — und darauf schien es ihm ganz und zwar hat diese Prüfung in Verbindung mit dem Herrn Finanz. meine Herren, sehen Sie doch einmal die großen Universitäten an;
für ihre Sicherheit übernehmen könnte Also die Empfehlung, den Kreis H ihre Zuftimmung zur Gründung, der Universität nur durch Königliche Verardnung. ; besonders anzukommen — werden nun auch diejenigen Anforderungen minister stattgefunden über die finanzielle Lage 4 . sie sind nun einmal urreit sehr beliebt Sehen Sie München, sehen der Verkäufer einzuschränken, läßt sich leichter aussprechen als tat⸗ Frankfurt nur dann zu geben, wenn der Charakter dieser Uni⸗ Was die staatsrechtliche Seite der Frage anlangt, so steht dan] gpan die Organisation der zukünftigen Universität in Frankfurt a. M. Sache eingetreten, ob nämlich . die ausreichenden . vor. ] Sie Leipzig, sehen sie Berlin an; diese Universitãten find voller sächlich durchführen. Infolgedessen müssen wir damit rechnen, daß dersität als einer Staatsveransfaltung im Sinne des preußischen Königliche Staatsministerium auf folgendem Standpunkt: gestellt werden, welche gestellt werden müssen, um sie als eine staat⸗ handen seien, ob man mit Sicherheit annehmen könnte, daß Studenten. Und wenn nun eine vierte Universität in einer großen
wir unsere Staatspapiere regelmäßig unter einer großen Konkurrenz , ,,, uf kene. . Die Frage der Errichtung von Universitäten ist gesetzlich geregelt liche Veranstaltung in dem von mlr erwähnten Sinne gelten lassen nicht nur für die Gegenwart und auch nicht nur für die Stadt hin zukommt, können wir vielleicht erwarten, daß Berlin von auf den Markt bringen. den Verhältnissen I. de, Universitäten ,, . . und zwar in Teil 1 Titel 12 des Allgemelnen Landrechts. Ol ju können? Ich habe mich, als die Frankfurter Herren an mich nächste Zukunft, sondern auf absehbare Zeit, soweit man ihr entlastet würde, was sehr wünschenswert wäre. Ich habe gesagt⸗ Meine Herren, es mag ja sehr fiskalisch klingen, daß der Staat die Frelhelt der wissenschaftlichen Lehre und Forschung sichergeftellt, wichtigsten Bestimmungen sind folgende — ich will sie noch einnzl herankamen, von vornherein auf den Standpunkt gestellt, daß ich überhaupt sehen kann, ausreichende Mittel da seien. Diese daß aus der Bedürfnisfrage kein Grund gegen die neue Universitãt in für seine Zwecke die Sparkassen nötigen will, ihr Vermögen zum Teil wenn endlich auch für die ukunft Gewähr geboten wird, daß hier vortragen — in der ganzen Angelegenheit nur dann überhaupt weitere Verhand⸗ Prüfung hat allerdings völlig befriedigt; das kann ich hier Frankfurt entnommen werden könnte. Denn wir sind doch, wenn Sie in Staatepapieren anzulegen. Aber wat ist eigentlich fistalisch? Die 9, für die Uniwersität nicht in Anspruch genommen 851. Schulen und Universitãten sind Veranstaltungen M lungen führen könnte, wenn es sich handeln sollte um die Begründung aussprechen. ö. . ö 3 9 . ö. ö ö . ö ö . . J, . ge⸗ . Fe n . . ö e . ; . ; 5 * , / ; z . ; läufig aufgestellt worden sind, sind sehr reichli emessen, wachsen in den letzten ahren. Die Universitäten haben nicht zu Staatskesse ist doch nicht für sich selbst da, sondern sie soll die Zwecke Y) ' die mit den Frankfurter Behörden, Instituten und Privat- Sfaates, welche den Unterricht der Jugend in nützlichen Kenntnis⸗ einer Universztät als staatlicher Veranstaltung im Sinne des All. läufig aufges . anten e hee, w hene min, Haneltgh .
