1912 / 96 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Apr 1912 18:00:01 GMT) scan diff

liegt er der Suggestion solcher Berichte, die von Beamten herrühren, also auf ihn einen glaubhaften Eindruck machen. Die Aussagen von Beamten erwecken von vornherein ein günstiges Vorurteil beim Richter. Die meisten Richter kommen auch nicht darüber hinweg, daß die streikenden Arbeiter sich gegen die Autorität auflehnen. Im Bochumer Prozeß sagte ein Richter, gerade die Arbeitswilligen müßten nüt allen Mitteln geschützt werden, und darum sei ein hohes Straf⸗ maß gerechtfertigt. Warum müssen denn die Arbeitswilligen mehr als andere geschützt werden? Das Interesse der Grubenherren, die im Ruhrrevier alles regieren, spielt da mit. Jeder Streikführer ist in den Augen der Richter ein Aufwiegler, jeder Streikende selbst ein Aufrührer. In einem Streikprozeß konnte sich ein an sich loyaler Richter nicht datein finden, daß die Streikenden sich an ihren Ver— band gewandt hatten. Ich habe den Eindruck gehabt, daß er die Erklärung auch am Ende der Verhandlungen nicht verstanden hat. Mitunter muß man sich fragen: Sind die Herren wirklich so unwissend, oder stellen sie sich nur so? Es ist eine Art Autoritätskoller, der die Richter lerfaßt hat. Sind im Ruhrrevier doch wirklich viel höhere Strafen verhängt worden als früher; es ist auf Gefängnis⸗ strafe erkannt worden, wo sonst mit Geldstrafe vorgegangen wurde, und zwar nicht in vereinzelten Fällen, sondern in Hunderten von Fällen. Die lustigen Studenten in Bonn wurden dagegen mit einer Geldstrafe von 5 belegt. Ich gönne das den Studenten, aber dann sollte man doch nicht einen Unterschied zwischen Studenten und Arbeitern machen. In Unna hatte ein Arbeitswilliger auf eine Militärpatrouille geschossen und kam mit 2 Wochen Gefängnis und 20 6 Geldstrafe davon. Hätte es sich um einen Streikenden ge⸗ handelt, so wäre er mit 5 Jahren Zuchthaus bestraft worden. Was die Abkürzung der Ladungsfristen betrifft, so bleibt es jedenfalls ein Unrecht, wenn man die Sache systematisch macht und dem An⸗ geklagten einen Revers vorlegt. Es ist hier gegen den Geist, wenn auch nicht gegen den Buchstaben des Gesetzes gehandelt worden. Man hat auch grundsätzlich davon abgesehen, die Sache an die Schöffen⸗ gerichte zu verweisen, damit die Leute eine Instanz verlieren. Auch das ist formell mit dem Buchstaben des Gesetzes zu vereinen, aber, da es systematisch geschieht, gegen den Geist des Gesetzes und eine schwere Verletzung des Gesetzes. Dieselben Richter fällen in anderen nicht sozialen Fällen die mildesten Urteile. Die Richter können durch ihr Gerechtigkeitsgefühl ihr soziales Vorurteil nicht überwinden. Es gibt ja Ausnahmen, aber diese fangen an, sehr selten zu werden. In einigen Fällen gefallen sich die Richter geradezu darin, mit ver⸗ letzenden Ausdrücken gegen politisch anders Denkende um sich zu werfen. Es fehlt ihnen die nötige Selbstzucht. Gegen solche Richter sollte man disziplinarisch vorgehen, denn Beleidigungen gegen Ange⸗ klagte, die sich nicht wehren können, sind Amtsvergehen. Die Wahl der Richter durch das Volk würde ja Fehlurteile nicht vermeiden. Aber trotzdem ist diese Wahl das einzige Mittel, um aufzuräumen mit einer derartigen Herrschaft einer einseitigen Klasse. Es gibt keine bessere Schulung zur Gerechtigkeit, als wenn man die Richter zwingt, die Verantwortung vor der Oeffentlichkeit in vollem Maße zu tragen. Heute ist diese Verantwortung vor der Oeffentlichkeit nur eine schein— bare. Ein Richter sagte, er kümmere sich nicht um die Oeffentlich⸗ keit, und der bekannte Landgexichtsrat Brausewetter meinte, es gäbe gar keine Seffentlichkeit. Die Wahl der Richter durch das Volk sst nach unferer Meinung die beste Lösung., Ich bitte den Hegrn Staatssekretär, seine machtvolle Stimme in die Wagschale zu werfen, damit wenigstens in Preußen in manchen Dingen etwas Wandel geschaffen wird. Es wird behauptet, es gibt keine Klassenjustiz. Es wäre wenigstens ehrlich, wenn man sagen würde, ja, es gibt eine Klassenjustiz, wir bedauern es, aber wir können es nicht ändern. Dann wäre schon viel gewonnen. Dies erlösende Wort erwarte ich von dem Staatssekretär.

Abg. Dr. Pfeiffer Gentr): Man hat sich gewundert, daß der Abg. Belzer den Fall Sambeth nicht zur Sprache gebracht hat. Ich möchte hier nur erwähnen, daß noch ein anderer Fall aus Hessen vor⸗ liegt, der noch viel erstaunlicher ist, als es in der Presse geschildert worden ist. Wir werden diese Fälle eingehend beim Militäretat be⸗ handeln. In Deutschland hat niemand den Gedanken, daß unsere

