r n e e , n er, = , e / . —
Im Königlichen Opernhguse wird morgen. Diengtag, Götterdämmerung“ in folgender Besetzung gegeben: Brünnhilde: Frau Plaichinger; Waltraute: Frau Hoetze; Gutrune: Frau Böhm van Endert; Siegfried: Herr Kraus; Hagen: Herr Zott— mayer vom Hoftheater in Dresden als Gast; Gunther: Herr Brong⸗ geest; Alberich: Herr Habich; Nornen und Rheintöchter: die Damen Dietrich, Ober, Parbs, Rothauser, von Scheele⸗Müller. Dirigent ist der Generalmusikdtrekkor Dr. Muck. (Anfang 63 Uhr.)
Minden i. Weslf., 30. März. (W. T. B.) Der Kreistag bewilligte aus Kreismitteln 4200 Æ zur Förderung de; nationalen Flugwesens.
Hamburg, 309. März. (W. T. B.) Auf der Werft von Blohm u. Voß ist heute nachmittag der große Kreuzer J. vom Stapel gelaufen, der bei den Taufe den Namen „Seydlitz er hielt. Dle Taufrede hielt der Generalinspekteur der Kaballerie
beanspruchen; das Bild des erfolgreichen Bühnendichters wird durch . Dichtung weder erweitert nach vertieft. So ah der größere
der Zuschauer die düstere Katastrophe, die am Veiligen Abend über die Familie Scholz hereinbricht, gleichgültig oder widerwillig an sich vorübergehen. Beim Aufrollen der un⸗ ersprießlichen, auf die Vererbungstheorie gegründeten Ver⸗ hältnisse in der Familie des degenerierten ro S olz taucht unwillkürlich die Erinnerung an Ibfeng Gespenster / auf;
Erste Beilage
und diese Erinnerung gereichte
aften Gefühlsausbrüuͤche der Familie. ermüden die breit
der galligen und boshaften Tochter; und die beiden,
da zu Willi Scholz. Reicher konnte
eigen Fleisch un lut die Hand erhebt. Die beide
türlichkeit; wie Menschen von Fleisch und Blut vermochten fie des— halb doch nicht zu wirken. irklich echt, dem Leben entnommen, erschien eigentlich nur die Gestalt der Frau Scholz, wie Ilka Grüning sie auf die Bühne stellte; die Einfalt und Hilflosigkeit dieser unglück⸗ lichen Frau und Mutter griff manchmal ans her Einen solchen Eindruck vermochten weder Else Lehmann in der Rolle der hoff nungs⸗ . Frau Buchner, noch Hilde Herterich in der Rolle der innig lebenden Ida zu erzielen; dazu sind dlese Figuren zu stark verzeichnet. Erschreckend lebensgetreu spielte Mathilde 6 die verbissene Auguste Scholz. Der wasen der nach dem ersten Aufzuge schwach war, nach dem zweiten Akt ganz schwieg, wagte sich nur zum Schluß stärker hervor
Schillertheater Charlottenburg.
Die schon früher im hiesigen Berliner Theater beifällig auf⸗ genommene Komödie Der scharfe unker! von Georg Engel erzielte am Sonnabend bei ihrer ersten Aufführung auf der Char— lottenburger Bühne ebenfalls einen guten Erfolg. Die Hauptrollen der beiden Gegner: Klaus Witt, Gutsbesitzer auf Gränenhagen, und Baron Malte von Bünzelwitz, Herr auf Hohenfelchow, wurden duich Paul Bildt und Georg Paeschke ganz ausgezeichnet vertreten. Ersterer wußte den über der Politik seine eigenen ÄUngeklegenheiten ver⸗ nachlässigenden ehrlichen Schwärmer ebenso lebenswahr zu charakterisieren, wie Herr Paeschke den praktischen, unentwegt seinen Vorteil aus nützenden standeshewußten Landedelmann, dessen bessere Herzens— regungen trotz allem berechnenden Egoismus doch immer wieder hindurchleuchteten. Ebenso schufen die Herren Alfredo und Güsstorff als Pächter Drews und Gäde zwei typische Figuren, die gleich Richard Wirth und Fanny Wolf, als altes Wittesches Ehepaar, einen 36 frischen Humors in die Handlung zu tragen wußten. Else Baumbach, als Vertreterin der weiblichen Hauptrolle, der Tochter Wittes Tyra, verstand es zwar, diese modern erzogene und etwas überspannte junge Dame in einzelnen Momenten guk zu zeichnen, im Ausdruck der Leidenschaft ließ sie sich aber, namentlich im Zusammenspiel mit ihrem Partner (Baron Malte), zu Ueber⸗ treibungen hinreißen. Konrad Wiene als Tyras Bruder vermochte für seine an und für sich nicht sehr dankbare Rolle kein besonderes Interesse zu erwecken, während Hedwig Pauly als Gattin des von
aus und of vertriebenen Herrn auf Grünenhagen ihre urze Episode in dem Drama der Familte Witte wirkungsvoll zur Geltung brachte. Auch die anderen zahlreichen Darsteller verdienen durchweg Anerkennung. Außerdem sei noch die trefflich ge⸗ staltete Szene des ersten Aktes im Gasthof zum „Schwarzen Adler“ besonders hervorgehoben; dagegen mag aber nicht unerwähnt bleiben, daß im Schlußakt die in einer Sturm- und Regennacht auf Wald⸗ wegen zurückkehrende Tyra in einer den ausgestandenen Witterungs— unbilden mehr entsprechenden Verfassung hätte auftreten müssen.
