1912 / 100 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Apr 1912 18:00:01 GMT) scan diff

e Steuern

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. m t außerorden . und äßig, beinahe als selbstyerständlich an, und * eit des Hauses wird ilich bereit sein, diese Bestimmung anzunehmen. Hier ist . Ce en, wo wir der Regierung ent⸗ ge nn ng können. Wenn die Regierung sich entschließt, in dem unkt der Verwendung der licher r f nachzugeben, daß die Ueber⸗ schüsse grundsätzlich verwendet werden können, so wird das, glaube ich, die Annahme meiner Freunde finden. Und wenn in Verbindun damit noch eine Bestimmung getroffen wird, nach der ein Zwang ö die Spar ae, 9. Hypotheken geschäfte ausgeübt wird, so wird wohl der Effekt erreicht werden, den die Regierung mit diesem Gesetz wünscht. Es ist . zum Lachen, wenn Herr von Gwinner im Herrenhause im Interesse der Großbanken sich für diesen Gesetzentwurf interessiert; da muß man . en: Man merkt die Ab⸗ sicht und wird verstimmt. Wenn der Ge etzentwurf in einer mäßig abgeschwächten Form ö wird, wird Ruhe eintreten. Da das Gesetz den Sparlassen einen gewissen Zwang auferlegt, so muß dafür guch ein gewisser Ausgleich geschaffen werden. Daß die Sparkassen sich so entwickelt haben, wie es geschehen ist, verdanken sie zahlreichen Persönlichkeiten, die im Ehrenamt ihre Zeit, ihre Kenntnisse, ihre Erfahrungen und (hre Arbeitskraft ihnen zur Ver⸗ Kenn gestellt haben. Bie Sparkassen waren bisher ein Segen ö nd; ich schließe mit dem Wunsche, daß sie es bleiben Abg. von Hennägs-Techlin fkons); Wir sind im Gegensatz zu einem Vorredner der dl un daß die . welche 3. 9 1910 gefaßt hat, die Regierung do veranlassen konnte, diesen Gesetz⸗ entwurf einzubringen. Es darf auch nicht übersehen werden, daß der Wunsch, auch die Reichsregierung möge ihrerseits dazu bestragen, den Kurs der Reichs- und Staatspapiere zu heben, inzwischen durch mehrere soßiale Reichsgesetze angestrebt worden ist. Die Forderung der Liquidität der, Sparkassen ist nicht ein bloßes Schlagwort. Gewiß wird in ruhigen Zeiten bei den * Zuständen keine Gefahr

a

zu erwarten sein; aber daß die Sparkassen die Krisen von 1848, 1866 und 1870 mit Erfolg ü erstanden haben, beweist noch nicht, daß ihre Liquidität auch bei künftigen Krisen gesichert ist. Wir haben unbedingt die Pflicht, hier vorzubeugen. Die Staatskontrolle und die Gesetzgebung muß Vorsorge dafür treffen, daß ö Möglichkeit die Si erheit der Sparkassengelder ge⸗ währleistet ist. Eine absolute Sicherung kann allerdings nicht er⸗ reicht werden! denn es können immerhin Fälle eintteten, die nicht vorguszusehen . außerdem soll nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Bestände in Staatspapieren angelegt werden. Wir müssen in ruhigen Zeiten Vorsorge treffen; tun wir dies nicht, dann werden die Folgen in unruhigen Zeiten viel schlimmer und ruinöser sein. Das Gesetz will in zweiter Linie die Staatspapiere stützen. Die Liguidität zu sichern, ist, die J auch jetzt schon unter Umständen in der Lage, sie kann sie durch Verfügungen erzwingen. Allerdings liegt ein gewisser Eingriff in die Selbstver⸗ waltung vor. Gewiß ist die Elben Tin eine schöne Sache, ich bin ein großer Freund davon. Wenn ö. durch die staatliche Aussicht das Vertrauen des ublikums zu den Sparkassen gehoben wird, dann müssen es sich diese Anstalten in gewisser Weise gefallen lassen, daß in die Selhstverwaltung eingegriffen wird. Die Spar⸗ kassen verdanken einen Teil ihres Änsehens dem Staat; da ist es nur billig, wenn sie auch ihrerseits dem Stagt in der Unterstützung der Anleihen zu Hilfe kommen. Der Staat hat den Sparkassen die Mündelsicherheit verliehen. Dadurch ist der Kreis der Abnehmer für die Staatzanleihen verringert worden, auch das ist ein Grund, wes⸗ halb die Forderung berechtigt ist, daß die Sparkassen mehr als bisher ihre Bestände in Staatsanleihen anlegen. Die allzu hohen Zinsen der Sparkassen sind nur eine olg von allzu gewagten Hypotheken⸗ e denn, Daß der Zinsfuß allgemein berabgehen wird, ist nicht zu efürchten, weil ja schon eine ganze Reihe von Sparkassen die Be⸗ dingungen des Gesetzentwurfs erfüllt hat. Ueber die vom Herren⸗ hause vorgenommene Aenderung werden wir uns in der Kommission verständigen. Ich hoffe, daß der Gesetzentwurf diesmal zustande kommt. Er geht von dem Gedanken aus, daß jeder zu seinem Teil zu . , beitra Et gh. . „Dr. Crüger ffortschr. Volksp.): Ich möchte in diesem