justiz scheint mir auch trotz der Darlegungen des Abg. Heine nicht geglückt. Auch die Richter sind Menschen, und die vorgeschlagenen Heilmittel, wie die Wahl der Richter, würden das angebliche Rebel nicht aus der Welt schaffen. Auch in Amerika können nur juristisch vorgebildete Personen zu Richtern gewählt werden. Durch die Wahl wurden die Richter vielleicht nur noch abhängiger gemacht werden, nämlich von der Majorität, die schlimmste Abhängigkeit, die man sich denken kann. Daß . besonders geschuͤtzt werden müssen, ist unter den Umständen, unter denen dieser Ausspruch seitens eines Richters gefallen ist, sehr wohl zu verstehen; wenn Arbeits⸗ willige besonders bedrängt werden, kann ich es dem Richter nicht verdenken, wenn er Ausschreitungen gegen sie besonders streng bestraft. Immerhin kann auch ich nicht leugnen, daß eine gewisse Einseitig⸗ Feit bei Richterspruͤchen hier und da bemerkbar wird, Der Fall Havenstein ist ja schon erwähnt worden; im preußischen Landtage wird sich unsere Fraktion des näheren nach der Sache erkundigen. Sind die behaupteten Tatsachen richtig, so liegt jedenfalls ein sehr merkwürdiges Vorgehen der richterlichen Aufsichtsinstanzen vor. Sollte wirklich eine Klassenjustiz vorhanden sein, so bedauern auch wir das aufs lebhafteste und wollen alles daran setzen, daß Abhilfe erfolgt. Im deutschen Volke macht sich eine tiefe Mißstimmung bemerkbar, nicht sowohl gegen die Richter, wie gegen die Staats⸗ anwaltschaft, eine stärkere Mißstimmung noch, als sie vielfach gegen die Polizei besteht. Die S aatsanwaltschaft macht sich manchmal durch die Häufung von Strafanträgen, durch Beantragung hoher Straf⸗ maße sehr unpopulär. Besonders anfechtbar ist das Vorgehen der Verkoppelung mehrerer Delikte, von denen eins unbedingt eine Ver— urteilung nach sich ziehen muß. Wir haben ein dringendes Inter⸗ esse daran, auch um den Verdacht der Klassenjustiz völlig auszuräumen, daß die Staatsanwaltschaft von diesem Modus Abstand nimmt. Auch in Aeußerlichkeiten sollte sie sich mehr vorsehen; es ist nicht statt⸗ haft, daß in dem einen Falle bon dem „Herrn Angeklagten“, in dem andern nur von dem „Angeklagten“ schlechthin gesprochen wird. Die einheitliche Regelung der Examina und der Vorbildung der Juristen it ja vielleicht von Reichs wegen nicht so leicht zu erreichen; aber das Reich als solches hat doch ein sehr großes Interesse an der Frage. An der praktischen Seite der Vorbildung mangelt es etwas, wie der Abg. Professor van Calker schon dargetan hat. Die juri⸗ stische Wissenschaft als solche ist doch eine rein praktische Wissen⸗ schaft. Der junge Mediziner wird schon beim ersten Betreten der Universifät in den anatomischen Saal geführt; sehr bald wird sich für ihn herausstellen, ob er sich für das Studium eignet oder nicht. Be den Juristen wird das bei der heutigen Universitätsmethode erst festzustellen sein, wenn er das Studium hinter sich hat. Schon nach den ersten Semestern müßten die Studenten der Jurisprudenz in die praktische Arbeit bei den Amtsgerichten, in den Gerichts⸗ schreibereien usw. eingeführt werden. Man muß unter allen Um⸗ ständen verhindern, daß unsere Richter weltfremd werden. Eine so hehre Göttin die Justitia ist, in den Wolken darf sie nicht schweben, sondern sie muß unter den heutigen Verhältnissen eine eminent praktische Dame sein.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Meine Herren! Die lobenden Worte meines Herrn Amtsvor⸗ gängers über den Stand der Rechtskonsulenten kann man wohl unterschreiben, ohne daß man gerade die Resolution Nr. 370 befür⸗ worten müßte. Ich möchte im Gegenteil bitten, sie abzulehnen. Im Jahre 1909 ist der § 157 der Zivilprozeßordnung geändert worden, um den Stand der Anwälte vor einer Konkurrenz der Rechtskon— fulenten möglichst zu schützen. Nach § 157 Abs. 5 Satz 2 kann

zwar eine Zulassung der Prozeßagenten bei den Amtsgerichten er—

Lisco:

soll die Justizverwaltung von dieser Zulassung nur Gebrauch machen bei solchen Gerichten, bei denen zur Vertretung der Parteien durch Rechtsanwälte ausreichende Gelegenheit nicht vorhanden ist.

Es ist hier also ausdrücklich anerkannt worden, daß die Rechts⸗

abgenommen. summe. Die Herren werden sich erinnern, daß im Gesetz gleichzeitig bestimmt war, daß für eine gewisse Reihe von Jahren Hilfsrichter

folgen, aber nach der in Satz? damals neu getroffenen Vorschrift

Ich erlaube mir auf einige andere Fragen einzugehen, insonderheit

auf die vorliegenden Resolutionen. Zu der Resolution, nach der den Schöffen und Geschworenen Dläten gewährt werden sollen, habe ich mich gestern bereits geäußert. Was die Frage der Bekämpfung der Schund⸗ und Schmutzliteratur betrifft, so darf ich auf meine Er⸗ klärung vom vorigen Jahre verweisen, wonach diese Materie durch die zuständigen Ressorts geprüft wird. Frage, die teils auf gewerberechtlichem, teils auf strafrechtlichem Ge⸗ biete liegt, ist bisher nicht gelungen. Die Resolution über die Kine⸗ matographentheater berührt wohl den Geschäftsbereich des Reichs⸗ amts Meine der Herren bekannt. Daß das Reichsjustizamt in der Lage ist, über die Gestaltung der juristischen Vorbildung mit den Regierungen in Ver⸗ bindung zu treten, weiß ich wohl. Nur wird es, wie ich schon gestern ausführte, schwierig sein, auf diesem Gebiete zu Vereinbarungen zu gelangen. Natürlich wird, falls die Resolution zur Annahme gelangt, die Reichsverwaltung die Angelegenheit einer Prüfung unterziehen. (Abg. Dr. Spahn: Wir werden sie nur nicht annehmen.) Das ist eine andere Frage. Aber sollte sie angenommen werden, so wird ge⸗ schehen, was zu geschehen hat.

Eine Lösung der sehr schwierigen

den der Reichsjustizverwaltung. Frage, die den Gegenstand Nr. 371 bildet, ist den

als die Resolution

des Innern mehr Ansicht über

soeben verteilten

Der Herr Abg. Holtschke hat gestern um Auskunft darüber er⸗

sucht, wie das Gesetz, betreffend die Haftung des Reichs für seine Beamten, gewirkt hätte. können sich im wesentlichen nur auf finanziellem Gebiet äußern und deshalb von der Reichsjusttzverwaltung nicht übersehen werden. Das Reichsschatzamt wird hier besser Auskunft geben können.

Die Wirkungen des Gesetzes

Dann ist noch gefragt worden nach den Wirkungen des Gesetzes,

betreffend die Entlastung des Reichsgerichts, vom Jahre 1910. Lassen Sie mich einige Zahlen anführen, aus denen hervor⸗ geht, daß dieses Gesetz die erwartete Wirkung gehabt hat. Im Jahre 1909 sind eingegangen 4595 Sachen, im Jahre 1910, als das Gesetz nur teilweise in Wirkung war, 4344 und 1911 3631 Sachen. Im Jahre 1911 haben also gegen 1909 die Sachen um ungefähr

23 oso

Das war die Wirkung der Heraufsetzung der Revisions—⸗

beim Reichsgericht beschäftigt werden sollten, um die damals vor⸗ handenen Reste aufzuarbeiten. Auch diese Maßregel hat die erwartete Wirkung gehabt. Beim Reichsgericht sind im Jahre 1909 kontra⸗ diktorische Urteile abgefaßt etwa 2600, 1910 beinahe 2800, 1911 aber 3140. Es hat sich das gute, sehr erwünschte Resultat ergeben, daß, während am 1. Januar 1909 noch über 3000 Sachen anhängig waren, die der Erledigung harrten, das Jahr 1911 begonnen hat mit nur 1800 Sachen. Ich glaube also, daß das Reichsgericht im Laufe dieses Jahres, sicher aber im Laufe des nächsten Jahres die Hilfsrichter bleiben noch bis zum nächsten Jahre vollständig kurrent sein wird, und ich habe die Hoffnung, daß das Reichsgericht dann auch eine Weile kurrent bleiben wird. Man muß dabel allerdings berücksichtigen, daß mit der Zunahme der Bevölkerung bei sämtlichen Gerichten die Zivilsachen zunehmen; mit der Zeit werden also, trotz der Erböhung der Revisionssumme, auch beim Reichs⸗ gericht die Geschäfte wieder steigen. Und bei einer wesentlichen Steigerung der Geschäfte wird, wenn die Hilfsrichter erst einmal ent⸗ lassen sind, das Reichsgericht auf die Dauer kaum kurrent bleiben