; ; erhart Hauptmann nicht zum Vorteil; die geniale eberlegenheit der Dichtung des Norwegers drängte fich von selbst auf. Reine, schlichte Menschlichkeit kommt im Friedeng⸗· ki nirgends überzeugend zu Worte; echt wirken hier nur die krank i Im übrigen peinigen und
ejeichneten Zänkereien und Gewalttätigkeiten des stark belasteten Vaters, der verwahrlost aufgewachsenen Söhne, gegensätzlich ge⸗ dachten, opfermutigen Frauen lassen gleichgültig; denn man begreift weder die Doffnungsfreudigkeit der gutmütigen Frau Buchner diesen amilienverhältniffen gegenüber, noch die hingebende Liebe ihrer Tochter
z Nur die Darstellung konnte an diesem Abend künstlerische Anregungen bieten. Die beften Kräfte waren tätig; Emanuel rauen und Erbarmen wecken in der Maske des alten Dr. Scholz, der geg seine eigene Familie wütet und gegen den sein ; d n. Söhne, den Wnischen Robert und den noch mit einem besseren Gefühl ringenden Wilhelm, zeichneten Theodor Loos und Kurt Stieler mit starker Na⸗
Im Königlichen Schauspteldause geht morgen die dritte Abteilung (2. Abend) der Hebbelschen Nibelungen“: Kriemhilds Rache' in Szene. Die Kriemhild spielt Frau Willig, außer ihr sind in Hauptrollen die Damen von Arnauld, Butze und Thimlg sowie die Herren Kraußneck, Geisendörfer, Eggeling, Mannstädt, Boettcher, Werrack, Eichholz, von Ledebur, Zimmerer, Ärndt, Koch und Vallentin beschäftigt. .
Das 10. Symphoniekonzert der Königlichen Kapelle unter der Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Richard Strauß findet am Sonnabend, den 6. April, Abends 77 Uhr, im Königlichen Dpernhause statt. Dle öffentliche Hauptprobe zu diesem Konzert findet nicht am 6. April als Matinee, sondern als Vorgufführung am 4. April (Gründonnerstag), Abends 73 Uhr, im Königlichen Opern⸗ hause statt. Billette zur Voraufführung sind am Gründonnerstag, Vor— mittags 10 Uhr, im Königlichen Opernhause käuflich.
Mannigfaltiges. Berlin, 1. April 1912.
Der unter dem Protektorat Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hohelt des Kronprinzen und unter dem Vorsitz des Staatsministers on Podbielski stehende Deutsche Reichsausschuß für Olympische Spiele erläßt einen Aufruf an das deutsche Volk, zur Entsendung der deutschen Olympiakämpfer nach Stockholm beizusteuern, wo, wie bereits mitgeteilt, im Juli dieses Jahres die Wettkämpfe stattfinden. In dem Aufruf heißt es u. a.: „Wenn es nun gilt, im Reigen der Völker für die harmonische Er— ziehung unserer Jugend und dle Volkskraft unserer Nation den Beweis zu liefern, dann ist es vaterländische Pflicht, daß das deutsche Volk, das Volk Friedrich Ludwig Jahns, auf diesem internationalen Feste würdig vertreten ist. Der deutsche Reichs ausschuß für olympische Spiele bereitet die Entsendung der deutschen Sport⸗ und Turnermannschaft bor. Zweihundert Mann sollen in Stockholm für den deutschen Namen Ehre einlegen, sie sollen dafür kämpfen, daß auch die schwarz⸗ weiß roten Farben vom Slegesmaste wehen. Rund 106 000 4 sind zur Ausrüstung und Verpflegung dieser Expedition erforderlich, denn den jungen Männern, die im sportlichen Kampfe um den Ruhm des Vaterlandes wirken, darf es an nichts fehlen. Das Deutsche Reich hat bereits 25 000 „ gestiftet; einige weitere Tausende sind bon den Bundesstaaten, den Verbänden und von Privaten gezeichnet worden. Doch mehr als die Hälfte der erforderlichen Summe muß noch auf— gebracht werden. — Beiträge werden von allen Depositenkaffen der Deutschen Bank angenommen und können bei jedem Postamt durch Postscheck auf das Postscheckkonto Nr. 12 890 Berlin, Deutscher Reichs ausschuß für Olympische Spiele, eingezahlt werden.
Der am Sonngbend infolge des Sturmes eingestürzte 200 m hohe Turm der Funkenstatton in Nauen (vgl. Nr. 80 d. Bl.) war nach dem Eiffelturm das höchste Eisenbauwerk Europas. So lange der Turm nur eine Höhe von 100 m hatte und man über eine Kraftquelle von 1000 Es verfügte, vermochte man schon Nachrichten durch die Lüfte auf 5000 km zu senden. Im Oktober vorigen Jahres schritt man weiter. Auf diesen Turm von 100 m wurde ein zweiter ebenso großer gesetzt, und von ihm aus konnte man elektrische Wellen bis in das Innere unserer afrikanischen Kolonien senden. War doch zugleich mit der Verdoppsung der Höhe die elektrische Kraftzentrale um das Vierfache verstärkt worden. Der Einsturz des in zwei Teile geborstenen Turmes ist nun so glücklich erfolgt, daß alle Apparate und Maschinen unversehrt geblieben sind, doch ist die Eisenkonstruktion durch die Wucht des Falles so zerbrochen und verbogen, daß sie für die Wiederaufrichtung nicht zu gebrauchen ist. Es dürfte etwa vier Monate dauern, bis ein neuer Turm in gleicher Höhe errichtet ist; inzwischen soll ein provisorischer etwa 60 m hoher Antennenträger aufgestellt werden.
General von Kleist, welcher betonte, daß gerade der Name des Siegers von Roßbach und Zorndorf für die Aufgabe eines großen Kreuzers der bestgeeignete seci. Der General brachte drei Hurras auf Seine Majestät den Kaiser aus, von dem die Geschichte einst feststellen werde, daß die mächtig aufstrebende, achtunggebietende deutsche Flotte das ureigenste, unsterbliche Werk des Kaisers sei. Zum Stapellauf, dem die Spitzen der Behörden und das Offizierkorps beiwohnten, war als Vertreter des Staatssekretärs des Reichsmarineamts der Vizeadmiral Dick erschienen, sodann der Adjutant des Staatssekretärs Kapitän— leutnant Freiherr von Doernberg und der Geheime Oberbaurat Hüllmann. Ferner waren eine Abordnung des Kürassierregiments von . in Magdeburg unter Führung des Regimentskommandeurs u. A. anwesend. Im Anschluß an den Stapellauf fand ein Fest« mahl im Hotel „Vier Jahreszeiten“ statt, an dem u. a. der Bürger⸗ meister Dr. Burchard, der Buͤrgermeister Dr. Schröder, der General von Kleist und der Vizeadmiral Dick teilnahmen.