Augen gc noch nicht; eine endgültige nher ed über 1 Stellung meiner polstischen Freunde zu dem Gesetzentwurf fällen; wir wollen erst abwarten, wie 6 der Entwurf in der Kommission gestalten wird. Daß die Sparkassen die Papiere bei der Reichsbank lombardieren können, ist ein schwacher Trost. Von diesem Gesichts⸗ punkte aus könnte ich sogar große Bedenken gegen die Vorlage haben. Gegen den Vorwurf der Fiskalität wandte sich der Minister des Ingern mit der Bemerkung, daß die Vorlage im Ministerium des Innerg augtzearbejtet se; Das hat nichts zu sagen, denn die Vor⸗ lage ist doch mit ihrer Entstehungsgeschichte belastet, und der frühere Finanzminister von Rheinbaben war es doch, der immer den inneren Wert der Siaats papiere heben wollte. Den Kursstand wird man in dieser Weise nicht heben. Herr von Hennigs meint, das Ausland müsse eine bessere Ansicht über unsere Staatspapiere bekommen. Ja, wenn man solche Verhandlungen im Auslande liest, wird das An⸗ sehen unserer Staatspapiere nicht gehoben werden. Man hat auch ichon ernsthaft erörtert, ob man nicht den Zinsfuß der Reichsbank künstlich beeinflussen kann. Ich warne dringend vor der Anwendung künstlicher Mittel zur Hebung der Staatspapiere. Die Bedenken meiner Freunde gegen die Einwirkung auf die Liguidität der Spar, kassen sind zunächst grundsäßlicher Nalur. Wir wollen keinen Eingriff des Staats in dag wirtschäftliche Leben haben. Ich bin darauf ge— spannt, welche Stellung Herr Leinert zu der Vorlage einnehmen wind. Ferner bekämpfen wir die Schlußfolgerungen, die aus diesem Gese entstehen könnten. Das ist sozusggen der Fluch der bösen Vat. Erst hat man anderen öffentlichen Instituten diesen Zwang zur Anlage in Staatspapieren auferlegt, zt kommen die Sparkassen heran, und man kann fragen, wer soll demnächst herankommen. Daß Herr von Gwinner vom Standpunkt der Großbanken so an der Vorlage Kritik übt, kann doch nicht wundernehmen. Wenn man befürchten sollte, daß auch die Banken herankommen werden, so müßten doch erst alle die Vorbedingungen für die Sparkassen, die Steuer, freiheit usw. auf die Großbanken ausgedehnt werden. Das Gesetz ist nur ein Flickgesetz, man doktert an einem Punkte herum. Zu den Leitern der Sparkassen, den Bürgermeistern und Landräten, können wir das Vertrauen haben, daß die Sparkassen sich in normaler Weise entwickeln werden. Die Regierung sollte lieber nach der Richtung auf die Sparkassen einwirken, daß sie nicht zu sehr Banken werden; dadurch sind die Sparkassen viel mehr gefährdet als durch die Hypothekengeschäfte. Der vor einigen Jahren in die Oeffentlichkeit gelangte Fall des Vergehens der Krelsbeamten im Kreise Schwetz sollte zu bedenken geben. Die Zinstreiberel der Sparkassen trägt, wie eine oberschlesische Genossenschaft nachweist, zur Verteuerung des Geldes bei. Ist es im Interesse des Staates, wenn eine Sparkasse 4 oo Zinsen gibt? Die Bankkommission des Deutschen Handelstages hat sich dahin geäußert, daß die bankmäßige Entwicklung der Spar— kaffen zur Verteuerung des Marktzinsfußes führt. Der Mittel stand wunscht gerade, daß dig Sparkassen sich dem allgemeinen Zingfuß anschließen und. ihre Veizinsung in mäßigen Grenzen halten. Gerade well wir die wirtschaftliche Bedeutung der, Sparkassen an= erkennen, müssen wir für die Beseitigung dieser Mißstände wirken. Es ist ein el, wenn man sagt, die Liquidität der Sparkassen sei nur ein Dekorationsstück, ein Schlagwort. Eine Sparkasse, die ihre Bestände big zum Rest in Hypotheken , handelt unwirt⸗ schaftlich. Wenn die schleswig⸗holsteinischen Sparkassen wünschen, daß auch die Lombardierung der Hypotheken zugelassen werde, so erschweren gerade die Mißtände in Schleswig Holstein uns die Abwehr der Vorlage. Im Augenblick, wo im Reichstage eine Wehr, ö . beraten wird, müssen wir auch an den Kriegsfall denken. die Sparkassen, wenn sie gezwungen werden, einen größeren Teil ihrer

anzieben müssen, auf der anderen Garantie für die Sparka e, . ehe

des Realteedits hindert werden, ist eine sebr komplütlerte

in der Kommission näher geprüft . r. * & gf nach denen die Sparkassen Sir en anlegen dürfen, müssen ein⸗ fe en werden. Es ist zweifelhaft, ob es möglich ist, aus die Vorlage aufwirft. Die Regierung ist klu ug gew

Behauptung aufßustellen, daß die Gee aft . gen?! . ö. . e, tee y , 6 ö. Kurs .

2. Die Aufrechterhaltung der Liquidität kost ĩ

Geld, kostet jedem Bankmstitut ile ank 3 n,

also an der Kostenfrage nicht stoßen. Der Strömung sollte man nich

die Berechnung der Staatspapiere besondere Bestimmungen get

werden. Ich wurde dles für einen verhängnisvollen ersten . . 6 Abwege halten. Jedenfalls müssen wir alle Maßregeln treffen, welche den Sparkassen ez ermöglichen, ihre segensreiche Tatigkeit fortzusetzen.

Finanzminister Dr. Lentze:

Meine Herren! Wenn auch in erster Linie die vom Staat zu schützenden Interessen der einzelnen Sparer, daß die Sparkassen jederzeit in der Lage sein müssen, ihnen auf Erfordern die Spar⸗ einlagen zurückzuzahlen, zur Einbringung dieses Gesetzes geführt haben, so hat doch auch der Staat aus Rücksichten des Staatskredits ein wesentliches Interesse daran, daß dieses Gesetz verabschiedet wird.