hheilsame dürfen nicht unwidersprochen bleiben, da das schaf d cht un a das Gros der Anw

ire e ffn, , lnwaltschaft

1 9 * ö 9 9 ö J 5 den Anwalt nicht angenehm ist, das Gebiet der freien

heruhen, er solle auch eine soziale Tat sein und der Billigkeit ent⸗ sprechen, Diese Gedanken hat schon Goethe ausgesprochen; der Satz rom Rechte, das mit uns geboren ist, davon ist leider nie die Fragen iger een der Grundgedanke der ganzen Freirechtsbewegung' Be anntlich hat auch ein so großer Jurist wie Herr von ,, . auf die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft hingewiesen und. neuerdings auch der Philosoph Chamberlain. Dle Frei⸗ techtböbewegung verkennt aber den Umstand fundamental, daß es gar nicht möglich ist, alle Rechtsfragen auf den Grundsatz der Billigkeit zuzuschneiden; viele Rechtsfragen müssen lediglich nach Zweckmäßigkeitsgründen entschieden werden, und baran allein schon scheitert die ganze Bewegung. Aber darin hat sie recht, daß se fordert, der deutsche Richter müsse so weit wie irgend m i, sozial vergebildet werden. Aus derselben Erwägung Joe,. sich . die im Reichstage an den Richtersprüchen geübte Kritik nichts für den Richterstand Herabsetzendes hat. In der „Deutschen Richter jeitung' sind gegen meinen Freund Müͤller-⸗Meiningen und den Ab Bassermann scharfe Angriffe gerichtet worden, wogegen der Ae Heinze und, der Abg. Groeber Gnade gefunden haben, obwohl der bg. Groeber mit dem Erstgenannten für die Beteiligung des Laien⸗ elements an der Rechtsprechung eingetreten ist. Der Abg. Müller— Mesningen hat gerade als Freund des Deutschen JRüichtervereins den Fichterstand hier im Reichstage aufs wärmste gegen sozialdemo⸗ - kratische Angriffe verteidigt und vor der Verallgemeinerung einzelner Beanstandungen gewarnt. Diese Artikel in der „Deutschen Richter— eitung“ kann ich nur als Entgleisung behandeln. Wie die Gründung des „Deutschen Richtervereins“ habe ich vi Gründung des Vereins Recht und Wittschaft“ be . lin dem sich Richter und Anwalte mit hervorragenden . at ern, de wirtschaftlichen Lebens zusammengefunden haben. Diese Vereinigung will den Versuch machen, sich gegenseitig auf— zuklären. In der öffentlichen Diskussion steht immer wieder im . Vordergrunde der Vorwurf der Weltfremdbeit der Richter Auf diesem Gebiete kann man durch gegenseitige Aussprache klarend wirken und zu einer Popularisierung der Rechtswissenschaft beitragen. Viel licht ist es auch möglich, dadurch die kastenähnliche Abschließung des Richterstandes aus der Welt zu schaffen. Ich komme hier noch äinma auf einen von uns früher gestellten Antrag zurück, den Richtern u verbieten, Orden und Titel anzunehmen; Die Richter müssen im Interesse ihrer absoluten Unabhängigkeit auf ede äußere Auszeichnung Verzicht leisten. Ich begrůßẽ geg daß eine dahingehende Bewegung starken Anklang in der deutschen Richterschaft gefunden hat. Wenn wir wünschen, daß die ac, nach außen bin ihre volle Würdigung finden, so müssen wir fordern daß diese Wertschätzung auch der deutschen Anwaltschaft teilhaftig vird. Sie ist ein unentbehrlicher Faktor unseres Rechtslebeng ee, . Giundlage, auf der dieser Stand beruht, ist die freie zie bokakn er. Deu ische Anwaltstag in Nürnberg hat sich in seiner letzten Versammlung mit erdrückender Mehrheit gegen den Numerus causus ausgesprochen. Gegen eine Kritik, die sich in mäßigen Grenzen hält, ist. nichts einzuwenden. Aber es ist bedauerlich ha xen seiten der Richter dagegen stark gesündigt wird. Die delttschen Richter werden nervös, sobald der Vorwurf der Weltfremdheit erhoben wird. Ich habe nun gelesen, daß man den Vorwurf ö die ganze deutsche Anwaltschaft erhoben hat, daß sie ole n' if Reformen der Justiz vereitelt hat. Diese Vorwürfe

K frei von einem derartigen erfangen Im Gegensatz zu dem Abg. n: bin ich ö. ß . 2 Ve i

[u, beschreiten, weil es sehr häufig dem nen , mr n n Die deutschen Anwaltsvereine und Vorstände hätten besser handelt, penn sie der Meinung waren, daß das von der ge e. berwaltung geschaffene Formular unbrauchbar ist, selbst eins 3. scaffen und über die gestellten Fragen dann selbst Auskunft zu üben. Der Staatssekretür muß der Meinung fein daß die 3 bihren vom Jahre 1879 unangemessen hoch gewefen! selen, wenn . noch jetzt der Meinung ist, daß der Nachweis nicht erbracht ist die. Gebühren zu niedrig sind. Die Kosten der Lebenshaltung haben sich auf das Doppelt gehoben, ebenso sind die Mieten be deutend gestiegen. Die Zahl der Anwalte ist in beständiger Steige—

n, , . über die Streikurteile vorgebra

e z ten ich habe aber den Eindruck, .. verhängt worden sind; ob sie be untersuchen. er sich sein Grab weckt wird, als Partei, ausspricht, Friedrich der Große

gräbt, wenn wenn der

für die eine

ist, wie Seine Majestät; vor der J

Wahnspruch: Suum cuique. Abg. Dom bek (Pole): Wir wer

Dagegen können wir der Resolution den Erfahrungen, deider gibt es in den polnischen genügende Zahl von Dolmeischern, ständig und korrekt beherrschen. loser Fehlurteile. In ne kenntnis eines beisitzenden culdiger vor mehrjähriger Zi Die harten Urteile Anlaß auch uns durchaus h daß diese Urteile in Eine Aenderung des notwendig, die eine Ueberschreitu Es darf auch nicht vorkommen,

aus

Inst

zweiter

4 Abg. Bolz (Sentr. ): Materie das Rejqhs eg

das Neichs amt des Innern, aber In dieser so wichtigen Frage r dürfte auch dieses Amt berufen immer ngch der gesetzlichen Rey aus dem Wege räumen zu helfen. der Berufsvereine als Ro jakor imo M; s⸗

der. bisherige Widerstand entgegeng eich etage vorgelegte Entwurf war rbeiterorganisgtionen geboren und Mißtrauens sollte jetzt endlich vorüb daß die

vorangekommen,

verbindlichkeit der Tarifverträge, zur Notwendigkeit. Abg. Siehr (fortschr. Volksp.

und nicht überraschend.