wier Millionen festgelegt, sodaß nach dieser Richtung Bedenken nicht kann man jedenfalls nicht sagen, daß dazu kein Bedürfnis vorhanden bestehen. ist. Auch aus diesem Grunde habe ich daher einen Grund nicht ent⸗
der Allgemeinheit erfüllen, ein jeder hat den Vorteil davon. Ich personen abgeschlossenen Verträge vor Zustimmung zu der Grůndung und Wissenschaften zur Absicht haben. gemeinen Landrechts, daß also alle die grundlegenden Bestimmungen, Summen sind vorhanden,
glaube daher, daß man das Wort fißkalisch dat in mancher Hinsicht der Univerität dem Hause der Abgeordneten vorzulegen. § 2. Dergleichen Anstalten sollen nur mit Vorwissen und 6. rie wir an unsern anderen Universitäten haben, auch für Frankfurt einen unangenehmen Beigeschmack hat, auf diese Frage nicht anwenden Die Abgg. Graf Clairon d'Haussonville (kons) und nehmigung des Staates errichtet werden. Dr wn zefthrt werden, daß also nicht etwa die Stadt Frankfurt . ] — . kann. Denn es liegt tatsächlich im allgemeinen Interesse, im Genossen beantra gen: . § 67. Universitäten haben alle Rechte privilegierter Kn. oder eine Gesamthelt von Stiftern sich dort zusammentun, ihrerseits Ob man aber in Frankfurt bereit ist, auf den Boden zu treten, nehmen können, mich gegen das Projekt zu stellen. — = Interesse des ganzen Landes, daß die Staatsanleihen einen regel—⸗ r ,, staatlichen Uni sitat porationen. ein Statut machen, nach dem eine Universität begründet werden soll,ů den ich als den allein mõglichen bezeichnet habe, das ist die Frage. Ich habe mit den Herren verhandelt, habe meine Grundsãtze mäßlgen Käuferkreis haben und daß die Kurse bei Neuemissionen Frankfurt 4. M. . in n r nn, , en §z 68. Die innere Verfassung derselben, die Rechte des abb. und daß dazu nur die staatliche Genehmigung eingeholt würde. Ich kann versichern, daß ich an diesen Dingen unbedingt sesthalten dargelegt und muß nun abwarten, ob sie in Frankfurt Annahme finden. nicht sinken. Herr Freiherr von Rheinbaben hat vorhin schon aus—⸗ Selbständigkeit für die erste Cinrichtung und die Dauer festgestellt mischen Senats und seines jedesmaligen Vorstehers in Besorguß Ich habe mich auf den Standpunkt gestellt, daß die Angelegenheit werde. Ich bin nicht gewillt, dort irgendwie eine Universität Geschieht das, stellen sich die Frankfurter Stellen auf den von mir ge= geführt, daß alle, die im Vertrauen auf den Staatskredit Staatsobli. wird, und die Drhnung der Verhältnisse dieser Universität nach den und Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten sind ut mr in der Weise geregelt werden könnte, daß der König kraft des ihm erstehen zu lassen, die in den Fragen, die von grund. kennzeichneten Boden, treten sie dann mit ihren Anträgen an mich gasionen erworben haben, geschädigt werden, wenn die Kurse der Staats 4 sestzulegen, die für die übrigen preußischen Universitäten Privilegien und die vom Staat genehmigten Statuten einer jern mnustehenden Rechts seinerseits das Privileg gibt, seinerseits die Universität sätzlicher Bedeutung sind, von den Universttäten abweicht, die wir heran, so werde ich in eine neue Prüfung aller Einzelheiten ein⸗ anleiben heruntergehen. Dieses mässen wir verhindern, ; 2; für den Fall, der Begründung der Universität in den Universität bestimmt. begründet, seinerseits die Statuten erläßt, nach