Berck (Dep. Pas- de Calais), 30. März. (W. T. B.) Die . verhaftete hier einen Mann namens Sou dy unter der Beschuldigung, an dem Bankraub in Chantilly (vgl. Rr. 79 d. BI.) . gewesen zu sein. Die Verhaftung erfolgte heute nachmittag, als Soudy den Bahnhof betrat, um wegzufabren. Er wohnte seit zwei Tagen bei einem Anarchisten namens Baratlle, der ebenfalls verhaftet wurde. Baraille ist ein früherer Angestellter der Nordeisenbahngesellschaft, der in Zu⸗ sammenhang mit einer Streikangelegenheit entlassen wurde. Zurzeit ist er bei der Kreisbahn tätig. Baraille soll wegen Hehlerei unter Anklage gestellt werden. Soudy leistete bei seiner Verhaftung heftigen Widerstand, wurde aber schnell überwältigt. Man fand bet ihm eine mit acht Kugeln versehene Selbstladepistole und eine Summe von 1000 Francs. Des weiteren wird gemeldet, daß Soudy derjenige von den Bankräubern von Chantilly sei, der an der Tür Wache hielt und die Leute, die sich dem Bankgebäude der Société Génsrgle näherten, mit einem Karabiner bedrohte. Er leugnet seine Teilnahme an dem Bankraub, gesteht aber zu, Anarchist zu sein. Er weigert sich, anzugeben, woher, das bei ihm gefundene Geld stammt, gibt jedoch zu, daß es von einem Diebstahl herrühre— Nach einer Haussuchung bei dem verhafteten Baraille, der seinerseits n. ö unschuldig zu sein, wurde noch eine dritte Person verhaftet.
Rom, 31, März. (W. T. B.). Der König und die Königin eröffneten heute die ausländischen Abteilungen der Internatto— nalen Hygieneausstellung. Ver Feierlichkeit wohnten bei: die Minister di San. Giuliano und Credaro, die Botschafter Deutschlands, Oesterreich⸗ Ungarns, Frankreichs, Spaniens und der Vereinigten Staaten sowie die Gesandten anderer Mächte, ferner Abordnungen des Parlaments, Vertreter der Behörden und her— vorragende Persönlichkelten. Der Professor Guido Baccelli hielt die Eröffnungsrede. Darauf besichtigten die Majestäten die verschie⸗ denen Abteilungen, wobei sie ihre lebhafteste Anerkennung aussprachen. Bei dem Besuch der deutschen Abteilu ng jeigten die Majestäten besonders lebhaftes Interesse für die statistischen Tabellen der In— fektionskrankheiten und die zahlreichen Photographien, die über die ge⸗
fährlichsten Krankheiten und ihre Bekämpfung unterrichten.
Mailand, 30. März. (W. T. B) Bei dem Zu sam menst oß
des Expreßzuges Wien — Nizza auf dem Bahnhof Meljo sind der Heizer und der Lokomotivführer getötet worden, sechs Angestellte haben leichte Verletzungen erlitten. (Vgl. Nr. 80
d. BI.)
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern— haus. S7. Abonnementspvorstellung,. Dienst⸗ und Frei⸗ lätze sind aufgehoben. Götterdämmerung in drei kten und einem Vorspiel von Richard Wagner. Musikalische Leitung: ö. Generalmustkdirektor Dr. Muck. Regie: Herr Regisseur Braunschweig. Hagen: Herr Zottmayer vom Königl. Hoftheater in resden als Gast.) Anfang 6 Uhr.
Schauspielhaug. 91. Ahonnementsvorstellung. Die Nibelungen. Ein deutsches Trauerspiel in drei Abteilungen von Friedrich Hebbel. 2. Abend. Dritte Abteilung. Kriemhilds Rache. Ein Trauerspiel in fünf Aufzügen. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Patry. Anfang 73 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 88. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und u n sind aufgehoben. Der Rosenkavalier. Komödie für Musik in drei Akten von Hugo von Hofmannsthal. Musik von Richard Strauß. Anfang 75 Uhr.
Schauspielhaus. 92. . Der roße König. Drei Bilder aus seinem Leben v osef Lauff. Musik von Weiland Seiner Majestät
dem König. . die szenische Aufführung einge—⸗
richtet von Josef Schlar. Anfang 74 Uhr.
furter.
Donnerstag:
NVeutsches Theater. Dienstag, Abends 76 Uhr: Faust. 1. Teil. Mittwoch: Ein Sommernachtstraum. e . j Eee. reitag: Geschlossen. i Faust, 2. Teil.
Kammerspiele.
Dienstag, Abends 8 Uhr: Margot kann mir estohlen werden. Hierauf: Pierrots letztes n
Mittwoch: Eine glückliche Ehe.
Donnerstag: Frühlings Erwachen.
Freitag: Geschlossen.
Sonnabend: Der Arzt am Scheideweg.
Sãngerbundes.
Montag,
Berliner Theater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Geoße Rosinen. Originalposse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von R. Bernauer und R. Schanzer. Mittwoch: Große Rosinen. Donnerstag: Spielereien einer staiserin. Her g Geschlossen.
onnabend: Spielereien einer Kaiserin.
Fächer.
Theater in der Käniggrätzer Straße. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die fsiuf Frankfurter. Mittwoch und Donnerstag: Die fünf Frank⸗
Freitag: Geschlossen. Sonnabend: Die fünf Frankfurter.