empfiehlt. hin die Regelung durch Reichsgesetz lichkeit einer Vereinbarung der E Schon über die Vorbildung der junge um eine einer solchen nicht zurückschrecken. deutsche Recht anzuwenden haben

vielleicht einzelne Bundesstaaten reichsrechtlichen Regelung leisten m sein, auch nicht einen Unterschied zwischen Justiz u

Der Richterstand muß fich Richter sich für

einem Falle Richters

unverständlich.

strafprozessuellen Vorverfahrens

ö. ie als rechtsfähiger die Existenz der Tarifvereine dauernd sichern können, sollte nicht mehr

das geltende Gerichtsverfass

Mindestanforderungen statuiert hat. Verfassungsänderung handeln

derjenige Bayerns,

die erbetene Auskunft erteilen wird. Die gestern

Fälle kann ich nicht nachprüfen, Strafen von exorbitanter Höhe rechtigt waren, will ich nicht aber bewußt sein, daß nur der Schein er— oder gegen eine Seite eintritt.

auch

oder andere

riedri ö hat uns eine Definition über die Pflichten des , Richtertums gegeben, die sehr wertvoll .f . Tie Richter sollten wissen, daß der Bettler ebensowohl ein Mensch

Er sagte:

ustiz müssen alle Leute gleich sein.

, , n che, Königswort, das sich der Richterstand in jedem r Moment gewärtig halten muß, entsprechend dem preußischen

eden für die Resolution zum Schutze

S8 n . . h e, , . e . und Schundliteratur stimmen. Die jetzige Fassung der gesetzlichen Bestimmungen läßt Umgehungen immer noch Spielraum.

wegen der Rechtskonsulenten nach

. . ; . die wir Polen gemacht haben, nicht zustimmen.

andesteilen immer noch nicht eine die die polnische Sprache voll— Das ist auch eine Quelle zahl— war es nur der Sprach⸗ zu danken, daß ein Un— ichthausstrafe verschon blieb. des westfälischen Streiks sind Wir haben den Wunsch anz erheblich gemildert werden, ist dringend ig der Amtsgewalt verhindert. daß auf Grund veralteter Be—

immungen A geschulsjiate 83 583 ; s ö die sich nachher als schuldlos herausstellen, in unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft schmachten.

Bolz g : Die Frage der gesetzlichen Regelung der der Tarisverträge gehört ;

ja in der Hauptlache vor auch das Reichsjustizamt kann icht vorübergehen. Jedenfalls sein, die Hindernisse, die sich gelung in den Weg stellen, Der gesetzlichen Anerkennung Korporationen, die allein esetzt werden. Der früher dem aus dem Mißtrauen gegen diese ist gescheit⸗rxt; die Aera dieses er sein. Die Zahl der bestehenden

Tarifverträge ist unausgesetzt gestiegen; die Entwicklung ist so weit ora men gesetzliche Regelung geradezu, dringlich geworden ist. Insbesondere die Frage der Rechts—

des Tarifvertrages

sowie ihre Geltung auch für

icht o . ö z 5 1 i 83 ; nichtorganisierte Arbeiter machen ein Reichsgesetz über die Materie

Ghee 28 5 ): Die Forderung der Regelung

ö Si n ö 8 7 1336 ö

der Vorbildung unserer jungen Juristen von Reichs wegen ist nicht neu

. . Der letzte Anwaltstag in Würzburg hat sich nhellig da in ausgesprochen, daß diese reichsgesetzliche Regelung sich . goseate Mes j ist s - a6 n; s

Die vorgelegte Resolution ist so gefaßt, daß nicht schlecht⸗

gefordert, sondern auch die Mög— inzelstaaten offen gelassen wird. ungsgesetz enthält Bestimmungen n Juristen, indem es gewisse Selbst wenn es sich hier würde, dürfte man vor Die Männer, die das einheitliche muüssen auch einen annähernd

3530 9 5 8 ss Ni s gleichmäßigen Ausbildungsgang genossen haben. Der Widerstand, den

gegen die Durchführung einer öchten, wird nicht unüberwindlich das ja tatsächlich jetzt nd Verwaltung nicht kennt. Als

Her Moien 9 z . 4 6 volle beschließen, den Herrn Reichskanzler zu . ile er nen , herbeizuführen, ob bei r deutschen Seeschiffahrt für Passagiere und Besatzungen jede g Sicherheit gewahrleistet wird we, , ar, . ,, Schiffe ausreichend Rettungsboote mit sich führen, um alle an Bork befindlichen Personen im Falle der Gefahr aufnehmen . k für den Fall, daß die Erfahrungen bei dem Untergang . Ri anic das nötig erscheinen lassen, ungesäumt auf dem Wege Verordnung oder des Gesetzes die erforderlichen Maßnahmen

zu ergreifen.“ Schluß 61 Uhr. Nächste Si S

. 3 4 - itzung Sonnabe

. 11 Uhr. (Schleuniger Antrag der a n,

n a,, . die . der Passagiere und Mann⸗ deutschen Schiffen; Antrag Wellstein'

n ] t ellste

Annahme der kleinen Strafgesetzbuchnovelle; Etat fit in 497

waltung der Reichseisenbahnen.)

. Preußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

3 , von Wolffs Telegraphischem Bureau.) eber den Beginn Sitz i ü ĩ . Beginn der Sitzung, in der die zweite Beratung 8 ats den Eisenbahnverwaltung für 1912, und zwar die Debatte über die d a Aus g . er die dauernden Aus gaben ö. k ungen und die Lage der Beamten und Arbeiter, fortgesetzt wird, ist in d strigen ges ir in der gestrigen N 3 z ! ö. 2 * nn, , gestrigen Nummer d. Bl. Abg. St röbel (Soz) = -] / Stimmung der Arbeiter shriften von Arbeitern unter nationale AÄufrufe fetzt Arbeiter werden zu der Abgabe ih schristen k r Abgahe ihrer Unterschristen . eigerung aus ihrem Beruf gejagt; und sie empfinden ö , . 566 und eine Schande. Schon die An⸗ senh eines sozialdemokratischen Abgeordneten in einer Verf ; ? mes ild fratischen r n einer V = . ö ling Gefahr für unseren glorreichen lar ten f Chee nn, zan forder 6 B a. 26. g 636 0 . D 5 ö . t die Beamten, die sozialdemokratisch denken, auf, ihr Amt ö erlassen, und wirft ihnen vor, daß sie an ihrem Amte kleben. Dle , die auch den Gehorsam verweigert haben, hat nian In 9 ö . z . ha, . UL bell, * 1 , gelassen, ja, einer von ihnen ist sogar Minister des Innern . en. (Präsident Dr. Freiherr von Exffa: Die Fanasporlage ha nichts mit dem Eisenbahnetat zu tun) Wir müffen den schaͤrfst 2 erheben gegen, den behördlichen Terror, der die . 9 ; z ' . 32 w— J⸗ . ö. Mit. dem Begriff des „Stagtswohles“ wird 3 , getrieben; das Staatswohl kann man viel eher mit dem Wohle zer Hun derttauszn ze treuer Beamten identifizieren als mit dem Wohle ö. . Wir müssen gegen diese anmaßende Aussegang 38 Wortes „Staatswohl“ protestleren. Wenn man fieht, wie f dortes Staatzwehl⸗ . an sieht, wie kürz— 11 29. sozialdemokratischer Nedakteur mit drei Monaten! & n, rg 9 ,. . er den Minister von Dallwitz beleidigt haben soll. muß man wirklich sagen, wie es einmal ein Ze grebner aus- drückte: Man muß sich schämen, ein Preußen; Hentrharehner aus 3 5 .. . ein Preuße zu sein. Wir werden es ah ringen, daß sich die Beamtenschaft ihre polstischen Recht nicht nehmen lassen wird. ,,, Präsident Dr. Freiherr von Erffa: in welchem Zusammenhange Sie das Wort , schämen, ein Preuße zu sein. (Abg. Hoffmann: Daß . gesagtih Abg. Hoffmann, ich habe Sie doch nicht ge⸗ frag ö Ich werde mir das Stenogramm kommen lassen und es einsehen Abg. Strosser (kons.): Daß ich Verständnis ie Lage a,. ö 5 Verständnis für die Lage . amten und Arbeiter habe, das habe ich in meiner neunjährigen parlamentarischen Tätigkeit bekundet. Wenn der Abg. Ströbel ö daß wir gar nichts für die Arbeiter übrig hätten naß ; wir ganz, und gar kein Veiständnis für sie hätten . er die Nede des Grafen von der Groeben überhaupt nicht 8 ört, sonst hätte er das nicht behaupten können. Graf von der 56 n 16 Nr j ö! es roeben hat als unser Fraktionsredner bei dieser Gelegenheit be⸗