denen die Universität sonst in unserm Staate haben. Das schließt natürlich nicht aus, daß treten, und diese kun wird sich wesentlich darauf zu berieben Nach Auffassung der Staatsregierung wird das vorliegende Gesetz Stactshäushalt einen sie betreffenden blinden Titel einzustellen. Diese Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts sind noch beute n leben soll. Es würde also namentlich die Ernennung der Pro⸗ man in nicht grundsätzlichen Dingen den besonderen Verhãltnissen haben, ob alle die Voraussetzungen erfüllt sind, die die Nniversität als Rechnung tragen kann. Dagegen wird sich gewiß nichts einwenden eine Veranstaltung des Staats im Sinne des Landrechts charaktert⸗
jm Verein mit den bereits erwähnten Maßnahmen des Reiches und Die Abg. Schmedding Gentr.) und Genossen be⸗ Geltung, insbesondere hat die preußische Verfassung daran nichts d ⸗ fessoren dem Könige und dem Minister vorbehalten werden müssen, . 1 , . ö = des Staates zur Abhilfe wesentlich mit beitragen, ich bitte daher, das antragen; ; andert. Auch sonst sind keine Gefetze ergangen, welche diesen Be Es wuͤrde die Berufung der Professoren nach denselben Grundsätzen zu lassen. Es liegen eben besondere Berhaltnisse bei 2 . sieren, und nut dann, wenn diese a , ne erfüllt sind, würde Gesetz anzunehmen. an . Antrage des Abg. Grafen Clairon d' Haussonville hinzu stimmungen entgegenstehen. ʒetrfolgen haben, wie sie bei den anderen Universitäten erfolgt. Das . . 44 H ,, 4 ö. die . ich 2 . halten, den Antrag an Allerhöchster Stelle ug ö ; Was nun die Frage anlangt, wer für den Staat die in 82 det. SʒeLCeschieht, wie Sie wissen, bekanntlich in der Weise, daß die Fakultäten Punkte also, a es, was mit der Frei ö r vorzulegen. ravo! 3) den Ausbau der Universität Münst ᷓ ag e, n, h, , , n, nen,, A. ; ; z ĩ - nnive snᷣ sowie den weiteren . , . gesehene Genehmigung zur Errichtung von Universitäten erteilt nn drei Kandidaten vorschlagen, daß das aber nicht die Wirkung hat, daß Forschung zusammenhãngt, was . . w t der ö. . Abg. Dr. Bredt-⸗ Marburg (feeikons.): Die Privilegierung einer 7. Sitzung vom 28. März 1912, Vormittags 11 Uhr. Marburg ohne Räcksicht auf die etwa errichtete Universitaͤt gemäß 8 68 die Statuten Ler Universität festsetzt, so ber! nn der König etwa an diesen Vorschlag gebunden wäre; er ist zusammenhängt, was mit den dechten der , Unlversität ist ganz, selbstuerstandlich ein Vorrecht der Krone, aber (Bericht von Wolffs Telegraphi Bu Frankfurt mit tunlichster Beschleunigung zu fördern. keinerlei Meinungsverschiedenheit darüber, daß dies der König st. durchaus in der Lage, auch über diesen Vorschlag hinauszugehen. und auch der Studentenschaft zusammenhängt, müssen so geregelt der Landtag hat bei der hudgetrechtlichen Frage mitzureden, und ö olffs Telegraphischem Bureau.) Die Abgg. Borchardt (Soz) und Genossen b Die R 7 ; , n, Diese V . ; kfurt eingeführt werd üss werden wie an den andern Universitäten. Es ist in der Tat auch eine deshalb mußte er mitbefragt werden. Der Landtag bewilligt . B. Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestri N . Soz.) ossen bean⸗ e Rechtswissenschaft ist darin einig, und die Praxis entspricht diet! Diese Vorschrift würde auch in Frankfurt eingeführt werden müssen. ; ier linterrichtzminister übernimmt, und die Mittel für die Schaffung neuer hauptamtlicher Kreis⸗ ; g Sitzung gestrigen Nummer tragen: Auffassung. Insbesondere sind nicht nur in der vorkonflitutioneln Dhne das würde ich meine Hand nicht dazu bieten, den Wünschen schwere Verantwortung, die der! und schulinspektoren, aber die Ernennung der Personen bleibt dem Minister. d. Bl. berichtet worden. die Regierung zu ersuchen, der in Frankfurt a. M. geplanten Zeit dielUniversitäten Berlin im Jahre 1810, Breslau 1811, Bom der Frankfurter zu entsprechen. er wird es — darauf können Sie sich verlassen — zu einer solchen Ich werfe hier nur die Frage auf, ob der Minister diese Es folgen Petitionsberichte. stãdtischen Stistungsuniversität mit Rücksichtt darauf, daß zntaliße ? , i , ,, S ö ü Kautelen d ch Universität in Frankfurt nur kommen lassen, wenn er die sichere Personen auch ernennen, würde, wenn der Landtag die Mittel ab⸗ . Stiftungen und Stadtgemeinde alle Mittel für Gründung und 1818 durch Königliche Verordnung ins Leben gerufen, sondern de Selbstverständlich müßten sichere Kautelen dagegen geschaffen 2 ine Uni tt del Ehr. An der Gr traft der Stadt Frankfurt babe ich noch nie Herr von Becker berichtet namens der Finanzkommission über interhaltung aufbringen, volle Selbstperwaltung und . in leiche gilt auch von Münst welches i konstitutioneller Zit werden, daß die Geldgeber nicht irgendwelchen Einfluß ausüben können Garantie hat, daß es sich hier ,, niversi ät handelt, die man nnn t, ab de 8 Bedenk ist nicht e eine Petition des Kanzleisekretärs 8. Bensch zu Hannover, namens des der Berufung und Beauftragung der Dozenten zu 3 und ⸗ tst . ist. D . , . 3. 9. . ö ssih auf die Besetzung ber Lehrstühle. Die Bedenken, die dagegen zu er— unbedenklich als eine Staatsanstalt im Sinne des Landrechts ansehen 6 ere, 66. Din ut . de 9 Verbandes Königlicher Kanzleibeamten der preußischen Monarchie, um eine entsprechende Gesetzesvorlage dem Landtage vorzulegen. entstanden ist. Daß elbe gilt . 3 die Fälle, in denen t heb ine s ; hme st ttf de, sind hi kann. Das ist und bleibt die Voraussetzung, und damit würden, wie mir sich ; B. um die Schaffung eines e fe für eine . ; Gleichstellung der Kanzleibeamten der Land, und Amtsgerichte mit s. . . darum handelte, nicht neue Universitäten zu gründen, sondern e eben sind, wenn eine solche Einflußnahme an,, . scheint, die wesentlichen Bedenken des Herrn Vorredner behoben sein 9 zhnosophie handelt; 2. es kann nötig ö 6 * — 3 K. 33 n, ,,, im Endgehalt. Er be— k Dr. von Savigny referiert über die stehenden Universitäten neue Satzungen zu geben. Für Königkben ö hohen Hause vorgetragen worden, ich brauche ö nicht . ‚e. . n , me n, . ö. . , , 2 1 ö 2. 1 8 a. . . ( J J. 1 ö . . urn ö 2 ö ; . ö. D . - ) ö / antra ö e 26 . 2 m,, br er, mur; Die grage einer Nn versitãt in Frankfigt sind 184, für Halle 1866, für Greifswald 1865 und für Marbm onders zu erwähnen Es ist aber doch venn die Ferm der e canichen Anforderungen dur chführen und unter kelnen Umständen aber die Geldgeber in Frankfurt die Mittel dazu nicht hergeben 8 chließt demgemäß . ru ĩ t plt wird, völlig ausgeschlossen, daß f g Auch die Petitionen des Geheimen Kanjleisekretärs Schmidt i g. Pi, kit welt ik. ten ahmen fer en mfr, ns. m, itzt zie Gehn ben gn ü he, ö . . er e, 64 8 ö ö ; . ö 8. von ihnen abweichen wird . r . , . . ö de e. t Kanz 3 in ] staatsr ; ö 266 Fal ein i ti gebern auf di e⸗ . uch i . ezweiseln re 8 . des 6 e r e g, . ander⸗ e, ,, ien J 3. ö . ö. k . . 