Lessingtheater. Glaube und Heimat. Die Tragödie eines Volkes. Drei Akte von Karl Schönherr.
Mittwoch: Das Friedensfest. Ibsen⸗Zyklus: Hedda Gabler.
Nenes Schanspielhans. Dienstag, Abends 8 Uhr: Unter dem Schwert. gangenen Tagen von Hermann Reichenbach.
Mittwoch: Unter dem Schwert.
Donnerstag: Neu einstudtert: Judith.
Freitag: Geistliches Konzert: Ser Messias.
Sonnabend: Judith.
ben RKomische G-per. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Hexe. Operette in drei Akten von Richard
26
Mittwoch: Die Hexe. Donnerstag: Rigoletto. Freitag: Geschloffen. Sonnabend: La Traviata.
Kurfürsten Oper. Dienstag, Abends 8 Uhr: Abonnementsvorstellung der Serle Fünfuhrtee. M Wilhelm Wolters. Mittwoch: Tiefland.
Donnerstag: Der Schmuck der Madonna. Freitag, Abends 7 Uhr: Konzert des Berliner
usikspiel in drei Aufzügen von
Sonnabend: Der Schmuck der Madonna. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Braut. — Abends: Tiefland.
Nachmittags 3 Uhr: Abends: Der Schmuck der Madonna.
Schillerthenter.
Dienstag, Abends 8 Uhr: Lady Windermeres Dag Drama eines guten Weibes in pier Aufzügen von Oskar Wilde.
Mittwoch: Kyritz⸗Pyritz.
Donnerstag: Lady Windermeres Fächer.
Charlottenburg. Gräfin Lea. Paul Lindau.
Mittwoch: Die Wildente.
Donnerstag: Don Carlos.
Dienstag,
Dienstag, Abend,! 8 Uhr: Garten. Kantstr. 12.) Dienstag, Die schöne Helena. Abteilungen von Jacques Offenbach. Mittwoch: Die schöne Helena. 10. Vorstellung: f ö Freitag: Sratorium Elias. Sonnabend: Der sidele Bauer.
Bilder aus ver⸗
Mittwoch: Das lauschige Nest.
ir , Geschlossen.
Schwank in drei Akten von
Rot: Der
Dienstag, Abends 8 Uhr:
Musik von Theodor Blumer. mwmrt Gefang und Tanz in
von Jean Gilbert.
Mittwoch: Autoliebchen. Donnerstag: Mein Leopold. . Geschlossen.
Die verkaufte Zonnabend: Mein Leopold.
Tiefland. —
O. (Wallnertheater) Abend.
Mittwoch: Der Ghemann
Donnerstag: Franeillon. reitag: Geschlossen. onnabend: Francillon.
Dient Abends 8 Uhr: Schauspiel in fünf Aufzügen von
Theater des Mestens. (Station: Zoologischer
t Abends 8 Uhr: Komische Operette in drei
Donnerstag: Der sidele Bauer.
Custspielhans. (Frtedrichstr. 236) Dienstag, Abends 8 Uhr: Das lauschige Nest. drei Akten von Julius Horst und Artur Lippschitz.
Donnerstag; Das große Geheimnis. onnabend: Das große Geheimnis.
Residenzthenter. (Direktion: Richard Alexander) Dienstag, Abends 8 Uhr: Alles für die Firma.
M. Hennequin und Georges Mitchell. In Szene gesetzt und für dle deutsche Bühne bearbeitet von Bolten⸗Baeckers. Mittwoch: Alles für die Firma. Donnertztag bis Sonnabend: Geschlossen. Arn.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schoͤnfeld.)
Autoliebchen. drei Akten von Jean Kren, Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Mustk
Trianontheater. (Georgenstraße,
Friedrichstr Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Ehe⸗ mann am Fenster. Hierauf: Gin angebrochener
am enster. Hierauf: Ein angebrochener Abend. .
Konzerte.
Beethonen Saal. Dienstag. Abends 8 Uhr: Klavierabend von Joss Viauna da Motta.
Blüthner⸗ Baal. Dienstag, Abends 8 Uhr:
Symphonischer Abend mit dem Blüthner⸗ Orchester von Paul Erust Haehner (Dirigent).
Birhus Schumann. Dienstag, Abends 75 Uhr: Groste Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten. — Zum Schluß: Das neue Aus. stattungsstück„Das Motorpferd“ in 5 Akten. Hervorzuheben: Die roße Schlußapotheose mit noch nie dagewesenen Effekten.
BDirkus Busch. Dienstag, Abends 75 Uhr: Große Galavorstellung. Zum Schluß: Das Volksmanegeschauspiel „Die Hexen in 7 Bildern. — Vorher: Das auserwählte Programm.
Schwank in
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Jenny von Dechend mit Hrn. Landrat Detlev Grafen Reventlow (Neubabelsberg 3 — Ada⸗Martia Gräfin von Bredow mit
auptmann Fritz Herwarth von Bittenfeld
Farchau het Ratzeburg i .= Charlottenburg.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant Martin Vathusius (Cöln). — Eine Tochter: Hrn. Oberleutnant Hans Henrich von Grone (Raguth i. Mecl)h. — Hrn. Leutnant Ernst Himburg (Burg, Il ein a r rn, — Hrn. Heinrich von Eich Streiber (Oppershausen, Kr. Tangenfalza).
Gestorben: Hr. Kammerherr Hennig Gebhardt von Stammer a. d. H. Triestewitz (Dresden).
Posse
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heid rich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerel und Verlagg. Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünfzehn Beilagen (einschließlich Börs. en⸗ Beilage), sowie das Postblatt Nr. 2.
nahe Bahnhof
C bst)
gebracht werden.
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
M 84.
Berlin, Montag, den J. April
Amtliches.