Meine Herren, von einzelnen von Ihnen ist das Gesetz aller⸗ dings höchst ungünstig kritisiert worden; manche von Ihnen haben sich aber dem Gesetze freundlicher gegenübergestellt. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß, wenn wir in der Kommission einmal alle Gründe, welche für und wider sprechen, augseinandergesetzt haben, . sich doch alle freundlich dem Gesetze zuneigen und es verabschieden werden.

Der Kursstand unserer Staatspapiere ist jahraus jahrein ein Gegenstand lebhaftester Erörterungen in diesem Hohen Hause gewesen, und wir haben alle die verschiedenen Probleme und Maßnahmen hier näher erörtert, welche dazu führen könnten, auf den Kurs der Staatspapiere günstig einzuwirken. Wir sind aber doch schließlich immer wieder zu folgendem Ergebnis gekommen: Der Kursstand der Staatspapiere hängt von dem landesüblichen Zinefuß ab; dieser ist bestimmend, und es ist ganz unmöglich, für die Konsols einen festen stabilen Kurs zu schaffen. Dagegen kann die Wirkung, die der landesübliche Zinsfuß ausübt, in gewisser Hinsicht doch dadurch modifiziert werden, daß man einmal für die Staatsanleihen, soweit neue Staatsanleihen auf den Markt kommen müͤssen, einen festen Kreis von Abnehmern schafft, und zweitens eine möglichste Zurück— haltung in der Auflegung von Anleihen ausübt. ;

Meine Herren, die möglichste Zurückhaltung in der Auflegung von Anleihen möchte ich an sich gern an die Spitze stellen; aber leider muß ich dabei betonen, daß wir in Preußen gar nicht imstande sind, den Markt mit neuen Staatsanleihen zu verschonen, weil unsere großen wirtschaftlichen Betriebe und alle die großen kulturellen Auf— gaben, welche Preußen aus Anleihemitteln zu bestreiten hat, uns dazu zwingen, jährlich mindestens 200 bis 400 Millionen Anleihen auf den Markt zu bringen. Eine jede neue Anleihe, welche auf den Markt kommt, birgt die große Gefahr in sich, daß sie den Kurs der vorherigen Anleihen drückt. Denn wenn Anleihen in größerem Umfange auf den Markt kommen und Käufer gesucht werden müssen, werden die Kurse der Anleihen, die ja eine Ware sind, die sich nach Angebot und Nachfrage reguliert, bei starlem Angebot herabgedrückt, und dadurch leiden auch alle Besitzer von Konsols, welche diese früher in dem Vertrauen auf den Staatskredit gekauft haben, gleichfalls Schaden. Der Zinsfuß der Konsols geht dann herunter, und infolgedessen muß, abgesehen davon, daß die Regierung möglichst wenig neue Anleihen auf den Markt bringt, noch ein Mittel gefunden werden, welches die schädigende Wirkung der Neuauflegung von Konsols einigermaßen paralysiert. In diesem Sinne ist finanzpolitisch die gesetzliche Maß⸗ regel gedacht, daß die Sparkassen als regelmäßige Abnehmer für einen gewissen Teil der Konsols, welche der Staat jährlich auf— zulegen gezwungen ist, bestimmt werden sollen. Ich glaube, das ist etwas ganz anderes als das, was die Herren Vorredner im Auge gehabt haben, welche sagten: mit künstlichen Mitteln ist es unmöglich, den Kurs der Staatspapiere zu heben. Der Kurs der Staatspapiere soll durch künstliche Mittel nicht gehoben werden. Es soll nur eine Stütze für den Markt ge—⸗ schaffen werden, daß die Staatspapiere, welche bis dahin verausgabt sind, nicht durch jede Neuemission im Kurse heruntergedrückt werden Also die Maßnahme ist dazu bestimmt, den Kurs zu stabilisie ren. Daß sie durchaus geeignet ist, das zu tun, möchte ich behaupten. Allerdings wird durch dieses Gesetz nur bestimmt, daß jährlich ungefähr 60 Millionen Staatspapiere von festen Abnehmern abgenommen werden; ich möchte aber daran erinnern, daß durch andere Gesetze gleichfalls große Abnehmerkreise geschaffen sind. Durch die Reichsversicherungsordnung sind sowohl die Berufsgenossenschaften wie die Versicherungsgesellschaften für Invalidität und Hinterbliebenen⸗ versicherung verpflichtet worden, ein Viertel ihres Vermögens in Reichs- und Staatspapieren anzulegen. Durch das Reichsgesetz über die Versicherung der Privatangestellten ist dasselbe vorgeschrieben. In gleicher Weise bat auch dieses hohe Haus mitgewirkt, daß die öffentlichen Feuerversicherungen in Preußen gezwungen sind, ein Viertel ihres Vermögens in Reichs⸗ und Staatspapieren anzulegen. Wenn man diese einzelnen Verpflichteten alle zusammennimmt und dann zusammen⸗ zählt, was alljährlich von ihnen in Staatspapieren anzulegen ist, so ergibt sich ein Betrag von rund 200 Millionen jährlich, der in Reichs. und Staatsanleihen anzulegen ist. Da wir in Preußen all⸗ jährlich mit 2— 400 Millionen, vielleicht noch mehr Konsols auf den Markt kommen müssen, so ist ohne Frage der Betrag von 200 Mil⸗ lionen eine sehr wesentliche Stütze für den Markt, und es wird der Kurs sehr viel weniger weichen, als er weichen würde, wenn wir mit dem vollen Betrag auf den Markt kommen würden.