sonders betont, daß die Beamten und Arbeiter ein großes Lob

fortfahrend: Man

ihr sucht über die hinwegzutäuschen, indem .

man Unter⸗ Aber die gezwungen,

Ich habe nicht gehört, gebraucht haben, man

Richter bestechlich seien, aber anderseits muß zugegeben werden, daß man manchmal die Köpfe schütteln muß, wenn man liest, wie ver⸗ schieden oft bei gleichen Dingen die Urteile ausfallen. Ich will

nur erwähnen, daß ein Arbeiter in einem Orte freigesprochen wurde,

können. Ich habe aber schon in früheren Beratungen gesagt, daß dann ernstlich erwogen werden müsse, das Rechtsmittel umzugestalten oder andere Maßregeln zu ergreifen, wie j. B. eine Vermehrung der Senate.

Auf die Ausführungen des Herrn Rechtsanwalts Heine will ich nur kurz erwidern: ich habe mich gestern nicht unbedingt ablehnend gegenüber der Erhöhung der Gebühren der Rechtsanwälte ge⸗ äußert; ich habe vielmehr gesagt, daß wir bereit seien, in eine Prüfung der Frage einzutreten, sobald statistisches Material vorhanden sei. Es war ein eigentümlicher Zufall: noch gestern abend wurde mir ein Ausschnitt aus der „Juristischen Wochenschrift' vorgelegt, wonach die von dem Deutschen Anwaltsverein eingesetzte Kommission beabsichtigt, mit dem Reichkjustizamt wegen Vornahme statistischer Ermittlungen in Verbindung zu treten. Es ist also nicht ausgeschlossen, daß wir doch vielleicht noch statistisches Material erhalten werden.

Wenn der Herr Abg. Heine gemeint hat, meine Ausführungen, es könnte das Strafgesetzbuch keinesfalls diesem, sondern erst dem nächsten Reichstag vorgelegt werden, ständen irgendwie in Verbindung mit der großen Zahl der der äußersten Linken angehörenden Herren in diesem Reichstag, so ist das eine Behauptung, die mir gegenüber nicht angebracht ist. Ich habe schon im Oktober vorigen Jahres allen Herren, die mit mir über die weltere Förderung des neuen Straf— gesetzbuchs gesprochen haben, gesagt, daß es vom 1. April 1911 an etwa 6 Jahre dauern würde, bis der Entwurf des neuen Strafgesetz⸗ buchs vorgelegt werden könne. Es ist also in keiner Weise berechtigt, anzunehmen, daß ich lediglich mit Rücksicht auf die augenblickliche politische Situation einen derartigen fernen Termin in Aussicht ge⸗ stellt hätte.

Der Herr Vorredner hat soeben mit Recht gesagt, daß die Frage des Falles Ha venstein nicht hier, sondern im preußischen Abge⸗ ordnetenhause zur Sprache zu bringen sei. Mir ist von dem Falle tatsächlich bis gestern absolut nichts bekannt gewesen, ich habe nicht

einmal einen Zeltungsausschnitt darüber gesehen. Also ich weiß tat⸗ sächlich über den Fall Havenstein nicht das mindeste. Ich kann Ihnen 6 schutzlos da. Ich möchte bitten, daß 8 193 in dem deshalb darüber keine Auskunft geben und Ihnen nun anheimstellen . fer cfscant werde daß auch gutgläubige Behauptungen, die die Sache in dem preußischen Abgeordnetenhause, wohin sie gehbrt, Wahrend e, 6 fen gsf merdsn, ö . . bleiben. zur Sprache zu bringen. n sisen gere, e hen finn . än gst g en, 21 6 Abg. Dr. A b . geführt, Der jetzig: Abg. Hegenscheidt hatte seinem 9. 9. buch war auf dem juristischen Gebiete der erste Sieg des deutschen Cin⸗ 1 vaterlandslose Gesinnung vorgeworfen, wurde aber frei- heitsgedankens; Preußen verhalf ihm dazu, freilich in einer Zeit, wo Ine . ihm der Schutz des J 193 zugebilligt wurde. Ueber es Preußen noch a,. ö 3 . . . gung are g grch Meinun sberschledenheit bei den ) ö 2 6 6 2 J eg re erh 6 , n n, Lud in n erreit. n. des hae ran n nei , . Ungarn, der Schweiß und Japan Geltung erlangt, Cin ewe, (. ind . stammen zum Teil aus den feen. Jahrhunderten das Recht nicht notwendig ein nationales in sein braucht, 3 . ut der . , Es paßt nicht mehr, daß Verordnungen auch ein universelles sein kann. Die Bestrebungen für die Yur j heft b onstitutionellen Zeit jetzt noch verbindlich sind. Es ist führung eines ] in vernünftiger Vorschlag, daß mit 30 Jahren alle

internationalen Wechselrechts erscheinen trotz . 8 Konferenz von 1910 gefährdet, weil England und Nordamerika f erordnungen als verjährt zu erklären sind. Unglaublich mit den Beschlüssen nid e n

folgend ; lar 6 einverstanden sind. Darf man trotzdem sin plgender Fall: Der Professor Moritz Lippmann in un Wbschtuß vieses den . Juristentag ein Gutachten über die Abschaffung Konferenz demnächst guts gen e, Die Judi

internationalen Vertrageg durch eing. nen

. kin ede, Hebiete ker if. vorbereitet und die einzelnen Bundesregierungen ge, des Handelsrechts ist elne überaus glänzende wie viel Todesurteile verhängt und vollstreckt und wie viel behauptet die neue Freirechts bewegung, . dlese

ewefen. Gleichwo ie

. 9 fene . e , ul igungen ergangen au. r Th , nn ffn haben die

den neuzeitlichen Anforderungen nicht mehr genüge jeder nur der preußische Justtzminister t di spruch solle nicht auf dem Worte, sondern auf dem Geist der Gesetze tuntwortung hat die