Königreich Preußen. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Grlaß,
ö
Die in Abschnitt III Absatz 1 des Erlasses vom 7. März 1910, betreffend schiedsgerichtliche Erledigung von Streitig⸗ keiten, (E. N.-Bl. S. 23) erwähnten Verhandlungen mit dem Herrn Justizminister, sowie die im Anschluß hieran mit dem Herrn Finanzminister insbesondere auch wegen der Frage der Honorierung der Beamten gepflogenen Erörterungen sind nun— mehr zu Ende geführt. Demgemäß wird der § 29 der allge— meinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staats— bauten (E.⸗V.⸗Bl. 1899 S. 433), der 8 20 der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen oder Lieferungen (E.⸗V.⸗Bl. 1899 S. 443) und der § 29 der allge⸗ meinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Erd⸗ Fels,, Rodungs⸗ und Böschungsarbeiten (E⸗V. Bl. 1899 S. 413) in der sich aus der Anlage ergebenden Fassung neu festgestellt. In dieserFassung sind die genannten Bedingungen den neu abzuschließenden Verträgen zugrunde zu legen. Es bestehen aber auch keine Bedenken, die Bedingungen in den bereits abgeschlossenen Verträgen hiernach zu ändern, sofern die Unternehmer damit einverstanden sind.
Die neuen Anordnungen halten an dem bisherigen Grund⸗ satz der schiedsgerichtlichen Erledigung von Streitigkeiten fest; sie verbessern aber das Verfahren nach den verschiedensten Rich⸗ tungen. Ich hoffe, daß es hierdurch gelingen wird, die auf diesem Gebiet vorhandenen Mißstände zu beseitigen. In diesem Sinne stellen sich die neuen, auf durchaus wohlwollenden Ab⸗ sichten gegenüber den Unternehmern beruhenden Anordnungen als eine Probe dar. Sollte diese nicht gelingen, so würde in Frage kommen, die Schiedsgerichtsbestimmungen aus den Ver⸗— trägen ganz zu entfernen und streitige Ansprüche, die im Ver⸗ handlungs⸗ bzw. Vergleichswege nicht zu erledigen sind, ledig⸗ lich auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen.
II.
Ich kann aber unter Bezugnahme auf den vorbezeichneten Erlaß vom 7. März 1910 nur wiederholen, daß es in erster Linie darauf ankommt, Streitigkeiten mit Unternehmern tun⸗ lichst vorzubeugen und, wo solche trotzdem auftreten, nach einer Lösung im Wege der Verständigung zu streben. Die maß⸗ gebenden Gesichtspunkte sind in dem genannten Erlaß ein— gehend erörtert. Es ist dort insbesondere auch darauf hin⸗ gewiesen, daß der Weg der Verständigung xechtzeitig zu be— schreiten ist. Ich habe nach den gemachten Erfahrungen An⸗ laß, diesen Gesichtspunkt hier noch einmal ganz besonders zu betonen. Inzwischen ist ein weiterer Schritt zur Klärung der
Vertragsverhältnisse dadurch geschehen, daß durch Erlaß vom 25. November 1910 V.D. 18 9551III. 2346. C bei dem König⸗
—*
lichen Eisenbahn⸗-Zentralamt ein Ausschuß eingesetzt worden
ist, der unter Mitwirkung des Unternehmerstandes die allge—
meinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staats—
bauten, sowie für die Ausführung von Leistungen oder Liefe— rungen durchsehen soll. An diese Arbeit wird sich demnächs eine weitere Prüfung des Bedingniswesens anschließen, dar— unter auch, namentlich der Vertragsbedingungen für Erd⸗ arbeiten, bei deren Ausführung in der letzten Zeit Meinungs verschiedenheiten mit den Unternehmern besonders häufig zu schiedsgerichtlichen Verfahren geführt haben. ö. .
Die Hauptfrage bei den Zuschlagserteilungen bildet die Auswahl leistungsfähiger und zuverlässiger Unternehmer, worauf in dem mehrgenannten Erlaß vom 7. März 1910 eingehend hingewiesen ist. Von der dort ge schaffenen Möglichkeit, über die Stellen, an denen Unter— nehmer von Erdarbeiten in den letzten Jahren beschäftigt ge— wesen sind, bei dem Zentralamt Erkundigung einzuziehen, ist mehr Gebrauch zu machen, als dies bisher geschehen ist. Im übrigen sind die Königlichen Eisenbahndirektionen durch den Erlaß vom 8. Juni 1910 (E.-N.⸗Bl. S. S6) und durch den Erlaß vom 15. August 1911 — V. D. 13 8(75 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Tatsache der früheren Anrufung eines Schiedsgerichts allein nicht ausreicht, um die Zurückweisung eines Unternehmers bei weiteren Verdingungen zu recht⸗ fertigen. ö
Vielfach — und auch in den Kreisen der Unternehmer selbst — werden Klagen dahin erhoben, daß manche Unter— nehmer, insbesondere bei der Verdingung von Erdarbeiten, besonders billige Preise ansetzen, in der Hoffnung, den Zuschlag zu erhalten, ihren Schaden aber demnächst in einem Schieds— gerichtsverfahren reichlich wieder einzuholen. Ich vertraue,
daß die Neuordnung des Schiedsgerichtswesens in dieser Hin⸗ sicht eine Aenderung bringen wird. der vegen solcher Angebote auf die in Abschnitt JV. Ziffer 1 Ab— ggatz 1 des Erlasses vom 7. März 1910 angeführten Vorschriften der allgemeinen Bestimmungen, betreffend die Vergebung von
Im übrigen verweise ich
Leistungen und Lieferungen vom 23. Dezember 1965 ), in s—⸗ besondere 34 .