Es ist auch ein anderer Grund, der uns zwingt, dies zu ver—⸗ langen. Es hat sich herausgestellt, daß wir in den letzten Jahren bel der Anlegung unserer Anleihen Schwierigkeiten mit der Unter⸗ bringung hatten. Das ist doch absolut notwendig, daß der Staat zur Erfüllung seiner staatlichen Aufgaben auch die Möglichkeit erhält, gegen seine sicheren Schuldverschreibungen bares Geld zu bekommen. Wenn wir dazu übergehen würden, über den Zinsfuß von 4 0so hinauszugehen, dann würden wir zwelfellos Geld in reichlichem Maße erhalten, aber der Zinsfuß von 400, wie wir ihn jetzt haben, muß doch ausreichen, um dem Staat das nötige Geld zuzuführen. So⸗ bald wir einen höheren Zinsfuß gewähren würden, würde derselbe Uebelstand eintreten, den ich vorhin schon angedeutet habe, es

Bestaͤnde in Staatspapieren anzulegen, dadurch an der Befriedigung

parkassenproblemen gerade dasjenige herauszuschälen, das

folgen, 24 der Kursverlust nicht in Rechnun , wird, daß für

wir würden dadurch unsere frũheren Anleihen herunterbringen und würden das Vertrauen der früheren Staatsgläubiger ganz wesentlig täuschen. Außerdem würde dag ganze Land Schaden leiden, weil de Staat unnũtzerweise mehr für selnen Kredit bezahlen muß, alt er nötig hat.

Auf die Sicherheit der Staatsanleihen ist wiederholt hingewiesen worden. Von unsern 10 Milliarden Staatsanleihen, die wir aug— gegeben haben, sind noch nicht 00 Millionen, also noch nicht gam ho o, für nicht werbende Zwecke verausgabt, die übrigen 95 0 /o sn alle für werbende Zwecke angelegt. Infolgedessen müßten an sich unsere Staatspapiere ungeheuer hoch im Kurse stehen. Aber nichtsdestoweniger hat der landesübliche Zinsfuß und der hohe An⸗ spruch auf Einnahmen, den der Lebensunterhalt eines jeden stellt dazu geführt daß das Publikum lieber hoch verzinsliche Papiere al niedrig verzinsliche kauft und sich nicht darum kümmert, ob die Papiere, welche es sich anschafft, dieselbe Sicherheit gewähren wie die Staatspapiere. Mit Fug und Recht muß man daher auf eine Maß, nahme sinnen, welche dazu führt, daß dem Staate regelmäßige Käufer für seine Anleihen zugeführt werden.

Nun wird gesagt: wie kommt es denn, daß gerade die Spar— kassen ausgesucht werden, um den Staat in der Hinsicht zu stützen? Da möchte ich auf folgendes hinweisen. Der Herr Abg. Dr. Erüger hat allerdings eben, wenn ich ihn recht verstanden habe, darüber ge—= spottet, daß wir auf das Ausland hingewiesen haben. Gerade daz Ausland ist uns auf diesem Gebiet vorbildlich; jedenfalls kann man aus den Maßnahmen, die es getroffen hat, manches lernen. (Sehr richtig! rechts) Da ergibt sich, daß das Ausland fast durchweg die Spargelder, welche im Lande gespart werden, für seinen Staatskredit heranzieht, daß es in viel höherem Maße als Preußen je getan hat, die Spargelder für Staatszwecke nußbar macht und daß andere Korporationen erst in zweiter Linie in Betracht kommen, der Staat also alles an sich zieht; das ist in England Frankreich und Italien der Fall. In Italien ist die Wirkung so groß daß Italien trotz des schon seit Monaten bestehenden Krieges, iu stande ist, den Kurs seiner Staatspapiere weit höher zu halten, alz das in Preußen der Fall ist. (Hört, hört!) Die italienischen Staats⸗ papiere stehen höher als unsere Staatspapiere, und Italien ist doch erheblich kapitalärmer als Preußen. Woher kommt denn das? Daz kommt daher, daß die gesamten Spargelder im Staate nutzbar gemacht werden für den Staatskredit. In Preußen haben wir hech— herzigerweise darauf verzichtet, die Spargelder an uns zu ziehen. Die Spargelder fließen in Preußen überall in andere Kassen, und wir haben die große Freude und Genugtuung daß die Sparkassen, vor allen Dingen die öffentlichen Spar— kassen, überall blühen und gedeihen. Aber wenn wir sehen, daß unser Staatskredit tatsächlich zurückgeht, daß er gefährdet wird da— durch, daß die Sparkassen in der Lage sind, die gesamten Spargelder an sich zu ziehen, dann muß der Staat, dem sich doch alle Rücksichten unterordnen müssen, in Erwägung ziehen, ob er nicht zuweit gegangen ist, und ob er das nicht in irgend einer Weise einschränken muß, damit die Spargelder in etwas für den Staatskredit nutzbar gemacht werden.

Außerdem kann man mit Fug und Recht dem Staate dafür, daß er den Sparkassen die Mündelsicherheit zugebilligt und zugunsten der Sparkassen darauf verzichtet hat, seinen Anleihen allein dieses Privileg vorzubehalten, das Recht zusprechen, eine gewisse Gegenleistung von den Sparkassen zu verlangen. In den Denkschriften der Sparkassen⸗ verbände wird immer darauf hingewiesen, daß der Staat aus der Ver⸗ leihung der Mündelsicherheit nichts ableiten lönne. Dadurch, daß die Kommunen oder Kommunalverbände als Garantieverbände hinter den Sparkassen ständen, seien die Sparkasseneinlagen so mündelsicher wie nur etwas, und daher solle der Staat von der Mündelsicherheit kein Auf heben machen. Daß die Sicherheit da ist, wird nicht bestritten; aber daß der Staat für mündelsichere Anlagen auch die Sparkassen zugelassen hat, während er wohl in der Lage gewesen wäre, zu sagen, mündel— sichere Anlagen können nur in Staatspapieren angelegt werden, dafür kann der Staat elne Gegenleistung verlangen.