ung begriffen, aber nicht durch Schuld der Anwaltschaft, sondern durch das Verhalten der Justizverwaltung. Sie verleiht das Recht ur Bekleidung des Richteramts, aber es erfolgt aus Erwägungen ver schiedener Art bergus dann nicht die Anstellung. So haben Juden zum Aussicht, Richter zu werden, und werden Recht anwalte 6 . der Gebührenordnung, ist äußerst notwendig. Wie . Lichter tand muß sich auch die Anwaltschaft Kritik gefallen lassen Der Stand hat, selbst das lebhafteste Interesse, unlautere Elemente utzumerzen; Wenn man jetzt die Zusammenstöße zwischen Richtern und Verteidigern liest, so muß man auf den Gedanken kommen, daß dort nicht zwei Faktoren in gemeinsamer Arbeit das Recht finden wollen, sondern sie stehen sich wie zwei streitende Parteien gegenüber non denen die eine vor der Persönlichkeit der anderen keine zichtung ht Es muß dafür gesorgt werden, daß für die Zukunft sich ö. tige widerliche Zustände nicht mehr ereignen Ein bedeutender Diener Anwalt hat darauf hingewiesen, daß man alles tun müsse damit keine maßlose Reklame einsetzt, und eine Juristenzeitung er⸗ 6 . Fall, wonach bei iner. schweren Mordtat sich mehrere h e ma te diret um die Verteidigung beworhen haben sollen. . . . diesem Gebiete müssen entschieden bekämpft werden. . e enn, inne hat auch die dazu berufene korporative Vertretung ö ö gewirkt. Möge die Figur des Reklamegnwalts so bald ö rgen ,, das verdiente Ende finden. Wir rechnen dabei n f ie Unterstützung der Presse. Es besteht immer noch die ie ne, daß Berichte über Verhandlungen der Gerichte straffrei li ö sie wahrheitsgetreu sind. Das ist ein fundamentaler Irr⸗ ö 3 süddeutsches Witzblatt wurde verurteilt, weil es behauptet i ,, , das unsittliche Verhalten eines Geistlichen . ö ig . abe. Der Redakteur, der einen wahrheits— mn 36 über die Gexichtsverhandlungen gebracht hatte, . uh . verurteilt. Das ist ein Zustand, der auf die H ertragen werden kann. Eine wahrheitsgetreue Bericht 6 , . unter . Schutz des 5 1983 des Strafgesetzbuchs ge⸗ ain . Das deichsgericht hat zu diesem Paragraphen eine dan n n e, die nicht einwandfrei ist. Das liegt aber . ñ m 6 8 an der kautschukartigen Fassung. Es hat ent⸗ ien a . seine Urteile im Interesse der wissenschaftlichen une g gedruckt werden könnten, aber nicht die Urteile eines an gg gti 9 aft unterscheiden zwischen den Interessen e g ng und der Unterhaltung. Wie kann man sich gegen e olche Auslegung des 8 193 schützen? Der Redakteur steht jetzt

die Reichs verfassung gemacht wurde, hat man mit Recht diese Er— zi hungsfragen zurückgestellt; jetzt aber, nachdem das einheitliche Deutsche . , , . hat, ist es an der Zeit, das damals Zurückgestellte nachzuholen. Jedenfalls llte Vertreter 5 di se dei ja s ĩ des Reichs justizamtsꝰ nicht so 5 , e n, ,, at. fh , Herbe egenlber ben her fark ge,, ,, wergee Derzen, sozialdemokratisch seien, so steht dem ger ade gegenüber den immer stärker gegen die Weltfremdheit unserer e . e n, ee, ,, Ger ner stärl W erer entgegen, was die Beamte Arbei selbst 1 Richter erhobenen Vorwürfe . en, . gen, . eamten und Arbeiter selbst be eder Ge Ri . ben V en ist es geboten, bei der Ausbildung ; eit be n. Der 2 Strö ĩ i unserer jungen Juristen jede Einseitigkeit zu vermeiden; sie a ,, 966 , . K ö 3 hene, , . , , kt als Heuchler. (Zwische s. Abg. Hir sch⸗ . 19 n , und Gelehrsamkeit, sondern Berlin (Soz.).) Abg. Hirsch, ich habe Sie e ,, 8 3 ni ihr Kenntnis der praktischen Dinge und mit mehr Sinn für sie zu fagen haben, können Sl her f ö . 6 en, Dinge und : zen haben, können Sie nachher sage ir haben Ih d ausgestattet werden Die Vorschläge, die der deutsche . Gel . Sie nachher sagen, wir haben Ihren Redne . che Anwaltsstand auch nicht unterbrochen. So se in ei zers De gemacht hat, und bie e Bentscdke rent , an, m . brochen. So sagte, in einer Versammlung der Bahn— m ö. 26. , ö n m,, . Jahre noch wärter der Vorsitzende, daß sie durch diese , mache stellen ja gewiß keineswegs ein Allheilmittel dar, aber Beamtentreue und Va ich e, ,, . , nes meg , . c ö und Vate dd zollt . , unzweifelhaft einen Fortschritt. Ich bitte das Haus um wurde die , ,, . i,, Annahme und das ? , . 2 5 w 2. . i . d 2 1 en ; 2 2 . id das Reichsjustizamt um wohlwollende Erwägung unserer Das beweist wahrlich nicht, daß die Beamten k . ution. ; . 3. , onigstreu und vaterlandliebend en, daß z kratis ĩ Rur ,, . . k vaterlandliebend seien, daß sie sozialdemokrati en. Wiede ö. Abg. War mant h, (b. k. F.): Ein Mann verdient nicht auf ist ziffermäßig nachgewiesen daß anz D te . ,, einem preußischen Richterstuhl zu sitzen, der sich irgendwie politisch und auch von mittleren Beam ö. . . . beeinflussen läßt. Die Vorwürfe des Abg. Stadthag . 2 Beamten formell zwar eine Aufbesserur beeinflus . s Abg. Stadthagen gegen die ihrer Bezüge erh z si a We nn, . ö ̃ , agen gegen J züge erhalten haben, daß es si be Wirklichkei w 6. . hr a r, daß sie zu schnell doch anders verhält, und daß . ,, ärts gehe. Sonst beklagt man sich immer darüber, daß sie zu erhöh d. : fünften Rein k : geber, zust beklagt man sich ier darüber, daß sie z jöhung nur den vierten oder fünften Tei e eträ 1 . . Ein jeder weiß, win schwer es ist, einen objek. was hier behauptet worden ist. Ann, . i ö ö. Den mn rel, , 3. 9 Hochachtung vor der 200 M mehr an Gehalt erhalten sollte haben sie 6 Wer en. 2 erstattung der Presse kann es doch vorkommen, daß wesentliches teilweise nur der 6 . e Es if a. ausgelassen wird und so ein schiefes Bild zustande . Das gef Han en . 1a . 3 , abe i den , ne ehen, wo der . Dh dese Harte alle nden zu beseitigen. Ei sentliche 461 . k da geschehen, wo der Bexichterstatter tenden. Grund für die Schlechterstellung ö . e m n n. 56 orge 3 ; wird vom deutschen Volke nicht verstanden, wenn liegt in der Deklassierung der Orte. Auch mein Ke 9 . ö 2Irg9g ke 35 re 2 2x 9 2x F s⸗ j ist j 9 e j s 3 ; 3 ern, . verhängt werden. Hier ist eine ist um eine FKlasse heruntergesetzt worden J,, g des Gesetzes am Platze. hohem Grade verhitternd, besonders für die jüngeren Bee ; 1 ,, . de verkitternd, besonders für die jüngeren Beamten, wenn ö d Diskussion. sie beim Eintritt in eine höhere Gehaltsstufe durch diese Kalamität 4 6 * * * : n Das Gehalt des Staatssekretärs wird bewilligt.