dingungen solche Angebote von der Berück⸗ sichtigung ausgeschlessen sind,
den Grund satz, daß bei Ver⸗ ; n n offenbarem Mißverhältnis zu der Leistung oder Lieferung stehende Preisforderung Enthnẽl! en dm forderten
Preise an und für sich eine tüchtige Ausfüh⸗
rung nicht erwartet werden kann. Nur aus⸗ näahmsweise darf nach den angeführten allgemeinen Be— stimmungen in einem solchen Falle der Zuschlag erteilt werden,
wenn der Bewerber als zuverlässig und leistungsfähig bekannt
ist und ausreichende Gründe für die Abgabe des ausnahms⸗ weise niedrigen Gebots beigebracht sind oder auf Befragen hei⸗ In diesem Zusammenhang verweise ich be⸗
) GE.⸗V.⸗Bl. 1905, S. 322.
züglich der öffentlichen Ausschreibungen noch darauf, daß bei der in Abschnitt II Ziffer 8 Absatz 10 der angeführten allge— meinen Bestimmungen angeordneten Feststellung des Kreises der drei Mindestfordernden zu näch st alle die Bewerber aus der über die Verdingung aufgestellten Liste zu streichen sind, deren Angebote nach den dem Absatz 10 vorhergehenden Vor schriften in Absatz 2, 3 und 5 (insbesondere auch nach Absatz 5e wegen eines die tüchtige Ausführung nicht gewährleisten⸗ den Mißverhältnisses zwischen der Leistung oder Lieferung und der Preisforderung) überhaupt nicht berücksichtigt werden dürfen. Die manchmal gehörte Behauptung, daß die den Zu⸗ schlag erteilenden Behörden nach jenen allgemeinen Bestim⸗ mungen an den Kreis der drei absolut Mindestfordernden ge⸗ bunden seien, beruht auf Mißverständnis. Im übrigen gilt für die Auswahl unter den drei im Sinne der genannten Be— stimmungen Mindestfordernden nach Absatz 10 in Verbindung mit Absatz 2 der Grundsatz, daß der Zuschlag nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Aus— führung der Leistung oder Lieferung gewährleistendes Gebot und speziell dem Bewerber zu erteilen ist, dessen Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände als das annehmbarste erachtet werden muß.
Bei Streitigkeiten, die mit Unternehmern auftreten, ist zu beachten, daß es deren gutes Recht ist, ihnen vermeintlich zu— stehende Ansprüche zur Geltung zu bringen. Solche Ansprüche müssen von der Verwaltung unbefangen geprüft werden. Wie einerseits Uebertreibungen und nicht tatsächlich zutreffende An— gaben bei Erhebung solcher Ansprüche regelmäßig kein gutes Licht auf den Unternehmer werfen, so muß sich andererseits die Verwaltung hüten, ihrerseits in den Fehler der Uebertreibung bei Bestreitung solcher Ansprüche zu verfallen. Ebenso muß die Verwaltung die Unbefangenheit bewahren, wenn es sich um die Frage wegen Erteilung des Zuschlags an einen solchen Unternehmer handelt, mit dem die Verwaltung früher in Streitigkeiten verwickelt war.
III.
Bei der neuen Fassung des Schiedsgerichtsparagraphen sind die im Schiedsgerichtswesen gewonnenen Erfahrungen, und es sind namentlich auch die in der letzten Zeit gemachten Beobachtungen berücksichtigt. Im einzelnen bemerke ich das Folgende: ö
I) Der schiedsgerichtlichen Entscheidung unter Ausschluß des Rechtsweges unterliegen „alle streitigen Rechksansprüche, die aus An⸗ laß und A Ausführung des Vertrags von einer Partei gegen die andere erhoben werden“. Freigestellt ist es hierbei der Verwaltung und dem Unternehmer, im vorkommenden einzelnen Streitfall zu vereinbaren, daß der Austrag der Rechtsstreitigkeit im ordentlichen Rechtsweg erfolgen soll. Zum Abschluß solcher Vereinbarungen sind für die Eisenbahnverwaltung die Eisen⸗ bahndirektionen und das Eisenbe In⸗Zentralamt zuständig.
2) Kommt es aber zum schiedsgerichtlichen Verfahren über er⸗ hobene streitige Rechtsansprüche, so soll hier von dem Schiedsgericht „auf der Grundlage des Vertrags und nach Maß⸗ gabe des geltenden Rechts“ entschieden werden. Da der Schiedsrichterbertrag dahin geht, die in dem Bau⸗, Lieferungs- usw. Vertrag vereinbarte Schiedsrichtertätigkeit auszuüben, so ist die be⸗ zeichnete Vorschrift des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags ohne weiteres auch für die Schiedsrichter maßgebend. .
3) Wie in der bisherigen Fassung der allgemeinen Vertrags⸗ bedingungen, so ist auch jetzt als Grundlage des Schiedsgerichts⸗ verfahrenszüber die von dem Unternehmer erhobenen Rechtsansprüche ein Bescheid der Verwaltung mit vierwöchiger Ausschlußfrist vor gesehen. Diesen, einen wichtigen rechtlichen Formalakt darstellenden Bescheid hat die Behörde, welche vor den ordent⸗ lichen Gerichten zur Vertretung der Verwaltung berufen wäre“, zu erteilen. Für die Eisenbahnverwaltung sind dies die Eisenbahndirektionen und das Eisenbahn⸗-Zentralamt. Um die rechtliche Bedeutung eines solchen Bescheids ganz besonders hervorzuheben, gleichzeitig aber auch, um die Verhandlungen über einen gütlichen Ausgleich zu fördern und um zu verhindern, daß ablehnenden Bescheiden der Verwaltung gegenüber ohne Not von dem Unternehmer der Schiedsgerichtsweg angezeigt wird, ist bestimmt, daß ein solcher Bescheid nur dann die Rechtswirkung eines eventuellen Ausschlusses des Unternehmers hat, wenn darin auf diese Rechts⸗ folgen ausdrücklich hingewiesen ist. Die Wahl des richtigen Zeit⸗ punkts für einen derartigen Bescheid bedarf im vorkommenden ein⸗ zelnen Fall sorgfältiger Erwägung. Vor Erlassung des Bescheids ist die Angelegenheit eingehend — und zwar tunlichst mit dem Unter⸗ nehmer mündlich — zu erörtern. . ö .