Meine Herren, ist denn diese Gegenleistung so außerordentlich groß, ist das, was in dem Gesetz verlangt wird, tatsächlich den großen Kraftaufwand wert, der von verschiedenen Seiten gemacht wird, um das Gesetz zu Fall zu bringen? (Sehr richtig! Ich muß das ent— schieden verneinen; ich selbst bin jahrelang Leiter verschiedener großer Sparkassen gewesen und weiß ganz genau, wo die Sparkassen der Schuh drückt, was sie wirklich beengen und beeinträchtigen würde. Wenn die Sparkassen angehalten werden, einen bestimmten Teil ihrer Einlagen in Staatspapieren anzulegen, dann werden sie in ihrer Verfügungsfreiheit nicht wesentlich beengt. Das trifft nur diejenigen Sparkassen, welche in ungesunder Weise bisher vorgegangen sind. Wir haben jetzt die Erscheinung, daß überall Sparkassen ins Leben gerufen werden, welche sehr große Geschäfte machen, welche einen Riesen⸗ umsatz haben und doch als Reserven nichts hinter sich haben. Solche Sparkassen dürften eigentlich in dieser Weise gar nicht weiter arbeiten, für sie müßte die Staatsaufsicht einsetzen. (Sehr richtig! rechts; Seitens verschiedener Redner ist darauf hingewiesen, daß viele Sparkassen unverhältnismäßig hohe Einlagezinsen geben, das ist es ja gerade. Dazu sind die Sparkassen gar nicht da, sondern sie sind dazu da, daß sie einen soliden, sicheren und guten Zinsfuß fut die Einlagen geben und das Geld, das sie erhalten, nutzbringend und sicher anlegen. Wenn also die Sparkassen einen hohen Zinsfuß ge— währen, dann hat das zwei Folgen, einmal die, daß sie den Zinsfuß für Hypotheken usw. auch in dem eigenen Ort wesentlich in die Höhe schrauben (sehr richtig h, und zweiten die, daß sie die Hypotheken, die sie anlegen, in anderen Gegenden anlegen müssen, wo sie die Ver, hältnisse selbst nicht beurteilen können, und wo oft die Sicherheit mangelt. (Sehr richtig) Wenn infolge dieser Vorlage, was ich sogar noch bestreite, vielleicht die Möglichkeit ausgeschlossen würde, daß diese Sparkassen weiterhin einen so hohen Zinsfuß geben, so würde das nur gesund sein. Sehr viele Sparkassen dat zeigt ja auch die Nachweifung, die dem Gesetzentwutf beigefügt ist haben daz auch eingesehen und besitzen Wertpapiere in weit höherem Umfange, als es dutch das Gesetz verlangt wird. Nicht genügend Wertpapiere haben eigent⸗ lich nur diejenigen Sparkassen, welche den Zinsfuß der Einlagen überspannen und infolgedessen vor die Notwendigkeit gestellt werden, Hypotheken in größerem Umfange und zu höherem Zinsfuß zu suchen.

Schluß in der Dritten Beilage.

würden nämlich die Kurse der früheren Anleihen wieder weichen,

werden. Die Staatsregierung hat diese Behauptung im Gesetzentwurf

mit dieser Behauptung

sein müssen, in der Unterbringung ihrer eigenen Kommunalpapiere ge ˖

. Dritte Beilage zum Deutschen

M 100. Schluß aus der gnelten Deilae)

Der Herr Abg. Dr. Crüger hat gesagt, die Staatbregierung hãtte sich woblweiglich gehütet, die Behauptung aufzustellen: wenn die Sparkassen fürchten, einen Kursverlust zu erleiden, dann sei das ja infofern falsch, als ja durch dieses Gesetz die Kursverluste ausgeräumt

aber ich habe in der Kommission des Herrenhauses operiert, und nicht mit Unrecht; denn wenn man auf Seite der Sparkassen sagt: die Sparkassen dürfen nicht gejwungen werden, Staatspapiere zu kaufen, da der Kurs der Staatspapiere rettungslos schlecht ist und infolgedessen die Spar⸗ kassen dadurch geschädigt werden, dann kann man gerade so gut auch hinzufügen: wenn der Kurs der Staatspapiere durch diese Maßregel gestützt und vor dem Sinken bewahrt werden kann, dann können die Sparkassen durch diese neue Maßregel auch nicht geschädigt werden. Es ist daher diese Beweisführung nach meiner Meinung durchaus zutreffend.

Die großen Städte haben auch gefürchtet, daß sie dadurch, daß nach diesem Gesetz drei Fünftel der Inhaberpapiere Staats papiere

nicht aufgestellt;