h, in eine niedrigere Klasse kommen. Wenn von einer Seite vor— . ö geschlagen ist, diese Ungleichheit durch Unterstützungen zu beseitigen Die esolution der Polen wegen Gewährung von Diäten ich d e.

an Geschworene und Schöffen wird einstimmig angenommen;

or Bie Daerr 9 896r 21 . ] s berdienen wegen der vorzüglichen Haltung, die sie unter den . Verhältnissen im vorigen Jahre bewiesen haben. Der Minister hat das dankbar anerkannt. Wenn der Abg. Ströbel meint 1 1

anwälte das Prä haben sollen. Nur dann, wenn keine oder nicht ge⸗ nügend viel Rechtsanwälte bei einem Amtsgericht zugelassen sind, . k . ein . ö , er- sollen Prozeßagenten zugelassen werden. Wenn man jetzt dazu über— gehens 4 Wochen Gesangnis erhielt. 8 1 uns Deben eine NMeso . ö je Bedina J 1 z dꝛ6ß

lution des Abg. van Calker zugegangen, die verhündeten Regierungen ö. ö J Bedingunge ö . , ö. , zu zu ersuchen, die für das Reich einheitliche Regelung der akademischen gelassen werden müssen, zu regeln, as ewerbe also konzessione⸗ Vorbildung, der Examina und des Vorbereitungsdienstes in die Wege pflichtig zu machen, so würde man auch nicht mehr in der Lage sein, zu leiten. Wir haben gegen die Annahme der Resolution Bedenken. den einmal konzessionierten Rechtskonsulenten die Zulassung Ich nehme dabei besonders Rücksicht auf Bayern, wo Justiz und 3 6 9 , ; .

8 . . . h . ; e hestir Amtsgerichte erwe ö An ; Verwaltung nicht so streng wie anderswo auseinandergehalten werden. bei . . un, . . Die nn, Bei den Prüfungen kommen die wunderbarsten Sachen vor. So des Antrags würde also zu Widersprüchen mit den geltenden Vor— wurde einem Kandidaten einmal geantwortet, das, was Sie hier schriften führen.

vortragen, ist die Ansicht des Kollegen so und so meine Ansicht ist ö ; j ꝛ. K ;

9 . 4. . 6. . . ) . ö ere 2 Foz d 9. es 5 8 2⸗ anders. So könnte man noch viele andere Fälle anführen. Ich Die rng; ist gerade 13 ö tat ung de Zivilprozeß möchte deshalb dringend raten, daß die Ratschläge, die der Abg. ordnung im Jahre 1908 09 bereits sehr eingehend erwogen worden. Dr. Calker gestern gegeben hat, berücksichtigt werden. Ucher die Wie aus dem Kommissionsbericht Nr. 1322 hervorgeht, ist damals ö ö fr h erde ft. . . , in der Kommission ein Antrag gestellt worden, dessen Inhalt der is ist ganz außer Zweifel und selbstyerständlich, daß in den Kine heutigen Resoluti ; m, . . 2. matographen ein ganz ausgezeichnetes Mittel gegeben ist zur Volks 3 Resolution im wesentlichen entspricht. Dieser Antrag ist erziehung. Aber es haben sich doch (ine, ganze Reihe von großen aus den Gründen, die ich vorhin entwickelt habe, nach eingehender Mißständen herausgestellt. Ebenso sind die Mutoskope eine schwere Erwägung schon in der Kommission gefallen. Ob es angezeigt wäre, more chr. Schädigung. für . Jugend geworden, da sie doyt ur eine allgemeine Gebührenordnung für die Rechtskonsulenten in ganz 10 Pfennige alle möglichen Dinge sehen kann, besonders die Bilder Deutschland zu erlassen, ist mir mehr denn zweifelhaft. Wie ich weiß über sexuelle Dinge wirken ganz besonders stimulierend auf die . J ; , Jugend ein. Das wird von allen Aerzten zugestanden. Aber auch hat der preußische Herr Justizminister bisher es grundsätzlich abgelehnt, die Wiedergabe von Boxkämpfen, Brandkatastrophen, von. Ver eine einheitliche Regelung der Gebührenfrage auch nur für Preußen drecherjagden über die Dächer uw. machen finen schlimmen Eindruck. vorzunehmen. Nur in einigen Oberlandesgerichtsbezirken sind gewisse So tes zug he e, nenn, fn. Attentate nachgemachtz und Grundsätze aufgestellt, nach denen sich zu richten den Amtsgerichten vorgeführt wurden. Solche Szenen wirken auf die Jugend ungeheuer . , . ö. ee , . demoralisierend. In einer Fortbildungsschule hat man einmal Er— empfohlen worden ist. Nur um eine Empfehlung an die Gerichte hehungen angestellt, da fand man denn, daß, jeder vierte Junge im handelt es sich, an der Hand dieser Grundsätze die Gebühren der 8 2x 56 3 15 C 60 ngo 2 9 z 38 F s 29 . 2 . 1 J Alter von 13 bis 14 Jahren schon einen Revolver in der Tasche Projeßagenten festzustellen, während den Prozeßagenten selbst nicht ein hatte. Die Presse könnze hier viel Gute wirken, sbenso wig Schule Anspruch auf den nach jenen Grundsätzen zu ermittelnden Gebühren. und Haus in, dieser Frage zusammenarbeiten müßten. Wie man . ö J 3 ; ; 3 diese Frage lösen kann, das will ich hier nicht uüntersuchen. Die satz zusteht; die Sätze sollen also dem Amtsrichter lediglich für die Anträge sind eine gute Grundlage. Die Filmzensur, muß durch Bemessung der Gebühren einen gewissen Fingerzeig geben. Von ein Reichbgesetz geregelt werden. Es wäre auch gut für die Kine. meinem Standpunkt aus kann ich also nur dringend bitten, diese Re⸗ matographentheagter den Numerus Clausus einzuführen. Ich möchte solutl icht h Sle würden dadurch den Stand d wünschen, daß die Aufsichtsbehörden überall Hand anlegen, daß eine . urin n anzunehmen. le . en dadur en and der Trennung der Vorstellungen in solche für Erwachsene und Rinder Rechtsanwälte, die doch in erster Linle berufen sind, vor Gericht die eingeführt wird. ö ; Rechte der Parteien zu vertreten, schädigen.