4) Die nach vorstehendem zur Erlassung des Bescheids zuständige Behörde (für die Eisenbahnverwaltung die Eisenbahndirektion oder das Eisenbahn-Zentralamt) hat auch im übrigen in dem schieds⸗ gerichtlichen Verfahren die Verwaltung zu vertreten.
5) Das Schiedsgericht besteht, sofern nicht im einzelnen vorkommenden Streitfall Verwaltung und Unternehmer eine andere Besetzung (z. B. in Fällen von geringer finanzieller Be⸗ deutung: Entscheidung der Rechtsstreitigkeit durch einen Einzelschieds— richter vereinbaren, aus einem von dem Landgerichtspräsi⸗ denten zu bezeichnenden Obmann und aus zwei Beisitzern. Den einen Beisitzer ernennt die die Verwaltung vertretende Behörde (s. vor⸗ stehend unter 4; den anderen Beisitzer ernennt der Unternehmer. Die Ernennung des Obmanns hat in allen Fällen die die Verwaltung vertretende Behörde unter Darlegung des Sachverhalt. nisses bei dem Präsidenten des Landgerichts zu heantragen, bei dem sie ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. Der Herr Justizminister wird Abdruck dieses Erlasses den Landgerichtspräsidenten unter der Annahme mitteilen, daß diese bereit sein werden, den Ersuchen wegen Ernennung eines Obmanns zu entsprechen. . .
6) Für den Obmann ist lediglich bestimmt, daß er die B e⸗ fähigung zum Richteramt besitzen muß. Der Landgerichts⸗ präsident ist unter dieser Beschränkung in der Ernennung ganz frei, insbesondere also nicht nur auf das ihm unterstellte Richterpersonal angewiesen; er kann nach Maßgabe der für den einzelnen Fall be⸗ stehenden besonderen Verhältnisse die Auswahl einer die Befähigung zum Richteramt besitzenden Person ganz nach seinem Ermessen treffen. Einwendungen gegen die Persönlichkeit des Obman n5 könnten seitens der Verwaltung und des U ntern h mers lediglich im Wege des Ablehnungsverfahrens (6 1632 3.-P. O.) geltend gemacht
verden. . ⸗
— Für die Ernennung der Beisitzer dagegen sind, um eine objektive Behandlung der Angelegenheit nach Möglichkeit zu sichern und um sowohl die die Verwaltung vertretende Behörde als auch den Unternehmer hierauf besonders aufmerksam zu machen, gewisse
dichtlinien aufgestellt: . . ö
. an dürfen zu Schiedsrichtern nur solche Personen
t F
ernennen, die an dem Ausgang der Sache ganz unbeteiligt sind und von denen eine durchaus unbefangene, Würdigung der An⸗ gelegenheit erwartet werden kann. Es dürfen insbesondere von
1912.
den Parteien solche Personen nicht zu Schiedsrichtern ernannt
werden, die mit der Sache bereits befaßt waren oder die gewerbs⸗
mäßig die Beratung oder Vertretung von Unternehmern bei schieds⸗ gerichtlichen Verfahren betreiben.“
Für das gerichtliche Verfahren, welches eventuell Platz greift, falls die Ernennung eines Schiedsrichters in diesem Sinne gegen den Ver⸗ trag verstoßen sollte, wird auf 5 1945 ZP. O. hingewiesen (Ent⸗ scheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Bd. 47, S. 401.
3) Durch diese eingehende vertragliche Regelung sind bezüglich der Beisißer die Ablehnungsfälle des 1032 3.-P.O. im wesent⸗ lichen gedeckt. Um Mißverständnisse zu vermeiden, ist aber aus⸗ drücklich darauf hingewiesen, daß das AÄblehnungsrecht nach 5 1032 I- P.-O. gegenüber dem Obmann und den Beisitzern unbe⸗ rührt bleibt.
9) Bei der Ernennung des einen Schieds⸗ richters durch die Verwaltung ist mit Umsicht zu ver⸗ fahren, und es ist auch jeder Schein zu bermeiden, als ob die Ver⸗ waltung nicht nach größter Unbefangenheit in bezug auf die Be⸗ setzung des Schiedsgerichts strebte, wie ich andererseits hoffe, daß sich auch die Unternehmer von den gleichen Gesichtspunkten leiten lassen werden. In diesem Sinne ist der von der Verwaltung zu ernennende Schiedsrichter nicht, aus den Beamten der den Streit führenden Tisenhahndirektion bzw. des Zentralamts) oder deren untergebenen Dienststellen zu wählen. Es wird sich in vielen Fällen überhaupt empfehlen, den Schiedsrichter außerhalb des Kreises der im aktiven Dienste befindlichen preußisch-hessischen Staatseisenbahnbeamten zu suchen. Fällt aber die Wahl auf einen solchen Beamten oder auf einen sonstigen Beamten meines Ressorts, so muß für die Zukunft seine Bereitwilligkeit zur Uebernahme des Amtes festgestellt werden, und es tritt der Genannte für die nach seiner freien Ueberzeugung auszuübende Schiedsrichtertätigkeit aus jedem Abhängigkeitsverhältnis zu der Verwaltung heraus. Die ihm für die Folge zu gewährende Vergütung hat nicht die Eigenschaft einer Remuneration für be— sondere amtliche Dienste, sondern die einer Bezahlung für eine außer⸗ amtliche Tätigkeit. Ich vertraue, daß die Beamten meines Ressorts ihre Schiedsrichtertätigkeit in diesem Sinne auffassen werden. Vor der Ernennung eines Beamten meines Ressorts zum Schiedsrichter hat ein Benehmen mit dessen Vorgesetzten (für Staatseisenbahnbeamte mit der Eisenbahndirektion oder dem Zentralamt bzw. mit dem 6. denten) darüber stattzufinden, ob dieser Ernennung dienstliche Gründe entgegenstehen.