hindert werden. Meine Herren, eine gewisse Behinderung für einzelne kleine Städte mag bestehen, aber auf der andern Seite haben die Städte durch dies Gesetz doch den großen und wefentlichen Vorteil, daß die Sparkassen genötigt werden, Inhaberpapiere zu kaufen; zwei Fünftel davon können sie auch in anderen Inhaberpapieren als in Staatspapieren anlegen. Es wird also der Anleihen der Provinzen und Städte durch dieses Gesetz ein weiteres Anlagefeld zugewiesen, und sie können infolgedessen aus diesem Gesetz gleichfalls Nutzen ziehen. Es ist dann verlangt worden Herr von Kardorff hat es hier getan, und im Herrenhause hat Herr Graf Grote es gewünscht —, daß die Staatsregierung darauf sinnen möchte, einen Typ von Konsols auszugeben, an dem niemand etwas verlieren könnte, d. h. einen Typ, welcher jederzeit zu pari rückzahlbar ware. Wir haben ja bei uns einen Typ, der ähnlich ist, und die Sparkassen sind jederzeit in der Lage, sich eine derartige Staatsschuld zu kaufen: das sind die verzins⸗ lichen Schatzanweisungen. Diese werden jedesmal zu pari zurück · gejahlt, und die Kursschwankungen bei ihnen sind nicht groß. Wenn also die Sparkassen tatsãächlich befürchten sollten, daß sie durch den Zwang dieses Gesetzes in der Höhe ihrer Einnahmen Schaden leiden müßten, dann möchte ich sie darauf hinweisen, daß sie sich dann ja verzinsliche Schatzanweisungen kaufen können. Diese befinden sich in großer Zahl auf dem Markt, und die Sparkassen können sie jederzeit erwerben. Aber abgesehen von diesen Schatzanweisungen sind wir außerstande, einen solchen Tyr zu schaffen, und zwar deshalb, weil sonst der Staat immer periodisch vor die Notwendigkeit versetzt würde, über große Geldsummen zu verfügen, damit er die fälligen Wertpapiere zu part zurudckkaufen kõnnte. Das ist aber absolut ausgeschlossen. Der Staat kann nicht stets vor der Notwendigkeit stehen, große Beträge zurũd⸗ zahlen zu müssen, well er gar nicht für die Zukunft überblicken kann, wie dann die Marktverhältnisse liegen, und ob er nicht unter schweren Opfern sich die Mittel zur Zurüͤckzahlung beschaffen kann . Der Staat wäre ja dann auch wieder genötigt, die Wege zu wandeln, die der Herr Abg. Reinhard so besonders bekämpft hat, daß er nämlich mit zu viel Anleihen an den Markt herantreten müßte. Wir wären ja dann genötigt, immer wieder zur Deckung dieser einzelnen Anleihe, die zurückzuzahlen wäre, neue aufzulegen; denn aus den laufenden Mitteln können wir das nicht schaffen. Also ich möchte noch einmal den Sparkassen, die befürchten, daß sie Kursverluste durch diese Maß⸗ nahme haben werden, empfehlen, sich dann Schatzanweisungen an⸗ zuschaffen.

Meine Herren, die die Sparkassen durch dieses Gesetz haben? Nach meiner An⸗ sicht sind die Verluste ganz minimal. Wie schon wiederholt hervorgehoben worden ist, sollen ja die gesamten bisherigen Anlagen der Sparkassen durch das Gesetz nicht getroffen werden, also alles bleibt so, wie es bisher war, es sollen nur die zukünftigen Anlagen der Sparkassen entsprechend verändert werden; und da ist in der Gesetzzevorlage durchaus einwandsz · frei und zutreffend nachgewiesen, daß die Verluste absolut minimale sind und die Sparkassen die Mindereinnahme infolgedessen an ihrem Abschluß kaum merken werden. Die Sparer haben davon auch keinen Nachteil; denn da die Verluste so minimal sind, wird keine Spar⸗ kasse dieserhalb dazu übergehen, den Zinsfuß entsprechend herabzusetzen.

Wenn schließlich die Garantieverbände in der Höhe der Ueberschüsse

vielleicht etwas beeinträchtigt werden, so fällt das auch nicht zu sehr

ins Gewicht. Diejenigen Kommunalverbände, welche die Ueberschüsse in den

Etat elnstellen, die also dauernde Aut gaben auf Sparkassenüberschüsse stützen, können dann allerdings ein wenig geschädigt werden. Aber meine Herren, daß ist doch absolut unzulässig, und das dürfte keine einsichtige Kommune tun. Denn die Ueberschüsse der Sparkassen sind nicht dazu da, daraus dauernde Kommunalauggaben zu bestreiten, sondern nur dazu, daß außerordentliche Ausgaben daraus bezahlt werden, nicht aber reguläre. In manchem Kommunal⸗ etat finden sich noch die Einnahmen aus den Ueberschüssen der Sparkassen im Ordinarium. Ich möchte aber den Kommunen, die das eingeführt haben, dringend empfehlen, das lieber nicht zu tun; denn sie sind sonst in der Sicherheit ihrer Finanzgebarung wesentlich beeinträchtigt. Es ist nicht allein der Umstand, daß sie vielleicht einmal Kursverluste erleiden könnten, sondern es kann auch kommen, daß die Spareinlagen sich wesentlich verringern und daß die Sparkassen infolgedessen hinterher gar nicht imstande sind, solche Ueberschũsse zu liefern wie vorher. Ich habe es selbst erlebt, daß in einer größeren Sparkasse, der ich vor⸗ gestanden habe, in einem Jahre fast 10 Millionen abgeholt worden sind, und jwar lediglich deshalb, weil das Geld in der Industrie und sonst besser placlert werden konnte (hört, hört! rechts). Also, meine Herren, daß dadurch die Einnahmen heruntergehen können, ist ganz selbstverständlich, und es wäre höchst verkehrt, wenn die Sparkassen

finanziell so verfahren wärden.

sind sehr viel sicherer in ihrer ganzen Finanzgebarung, und ihre

wie äußern sich denn schließlich die Verluste,

Berlin, Donnerstag, den 25.

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in der Lage sein, von den Sparkassen ihr Geld zu bekommen, wann sie es haben wollen. Wenn nicht eine gewisse Menge von Staatzpapieran da ist, ist diese Möglichkeit nicht gegeben; denn die Sparkassen können auf gar keine andere Weise Geld flüssig machen, als daß sie ihre Papiere lombardieren. Ein Verkauf der Papiere kommt in kritischen Zeiten gar nicht in Frage, denn es würde sich niemand finden, der sie kauft, sondern nur eine Lombardierung. Zweitens: der Staatskredit hat es unbedingt not⸗ wendig, daß ihm die Stütze zuteil wird, die ihm zuteil werden kann durch die öffentlichen Sparkassen, denen der Staat die Spargelder, auf die er selbst Anspruch haben könnte, freiwillig überläßt.