Freiherr von Richthofen (al): Ich mächte Jie auch von Der Herr Vorredner ist auf das Spionagegesetz eingegangen; mir mit eingebrachte Resolution wegen gesetzlicher Regelung der hat gest e, . Abg. Holtschk , , . ; Rechtskonsulenten dem Haufe und dem Staatssekretär zur Berück— auch bat gestern der Herr Abg. Dolschte gefragt, ob eine Ver⸗

schärfung des Spionagegesetzes vor der allgemeinen Revision des

Strafgesetzbuchs zu erwarten sek. Meine Herren, wer den Vor⸗

entwurf zum Strafgesetzbuch vom Jahre 1909 kennt, der weiß, daß

das Spionagegesetz vom 3. Juli 1893 in diesen hineingearbeitet

worden ist. Die jetzt tagende Strafrechts kommission hat demgemãß

zu prüfen gehabt, inwieweit die entsprechenden Vorschriften des Vor⸗

entwurftz den Bedürfnissen der Gegenwart genügen. Die Kommission

ist der Meinung gewesen, daß die Bestimmungen des Vorentwurf

nicht nach jeder Richtung hin ausreichend seien; sie hat daher

einige Ergänzungen der einschlägigen Vorschriften vorgeschlagen.

Ob das Bedürfnig dazu führt, noch vor der allgemeinen

Revision des Strafgesetzbuchs das Spionagegesetz weiter auszubauen,

wird in erster Reihe von den militärischen Instanzen zu prüfen sein.

Bisher sind Anregungen nach dieser Richtung hin nicht an mich heran⸗ getreten. Sollte dies in der Folge geschehen, so werde ich selbstver⸗

sichtigung empfehlen. In weiten Bezirken des deutschen Vaterlandes ist der Rechtskonsulent eine häufig vorkommende und auch notwendige

ständlich gern bereit sein, an den notwendigen gesetzgeberischen Maß nahmen mitzuwirken.

irn , Volksp.): Das deutsche Handels gesetz⸗

Erscheinung. Um so dringender wird aber auch die gesetzliche Rege⸗ lung. In das Gewerbe drängen sich zahlreiche unlautere Elemente hinein. Die Rechtskonsulenten wünschen die Einführung einer Kon— zeffionspflicht, und nur unbescholtenen und vertrauenswürdigen Per⸗ sonen soll die Konzession erteilt werden, Die Höhe der Gebühren wünschen sie auf die Hälfte der Rechtsanwaltsgebühren bemessen; ich möchte es dem Staatsfekretär überlassen, ob diese Anregung er— wogen werden kann. In der Verurteilung der ausländischen Spione verfahren wir anscheinend in Deutschland etwas zu milde; die Custodia honesta ist für manche dieser Personen überhaupt keine Strafe. Nur solche Personen sollen auf die Festung gebracht werden, die sich ehrenwöͤrtlich verpflichten, nicht bei der ersten besten Gelegenheit auszureißen. Der Fall des französischen Hauptmanns Lux in Glatz ist da doch sehr bezeichnend. Es liegt im Interesse der gesamten Justiz, namentlich bei den kleineren, geringeren Fällen eine schleunige Grledigung herbeizuführen. England und Amerika geben uns da ein sehr nachahmenswürdiges Beispiel. Die Justiz wird dadurch nicht geschädigt werden, die Urteile werden deshalb nicht weniger gerecht ausfallen. Die Beweisführung für das Vorhandensein einer Klassen⸗

so habe ich schon wiederholt betont, daß i : ĩᷣ— ich schon ) : zich die Unterstützungen . zum Ausgleich für einen denkbar unglücklichen Ausweg halte, n. . die Resölution von Normann, betreffend die Verschärfung ,,,. wann ei, delt gifs der nein tgen Bea n en. der Gefe ech ung ehen Gnu. Und hun lern lun , . a,, behandelt, ich will nicht alles wieder⸗ ; . ; *. 9 * 9 3 6s 5 A 95 1 gegen 36 . der Kinematoagraphen und Muteskope allem die eich tg en, nr ,, ne,, . 1 16 9 e, , n wirksamen Schutzes dagegen auch auf und die Magazinaufseher. Für die Bun sche . ö. e n e n i. lona em Wege wird gegen die Stimmen der Sozial— wagenmeister hat der Minister tunlichste Here af en,, 3 emokraten und eine Teiles der fortschrittlichen Volkspartei gesagt, Gerade Pieser Dienst ist aufreibend, und e; muß en weitere angenommen. Die Resclution m im gelangt einstimmig Vermfhrung des Perf anals durch Heranziehung von Hilfskräften ein treten. zur Annahme, soweit sie die Unterstellung der Kinemagto= Nußer den möchte, ich, eine Verbesserung in den Urlauhsverbältnissen graphentheater unter die Gewerbeorbnung' verlangt. Der 1 , in Betracht get gen wissen, und für die älteren . Teil, der eine schärfere Aufsicht über die Kinemato⸗ bie , nn e e n. 1 fi * 9 . 3 j 85 8 * * 36. 2 ĩ ( j ö n,, men der Sozial⸗ älteren Wagenmeister die Möglichkeit ö i , w, n d des größten Teils der fortschrittlichen Volks⸗ Beamtenkategori s., WUluch besfere

l und des größten. ortse Beamtenkategorie erbalten. Auch eine bessere Anstellun ü partei und einiger Nationalliberaler ebenfalls zur Annahme. Rangierfübrer ist nötig, Und sodann trete 9 für 4 lol .

Die Resolutien Ho p pe Freiherr von Richt— Lolomytiv führer ein. Der Abg. Ströbel meinte, daß vom Zentrum hofen wegen reichsgesetzlicher Regelung für das Rechts⸗ dreh dredler eertchennbätten and; za dle Schalen atraten ich dat konsulentengewerbe wird abgelehnt. bedr unf g ich sen, Ln an,. k

; . gelen . zätzen si in teser Beziehung. Was Sie si el un nn, , die gesamte Rechte und das Zentrum lassen werden, müssen Sie ja wissen, Vir ö. 2 geen. schließ ich die Resolution des Dr. v an Calker wegen Fer auch genau; naenwir, ind von Ihnen Scchsen gefallen Fei o gesehlicher Regelung der Vorbildung und des Vor— lassen werden. Jedenfalls ein derartiges Auftrumpfen und Auf⸗ bereitungedienstes der Juristen. , ,, . wir uns nöscht gefallen lassen. Sie

Der Rest des E der Reichs ant etonen immer, Sie müßten nachholen, was Sie in 40 e. , der Reichsjustizverwaltung wird ohne 30 Jahren versaͤumt baben. Sie sagen, Sie maßen ebenso ate

3 . . . Reden halten, wie die übrigen Parteien des Hauses zusammen⸗

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Die Reichspartei hat ei i

8 einen schleunigen

gebracht: ;

genommen. Das wird sich finden, ob wir uns das gef

1 nden, uns das gefallen lassen werden. Der Abg. Stroͤel hat, weiter höhnisch bebanh len e anderen Parteien hätten gestern bei der letzten Rede so durch Ab⸗ wesenheit geglänzt, daß z. B. vom Zentrum zeitweilig nur ein Abgeordneter

Antrag ein⸗

Lichter unft erteilt, der Frage abgelehnt. Ich hoffe, daß der