19 In bezug auf das bei dem Schiedsgericht zu beobachtende Verfahren ist die Vorschrift der bisherigen Fassung wegen der Abstimmung wieder übernommen, und es ist die Stellung des
Obmanns dahin charakterisiert, daß er das ganze Ver⸗— auch allein den
fahren zu leiten, insbe sondere
zur Vorbereitung der Angelegenheit bis zur Verhandlung des Schiedsgerichks erforderlichen Verkehr mit den Parteien zu führen hat. Es soll durch diese Hervorhebung der Stellung des Obmanns eine weitere Garantie für eine unbefangene Behandlung der Sache geschaffen werden. Nach der obigen Ausführung unter Ziffer 2 ist diese Ver⸗ tragsbestimmung auch für die Schiedsrichter maßgebend.
1) Der Vergütungsfrage ist in den Bedingungen und demnach mit bindender Wirkung auch für die auf Grund des Ver⸗ trags zu ernennenden Schiedsrichter so geregelt, daß jedem Beisttzer ein Anspruch auf Vergütung nur gegenüber der Partei zusteht, die ihn zum Schiedsrichter ernannt hat, daß aber für die dem Obmann zi gewährende Vergütung beide Parteien als Gesamtschuldner haften. Als Instruktion für die Parteien ist vorsorglich noch vorgeschrieben, daß sie dem von ihnen ernannten Schiedstichter von dieser Regelung der Vergütungsfrage bei der Ernennung Kenntnis zu geben haben. Der Unternehmer ist in bezug auf die Höhe der zu vereinbarenden Vergütung ganz frei. Würde freilich die Vergütung etwa in An⸗ teilen der von dem Schiedsgericht zugesprochenen Summe festgesetzt werden, so käme die Frage wegen Anwendung der oben unter Ziffer 7 und 8 hervorgehohenen Vertragsbestimmungen in Betracht. Wegen der Honorierung des von der Verwaltung ernannten Beisitzers ist nachstehend unter Ziffer 13 Anordnung getroffen.
12) Für den Obmann ist bestimmt, daß ihm von den Parteien eine unter billiger Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierig- keit seiner Arbeit sowie seiner persönlichen Verhältnisse zu be⸗ messende Vergütung, höchstens aber ein Stundensatz für die auf die Arbeit verwendete Zeit, und zwar für die erste Stunde 20 „, für jede weitere Stunde 5 „S (unter Zusammenrechnung der einzelnen, auf die Tätigkeit verwendeten Zeitabschnitte zu einem Zeitraum), da— zu bei Reisen eine besondere Reisevergütung in Höhe der gesetz⸗ lichen Tagegelder und Fahrkosten der Beamten der 4. und 5. Rang⸗ klasse gewährt werden soll. Sofern an den Reisetagen Arbeit in der Sache selbst geleistet worden ist (Verhandlungen usw.), ist diese Zeit dem mit den obigen Stundensätzen zu belegenden Zeitraum zuzu⸗ rechnen. Die Höhe der Vergütung des Obmanns hat bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten der Landgerichtspräsident auf Grundkäge der obigen Normen und nach Maßgabe der weiter in den Bedingungen getroffenen Vorschriften sowohl dem Obmann, als auch den Parteien gegenüber endgültig festzusetzen.
13) Dem von der Verwaltung zu ernennenden Schiedsrichter ist dieselbe Vergütung zuzusichern, wie dies für den Obmann allgemein bestimmt ist. Der Ernannte ist zu ersuchen, sich bei der Annahme des Amtes ausdrücklich damit einverstanden zu erklären, daß die Festsetzung der Vergütung nach diesen Grund⸗ sätzen endgültig durch die Behörde erfolgt, die ihn ernannt hat. Bei solcher Festsetzung der Kostenrechnungen sind alle Umstände in billiger Weise zu berücksichtigen. Werden Beamte meines Ressorts zu Schiedsrichtern ernannt, so vertraue ich, daß sie bei Aufstellung ihrer Kostenrechnungen des Grundsatzes eingedenk sein werden, daß die Stundenbeträge nach den obigen Vorschriften Höchstsätze darstellen.
14) Das Schiedsgericht hat auch über die Kostenfrage zu entscheiden und zwar in dem Sinne, daß zunächst die Entscheidung über die Verteilung der Kosten zwischen der Verwaltung und dem Unternehmer dem Grundsatze nach (z. B. unter Bestimmung von Quoten) erfolgt. Für die Liquidierung der geschuldeten Schieds richterkosten zu Lasten der Gegenpartei ist bezüglich der Vergütung des Obmanns die für den einzelnen Fall erfolgte Festsetzung des Landgerichtspräsidenten maßgebend. Die obsiegende Verwaltung darf aber dem Unternehmer gegenüber der obsiegende Unternehmer darf der Verwaltung gegenüber als Kosten des Beisztzers eine Vergütung nur in Höhe der in den Vertragsbedingungen für die Ver⸗ gütung des Obmanns aufgestellten, allgemeinen Grundsätze in Rechnung stellen. Das innere Verhältnis zwischen der Partei und dem von ihr ernannten Beisitzer bleibt dabei unberührt. Auf der Grundlage der allgemeinen Kostenentscheidung des Schiedsgerichts wird sich hiernach die Liquidierung der einzelnen Kostenrechnungen wohl in den meisten Fällen anstandslos abwickeln. Sollten sich Anstände ergeben, so würde bei dem Schiedsgericht Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen und von diesem nach den vorstehenden Grundsätzen zu ent scheiden sein.
IV.
Die oben unter angeordnete neue Fassung des Schieds⸗ gerichtsparagraphen in den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staatsbauten, für die Ausführung von Leistungen oder Lieferungen, sowie für die Ausführung