Der Staatzkredit muß eine solche Stütze haben, damit bei Neuauflagen von Anleihen die Kurse nicht zu sehr weichen und die früheren Staatsgläubiger nicht geschädigt werden. Drittens haben die Sparkassen dann auch eine viel bessere Lage, sie

Zinserträgnisse schließlich sind kaum geringer als bisher. Das Gesetz ist tatsächlich ein Gesetz sowohl im Interesse der Sparkassen wie im Interesse des Staates, und ich möchte Sie deshalb dringend bitten, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu verleihen. (Beifall)

Abg. Lein ert Soz): Der wirkliche Zweck des Gesetzes ist nur die Hebung des Kursstandes der Staate vapiere, und der eigentliche Sinn ist, daß jeder, der sein Geld einer Sparkasse hingibt, verflichtet ift, den vierten Teil davon in Stagtspapieren anzulegen. Professor Wagner hat deshalb mit Recht im Herrenhause gesagt; da wäre es einfacher, daß jedermann mit Vermögen verpflichtet würde, diesen Teil seines Vermögens in Staatspapieren anzulegen. Wenn man hier die Sparkassen hineinzieht, warum legt man dann nicht dieselbe Vervflichtung Sen Bal ken und anderen Krevirinstituten auf? Die heilige, Schen dor einem Eingriff in das Privatkapital hält davon ab, die Banken heranzuziehen. Gewiß hat der Staat ein Interesse daran, daß feine Anleihen gut untergebracht werden, aber diese Vorlage führt zu einer. Belastung der minderhemittelten Stände Die Muͤndelsicherheit der Sparkassen ist nicht durch den Staat herbeigefübrt, sondern durch die Garantie der Kommunen. Pan il Verleihung der Mündelsicherheit durch den Staat eine Per pflichtung zur Gegenleistung bedinge, kann ich nicht einsehen. Der frühere Bürgermeister bon Magdeburg Dr. Lentze hat einmal efagt, wie komme der Staat dazu, eine Gegenseistung für eine scherheit zu verlangen, die die Kommune gebe? Aber die Ansichten wechfeln mit dem Amt, und der heutige Finanzminister Dr. Lentze ift anderer Ansicht. Auch die Petition des Hannoverschen Spar⸗ kassenverbandeß fagt, dieses Gesetz sei für die öffentlichen Sparkaffen nicht nur nicht notwendig sondern schädlich. Wenn der Jinsfuß der Sparkassen zu sehr erabgedrũckt wird, gewinnen die pritzaten Spätinstitute an PVoden, die den Leuten daz Geld sus der Wohnung holen, aber nicht genügend Sicherheit bieten. Bis zum Jahre 1910 haben die Span kassen insgesamt 150 Millionen Mark Kurgzverluste an den Staatspapieren gehabt. Wir sind hier doch nicht verpflichtet, eine indirekte Miliärvorlage zu machen und für den Kriensfall die Sparkassen liquid zu machen. Wir koͤnnen alfo der Vorlage nicht so ohne welteres zustimmen. Mit dem Gesetz ist eine Beschränkung der Selbstverwaltung der Spar⸗ kassen verbunden, und gerade dagegen muß man sich wenzen. Das Gesetz ist ein enn, die Sparkassen, ein Ausnahme⸗ gefetz gegen die kleinen Sparer, ein Ausnahmegesetz auch gegen die

Polen und Dänen, . Das Gesetz ist ein

Abg. von Trampen n 6 e Ausnahmegesetz gegen die Molen. enn der Oberpräsident kann

unter besonderen Verhältnissen ausndh eise den Spar kassen Er⸗ seichterungen von den Auflagen dieses Gesetzes gewähren. Diese Be⸗ stimmung richtet sich besonders gegen die polnischen Kassen; man will die deutschen Kassen bevorzugen, damit fie höhere Zinsen zahlen

können. Kries (kons): Etwa ein Drittel meiner Freunde

Abg. Dr. von ; inachen ihre Zustimmung zu dem Gesetz von der Aenderung wesentlicher

Beftimmungen des Gesetzes abhängig. Zahlreiche kleine Kassen werden

Reichsanzeiger und 6 Preußischen 3

gebungswege, sondern

zuschreiten, kolchen Fällen die Mündelsicherheit en von 25 oOso au inlagen herabgesetzt würde, würden wir dem Entwurf aber eine zu große i, , ,

zwischen denjenigen er hältnisse genötigt die mit einem Die Kassen mit geringem B. die Berlins und des Kreises Teltom, können Staatspapieren anlegen als z. B. In Sstpreußen, Westpreußen, und davon haben 33 einen Zinsfuß von Prozent.

mit ihren die Regierung gegen diese

habe, nichts gegen das Gesetz

Grundsgtz, daß die muß, stimmen wir bei.

Deswegen geht die

nicht zweifelhaft sein, wenn die

3 in dem Gesetz können; 25 oo sind Kasse. kassen, die na einen niedrigen Zinsfuß auskommen Zinsfuß, wie z. , einen größeren Prozentsatz in Kassen in den Ostprovinzen.

Posen gibt es 86 Sparkassen, 3 bis 40 /, 53 einen 3

Kassen sind durch den ö

er diese kleinen wuͤrde ein großer

Zinsfuß aufrecht zu erhalten, macht werden würde. Wenn fuß herabgehen müßten, nicht mehr in der La Es muß also ein Schu

werden, damit sie auch na dem

Abg. glaubt aber, Kontrolle. Die Sparkassen

schwer geschädigt werden. Abg. den Entwurf aus.

bewährt hätten.

verwiesen.

gerichtsbezirke Briesen,

kommifsion ohne

durch das Gesetz in ihrer gemeinnützigen Wirkun beeinträchtigt. Die Sparkasfen, die Banken des kleinen Mannes, . auf dem

Staats

dem Teil meiner politischen Freunde, einzuwenden Stützung des Lokalkredits darf nicht unterbunden werden.