3 ,,. . w Was nun die übrigen Bedenken anlangt, die der Herr Vor⸗ r Krone ,. , 6. . Je, Heir aber weitige Regelung de e soldungsdi t . . , . * ⸗ tsität in Frankfurt eingewende k . 56 ; 6 g V ,, 3 9 d et iche Sei . ar i ĩ 3 *st 6 ; 6. 6 43 e , 9 Ke d ö. sonderen Verordnung genngi and dah nicht ein befonderes Gesetz erfoderlich daß dat Allgemeine Landrecht 1. t vlatzareife, weil die betreffendn Daß gewisse Verschiedenhelten zwischen der Universttät, die viel. redner angeführt hat, so gingen sie auch dahln daß die Angelegen⸗ , 6 55 . = , . — anzle sch ist. Nach dem preußischen Landrecht gibt es nur stagtliche Unversitäten z 9 cht platzgreife, weil di ; ö jversitz d f ĩ ? 6c , ,. Frankf .. ö. , 5 um allerdings ist es nach dem Landrecht unzweifelhaft zulässig daß Bestimmungen bei der Cinverlelbung der Stadt Frankfurt in r leicht in Frankfurt gegründet wird, und unseren anderen Universitäten heit zu einem ,. . . 6 Aber, ö aber die Theologie ,,, . sondern erbesserun e r 1st e 8⸗ 2 - ; . / e 6 ; n, n, ; ; , n, . z ö ara ö j 316 1 zorre ĩ ü ine ö en, daß e i ĩ z ; veisität die di ; ie ü 9 nstellung s⸗ und Besoldungz eine Pripatkorporation mit staatlicher Genehmigung eine Universitaͤt preußischen Staat nicht ausdrücklich eingeführt worden seien. Hieraf notwendig sind, ist ja auch von dem Herrn Vorredner anerkannt Herren, Sie müssen och ins Auge fa hier wirklich aus . ö . ö ; * . 0. k
Ferbält'nisfe? der Kanzteidiätare und Kanzlei⸗ errichtet, wenn guch dieser Fall sich noh ncht creignet Hat. erwibere ich folgendes. worden. Dlese Unterschiede sind eben notwendig, well dort das Geld um eine sehr großartige Angelegenheit handelt. In der Stadt Frank ᷓ— fta enfin ef ten, ef eers i sel werden, sondern aus
gehilfen (Militäranwärter) bei den preußischen 3 9 zart Heer tz 63 ; ö ; ; aftliqhe nsti Fustijbehörden werden durch Uebergang zur Tagesordnung . ,, ,, Die landrechtliche Bestimmung, wonach die Errichtung eint. für die Unterhaltung der Universitãt nicht aus Staats mitteln, sondern furt sind seit Jahren wissenschaftliche In tut allerersten Ranges Iokalpatriofischen Gründen, und es stehen besondere Tendenzen im erledigt. bei den ite geen e f lg en der 1 in e. ift 1 Unwersität eines Königlichen Privilegs bedarf, gehört zu denjenist aus anderen Quellen fließt. Es wird also eine gewisse Organt, vothandfn, Diese haben sich immun e. n,. immer weiter Hintergrund, ä. B. in beg, guf ie Theologie. Die Kosten der ; Eine 1. von Krüger in Görlitz u. a. um Uebernahme der allein die Entscheidung des Königs maßgebend. Das ist 1 allgemeinen Normen über die Autübung der Staatsgewalt welche in sation geschaffen werden muüssen, die die 2 die ausgedehnt, und nun ö. so , . gestiftet kö I,. ,, . zu 24 6 ei den Einkommenst 8 missi ine Lü ! j eri pisaefen ausaefü oss —ᷓ d ü dere z z iversitã ; 3 tute zusammenzufassen und aus i i ondern die ln urg. Im letzten Semester vor dem * ** ö ,,, kom mil sio nen eine Lücke, die duch ein Unterrichtegesetz ausgefüllt werden müßte; ganzen Staat Geltung haben und in den neu erworbenen Lame finanziellen Verhältnisse der Universitãt verwalte h ,,. 