Sparkassen erhalten werden

Liquidität der aber nur be⸗

Die Liquidität kann urteilt werden unter. Berücksichtigung. der lokalen Verhältnisse. Sicherung der Aquidität nicht auf dem höchstens auf dem V

daß es schon jetzt gesetzlich mög

Liquidität gefährdet ist; der Kass tzogen werden.

10 bis 15 0ͤ0 der gesamten zustimmen für

Es ist ein Unterschied zu machen ch Lage der volitischen V hohen Zinsfuß zu zahlen und denjenigen, önnen.

andere Organisationen hinüberwandern, e sein, das Kr

Kreditbedürfnis genügen können. eine gewisse Relation zu dem Prozentsa Anteil an Staatspapieren in anderer W Kommifsionsverhandlungen vorbehalten Freiherr von Los Gentr.): Freunde hat erhebliche Bedenken gegen den Entwurf, dem Gesetz justimmen zulässigen Cingriff in die Selbstverma

die Oeffentlichkeit bat ein großes Interesse an haben vom Staa

und die Mündelsscherheit verliehen bekommen.

Staat von ihnen verlangen, daß die K

Abg. Stenger -⸗Erfurt (nl) Teils seiner Freunde Bedenken gegen die Banken des kleinen Mannes, wür

Dr. Engelbrecht (freikons. Graf Rantzau entschieden gegen ihn protestiert, besonders unter

schleswig. holsteinschen Kassen, die sich in jeder Bezi

insfuß von 4 und mehr Pi kampf gejwungen, einen höheren durch das Gesetz unmöglich ge⸗ Svarkassen in dem Teil der Einlagen in und die Kassen würden editbeduürfnis zu befriedigen. für solche , hineingearbeitet

Erlaß des Gesetzes ; 87 9

Damit schließt die erste Beratung. Der Entwurf wird an eine Kommission von 21 Mitgliedern

die Errichtung

Der Gesetzentwurf über und der Gesetz⸗

eines Amtsgerichts in Gladbeck entwurf, betreffend die Erxich gerichts in Schönsee und Gollub und Thorn, und zweiter Beratung ohne Debatte angenommen. Sodann wird noch der Etat der Debatte gegen ne Zentrums, der Fortschrittlichen Volkspartei, der Polen der Sozialdemokraten genehmigt. Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung (Etat des Ministerlums des Innern.)

die weit über i ind Ausnahmen. wird auch von

zu s Aber die gesunde

zu müssen.

Es ka st, ein⸗ e kann in Wenn

ich

anzeiger.

Lande und in den kleinen Städten den Hypotbekenhredit in erheblichem Maße igt Es gibt allerdings Kassen, eschäften hinausgehen; aber das

Auswüchse einschreitet, für den i sein.

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Dem

Gesetz⸗

kann der

die Syar⸗ sind,

Die

Zins⸗

n vollem Umfange

erhebt im Namen eines en die Vorlage; die Sparkassen, den durch deren Bestimmungen

spricht sich gleichfalls gegen habe im Herrenhause 6 auf die ehung vorzüglich

tung eines die Aenderung der Amts⸗

werden

den Prozentsatz in der Einlage bringt oder den eise regelt, wird man den ssen. . Der größte Teil meiner der andere Teil Von einem un⸗ ltung kann nicht die Rede sein; einer ausreichenden t die Steuerfreiheit Da kann auch der assen seinen Kredit stützen.

kleinen

chon

Amts⸗

in erster

Donnerstag 11 Uhr.

Statiftik und Volkswirtschaft. Ein- und Ausfuhr von Zucker vom 11. bis 20. April 1912 und im Betriebsjahr 1911112, beginnend mit 1. September.

Einfuhr

Aus fuhr

im Spenialhandel

im Spezlalhandel

Gattung des Zuckers

1. Sept. 19160

bis 20. April 1911

11. bis 20. April 1912

11. bis 20. April 1912

1. Sept. 1911

bis 20. April 1912

1. t. 6 bis 20. April 1911

dz rein

dz rein

Verbrauchs zucker ag lig e ift und dem raffinierten glei gesteilter ucker (176 asi)h0 ...

R Ha ef! . ö , JJ;

ng Rübenzucker: . . (auch Sandꝛucker) davon Veredelungsvert J 9 . ! Platten S und k. (1760) ..

ffn, gemahlener Melis ( 76 q) davon Veredelungsverk ö

Stücken, und Kruͤmelzucker (1766) . davon Veredelunggverkehr gemahlene Raffinade . davon Veredelungsverkehr Brotzuder 76g) darin iS h davon Veredelungsverkehr

anderer Zucker . d

Rohrzucker, roher, fester un ia er . . Rüßbenzucker, roher, fester und fl ö. (1760 ...

. 6 rn. ie, auff anderer fester un ger Zucker flüssige Naffina dez Invertzuckerstrups usm.) ie ginnafen ud d rellen , , l. f. weeuefckeür massen und Zuckerabläufe ; e), a =. futter; Rubensaft ,,. (i76n) .. babon Veredelungeberkehr. . Zuckerhaltige Waren unter steue ram tlicher Auf ficht:

2 21 1 1 8 .

12 184 8239 2 519

1903 723 27

93155 8 318

13 083 12 120

1 1 2 2

G it wi t 1 1 e 2 1 1 2 2 1 41 1 1 1 8 1 36 6 gen enthaltenen guckerz .

Ich möchte mich deshalb dahin zusammenfassen: Das Gesetz liegt Die Sparer sollen jederzeit

in erster Line im Interesse der Sparer.

Berlin, den 26. April 1912.

tatistijches . Delbrũ d.

90 275

49 097

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1364 399 7 S0ꝛ dhh

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