1 ite Instltut inf ; , n. Examen geht jeder Student in feine Provinz, aber künftig würden ͤ ftig g en in den Staatsdienft aber seit der Ablehnung des seinerzeit von dem Kultusminister ; 3 6* , i , isse⸗ ist von dem Herrn Vorredner anerkannt worden. Er hat Untversität zu bilden. Das ist ein Vorgang, der sich doch ; d ; . e ese . n e nn , ge, nn , mm rr, , . J . . aber namentlich Anstoß daran genommen daß das geplante Kuratorium vielleicht nicht so leicht wiederholt. Ob es möglich sein ö ö Lr ,, Herr Holle Ilsenbe sssi ĩ zei gesche F erri . S ichtig! ; ) ß i j Frr̊ er Um z nn, — ) z . F achen, sor ' ; . e Rö ,,, . , bite, öde e, h, Ge sah m, de, n, , äter Häermerlttshreereins, um Höf B rbernung fämtlicher e eflletber nt int ihn Cätzutze td und gesamten . ü obn ; gemeine . wird denn die Aufsicht des Staates nun ausgeübt, wer ist denn das Institute zu schaffen, das steht doch dahin. Also daraus wird nicht geklärt zu sein scheint, an die Budgetkommssion zu verweisen. Kinder der Volksschule bei Schula usflügen im allen nach Gesetz und Herkommen an elne staatliche Unwversität 36 Ane fu bet worden ist, wie auch bel der Verleihung der . 9. . Organ, das im Namen des Staates die Aufsicht über diese Universität man wohl auch keine ablehnende Haltung entnehmen können, daß ; hg. Graf C Jairan . nn,, e,, , 56 . 5 9 . d ĩ ö ö 16 ö 9 . er⸗ . Anforderungen genügen. Erforderlich int deghalb die Aus— ö ö. ,, wo dasselbe gilt e, , he, aus äbt? Eg würde sich nicht nur um eine staatliche Aufsicht handeln, vielleicht nochmal eine andere Stadt käme, andere Stifter kzmen und n ,,, ee ö reer e, g in 2 abrpreissen und beantragt, diese Petition, deren Verlangen übung der staatlichen Rechte durch einen staatlichen Kurator em Bonner Universitätestatut ist ausdrücklich zum Ausznn, 8. w s ; hin skizziert hab lche Universität gründet ine F e lich mi ten Gefüb ü ö üeämnnssicnlale ein sehr bernüniftiges und, begründetes anerkannt und zweitens müssen die Rechnungen e Ober 96k ; z der, d ne 6 ,. in Gemißhesn enn der Plan in der Weise, wie ich ihn vorhin tinter gabe; nn auch wo anders eine solche Universität gründeten Wenn man Hein Freunde elzenklich mm geiei ten Gefühlen ' enüber. Wir be— habe, der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. . geprüft ö 3 ö et fn n get nf, e. m ö. . 5 . . e, ausgeführt wird. Es würde sich um eine staatliche Ginrichtung sich auf den Standpunkt stellt, meine Herren, dann muß man . ledenfalls, daß die e, . , nicht vorgesehen ist. Ministerialbirektor e hren dt teilt mit, daß der Minister der alle Mittel zur ersten Einrichtung und dauernden Ünterhaltung der , 3. , , 2, tung d handeln; der Minister würde die Verantwortung für die Ver. viel ablehnen. Ich habe hier doch vor drei Jahren gerade aus⸗ 261 mut nn ö . 3 ö . ver: *. , , ,, , , ,. . hohe. Bedeutung der Jug); Untversität Frankfurt zur Verfügung stehen. Nun sagt man, dat sei 2 , . . . ed tn , ee . . ö 5 waltung der Universität zu tragen haben, und er würde seiner. geführt, wie wünschenswert es wäre, wenn der Staat in rr re. , 65 23 . 4 nie Den mn ö J , 6 n 9. n . e m , ne, . 6 , . 1 Algen n seits einen Beauftragten haben, der in seinem Namen dort zu handeln l seiner Fürsorge für die Universitäten, die er auch ganz ! Punkt des Antrags Friedberg könnten wir auch zustimmen, wenn die 9 2 . z i . . 66. d ö 1 eh ich w 8 n. enn die Bestin g des *